speziellen Risikohinweise - Heidelberger Vermögensverwaltung ...
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<strong>Risikohinweise</strong> allgemein<br />
<strong>Heidelberger</strong><br />
<strong>Vermögensverwaltung</strong> GmbH<br />
Bei einer Durchführung von Vermögensanlagen bestehen erhebliche Risiken bis hin zu dem<br />
Risiko des Totalverlustes. Bitte lesen Sie daher aufmerksam die folgenden Hinweise.<br />
<strong>Risikohinweise</strong> - Aufklärung<br />
1. Der Auftraggeber muß sich die Entscheidungen des Depotverwalters in seinem Konto in<br />
vollem Umfang zurechnen lassen.<br />
2. Es handelt sich bei den Geschäften, die der Depotverwalter für den Auftraggeber vornehmen<br />
wird, um spekulative Vermögensanlagen und insbesondere hochspekulative Aktien in<br />
Nebenwerten, Rohstoffaktien und auch nicht bösennotierten Aktien. Diese Form der Anlage<br />
beinhaltet erhebliche Risiken einschließlich eines Totalverlustes.<br />
3. Es besteht keine allgemeine <strong>Vermögensverwaltung</strong>, sondern die Depotverwaltung beschränkt<br />
sich auf spekulative Vermögensanlagen.<br />
4. Die anfallenden Kosten müssen berücksichtigt werden. Sie müssen erst am Markt verdient<br />
werden, bevor das Depot einen Ertrag zeigt. Dies gilt auch für die Kosten des Depotverwalters.<br />
5. Aufgrund der auftragsbezogenen Vergütungen des Depotverwalters und der möglichen<br />
Gebührenrückvergütungen (z.B. in Form von Kauf- und Verkaufsprovisionen,<br />
Bestandsprovisionen, Marketingzuschüssen oder Gewährung von geldwerten Vorteilen) besteht<br />
eine Interessenkollission des Depotverwalters mit den Interessen des Auftraggebers. Bei<br />
umsatzabhängigen Vergütungen führt eine hohe Anzahl von Geschäften für den Auftraggeber zu<br />
einer entsprechenden hohen Kostenbelastung und zu höheren Vergütungen zugunsten des<br />
Depotverwalters. Der Depotverwalter hat deswegen ein Interesse an möglichst häufigen Handel,<br />
was nicht den Interessen des Auftraggebers entsprechen kann. Auch bei Privatplatzierungen<br />
(Private Placements) kann es zu Rückvergütungen von der emittierenden Gesellschaft an den<br />
Depotverwalter kommen. Bei durch Dritte gewährten Gebührenrückvergütungen besteht eine<br />
Interessenkollission des Depotverwalters darin, daß er möglicherweise nicht die besten Anlagen<br />
für den Auftraggeber auswählt, sondern die Anlagen bevorzugt, bei denen er die höchsten<br />
Gebührenrückvergütungen erhält, auch wenn diese wirtschaftlich nicht im besten Interesse des<br />
Auftraggebers liegen.<br />
6. Sofern die Vermögensanlagen auf eine ausländische Währung oder Rechnungseinheit lauten<br />
oder das Konto in ausländischer Währung geführt wird, besteht ein Währungsrisiko.<br />
7. Bei einer Spekulation auf Kredit erhöht sich das Risiko neben den Marktrisiken nochmals um<br />
die Kreditkosten und die Kreditrisiken. Verlieren die Vermögensanlagen an Wert, müssen<br />
trotzdem die Kredite zurückgezahlt werden, die oft gerade wegen des Wegfalles der Sicherheiten<br />
bei Wertverlusten fälliggestellt werden. Spekulative Vermögensanlagen sollten auf keinen Fall mit<br />
Kredit finanziert werden.<br />
Bitte beachten Sie die <strong>speziellen</strong> <strong>Risikohinweise</strong> für Aktien auf den folgenden Seiten.<br />
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<strong>Risikohinweise</strong> für Aktien<br />
Die Vermögensanlage in Aktien oder anderen Anlagen ist mit Risiken<br />
verbunden, die Sie kennen sollten und die Sie sich bewusst machen sollten. Die<br />
von Ihnen beabsichtigte Vermögensanlage ist keine herkömmliche Anlage,<br />
sondern eine spekulative Anlage mit erheblichen Risiken. Bitte lesen Sie die<br />
folgenden <strong>Risikohinweise</strong> genau und überfliegen Sie diese nicht nur.<br />
Diese Risikoübersicht gliedert sich in folgende Punkte, die alle beachtet werden müssen und wichtig sind.<br />
<strong>Heidelberger</strong><br />
<strong>Vermögensverwaltung</strong> GmbH<br />
� Allgemeine Risiken einer Aktien (siehe Ziffer 1)<br />
� Besondere Risiken bei SPEZIALWERTEN (z.B. Rohstoffaktien) (siehe Ziffer 2.)<br />
� Besondere Risiken und Gegebenheiten BEI NEBENWERTEN (US-WERTE, andere Nebenwerte, Spezialwerte, ROHSTOFFAKTIEN)<br />
(siehe Ziffer 3)<br />
� Zusätzliche Risiken aus marktengen Nebenwerten und sog. „Penny Stocks“ (siehe Ziffer 4)<br />
� Besondere Risiken bei außerbörslichen Aktienkäufen (Siehe Ziffer 5)<br />
� Risiko der Transaktionskosten (siehe Ziffer 6)<br />
� Risiken aus bestimmten Auftragsarten, Währungsrisiko, Risiko einer Kreditfinanzierung (Ziffern 7-9)<br />
� Spezielle Risiken bei der Anlagestrategie der HDV und der <strong>Vermögensverwaltung</strong> der HDV (Ziffer 10)<br />
Grundsatz: Bei einer Durchführung von Vermögensanlagen bestehen erhebliche Risiken bis hin zu dem Risiko des Totalverlustes.<br />
Im Folgenden sollen die wichtigsten Risikofaktoren bei Vermögensanlagen und insbesondere bei Aktienanlagen und Aktienanlagen in<br />
Nebenwerten und Spezialwerten (Rohstoffaktien, Solartechnologiewerten, Innovationsunternehmen) im Überblick aufgezeigt werden.<br />
1. Risiken bei Aktien<br />
1.1. Wesen einer Aktie<br />
Bei einer Aktie handelt es sich um ein s.g. Anteils- oder<br />
Teilhaberpapier. Sie verbrieft das Anteilsrecht, also das<br />
