HPR Pensionsrückstellung - Bewertung Pensionsrückstellung
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Unterstützung verschiedener <strong>Bewertung</strong>sverfahren<br />
Mit dem Programm <strong>HPR</strong> <strong>Pensionsrückstellung</strong> können<br />
verschiedene <strong>Bewertung</strong>sverfahren genutzt werden:<br />
n Teilwertverfahren (Anwartschaftsdeckungs-<br />
verfahren) zur Erfüllung des §6a EStG<br />
n Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit<br />
Credit Method) zur Erfüllung von Vorschriften<br />
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)<br />
Der Begriff Anwartschaftsbarwertverfahren bezeichnet<br />
ein versicherungsmathematisches <strong>Bewertung</strong>sverfahren<br />
für Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung,<br />
das im internationalen Rechnungslegungsstandard IAS 19<br />
und in vielen ausländischen Rechnungslegungsstandards<br />
wie FAS 87 (US-GAAP) und FRS 17 (UK-GAAP)<br />
vorgeschrieben ist.<br />
Im Gegensatz dazu wird für die <strong>Bewertung</strong> von<br />
<strong>Pensionsrückstellung</strong>en in der deutschen Steuerbilanz<br />
und in der Regel auch in der Handelsbilanz das<br />
Teilwertverfahren angewandt.<br />
Durch das im Mai 2009 in Kraft getretene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />
(BilMoG), das eine von der<br />
Steuerbilanz abweichende <strong>Bewertung</strong> der Pensionsverpflichtungen<br />
in der Handelsbilanz vorschreibt, wird<br />
das Anwartschaftsbarwertverfahren auch in der deutschen<br />
Handelsbilanz vermehrt angewandt.<br />
Bei diesem Verfahren wird zu jedem <strong>Bewertung</strong>sstichtag<br />
nur der Teil der Verpflichtung bewertet, der bereits<br />
erdient ist. Der Barwert des erdienten Teils der<br />
Verpflichtung wird mit Defined Benefit Obligation<br />
(kurz DBO) bzw. - nach FAS 87 - Projected Benefit<br />
Obligation (kurz PBO) benannt.<br />
Die beiden Verfahren führen zu einer unterschiedlichen<br />
zeitlichen Entwicklung des Verpflichtungsbarwerts<br />
und damit zu einer anderen Verteilung des Pensionsaufwandes.<br />
Völlig unabhängig vom gewählten <strong>Bewertung</strong>sverfahren<br />
können Sie in den Rechengrundlagen den für die<br />
Rechnung zu benutzenden Rechenzins bestimmen.<br />
Wird als Zinsgrundlage „EStG“ gewählt, nutzt das<br />
Programm den nach deutschem Einkommensteuerrecht<br />
vorgeschriebenen Rechenzins.<br />
Wenn Sie Zinsgrundlage „individuell“ wählen, können<br />
Sie jeden beliebigen Zinssatz anwenden. Da nach<br />
BilMoG Artikel 1 § 253 bei Altersversorgungs- verpflichtungen<br />
ein durchschnittlicher Marktzins, der von<br />
der Deutschen Bundesbank ermittelt und monatlich<br />
bekannt gegeben wird, anzuwenden ist, macht Sie dies<br />
unabhängig und schnell.<br />
Im nebenstehenden Beispiel ist in den Rechengrundlagen<br />
ein Zins von 5,32% angegeben, mit dem die<br />
Rechnung durchgeführt werden soll.