Tickets im AVV
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Anschluss-<strong>Tickets</strong> für Fahrten <strong>im</strong> <strong>AVV</strong><br />
Wollen Sie über den Geltungsbereich Ihrer Zeitkarte hinaus fahren,<br />
benötigen Sie hierfür ein Anschluss-Ticket. Der Preis ergibt sich aus den<br />
Preisstufen des <strong>AVV</strong>-Verbundtarifs. Weitere Informationen zu den Preisstufen<br />
entnehmen Sie bitte dem Flyer »<strong>Tickets</strong> und Preise Gesamtübersicht«<br />
oder finden Sie <strong>im</strong> Internet unter 2 www.avv.de/tarife.<br />
Als Anschluss-Ticket gelten Einzel-<strong>Tickets</strong> und 4Fahrten-<strong>Tickets</strong> sowie<br />
Tages- und Minigruppen-<strong>Tickets</strong>. Diese müssen Sie vor Fahrtantritt<br />
kaufen bzw. entwerten.<br />
Anschluss-<strong>Tickets</strong> sind bei Fahrten innerhalb des <strong>AVV</strong> grundsätzlich<br />
ab der Stadt-/Gemeindegrenze des durch Ihre vorhandene Zeitkarte<br />
bereits abgedeckten Geltungsbereichs bis zu Ihrem gewünschten Ziel<br />
zu lösen.<br />
So funktioniert’s:<br />
Beispiel: Sie haben eine Zeitkarte für die Stadt/Gemeinde A<br />
A<br />
Kurzstrecke<br />
B<br />
Preisstufe 1<br />
C<br />
Preisstufe 2<br />
Sie möchten in die benachbarte Stadt/Gemeinde B fahren.<br />
Dann benötigen Sie ein Anschluss-Ticket der Preisstufe 1.<br />
Liegt Ihr Ziel in einer an A angrenzenden Kurzstreckenzone<br />
von B, benötigen Sie ein Anschluss-Ticket der Preisstufe K.<br />
Für eine Fahrt von A über B in die Stadt/Gemeinde C benöti<br />
gen Sie in der Regel ein Anschluss-Ticket der Preisstufe 2 (für<br />
Fahrten zwischen zwei benachbarten Städten/Gemeinden).<br />
Kragentarife<br />
Für Fahrten zwischen dem <strong>AVV</strong>-Verbundgebiet und einigen angrenzenden<br />
Städten und Gemeinden der Nachbarverbünde sind »Tarifkragen«<br />
eingeführt worden. Hier wird der <strong>AVV</strong>-Tarif bis in den Nachbarverbund<br />
angewendet, um Ihnen Fahrten mit nur einem Ticket zu ermöglichen.<br />
Kragentarif <strong>AVV</strong> – VRS<br />
Der <strong>AVV</strong>-Tarif gilt für verbundraumüberschreitende Fahrten mit den<br />
direkten <strong>AVV</strong>-Buslinien zwischen dem <strong>AVV</strong>-Verbundgebiet und den VRS-<br />
Tarifgebieten Bedburg, Elsdorf, Zülpich, Euskirchen und Schleiden.<br />
Vergleichbare Regelungen gelten umgekehrt auch für VRS-<strong>Tickets</strong>.<br />
Weitere Informationen dazu <strong>im</strong> entsprechenden Flyer.<br />
TOP: Mit Ihrem Verbund-Ticket können Sie auch am Start-/Zielort des<br />
Nachbarverbundes alle Busse und Bahnen flächendeckend nutzen.<br />
i Info-Tipp:<br />
Flyer zum Kragentarifen <strong>AVV</strong> - VRS erhältlich in den KundenCentern<br />
der Verkehrsunternehmen und unter 2 www.avv.de/tarife<br />
Kragentarif <strong>AVV</strong> – VRR<br />
Für Fahrten zwischen den <strong>AVV</strong>-Tarifgebieten Erkelenz, Wassenberg<br />
bzw. Wegberg und den VRR-Tarifgebieten Mönchengladbach, Nettetal/<br />
Brüggen bzw. Schwalmtal/Niederkrüchten gilt ein ausgewähltes <strong>Tickets</strong>ort<strong>im</strong>ent<br />
des <strong>AVV</strong>. Dieses gilt auch für Verbindungen zwischen Linnich<br />
bzw. Hückelhoven und Mönchengladbach.<br />
i Info-Tipp:<br />
Flyer zum Kragentarifen <strong>AVV</strong> - VRR erhältlich in den KundenCentern<br />
der Verkehrsunternehmen und unter 2 www.avv.de/tarife<br />
26 | 27 Alle <strong>Tickets</strong>, alle Preise<br />
Herausgeber: <strong>AVV</strong> GmbH, Stand März 2012, alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten<br />
Herausgeber: <strong>AVV</strong> GmbH · VRR AöR, Stand März 2012, alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten<br />
2012 | <strong>Tickets</strong> und Preise<br />
www.avv.de/tarife<br />
ab 1. April 2012<br />
2012 | <strong>Tickets</strong> und Preise<br />
www.avv.de/tarife<br />
ab 1. April 2012<br />
Kragentarif<br />
<strong>AVV</strong> – VRS<br />
Kragentarif<br />
<strong>AVV</strong> – VRR