Jahresprogramm 2016
Schwarzwaldverein Öhningen-Höri e.V. Jahresprogramm 2016
Schwarzwaldverein Öhningen-Höri e.V. Jahresprogramm 2016
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
38 Schmetterling des Jahres <strong>2016</strong> Juni <strong>2016</strong> 38<br />
Informationen 39<br />
Ausschreibung der Wanderung<br />
Alle Wanderungen sind öffentlich und werden in der Regel eine Woche<br />
vorher, solche mit Voranmeldung mindestens eine Woche vor Anmeldeschluss<br />
in der Höri Woche, im Südkurier Radolfzell und im Wochenblatt<br />
Radolfzell und Singen und im Schaukasten der Gemeindeverwaltung angeboten.<br />
Lesen Sie diese immer aufmerksam, da Treffpunkt, Zeit, Wanderdauer<br />
und sonstige Änderungen nur hier bekanntgegeben werden!<br />
Stachelbeerspanner ist Schmetterling des Jahres<br />
Der in Deutschland als gefährdet geltende Stachelbeerspanner,<br />
auch Harlekin genannt, steht auf der Roten Liste.<br />
Da die Nachtfalter in Flussniederungen leben, habe der Rückgang der<br />
Auwälder zu ihrer Vertreibung beigetragen. Stachelbeerspanner sind zwei<br />
Zentimeter lang und haben eine Flügelspannweite von vier Zentimetern.<br />
Sie haben einen orangefarbenen Körper mit schwarzen Flecken.<br />
Die auffälligen Raupen sind für Vögel ungenießbar.<br />
Individuelle naturkundliche Wanderungen und Exkursionen<br />
in die Naturschutz-und Landschaftsschutzgebiete unserer Region<br />
werden jahreszeitlich bedingt rechtzeitig in der<br />
Höriwoche, im Südkurier Radolfzell und im<br />
Singener & Radolfzeller Wochenblatt ankündigt!<br />
Wir bitten um Beachtung<br />
und freuen uns über Ihr Interesse und Teilnahme!<br />
Wanderungen mit beschränkter Teilnehmerzahl<br />
Grundsätzlich genießen die Anmeldungen Vorrecht, die an der ganzen<br />
Tour teilnehmen. Wer nur einen Teil der ausgeschriebenen Tour mitmachen<br />
möchte, muß anderen den Vortritt lassen. Mitglieder haben Vorrang!<br />
Wanderungen mit verbindlicher Anmeldung<br />
Der Eintrag in die Teilnehmerliste erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.<br />
Bei Busfahrten oder bei Mehrtageswanderungen mit Übernachtung<br />
ist mit der Anmeldung der Fahrpreis, bzw. die im Veranstaltungsprogramm<br />
festgelegte Anzahlung zu leisten. Erst dann gilt die Anmeldung als verbindlich.<br />
Bei Verhinderung kann eine Ersatzperson gestellt werden.<br />
Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der geleisteten<br />
Anzahlung bei Nichtteilnahme! Eine Reiserücktrittsversicherung<br />
ist empfehlenswert!<br />
Familienrabatt<br />
Bei Wanderfahrten gewährt der SWV Öhningen-Höri e.V. für seine Mitglieder<br />
in der Regel einen Familienrabatt. Beachten Sie die entsprechende<br />
Ausschreibung oder fragen Sie den/die Wanderbegleiter/in. Kinder des SWV<br />
Öhningen-Höri e.V. erhalten grundsätzlich freie Fahrt und freien Eintritt.<br />
Auskunft<br />
über Wanderungen erteilt immer der/die für die Wanderung zuständige<br />
Wanderbegleiter/in. In der Regel werden die Wanderungen bei jeder<br />
Witterung durchgeführt, der/die Wanderbegleiter/in wird also immer am<br />
Treffpunkt sein. Wetterbedingte Änderungen der Wanderroute bleiben<br />
dem/der Wanderbegleiter/in vorbehalten.