Beförderungsbedingungen
mdb_221412_internationale_befoerderungsbedingungen_09_05_2016
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Gültig ab 13. Dezember 2015<br />
Besondere Internationale <strong>Beförderungsbedingungen</strong><br />
der Deutschen<br />
Bahn AG für Reisen mit Fahrkarten<br />
ohne (integrierte) Reservierung<br />
(SCIC-NRT)<br />
Gültig ab 13. Dezember 2015<br />
Stand: 01. Februar 2016<br />
Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der DB Fernverkehr AG steht an diesem<br />
Regelwerk das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung<br />
zum Zwecke der Weitergabe an Dritte bedürfen der Zustimmung der DB Fernverkehr AG.<br />
Tarifverzeichnis Nr. 701/1
Geschäftsführung<br />
DB Fernverkehr AG<br />
Preismanagement . Implementierung - V.FMV 13<br />
Stephensonstr. 1<br />
D-60326 Frankfurt am Main<br />
Änderungen und Ergänzungen<br />
Bek.- Nr. TVA Nr. Gültig ab ... kurzer Inhalt<br />
1 262/46/2015 13.12.2015 Neuausgabe<br />
2 287/48/2015 13.12.2015 Nr. 6.2.6: Druckfehlerberichtigung<br />
3 27/05/2015 01.02.2016 Nr. 6.2.1: Ersetzung Vertrieb über mobile.bahn.de<br />
m.bahn.de durch bahn.de<br />
Nr. 6.3: Anpassungen beim Handy-Ticket<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 2<br />
Tfv 701/1
Begriffsbestimmungen<br />
Ausgebendes Unternehmen: Unternehmen, das den Beförderungsausweis an den Reisenden<br />
ausgegeben hat. Für den Bereich der DB ist das ausgebende Unternehmen<br />
die DB Vertrieb GmbH, Frankfurt am Main. Von der DB Vertrieb<br />
GmbH ausgegebene Fahrkarten tragen auf der Vorderseite links<br />
oben das DB-Logo sowie den Unternehmenscode "1080".<br />
Ausführender Beförderer: Beförderer, dem der vertragliche Beförderer die Durchführung der Beförderung<br />
auf der Schiene ganz oder teilweise übertragen hat.<br />
Soweit die Beförderung durch mehrere aufeinander folgende Beförderer<br />
durchgeführt wird, ganz oder teilweise durch andere Verkehrsunternehmen<br />
als die des Deutsche Bahn-Konzerns erbracht wird, kommt der<br />
Beförderungsvertrag mit dem die Beförderungsleistung jeweils erbringenden<br />
Verkehrsunternehmen und zu dessen <strong>Beförderungsbedingungen</strong><br />
zustande dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Beförderer innerhalb<br />
oder außerhalb des Deutsche Bahn – Konzerns handelt.<br />
BB Personenverkehr:<br />
DB-Bahnhöfe:<br />
DB-Strecken:<br />
<strong>Beförderungsbedingungen</strong> für Personen durch die Unternehmen<br />
der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), Tarifverzeichnis-<br />
Nummer 600.<br />
Bahnhöfe, die an DB-Strecken liegen.<br />
Strecken, die von Verkehrsunternehmen des Deutschen Bahn-<br />
Konzerns oder von mit diesem kooperierenden Verkehrsunternehmen<br />
im nationalen Schienenverkehr (Binnenverkehr) befahren werden. Hierzu<br />
zählen auch im Ausland gelegene Strecken, wenn die Beförderungen<br />
auf, zu und von diesen nach Art. 1 CIV nicht als internationale Beförderung<br />
anzusehen ist (zum Beispiel die deutschen Strecken auf<br />
Schweizer Gebiet, sowie der Verkehr von und zu den Gemeinschaftsbahnhöfen<br />
in Österreich).<br />
DB-Fahrkarten<br />
Grenztarifpunkt:<br />
Inlandsfahrkarte<br />
IRT-Fahrkarte<br />
NRT-Fahrkarte<br />
SCIC-EWT<br />
Fahrkarten, die von der DB Vertrieb GmbH ausgegeben werden. Auf<br />
den Fahrkarten wird dies durch das DB-Logo und dem Unternehmenscode<br />
"1080" in der oberen linken Ecke der Vorderseite dokumentiert.<br />
Der Punkt, an dem die Infrastrukturen von Infrastrukturbetreibern verschiedener<br />
Nationalitäten aneinander anstoßen und der im Regelfall<br />
mit dem Tarifpunkt zusammenfällt.<br />
Fahrkarte für eine vollständig im Ausland liegende Verbindung, wobei<br />
die Grenztarifpunkte des Landes dazu gehören. Diese Fahrkarten können<br />
Teil einer internationalen Reise sein, sie können jedoch auch ohne<br />
Verbindung zu Fahrkaten davor- oder dahinter liegender Strecken ausgegeben<br />
werden<br />
Fahrkarte, in die eine Reservierung integriert ist (Globalpreisfahrkarte).<br />
Fahrkarte, in die keine Reservierung integriert sind. Dabei kann es sich<br />
um eine grenzüberschreitende Fahrkarte (durchgehende Fahrkarte)als<br />
auch um eine Fahrkarte innerhalb eines Landes (Inlandsfahrkarte)<br />
handeln.<br />
Besondere Internationalen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> für Reisen mit<br />
Fahrkarten im Ost-West-Verkehr (englisch: Special Conditions of International<br />
Carriage – East West Traffic)<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 3<br />
Tfv 701/1
Tarifpunkt:<br />
Ein Ort, von und nach dem Beförderungsausweise ausgegeben werden<br />
können, wenn er in den elektronischen Vertriebssystemen der ausgebenden<br />
Unternehmen enthalten ist<br />
Vertraglicher Beförderer: Beförderer, mit dem der Reisende den Beförderungsvertrag gemäß den<br />
Einheitlichen Rechtsvorschriften (ER CIV) geschlossen hat; das kann<br />
auch ein aufeinander folgender Beförderer sein, der auf der Grundlage<br />
dieses Beförderungsvertrages haftet.<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 4<br />
Tfv 701/1
Inhaltsverzeichnis<br />
Einleitung 6<br />
1 Rechtsgrundlage für die Beförderung 6<br />
2 Einführung und Veröffentlichung der besonderen Internationalen<br />
<strong>Beförderungsbedingungen</strong> 8<br />
3 Zusammensetzung der Besonderen Internationalen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> 8<br />
4 Beteiligte Beförderer 9<br />
5 Fahrkarten 9<br />
6 Erwerb der Fahrkarten, Online-Verkauf, Handy-Ticket 10<br />
7 Geltungsdauer der Fahrkarten 12<br />
8 Reservierung und Zuteilung der Plätze 13<br />
9 Benutzung der Fahrkarten 16<br />
10 Unterbrechung der Reise 18<br />
11 Änderung des Beförderungsvertrages 18<br />
12 Fahrpreise, Ermäßigungen, Besondere Angebote 19<br />
13 Rückgabe, Umtausch und Erstattung 29<br />
14 Besondere Bedingungen für die Mitnahme von Handgepäck 30<br />
15 Mitnahme von Fahrrädern 31<br />
16 Mitnahme von Hunden und kleinen Haustieren 34<br />
17 Besondere Bedingungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität 34<br />
18 Reisegepäck 38<br />
19 Fahrgastrechte aufgrund von Zugausfällen und Zugverspätungen 41<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 5<br />
Tfv 701/1
Einleitung<br />
Diese „Besonderen Internationalen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> der Deutschen Bahn AG" gelten<br />
für Fahrkarten für internationale Reisen ohne integrierte Sitzplatzreservierung (NRT-Fahrkarte),<br />
wenn die Fahrkarte von der DB Vertrieb GmbH verkauft wurde. Für die in Deutschland (DB-<br />
Strecken) liegenden Streckenteile dieser NRT-Fahrkarte gelten die BB Personenverkehr, sofern<br />
nachfolgend keine anderen Regelungen genannt sind.<br />
Für von anderen Unternehmen ausgegebene Beförderungsausweise gelten deren jeweilige Verkaufsbestimmungen.<br />
1 Rechtsgrundlage für die Beförderung<br />
1.1 Die Beförderung unterliegt<br />
1.1.1 dem ”Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)” vom<br />
03.06.1999 und dessen Anhang A ”Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über<br />
die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (CIV)”, wenn sie Strecken von<br />
mindestens zwei diesem Übereinkommen angeschlossenen Unternehmen verschiedener<br />
Länder umfasst oder wenn sie über die Strecke nur eines am Übereinkommen beteiligten<br />
Unternehmens führt, sofern es sich dabei um eine Seestrecke handelt, die im Sinne<br />
des erwähnten Übereinkommens als international anzusehen ist;<br />
1.1.2 den GCC-CIV/PRR Artikel 1 (siehe Anlage 2a);<br />
1.1.3 für die Seestrecke einer gemischten Beförderung Bahn/Schiff dem Recht, dem der Beförderer<br />
zur See untersteht, und den von ihm erlassenen besonderen Bedingungen;<br />
1.1.4 für internationale Reisen, bei denen die gesamte Fahrtstrecke im IC Bus zurückgelegt<br />
wird, den Bedingungen für die Nutzung der IC Busse (IC Bus), Tarifverzeichnis Nr. 643;<br />
1.1.5 für internationale Reisen, bei denen nur ein Teilstück im IC Bus zurückgelegt wird, diesen<br />
SCIC-NRT sowie der EU-Verordnung Nr. 1371/2007.<br />
1.2 Internationaler Verkehr mit den Länder der GUS und des Baltikums<br />
Für den internationalen Verkehr mit den Ländern der GUS und des Baltikums gelten die<br />
nachstehend aufgeführten beförderungsrechtlichen Grundlagen:<br />
1.2.1 für die von den Bahnhöfen in Deutschland nach den Bahnhöfen in der GUS oder im Baltikum<br />
ausgegebenen Beförderungsausweise<br />
a) auf dem Streckenabschnitt zwischen dem Bahnhof in Deutschland und dem Grenztarifpunkt<br />
GUS/Polen bzw. Baltikum/Polen bzw. GUS/Slowakei - in beiden Richtungen -<br />
die Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung<br />
von Personen (CIV) mit den Einheitlichen Zusatzbestimmungen<br />
(DCU)<br />
b) auf dem Streckenabschnitt zwischen dem Grenztarifpunkt GUS/Polen bzw. Baltikum/Polen<br />
bzw. GUS/Slowakei und dem Bahnhof in der GUS oder im Baltikum - in<br />
beiden Richtungen – die Besondere Internationalen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> für<br />
Reisen mit Fahrkarten im Ost-West Verkehr (SCIC-EWT) ( siehe Anlage 3)<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 6<br />
Tfv 701/1
1.2.2 für die von den Bahnhöfen in der GUS oder im Baltikum nach Bahnhöfen in Deutschland<br />
ausgegebenen Beförderungsausweise<br />
a) auf dem Streckenabschnitt zwischen dem Bahnhof in der GUS oder im Baltikum und<br />
dem Grenztarifpunkt GUS/Polen bzw. Baltikum/Polen oder dem Grenztarifpunkt<br />
GUS/Slowakei - in beiden Richtungen - die Besondere Internationalen <strong>Beförderungsbedingungen</strong><br />
für Reisen mit Fahrkarten im Ost-West-Verkehr (SCIC-EWT)<br />
b) auf dem Streckenabschnitt zwischen dem Grenztarifpunkt GUS/Polen bzw. Baltikum/Polen<br />
oder dem Grenztarifpunkt GUS/Slowakei und dem Bahnhof in Deutschland<br />
- in beiden Richtungen - die Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die<br />
internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (CIV) mit den Einheitlichen Zusatzbestimmungen<br />
(DCU);<br />
1.2.3 für die von den Bahnhöfen in Deutschland nach den Bahnhöfen in Finnland und von den<br />
Bahnhöfen in Finnland nach den Bahnhöfen in Deutschland ausgegebenen Beförderungsausweise<br />
a) auf dem Streckenabschnitt in der GUS und im Baltikum - in beiden Richtungen - die<br />
Besondere Internationalen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> für Reisen mit Fahrkarten im<br />
Ost-West Verkehr (SCIC-EWT)<br />
b) auf dem Streckenabschnitt zwischen dem Grenztarifpunkt GUS/Polen bzw. Baltikum/Polen<br />
bzw. GUS/Slowakei und dem Bahnhof in Deutschland sowie zwischen<br />
dem Grenztarifpunkt GUS/Finnland und dem Bahnhof in Finnland - in beiden Richtungen<br />
- die Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung<br />
von (CIV) mit den Einheitlichen Zusatzbestimmungen (DCU).<br />
1.2.4 CIV und SCIC-EWT gelten jedoch nur insoweit, als sie den nachstehenden Beförderungsbestimmungen<br />
für diese Länder nicht entgegenstehen.<br />
1.2.5 Die Haftung des Beförderers für Tötung und Verletzung von Reisenden sowie für Schäden,<br />
die durch Verspätung oder Ausfall eines Zuges oder durch Anschlussversäumnis<br />
entstehen, richtet sich nach den Gesetzen und Vorschriften des Staates, in dem das<br />
schädigende Ereignis eingetreten ist.<br />
1.2.6 Die Bestimmungen über die Benutzung von Liege-/Schlafwagen unterliegen den <strong>Beförderungsbedingungen</strong><br />
des Nachtreiseverkehrs (siehe dazu „<strong>Beförderungsbedingungen</strong><br />
zur Benutzung von Nachtreisezügen (SCIC-NT), Tfv 618.<br />
1.2.7 Fahrkarten (Inlandsfahrkarten), für Verbindungen zwischen Orten im Ausland, die von<br />
der DB ausgegeben werden und nicht Teil einer grenzüberschreitenden Reise sind, unterliegen<br />
- der EU-Verordnung 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom<br />
23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr<br />
(PRR) einschließlich der Einheitlichen Rechtsvorschriften CIV in der Fassung<br />
des Anhangs I zur PRR, soweit sie in dem jeweiligen Land und auf die jeweiligen<br />
Verkehre anwendbar ist,<br />
- dem jeweiligen Landesrecht,<br />
- den Allgemeinen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> für die Eisenbahnbeförderung von<br />
Personen (GCC-CIV/PRR, siehe Anlage 2a), soweit sie vom Beförderer als anwendbar<br />
erklärt wurden (Ausnahmen siehe 2b, Liste der Europäischen Kommission),<br />
- diesen SCIC-NRT und ggf. ergänzend, den <strong>Beförderungsbedingungen</strong> des vertraglichen<br />
Beförderers für seinen Binnenverkehr.<br />
Die SCIC-NRT haben bei Widersprüchen den Vorrang vor den Regelungen des<br />
Binnenverkehrs.<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 7<br />
Tfv 701/1
2 Einführung und Veröffentlichung der besonderen Internationalen <strong>Beförderungsbedingungen</strong><br />
Die Einführung dieses Tarifs, etwaige Änderungen und Ergänzungen und seine Aufhebung<br />
werden im Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr<br />
der Eisenbahnen des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland<br />
(TVA) bekannt gegeben.<br />
Die jeweils neueste Fassung dieses Tarifs ist darüber hinaus im Internet unter der Adresse<br />
www.bahn.de/AGB veröffentlicht.<br />
3 Zusammensetzung der Besonderen Internationalen <strong>Beförderungsbedingungen</strong><br />
(Ergänzung zu Punkt 3.2. GCC-CIV/PRR)und Kontingentierung<br />
Die Besonderen Internationalen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> bestehen aus:<br />
3.1 Besondere Internationalen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> der Deutschen Bahn AG<br />
(SCIC)<br />
(Special Conditions of International Carriage); Tfv 701<br />
- für Reisen mit Fahrkarten ohne integrierte Reservierung (SCIC-NRT)<br />
(Special Conditions of International Carriage - Non Reservation Tickets), Tfv 701/1<br />
- für Reisen mit Fahrkarten mit integrierter Reservierung (SCIC-IRT)<br />
(Special Conditions of International Carriage – Integrated Reservation Tickets),<br />
Tfv 701/2<br />
- für Reisen mit Rail Pass Tickets (SCIC-RPT)<br />
(Special Conditions of International Carriage – Rail Pass Tickets), Tfv 701/3<br />
- für Reisen mit Fahrkarten ohne integrierte Reservierung für Angebote der DB Regio<br />
AG im grenzüberschreitenden Verkehr (SCIC-NRT/DB Regio, Tfv 701/4)<br />
3.2 SCIC-Sonderbestimmungen für Verkehre mit bestimmten Beförderern ins/im<br />
Ausland (SCIC-SB, Tfv 711)<br />
Für einzelne Verbindungen gelten Sonderbestimmungen (SCIC-SB). Die SCIC-SB regeln<br />
die Verkehre von Deutschland in die folgenden Regionen. Die dort tätigen Beförderer<br />
sind nachstehend mit ihrem vierstelligen Beförderercode in Klammern aufgeführt:<br />
Nordeuropa:<br />
Westeuropa:<br />
Südeuropa:<br />
Dänemark (DSB-1186), Finnland (VR-0010, Viking Line 3029), Norwegen<br />
(NSB-1076) und Schweden (SJ-1174); Arlanda Express-3025, Jönköpings<br />
Länstrafik-3075, Skånetrafiken-3126, Tågkompaniet-3050,<br />
Länstrafiken i Norrbotten-3027, Västtrafik-3197), Veolia-3051<br />
Niederlande (NS-1184), Belgien (SNCB-1088), Frankreich (SNCF-1087),<br />
Eurostar (EIL-0015), Luxemburg (CFL-0082)<br />
Italien (TI-0083), Österreich (ÖBB-1181, MBS-3035; ROeEE/GYSEV-<br />
0043, ZB-3037) und Schweiz (SBB-1185)<br />
Südosteuropa: Ungarn (MAV-1155, Gysev-1153), Bosnien-Herzegowina (ZFBH 0089),<br />
Bulgarien (BDZ-1152), Kroatien (HZ-1178), Mazedonien (CFARYM-<br />
0065), Montenegro (ZCG 0062), Rumänien (CFR-1153), Serbien (SV<br />
1172), Slowenien (SZ 1179), Republik Srpska (ZRS 0044) und Türkei<br />
(TCDD-0075)<br />
Osteuropa:<br />
Slowakei (ZSSK-1156), Estland (EVR-0026), Kasachstan (KZH-0027),<br />
Lettland (LDZ-0025), Litauen (LG-0024), Moldawien (CFM-0023), Polen<br />
(PKP-1251), Russland (RZD-1120), Tschechien (CD-1154, Pragbus-<br />
1980), Ukraine (UZ-0022), Weißrussland (BC-0021)<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 8<br />
Tfv 701/1
4 Beteiligte Beförderer<br />
Die Anlage 1 enthält die Liste der Ansprechpartner der für den internationalen Verkehr<br />
zuständigen Kundendienststellen der beteiligten Beförderer.<br />
5 Fahrkarten<br />
(Ergänzung zu Punkt 4.1 GCC-CIV/PRR)<br />
5.1 Fahrkarten werden ausgegeben für:<br />
a) Einzelreisen gem. Nr. 2.1.2 BB Personenverkehr, d.h. für bis zu 5 Personen auf einer<br />
Fahrkarte,<br />
b) Reisegruppen ab 6 zahlenden Erwachsenen auf einer Fahrkarte und<br />
c) Hunde.<br />
5.2 Fahrkarten werden je nach Angebot und/oder dem Vertriebskanal auf den Namen lautend<br />
oder unpersönlich ausgegeben.<br />
5.3 Internationale Fahrkarten und Inlandsfahrkarten werden nur zu Zielbahnhöfen und über<br />
Relationen ausgegeben, die in den Vertriebssystemen der Deutschen Bahn AG enthalten<br />
sind.<br />
5.4 Internationale Fahrkarten werden ausgegeben:<br />
a) ab einem DB-Bahnhof in Deutschland zu einem Bestimmungsort im Ausland,<br />
b) von einem Abgangsort im Ausland zu einem DB-Bahnhof in Deutschland,<br />
c) ab einem für den internationalen Personenverkehr vorgesehenen Grenztarifpunkt<br />
bis zu dem der Reisende bereits eine oder mehrere Fahrkarten gemäß BB Personenverkehr<br />
besitzt, zu einem Bestimmungsort im Ausland. Als Fahrkarte des Binnenverkehrs<br />
in diesem Sinn gilt auch die Berechtigung einer Begleitperson eines<br />
behinderten Reisenden zur Freifahrt innerhalb Deutschlands nach § 145 Abs. 2 Nr.<br />
1 SGB IX;<br />
d) ab einem für den internationalen Personenverkehr vorgesehenen Grenztarifpunkt,<br />
bis zu dem der Reisende bereits eine oder mehrere Fahrkarten des Binnenverkehrs<br />
einer anderen Bahn als der DB besitzt, bis zu einem DB-Bahnhof. Dazu gehören<br />
auch Fahrkarten vom Ausland zu den sog. Gemeinschaftsbahnhöfen Basel<br />
Badischer Bahnhof, Bayrisch Eisenstein, Konstanz, Kufstein, Lindau, Passau,<br />
Salzburg, Schaffhausen, Simbach (Inn), Waldshut.<br />
e) ab einem Abgangsort im Ausland bis zu einem für den internationalen Personenverkehr<br />
vorgesehenen Grenztarifpunkt, ab dem der Reisende bereits eine oder<br />
mehrere Fahrkarten des DB-Binnenverkehrs besitzt,<br />
f) ab einem Abgangsort im Inland bis zu einem für den internationalen Personenverkehr<br />
vorgesehenen Grenztarifpunkt, ab dem der Reisende bereits eine oder mehrere<br />
Fahrkarten des Binnenverkehrs einer anderen Bahn als der DB besitzt.<br />
In den Fällen der Buchstaben c) bis f) verkörpern abweichend von Nr. 3.4 GCC-CIV/PRR<br />
mehrere Beförderungsdokumente einen einzigen, durchgehenden Beförderungsvertrag,<br />
wenn sie ausschließlich für nicht-reservierungspflichtige Züge gelten.<br />
5.5 Inlandsfahrkarten werden für Verbindungen zwischen Orten nur eines Landes, das nicht<br />
Deutschland ist, ausgegeben, wenn diese Verbindungen nicht Teil einer grenzüberschreitenden<br />
Reise sind. Jeder Beförderer kann gemäß Nr. 9.5.1 lit. c.) GCC-CIV/PRR<br />
seine Strecken von der Anwendbarkeit der PRR (Passengers' Rights Regulation; siehe<br />
Anlage 2a) ausschließen. Diese Strecken sind in Anlage 2 genannt.<br />
5.6 Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt können ausgegeben werden bei:<br />
- Hin- und Rückreise über denselben Weg,<br />
- Hin- und Rückreise über verschiedene Wege,<br />
- Rückreise ab einem anderen Ort als dem Bestimmungsort der Hinreise,<br />
- Rückreise nach einem anderen Ort als dem Abgangsort der Hinreise.<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 9<br />
Tfv 701/1
5.7 Eine Fahrkarte darf, inklusive der mitreisenden Kinder, für bis zu 5 Personen ausgestellt<br />
werden. Die Anzahl der Reisenden ist auf der Fahrkarte angegeben.<br />
5.8 Beim Kauf von Fahrkarten 1. Klasse, wird für Streckenabschnitte, auf denen ausschließlich<br />
die 2. Klasse angeboten wird, der vom jeweiligen Beförderer angegebenen Fahrpreis<br />
der 2. Klasse berechnet.<br />
6 Erwerb der Fahrkarten, Online-Verkauf, Handy-Ticket<br />
6.1 Erwerb der Fahrkarten, Verkauf im Zug, Vorverkauf<br />
Fahrkarten können grundsätzlich an allen DB Verkaufsstellen bzw. über die in Nr. 6.2<br />
genannten webbasierten Kanäle erworben werden, wobei bestimmte Fahrkarten und<br />
Angebote auf bestimmte Vertriebswege beschränkt sein können.<br />
In den Zügen werden nur einzelne Fahrkarten für die konkrete Hin- oder Rückfahrt zum<br />
Bordpreis bis zum Grenztarifpunkt ausgestellt. Der Bordpreis entspricht der Summe des<br />
Flexpreises des deutschen Streckenanteils nach Berücksichtigung eines etwaigen Rabattes<br />
(z.B. Kind, BahnCard) und eines Aufschlags in Höhe von 7,50 €. Für den anschließenden<br />
ausländischen Streckenteil gelten die Bedingungen des jeweiligen Beförderers.<br />
Besonderheiten in bestimmten Verkehren sind in den SCIC-SB (Tfv 711) genannt.<br />
Fahrkarten werden frühestens drei Monate, für Verbindungen des Hochgeschwindigkeitsverkehrs<br />
zwischen Deutschland und Frankreich vier Monate vor dem ersten Geltungstag<br />
ausgegeben. Diese Frist kann auf sechs Monate ausgedehnt werden (zum Beispiel<br />
zur Ermöglichung von Platzreservierungen).<br />
In Ausnahmefällen kann der Vorverkaufszeitraum verkürzt werden (zum Beispiel bei<br />
Fahrplanwechsel oder für besondere Angebote).<br />
Für bestimmte Angebote und/oder für bestimmte Verbindungen können Mindestbestellfristen<br />
gelten. Ebenso kann der Erwerb der Fahrkarte auf eine bestimmte Anzahl von<br />
Tagen vor dem ersten Geltungstag (Vorkaufsfrist) begrenzt sein.<br />
6.2 Online-Verkauf<br />
6.2.1 Für den Verkauf von Fahrkarten im Internet gelten die über<br />
www.bahn.de/www.bahn.com veröffentlichten „Bedingungen für den Internet-Verkauf<br />
von Fahrkarten (Tfv 600/I)“ in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden<br />
Bestimmungen nichts anderes ergibt.<br />
Unter www.bahn.de/www.bahn.com können internationale Fahrkarten mit Reservierungen<br />
durch Online-Bestellung und Erhalt auf dem Postweg (Online-Buchungsverfahren)<br />
oder durch Selbstausdruck am eigenen Drucker (Online-Ticket im Homeprintverfahren)<br />
erworben werden.<br />
6.2.2 Der webbasierte Verkauf erfolgt über die Internet-Website www.bahn.de/www.bahn.com<br />
und kann auch im Auftrag des Kunden durch eine Verkaufsstelle der DB (Reisezentrum<br />
oder Agentur) erfolgen.<br />
Für die Ausgabe eines Online-Tickets durch eine Verkaufsstelle oder durch ein ermächtigtes<br />
Reisebüro gelten die Bedingungen der betreffenden Ausgabestelle.<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 10<br />
Tfv 701/1
6.2.3 Im Online-Verfahren (Online-Buchung und Homeprint) können Fahrkarten zu folgenden<br />
Angeboten gemäß der in den SCIC-Sonderbestimmungen für Verkehre mit bestimmten<br />
Beförderern ins/im Ausland (SCIC-SB) genannten Bedingungen erworben werden:<br />
