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Reisebedingungen<br />

Reiseabschluss<br />

Die Reiseanmeldung kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Der Reisevertrag<br />

kommt mit der Annahme und Bestätigung durch uns zustande. Der Anmelder<br />

erkennt die Reise- und Geschäftsbedingungen mit der Anmeldung als<br />

verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in<br />

der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen<br />

der Anmelder wie für seine Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende<br />

gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte<br />

Erklärung übernommen hat.<br />

Bezahlung<br />

Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Übermittlung des Sicherungsscheins<br />

werden i. d. R. 25 % des Reisepreises als Anzahlung sofort fällig.<br />

Der restliche Preis wird fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise - wie gebucht -<br />

durchgeführt wird und die Reiseunterlagen bereitliegen, oder Ihnen verabredungsgemäß<br />

zugesandt werden.<br />

Leistungen und Preise<br />

Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt<br />

des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und<br />

die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind<br />

nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der<br />

gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Bei Flugreisen sind wir verpflichtet Sie<br />

bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Flugunternehmen(s)<br />

zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei<br />

Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität<br />

der/des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrt unternehmen(s) zu unterrichten.<br />

Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entsprechend<br />

unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens<br />

nach Buchung, sind Sie über den Wechsel so schnell wie möglich zu<br />

unterrichten. Wir weisen darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und<br />

programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann. Die<br />

endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen.<br />

Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich.<br />

Über Leistungsänderungen werden wir Sie unverzüglich, spätestens<br />

21 Tage vor Reisebeginn, in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen<br />

eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.<br />

Über notwendige Änderungen der Fahrzeit bei Fährtransfers, etwa aus Sicherheits-<br />

oder Witterungsgründen, entscheidet allein der Kapitän.<br />

Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten<br />

oder unsere Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafenoder<br />

Flughafengebühren, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der<br />

nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen<br />

Erhöhung können wir den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen<br />

werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten,<br />

zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des<br />

vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag<br />

für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. Werden<br />

die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben, wie Hafen- oder<br />

Flughafengebühren gegenüber uns erhöht, können wir den Reisepreis um<br />

den entsprechenden anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der<br />

Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages können wir den Reisepreis<br />

in dem Umfang erhöhen, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert.<br />

Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und<br />

dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung<br />

führenden Umstände vor Vertragsabschluss weder eingetreten noch<br />

für uns vorhersehbar waren. Im Falle einer nach Vertragsschluss beabsichtigten<br />

Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren.<br />

Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen<br />

um mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen Veränderung<br />

einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom<br />

Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen<br />

Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise<br />

ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben diese<br />

Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung<br />

der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.<br />

Rücktritt<br />

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich<br />

ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter bzw. bei<br />

dem buchenden Reisebüro. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich<br />

zu erklären. Auch wir können ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag<br />

kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer<br />

Abmahnung nachhaltig stören. In diesem Fall behält der Reiseveranstalter<br />

den Anspruch auf den Reisepreis gekürzt um den Wert der ersparten<br />

Aufwendungen oder sonst infolge Wegfalls von Reiseleistungen gutgebrachten<br />

Erträge. Sollte bei einer sowohl im Prospekt als auch in der Reisebestätigung<br />

ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl diese bis 2 Wochen<br />

vor dem vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht erreicht werden,<br />

sind wir berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. Die Absage werden<br />

wir Ihnen unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl,<br />

spätestens jedoch bis zwei Wochen vor Reisebeginn, mitteilen. Sie erhalten<br />

natürlich den eingezahlten Reisepreis unverzüglich erstattet. Maßgebend<br />

für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist<br />

der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Die in der Regel pauschalierten<br />

Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozenten des Reisepreises:<br />

Bis zum 61. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises, höchstens jedoch<br />

25 €; bei Flugreisen 20 % des Reisepreises ohne eine Begrenzung der Höhe<br />

nach;<br />

Vom 60. - 28. Tage vor Reisebeginn: 25% vom Reisepreis;<br />

ab dem 27. Tage vor Reisebeginn: 35 % vom Reisepreis;<br />

ab dem 15. Tag vor Reiseantritt: 50 % vom Reisepreis;<br />

ab dem 8. Tag vor Reiseantritt: 80 % vom Reisepreis;<br />

ab dem 2. Tag vor Reiseantritt: 95 % vom Reisepreis.<br />

Anstelle der Pauschalsätze können wir von Ihnen gemäß § 651 i Abs. 2 BGB<br />

den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verlangen, der dem Reisepreis<br />

abzüglich gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher<br />

anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen entspricht. So sind<br />

zum Beispiel die Rücktrittskosten bei Reisen mit Vollcharter eines Bootes (also<br />

z.B. beim Big Game) deutlich höher. Wir werden Sie auch hier im Einzelfall informieren.<br />