wirtschaftliche Miteigentum an einer Aktiengesellschaft. Der<br />
Inhaber bzw. der Eigentümer einer Aktie ist nicht Gläubiger des<br />
Unternehmens, sondern er ist an diesem mitgliedschaftlich<br />
beteiligt. Aus dieser Teilhaberschaft ergeben sich bestimmte<br />
Rechte aber auch Risiken, da der Wert der Aktie im Wesentlichen<br />
von der Entwicklung des Unternehmens abhängt.<br />
1.2. Allgemeine Risiken einer Beteiligung<br />
Die Risiken des Unternehmens liegen in der allgemeinen<br />
wirtschaftlichen Entwicklung (Konjunktur) und der besonderen<br />
Situation des Unternehmens, das sich besser oder schlechter als<br />
andere Unternehmen im Markt behaupten kann. Diese Faktoren<br />
beeinflussen den Wert und damit den Wiederverkaufspreis der<br />
Aktie. Dieses Risiko kann sich bei sehr negativer allgemeiner<br />
oder unternehmensspezifischer Entwicklung bis zum Totalverlust<br />
des Aktienwertes durch Insolvenz des Unternehmens<br />
verwirklichen. Dieses Risiko kann nicht ausgeschlossen werden.<br />
Das Risiko einer unternehmerischen Beteiligung ist nie<br />
vorherzusagen. Es gibt keine Garantie für den Erfolg eines<br />
Unternehmens. Die Wertentwicklung der Aktie ist abhängig vom<br />
wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft.<br />
Bei Spezialwerten ist der Erfolg der Gesellschaft oft an einen<br />
bestimmten engen Tätigkeitsbereich gebunden und daher<br />
risikoreicher. Bei Aktien auf Unternehmen, die neue Technologien<br />
zum Gegenstand haben (zB. Solartechnologie oder andere<br />
Innovationen) ist der Erfolg dieser Technologien kaum absehbar<br />
und von vielen Faktoren abhängig. Die Unternehmen verfügen oft<br />
auch nicht über eine entsprechende Unternehmensgeschichte<br />
und bisherigen Unternehmenserfolg. Diese Aktien unterliegen<br />
daher erheblichen zusätzlichen Risiken.<br />
Bei Rohstoffaktien besteht neben der Spezialisierung ein<br />
besonderes Risiko und spekulatives Element, da die<br />
Bewertung von Unternehmen, die sich mit Rohstoffen<br />
beschäftigen stark von der Preisentwicklung der Rohstoffe<br />
abhängen. Weiter besteht ein wesentlicher Bewertungsfaktor<br />
darin, ob es dem Unternehmen gelingt, entsprechende<br />
Rohstoffvorkommen zu finden, die Rechte daran zu sichern und<br />
diese Rohstoffe erfolgreich zu fördern.<br />
1.3. Risiken der Rahmenbedingungen und der<br />
Marktpsychologie<br />
Zu den Rahmenbedingungen gehören die Inflationsrate, die<br />
Festsetzung der Leitzinsen und andere volkswirtschaftliche<br />
Faktoren, die von den Börsen positiv oder negativ verarbeitet<br />
werden. Diese Faktoren können den Marktwert auch von<br />
Standardaktien erheblich beeinflussen. So können Aktienkurse<br />
auf breiter Front in zweistelligen Prozentbeträgen einbrechen,<br />
ohne dass sich an der Substanz oder der Ertragskraft des<br />
Unternehmens etwas geändert hätte. Einbrüche, auch bei<br />
Standardaktien, von 30 bis 40% innerhalb relativ kurzer Zeit sind<br />
durchaus möglich. Diese Risiken bestehen in besonderem<br />
weiterem Maße bei Nebenwerten oder spekulativen Aktien (zB.<br />
Spezialwerte, Rohstoffaktien).<br />
1.4. Länderrisiko und Risiken der Rechtewahrnehmung,<br />
Informationsrisiko<br />
Erwirbt der Anleger ausländische Aktien oder unterhält er sein<br />
Wertpapierdepot im Ausland, so kann er<br />
Kapitaltransferbeschränkungen ausgesetzt sein, die es ihm für<br />
kürzere oder längere Zeiträume unmöglich machen, Dividenden<br />
oder den Verkaufserlös aus solchen Papieren aus dem<br />
betreffenden Land herauszutransferieren. Will der Anleger<br />
darüberhinaus seine Rechte gegenüber der Gesellschaft<br />
wahrnehmen, bewegt er sich in einem ausländischen Rechtskreis<br />
und möglicherweise in einer fremden Sprache. Unter Umständen<br />
muss er ausländische Anwälte und Gerichte zu Hilfe nehmen.<br />
Dies ist mit zusätzlichen Kosten und Schwierigkeiten verbunden.<br />
Ebenso ist es häufig für einen deutschen Anleger schwieriger,<br />
sich die Informationen über die Aktien aus dem Ausland zu<br />
beschaffen. Ankündigungen von Hauptversammlungen,<br />
Dividenden u.ä. werden für diese Aktien in Deutschen Zeitungen<br />
meist nicht veröffentlicht.<br />
Die Abwicklung von Wertpapiertransaktionen kann ebenfalls<br />
erheblichen Schwierigkeiten unterliegen und von zusätzlichen<br />
Kosten begleitet werden.<br />
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1.5. Liquiditätsrisiko<br />
Bei Aktien, die nicht an einer Börse oder einem anderen<br />
allgemein zugänglichen Sekundärmarkt (Wiederverkaufsmarkt)<br />
gehandelt werden, besteht das Risiko, dass der Anleger mangels<br />
eines Abnehmers nur unter erheblichen Abschlägen vom Wert<br />
oder überhaupt keinen Verkäufer findet. Dieses Risiko existiert<br />
häufig auch bei Nebenwerten oder Penny Stocks, auch wenn sie<br />
an einer Börse gehandelt werden. Der Kreis der Interessenten ist<br />
oft so klein, dass der Verkauf solcher Aktien nur unter schlechten<br />
Bedingungen möglich ist. Darüberhinaus sind solche Aktien, die<br />
nur einen engen Markt aufweisen, anfälliger für<br />
Preismanipulationen. Bei ausländischen Aktien muss der Anleger<br />
auch beachten, dass er über den Verkaufspreis der Aktie bei<br />
einer Veräusserung erst nach längeren Fristen oder nach einer<br />
