Hengst- kollektion - Hengststation Völz
Hengst- kollektion - Hengststation Völz
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Es gelten die Deck- bzw. Besamungsbestimmungen des Holsteiner<br />
Verbandes, die auf der Station aushängen. Die Decksaison<br />
beginnt am 1. Januar und endet am 15. September.<br />
Ihre Samenbestellung erbitten wir bis 8.30 Uhr, für den<br />
Samenversand am Folgetag. Aus der Samenbestellung<br />
müssen folgende Angaben ersichtlich sein: gewünschter<br />
<strong>Hengst</strong>, Name und vollständige Adresse des Stutenbesitzers,<br />
Versandanschrift und die kompletten Angaben zur<br />
Stute (Name, Abstammung, Lebensnummer). Die entsprechenden<br />
Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim<br />
<strong>Hengst</strong>halter (nicht beim Tierarzt) einzureichen. Reklamationen<br />
(Samen, Versand) sind generell nur schriftlich bis zum<br />
Ankuftstag 12.00 Uhr möglich.<br />
Bei eventuellen Turniereinsätzen der <strong>Hengst</strong>e wird auf Tiefgefrier-Sperma<br />
zurückgegriffen.<br />
Die besonderen Bestimmungen für TG-Sperma erfragen Sie<br />
bitte telefonisch bei der Besamungsstation.<br />
TG-Sperma wird pro Besamungsdosis abgerechnet. Der<br />
Weiterverkauf von TG-Sperma ist grundsätzlich verboten.<br />
Soll TG-Sperma weiterverkauft werden, ist auf jeden Fall<br />
die vorherige schriftliche Genehmigung unserer Station<br />
einzuholen.<br />
Die Kosten für Samenversand und TG-Sperma werden gesondert<br />
in Rechnung gestellt. Für Auslandsversendungen<br />
werden zusätzliche Bearbeitungs- & Verwaltungsgebühren<br />
berechnet. Die gesetzliche Mehrwertsteuer richtet sich<br />
Bestimmungen und Informationen:<br />
nach dem jeweils gültigen Satz. Laut Bestimmungen des<br />
Holsteiner Verbandes wird pro bedeckte/besamte Stute<br />
eine Tierarztpauschale in Höhe von 5,– Euro für die DNA-<br />
Überprüfung dem Züchter in Rechnung gestellt. Dies gilt<br />
nicht für Stuten auf unseren Stationen.<br />
Bei Begleichung des Deckgeldes vor der 1. Besamung ermäßigt<br />
sich das Deckgeld um 10%. Sollte eine Stute 2012<br />
güst bleiben, kann der gleiche <strong>Hengst</strong> in der nächsten Decksaison<br />
mit 50% Ermäßigung genutzt werden. Für Stuten die<br />
nach dem 1. Juli bedeckt werden und güst bleiben ist der<br />
gleiche <strong>Hengst</strong> 2013 in der gleichen Preisklasse kostenlos<br />
zu nutzen (keine Gutschriften/Nachlässe bei Zirocco Blue).<br />
Über die Nichtträchtigkeit muss bis zum 15. September<br />
2012 eine tierärztliche Bescheinigung vorliegen. Die Tierarztkostenpauschale<br />
ist jeweils in 2013 zu zahlen. Tupferprobe<br />
von güsten Stuten ist erforderlich. Der Stuteneigentümer<br />
erklärt sich damit einverstanden, dass ein Fachtierarzt<br />
zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern es der <strong>Hengst</strong>halter<br />
für zweckdienlich hält. Nach Ende der Decksaison<br />
wird über die erfolgte Besamung ein Deckschein ausgestellt.<br />
Er wird dem Züchter und dem zuständigen Zuchtverband<br />
nach Begleichung aller Kosten zugesandt.<br />
Die Tagessätze für die Unterstellung Ihrer Stuten betragen<br />
8,– Euro, für Stuten mit Fohlen 12,– Euro, jeweils zzgl.<br />
MwSt. Besamungszeiten auf der <strong>Hengst</strong>station von 9.00 Uhr<br />
bis 11.00 Uhr und nach Vereinbarung.