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HPR Pensionsrückstellung - Bewertung Pensionsrückstellung

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Zusatzbaustein: Rückstellungen für Beihilfeleistungen<br />

Ermitteln von Rückstellungen für zu erwartende Beihilfezahlungen.<br />

Zu diesem Zweck können Sie einen aktuellen<br />

Versicherungstarif hinterlegen, auf dessen Basis die<br />

Beihilferückstellung errechnet werden kann (Kopfpauschalen).<br />

Auch diese Option ist flexibel: Der Anwender kann<br />

beliebige Tarife hinterlegen.<br />

Dabei wird die erwartete Beihilfeleistung in Abhängigkeit<br />

vom Beginn der regulären Alteresrente und vom<br />

Geschlecht ermittelt und hinterlegt.<br />

Unabhängig vom Tarif können zusätzliche Angaben<br />

für Waisen genutzt werden.

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