- Flexpreis,<br />
- Sparpreis Europa nach Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Kroatien, London,<br />
Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Schweden<br />
Tschechien, Ungarn,<br />
- Sparpreis Europa nach Polen für Ziele, die am Zuglauf der EC 40 - 47 und 54/55,<br />
außer ab/bis Frankfurt (Oder) sowie an der Strecke der IC Buslinie Berlin - Krakow<br />
liegen,<br />
- Sparpreis Europa für durchgehende Reisen mit Zug und IC Bus. Sparpreis Europa<br />
IC Bus für reine Busreisen auf den Strecken der IC Buslinien gem. Tfv 643,<br />
- Aktionsangebote gem. SCIC-SB, soweit der Online-Erwerb zugelassen ist.<br />
6.2.4 Die Fahrkarten sind im Rahmen der Verfügbarkeit für einfache Fahrt oder Hin- und Rückfahrt<br />
für die in den Vertriebssystemen der Deutschen Bahn enthaltenen Zielbahnhöfe erhältlich<br />
6.2.5 Bei Buchung durch den Reisenden im Internet ist auch die Zahlung über Internet online<br />
zu leisten (z.B. mit Girocard (Maestro) oder Kreditkarte (z.B. Visa Card, Mastercard,<br />
American Express usw.).<br />
6.2.6 Online-Tickets sind mit Namen versehene, persönliche Fahrkarten und deshalb nicht<br />
übertragbar. Sie berechtigen nur zur Fahrt, wenn bei der Kontrolle im Zug/im Bus die bei<br />
der Buchung angegebene und gem. den Online-Ticket-Bedingungen zugelassene ID-<br />
Karte im Original mit vorgelegt wird.<br />
Online-Tickets sind auf weißem Papier im DIN A 4-Format auszudrucken. Auf dem Papierausdruck<br />
sind neben der Fahrkarte, ggf. mit Reservierungsdaten, die ausgewählte<br />
Verbindung sowie Sicherheitszertifikate dargestellt. Das Vorzeigen der (ausgedruckten)<br />
Buchungsbestätigung bzw. die rein elektronische Anzeige auf einem Computer-<br />
Bildschirm ersetzen grundsätzlich nicht den Papierausdruck.<br />
In Zügen der Verbindungen nach/von<br />
• Belgien,<br />
• Dänemark,<br />
• Niederlande,<br />
• Österreich (außer Zillertalbahn)<br />
• Schweden,<br />
• Schweiz,<br />
• Slowakei,<br />
• Slowenien,<br />
• Tschechien,<br />
• zu den Zielen der Hochgeschwindigkeitszüge zwischen Deutschland und Frankreich<br />
sowie<br />
• im DB-ÖBB-Kooperationsverkehr nach Italien über den Brenner und<br />
kann das Online-Ticket ersatzweise als pdf-Dokument auch auf dem Display eines mobilen<br />
Endgerätes (z.B. Smartphone, Tablet) vorgezeigt werden.<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 11<br />
Tfv 701/1
Kann bei der Fahrkartenprüfung im Zug/Bus<br />
• kein auf den Namen des Reisenden lautendes Online-Ticket bzw. nicht die im Online-Ticket<br />
angegebene ID-Karte im Original vorgelegt werden oder<br />
• ist das gebuchte Online-Ticket nicht auf weißes DIN A 4-Papier ausgedruckt bzw.<br />
ist die Kontrolle bei versuchter elektronischer Prüfung über Display-Anzeige in den<br />
o.g. Verbindungen nicht erfolgreich oder<br />
• kann das vor Fahrtantritt gebuchte Handy-Ticket nicht einwandfrei vorgezeigt werden,<br />
so ist eine neue Fahrkarte (im Zug/Bus zum Bordpreis) zu erwerben. Der Reisende bekommt<br />
diese Fahrkarte gegen Vorlage der zum Kontrollzeitpunkt gültigen ID-Karte bzw.<br />
des ausgedruckten ursprünglichen Online-Tickets bzw. des Nachweises der rechtzeitigen<br />
und vollständigen Buchung des Handy-Tickets unter Abzug eines Bearbeitungsentgelts<br />
von 7,- € erstattet, wenn er diese Unterlagen innerhalb von 14 Tagen einreicht.<br />
6.2.7 Rückgabe, Umtausch und Erstattung (Ergänzung zu Punkt 4.2.4 GCC-CIV/PRR)<br />
Umtausch, Rückgabe und Erstattung von bei der DB online gebuchten Fahrkarten erfolgen<br />
ausschließlich über www.bahn.de/www.bahn.com.<br />
6.3 Handy-Ticket<br />
Über www.bahn.de kann ein Großteil internationaler Fahrkarten zum Flexpreis mit/ohne<br />
BahnCard/RAILPLUS-Rabatt bzw. zum Angebot Sparpreis Europa mit/ohne BahnCard-<br />
Rabatt für jeweils bis zu 5 Personen als Handy-Ticket erworben werden.<br />
6.3.1 Für die Buchung im Handy-Ticket-Verfahren und die Nutzung im Zug gelten die Bestimmungen<br />
gem. Nr. 7 der Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten der BB<br />
Personenverkehr (Nr. 600/I) entsprechend.<br />
Für das gebuchte Angebot gelten darüber hinaus die Tarifbestimmungen SCIC-NRT und<br />
SCIC-SB.<br />
6.3.2 Umtausch, Rückgabe und Erstattung von Fahrkarten, die über mobile.bahn.de bzw.<br />
m.bahn.de gebucht wurden, erfolgen ausschließlich über www.bahn.de/www.bahn.com<br />
über den Bereich „Buchungsrückschau“ (angemeldete Kunden) bzw. „Auftragssuche“<br />
(nicht angemeldete Kunden), gegen Gutschrift des bezahlten Fahrpreises abzüglich eines<br />
Bearbeitungsentgelts von 17,50 €, sofern die Tarifbedingungen des gewählten Angebots<br />
dies zulassen.<br />
7 Geltungsdauer der Fahrkarten<br />
7.1 Fahrkarten für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt gelten 15 Tage ab dem 1. Geltungstag<br />
(z. B.: 1.Geltungstag ist der 01.04., letzter Geltungstag ist der 15.04.).<br />
Für bestimmte Verkehre oder besondere Angebote können die SCIC-SB (Tfv 711) eine<br />
abweichende Geltungsdauer regeln.<br />
Die Geltungsdauer beginnt an dem auf der Fahrkarte eingetragenen Tag.<br />
Der erste Geltungstag der Fahrkarte zählt als voller Tag. Der Reisende kann seine Reise<br />
an jedem beliebigen Tag innerhalb der Geltungsdauer seiner Fahrkarte antreten; er<br />
muss sie spätestens mit einem Zug beenden, der nach dem Fahrplan den Bestimmungsort<br />
am letzten Tag der Geltungsdauer spätestens um 24 Uhr (bei der DB bis 3 Uhr<br />
des Folgetages) erreichen soll.<br />
Fahrkarten, die bei der DB für Strecken mit einer Gesamtentfernung bis 100 Tarifkilometer<br />
ausgegeben werden, haben eine Geltungsdauer von einem Tag, unabhängig davon,<br />
ob es sich um eine einfache Fahrt oder eine Hin- und Rückfahrt handelt.<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 12<br />
Tfv 701/1
7.2 Die Geltungsdauer kann entgeltfrei verlängert werden, wenn die Fahrkarte aus zwingenden<br />
Gründen (Krankheit, schwerer Unfall usw.) nicht innerhalb der Geltungsdauer benutzt<br />
werden kann. Hierfür gelten die Bedingungen des Beförderers, bei dem der Antrag<br />
gestellt wird.<br />
7.3 Fahrkarten für Angebote mit Zugbindung gelten nur an dem auf dem Beförderungsausweis<br />
angegebenen Reisetag und in den aufgeführten Zügen.<br />
8 Reservierung und Zuteilung der Plätze<br />
(Ergänzung zu Punkt 4.1.4 GCC-CIV/PRR)<br />
8.1 Allgemeines<br />
Die Besonderen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> der jeweiligen Beförderer legen fest, unter<br />
welchen Voraussetzungen die Reservierung von Sitz-, Liege- und Schlafwagenplätzen<br />
möglich oder gegebenenfalls obligatorisch ist. Für die Platzzuweisung gelten die Bestimmungen<br />
jedes Beförderers.<br />
Bei der DB gelten für die Reservierung von Sitzplätzen in ICE, EC/IC-Zügen die Bestimmungen<br />
gem. Nr. 5 BB Personenverkehr.<br />
Eine Fahrkarte 1. Klasse gem. Nr. 5.3 BB Personenverkehr umfasst eine integrierte Sitzplatzreservierung<br />
auch für alle nicht reservierungspflichtigen Züge des internationalen<br />
Verkehrs, sofern diese auf der Fahrkarte dargestellt sind, die erforderliche Verfügbarkeit<br />
der Sitzplätze gegeben ist und die Reservierung/en durch die elektronischen Vertriebssysteme<br />
erstellt werden können.<br />
Der Reisende darf für sich einen verfügbaren Platz als belegt kennzeichnen. Verlässt er<br />
seinen Platz ohne deutliche Kennzeichnung, verliert er den Anspruch darauf.<br />
Die Reisenden können im Voraus Sitzplätze für bestimmte Züge bestellen. Die Platzbestellung<br />
kann auf bestimmte Einsteigebahnhöfe, Wagen und Abteile beschränkt werden.<br />
Für welche Züge Platzkarten verkauft werden und welche Züge nur gegen Lösen von<br />
Platzkarten benutzt werden dürfen, ist in den Fahrplanunterlagen angegeben.<br />
Bei bestimmten Katamaran- und Schiffsverbindungen können Plätze reserviert werden.<br />
Die zugeteilten Plätze werden gekennzeichnet. Der bestellte Platz muss 15 Minuten<br />
nach Abfahrt des Zuges von dem Bahnhof eingenommen worden sein, von dem ab der<br />
Platz zugeteilt wurde; andernfalls erlischt der Anspruch auf den Platz.<br />
Konnten bestellte Plätze nicht zugeteilt oder zugeteilte Plätze nicht bereitgehalten werden,<br />
so hat der Besteller nur Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Reservierungsentgelts.<br />
8.2 Reservierungsentgelt<br />
Die Erhebung eines Entgelts für die Platzbuchung in ICE-, EC- und IC-Zügen und sonstige<br />
Zuschläge für Strecken ausländischer Beförderer richtet sich nach den jeweiligen<br />
Regelungen des Beförderers.<br />
Bei der DB beträgt das Reservierungsentgelt pro Person und Richtung 4,50 € und ist bei<br />
der Bestellung zu zahlen. Dies gilt auch für Kinder bis einschließlich 5 Jahre, die ansonsten<br />
bei der Deutschen Bahn aufgrund ihres Alters ohne Berechnung eines Fahrpreises<br />
befördert werden, wenn für sie ein eigener Platz beansprucht wird. Reisende mit einer<br />
Fahrkarte zum Flexpreis oder Sparpreis Europa, die in Begleitung von mindestens einem<br />
Kind Sitzplätze reservieren, zahlen für maximal fünf in der Fahrkarte eingetragene Personen<br />
pro Richtung 9,00 € (Familienreservierung).<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 13<br />
Tfv 701/1
Für schwerbehinderte Menschen im Rollstuhl oder Blinde, denen im Ausweis für<br />
schwerbehinderte Menschen die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung bescheinigt<br />
ist, können pro Richtung bis zu zwei Sitzplätze ohne Entgelt reserviert werden.<br />
Reisende, die einen Zuschlag/Aufpreis für einen Sitzplatz gezahlt haben, sind von der<br />
Zahlung des Reservierungsentgeltes befreit, wenn dieses im Preis des Zuschlages/Aufpreises<br />
enthalten ist.<br />
8.3 Platzbestellung, Bestellfrist, Bestellschluss<br />
Sitzplätze können grundsätzlich mindestens 3 Monate vor dem Reisetag mündlich, bei<br />
Buchung ab Bahnhöfen der DB – ausgenommen in platzkartenpflichtigen Zügen - auch<br />
fernmündlich, per Fax etc. bei den Annahmestellen bestellt werden (Bestellfrist). In diesem<br />
Fall werden die Platzkarten bis zum Reisetag, längstens jedoch bis zu 5 Tage nach<br />
dem Bestelltag, zur Abholung bereitgehalten.<br />
Bei Bestellungen für reservierungspflichtige Züge ist die Fahrkarte gleichzeitig zu lösen.<br />
Der Beförderer setzt den Zeitpunkt fest, bis zu welchen Platzbestellungen für einen bestimmten<br />
Zug angenommen werden (Bestellschluss). Im Allgemeinen können - abhängig<br />
von den Öffnungszeiten der Verkaufsstellen und der Betriebszeit der Platzbuchungsanlagen<br />
- Plätze im Rahmen ihrer Verfügbarkeit bis zur Abfahrt des Zuges am jeweiligen<br />
Einsteigebahnhof des Reisenden gebucht werden. Hiervon ausgenommen sind einzelne<br />
Züge, die auf ausländischen Strecken beginnen.<br />
Wünsche hinsichtlich der Reservierung bestimmter Plätze (z. B. Abteilwagen, Fensterplatz)<br />
werden berücksichtigt, soweit entsprechende Plätze verfügbar sind. Andernfalls<br />
teilt der Beförderer Plätze in anderer Lage zu. Ein Anspruch auf Zuteilung bestimmter<br />
Plätze besteht nicht.<br />
Bei Anfragen an ausländische Beförderer können Entgelte erhoben werden.<br />
8.4 Zuteilungsfrist, Zuteilung<br />
Der Reisende hat sich beim Empfang der Reservierungsausweise, soweit möglich, zu<br />
überzeugen, dass die Platzzuteilung seine Wünsche berücksichtigt. Er ist nicht verpflichtet,<br />
Reservierungsausweise anzunehmen, die hinsichtlich der Zuteilung den Wünschen<br />
(z. B. Raucher/Nichtraucher, Zug und/oder Reisetag) nicht entsprechen.<br />
Dies gilt nicht bei reservierungspflichtigen Zügen.<br />
8.5 Platzbuchung bei Mitnahme von Fahrrädern auf Fahrradkarte<br />
Bei Mitnahme von Fahrrädern in Zügen, die im Fahrplan besonders gekennzeichnet sind<br />
(z. B. mit einem Fahrrad-Symbol), ist der Stellplatz für das Fahrrad reservierungspflichtig.<br />
Die Reservierung des Stellplatzes ist bei gleichzeitigem Lösen einer Fahrradkarte<br />
oder einer Sitzplatzreservierung entgeltfrei, ansonsten ist das festgesetzte Entgelt in Höhe<br />
von 4,50 € zu zahlen. Unabhängig davon gilt Nr. 8.1 Absatz 2.<br />
Ohne Buchung einer Stellplatzreservierung ist die Mitnahme eines Fahrrades gestattet,<br />
wenn noch ein Stellplatz für die vorgesehene Strecke frei ist. In Zweifelsfällen entscheidet<br />
das Zugbegleitpersonal.<br />
Es gelten die Regelungen der Nr. 15 „Mitnahme von Fahrrädern“.<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 14<br />
Tfv 701/1
8.6 Abbestellung, Umbuchung, Umreservierung einer integrierten Sitzplatzreservierung<br />
Die Abbestellung von reservierten Plätzen ist möglich. Ein bereits gezahltes Buchungsentgelt<br />
wird jedoch nicht zurückgezahlt.<br />
Soll ein reservierter Sitzplatz auf Wunsch des Reisenden umgebucht werden, so ist hierfür<br />
erneut das Reservierungsentgelt in Höhe von 4,50 € zu zahlen.<br />
Für die Umreservierung einer integrierten Sitzplatzreservierungen gemäß Nr. 5.3 BB<br />
Personenverkehr gilt Nr. 5.4.1 BB Personenverkehr.<br />
Liegt der Grund für die Umbuchung im Verantwortungsbereich eines Beförderers (z.B.<br />
wg. Zugverspätung, Anschlussversäumnis), so wird diese kostenlos durchgeführt.<br />
Zuschläge werden bis zur fahrplanmäßigen Abfahrt des Zuges ohne Abzug erstattet.<br />
Nach diesem Zeitpunkt werden nur noch 50% des Zuschlages erstattet.<br />
Die Abbestellung oder die Umbuchung einer Platzreservierung für reservierungspflichtige<br />
Züge und für die reservierungspflichtigen IC Busse ist nur bei gleichzeitiger Vorlage der<br />
dazugehörigen Fahrkarte möglich.<br />
8.7 Erstattung<br />
Platzreservierungen werden unter Rückzahlung des erhobenen Reservierungsentgeltes<br />
von jeder Annahmestelle erstattet, wenn die Plätze auch für eine Reservierung nach Nr.<br />
8.1 nicht zugeteilt oder zugeteilte Plätze nicht bereitgehalten werden konnten (Ausverkauf,<br />
Zugausfall).<br />
Für Fahrkarten mit integrierter Sitzplatzreservierung gilt Nr. 5.4.2 BB Personenverkehr.<br />
Die Platzreservierung ist in diesen Fällen innerhalb von 6 Monaten nach dem darin eingetragenen<br />
Reisetag zurückzugeben. Der Erstattungsgrund ist von dem zuteilenden Beförderer<br />
zu bescheinigen. Das Erstattungsentgelt wird nicht erhoben.<br />
Die Erstattung einer Platzreservierung für reservierungspflichtige Züge und für die reservierungspflichtigen<br />
IC Busse ist nur bei gleichzeitiger Vorlage der dazugehörigen Fahrkarte<br />
möglich.<br />
8.8 Reservierungspflichtige internationale Züge<br />
Reservierungspflichtige Züge sind in den Fahrplänen durch den Zusatz "reservierungspflichtiger<br />
Zug" (Symbol mit umrandeten "R") gekennzeichnet.<br />
8.8.1 Für die reservierungspflichtigen ICE- und TGV-Zügen des Hochgeschwindigkeitsverkehrs<br />
Deutschland – Frankreich, X2 in Schweden und Eurostar nach/von London<br />
werden kostenfreie Reservierungen nur in Verbindung mit einer durchgehenden Fahrkarte<br />
ausgegeben. Ein nachträglicher Erwerb einer Reservierung ist nicht möglich.<br />
8.8.2 Für die reservierungspflichtigen EC-Züge zwischen Deutschland und Polen werden<br />
Reservierungen für Einzelreisende bei der DB nur beim gleichzeitigen Kauf der Fahrkarte<br />
und nur bis zwei Monate im Voraus kostenfrei ausgegeben. Der nachträgliche Erwerb<br />
der Reservierung ist nur im personalbedienten Verkauf und nur gegen Zahlung des Reservierungsentgeltes<br />
in Höhe von 4,50 € möglich.<br />
8.8.3 Für die reservierungspflichtigen IC Busse werden Reservierungen bei der DB nur beim<br />
gleichzeitigen Kauf der Fahrkarte ausgegeben. Der nachträgliche Erwerb einer Reservierung<br />
ist nur im personalbedienten Verkauf und nur gegen Zahlung des Reservierungsentgeltes<br />
in Höhe von 4,50 € möglich. Im Übrigen gelten die Bedingungen für die Nutzung<br />
der IC Busse (BB IC Bus, Tfv 643).<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 15<br />
Tfv 701/1
8.8.4 Die Expressbusse zwischen Saarbrücken und Luxemburg sind ein reservierungspflichtiges<br />
Produkt der Luxemburgischen Eisenbahn (CFL). Für die Fahrt in den Expressbussen<br />
Saarbücken - Luxemburg mit Vor- und/oder Nachlauf auf DB-Strecke werden<br />
NRT-Fahrkarten mit Reservierung ausgegeben. Ohne Vor- und/oder Nachlauf sind<br />
IRT-Fahrkarten gem. der <strong>Beförderungsbedingungen</strong> der CFL zu erwerben. Dies gilt auch<br />
im Fall einer Umbuchung im Rahmen eines Umtauschs oder bei Aufhebung der Zugbindung<br />
durch Erwerb einer Sparpreis Europa Luxemburg Zusatz-Fahrkarte. Weitere Besonderheiten<br />
siehe Nr. 2.1.2 SCIC-Sonderbestimmungen.<br />
8.8.5 Züge mit Sonderzuschlag<br />
Ausländische Beförderer erheben bei der Benutzung bestimmter Züge Zuschläge (z.<br />
Glacier-Express in der Schweiz). Diese werden in voller Höhe auch für Kinder erhoben,<br />
denen nach NRT die Beförderung zum halben Preis zusteht.<br />
Die Zuschläge sind vor Fahrtantritt zu lösen.<br />
Für die Bestellung, Zuteilung und Benutzung der Plätze gelten die <strong>Beförderungsbedingungen</strong><br />
der jeweiligen Beförderer.<br />
8.9 Buchung von Sitzplätzen für Gruppen; Sonderwagen<br />
Die Platzreservierung für Gruppen von mindestens 6 zahlenden Erwachsenen kann mit<br />
wenigen Ausnahmen für alle Züge und Tage beantragt werden.<br />
Die Teilnehmer werden nach Möglichkeit geschlossen untergebracht.<br />
Grundsätzlich sind in Gruppenfahrkarte die erforderlichen Reservierungen enthalten. Ansonsten<br />
gilt Nr. 12.4.1.<br />
8.9.1 Abbestellung, Umbuchung<br />
Nicht benötigte Plätze und Sonderwagen sind abzubestellen. Abbestellungen werden<br />
von allen Annahmestellen entgegengenommen. Werden Sonderwagen nicht rechtzeitig<br />
abbestellt oder ohne Abbestellung nicht benutzt, so kann das Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />
die Zahlung aller ihr durch die Ausführung der Bestellung entstandenen Kosten<br />
verlangen.<br />
Bei Umbuchungen gelten die Regelungen Nr. 8.7 entsprechend.<br />
9 Benutzung der Fahrkarten<br />
(Ergänzung zu Punkt 5.2.5 GCC-CIV/PRR)<br />
9.1 Für die Benutzung bestimmter Züge oder Wagen (Schlafwagen, Liegewagen, Sitzplatzwagen<br />
usw.) können besondere Zuschläge/Aufpreise erhoben werden.<br />
9.2 Bei Wahlstrecken muss die Fahrt über einen der angegebenen Wege ausgeführt werden.<br />
Der Wechsel auf eine andere Strecke ist nicht gestattet. Die zur Beförderung auf<br />
das Ziel zugelassenen Wege und Produktklassen werden auf der Fahrkarte kenntlich<br />
gemacht. Fahrkarten ohne Wegeangabe sind nur für den direkten Reiseweg gültig. Von<br />
der DB ausgestellte Fahrkarten ohne Angabe der Produktklasse oder mit der Angabe<br />
"NV" (Nahverkehr) sind auf der DB-Strecke nur in der Produktklasse C (Nahverkehr) gültig.<br />
Der Reisende kann bei der Auswahl der Verbindung pro Fahrkarte bis zu zwei Bahnhöfe<br />
bestimmten, die in Richtung auf das Fahrtziel durchfahren werden sollen. Für Fahrten in<br />
entgegengesetzter Fahrtrichtung sowie für Rund-, Kreuz- und Querfahrten ist der Erwerb<br />
mehrerer Fahrkarten erforderlich.<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 16<br />
Tfv 701/1
Bei Umwegfahrten bzw. Fahrten in einer höheren Produktklasse ist die Differenz zwischen<br />
den Flexpreisen der in den Fahrkarten ausgewiesenen Wege bzw. Produktklasse<br />
und des Umweges bzw. der höheren Produktklasse zu zahlen. Ein BahnCard- Rabatt<br />
findet ggf. Anwendung.<br />
9.3 Bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt wird nach Antritt der Rückfahrt die Fahrkarte für<br />
die Hinfahrt ungültig.<br />
9.4 Die von der SNCF in Frankreich, der SNCB in Belgien, der NS in den Niederlanden und<br />
von Trenitalia in Italien ausgegebenen Fahrkarten gelten auf ihren eigenen Verbindungen<br />
längstens 24 Stunden nach ihrer Gültig-Stempelung.<br />
9.5 Die Entgelte für die Beförderung zwischen Bahnhöfen innerhalb einer Stadt (z. B. in Paris,<br />
London, Wien) sind in den Fahrpreisen nicht enthalten; für diese Beförderung hat der<br />
Reisende auf eigene Kosten zu sorgen.<br />
9.6 Der Reisende ist verpflichtet, alle Beförderungsausweise (Fahrkarten, Reservierungen,<br />
Aufpreise, Zuschläge etc.) sowie evtl. erforderliche Nachweise zur berechtigten Inanspruchnahme<br />
von Ermäßigungen (nationale Ermäßigungskarten, Behindertenausweis<br />
etc.) bis zur Beendigung der Reise mit sich zu führen. In einzelnen Fällen (z. B. interne<br />
Prüfung, Missbrauchsverdacht) kann der Beförderer den Beförderungsausweis einziehen<br />
und muss dann einen Ersatzbeförderungsausweis ausstellen.<br />
Bei der DB wird in diesem Fall ein Beleg „Fahrgeldnachforderung“ mit entsprechender<br />
Codierung erstellt.<br />
9.7 Für den Anspruch auf BahnCard -Rabatt gelten die Bestimmungen gem. Nr. 2.3 der Bedingungen<br />
über den Erwerb und die Nutzung von BahnCards (BahnCard; Tfv 600/C) der<br />
BB Personenverkehr.<br />
Kann der Reisende bei der Fahrkartenkontrolle auf dem DB-Streckenteil, in Zügen mit<br />
Fahrkartenverkauf keine gültige BahnCard vorlegen, so hat er zu dem von ihm bereits<br />
bezahlten Fahrpreis beim Angebot „Flexpreis“ mit BahnCard –Rabatt einen Betrag in<br />
Höhe von 25 % (BahnCard 25) bzw. 50 % (BahnCard 50) des Bordpreises ohne Bahn-<br />
Card-Rabatt bzw. zuzüglich Bordentgelt nachzuzahlen. Hat der Reisende das Fehlen der<br />
BahnCard vor Fahrtantritt bemerkt, ist die entsprechende Regulierung im personalbedienten<br />
Verkauf ohne Erhebung eines Bearbeitungsentgelts möglich.<br />
Kann der Reisende mit einer Fahrkarte zum Angebot „Sparpreis Europa“ keine gültige<br />
BahnCard vorlegen, so hat er zu dem von ihm bereits bezahlten Fahrpreis mit BahnCard<br />
–Rabatt einen Festbetrag in Höhe von 30 € (2. Klasse) bzw. 45 € (1. Klasse), an Bord<br />
der Züge zum Bordpreis bzw. zuzüglich Bordentgelt nachzuzahlen.<br />
Legt der Reisende innerhalb von 14 Tagen nach der Fahrkartenkontrolle die entsprechenden<br />
Fahrkarten und eine zum Kontrollzeitpunkt gültige BahnCard 25/BahnCard 50<br />
vor, wird der nachgezahlte Betrag gegen ein Entgelt von 7 € erstattet. Dies gilt auch,<br />
wenn der Reisende vor Fahrtantritt zu dem von ihm bereits bezahlten Fahrpreis mit<br />
BahnCard-Rabatt einen Betrag in Höhe von 25 % (BahnCard 25) bzw. 50 % (BahnCard<br />
50) des Flexpreises nachzahlt und innerhalb von 14 Tagen nach der Nachzahlung eine<br />
zu diesem Zeitpunkt gültige BahnCard einschließlich der gelösten Fahrkarten vorlegt.<br />
Kann der Reisende mit einer Fahrkarte zum Angebot „Sparpreis Europa London“ keine<br />
gültige BahnCard vorlegen, so hat er zu dem von ihm bereits bezahlten Fahrpreis mit<br />
BahnCard –Rabatt einen Festbetrag in Höhe von 5 € (1. und 2. Klasse) an Bord der Züge<br />
zum Bordpreis bzw. zuzüglich Bordentgelts nachzuzahlen. Eine nachträgliche Erstattung<br />
