Reisenetz Broschüre Aufsichtspflicht bei Jugendreisen
Aktuelle Rechtslage bei Jugendreisen für Jugendliche bis 18 im In- und Ausland.
Aktuelle Rechtslage bei Jugendreisen für Jugendliche bis 18 im In- und Ausland.
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www.reisenetz.org<br />
Hier buchte die Klägerin eine Pauschalreise (All inclusive) für sich und ihren<br />
minderjährigen Sohn. Der Reiseveranstalter hat in seinem Prospekt darauf<br />
hingewiesen, dass kein Alkohol an Minderjährige ausgeschenkt werde. Dennoch<br />
war es dem 16-Jährigen möglich, im Hotel Alkohol zu erhalten und diesen<br />
in unkontrollierten Mengen zu sich zu nehmen. Da hier keine Jugendreise<br />
gebucht worden ist, schuldete der Reiseveranstalter nach Auffassung des Gerichts<br />
auch keine Betreuung oder Aufsicht und hat die Klage der Mutter auf<br />
Reisepreisminderung abgelehnt.<br />
Die unterschiedlichen Entscheidungen machen deutlich, dass es für die Haftung<br />
des Veranstalters maßgeblich darauf ankommt, ob es sich um eine Jugendreise<br />
oder eine klassische Pauschalreise handelt. Bei einer Jugendreise<br />
ist ein gewisses Maß an Aufsicht auch was den Umgang mit Alkohol betrifft,<br />
generell als eine geschuldete Reiseleistung anzusehen. Aus diesen Gründen<br />
ist es für Reiseveranstalter und Betreuer von <strong>Jugendreisen</strong> unabdingbar, klare<br />
Regeln zu formulieren, deren Einhaltung zu kontrollieren und Konsequenzen<br />
im Fall eines Regelverstoßes anzudrohen und durchzusetzen. Im besten Fall<br />
sollten formulierte Verhaltensregeln auf den Reisen ggf. mit Verweis auf die<br />
jeweiligen gesetzlichen Regelungen im Zielgebiet schriftlich auch schon vor<br />
Reisebeginn mit den Reiseunterlagen erfolgen. So kann sichergestellt werden,<br />
dass auch die Erziehungsberechtigten vor Reisebeginn mit ihren Kindern<br />
die Thematik erörtern.<br />
<br />
Nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss über in Europa geltende Regelungen<br />
in Bezug auf das Mindestalter von Jugendlichen zum Ausschank und Verkauf<br />
von Alkohol und Spirituosen.<br />
<br />
Konsum <br />
Verkauf<br />
Land Bier Wein Spirituosen Bier Wein <br />
Spirituosen<br />
Schweiz Schweiz 16 16 18 16 16 <br />
18<br />
Deutschland 16 16 18 16 16 <br />
18<br />
Österreich Österreich 16 16 18 16 16 <br />
18<br />
Frankreich Frankreich 16 16 16 16 16 <br />
16<br />
Italien Italien 16 16 16 16 16 <br />
16<br />
Irland Irland 18 18 18 18 18 <br />
18<br />
Großbritannien 18 18 18 18 18 <br />
18<br />
Norwegen Norwegen 18 18 20 18 18 <br />
20<br />
Schweden Schweden 18 18 18 20 20 <br />
20<br />
Türkei Türkei 18 18 18 18 18 <br />
18<br />
Spanien Spanien* 18 18 18 18 18 <br />
18<br />
<br />
1 <br />
Österreich<br />
* 1 hat den Jugendschutz auf Landesebene geregelt, weswegen es je nach Region sinnvoll ist, sich die Abbildung 4:<br />
*InSpanienkannesregionalzuAbweichungendergesetzlichenRegelungenkommen.UnterUmständenwerdeneindeutigeRegelungen<br />
ÖsterreichhatdenJugendschutzaufLandesebenegeregelt,weswegenesjenachRegionsinnvollist,sichdieentsprechenden<br />
entsprechenden Landesgesetze noch einmal anzusehen. gesetzlichen Informationen gibt es kommen. u. a. unter: http://www.alk-info.<br />
Umständen werden Abbildung 4:<br />
eindeutige Landesgesetzenocheinmalanzusehen.Informationengibtesu.a.unter:http://www.alkinfo.com/index.php/kinderjugendlichehm/283<br />
vondenBehördennichtbeachtet,diekannbspw.inGalicienderFallsein(hierzugibtderJugendschutzatlasder<br />
Regelungen von den Behörden nicht beachtet, dies kann bspw. Galizien der Fall sein (hierzu gibt der<br />
Ausschank<br />
