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ias / SVS-Versicherungskarten Fax-Anfrage - IAS Internationale ...

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<strong>ias</strong> / <strong>SVS</strong>-<strong>Versicherungskarten</strong><br />

<strong>Fax</strong>-<strong>Anfrage</strong><br />

Bitte zurücksenden an:<br />

<strong>ias</strong>-<strong>Internationale</strong> Assekuranz Service GmbH<br />

Rockwinkeler Heerstr. 14, 28355 Bremen<br />

TELEFAX 0421 – 20 23 2-22<br />

Firmenname, Anschrift, Telefon/<strong>Fax</strong>, e-mail:<br />

(Stempel)<br />

Rechtsform: ____________________ Ansprechpartner: _____________________________<br />

Steuernummer: _________________ Jahr der Unternehmensgründung: _______________<br />

Inhaber: ___________________ Nationalität: _____________ Geburtsdatum: ____________<br />

Unternehmensgegenstand: ___________________________________________________<br />

(Womit befasst sich das Unternehmen?<br />

z.B. Zulassungsdienst, Schildermacher, ___________________________________________________<br />

Vermittler, etc.)<br />

Seit wann vertreiben Sie <strong>Versicherungskarten</strong> für Ausfuhr- u. Kurzzeitkennzeichen:____________<br />

Bitte reichen Sie uns eine Kopie des Handels-/Gewerbezentralregisterauszugs bzw. Ihrer Gewerbeanmeldung,<br />

ein polizeiliches Führungszeugnis sowie die Bestätigung Ihres Vermögensschadenhaftpflichtversicherers<br />

ein. Sofern Sie gem. Vermittlerrichtlinie bei der für Sie zuständigen IHK/HK<br />

bereits registriert sind, reicht es aus, das diesbezgl. Antwortfax ausgefüllt zurückzusenden (s. Seite 2).<br />

Anzahl Niederlassungen: Zentrale: ________ Filialen: ________<br />

Sind Ihre Verkaufsstellen mit Computern ausgestattet? Ja Nein - geplant bis _______<br />

Besteht in den Verkaufsstellen die Möglichkeit Kundendaten zu erfassen und per eMail zu<br />

versenden? Ja Nein - geplant bis _______<br />

Bisheriges Absatzvolumen <strong>Versicherungskarten</strong> pro Jahr:<br />

Ausfuhr-/Zollkennzeichen: __________ Überführungs-/Kurzzeitkennzeichen: __________<br />

Geplantes zukünftiges Kartenvolumen mit <strong>IAS</strong>/<strong>SVS</strong>-<strong>Versicherungskarten</strong> pro Jahr:<br />

Ausfuhr-/Zollkennzeichen: __________ Überführungs-/Kurzzeitkennzeichen: __________<br />

Welche Preisvorstellungen haben Sie? (gegebenenfalls gesondertes Blatt verwenden) _____________________<br />

Kundenstruktur: (an wen verkaufen Sie Ihre Karten?)<br />

Endabnehmer: ____ % Zulassungsdienste/Schildermacher: ____ % Vermittler: ____ %<br />

(=Fahrzeughalter) (=Verkauf nicht an Fahrzeughalter)<br />

Die allgemeinen Lieferbedingungen für den Bezug von <strong>ias</strong>/<strong>SVS</strong>-Doppelkarten, die Erstinfoformation gem. § 11<br />

Abs. 1 Vers-VermV habe(n) ich/wir erhalten und zur Kenntnis genommen.<br />

______________________________ __________________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

<strong>ias</strong> <strong>Internationale</strong> Assekuranz-Service GmbH Geschäftsführer: Thomas M. Schrader<br />

Sitz der Gesellschaft: Rockwinkeler Heerstr. 14, 28355 Bremen Registergericht: Amtsgericht Bremen HRB 15947<br />