Treten aus einer Gruppe eine oder mehrere Personen zurück, so<br />

dass die Wohneinheit (z. B. Doppelzimmer, Appartement) durch die verbliebenen<br />

Personen weiter hin belegt wird, werden die Rücktrittskosten in der<br />

Regel nach Ziffer 4.5 be -rechnet (unabhängig vom Rücktrittszeitpunkt). Für<br />

Fremdleistungen, wie Mietwagen, Flug- oder Fährticket, gelten die jeweiligen<br />

Rücktrittsbedingungen der Anbieter. Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlichen<br />

ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung<br />

der Reisleistung berücksichtigt. Sie sind jedoch berechtigt, den<br />

Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder<br />

geringere Kosten entstanden sind.<br />

Belegung<br />

Die Unterkünfte dürfen nur mit der in der Reisebestätigung angegebenen<br />

Per sonenzahl belegt werden. Bei Überschreitung ist der Leistungsträger berechtigt,<br />

überzählige Personen auszuweisen.<br />

Haftung<br />

Bei Vorliegen eines Mangels können Sie unbeschadet der Herabsetzung des<br />

Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung<br />

verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem<br />

Umstand, den wir nicht zu vertreten haben. Die Beförderung erfolgt auf<br />

der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens,<br />

die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten des<br />

Veranstalters und der Kunden nach dem Reisevertragsrecht werden durch<br />

die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.<br />

Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Abflug- bzw.<br />

Fährhafen selbst verantwortlich, es sei denn, eine Verspätung beruht auf einer<br />

vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters.<br />

Haftungsbeschränkung<br />

Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf<br />

den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich<br />

oder grob fahrlässig von uns herbeigeführt wird. Dies gilt auch, soweit wir<br />

für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines<br />

Leistungsträgers verantwortlich sind. Für alle Schadensersatzansprüche<br />

aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit<br />

beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen<br />

Reisepreises beschränkt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.<br />

Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Für<br />

Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit<br />

Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge,<br />

Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und<br />

Zielort) haften wir nicht, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung<br />

und der Buchungsbe- stätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten<br />

Vertragspartners als Fremdleistung so gekennzeichnet werden, dass<br />

sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der unserer Reiseleistungen sind. Hier<br />

gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger (z. B. Color<br />

Line, Finnair, Lufthansa, Avis).<br />

Die Beteiligung an Freizeitaktivitäten, wie z. B. Angeln, Bootsbenutzung<br />

usw. müssen sie selbst verantworten. Geräte, Fahrzeuge und Boote sollten<br />

Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Wir haften bei Freizeitaktivitäten nur,<br />

wenn uns ein Verschulden trifft.<br />

Mitwirkungspflicht<br />

Bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen<br />

sind sie verpflichtet mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden<br />

oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, ihre Beanstandungen<br />

unverzüglich vor Ort bei dem aufgeführten Ansprechpartner bzw. uns<br />

zur Kenntnis zu geben (Schriftform empfohlen).<br />

Die Ansprechpartner vor Ort sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern<br />

dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so<br />

tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.<br />

Reklamationen<br />

Sollte Ihre Unterkunft bei der Ankunft behebbare Mängel aufweisen, bitten<br />

wir darum, dass der Vermieter oder unsere Kontaktperson unverzüglich, jedoch<br />

spätestens innerhalb von 48 Stunden, davon in Kenntnis gesetzt und<br />

von ihnen Abhilfe verlangt wird. Bleibt dies erfolglos, müssen Sie sich unmittelbar<br />

mit uns in Verbindung setzen. Eventuelle Reklamationen, die die Reiseleistungen<br />

allgemein betreffen, müssen binnen einer Frist von einem Monat<br />

nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend<br />

gemacht werden. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich erfolgen. Ansprüche<br />

nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in 1 Jahr. Die Verjährung<br />

beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.<br />

Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch<br />

oder die an den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung<br />

gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern.<br />

Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.<br />

Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.<br />

Zoll- und Einreisebestimmungen<br />

Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten<br />

wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />

sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für<br />

Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften<br />

nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa<br />

durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit<br />

der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten<br />

haben.<br />

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen<br />

Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die<br />

Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften<br />

erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine<br />

schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt sind.<br />

Fischverwertung<br />

Bei Big Game Vollcharter ist in den meisten Gebieten Catch & Release üblich,<br />

d. h. die Fische werden – soweit möglich – wieder freigelassen. Im Übrigen<br />

gehören entnommene Fische – wie international üblich – grundsätzlich dem<br />

Boot. Bei der Verwertung und evtl. Ausfuhr von Fisch gelten die jeweiligen<br />

Ausfuhrvorschriften des Reiselandes bzw. die Einfuhrvorschriften in die EU.<br />

