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speziellen Risikohinweise - Heidelberger Vermögensverwaltung ...

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<strong>Risikohinweise</strong> allgemein<br />

<strong>Heidelberger</strong><br />

<strong>Vermögensverwaltung</strong> GmbH<br />

Bei einer Durchführung von Vermögensanlagen bestehen erhebliche Risiken bis hin zu dem<br />

Risiko des Totalverlustes. Bitte lesen Sie daher aufmerksam die folgenden Hinweise.<br />

<strong>Risikohinweise</strong> - Aufklärung<br />

1. Der Auftraggeber muß sich die Entscheidungen des Depotverwalters in seinem Konto in<br />

vollem Umfang zurechnen lassen.<br />

2. Es handelt sich bei den Geschäften, die der Depotverwalter für den Auftraggeber vornehmen<br />

wird, um spekulative Vermögensanlagen und insbesondere hochspekulative Aktien in<br />

Nebenwerten, Rohstoffaktien und auch nicht bösennotierten Aktien. Diese Form der Anlage<br />

beinhaltet erhebliche Risiken einschließlich eines Totalverlustes.<br />

3. Es besteht keine allgemeine <strong>Vermögensverwaltung</strong>, sondern die Depotverwaltung beschränkt<br />

sich auf spekulative Vermögensanlagen.<br />

4. Die anfallenden Kosten müssen berücksichtigt werden. Sie müssen erst am Markt verdient<br />

werden, bevor das Depot einen Ertrag zeigt. Dies gilt auch für die Kosten des Depotverwalters.<br />

5. Aufgrund der auftragsbezogenen Vergütungen des Depotverwalters und der möglichen<br />

Gebührenrückvergütungen (z.B. in Form von Kauf- und Verkaufsprovisionen,<br />

Bestandsprovisionen, Marketingzuschüssen oder Gewährung von geldwerten Vorteilen) besteht<br />

eine Interessenkollission des Depotverwalters mit den Interessen des Auftraggebers. Bei<br />

umsatzabhängigen Vergütungen führt eine hohe Anzahl von Geschäften für den Auftraggeber zu<br />

einer entsprechenden hohen Kostenbelastung und zu höheren Vergütungen zugunsten des<br />

Depotverwalters. Der Depotverwalter hat deswegen ein Interesse an möglichst häufigen Handel,<br />

was nicht den Interessen des Auftraggebers entsprechen kann. Auch bei Privatplatzierungen<br />

(Private Placements) kann es zu Rückvergütungen von der emittierenden Gesellschaft an den<br />

Depotverwalter kommen. Bei durch Dritte gewährten Gebührenrückvergütungen besteht eine<br />

Interessenkollission des Depotverwalters darin, daß er möglicherweise nicht die besten Anlagen<br />

für den Auftraggeber auswählt, sondern die Anlagen bevorzugt, bei denen er die höchsten<br />

Gebührenrückvergütungen erhält, auch wenn diese wirtschaftlich nicht im besten Interesse des<br />

Auftraggebers liegen.<br />

6. Sofern die Vermögensanlagen auf eine ausländische Währung oder Rechnungseinheit lauten<br />

oder das Konto in ausländischer Währung geführt wird, besteht ein Währungsrisiko.<br />

7. Bei einer Spekulation auf Kredit erhöht sich das Risiko neben den Marktrisiken nochmals um<br />

die Kreditkosten und die Kreditrisiken. Verlieren die Vermögensanlagen an Wert, müssen<br />

trotzdem die Kredite zurückgezahlt werden, die oft gerade wegen des Wegfalles der Sicherheiten<br />

bei Wertverlusten fälliggestellt werden. Spekulative Vermögensanlagen sollten auf keinen Fall mit<br />

Kredit finanziert werden.<br />

Bitte beachten Sie die <strong>speziellen</strong> <strong>Risikohinweise</strong> für Aktien auf den folgenden Seiten.<br />

Seite 1 von 6


<strong>Risikohinweise</strong> für Aktien<br />

Die Vermögensanlage in Aktien oder anderen Anlagen ist mit Risiken<br />

verbunden, die Sie kennen sollten und die Sie sich bewusst machen sollten. Die<br />

von Ihnen beabsichtigte Vermögensanlage ist keine herkömmliche Anlage,<br />

sondern eine spekulative Anlage mit erheblichen Risiken. Bitte lesen Sie die<br />

folgenden <strong>Risikohinweise</strong> genau und überfliegen Sie diese nicht nur.<br />

Diese Risikoübersicht gliedert sich in folgende Punkte, die alle beachtet werden müssen und wichtig sind.<br />

<strong>Heidelberger</strong><br />

<strong>Vermögensverwaltung</strong> GmbH<br />

� Allgemeine Risiken einer Aktien (siehe Ziffer 1)<br />

� Besondere Risiken bei SPEZIALWERTEN (z.B. Rohstoffaktien) (siehe Ziffer 2.)<br />

� Besondere Risiken und Gegebenheiten BEI NEBENWERTEN (US-WERTE, andere Nebenwerte, Spezialwerte, ROHSTOFFAKTIEN)<br />

(siehe Ziffer 3)<br />

� Zusätzliche Risiken aus marktengen Nebenwerten und sog. „Penny Stocks“ (siehe Ziffer 4)<br />

� Besondere Risiken bei außerbörslichen Aktienkäufen (Siehe Ziffer 5)<br />

� Risiko der Transaktionskosten (siehe Ziffer 6)<br />

� Risiken aus bestimmten Auftragsarten, Währungsrisiko, Risiko einer Kreditfinanzierung (Ziffern 7-9)<br />

� Spezielle Risiken bei der Anlagestrategie der HDV und der <strong>Vermögensverwaltung</strong> der HDV (Ziffer 10)<br />

Grundsatz: Bei einer Durchführung von Vermögensanlagen bestehen erhebliche Risiken bis hin zu dem Risiko des Totalverlustes.<br />

Im Folgenden sollen die wichtigsten Risikofaktoren bei Vermögensanlagen und insbesondere bei Aktienanlagen und Aktienanlagen in<br />

Nebenwerten und Spezialwerten (Rohstoffaktien, Solartechnologiewerten, Innovationsunternehmen) im Überblick aufgezeigt werden.<br />

