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Antrag auf För<strong>de</strong>rung einer Energieanalyse von<br />
öffentlichen Abwasseranlagen<br />
Nach Buchstabe B) Ziffer III <strong>de</strong>r Richtlinie für die För<strong>de</strong>rung von<br />
Energieberatung und Energieeffizienz-Netzwerken für Kommunen und<br />
gemeinnützige Organisationen<br />
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Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen <strong>de</strong>s Formulars?<br />
© laflor/iStockPhoto<br />
Bun<strong>de</strong>samt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)<br />
Telefon: 06196 908 - 2269<br />
Montag bis Donnerstag: 08:30 - 16:00 Uhr<br />
Freitag: 08:30 - 15:00 Uhr<br />
E-Mail-Adresse: netzwerke.kommunen@<strong>bafa</strong>.bund.<strong>de</strong><br />
Internet: <strong>http</strong>://<strong>www</strong>.<strong>bafa</strong>.<strong>de</strong><br />
@<strong>bafa</strong>_ Energie
Bun<strong>de</strong>samt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />
Energieberatung und Energieeffizienz-Netzwerk<br />
für Kommunen<br />
Frankfurter Str. 29-35<br />
65760 Eschborn<br />
Antrag auf För<strong>de</strong>rung einer Energieanalyse von<br />
öffentlichen Abwasseranlagen<br />
Nach Buchstabe B) Ziffer III <strong>de</strong>r Richtlinie für die För<strong>de</strong>rung von<br />
Energieberatung und Energieeffizienz-Netzwerken für Kommunen und<br />
gemeinnützige Organisationen<br />
Dieser Antrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen. Vor Erteilung <strong>de</strong>s Zuwendungsbescheids darf mit <strong>de</strong>r Maßnahme nicht begonnen wer<strong>de</strong>n, d.h. es darf<br />
mit <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s Beratungsberichts nicht begonnen wer<strong>de</strong>n, an<strong>de</strong>rnfalls wird kein Zuschuss gewährt.<br />
1 Antragsteller<br />
Beraternummer Vorname Nachname<br />
Name <strong>de</strong>r Organisation (bitte ausfüllen, wenn <strong>de</strong>r Antrag nicht als natürliche Person gestellt wird)<br />
Antragsberechtigt sind nur solche Energieberater, die vorab vom BAFA als Berater im För<strong>de</strong>rprogramm zugelassen sind. Mit Zulassung erhalten die<br />
Berater ihre Beraternummer. Sofern Sie noch nicht zugelassen wur<strong>de</strong>n, stellen Sie bitte einen Antrag auf Zulassung. Die Unterlagen fin<strong>de</strong>n Sie auf <strong>de</strong>r<br />
Website <strong>de</strong>s För<strong>de</strong>rprogrammes.<br />
2 Angaben zum För<strong>de</strong>rprojekt<br />
Ich beantrage die För<strong>de</strong>rung einer Energieanalyse von öffentlichen Abwasseranlagen<br />
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2.1 Beratungsobjekt<br />
Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort<br />
Bun<strong>de</strong>sland<br />
Größenklasse <strong>de</strong>r Anlage<br />
Einwohnerwert<br />
Alter <strong>de</strong>r Anlage<br />
Jahr <strong>de</strong>r letzten Nachrüstung<br />
Ist ein Faulturm vorhan<strong>de</strong>n?<br />
Ja Nein<br />
2.2 Darstellung <strong>de</strong>r geplanten Ausgaben <strong>de</strong>r durchzuführen<strong>de</strong>n Maßnahmen<br />
Netto-Berater-Honorar für die Energieanalyse von öffentlichen Abwasseranlagen [Euro]<br />
2.3 Beratungsempfänger<br />
Bitte zutreffen<strong>de</strong>s ankreuzen:<br />
Kommunale Gebietskörperschaft* <br />
Einwohneranzahl Anzahl <strong>de</strong>r kommunalen Gebäu<strong>de</strong><br />
*Falls <strong>de</strong>r Beratungsempfänger eine kommunale Gebietskörperschaft ist, geben Sie bitte an:<br />
Han<strong>de</strong>lt es sich um eine finanzschwache Kommune, die nach jeweiligem Lan<strong>de</strong>srecht ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen hat?<br />
Ja<br />