© <strong>ias</strong> GmbH 05/08


Firma<br />

Straße<br />

PLZ, Ort<br />

Antwortfax<br />

Bitte faxen an:<br />

0421-20 23 222<br />

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass sowohl ich als auch meine<br />

Mitarbeiter und/oder (Unter-)Vermittler (falls vorhanden) die Anforderungen<br />

des Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts<br />

erfüllen.<br />

Unterschrift Makler<br />

Bestätigung(en) des Vermögensschaden-Haftpflichtversicherers (Kopie bitte beifügen)<br />

Nr.:<br />

IHK / HK<br />

Register-Nr.:<br />

<strong>ias</strong> <strong>Internationale</strong> Assekuranz-Service GmbH Geschäftsführer: Thomas M. Schrader<br />

Sitz der Gesellschaft: Rockwinkeler Heerstr. 14, 28355 Bremen Registergericht: Amtsgericht Bremen HRB 15947<br />

© <strong>ias</strong> GmbH 05/08


Erstinformation gemäß § 11 Abs. 1 VersVermV<br />

Firma: <strong>ias</strong> – <strong>Internationale</strong> Assekuranz-Service GmbH<br />

Geschäftsführer: Thomas M. Schrader<br />

Anschrift: Rockwinkeler Heerstr. 14, 28355 Bremen<br />

Telefon/ <strong>Fax</strong>: Tel.: 0421/20232-0 <strong>Fax</strong>: 0421/20232-22<br />

Internet/Email: www.<strong>ias</strong>-bremen.de info@<strong>ias</strong>-bremen.de<br />

Tätigkeit: Versicherungsmakler gem. § 34d Abs. 1 GewO<br />

Die Vermittlung von <strong>ias</strong>/<strong>SVS</strong> KfZ-Versicherungsbestätigungen und Versicherungsbescheinigungen<br />

für Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen sowie Tageszulassungen<br />

erfolgt seitens <strong>ias</strong> in ihrer Funktion als Zeichnungsstelle der Sparkassen-<br />

Versicherung Sachsen ausschließlich für diese.<br />

Registrierungsadresse: Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.<br />

Breite Str. 29, 10178 Berlin, Tel.: 0180/500 585-0<br />

www.vermittlerregister.info<br />

Registrierungsnummer: D-GHPE-W1L6S-71<br />

Registereintragung nach § 34d Abs. 7 der Gewerbeordnung<br />

Registeranschrift: Handelskammer Bremen, Am Markt 13, 28195 Bremen<br />

Registertelefon/-fax: Tel.: 0421/3637-0 <strong>Fax</strong>: 0421/3637-299<br />

Email: service@handelskammer-bremen.de<br />

Beteiligungen<br />

Die Gesellschaft hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 Prozent der Stimmrechte<br />

oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.<br />

Kein Versicherungsunternehmen hält eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 Prozent<br />

der Stimmrechte oder des Kapitals an der Gesellschaft.<br />

Schlichtungsstellen:<br />

Versicherungsombudsmann e.V.<br />

Postfach 08 06 32<br />

10006 Berlin<br />

(weitere Informationen unter: www.versicherungsombudsmann.de)<br />

Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung<br />

Postfach 06 02 22<br />

10052 Berlin<br />

<strong>ias</strong> <strong>Internationale</strong> Assekuranz-Service GmbH Geschäftsführer: Thomas M. Schrader<br />

Sitz der Gesellschaft: Rockwinkeler Heerstr. 14, 28355 Bremen Registergericht: Amtsgericht Bremen HRB 15947<br />

© <strong>ias</strong> GmbH 05/08


Allgemeine Lieferbedingungen für den Bezug von <strong>ias</strong>/<strong>SVS</strong> Doppelkarten<br />

für Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen<br />

1. Angebotene Versicherungsprodukte<br />

Die <strong>ias</strong> <strong>Internationale</strong> Assekuranz Service GmbH („<strong>ias</strong>“), Bremen, bietet als Zeichnungsstelle der Sparkassen-<br />

Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG („<strong>SVS</strong>“), Dresden, Versicherungsbestätigungen für die Kfz-<br />

Haftpflichtversicherung für Ausfuhrkennzeichen und für Kurzzeitkennzeichen (zusammenfassend: „Doppelkarten“) an.<br />

Der gebotene Versicherungsschutz gilt nur für Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands (Doppelkarten für Überführungskennzeichen)<br />

bzw. für die Ausfuhr von Fahrzeugen aus Deutschland (Doppelkarten für Ausfuhrkennzeichen).<br />

In einzelnen europäischen Staaten werden aufgrund bilateraler Abkommen deutsche Kurzzeitkennzeichen anerkannt.<br />

Das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen empfiehlt gleichwohl, auch in diesen Ländern<br />

grüne <strong>Versicherungskarten</strong> mitzuführen. Aus diesem Grund bieten <strong>ias</strong>/<strong>SVS</strong> das Produkt KKZ-Europa an, das in<br />

Verbindung mit einer jeweils mitgelieferten grünen Versicherungskarte Fahrten in das europäische Ausland ermöglicht.<br />

Die Bestätigung der <strong>SVS</strong> bzgl. gewährter Deckung in Ländern, mit denen ein bilaterales Abkommen besteht, hat<br />

mit Einführung des KKZ-Europa keine Gültigkeit mehr. Im Ausland wird Deckung nur noch in Verbindung mit einer<br />

grünen Versicherungskarte gewährt.<br />

In diesem Zusammenhang ist folgendes zu beachten:<br />

Der Versicherungsnehmer/Endkunde ist darauf hinzuweisen, dass die Kurzzeitkennzeichen ggf. im Ausland nicht<br />

anerkannt werden, dass der Versicherungsschutz im Ausland in jedem Fall auf die in der grünen Versicherungskarte<br />

vermerkten und nicht durchgestrichenen Länder beschränkt ist und dass die Verwendung dieser Kennzeichen<br />

im Ausland auf eigene Gefahr des Versicherungsnehmers/Endkunden erfolgt.<br />

Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass stets nachvollzogen werden kann, welche grünen <strong>Versicherungskarten</strong><br />

in Verbindung mit jeweiligen Kurzzeitkennzeichen an welche Untervermittler, Zwischenhändler oder Endverkäufer<br />

weitergegeben wurden.<br />

Für alle angebotenen Versicherungsprodukte setzt der Versicherungsschutz voraus, dass für das Fahrzeug von einer<br />

deutschen Zulassungsbehörde ein gültiges amtliches Kennzeichen zugeteilt wurde. Der Versicherungsschutz ist auf<br />

die gesetzliche Haftpflicht des Fahrzeughalters, des Eigentümers und des Fahrers beschränkt. Es liegen hierbei die<br />

jeweils national geltenden Mindestdeckungssummen zu Grunde. Darüber hinausgehende Versicherungen (z.B. Kaskoversicherungen)<br />

werden nicht angeboten.<br />

2. Bestellung<br />

Der Vertragspartner bestellt die Doppelkarten unter Nutzung der von <strong>ias</strong> zur Verfügung gestellten Formulare bei <strong>ias</strong>.<br />

Bei der Bestellung teilt der Vertragspartner <strong>ias</strong> die auf die Doppelkarten aufzudruckende Bruttoprämie (Nettoprämie<br />

zzgl. Marge und Versicherungsteuer) mit.<br />

3. Weitergabe bezogener Doppelkarten<br />

Die Doppelkarten dürfen an Endabnehmer oder an Untervermittler (zusammenfassend: „Abnehmer“) abgegeben<br />

werden. Sofern der Vertragspartner Doppelkarten/Versicherungsbestätigungen an Endabnehmer abgeben möchte,<br />

hat er <strong>ias</strong> vor dem Beginn der Belieferung das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung im Sinne des § 34d GewO<br />