1. Risiken bei Aktien<br />

1.1. Wesen einer Aktie<br />

Bei einer Aktie handelt es sich um ein s.g. Anteils- oder<br />

Teilhaberpapier. Sie verbrieft das Anteilsrecht, also das<br />

wirtschaftliche Miteigentum an einer Aktiengesellschaft. Der<br />

Inhaber bzw. der Eigentümer einer Aktie ist nicht Gläubiger des<br />

Unternehmens, sondern er ist an diesem mitgliedschaftlich<br />

beteiligt. Aus dieser Teilhaberschaft ergeben sich bestimmte<br />

Rechte aber auch Risiken, da der Wert der Aktie im Wesentlichen<br />

von der Entwicklung des Unternehmens abhängt.<br />

1.2. Allgemeine Risiken einer Beteiligung<br />

Die Risiken des Unternehmens liegen in der allgemeinen<br />

wirtschaftlichen Entwicklung (Konjunktur) und der besonderen<br />

Situation des Unternehmens, das sich besser oder schlechter als<br />

andere Unternehmen im Markt behaupten kann. Diese Faktoren<br />

beeinflussen den Wert und damit den Wiederverkaufspreis der<br />

Aktie. Dieses Risiko kann sich bei sehr negativer allgemeiner<br />

oder unternehmensspezifischer Entwicklung bis zum Totalverlust<br />

des Aktienwertes durch Insolvenz des Unternehmens<br />

verwirklichen. Dieses Risiko kann nicht ausgeschlossen werden.<br />

Das Risiko einer unternehmerischen Beteiligung ist nie<br />

vorherzusagen. Es gibt keine Garantie für den Erfolg eines<br />

Unternehmens. Die Wertentwicklung der Aktie ist abhängig vom<br />

wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft.<br />

Bei Spezialwerten ist der Erfolg der Gesellschaft oft an einen<br />

bestimmten engen Tätigkeitsbereich gebunden und daher<br />

risikoreicher. Bei Aktien auf Unternehmen, die neue Technologien<br />

zum Gegenstand haben (zB. Solartechnologie oder andere<br />

Innovationen) ist der Erfolg dieser Technologien kaum absehbar<br />

und von vielen Faktoren abhängig. Die Unternehmen verfügen oft<br />

auch nicht über eine entsprechende Unternehmensgeschichte<br />

und bisherigen Unternehmenserfolg. Diese Aktien unterliegen<br />

daher erheblichen zusätzlichen Risiken.<br />

Bei Rohstoffaktien besteht neben der Spezialisierung ein<br />

besonderes Risiko und spekulatives Element, da die<br />

Bewertung von Unternehmen, die sich mit Rohstoffen<br />

beschäftigen stark von der Preisentwicklung der Rohstoffe<br />

abhängen. Weiter besteht ein wesentlicher Bewertungsfaktor<br />

darin, ob es dem Unternehmen gelingt, entsprechende<br />

Rohstoffvorkommen zu finden, die Rechte daran zu sichern und<br />

diese Rohstoffe erfolgreich zu fördern.<br />

1.3. Risiken der Rahmenbedingungen und der<br />

Marktpsychologie<br />

Zu den Rahmenbedingungen gehören die Inflationsrate, die<br />

Festsetzung der Leitzinsen und andere volkswirtschaftliche<br />

Faktoren, die von den Börsen positiv oder negativ verarbeitet<br />

werden. Diese Faktoren können den Marktwert auch von<br />

Standardaktien erheblich beeinflussen. So können Aktienkurse<br />

auf breiter Front in zweistelligen Prozentbeträgen einbrechen,<br />

ohne dass sich an der Substanz oder der Ertragskraft des<br />

Unternehmens etwas geändert hätte. Einbrüche, auch bei<br />

Standardaktien, von 30 bis 40% innerhalb relativ kurzer Zeit sind<br />

durchaus möglich. Diese Risiken bestehen in besonderem<br />

weiterem Maße bei Nebenwerten oder spekulativen Aktien (zB.<br />

Spezialwerte, Rohstoffaktien).<br />

1.4. Länderrisiko und Risiken der Rechtewahrnehmung,<br />

Informationsrisiko<br />

Erwirbt der Anleger ausländische Aktien oder unterhält er sein<br />

Wertpapierdepot im Ausland, so kann er<br />

Kapitaltransferbeschränkungen ausgesetzt sein, die es ihm für<br />

kürzere oder längere Zeiträume unmöglich machen, Dividenden<br />

oder den Verkaufserlös aus solchen Papieren aus dem<br />

betreffenden Land herauszutransferieren. Will der Anleger<br />

darüberhinaus seine Rechte gegenüber der Gesellschaft<br />

wahrnehmen, bewegt er sich in einem ausländischen Rechtskreis<br />

und möglicherweise in einer fremden Sprache. Unter Umständen<br />

muss er ausländische Anwälte und Gerichte zu Hilfe nehmen.<br />

Dies ist mit zusätzlichen Kosten und Schwierigkeiten verbunden.<br />

Ebenso ist es häufig für einen deutschen Anleger schwieriger,<br />

sich die Informationen über die Aktien aus dem Ausland zu<br />

beschaffen. Ankündigungen von Hauptversammlungen,<br />

Dividenden u.ä. werden für diese Aktien in Deutschen Zeitungen<br />

meist nicht veröffentlicht.<br />

Die Abwicklung von Wertpapiertransaktionen kann ebenfalls<br />

erheblichen Schwierigkeiten unterliegen und von zusätzlichen<br />

Kosten begleitet werden.<br />

Seite 2 von 6


1.5. Liquiditätsrisiko<br />

Bei Aktien, die nicht an einer Börse oder einem anderen<br />

allgemein zugänglichen Sekundärmarkt (Wiederverkaufsmarkt)<br />

gehandelt werden, besteht das Risiko, dass der Anleger mangels<br />

eines Abnehmers nur unter erheblichen Abschlägen vom Wert<br />

oder überhaupt keinen Verkäufer findet. Dieses Risiko existiert<br />

häufig auch bei Nebenwerten oder Penny Stocks, auch wenn sie<br />

an einer Börse gehandelt werden. Der Kreis der Interessenten ist<br />

oft so klein, dass der Verkauf solcher Aktien nur unter schlechten<br />

Bedingungen möglich ist. Darüberhinaus sind solche Aktien, die<br />

nur einen engen Markt aufweisen, anfälliger für<br />

Preismanipulationen. Bei ausländischen Aktien muss der Anleger<br />

auch beachten, dass er über den Verkaufspreis der Aktie bei<br />

einer Veräusserung erst nach längeren Fristen oder nach einer<br />

Umschreibung verfügen kann. Manche Aktien sind sogar für eine<br />

bestimmte Zeit vom Handel ausgeschlossen.<br />

2. Besondere Risiken bei SPEZIALWERTEN<br />

(z.B. Rohstoffaktien)<br />

2.1. Spezialwerte sind Aktien von Unternehmen, die sich auf ein<br />

oft enges Spezialgebiet spezialisiert haben (zB. Solartechnologie<br />

und andere innovative Technologien) und nur in diesem Bereich<br />

tätig sind. Es handelt sich meist um junge Unternehmen, die<br />

keine gesicherte unternehmerische Grundlage in der<br />

Vergangenheit haben und sich im Aufbau befinden. Sie sind oft<br />

von der Entwicklung eines Produktes und dessen Erfolg in einem<br />

