ias / SVS-Versicherungskarten Fax-Anfrage - IAS Internationale ...
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<strong>ias</strong> / <strong>SVS</strong>-<strong>Versicherungskarten</strong><br />
<strong>Fax</strong>-<strong>Anfrage</strong><br />
Bitte zurücksenden an:<br />
<strong>ias</strong>-<strong>Internationale</strong> Assekuranz Service GmbH<br />
Rockwinkeler Heerstr. 14, 28355 Bremen<br />
TELEFAX 0421 – 20 23 2-22<br />
Firmenname, Anschrift, Telefon/<strong>Fax</strong>, e-mail:<br />
(Stempel)<br />
Rechtsform: ____________________ Ansprechpartner: _____________________________<br />
Steuernummer: _________________ Jahr der Unternehmensgründung: _______________<br />
Inhaber: ___________________ Nationalität: _____________ Geburtsdatum: ____________<br />
Unternehmensgegenstand: ___________________________________________________<br />
(Womit befasst sich das Unternehmen?<br />
z.B. Zulassungsdienst, Schildermacher, ___________________________________________________<br />
Vermittler, etc.)<br />
Seit wann vertreiben Sie <strong>Versicherungskarten</strong> für Ausfuhr- u. Kurzzeitkennzeichen:____________<br />
Bitte reichen Sie uns eine Kopie des Handels-/Gewerbezentralregisterauszugs bzw. Ihrer Gewerbeanmeldung,<br />
ein polizeiliches Führungszeugnis sowie die Bestätigung Ihres Vermögensschadenhaftpflichtversicherers<br />
ein. Sofern Sie gem. Vermittlerrichtlinie bei der für Sie zuständigen IHK/HK<br />
bereits registriert sind, reicht es aus, das diesbezgl. Antwortfax ausgefüllt zurückzusenden (s. Seite 2).<br />
Anzahl Niederlassungen: Zentrale: ________ Filialen: ________<br />
Sind Ihre Verkaufsstellen mit Computern ausgestattet? Ja Nein - geplant bis _______<br />
Besteht in den Verkaufsstellen die Möglichkeit Kundendaten zu erfassen und per eMail zu<br />
versenden? Ja Nein - geplant bis _______<br />
Bisheriges Absatzvolumen <strong>Versicherungskarten</strong> pro Jahr:<br />
Ausfuhr-/Zollkennzeichen: __________ Überführungs-/Kurzzeitkennzeichen: __________<br />
Geplantes zukünftiges Kartenvolumen mit <strong>IAS</strong>/<strong>SVS</strong>-<strong>Versicherungskarten</strong> pro Jahr:<br />
Ausfuhr-/Zollkennzeichen: __________ Überführungs-/Kurzzeitkennzeichen: __________<br />
Welche Preisvorstellungen haben Sie? (gegebenenfalls gesondertes Blatt verwenden) _____________________<br />
Kundenstruktur: (an wen verkaufen Sie Ihre Karten?)<br />
Endabnehmer: ____ % Zulassungsdienste/Schildermacher: ____ % Vermittler: ____ %<br />
(=Fahrzeughalter) (=Verkauf nicht an Fahrzeughalter)<br />
Die allgemeinen Lieferbedingungen für den Bezug von <strong>ias</strong>/<strong>SVS</strong>-Doppelkarten, die Erstinfoformation gem. § 11<br />
Abs. 1 Vers-VermV habe(n) ich/wir erhalten und zur Kenntnis genommen.<br />
______________________________ __________________________________<br />
Ort, Datum Unterschrift<br />
<strong>ias</strong> <strong>Internationale</strong> Assekuranz-Service GmbH Geschäftsführer: Thomas M. Schrader<br />
Sitz der Gesellschaft: Rockwinkeler Heerstr. 14, 28355 Bremen Registergericht: Amtsgericht Bremen HRB 15947<br />
© <strong>ias</strong> GmbH 05/08
Firma<br />
Straße<br />
PLZ, Ort<br />
Antwortfax<br />
Bitte faxen an:<br />
0421-20 23 222<br />
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass sowohl ich als auch meine<br />
