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Reisenetz Broschüre Aufsichtspflicht bei Jugendreisen

Aktuelle Rechtslage bei Jugendreisen für Jugendliche bis 18 im In- und Ausland.

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www.reisenetz.org<br />

Hier buchte die Klägerin eine Pauschalreise (All inclusive) für sich und ihren<br />

minderjährigen Sohn. Der Reiseveranstalter hat in seinem Prospekt darauf<br />

hingewiesen, dass kein Alkohol an Minderjährige ausgeschenkt werde. Dennoch<br />

war es dem 16-Jährigen möglich, im Hotel Alkohol zu erhalten und diesen<br />

in unkontrollierten Mengen zu sich zu nehmen. Da hier keine Jugendreise<br />

gebucht worden ist, schuldete der Reiseveranstalter nach Auffassung des Gerichts<br />

auch keine Betreuung oder Aufsicht und hat die Klage der Mutter auf<br />

Reisepreisminderung abgelehnt.<br />

Die unterschiedlichen Entscheidungen machen deutlich, dass es für die Haftung<br />

des Veranstalters maßgeblich darauf ankommt, ob es sich um eine Jugendreise<br />

oder eine klassische Pauschalreise handelt. Bei einer Jugendreise<br />

ist ein gewisses Maß an Aufsicht auch was den Umgang mit Alkohol betrifft,<br />

generell als eine geschuldete Reiseleistung anzusehen. Aus diesen Gründen<br />

ist es für Reiseveranstalter und Betreuer von <strong>Jugendreisen</strong> unabdingbar, klare<br />

Regeln zu formulieren, deren Einhaltung zu kontrollieren und Konsequenzen<br />

im Fall eines Regelverstoßes anzudrohen und durchzusetzen. Im besten Fall<br />

sollten formulierte Verhaltensregeln auf den Reisen ggf. mit Verweis auf die<br />

jeweiligen gesetzlichen Regelungen im Zielgebiet schriftlich auch schon vor<br />

Reisebeginn mit den Reiseunterlagen erfolgen. So kann sichergestellt werden,<br />

dass auch die Erziehungsberechtigten vor Reisebeginn mit ihren Kindern<br />

die Thematik erörtern.<br />

<br />

Nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss über in Europa geltende Regelungen<br />

in Bezug auf das Mindestalter von Jugendlichen zum Ausschank und Verkauf<br />

von Alkohol und Spirituosen.<br />

<br />

Konsum <br />

Verkauf<br />

Land Bier Wein Spirituosen Bier Wein <br />

Spirituosen<br />

Schweiz Schweiz 16 16 18 16 16 <br />

18<br />

Deutschland 16 16 18 16 16 <br />

18<br />

Österreich Österreich 16 16 18 16 16 <br />

18<br />

Frankreich Frankreich 16 16 16 16 16 <br />

16<br />

Italien Italien 16 16 16 16 16 <br />

16<br />

Irland Irland 18 18 18 18 18 <br />

18<br />

Großbritannien 18 18 18 18 18 <br />

18<br />

Norwegen Norwegen 18 18 20 18 18 <br />

20<br />

Schweden Schweden 18 18 18 20 20 <br />

20<br />

Türkei Türkei 18 18 18 18 18 <br />

18<br />

Spanien Spanien* 18 18 18 18 18 <br />

18<br />

<br />

1 <br />

Österreich<br />

* 1 hat den Jugendschutz auf Landesebene geregelt, weswegen es je nach Region sinnvoll ist, sich die Abbildung 4:<br />

*InSpanienkannesregionalzuAbweichungendergesetzlichenRegelungenkommen.UnterUmständenwerdeneindeutigeRegelungen<br />

ÖsterreichhatdenJugendschutzaufLandesebenegeregelt,weswegenesjenachRegionsinnvollist,sichdieentsprechenden<br />

entsprechenden Landesgesetze noch einmal anzusehen. gesetzlichen Informationen gibt es kommen. u. a. unter: http://www.alk-info.<br />

Umständen werden Abbildung 4:<br />

eindeutige Landesgesetzenocheinmalanzusehen.Informationengibtesu.a.unter:http://www.alkinfo.com/index.php/kinderjugendlichehm/283<br />

vondenBehördennichtbeachtet,diekannbspw.inGalicienderFallsein(hierzugibtderJugendschutzatlasder<br />

Regelungen von den Behörden nicht beachtet, dies kann bspw. Galizien der Fall sein (hierzu gibt der<br />

