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Eickemeyer Seminarmagazin PLUS 04/15

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Dr. med. vet. Dipl.-Kfm. Stefan Knoop, Tierarztberatung „vetfly“<br />

Bis vor wenigen Jahren waren die Berufsordnungen<br />

der Landestierärztekammern so gefasst, dass Werbung<br />

grundsätzlich verboten war, außer sie wurde<br />

ausdrücklich erlaubt. Dies hat sich aufgrund oben<br />

erwähnter Urteile stark verändert, so dass dem Berufsrecht<br />

in Sachen Werbung nur noch eine untergeordnete<br />

Bedeutung zukommt und mittlerweile<br />

das UWG als Maßstab gilt.<br />

In Deutschland gibt es derzeit keine Behörde, die<br />

primär die Einhaltung des Wettbewerbsrechts von<br />

staatlicher Seite aus überwacht. Die Durchsetzung<br />

des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb liegt<br />

in Deutschland somit ausschließlich in den Händen<br />

der Wettbewerber selbst und ist damit Teil des Privatrechts.<br />

Derartige Verstöße können daher von den<br />

Landestierärztekammern selbst oder auch durch<br />

Wirtschaftsverbände wie der Zentrale zur Bekämpfung<br />

unlauteren Wettbewerbs e. V. (Wettbewerbszentrale)<br />

geahndet werden. Der satzungsmäßige<br />

Auftrag der Wettbewerbszentrale, in der mittlerweile<br />

alle Landestierärztekammern Mitglied sind,<br />

ist die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen<br />

für alle Marktbeteiligten. Dabei ist ihre Verfolgung<br />

von Verstößen gegen die Berufsordnung den berufsgerichtlichen<br />

Verfahren in der Regel deutlich überlegen,<br />

da sie zumeist schneller und günstiger ist.<br />

Internetpräsenz<br />

Laut der ARD / ZDF-Online-Studie 2014 nutzen rund<br />

56 Mio. Deutsche wenigstens gelegentlich das Internet,<br />

das entspricht 79 % aller Erwachsenen über<br />

14 Jahren. In der Altersklasse der 14- bis 29-Jährigen<br />

nutzen 99,7 % (also fast jeder) regelmäßig das<br />

Internet, unter den 30- bis 49-Jährigen sind es bereits<br />

95,7 %. Durch die zunehmende Verbreitung<br />

von mobilen Endgeräten nutzen immer mehr Menschen<br />

das Internet auch unterwegs: Ihr Anteil liegt<br />

bei 50 %.<br />

Neben der Kommunikation (E-Mail, Gesprächsforen,<br />

Onlinecommunities) zählt die Informationssuche<br />

zu den Hauptbeschäftigungen im Netz. Dabei zeigen<br />

sich die Nutzer bei den Ergebnissen von Suchmaschinen<br />

wenig experimentierfreudig. Entscheidend<br />

ist für sie primär, dass die Seite „seriös wirkt“<br />

(92 %) und „deutschsprachig“ (77 %) ist. Unbewusst<br />

schließen die Kunden meist von der Professionalität<br />

der Webseite auf die Qualität der Dienstleistung<br />

und die Arbeitsweise des Unternehmens. Ist<br />

die Homepage ansprechend gestaltet und nach dem<br />

neuesten Stand der Technik aufgebaut, wirkt<br />

auch der Anbieter fachlich kompetent. Wie oben<br />

beschrieben, wird das Internet immer mehr zum<br />

Mittel der Wahl, schnell und kostengünstig Informationen<br />

zu sammeln. Daher sollte eine Praxishomepage<br />

als eine aussagekräftige Internetpräsenz<br />

für interessierte Tierhalter und zukünftige<br />

Kunden und nicht als reine Werbeplattform wahrgenommen<br />

werden. Denn die Homepage ist eine<br />

effektive und kostengünstige Methode, potenzielle<br />

Klientel über die Praxis und deren Leistungen zu<br />

informieren.<br />

Der jeweilige Professionalisierungsgrad des Marketinginstrumentes<br />

Homepage ist in den einzelnen<br />

Praxen sehr unterschiedlich: 25 % der Chefs haben<br />

die Homepage selbst erstellt. In fast 50 % der Fälle<br />

ist der Arzt sogar selbst für die Pflege und Aktualisierung,<br />

zum Beispiel von Sprechzeiten oder<br />

neuen Leistungen, zuständig. Nur selten wird ein<br />

Mitarbeiter oder eine spezialisierte Agentur damit<br />

beauftragt.<br />

Eine Homepage, die vom Praxisinhaber in Nebentätigkeit<br />

gebaut und gepflegt wird, kann im Normalfall<br />

nicht so professionell gestaltet sein wie das<br />

Produkt einer spezialisierten Agentur, da ein Arzt in<br />

der Regel nicht über das aktuelle Wissen und die<br />

Werkzeuge verfügen kann wie ein hauptamtlicher<br />

Webdesigner. Dabei verbergen sich besonders hinter<br />

einer Praxishomepage viele Rechtsrisiken und<br />

auch die Erstellung und Pflege ist nicht zu unterschätzen.<br />

Es müssen Gesetze und Vorschriften beachtet<br />

werden: vom Telemediengesetz (TMG) über<br />

das Presse- und Markenrecht bis hin zum Urheberrecht<br />

sowie Datenschutzanforderungen.<br />

Fazit<br />

Der zunehmende Wettbewerbsdruck in der Tierarztbranche<br />

erfordert, dass sich eine Praxis deutlich<br />

von der Konkurrenz unterscheidet. Dazu stehen<br />

dem Tierarzt verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.<br />

Jedoch ist es sehr wichtig, dass man sich<br />

jederzeit in seinen Maßnahmen wiederfindet und<br />

mit ihnen identifizieren kann. So ist beispielsweise<br />

das Thema „Social Media“ in aller Munde. Allerdings<br />

schadet es dem Ansehen, wenn die Tierarztpraxis<br />

zwar bspw. bei „Facebook“, „Google +“ oder „Twitter“<br />

vertreten ist, der Praxisinhaber aber – auf Nachfrage<br />

seiner Kunden – nicht genau erklären kann, was<br />

es damit überhaupt auf sich hat. <br />

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