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Das Franke und Bornberg Rating zur privaten Unfallversicherung

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<strong>Das</strong> <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> <strong>Rating</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>privaten</strong> <strong>Unfallversicherung</strong><br />

Wissen, was zählt


<strong>Das</strong> <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> <strong>Rating</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>privaten</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> · Stand Januar 2011<br />

Inhalt<br />

I. Editorial ............................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................3<br />

II. Bedeutung der <strong>privaten</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> ..................................................................................................................................................................................................................................................................4<br />

III. Motivation für das <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> <strong>Rating</strong> <strong>zur</strong> <strong>privaten</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> ...................................................................................................................................5<br />

IV. <strong>Rating</strong>-Bausteine ............................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................6<br />

<strong>Das</strong> <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> Gliedertaxen-/Progressionsrating ................................................................................................................................................................................................7<br />

Die Gliedertaxe ........................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................7<br />

Einstufung der Invaliditätsgrade nach Prozent .............................................................................................................................................................................................................................................8<br />

Progressions- oder Mehrleistungsmodelle .............................................................................................................................................................................................................................................................8<br />

Hohe Intransparenz .........................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................8<br />

V. <strong>Rating</strong>-Systematik ....................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................10<br />

Modifiziertes Benchmarkverfahren .................................................................................................................................................................................................................................................................................10<br />

Gewichtungsfaktor .......................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................10<br />

<strong>Rating</strong>klassen ..........................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................11<br />

Produktkategorien ..........................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................11<br />

Mindeststandards ............................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................11<br />

<strong>Rating</strong>klassen Gr<strong>und</strong>schutz ...........................................................................................................................................................................................................................................................................................................13<br />

<strong>Rating</strong>klassen Topschutz ....................................................................................................................................................................................................................................................................................................................13<br />

VI. Bewertungsgr<strong>und</strong>sätze von <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> ...........................................................................................................................................................................................................................................14<br />

<strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> setzt auf eigene Recherche ...............................................................................................................................................................................................................................14<br />

Transparenz <strong>und</strong> Chancengleichheit .............................................................................................................................................................................................................................................................................14<br />

Negative Bewertung bei fehlenden Regelungen.....................................................................................................................................................................................................................................15<br />

Allgemeiner Hinweis..................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................15<br />

VII. <strong>Rating</strong>kriterien .................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................16<br />

Kriterien Kategorie Gr<strong>und</strong>schutz .........................................................................................................................................................................................................................................................................................16<br />

Kriterien Kategorie Topschutz ..................................................................................................................................................................................................................................................................................................17<br />

© 2011 <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> GmbH, Hannover – alle Angaben ohne Gewähr. Seite 2 von 19


<strong>Das</strong> <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> <strong>Rating</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>privaten</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> · Stand Januar 2011<br />

<strong>Das</strong> <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> <strong>Rating</strong> <strong>zur</strong> <strong>privaten</strong> <strong>Unfallversicherung</strong><br />

I. Editorial<br />

Bisher fehlt es an einem Bewertungsansatz, die tatsächliche Leistungsstärke der Unfalltarife abzubilden. An der Komplexität<br />

der <strong>Unfallversicherung</strong> scheitern nicht nur Verbraucher.<br />

Kaum ein Schicksalsschlag ängstigt Menschen so sehr wie ein schwerer Unfall. Dennoch sind viele Verbraucher selbst dann<br />

nur schlecht abgesichert. Die Verträge bieten oftmals nur marginalen Schutz <strong>und</strong> selbst mit Überlegung abgeschlossene<br />

Versicherungen warten im Ernstfall zuweilen mit unerwünschten Überraschungen auf. Nicht nur Laien, auch die Fachwelt<br />

scheitert vielfach an der Aufgabe, die auf dem Markt erhältlichen Produkte auf ihre tatsächliche Leistung hin zu überprüfen<br />

<strong>und</strong> miteinander zu vergleichen. Ursache dafür ist nicht nur der Variantenreichtum der Angebote, sondern auch ihre<br />

oftmals bewusst herbeigeführte Intransparenz.<br />

Immer wieder werben Versicherer mit Teilleistungen, die sich gut in griffige Werbeslogans verpacken lassen, aber nichts<br />

über die wirkliche Leistungsstärke des Produktes aussagen.<br />

Selbst wenn es um die zentralen Produktparameter einer <strong>privaten</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> geht, werden K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Vermittler<br />

gern in die Irre geführt. So stellen Versicherer immer wieder „verbesserte Gliedertaxen“ in den Vordergr<strong>und</strong>. Dies nützt<br />

dem K<strong>und</strong>en aber wenig oder bringt ihm gar Nachteile ein, wenn der Anbieter gleichzeitig seinen Progressionsverlauf<br />

verschlechtert hat. Diese Qualitätsunterschiede sind nur sehr schwer zu erkennen. Ein günstiger Vertrag kann sich daher<br />

im Ernstfall als Fehlkauf erweisen. Teure Angebote sind aber auch keine Garantien für gute Leistungen. Nur ein Bewertungsansatz,<br />

der in der Lage ist, das komplizierte Zusammenspiel von Gliedertaxe, Progressionsverlauf <strong>und</strong> anderen Produktkriterien<br />

zu beleuchten <strong>und</strong> sachgerecht zu gewichten, kann eine ernst zu nehmende Aussage über die tatsächliche<br />

Leistungsstärke der Angebote treffen.<br />

<strong>Das</strong> Analysehaus <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> bietet mit dem vorliegenden <strong>Unfallversicherung</strong>s-<strong>Rating</strong> das marktweit erste <strong>Rating</strong>,<br />

das sich dieser Aufgabe gestellt <strong>und</strong> die auf dem Markt erhältlichen <strong>privaten</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>en einer ebenso umfangreichen<br />

wie tiefgründigen Prüfung unterzogen hat. <strong>Das</strong> <strong>Rating</strong> soll Vermittlern <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en professionelle Unterstützung<br />

bieten <strong>und</strong> Antworten auf die wichtigsten Fragen geben.<br />

© 2011 <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> GmbH, Hannover – alle Angaben ohne Gewähr. Seite 3 von 19


<strong>Das</strong> <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> <strong>Rating</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>privaten</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> · Stand Januar 2011<br />

II. Bedeutung der <strong>privaten</strong> <strong>Unfallversicherung</strong><br />

30 Millionen <strong>Unfallversicherung</strong>sverträge schlummern in deutschen Versicherungsordnern. So mancher Verbraucher hat<br />

gleich mehrere Verträge, oftmals ohne es zu wissen. Kredit- <strong>und</strong> K<strong>und</strong>enkarten-Anbieter sowie Reisebüros sind beliebte<br />