Nein<br />
Kommunaler Betrieb<br />
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Gemeinnützige Organisation<br />
Anerkannte Religionsgemeinschaft<br />
Branche (nach WZ 2008)
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3 Erklärungen <strong>de</strong>s Antragstellers<br />
Der Antragsteller erklärt, dass<br />
1. er in Kenntnis <strong>de</strong>r aktuellen För<strong>de</strong>rrichtlinie alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe und sie durch Geschäftsunterlagen<br />
belegen kann;<br />
2. <strong>de</strong>r Beratungsempfänger über die Antragstellung informiert wur<strong>de</strong> und damit sowie mit <strong>de</strong>r Weitergabe seiner für die Antragstellung notwendigen<br />
Daten einverstan<strong>de</strong>n ist;<br />
3. dass mit <strong>de</strong>r Maßnahme noch nicht begonnen wur<strong>de</strong>. Als Maßnahmenbeginn gilt die Erstellung <strong>de</strong>s Beratungsberichts. Mit <strong>de</strong>r Maßnahme darf erst<br />
nach Erhalt <strong>de</strong>s Zuwendungsbescheids begonnen wer<strong>de</strong>n;<br />
4. sich die Beratung nicht nur auf einen Teil <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s bzw. auf einen Teil <strong>de</strong>r Anlage bezieht;<br />
5. dass die Maßnahme nicht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung o<strong>de</strong>r behördlichen Anordnung beim Beratungsempfänger durchgeführt wird;<br />
6. für die För<strong>de</strong>rung von Maßnahmen entsprechend dieser Richtlinie keine öffentlichen Mitteln an<strong>de</strong>rer För<strong>de</strong>rprogramme <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s für gleichartige<br />
Maßnahmen in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n sollen. Bei einer zusätzlichen För<strong>de</strong>rung mit Mitteln an<strong>de</strong>rer Beratungsprogramme als <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>s (z.B. <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r) wer<strong>de</strong>n die gesamten För<strong>de</strong>rmittel 85% <strong>de</strong>r för<strong>de</strong>rfähigen Ausgaben nicht übersteigen. Sofern es sich bei <strong>de</strong>m<br />
Beratungsempfänger um eine finanzschwache Kommunen han<strong>de</strong>lt, die nach jeweiligem Lan<strong>de</strong>srecht ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen<br />
hat, wer<strong>de</strong>n die gesamten För<strong>de</strong>rmittel 95% <strong>de</strong>r för<strong>de</strong>rfähigen Ausgaben nicht übersteigen;<br />
7. <strong>de</strong>n beantragten o<strong>de</strong>r bewilligten Zuschuss entsprechend <strong>de</strong>m För<strong>de</strong>rziel zu verwen<strong>de</strong>n;<br />
8. dass die beantragten Mittel im Falle <strong>de</strong>r Bewilligung wirtschaftlich und sparsam verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n;<br />
9. <strong>de</strong>r beantragte o<strong>de</strong>r bewilligte Zuschuss nicht abgetreten wird;<br />
10. dass über das Vermögen <strong>de</strong>s Antragstellers und <strong>de</strong>s antragstellen<strong>de</strong>n Unternehmens kein Insolvenzverfahren beantragt o<strong>de</strong>r eröffnet wor<strong>de</strong>n ist.<br />
Ferner wur<strong>de</strong> vom Antragsteller, und sofern <strong>de</strong>r Antragsteller eine juristische Person ist, von <strong>de</strong>n gesetzlichen Vertretern <strong>de</strong>r juristischen Person,<br />
keine Vermögensauskunft gemäß § 802c Zivilprozessordnung o<strong>de</strong>r § 284 Abgabenordnung abgegeben. Es besteht auch keine Verpflichtung zur<br />
Abgabe einer Vermögensauskunft;<br />
11. er damit einverstan<strong>de</strong>n bin, dass das BAFA die För<strong>de</strong>rvoraussetzungen durch Einsicht die zuschussrelevanten Unterlagen prüfen kann;<br />
