GFA_Katalog_2016
Aktueller Katalog_2016
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Reisebedingungen<br />
Reiseabschluss<br />
Die Reiseanmeldung kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Der Reisevertrag<br />
kommt mit der Annahme und Bestätigung durch uns zustande. Der Anmelder<br />
erkennt die Reise- und Geschäftsbedingungen mit der Anmeldung als<br />
verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in<br />
der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen<br />
der Anmelder wie für seine Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende<br />
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte<br />
Erklärung übernommen hat.<br />
Bezahlung<br />
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Übermittlung des Sicherungsscheins<br />
werden i. d. R. 25 % des Reisepreises als Anzahlung sofort fällig.<br />
Der restliche Preis wird fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise - wie gebucht -<br />
durchgeführt wird und die Reiseunterlagen bereitliegen, oder Ihnen verabredungsgemäß<br />
zugesandt werden.<br />
Leistungen und Preise<br />
Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt<br />
des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und<br />
die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind<br />
nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der<br />
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Bei Flugreisen sind wir verpflichtet Sie<br />
bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Flugunternehmen(s)<br />
zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei<br />
Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität<br />
der/des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrt unternehmen(s) zu unterrichten.<br />
Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entsprechend<br />
unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens<br />
nach Buchung, sind Sie über den Wechsel so schnell wie möglich zu<br />
unterrichten. Wir weisen darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und<br />
programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann. Die<br />
endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen.<br />
Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich.<br />
Über Leistungsänderungen werden wir Sie unverzüglich, spätestens<br />
21 Tage vor Reisebeginn, in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen<br />
eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.<br />
Über notwendige Änderungen der Fahrzeit bei Fährtransfers, etwa aus Sicherheits-<br />
oder Witterungsgründen, entscheidet allein der Kapitän.<br />
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten<br />
oder unsere Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafenoder<br />
Flughafengebühren, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der<br />
nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen<br />
Erhöhung können wir den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen<br />
werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten,<br />
zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des<br />
vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag<br />
für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. Werden<br />
die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben, wie Hafen- oder<br />
Flughafengebühren gegenüber uns erhöht, können wir den Reisepreis um<br />
den entsprechenden anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der<br />
Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages können wir den Reisepreis<br />
in dem Umfang erhöhen, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert.<br />
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und<br />
dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung<br />
führenden Umstände vor Vertragsabschluss weder eingetreten noch<br />
für uns vorhersehbar waren. Im Falle einer nach Vertragsschluss beabsichtigten<br />
Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren.<br />
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen<br />
um mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen Veränderung<br />
einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom<br />
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen<br />
Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise<br />
ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben diese<br />
Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung<br />
der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.<br />
Rücktritt<br />
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich<br />
ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter bzw. bei<br />
dem buchenden Reisebüro. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich<br />
zu erklären. Auch wir können ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag<br />
kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer<br />
Abmahnung nachhaltig stören. In diesem Fall behält der Reiseveranstalter<br />
den Anspruch auf den Reisepreis gekürzt um den Wert der ersparten<br />
Aufwendungen oder sonst infolge Wegfalls von Reiseleistungen gutgebrachten<br />
Erträge. Sollte bei einer sowohl im Prospekt als auch in der Reisebestätigung<br />
ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl diese bis 2 Wochen<br />
vor dem vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht erreicht werden,<br />
sind wir berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. Die Absage werden<br />
wir Ihnen unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl,<br />
spätestens jedoch bis zwei Wochen vor Reisebeginn, mitteilen. Sie erhalten<br />
natürlich den eingezahlten Reisepreis unverzüglich erstattet. Maßgebend<br />