Absatzkanäle der Versicherer. Für den Abschluss einer <strong>privaten</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> kann es – sogar aus Sicht ihrer Kritiker –<br />

gute Gründe geben. Vor allem Hausfrauen, kleine Kinder, Freizeitsportler, alte Menschen oder Selbstständige sind vielfach<br />

erhöhten Unfallgefahren ausgesetzt <strong>und</strong> erhalten keinerlei Schutz von der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong>, die hauptsächlich<br />

bei Arbeits-, Ausbildungs- <strong>und</strong> Wegeunfällen zahlt.<br />

70 Prozent aller Unfälle ereignen sich nach den Statistiken der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong>sträger aber in der Freizeit,<br />

etwa bei Trendsportarten, beim Heimwerken oder Autofahren. Wichtig ist die private <strong>Unfallversicherung</strong> auch für Menschen,<br />

die wegen Vorerkrankungen oder aus finanziellen Gründen keine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung<br />

abschließen können. Dann ist die Unfallpolice oft die einzige Möglichkeit, für den Fall der Invalidität vorzusorgen.<br />

Die finanzielle Absicherung der Invalidität ist Kern <strong>und</strong> wichtigste Leistung einer <strong>privaten</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>. Der Versicherer<br />

zahlt den vereinbarten Geldbetrag – entweder in einer Summe oder als monatliche Rente –, wenn der Versicherte<br />

nach einem Unfall bleibende ges<strong>und</strong>heitliche Beeinträchtigungen erleidet. <strong>Das</strong> abgedeckte Risiko gehört im Vergleich zu<br />

dem einiger anderer Versicherungen also zu den wichtigen Unwägbarkeiten des alltäglichen Lebens.<br />

© 2011 <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> GmbH, Hannover – alle Angaben ohne Gewähr. Seite 4 von 19


<strong>Das</strong> <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> <strong>Rating</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>privaten</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> · Stand Januar 2011<br />

III. Motivation für das <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> <strong>Rating</strong> <strong>zur</strong> <strong>privaten</strong> <strong>Unfallversicherung</strong><br />

Obwohl private <strong>Unfallversicherung</strong>en in den Versicherungsportefeuilles der Verbraucher keine Mangelware sind, reicht<br />

der vereinbarte Schutz im Ernstfall oft nicht aus. Die versicherten Summen sind meist viel zu niedrig, die Versicherungsbedingungen<br />

lückenhaft <strong>und</strong> wenig k<strong>und</strong>enfre<strong>und</strong>lich. Orientierung, welcher Vertrag welche Leistungen bietet, ist also<br />

notwendig.<br />

Doch mit einem f<strong>und</strong>ierten Vergleich dieses extrem intransparenten Marktes sind selbst Fachleute überfordert. So gibt<br />

es erhebliche Unterschiede, welche Leistungen versichert sind, was als Unfall gilt <strong>und</strong> welche Leistungsausschlüsse im<br />

Kleingedruckten lauern. Die wichtigsten Leistungsparameter der Verträge sind Gliedertaxe <strong>und</strong> Progression. Deren höchst<br />

komplexe <strong>und</strong> oftmals trickreiche Verschachtelung macht einen Produktvergleich in der Regel zu einem aussichtslosen<br />

Unterfangen.<br />

Die Liste anderer, ebenfalls folgenreicher Leistungsunterschiede ist lang:<br />

Bergungskosten <strong>und</strong> Kosten für Rücktransporte Verunglückter sind oftmals nicht mitversichert <strong>und</strong> wenn, dann reicht die<br />

Spannbreite der gewährten Leistungen von 2.500 bis 50.000 Euro <strong>und</strong> mehr.<br />

Unterschiede zeigen sich auch bei den Meldefristen, die es dem K<strong>und</strong>en überhaupt ermöglichen, Leistungen in Anspruch<br />

zu nehmen. Je nach Meldeobliegenheit können Spannbreiten von mehreren Tagen oder Monaten über Leistung oder Nichtleistung<br />

entscheiden.<br />

Kaum bekannt ist die Regelung, dass der Versicherer seine Leistung einschränkt, wenn der K<strong>und</strong>e schon vor dem Unfall ein<br />

Gebrechen hatte, das bei der unfallbedingten Ges<strong>und</strong>heitsschädigung mitgewirkt hat. Üblicherweise setzen Restriktionen<br />

schon ab einem Mitwirkungsanteil von 25 Prozent ein. Bei einigen Angeboten ist dieser Anteil zu Gunsten der Versicherten<br />

jedoch auf 50 Prozent erhöht.<br />

Schlaganfälle <strong>und</strong> Herzinfarkte können sowohl Auslöser als auch Folgen von Unfällen sein. Weil Unfallversicherer in der<br />

Regel dann von ihrer Leistung befreit sind, wenn der K<strong>und</strong>e infolge einer Geistes- <strong>und</strong> Bewusstseinsstörung verunglückt,<br />

zahlen sie meist nur dann, wenn der Unfall zu einem Infarkt führt. Einige Verträge bieten einen erweiterten Schutz <strong>und</strong><br />

schließen auch die durch Schlaganfall, Herzinfarkt oder epileptischen Anfall verursachten Unfälle mit ein.<br />

Ein brisantes Thema ist die Versicherung von Unfällen, die sich während der Rettung von Menschen, Tieren <strong>und</strong> Sachen<br />

ereignen. Gerade heute mutet es zynisch an, wenn Versicherte einem Menschen helfen oder ihn verteidigen wollen <strong>und</strong><br />

dadurch ihr Versicherungsschutz nicht greift. Einige Tarife bieten aber Erweiterungen <strong>und</strong> leisten in allen genannten Fällen,<br />

andere jedoch nur wenn es um die Rettung von Menschenleben ging.<br />

© 2011 <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> GmbH, Hannover – alle Angaben ohne Gewähr. Seite 5 von 19


<strong>Das</strong> <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> <strong>Rating</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>privaten</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> · Stand Januar 2011<br />

IV. <strong>Rating</strong>-Bausteine<br />

<strong>Das</strong> <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> Bedingungsrating für private <strong>Unfallversicherung</strong>en<br />

Wie gewohnt setzt das Expertenteam auch bei der Analyse von <strong>privaten</strong> <strong>Unfallversicherung</strong>en auf eigene Recherchen. Zu<br />

den Quellen gehören die gedruckten Versicherungsbedingungen, verbindliche Verbraucherinformationen, Antragsformulare<br />

<strong>und</strong> Geschäftsberichte. Leistungsaussagen der Versicherer, die außerhalb der verbindlichen Unterlagen getroffen werden,<br />

werden nicht berücksichtigt. Die Bewertung auf der Basis verbindlicher Aussagen dient der langfristigen Sicherheit für den<br />