sowie das Vorliegen einer Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung der für ihn zuständigen IHK/HK nachzuweisen, oder<br />

aber das Vorliegen der Voraussetzungen einer Übergangsregelung, nach deren Maßgabe eine Erlaubnispflicht<br />

für ihn nicht besteht.<br />

a) Der Vertragspartner ist bei jeder Weitergabe von Doppelkarten verpflichtet, den Namen und die vollständige Anschrift<br />

des Abnehmers zu erfassen, verfügbar zu halten und diese Daten auf Anforderung <strong>ias</strong> als Empfangsbevollmächtigter<br />

der <strong>SVS</strong> mitzuteilen. Der Vertragspartner gewährleistet, dass der Lauf einer jeden Doppelkarte bis<br />

zum Endabnehmer jederzeit nachvollzogen werden kann. Bei Abgabe von Doppelkarten unmittelbar an Endabnehmer<br />

archiviert der Vertragspartner die für den Vermittler bestimmte Durchschrift jedes abgegebenen Kartensatzes<br />

für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.<br />

b) In der auf die Doppelkarten aufgedruckten Bruttoprämie ist die von <strong>ias</strong> abzuführende Versicherungsteuer bereits<br />

enthalten. Eine Weitergabe von Doppelkarten gegen ein Entgelt, das zu einer höheren als der von <strong>ias</strong> auf der<br />

Grundlage der aufgedruckten Bruttoprämie einbehaltenen Versicherungsteuer führt, ist nicht zulässig. Der Vertragspartner<br />

hat <strong>ias</strong> von Steuernachforderungen im Zusammenhang mit vertragswidrigen Erhöhungen der steuerpflichtigen<br />

Versicherungsentgelte freizuhalten.<br />

c) Eine zeitliche Aneinanderreihung von mehreren Doppelkarten für ein und dasselbe Fahrzeug und/oder Kennzeichen<br />

zum Zwecke der Verlängerung des originär per Einzelkarte gewährten Versicherungsschutzes ist nicht zulässig.<br />

<strong>ias</strong> <strong>Internationale</strong> Assekuranz-Service GmbH Geschäftsführer: Thomas M. Schrader<br />

Sitz der Gesellschaft: Rockwinkeler Heerstr. 14, 28355 Bremen Registergericht: Amtsgericht Bremen HRB 15947<br />

© <strong>ias</strong> GmbH 05/08


d) Bei einer Weitergabe von Doppelkarten an Untervermittler gewährleistet der Vertragspartner, dass diese Lieferbedingungen<br />

zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach auch für die von ihm belieferten und darüber hinaus für<br />

alle weiteren Untervermittler gelten, an die Doppelkarten weitergegeben werden. Der Vertragspartner haftet für<br />

die sorgfältige Auswahl des von ihm belieferten Untervermittlers (Auswahlverschulden). Hierbei ist sicherzustellen,<br />

dass der jeweilige Endvermittler vor dem Beginn der Belieferung das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung<br />

im Sinne des § 34d GewO sowie das Vorliegen einer Erlaubnis oder einer Erlaubnisbefreiung der für ihn<br />

zuständigen IHK/HK nachweist. Sofern eine Übergangsregelung greift, ist ebenfalls ein diesbezüglicher Nachweis<br />

zu erbringen. Diese Nachweise sind der <strong>ias</strong> unaufgefordert und unverzüglich zur Verfügung zu stellen.<br />

e) Bei Versicherungsbestätigungen für Kurzzeitkennzeichen müssen vor Abgabe an den Endabnehmer dessen Versicherungsnehmer-Daten<br />

durch den Endvermittler in die zentrale Datenbank der GDV-DL übermittelt werden. <strong>ias</strong><br />

stellt zu diesem Zwecke ein Internetportal und alternativ ein kostenpflichtiges Callcenter zur Verfügung.<br />