analog der Nachzahlung wegen fehlender BahnCard bei Sparpreis Europa-<br />
Fahrkarten ist ausgeschlossen.<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 17<br />
Tfv 701/1
9.8 Für den ausländischen Streckenteil kommen grundsätzlich die Regelungen des jeweiligen<br />
Beförderers zur Anwendung, es sei denn, es sind anderslautende Regelungen in<br />
den SCIC-SB (Tfv 711) beim jeweiligen Verkehr genannt. Für den deutschen Streckenteil<br />
gelten die BB Personenverkehr entsprechend.<br />
10 Unterbrechung der Reise<br />
(Ergänzung zu Punkt 5.2.4 GCC-CIV/PRR)<br />
10.1 Innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarte zum Flexpreis darf der Reisende die Fahrt<br />
grundsätzlich beliebig oft und ohne Formalitäten unterbrechen.<br />
Bei Angeboten mit Zug- bzw. Busbindung (z. B. Sparpreis Europa , Sparpreis Europa IC<br />
Bus ) sind auf der Gesamtstrecke höchstens zwei Unterbrechungen bis max. je unter 48<br />
Stunden zugelassen, die direkt beim Kauf der Fahrkarte anzugeben und entsprechend<br />
auf der Fahrkarte ausgewiesen sind.<br />
10.2 Durch die Fahrtunterbrechung wird die Geltungsdauer nicht verlängert.<br />
10.3 Die Reise darf nur am Unterbrechungsort oder an einem Ort wieder aufgenommen werden,<br />
der auf der noch nicht benutzten Strecke liegt.<br />
11 Änderung des Beförderungsvertrages<br />
11.1 Streckenwechsel/ Änderung des Reiseweges<br />
Soll der Reiseweg nur auf deutschen Strecken geändert werden, so finden die Bestimmungen<br />
der BB Personenverkehr Anwendung.<br />
Änderungen des Reiseweges für ausländische Streckenteile sind gegen Zahlung eines<br />
Aufpreises oder Flexpreises, ggf. zuzüglich Bordentgelts, möglich. Es gelten die nationalen<br />
Bestimmungen des örtlichen Beförderers.<br />
11.2 Übergang in die höhere Wagenklasse oder in eine höhere Zuggattung<br />
Will der Reisende nur auf den Strecken der DB in die höhere Wagenklasse oder in eine<br />
höhere Produktklasse übergehen, so finden die Bestimmungen der BB Personenverkehr<br />
Anwendung.<br />
Bei Zuweisung eines anderen Platzes in einer höheren Klasse oder Leistungskategorie<br />
aus Gründen, die in den Verantwortungsbereich der Beförderer fallen, wird keine Aufzahlung<br />
verlangt.<br />
Wird dem Reisenden ein Platz in einer niedrigeren Klasse oder Leistungskategorie zugewiesen,<br />
so bescheinigt dies das Begleitpersonal auf der Fahrkarte, dem Reservierungsausweis<br />
oder auf der entsprechenden Quittung. Der Differenzbetrag wird gemäß<br />
der Besonderen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> des betroffenen Beförderers erstattet.<br />
11.3 Wechsel des Beförderers<br />
Bei paralleler Bedienung einer Strecke durch mehrere Beförderer ist der Wechsel zwischen<br />
diesen möglich, wenn sie es vereinbart haben und dies in den SCIC-SB (Tfv 711)<br />
beim jeweiligen Verkehr genannt ist.<br />
Ist das nicht der Fall, muss der Reisende eine neue Fahrkarte entsprechend den Bedingungen<br />
des von ihm ausgewählten Beförderers lösen.<br />
Dieser Beförderer kann auch regeln, dass lediglich ein Ergänzungsschein (z.B. Zuschlag,<br />
Aufpreis) für den Wechsel des Beförderers zur bereits vorhandenen Fahrkarte zu<br />
lösen ist.<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 18<br />
Tfv 701/1
12 Fahrpreise, Ermäßigungen, Besondere Angebote<br />
12.1 Allgemeines<br />
Die Fahrpreise der Beförderer basieren auf der einfachen Fahrt für die von ihnen angebotenen<br />
Zuggattungen, Wagenklassen oder Leistungskategorien.<br />
Die Grundsätze für Ermäßigungen von diesen Basispreisen sind nachstehend geregelt.<br />
Ob und unter welchen Voraussetzungen die Beförderer darüber hinausgehende Ermäßigung<br />
gewähren, ist in den <strong>Beförderungsbedingungen</strong> des jeweiligen Beförderers geregelt<br />
und – entsprechend der Vereinbarungen mit der DB - in den SCIC-SB (Tfv 711)<br />
beim jeweiligen Verkehr genannt.<br />
Die Beförderer geben gemäß den für sie geltenden landesrechtlichen Bestimmungen die<br />
Beförderungspreise bekannt.<br />
12.2 Berechnung der Fahrpreise<br />
Die Fahrpreise werden nach dem für den Ausgabetag der Fahrkarte vom jeweiligen Beförderer<br />
festgelegten Preis berechnet.<br />
Für Hin- und Rückfahrt über denselben Weg wird der doppelte Preis für einfache Fahrt<br />
oder ggf. der vom Beförderer angegebene besondere Preis für Hin- und Rückfahrt berechnet<br />
Bei Hin- und Rückfahrt über verschiedene Wege gilt:<br />
- Bei Nutzung desselben Beförderers auf der Hin- und auf der Rückfahrt wird der<br />
Preis für einfache Fahrt je für die Hinfahrt und die Rückfahrt erhoben, falls kein besonderer<br />
Fahrpreis für Hin- und Rückfahrt besteht;<br />
- Bei Nutzung verschiedener Beförderer auf der Hin- oder auf der Rückfahrt wird jeweils<br />
der Preis für einfache Fahrt erhoben, wie er vom jeweiligen Beförderer angegeben<br />
wird.<br />
Bei Hin- und Rückfahrt mit Rückreise ab einem anderen Ort als dem Bestimmungsort der<br />
Hinreise oder Rückreise zu einem anderen Bestimmungsort als dem Abgangsort der<br />
Hinreise wird für jede benutzte Strecke der Fahrpreis für einfache Fahrt berechnet.<br />
Für Inlandsfahrkarten für einzelne Beförderer können besondere Bestimmungen für die<br />
Berechnung gelten; sie sind in deren besonderen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> enthalten<br />
Den Flexpreisen werden Entgelte (örtliche Zuschläge, Hafengebühren, usw.) hinzugerechnet,<br />
wie sie in den Besonderen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> der jeweiligen Beförderer<br />
enthalten sind. Die auf die Fahrpreise gewährten Ermäßigungen (einschließlich der Ermäßigungen<br />
für Kinder) gelten nicht für die zusätzlichen Entgelte, vorbehaltlich besonderer<br />
<strong>Beförderungsbedingungen</strong> der Beförderer.<br />
Die ausschließliche Nutzung ganzer Abteile ist zugelassen, sofern für alle Plätze im Abteil<br />
eine Fahrkarte gelöst wird. Nur die tatsächlich Reisenden haben Anspruch auf die<br />
ihnen zustehenden Ermäßigungen. Für die übrigen vorhandenen Plätze ist der volle<br />
Fahrpreis zu zahlen.<br />
Die Beförderer können derartige Nutzungen beschränken, ablehnen oder sie besonderen<br />
Bedingungen unterstellen.<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 19<br />
Tfv 701/1
12.3 Fahrpreisermäßigung für Kinder<br />
Für die unentgeltliche Beförderung oder für die Gewährung der Fahrpreisermäßigung<br />
gelten für Kinder folgende Kinderaltersgrenzen:<br />
unentgeltliche Beförderung bis zum vollendeten<br />
– 6. Lebensjahr 1) für die belgischen, bulgarischen, dänischen 2) , deutschen 2) , finnischen,<br />
kroatischen, luxemburgischen, montenegrinischen, österreichischen<br />
2) , schwedischen 2) , schweizerischen 2) , serbischen, slowakischen,<br />
slowenischen, tschechischen und ungarischen Strecken<br />
– 4. Lebensjahr 1) für die Strecken aller übrigen Beförderer.<br />
Kinder unter 12 Jahren zahlen den halben Fahrpreis für Erwachsene.<br />
Ermäßigung von 50% für alleinreisende 3) Kinder bis zum vollendeten<br />
- 14. Lebensjahr für die montenegrinischen Strecken, die serbischen Strecken, die<br />
ungarischen Strecken sowie für die Seestrecken Niederlande/Belgien/Frankreich<br />
nach Großbritannien und von Frankreich nach Irland;<br />
- 15. Lebensjahr für die deutschen 2) , österreichischen 2) , slowakischen und tschechischen<br />
Strecken;<br />
- 16. Lebensjahr für die britischen 2) ,dänischen 2) , nordirischen, irischen 2) , norwegischen<br />
2) , schwedischen 2) und schweizerischen 2) Strecken;<br />
- 17. Lebensjahr für die finnischen Strecken;<br />
- 12. Lebensjahr für die Strecken aller übrigen Beförderer 2) .<br />
Familienkinder-Regelung:<br />
Kinder/Enkelkinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre werden in Begleitung von<br />
mindestens einem eigenen Eltern-/ Großelternteils oder deren Lebenspartner unentgeltlich<br />
befördert, wenn von diesen Fahrkarten zum Flexpreis (mit/ohne BahnCard/<br />
RAILPLUS-Rabatt) oder den Sparpreis Europa-Angeboten (mit/ohne BahnCard-Rabatt)<br />
im Vorverkauf erworben und die Zahl der Kinder vor Reiseantritt in der Fahrkarte des<br />
begleitenden Eltern- oder Großelternteils oder deren Lebenspartner eingetragen wurde.<br />
Beim Erwerb einer Fahrkarte zum Sparpreis Europa muss für die unentgeltlich mitreisenden<br />
Kinder ebenfalls ein Kontingent in der gleichen Preisstufe verfügbar sein.<br />
Die SCIC-SB (Tfv 711) können zu bestimmten Angeboten abweichende Regelungen<br />
enthalten.<br />
Kinderermäßigung und Mitfahrerrabatt können nicht miteinander kombiniert werden.<br />
Eine Fahrkarte kann für maximal 5 Personen ausgestellt werden.<br />
Für die Anwendung der Bestimmungen für Reisen von Kindern ist das Lebensalter am<br />
Tage des Reiseantritts, bei Hin- und Rückfahrt das Alter am Tag beim Antritt der Hinfahrt<br />
maßgebend. Für die unentgeltliche Beförderung von Kindern ist die Fahrkarte der Begleitperson<br />
maßgebend.<br />
Für Gruppenreisen gelten die Bestimmungen in Nr. 12.4.<br />
1)<br />
2)<br />
3)<br />
Wird für diese Kinder ein besonderer Platz beansprucht, so ist der ermäßigte Fahrpreis für Kinder zu bezahlen.<br />
Einschließlich der in den NRT einbezogenen Beförderer.<br />
Gilt auch für Kinder, die nicht von mindestens einem eigenen Eltern-/Großelternteil begleitet werden.<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 20<br />
Tfv 701/1
12.4 Fahrpreisermäßigung für Gruppen<br />
Ein Anspruch auf die Beförderung als Reisegruppe besteht nur, wenn es dem Beförderer<br />
möglich ist, die Gruppe in den fahrplanmäßigen Zügen, Schiffen oder Bussen unterzubringen.<br />
Eine Ermäßigung für Gruppen wird gewährt, wenn der ermäßigte Fahrpreis für mindestens<br />
6 Erwachsene gezahlt wird. Zwei Kinder zählen als ein Erwachsener.<br />
Die Gruppe muss von einem Reiseleiter begleitet werden. Dieser ist neben der Beachtung<br />
der Weisungen, die ihm von den beteiligten Beförderern erteilt werden, auch für das<br />
richtige Verhalten der Gruppenmitglieder verantwortlich.<br />
Die zu einer Gruppe gehörenden Personen müssen auf der ganzen Strecke gemeinsam<br />
in denselben Zügen, Schiffen oder Bussen reisen, für die die Reservierung vorgenommen<br />
wurde.<br />
Die Beförderer behalten sich das Recht vor, die Bestimmungen dieses Abschnitts für bestimmte<br />
Zeiträume und für bestimmte Züge, Schiffe oder Busse außer Kraft zu setzen.<br />
12.4.1 Anmeldung<br />
Im internationalen Verkehr besteht für Gruppen Reservierungspflicht.<br />
Gruppenreisen können 6 Monate vor dem ersten Reisetag angemeldet werden. Bei<br />
gleichzeitiger Anmeldung für Hin- und Rückfahrt ist der Tag der Hinfahrt für die Frist<br />
maßgebend.<br />
Die Anmeldung muss mindestens 30 Tage vor Reisebeginn beim Beförderer am Abgangsort<br />
vorliegen. Spätere Anmeldungen werden berücksichtigt, wenn es den Beförderern<br />
noch möglich ist, die Beförderung sicherzustellen.<br />
Aus der Anmeldung muss der gesamte Verlauf der Reise ersichtlich sein (z.B. Benutzung<br />
von Liege- oder Schlafwagen, Bus und Schiff). Spätere Anmeldungen sind zu berücksichtigen,<br />
wenn es dem Beförderer noch möglich ist, die Beförderung sicherzustellen.<br />
Die Anmeldung der Gruppe muss folgende Angaben enthalten:<br />
- Bezeichnung der Gruppe,<br />
- den vollständigen Reiseweg mit den Daten der zu benutzenden Züge (bzw. Schiffe<br />
oder Busse),<br />
- die genaue Anzahl der Teilnehmer,<br />
- die Platzkategorie,<br />
- eventuelle Bestellung einer Verpflegung,<br />
- wenn möglich den Namen des Reiseleiters,<br />
- ggf. die Anschrift und die Unterschrift des Bestellers.<br />
Bei Reservierungsaufträgen ist anzugeben, bei welcher Stelle die Gruppenfahrkarte gelöst<br />
werden soll.<br />
Die Plätze werden frühestens 3 Monate vor dem ersten Reisetag zugeteilt.<br />
Für Sitzplatzreservierungen nachträglich hinzu gebuchter Personen ist zusätzlich ein<br />
Reservierungsentgelt einschließlich einer Anschlussreservierung von 4,50 € pro Person<br />
und Richtung zu zahlen.<br />
Für die Nutzung von Globalpreiszügen gelten die <strong>Beförderungsbedingungen</strong> der jeweiligen<br />
Beförderer.<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 21<br />
Tfv 701/1
12.4.2 Bestellung der Fahrkarten, Anzahlung<br />
Die Bestellung der Fahrkarten muss mindestens 24 Stunden vor der Zahlungsfrist<br />
(3 Tage) erfolgen und folgende Angaben enthalten:<br />
- die Bezeichnung der Gruppe,<br />
- den vollständigen Reiseweg und das Datum der Abfahrt,<br />
- die Gesamtzahl der Teilnehmer und<br />
- die Anzahl der Erwachsenen,<br />
- die Anzahl und das Alter der Teilnehmer, die das Alter von 17 Jahren noch nicht<br />
erreicht haben,<br />
- den Namen des Reiseleiters,<br />
- ggf. die Anschrift und die Unterschrift des Bestellers.<br />
Der Veranstalter ist für die Richtigkeit der in der Bestellung enthaltenen Angaben verantwortlich.<br />
Spätestens mit Bestellung der Fahrkarten ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des gesamten<br />
Fahrpreises zu leisten. Ausgenommen davon sind Strecken mit Globalpreissystem<br />
und Entgelte für Reservierungen.<br />
12.4.3 Fahrkarten<br />
Soweit in den anzuwendenden Tarifen nichts anderes bestimmt ist, wird für die Gruppe<br />
entweder eine Gruppenfahrkarte für den gesamten Reiseweg oder eine Gruppenfahrkarte<br />
je Beförderer ausgegeben (einfache Fahrt, Hin- und Rückfahrt oder Rundreise).<br />
Eine internationale Gruppenreise muss – unter Anrechnung der Anzahlung - spätestens<br />
3 Tage vor der Abfahrt vollständig bezahlt sein, sofern der ausstellende Beförderer keine<br />
besonderen Regelungen vorsieht. Bei der DB muss eine Gruppenfahrkarten unter Anrechnung<br />
der Anzahlung bereits 7 Tage vor Abfahrt bezahlt sein.<br />
Der Gruppenleiter erhält grundsätzlich für den gesamten in der Anmeldung aufgeführten<br />
Reiseweg (einfache Fahrt, Hin- und Rückfahrt oder Rundreise) eine Gruppenfahrkarte.<br />
Die Gruppenteilnehmer erhalten jeder eine Teilnehmerkarte.<br />
12.4.4 Berechnung der Fahrpreise<br />
Als Grundlage für die Berechnung des Beförderungspreises gilt die Entfernung für Einzelreisende,<br />
auch wenn diese über einen Wahlweg lautet.<br />
Die Fahrpreise für Erwachsene werden<br />
- für die Strecken der Deutschen Bahn nach den Bestimmungen des BB Personenverkehr<br />
für das Angebot Gruppe&Spar,<br />
- für die Strecken der ausländischen Beförderer gemäß Nr. 12.2 unter Anwendung<br />
der Ermäßigungssätze nach Nr. 12.4.6 berechnet<br />
- oder - aufgrund abweichender Ermäßigungssätze in den „SCIC-<br />
Sonderbestimmungen für Verkehre mit bestimmten Beförderern ins/im Ausland<br />
(SCIC-SB) - diesen entnommen und entsprechend ermittelt.<br />
Wenn auf Grund der Gruppengröße besondere Maßnahmen erforderlich sind, werden<br />
diese von den beteiligten Beförderern mitgeteilt.<br />
Für bestimmte Verbindungen gelten Globalpreise, die den Regelungen des jeweiligen<br />
Beförderers unterliegen.<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 22<br />
Tfv 701/1
12.4.5 Ermäßigungssätze für Gruppen<br />
Die Ermäßigungssätze für Gruppen sind in der folgenden Tabelle angegeben.<br />
Beförderer<br />
ATTICA/<br />
Patras/Ancona/Igoumenitsa<br />
Bari/Igoumenitsa/Patras<br />
Zahl der<br />
erwachsenen<br />
Teilnehmer<br />
Gruppen in Regelzügen oder Linienschiffen<br />
Ermäßigungen<br />
Belgien 6 und mehr 30 30 50 1)<br />
Bulgarien 6 und mehr 35 35 -<br />
Dänemark 6 und mehr 30 30 50<br />
Estland 6 und mehr 20 20 -<br />
Finnland 6 und mehr 20 20 -<br />
Frankreich 10 und mehr 30 1) 30 1) -<br />
Griechenland 6 und mehr 30 30 -<br />
Irland 6 und mehr 20 20 -<br />
Italien<br />
(Bahnstrecken der Trenitalia)<br />
6 und mehr<br />
Regio: ab 10<br />
grenzüberschreitend:20;<br />
Regional-Züge:20;<br />
Fernverkehr: IRT-Preis<br />
Allgemeiner NRT-Verkehr Bi-/multilaterale<br />
Sonderregelung<br />
für bestimmte Verkehre<br />
Einfache<br />
Fahrt<br />
Hin- und<br />
Rückfahrt<br />
% % %<br />
6 und mehr 20 20<br />
grenzüberschreitend:<br />
30<br />
Montenegro 6 und mehr 35 35 -<br />
Kasachstan 6 und mehr 35 35 -<br />
Kroatien 6 und mehr 40 40 50<br />
Lettland 6 und mehr 20 20 -<br />
Litauen 6 und mehr 25 25 -<br />
Luxemburg 2) 6 und mehr 30 30 50<br />
Mazedonien 6 und mehr 30 30 -<br />
Moldawien 6 und mehr 30 30 -<br />
Montenegro 6 und mehr 35 35<br />
Niederlande 6 und mehr 30 30 50<br />
Norwegen 6 und mehr 20 20 -<br />
Österreich 6 und mehr 30 30 40<br />
Polen 6 und mehr 20 20 50<br />
Rumänien 6 und mehr 35 35 -<br />
Russland 6 und mehr 35 35 -<br />
Schweden 6 und mehr 0 0 -<br />
Schweiz 3) 6 und mehr 30 30 30<br />
Serbien 6 und mehr 30 30 -<br />
Slowakei 6 und mehr 35 35 -<br />
Slowenien 6 und mehr 30 30 50<br />
Spanien 6 und mehr IRT-Preis IRT-Preis -<br />
Tschechische Republik 6 und mehr 30 30 50<br />
Türkei 6 und mehr 30 30 -<br />
Ukraine 6 und mehr 20 20 -<br />
Ungarn 4) 6 und mehr 30 30 60<br />
Weißrussland 6 und mehr 20 20 -<br />
1)<br />
Ermäßigungen gelten nicht in bestimmten TGV-Zügen und an bestimmten Tagen, die in den Fahrplanunterlagen der SNCF<br />
dargestellt sind.<br />
2)<br />
Gruppenreisen werden nicht im Expressbus Saarbrücken – Luxemburg anerkannt<br />
3)<br />
Einschließlich der von den SBB vertretenen privaten Beförderern<br />
4)<br />
Einschließlich der GYSEV/ROeEE<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 23<br />
Tfv 701/1
12.4.6 Kinderermäßigung<br />
Kinder als Teilnehmer einer Gruppe zahlen die Hälfte des ermäßigten Fahrpreises für<br />
Erwachsene. Dabei finden die die Kinderaltersgrenzen nach 12.3 Anwendung.<br />
Auf deutschen Strecken werden Kinder bis einschließlich 5 Jahre unentgeltlich befördert,<br />
wenn für sie keine eigenen Plätze beansprucht werden.<br />
Bei Globalpreisangeboten können jedoch besondere Regelungen gelten.<br />
12.4.7 Ausschließliche Nutzung eines Abteils<br />
Wird die ausschließliche Nutzung eines oder mehrere ganzer Abteile gewünscht, muss<br />
die Gruppenfahrkarte für die Gesamtzahl der in dem oder den Abteilen vorhandenen<br />
Plätze ausgestellt werden.<br />
12.4.8 Umtausch und Erstattung von Gruppenfahrkarten<br />
Bei internationalen Gruppenfahrkarten (Inlandsfahrkarten für Gruppen) sind Umtausch<br />
und Erstattung bis 7 Tage vor Abfahrt gegen Zahlung folgender Entgelte möglich:<br />
- 36 € (bei Vollstorno)<br />
- 6 € pro Teilnehmer bei Rücktritt einzelner Teilnehmer, höchstens 36 €<br />
(bei Teilstorno),<br />
- 17,50 (bei Umtausch).<br />
Bei Gruppenfahrkarten „Gruppe&Spar 30/40/50/60/70“ sind Umtausch und Erstattung<br />
von Fahrkarten bis 7 Tage vor Fahrtantritt gegen Zahlung eines Entgelts von 36 € möglich.<br />
Der Rücktritt einzelner Teilnehmer ist nur möglich, wenn hierdurch der Gruppenstatus<br />
der verbleibenden Teilnehmer nicht berührt wird.<br />
Gruppenfahrkarten für reservierungspflichtige Züge und für die reservierungspflichtigen<br />
IC Busse können nur bei gleichzeitiger Vorlage der dazugehörigen Platzreservierung<br />
umgetauscht oder erstattet werden.<br />
12.5 bleibt frei<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 24<br />
Tfv 701/1
12.6 BahnCard/RAILPLUS<br />
12.6.1 Berechtigte<br />
Inhaber einer BahnCard (alle Typen der BahnCard 25, 50, 100) mit dem Aufdruck<br />
„RAILPLUS“ oder Inhaber einer separaten RAILPLUS-Karte bzw. auch nationale Ermäßigungskarte<br />
eines anderen Beförderers in Kombination mit RAILPLUS.<br />
Für die Ausgabe und Nutzung der BahnCard/RAILPLUS gelten die „Bedingungen für den<br />
Erwerb und die Nutzung von BahnCards“ der BB Personenverkehr.<br />
Darüber hinaus können die SCIC-IRT und SCIC-SB (Tfv 711) abweichende Regelungen<br />
enthalten.<br />
12.6.2 Geltungsdauer der BahnCard/RAILPLUS<br />
Die Geltungsdauer der BahnCard/RAILPLUS beträgt ein Jahr.<br />
Wird die RAILPLUS - Karte zu einer nationalen Berechtigungskarte ausgegeben, darf die<br />
Geltungsdauer nicht länger sein, als auf der nationalen Berechtigungskarte angegeben.<br />
Bei nationalen Berechtigungskarten, die länger als ein Jahr gelten, regelt der ausgebende<br />
Beförderer im eigenen Ermessen die Geltungsdauer der RAILPLUS - Karte.<br />
Der erste und letzte Tag der Geltungsdauer werden auf der RAILPLUS – Karte angegeben.<br />
12.6.3 Preis<br />
Der Preis der BahnCard/RAILPLUS ist in den BB Personenverkehr festgelegt.<br />
12.6.4 Fahrpreisermäßigungen<br />
Gegen Vorlage einer BahnCard/RAILPLUS wird für die deutsche Strecke eine Ermäßigung<br />
nach den BB Personenverkehr und für die ausländische Strecke eine Ermäßigung<br />
von 25% auf den NRT-Preis für die Wagenklasse gewährt, für die die BahnCard eine<br />
Rabattierung gem. BB Personenverkehr gewährt. Eine BahnCard25/50/100 /RAILPLUS<br />
berechtigt zur Inanspruchnahme des RAILPLUS-Rabatts für Fahrkarten der 2. Wagenklasse;<br />
eine BahnCard25/50/100 /RAILPLUS 1. Klasse berechtigt zur Inanspruchnahme<br />
des RAILPLUS-Rabatts für Fahrkarten beider Wagenklassen.<br />
Gegen Vorlage einer RAILPLUS-Karte werden folgende Fahrkarten mit einer Ermäßigung<br />
von 25% ausgegeben:<br />
- durchgehende NRT-Fahrkarten für grenzüberschreitende Reisen nach einem Zielland,<br />
dessen Beförderer am Angebot RAILPLUS beteiligt ist,<br />
- Inlandsfahrkarten für die Strecken der beteiligten Beförderer im Anschluss an<br />
• IRT-Angebote (Globalpreise)<br />
• höhere nationale Ermäßigungen<br />
• sonstige Beförderer-Angebote,<br />
soweit sich aus der Kombination der Fahrkarten eine internationale (grenzüberschreitende)<br />
Reise ergibt. Der Reisende hat die internationale Reise bei der Fahrkartenkontrolle<br />
anhand der Fahrkarten für die Vor- bzw. Nachläufe zur ermäßigten<br />
RAILPLUS-Strecke nachzuweisen.<br />
Die Ermäßigung wird auf den gewöhnlichen NRT-Fahrpreis gewährt. Auf den Fahrkarten<br />
wird als Ermäßigungsgrund "RAILPLUS" eingetragen.<br />
Die Kombination von „Kinderermäßigung und RAILPLUS-Ermäßigung“ ist ausgeschlossen.<br />
Die Ermäßigung kann auch nur bestimmten Zielgruppen gewährt werden.<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 25<br />
Tfv 701/1
12.6.5 IRT-Preise, Zuschläge, Reservierungsentgelt<br />
In bestimmten Zügen mit IRT-Preissystemen (z.B. X 2) erhalten Inhaber einer<br />
RAILPLUS-Karte Ermäßigungen gem. der <strong>Beförderungsbedingungen</strong> des jeweiligen Beförderers.<br />
Zuschläge, Bett- und Liegeplatzzuschläge für die Benutzung bestimmter Züge und Wagen<br />
sowie die tarifmäßigen Reservierungsentgelte sind in voller Höhe zu zahlen.<br />
12.6.6 Benutzung der BahnCard/RAILPLUS und der RAILPLUS - Karte<br />
Die BahnCard/RAILPLUS oder die RAILPLUS - Karte ist auf den Namen des Inhabers<br />
ausgestellt und nicht übertragbar.<br />
Die BahnCard/RAILPLUS oder die RAILPLUS - Karte ist auf Verlangen dem Kontrollpersonal<br />