oft engen Markt abhängig. Es bestehen hier oft erhebliche<br />

unternehmerische Risiken und Fehlentwicklungen können sich<br />

entscheidend zu Lasten der Unternehmen auswirken. In der<br />

Regel bestehen keine Reserven, die erlauben eine negative<br />

unternehmerische Entwicklung oder unvorgesehene Probleme zu<br />

überstehen. Es handelt sich hier in der Regel um spekulative<br />

Werte mit erhöhtem Risiko.<br />

2.2. Rohstoffaktien sind Aktien von Unternehmen, die sich<br />

weitgehend oder nur mit der Erschließung, Förderung und<br />

Vermarktung von Rohstoffen beschäftigen. Hier bestehen zu den<br />

genannten Risikofaktoren besondere Risikofaktoren und es<br />

verschärfen sich die genannten Risikofaktoren. Solche Aktien<br />

hängen oft eng mit der Bewertung des Rohstoffes, mit dem sich<br />

die Gesellschaft hauptsächlich beschäftigt, zusammen.<br />

Rohstoffpreise sind besonders anfällig für Marktreaktionen, die<br />

sich auf Ereignisse aller Art einstellen können (zB. politische<br />

Krisen, Terroranschläge, Embargos etc.). Die Nachfrage und das<br />

Angebot in Rohstoffen unterliegt ebenfalls vielen Faktoren und<br />

weist erhebliche Schwankungen auf. Die Erschließung und<br />

Vermarktung von Rohstoffen ist ein hoch riskantes Unternehmen,<br />

welches eine erhebliche Anzahl von Unsicherheitsfaktoren<br />

beinhaltet. Besonders kleinere Firmen sind solchen Einflüssen<br />

verschärft ausgesetzt, da sie sich meist auf einen Bereich oder<br />

ein Projekt beschränken. Es handelt sich damit bei<br />

Rohstoffaktien immer um spekulative Werte !<br />

2.3. Daneben sind Spezialwerte und Rohstoffwerte oft nur an<br />

kleineren Börsen mit geringer Marktliquidität und verminderten<br />

Zulassungs- und Aufsichtsregeln notiert. Es handelt sich oft um<br />

Nebenwerte. Die diesbezüglichen Risiken finden daher auf<br />

Spezialwerte und Rohstoffaktien meist Anwendung.<br />

3. Besondere Risiken und Gegebenheiten<br />

BEI NEBENWERTEN (US-WERTE, andere Nebenwerte,<br />

Spezialwerte, ROHSTOFFAKTIEN)<br />

3.1. Aktien und insbesondere Spezialwerte und Rohstoffaktien<br />

werden vielfach an ausländischen und insbesondere<br />

amerikanischen Märkten gehandelt. Hier bestehen zusätzlich<br />

besondere Risikofaktoren und Hintergründe. Sie müssen bei<br />

ausländischen Vermögensanlagen und Aktien immer die<br />

Gegebenheiten des Heimatmarktes beachten. Beispielhaft sollen<br />

diese besonderen Risikofaktoren anhand des amerikanischen<br />

Marktes aufgezeigt werden. Die Risiken bestehen aber auch an<br />

allen anderen entsprechenden Märkten.<br />

3.2. US - Aufsichtsregeln<br />

In den USA ist die Regel, dass alle Gesellschaften, die Aktien<br />

öffentlich anbieten, gegenüber der Wertpapieraufsichtsbehörde<br />

(Securities and Exchange Commission) berichtspflichtig sind<br />

(sogenannte reporting companies). Es sind regelmässig die<br />

Jahresabschlüsse und eine Fülle zusätzlicher Informationen<br />

einzureichen. Darüberhinaus müssen wesentliche<br />

Veränderungen innerhalb der Gesellschaft mitgeteilt werden.<br />

Ferner muss auch das öffentliche Angebot einer Aktie in den USA<br />

bei der SEC registriert werden (registered securities). Diese<br />

Registrierung enthält die für den Anleger wesentlichen<br />

Informationen über die Emission und den Emittenten. Sämtliche<br />

Informationen kann jeder bei dieser Behörde abrufen. Sie sind<br />

über das Internet zugänglich.<br />

3.3. Blankoscheck-Aktien, Penny-Stock-Aktien und<br />

Gesellschaften im Entwicklungsstadium<br />

Die Gesetzgebung in den USA kennt folgende Arten von<br />

Gesellschaften bzw. Emissionen, die eine besondere Beachtung<br />

verdienen:<br />

� blank ckeck (Blanko Scheck-) – Angebote . Dies sind<br />

Angebote, bei denen der Emittent keinen besonderen<br />

Geschäftsplan vorlegt oder der Plan darin besteht, mit<br />

einem nicht genauer umschriebenen Unternehmen zu<br />

fusionieren bzw. ein solches Unternehmen zu erwerben.<br />

� Development Stage Company (Gesellschaft im<br />

Entwicklungsstadium). Es handelt sich um junge<br />

Gesellschaften, die ihren Geschäftsbetrieb gerade<br />

aufnehmen bzw. deren Geschäftsbetrieb noch keine<br />

wesentlichen Erlöse abwirft.<br />

� „Penny stocks“ (Pfennigaktien). Dies sind die bereits<br />

oben näher bezeichneten Aktien, die nicht an einer<br />

nationalen US-Börse gehandelt werden, deren<br />

Nettoverkaufspreis (nicht Nennwert) , also ohne<br />

Transaktionskosten, sich auf weniger als US$ 5 beläuft<br />

(ausführlich unter 4.)<br />

3.4. Ausnahmen von der Registrierungspflicht<br />

Von den Registrierungs- und Berichtspflichten gibt es zwei für<br />

deutsche Anleger wesentliche Ausnahmen:<br />

3.4.1. Für das erste öffentliche Angebot oder die ersten<br />

öffentlichen Angebote von Emissionen einer Gesellschaft bis zu<br />

einem Gesamtbetrag von US$ 1 Million ist es nicht notwendig,<br />

dass die Emittentin die Anforderungen an eine normale<br />

Registrierung der Emission bei der SEC erfüllt. Die Emittentin<br />

muss auch nicht bei der SEC berichtspflichtig sein. Für solche<br />

Angebote stehen deshalb weniger und nicht von der SEC<br />

überprüfte Informationen zur Verfügung. Diese Ausnahme steht<br />

allerdings für Blankoscheckemissionen und für Gesellschaften im<br />

Entwicklungsstadium nicht zur Verfügung.<br />

3.4.2. Regulation S – Aktien.<br />

Die zweite wichtigere Ausnahme von der Registrierungspflicht<br />

und gegebenenfalls auch von der Berichtspflicht der Emittentin<br />

sind Verkäufe von US-Aktien außerhalb der USA, die bestimmte<br />

Bedingungen erfüllen. (Sogenannte Regulations S oder Reg S –<br />

Aktien). Das Angebot darf nicht an US-Personen gerichtet sein,<br />

d.h. im Prinzip an Personen, die in den USA ansässig sind.<br />

Während einer Frist von 12 Monaten darf die Aktie nicht in die<br />

USA verkauft werden. Der Käufer muss versichern, dass er keine<br />

US-Person ist. Er muss damit einverstanden sein, die Aktien nur<br />

in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften weiterzuverkaufen.<br />