f) Doppelkarten dürfen nicht blanko an Endabnehmer abgegeben werden.<br />

g) Bei Abgabe von Doppelkarten an Endabnehmer im EDV-gestützten Direktvertrieb gelten neben diesen Lieferbedingungen<br />

die „Besonderen Lieferbedingungen für den Bezug von <strong>ias</strong>/<strong>SVS</strong>-Doppelkarten für Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen<br />

für den EDV-gestützten Direktvertrieb“.<br />

4. Geheimhaltung<br />

<strong>ias</strong> wird vom Vertragspartner bezogene Daten nicht an vertragsfremde Dritte weitergeben.<br />

5. Schreibfehler, Vornahme von Änderungen<br />

Durch Schreibfehler sowie durch die Vornahme von Ausbesserungen oder sonstigen Änderungen auf einer Doppelkarte<br />

verliert diese ihre Gültigkeit. Wer den Inhalt einer Doppelkarte oder einzelner Blätter eines Kartensatzes unbefugt<br />

verändert, kann sich wegen Urkundenfälschung (§ 267 Abs. (1) StGB) strafbar machen.<br />

6. Umtauschrecht<br />

Der Vertragspartner kann verschriebene oder aus sonstigen Gründen ungültige Doppelkarten an <strong>ias</strong> zurückgeben,<br />

soweit sich diese nicht in einem Zustand befinden, der eine Rücknahme für <strong>ias</strong> unzumutbar macht (z.B. bei starker<br />

Verschmutzung der Karten) und soweit die Ungültigkeit nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten<br />

des Vertragspartners, eines Untervermittlers oder des Endabnehmers zurückzuführen ist. Der Vertragspartner erhält<br />

im Umtausch für jede unter Beachtung dieser Lieferbedingungen eingereichte Doppelkarte eine neue, entsprechende<br />

Doppelkarte.<br />

a) Voraussetzung für den Umtausch ist, dass die von <strong>ias</strong> hierfür zur Verfügung gestellten Formulare vollständig<br />

ausgefüllt sind.<br />

b) Wenn die Doppelkarte dem Vertragspartner von einem Untervermittler oder Endabnehmer zurückgegeben wird,<br />

hat der Vertragspartner auf Anforderung der <strong>ias</strong> als Empfangsbevollmächtigter der <strong>SVS</strong> dessen Namen und vollständige<br />

Anschrift mitzuteilen.<br />

c) Der Umtausch wird auf Basis der ursprünglich an <strong>ias</strong> gezahlten Prämie vorgenommen. <strong>ias</strong> erhebt eine Umtauschgebühr,<br />

deren Höhe gesondert vereinbart wird. Soweit sich aufgrund zwischenzeitlicher Bruttoprämien-<br />

und/oder Versicherungsteuererhöhungen die durch <strong>ias</strong> abzuführende Versicherungsteuer erhöht, wird der Erhöhungsbetrag<br />

dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.<br />

d) Die Kosten für den Versand der Tauschkarten trägt der Einreichende. Hierfür ist ein für Einschreiben ausreichend<br />

frankierter Rückumschlag beizufügen.<br />

e) Alternativ kann der Kunde für direkt bei <strong>ias</strong> bezogene <strong>Versicherungskarten</strong> auf Wunsch eine Gutschrift in Höhe<br />

der ursprünglich an <strong>ias</strong> gezahlten Prämie und Versicherungsteuer erhalten, wobei etwa gewährte Nachlässe oder<br />

Boni entsprechend berücksichtigt werden. Die erteilten Stornogutschriften dienen ausschließlich zur Verrechung<br />

bei Bezug neuer <strong>Versicherungskarten</strong>. Eine Auszahlung erfolgt nicht.<br />

f) Sofern es sich um eine über das eVB-System vertriebene Versicherungsbestätigung/Freigabenummer handelt,<br />

kann ein Tausch/eine Gutschrift erst nach Fristablauf der vorher festgelegten Gültigkeit zur Zulassung erfolgen.<br />