Umschreibung verfügen kann. Manche Aktien sind sogar für eine<br />
bestimmte Zeit vom Handel ausgeschlossen.<br />
2. Besondere Risiken bei SPEZIALWERTEN<br />
(z.B. Rohstoffaktien)<br />
2.1. Spezialwerte sind Aktien von Unternehmen, die sich auf ein<br />
oft enges Spezialgebiet spezialisiert haben (zB. Solartechnologie<br />
und andere innovative Technologien) und nur in diesem Bereich<br />
tätig sind. Es handelt sich meist um junge Unternehmen, die<br />
keine gesicherte unternehmerische Grundlage in der<br />
Vergangenheit haben und sich im Aufbau befinden. Sie sind oft<br />
von der Entwicklung eines Produktes und dessen Erfolg in einem<br />
oft engen Markt abhängig. Es bestehen hier oft erhebliche<br />
unternehmerische Risiken und Fehlentwicklungen können sich<br />
entscheidend zu Lasten der Unternehmen auswirken. In der<br />
Regel bestehen keine Reserven, die erlauben eine negative<br />
unternehmerische Entwicklung oder unvorgesehene Probleme zu<br />
überstehen. Es handelt sich hier in der Regel um spekulative<br />
Werte mit erhöhtem Risiko.<br />
2.2. Rohstoffaktien sind Aktien von Unternehmen, die sich<br />
weitgehend oder nur mit der Erschließung, Förderung und<br />
Vermarktung von Rohstoffen beschäftigen. Hier bestehen zu den<br />
genannten Risikofaktoren besondere Risikofaktoren und es<br />
verschärfen sich die genannten Risikofaktoren. Solche Aktien<br />
hängen oft eng mit der Bewertung des Rohstoffes, mit dem sich<br />
die Gesellschaft hauptsächlich beschäftigt, zusammen.<br />
Rohstoffpreise sind besonders anfällig für Marktreaktionen, die<br />
sich auf Ereignisse aller Art einstellen können (zB. politische<br />
Krisen, Terroranschläge, Embargos etc.). Die Nachfrage und das<br />
Angebot in Rohstoffen unterliegt ebenfalls vielen Faktoren und<br />
weist erhebliche Schwankungen auf. Die Erschließung und<br />
Vermarktung von Rohstoffen ist ein hoch riskantes Unternehmen,<br />
welches eine erhebliche Anzahl von Unsicherheitsfaktoren<br />
beinhaltet. Besonders kleinere Firmen sind solchen Einflüssen<br />
verschärft ausgesetzt, da sie sich meist auf einen Bereich oder<br />
ein Projekt beschränken. Es handelt sich damit bei<br />
Rohstoffaktien immer um spekulative Werte !<br />
2.3. Daneben sind Spezialwerte und Rohstoffwerte oft nur an<br />
kleineren Börsen mit geringer Marktliquidität und verminderten<br />
Zulassungs- und Aufsichtsregeln notiert. Es handelt sich oft um<br />
Nebenwerte. Die diesbezüglichen Risiken finden daher auf<br />
Spezialwerte und Rohstoffaktien meist Anwendung.<br />
3. Besondere Risiken und Gegebenheiten<br />
BEI NEBENWERTEN (US-WERTE, andere Nebenwerte,<br />
Spezialwerte, ROHSTOFFAKTIEN)<br />
3.1. Aktien und insbesondere Spezialwerte und Rohstoffaktien<br />
werden vielfach an ausländischen und insbesondere<br />
amerikanischen Märkten gehandelt. Hier bestehen zusätzlich<br />
besondere Risikofaktoren und Hintergründe. Sie müssen bei<br />
ausländischen Vermögensanlagen und Aktien immer die<br />
Gegebenheiten des Heimatmarktes beachten. Beispielhaft sollen<br />
diese besonderen Risikofaktoren anhand des amerikanischen<br />
Marktes aufgezeigt werden. Die Risiken bestehen aber auch an<br />
allen anderen entsprechenden Märkten.<br />
3.2. US - Aufsichtsregeln<br />
In den USA ist die Regel, dass alle Gesellschaften, die Aktien<br />
öffentlich anbieten, gegenüber der Wertpapieraufsichtsbehörde<br />
(Securities and Exchange Commission) berichtspflichtig sind<br />
(sogenannte reporting companies). Es sind regelmässig die<br />
Jahresabschlüsse und eine Fülle zusätzlicher Informationen<br />
einzureichen. Darüberhinaus müssen wesentliche<br />
Veränderungen innerhalb der Gesellschaft mitgeteilt werden.<br />
Ferner muss auch das öffentliche Angebot einer Aktie in den USA<br />
bei der SEC registriert werden (registered securities). Diese<br />
Registrierung enthält die für den Anleger wesentlichen<br />
Informationen über die Emission und den Emittenten. Sämtliche<br />
Informationen kann jeder bei dieser Behörde abrufen. Sie sind<br />
über das Internet zugänglich.<br />
3.3. Blankoscheck-Aktien, Penny-Stock-Aktien und<br />
Gesellschaften im Entwicklungsstadium<br />
Die Gesetzgebung in den USA kennt folgende Arten von<br />
Gesellschaften bzw. Emissionen, die eine besondere Beachtung<br />
verdienen:<br />
� blank ckeck (Blanko Scheck-) – Angebote . Dies sind<br />
Angebote, bei denen der Emittent keinen besonderen<br />
Geschäftsplan vorlegt oder der Plan darin besteht, mit<br />
einem nicht genauer umschriebenen Unternehmen zu<br />
fusionieren bzw. ein solches Unternehmen zu erwerben.<br />
� Development Stage Company (Gesellschaft im<br />
Entwicklungsstadium). Es handelt sich um junge<br />
Gesellschaften, die ihren Geschäftsbetrieb gerade<br />
aufnehmen bzw. deren Geschäftsbetrieb noch keine<br />
wesentlichen Erlöse abwirft.<br />
� „Penny stocks“ (Pfennigaktien). Dies sind die bereits<br />
oben näher bezeichneten Aktien, die nicht an einer<br />
nationalen US-Börse gehandelt werden, deren<br />
Nettoverkaufspreis (nicht Nennwert) , also ohne<br />
Transaktionskosten, sich auf weniger als US$ 5 beläuft<br />
(ausführlich unter 4.)<br />
3.4. Ausnahmen von der Registrierungspflicht<br />
Von den Registrierungs- und Berichtspflichten gibt es zwei für<br />
