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UND HAUSVERWALTUNGS-GMBH AKTUELL ... - Stadt Eberswalde

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Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Eberswalde</strong> • Ausgabe 7/2012 I Amtlicher Teil<br />

Fortsetzung von Seite 1<br />

2<br />

§ 6<br />

Abstimmung<br />

(1) Die Abstimmung über die eingereichten Vorschläge im Rahmen des Bürgerhaushaltes<br />

erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung.<br />

(2) Zur Abstimmung über die eingereichten Vorschläge im Rahmen des<br />

Bürgerhaushaltes sind alle anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner<br />

gemäß § 3 dieser Satzung berechtigt. Sie entscheiden direkt durch<br />

Abstimmung, welche Vorschläge innerhalb des zur Verfügung stehenden<br />

Budgets realisiert werden. Das Ergebnis der Abstimmung ist bindend.<br />

(3) Vorschläge werden in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Anzahl<br />

der Stimmen realisiert, bis das zur Verfügung stehende Budget aufgebraucht<br />

ist.<br />

(4) Soweit Vorschläge aufgrund einer Überschreitung des Budgets nicht berücksichtigt<br />

werden konnten, können diese im Rahmen der folgenden Bürgerhaushalte<br />

wieder eingereicht werden.<br />

§ 7<br />

Information der Einwohnerinnen und Einwohner<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Eberswalde</strong> informiert umfassend in den öffentlich zugänglichen<br />

Medien – insbesondere dem Amtsblatt – über den Bürgerhaushalt, die Termine,<br />

die Abstimmung und die Realisierung der Vorschläge.<br />

§ 8<br />

Umsetzung<br />

(1) Die Vorschläge, die in das Bürgerbudget aufgenommen wurden, sollen<br />

zeitnah umgesetzt werden.<br />

(2) Die Umsetzung setzt eine beschlossene und bestätigte Haushaltssatzung<br />

voraus.<br />

§ 9<br />

Jahresabschluss<br />

(1) Über den Stand der Realisierung der Vorschläge wird im Rechenschaftsbericht<br />

zur Jahresrechnung berichtet.<br />

(2) Nicht verbrauchte Mittel des Bürgerbudgets durch Minderausgaben werden<br />

in das Folgejahr übertragen.<br />

(3) Bei Mittelüberschreitungen durch Mehrausgaben prüft die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

zuerst, ob eine Deckung aus anderen Budgets möglich ist. Ist eine<br />

Deckung nicht oder nur zum Teil möglich, mindert sich das Bürgerbudget<br />

des übernächsten Jahres um den verbleibenden Fehlbetrag.<br />

§ 10<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die Satzung zum Bürgerhaushalt der <strong>Stadt</strong> <strong>Eberswalde</strong> vom<br />

27.02.2009 außer Kraft.<br />

<strong>Eberswalde</strong>, den 29.06.2012<br />

gez. Boginski<br />

Bürgermeister<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Eberswalde</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Eberswalde</strong><br />

Beschluss über die öffentliche Auslegung<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.06.2012 den<br />

Entwurf des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Eberswalde</strong> gebilligt und zur öffentlichen<br />

Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.<br />

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst das <strong>Stadt</strong>gebiet von<br />

<strong>Eberswalde</strong>, bestehend aus den Gemarkungen <strong>Eberswalde</strong>, Finow, Sommerfelde,<br />

Tornow und Spechthausen (siehe Übersichtsplan).<br />

Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.<br />

Übersichtsplan<br />

Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Eberswalde</strong><br />

Der Entwurf des Flächennutzungsplans einschließlich dessen Begründung<br />

mit integriertem Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden<br />

umweltbezogenen Stellungnahmen, Gutachten und Untersuchungen liegen<br />

in der Zeit<br />

vom 30.07.2012 bis zum 31.08.2012<br />

in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Eberswalde</strong>, BAUDEZERNAT, <strong>Stadt</strong>entwicklungsamt,<br />

Breite Straße 39, 16225 <strong>Eberswalde</strong> (Rathauspassage), während folgender<br />

Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:<br />

montags, mittwochs, donnerstags von 08.00-16.00 Uhr<br />

dienstags von 08.00-18.00 Uhr<br />

freitags von 08.00-12.00 Uhr<br />

Während dieser öffentlichen Auslegung können von jedermann Anregungen<br />

zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift<br />

vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können<br />

bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Eberswalde</strong><br />

unberücksichtigt bleiben.<br />

Für die Erarbeitung des Umweltberichtes wurden folgende Erhebungen und<br />

Untersuchungen ausgewertet und sind als umweltbezogene Informationen<br />

verfügbar:<br />

• Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Eberswalde</strong> (Erläuterung und Plan), Büro Stefan<br />

Wallmann 1997<br />

• Landschaftsplan für die Gemeinden Danewitz, Grüntal, Melchow,<br />

Spechthausen, Tempelfelde, Trampe und Tuchen-Klobbicke des Amtes<br />

Biesenthal-Barnim (Erläuterung und Plan), DPU 1997<br />

• Biotopkartierung <strong>Stadt</strong> <strong>Eberswalde</strong> (Planzeichnung), HNE <strong>Eberswalde</strong><br />

2011<br />

• Fachbeitrag Fauna – Brutvögel und Fledermäuse zum Umweltbericht der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Eberswalde</strong> (Erläuterung und Planwerk), FH <strong>Eberswalde</strong> 2008<br />

• Lärmaktionsplan für die <strong>Stadt</strong> <strong>Eberswalde</strong>, Planungsgemeinschaft Planungsbüro<br />

Hunger/SVU/cdf 2008<br />

• Luftreinhalteplan/Aktionsplan für die <strong>Stadt</strong> <strong>Eberswalde</strong>, Planungsgemeinschaft<br />

Planungsbüro Hunger/SVU/Ing.-büro Lohmeier GmbH&CO. KG<br />

2006<br />

• Artenschutzfachbeitrag für das Bauvorhaben „Grundhafter Ausbau der<br />

L 293 Biesenthal-<strong>Eberswalde</strong>/Finow, trias Planungsgruppe 2006<br />

• Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß<br />

§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gemäß folgender Schreiben:<br />

Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“ vom 15.12.2010, Landesamt für<br />

Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum vom 28.12.2010;<br />

Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg vom<br />

04.01.2011, Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR vom<br />

10.01.2011, Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

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