Ausschank<br />

com/index.php/kinder-jugendliche-hm/283-jugendschutzgesetz-alkopops-alkohol-ausgang, http://www.protectionof-minors.eu/de/AT_overview.php<br />

der Bundesar<strong>bei</strong>tsgemeinschaft für Kinder- und Jugendschutz Auskunft).<br />

und Verkauf von alkoho-<br />

Regelungen zu Ausschank<br />

Jugendschutzatlas<br />

jugendschutzgesetzalkopopsalkoholausgang,http://www.protectionofminors.eu/de/AT_overview.php<br />

Bundesar<strong>bei</strong>tsgemeinschaftfürKinderundJugendschutzAuskunft).<br />

<br />

und Verkauf von alkoholischen<br />

Getränken in den<br />

2 lischen Getränken in den<br />

In Italien wurde die Altersgrenze für Ausschank und Verkauf von alkoholhaltigen Getränken am 13.09.2012<br />

von <br />

2 InItalienwurdedieAltersgrenzefürAusschankundVerkaufvonalkoholhaltigenGetränkenam13.09.2012von16auf18erhöht.InItalien<br />

16 auf 18 erhöht. Italien wird alkoholhaltigen im Allgemeinen gesprochen, ein Unterschied europäischen Ländern<br />

europäischen Ländern<br />

wirdvonalkoholhaltigenGetränkenimAllgemeinengesprochen,einUnterschiedzwischenhochprozentigenundbierbzw.<br />

hochprozentigen bier- bzw. schaumweinhaltigen ist nicht zu erkennen.<br />

3<br />

In schaumweinhaltigenGetränkenistnichtzuerkennen.<br />

Spanien kann es regional Abweichungen der gesetzlichen Regelungen kommen. Unter Umständen werden<br />

eindeutige<br />

<br />

3.2 <br />

3 Regelungen von den Behörden nicht beachtet, dies kann bspw. in Galizien der Fall sein (hierzu gibt der<br />

InSpanienkannesregionalzuAbweichungendergesetzlichenRegelungenkommen.UnterUmständenwerdeneindeutigeRegelungen<br />

Jugendschutzatlas Tabak, der Bundesar<strong>bei</strong>tsgemeinschaft § 10 JuSchG<br />

für Kinder- und Jugendschutz Auskunft.)<br />

vondenBehördennichtbeachtet,dieskannbspw.inGalizienderFallsein(hierzugibtderJugendschutzatlasder<br />

Unter Bundesar<strong>bei</strong>tsgemeinschaftfürKinderundJugendschutzAuskunft.)<br />

diesem Link finden Sie die Jugendschutzbestimmungen für die europäischen Länder:<br />

http://www.protection-of-minors.eu/de/AT_overview.php <br />

(ein Projekt der BAJ – Bundesar<strong>bei</strong>tsgemeinschaft Kinder-<br />

und<br />

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen<br />

UnterdiesemLinkfindenSiefürdieJugendschutzbestimmungenfürdieeuropäischenLänder:<br />

e. V., 10178 Berlin, Tel. 030/400 40 300)<br />

Tabakwaren <br />

an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen<br />

das V.|10178Berlin|Tel.+493040040300)|<br />

Rauchen gestattet werden.<br />

http://www.protectionofminors.eu/de/AT_overview.php(einProjektderBAJBundesar<strong>bei</strong>tsgemeinschaftKinderundJugendschutze.<br />

<br />

3.2 Tabak, § 10 JuSchG<br />

<br />

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten<br />

werden. (1) In Gaststätten, Dies gilt nicht, Verkaufsstellen wenn ein Automat oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen<br />

1. Tabakwaren an einem an Kindern und oder Jugendlichen unzugänglichen weder abgegeben Ort noch aufgestellt darf ihnen ist<br />

oder das Rauchen gestattet werden.<br />

2. (2) durch In der technische Öffentlichkeit Vorrichtungen dürfen Tabakwaren oder durch nicht ständige in Automaten Aufsicht angeboten sichergestellt<br />

werden. ist, Dies dass Kinder gilt nicht, und wenn Jugendliche ein Automat Tabakwaren nicht entnehmen können.<br />

1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist,<br />

oder<br />

2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt<br />

ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können.<br />

24 Aktuelle Rechtslage <strong>bei</strong> <strong>Jugendreisen</strong> für Jugendliche bis 18 Jahre im In- und Ausland<br />

KAPITEL 3<br />

25

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