deutsche Anleger wesentliche Ausnahmen:<br />
3.4.1. Für das erste öffentliche Angebot oder die ersten<br />
öffentlichen Angebote von Emissionen einer Gesellschaft bis zu<br />
einem Gesamtbetrag von US$ 1 Million ist es nicht notwendig,<br />
dass die Emittentin die Anforderungen an eine normale<br />
Registrierung der Emission bei der SEC erfüllt. Die Emittentin<br />
muss auch nicht bei der SEC berichtspflichtig sein. Für solche<br />
Angebote stehen deshalb weniger und nicht von der SEC<br />
überprüfte Informationen zur Verfügung. Diese Ausnahme steht<br />
allerdings für Blankoscheckemissionen und für Gesellschaften im<br />
Entwicklungsstadium nicht zur Verfügung.<br />
3.4.2. Regulation S – Aktien.<br />
Die zweite wichtigere Ausnahme von der Registrierungspflicht<br />
und gegebenenfalls auch von der Berichtspflicht der Emittentin<br />
sind Verkäufe von US-Aktien außerhalb der USA, die bestimmte<br />
Bedingungen erfüllen. (Sogenannte Regulations S oder Reg S –<br />
Aktien). Das Angebot darf nicht an US-Personen gerichtet sein,<br />
d.h. im Prinzip an Personen, die in den USA ansässig sind.<br />
Während einer Frist von 12 Monaten darf die Aktie nicht in die<br />
USA verkauft werden. Der Käufer muss versichern, dass er keine<br />
US-Person ist. Er muss damit einverstanden sein, die Aktien nur<br />
in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften weiterzuverkaufen.<br />
Die Aktienzertifikate müssen einen Aufdruck tragen, dass ihre<br />
Übertragung, es sei denn in Übereinstimmung mit Regulation S<br />
unzulässig ist. Der Emittent muss die Umschreibung einer<br />
unzulässigerweise übertragenen Aktie verweigern. Dies bedeutet,<br />
dass derartige Aktien während eines Jahres nicht in den USA<br />
verkauft werden können, vor allem aber ohne vorherige<br />
Registrierung bei der SEC nicht an US-Börsen oder Märkten<br />
eingeführt werden können. Dies gilt auch für die weiter unten<br />
erwähnten Freiverkehrs- bzw. OTC-Märkte. Dies bedeutet<br />
gleichzeitig, dass sie auch nicht an einer anderen Börse<br />
eingeführt werden können, wenn die Gefahr besteht, dass sie vor<br />
Ablauf der Wartefrist in die Hände des US-Publikums geraten<br />
können.<br />
3.5. US – Wertpapiermärkte<br />
In den USA teilen sich die Wertpapiermärkte in zwei große<br />
Gruppen:<br />
� Börsen (einschließlich NASDAQ . National Market und<br />
SmallCap Market)<br />
� Freiverkehr (OTC- Aktien, Over-the-Counter – Märkte).<br />
Bei dem Handel in Nebenwerten an den Börsen gelten die oben<br />
beschriebenen allgemeinen Risiken für Nebenwerte in engen<br />
Märkten. In den sogenannten OTC-Märkten verschärfen sich<br />
jedoch diese Risiken. Die wichtigsten OTC-Märkte in den USA<br />
sind<br />
� der Bulletin Board der NASDAQ<br />
� die Pink Sheets (Rosa Seiten) des National Quotation<br />
Bureau, Inc.<br />
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Der Bulletin Board ist eine Computerplattform für US- Broker-<br />
Dealer, an der Ankaufs- und Verkaufskurse gestellt und<br />
Abschlusspreise notiert werden. Der Handel selbst findet großteils<br />
über das Telefon statt. Kurse dürfen am Bulletin Board seit Mitte<br />
1999 nur noch für solche Gesellschaften gestellt und notiert<br />
werden, die bei der SEC oder einer anderen Aufsichtsbehörde<br />
berichtspflichtig sind und ihren Berichtspflichten auch<br />
nachkommen. Damit ist bei diesen Gesellschaften gewährleistet,<br />
dass dem Anleger die wichtigsten Informationen über die<br />
Gesellschaft zur Verfügung stehen.<br />
Bei den Pink Sheets, die in wöchentlichem Turnus veröffentlicht<br />
werden, werden Preise für solche Aktien gestellt oder mitgeteilt,<br />
die sich nicht für einen Handel oder die Notierung an einer Börse<br />
oder am Bulletin Board qualifizieren können. Der Handel findet<br />
per Telefon, neuerdings wohl auch über Internet oder sonstige<br />
Kommunikationsmedien statt.<br />
Ähnliche oft noch weniger regulierte Börsen finden sich auch<br />
in anderen Ländern.<br />
4. Zusätzliche Risiken aus marktengen Nebenwerten<br />
und sog. „Penny Stocks“<br />
Penny Stocks ist der Oberbegriff für sog.. „Billigaktien“ und<br />
Nebenwerten, die in der Regel unter einem bestimmten<br />
Preisniveau (bspw. unter US$ 5,00) notieren. Diese haben in der<br />
Regel eine geringe Marktkapitalisierung, die zusätzlich zu<br />
einer lediglich eingeschränkten Handelbarkeit und Problemen<br />
bei der Preisfeststellung der Aktien führt. Penny Stocks werden<br />
vornehmlich im Freiverkehr gehandelt. Bei einer Anlage in diese<br />
oder anderen „marktengen“ Aktien und Nebenwerten sind<br />
folgende besondere Risiken, neben den mit dem Aktienhandel<br />
generell verbundenen, zu beachten:<br />
4.1. Preisbildung (Ask-Bid Kurse), Möglichkeit zur Preismanipulation<br />
Den Freiverkehrsmärkten ist gemeinsam, dass die Preisbildung<br />
stark von den Aktivitäten bestimmter Broker-Händler<br />
(Wertpapierhandelsinstitute) beeinflusst werden, die als Market<br />
Maker auftreten, d.h. den Organisatoren (bspw. NASDAQ, NQB)<br />
mitgeteilt haben, dass sie sich besonders um dieses Papiere<br />
kümmern und bestimmten Pflichten im Hinblick auf diese Papiere<br />
nachkommen. In vielen Fällen hat eine Aktie nur einen einzigen<br />
