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MANU Touristik Katalog 2016

Alpenparadies Graubünden - Bergferien mit Erlebnisgarantie

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Reisebedingungen der <strong>MANU</strong> <strong>Touristik</strong> GmbH<br />

(gültig für Reisen im Zeitraum 01.05.–31.10.<strong>2016</strong>)<br />

Liebe Reisegäste!<br />

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart,<br />

Inhalt des zwischen Ihnen und der <strong>MANU</strong> <strong>Touristik</strong> GmbH<br />

(im folgenden „<strong>MANU</strong>“), zustande kommenden Reisevertrages.<br />

Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a–m BGB<br />

(Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für<br />

Reiseveranstalter gemäß §§ 4–11 BGB-lnfoV (Verordnung über<br />

Informationspflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus.<br />

1. Abschluss des Reisevertrages<br />

1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde <strong>MANU</strong><br />

den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses<br />

Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden<br />

Informationen in der Buchungsgrundlage (Anzeige, Prospekt,<br />

Internet) für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.<br />

1.2 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B.<br />

Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht von <strong>MANU</strong> bevollmächtigt,<br />

Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder<br />

Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages<br />

abändern, über die von <strong>MANU</strong> vertraglich zugesagten<br />

Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung<br />

stehen.<br />

1.3 Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen,<br />

die nicht von <strong>MANU</strong> herausgegeben werden, sind für <strong>MANU</strong> und<br />

dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch<br />

ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der<br />

Reiseausschreibung gemacht wurden.<br />

1.4 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per<br />

Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, lnternet) erfolgen.<br />

Bei elektronischen Buchungen bestätigt <strong>MANU</strong> den Eingang der<br />

Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung<br />

stellt noch keine Bestätigung der Annahme des<br />

Buchungsauftrags dar.<br />

1.5 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden,<br />

für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen<br />

einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche<br />

und gesonderte Erklärung übernommen hat.<br />

1.6 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung<br />

von <strong>MANU</strong> zustande. Diese kann schriftlich, per E-mail oder telefonisch<br />

erfolgen.<br />

1.7 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung durch <strong>MANU</strong> vom<br />

Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von <strong>MANU</strong> vor,<br />

an das <strong>MANU</strong> für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag<br />

kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,<br />

wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist <strong>MANU</strong> die Annahme<br />

durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung<br />

erklärt.<br />

1.8 <strong>MANU</strong> weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften<br />

bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB<br />

(Pauschalreiseverträge und Verträge, auf die die §§ 651a ff. BGB<br />

analog angewendet werden), die im Fernabsatz abgeschlossen<br />

wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die<br />

gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das<br />

Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziffer 3). Ein<br />

Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen<br />

nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen<br />

worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen<br />

der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung<br />

des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht<br />

ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Der vorstehende Hinweis gilt<br />

auch, soweit mit <strong>MANU</strong> Verträge über Unterkunftsleistungen<br />

(z. B. Hotelzimmer) oder Flugleistungen abgeschlossen werden,<br />

bei denen <strong>MANU</strong> nicht Vermittler, sondern unmittelbarer Vertragspartner<br />

des Kunden/Reisenden ist.<br />

2. Bezahlung<br />

2.1 <strong>MANU</strong> und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis<br />

vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen,<br />

wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach<br />

Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines<br />

eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur<br />

Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn<br />

fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist.<br />

2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung<br />

nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist<br />

<strong>MANU</strong> berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag<br />

zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß<br />

Ziffer 3.2 Satz 2 bis 3.4 zu belasten.<br />

3. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten<br />

3.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise<br />

zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber <strong>MANU</strong> unter der nachfolgend<br />

angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über<br />

ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem<br />

gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den<br />

Rücktritt schriftlich zu erklären.<br />

3.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise<br />

nicht an, so verliert <strong>MANU</strong> den Anspruch auf den Reisepreis.<br />

Stattdessen kann <strong>MANU</strong>, soweit der Rücktritt nicht von <strong>MANU</strong><br />

zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene<br />

Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen<br />

Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von<br />

dem jeweiligen Reisepreis verlangen.<br />

3.3 <strong>MANU</strong> hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt,<br />

d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des<br />

Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, in einem<br />

prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der<br />

Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen<br />

und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der<br />

Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem<br />

Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie<br />

folgt berechnet:<br />

bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 20 %,<br />

vom 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 40 %,<br />

vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60 %,<br />

vom 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80 %,<br />

am Reisetag oder bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises.<br />

3.4 Der Kunde hat in jedem Fall das Recht, <strong>MANU</strong> gegenüber<br />

nachzuweisen, dass <strong>MANU</strong> überhaupt kein oder ein wesentlich<br />

niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.<br />

3.5 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651b BGB einen<br />

Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen<br />

unberührt.<br />

3.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer<br />

Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall<br />

oder Krankheit wird dringend empfohlen.<br />

4. Obliegenheiten des Kunden<br />

4.1 Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur<br />

Mängelanzeige ist bei Reisen mit <strong>MANU</strong> wie folgt konkretisiert:<br />

a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich<br />

der örtlichen <strong>MANU</strong> Vertretung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.<br />

b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten<br />

der Vertretung von <strong>MANU</strong> wird der Reisende spätestens mit<br />

Übersendung der Reiseunterlagen informiert.<br />

c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung<br />

oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende<br />

verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber <strong>MANU</strong> unter<br />

der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.<br />

d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die<br />

dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.<br />

4.2 Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern<br />

sind nicht befugt und von <strong>MANU</strong> nicht bevollmächtigt, Mängel zu<br />

bestätigen oder Ansprüche gegen <strong>MANU</strong> anzuerkennen.<br />

4.3 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt,<br />

so kann der Kunde/Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe<br />

gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus<br />

wichtigem, <strong>MANU</strong> erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die<br />

