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Neuerscheinungen HELBLING - Landesmusikakademie Nordrhein ...

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schriftliche Empfehlung der Dozenten/inn/en am Ende der Orientierungsphase<br />

(erste Phase) ausscheidet. Die weiteren Kursentgelte werden in Raten<br />

pro Phase entrichtet.<br />

Teilnehmende, die in einem Verein tätig sind, der einem Fachverband der<br />

Arbeitsgemeinschaft Laienmusik des Landesmusikrates NRW angehört, werden<br />

nach Beendigung des Lehrgangs und nach Maßgabe zur Verfügung stehender<br />

Mittel auf Antrag die Kursentgelte anteilig (zurzeit € 25,–/Seminartag)<br />

erstattet. Voraussetzung: Regelmäßige Teilnahme.<br />

Bei mehrphasigen Kursen und bei den Qualifizierenden Lehrgängen für die<br />

Laienmusik ist das Entgelt auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn<br />

eine Phase ganz oder teilweise versäumt wird.<br />

3. Abmeldung<br />

◾ Bis Anmeldefrist: Erstattung des Anmeldeentgelts<br />

◾ Nach Anmeldefrist: Das Anmeldeentgelt wird einbehalten.<br />

◾ Acht Tage vor Kursbeginn: Fälligkeit der vollständigen Seminarkosten.<br />

Wenn innerhalb dieser acht Tage eine Absage erfolgt, kann keine<br />

Rückerstattung erfolgen.<br />

◾ Für die Erstattung von Entgelten wird grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr<br />

von € 20,– erhoben (Ausnahme: Abschlag für Qualifizierende<br />

Lehrgänge der Laienmusik)<br />

Seminar-Reiserücktrittskostenversicherung<br />

Wir empfehlen den Abschluss einer Seminar-Reiserücktrittskostenversicherung,<br />

die über die ERV abgeschlossen werden kann. Weitere Informationen<br />

dazu unter www.landesmusikakademie-nrw.de im Anmeldeformular.<br />

Geschäftszeiten<br />

Mo 8.30 – 12.30 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr<br />

Di – Fr 8.30 – 12.30 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr<br />

Außerhalb dieser Zeiten wird nach Absprache eine<br />

organisatorische Grundversorgung abgesichert.<br />

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