Market Maker und dieser ist auch der einzige Interessent für den<br />
Fall, dass der Anleger die von ihm erworbene Aktie veräußern<br />
will. Die Market Maker treten meist als Eigenhändler auf. Sie<br />
kaufen und verkaufen die Aktien nicht im Auftrag eines anderen<br />
Kunden als Broker, sondern auf eigene Rechnung als<br />
Eigenhändler.<br />
Die Preise werden von ihnen nach eigenem Gutdünken und im<br />
eigenen Interesse festgesetzt. Hierbei besteht ihre Vergütung in<br />
der Spanne („Spread“) zwischen dem Ankaufspreis (sog. bid oder<br />
Geldkurs) und dem Verkaufspreis (ask oder Briefkurs). Diese<br />
Spanne zwischen dem Ankaufspreis und Verkaufspreis wird als<br />
„spread“ bezeichnet. Sie ist wichtig bei der Beurteilung dieser<br />
Aktien. Diese Spanne beträgt nicht wie in liquiden Märkten nur<br />
wenige Punkte, sondern kann bei penny stocks extrem hoch sein.<br />
So kann der Ankaufspreis (bei einem Rückkauf vom Anleger)<br />
unter gleichen Marktbedingungen, also zum gleichen Zeitpunkt<br />
durchaus nur die Hälfte des Verkaufspreises betragen, zu dem<br />
die Aktie am Markt den Anlegern angeboten wird. Dies entspricht<br />
einem Abschlag von 50% auf den Verkaufspreis und einem<br />
Aufschlag von 100% auf den Ankaufspreis, ohne dass sich<br />
irgendetwas im Marktpreis, Ertragswert oder Vermögenswert der<br />
Aktie geändert hätte. Diese Situation soll zur Verdeutlichung<br />
nochmals an folgendem Beispiel dargestellt werden:<br />
Beispiel : Die Aktie der ABC Inc. wird an dem<br />
amerikanischen OTC Markt gehandelt. Der Preis für die<br />
Aktie wird wie folgt „gestellt“ : Bid Kurs 0,20 US$; Ask<br />
Kurs 0,30 US$.<br />
Kauft der Anleger 1000 Stück der ABC Aktien, muß er<br />
den Ask Kurs (Verkaufspreis) von 0,30 USD bezahlen. Er<br />
zahlt für die 1000 Stücke der ABC Aktien 300,- US$ netto<br />
(1000 Aktien x 0,30). Bei Verkauf dieser soeben<br />
gekauften 1000 ABC Aktien noch am selben Tag erhält er<br />
nur den Bid Kurs (Ankaufspreis) von 0,20 USD. Der<br />
Anleger würde beim Verkauf am selben Tag lediglich 200<br />
USD (1000 Aktien x 0,20) erzielen.<br />
Die enge Marktsituation und die Alleinstellung der Broker/Händler<br />
führt dabei zu der Möglichkeit von Manipulationen und einer nicht<br />
fairen Preisbildung.<br />
Das Fehlen einer normalen Angebots- und<br />
Nachfragesituation oder eines allgemeinen Interesses und<br />
der dadurch bedingte Einfluss weniger Personen auf die<br />
Preise gibt die Möglichkeit und erhöht die Wahrscheinlichkeit<br />
von Manipulationen der Preise zu Lasten insbesondere auch<br />
ausländischer Anleger.<br />
Solche Preisnotierung oder Preisstellungen haben dann wenig<br />
oder nichts mit Börsenpreisen oder fairen Marktpreisen zu tun,<br />
die sich aus einer normalen Angebots- und Nachfragesituation<br />
ergeben.<br />
Diese Probleme bestehen auch dann, wenn es für die Papiere<br />
mehrere Market Maker gibt. Die Preise sind auch dann keine<br />
Preise, die durch eine normale Angebot- und Nachfragesituation<br />
hergestellt werden, sondern Ermessenspreise dieser Händler, die<br />
allein in deren eigenem Interesse gestellt werden.<br />
Bei der Notierung von Preisen in diesen Märkten ist auch zu<br />
beachten, ob es sich nur um gestellte Preise handelt, d.h. Preise,<br />
denen gar keine Abschlüsse zugrunde liegen oder die zu<br />
überhaupt keinen Abschlüssen führen oder aber um die Preise<br />
tatsächlicher Abschlüsse.<br />
Der Anleger riskiert, dass er solche Papiere auch wenn er sie<br />
über die Börse erwirbt zu hohen Willkürpreisen erwirbt,<br />
jedoch diese Preise, sobald das Interesse der für die<br />
Emission bzw. ihren Vertrieb Verantwortlichen und des<br />
bisherigen Market Makers oder der bisherigen Market Maker<br />
an der Kurspflege erlahmt, zusammenbrechen und den<br />
angeblichen Depotwert auch auf dem Papier vernichten. Die<br />
bisherigen Market Maker geben in diesen Fällen regelmässig<br />
auch formell ihre Funktion als Market Maker auf, was<br />
jederzeit möglich ist.<br />
Praktisch gesehen hat der Anleger in solchen Fällen einen<br />
finanziellen Totalverlust hinzunehmen. Dieses Risiko gilt<br />
insbesondere bei Blankoscheck-Gesellschaften oder<br />
Gesellschaften im Entwicklungsstadium.<br />
4.2 Hohe Mißbrauchsmöglichkeiten in engen Märkten<br />
Penny Stocks und Nebenwerte werden häufig nur durch einen<br />
Market Maker vertrieben, der oft in engem Kontakt mit dem<br />
Emittenten steht. Nicht selten handeln Emittent und Market Maker<br />
zu Lasten der Anleger zusammen, indem sie einen geringen<br />
Emissionspreis vereinbaren, der sodann, mit einem erheblichen<br />
Aufschlag durch den Market Maker versehen, dem Anleger<br />
angeboten wird. Im Ergebnis profitieren von dem Aufschlag<br />
sodann nicht nur der Market Maker sondern auch hinter den<br />
Emittenten stehende Privatpersonen, die sich die Gewinne aus<br />
der Aktienemission zu Lasten der Anleger und zu Lasten ihres<br />
eigenen Unternehmens in die eigene Tasche wirtschaften.<br />
Fingierte Aktienkäufe bzw. Verkäufe werden häufig verzeichnet,<br />
um die Aktienkurse nach oben zu treiben (sog. Cross-Trading).<br />
Die Berechnung überhöhter Spreads ist an der Tagesordnung.<br />
Die Ausnutzung der bereits vorstehend geschilderten<br />