K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> seinen Vermittler, welche Leistungen jeweils versichert sind <strong>und</strong> welche nicht. Somit trägt das <strong>Rating</strong> maßgeblich<br />

dazu bei, die Transparenz für die Versicherten zu verbessern.<br />

Pluspunkte gibt es somit auch, wenn die Bedingungen klar, verständlich <strong>und</strong> eindeutig formuliert sind. Versicherer neigen<br />

immer wieder dazu, bei Auslegungsfragen auf die Rechtsprechung zu verweisen. Diese Praxis wollen wir nach Möglichkeit<br />

unterbinden. Zeigt sich, dass intransparente Formulierungen immer wieder Anlass für Streitigkeiten sind, folgen Transparenzabschläge<br />

bei der Bewertung. Sind Bedingungen nicht eindeutig, wählt das Analystenteam stets die für den K<strong>und</strong>en<br />

ungünstigste Auslegung der Formulierung. Konsequent negativ wird benotet, wenn für den K<strong>und</strong>en wichtige Regelungen<br />

ganz fehlen.<br />

Die <strong>Rating</strong>systematik für <strong>Unfallversicherung</strong>sprodukte folgt der generellen Systematik von <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong>. So werden<br />

alle jeweils aktuell verkauften Produkte sorgfältig analysiert, um einen Überblick darüber zu erhalten, welche Regelungen<br />

der Markt in welchen Qualitäten bietet. Damit Bewertungsverzerrungen ausgeschlossen sind, kommt jedes Leistungskriterium<br />

einzeln auf den Prüfstand. So erhält das Analystenteam eine echte, am K<strong>und</strong>enbedarf orientierte Leistungsgewichtung.<br />

<strong>Das</strong> Produktrating besteht aus zwei Kategorien: „Gr<strong>und</strong>schutz“ <strong>und</strong> „Topschutz“. Neben den Gr<strong>und</strong>tarifen werden auch<br />

Optionen berücksichtigt, die den Versicherungsschutz erweitern. Die Analysten schauen sich nicht nur die jeweiligen Leistungshöhen<br />

an, sondern untersuchen auch die dafür definierten Voraussetzungen <strong>und</strong> Leistungsausschlüsse. So geht das<br />

Team auf Nummer Sicher, dass alle Besonderheiten oder Einschränkungen in die Produktbewertung einfließen. Preise spielen,<br />

wie bei <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> üblich, bei der Bewertung keine Rolle.<br />

© 2011 <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> GmbH, Hannover – alle Angaben ohne Gewähr. Seite 6 von 19


<strong>Das</strong> <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> <strong>Rating</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>privaten</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> · Stand Januar 2011<br />

<strong>Das</strong> <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> Gliedertaxen-/Progressionsrating<br />

Die Höhe der Versicherungsleistungen einer <strong>Unfallversicherung</strong> hängt maßgeblich von drei Faktoren ab: von der Höhe der<br />

Gr<strong>und</strong>summe, der Ausgestaltung der Gliedertaxe <strong>und</strong> – sofern vereinbart – von der Progression, insbesondere deren Verlauf.<br />

Die Gliedertaxe<br />

Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität. Der Grad der Invalidität (also die „dauernde Beeinträchtigung<br />

der körperlichen <strong>und</strong> geistigen Leistungsfähigkeit“) wird meist nach festen Prozentsätzen berechnet – der sogenannten<br />

Gliedertaxe. Die Gliedertaxe definiert den Invaliditätsgrad für den Verlust bzw. die Funktionsunfähigkeit bestimmter<br />

Gliedmaßen oder Sinneswahrnehmungen.<br />

Laut Informationen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) wird die Gliedertaxe bei etwa<br />

80 Prozent der Invaliditätsfälle angewendet. In anderen Fällen ist die konkrete Ges<strong>und</strong>heitsbeeinträchtigung nicht ausdrücklich<br />

durch die Gliedertaxe geregelt. Für die Berechnung der Invaliditätsleistung ist dann entscheidend, inwieweit<br />

das gesamte Leistungsspektrum des Versicherten durch den Unfall beeinträchtigt wird. Gr<strong>und</strong>lage ist immer ein ärztliches<br />

Gutachten.<br />

Invaliditätsgrade nach der Gliedertaxe (Quelle: GDV)<br />

Die Gliedertaxe liefert für den Grad der Invalidität durch medizinische Erkenntnisse gewonnene Werte. Sie ist Bestandteil<br />

des Versicherungsvertrages. Die Einstufung des Invaliditätsgrades nach der Gliedertaxe folgt einer Empfehlung des GDV.<br />

Sie ist nicht verbindlich. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit von Sinnesorganen <strong>und</strong> Körperteilen gelten<br />

folgende Invaliditätsgrade:<br />

Arm 70 %<br />

bis oberhalb des Ellenbogengelenkes 65 %<br />

unterhalb des Ellenbogengelenkes 60 %<br />

Hand 55 %<br />

Finger Daumen 20 %<br />

Zeigefinger 10 %<br />

ein anderer Finger 5 %<br />

Bein über Mitte des Oberschenkels 70 %<br />

bis Mitte des Oberschenkels 60 %<br />

bis unterhalb des Knies 50 %<br />

bis Mitte des Unterschenkels 45 %<br />

Zehen große Zehe 5 %<br />

eine andere Zehe 2 %<br />

Auge beide Augen 100 %<br />

ein Auge 50 %<br />

Ohr Gehör auf beiden Ohren 60 %<br />

Weitere Sinnesbeeinträchtigungen<br />

Gehör auf einem Ohr 30 %<br />

Geruchssinn 10 %<br />

Geschmackssinn 5 %<br />

© 2011 <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> GmbH, Hannover – alle Angaben ohne Gewähr. Seite 7 von 19


<strong>Das</strong> <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> <strong>Rating</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>privaten</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> · Stand Januar 2011<br />

Einstufung der Invaliditätsgrade nach Prozent<br />

Der Empfehlung des GDV folgen jedoch nicht alle Versicherer. So existieren sehr unterschiedliche Gliedertaxen bei <strong>Unfallversicherung</strong>en.<br />

Einheitliche Invaliditätsgrade existieren dabei nicht. So kann beispielsweise durch den Verlust des Gehörs<br />

auf einem Ohr ein Invaliditätsgrad von 30 %, aber auch 50 % entstehen.<br />

Ist kein Progressionsmodell vereinbart, so ist der Invaliditätsgrad der zu erstattende Prozentsatz der vereinbarten Gr<strong>und</strong>summe.<br />

Im Rahmen des Unfallratings untersuchen wir nur solche Gliedertaxen, die für alle Berufe zugänglich sind. Spezial-Gliedertaxen<br />

für beispielsweise Berufsmusiker, Ärzte etc. werden nicht berücksichtigt.<br />

Progressions- oder Mehrleistungsmodelle<br />

Viele Versicherer bieten so genannte Progressions- oder Mehrleistungsmodelle an. Bei Invaliditätsgraden ab üblicherweise<br />

25 % wird bei solchen Modellen mehr gezahlt, als dem festgestellten Invaliditätsgrad entspricht. Bei einem Invaliditätsgrad<br />

von 80 % können dabei beispielsweise 200 bis 300 % der Gr<strong>und</strong>summe geleistet werden. Diesen Modellen liegt die Überlegung<br />

zu Gr<strong>und</strong>e, dass vor allem bei hohen Invaliditätsgraden der Kapitalbedarf groß ist. Üblicherweise werden Progressionen<br />

zwischen 225 % <strong>und</strong> 1.000 % angeboten. Die Bezeichnung der Progressionsmodelle – beispielsweise 500 % – sagt aber<br />

lediglich aus, wie viel Prozent der vereinbarten Gr<strong>und</strong>summe bei 100 % Invalidität geleistet wird. Mehr als 95 % der Unfälle<br />

führen aber zu einer Invalidität unterhalb von 100 %. Und dort unterscheiden sich selbst identisch bezeichnete Progressionsmodelle<br />

erheblich voneinander. Im Rahmen des Unfallratings untersuchen wir nur die üblichen Progressionsmodelle.<br />

