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Hengst- kollektion - Hengststation Völz

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Es gelten die Deck- bzw. Besamungsbestimmungen des Holsteiner<br />

Verbandes, die auf der Station aushängen. Die Decksaison<br />

beginnt am 1. Januar und endet am 15. September.<br />

Ihre Samenbestellung erbitten wir bis 8.30 Uhr, für den<br />

Samenversand am Folgetag. Aus der Samenbestellung<br />

müssen folgende Angaben ersichtlich sein: gewünschter<br />

<strong>Hengst</strong>, Name und vollständige Adresse des Stutenbesitzers,<br />

Versandanschrift und die kompletten Angaben zur<br />

Stute (Name, Abstammung, Lebensnummer). Die entsprechenden<br />

Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim<br />

<strong>Hengst</strong>halter (nicht beim Tierarzt) einzureichen. Reklamationen<br />

(Samen, Versand) sind generell nur schriftlich bis zum<br />

Ankuftstag 12.00 Uhr möglich.<br />

Bei eventuellen Turniereinsätzen der <strong>Hengst</strong>e wird auf Tiefgefrier-Sperma<br />

zurückgegriffen.<br />

Die besonderen Bestimmungen für TG-Sperma erfragen Sie<br />

bitte telefonisch bei der Besamungsstation.<br />

TG-Sperma wird pro Besamungsdosis abgerechnet. Der<br />

Weiterverkauf von TG-Sperma ist grundsätzlich verboten.<br />

Soll TG-Sperma weiterverkauft werden, ist auf jeden Fall<br />

die vorherige schriftliche Genehmigung unserer Station<br />

einzuholen.<br />

Die Kosten für Samenversand und TG-Sperma werden gesondert<br />

in Rechnung gestellt. Für Auslandsversendungen<br />

werden zusätzliche Bearbeitungs- & Verwaltungsgebühren<br />

berechnet. Die gesetzliche Mehrwertsteuer richtet sich<br />

Bestimmungen und Informationen:<br />

nach dem jeweils gültigen Satz. Laut Bestimmungen des<br />

Holsteiner Verbandes wird pro bedeckte/besamte Stute<br />

eine Tierarztpauschale in Höhe von 5,– Euro für die DNA-<br />

Überprüfung dem Züchter in Rechnung gestellt. Dies gilt<br />

nicht für Stuten auf unseren Stationen.<br />

Bei Begleichung des Deckgeldes vor der 1. Besamung ermäßigt<br />

sich das Deckgeld um 10%. Sollte eine Stute 2012<br />

güst bleiben, kann der gleiche <strong>Hengst</strong> in der nächsten Decksaison<br />

mit 50% Ermäßigung genutzt werden. Für Stuten die<br />

nach dem 1. Juli bedeckt werden und güst bleiben ist der<br />

gleiche <strong>Hengst</strong> 2013 in der gleichen Preisklasse kostenlos<br />

zu nutzen (keine Gutschriften/Nachlässe bei Zirocco Blue).<br />

Über die Nichtträchtigkeit muss bis zum 15. September<br />

2012 eine tierärztliche Bescheinigung vorliegen. Die Tierarztkostenpauschale<br />

ist jeweils in 2013 zu zahlen. Tupferprobe<br />

von güsten Stuten ist erforderlich. Der Stuteneigentümer<br />

erklärt sich damit einverstanden, dass ein Fachtierarzt<br />

zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern es der <strong>Hengst</strong>halter<br />

für zweckdienlich hält. Nach Ende der Decksaison<br />

wird über die erfolgte Besamung ein Deckschein ausgestellt.<br />

Er wird dem Züchter und dem zuständigen Zuchtverband<br />

nach Begleichung aller Kosten zugesandt.<br />

Die Tagessätze für die Unterstellung Ihrer Stuten betragen<br />

8,– Euro, für Stuten mit Fohlen 12,– Euro, jeweils zzgl.<br />

MwSt. Besamungszeiten auf der <strong>Hengst</strong>station von 9.00 Uhr<br />

bis 11.00 Uhr und nach Vereinbarung.

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