Mitarbeiter und/oder (Unter-)Vermittler (falls vorhanden) die Anforderungen<br />
des Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts<br />
erfüllen.<br />
Unterschrift Makler<br />
Bestätigung(en) des Vermögensschaden-Haftpflichtversicherers (Kopie bitte beifügen)<br />
Nr.:<br />
IHK / HK<br />
Register-Nr.:<br />
<strong>ias</strong> <strong>Internationale</strong> Assekuranz-Service GmbH Geschäftsführer: Thomas M. Schrader<br />
Sitz der Gesellschaft: Rockwinkeler Heerstr. 14, 28355 Bremen Registergericht: Amtsgericht Bremen HRB 15947<br />
© <strong>ias</strong> GmbH 05/08
Erstinformation gemäß § 11 Abs. 1 VersVermV<br />
Firma: <strong>ias</strong> – <strong>Internationale</strong> Assekuranz-Service GmbH<br />
Geschäftsführer: Thomas M. Schrader<br />
Anschrift: Rockwinkeler Heerstr. 14, 28355 Bremen<br />
Telefon/ <strong>Fax</strong>: Tel.: 0421/20232-0 <strong>Fax</strong>: 0421/20232-22<br />
Internet/Email: www.<strong>ias</strong>-bremen.de info@<strong>ias</strong>-bremen.de<br />
Tätigkeit: Versicherungsmakler gem. § 34d Abs. 1 GewO<br />
Die Vermittlung von <strong>ias</strong>/<strong>SVS</strong> KfZ-Versicherungsbestätigungen und Versicherungsbescheinigungen<br />
für Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen sowie Tageszulassungen<br />
erfolgt seitens <strong>ias</strong> in ihrer Funktion als Zeichnungsstelle der Sparkassen-<br />
Versicherung Sachsen ausschließlich für diese.<br />
Registrierungsadresse: Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.<br />
Breite Str. 29, 10178 Berlin, Tel.: 0180/500 585-0<br />
www.vermittlerregister.info<br />
Registrierungsnummer: D-GHPE-W1L6S-71<br />
Registereintragung nach § 34d Abs. 7 der Gewerbeordnung<br />
Registeranschrift: Handelskammer Bremen, Am Markt 13, 28195 Bremen<br />
Registertelefon/-fax: Tel.: 0421/3637-0 <strong>Fax</strong>: 0421/3637-299<br />
Email: service@handelskammer-bremen.de<br />
Beteiligungen<br />
Die Gesellschaft hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 Prozent der Stimmrechte<br />
oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.<br />
Kein Versicherungsunternehmen hält eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 Prozent<br />
der Stimmrechte oder des Kapitals an der Gesellschaft.<br />
Schlichtungsstellen:<br />
Versicherungsombudsmann e.V.<br />
Postfach 08 06 32<br />
10006 Berlin<br />
(weitere Informationen unter: www.versicherungsombudsmann.de)<br />
Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung<br />
Postfach 06 02 22<br />
10052 Berlin<br />
<strong>ias</strong> <strong>Internationale</strong> Assekuranz-Service GmbH Geschäftsführer: Thomas M. Schrader<br />
Sitz der Gesellschaft: Rockwinkeler Heerstr. 14, 28355 Bremen Registergericht: Amtsgericht Bremen HRB 15947<br />
© <strong>ias</strong> GmbH 05/08
Allgemeine Lieferbedingungen für den Bezug von <strong>ias</strong>/<strong>SVS</strong> Doppelkarten<br />
für Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen<br />
1. Angebotene Versicherungsprodukte<br />
Die <strong>ias</strong> <strong>Internationale</strong> Assekuranz Service GmbH („<strong>ias</strong>“), Bremen, bietet als Zeichnungsstelle der Sparkassen-<br />
Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG („<strong>SVS</strong>“), Dresden, Versicherungsbestätigungen für die Kfz-<br />
