Mittwoch, 02. Mai 2012, 14.30 Uhr, Vitus-Haus - Samtgemeinde Freren
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Mittwoch, 02. Mai 2012, 14.30 Uhr, Vitus-Haus - Samtgemeinde Freren
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Haben Sie<br />
Aus Rat und Verwaltung<br />
Bürgermeistersprechstunde<br />
Anregungen – Ideen – Beschwerden – Wünsche<br />
für die <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Freren</strong>? – Sagen Sie´s uns.<br />
Gelegenheit zu einem Gespräch ohne Voranmeldung gibt <strong>Samtgemeinde</strong>bürgermeister<br />
Godehard Ritz den Bürgerinnen und Bürgern der <strong>Samtgemeinde</strong><br />
<strong>Freren</strong> im Rahmen einer regelmäßig stattfindenden Sprechstunde.<br />
Im Monat <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong> ist folgender Termin vorgesehen:<br />
Donnerstag, den 10.05.<strong>2012</strong> , 16:00 bis 18:00 <strong>Uhr</strong><br />
Während der angegebenen Zeit ist Herr Ritz auch telefonisch unter<br />
Nummer 05902/950-219 zu erreichen.<br />
Fundsachen<br />
Bei der <strong>Samtgemeinde</strong>verwaltung sind in der Zeit vom 16.03.<strong>2012</strong> bis<br />
15.04.<strong>2012</strong> folgende Fundsachen abgegeben worden:<br />
- 1 Schlüsseletui mit mehreren Schlüsseln - 1 Brille<br />
- 1 Schlüsselband mit einem Schlüssel - 1 Geldbetrag<br />
- 1 Geldbörse mit Inhalt<br />
Die Verlierer werden gebeten, ihre Besitzansprüche bei der <strong>Samtgemeinde</strong>verwaltung<br />
in <strong>Freren</strong>, Zimmer 112, Telefon 05902 / 950-112, geltend zu<br />
machen.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch<br />
(BGB) das Eigentum an der Fundsache nach sechs Monaten auf den<br />
Finder übergeht, sofern dieser nicht auf den Eigentumserwerb verzichtet<br />
hat.<br />
Fälligkeit der Steuern und Abgaben für das II. Quartal <strong>2012</strong><br />
Die <strong>Samtgemeinde</strong>kasse erinnert daran, dass zum 15. <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong> die zweite<br />
Rate der Steuern und Abgaben für das Jahr <strong>2012</strong> fällig wird.<br />
Diejenigen Steuerpflichtigen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen<br />
oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben, werden gebeten, die<br />
fälligen Beträge fristgerecht zum 15. <strong>Mai</strong> unter Angabe des Kassenzeichens<br />
auf eines der Konten der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Freren</strong> zu überweisen<br />
bzw. einzuzahlen.<br />
Die <strong>Samtgemeinde</strong>kasse bittet darum, bei jeder Überweisung oder Einzahlung<br />
das Kassenzeichen anzugeben, damit die Beträge richtig verbucht<br />
werden können. Bei Eigentümern mit mehreren Grundstücken ist<br />
es besonders wichtig, die entsprechenden Objektnummern und den entsprechenden<br />
Betrag für das Objekt mitzuteilen.