7. Zahlung<br />

<strong>ias</strong> liefert in der Regel nur gegen Vorkasse oder nach Vorlage einer unwiderruflichen Bankbestätigung, es sei denn,<br />

der Vertragspartner legt eine unwiderrufliche, auf erste Anforderung fällige Bankgarantie einer deutschen Bank oder<br />

Sparkasse oder eine gleichwertige Sicherheit vor. Hiervon abweichende Regelungen bedürfen der Absprache.<br />

Bei Zahlungen oder bei Vorlage von Bankbestätigungen ist die jeweilige Bestellnummer anzugeben. Für Zahlungen<br />

gilt die nachstehende Bankverbindung der <strong>ias</strong>:<br />

Konto Nr.: 1000 243 681 bei Bankhaus Neelmeyer AG, BLZ.: 29020000<br />

<strong>ias</strong> <strong>Internationale</strong> Assekuranz-Service GmbH Geschäftsführer: Thomas M. Schrader<br />

Sitz der Gesellschaft: Rockwinkeler Heerstr. 14, 28355 Bremen Registergericht: Amtsgericht Bremen HRB 15947<br />

© <strong>ias</strong> GmbH 05/08


8. Eigentumsvorbehalt<br />

<strong>ias</strong> behält sich das Eigentum an allen gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen<br />

der <strong>ias</strong> gegen den Vertragspartner aus der Geschäftsverbindung vor. <strong>ias</strong> ist verpflichtet, Sicherheiten auf Verlangen<br />

des Vertragspartners freizugeben, soweit deren Wert die Summe der gesicherten Forderungen um mehr als 20 %<br />

überschreitet.<br />

9. Versand<br />

Bestellte Doppelkarten werden mit Deutsche Post Express versandt. Der Versand erfolgt bei Eingang von Bestellung<br />

und Zahlung bis spätestens 13.00 Uhr montags bis freitags in der Regel noch am selben Tag. Die Auslieferung erfolgt<br />

in der Regel an dem auf den Tag der Bestellung und vollständigen Zahlung folgenden Werktag. Kosten, die<br />

durch einen durch Sonderwünsche des Vertragspartners bedingten abweichenden Versand oder für Lieferungen von<br />

unter 50 Karten pro Bestellung entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartners.<br />

10. Rügeobliegenheit<br />

Der Vertragspartner hat jede Lieferung unverzüglich auf Vollständigkeit zu überprüfen. Reklamationen erkennbarer<br />

Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich in schriftlicher Form geltend gemacht werden.<br />

11. Liste von der Belieferung ausgeschlossener Personen<br />

<strong>ias</strong> übermittelt dem Vertragspartner fallweise Listen von Untervermittlern und Endabnehmern, an die keine Doppelkarten<br />

weitergegeben werden dürfen. An dieses Verbot hält sich der Vertragspartner. Bei Verstoß gegen dieses Verbot<br />

oder bei sonstigen schwerwiegenden und/oder wiederholten Verstößen gegen diese Lieferbedingungen behält <strong>ias</strong><br />

sich vor, den Vertragspartner oder von ihm belieferte Untervermittler oder Endabnehmer von jeder weiteren Belieferung<br />

auszuschließen.<br />

12. Gerichtsstand/Erfüllungsort<br />

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bremen.<br />

13. Anwendbares Recht<br />

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung der CISG ist ausgeschlossen.<br />

14. Salvatorische Klausel<br />

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die<br />

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.<br />

<strong>ias</strong> <strong>Internationale</strong> Assekuranz-Service GmbH Geschäftsführer: Thomas M. Schrader<br />

Sitz der Gesellschaft: Rockwinkeler Heerstr. 14, 28355 Bremen Registergericht: Amtsgericht Bremen HRB 15947<br />

© <strong>ias</strong> GmbH 05/08

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