Haftpflichtversicherung für Ausfuhrkennzeichen und für Kurzzeitkennzeichen (zusammenfassend: „Doppelkarten“) an.<br />
Der gebotene Versicherungsschutz gilt nur für Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands (Doppelkarten für Überführungskennzeichen)<br />
bzw. für die Ausfuhr von Fahrzeugen aus Deutschland (Doppelkarten für Ausfuhrkennzeichen).<br />
In einzelnen europäischen Staaten werden aufgrund bilateraler Abkommen deutsche Kurzzeitkennzeichen anerkannt.<br />
Das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen empfiehlt gleichwohl, auch in diesen Ländern<br />
grüne <strong>Versicherungskarten</strong> mitzuführen. Aus diesem Grund bieten <strong>ias</strong>/<strong>SVS</strong> das Produkt KKZ-Europa an, das in<br />
Verbindung mit einer jeweils mitgelieferten grünen Versicherungskarte Fahrten in das europäische Ausland ermöglicht.<br />
Die Bestätigung der <strong>SVS</strong> bzgl. gewährter Deckung in Ländern, mit denen ein bilaterales Abkommen besteht, hat<br />
mit Einführung des KKZ-Europa keine Gültigkeit mehr. Im Ausland wird Deckung nur noch in Verbindung mit einer<br />
grünen Versicherungskarte gewährt.<br />
In diesem Zusammenhang ist folgendes zu beachten:<br />
Der Versicherungsnehmer/Endkunde ist darauf hinzuweisen, dass die Kurzzeitkennzeichen ggf. im Ausland nicht<br />
anerkannt werden, dass der Versicherungsschutz im Ausland in jedem Fall auf die in der grünen Versicherungskarte<br />
vermerkten und nicht durchgestrichenen Länder beschränkt ist und dass die Verwendung dieser Kennzeichen<br />
im Ausland auf eigene Gefahr des Versicherungsnehmers/Endkunden erfolgt.<br />
Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass stets nachvollzogen werden kann, welche grünen <strong>Versicherungskarten</strong><br />
in Verbindung mit jeweiligen Kurzzeitkennzeichen an welche Untervermittler, Zwischenhändler oder Endverkäufer<br />
weitergegeben wurden.<br />
Für alle angebotenen Versicherungsprodukte setzt der Versicherungsschutz voraus, dass für das Fahrzeug von einer<br />
deutschen Zulassungsbehörde ein gültiges amtliches Kennzeichen zugeteilt wurde. Der Versicherungsschutz ist auf<br />
die gesetzliche Haftpflicht des Fahrzeughalters, des Eigentümers und des Fahrers beschränkt. Es liegen hierbei die<br />
jeweils national geltenden Mindestdeckungssummen zu Grunde. Darüber hinausgehende Versicherungen (z.B. Kaskoversicherungen)<br />
werden nicht angeboten.<br />
2. Bestellung<br />
Der Vertragspartner bestellt die Doppelkarten unter Nutzung der von <strong>ias</strong> zur Verfügung gestellten Formulare bei <strong>ias</strong>.<br />
Bei der Bestellung teilt der Vertragspartner <strong>ias</strong> die auf die Doppelkarten aufzudruckende Bruttoprämie (Nettoprämie<br />
zzgl. Marge und Versicherungsteuer) mit.<br />
3. Weitergabe bezogener Doppelkarten<br />
Die Doppelkarten dürfen an Endabnehmer oder an Untervermittler (zusammenfassend: „Abnehmer“) abgegeben<br />
werden. Sofern der Vertragspartner Doppelkarten/Versicherungsbestätigungen an Endabnehmer abgeben möchte,<br />
hat er <strong>ias</strong> vor dem Beginn der Belieferung das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung im Sinne des § 34d GewO<br />
sowie das Vorliegen einer Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung der für ihn zuständigen IHK/HK nachzuweisen, oder<br />
