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ENK_A3-V0.0.0201 © BAFA 2016 | Quelle: <strong>http</strong>://<strong>www</strong>.<strong>bafa</strong>.<strong>de</strong> | Seite 4 von 5<br />

3 Erklärungen <strong>de</strong>s Antragstellers<br />

Der Antragsteller erklärt, dass<br />

1. er in Kenntnis <strong>de</strong>r aktuellen För<strong>de</strong>rrichtlinie alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe und sie durch Geschäftsunterlagen<br />

belegen kann;<br />

2. <strong>de</strong>r Beratungsempfänger über die Antragstellung informiert wur<strong>de</strong> und damit sowie mit <strong>de</strong>r Weitergabe seiner für die Antragstellung notwendigen<br />

Daten einverstan<strong>de</strong>n ist;<br />

3. dass mit <strong>de</strong>r Maßnahme noch nicht begonnen wur<strong>de</strong>. Als Maßnahmenbeginn gilt die Erstellung <strong>de</strong>s Beratungsberichts. Mit <strong>de</strong>r Maßnahme darf erst<br />

nach Erhalt <strong>de</strong>s Zuwendungsbescheids begonnen wer<strong>de</strong>n;<br />

4. sich die Beratung nicht nur auf einen Teil <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s bzw. auf einen Teil <strong>de</strong>r Anlage bezieht;<br />

5. dass die Maßnahme nicht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung o<strong>de</strong>r behördlichen Anordnung beim Beratungsempfänger durchgeführt wird;<br />

6. für die För<strong>de</strong>rung von Maßnahmen entsprechend dieser Richtlinie keine öffentlichen Mitteln an<strong>de</strong>rer För<strong>de</strong>rprogramme <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s für gleichartige<br />

Maßnahmen in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n sollen. Bei einer zusätzlichen För<strong>de</strong>rung mit Mitteln an<strong>de</strong>rer Beratungsprogramme als <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>s (z.B. <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r) wer<strong>de</strong>n die gesamten För<strong>de</strong>rmittel 85% <strong>de</strong>r för<strong>de</strong>rfähigen Ausgaben nicht übersteigen. Sofern es sich bei <strong>de</strong>m<br />

Beratungsempfänger um eine finanzschwache Kommunen han<strong>de</strong>lt, die nach jeweiligem Lan<strong>de</strong>srecht ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen<br />

hat, wer<strong>de</strong>n die gesamten För<strong>de</strong>rmittel 95% <strong>de</strong>r för<strong>de</strong>rfähigen Ausgaben nicht übersteigen;<br />

7. <strong>de</strong>n beantragten o<strong>de</strong>r bewilligten Zuschuss entsprechend <strong>de</strong>m För<strong>de</strong>rziel zu verwen<strong>de</strong>n;<br />

8. dass die beantragten Mittel im Falle <strong>de</strong>r Bewilligung wirtschaftlich und sparsam verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n;<br />

9. <strong>de</strong>r beantragte o<strong>de</strong>r bewilligte Zuschuss nicht abgetreten wird;<br />

10. dass über das Vermögen <strong>de</strong>s Antragstellers und <strong>de</strong>s antragstellen<strong>de</strong>n Unternehmens kein Insolvenzverfahren beantragt o<strong>de</strong>r eröffnet wor<strong>de</strong>n ist.<br />

Ferner wur<strong>de</strong> vom Antragsteller, und sofern <strong>de</strong>r Antragsteller eine juristische Person ist, von <strong>de</strong>n gesetzlichen Vertretern <strong>de</strong>r juristischen Person,<br />

keine Vermögensauskunft gemäß § 802c Zivilprozessordnung o<strong>de</strong>r § 284 Abgabenordnung abgegeben. Es besteht auch keine Verpflichtung zur<br />

Abgabe einer Vermögensauskunft;<br />

11. er damit einverstan<strong>de</strong>n bin, dass das BAFA die För<strong>de</strong>rvoraussetzungen durch Einsicht die zuschussrelevanten Unterlagen prüfen kann;<br />

