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REG-FLSC-160221 Rennreglement F.L.S.C. 2016

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Artikel 15 - Zusätzliche Verstärkungen<br />

a) Die Rutschplatte muss aus maximal 3mm Flachblech sein und darf an der Vorderachse verschweißt werden, bis<br />

zur Frontschürze hochgezogen und mit maximal 2 Schweißen von Maximum 5cm an der Frontschürze befestigt<br />

sein. Die Rutschplatte ist obligatorisch!<br />

b) Im Kofferraum darf ein Winkeleisen von maximal 40x40x5mm ab Mitte hinterer AXE und zwischen den<br />

Radkästen in gerader Linie bis nach Hinten auf dem Bodenblech angeschweißt werden und vor dem hinteren<br />

Abschlussblech von rechts nach links mit gleichem Winkel verbunden werden. Die Winkeleisen dürfen überall<br />

verschweißt werden wo sie an der Karosserie anliegen. Minimum 500mm vor dieser Konstruktion darf sich nichts<br />

befinden woran es sich abstützen könnte. Im Kofferraum dürfen sich keine Reifen befinden.<br />

c) Türen dürfen zugeschweißt werden, der Kofferraum darf an maximal 4 Stellen mit 2mm Blechen von 100x50mm<br />

zugeschweißt werden. Die Motorhaube darf nicht zugeschweißt werden, nur mit Metalldraht, Schrauben oder<br />

ähnlichem so verschlossen sein, dass man sie jederzeit öffnen kann (z.Bsp.: auf Verlangen der Wagenkontrolle).<br />

d) Eine Anhängerkupplung gilt selbst als zusätzliche Verstärkung wenn sie ab Werk montiert ist, und muss<br />

demzufolge unbedingt komplett abgebaut werden.<br />

e) Stoßstangen<br />

Die originalen Stoßstangen können durch selbstgebaute aus Fachblech ersetzt werden, welche folgende Masse<br />

haben müssen:<br />

- Blechdicke: 2mm<br />

- Höhe (vordere Seite): 100mm<br />

- Tiefe (obere und untere Seite): 50mm<br />

Die Breite der Originalstoßstange darf nicht überschritten werden. Auf beiden Seiten darf die Stoßstange mit<br />

dem Kotflügel durch 1mm dickes Blech 150x100mm verbunden werden.<br />

Alternativ können die Stoßstangen auch aus 2 Rohren à 1 Zoll bestehen die jeweils nur alle 10cm mit einer<br />

Schweißnaht von maximal 10cm geschweißt werden.<br />

f) Der Motor darf mit einer Verstärkung aus Winkeleisen bis 40mm Seitenlänge und 5mm Wanddicke im Inneren<br />

des Motorraumes geschützt werden. Die Verstärkung darf die Breite des Fahrgestells nicht überschreiten, nicht<br />

gebogen und nicht mit der Karosserie verschweißt werden. Beidseitig darf ein Winkel vom Fahrgestell bis zum<br />

Schlossträger hochgezogen und an der oberen Kante miteinander verbunden werden. Die Verstärkung darf<br />

beidseitig mit einer Stütze von maximal 25cm nach Hinten abgestützt werden. Auf dem oberen Winkel der<br />

Verstärkung dürfen maximal, 2 Schrauben oder Bolzen zum Verschließen der Motorhaube angebracht werden.<br />

g) Der Rahmen (Chassis) darf weder ausgeschäumt noch mit irgendwelchen anderen Materialen (Holz, Metall oder<br />

Ähnliches) ausgefüllt werden.<br />

Artikel 16 - Bremsleuchte<br />

Die Wagen müssen mit mindestens einer gut sichtbaren 21-Watt-Bremsleuchte von mindestens 90x90mm oder<br />

LED in der Heckscheibe ausgerüstet sein, welche durch einen Druckschalter (nicht obligatorisch) in der<br />

Bremsleitung betätigt werden kann. Zusätzlich kann noch ein Staublicht, das während der Fahrt immer leuchtet,<br />

angebracht werden.<br />

Artikel 17 - Umänderungen und Arbeiten im Fahrerlager<br />

Bei Trennscheiben- und/oder Schweißarbeiten im Fahrerlager ist die Sicherheit der anwesenden Personen zu<br />

gewährleisten (bzgl. Funkenflug sowie Verbrennungen der Augen). Eine zweite Person soll während den Arbeiten<br />

Gefahren vorbeugen.<br />

Artikel 18 - Sonstiges<br />

a) Alles was nicht aufgeführt ist, ist nicht erlaubt. Bei Unstimmigkeiten oder Zweifel gilt es sich an die<br />

Ansprechpartner der F.L.S.C./angegliederten Vereine zu wenden.<br />

b) Größere technische Änderungen der Wagen müssen mindestens 1 Jahr im Voraus festgelegt werden.<br />

c) Werbung auf den Wagen ist erlaubt.<br />

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