12. er damit einverstan<strong>de</strong>n ist, dass das Bun<strong>de</strong>sministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) <strong>de</strong>m Haushaltsausschuss <strong>de</strong>s Deutschen Bun<strong>de</strong>stages im<br />
Einzelfall <strong>de</strong>n Namen <strong>de</strong>s Antragstellers sowie Höhe und Zweck <strong>de</strong>r Zuwendung in vertraulicher Weise bekannt gibt, sofern <strong>de</strong>r Haushaltsausschuss<br />
dies verlangt;<br />
13. zum Zwecke einer Evaluation von <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen Beauftragten Einsicht in alle dafür<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Bücher und Unterlagen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m För<strong>de</strong>rverfahren genommen wer<strong>de</strong>n können;<br />
14. ihm bekannt ist, dass das Bun<strong>de</strong>samt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nach § 44 BHO verpflichtet ist, zuwendungsrelevante Daten für die<br />
Zuwendungsdatenbank <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s zeitnah zu erfassen, zu pflegen sowie auszuwerten;<br />
15. er bereit ist, bei Bedarf zusätzliche Auskünfte zu erteilen.<br />
16. er die Anwendung <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 1407/2013 <strong>de</strong>r Kommission vom 18.12.2013 als Rechtsgrundlage anerkennt und durch die<br />
För<strong>de</strong>rmaßnahme die gelten<strong>de</strong>n För<strong>de</strong>rgrenzen nicht überschritten wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Antragsteller erklärt sich damit einverstan<strong>de</strong>n, dass<br />
■■<br />
das Bun<strong>de</strong>samt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />
■■<br />
die Anspruchsberechtigung durch Einsicht in sämtliche Unterlagen <strong>de</strong>s Antragstellers prüfen kann sowie durch eine Prüfung vor Ort durchführen<br />
kann,<br />
■■<br />
die aus <strong>de</strong>n Antragsunterlagen ersichtlichen antragstellerbezogenen Daten zur Bearbeitung <strong>de</strong>s Antrags nutzt, soweit dies zur Überprüfung <strong>de</strong>r<br />
Anspruchsvoraussetzungen erfor<strong>de</strong>rlich ist, <strong>de</strong>r Marktbeobachtung o<strong>de</strong>r statistischen Zwecken dient,<br />
■■<br />
zur Prüfung <strong>de</strong>r Anspruchsberechtigung Daten von an<strong>de</strong>ren Behör<strong>de</strong>n abrufen kann,<br />
■■<br />
<strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sministerium für Wirtschaft und Energie<br />
■■<br />
<strong>de</strong>r Name <strong>de</strong>s Antragstellers mitgeteilt wer<strong>de</strong>n kann,<br />
■■<br />
und seinen Beauftragten auf Verlangen Auskunft über alle Tatsachen gegeben wird, die für die Beurteilung erfor<strong>de</strong>rlich sind und<br />
■■<br />
auf die Rücksendung sämtlicher Daten verzichtet wird.<br />
Dem Antragsteller ist bekannt, dass zu Unrecht – insbeson<strong>de</strong>re aufgrund unzutreffen<strong>de</strong>r Angaben o<strong>de</strong>r wegen Nichtbeachtung <strong>de</strong>r gelten<strong>de</strong>n Richtlinien<br />
und Bestimmungen <strong>de</strong>s Zuwendungsbeschei<strong>de</strong>s – erhaltene Bun<strong>de</strong>szuschüsse nach <strong>de</strong>n für Zuwendungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s gelten<strong>de</strong>n Bestimmungen<br />
zurückzuzahlen sind.<br />
3.1 Erklärung zum Datenschutz<br />
Der Antragsteller erklärt sich damit einverstan<strong>de</strong>n, dass das BAFA die aus <strong>de</strong>n Antragsunterlagen ersichtlichen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung<br />
<strong>de</strong>s Antrags verarbeitet und nutzt, soweit dies zur Überprüfung <strong>de</strong>r jeweiligen Bewilligungsvoraussetzungen erfor<strong>de</strong>rlich ist.
