Die Rettungsgasse kann Leben retten von Andreas Krüskemper Bei Stau und stockendem Verkehr sind die Verkehrsteilnehmer in Deutschland laut Straßenverkehrsordnung verpflichtet, eine Gasse <strong>für</strong> Hilfsfahrzeuge freizuhalten. In der Theorie ist das ganz einfach, aber in der Praxis sieht es komplett anders aus, davon können Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst ein Lied singen. Der Grazer „Querdenker“ Manfred Kiefer, der uns freundlicherweise seine Illustrationen kostenlos zu Verfügung gestellt hat, hat sich zu diesem Problem Gedanken gemacht und ist auf eine verblüffend einfache Eselsbrücke gekommen: Das Prinzip „rechte Hand“. Wie funktioniert dieses Prinzip? Maßgeblich ist die Hand auf der Gangschaltung. Sobald man in den zweiten Gang runterschalten muss, sollte eine Rettungsgasse gebildet werden. Der Daumen der „Schalthand“ zeigt dabei an, welche Spur nach links ausweicht, die Finger stehen <strong>für</strong> die entsprechenden Fahrspuren, die nach rechts ausweichen. Wichtig ist, die gebildete Rettungsgasse offen zu halten, bis der Verkehr wieder fließt. Bei einem Unfall mit einer verletzten Person ist mindestens mit einem Rettungswagen, einem Notarztfahrzeug, einem Gerätewagen der Feuerwehr sowie einem Polizeiwagen zu rechnen, man muss also nicht nur ein Fahrzeug durchlassen. Und die meisten PKW-Fahrer lassen bei einem Stau so wenig Platz zum Vordermann, dass es fast unmöglich ist, zur Seite zu fahren, wenn von hinten ein Blaulichtfahrzeug kommt. Durch die Bildung einer Rettungsgasse sparen die Helfer wertvolle Minuten, die teilweise über Leben und Tod der Verletzten entscheiden können. Vor <strong>alle</strong>m, aber nicht nur Österreichurlauber sollten sich mit der Rettungsgasse vertraut machen: Dort sind seit Januar 2012 <strong>für</strong> das Behindern von Rettungsfahrzeugen durch Nichtbilden einer Rettungsgasse Strafen bis zu 2180,- Euro möglich. Wie man es übrigens nicht machen sollte, kann man sich auf YouTube in zahlreichen Beispielvideos ansehen. - 6 -
Grafiken © Manfred Maria Kiefer, Graz, www.wasserbettencenter.at Illustrationen europaweit geschützt durch <strong>Ein</strong>tragung beim HABM in Alicante - 7 -