vorzuzeigen. Zusätzlich kann ein Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis) gefordert<br />
werden.<br />
12.6.7 Unregelmäßigkeiten<br />
Als Reisender ohne gültige Fahrkarte wird angesehen, wer<br />
- keine gültige BahnCard/RAILPLUS oder RAILPLUS – Karte<br />
und/oder<br />
- ggf. keine gültige nationale Berechtigungskarte vorzeigen kann.<br />
In diesen Fällen gelten die nationalen Regelungen des jeweiligen Beförderers zur Nacherhebung<br />
des Fahrpreises an Bord der Züge für ihren Streckenteil, sofern in den SCIC-<br />
SB nichts anderes festgelegt ist.<br />
Ein Anspruch auf Erstattung der nachgezahlten Beträge wegen fehlender RAILPLUS-<br />
Karte analog Nr. 9.7 besteht nicht.<br />
12.6.8 Rücknahme und Erstattung der RAILPLUS-Karte<br />
Für die BahnCard/RAILPLUS gelten die „Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung<br />
von BahnCards“ der BB Personenverkehr.<br />
Der Preis der im Ausland ausgegebenen RAILPLUS - Karte wird grundsätzlich nicht erstattet.<br />
Die beteiligten Beförderer können im Einzelfall eine volle oder teilweise Erstattung vorsehen<br />
(z. B. Todesfall des RAILPLUS - Karteninhabers).<br />
12.6.9 Verlust oder Diebstahl<br />
Bei Verlust oder Diebstahl der BahnCard/RAILPLUS gelten die „Bedingungen für den<br />
Erwerb und die Nutzung von BahnCards“ der BB Personenverkehr.<br />
Bei Verlust oder Diebstahl der im Ausland ausgegebenen RAILPLUS - Karte sind Ersatz<br />
oder Erstattung ausgeschlossen.<br />
12.6.10 Geltungsdauer der Fahrkarten<br />
Die auf der Basis einer BahnCard/RAILPLUS oder RAILPLUS - Karte ausgegebenen<br />
Fahrkarten haben die übliche Geltungsdauer wie Fahrkarten des internationalen oder nationalen<br />
Verkehrs.<br />
Die Geltungsdauer darf jedoch nicht über die der BahnCard/RAILPLUS oder der<br />
RAILPLUS - Karte hinausgehen.<br />
12.6.12 Streckenwechsel, Klassenwechsel<br />
Streckenwechsel und Klassenwechsel sind in der Regel zugelassen. Voraussetzung für<br />
einen Klassenwechsel ist der Besitz einer BahnCard 25/50/100/RAILPLUS 1. Klasse. Es<br />
wird jeweils der Unterschied zwischen den ermäßigten Fahrpreisen erhoben. Die Beförderer<br />
können in den jeweiligen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> abweichende Regelungen<br />
vorsehen.<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 26<br />
Tfv 701/1
12.6.13 Beförderer, die eine RAILPLUS – Ermäßigung gewähren:<br />
Beförderer<br />
Zielgruppe:<br />
(Erwachsene,<br />
Junior, Senior)<br />
Anerkennung<br />
"Incoming"<br />
Verkauf<br />
"Outgoing"<br />
in Verbindung<br />
mit einer eigenen Grundkarte<br />
BDZ alle X X<br />
CD alle X X In-karta/RAILPLUS<br />
CFL alle X X<br />
CFR Calatori alle X X<br />
CIE Senior X X<br />
CP Junior, Senior X X<br />
DB alle X X BahnCard<br />
DSB alle X X WILDCARD, WUNDERCARD<br />
Attica Group alle X (Adria-Linien)<br />
HZ alle X X<br />
LG alle X X<br />
LDZ alle X<br />
MAV/GYSEV alle X X START Klub<br />
MZ alle X X<br />
NSB Junior, Senior X X<br />
ÖBB *1 alle X X VORTEILScard; ÖsterreichCard<br />
TRAINOSE alle X X<br />
PKP Intercity alle X X<br />
RENFE Junior, Senior X X IRT-Preis<br />
SBB/CFF alle X X Generalabonnement; Halbtaxabonnement<br />
SJ Junior, Senior X X IRT-Preis<br />
SNCB/NMBS alle X X<br />
SNCF alle X Junior, Senior Inhaber einer „Carte Jeune“ „Carte<br />
senior+“; nur in NRT-Zügen<br />
SV (ehem. ZS) alle X X<br />
SZ alle X X<br />
Trenitalia alle X Junior, Senior IRT-Preise: Carta d’Argento/Verde<br />
VR alle X X<br />
ZPCG alle X X<br />
ZFBH alle X X<br />
ZRS alle X X<br />
ZSSK alle X X<br />
1 außer den Privatbahnen Zillertalbahn und Montafoner Bahn, die keine RAILPLUS-Ermäßigung gewähren<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 27<br />
Tfv 701/1
12.7 Großkunden-Rabatt (Key Account Ticket)<br />
12.7.1 Allgemeines<br />
Großkunden (Firmen, Behörden etc.) mit erheblichen Umsätzen an Bahnwerten pro Jahr<br />
erhalten beim Kauf von durchgehenden internationalen Fahrkarten für einfache Fahrt<br />
sowie für Hin- und Rückfahrt auf den Strecken der am Angebot beteiligten Beförderer<br />
ermäßigte Fahrkarten.<br />
12.7.2 Berechtigte<br />
Jedermann, der mit der DB Fernverkehr AG ein Großkunden-Abkommen geschlossen<br />
hat ist zum Erwerb ermäßigter Fahrkarten berechtigt.<br />
"Key Account Tickets" sind nicht an Dritte übertragbar.<br />
12.7.3 Beteiligte Beförderer und Fahrpreisermäßigung<br />
Folgende Beförderer erkennen Key Account Tickets an:<br />
Beförderer<br />
Ermäßigung auf den<br />
Normalpreis/Flexpreis<br />
(in %)<br />
Anerkennung<br />
(Incoming)<br />
Verkauf<br />
(Outgoing)<br />
CFL 10 Ja Nein<br />
DB (auch im IC Bus) 10 Ja Ja<br />
DSB 10 Ja Nein<br />
NS 10 Ja Ja<br />
ÖBB 10 Ja Ja<br />
SNCB 10 Ja Ja<br />
SBB 10 Ja Nein<br />
Die Ermäßigung wird auf den gewöhnlichen Fahrpreis für einfache Fahrt gewährt.<br />
12.7.4 Geltungsdauer<br />
Die Key Account Tickets haben die gleiche Geltungsdauer wie Fahrkarten des internationalen<br />
Verkehrs.<br />
12.7.5 Zuschläge, Reservierungsgebühr<br />
Zuschläge für die Benutzung bestimmter Züge und Wagen sowie die tarifmäßigen Reservierungsgebühren<br />
sind in voller Höhe zu zahlen.<br />
12.7.6 Zugelassene Züge<br />
Das Angebot ist grundsätzlich in allen Zügen zugelassen.<br />
Für Züge mit Globalpreissystem gelten besonderen Angebotsbedingungen.<br />
12.7.7 Ausgabe von ermäßigten Fahrkarten<br />
Es werden folgende Key Account Tickets ausgegeben:<br />
- durchgehende internationale Fahrkarten und daran anschließende Inlandsfahrkarten<br />
- Inlandsfahrkarten für die Strecken der beteiligten Beförderer im Anschluss an<br />
• IRT - Preisangebote,<br />
• höhere nationale Ermäßigungen,<br />
• sonstige Bahnangebote,<br />
soweit sich aus der Kombination der Fahrkarten eine internationale (grenzüberschreitende)<br />
Reise ergibt. Der Reisende hat die internationale Reise bei der Fahrkartenkontrolle<br />
anhand der Fahrkarten für die Vor- bzw. Nachläufe zur ermäßigten KAT-Strecke<br />
nachzuweisen.<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 28<br />
Tfv 701/1
12.7.8 Streckenwechsel, Klassenwechsel<br />
Bei Wechsel der Klasse der Zugkategorie oder der Strecke wird jeweils der Unterschied<br />
zwischen den gewöhnlichen Fahrpreisen erhoben. Beim Zugverkauf wird der Unterschied<br />
gemäß Bordtarif erhoben.<br />
13 Rückgabe, Umtausch und Erstattung<br />
(Ergänzung zu Punkt 4.2.4 GCC-CIV/PRR)<br />
13.1 Rückgabe<br />
Die Rückgabe einer Fahrkarte kann nur bei der Ausgabestelle und nur vor dem 1. Geltungstag<br />
erfolgen. Bei Fahrkarten zum „Flexpreis“ wird der gezahlte Fahrpreis unentgeltlich<br />
erstattet.<br />
Für besondere Angebote können besondere Rückgabebestimmungen gelten, die dann in<br />
den SCIC-SB beim jeweiligen Verkehr/Angebot genannt sind.<br />
Fahrkarten für reservierungspflichtige Züge und für die reservierungspflichtigen IC Busse<br />
bzw. den Expressbus Saarbrücken – Luxemburg können nur bei gleichzeitiger Vorlage<br />
der dazugehörigen Platzreservierung zurückgegeben werden.<br />
13.2 Umtausch<br />
Der Umtausch einer bereits ausgegebenen Fahrkarte gegen eine andere Fahrkarte erfolgt<br />
gegen Rückzahlung des Minder- bzw. Zahlung des Mehrbetrages grundsätzlich nur<br />
bis zu dem Tag, der dem 1. Geltungstag der Fahrkarte voraus geht. Ab dem 1. Geltungstag<br />
ist ein Umtausch nur unter Abzug eines Bearbeitungsentgelts von 17,50 € möglich.<br />
Für besondere Angebote können besondere Umtauschbestimmungen gelten, die dann in<br />
den SCIC-SB beim jeweiligen Verkehr/Angebot genannt sind.<br />
Fahrkarten für reservierungspflichtige Züge und für die reservierungspflichtigen IC Busse<br />
bzw. den Expressbus Saarbrücken – Luxemburg können nur bei gleichzeitiger Vorlage<br />
der dazugehörigen Platzreservierung umgetauscht werden.<br />
13.3 Erstattung<br />
13.3.1 Allgemeines<br />
Ab dem 1. Geltungstag wird bei der DB der Preis einer Fahrkarte (Beförderungsausweises)<br />
ganz oder teilweise erstattet, wenn die Fahrkarte nicht oder nur teilweise benutzt<br />
wurde. Die Nichtbenutzung oder die teilweise Nichtbenutzung muss auf der Fahrkarte<br />
bestätigt werden, ggf. auch vor dem 1. Geltungstag. Wenn die Fahrkarten keinen Vermerk<br />
über die volle oder teilweise Nichtbenutzung tragen, müssen dem Erstattungsantrag<br />
entsprechende Beweisstücke vorgelegt werden (ärztliche Atteste, neue Fahrkarten,<br />
die anstelle der nicht benutzten gekauft wurden, usw.).<br />
Die <strong>Beförderungsbedingungen</strong> der beteiligten Beförderer können die Erstattung für bestimmte<br />
Angebote oder der Zuschläge für Sitz-, Bett- und Liegeplätze ausschließen oder<br />
sie besonderen Bedingungen unterwerfen.<br />
Fahrkarten für reservierungspflichtige Züge und für die reservierungspflichtigen IC Busse<br />
bzw. den Expressbus Saarbrücken – Luxemburg können nur bei gleichzeitiger Vorlage<br />
der dazugehörigen Platzreservierung erstattet werden.<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 29<br />
Tfv 701/1
13.3.2 Beantragung und Behandlung der Erstattungsanträge<br />
(Ergänzung zu Punkten 9 und 10 GCC-CIV/PRR)<br />
Es gelten die Bestimmungen der GCC-CIV/PRR.<br />
Erstattungsanträge sind spätestens 1 Monat nach Ablauf der Geltungsdauer der Fahrkarten<br />
mit den Originalbeförderungsausweisen beim ausgebenden Unternehmen einzureichen.<br />
Die Erstattungsanträge werden spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des<br />
Antrages und der vom Reisenden einzureichenden Beweisstücke bearbeitet.<br />
13.3.3 Erstattungsentgelt<br />
Vom Erstattungsbetrag kann ein fester oder ein veränderlicher Betrag abgezogen werden.<br />
Die Höhe dieses Betrages wird von dem erstattenden Beförderer festgesetzt.<br />
Bei der DB beträgt das Bearbeitungsentgelt für Erstattungen 17,50 €.<br />
14 Besondere Bedingungen für die Mitnahme von Handgepäck<br />
(Ergänzung zu Punkt 6.1 GCC-CIV/PRR)<br />
14.1 Allgemeines<br />
Jeder Reisende darf in der Regel nicht mehr als drei leicht tragbare Gegenstände als<br />
Handgepäck mitnehmen, soweit sie über und unter dem Sitzplatz verstaut werden können.<br />
Sperrige Gegenstände (Skier, Musikinstrumente, Kinderwagen usw.) sind nur<br />
zugelassen, wenn im Zug geeignete Abstellmöglichkeiten vorhanden sind. Sie sind ggf.<br />
zu zerlegen, zu falten oder zu verpacken.<br />
Surfbretter sind als Handgepäck nicht zugelassen.<br />
14.2 Handgepäck im Verkehr mit den GUS-Staaten und den Baltikum<br />
14.2.1 Der Reisende darf leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) unentgeltlich mitnehmen,<br />
wenn keine Zoll- oder Verwaltungsvorschriften entgegenstehen. Das Gesamtgewicht,<br />
das unentgeltlich befördert wird, darf 36 kg bei Erwachsenen und 15 kg bei Kindern bis<br />
zu 12 Jahren nicht übersteigen.<br />
Das einzelne Handgepäck darf in der Summe der Abmessungen 200 cm (z. B.<br />
100x40x60 cm) nicht überschreiten.<br />
14.2.2 Wünscht ein Reisender in einem Abteil des Schlafwagens allein zu bleiben, kann die<br />
Eisenbahn diesem Wunsch entsprechen, wenn die übrigen Plätze im Abteil frei sind. Der<br />
Reisende hat in diesem Fall den Fahrpreis und den Bettpreis der entsprechenden Klasse<br />
für alle im Abteil vorhandenen Plätze zu bezahlen. Der Reisende hat dann das Recht, für<br />
jeden bezahlten Platz Handgepäck bis zu einem Gewicht von 36 kg unentgeltlich mitzunehmen.<br />
14.2.3 Die als Handgepäck mitgeführten Gegenstände sind vom Reisenden selbst zu beaufsichtigen.<br />
Er haftet für Schäden, die aus der Mitnahme von Handgepäck entstehen, sofern<br />
er nicht beweist, dass die Schäden auf ein Verschulden der Eisenbahn oder eines<br />
Dritten zurückzuführen sind.<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 30<br />
Tfv 701/1
14.2.4 Folgende Gegenstände dürfen nicht mitgenommen werden:<br />
a) Gegenstände, die Wagen, die Mitreisenden oder ihre Sachen beschädigen oder<br />
verunreinigen,<br />
b) feuergefährliche, leicht entzündbare, selbstentzündliche, explosionsgefährliche, ätzende,<br />
radioaktive und giftige Stoffe,<br />
c) geladene Schusswaffen,<br />
d) ansteckungsgefährliche oder übel riechende Gegenstände,<br />
e) Gegenstände, deren Beförderung nach Zoll- oder anderen Vorschriften verboten<br />
ist,<br />
f) lebende Tiere.<br />
Der Reisende haftet für jede Übertretung der Bestimmungen und muss ggf. einen der Eisenbahn<br />
entstandenen Schaden ersetzen.<br />
Ansonsten gelten die entsprechenden Regelungen gem. SCIC-EWT (siehe Anlage 3).<br />
15 Mitnahme von Fahrrädern<br />
(Ergänzung zu Punkt 6.5 GCC-CIV/PRR)<br />
15.1 Allgemeines<br />
Lassen die Beförderer die Mitnahme von Fahrrädern zu, gelten die nachstehenden Bedingungen.<br />
Die Fahrplanunterlagen der Beförderer legen die Züge fest, in denen die Mitnahme möglich<br />
ist. Das ist nur der Fall, wenn Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen. Diese Fahrradstellplätze<br />
werden durch Piktogramme an den Wagen bzw. – wenn vorhanden –<br />
durch Wagenstandsanzeiger am Gleis angezeigt. Grundsätzlich besteht für die Fahrradmitnahme<br />
eine Reservierungspflicht. Dann ist ein Reservierungsbeleg für den Fahrradstellplatz<br />
erforderlich. Ausnahmsweise ist die Mitnahme von Fahrrädern ohne Stellplatzreservierung<br />
möglich, wenn auf der gesamten vorgesehenen Strecke entsprechende<br />
Kapazitäten frei sind und das Zugpersonal es gestattet.<br />
Für die Reservierung von Fahrradstellplätzen bei der DB gilt darüber hinaus Nr. 8.5.<br />
15.2 Bedingungen<br />
Die Mitnahme eines Fahrrades setzt voraus, dass der Reisende eine Internationale Fahrradkarte<br />
und gegebenenfalls ein am Fahrrad anzubringender Fahrradbeleg mit Angabe<br />
der zugehörigen Fahrradkarte gelöst hat. Voraussetzung ist weiterhin, dass der Reisende<br />
einen Beförderungsausweis für dieselbe Strecke besitzt.<br />
15.3 Bedingungen zur Mitnahme<br />
Zur Mitnahme sind zugelassen:<br />
- handelsübliche, zweirädrige, einsitzige Fahrräder<br />
- handelsübliche Fahrräder mit elektrischem Hilfsmotor ohne Nummernschild, wobei<br />
die Batterien während der Mitnahme im Zug am Fahrrad fest eingebaut sein müssen<br />
- zusammenklappbare Fahrradanhänger für den Transport von Kindern oder Lasten<br />
- zweisitzige Tandems, Liegeräder, Dreiräder und andere Fahrrad-<br />
Sonderausführungen<br />
Für die Mitnahme ist grundsätzlich eine Stellplatzreservierung erforderlich, bei Sonderausführungen<br />
können auch mehrere Internationale Fahrradfahrkarten bzw. Stellplatzreservierungen<br />
verlangt werden.<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 31<br />
Tfv 701/1
Je nach Fahrradausführung ist die Reservierung bzw. Zuteilung von ein oder zwei Stellplätzen<br />
erforderlich.<br />
Ein Stellplatz ist vorgesehen für:<br />
- ein handelsübliches Fahrrad oder<br />
- ein zweisitziges Tandem oder<br />
- ein Liegerad<br />
Zwei Stellplätze sind erforderlich für:<br />
- ein handelsübliches Fahrrad mit Fahrradanhänger oder<br />
- ein Dreirad.<br />
Für die Unterbringung von Fahrrad-Sonderausführungen können – nach Maßgabe des<br />
Beförderers – weitere Stellplätze erforderlich sein.<br />
Die Beförderer können bestimmte Fahrradausführungen ausschließen. Gegebenenfalls<br />
können nur gefaltete Fahrräder zugelassen sein (siehe dazu Liste in Nr. 15.9).<br />
15.4 Verladung<br />
Das Fahrrad ist selbst zu verladen. Dies gilt für den Abgangs-, Umsteige- und Bestimmungsbahnhof.<br />
Das Gepäck am Fahrrad ist vor der Befestigung des Fahrrades in der Fahrradhalterung<br />
bzw. nach dem Abstellen im dafür vorgesehenen Bereich vom Fahrrad abzunehmen.<br />
15.5 Zollrechtliche Bestimmungen<br />
Soweit zollrechtliche Vorschriften bei der internationalen Reise Anwendung finden, sind<br />
aus zollrechtlichen Gründen der Name und die Adresse des Reisenden auf der Internationalen<br />
Fahrradkarte und dem Fahrradbeleg zu vermerken. Der Erstere ist zu unterschreiben<br />
und der Zweite am Fahrrad zu befestigen.<br />
15.6 Beförderungsentgelt<br />
Der Preis einer Internationalen Fahrradkarte beträgt 10 € pro einfache Fahrt.<br />
Für Kinderfahrräder und Fahrräder für Gruppen werden keine Ermäßigungen gewährt.<br />
15.7 Umtausch, Erstattung<br />
Unbenutzte Internationale Fahrradkarten können nur durch den ausstellenden Beförderer<br />
und nur gegen Vorlage der zugehörigen Fahrkarte des Reisenden vor dem ersten<br />
Geltungstag umgetauscht werden.<br />
Bei der DB sind Umtausch und Erstattung bis zum Tag vor dem 1. Geltungstag kostenfrei<br />
möglich. Ab dem ersten Geltungstag werden unbenutzte Internationale Fahrradfahrkarten<br />
gegen ein Bearbeitungsentgelt von 17,50 € umgetauscht bzw. erstattet. Der Umtausch<br />
bzw. die Erstattung teilweise nicht benutzter internationaler Fahrradkarten ist<br />
ausgeschlossen.<br />
15.8 Haftung für mitgenommene Fahrräder<br />
Die Beförderer haften für mitgenommene Fahrräder nur im Rahmen der Beförderung von<br />
Handgepäck (Art. 33 – 35 CIV).<br />
Der Reisende hat deshalb sein Fahrrad selbst gegen Diebstahl und Beschädigung zu sichern,<br />
und gegebenenfalls zu versichern.<br />
Für vom Reisenden am Fahrrad belassenes Gepäck haftet der Beförderer nicht. Dies gilt<br />
auch für am Fahrrad befindliche nicht fest verbundene Ausrüstungsgegenstände wie z.B.<br />
Trinkflaschen, Fahrradluftpumpe, Geschwindigkeitsmesser, Fahrradcomputer usw.<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 32<br />
Tfv 701/1
15.9 Teilnehmende Beförderer<br />
Folgende Beförderer lassen die Fahrradmitnahme in ihren Zügen zu:<br />
Beförderer<br />
(Carriercode)<br />
Verkauf des internationalen<br />
Fahrradfahrausweises<br />
(aktive Teilnahme<br />
am Angebot)<br />
Anerkennung der<br />
internationalen<br />
Fahrradfahrausweise<br />
(passive Teilnahme<br />
am Angebot)<br />
Ausgeschlossene<br />
Fahrradtypen<br />
Besonderheiten<br />
CD Ja Ja<br />
CFL Ja Ja<br />
DB Ja Ja S-Pedelecs Für Züge im Fernverkehr besteht<br />
Reservierungspflicht.<br />
DSB Ja Ja<br />
HZ Ja Ja<br />
MAV/GYSEV Ja Ja Liegeräder<br />
NS Ja Ja Fahrräder mit<br />
Verbrennungsmotor,<br />
Fahrradanhänger,<br />
Kastenfahrräder<br />
ÖBB Ja Ja Für Züge im Fernverkehr besteht<br />
Reservierungspflicht.<br />
Für Tandems sind zwei Fahrradkarten<br />
erforderlich.<br />
PKP*) Ja*) Ja*) Tandem,<br />
S-Pedelecs<br />
Nur in folgenden Zügen:<br />
- EC 40 - 47,<br />
- EC 110/111<br />
- EC 131/130<br />
- EN 446/447<br />
SBB/CFF Ja Ja Die internationale Fahrradfahrkarte<br />
gilt auch bei allen<br />
dem NRT angeschlossenen<br />
schweizerischen Privatbahnen.<br />
SNCB/NMBS Ja Ja Reservierungspflicht auf der<br />
Relation Brüssel – Basel SBB.<br />
Regionale Züge nur wenn freie<br />
Kapazität<br />
SV Ja Ja Nur im Zug 270/271, Reservierung<br />
erforderlich; im Binnenverkehr<br />
nur, wenn es freie<br />
Plätze gibt<br />
SZ (ehem. ZS) Ja Ja<br />
EuroCity-Züge<br />
der DB-ÖBB<br />
Kooperation<br />
über den Brenner<br />
Ja Ja Für den Fahrradstellplatz besteht<br />
Reservierungspflicht.<br />
ZSSK Ja Ja<br />
*) Die Polnischen Eisenbahnen (PKP) erkennen auf Grund eines bilateralen Abkommens mit der Deutschen Bahn AG (DB) die Internationale<br />
Fahrradkarte in den Berlin – Warszawa – Expresszügen (mit Vor- und Nachlauf) sowie bei Nutzung regionaler Angebote gem.<br />
SCIC-NRT/DB Regio, 701/4 an.<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 33<br />
Tfv 701/1
16 Mitnahme von Hunden und kleinen Haustieren<br />
16.1 Bedingungen<br />
16.1.1 Lebende Haustiere, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in Behältnissen<br />
wie Handgepäck untergebracht sind, können mitgenommen werden. Die Behältnisse<br />
müssen so beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen für Personen und Sachen<br />
ausgeschlossen sind.<br />
16.1.2 Darüber hinaus können Hunde, die in Behältnissen wie Handgepäck nicht untergebracht<br />
sind oder nicht untergebracht werden können, unter der Voraussetzung mitgenommen<br />
werden, dass sie angeleint und mit einem für sie geeigneten Maulkorb versehen sind.<br />
16.1.3 Alle weiteren Tiere sowie Tiere mit ansteckenden Krankheiten sind von der Beförderung<br />
ausgeschlossen. In Wagen mit Verpflegungseinrichtungen dürfen Tiere, mit Ausnahme<br />
von Blindenführ- und Begleithunden nicht mitgenommen werden. Des Weiteren sind diese<br />
Blindenführ- und Begleithunde vom Maulkorbzwang ausgenommen.<br />
16.1.4 Im Verkehr von und nach Nordirland und der Republik Irland sind Tiere (ausgenommen<br />
Blinden- und Begleithunde, siehe 17.1.2) nicht zugelassen.<br />
Besonderheiten bei bestimmten Verkehren zur Mitnahme von Hunden sind in den SCIC-<br />
SB geregelt.<br />
16.2 Beförderungsentgelt<br />
16.2.1 Kleine Haustiere nach Nr. 16.1.1. sowie Blinden- und Begleithunde werden unentgeltlich<br />
befördert. Für Hunde nach Nr. 16.1.2 wird eine Fahrkarte zur Hälfte des Flexpreises 2.<br />
Klasse für Erwachsene ausgegeben, unabhängig davon, in welcher Klasse oder Leistungskategorie<br />
gereist wird. Besondere Zuschläge werden nicht erhoben.<br />
17 Besondere Bedingungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität<br />
17.1 Blinde Menschen und Blindenführhunde<br />
(Ergänzung zu Punkt 7.2. GCC-CIV/PRR)<br />
17.1.1 Berechtigte<br />
Berechtigt sind blinde Reisende, die Inhaber eines gültigen in Deutschland ausgestellten<br />
Ausweises sind, aus dem die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung oder die Berechtigung<br />
zur Mitnahme einer Begleitperson hervorgeht.<br />
Folgende Ausweise werden anerkannt:<br />
- Schwerbehindertenausweise,<br />
- Ausweise zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr.<br />
In den Ausweisen dürfen die Vermerke „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist<br />
nachgewiesen“ oder „die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“<br />
und „B“ oder „BN“ nicht gelöscht sein.<br />
Außerdem muss bei Schwerbehindertenausweisen auf der Rückseite das Merkzeichen<br />
„BI“ eingetragen sein.<br />
Ein Blindenführhund wird unentgeltlich befördert<br />
- auf den Strecken der DB zusätzlich zu einem Begleiter,<br />
- auf den Strecken der übrigen Beförderer anstelle eines Begleiters.<br />
Ein blindes Kind unter sechs Jahren, das im Besitz einer Kinderfahrkarte ist, hat Anspruch<br />
auf eine gratis reisende Begleitperson.<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 34<br />
Tfv 701/1
17.1.2 Fahrvergünstigungen<br />
Der Blinde zahlt den vollen Preis - oder gegebenenfalls - einen ermäßigten Preis, wenn<br />
tarifmäßige Voraussetzungen dafür vorliegen oder er einen sonstigen Anspruch darauf<br />
hat.<br />
Der Begleiter (Person bzw. Blindenführhund) wird unentgeltlich befördert.<br />
17.1.3 Globalpreise, Aufpreise<br />
In bestimmten Zügen mit IRT-Preissystem (z.B. Eurostar, TGV) erhalten sowohl der Behinderte<br />