3.2 Abgabe <strong>de</strong>r Verwendungsnachweiserklärung<br />
Der Zuschuss kann nach Abschluss <strong>de</strong>r Maßnahme nur ausgezahlt wer<strong>de</strong>n, wenn die sog. Verwendungsnachweiserklärung im BAFA eingegangen ist. Für<br />
alle gestellten För<strong>de</strong>ranträge ist das Verwendungsnachweisverfahren onlinegestützt durchzuführen. Dies be<strong>de</strong>utet, dass die erfor<strong>de</strong>rlichen Angaben über<br />
dieses Online-Portal erfasst und <strong>de</strong>m BAFA elektronisch übermittelt wer<strong>de</strong>n müssen. Die dabei erzeugte Verwendungsnachweiserklärung muss<br />
ausgedruckt, von Berater und Beratungsempfänger unterschrieben und anschließend im Online-Portal im PDF-Format „hochgela<strong>de</strong>n“ wer<strong>de</strong>n. Der<br />
Beratungsbericht und die Kopie <strong>de</strong>r Rechnung an <strong>de</strong>n Beratungsempfänger sind ebenfalls im PDF-Format zu übermitteln.<br />
3.3 Erklärungen zu subventionserheblichen Tatsachen<br />
Dem Antragsteller ist als Subventionsnehmer im Sinne <strong>de</strong>s Subventionsgesetzes bekannt, dass die beantragte Zuwendung eine Subvention im Sinne <strong>de</strong>s §<br />
264 Strafgesetzbuch (StGB) darstellt und dass ein Subventionsbetrug strafbar ist. Die einzelnen Regelungen <strong>de</strong>s § 264 StGB sowie <strong>de</strong>r §§ 3,4<br />
Subventionsgesetz (SubvG) sind <strong>de</strong>m Antragsteller bekannt.<br />
Die subventionserheblichen Tatsachen, hinsichtlich <strong>de</strong>rer unrichtige o<strong>de</strong>r unvollständige Angaben eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetrugs nach sich<br />
ziehen können, sind nachfolgend aufgeführt. Än<strong>de</strong>rungen dieser Tatsachen sind unverzüglich gegenüber <strong>de</strong>m BAFA mitzuteilen. Dem Antragsteller ist<br />
bekannt, dass gemäß § 4 Absatz 1 SubvG im Falle von Scheingeschäften o<strong>de</strong>r Scheinhandlungen <strong>de</strong>r versteckte Sachverhalt maßgeblich ist.<br />
Die subventionserheblichen Tatsachen, hinsichtlich <strong>de</strong>rer unrichtige o<strong>de</strong>r unvollständige Angaben eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetrug nach<br />
sich ziehen können, sind:<br />
1. Tatsachen, die für die Bewilligung und Gewährung einer Zuwendung erheblich sind<br />
■■<br />
Angaben zur Person <strong>de</strong>s Antragstellers: Vorname, Name, Adresse (Angaben zu <strong>de</strong>n Stammdaten im Rahmen <strong>de</strong>r Berateranerkennung)<br />
■■<br />
Angaben nach Nr. 2 und Nr. 3 <strong>de</strong>s Antrags<br />
■■<br />
Erklärungen zu weiteren För<strong>de</strong>rungen<br />
■■<br />
Erklärungen zum Maßnahmenbeginn<br />
■■<br />
Erklärungen zu eröffneten o<strong>de</strong>r bevorstehen<strong>de</strong>n Insolvenzverfahren (sofern einschlägig)<br />
2. Tatsachen, die für die Weitergewährung, das Belassen o<strong>de</strong>r die Rückfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Zuwendung von Be<strong>de</strong>utung sind<br />
Subventionserheblich sind ferner folgen<strong>de</strong> Tatsachen, die <strong>de</strong>m BAFA bei <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s Vorhabens nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />
Zuwendungsbescheids nebst Anlagen mitzuteilen sind.<br />
Dies betrifft im Einzelnen folgen<strong>de</strong> Tatsachen:<br />
■■<br />
