UND HAUSVERWALTUNGS-GMBH AKTUELL ... - Stadt Eberswalde
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Amtsblatt für die <strong>Stadt</strong> <strong>Eberswalde</strong> • Ausgabe 7/2012 I Amtlicher Teil<br />
Fortsetzung von Seite 1<br />
2<br />
§ 6<br />
Abstimmung<br />
(1) Die Abstimmung über die eingereichten Vorschläge im Rahmen des Bürgerhaushaltes<br />
erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung.<br />
(2) Zur Abstimmung über die eingereichten Vorschläge im Rahmen des<br />
Bürgerhaushaltes sind alle anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner<br />
gemäß § 3 dieser Satzung berechtigt. Sie entscheiden direkt durch<br />
Abstimmung, welche Vorschläge innerhalb des zur Verfügung stehenden<br />
Budgets realisiert werden. Das Ergebnis der Abstimmung ist bindend.<br />
(3) Vorschläge werden in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Anzahl<br />
der Stimmen realisiert, bis das zur Verfügung stehende Budget aufgebraucht<br />
ist.<br />
(4) Soweit Vorschläge aufgrund einer Überschreitung des Budgets nicht berücksichtigt<br />
werden konnten, können diese im Rahmen der folgenden Bürgerhaushalte<br />
wieder eingereicht werden.<br />
§ 7<br />
Information der Einwohnerinnen und Einwohner<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Eberswalde</strong> informiert umfassend in den öffentlich zugänglichen<br />
Medien – insbesondere dem Amtsblatt – über den Bürgerhaushalt, die Termine,<br />
die Abstimmung und die Realisierung der Vorschläge.<br />
§ 8<br />
Umsetzung<br />
(1) Die Vorschläge, die in das Bürgerbudget aufgenommen wurden, sollen<br />
zeitnah umgesetzt werden.<br />
(2) Die Umsetzung setzt eine beschlossene und bestätigte Haushaltssatzung<br />
voraus.<br />
§ 9<br />
Jahresabschluss<br />
(1) Über den Stand der Realisierung der Vorschläge wird im Rechenschaftsbericht<br />
zur Jahresrechnung berichtet.<br />
(2) Nicht verbrauchte Mittel des Bürgerbudgets durch Minderausgaben werden<br />
in das Folgejahr übertragen.<br />
(3) Bei Mittelüberschreitungen durch Mehrausgaben prüft die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
zuerst, ob eine Deckung aus anderen Budgets möglich ist. Ist eine<br />
Deckung nicht oder nur zum Teil möglich, mindert sich das Bürgerbudget<br />
des übernächsten Jahres um den verbleibenden Fehlbetrag.<br />
§ 10<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.<br />
Gleichzeitig tritt die Satzung zum Bürgerhaushalt der <strong>Stadt</strong> <strong>Eberswalde</strong> vom<br />
27.02.2009 außer Kraft.<br />
<strong>Eberswalde</strong>, den 29.06.2012<br />
gez. Boginski<br />
Bürgermeister<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Eberswalde</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Eberswalde</strong><br />
Beschluss über die öffentliche Auslegung<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.06.2012 den<br />
Entwurf des Flächennutzungsplans der <strong>Stadt</strong> <strong>Eberswalde</strong> gebilligt und zur öffentlichen<br />
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.<br />
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst das <strong>Stadt</strong>gebiet von<br />
<strong>Eberswalde</strong>, bestehend aus den Gemarkungen <strong>Eberswalde</strong>, Finow, Sommerfelde,<br />
Tornow und Spechthausen (siehe Übersichtsplan).<br />
Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.<br />
Übersichtsplan<br />
Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Eberswalde</strong><br />
Der Entwurf des Flächennutzungsplans einschließlich dessen Begründung<br />
mit integriertem Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden<br />
umweltbezogenen Stellungnahmen, Gutachten und Untersuchungen liegen<br />
in der Zeit<br />
vom 30.07.2012 bis zum 31.08.2012<br />
in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Eberswalde</strong>, BAUDEZERNAT, <strong>Stadt</strong>entwicklungsamt,<br />
Breite Straße 39, 16225 <strong>Eberswalde</strong> (Rathauspassage), während folgender<br />
Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:<br />
montags, mittwochs, donnerstags von 08.00-16.00 Uhr<br />
dienstags von 08.00-18.00 Uhr<br />
freitags von 08.00-12.00 Uhr<br />
Während dieser öffentlichen Auslegung können von jedermann Anregungen<br />
zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift<br />
vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können<br />
bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Eberswalde</strong><br />
unberücksichtigt bleiben.<br />
Für die Erarbeitung des Umweltberichtes wurden folgende Erhebungen und<br />
Untersuchungen ausgewertet und sind als umweltbezogene Informationen<br />
verfügbar:<br />
• Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Eberswalde</strong> (Erläuterung und Plan), Büro Stefan<br />
Wallmann 1997<br />
• Landschaftsplan für die Gemeinden Danewitz, Grüntal, Melchow,<br />
Spechthausen, Tempelfelde, Trampe und Tuchen-Klobbicke des Amtes<br />
Biesenthal-Barnim (Erläuterung und Plan), DPU 1997<br />
• Biotopkartierung <strong>Stadt</strong> <strong>Eberswalde</strong> (Planzeichnung), HNE <strong>Eberswalde</strong><br />
2011<br />
• Fachbeitrag Fauna – Brutvögel und Fledermäuse zum Umweltbericht der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Eberswalde</strong> (Erläuterung und Planwerk), FH <strong>Eberswalde</strong> 2008<br />
• Lärmaktionsplan für die <strong>Stadt</strong> <strong>Eberswalde</strong>, Planungsgemeinschaft Planungsbüro<br />
Hunger/SVU/cdf 2008<br />
• Luftreinhalteplan/Aktionsplan für die <strong>Stadt</strong> <strong>Eberswalde</strong>, Planungsgemeinschaft<br />
Planungsbüro Hunger/SVU/Ing.-büro Lohmeier GmbH&CO. KG<br />
2006<br />
• Artenschutzfachbeitrag für das Bauvorhaben „Grundhafter Ausbau der<br />
L 293 Biesenthal-<strong>Eberswalde</strong>/Finow, trias Planungsgruppe 2006<br />
• Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß<br />
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gemäß folgender Schreiben:<br />
Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“ vom 15.12.2010, Landesamt für<br />
Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum vom 28.12.2010;<br />
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg vom<br />
04.01.2011, Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR vom<br />
10.01.2011, Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz