MANU Touristik Katalog 2016
Alpenparadies Graubünden - Bergferien mit Erlebnisgarantie
Alpenparadies Graubünden - Bergferien mit Erlebnisgarantie
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Reisebedingungen der <strong>MANU</strong> <strong>Touristik</strong> GmbH<br />
(gültig für Reisen im Zeitraum 01.05.–31.10.<strong>2016</strong>)<br />
Liebe Reisegäste!<br />
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart,<br />
Inhalt des zwischen Ihnen und der <strong>MANU</strong> <strong>Touristik</strong> GmbH<br />
(im folgenden „<strong>MANU</strong>“), zustande kommenden Reisevertrages.<br />
Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a–m BGB<br />
(Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für<br />
Reiseveranstalter gemäß §§ 4–11 BGB-lnfoV (Verordnung über<br />
Informationspflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus.<br />
1. Abschluss des Reisevertrages<br />
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde <strong>MANU</strong><br />
den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses<br />
Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden<br />
Informationen in der Buchungsgrundlage (Anzeige, Prospekt,<br />
Internet) für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.<br />
1.2 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B.<br />
Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht von <strong>MANU</strong> bevollmächtigt,<br />
Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder<br />
Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages<br />
abändern, über die von <strong>MANU</strong> vertraglich zugesagten<br />
Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung<br />
stehen.<br />
1.3 Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen,<br />
die nicht von <strong>MANU</strong> herausgegeben werden, sind für <strong>MANU</strong> und<br />
dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch<br />
ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der<br />
Reiseausschreibung gemacht wurden.<br />
1.4 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per<br />
Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, lnternet) erfolgen.<br />
Bei elektronischen Buchungen bestätigt <strong>MANU</strong> den Eingang der<br />
Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung<br />
stellt noch keine Bestätigung der Annahme des<br />
Buchungsauftrags dar.<br />
1.5 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden,<br />
für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen<br />
einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche<br />
und gesonderte Erklärung übernommen hat.<br />
1.6 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung<br />
von <strong>MANU</strong> zustande. Diese kann schriftlich, per E-mail oder telefonisch<br />
erfolgen.<br />
1.7 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung durch <strong>MANU</strong> vom<br />
Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von <strong>MANU</strong> vor,<br />
an das <strong>MANU</strong> für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag<br />
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,<br />
wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist <strong>MANU</strong> die Annahme<br />
durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung<br />
erklärt.<br />
1.8 <strong>MANU</strong> weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften<br />
bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB<br />
(Pauschalreiseverträge und Verträge, auf die die §§ 651a ff. BGB<br />
analog angewendet werden), die im Fernabsatz abgeschlossen<br />
wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die<br />
gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das<br />
Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziffer 3). Ein<br />
Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen<br />
nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen<br />
worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen<br />
der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung<br />
des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht<br />
ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Der vorstehende Hinweis gilt<br />
auch, soweit mit <strong>MANU</strong> Verträge über Unterkunftsleistungen<br />
(z. B. Hotelzimmer) oder Flugleistungen abgeschlossen werden,<br />
bei denen <strong>MANU</strong> nicht Vermittler, sondern unmittelbarer Vertragspartner<br />
des Kunden/Reisenden ist.<br />
2. Bezahlung<br />
2.1 <strong>MANU</strong> und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis<br />
vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen,<br />
wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach<br />
Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines<br />
eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur<br />
Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn<br />
fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist.<br />
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung<br />
nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist<br />
<strong>MANU</strong> berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag<br />
zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß<br />
Ziffer 3.2 Satz 2 bis 3.4 zu belasten.<br />
3. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten<br />
3.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise<br />
zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber <strong>MANU</strong> unter der nachfolgend<br />
angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über<br />
ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem<br />
gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den<br />
Rücktritt schriftlich zu erklären.<br />
3.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise<br />
nicht an, so verliert <strong>MANU</strong> den Anspruch auf den Reisepreis.<br />
Stattdessen kann <strong>MANU</strong>, soweit der Rücktritt nicht von <strong>MANU</strong><br />
zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene<br />
Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen<br />
Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von<br />
dem jeweiligen Reisepreis verlangen.<br />
3.3 <strong>MANU</strong> hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt,<br />
d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des<br />
Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, in einem<br />
prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der<br />
Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen<br />
und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der<br />
Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem<br />
Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie<br />
folgt berechnet:<br />
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 20 %,<br />
vom 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 40 %,<br />
vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60 %,<br />
vom 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80 %,<br />
am Reisetag oder bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises.<br />
3.4 Der Kunde hat in jedem Fall das Recht, <strong>MANU</strong> gegenüber<br />
nachzuweisen, dass <strong>MANU</strong> überhaupt kein oder ein wesentlich<br />
niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.<br />
3.5 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651b BGB einen<br />
Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen<br />
unberührt.<br />
3.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer<br />
Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall<br />
oder Krankheit wird dringend empfohlen.<br />
4. Obliegenheiten des Kunden<br />
4.1 Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur<br />
Mängelanzeige ist bei Reisen mit <strong>MANU</strong> wie folgt konkretisiert:<br />
a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich<br />
der örtlichen <strong>MANU</strong> Vertretung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.<br />
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten<br />
der Vertretung von <strong>MANU</strong> wird der Reisende spätestens mit<br />
Übersendung der Reiseunterlagen informiert.<br />
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung<br />
oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende<br />
verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber <strong>MANU</strong> unter<br />
der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.<br />
d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die<br />
dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.<br />
4.2 Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern<br />
sind nicht befugt und von <strong>MANU</strong> nicht bevollmächtigt, Mängel zu<br />
bestätigen oder Ansprüche gegen <strong>MANU</strong> anzuerkennen.<br />
4.3 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt,<br />
so kann der Kunde/Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe<br />
gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus<br />
wichtigem, <strong>MANU</strong> erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die<br />
Kündigung ist erst zulässig, wenn <strong>MANU</strong> oder, soweit vorhanden<br />
und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten<br />
(Reiseleitung) eine ihnen vom Kunden/Reisenden bestimmte<br />
angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu<br />
leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die<br />
Abhilfe unmöglich ist oder von <strong>MANU</strong> oder ihren Beauftragten<br />
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages<br />
durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.<br />
4.4 Bei Verlust, Beschädigung oder Zustellungsverzögerung<br />
von aufgegebenem Fluggepäck bei Flugreisen hat der Reisende<br />
unverzüglich bei Ankunft in der Gepäckhalle die Schadensanzeige<br />
der zuständigen Fluggesellschaft auszufüllen und abzugeben.<br />
Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die<br />
Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige<br />
ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung<br />
innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen<br />
ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck<br />
der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von <strong>MANU</strong><br />
anzuzeigen.<br />
4.5 Der Kunde hat <strong>MANU</strong> zu informieren, wenn er die erforderlichen<br />
Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine)<br />
innerhalb der ihm von <strong>MANU</strong> mitgeteilten Frist nicht oder nicht<br />
vollständig erhält.<br />
5. Beschränkung der Haftung<br />
5.1 Die vertragliche Haftung von <strong>MANU</strong> für Schäden, die nicht<br />
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,<br />
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob<br />
fahrlässig herbeigeführt wird oder<br />
b) soweit <strong>MANU</strong> für einen dem Kunden entstehenden Schaden<br />
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich<br />
ist.<br />
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem<br />
Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben<br />
von dieser Haftungsbeschränkung unberührt<br />
5.2 Die deliktische Haftung von <strong>MANU</strong> für Sachschäden, die<br />
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den<br />
dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme<br />
gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende<br />
Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach<br />
dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung<br />
unberührt.<br />
5.3 <strong>MANU</strong> haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und<br />
Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen<br />
lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sport- und<br />
Kulturveranstaltungen, Beförderungsleistungen von und zum<br />
ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen<br />
in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich<br />
und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als<br />
Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie<br />
für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der <strong>MANU</strong> Reiseleistungen<br />
sind.<br />
<strong>MANU</strong> haftet jedoch<br />
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom<br />
ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen<br />
Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung<br />
während der Reise beinhalten, und/oder<br />
b) wenn und insoweit dem Kunden ein Schaden entstanden ist,<br />
weil <strong>MANU</strong> seine Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten<br />
verletzt hat.<br />
Eine etwaige Haftung von <strong>MANU</strong> aus der Verletzung von Vermittlerpflichten<br />
bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.<br />
6. Ausschluss von Ansprüchen<br />
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise<br />
hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich<br />
vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu<br />
machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber<br />
<strong>MANU</strong> unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen.<br />
Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend<br />
machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist<br />
verhindert worden ist.<br />
Diese Frist nach Satz 1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden<br />
oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im<br />
Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte geltend<br />
gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung<br />
ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch<br />
wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung<br />
geltend zu machen.<br />
7. Informationspflichten zur Fluggesellschaft<br />
7.1 <strong>MANU</strong> informiert den Kunden sobald wie möglich über die<br />
Identität der voraussichtlich ausführenden Fluggesellschaft(en).<br />
7.2 Wechselt die dem Kunden genannte Fluggesellschaft, wird<br />
<strong>MANU</strong> den Kunden unverzüglich über den Wechsel informieren.<br />
7.3 Die „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des<br />
Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist auf www.<br />
air-ban.europa.eu und auf www.manu-touristik.com abrufbar.<br />
8. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />
8.1 Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die<br />
Schweiz kein Visum, sondern lediglich ein gültiges Ausweisdokument<br />
(Personalausweis oder Reisepass). EU-Bürger werden<br />
auf Nachfrage über die für sie geltenden Vorschriften informiert.<br />
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat<br />
Auskunft. Besondere Gesundheitsvorschriften für die Einreise aus<br />
Deutschland gibt es derzeit nicht.<br />
8.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen<br />
der behördlich notwendigen Reisedokumente sowie das Einhalten<br />
von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen<br />
dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von<br />
Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn<br />
<strong>MANU</strong> nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.<br />
Reiseveranstalter<br />
Postanschrift Deutschland<br />
<strong>MANU</strong> <strong>Touristik</strong> GmbH<br />
<strong>MANU</strong> <strong>Touristik</strong> GmbH<br />
Comercialstrasse 20 Postfach 10 02 31<br />
CH-7000 Chur<br />
D-56032 Koblenz<br />
Telefon 0261-9836-4000<br />
info@manu-touristik.com<br />
www.manu-touristik.com<br />
Firmennummer CHE-307.810.510<br />
Geschäftsführer Ekkehard Beller<br />
70 <strong>MANU</strong> Bergferien – Mehr Als Nur Urlaub<br />
Versicherung