Besonderheiten des OTC-Marktes oder vergleichbaren<br />
Freiverkehr - Märkten liegt auf der Hand. Insbesondere die<br />
verzerrte Darstellung der wirtschaftlichen Hintergründe und<br />
Gewinnaussichten der einzelnen Unternehmen, die für den<br />
Anleger mangels Zugänglichkeit der eigentlichen Daten nicht<br />
nachvollziehbar sind, stellen ein ernstzunehmendes Risiko dar.<br />
Unter der Vielzahl der angebotenen Papiere mag es auch<br />
Gesellschaften geben, die einen ordentlichen Geschäftsbetrieb<br />
haben und das ihnen von den Aktionären zur Verfügung gestellte<br />
Kapital in ein entsprechendes Vermögen oder in angemessene<br />
Geschäftsaussichten verwandeln. Der nicht professionelle private<br />
Anleger, der mit den Informationen z.B. der SEC Datenbank für<br />
berichtspflichtige Gesellschaften nur bedingt etwas anfangen<br />
kann, ist hier auf Zufallstreffer angewiesen oder auf den<br />
Ratschlag kompetenter Finanzdienstleister, die das Unternehmen<br />
analysiert haben. Solche Ratschläge sind aber auch nur dann<br />
etwas wert, wenn der Berater von der Emittentin unabhängig ist.<br />
4.3. Eingeschränkte Handelbarkeit<br />
Der Tagesumsatz von Nebenwerten oder Penny Stocks ist häufig<br />
so gering, daß ein Anleger, der seine Aktien verkaufen will, oft<br />
tage- oder wochenlang keinen Käufer findet. Folglich trägt der<br />
Anleger das unvorhersehbare Verlustrisiko bis zum Verkaufstag.<br />
4.4. Informationsdefizit und Informationsmonopole<br />
Häufig sind die im Freiverkehr gehandelten Werte<br />
Aktienemissionen von Unternehmen, die nahezu keinen<br />
Bekanntheitsgrad in der Öffentlichkeit haben. Folglich schenkt<br />
Seite 4 von 6
auch die einschlägige Börsenpresse solchen Werten keine<br />
größere Beachtung, so daß es für den Normalanleger äußerst<br />
schwierig ist, den Kursverlauf nachzuvollziehen. Allenfalls durch<br />
die sogenannten Pink Sheets oder ähnliche Publikationen lassen<br />
sich die Börsenkurse dieser Werte nachvollziehen. Diese<br />
erscheinen jedoch nicht in der Fachpresse, sondern sind<br />
gesondert, in der Regel über den Broker selbst zu beziehen. Eine<br />
weitere eingeschränkte Möglichkeit die einschlägigen<br />
Börsenkurse zu erfragen besteht inzwischen über verschiedene<br />
Internetplattformen.<br />
Was die Hintergrundinformationen zu den einschlägigen<br />
Unternehmen angeht, so ist der Anleger ausschließlich auf die im<br />
Emissionsprospekt enthaltenen Angaben angewiesen. Zwar ist<br />
der Emissionsprospekt oft bei der Börsenaufsichtsbehörde (z.B.<br />
SEC) zu hinterlegen, er wird von dieser i. d. R. jedoch nicht auf<br />
seine inhaltliche Richtigkeit überprüft. Oft stellt sich erst zu spät<br />
heraus, daß die Angaben im Emissionsprospekt beschönigt oder<br />
gar frei erfunden sind.<br />
Der Anleger hängt hier damit oft einseitig von den für ihn nicht<br />
oder kaum überprüfbaren Informationen durch den Anbieter ab.<br />
4.5. Hohe Kursschwankungen<br />
Da sich der Börsenfachhandel des hohen Risikos von<br />
Nebenwerten bewußt ist, reagiert er sehr empfindlich auf negative<br />
Mitteilungen, die sich womöglich auf den Aktienkurs auswirken<br />
könnten. Fällt daher ein beispielsweise mit US$ 2,00 notierter<br />
Nebenwert oder Penny Stock im Wert um 50 Cent, so bedeutet<br />
dies bereits einen Kursverlust in Höhe von 25 %.<br />
Kursschwankungen von bis zu 80 % an einem Börsentag sind<br />
keine Seltenheit und werden gerade bei Nebenwerten häufig<br />
beobachtet.<br />
4.6. Geringe Kreditwürdigkeit des Emittenten<br />
Gerade Unternehmen, die Penny Stocks oder Nebenwerte<br />
emittieren und damit in den Pink Sheets oder vergleichbaren<br />
Märkten gelistet werden, besitzen oft keine andere Möglichkeit<br />
der Kapitalbeschaffung. Sie können selbst den minimalen<br />
Börsenzulassungsvoraussetzungen, bspw. denen des NASDAQ<br />
Marktes, nicht entsprechen. Häufig finden sich sogar Aktien von<br />
Emittenten in den Pink Sheets, die zwischenzeitlich ihre<br />
Geschäftstätigkeit eingestellt haben, sich in Konkurs oder<br />
Liquidation befinden oder schon seit jeher nur eine<br />
Briefkastenfirma waren.<br />
5. Besondere Risiken bei außerbörslichen Aktienkäufen<br />
Außerbörsliche Aktien sind Aktien, die zum jetzigen Zeitpunkt an<br />
keinem regulierten Markt gehandelt werden. Sie sind nicht an<br />
einer Börse notiert. Dies bedeutet für den Anleger zusätzliche<br />
Risiken zu den bereits bestehenden Risiken beim Erwerb von<br />
Aktien (Nebenwerte und Spezialaktien).<br />
5.1. Mangelnde Liquidität<br />
Es besteht im Falle von außerbörslichen Aktien in der Regel nur<br />
die theoretische Möglichkeit der Übertragung. Die Aktien sind an<br />
keinem Markt notiert. Es gibt daher keinen organisierten Markt, an<br />
dem oder über den die Aktien gehandelt werden könnten. Der<br />
Anleger kann daher in der Praxis nicht jederzeit damit rechnen,<br />
für die von ihm erworbenen Aktien wieder einen Käufer zu finden.<br />
Bei Aktien, die nicht an einer Börse oder einem anderen<br />
allgemein zugänglichen Sekundärmarkt (Wiederverkaufsmarkt)<br />
gehandelt werden, besteht das Risiko, dass der Anleger mangels<br />
eines Abnehmers -wenn überhaupt- nur unter erheblichen<br />
Abschlägen vom Wert (Kaufpreis) oder überhaupt keinen Käufer<br />
findet.<br />