Die Aktienzertifikate müssen einen Aufdruck tragen, dass ihre<br />

Übertragung, es sei denn in Übereinstimmung mit Regulation S<br />

unzulässig ist. Der Emittent muss die Umschreibung einer<br />

unzulässigerweise übertragenen Aktie verweigern. Dies bedeutet,<br />

dass derartige Aktien während eines Jahres nicht in den USA<br />

verkauft werden können, vor allem aber ohne vorherige<br />

Registrierung bei der SEC nicht an US-Börsen oder Märkten<br />

eingeführt werden können. Dies gilt auch für die weiter unten<br />

erwähnten Freiverkehrs- bzw. OTC-Märkte. Dies bedeutet<br />

gleichzeitig, dass sie auch nicht an einer anderen Börse<br />

eingeführt werden können, wenn die Gefahr besteht, dass sie vor<br />

Ablauf der Wartefrist in die Hände des US-Publikums geraten<br />

können.<br />

3.5. US – Wertpapiermärkte<br />

In den USA teilen sich die Wertpapiermärkte in zwei große<br />

Gruppen:<br />

� Börsen (einschließlich NASDAQ . National Market und<br />

SmallCap Market)<br />

� Freiverkehr (OTC- Aktien, Over-the-Counter – Märkte).<br />

Bei dem Handel in Nebenwerten an den Börsen gelten die oben<br />

beschriebenen allgemeinen Risiken für Nebenwerte in engen<br />

Märkten. In den sogenannten OTC-Märkten verschärfen sich<br />

jedoch diese Risiken. Die wichtigsten OTC-Märkte in den USA<br />

sind<br />

� der Bulletin Board der NASDAQ<br />

� die Pink Sheets (Rosa Seiten) des National Quotation<br />

Bureau, Inc.<br />

Seite 3 von 6


Der Bulletin Board ist eine Computerplattform für US- Broker-<br />

Dealer, an der Ankaufs- und Verkaufskurse gestellt und<br />

Abschlusspreise notiert werden. Der Handel selbst findet großteils<br />

über das Telefon statt. Kurse dürfen am Bulletin Board seit Mitte<br />

1999 nur noch für solche Gesellschaften gestellt und notiert<br />

werden, die bei der SEC oder einer anderen Aufsichtsbehörde<br />

berichtspflichtig sind und ihren Berichtspflichten auch<br />

nachkommen. Damit ist bei diesen Gesellschaften gewährleistet,<br />

dass dem Anleger die wichtigsten Informationen über die<br />

Gesellschaft zur Verfügung stehen.<br />

Bei den Pink Sheets, die in wöchentlichem Turnus veröffentlicht<br />

werden, werden Preise für solche Aktien gestellt oder mitgeteilt,<br />

die sich nicht für einen Handel oder die Notierung an einer Börse<br />

oder am Bulletin Board qualifizieren können. Der Handel findet<br />

per Telefon, neuerdings wohl auch über Internet oder sonstige<br />

Kommunikationsmedien statt.<br />

Ähnliche oft noch weniger regulierte Börsen finden sich auch<br />

in anderen Ländern.<br />

4. Zusätzliche Risiken aus marktengen Nebenwerten<br />

und sog. „Penny Stocks“<br />

Penny Stocks ist der Oberbegriff für sog.. „Billigaktien“ und<br />

Nebenwerten, die in der Regel unter einem bestimmten<br />

Preisniveau (bspw. unter US$ 5,00) notieren. Diese haben in der<br />

Regel eine geringe Marktkapitalisierung, die zusätzlich zu<br />

einer lediglich eingeschränkten Handelbarkeit und Problemen<br />

bei der Preisfeststellung der Aktien führt. Penny Stocks werden<br />

vornehmlich im Freiverkehr gehandelt. Bei einer Anlage in diese<br />

oder anderen „marktengen“ Aktien und Nebenwerten sind<br />

folgende besondere Risiken, neben den mit dem Aktienhandel<br />

generell verbundenen, zu beachten:<br />

4.1. Preisbildung (Ask-Bid Kurse), Möglichkeit zur Preismanipulation<br />

Den Freiverkehrsmärkten ist gemeinsam, dass die Preisbildung<br />

stark von den Aktivitäten bestimmter Broker-Händler<br />

(Wertpapierhandelsinstitute) beeinflusst werden, die als Market<br />

Maker auftreten, d.h. den Organisatoren (bspw. NASDAQ, NQB)<br />

mitgeteilt haben, dass sie sich besonders um dieses Papiere<br />

kümmern und bestimmten Pflichten im Hinblick auf diese Papiere<br />

nachkommen. In vielen Fällen hat eine Aktie nur einen einzigen<br />

Market Maker und dieser ist auch der einzige Interessent für den<br />

Fall, dass der Anleger die von ihm erworbene Aktie veräußern<br />

will. Die Market Maker treten meist als Eigenhändler auf. Sie<br />

kaufen und verkaufen die Aktien nicht im Auftrag eines anderen<br />

Kunden als Broker, sondern auf eigene Rechnung als<br />

Eigenhändler.<br />

Die Preise werden von ihnen nach eigenem Gutdünken und im<br />

eigenen Interesse festgesetzt. Hierbei besteht ihre Vergütung in<br />

der Spanne („Spread“) zwischen dem Ankaufspreis (sog. bid oder<br />

Geldkurs) und dem Verkaufspreis (ask oder Briefkurs). Diese<br />

Spanne zwischen dem Ankaufspreis und Verkaufspreis wird als<br />

„spread“ bezeichnet. Sie ist wichtig bei der Beurteilung dieser<br />

Aktien. Diese Spanne beträgt nicht wie in liquiden Märkten nur<br />

wenige Punkte, sondern kann bei penny stocks extrem hoch sein.<br />

So kann der Ankaufspreis (bei einem Rückkauf vom Anleger)<br />

unter gleichen Marktbedingungen, also zum gleichen Zeitpunkt<br />

durchaus nur die Hälfte des Verkaufspreises betragen, zu dem<br />

die Aktie am Markt den Anlegern angeboten wird. Dies entspricht<br />