dass <strong>de</strong>r Antragsteller nach Vorlage <strong>de</strong>s Antrags und nach Vorlage <strong>de</strong>s Verwendungsnachweises weitere Zuwendungen für das gleiche Vorhaben bzw.<br />
<strong>de</strong>nselben Zweck bei an<strong>de</strong>ren öffentlichen Stellen beantragt o<strong>de</strong>r von ihnen erhält o<strong>de</strong>r dass er Mittel von Dritten erhält<br />
■■<br />
dass <strong>de</strong>r Zuwendungszweck o<strong>de</strong>r sonstige für die Bewilligung <strong>de</strong>r Zuwendung maßgebliche Umstän<strong>de</strong> sich än<strong>de</strong>rn<br />
■■<br />
dass sich herausstellt, dass <strong>de</strong>r Zuwendungszweck nicht o<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist<br />
■■<br />
dass ein Insolvenzverfahren über das Vermögen <strong>de</strong>s Zuwendungsempfängers beantragt o<strong>de</strong>r eröffnet wird<br />
Subventionserheblich sind auch die anzugeben<strong>de</strong>n Tatsachen im Verwendungsnachweis, die die zweckentsprechen<strong>de</strong> Verwendung <strong>de</strong>r Zuwendung<br />
betreffen.<br />
Nach § 3 SubvG vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2034, 2037) trifft <strong>de</strong>n Subventionsnehmer eine sich auf alle subventionserheblichen Tatsachen erstrecken<strong>de</strong><br />
Offenbarungspflicht.<br />
Der Antragsteller hat die Angaben zu <strong>de</strong>n subventionserheblichen Tatsachen im Hinblick auf die ihm mitgeteilten Vorschriften und Regelungen über die<br />
Strafbarkeit <strong>de</strong>s Subventionsbetrugs überprüft. Ferner ist ihm bekannt, dass er verpflichtet ist, <strong>de</strong>r Bewilligungsbehör<strong>de</strong> unverzüglich alle Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />
vorgenannten subventionserheblichen Tatsachen mitzuteilen.<br />
Beachten Sie:<br />
Die Zuwendungsbeschei<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Reihenfolgen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Eingangs <strong>de</strong>r Anträge/Verwendungsnachweise beim Bun<strong>de</strong>samt für Wirtschaft<br />
und Ausfuhrkontrolle erteilt. Fehlen<strong>de</strong> und/o<strong>de</strong>r unvollständige Unterlagen führen zu Rückfragen und Verzögerungen bei <strong>de</strong>r Entscheidung<br />
über Ihren Antrag/Verwendungsnachweis.<br />
ENK_A3-V0.0.0201 © BAFA 2016 | Quelle: <strong>http</strong>://<strong>www</strong>.<strong>bafa</strong>.<strong>de</strong> | Seite 5 von 5<br />
Datum<br />
Stempel und Unterschrift <strong>de</strong>s Antragstellers ggfs. Zeichnungsbefugten <strong>de</strong>s Unternehmens<br />
Anmerkung: Der Zuwendungsbescheid wird unter <strong>de</strong>r Bedingung erstellt, dass <strong>de</strong>r Verwendungsnachweis spätestens innerhalb von drei<br />
Monaten nach Ablauf <strong>de</strong>s im Zuwendungsbescheid genannten Bewilligungszeitraums beim BAFA eingereicht wird.<br />
4 Einzureichen<strong>de</strong> Unterlagen<br />
1. De-Minimis Erklärung<br />
2. De-Minimis Bescheinigung<br />
3. Falls es sich bei <strong>de</strong>m Beratungsempfänger um eine gemeinnützige Organisation han<strong>de</strong>lt, ist eine Bestätigung <strong>de</strong>r Gemeinnützigkeit durch das<br />
Finanzamt vorzulegen<br />
4. Han<strong>de</strong>lt es sich bei <strong>de</strong>m Beratenen um eine finanzschwache Kommune ist ein Nachweis bzw. eine Bestätigung <strong>de</strong>r Kommune vorzulegen.