5.2. Keine Garantie einer späteren Börsennotierung<br />
Eine eventuell beabsichtigte (spätere) Notierung der Aktien an<br />
einer Börse oder einem anderen Markt, stellt eine<br />
Absichtserklärung dar. Es ist ungeklärt wann und ob eine<br />
Notierung der Aktien erfolgen wird und ob im Falle einer<br />
Notierung sich ein liquider Markt etablieren wird.<br />
5.3. Keine Übertragbarkeit bei Restriktionen<br />
Aktien unterliegen bei bestimmten Emissionen und insbesondere<br />
bei Neuemission in ihrer Übertragbarkeit oft Einschränkungen. So<br />
können erworbene Aktien in diesem Falle oft nur nach Ablauf<br />
eines bestimmten Zeitraumes übertragen werden. Sofern bei<br />
diesen Aktien solche Restriktionen bestehen, ist hiermit ebenfalls<br />
eine Einschränkung der Übertragbarkeit und damit des<br />
Weiterverkaufs verbunden.<br />
5.4. Risiken der Bewertung bei nicht börsennotierten Aktien<br />
Bei Aktien, die nicht an einem Markt oder einer Börse notiert sind,<br />
fehlt jegliche Bewertung des Wertes einer Aktie durch andere<br />
Marktteilnehmer oder sog. Market Maker. Der Preis für solche<br />
Aktien wird oft durch den Emittenten oder den Verkäufer frei<br />
festgelegt und muss nicht dem auf die Aktie an sich entfallendem<br />
Unternehmenswert entsprechen, sondern kann weit darüber<br />
liegen. Der wesentliche Faktor für die Bestimmung des<br />
Kaufpreises sind daher rein subjektive Einschätzungen bezüglich<br />
des Wertes der jeweiligen Aktien. Es besteht also ein<br />
zusätzliches erhebliches Bewertungsrisiko, der Erwerber kann<br />
Aktien zu einem weit überhöhten Preis erwerben.<br />
5.5. Mittelzufluss<br />
Der Kaufpreis fließt der Verkäuferin der Aktien zu. Nur wenn es<br />
sich um einen Erwerb der Aktien direkt von der<br />
Aktiengesellschaft, z.B. im Rahmen einer Kapitalerhöhung<br />
handelt, fließt der Kaufpreis der Aktiengesellschaft selbst zu und<br />
führt dann zu einer Erhöhung der Vermögenswerte der AG.<br />
Werden die Aktien von einem Dritten, z.B. einem Altaktionär,<br />
verkauft, fließt der Kaufpreis diesem zu und nicht der<br />
Aktiengesellschaft.<br />
5.6. Erhöhtes Emittentenrisiko<br />
Bei außerbörslichen Aktien insbesondere aus Privatplazierungen<br />
besteht ein erhöhtes Emittentenrisiko. Die emittierende<br />
Gesellschaft hat in der Regel nur eine geringe Kapitaldecke, so<br />
daß ein erhöhtes Risiko der Insolvenz besteht.<br />
5.7. Erhöhte Risiken<br />
Bei dem Erwerb nicht notierten Aktien oder aus einer<br />
Privatplatzierung bestehen daher die Risiken einer Aktienanlage<br />
in besonders hohem Maße.<br />
6. Risiko der Transaktionskosten<br />
6.1. Grundsatz:<br />
Alle Arten von Kosten (u.a. Provisionen, Gebühren, Courtagen,<br />
Kapitalverkehrssteuern) verteuern den Preis für die erworbene<br />
Aktie oder Vermögensanlage. Sie schmälern damit die<br />
Gewinnchance und erhöhen umgekehrt das Verlustrisiko. Sie<br />
müssen sich bewußt machen, daß der Börsenpreis in der Regel<br />
die bereits spekulativen Erwartungen des Börsenfachhandels an<br />
das Produkt widerspiegelt. Der Börsenfachhandel berücksichtigt<br />
keine Kosten. Jede Art von Kostenfaktoren verändert die<br />
Bewertung der Vermögensanlage, da sie zum einen deren Preis<br />
erhöht, aber darüber hinaus auch deren Wesen verändert.<br />
Sofern keine sachgemäße Preisfeststellung erfolgt oder etwa wie<br />
bei nicht liquiden Märkten oder nicht börsennotierten Anlagen<br />
eine Preisfeststellung oft willkürlich ist, wird dieses<br />
Ungleichgewicht zulasten des Anlegers durch hohe Kosten noch<br />
verschärft.<br />
Eine Art des Kostenrisikos besteht auch in der Preisspanne, die<br />
erst durch eine positive Entwicklung des zukünftigen<br />
Aktienpreises bzw. Rückkaufspreises verdient werden muß.<br />
Diese Spanne muß noch neben den weiteren Transaktionskosten<br />
verdient werden, bevor sich die Anlage für den Anleger als positiv<br />
herausstellt.<br />
6.2. Besondere Risiken bei umsatzbezogenen Kosten<br />
(Gefahr der Provisionsschinderei)<br />
Bei umsatzbezogenen Kosten verschärft sich die<br />
Kostenproblematik, da diese Kosten mit jeder Markthandlung<br />
anfallen und bei häufigen Geschäften zu einer erheblichen<br />
Kostenbelastung führen. Bei umsatzabhängigen Kosten besteht<br />
eine Interessenkollision zwischen dem Kunden und dem<br />
Handelsdisponenten. Da dieser bei jeder Markthandlung verdient,<br />
hat er ein Interesse, möglichst viele Markthandlungen<br />
durchzuführen, auch wenn diese wirtschaftlich sinnlos und nicht<br />
im Interesse des Kunden sind. Dieses Risiko besteht insbesondere<br />
bei der Vereinbarung von Gebührenrückvergütungen.<br />
6.3. Risiken bei Gebührenrückvergütungen („Kick Backs“)<br />
Bei Gebührenrückvergütung für jedes getätigte Geschäft<br />
bestehen erhebliche Interessenkollissionen zwischen den<br />
Interessen des Kunden und denen des Verwalters. Der Verwalter<br />
hat zunächst ein Interesse, den Kunden an einen Anbieter oder<br />
ein kontenführendes Institut zu vermitteln, bei dem er hohe<br />
Rückvergütungen erhält, auch wenn dies nicht den besten<br />
Interessen des Kunden entsprechen könnte. Es besteht also ein<br />
Anreiz, dass der Verwalter Anlagen aussucht, bei denen er die<br />
höchsten Gebührenrückvergütungen erhält, obwohl diese nicht<br />