mit Ausweis als auch sein Begleiter eine Ermäßigung entsprechend der geltenden<br />
<strong>Beförderungsbedingungen</strong> des jeweiligen Beförderers.<br />
Die Aufpreise für die Benutzung bestimmter Wagen bzw. bestimmter Züge werden in voller<br />
Höhe erhoben.<br />
17.1.4 Ausgabe der Fahrkarten<br />
Es werden internationale Hin- und Rückfahrkarten erstellt, die ausschließlich<br />
- von einer Verkaufsstelle des Landes, in dem der Schwerbehindertenausweis ausgestellt<br />
wurde und<br />
- ab einem Bahnhof oder einem Grenzausgangspunkt dieses Landes ausgegeben<br />
werden.<br />
Es liegt im Ermessen der Ausgabebahn, für Abzweig- oder Anschlussstrecken auch Inlandsfahrkarten<br />
für Hin- und Rückfahrt auszugeben.<br />
Auf den Fahrkarten der DB wird als Grund für die 100% Ermäßigung „Begleiter“ eingetragen.<br />
17.1.5 Benutzung der Fahrkarten<br />
Der Blinde und sein Begleiter (Person bzw. Blindenführhund) müssen jeweils im Besitz<br />
einer Fahrkarte sein und zusammen in der gleichen Wagenklasse reisen.<br />
Der Blinde muss den Schwerbehindertenausweis (oder die entsprechende Bescheinigung)<br />
mit sich führen und in der Lage sein, sich ausweisen zu können.<br />
Der allein reisende Begleiter gilt als Reisender ohne gültigen Fahrausweis.<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 35<br />
Tfv 701/1
17.1.6 Beförderer, die die Mitnahme einer kostenfreien Begleitperson bzw. kostenfreien Blindenführhundes<br />
gewähren:<br />
Attica<br />
BDZ<br />
CD<br />
CFL<br />
CFR Calatori<br />
OSE<br />
CIE<br />
CP<br />
DB<br />
DSB<br />
HZ<br />
MAV/GYSEV<br />
MZ Transport<br />
NS<br />
ÖBB<br />
PKP Intercity<br />
RENFE<br />
SBB/CFF<br />
SNCB/NMBS<br />
SNCF<br />
SZ<br />
StL<br />
SV (ehem. ZS)<br />
TI<br />
ZCG<br />
ZSSK<br />
Attica Group S.A. (Superfast Ferries – Blue Star Ferries)<br />
Bulgarische Eisenbahnen<br />
Tschechische Bahnen<br />
Luxemburgische Eisenbahnen<br />
Rumänische Eisenbahnen<br />
Griechische Eisenbahnen<br />
Irische Eisenbahnen<br />
Portugiesische Eisenbahnen<br />
Deutsche Bahn AG<br />
Dänische Staatsbahnen<br />
Kroatische Eisenbahnen<br />
Ungarische Staatsbahnen einschließlich der im Datenaustausch mit<br />
Ungarn aufgeführten ungarischen Transportunternehmen<br />
Mazedonische Eisenbahnen Transport<br />
Niederländische Eisenbahnen<br />
Österreichische Bundesbahnen einschließlich der im Datenaustausch<br />
mit Österreich aufgeführten österreichischen Transportunternehmen<br />
Polnische Staatsbahnen<br />
Spanische Eisenbahnen<br />
Schweizerische Bundesbahnen einschließlich der im Datenaustausch<br />
mit der Schweiz aufgeführten schweizerischen Transportunternehmer<br />
Belgische Eisenbahnen<br />
Französische Eisenbahnen<br />
Slowenische Staatsbahnen<br />
Stena Line – Hoek van Holland – Harwich<br />
Serbische Eisenbahn<br />
Italienische Staatsbahnen<br />
Eisenbahnen Montenegros<br />
Slowakische Bahnen<br />
17.2 Rollstuhlfahrer<br />
17.2.1 Berechtigte<br />
Berechtigt sind Rollstuhlfahrer (Rollstuhlfahrer in diesem Sinne sind auch Kinder in speziellen<br />
Kinderwagen), die Inhaber eines gültigen in Deutschland ausgestellten Ausweises<br />
sind, aus dem die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung hervorgeht.<br />
Folgende Ausweise werden anerkannt:<br />
- Schwerbehindertenausweise,<br />
- Ausweise zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr.<br />
Ein Begleiter eines Kindes unter sechs Jahren, das einen Rollstuhl benötigt, das im Besitz<br />
einer Kinderfahrkarte ist, hat Anspruch auf eine gratis reisende Begleitperson.<br />
17.2.2 Fahrvergünstigungen<br />
Der Rollstuhlfahrer zahlt den vollen Preis - oder gegebenenfalls - einen ermäßigten<br />
Preis, wenn tarifmäßige Voraussetzungen dafür vorliegen oder er einen sonstigen Anspruch<br />
darauf hat.<br />
Der Begleiter wird unentgeltlich befördert.<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 36<br />
Tfv 701/1
17.2.3 IRT-Preise, Aufpreise<br />
In bestimmten Zügen mit IRT-Preissystem (z.B. Eurostar, TGV) erhalten sowohl der Behinderte<br />
mit Ausweis als auch sein Begleiter eine Ermäßigung nach den geltenden <strong>Beförderungsbedingungen</strong><br />
des jeweiligen Beförderers.<br />
Die Aufpreise für die Benutzung bestimmter Wagen bzw. bestimmter Züge werden in voller<br />
Höhe erhoben.<br />
17.2.4 Ausgabe der Fahrkarten<br />
Es werden internationale Hin- und Rückfahrkarten erstellt, die ausschließlich<br />
- von einer Verkaufsstelle des Landes, in dem der Schwerbehindertenausweis ausgestellt<br />
wurde<br />
und<br />
- ab einem Bahnhof oder einem Grenzausgangspunkt dieses Landes ausgegeben<br />
werden.<br />
Es liegt im Ermessen der Ausgabebahn, für Abzweig- oder Anschlussstrecken auch Inlandsfahrkarten<br />
für Hin- und Rückfahrt auszugeben.<br />
Auf den Fahrkarten der DB wird als Grund für die 100% Ermäßigung „Begleiter“ eingetragen.<br />
17.2.5 Benutzung der Fahrkarte<br />
Der Rollstuhlfahrer und sein Begleiter müssen jeweils im Besitz einer Fahrkarte sein und<br />
gemeinsam in der gleichen Wagenklasse reisen.<br />
Der Rollstuhlfahrer muss den Schwerbehindertenausweis (oder die entsprechende Bescheinigung)<br />
mit sich führen und in der Lage sein, sich ausweisen zu können.<br />
Der allein reisende Begleiter gilt als Reisender ohne gültigen Fahrausweis.<br />
17.2.6 Beförderer, die die Mitnahme einer kostenfreien Begleitperson gewähren:<br />
CD<br />
CFL<br />
DB<br />
DSB<br />
MAV-Start/GYSEV<br />
NS<br />
ÖBB<br />
SBB/CFF<br />
SNCB/NMBS<br />
SZ<br />
ZSSK<br />
Tschechische Bahnen<br />
Luxemburgische Eisenbahnen<br />
Deutsche Bahn AG<br />
Dänische Staatsbahnen<br />
Ungarische Eisenbahnpersonenverkehr AG einschließlich der im Datenaustausch<br />
mit Ungarn aufgeführten ungarischen Transportunternehmen<br />
Niederländische Eisenbahnen<br />
Österreichische Bundesbahnen einschließlich der im Datenaustausch<br />
mit Österreich aufgeführten österreichischen Transportunternehmen<br />
Schweizerische Bundesbahnen einschließlich der im Datenaustausch<br />
mit der Schweiz aufgeführten schweizerischen Transportunternehmen<br />
Belgische Eisenbahnen<br />
Slowenische Staatsbahnen<br />
Slowakische Bahnen<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 37<br />
Tfv 701/1
18 Reisegepäck<br />
(Ergänzung zu Punkt 6 GCC-CIV/PRR)<br />
18.1 Verbindungen<br />
Gepäckbeförderung besteht nach Österreich, der Schweiz und Italien.<br />
18.2 Zugelassene Gegenstände<br />
Zur Beförderung als Reisegepäck sind Gegenstände bis zu 25 kg pro Gepäckstück zugelassen.<br />
Für die Beförderung von Reisegepäck nach Österreich gilt eine Gewichtsgrenze<br />
von 31,5 kg pro Gepäckstück.<br />
Diese müssen dem Reisezweck dienen und in Reisekoffern, Handkoffern, Reisetaschen,<br />
Schutzhüllen oder Schutztaschen verpackt oder in anderen Verpackungen dieser Art<br />
enthalten sein (Normalgepäck). Kartons und Kisten sind im internationalen Reisegepäckverkehr<br />
nicht zugelassen.<br />
Auch die Packmittel selbst werden als Reisegepäck befördert. Die Verpackung muss<br />
leicht erkennen lassen, dass es sich um Gegenstände handelt, die dem Reisezweck dienen.<br />
Außerdem muss sie so beschaffen sein, dass die Gepäckstücke schnell und ohne<br />
besonderen Aufwand abgefertigt und ladedienstlich behandelt werden können.<br />
Die Gegenstände dürfen die Maße 120 x 60 x 60 cm nicht überschreiten.<br />
Ferner ist zur Beförderung zugelassen (Sondergepäck):<br />
- Kinderwagen/Kindersportwagen (zusammengeklappt und verpackt),<br />
- Rollstühle ohne Hilfsmotor (zusammengeklappt),<br />
- Ein oder mehrere Paar Ski (verpackt)<br />
- nur nach Österreich: gewöhnliche zweirädrige Fahrräder verpackt<br />
Diese Gegenstände können vom gewöhnlichen Reisegepäck getrennt mit spezifischen<br />
Transportsystemen befördert werden.<br />
Insgesamt darf das aufgegebene Reisegepäck – Normal- und Sondergepäck – 3 Gepäckstücke<br />
je Reisenden nicht übersteigen; dies gilt nicht für Österreich und Italien. Die<br />
zur Beförderung zugelassenen Gegenstände dürfen nicht zusammengebunden sein.<br />
18.3 Ausgeschlossene Gegenstände<br />
- Gegenstände, die besonderem Beschädigungsrisiko ausgesetzt sind, z. B. Fernseher,<br />
Computer, Möbel<br />
- Tiere, Pflanzen und verderbliche Lebensmittel<br />
- Fahrräder mit Hilfsmotor, Tandems, Liegefahrräder, Dreiräder<br />
- Bargeld, Wertpapiere, Edelsteine, Kunstwerke, Schmuck und Uhren<br />
- Sprengstoff und Waffen und sonstige gefährliche Güter nach GGVSE/RID sowie<br />
BB Personenverkehr<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 38<br />
Tfv 701/1
18.4 Annahme und Beförderung des Reisegepäcks<br />
Reisegepäck kann nur per Hausabholung abgefertigt werden nach<br />
- dem Bestimmungsort/-bahnhof, der in der vorgelegten Fahrkarte angegeben ist,<br />
- dem endgültigen Bestimmungsortbahnhof, wenn der Reisende mehrere Fahrkarten<br />
für aufeinander folgende Strecken einschließlich Fahrkarten des Binnenverkehrs,<br />
die dem Beförderungsweg des Reisegepäcks entsprechen, vorlegen kann,<br />
oder<br />
- einem Ort/Bahnhof, auf dem der Reisende die Fahrt unterbricht oder seinen Reiseweg<br />
verlässt,<br />
Voraussetzung ist in diesen Fällen, dass der Ort/Bahnhof für Reisegepäck zugelassen<br />
ist.<br />
Im Bereich der DB wird Reisegepäck nur bei der vom Reisenden angegebenen Anschrift<br />
(Übergabestelle, z. B. Haus, Hotel) angenommen. Bei der Übergabe des Gepäcks an<br />
das abholende Unternehmen ist das Gepäckticket vorzulegen. Das Unternehmen handelt<br />
im Auftrag des Beförderers.<br />
Der Beförderer behält sich die Möglichkeit vor, das Reisegepäck über einen anderen als<br />
den vom Reisenden benutzten Weg zu befördern.<br />
Von dieser Bestimmung darf bei der Abfertigung von Reisegepäck von und nach der<br />
Schweiz abgewichen werden, indem das vereinfachte Verfahren der Zollerklärung für<br />
Reisegepäck angewendet wird. Nach diesem Verfahren können für den persönlichen<br />
Gebrauch des Reisenden bestimmte Gegenstände aufgegeben werden. Dazu hat der<br />
Versender eine Zollerklärung und eine Eisenbahnübernahmebestätigung auszufüllen, die<br />
jedem Gepäckstück beigefügt werden muss. Gepäckstücke mit fehlenden, falsch oder<br />
unvollständig ausgefüllten Zollerklärungen können nicht versendet werden.<br />
Die Zollbehörden sind berechtigt, das Reisegepäck für Stichproben zurückzuhalten.<br />
Innerhalb der Europäischen Union finden grundsätzlich keine Zollkontrollen statt.<br />
Die Frachtberechnung erfolgt nach Nr. 18.7, 18.9 und 18.11.<br />
Bei Vorlage eines Autozug-Beförderungsausweises kann Reisegepäck von und/oder<br />
nach anderen Bahnhöfen als den auf dem Beförderungsausweis angegebenen abgefertigt<br />
werden. Abgangs- und Bestimmungsbahnhof des Reisegepäcks müssen jedoch im<br />
gleichen Land wie der Abgangs- und Zielbahnhof des vom Reisenden benutzten Autozuges<br />
liegen.<br />
18.5 Lieferfrist<br />
Die maximale Lieferzeit beträgt:<br />
- vier Werktage für Österreich und die Schweiz,<br />
- fünf Werktage die Region Südtirol in Italien<br />
- sechs Werktage für die restlichen Regionen in Italien.<br />
Der Samstag zählt dabei nicht als Werktag. Der Abholtag zählt nicht zur Laufzeit. Je<br />
nach Lage des Zielortes im Zielland kann die Laufzeit geringer sein.<br />
18.6 Hausabholung und Hauszustellung von Reisegepäck<br />
Im Bereich der DB AG wird Reisegepäck nur bei der vom Reisenden angegebenen Anschrift<br />
abgeholt bzw. zugestellt, der Abholtag zählt nicht zur Lieferfrist dazu.<br />
Die Entgelte für die Abholung/Zustellung werden nach den Bestimmungen des jeweiligen<br />
Beförderers erhoben.<br />
Häfen oder Anlegestellen für Kreuzfahrtschiffe bzw. Flusskreuzfahrten zählen nicht als<br />
Abhol- oder Zustelladresse und sind für das DB Kuriergepäck ausgeschlossen.<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 39<br />
Tfv 701/1
18.7 Beförderungspreise<br />
Die Fracht für ein Stück Normal- bzw. Sondergepäck beträgt<br />
- nach Österreich: 39,90 €<br />
- nach Italien:<br />
• 35,90 € nach Südtirol (Postleitzahlenbereich 39000-39999),<br />
• 49,90 € nach Italien (Postleitzahlenbereich 00010-38999 und 40000-98100).<br />
Darin enthalten ist die Vergütung für die Hausabholung und das Entgelt für die dortige<br />
Hauszustellung.<br />
Für die Beförderung von Reisegepäck in die Schweiz beträgt die Fracht: 49,90 € je<br />
Stück Normalgepäck und Sondergepäck.<br />
18.8 Erstattungen<br />
Verlangt ein Reisender die Rückzahlung der Gepäckfracht, so wird ihm gegen Rückgabe<br />
des Gepäcktickets unter den folgenden Bedingungen die Fracht erstattet:<br />
Eine Stornierung muss bis 18 Uhr des Werkvortages der Gepäckabholung erfolgt sein.<br />
Im Rückverkehr von Italien nach Deutschland darf auf dem Transportgutschein kein Abholdatum<br />
eingetragen sein.<br />
18.9 Entschädigung bei Verlust oder verspäteter Auslieferung<br />
Bei teilweisem oder gänzlichem Verlust oder bei verspäteter Auslieferung wird eine Entschädigung<br />
je Gepäckstück geleistet.<br />
Der Entschädigungsbetrag wird entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des<br />
Europäischen Parlaments und des Rates berechnet.<br />
18.10 Bestimmungen für Reisegepäcksendungen nach Österreich<br />
Im Verkehr mit Österreich wird Reisegepäck nur bei der vom Reisenden angegebenen<br />
Anschrift abgeholt bzw. zugestellt (Preise siehe Nr. 18.7).<br />
18.11 Ergänzende Bestimmungen für Reisegepäcksendungen von Italien<br />
Für den Rücktransport von Italien nach Deutschland kann ein Transportgutschein zu<br />
gleichen Bedingungen erworben werden. Der Gutschein ist zeitlich nicht befristet für den<br />
Transport jeweils eines Gepäckstückes von Italien nach Deutschland gültig, die Anlieferung<br />
an Flughäfen ist nicht möglich.<br />
Die kostenfreie Erstattung ist unbegrenzt möglich. Voraussetzung für die Erstattung ist,<br />
dass auf dem Transportgutschein kein Abholdatum eingetragen worden ist. Die Abholung<br />
in Südtirol muss mindestens 2 Werktage vor der gewünschten Abholung bei Insam<br />
Express unter der Telefonnummer (0039) 0471 796110 bzw. online unter der Internetadresse:<br />
www.insamexpress.it/bahn beauftragt werden. Abholung und Zustellung in Italien<br />
erfolgen in der Regel Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 18.00 Uhr.<br />
Für jedes zu transportierende Gepäckstück ist dem ausführenden Beförderer (Abholer)<br />
ein gültiger Transportgutschein zu übergeben oder entsprechend zu hinterlegen. Ohne<br />
Transportgutschein ist eine Beförderung nicht möglich. Vor der Übergabe an den Beförderer<br />
ist vom Kunden im Feld Abholdatum das Abholdatum handschriftlich einzutragen.<br />
Der ausführende Beförderer ist Insam Express, Via Trebinger 18, 39046 Ortisei, Italien.<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 40<br />
Tfv 701/1
19 Fahrgastrechte aufgrund von Zugausfällen und Zugverspätungen<br />
19.1 Allgemeines<br />
Aufgrund der EU-Verordnung 1371/2007 vom 03.12.2009 und der GCC-CIV/PRR erhalten<br />
Reisende mit grenzüberschreitenden Fahrkarten grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung<br />
im Fall von Zugausfällen und Zugverspätungen, die zu einer verspäteten<br />
Ankunft gegenüber dem veröffentlichten Regelfahrplan am Zielort führen.<br />
19.2 Umfang und Höhe der Entschädigung<br />
Für Fahrkarten des internationalen Verkehrs, die bei der DB erworben wurden, besteht<br />
bei Ausfall und Verspätung von Zügen grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung.<br />
Die Bestimmungen gemäß Nr. 9 BB Personenverkehr werden entsprechend angewendet,<br />
sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist.<br />
19.2.1 Voraussetzung für eine Entschädigung durch die DB ist, dass die NRT- oder IRT-<br />
Fahrkarte bei der DB erworben wurde. Dabei kann es sich auch um durchgehende Fahrkarten<br />
mit Teilstreckennutzung in den IC Bussen oder im Expressbus Saarbrücken – Luxemburg<br />
handeln.<br />
Die Entschädigung bei Verspätungen für Inhaber von Passangeboten (Rail Pass Tickets)<br />
ist in den SCIC-RPT geregelt.<br />
Entschädigungen für im Ausland gelöste Fahrkarten sind immer an den Beförderer<br />
(Bahnverwaltung) zu richten, bei der die Fahrkarte gekauft wurde. Anlage 1 enthält eine<br />
Liste der Kundendienststellen der Auslandsbahnen.<br />
19.2.2 Für die Berechnung der Gesamtentschädigung werden neben der Fahrkarte auch zur<br />
Fahrkarte gehörige Reservierungen, Aufpreise und Zuschläge, sofern sie verpflichtend<br />
zu entrichten waren und eindeutig als zugehörig erkennbar sind, addiert.<br />
Für Zugausfälle und -verspätungen, die zu einer verspäteten Ankunft am Zielort von<br />
mindestens 60 Minuten führen, wird eine Entschädigung von 25% des gezahlten Fahrpreises<br />
gewährt. Bei einer derartigen Verspätung von mindestens 120 Minuten beträgt<br />
die Entschädigung 50% des gezahlten Fahrpreises.<br />
19.2.3 Bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt ist zur Ermittlung des Preises einer einfachen<br />
Fahrt der aufgedruckte Betrag zu halbieren.<br />
Entschädigungsbeträge, die weniger als 4 € betragen, werden nicht ausgezahlt.<br />
19.2.4 Muss der Reisende mit einer Verspätung von mehr als 60 Minn am Zielort rechnen, kann<br />
er auch die Reise abbrechen oder auf einen Fahrtantritt verzichten. Er hat dann anstelle<br />
der Entschädigungsansprüche einen Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises für den<br />
nicht durchgeführten Teil der Fahrt bzw. einen Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises<br />
für die bereits durchgeführten Teile der Fahrt (ggf. mit Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt<br />
bei nächster Gelegenheit), wenn die Reise aufgrund der Verspätung sinnlos geworden<br />
ist.<br />
19.2.5 Bei Fahrkarten zu den Angeboten „Sparpreis Europa“,, Offerta Europa“ und "Offerta<br />
Speciale“, die nur auf einer Teilstrecke genutzt wurden, wird vom gezahlten Festpreis<br />
der nicht-durchfahrene Streckenanteil erstattet, der sich im Flexpreis aus dem Verhältnis<br />
der nicht-durchfahrenen Strecke zur Gesamtstrecke ergibt. Im Falle, dass der Fahrtabbruch<br />
einen Streckenteil mit reservierungspflichtigen Globalpreiszügen (Sparpreis Europa<br />
London, Sparpreis Europa Schweden, Sparpreis Europa Italien über Brenner, Sparpreis<br />
Europa Frankreich) umfasst, wird hierfür der Preis einer dem Flexpreis vergleichbaren<br />
Preiskategorie des Globalpreisbeförderers zugrunde gelegt.<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 41<br />
Tfv 701/1
19.2.6 Werden Züge des Fernverkehrs, die planmäßig die 1. Klasse führen, nur mit Wagen der<br />
2. Klasse bereit gestellt, erhalten Inhaber einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ - ausgenommen<br />
eingetragene Familienkinder - für die 1. Klasse gegen Nachweis gem. Nr.<br />
13.3.1 für die betroffene Fahrt 30 € pro Person erstattet, bei Vorlage von Fahrkarten mit<br />
BahnCard/RAILPLUS-Rabatt werden 22,50 € für die betroffene Fahrt pro Person, ausgenommen<br />
eingetragener Familienkinder, erstattet.<br />
19.3 Einreichen der Entschädigungsanträge<br />
Entschädigungsanträge für von der DB ausgegebene grenzüberschreitende Fahrkarten<br />
sind zu richten an: Servicecenter Fahrgastrechte<br />
D-60647 Frankfurt am Main<br />
Anträge auf Entschädigung können online über www.bahn.de/fahrgastrechte heruntergeladen<br />
werden und müssen, wie auch Fahrgastrechts-Formulare (Papieranträge), per<br />
Post an das Servicecenter geschickt werden.<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Bek 3 vom 01.02.2016 42<br />
Tfv 701/1
Anlage 1<br />
Kundendienststellen<br />
Anlage 1 zu SCIC-NRT :<br />
Liste der Ansprechpartner der für den internationalen Verkehr zuständigen<br />
Kundendienststellen<br />
Beförderer<br />
Adresse<br />
Beförderer-Code<br />
Abkürzung Bezeichnung Postanschrift a) Telefon<br />
b) E-Mai<br />
c) Fax<br />
Attica<br />
Attica Group<br />
Attica Group<br />
123-125, Syngrou Avenue&3,<br />
Torva street.<br />
GR - 11745 ATHEN<br />
3062<br />
(Adria-Verkehr)<br />
BC<br />
0021<br />
SMPS<br />
BDZ<br />
1152<br />
B & I Line<br />
BLS<br />
0063<br />
CD<br />
1154<br />
CFL<br />
0082<br />
CFR CALATORI<br />
1153<br />
CFS<br />
0097<br />
CIE<br />
0060<br />
Belorussische<br />
Eisenbahn<br />
Bulgarische<br />
Eisenbahnen<br />
Schifffahrtsgesellschaft<br />
B & I Line<br />
Berner Alpenbahn<br />
-Gesellschaft<br />
Tschechische Bahnen<br />
AG<br />
Luxemburgische<br />
Eisenbahnen<br />
Rumänische<br />
Eisenbahnen<br />
Syrische<br />
Eisenbahnen<br />
Irische Eisenbahnen<br />
Verwaltung der<br />
Belorussischen Eisenbahn<br />
Ul. Lenina 17<br />
BY-220030 MINSK<br />
BDZ<br />
Bulgarische Staatsbahn<br />
Direktion Personenverkehr<br />
3, Ivan Wazov<br />
BG-1080 SOFIA<br />
B & I Line plc.<br />
Northwall, 12<br />
IRL - DUBLIN 1<br />
BLS Lötschbergbahn<br />
Marketing<br />
Genfergasse 11<br />
CH - 3001 BERN<br />
Tschechische Bahnen AG<br />
Kundenservice/Customer Support<br />
Nábřeží Ludvíka Svobody,<br />
1222/12<br />
CZ – 110 15 PRAHA 1<br />
Luxemburgische Eisenbahnen<br />
Service des Activités Voyageurs<br />
Activité Internationale<br />
Place de la Gare, 9<br />
L - 1616 LUXEMBURG<br />
Rumänische Eisenbahnen<br />
SNTFC„CFR CALATORI » S.A<br />
Service Réglementations en<br />
Trafic International<br />
Bd. Dinicu Golescu 38, Sector 1<br />
RO-010873 BUCURESTI<br />
Chemins de fer Syriens<br />
Direction Generale<br />
B.P. 182<br />
ALEPPO / Syrien<br />
Coras Iompair Eireann<br />
Irish Transport Company<br />
Irish Rail Travel Centre<br />
35 Lower Abbey Street<br />
IRL - DUBLIN 1<br />
a) +30-210-89 19020<br />
b) kalimeri@attica-group.com<br />
c) +30-210-89 19029<br />
a) +375-172-25-48-60<br />
b) ns@rw.by<br />
c) +375-172-27-56-48<br />
a) +359-2-988 5358<br />
b) AGalabova@bdz.bg<br />
c) +359-2-981 8940<br />
a) +353-1-724711<br />
c) +353-1-788266-113<br />
a) +41-31-327-2727<br />
c) +41-31-327-2910<br />
a) +420-840-112-113<br />
b) info@cd.cz<br />
b) TCV.AV@CFL.LU<br />
a) +40-21-310 63 68<br />
b) lili.coanda@cfrcalatori.ro<br />
c) +40-21-310 63 68<br />
a) +963-21-213 9000<br />
oder 9001<br />
c) +963-21-222 5697<br />
oder 8480<br />
a) +353-1-703-4103<br />
b) brendan.johnson<br />
@irishrail.ie<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Anlage 1<br />
Kundendienstadressen
Anlage 1<br />
Kundendienststellen<br />
Beförderer<br />
Adresse<br />
Beförderer-Code<br />
Abkürzung Bezeichnung Postanschrift a) Telefon<br />
b) E-Mai<br />
c) Fax<br />
CFM<br />
Moldauische<br />
a) +373-2-221380<br />
Eisenbahn<br />
c) +373-2-221380<br />
0023<br />
SMPS<br />
CP<br />
0094<br />
DB<br />
1080<br />
DSB<br />
1186<br />
EVR<br />
0026<br />
SMPS<br />
FS Trenitalia<br />
0083<br />
Portugiesische<br />
Eisenbahnen<br />
Deutsche Bahn AG<br />
Dänische<br />
Staatsbahnen<br />
Estnische Eisenbahn<br />
Italienische<br />
Eisenbahnen<br />
Ministerul Transporturilor si<br />
Comunicatiilor al Republici<br />
Moldova<br />
Intreprinderea de Stat<br />
Calea Ferata din Moldova<br />
Str. Vlaicu Pircalab 48<br />
MD-2012 CHISINAU<br />
CP-Longo Curso e Regional<br />
Av. Infante D. Henrique, 73<br />
P – 1900-263 LISBOA<br />
DB Fernverkehr AG<br />
Kundendialog International<br />
Postfach 120655<br />
D-10596 BERLIN<br />
DSB Kundecenter<br />
Kundeservice Udland<br />
Postboks 340<br />
DK - 0900 KØBENHAVN C<br />
Eesti Raudtee<br />
Pikk Street 36<br />
EE-15073 TALLINN<br />
Trenitalia S.p.A.<br />
Divisione Passeggeri LH<br />
Commerciale Mercato - Vendita<br />
Internazionale e Charter<br />
a) +351-21-1021 258<br />
b) rdcoutinho@cp.pt<br />
c) +351-21-1021 296<br />
b) TCV@deutschebahn.com<br />
a) +45 33533035 oder<br />
+45 33533025<br />
b) kundesint@dsb.dk<br />
c)<br />
a) +372-615-86-10<br />
b) raudtee@post.evr<br />
c) +372-615-87-10<br />
b) international.sales@<br />
trenitalia.it<br />
GYSEV/<br />
Raaberbahn<br />
0043<br />
HML<br />
3061<br />
HZ<br />
1178<br />
Raab-Ödenburg-Eben<br />
-<br />
further Eisenbahn AG<br />
Schifffahrtsgesellscha<br />
ft Hellenic<br />
Mediterranean<br />
Lines<br />
Kroatische<br />
Eisenbahnen<br />
Divisione Passeggeri Regionale<br />
Commerciale Regionale<br />
Piazza della Croce Rossa 1<br />
00161 ROMA<br />
Raab-Ödenburg-Ebenfurther<br />
Eisenbahn AG<br />
Györ-Sopron-Ebenfurti Vasút<br />
Mátyás kir.u.19<br />
H-9400 Sopron<br />
Hellenic Mediteranean Lines Co.<br />
Ltd.<br />
4, Loudovikou Sq.<br />
P.O.Box 80057<br />
GR - 18510 PIRAEUS<br />
HZ –Putnicki prijevoz<br />
PJ Daljinski prijevoz<br />
Profitna jedinica Medjunarodni<br />
vlakovi<br />
Mihanoviceva 12<br />
HR - 10000 ZAGREB<br />
IF Irish Ferries Irish Ferries<br />
(Irish Continental Line)<br />
Merron Row, 2/4<br />
IRL - DUBLIN 2<br />
b) segreteria.regionale@<br />
trenitalia.it<br />
a) +36-99-577-365<br />
b) plendvay@gysev.hu<br />
c) +36-99-577-384<br />
a) +30-210-4225341<br />
b) +hml@otenet.gr<br />
c) +30-210-4223018 oder<br />
+30-210-4225317<br />
a) +385-1-378-3022<br />
b) Miroslav.Fumic@hzpp.hr<br />
c) +385-1-4577-604<br />
a) +353-1-610714<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Anlage 1<br />
Kundendienstadressen
Anlage 1<br />
Kundendienststellen<br />
Beförderer<br />
Adresse<br />
Beförderer-Code<br />
Abkürzung Bezeichnung Postanschrift a) Telefon<br />
b) E-Mai<br />
c) Fax<br />
IR<br />
Israelische<br />
General Manager Israël Railways a) +972-3-693-7401<br />
Staatsbahnen Central Station, P.O.Box 18085 c) +972-3-693-7480<br />
0095<br />
IRR<br />
0099<br />
KZH<br />
0027<br />
SMPS<br />
LDZ<br />
0025<br />
SMPS<br />
LG<br />
0024<br />
SMPS<br />
MAV-START<br />
1155<br />
MZ<br />
1065<br />
NIR<br />
1170<br />
NS<br />
1184<br />
NSB<br />
1076<br />
ÖBB<br />
1181<br />
ONCFM<br />
0093<br />
Irakische<br />
Eisenbahnen<br />
Kasachische<br />
Eisenbahn<br />
Lettische Eisenbahn<br />
Litauische Eisenbahn<br />
MAV-START<br />
Bahnpersonenverkehr<br />
s AG<br />
Mazedonische<br />
Eisenbahnen<br />
Transport AG-Skopje<br />
Nordirische<br />
Eisenbahnen<br />
Niederländische<br />
Eisenbahnen<br />
Norwegische<br />
Staatsbahnen<br />
Österreichische<br />
Bundesbahnen<br />
Marokkanische<br />
Eisenbahnen<br />
IL – TEL AVIV 61180<br />
Iraqi Republic Railways<br />
Establishment<br />
Damascus Interlock<br />
IR – BAGHDAD<br />
JC National Company<br />
„Kazakhstan Temir Zholy“<br />
Prospekt Pobedy 98<br />
KZ – 010000 ASTANA<br />
VAS Latvijas Dzelzcels<br />
Gogola iela 3<br />
LV – 1547 RIGA<br />
AB „Lietuvos Gelenžinkeliai“<br />
Keleiviu vežimo direkcija<br />
Pelesos g. 10<br />
LT-02111 VILNIUS<br />
MAV – START<br />
Bahnpersonenverkehrs AG<br />
Ügyfélszolgálat (Kundendienste)<br />
Kerepesi út 1-3<br />
H - 1087 BUDAPEST<br />
Mazedonische Eisenbahnen<br />
Transport AG-Skopje<br />
Direktion Tarifabteilung<br />
Ul. treta makedonska brigada bb<br />
1000 SKOPJE<br />
Northern Ireland<br />
Railways Co. Ltd Central Station<br />
East Bridge Street<br />
BELFAST - BT 1 - 3 PM<br />
NS Hispeed Klantenservice<br />
P.O.Box 2552<br />
NL - 3500 GN Utrecht<br />
NSB Marked<br />
Servicecenter<br />
Prinsensgt. 7-9<br />
N - 0048 OSLO<br />
ÖBB - Kundendienste<br />
Postfach 222<br />
A-1020 WIEN<br />
Office national des chemins de fer<br />
du Maroc<br />
Direction Commerciale - Division<br />
Commerciale Voyageurs -<br />
Subdivision Affaires générales<br />
Zankat Abderrahman El Ghafiki<br />
AGDAL<br />
MA - RABAT<br />
a) +9641-884-0450<br />
a) 007-3172-93-44-15 oder<br />
007-3172-93-45-80<br />
b) temirzhol@railways.kz<br />
c) 007-3172-93-95-90 oder<br />
007-3172-93-59-29<br />
a) +371-67233360<br />
b) olga.ulme@ldz.lv<br />
c)+371-67234635<br />
a)+370-5-269-20 54<br />
b) passenger@litrail.lt<br />
c) +370-5-269-39 44<br />
a) Call Center:<br />
+36-1-444-44-99<br />
b) eszrevetel@<br />
mav-start.hu<br />
c) +36-1-511 2093<br />
a) +389-2-2449 771<br />
b) mz65dir5@t-home.mk<br />
c) +389-2-3248 719<br />
c) +44-1-232-899401<br />
b) nsi-servicecenterbackoffice@ns.nl<br />
b) beatebjortomth@nsb.no<br />
a) +43-5-1717<br />
b) www.oebb.at<br />
a) +37-77-47-47<br />
b) adouiri@oncfm.org.ma<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Anlage 1<br />
Kundendienstadressen
Anlage 1<br />
Kundendienststellen<br />
Beförderer<br />
Adresse<br />
Beförderer-Code<br />
Abkürzung Bezeichnung Postanschrift a) Telefon<br />
b) E-Mai<br />
c) Fax<br />
OSE<br />
Hellenische<br />
Eisenbahnen AG<br />
1073<br />
PKP<br />
1251<br />
RAI<br />
0096<br />
RENFE<br />
1071<br />
RZD<br />
0020<br />
SMPS<br />
SBB/CFF<br />
1185<br />
SJ<br />
1174<br />
SL<br />
3052<br />
SNCB/NMBS<br />
1088<br />
SNCF<br />
1187<br />
SNCF<br />
1187<br />
SSL<br />
0008<br />
Polnische<br />
Staatsbahnen AG<br />
Eisenbahn der<br />
Republik Iran<br />
RENFE - Operadora<br />
Eisenbahnen der<br />
Russischen<br />
Föderation<br />
Schweizerische<br />
Bundesbahnen<br />
Schwedische<br />
Eisenbahnen<br />
Silja Line AB<br />
Belgische<br />
Eisenbahnen<br />
Französische<br />
Eisenbahnen<br />
Französische<br />
Eisenbahnen<br />
Sealink Stena Line<br />
Hellenische Eisenbahnen AG<br />
Direction Voyageurs<br />
Section des tarifs<br />
(nationaux/ internationaux)<br />
1 – 3 Rue Karolou<br />
GR - 10437 ATHEN<br />
PKP INTERCITY S.A.<br />
ul. Zelazna 59a<br />
PL – 00-848 WARSZAWA<br />
Direction de l’Exploitation<br />
Place du chemin de fer<br />
Immeuble Chahide Kalantari<br />
RAI<br />
13185 - TEHERAN -IRAN<br />
RENFE<br />
Alta Velocidad – Larga Distancia<br />
Jefatura de G.Atención a Clientes<br />
Avda. Ciudad de Barcelona 6<br />
ES - 28007 MADRID<br />
Offene Aktiengesellschaft<br />
„Russische Eisenbahnen“<br />
Verwaltung für Internationale<br />
Beziehungen<br />
Novo-Bassmannaja Str.2<br />
RU-107174 MOSKVA<br />
Schweizerische Bundesbahnen<br />
Division Personenverkehr<br />
Kundenbeziehungen & Services<br />
Kundendialog<br />
Postfach<br />
CH 3000 Bern 65<br />
SJ Kundtjänst<br />
Box 1028<br />
S-831 29 Östersund<br />
Silja Line AB<br />
PL / PB / B.P. 880<br />
FIN - 00101 HELSINKI<br />
SNCB Europe – Customer<br />
Relations<br />
Avenue de la porte de Hal, 40<br />
B - 1060 BRÜSSEL<br />
SNCF – Régularité<br />
14, place de la Gare<br />
F – 14030 Caen CEDEX<br />
Service Relations Clients SNCF<br />
F-62973 ARRAS Cedex 9<br />
Sealink Stena Line<br />
Charter House - Park Street<br />
GB - ASHFORD – TN 2 4 8 E<br />
KENT<br />
a) +30-210-529 7405 oder<br />
+30-210-524 0996<br />
b) m.milioni@osenet.gr<br />
oder m.milioni@trainose.gr<br />
c) +30-210-524 0996<br />
b) infoeuropa@intercity.pl<br />
b) avldposventa@renfe.es<br />
a) +7-495-262-1628<br />
b) cli@css-rzd.ru<br />
c) +7-495-975-2411<br />
b) customer.service.<br />
international@sbb.ch<br />
b) www.sj.se,<br />
anklicken: ”in<br />
English/about<br />
SJ/feedback”<br />
a) +358-9-18041<br />
c) +358-9-1804279<br />
c) customer.relations.fr@<br />
b-rail.be<br />
Für Anträge auf<br />
Entschädigung wegen<br />
Verspätung<br />
Für sonstige Fragen<br />
a) +44-2336-47022<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Anlage 1<br />
Kundendienstadressen
Anlage 1<br />
Kundendienststellen<br />
Beförderer<br />
Adresse<br />
Beförderer-Code<br />
Abkürzung Bezeichnung Postanschrift a) Telefon<br />
b) E-Mai<br />
c) Fax<br />
SV (ehem. ZS) Serbische<br />
Eisenbahnen<br />
1172<br />
SZ<br />
1179<br />
TCDD<br />
0075<br />
UZ<br />
0022<br />
SMPS<br />
VL<br />
3029<br />
VR<br />
0010<br />
ŽPCG<br />
0062<br />
ZFBH<br />
0050<br />
ZRS<br />
0044<br />
ZSSK<br />
1156<br />
Slovenische<br />
Eisenbahn<br />
Türkische<br />
Staatsbahnen<br />
Ukrainische<br />
Eisenbahn<br />
Schifffahrtsgesellscha<br />
ft Viking Line<br />
Finnische<br />
Eisenbahnen<br />
Eisenbahn Crne Gore<br />
Eisenbahnen der<br />
Föderation<br />
Bosnien-Herzegowina<br />
Eisenbahnen der<br />
Republik Srpska<br />
Eisenbahngesellschaf<br />
t Slowakei AG<br />
SV – Srbija Voz<br />
Sektor za prevoz putnika<br />
Nemanjina 6<br />
SRB-11000 BEOGRAD<br />
SZ-Slovenske zeleznice<br />
PE Potniski promet<br />
Sluzba za prodajo in tarife<br />
Kolodvorska 11<br />
SL - 1506 LJUBLJANA<br />
TCDD – Isletmesi Geneni<br />
Müdürlügü<br />
Ticaret Dairesi Baskanligi<br />
06330 Gar<br />
TR - ANKARA<br />
Staatliche Verwaltung des<br />
Eisenbahnverkehrs der Ukraine<br />
„Ukrzaliznyza“<br />
Ul. Tverska 5<br />
UA-03680 Kiew 150<br />
Viking Line Ab<br />
PB 35<br />
FIN - 22101 MARIEHAMN<br />
VR Yhteyskeskus<br />
VR Contact Center<br />
Eteläinen Asemakatu 2 A<br />
PL 488 (Vihonkatu 13)<br />
FIN - 11130 Riihimäki<br />
ŽPCG – Zeljeznicki Prevoz Crne<br />
Gore<br />
Sektor za prevoz putnika<br />
Golootočkih žrtava 13<br />
ME-81000 PODGORICA<br />
ZFBH<br />
GENERALNA Direkcija<br />
Musala 2<br />
BA – 71000 SARAJEVO<br />
ZRS – Eisenbahn der Republika<br />
Srpska<br />
Einnahmekontrolle<br />
Svetog Save 71<br />
BA – 74000 DOBOJ<br />
Železničná spoločnost’<br />
Slovensko, a.s.<br />
Kontaktné centrum<br />
Polská 41<br />
SK – 040 01 KOŠICE<br />
a) +381-11-361 6761<br />
b) Ljiljana.Rajkovic@<br />
srbrail.rs<br />
c) +381-11-361 6775<br />
a) +386-1-2914 161 oder<br />
323<br />
b) milos.rovsnik@<br />
slo-zeleznice.si<br />
c) +386-1-2914 818<br />
a) +90-312-3112106<br />
b) yusufcagatay@tcdd.gov.tr<br />
c) +90-312-3109507<br />
a) +380-44-465 02 00<br />
b) uztarif@lotus.uz.gov.ua<br />
c) +380-44-228-75 20<br />
a) +358-18-26 011<br />
c) +358-18-15 811<br />
b) palaute@vr.fi<br />
a)+382-20-441-370<br />
b)direktor.putnicki@<br />
zcg-prevoz.me<br />
c)+382-20-441-370<br />
a) +387-33-663 344<br />
b) ZBH@BIH.NET.BA<br />
c) +387-33-652 396<br />
b) international@<br />
zrs-rs.com<br />
a) ++421-18 188<br />
b) info@slovakrail.sk<br />
c) ++421-<br />
SCIC-NRT (13.12.2015)<br />
Anlage 1<br />
Kundendienstadressen
Anlage 2a<br />
GCC/CIV-PRR, gültig ab 01.01.2015<br />
Allgemeine <strong>Beförderungsbedingungen</strong> für die<br />
Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR)<br />
Gültig ab 3. Dezember 2009<br />
Stand 1. Januar 2015<br />
(ersetzt die Ausgabe vom 1. Oktober 2013)<br />
Öffentlich zugängliches Dokument<br />
Gemäß Punkt 2.5 a) der CIT-Statuten hat das vorliegende Dokument empfehlenden Charakter und<br />
bindet die CIT-Mitglieder insoweit, als sie diese Bestimmungen übernehmen (Opting-in-Prinzip).<br />
Nachtrag Nr.<br />
Gültig ab<br />
1 2009-12-03<br />
2 2011-01-01<br />
3 2012-01-01<br />
Corrigendum 2012-01-12<br />
4 2013-10-01<br />
5 2015-01-01<br />
1
Anlage 2a<br />
GCC/CIV-PRR, gültig ab 01.01.2015<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
Präambel 4<br />
1 <strong>Beförderungsbedingungen</strong> 4<br />
2 Rechtsgrundlagen 4<br />
3 Beförderungsvertrag 5<br />
4 Beförderungsausweise und Reservierungen 5<br />
4.1 Allgemeines 5<br />
4.2 Erwerb 6<br />
5 Pflichten der Reisenden 6<br />
5.1 Vor Reiseantritt 6<br />
5.2 Während der Reise 7<br />
6 Handgepäck 7<br />
7 Tiere 8<br />
8 Reisegepäck und Fahrzeuge 8<br />
9 Verspätungen 8<br />
9.1 Zugausfälle und erwartete Verspätungen 8<br />
9.2 Erlittene Verspätungen 8<br />
9.3 Behandlung von Erstattungen und Entschädigungen 9<br />
9.4 Unmöglichkeit der Fortsetzung der Reise am selben tag 9<br />
9.5 Befreiung von der Haftung für Verspätung 9<br />
10 Hilfeleistung bei Verspätungen 10<br />
11 Personenschäden 10<br />
12 Sachschaden 11<br />
13 Reklamationen und Beschwerden 11<br />
13.1 Reklamationen betreffend Personenschaden 11<br />
13.2 Andere Reklamationen und Beschwerden 11<br />
14 Streitigkeiten 12<br />
14.1 Unternehmen, gegen die Ansprüche gerichtlich geltend<br />
gemacht werden können<br />
12<br />
14.2 Erlöschen und Verjährung von Ansprüchen 12<br />
14.3 Gerichtsstand 12<br />
14.4 Anwendbares Recht 12<br />
2
Anlage 2a<br />
GCC/CIV-PRR, gültig ab 01.01.2015<br />
Präambel<br />
Die Allgemeinen <strong>Beförderungsbedingungen</strong>en für die Eisenbahnbeförderung von Personen<br />
(GCC-CIV/PRR) sollen sicherstellen, dass im nationalen und internationalen<br />
Schienenpersonenverkehr soweit wie möglich und zweckmäßig einheitliche<br />
Vertragsbedingungen zur Anwendung gelangen.<br />
Die GCC-CIV/PRR wurden vom Internationalen Eisenbahntransportkomitee (CIT) ausgearbeitet<br />
und sind seinen Mitgliedern zur Anwendung empfohlen. Ihr Inhalt sowie die Liste der<br />
anwendenden Unternehmen können in der CIT-Website www.cit-rail.org und in der<br />
UIC/CIT/CER-Website www.railpassenger.info eingesehen werden, ferner in der Regel bei<br />
deren Verkaufsstellen mit kundendienstlicher Beratung.<br />
1. <strong>Beförderungsbedingungen</strong><br />
1.1 Die GCC-CIV/PRR regeln allgemeine Fragen des Vertragsverhältnisses zwischen<br />
Reisenden und Beförderer. Regelungen, die von diesen GCC-CIV/PRR (Pt. 1.2 nachstehend)<br />
abweichen oder nur für bestimmte Verkehrsverbindungen, Zugsgattungen oder Tarifangebote<br />
gelten, sind in den besonderen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> geregelt.<br />
1.2 Die besonderen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> können von den GCC-CIV/PRR abweichen.<br />
Sofern sie abweichen, bezeichnen sie genau den Punkt und den Absatz, von dem sie<br />
abweichen. Von den Punkten 9.1, 9.2, 9.3.1, 9.3.4, 9.4, 9.5, 10, 11, 12, 13, 14 GCC-CIV/PRR<br />
kann nur zu Gunsten des Reisenden abgewichen werden, es sei denn, die<br />
Fahrgastrechteverordnung (PRR) ist nicht anwendbar (in Nicht-EU-Mitgliedstaaten oder auf<br />
Verkehrsleistungen, die von der PRR ausgenommen sind).<br />
1.3Allgemeine wie besondere <strong>Beförderungsbedingungen</strong> werden mit Abschluss des<br />
Beförderungsvertrages dessen Bestandteil (Pt. 3.2 nachstehend).<br />
2. Rechtsgrundlagen<br />
2.1 Die Eisenbahnbeförderung von Personen unterliegt nach Maßgabe der anwendbaren<br />
Bestimmungen oder vertraglichen Vereinbarungen:<br />
a. den Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale<br />
Eisenbahnbeförderung von Personen (CIV – Anhang A zum COTIF) und/oder<br />
b. der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom<br />
23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr<br />
(PRR) und/oder<br />
c. dem Landesrecht.<br />
Schließt eine Beförderung auf der Schiene, die Gegenstand eines einzigen Vertrages ist,<br />
Verkehrsleistungen in der Luft, auf der Straße, auf Binnengewässern und zur See ein, so<br />
unterliegt jede der Verkehrsleistungen dem auf diesen Transportträger nach Maßgabe der<br />
anwendbaren Bestimmungen oder vertraglichen Vereinbarungen anwendbaren Recht,<br />
vorbehältlich der Bestimmungen der Artikel 1 und 31 CIV.<br />
3
Anlage 2a<br />
GCC/CIV-PRR, gültig ab 01.01.2015<br />
3. Beförderungsvertrag<br />
3.1 Der Beförderungsvertrag verpflichtet den oder die an der Durchführung des<br />
Beförderungsvertrags beteiligten Beförderer, den Reisenden vom Abgangs- bis zum<br />
Bestimmungsort zu befördern.<br />
3.2 Der Beförderungsvertrag setzt sich zusammen aus:<br />
a. den GCC-CIV/PRR,<br />
b. den besonderen Beförderungs-bedingungen des oder der Beförderer, und<br />
c. den Angaben im Beförderungsaus-weis (Pt 4.1.3 nachstehend).<br />
Widersprechen sich die GCC-CIV/PRR und die besonderen <strong>Beförderungsbedingungen</strong>, haben<br />
Letztere Vorrang vor den GCC-CIV/PRR. Im Fall von Widersprüchen zwischen Bestimmungen<br />
der besonderen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> gilt die für den Reisenden vorteilhaftere Regelung.<br />
3.3 Der Beförderungsvertrag wird im Beförderungsausweis festgehalten, entweder in<br />
herkömmlicher Papierform oder als elektronischer Beförderungsausweis (im Folgenden<br />
„e-Beförderungsausweis“). Der Beförderungsausweis dient bis zum Beweis des Gegenteils als<br />
Nachweis für den Abschluss und den Inhalt des Beförderungsvertrages.<br />
3.4 Vorbehältlich der in Pt. 3.5 und 3.6 genannten Fälle dokumentiert ein Beförderungsausweis<br />
einen Beförderungsvertrag.<br />
3.5 Mehrere Beförderungsausweise in herkömmlicher Papierform dokumentieren mehrere<br />
Beförderungsverträge. Sie dokumentieren nur dann einen einzigen Beförderungsvertrag, wenn<br />
die besonderen <strong>Beförderungsbedingungen</strong>en dies vorsehen.<br />
Mehrere e-Beförderungsausweise dokumentieren mehrere Beförderungsverträge. Sie<br />
dokumentieren nur dann einen einzigen Beförderungsvertrag, wenn sie elektronisch verknüpft<br />
sind und wenn die besonderen <strong>Beförderungsbedingungen</strong>en dies vorsehen.<br />
3.6 Soweit aus den besonderen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> klar ersichtlich, kann ein einziger<br />
Beförderungsausweis auch mehrere Beförderungsverträge dokumentieren.<br />
3.7 Der Transfer zwischen Bahnhöfen im gleichen Ballungsraum mit anderen Verkehrsträgern<br />
als der Eisenbahn (Bus, Tram, Metro, Taxi, Velo) oder zu Fuß, bilden nicht Gegenstand des<br />
Eisenbahnbeförderungsvertrages und erfolgen zu den für den betreffenden Verkehrsträger<br />
geltenden Rechtsvorschriften.<br />
3.8 Erfolgt vor oder nach einer Schienenbeförderung, oder zwischen zwei<br />
Eisenbahnverkehrsleistungen, eine Beförderung mit einem anderen Verkehrsträger, so bilden<br />
sie nur dann einen einzigen Beförderungsvertrag, wenn dafür ein einziger Beförderungsausweis<br />
ausgestellt wird, vorbehältlich Punkt 3.6, oder wenn dies die besonderen<br />
<strong>Beförderungsbedingungen</strong> des oder der betroffenen Beförderer vorsehen.<br />
4. Beförderungsausweise und Reservierungen<br />
4.1 Allgemeines<br />
4.1.1 Die Beförderer oder ihre Verbände legen Form und Inhalt der Beförderungsausweise<br />
sowie die beim Druck und Ausfüllen zu verwendenden Sprachen und Schriftzeichen fest.<br />
4.1.2 Für elektronische Beförderungsausweise gelten besondere <strong>Beförderungsbedingungen</strong>en.<br />
Die Angaben im e-Beförderungsausweis sind in lesbare Schriftzeichen umwandelbar.<br />
4.1.3 In der Regel bezeichnet der Beförderungsausweis den oder die an der Durchführung des<br />
Beförderungsvertrags beteiligten Beförderer, das den Beförderungsausweis ausgebende<br />
Unternehmen, die Wegstrecke, den Preis, die Geltungsdauer des Beförderungsausweises, die<br />
anwendbaren <strong>Beförderungsbedingungen</strong> und gegebenenfalls den Namen des Reisenden, den<br />
Reisetag, die Zugnummer und den reservierten Platz. Das ausgebende Unternehmen und die<br />
Beförderer sind in der Regel mit Codes angegeben. Die zugehörige Liste steht unter www.citrail.org<br />
und www.railpassenger.info zur Verfügung.<br />
4.1.4 Die besonderen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> legen fest, in welchen Fällen die Reservierung<br />
möglich oder obligatorisch ist.<br />
4
Anlage 2a<br />
GCC/CIV-PRR, gültig ab 01.01.2015<br />
4.1.5 Die besonderen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> regeln die Voraussetzungen und Modalitäten<br />
von Ermäßigungen (z.B. für Kinder, Reisegruppen, etc.).<br />
4.1 Erwerb<br />
4.2 1 Die Beförderungsausweise werden entweder direkt von Verkaufsstellen des Beförderers<br />
oder indirekt von hierzu ermächtigten Verkaufsstellen verkauft. Wenn Beförderer, die nicht an<br />
der Durchführung des Beförderungsvertrags beteiligt sind oder Dritte (z.B. Reisebüros)<br />
Beförderungsausweise verkaufen, gelten diese als Vermittler und übernehmen keine Haftung<br />
aus dem Beförderungsvertrag.<br />
4.2.2 Der nicht auf den Namen des Reisenden ausgestellte Beförderungsausweis ist<br />
übertragbar. Der Handel mit Beförderungsausweisen ist den Reisenden untersagt.<br />
4.2.3 Kann der Beförderungsausweis in einer anderen als der Landeswährung oder einer<br />
anderen als der vom Beförderer verwendeten Währung bezahlt werden, sind die Währung und<br />
der Umrechnungskurs nach den Bestimmungen dieses Beförderers zu veröffentlichen.<br />
4.2.4 Die Rückgabe und der Umtausch des Beförderungsausweises sowie die Erstattung des<br />
Beförderungspreises – außer bei Zugsausfällen oder -verspätungen (Pt. 9.1.1 nachstehend) –<br />
richten sich nach den besonderen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> der Beförderer; diese legen auch<br />
die Kosten fest. Der Umtausch gilt in der Regel als Auflösung und Neuabschluss des<br />
Beförderungsvertrages. Unleserliche oder beschädigte Beförderungsausweise können<br />
zurückgewiesen werden. Erstattungen werden in der beim Kauf des Beförderungsausweises<br />
verwendeten Zahlungsart oder gegebenenfalls in Form von Gutscheinen geleistet.<br />
4.2.5 Reisende, welche das e-Beförderungsausweissystem missbrauchen, können vorbehaltlich<br />
des anwendbaren Landesrechtes von diesem System und dem Selbstausdruck der<br />
Beförderungsausweise ausgeschlossen werden.<br />
4.2.6 Verlorene oder gestohlene Fahrausweise werden weder ersetzt noch erstattet.<br />
5. Pflichten des Reisenden<br />
5.1 Vor Reiseantritt<br />
5.1.1 Der Reisende hat den Beförderungspreis im Voraus zu bezahlen und sich zu<br />
vergewissern, ob dieser gemäß seinen Angaben ausgestellt ist<br />
5.1.2 Vorbehaltlich besonderer Beförderungsbestimmungen hat der Reisende nach dem Kauf<br />
des Beförderungsausweises kein Anrecht auf nachträgliche Ermäßigungen.<br />
5.1.3 Die besonderen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> legen fest, ob der Reisende den<br />
Beförderungsausweis vor dem Einsteigen selbst zu entwerten hat.<br />
5.1.4 Der Beförderungsausweis ist ungültig, wenn vom Reisenden einzutragende Angaben<br />
fehlen, die ihm obliegende Entwertung fehlt oder wenn er nachträglich geändert oder verfälscht<br />