aber das Vorliegen der Voraussetzungen einer Übergangsregelung, nach deren Maßgabe eine Erlaubnispflicht<br />
für ihn nicht besteht.<br />
a) Der Vertragspartner ist bei jeder Weitergabe von Doppelkarten verpflichtet, den Namen und die vollständige Anschrift<br />
des Abnehmers zu erfassen, verfügbar zu halten und diese Daten auf Anforderung <strong>ias</strong> als Empfangsbevollmächtigter<br />
der <strong>SVS</strong> mitzuteilen. Der Vertragspartner gewährleistet, dass der Lauf einer jeden Doppelkarte bis<br />
zum Endabnehmer jederzeit nachvollzogen werden kann. Bei Abgabe von Doppelkarten unmittelbar an Endabnehmer<br />
archiviert der Vertragspartner die für den Vermittler bestimmte Durchschrift jedes abgegebenen Kartensatzes<br />
für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.<br />
b) In der auf die Doppelkarten aufgedruckten Bruttoprämie ist die von <strong>ias</strong> abzuführende Versicherungsteuer bereits<br />
enthalten. Eine Weitergabe von Doppelkarten gegen ein Entgelt, das zu einer höheren als der von <strong>ias</strong> auf der<br />
Grundlage der aufgedruckten Bruttoprämie einbehaltenen Versicherungsteuer führt, ist nicht zulässig. Der Vertragspartner<br />
hat <strong>ias</strong> von Steuernachforderungen im Zusammenhang mit vertragswidrigen Erhöhungen der steuerpflichtigen<br />
Versicherungsentgelte freizuhalten.<br />
c) Eine zeitliche Aneinanderreihung von mehreren Doppelkarten für ein und dasselbe Fahrzeug und/oder Kennzeichen<br />
zum Zwecke der Verlängerung des originär per Einzelkarte gewährten Versicherungsschutzes ist nicht zulässig.<br />
<strong>ias</strong> <strong>Internationale</strong> Assekuranz-Service GmbH Geschäftsführer: Thomas M. Schrader<br />
Sitz der Gesellschaft: Rockwinkeler Heerstr. 14, 28355 Bremen Registergericht: Amtsgericht Bremen HRB 15947<br />
© <strong>ias</strong> GmbH 05/08
d) Bei einer Weitergabe von Doppelkarten an Untervermittler gewährleistet der Vertragspartner, dass diese Lieferbedingungen<br />
zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach auch für die von ihm belieferten und darüber hinaus für<br />
alle weiteren Untervermittler gelten, an die Doppelkarten weitergegeben werden. Der Vertragspartner haftet für<br />
die sorgfältige Auswahl des von ihm belieferten Untervermittlers (Auswahlverschulden). Hierbei ist sicherzustellen,<br />
dass der jeweilige Endvermittler vor dem Beginn der Belieferung das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung<br />
im Sinne des § 34d GewO sowie das Vorliegen einer Erlaubnis oder einer Erlaubnisbefreiung der für ihn<br />
zuständigen IHK/HK nachweist. Sofern eine Übergangsregelung greift, ist ebenfalls ein diesbezüglicher Nachweis<br />
zu erbringen. Diese Nachweise sind der <strong>ias</strong> unaufgefordert und unverzüglich zur Verfügung zu stellen.<br />
e) Bei Versicherungsbestätigungen für Kurzzeitkennzeichen müssen vor Abgabe an den Endabnehmer dessen Versicherungsnehmer-Daten<br />
durch den Endvermittler in die zentrale Datenbank der GDV-DL übermittelt werden. <strong>ias</strong><br />
stellt zu diesem Zwecke ein Internetportal und alternativ ein kostenpflichtiges Callcenter zur Verfügung.<br />
f) Doppelkarten dürfen nicht blanko an Endabnehmer abgegeben werden.<br />