Alkohol am Meer<br />

Es ist strengstens untersagt unter Alkoholeinfluss mit den Booten zu fahren.<br />

Zuwiderhandlung kann im schlimmsten Fall zu einer erheblichen Störung<br />

und zur Kündigung des Reisevertrages durch uns, verbunden mit einem vorzeitigen<br />

Auszug aus dem Haus, führen.<br />

Fische<br />

Es versteht sich natürlich von selbst, dass wir weder für die Quantität noch<br />

für die Qualität der gefangenen Fische irgendwelche Garantien geben<br />

können.<br />

Mietfahrzeuge<br />

Mietfahrzeuge werden als Fremdleistungen erbracht, soweit hierauf ausdrücklich<br />

im Prospekt und der Reisebestätigung unter Angabe des Leistungserbringers<br />

hingewiesen wird. Für die Nutzung der Mietfahrzeuge gelten die<br />

Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Dies ist im Regelfall die<br />

Avis Autovermietung oder Europcar Interrent. Sie erhalten die Bestimmungen<br />

von uns mit den Reiseunterlagen (oder auf Wunsch auch früher). Bitte<br />

beachten Sie insbesondere, dass Sie eine Kreditkarte als Sicherheitsleistung<br />

für eventuelle Schäden benötigen.<br />

Transfers<br />

Bei Transfers vom Flughafen bis zur Unterkunft kann es im Zusammenhang<br />

mit erforderlichem Fährtransfer (z. B. zu den Lofoten) - abhängig vom Fahrplan<br />

- zu längeren Wartezeiten kommen.<br />

Selbstanreise nach Ingøya<br />

Wir weisen alle Gäste, die mit dem eigenen PKW nach Ingøya anreisen darauf<br />

hin, dass wir keine Garantie für die PKW-Beförderung hinsichtlich der<br />

Fährverbindung vom Festland zur Insel übernehmen können, da die Fähre<br />

nur über 2-3 PKW Plätze verfügt. Achten Sie bitte ebenfalls darauf, dass auf<br />

Ingøya Fahrzeuge nur mit dem Kran (dessen Tragkraft limitiert ist) verladen<br />

werden können. Wir empfehlen daher grundsätzlich das Fahrzeug in Havøysund<br />

stehen zu lassen.<br />

Haus und Boote<br />

Der Mieter ist verpflichtet, Haus, Inventar, Boote und Motoren so schonend<br />

wie möglich zu behandeln. Er ist für verlorenes oder beschädigtes Eigentum<br />

dem Besitzer gegenüber ersatzpflichtig, soweit uns kein Verschulden trifft. In<br />

fast allen Unterkünften in Norwegen ist mittlerweile das Rauchen untersagt.<br />

Nehmen Sie bitte unbedingt Rücksicht auf diese Regelung, da es ansonsten<br />

zu erheblichen Mehrkosten kommen kann. Insbesondere für die Nutzung<br />

der Boote kann der Eigentümer vom Mieter vor Ort verlangen, eine entsprechende<br />

Sicherheitserklärung zu unterschreiben. Bitte überprüfen Sie in eigenem<br />

Interesse das Boot bei der Übernahme auf eventuelle Schäden. Dies gilt<br />

ganz besonders für die Schrauben von Außenbordmotoren.<br />

Kaution<br />

Der Vermieter der Boote/Unterkünfte kann vor Ort eine angemessene Kaution<br />

verlangen. Wir empfehlen hierzu dringend das Mitführen einer Kreditkarte,<br />

da die Kaution andernfalls in bar hinterlegt werden muss. Die Höhe<br />

der Kaution für Hitra/Grefsnesvågen und Hitra/Ansnes beträgt beispielsweise<br />

NOK 10.000,- für Schärenkreuzer, NOK 20.000,- für die größeren<br />

Boote (Arvor, Uttern, Kaasbøll). Für die Boote von Å-Rorbuer/Lofoten<br />

beträgt die Kaution 300,- € bis 500,- € pro Boot.<br />

Allgemeines<br />

Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht<br />

für mitreisende Familienangehörige.<br />

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand<br />

im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages<br />

ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben<br />

oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der<br />

Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse, ist unser Sitz.<br />

Vorgenanntes gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen<br />

zwingend etwas anderes vorschreiben.<br />

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die<br />

Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für<br />

die vorliegenden Reisebedingungen.

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