wurde. Die besondere <strong>Beförderungsbedingungen</strong> regeln das Verfahren für solche Fälle.<br />
5.1.5 Sind die elektronischen Daten oder ein Sicherheitszertifikat im e-Beförderungsausweis<br />
nicht lesbar, hat der Reisende einen neuen Beförderungsausweis zu lösen. Er kann die Daten<br />
des e-Beförderungsausweises beim ausgebenden Unternehmen zur Klärung oder Erstattung<br />
einreichen.<br />
5.1.6 Die besonderen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> legen fest, ob und unter welchen<br />
Bedingungen Kinder alleine reisen dürfen.<br />
5.1.7 Behinderte Personen und Personen mit eingeschränkter Mobilität teilen ihren Bedarf an<br />
Hilfeleistung mindestens 48 Stunden vor Antritt der Reise mit. Um die Hilfeleistung gemäß<br />
Zugangsregeln des Beförderers in Anspruch nehmen zu können, sind seine Weisungen zu<br />
befolgen. Die Beförderer können gegebenenfalls Vereinbarungen für kürzere Mitteilungszeiten<br />
anbieten.<br />
5.2 Während der Reise<br />
5.2.1 Der Reisende muss vor der veröffentlichten fahrplanmäßigen Abfahrtszeit in den Zug<br />
einsteigen, damit dieser pünktlich abfahren kann. Steigt er nicht vor der Abfahrtzeit oder<br />
5
Anlage 2a<br />
GCC/CIV-PRR, gültig ab 01.01.2015<br />
innerhalb der in den besonderen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> angegebenen Zeitspanne zu, ist<br />
der Zutritt zum Zug nicht mehr gewährleistet.<br />
5.2.2 Der Reisende muss im Besitz eines für die ganze Reise gültigen Beförderungsausweises<br />
sein. Er hat ihn auf Verlangen dem Bahnpersonal vorzuweisen und bis zum Verlassen des<br />
Bestimmungsbahnhofes aufzubewahren. Reisende ohne gültigen Beförderungsausweis haben<br />
außer dem Beförderungspreis gegebenenfalls einen Zuschlag zu bezahlen; ansonsten können<br />
sie von der Beförderung ausgeschlossen werden.<br />
5.2.3 Reisende mit besonderen Beförderungsausweisen (z.B. e-Beförderungsausweise oder<br />
Beförderungsausweise die auf ihren Namen ausgestellt, zu ermäßigten Preisen ausgegeben,<br />
oder mit besonderen Zahlungsarten beglichen werden) müssen jederzeit ihre Identität und<br />
Berechtigung gemäß den besonderen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> nachweisen können.<br />
5.2.4 Das Bahnpersonal kann zu Kontrollzwecken Beförderungsausweise einziehen. Der<br />
Reisende erhält in diesem Falle einen Ersatzbeförderungsausweis oder eine Quittung.<br />
5.2.5 Vorbehaltlich der besonderen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> darf der Reisende seine Reise<br />
nicht unterbrechen, um sie später nach Belieben fortzusetzen.<br />
5.2.6 Der Beförderungsausweis berechtigt zur Fahrt in der angegebenen Wagenklasse und zur<br />
Belegung des gegebenenfalls reservierten Platzes. Die besonderen <strong>Beförderungsbedingungen</strong><br />
regeln jene Fälle, in denen auf einer Teilstrecke nur Wagen einer tieferen Klasse geführt<br />
werden. Reservierte Plätze sind innert 15 Minuten nach Abfahrt des Zuges von dem Bahnhof,<br />
ab dem die Reservierung erfolgt ist, zu belegen, andernfalls der Reisenden seinen<br />
Platzanspruch verliert.<br />
5.2.7 Jeder Reisende darf nur einen Platz belegen. Plätze, die für Personen mit eingeschränkter<br />
Mobilität oder für Familien mit Kindern reserviert sind, sind freizugeben.<br />
5.2.8 Der Reisende hat den Anordnungen des Personals der Beförderer, der Bahnhofbetreiber<br />
und der Infrastrukturbetreiber Folge zu leisten und insbesondere die Vorschriften für die<br />
Benutzung der Anlagen und Einrichtungen sowie die Zugangskontrollen zu bestimmten Zügen<br />
zu beachten.<br />
5.2.9 Der Reisende hat alle zoll- oder sonstigen verwaltungsbehördlichen Vorschriften zu<br />
beachten.<br />
5.2.10 In Nichtraucherbereichen ist das Rauchen auch mit Zustimmung der übrigen Reisenden<br />
nicht gestattet.<br />
5.2.11 Der Beförderer kann die missbräuchliche Benutzung von Alarm- und Notfalleinrichtungen<br />
nach den Bestimmungen des anwendbaren Landesrechts ahnden.<br />
5.2.12 Reisende, die für die Sicherheit des Betriebes oder der Mitreisenden eine Gefahr<br />
darstellen oder die Mitreisende in unzumutbarer Weise belästigen, können ohne Anspruch auf<br />
Erstattung des Beförderungspreises von der Beförderung ausgeschlossen werden.<br />
6. Handgepäck<br />
6.1 Der Reisende darf leicht tragbares, dem Reisezweck dienendes Handgepäck mitnehmen,<br />
das auf den dafür vorgesehenen Abstellflächen deponiert werden kann. Er muss es<br />
beaufsichtigen und, falls vorgeschrieben, kennzeichnen. Das Handgepäck darf andere<br />
Reisende und den Eisenbahnbetrieb nicht behindern und beispielsweise anderen Reisenden,<br />
anderem Handgepäck oder der Eisenbahnausrüstung Schaden zufügen. Die besonderen<br />
<strong>Beförderungsbedingungen</strong> legen die etwaigen Sanktionen fest.<br />
6.2 Für gefährliche Güter gilt die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung<br />
gefährlicher Güter (RID – Anlage C zum COTIF) und insbesondere Unterabschnitt 1.1.3.8 von<br />
dessen Anhang (www.otif.org). Grundsätzlich sind einzig Stoffe und Gegenstände zugelassen,<br />
die einzelhandelsgerecht abgepackt und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder<br />
für die Freizeit und den Sport bestimmt sind.<br />
6
Anlage 2a<br />
GCC/CIV-PRR, gültig ab 01.01.2015<br />
6.3 Die Mitnahme von Waffen und Munition in die Züge ist untersagt. Die besonderen<br />
<strong>Beförderungsbedingungen</strong> legen die Ausnahmen und Modalitäten fest.<br />
6.4 Fundgegenstände sind dem Bahnpersonal sofort zu melden. Der Beförderer kann<br />
unbeaufsichtigtes Handgepäck samt Inhalt überprüfen, aus dem Zug entfernen und zerstören,<br />
falls der Beförderer oder die Behörden es als Gefahr für die Sicherheit des Betriebes oder der<br />
Reisenden ansehen.<br />
6.5 Für die Mitnahme von Fahrrädern als Handgepäck gelten die besonderen<br />
<strong>Beförderungsbedingungen</strong>.<br />
7. Tiere<br />
7.1 Der Reisende darf insoweit Tiere in die Züge mitnehmen, als die Beförderer es zulassen.<br />
Die besonderen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> legen die Modalitäten fest.<br />
7.2. Vorbehaltlich des anwendbaren Rechts gelten für Blindenhunde und Begleithunde<br />
behinderter Personen keine Einschränkungen sofern diese als solche erkennbar sind.<br />
8. Reisegepäck und Fahrzeuge<br />
Falls die Beförderer die Beförderung von begleitetem Reisegepäck und Fahrzeugen anbieten,<br />
gelten besondere <strong>Beförderungsbedingungen</strong>.<br />
9. Verspätungen<br />
9.1 Zugausfälle und erwartete Verspätungen<br />
9.1.1 Fällt der Zug aus oder ist er verspätet, und ist nach Erfahrung des Beförderers objektiv<br />
davon auszugehen, dass der Bestimmungsort gemäß Beförderungsvertrag mit mehr als 60<br />
Minuten Verspätung erreicht wird, kann der Reisende unter den Bedingungen in Punkt 9.1.3<br />
nachstehend:<br />
a. für die nicht durchgeführte Reise oder für den nicht durchgeführten und/oder<br />
durchgeführten, aber sinnlos gewordenen Teil der Reise Erstattung des<br />
Beförderungspreises sowie die unentgeltliche Rückbeförderung zum Abfahrtort<br />
verlangen, oder<br />
b. seine Reise bei nächster Gelegenheit, jedoch spätestens innerhalb von 48 Stunden,<br />
wenn nötig mit geänderter Streckenführung fortsetzen.<br />
9.1.2 Ist der Beförderungsausweis auch für die Rückfahrt gültig und führt der Reisende diese<br />
planmäßig durch, wird nur jener Teil des Beförderungspreises erstattet, welcher der einfachen<br />
Fahrt entspricht.<br />
9.1.3 Rückbeförderung zum Abfahrtort oder Fortsetzung der Reise sind nur mit den an der<br />
Durchführung des Beförderungsvertrags beteiligten Beförderern möglich. Sie erfolgen unter<br />
vergleichbaren Bedingungen wie die ursprüngliche Reise.<br />
9.2 Erlittene Verspätungen<br />
9.2.1 Macht der Reisende keine Ansprüche nach Pt. 9.1.1 a) vorstehend geltend und erreicht er<br />
den Bestimmungsort gemäß Beförderungsvertrag mit 60 Minuten oder mehr Verspätung,<br />
entschädigt ihn der Beförderer mit 25% des nach Pt. 9.3.1 berechneten Beförderungspreises.<br />
Bei Verspätungen von 120 Minuten oder mehr beträgt die Entschädigung 50% des nach Pt.<br />
9.3.1 berechneten Beförderungspreises. Vorbehalten bleiben Pt.9.5.1 und 9.5.2 nachstehend.<br />
9.2.2 Das Bahnpersonal des verspäteten Zuges oder anderes dazu ermächtigtes Personal stellt<br />
dem Reisenden auf Wunsch eine Bestätigung über die Verspätung aus.<br />
7
Anlage 2a<br />
GCC/CIV-PRR, gültig ab 01.01.2015<br />
9.3 Behandlung von Erstattungen und Entschädigungen<br />
9.3.1 Für die Berechnung von Entschädigungen ist der auf den verspäteten Zug entfallende<br />
Beförderungspreis maßgebend. Weist der Beförderungsausweis diesen nicht gesondert aus,<br />
wird jener Betrag zugrunde gelegt, den der Reisende für eine auf diesen Zug beschränkte Reise<br />
hätte bezahlen müssen. Für ermäßigte und Promotionsangebote, Beförderungsausweise mit<br />
integrierter Reservierung, Zeitfahrkarten und andere Bahnbeförderungspässe gelten die<br />
besonderen <strong>Beförderungsbedingungen</strong>.<br />
9.3.2 Der maßgebende Beförderungspreis für Erstattungen und Entschädigungen schließt<br />
Nebenkosten (Reservierungen, Zuschläge etc.) ein, etwaige Servicegebühren dagegen aus.<br />
9.3.3 Der Beförderer kann Erstattungen und Entschädigungen in Form von Gutscheinen leisten.<br />
In der Regel können diese nur beim ausgebenden Beförderer und/oder für die bezeichnete<br />
Verkehrsleistung eingelöst werden. Auf Verlangen des Reisenden leistet der Beförderer die<br />
Erstattungen und Entschädigungen in der von ihm festgelegten Weise in Geld, z.B. mittels<br />
Überweisung, Gutschrift oder in bar.<br />
9.3.4 Erstattungen und Entschädigungen werden innerhalb eines Monats nach<br />
Geltendmachung bei der zuständigen Stelle (Pt. 13.2.1) erledigt. Beträge unter 4 EUR werden<br />
in der Regel nicht ausbezahlt. Etwaige Überweisungskosten gehen zu Lasten des Beförderers.<br />
9.4 Unmöglichkeit der Fortsetzung der Reise am selben Tag<br />
Wenn der Reisende wegen Ausfall, Verspätung oder Versäumnis des Anschlusses seine Reise<br />
nicht entsprechend dem Beförderungsvertrag am selben Tag fortsetzen kann oder wenn ihm die<br />
Fortsetzung der Reise unter den gegebenen Umständen nicht zumutbar ist, erstattet der<br />
Beförderer vorbehaltlich des Punktes 9.5.3 die entstandenen angemessenen Auslagen für die<br />
Benachrichtigung wartender Personen und<br />
a. ist für eine angemessene Unterkunft einschließlich erforderlichem Transfer besorgt, oder<br />
b. erstattet die Kosten für die angemessen Unterkunft einschließlich erforderlichem Transfer.<br />
Der Beförderer kann die Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln anbieten (Bus, Metro, Taxi,<br />
etc.).<br />
9.5 Befreiung von der Haftung für Verspätungen<br />
9.5.1 Der Beförderer ist von seiner Haftung für erlittene Verspätungen (Pt. 9.2 vorstehend)<br />
befreit, insoweit sie auf Verkehrsleistungen zurückzuführen sind, die:<br />
a. vollständig außerhalb des Gebiets eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz und von<br />
Norwegen erbracht wurden;<br />
b. teilweise außerhalb des Gebiets eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz und von<br />
Norwegen erbracht wurden, sofern die Verspätung außerhalb eines dieser Staaten<br />
eintrat;<br />
c. von den PRR ausgenommen sind;<br />
d. nicht Teil des Beförderungsvertrages bilden (Bus, Tram Metro, Taxi, Velo zwischen<br />
Bahnhöfen im gleichen Ballungsraum);<br />
e. durch andere Verkehrsträger (Luftfahrt, Busverkehr oder See- und Binnenschifffahrt)<br />
erbracht wurden: In diesem Fall richtet sich die Haftung für erlittene Verspätungen für<br />
jeden Transportträger nach dem auf ihn anwendbaren Regelungen.<br />
9.5.2 Ferner ist der Beförderer von seiner Haftung für erlittene Verspätungen (Pt. 9.2<br />
vorstehend) befreit, wenn der Reisende vor Kauf des Beförderungsausweises über mögliche<br />
Verspätungen informiert wurde oder wenn bei der Fortsetzung der Reise mit einem anderen<br />
Verkehrsdienst oder eine andere Strecke die Verspätung bei seiner Ankunft am Zielort gemäß<br />
Beförderungsvertrag weniger als 60 Minuten beträgt.<br />
8
Anlage 2a<br />
GCC/CIV-PRR, gültig ab 01.01.2015<br />
9.5.3 Der Beförderer ist von seiner Haftung für Unmöglichkeit der Fortsetzung der Reise am<br />
selben Tag (Pt. 9.4 vorstehend) befreit, wenn das Ereignis zurückzuführen ist auf:<br />
a. außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegende Umstände, die der Beförderer trotz<br />
Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren<br />
Folgen er nicht abwenden konnte;<br />
b. Verschulden des Reisenden;<br />
c. Verhalten eines Dritten, das der Beförderer trotz Anwendung der nach Lage des Falles<br />
gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen er nicht abwenden konnte;<br />
der Infrastrukturbetreiber oder ein anderes Unternehmen, das dieselbe<br />
Eisenbahninfrastruktur benutzt, gelten nicht als Dritte;<br />
d. Verkehrsbeschränkungen zufolge Streiks, wenn der Reisende hierüber angemessen<br />
informiert wurde.<br />
10. Hilfeleistung bei Verspätungen<br />
Bei voraussichtlicher Verspätung des Zuges von 60 Minuten und mehr ergreift der Beförderer<br />
alle zumutbaren und verhältnismäßigen Maßnahmen zur Erleichterung der Lage der Reisenden.<br />
Unter Berücksichtigung der Wartezeiten und soweit möglich, beinhalten sie die Abgabe von<br />
Erfrischungen und Mahlzeiten und gemäß Punkt 9.4 vorstehend die Unterbringung in<br />
Unterkünften und die Organisation alternativer Beförderungsmöglichkeiten. Personen mit<br />
eingeschränkter Mobilität genießen besondere Aufmerksamkeit.<br />
11. Personenschäden<br />
11.1 Die Haftung des Beförderers bei Tötung und Verletzung von Reisenden richtet sich nach<br />
den Einheitlichen Rechtsvorschriften CIV, unbeschadet geltenden Landesrechtes, das den<br />
Reisenden weitergehenden Schadenersatz gewährt. Für Binnenbeförderungen in Nicht-EU-<br />
Mitgliedstaaten richtet sich die Haftung nach dem anwendbaren Landesrecht. Vorbehaltlich<br />
Artikel 31 CIV richtet sich die Haftung der Seebeförderer nach dem geltenden Seerecht.<br />
11.2 Sofern eine Verkehrsleistung nicht von den PRR ausgenommen ist, leistet der gemäß Art.<br />
56 § 1 in Verbindung mit Art. 26 § 5 CIV haftbare Beförderer zur Deckung unmittelbarer<br />
wirtschaftlicher Bedürfnisse an den Reisenden oder seine Hinterbliebenen im Fall der Tötung<br />
und Verletzung eines Reisenden in einem EU-Mitgliedstaat einen angemessenen Vorschuss.<br />
Im Fall der Tötung ist dieser auf 21'000 EUR je Reisender begrenzt. Im Fall von Verletzungen<br />
ist er auf 21'000 EUR der anfallenden angemessenen Kosten je Reisender begrenzt.<br />
11.3 Vorschüsse stellen keine Haftungsanerkennung des Schadenereignisses dar und werden<br />
auf etwaige spätere Schadenersatzzahlungen angerechnet. Ist eine Haftung des Beförderers<br />
nicht gegeben, kann dieser bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Schadensverursachung durch<br />
den Reisenden oder im Falle fehlender Berechtigung des Zahlungsempfängers die geleisteten<br />
Vorschüsse zurückerlangen.<br />
11.4 Soweit es mit der Wahrung seiner Interessen vereinbar ist, leistet der Beförderer, der seine<br />
Haftung ablehnt, auf Wunsch des Reisenden bei der Geltendmachung von<br />
Schadensersatzansprüchen gegenüber Dritten Unterstützung (gegebenenfalls Weiterleiten von<br />
Unterlagen, Einsicht in Untersuchungsberichte, Herausgabe von Akten etc.).<br />
9
Anlage 2a<br />
GCC/CIV-PRR, gültig ab 01.01.2015<br />
12. Sachschaden<br />
Die Haftung des Beförderers für Handgepäck und Tiere unter Obhut des Reisenden richtet sich<br />
nach den Einheitlichen Rechtsvorschriften CIV, unbeschadet geltenden Landesrechtes, das den<br />
Reisenden weitergehenden Schadenersatz gewährt. Für Binnenbeförderungen in Nicht-EU-<br />
Mitgliedstaaten richtet sie sich nach dem anwendbaren Landesrecht. Für Mobilitätshilfen von<br />
Personen mit Behinderungen oder mit eingeschränkter Mobilität gilt in EU-Mitgliedstaaten, der<br />
Schweiz und Norwegen, die Haftungsobergrenze gemäß Art. 34 CIV nicht.<br />
13. Reklamationen und Beschwerden<br />
13.1 Reklamationen betreffend Personenschaden<br />
13.1.1 Reklamationen betreffend die Haftung des Beförderers bei Tötung und Verletzung von<br />
Reisenden hat der Berechtigte innerhalb von 12 Monaten, nachdem er vom Schaden Kenntnis<br />
erhalten hat, schriftlich an denjenigen Beförderer zu richten, der die Beförderungsleistung, bei<br />
der sich der Unfall ereignet hat, gemäß Beförderungsvertrag zu erbringen hatte. Wurde dieser<br />
Teil der Beförderung nicht vom Beförderer, sondern von einem ausführenden Beförderer<br />
erbracht, kann der Berechtigte die Reklamation stattdessen auch an Letzteren richten.<br />
13.1.2 Bildete die Beförderung Gegenstand eines einzigen Vertrages und wurde sie von<br />
aufeinanderfolgenden Beförderern ausgeführt, kann die Reklamation auch an den ersten oder<br />
letzten Beförderer sowie an den Beförderer gerichtet werden, der im Staat des Wohnsitzes oder<br />
des gewöhnlichen Aufenthaltes des Reisenden seine Hauptniederlassung oder die<br />
Zweigniederlassung oder Geschäftsstelle hat, durch die der Vertrag geschlossen worden ist.<br />
13.2 Andere Reklamationen und Beschwerden<br />
13.2.1 Andere Reklamationen sowie Beschwerden hat der Berechtigte innerhalb von drei<br />
Monaten, nach Beendigung der Reise schriftlich an das ausgebende Unternehmen oder einen<br />
an der Durchführung des Beförderungsvertrags beteiligten Beförderer zu richten. Der Reisende<br />
muss das Original des Beförderungsausweises und alle weitern dienlichen Dokumente (z.B.<br />
Verspätungsbescheinigung des Beförderers) vorweisen.<br />
13.2.2 Der Beförderer, bei dem die Reklamation oder Beschwerde eingereicht wurde, erteilt<br />
dem Reisenden innerhalb eines Monats nach deren Eingang eine begründete Antwort.<br />
Gegebenenfalls leitet er die Reklamation oder Beschwerde, unter gleichzeitiger<br />
Benachrichtigung des Reisenden, an das den Beförderungsausweis ausgebende Unternehmen<br />
weiter. Spätestens innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Reklamation oder Beschwere<br />
erhält der Reisende entweder vom Beförderer, bei dem die Reklamation oder Beschwerde<br />
eingereicht wurde, oder vom ausgebenden Unternehmen eine abschließende Antwort.<br />
13.2.3 Fachstelle, Adresse und Korrespondenzsprache können unter www.railpassenger.info<br />
oder www.cit-rail.org eingesehen werden, ferner auf den Websites der die GCC-CIV/PRR<br />
anwendenden Unternehmen sowie in der Regel bei deren Verkaufsstellen mit<br />
kundendienstlicher Beratung.<br />
10
Anlage 2a<br />
GCC/CIV-PRR, gültig ab 01.01.2015<br />
14. Streitigkeiten<br />
14.1 Unternehmen, gegen die Ansprüche gerichtlich geltende gemacht werden können<br />
14.1.1 Schadenersatzansprüche auf Grund der Haftung des Beförderers bei Tötung und<br />
Verletzung von Reisenden können nur gegen denjenigen Beförderer gerichtlich geltend<br />
gemacht werden, der die Beförderungsleistung, bei der sich der Unfall ereignet hat, gemäß<br />
Beförderungsvertrag zu erbringen hatte Wurde dieser Teil der Beförderung nicht vom<br />
Beförderer, sondern von einem ausführenden Beförderer erbracht, können die Ansprüche<br />
stattdessen gegen Letzteren geltend gemacht werden.<br />
14.1.2 Ansprüche auf Erstattung von Beträgen, die für den Beförderungsvertrages gezahlt<br />
worden sind, können gegen den Beförderer gerichtlich geltend gemacht werden, der den Betrag<br />
erhoben hat, oder gegen den Beförderer, zu dessen Gunsten der Betrag erhoben worden ist.<br />
14.1.3 Erstattungs- und Entschädigungsansprüche für Verspätungen oder sonstige Ansprüche<br />
auf Grund des Beförderungsvertrages können nur gegen den ersten, den letzten oder<br />
denjenigen Beförderer gerichtlich geltend gemacht werden, der den Teil der Beförderung<br />
ausgeführt hat, in dessen Verlauf die den Anspruch begründende Tatsache eingetreten ist.<br />
14.1.4 Für Ansprüche auf Grund des Beförderungsvertrages für Reisegepäck und Fahrzeuge<br />
gilt Artikel 56 § 3 CIV<br />
14.1.5 Hat der Berechtigte die Wahl unter mehreren Unternehmen, so erlischt sein Wahlrecht,<br />
sobald die Klage gegen eines der Unternehmen erhoben ist.<br />
14.2 Erlöschen und Verjährung von Ansprüchen<br />
Die Fristen für das Erlöschen von Ansprüchen und die Verjährung gemäß Artikel 58 bis 60 CIV<br />
sind auf alle Schadenersatzansprüche, welche auf dem Beförderungsvertrag gründen,<br />
anwendbar (drei Jahre für Schadenersatzansprüche aufgrund der Haftung des Beförderers bei<br />
Tötung und Verletzung; ein Jahr für die übrigen Ansprüche, welche sich aus dem<br />
Beförderungsvertrag herleiten).<br />
14.3 Gerichtsstand<br />
Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag können nur vor Gerichten der Mitgliedstaaten der<br />
Zwischenstaatlichen Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) oder der EU<br />
geltend gemacht werden, auf dessen Gebiet der Beklagte seinen Wohnsitz oder seinen<br />
gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Hauptniederlassung oder die Zweigniederlassung oder<br />
Geschäftsstelle hat, die den Beförderungsvertrag geschlossen hat. Andere Gerichte können<br />
nicht angerufen werden.<br />
14.4. Anwendbares Recht<br />
Sind mehrere Landesrechte anwendbar, gilt das Recht des Staates, in dem der Berechtigte<br />
seinen Anspruch geltend macht, einschließlich der Kollisionsnormen.<br />
11
Regulation 1371/2007 on rail passenger rights<br />
Summary Table - Information on national exemptions (situation in May 2015)<br />
International rail services beyond external EU<br />
Domestic Rail Services<br />
Urban, suburban and regional services<br />
borders<br />
Country<br />
Yes<br />
Yes<br />
Yes<br />
No<br />
No<br />
Exemptions Time-limit Exemptions Time-limit Exemptions Time-limit<br />
No<br />
Austria X Urban: All provisions of the Regulation unlimited<br />
X<br />
except for those provided in Art 2(3);<br />
Suburban and regional: Art 16, 17, 18(4),<br />
28, 15 in conjuction with Annex I Title IV<br />
Chapter II: € 80 cost limit for hotel and € 50<br />
for taxi (not applicable to disabled<br />
persons).<br />
Belgium X X X<br />
Bulgaria Articles 4, 5, 6(1), 8, 10, 13, 15, 16,<br />
17, 18, 20 (2) - 25<br />
Czech Republic Art 8, 10, 17 18(2)(a) and (b), 18(3),<br />
Annex I Art 7(2)(b), 17(2)(b),<br />
24(3)(b), 32, and Annex II<br />
5 years Articles 4, 5, 6(1), 8, 10, 13, 15, 16, 17, 18, 20<br />
(2) - 25<br />
5 years Articles 4, 5, 6(1), 8, 10, 13, 15, 16,<br />
17, 18, 20 (2) - 25<br />
5 years<br />
5 years X X<br />
Croatia Art 13,15,16,17,18,25 and 28 5 years Art 13,15,16,17,18,25 and 28 5 years Art 13,15,16,17,18,25 and 28 5 years<br />