Kündigung ist erst zulässig, wenn <strong>MANU</strong> oder, soweit vorhanden<br />

und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten<br />

(Reiseleitung) eine ihnen vom Kunden/Reisenden bestimmte<br />

angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu<br />

leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die<br />

Abhilfe unmöglich ist oder von <strong>MANU</strong> oder ihren Beauftragten<br />

verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages<br />

durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.<br />

4.4 Bei Verlust, Beschädigung oder Zustellungsverzögerung<br />

von aufgegebenem Fluggepäck bei Flugreisen hat der Reisende<br />

unverzüglich bei Ankunft in der Gepäckhalle die Schadensanzeige<br />

der zuständigen Fluggesellschaft auszufüllen und abzugeben.<br />

Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die<br />

Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige<br />

ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung<br />

innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen<br />

ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck<br />

der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von <strong>MANU</strong><br />

anzuzeigen.<br />

4.5 Der Kunde hat <strong>MANU</strong> zu informieren, wenn er die erforderlichen<br />

Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine)<br />

innerhalb der ihm von <strong>MANU</strong> mitgeteilten Frist nicht oder nicht<br />

vollständig erhält.<br />

5. Beschränkung der Haftung<br />

5.1 Die vertragliche Haftung von <strong>MANU</strong> für Schäden, die nicht<br />

Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,<br />

a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob<br />

fahrlässig herbeigeführt wird oder<br />

b) soweit <strong>MANU</strong> für einen dem Kunden entstehenden Schaden<br />

allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich<br />

ist.<br />

Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem<br />

Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben<br />

von dieser Haftungsbeschränkung unberührt<br />

5.2 Die deliktische Haftung von <strong>MANU</strong> für Sachschäden, die<br />

nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den<br />

dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme<br />

gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende<br />

Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach<br />

dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung<br />

unberührt.<br />

5.3 <strong>MANU</strong> haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und<br />

Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen<br />

lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sport- und<br />

Kulturveranstaltungen, Beförderungsleistungen von und zum<br />

ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen<br />

in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich<br />

und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als<br />

Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie<br />

für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der <strong>MANU</strong> Reiseleistungen<br />

sind.<br />

<strong>MANU</strong> haftet jedoch<br />

a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom<br />

ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen<br />

Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung<br />

während der Reise beinhalten, und/oder<br />

b) wenn und insoweit dem Kunden ein Schaden entstanden ist,<br />

weil <strong>MANU</strong> seine Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten<br />

verletzt hat.<br />

Eine etwaige Haftung von <strong>MANU</strong> aus der Verletzung von Vermittlerpflichten<br />

bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.<br />

6. Ausschluss von Ansprüchen<br />

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise<br />

hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich<br />

vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu<br />

machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber<br />

<strong>MANU</strong> unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen.<br />

Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend<br />

machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist<br />

verhindert worden ist.<br />

Diese Frist nach Satz 1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden<br />

oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im<br />

Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte geltend<br />

gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung<br />

ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch<br />

wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung<br />

geltend zu machen.<br />

7. Informationspflichten zur Fluggesellschaft<br />

7.1 <strong>MANU</strong> informiert den Kunden sobald wie möglich über die<br />

Identität der voraussichtlich ausführenden Fluggesellschaft(en).<br />

7.2 Wechselt die dem Kunden genannte Fluggesellschaft, wird<br />

<strong>MANU</strong> den Kunden unverzüglich über den Wechsel informieren.<br />

7.3 Die „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des<br />

Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist auf www.<br />

air-ban.europa.eu und auf www.manu-touristik.com abrufbar.<br />

8. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />

8.1 Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die<br />

Schweiz kein Visum, sondern lediglich ein gültiges Ausweisdokument<br />

(Personalausweis oder Reisepass). EU-Bürger werden<br />

auf Nachfrage über die für sie geltenden Vorschriften informiert.<br />

Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat<br />

Auskunft. Besondere Gesundheitsvorschriften für die Einreise aus<br />

Deutschland gibt es derzeit nicht.<br />

8.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen<br />

der behördlich notwendigen Reisedokumente sowie das Einhalten<br />

von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen<br />

dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von<br />

Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn<br />

<strong>MANU</strong> nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.<br />

Reiseveranstalter<br />

Postanschrift Deutschland<br />

<strong>MANU</strong> <strong>Touristik</strong> GmbH<br />

<strong>MANU</strong> <strong>Touristik</strong> GmbH<br />

Comercialstrasse 20 Postfach 10 02 31<br />

CH-7000 Chur<br />

D-56032 Koblenz<br />

Telefon 0261-9836-4000<br />

info@manu-touristik.com<br />

www.manu-touristik.com<br />

Firmennummer CHE-307.810.510<br />

Geschäftsführer Ekkehard Beller<br />

70 <strong>MANU</strong> Bergferien – Mehr Als Nur Urlaub<br />

Versicherung

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