Steuern und Wirtschaft 6/15
Newsletter zu wirtschaftsrelevanten Änderungen im Steuerrecht
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das Kalenderjahr 2016 für weiterhin zulässig erachtet (B<strong>und</strong>esfinanzministerium vom<br />
19.10.20<strong>15</strong>).<br />
Das Niedersächsische Finanzgericht hält das derzeit geltende Solidaritätszuschlaggesetz<br />
für verfassungswidrig <strong>und</strong> hebt die Vollziehung eines Bescheids für 2012 über die<br />
Festsetzung des Solidaritätszuschlags auf (Beschluss vom 22.9.20<strong>15</strong>). Ob sich der B<strong>und</strong>esfinanzhof<br />
dieser Auffassung anschließt, bleibt abzuwarten.<br />
Unabhängig hiervon hatte das Niedersächsische Finanzgericht dem B<strong>und</strong>esverfassungsgericht<br />
bereits im Jahr 2013 die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags<br />
vorgelegt. Das Urteil steht noch aus.<br />
Der B<strong>und</strong>esrat hat am 16.10.20<strong>15</strong> das parlamentarische Verfahren zur Ratifizierung des<br />
neuen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland <strong>und</strong> China eingeleitet.<br />
Obwohl das Doppelbesteuerungsabkommen bereits im März 2014 unterzeichnet<br />
wurde, wird es wohl erst in 2016 in Kraft treten. Die meisten Vorschriften wären dann<br />
ab 2017 anzuwenden.<br />
Kontakt & Anfragen<br />
Rainer Inzelmann<br />
<strong>Wirtschaft</strong>sprüfer<br />
Steuerberater<br />
E-Mail:<br />
rainer.inzelmann@schomerus.de<br />
Tel. Sekretariat:<br />
040 / 37 601 2342<br />
Seit im Jahr 2013 die Steuergestaltungsmodelle international tätiger Großkonzerne<br />
bekannt wurden, arbeiten die OECD <strong>und</strong> die G20-Staaten an Maßnahmen zu deren Eindämmung.<br />
Am 5.10.20<strong>15</strong> hat die OECD ein <strong>15</strong> Punkte umfassendes Maßnahmenpaket<br />
(sog.„BEPS-Aktionsplan der OECD zum Informationsaustausch über Unternehmen der<br />
digitalen <strong>Wirtschaft</strong>“) vorgelegt, das die weltweiten Steuerausfälle von geschätzt bis zu<br />
240 Milliarden US-Dollar pro Jahr künftig eindämmen soll. Die G20-Staaten haben diesen<br />
Maßnahmen im November 20<strong>15</strong> in Antalya zugestimmt. Nach der für 2016 bzw.<br />
2017 vorgesehenen Umsetzung in nationales Recht ist mit verschärften steuerlichen<br />
Dokumentationspflichten auch für kleine <strong>und</strong> mittlere Unternehmen mit Auslandsbezug<br />
zu rechnen.<br />
Nach Ansicht des Finanzgerichts Köln (Beschluss vom 7.9.20<strong>15</strong>) verstoßen internationale<br />
Auskunftsverfahren im Rahmen des „BEPS-Aktionsplans der OECD zum Informationsaustausch<br />
über Unternehmen der digitalen <strong>Wirtschaft</strong>“ gegen das Steuergeheimnis<br />
<strong>und</strong> sind deshalb unzulässig. Dem B<strong>und</strong>eszentralamt für <strong>Steuern</strong> ist deshalb (vorläufig)<br />
untersagt worden, entsprechende Informationen zu erteilen oder einzuholen.<br />
Schomerus & Partner<br />
Steuerberater · Rechtsanwälte<br />
<strong>Wirtschaft</strong>sprüfer<br />
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