g) Bei Abgabe von Doppelkarten an Endabnehmer im EDV-gestützten Direktvertrieb gelten neben diesen Lieferbedingungen<br />
die „Besonderen Lieferbedingungen für den Bezug von <strong>ias</strong>/<strong>SVS</strong>-Doppelkarten für Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen<br />
für den EDV-gestützten Direktvertrieb“.<br />
4. Geheimhaltung<br />
<strong>ias</strong> wird vom Vertragspartner bezogene Daten nicht an vertragsfremde Dritte weitergeben.<br />
5. Schreibfehler, Vornahme von Änderungen<br />
Durch Schreibfehler sowie durch die Vornahme von Ausbesserungen oder sonstigen Änderungen auf einer Doppelkarte<br />
verliert diese ihre Gültigkeit. Wer den Inhalt einer Doppelkarte oder einzelner Blätter eines Kartensatzes unbefugt<br />
verändert, kann sich wegen Urkundenfälschung (§ 267 Abs. (1) StGB) strafbar machen.<br />
6. Umtauschrecht<br />
Der Vertragspartner kann verschriebene oder aus sonstigen Gründen ungültige Doppelkarten an <strong>ias</strong> zurückgeben,<br />
soweit sich diese nicht in einem Zustand befinden, der eine Rücknahme für <strong>ias</strong> unzumutbar macht (z.B. bei starker<br />
Verschmutzung der Karten) und soweit die Ungültigkeit nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten<br />
des Vertragspartners, eines Untervermittlers oder des Endabnehmers zurückzuführen ist. Der Vertragspartner erhält<br />
im Umtausch für jede unter Beachtung dieser Lieferbedingungen eingereichte Doppelkarte eine neue, entsprechende<br />
Doppelkarte.<br />
a) Voraussetzung für den Umtausch ist, dass die von <strong>ias</strong> hierfür zur Verfügung gestellten Formulare vollständig<br />
ausgefüllt sind.<br />
b) Wenn die Doppelkarte dem Vertragspartner von einem Untervermittler oder Endabnehmer zurückgegeben wird,<br />
hat der Vertragspartner auf Anforderung der <strong>ias</strong> als Empfangsbevollmächtigter der <strong>SVS</strong> dessen Namen und vollständige<br />
Anschrift mitzuteilen.<br />
c) Der Umtausch wird auf Basis der ursprünglich an <strong>ias</strong> gezahlten Prämie vorgenommen. <strong>ias</strong> erhebt eine Umtauschgebühr,<br />
deren Höhe gesondert vereinbart wird. Soweit sich aufgrund zwischenzeitlicher Bruttoprämien-<br />
und/oder Versicherungsteuererhöhungen die durch <strong>ias</strong> abzuführende Versicherungsteuer erhöht, wird der Erhöhungsbetrag<br />
dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.<br />
d) Die Kosten für den Versand der Tauschkarten trägt der Einreichende. Hierfür ist ein für Einschreiben ausreichend<br />
frankierter Rückumschlag beizufügen.<br />
e) Alternativ kann der Kunde für direkt bei <strong>ias</strong> bezogene <strong>Versicherungskarten</strong> auf Wunsch eine Gutschrift in Höhe<br />
der ursprünglich an <strong>ias</strong> gezahlten Prämie und Versicherungsteuer erhalten, wobei etwa gewährte Nachlässe oder<br />
Boni entsprechend berücksichtigt werden. Die erteilten Stornogutschriften dienen ausschließlich zur Verrechung<br />
bei Bezug neuer <strong>Versicherungskarten</strong>. Eine Auszahlung erfolgt nicht.<br />
f) Sofern es sich um eine über das eVB-System vertriebene Versicherungsbestätigung/Freigabenummer handelt,<br />
kann ein Tausch/eine Gutschrift erst nach Fristablauf der vorher festgelegten Gültigkeit zur Zulassung erfolgen.<br />
7. Zahlung<br />