einem Abschlag von 50% auf den Verkaufspreis und einem<br />

Aufschlag von 100% auf den Ankaufspreis, ohne dass sich<br />

irgendetwas im Marktpreis, Ertragswert oder Vermögenswert der<br />

Aktie geändert hätte. Diese Situation soll zur Verdeutlichung<br />

nochmals an folgendem Beispiel dargestellt werden:<br />

Beispiel : Die Aktie der ABC Inc. wird an dem<br />

amerikanischen OTC Markt gehandelt. Der Preis für die<br />

Aktie wird wie folgt „gestellt“ : Bid Kurs 0,20 US$; Ask<br />

Kurs 0,30 US$.<br />

Kauft der Anleger 1000 Stück der ABC Aktien, muß er<br />

den Ask Kurs (Verkaufspreis) von 0,30 USD bezahlen. Er<br />

zahlt für die 1000 Stücke der ABC Aktien 300,- US$ netto<br />

(1000 Aktien x 0,30). Bei Verkauf dieser soeben<br />

gekauften 1000 ABC Aktien noch am selben Tag erhält er<br />

nur den Bid Kurs (Ankaufspreis) von 0,20 USD. Der<br />

Anleger würde beim Verkauf am selben Tag lediglich 200<br />

USD (1000 Aktien x 0,20) erzielen.<br />

Die enge Marktsituation und die Alleinstellung der Broker/Händler<br />

führt dabei zu der Möglichkeit von Manipulationen und einer nicht<br />

fairen Preisbildung.<br />

Das Fehlen einer normalen Angebots- und<br />

Nachfragesituation oder eines allgemeinen Interesses und<br />

der dadurch bedingte Einfluss weniger Personen auf die<br />

Preise gibt die Möglichkeit und erhöht die Wahrscheinlichkeit<br />

von Manipulationen der Preise zu Lasten insbesondere auch<br />

ausländischer Anleger.<br />

Solche Preisnotierung oder Preisstellungen haben dann wenig<br />

oder nichts mit Börsenpreisen oder fairen Marktpreisen zu tun,<br />

die sich aus einer normalen Angebots- und Nachfragesituation<br />

ergeben.<br />

Diese Probleme bestehen auch dann, wenn es für die Papiere<br />

mehrere Market Maker gibt. Die Preise sind auch dann keine<br />

Preise, die durch eine normale Angebot- und Nachfragesituation<br />

hergestellt werden, sondern Ermessenspreise dieser Händler, die<br />

allein in deren eigenem Interesse gestellt werden.<br />

Bei der Notierung von Preisen in diesen Märkten ist auch zu<br />

beachten, ob es sich nur um gestellte Preise handelt, d.h. Preise,<br />

denen gar keine Abschlüsse zugrunde liegen oder die zu<br />

überhaupt keinen Abschlüssen führen oder aber um die Preise<br />

tatsächlicher Abschlüsse.<br />

Der Anleger riskiert, dass er solche Papiere auch wenn er sie<br />

über die Börse erwirbt zu hohen Willkürpreisen erwirbt,<br />

jedoch diese Preise, sobald das Interesse der für die<br />

Emission bzw. ihren Vertrieb Verantwortlichen und des<br />

bisherigen Market Makers oder der bisherigen Market Maker<br />

an der Kurspflege erlahmt, zusammenbrechen und den<br />

angeblichen Depotwert auch auf dem Papier vernichten. Die<br />

bisherigen Market Maker geben in diesen Fällen regelmässig<br />

auch formell ihre Funktion als Market Maker auf, was<br />

jederzeit möglich ist.<br />

Praktisch gesehen hat der Anleger in solchen Fällen einen<br />

finanziellen Totalverlust hinzunehmen. Dieses Risiko gilt<br />

insbesondere bei Blankoscheck-Gesellschaften oder<br />

Gesellschaften im Entwicklungsstadium.<br />

4.2 Hohe Mißbrauchsmöglichkeiten in engen Märkten<br />

Penny Stocks und Nebenwerte werden häufig nur durch einen<br />

Market Maker vertrieben, der oft in engem Kontakt mit dem<br />

Emittenten steht. Nicht selten handeln Emittent und Market Maker<br />

zu Lasten der Anleger zusammen, indem sie einen geringen<br />

Emissionspreis vereinbaren, der sodann, mit einem erheblichen<br />

Aufschlag durch den Market Maker versehen, dem Anleger<br />

angeboten wird. Im Ergebnis profitieren von dem Aufschlag<br />

sodann nicht nur der Market Maker sondern auch hinter den<br />

Emittenten stehende Privatpersonen, die sich die Gewinne aus<br />

der Aktienemission zu Lasten der Anleger und zu Lasten ihres<br />

eigenen Unternehmens in die eigene Tasche wirtschaften.<br />

Fingierte Aktienkäufe bzw. Verkäufe werden häufig verzeichnet,<br />

um die Aktienkurse nach oben zu treiben (sog. Cross-Trading).<br />

Die Berechnung überhöhter Spreads ist an der Tagesordnung.<br />

Die Ausnutzung der bereits vorstehend geschilderten<br />

Besonderheiten des OTC-Marktes oder vergleichbaren<br />

Freiverkehr - Märkten liegt auf der Hand. Insbesondere die<br />

verzerrte Darstellung der wirtschaftlichen Hintergründe und<br />

Gewinnaussichten der einzelnen Unternehmen, die für den<br />

Anleger mangels Zugänglichkeit der eigentlichen Daten nicht<br />

nachvollziehbar sind, stellen ein ernstzunehmendes Risiko dar.<br />

Unter der Vielzahl der angebotenen Papiere mag es auch<br />

Gesellschaften geben, die einen ordentlichen Geschäftsbetrieb<br />

haben und das ihnen von den Aktionären zur Verfügung gestellte<br />

Kapital in ein entsprechendes Vermögen oder in angemessene<br />

Geschäftsaussichten verwandeln. Der nicht professionelle private<br />

Anleger, der mit den Informationen z.B. der SEC Datenbank für<br />

berichtspflichtige Gesellschaften nur bedingt etwas anfangen<br />

kann, ist hier auf Zufallstreffer angewiesen oder auf den<br />

Ratschlag kompetenter Finanzdienstleister, die das Unternehmen<br />

analysiert haben. Solche Ratschläge sind aber auch nur dann<br />

etwas wert, wenn der Berater von der Emittentin unabhängig ist.<br />

4.3. Eingeschränkte Handelbarkeit<br />

Der Tagesumsatz von Nebenwerten oder Penny Stocks ist häufig<br />

so gering, daß ein Anleger, der seine Aktien verkaufen will, oft<br />

tage- oder wochenlang keinen Käufer findet. Folglich trägt der<br />

Anleger das unvorhersehbare Verlustrisiko bis zum Verkaufstag.<br />

4.4. Informationsdefizit und Informationsmonopole<br />

Häufig sind die im Freiverkehr gehandelten Werte<br />

Aktienemissionen von Unternehmen, die nahezu keinen<br />

Bekanntheitsgrad in der Öffentlichkeit haben. Folglich schenkt<br />

Seite 4 von 6


auch die einschlägige Börsenpresse solchen Werten keine<br />

größere Beachtung, so daß es für den Normalanleger äußerst<br />

schwierig ist, den Kursverlauf nachzuvollziehen. Allenfalls durch<br />

die sogenannten Pink Sheets oder ähnliche Publikationen lassen<br />

sich die Börsenkurse dieser Werte nachvollziehen. Diese<br />

erscheinen jedoch nicht in der Fachpresse, sondern sind<br />

gesondert, in der Regel über den Broker selbst zu beziehen. Eine<br />

weitere eingeschränkte Möglichkeit die einschlägigen<br />

Börsenkurse zu erfragen besteht inzwischen über verschiedene<br />

Internetplattformen.<br />

Was die Hintergrundinformationen zu den einschlägigen<br />

Unternehmen angeht, so ist der Anleger ausschließlich auf die im<br />

Emissionsprospekt enthaltenen Angaben angewiesen. Zwar ist<br />

der Emissionsprospekt oft bei der Börsenaufsichtsbehörde (z.B.<br />

SEC) zu hinterlegen, er wird von dieser i. d. R. jedoch nicht auf<br />

seine inhaltliche Richtigkeit überprüft. Oft stellt sich erst zu spät<br />

heraus, daß die Angaben im Emissionsprospekt beschönigt oder<br />

gar frei erfunden sind.<br />

Der Anleger hängt hier damit oft einseitig von den für ihn nicht<br />

oder kaum überprüfbaren Informationen durch den Anbieter ab.<br />

4.5. Hohe Kursschwankungen<br />

Da sich der Börsenfachhandel des hohen Risikos von<br />

Nebenwerten bewußt ist, reagiert er sehr empfindlich auf negative<br />

Mitteilungen, die sich womöglich auf den Aktienkurs auswirken<br />

könnten. Fällt daher ein beispielsweise mit US$ 2,00 notierter<br />

Nebenwert oder Penny Stock im Wert um 50 Cent, so bedeutet<br />

dies bereits einen Kursverlust in Höhe von 25 %.<br />

Kursschwankungen von bis zu 80 % an einem Börsentag sind<br />

keine Seltenheit und werden gerade bei Nebenwerten häufig<br />

beobachtet.<br />

4.6. Geringe Kreditwürdigkeit des Emittenten<br />

Gerade Unternehmen, die Penny Stocks oder Nebenwerte<br />

emittieren und damit in den Pink Sheets oder vergleichbaren<br />

Märkten gelistet werden, besitzen oft keine andere Möglichkeit<br />

der Kapitalbeschaffung. Sie können selbst den minimalen<br />

Börsenzulassungsvoraussetzungen, bspw. denen des NASDAQ<br />

Marktes, nicht entsprechen. Häufig finden sich sogar Aktien von<br />

Emittenten in den Pink Sheets, die zwischenzeitlich ihre<br />

Geschäftstätigkeit eingestellt haben, sich in Konkurs oder<br />

Liquidation befinden oder schon seit jeher nur eine<br />

Briefkastenfirma waren.<br />

5. Besondere Risiken bei außerbörslichen Aktienkäufen<br />

Außerbörsliche Aktien sind Aktien, die zum jetzigen Zeitpunkt an<br />

keinem regulierten Markt gehandelt werden. Sie sind nicht an<br />

einer Börse notiert. Dies bedeutet für den Anleger zusätzliche<br />

Risiken zu den bereits bestehenden Risiken beim Erwerb von<br />

Aktien (Nebenwerte und Spezialaktien).<br />

5.1. Mangelnde Liquidität<br />

Es besteht im Falle von außerbörslichen Aktien in der Regel nur<br />

die theoretische Möglichkeit der Übertragung. Die Aktien sind an<br />

keinem Markt notiert. Es gibt daher keinen organisierten Markt, an<br />

dem oder über den die Aktien gehandelt werden könnten. Der<br />

Anleger kann daher in der Praxis nicht jederzeit damit rechnen,<br />

für die von ihm erworbenen Aktien wieder einen Käufer zu finden.<br />

Bei Aktien, die nicht an einer Börse oder einem anderen<br />

allgemein zugänglichen Sekundärmarkt (Wiederverkaufsmarkt)<br />

gehandelt werden, besteht das Risiko, dass der Anleger mangels<br />

eines Abnehmers -wenn überhaupt- nur unter erheblichen<br />

Abschlägen vom Wert (Kaufpreis) oder überhaupt keinen Käufer<br />

findet.<br />

5.2. Keine Garantie einer späteren Börsennotierung<br />

Eine eventuell beabsichtigte (spätere) Notierung der Aktien an<br />

einer Börse oder einem anderen Markt, stellt eine<br />

Absichtserklärung dar. Es ist ungeklärt wann und ob eine<br />

Notierung der Aktien erfolgen wird und ob im Falle einer<br />

Notierung sich ein liquider Markt etablieren wird.<br />

5.3. Keine Übertragbarkeit bei Restriktionen<br />

Aktien unterliegen bei bestimmten Emissionen und insbesondere<br />

bei Neuemission in ihrer Übertragbarkeit oft Einschränkungen. So<br />