12. er damit einverstan<strong>de</strong>n ist, dass das Bun<strong>de</strong>sministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) <strong>de</strong>m Haushaltsausschuss <strong>de</strong>s Deutschen Bun<strong>de</strong>stages im<br />

Einzelfall <strong>de</strong>n Namen <strong>de</strong>s Antragstellers sowie Höhe und Zweck <strong>de</strong>r Zuwendung in vertraulicher Weise bekannt gibt, sofern <strong>de</strong>r Haushaltsausschuss<br />

dies verlangt;<br />

13. zum Zwecke einer Evaluation von <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen Beauftragten Einsicht in alle dafür<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Bücher und Unterlagen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m För<strong>de</strong>rverfahren genommen wer<strong>de</strong>n können;<br />

14. ihm bekannt ist, dass das Bun<strong>de</strong>samt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nach § 44 BHO verpflichtet ist, zuwendungsrelevante Daten für die<br />

Zuwendungsdatenbank <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s zeitnah zu erfassen, zu pflegen sowie auszuwerten;<br />

15. er bereit ist, bei Bedarf zusätzliche Auskünfte zu erteilen.<br />

16. er die Anwendung <strong>de</strong>r Verordnung (EG) Nr. 1407/2013 <strong>de</strong>r Kommission vom 18.12.2013 als Rechtsgrundlage anerkennt und durch die<br />

För<strong>de</strong>rmaßnahme die gelten<strong>de</strong>n För<strong>de</strong>rgrenzen nicht überschritten wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Antragsteller erklärt sich damit einverstan<strong>de</strong>n, dass<br />

■■<br />

das Bun<strong>de</strong>samt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />

■■<br />

die Anspruchsberechtigung durch Einsicht in sämtliche Unterlagen <strong>de</strong>s Antragstellers prüfen kann sowie durch eine Prüfung vor Ort durchführen<br />

kann,<br />

■■<br />

die aus <strong>de</strong>n Antragsunterlagen ersichtlichen antragstellerbezogenen Daten zur Bearbeitung <strong>de</strong>s Antrags nutzt, soweit dies zur Überprüfung <strong>de</strong>r<br />

Anspruchsvoraussetzungen erfor<strong>de</strong>rlich ist, <strong>de</strong>r Marktbeobachtung o<strong>de</strong>r statistischen Zwecken dient,<br />

■■<br />

zur Prüfung <strong>de</strong>r Anspruchsberechtigung Daten von an<strong>de</strong>ren Behör<strong>de</strong>n abrufen kann,<br />

■■<br />

<strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sministerium für Wirtschaft und Energie<br />

■■<br />

<strong>de</strong>r Name <strong>de</strong>s Antragstellers mitgeteilt wer<strong>de</strong>n kann,<br />

■■<br />

und seinen Beauftragten auf Verlangen Auskunft über alle Tatsachen gegeben wird, die für die Beurteilung erfor<strong>de</strong>rlich sind und<br />

■■<br />

auf die Rücksendung sämtlicher Daten verzichtet wird.<br />

Dem Antragsteller ist bekannt, dass zu Unrecht – insbeson<strong>de</strong>re aufgrund unzutreffen<strong>de</strong>r Angaben o<strong>de</strong>r wegen Nichtbeachtung <strong>de</strong>r gelten<strong>de</strong>n Richtlinien<br />

und Bestimmungen <strong>de</strong>s Zuwendungsbeschei<strong>de</strong>s – erhaltene Bun<strong>de</strong>szuschüsse nach <strong>de</strong>n für Zuwendungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s gelten<strong>de</strong>n Bestimmungen<br />

zurückzuzahlen sind.<br />

3.1 Erklärung zum Datenschutz<br />

Der Antragsteller erklärt sich damit einverstan<strong>de</strong>n, dass das BAFA die aus <strong>de</strong>n Antragsunterlagen ersichtlichen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung<br />

<strong>de</strong>s Antrags verarbeitet und nutzt, soweit dies zur Überprüfung <strong>de</strong>r jeweiligen Bewilligungsvoraussetzungen erfor<strong>de</strong>rlich ist.

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