com/index.php/kinder-jugendliche-hm/283-jugendschutzgesetz-alkopops-alkohol-ausgang, http://www.protectionof-minors.eu/de/AT_overview.php<br />
der Bundesar<strong>bei</strong>tsgemeinschaft für Kinder- und Jugendschutz Auskunft).<br />
und Verkauf von alkoho-<br />
Regelungen zu Ausschank<br />
Jugendschutzatlas<br />
jugendschutzgesetzalkopopsalkoholausgang,http://www.protectionofminors.eu/de/AT_overview.php<br />
Bundesar<strong>bei</strong>tsgemeinschaftfürKinderundJugendschutzAuskunft).<br />
<br />
und Verkauf von alkoholischen<br />
Getränken in den<br />
2 lischen Getränken in den<br />
In Italien wurde die Altersgrenze für Ausschank und Verkauf von alkoholhaltigen Getränken am 13.09.2012<br />
von <br />
2 InItalienwurdedieAltersgrenzefürAusschankundVerkaufvonalkoholhaltigenGetränkenam13.09.2012von16auf18erhöht.InItalien<br />
16 auf 18 erhöht. Italien wird alkoholhaltigen im Allgemeinen gesprochen, ein Unterschied europäischen Ländern<br />
europäischen Ländern<br />
wirdvonalkoholhaltigenGetränkenimAllgemeinengesprochen,einUnterschiedzwischenhochprozentigenundbierbzw.<br />
hochprozentigen bier- bzw. schaumweinhaltigen ist nicht zu erkennen.<br />
3<br />
In schaumweinhaltigenGetränkenistnichtzuerkennen.<br />
Spanien kann es regional Abweichungen der gesetzlichen Regelungen kommen. Unter Umständen werden<br />
eindeutige<br />
<br />
3.2 <br />
3 Regelungen von den Behörden nicht beachtet, dies kann bspw. in Galizien der Fall sein (hierzu gibt der<br />
InSpanienkannesregionalzuAbweichungendergesetzlichenRegelungenkommen.UnterUmständenwerdeneindeutigeRegelungen<br />
Jugendschutzatlas Tabak, der Bundesar<strong>bei</strong>tsgemeinschaft § 10 JuSchG<br />
für Kinder- und Jugendschutz Auskunft.)<br />
vondenBehördennichtbeachtet,dieskannbspw.inGalizienderFallsein(hierzugibtderJugendschutzatlasder<br />
Unter Bundesar<strong>bei</strong>tsgemeinschaftfürKinderundJugendschutzAuskunft.)<br />
diesem Link finden Sie die Jugendschutzbestimmungen für die europäischen Länder:<br />
http://www.protection-of-minors.eu/de/AT_overview.php <br />
(ein Projekt der BAJ – Bundesar<strong>bei</strong>tsgemeinschaft Kinder-<br />
und<br />
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen<br />
UnterdiesemLinkfindenSiefürdieJugendschutzbestimmungenfürdieeuropäischenLänder:<br />
e. V., 10178 Berlin, Tel. 030/400 40 300)<br />
Tabakwaren <br />
an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen<br />
das V.|10178Berlin|Tel.+493040040300)|<br />
Rauchen gestattet werden.<br />
http://www.protectionofminors.eu/de/AT_overview.php(einProjektderBAJBundesar<strong>bei</strong>tsgemeinschaftKinderundJugendschutze.<br />
<br />
3.2 Tabak, § 10 JuSchG<br />
<br />
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten<br />
werden. (1) In Gaststätten, Dies gilt nicht, Verkaufsstellen wenn ein Automat oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen<br />
1. Tabakwaren an einem an Kindern und oder Jugendlichen unzugänglichen weder abgegeben Ort noch aufgestellt darf ihnen ist<br />
oder das Rauchen gestattet werden.<br />
2. (2) durch In der technische Öffentlichkeit Vorrichtungen dürfen Tabakwaren oder durch nicht ständige in Automaten Aufsicht angeboten sichergestellt<br />
werden. ist, Dies dass Kinder gilt nicht, und wenn Jugendliche ein Automat Tabakwaren nicht entnehmen können.<br />
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist,<br />
oder<br />
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt<br />
ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können.<br />
24 Aktuelle Rechtslage <strong>bei</strong> <strong>Jugendreisen</strong> für Jugendliche bis 18 Jahre im In- und Ausland<br />
KAPITEL 3<br />
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