Mehrleistungsmodelle, die beispielsweise die Leistung ab 90 % Invalidität verdoppeln werden nicht berücksichtigt.<br />

Hohe Intransparenz<br />

Weder für die Gliedertaxe noch für Progressionsmodelle lassen sich also einheitliche Standards feststellen. Besonders<br />

kritisch ist dies bei den Progressionsmodellen, denn hinter derselben Bezeichnung, wie 300 %, 500 % oder 1000 %, stehen<br />

sehr unterschiedlich starke Verläufe. Nur bei 100 % Invaliditätsgrad bieten Progressionen mit einheitlicher Bezeichnung<br />

dieselbe Leistung.<br />

Ein Beispiel für Unterschiede bei der 1000 % Progression:<br />

1000 % Progressionen im Vergleich<br />

ohne Progression<br />

Versicherer 1<br />

Versicherer 2<br />

© 2011 <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> GmbH, Hannover – alle Angaben ohne Gewähr. Seite 8 von 19


<strong>Das</strong> <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> <strong>Rating</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>privaten</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> · Stand Januar 2011<br />

Die eigentliche Leistungsstärke einer <strong>Unfallversicherung</strong> ist durch diese schwer erkennbaren Unterschiede in hohem Maße<br />

intransparent. Ein günstiger Preis kann sich somit als Blendwerk herausstellen. Andererseits ist bei teuren Tarifen eine hohe<br />

Leistung keineswegs selbstverständlich.<br />

<strong>Das</strong> Gliedertaxen-/Progressionsrating von <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> schafft jetzt erstmals auf einen Blick Klarheit über die<br />

tatsächliche Leistungsstärke einer <strong>Unfallversicherung</strong>.<br />

Die Bewertung der Gliedertaxe im Zusammenhang mit dem Progressionsverlauf<br />

Um die Höhe der Invaliditätsleistung nach einem Unfall zu ermitteln, wird zunächst mit Hilfe der Gliedertaxe die Höhe des<br />

Invaliditätsgrads festgestellt. Danach wird geprüft, ob eine vereinbarte Progression die Invaliditätsleistung erhöht. Für die<br />

Berechnung der tatsächlichen Invaliditätsleistung ziehen wir eine Gr<strong>und</strong>summe von 100.000,00 EUR heran. Der Rechenweg<br />

erfolgt zweistufig <strong>und</strong> berücksichtigt die produktspezifische Gliedertaxe <strong>und</strong> den produktspezifischen Progressionsverlauf.<br />

Da die Leistungsunterschiede der Gliedertaxen <strong>und</strong> der Progressionsmodelle teilweise punktuell, teilweise aber auch über<br />

die gesamte Leistungsbreite auftreten, haben wir ein umfangreiches Bewertungsverfahren <strong>zur</strong> Messung der tatsächlichen<br />

Leistungsstärke der Tarife entwickelt. Dabei ermitteln wir mit Hilfe von fest definierten Unfallfolgen die Invaliditätsgrade<br />

der jeweiligen Gliedertaxen. Gemäß der GDV-Gliedertaxe prüfen wir im Abstand von 10%-Schritten die Invaliditätsgrade<br />

von 10% bis 100%. Auf die so ermittelten tarifspezifischen Invaliditätsgrade wenden wir dann das jeweilige Progressionsmodell<br />

an. So messen wir die tarifspezifische Leistung, die beim Versicherten ankommt.<br />

Im Ergebnis ist festzustellen, dass es durch unterschiedliche Gliedertaxen <strong>und</strong> Progressionsverläufe der einzelnen Tarife<br />

bei scheinbar identischem Versicherungsschutz zu deutlich unterschiedlich hohen Auszahlungen im Leistungsfall kommt.<br />

So gilt z.B. für den Verlust der Funktionsfähigkeit eines Armes ab dem Schultergelenk bei Anbieter A ein Invaliditätsgrad<br />

gemäß zugr<strong>und</strong>e liegender Gliedertaxe von 50%. Anbieter B sieht für den gleichen Fall einen Invaliditätsgrad von 70% vor.<br />

Ohne eine vereinbarte Progression ergäbe sich somit eine Entschädigungsleistung in Höhe von 50.000 EUR bei Anbieter<br />

A <strong>und</strong> 70.000 EUR bei Anbieter B.<br />

Ist zum Beispiel eine Progression von 500% vereinbart, kommen nun die beschriebenen unterschiedlichen Progressionsverläufe<br />

zum tragen. Gewährt beispielsweise Anbieter A bei einer 50%-igen Invalidität bereits eine Progression von 300%,<br />

ergibt sich insgesamt eine Entschädigungsleistung von 150.000 EUR. Aufgr<strong>und</strong> eines abweichenden Progressionsverlaufs<br />

bei Anbieter B wird hier bei einem Invaliditätsgrad von 70% beispielsweise lediglich eine Progression von 210% gewährt.<br />

Hieraus ergibt sich dann eine Entschädigungsleistung in Höhe von 147.000 EUR. Der Vorteil einer besseren Gliedertaxe wird<br />

in diesem Beispiel durch den vergleichsweise niedrigen Progressionsverlauf aufgehoben.<br />

Benchmarkverfahren<br />

Die so je Produkt ermittelte Entschädigungsleistung wird einem Benchmarkverfahren unterzogen, welches alle am Markt<br />

vorhandenen Entschädigungshöhen berücksichtigt. Die höchste Entschädigung erhält dabei den Wert 100. Die weiteren<br />

Entschädigungsleistungen werden entsprechend prozentual abgestuft.<br />

Einzelne Extremwerte werden für die Bestimmung der Maximalpunktzahl nicht berücksichtigt. <strong>Das</strong> Progressionsrating soll<br />

eine kumulierte Aussage über den gesamten Leistungsbereich der Gliedertaxe <strong>und</strong> des Progressionsverlaufs geben. Extremwerte<br />

würden diese Aussage verfälschen.<br />

<strong>Das</strong> Gliedertaxen-/Progressionsrating von <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> liefert also erstmals einen aussagefähigen Indikator für<br />

Verbraucher <strong>und</strong> Vermittler, ob ein Tarif tatsächlich leistungsstark ist. So mancher auf den ersten Blick günstige Tarif entpuppt<br />

sich im Ergebnis als teuer.<br />

© 2011 <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> GmbH, Hannover – alle Angaben ohne Gewähr. Seite 9 von 19


<strong>Das</strong> <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> <strong>Rating</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>privaten</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> · Stand Januar 2011<br />

