Mittwoch, 02. Mai 2012, 14.30 Uhr, Vitus-Haus - Samtgemeinde Freren
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Aus Rat und Verwaltung<br />
Verkehrsberuhigter Bereich: Wartepflicht<br />
Viele Wohngebiete in der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Freren</strong> sind verkehrsberuhigt.<br />
Wenn ein verkehrsberuhigter Bereich endet, wird dies durch folgendes<br />
Verkehrszeichen angezeigt:<br />
Wer einen verkehrsberuhigten Bereich verlässt, muss den anderen Fahrzeugen<br />
Vorfahrt gewähren. Es wird aber kein „Vorfahrt-gewähren-Schild“<br />
aufgestellt, denn diese Regel ergibt sich allein aus § 10 der Straßenverkehrs-Ordnung.<br />
»Rechts vor links« gilt also dort nicht!<br />
In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die Situation in <strong>Freren</strong><br />
-Baugebiet nördlich der Königstraße- hingewiesen. Die Verkehrsteilnehmer<br />
aus der Kolpingstraße, Görtestraße, Jägerstraße und Geschwister-<br />
Fromm-Straße haben in den Einmündungsbereichen zum Rottweg Vorfahrt<br />
zu gewähren, weil sie den verkehrsberuhigten Bereich verlassen.<br />
Fliesen Platten Mosaik Naturstein Treppen<br />
Tel.: 05902 / 949537<br />
Fax: 05902 / 949538<br />
Mobil: 0175 / 7884308<br />
Fliesen<br />
Lammers GmbH<br />
Meisterbetrieb<br />
Görtestraße 22<br />
49832 <strong>Freren</strong><br />
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