die für den Anleger wirtschaftlich die besten Anlagen sind.<br />
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Weiter besteht hier ein zusätzlicher Anreiz für den Verwalter,<br />
Geschäfte nicht im Interesse des Kunden, sondern nur im<br />
Interesse des Verwalters zu führen, da der Verwalter mit jedem<br />
Geschäft Rückvergütungen erhält. Dies kann zu wirtschaftlich<br />
sinnlosen Geschäfte für den Kunden führen.<br />
6.3. Bitte vergegenwärtigen Sie sich daher die anfallenden<br />
Kosten und deren Auswirkungen auf Ihre Vermögensanlagen.<br />
7. Stop Aufträge/Limitaufträge<br />
Das Setzen sog stopp-loss Aufträge stellt keinen sicheren Schutz<br />
vor Verlusten dar. Bei einem stop-loss Auftrag handelt es sich um<br />
einen Verkaufsauftrag, der bei Erreichung einer bestimmten<br />
Kursmarke ausgeführt werden soll. Dies setzt aber eine<br />
Ausführbarkeit zu diesem Kurs voraus. Wird der Kurs, etwa bei<br />
stark volatilen Märkten, überlaufen, so wird er zu dem<br />
bestmöglichen Kurs ausgeführt. Der tatsächlich mögliche Kurs<br />
kann dabei weit unter der Stop-Marke liegen. Dies ist<br />
insbesondere dann der Fall, wenn Aktien über Nacht oder<br />
während der Börsensitzung stark an Wert verlieren und es zu<br />
dem gesetzten Stopp – Kurs keine oder nur wenig Käufer gibt.<br />
8. Währungsrisiko<br />
Ausländische Aktien repräsentieren häufig einen Wert in fremder<br />
Währung. Neben den der Aktie eigentümlichen Risiken trägt der<br />
Anleger zusätzlich das Währungsrisiko. Verluste können sich<br />
allein aus der Tatsache ergeben oder vergrößern, dass sich die<br />
Aktienwährung gegenüber der heimischen Währung<br />
verschlechtert. Bei Vermögensanlagen in Verbindung mit<br />
ausländischen Währungen besteht immer ein Währungsrisiko.<br />
9. Risiko einer Kreditfinanzierung<br />
Finanziert der Anleger seinen Aktienerwerb oder eine andere<br />
Anlage mit Krediten, so tritt eine Hebelwirkung ein. Der absolute<br />
Wertverlust einer Aktie oder Vermögensanlage ist in Bezug zum<br />
Eigenkapitaleinsatz erheblich höher. Marktverluste erhöhen sich<br />
und Erträge verringern sich um die Kosten und Zinsen der<br />
Kreditaufnahme. Darüberhinaus haben Kreditfinanzierungen<br />
häufig die Folge, dass bei Kursverlusten die Beleihungsgrenze für<br />
diese Aktien oft überschritten wird, so dass der Kreditgeber den<br />
Nachschuss weiterer Sicherheiten fordert oder durch einen<br />
Zwangsverkauf der Aktien zu einem möglicherweise<br />
ungünstigsten Kurs durchführen wird. Grundsätzlich muß der<br />
Kredit mit Kosten und Zinsen auch bei Verlusten in der<br />
Vermögensanlage zurückgezahlt werden.<br />
Eine spekulative Vermögensanlage (z.B. Aktien) sollte daher<br />
nicht mit Kredit finanziert werden.<br />
10. Spezielle Risiken bei der Anlagestrategie der HDV<br />
und der <strong>Vermögensverwaltung</strong> der HDV<br />
10.1. Der Anleger muß sich bei unserer Anlagestrategie im Klaren<br />
sein, dass die geschilderten Risiken bis hin zum Totalverlust des<br />
investierten Kapitals bestehen. Wir beschränken uns in der Regel<br />
auf ausländische, spekulative Nebenwerte und Spezialwerte<br />
(insbesondere: Rohstoffaktien), die in der Regel im Freiverkehr<br />
gehandelt werden und die oft auch die oben unter Ziffer 4. näher<br />
erläuterten Nebenwerte oder sog. Penny Stocks darstellen. Im<br />
Rahmen unserer Tätigkeit können aber auch die unter Ziffer 5<br />
erläuterten nicht börsennotierten Aktien erworben werden.<br />
Es findet keine allgemeine <strong>Vermögensverwaltung</strong> statt, sondern<br />
wir sind nur im Bereich spekulativer Anlagen tätig und dabei<br />
hauptsächlich im Schwerpunkt mit dem Sonderbereich der<br />
Spezialwerte (Rohstoffaktien). Es findet damit keine oder nur eine<br />
geringe Diversifikation statt.<br />
10.2. Die in Ziffer 4 dargestellten Sachverhalte wie z.B. die relativ<br />
geringe Anzahl der ausgegebenen Aktien einer Gesellschaft,<br />
können dazu führen, dass die Gesamtheit der Kunden der HDV<br />
eine überproportional große Position eines Wertes, in Einzelfällen<br />
sogar die Mehrheit der Aktien an einer Gesellschaft halten.<br />
10.3. Der Anleger muß sich im Klaren darüber sein, dass aus<br />
möglichen Erfolgen der Vergangenheit unmöglich auf Erfolge der<br />
Zukunft geschlossen werden kann. Ein bestimmter Erfolg wird<br />
durch uns nicht geschuldet.<br />
10.4. Diese Anlageform sollte nur von Anlegern gewählt werden,<br />
die sich eingehend mit den Risiken dieser Art von Anlagen<br />
beschäftigt haben und diese auch verstanden haben.<br />
Die geschilderten Risiken bestehen in jedem Fall gerade auch bei<br />
Nebenwerten und Spezialwerten (Rohstoffaktien) und auch bei<br />
einer Durchführung der Geschäfte über uns. Diese Risiken lassen<br />
sich weder durch Beratung durch einen Finanzdienstleister, noch<br />
durch irgendeine technische Ausrüstung oder durch<br />
Computerprogramme sicher ausschließen. Sofern Ihnen jemand<br />
gegenteilige Angaben macht, ist dies nicht richtig.<br />
Wenn Ihnen jemand erklärt, die genannten Risiken seien nicht<br />
vorhanden, oder Ihnen sogar Gewinne garantiert werden sollten,<br />
so handelt er unbefugt. Bitte benachrichtigen Sie uns in diesem<br />
Fall.<br />
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