Die Bewertung der Gliedertaxen im Zusammenhnag mit dem Progressionslauf<br />

Punkte <strong>Rating</strong> Urteil<br />

> = 2062,50 FFF hervorragend<br />

> = 1787,50 FF+ sehr gut<br />

> = 1512,50 FF gut<br />

> = 1375,00 FF- befriedigend<br />

> = 1237,50 F+ noch befriedigend<br />

> = 1100,00 F ausreichend<br />

> = 962,50 F- schwach<br />

> = 0 F-- sehr schwach<br />

V. <strong>Rating</strong>-Systematik<br />

Modifiziertes Benchmarkverfahren<br />

<strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> untersucht jeweils aktuell am Markt präsente Produkte, unterzieht diese einer vollständigen Analyse<br />

<strong>und</strong> gewinnt so einen qualifizierten Überblick, welche Regelungen in welchen Qualitäten am Markt vorliegen.<br />

Nach Abschluss dieser Bestandsaufnahme werden die vorgef<strong>und</strong>enen Regelungen einem Benchmarking un terzogen <strong>und</strong><br />

im Rahmen einer Skala von Null bis 100 (= die aus Versichertensicht günstigste Regelung, die aktuell am Markt angeboten<br />

wird) bewertet. Um einen für die Versicherten sinnlosen Wettbewerb zu vermeiden, modifizieren wir das Benchmarkverfahren<br />

dergestalt, dass der Wert 100 beispielsweise bei Erstattungs-/Entschädigungsleistungen auch für unterhalb der<br />

Maximalentschädigung liegende Erstattungs-/Entschädigungshöhen vergeben wird, sofern diese aller Voraussicht nach<br />

ausreichen, um einen maximal denkbaren Schaden auszugleichen.<br />

Mit diesem Verfahren untersuchen wir in regelmä ßigen Abständen die Verteilung von quali tativen Merkmalen im Markt.<br />

Diese Maßnahme stellt sicher, dass wir einerseits keine Regelungen voraussetzen, die nicht schon in hinreichender Verteilung<br />

im Markt vorhanden sind <strong>und</strong> sich andererseits das Bewertungsverfahren auf Augenhöhe mit der Produktweiterentwicklung<br />

bewegt.<br />

Gewichtung<br />

Es liegt auf der Hand, dass die einzelnen Regelungen eines komplexen Bedingungswerks unterschiedlichen Stellenwert<br />

haben: Die einen beziehen sich auf eher marginale, die anderen auf ganz zentrale Sachverhalte. Daher ist es unabdingbar,<br />

Gewichtungsfaktoren einzu führen, die sicherstellen, dass gute Ergebnisse bei weniger bedeutsamen Kriterien nicht Defizite<br />

bei Kriterien überstrahlen, die für den Versicherten von besonderem Belang sind.<br />

Gewichtungsfaktor<br />

Jedes Detailkriterium wurde einer umfassenden Analyse hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit <strong>und</strong> der Kosten unterzogen.<br />

Unter Wahrscheinlichkeit wird die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Leistungsfalles verstanden. Die Bewertungsskala<br />

reicht von 0,5 bis 5, wobei bei 0,5 die Wahrscheinlichkeit des Eintritts sehr gering ist <strong>und</strong> bei 5 die Wahrscheinlichkeit sehr<br />

hoch ist.<br />

Unter Kosten werden Kosten verstanden, die bei Eintritt eines Schadens in diesem Kriterium eintreten (können). Die Kosten<br />

des jeweiligen Detailkriteriums werden ebenfalls mittels einer Bewertungsskala von 0,5 bis 5 eingestuft. Bei 0,5 sind die<br />

Kosten sehr niedrig <strong>und</strong> bei 5,0 sehr hoch. <strong>Das</strong> heißt, die Höhe der anfallenden Kosten ist schwer kalkulierbar <strong>und</strong> kann<br />

existenzzerstörenden Charakter haben.<br />

© 2011 <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> GmbH, Hannover – alle Angaben ohne Gewähr. Seite 10 von 19


<strong>Das</strong> <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> <strong>Rating</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>privaten</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> · Stand Januar 2011<br />

Auf Gr<strong>und</strong> des so ermittelten Wertes wird der Gewichtungsfaktor für jedes einzelne <strong>Rating</strong>kriterium vergeben.<br />

<strong>Rating</strong>klassen<br />

Nach Durchlauf des gesamten Bewertungsverfahrens ergibt sich für jedes Produkt eine Gesamtpunktzahl <strong>und</strong> damit die<br />

Zuordnung in die entsprechende <strong>Rating</strong> klasse (acht Klassen von FFF/hervorragend bis F--/sehr schwach). Die Klassen sind<br />

<strong>Rating</strong> Urteil<br />

FFF hervorragend<br />

FF+ sehr gut<br />

FF gut<br />

FF- befriedigend<br />

F+ noch befriedigend<br />

F ausreichend<br />

F- schwach<br />

F-- sehr schwach<br />

in ihrer Bandbreite so be messen, dass geringfügige, für die Praxis unerhebliche Punktunterschiede, nicht <strong>zur</strong> Einstufung in<br />

eine andere Klasse führen. Zusätzlich werden Mindeststandards be rücksichtigt.<br />

Produktkategorien<br />

Es erfolgt eine Unterteilung in die Produktkategorien »Gr<strong>und</strong>schutz« <strong>und</strong> »Topschutz«. Anlass dafür sind maßgebliche Produktunterschiede,<br />

die jeweils unterschiedlichen Verbrauchertypen entgegen kommen. Eine differenzierte Bewertung macht<br />

daher die Orientierung für den Verbraucher einfacher.<br />

Nach unserer Auffassung soll der Versicherer selbst entscheiden, welche Leistungsmerkmale sein Produkt ausmachen. <strong>Rating</strong>s<br />

haben die Aufgabe, Klarheit <strong>und</strong> Transparenz zu prüfen, nicht aber den Markt zu vereinheitlichen oder alle Bedarfssituationen<br />

über einen Kamm zu scheren.<br />

Wir ordnen ein Produkt der Kategorie »Topschutz« zu, wenn es diese Merkmale aufweist:<br />

– Leistung für kosmetische Operationen<br />

– Todesfallleistung ist versichert<br />

Mindeststandards<br />

Ein Punktesystem mit Gewichtungsfaktoren ermöglicht verlässliche Aussagen über die durchschnittliche Qua lität des jeweiligen<br />

Versicherungsprodukts, reicht aber allein noch nicht aus, um produktspezifische Besonder heiten in den Regelungen<br />

genügend prägnant herauszumodellieren.<br />

<strong>Das</strong> Bewertungsverfahren sieht daher zusätzlich Mindeststandards für die beiden höchsten <strong>Rating</strong>klassen FF+ <strong>und</strong> FFF vor.<br />

<strong>Das</strong> Prinzip dabei: Unabhängig von der erreichten Gesamtpunktzahl wird ein Produkt stets dann eine <strong>Rating</strong> klasse niedriger<br />