können erworbene Aktien in diesem Falle oft nur nach Ablauf<br />

eines bestimmten Zeitraumes übertragen werden. Sofern bei<br />

diesen Aktien solche Restriktionen bestehen, ist hiermit ebenfalls<br />

eine Einschränkung der Übertragbarkeit und damit des<br />

Weiterverkaufs verbunden.<br />

5.4. Risiken der Bewertung bei nicht börsennotierten Aktien<br />

Bei Aktien, die nicht an einem Markt oder einer Börse notiert sind,<br />

fehlt jegliche Bewertung des Wertes einer Aktie durch andere<br />

Marktteilnehmer oder sog. Market Maker. Der Preis für solche<br />

Aktien wird oft durch den Emittenten oder den Verkäufer frei<br />

festgelegt und muss nicht dem auf die Aktie an sich entfallendem<br />

Unternehmenswert entsprechen, sondern kann weit darüber<br />

liegen. Der wesentliche Faktor für die Bestimmung des<br />

Kaufpreises sind daher rein subjektive Einschätzungen bezüglich<br />

des Wertes der jeweiligen Aktien. Es besteht also ein<br />

zusätzliches erhebliches Bewertungsrisiko, der Erwerber kann<br />

Aktien zu einem weit überhöhten Preis erwerben.<br />

5.5. Mittelzufluss<br />

Der Kaufpreis fließt der Verkäuferin der Aktien zu. Nur wenn es<br />

sich um einen Erwerb der Aktien direkt von der<br />

Aktiengesellschaft, z.B. im Rahmen einer Kapitalerhöhung<br />

handelt, fließt der Kaufpreis der Aktiengesellschaft selbst zu und<br />

führt dann zu einer Erhöhung der Vermögenswerte der AG.<br />

Werden die Aktien von einem Dritten, z.B. einem Altaktionär,<br />

verkauft, fließt der Kaufpreis diesem zu und nicht der<br />

Aktiengesellschaft.<br />

5.6. Erhöhtes Emittentenrisiko<br />

Bei außerbörslichen Aktien insbesondere aus Privatplazierungen<br />

besteht ein erhöhtes Emittentenrisiko. Die emittierende<br />

Gesellschaft hat in der Regel nur eine geringe Kapitaldecke, so<br />

daß ein erhöhtes Risiko der Insolvenz besteht.<br />

5.7. Erhöhte Risiken<br />

Bei dem Erwerb nicht notierten Aktien oder aus einer<br />

Privatplatzierung bestehen daher die Risiken einer Aktienanlage<br />

in besonders hohem Maße.<br />

6. Risiko der Transaktionskosten<br />

6.1. Grundsatz:<br />

Alle Arten von Kosten (u.a. Provisionen, Gebühren, Courtagen,<br />

Kapitalverkehrssteuern) verteuern den Preis für die erworbene<br />

Aktie oder Vermögensanlage. Sie schmälern damit die<br />

Gewinnchance und erhöhen umgekehrt das Verlustrisiko. Sie<br />

müssen sich bewußt machen, daß der Börsenpreis in der Regel<br />

die bereits spekulativen Erwartungen des Börsenfachhandels an<br />

das Produkt widerspiegelt. Der Börsenfachhandel berücksichtigt<br />

keine Kosten. Jede Art von Kostenfaktoren verändert die<br />

Bewertung der Vermögensanlage, da sie zum einen deren Preis<br />

erhöht, aber darüber hinaus auch deren Wesen verändert.<br />

Sofern keine sachgemäße Preisfeststellung erfolgt oder etwa wie<br />

bei nicht liquiden Märkten oder nicht börsennotierten Anlagen<br />

eine Preisfeststellung oft willkürlich ist, wird dieses<br />

Ungleichgewicht zulasten des Anlegers durch hohe Kosten noch<br />

verschärft.<br />

Eine Art des Kostenrisikos besteht auch in der Preisspanne, die<br />

erst durch eine positive Entwicklung des zukünftigen<br />

Aktienpreises bzw. Rückkaufspreises verdient werden muß.<br />

Diese Spanne muß noch neben den weiteren Transaktionskosten<br />

verdient werden, bevor sich die Anlage für den Anleger als positiv<br />

herausstellt.<br />

6.2. Besondere Risiken bei umsatzbezogenen Kosten<br />

(Gefahr der Provisionsschinderei)<br />

Bei umsatzbezogenen Kosten verschärft sich die<br />

Kostenproblematik, da diese Kosten mit jeder Markthandlung<br />

anfallen und bei häufigen Geschäften zu einer erheblichen<br />

Kostenbelastung führen. Bei umsatzabhängigen Kosten besteht<br />

eine Interessenkollision zwischen dem Kunden und dem<br />

Handelsdisponenten. Da dieser bei jeder Markthandlung verdient,<br />

hat er ein Interesse, möglichst viele Markthandlungen<br />

durchzuführen, auch wenn diese wirtschaftlich sinnlos und nicht<br />

im Interesse des Kunden sind. Dieses Risiko besteht insbesondere<br />

bei der Vereinbarung von Gebührenrückvergütungen.<br />

6.3. Risiken bei Gebührenrückvergütungen („Kick Backs“)<br />

Bei Gebührenrückvergütung für jedes getätigte Geschäft<br />

bestehen erhebliche Interessenkollissionen zwischen den<br />

Interessen des Kunden und denen des Verwalters. Der Verwalter<br />

hat zunächst ein Interesse, den Kunden an einen Anbieter oder<br />

ein kontenführendes Institut zu vermitteln, bei dem er hohe<br />

Rückvergütungen erhält, auch wenn dies nicht den besten<br />

Interessen des Kunden entsprechen könnte. Es besteht also ein<br />

Anreiz, dass der Verwalter Anlagen aussucht, bei denen er die<br />

höchsten Gebührenrückvergütungen erhält, obwohl diese nicht<br />

die für den Anleger wirtschaftlich die besten Anlagen sind.<br />

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Weiter besteht hier ein zusätzlicher Anreiz für den Verwalter,<br />

