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Mittwoch, 02. Mai 2012, 14.30 Uhr, Vitus-Haus - Samtgemeinde Freren

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Aus Rat und Verwaltung<br />

Verkehrsberuhigter Bereich: Wartepflicht<br />

Viele Wohngebiete in der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Freren</strong> sind verkehrsberuhigt.<br />

Wenn ein verkehrsberuhigter Bereich endet, wird dies durch folgendes<br />

Verkehrszeichen angezeigt:<br />

Wer einen verkehrsberuhigten Bereich verlässt, muss den anderen Fahrzeugen<br />

Vorfahrt gewähren. Es wird aber kein „Vorfahrt-gewähren-Schild“<br />

aufgestellt, denn diese Regel ergibt sich allein aus § 10 der Straßenverkehrs-Ordnung.<br />

»Rechts vor links« gilt also dort nicht!<br />

In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die Situation in <strong>Freren</strong><br />

-Baugebiet nördlich der Königstraße- hingewiesen. Die Verkehrsteilnehmer<br />

aus der Kolpingstraße, Görtestraße, Jägerstraße und Geschwister-<br />

Fromm-Straße haben in den Einmündungsbereichen zum Rottweg Vorfahrt<br />

zu gewähren, weil sie den verkehrsberuhigten Bereich verlassen.<br />

Fliesen Platten Mosaik Naturstein Treppen<br />

Tel.: 05902 / 949537<br />

Fax: 05902 / 949538<br />

Mobil: 0175 / 7884308<br />

Fliesen<br />

Lammers GmbH<br />

Meisterbetrieb<br />

Görtestraße 22<br />

49832 <strong>Freren</strong><br />

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