für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist<br />
der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Die in der Regel pauschalierten<br />
Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozenten des Reisepreises:<br />
Bis zum 61. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises, höchstens jedoch<br />
25 €; bei Flugreisen 20 % des Reisepreises ohne eine Begrenzung der Höhe<br />
nach;<br />
Vom 60. - 28. Tage vor Reisebeginn: 25% vom Reisepreis;<br />
ab dem 27. Tage vor Reisebeginn: 35 % vom Reisepreis;<br />
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt: 50 % vom Reisepreis;<br />
ab dem 8. Tag vor Reiseantritt: 80 % vom Reisepreis;<br />
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt: 95 % vom Reisepreis.<br />
Anstelle der Pauschalsätze können wir von Ihnen gemäß § 651 i Abs. 2 BGB<br />
den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verlangen, der dem Reisepreis<br />
abzüglich gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher<br />
anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen entspricht. So sind<br />
zum Beispiel die Rücktrittskosten bei Reisen mit Vollcharter eines Bootes (also<br />
z.B. beim Big Game) deutlich höher. Wir werden Sie auch hier im Einzelfall informieren.<br />
Treten aus einer Gruppe eine oder mehrere Personen zurück, so<br />
dass die Wohneinheit (z. B. Doppelzimmer, Appartement) durch die verbliebenen<br />
Personen weiter hin belegt wird, werden die Rücktrittskosten in der<br />
Regel nach Ziffer 4.5 be -rechnet (unabhängig vom Rücktrittszeitpunkt). Für<br />
Fremdleistungen, wie Mietwagen, Flug- oder Fährticket, gelten die jeweiligen<br />
Rücktrittsbedingungen der Anbieter. Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlichen<br />
ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung<br />
der Reisleistung berücksichtigt. Sie sind jedoch berechtigt, den<br />
Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder<br />
geringere Kosten entstanden sind.<br />
Belegung<br />
Die Unterkünfte dürfen nur mit der in der Reisebestätigung angegebenen<br />
Per sonenzahl belegt werden. Bei Überschreitung ist der Leistungsträger berechtigt,<br />
überzählige Personen auszuweisen.<br />
Haftung<br />
Bei Vorliegen eines Mangels können Sie unbeschadet der Herabsetzung des<br />
Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung<br />
verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem<br />
Umstand, den wir nicht zu vertreten haben. Die Beförderung erfolgt auf<br />
der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens,<br />
die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten des<br />
Veranstalters und der Kunden nach dem Reisevertragsrecht werden durch<br />
die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.<br />
Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Abflug- bzw.<br />
Fährhafen selbst verantwortlich, es sei denn, eine Verspätung beruht auf einer<br />
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters.<br />
Haftungsbeschränkung<br />
Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf<br />
den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich<br />
oder grob fahrlässig von uns herbeigeführt wird. Dies gilt auch, soweit wir<br />
für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines<br />
Leistungsträgers verantwortlich sind. Für alle Schadensersatzansprüche<br />
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit<br />
beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen<br />
Reisepreises beschränkt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.<br />
Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Für<br />
Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit<br />
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge,<br />
Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und<br />
Zielort) haften wir nicht, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung<br />
und der Buchungsbe- stätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten<br />
Vertragspartners als Fremdleistung so gekennzeichnet werden, dass<br />
sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der unserer Reiseleistungen sind. Hier<br />
gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger (z. B. Color<br />
Line, Finnair, Lufthansa, Avis).<br />
Die Beteiligung an Freizeitaktivitäten, wie z. B. Angeln, Bootsbenutzung<br />
usw. müssen sie selbst verantworten. Geräte, Fahrzeuge und Boote sollten<br />
Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Wir haften bei Freizeitaktivitäten nur,<br />
wenn uns ein Verschulden trifft.<br />
Mitwirkungspflicht<br />
Bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen<br />
sind sie verpflichtet mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden<br />
oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, ihre Beanstandungen<br />
unverzüglich vor Ort bei dem aufgeführten Ansprechpartner bzw. uns<br />
zur Kenntnis zu geben (Schriftform empfohlen).<br />
Die Ansprechpartner vor Ort sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern<br />
dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so<br />
tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.<br />
Reklamationen<br />
Sollte Ihre Unterkunft bei der Ankunft behebbare Mängel aufweisen, bitten<br />
wir darum, dass der Vermieter oder unsere Kontaktperson unverzüglich, jedoch<br />
spätestens innerhalb von 48 Stunden, davon in Kenntnis gesetzt und<br />
von ihnen Abhilfe verlangt wird. Bleibt dies erfolglos, müssen Sie sich unmittelbar<br />
mit uns in Verbindung setzen. Eventuelle Reklamationen, die die Reiseleistungen<br />
allgemein betreffen, müssen binnen einer Frist von einem Monat<br />
nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend<br />
gemacht werden. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich erfolgen. Ansprüche<br />
nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in 1 Jahr. Die Verjährung<br />
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.<br />
Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch<br />
oder die an den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung<br />
gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern.<br />
Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.<br />
Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.<br />
Zoll- und Einreisebestimmungen<br />
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten<br />
wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />
sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für<br />
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften<br />
nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa<br />
durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit<br />
der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten<br />
haben.<br />
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen<br />
Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die<br />
Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften<br />
erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine<br />
schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt sind.<br />
Fischverwertung<br />
Bei Big Game Vollcharter ist in den meisten Gebieten Catch & Release üblich,<br />
d. h. die Fische werden – soweit möglich – wieder freigelassen. Im Übrigen<br />
gehören entnommene Fische – wie international üblich – grundsätzlich dem<br />
Boot. Bei der Verwertung und evtl. Ausfuhr von Fisch gelten die jeweiligen<br />
Ausfuhrvorschriften des Reiselandes bzw. die Einfuhrvorschriften in die EU.<br />
Alkohol am Meer<br />
Es ist strengstens untersagt unter Alkoholeinfluss mit den Booten zu fahren.<br />
Zuwiderhandlung kann im schlimmsten Fall zu einer erheblichen Störung<br />
und zur Kündigung des Reisevertrages durch uns, verbunden mit einem vorzeitigen<br />
Auszug aus dem Haus, führen.<br />
Fische<br />
Es versteht sich natürlich von selbst, dass wir weder für die Quantität noch<br />
für die Qualität der gefangenen Fische irgendwelche Garantien geben<br />
können.<br />
Mietfahrzeuge<br />
Mietfahrzeuge werden als Fremdleistungen erbracht, soweit hierauf ausdrücklich<br />
im Prospekt und der Reisebestätigung unter Angabe des Leistungserbringers<br />
hingewiesen wird. Für die Nutzung der Mietfahrzeuge gelten die<br />
Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Dies ist im Regelfall die<br />
Avis Autovermietung oder Europcar Interrent. Sie erhalten die Bestimmungen<br />
von uns mit den Reiseunterlagen (oder auf Wunsch auch früher). Bitte<br />
beachten Sie insbesondere, dass Sie eine Kreditkarte als Sicherheitsleistung<br />
für eventuelle Schäden benötigen.<br />
Transfers<br />
Bei Transfers vom Flughafen bis zur Unterkunft kann es im Zusammenhang<br />
mit erforderlichem Fährtransfer (z. B. zu den Lofoten) - abhängig vom Fahrplan<br />
- zu längeren Wartezeiten kommen.<br />
Selbstanreise nach Ingøya<br />
Wir weisen alle Gäste, die mit dem eigenen PKW nach Ingøya anreisen darauf<br />
hin, dass wir keine Garantie für die PKW-Beförderung hinsichtlich der<br />
Fährverbindung vom Festland zur Insel übernehmen können, da die Fähre<br />
nur über 2-3 PKW Plätze verfügt. Achten Sie bitte ebenfalls darauf, dass auf<br />
Ingøya Fahrzeuge nur mit dem Kran (dessen Tragkraft limitiert ist) verladen<br />
werden können. Wir empfehlen daher grundsätzlich das Fahrzeug in Havøysund<br />
stehen zu lassen.<br />
Haus und Boote<br />
Der Mieter ist verpflichtet, Haus, Inventar, Boote und Motoren so schonend<br />
wie möglich zu behandeln. Er ist für verlorenes oder beschädigtes Eigentum<br />
dem Besitzer gegenüber ersatzpflichtig, soweit uns kein Verschulden trifft. In<br />
fast allen Unterkünften in Norwegen ist mittlerweile das Rauchen untersagt.<br />
Nehmen Sie bitte unbedingt Rücksicht auf diese Regelung, da es ansonsten<br />
zu erheblichen Mehrkosten kommen kann. Insbesondere für die Nutzung<br />
der Boote kann der Eigentümer vom Mieter vor Ort verlangen, eine entsprechende<br />
Sicherheitserklärung zu unterschreiben. Bitte überprüfen Sie in eigenem<br />
Interesse das Boot bei der Übernahme auf eventuelle Schäden. Dies gilt<br />
ganz besonders für die Schrauben von Außenbordmotoren.<br />
Kaution<br />
Der Vermieter der Boote/Unterkünfte kann vor Ort eine angemessene Kaution<br />
verlangen. Wir empfehlen hierzu dringend das Mitführen einer Kreditkarte,<br />
da die Kaution andernfalls in bar hinterlegt werden muss. Die Höhe<br />
der Kaution für Hitra/Grefsnesvågen und Hitra/Ansnes beträgt beispielsweise<br />
NOK 10.000,- für Schärenkreuzer, NOK 20.000,- für die größeren<br />
Boote (Arvor, Uttern, Kaasbøll). Für die Boote von Å-Rorbuer/Lofoten<br />
beträgt die Kaution 300,- € bis 500,- € pro Boot.<br />
Allgemeines<br />
Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht<br />
für mitreisende Familienangehörige.<br />
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand<br />
im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages<br />
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben<br />
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der<br />
Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse, ist unser Sitz.<br />
Vorgenanntes gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen<br />
zwingend etwas anderes vorschreiben.<br />
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die<br />
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für<br />
die vorliegenden Reisebedingungen.