(FF statt FF+; FF+ statt FFF) eingestuft, wenn der Mindeststandard der jeweils höheren Klasse nicht erreicht wird. Sollte die<br />

erforderliche Punktzahl für eine Klasse, aber weder der Mindeststandard dieser noch der darunter liegenden Klasse erreicht<br />

werden, ergibt sich eine Abstufung um zwei Bewertungsklassen. (Beispiel: Wurde zwar die Punktzahl für FFF erreicht, nicht<br />

aber der Mindeststandard für FFF bzw. FF+, so ergibt sich die Wertung FF).<br />

Damit ist sichergestellt, dass Produkte in höheren Bewertungsklassen in allen Bewertungskategorien durchgän gig überdurchschnittlich<br />

hohe Qualität aufweisen <strong>und</strong> überdies Mindestanforderungen in besonders wichtigen Kriterien erfüllen.<br />

© 2011 <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> GmbH, Hannover – alle Angaben ohne Gewähr. Seite 11 von 19


<strong>Das</strong> <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> <strong>Rating</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>privaten</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> · Stand Januar 2011<br />

Mindeststandards Unfall Gr<strong>und</strong>schutz<br />

FFF<br />

Ausschlüsse von Unfällen infolge Medikamenteneinnahme<br />

Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen durch Medikamente gelten mitversichert.<br />

Frist <strong>zur</strong> Geltendmachung des Versicherungsfalles<br />

Der Invaliditätsfall kann innerhalb von 18 Monaten geltend gemacht werden.<br />

Geltungsbereich<br />

Weltweiter Versicherungsschutz ist vereinbart.<br />

FF+<br />

Frist <strong>zur</strong> Geltendmachung des Versicherungsfalles<br />

Der Invaliditätsfall kann innerhalb von 15 Monaten geltend gemacht werden.<br />

Mindeststandards Unfall Topschutz<br />

FFF<br />

Ausschlüsse von Unfällen infolge Bewusstseinsstörungen durch Alkohol<br />

Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen durch Alkohol gelten mitversichert.<br />

Ausschlüsse von Unfällen infolge Medikamenteneinnahme<br />

Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen durch Medikamente gelten mitversichert.<br />

Leistungsausschluss bei Kriegsereignissen<br />

Versicherungsschutz für mind. 7 Tage mit zeitlicher Erweiterung auf mind. 14 Tage, sofern der Versicherungsnehmer<br />

objektiv am Verlassen des Kriegsgebietes gehindert wird.<br />

Infektionen durch Insektenstiche, -bisse als Unfallursache<br />

Infektionen durch Insektenstiche <strong>und</strong> -bisse als Unfallursache gelten mitversichert.<br />

Frist <strong>zur</strong> Geltendmachung des Versicherungsfalles<br />

Der Invaliditätsfall kann innerhalb von 21 Monaten geltend gemacht werden.<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschädigung durch Strahlen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschäden durch Strahlen, sofern kein regelmäßiger Umgang mit strahlenerzeugenden Apparaten erfolgt,<br />

gelten mitversichert.<br />

Ohne die Einschränkung auf den regelmäßigen Umgang mit strahlenerzeugenden Apparaten ist der Ausschluss von zwei<br />

der nachstehenden Aspekte zulässig:<br />

– gilt nicht für Röntgenstrahlen<br />

– gilt nicht für Laserstrahlen<br />

– gilt nicht für Maserstrahlen<br />

– gilt nicht für künstlich erzeugte UV-Strahlen<br />

– gilt nicht für energiereiche Strahlen bis 100 Elektronen-Volt.<br />

Rettung von Menschen, Tieren <strong>und</strong> Sachen<br />

Unfälle infolge der Rettung von Menschen, Tieren <strong>und</strong> Sachen gelten ohne Einschränkungen mitversichert.<br />

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<strong>Das</strong> <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> <strong>Rating</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>privaten</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> · Stand Januar 2011<br />

Geltungsbereich<br />

Weltweiter Versicherungsschutz ist vereinbart.<br />

FF+<br />

Frist <strong>zur</strong> Geltendmachung des Versicherungsfalles<br />

Der Invaliditätsfall kann innerhalb von 18 Monaten geltend gemacht werden.<br />

Infektionen durch Insektenstiche, -bisse als Unfallursache<br />

Infektionen durch Insektenstiche <strong>und</strong> -bisse als Unfallursache gelten mitversichert.<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschädigung durch Strahlen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschäden durch Strahlen, sofern kein regelmäßiger Umgang mit strahlenerzeugenden Apparaten erfolgt,<br />

gelten mitversichert.<br />

Ohne die Einschränkung auf den regelmäßigen Umgang mit strahlenerzeugenden Apparaten ist der Ausschluss von zwei<br />

der nachstehenden Aspekte zulässig:<br />

– gilt nicht für Röntgenstrahlen<br />

– gilt nicht für Laserstrahlen<br />

– gilt nicht für Maserstrahlen<br />

– gilt nicht für künstlich erzeugte UV-Strahlen<br />

– gilt nicht für energiereiche Strahlen bis 100 Elektronen-Volt.<br />

Rettung von Menschen, Tieren <strong>und</strong> Sachen<br />

Unfälle infolge der Rettung von Menschen, Tieren <strong>und</strong> Sachen gelten mitversichert.<br />

<strong>Rating</strong>klassen Gr<strong>und</strong>schutz<br />

Punkte zzgl. Mindeststandard <strong>Rating</strong> Urteil<br />

> = 1575,00 FFF - Mindeststandard FFF hervorragend<br />

> = 1365,00 FF+ - Mindeststandard FF+ sehr gut<br />

> = 1155,00 gut FF gut<br />

> = 1050,00 befriedigend FF- befriedigend<br />

> = 945,00 noch befriedigend F+ noch befriedigend<br />

> = 840,00 ausreichend F ausreichend<br />

> = 735,00 schwach F- schwach<br />

> = 0 sehr schwach F-- sehr schwach<br />

<strong>Rating</strong>klassen Topschutz<br />

Punkte zzgl. Mindeststandard <strong>Rating</strong> Urteil<br />

> = 2925,00 FFF - Mindeststandard FFF hervorragend<br />

> = 2535,00 FF+ - Mindeststandard FF+ sehr gut<br />

> = 2145,00 gut FF gut<br />

> = 1950,00 befriedigend FF- befriedigend<br />

> = 1755,00 noch befriedigend F+ noch befriedigend<br />

> = 1560,00 ausreichend F ausreichend<br />

> = 1365,00 schwach F- schwach<br />

> = 0 sehr schwach F-- sehr schwach<br />

© 2011 <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> GmbH, Hannover – alle Angaben ohne Gewähr. Seite 13 von 19


<strong>Das</strong> <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> <strong>Rating</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>privaten</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> · Stand Januar 2011<br />

VI. Bewertungsgr<strong>und</strong>sätze von <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong><br />

<strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> setzt auf eigene Recherche<br />

Was wie selbstverständlich klingt ist keineswegs üblich. Unsere Analystenteams lesen, analysieren <strong>und</strong> bewerten Bedingungen,<br />