<strong>ias</strong> liefert in der Regel nur gegen Vorkasse oder nach Vorlage einer unwiderruflichen Bankbestätigung, es sei denn,<br />
der Vertragspartner legt eine unwiderrufliche, auf erste Anforderung fällige Bankgarantie einer deutschen Bank oder<br />
Sparkasse oder eine gleichwertige Sicherheit vor. Hiervon abweichende Regelungen bedürfen der Absprache.<br />
Bei Zahlungen oder bei Vorlage von Bankbestätigungen ist die jeweilige Bestellnummer anzugeben. Für Zahlungen<br />
gilt die nachstehende Bankverbindung der <strong>ias</strong>:<br />
Konto Nr.: 1000 243 681 bei Bankhaus Neelmeyer AG, BLZ.: 29020000<br />
<strong>ias</strong> <strong>Internationale</strong> Assekuranz-Service GmbH Geschäftsführer: Thomas M. Schrader<br />
Sitz der Gesellschaft: Rockwinkeler Heerstr. 14, 28355 Bremen Registergericht: Amtsgericht Bremen HRB 15947<br />
© <strong>ias</strong> GmbH 05/08
8. Eigentumsvorbehalt<br />
<strong>ias</strong> behält sich das Eigentum an allen gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen<br />
der <strong>ias</strong> gegen den Vertragspartner aus der Geschäftsverbindung vor. <strong>ias</strong> ist verpflichtet, Sicherheiten auf Verlangen<br />
des Vertragspartners freizugeben, soweit deren Wert die Summe der gesicherten Forderungen um mehr als 20 %<br />
überschreitet.<br />
9. Versand<br />
Bestellte Doppelkarten werden mit Deutsche Post Express versandt. Der Versand erfolgt bei Eingang von Bestellung<br />
und Zahlung bis spätestens 13.00 Uhr montags bis freitags in der Regel noch am selben Tag. Die Auslieferung erfolgt<br />
in der Regel an dem auf den Tag der Bestellung und vollständigen Zahlung folgenden Werktag. Kosten, die<br />
durch einen durch Sonderwünsche des Vertragspartners bedingten abweichenden Versand oder für Lieferungen von<br />
unter 50 Karten pro Bestellung entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartners.<br />
10. Rügeobliegenheit<br />
Der Vertragspartner hat jede Lieferung unverzüglich auf Vollständigkeit zu überprüfen. Reklamationen erkennbarer<br />
Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich in schriftlicher Form geltend gemacht werden.<br />
11. Liste von der Belieferung ausgeschlossener Personen<br />
<strong>ias</strong> übermittelt dem Vertragspartner fallweise Listen von Untervermittlern und Endabnehmern, an die keine Doppelkarten<br />
weitergegeben werden dürfen. An dieses Verbot hält sich der Vertragspartner. Bei Verstoß gegen dieses Verbot<br />
oder bei sonstigen schwerwiegenden und/oder wiederholten Verstößen gegen diese Lieferbedingungen behält <strong>ias</strong><br />
sich vor, den Vertragspartner oder von ihm belieferte Untervermittler oder Endabnehmer von jeder weiteren Belieferung<br />
auszuschließen.<br />
12. Gerichtsstand/Erfüllungsort<br />
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bremen.<br />
13. Anwendbares Recht<br />
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung der CISG ist ausgeschlossen.<br />
14. Salvatorische Klausel<br />
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die<br />
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.<br />
<strong>ias</strong> <strong>Internationale</strong> Assekuranz-Service GmbH Geschäftsführer: Thomas M. Schrader<br />
Sitz der Gesellschaft: Rockwinkeler Heerstr. 14, 28355 Bremen Registergericht: Amtsgericht Bremen HRB 15947<br />
© <strong>ias</strong> GmbH 05/08