Geschäfte nicht im Interesse des Kunden, sondern nur im<br />

Interesse des Verwalters zu führen, da der Verwalter mit jedem<br />

Geschäft Rückvergütungen erhält. Dies kann zu wirtschaftlich<br />

sinnlosen Geschäfte für den Kunden führen.<br />

6.3. Bitte vergegenwärtigen Sie sich daher die anfallenden<br />

Kosten und deren Auswirkungen auf Ihre Vermögensanlagen.<br />

7. Stop Aufträge/Limitaufträge<br />

Das Setzen sog stopp-loss Aufträge stellt keinen sicheren Schutz<br />

vor Verlusten dar. Bei einem stop-loss Auftrag handelt es sich um<br />

einen Verkaufsauftrag, der bei Erreichung einer bestimmten<br />

Kursmarke ausgeführt werden soll. Dies setzt aber eine<br />

Ausführbarkeit zu diesem Kurs voraus. Wird der Kurs, etwa bei<br />

stark volatilen Märkten, überlaufen, so wird er zu dem<br />

bestmöglichen Kurs ausgeführt. Der tatsächlich mögliche Kurs<br />

kann dabei weit unter der Stop-Marke liegen. Dies ist<br />

insbesondere dann der Fall, wenn Aktien über Nacht oder<br />

während der Börsensitzung stark an Wert verlieren und es zu<br />

dem gesetzten Stopp – Kurs keine oder nur wenig Käufer gibt.<br />

8. Währungsrisiko<br />

Ausländische Aktien repräsentieren häufig einen Wert in fremder<br />

Währung. Neben den der Aktie eigentümlichen Risiken trägt der<br />

Anleger zusätzlich das Währungsrisiko. Verluste können sich<br />

allein aus der Tatsache ergeben oder vergrößern, dass sich die<br />

Aktienwährung gegenüber der heimischen Währung<br />

verschlechtert. Bei Vermögensanlagen in Verbindung mit<br />

ausländischen Währungen besteht immer ein Währungsrisiko.<br />

9. Risiko einer Kreditfinanzierung<br />

Finanziert der Anleger seinen Aktienerwerb oder eine andere<br />

Anlage mit Krediten, so tritt eine Hebelwirkung ein. Der absolute<br />

Wertverlust einer Aktie oder Vermögensanlage ist in Bezug zum<br />

Eigenkapitaleinsatz erheblich höher. Marktverluste erhöhen sich<br />

und Erträge verringern sich um die Kosten und Zinsen der<br />

Kreditaufnahme. Darüberhinaus haben Kreditfinanzierungen<br />

häufig die Folge, dass bei Kursverlusten die Beleihungsgrenze für<br />

diese Aktien oft überschritten wird, so dass der Kreditgeber den<br />

Nachschuss weiterer Sicherheiten fordert oder durch einen<br />

Zwangsverkauf der Aktien zu einem möglicherweise<br />

ungünstigsten Kurs durchführen wird. Grundsätzlich muß der<br />

Kredit mit Kosten und Zinsen auch bei Verlusten in der<br />

Vermögensanlage zurückgezahlt werden.<br />

Eine spekulative Vermögensanlage (z.B. Aktien) sollte daher<br />

nicht mit Kredit finanziert werden.<br />

10. Spezielle Risiken bei der Anlagestrategie der HDV<br />

und der <strong>Vermögensverwaltung</strong> der HDV<br />

10.1. Der Anleger muß sich bei unserer Anlagestrategie im Klaren<br />

sein, dass die geschilderten Risiken bis hin zum Totalverlust des<br />

investierten Kapitals bestehen. Wir beschränken uns in der Regel<br />

auf ausländische, spekulative Nebenwerte und Spezialwerte<br />

(insbesondere: Rohstoffaktien), die in der Regel im Freiverkehr<br />

gehandelt werden und die oft auch die oben unter Ziffer 4. näher<br />

erläuterten Nebenwerte oder sog. Penny Stocks darstellen. Im<br />

Rahmen unserer Tätigkeit können aber auch die unter Ziffer 5<br />

erläuterten nicht börsennotierten Aktien erworben werden.<br />

Es findet keine allgemeine <strong>Vermögensverwaltung</strong> statt, sondern<br />

wir sind nur im Bereich spekulativer Anlagen tätig und dabei<br />

hauptsächlich im Schwerpunkt mit dem Sonderbereich der<br />

Spezialwerte (Rohstoffaktien). Es findet damit keine oder nur eine<br />

geringe Diversifikation statt.<br />

10.2. Die in Ziffer 4 dargestellten Sachverhalte wie z.B. die relativ<br />

geringe Anzahl der ausgegebenen Aktien einer Gesellschaft,<br />

können dazu führen, dass die Gesamtheit der Kunden der HDV<br />

eine überproportional große Position eines Wertes, in Einzelfällen<br />

sogar die Mehrheit der Aktien an einer Gesellschaft halten.<br />

10.3. Der Anleger muß sich im Klaren darüber sein, dass aus<br />

möglichen Erfolgen der Vergangenheit unmöglich auf Erfolge der<br />

Zukunft geschlossen werden kann. Ein bestimmter Erfolg wird<br />

durch uns nicht geschuldet.<br />

10.4. Diese Anlageform sollte nur von Anlegern gewählt werden,<br />

die sich eingehend mit den Risiken dieser Art von Anlagen<br />

beschäftigt haben und diese auch verstanden haben.<br />

Die geschilderten Risiken bestehen in jedem Fall gerade auch bei<br />

Nebenwerten und Spezialwerten (Rohstoffaktien) und auch bei<br />

einer Durchführung der Geschäfte über uns. Diese Risiken lassen<br />

sich weder durch Beratung durch einen Finanzdienstleister, noch<br />

durch irgendeine technische Ausrüstung oder durch<br />

Computerprogramme sicher ausschließen. Sofern Ihnen jemand<br />

gegenteilige Angaben macht, ist dies nicht richtig.<br />

Wenn Ihnen jemand erklärt, die genannten Risiken seien nicht<br />

vorhanden, oder Ihnen sogar Gewinne garantiert werden sollten,<br />

so handelt er unbefugt. Bitte benachrichtigen Sie uns in diesem<br />

Fall.<br />

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