Anträge <strong>und</strong> Geschäftsberichte. Der Versicherer hat keine Chance <strong>zur</strong> Manipulation. Anderen Vergleichen liegen<br />

oft beim Versicherer abgefragte Angaben zu Gr<strong>und</strong>e. Solche „Leistungsaussagen“ sind bekanntermaßen oft zu optimistisch.<br />

Es fehlt der Experte, der eine kritische Prüfung vornimmt. So bleiben wichtige <strong>und</strong> zum Teil auch versteckte Details<br />

unentdeckt. Anders bei <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong>: nur das, was schwarz auf weiß geregelt ist, findet auch Eingang in unsere<br />

Bewertungen. Unsere Experten sind darauf spezialisiert, die Schwachstellen aufzuspüren <strong>und</strong> sachgerecht zu bewerten.<br />

Somit sorgen wir für eine nachhaltige Bewertungsaussage.<br />

Bewertung ausschließlich auf Basis verbindlicher Angaben<br />

Als Quelle nutzen wir ausschließlich die gedruckten Versicherungsbedingungen sowie gegebenenfalls verbindliche Verbraucherinformationen,<br />

Antragsformulare, den Versicherungsschein <strong>und</strong> Geschäftsberichte. Unberücksichtigt bleiben<br />

geschäftsplanmäßige oder sonstige Erklärungen, Leistungsaussagen <strong>und</strong> Auslegungen der Versicherer sowie werbliche<br />

Veröffentlichungen. Wir wollen damit nicht behaupten, dass die aktuelle Leistungspraxis nicht weiter gehen kann als die<br />

verbindlich geregelten Leistungen. Die Erfahrung zeigt aber, dass gerade bei Sachverhalten, die nicht schwarz auf weiß<br />

geregelt sind, regelmäßig Auslegungsfragen oder Streitigkeiten entstehen. Unsere Vorgehensweise dient daher der langfristigen<br />

Sicherheit <strong>und</strong> der Nachhaltigkeit der Bewertungsergebnisse.<br />

Transparenz <strong>und</strong> Chancengleichheit<br />

Es wird positiv bewertet, wenn die Bedingungen dem Sachverhalt angemessen <strong>und</strong> möglichst so formuliert sind, dass sie<br />

auch für den juristischen Laien verständlich sind. Klare <strong>und</strong> eindeutige Bedingungsregelungen informieren den Versicherten<br />

über den Inhalt der Versicherung <strong>und</strong> tragen somit maßgeblich <strong>zur</strong> Vermeidung von (oftmals zeit- <strong>und</strong> kostenintensiven)<br />

Streitigkeiten über den konkreten Inhalt des Versicherungsvertrags bei.<br />

Oft wird bei Auslegungsfragen auf die Rechtsprechung verwiesen. Diese Rechtsprechung ist aber der beste Beweis dafür,<br />

dass es an Eindeutigkeit mangelt <strong>und</strong> der Versicherer sich der Leistung entziehen wollte. Die Versicherungsbedingungen<br />

sollten daher auch die gefestigte Rechtsprechung zu Leistungsinhalten / Umfang des Versicherungsschutzes enthalten,<br />

damit Klarheit nicht erst nach langjährigem Rechtsstreit erreicht wird. Unsere Bewertung berücksichtigt daher bewusst<br />

nicht den Gang vor Gericht. Zeigt sich, dass eine Regelung aufgr<strong>und</strong> Intransparenz häufiger dazu führt, dass Klarheit erst<br />

vor Gericht erlangt wird oder oft Streit über die Erstattung entsteht, so nehmen wir zum Schutz der Versicherten Transparenzabschläge<br />

bei der Bewertung vor. Oft lassen sich nämlich durch eine ergänzende Klarstellung in den Bedingungen alle<br />

Zweifel ausräumen. Auch wenn diese Klarstellungen bei vielen Versicherern unbeliebt sind, halten wir klare Formulierungen<br />

für zumutbar. Denn Transparenz stellt nach unserer Auffassung einen hohen Wert für die Versicherten dar.<br />

Im Übrigen fördern transparente Formulierungen auch die Kalkulationssicherheit der Tarife. Denn erfahrungsgemäß entscheiden<br />

die Gerichte im Zwei felsfall für die für den Versicherten günstigere Auslegungsalternative, egal, ob der Versicherer<br />

diese Interpretation bei der Produktkalkulation berücksichtigt hat.<br />

Objektive Auslegung; im Zweifel zugunsten des Versicherten<br />

Sind Bedingungsformulierungen nicht eindeutig, bewertet <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> ohne Rücksicht auf § 305c Abs. 2 BGB<br />

(Mehrdeutigkeit) stets die für den K<strong>und</strong>en ungünstigste Auslegung des Bedingungstextes, unabhängig von der möglicherweise<br />

vom Anbieter beabsichtigten Auslegung. Diese Vorgehensweise soll die langfristige Sicherheit für die Versicherten<br />

unterstützen <strong>und</strong> Produkte herausstellen, die klare Regelungen aufweisen. Wenn man als Versicherter zwischen den Zeilen<br />

lesen muss, wird es im Leistungsfall öfter Überraschungen geben.<br />

© 2011 <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> GmbH, Hannover – alle Angaben ohne Gewähr. Seite 14 von 19


<strong>Das</strong> <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> <strong>Rating</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>privaten</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> · Stand Januar 2011<br />

Negative Bewertung bei fehlenden Regelungen<br />

<strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> bewertet konsequent negativ, wenn im Sinne des von uns verstandenen Transparenzgebots relevante<br />

Regelungen fehlen. Wir untersuchen dann zunächst, ob anstelle der fehlenden Regelung eine an dere – gesetzliche – Bestimmung<br />

auf den Vertrag anwendbar ist; gegebenenfalls wird im Wege der Auslegung er mittelt, welchen Regelungszweck<br />

<strong>und</strong> welche Schutzrichtung die gesetzliche Regelung anstrebt. Wir beachten außerdem, dass auch der Gr<strong>und</strong>satz von<br />

Treu <strong>und</strong> Glauben ergänzende Leistungen aber auch Verhaltenspflichten für den K<strong>und</strong>en schaffen kann, so etwa die Mitwirkungspflichten<br />

im Leistungsfall. Wir wollen somit bei der Bewertung nicht berücksichtigen, dass der Versicherte erst<br />

durch das Studium von Gesetzen Klarheit über seine Rechte <strong>und</strong> Pflichten erlangt. Daher bewerten wir es positiv, wenn die<br />

Bedingungen Rechte <strong>und</strong> Pflichten verständlich darlegen.<br />

Allgemeiner Hinweis<br />

<strong>Das</strong> F<strong>und</strong>ament der Bewertungen bilden sorgfältige Überlegungen, die als subjektive <strong>und</strong> nicht objektivierbare Einschätzungen<br />

in ein von <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> entwickeltes Punktesystem mit Gewichtungsfaktoren <strong>und</strong> Mindeststandards einfließen.<br />

Subjektive Entscheidungen können nicht jedem Einzelfall gerecht werden. Die Bewertungen von <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong><br />

können eine individuelle Beratung <strong>und</strong> Prüfung auf Eignung des Versicherungsprodukts/der Versicherungsgesellschaft<br />

für die spezielle K<strong>und</strong>ensituation nicht ersetzen.<br />

Die Nutzung der angebotenen Informationen <strong>und</strong> Daten erfolgt auf eigenes Risiko. Eine eigene Haftung von <strong>Franke</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Bornberg</strong> für die Richtigkeit, Vollständigkeit <strong>und</strong>/oder Aktualität der unverbindlich <strong>zur</strong> Verfügung gestellten Daten <strong>und</strong><br />

Informationen einschließlich deren Nutzung ist daher in jedem Fall ausgeschlossen. <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> behält sich das<br />

Recht vor, seine Bewertungsrichtlinien, beispielsweise wegen Entwicklungen im Markt, zu verändern. Bitte beachten Sie<br />

daher die jeweils aktuelle Version der jeweiligen Bewertungsrichtlinie.<br />

© 2011 <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> GmbH, Hannover – alle Angaben ohne Gewähr. Seite 15 von 19


<strong>Das</strong> <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> <strong>Rating</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>privaten</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> · Stand Januar 2011<br />

VII.<strong>Rating</strong>kriterien<br />

Kriterien Kategorie Gr<strong>und</strong>schutz<br />

Ausschlüsse<br />

Ausschluss von Unfällen infolge Bewusstseinsstörungen durch Alkohol<br />

Ausschluss von Unfällen infolge Medikamenteneinnahme<br />

Leistungsausschluss bei Kriegsereignissen<br />

Bergungskosten<br />

Höhe der beitragsfrei mitversicherten Bergungskosten<br />

Rückholkosten innerhalb Deutschlands<br />

Erweiterung des Unfallbegriffes<br />

Infektionen als Unfallursache<br />

Infektionen bei unfallbedingten Heilmaßnahmen oder Schutzimpfungen<br />

Vergiftungen durch Dämpfe, Gase <strong>und</strong> ausströmende Gifte als Unfallursache<br />

Fristen<br />

Frist für den Eintritt der Invalidität nach einem Unfallereignis<br />

Frist für die ärztliche Feststellung der Invalidität<br />

Frist <strong>zur</strong> Geltendmachung des Versicherungsfalles<br />

Frist <strong>zur</strong> Meldung geringfügiger Verletzungen<br />

Geltungsbereich<br />

Weltweiter Versicherungsschutz<br />

Invaliditätsleistungen<br />

Höhe des Mitwirkungsanteils bestehender Gebrechen am Invaliditätsgrad<br />

Versicherte Gefahren<br />

Einschluss von Erfrierungen<br />

Einschluss von Ertrinkungs- <strong>und</strong> Erstickungstod<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschädigungen durch Strahlen<br />

Rettung von Menschen, Tieren <strong>und</strong> Sachen<br />

Versicherungsschutz<br />

Definition Unfallbegriff erweitert<br />

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<strong>Das</strong> <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> <strong>Rating</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>privaten</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> · Stand Januar 2011<br />

Kriterien Kategorie Topschutz<br />

Ausschlüsse<br />

Ausschluss von Schlaganfall/Herzinfarkt als Unfallfolge oder Unfallursache<br />

Ausschluss von Fahrtveranstaltungen<br />

Ausschluss von Unfällen infolge Bewusstseinsstörungen durch Alkohol<br />

Ausschluss von Unfällen infolge Medikamenteneinnahme<br />

Leistungsausschluss bei Kriegsereignissen<br />

Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit<br />

Erforderliche Dauer der Arbeitslosigkeit<br />

Leistungen bei Arbeitslosigkeit<br />

Bergungskosten<br />

Höhe der beitragsfrei mitversicherten Bergungskosten<br />

Rückholkosten innerhalb Deutschlands<br />

Kosten für die Dekompressionskammer<br />

Rückholung der versicherten Person aus dem Ausland<br />

Erweiterung des Unfallbegriffes<br />

Bauch- <strong>und</strong> Unterleibsbrüche als Unfallfolge<br />

Infektionen als Unfallursache<br />

Infektionen bei unfallbedingten Heilmaßnahmen oder Schutzimpfungen<br />

Infektionen durch Insektenstiche-,bisse als Unfallursache<br />

Psychische <strong>und</strong> nervöse Störungen als Erweiterung des Unfallbegriffes<br />

Vergiftungen durch Dämpfe, Gase <strong>und</strong> ausströmende Gifte als Unfallursache<br />

Fristen<br />

Frist für den Eintritt der Invalidität nach einem Unfallereignis<br />

Frist für die ärztliche Feststellung der Invalidität<br />

Frist <strong>zur</strong> Geltendmachung des Versicherungsfalles<br />

Frist <strong>zur</strong> Meldung des Todesfalles<br />

Frist <strong>zur</strong> Meldung geringfügiger Verletzungen<br />

Geltungsbereich<br />

Weltweiter Versicherungsschutz<br />

Invaliditätsleistungen<br />

Höhe des Mitwirkungsanteils bestehender Gebrechen am Invaliditätsgrad<br />

Kosmetische Operationen<br />

Kosmetische Operationen: Voraussetzungen<br />

Kosmetische Operationen: Leistungsumfang<br />

Kosmetische Operationen: Zahnbehandlungs- <strong>und</strong> Zahnersatzkosten<br />

Kosmetische Operationen: Zahnbehandlungs- <strong>und</strong> Zahnersatzkosten -Leistungshöhe<br />

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<strong>Das</strong> <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> <strong>Rating</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>privaten</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> · Stand Januar 2011<br />

Soforthilfe<br />

Soforthilfe: Leistungsumfang<br />

Soforthilfe: Voraussetzungen<br />

Todesfallleistung<br />

Todesfallleistung: Voraussetzungen<br />

Versicherte Gefahren<br />

Einschluss von Erfrierungen<br />

Einschluss von Ertrinkungs- <strong>und</strong> Erstickungstod<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschädigungen durch Strahlen<br />

Rettung von Menschen, Tieren <strong>und</strong> Sachen<br />

tauchtypischen Ges<strong>und</strong>heitsschäden<br />

Versicherter Personenkreis<br />

Einschluss des Ehepartners in den Vertrag<br />

Einschluss von Neugeborenen in den Vertrag<br />

Versicherungsschutz<br />

Definition Unfallbegriff erweitert<br />

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<strong>Das</strong> <strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> <strong>Rating</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>privaten</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> · Stand Januar 2011<br />

<strong>Franke</strong> <strong>und</strong> <strong>Bornberg</strong> GmbH<br />

Prinzenstraße 16<br />

30159 Hannover<br />

Telefon (05 11) 35 77 17 00<br />

Telefax (05 11) 35 77 17 13<br />

www.franke-bornberg.de<br />

info@franke-bornberg.de<br />

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