Denmark X X X<br />
Estonia Art 10, 13(2), 15, 16, 17, 18(2), (4)<br />
and (5) and 22<br />
5 years Art 10, 13(2), 15, 18(2), (4) and (5) and 22 5 years Art 10, 13(2), 15, 16, 17 and 22 5 years<br />
Finland X As regards regional services limited to<br />
Helsinki Metropolitan Region (Helsinki-<br />
Kirkkonummi, Helsinki-Karjaa, Helsinki-<br />
Vantaankoski, Helsinki-Riihimäki, Helsinki-<br />
Lahti and Lahti-Riihimäki) and only related<br />
to Art 10, 17 and 18(2)(a) and (b)<br />
unlimited<br />
Only those related to services<br />
to/from Russia.<br />
5 years<br />
France X All provisions of the Regulation except for<br />
those provided in Art 2(3)<br />
unlimited<br />
X<br />
Germany X Art 8 (2), Art 15 - 18 (modifications), 18 (2)<br />
a), 27 (3), 28, 29 (1) sentence 1, and for<br />
services run mainly on account of their<br />
historical significance or for the purposes<br />
of tourism<br />
unlimited<br />
X<br />
Greece Art 10, 13, 15, 16, 17, 18 and 28 5 years Art 10, 13, 15, 16, 17, 18 and 28 5 years Art 10, 13, 15, 16, 17, 18 and 28<br />
related to services to Serbia,<br />
other countries via FYROM and<br />
Turkey<br />
Hungary Art 8(2), 10(1), (2) and (4), 17,<br />
18(2)(a) and (b), 18(5), 21(1) and<br />
23<br />
5 years All provisions of the Regulation with the<br />
exemption of what established in Art 2(3)<br />
Ireland Art 13, 15, 21 and 23 5 years Art 13, 15, 21 and 23 5 years<br />
5 years Art 10(1), (2) and (4), 18(2)(a) and<br />
(b), 18(5), 21(1) and 23<br />
not applicable<br />
5 years<br />
5 years<br />
Italy X X X<br />
Latvia<br />
All provisions of the Regulation<br />
except for those provided in Art<br />
2(3)<br />
Lithuania Art. 8 (2) and (3) (Annex II), 13,<br />
21, 22, 23 and 24<br />
5 years All provisions of the Regulation except for<br />
those provided in Art 2(3)<br />
5 years All provisions of the Regulation 5 years<br />
5 years X All provisions of the Regulation 5 years<br />
Luxembourg X All provisions of the Regulation except for unlimited<br />
X<br />
those provided in Art 2(3)<br />
Netherlands X X X<br />
Poland Art. 8(3), 10, 21 (1) 5 years All provisions of the Regulation except for<br />
those provided in Art 4, 5, 8(1), 9, 11, 12,<br />
16, 19, 20(1), 21(2), 22, 23, 24, 26, 27, 28, 29.<br />
unlimited Art. 8(3), 10, 21 (1) 5 years<br />
Portugal<br />
Romania<br />
All provisions of the Regulation<br />
except for those provided in Art<br />
2(3) as well as Art 8, 10,13-17,<br />
18(2), 20(2), 27, 28, as well as<br />
art.6-14 &32 of Annex I, Annex II,<br />
Annex III • PT confirm that<br />
All provisions of the Regulation<br />
except for those provided in Art<br />
2(3)<br />
5 years All provisions of the Regulation except for<br />
those provided in Art 2(3) as well as Art 8,<br />
10,13-17, 18(2), 20(2), 27, 28, as well as<br />
Art.6-14 &32 of Annex I, Annex II, Annex III<br />
5 years All provisions of the Regulation except for<br />
those provided in Art 2(3)<br />
5 years<br />
unlimited<br />
All provisions of the Regulation<br />
except for<br />
those provided in Art 2(3)<br />
Slovenia X X X<br />
5 years<br />
Slovakia Art. 13, 15, 16, 17, 18, 21, 22, 23,<br />
25 and 28<br />
5 years All provisions of the Regulation except for<br />
those provided in Art 2(3)<br />
unlimited<br />
X<br />
Spain X Art. 10, 21 - 24 unlimited X<br />
Sweden X Art. 7,8 10 (1) and (4), 15, 16, 17 and 18 5 years X<br />
UK<br />
All provisions of the Regulation<br />
except for those provided in Art<br />
2(3)<br />
5 years All provisions of the Regulation except for<br />
those provided in Art 2(3)<br />
unlimited<br />
X
Anlage 3<br />
Auszüge aus EWT<br />
Besondere Internationale <strong>Beförderungsbedingungen</strong><br />
für Reisen mit Fahrkarten im Ost-West-Verkehr<br />
(SCIC-EWT)<br />
Gültig vom 13. Dezember 2015<br />
1
Anlage 3<br />
Auszüge aus EWT<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
GLOSSAR ........................................................................................................................ 3<br />
Teil I - Allgemeine Bestimmungen ................................................................................. 5<br />
1 Anwendungsbereich der Besonderen Internationalen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> für<br />
Reisen mit Fahrkarten im Ost-West-Verkehr<br />
(SCIC-EWT; im Weiteren „Besondere Bedingungen“) ..................................................... 5<br />
2 Gesetzliche und vertragliche Grundlagen für die Beförderung ........................................ 5<br />
5 Beteiligte Beförderer ......................................................................................................... 5<br />
Teil II - Allgemeine <strong>Beförderungsbedingungen</strong> des Ost-West-Verkehrs (SCIC-EWT) 6<br />
6 Beförderungsausweis, Reservierungen, Zusatzleistungen .............................................. 6<br />
Teil III - Besondere Beförderungs- und Tarifbedingungen ......................................... 13<br />
7 Beförderungspreise ......................................................................................................... 13<br />
8 Arten der Beförderungsausweise ................................................................................... 13<br />
9 Verkauf im Zug ................................................................................................................ 13<br />
10 Verkauf über Internet, Online-Verkauf ............................................................................ 13<br />
Beförderungsbestimmungen - Einzelreisende ............................................................ 14<br />
11 Beförderungsausweise ................................................................................................... 14<br />
12 Erwerb der Beförderungsausweise ................................................................................. 14<br />
13 Ausgabe von Beförderungsausweisen ........................................................................... 14<br />
14 Geltungsdauer der Beförderungsausweise .................................................................... 14<br />
15 Benutzung der Beförderungsausweise ........................................................................... 15<br />
16 Änderung des Reiseweges ............................................................................................. 15<br />
17 Wechsel des Beförderers ................................................................................................ 16<br />
18 Übergang in die höhere Wagenklasse oder Zuggattung ............................................... 16<br />
21 Fahrtunterbrechung ......................................................................................................... 16<br />
31 Fahrpreisermäßigung für Kinder ..................................................................................... 16<br />
32 Besondere Ermäßigungen .............................................................................................. 17<br />
36 Berechnung der Beförderungspreise .............................................................................. 17<br />
41 Mitnahme von Hunden und kleinen Haustieren ............................................................. 18<br />
42 Handgepäck .................................................................................................................... 19<br />
43 Fahrräder ......................................................................................................................... 19<br />
44 Platzreservierung und Platzbelegung ............................................................................. 19<br />
45 Erstattungen .................................................................................................................... 19<br />
46 Umtausch und Rücknahme der Beförderungsausweise ................................................ 20<br />
Beförderungsbestimmungen - Reisegruppen ............................................................. 20<br />
61 Allgemeines ..................................................................................................................... 20<br />
62 Fahrpreisermäßigungen .................................................................................................. 20<br />
63 Kinderermäßigung ........................................................................................................... 20<br />
64 Reservierung ................................................................................................................... 21<br />
65 Bestellung der Beförderungsausweise ........................................................................... 21<br />
66 Beförderungsausweise ................................................................................................... 21<br />
67 Berechnung der Beförderungspreise .............................................................................. 21<br />
69 Umtausch und Erstattung ............................................................................................... 21<br />
Haftungsbestimmungen ............................................................................................... 22<br />
81 Haftung für Personen- und Sachschaden ...................................................................... 22<br />
82 Gerichtsstand .................................................................................................................. 22<br />
2
Anlage 3<br />
Auszüge aus EWT<br />
GLOSSAR<br />
Begriff<br />
Allgemeine <strong>Beförderungsbedingungen</strong><br />
(ABB-EWT)<br />
Allgemeine <strong>Beförderungsbedingungen</strong><br />
(GCC-CIV/PRR)<br />
Ausgabeland<br />
Ausgebendes<br />
Unternehmen<br />
Ausländischer Beförderer<br />
Beförderer<br />
Aufeinander folgender<br />
Beförderer<br />
Ausführender Beförderer<br />
Vertraglicher Beförderer<br />
Beförderungsausweis<br />
Beförderungsausweis für Gruppen<br />
Beförderungspreis<br />
Besondere Beförderungs- und<br />
Tarifbedingungen (BBT)<br />
CER<br />
CIT<br />
COTIF<br />
Durchgehender Fahrschein<br />
Einzelreisende<br />
Ergänzungsschein<br />
Definition<br />
Die Allgemeinen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> gemäß Teil II dieses<br />
EWT<br />
Die Allgemeinen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> für die Eisenbahnbeförderung<br />
von Personen des CIT (Internationales Eisenbahntransportkomitee)<br />
Das Land in dem der Beförderungsausweis ausgegeben wird<br />
Unternehmen, welches den Beförderungsausweis ausstellt und<br />
den Beförderungspreis einnimmt<br />
Beförderer in einem anderen Land als dem Ausgabeland<br />
Ein Eisenbahnverkehrsunternehmen, Unternehmen für Straßenbeförderung<br />
oder Schifffahrtsgesellschaft und alle aufeinander<br />
folgende Beförderer<br />
juristische Person, die vom vertraglichen Beförderer die Pflicht zur<br />
Weiterbeförderung des Reisenden zum Bestimmungspunkt oder zur<br />
Übergabe des Reisenden an einen aufeinander folgenden Beförderer<br />
übernommen hat und auf der Grundlage des mit dem Reisenden geschlossenen<br />
Beförderungsvertrages haftet<br />
juristische Person, die keinen Beförderungsvertrag mit dem Reisenden<br />
abgeschlossen hat, die aber vom vertraglichen oder aufeinander<br />
folgenden Beförderer mit der Durchführung der Eisenbahnbeförderung<br />
auf einer bestimmten Strecken betraut wurde<br />
juristische Person, die mit dem Reisenden einen Beförderungsvertrag<br />
gemäß ER CIV oder SMPS abgeschlossen hat, dem zufolge sie sich<br />
verpflichtet hat, den Reisenden vom Ausgangspunkt zum Bestimmungspunkt<br />
zu befördern oder den Reisenden dem aufeinander folgenden<br />
Beförderer zu übergeben<br />
Dokument, das den Beförderungsvertrag zwischen Reisendem<br />
und Beförderer festhält. Der Beförderungsausweise kann aus einem<br />
oder mehreren Fahrscheinen (inkl. Reservierungen, Aufpreise,<br />
Zuschläge etc.) und zugehöriger Ermäßigungsnachweise bestehen<br />
Gruppenfahrschein, der allein oder zusammen mit mehreren<br />
Fahrscheinen den Beförderungsausweis für Gruppen bildet<br />
Das am Tag der Ausgabe gültige Beförderungsentgelt<br />
Bedingungen, welche die Beförderer in Ergänzung zu den Allgemeinen<br />
<strong>Beförderungsbedingungen</strong> festlegen (Teil III dieses EWT)<br />
Community of European Railways (Gemeinschaft der europäischen<br />
Bahnen)<br />
Comité international des Transports Ferroviaires (Internationales<br />
Eisenbahntransportkomitee)<br />
Convention relative aux Transports Internationaux Ferroviaires<br />
(Übereinkommen über die internationale ‘Eisenbahnbeförderung)<br />
Fahrschein, der für Strecken in mindestens zwei Ländern oder ab<br />
einem Grenzpunkt nach einem Bestimmungsort in einem anderen<br />
Land ausgefertigt wird<br />
Reisende von mindestens 0,5 bis maximal 5,5 Tarifpersonen, die<br />
einzeln oder gemeinsam reisen<br />
Schein, der den Beförderungsausweis um Klassenwechsel, Streckenwechsel,<br />
Zuschlag ergänzt oder einen Befördererwechsel<br />
ermöglicht<br />
3
Anlage 3<br />
Auszüge aus EWT<br />
Begriff<br />
ER CIV<br />
Globalpreis<br />
Globalpreiszüge<br />
Grenzpunkt<br />
Gruppe<br />
Inlandsfahrschein<br />
Nachtzüge<br />
Ort / Orte<br />
Platzkarten/<br />
Reservierungsausweise<br />
PRR<br />
RID<br />
SMPS<br />
Sonderzug (-Wagen)<br />
Tarifpunkt<br />
UIC<br />
Definition<br />
Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale<br />
Personenbeförderung<br />
Preis, der den Beförderungspreis und Entgelte für zusätzliche<br />
Leistungen einschließt<br />
Züge, für die nur kombinierte Fahr- und Reservierungsausweise<br />
zu Globalpreisen ausgegeben werden.<br />
Der Punkt, an dem die Infrastrukturbetreiber verschiedener Staaten<br />
aneinander anschließen und der im Regelfall mit dem Tarifschnittpunkt<br />
zusammenfällt<br />
Reisegruppe, mit mindestens 6 zahlenden erwachsenen Personen,<br />
die zusammen reisen<br />
Fahrschein, der für Binnenstrecken in einem anderen Land ausgegeben<br />
wird<br />
Sind Züge, die Schlaf- oder Liegewagen führen<br />
Abgangs- oder Bestimmungsort. Es kann sich dabei sowohl um<br />
Bahnhöfe der Eisenbahn, um Busbahnhöfe oder um Häfen handeln<br />
Karten, zur Erhebung der Reservierungsgebühren und Zuschläge/Aufpreise,<br />
für die Nutzung eines Platzes während der Fahrt in<br />
einem Schlaf-, Liege- oder Sitzplatzwagen in denen eine Reservierung<br />
zwingend oder möglich ist<br />
Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der<br />
Fahrgäste im Eisenbahnverkehr<br />
Règlement concernant le transport international ferroviaire des marchandises<br />
dangereuses (Verordnung für die internationale Beförderung<br />
von gefährlichen Gütern)<br />
Abkommen über den internationalen Personenverkehr<br />
Ein Sonderzug (-Wagen) ist ein Zug (Wagen), der für die Fahrt auf<br />
Bestellung einer juristischen oder natürlichen Person ausschließlich<br />
für die Verwendung durch den Besteller nach der Vereinbarung mit<br />
den beteiligten Beförderern vorgesehen ist.<br />
Ein Ort, von und zu dem Beförderungsausweise ausgegeben<br />
werden können, wenn er in den Besonderen Anhängen zu bestimmten<br />
Angeboten und/oder den elektronischen Vertriebssystemen<br />
der ausgebenden Unternehmen enthalten ist<br />
Union internationale des Chemins de fer<br />
(Internationaler Eisenbahnverband)<br />
4
Anlage 3<br />
Auszüge aus EWT<br />
Teil I - Allgemeine Bestimmungen<br />
1 Anwendungsbereich der Besonderen Internationalen <strong>Beförderungsbedingungen</strong><br />
für Reisen mit Fahrkarten im Ost-West-Verkehr (SCIC-EWT; im Weiteren: Besondere<br />
Bedingungen)<br />
1.1 Die Besonderen Bedingungen finden auf Beförderungen zwischen CIV- und SMPS-<br />
Teilnehmerstaaten Anwendung, für welche durchgehende Beförderungsausweise und Inlandsfahrscheine<br />
ausgegeben werden.<br />
Die Beförderer können für bestimmte Verkehre (Strecken oder Züge) von den Besonderen Bedingungen<br />
abweichende Besondere <strong>Beförderungsbedingungen</strong> festsetzen. Die Abweichungen<br />
sind in den Besonderen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> deutlich hervorzuheben.<br />
Die Besonderen Bedingungen gelten nicht für Verbindungen zwischen Orten im Land des ausgebenden<br />
Unternehmens.<br />
Für Globalpreiszüge können besondere Bestimmungen gelten, diese sind in besonderen Anhängen<br />
enthalten.<br />
1.2 Die Einführung der Besonderen Bedingungen, Änderungen und Ergänzungen und ihre Aufhebung<br />
werden nach den landesrechtlichen Bestimmungen, denen die beteiligten Beförderer (Anlage<br />
I) unterliegen, veröffentlicht.<br />
1.3 Die geschäftsführende Bahn für die Besonderen Bedingungen ist die Deutsche Bahn AG.<br />
2 Gesetzliche und vertragliche Grundlagen für die Beförderung<br />
2.1 Die Beförderung unterliegt diesen Besonderen Bedingungen.<br />
Für die Seestrecke einer gemischten Beförderung Bahn/Schiff unterliegen sie dem Recht, dem<br />
der Beförderer zur See untersteht, und den von ihm erlassenen Besonderen Bedingungen.<br />
2.2 Die Beförderer im Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr<br />
(COTIF) unterliegen für Belange, die in den Besonderen Bedingungen nicht geregelt<br />
sind, den Einheitlichen Rechtsvorschriften CIV (Anhang A zum COTIF) und gegebenenfalls der<br />
PRR.<br />
2.3 Die Beförderer im Geltungsbereich des SMPS unterliegen für Belange, die in den Besonderen<br />
Bedingungen nicht geregelt sind, dem Abkommen über den internationalen Personenverkehr<br />
(SMPS).<br />
2.4 Für Belange, die nicht in den Besonderen Bedingungen, in den ER CIV oder im SMPS geregelt<br />
sind, gilt Landesrecht.<br />
Zwingendes Landesrecht bleibt vorbehalten.<br />
2.5 Binnenbeförderungen, die mit in einem anderen CIV- oder SMPS-Teilnehmerstaat ausgegebenem<br />
Inlandfahrschein ausgeführt werden, unterliegen, sofern sie nicht zu einer grenzüberschreitenden<br />
Reisekette gehören:<br />
- dem jeweiligen Landesrecht,<br />
- den Bestimmungen diesen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> und,<br />
- gegebenenfalls, den Bedingungen der Binnentarife oder den angewandten Bestimmungen<br />
der beteiligten Beförderer,<br />
sofern diese den Bestimmungen der Besonderen Bedingungen nicht entgegenstehen.<br />
2.6 Der Beförderungsvertrag verpflichtet den oder die an seiner Durchführung beteiligten vertraglichen<br />
Beförderer, den Reisenden vom Abgangs- bis zum Bestimmungsort zu befördern. Die<br />
aufeinander folgenden vertraglichen Beförderer werden auf dem Beförderungsausweis entsprechend<br />
ihrer Reihenfolge angegeben und haften gegenüber dem Reisenden auf ihren Streckenabschnitten.<br />
5 Beteiligte Beförderer<br />
Die Anlage I 1 enthält die Liste aller an den Besonderen Bedingungen beteiligter Beförderer<br />
sowie deren Adressen.<br />
1 Hier nicht abgedruckt; siehe Adressen in Anlage 1 zu SCIC-NRT<br />
5
Anlage 3<br />
Auszüge aus EWT<br />
Teil II - Allgemeine <strong>Beförderungsbedingungen</strong> des Ost-West-Verkehrs<br />
(SCIC-EWT)<br />
6 Beförderungsausweis, Reservierungen, Zusatzleistungen<br />
6.1 Allgemeines<br />
Beim Abschluss des Beförderungsvertrages werden ein oder mehrere Beförderungsausweise<br />
ausgestellt und im Allgemeinen dem Reisenden übergeben. Die Beförderungsausweise werden<br />
nur von den ermächtigten Beförderern oder den von ihnen beauftragten Stellen verkauft.<br />
Jeder weitere Handel mit diesen gekauften Beförderungsausweisen ist verboten.<br />
Die Beförderungsausweise können aus elektronischen Datenaufzeichnungen bestehen, deren<br />
Lesbarkeit in Schriftzeichen ermöglicht wird.<br />
Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur, wenn der Reisende über einen gültigen Beförderungsausweis<br />
verfügt.<br />
Der Beförderungsausweis enthält neben der Angabe des oder der Beförderer/s die erforderlichen<br />
Angaben zum Beweis des Abschlusses und des Inhalts des Beförderungsvertrages; er<br />
legt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien fest.<br />
Die BBT legen die Bestell-, Zahlungs- und Ausgabemodalitäten für die Beförderungsausweise<br />
fest. Für bestimmte Angebote und/oder für bestimmte Strecken kann eine spezifische Bestellfrist<br />
vorgesehen werden.<br />
Im Allgemeinen werden Beförderungsausweise frühestens 3 Monate vor dem ersten Geltungstag<br />
ausgegeben. Diese Frist kann auf 11 Monate ausgedehnt werden. In Ausnahmefällen kann<br />
die Vorverkaufsfrist gekürzt werden (zum Beispiel bei Fahrplanwechsel oder für bestimmte Angebote).<br />
Der Reisende hat sich bei der Entgegennahme des/der Beförderungsausweise/s zu vergewissern,<br />
ob diese/r seinen Angaben gemäß ausgestellt ist/sind.<br />
6.1.1 Benutzungsbedingungen<br />
Zug- und reservierungsgebundene Beförderungsausweise gelten im Allgemeinen nur für den<br />
bezeichneten Zug und das bezeichnete Datum. Die übrigen internationalen Beförderungsausweise<br />
gelten 15 Tage. Für gewisse Tarifangebote, bestimmte Verbindungen oder bestimmte<br />
Vertriebskanäle (z. B. International Rail Ticket Home Printing –IRTHP-) können die BBT eine<br />
unterschiedliche Geltungsdauer vorsehen.<br />
Die Reise ist grundsätzlich innerhalb der Geltungsdauer des Beförderungsausweises auszuführen.<br />
Im Fall von höherer Gewalt oder wenn der Reisende in Folge Ausfall oder Verspätung eines<br />
Zuges oder Versäumen des Anschlusszuges die Fahrt nicht antreten oder beenden kann,<br />
wird die Geltungsdauer so weit erforderlich verlängert.<br />
Die BBT bestimmen, ob der Reisende seinen Beförderungsausweis im Bahnhof oder unmittelbar<br />
beim Betreten des Verkehrsmittels selbst zu entwerten hat.<br />
Ein Beförderungsausweis ohne Zugbindung oder Reservierung berechtigt auch zur Beförderung<br />
in einer niedrigeren Zugkategorie oder in einer niedrigeren Klasse.<br />
Grundsätzlich erlauben die Beförderungsausweise die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel<br />
zwischen den Bahnhöfen einer Stadt nicht.<br />
6.1.2 Ungültigkeit des Beförderungsausweises<br />
Ein Beförderungsausweis ist ungültig, wenn<br />
• er die erforderlichen Angaben, Eintragungen und gegebenenfalls die Unterschrift nicht<br />
enthält;<br />
• er beschädigt oder in seinem Inhalt unkenntlich gemacht oder abgeändert wurde;<br />
• der Ausweis oder die Berechtigungskarte, die gemäss den BBT erforderlich sind - gegebenenfalls<br />
mit Lichtbild, nicht vorgelegt werden kann oder abgelaufen ist;<br />
• die Geltungsdauer noch nicht begonnen hat oder wenn sie abgelaufen ist;<br />
• die gegebenenfalls durch die BBT vorgeschriebene und durch eine Eintragung im Beförderungsausweis<br />
in Erinnerung gerufene Entwertung nicht erfolgt ist oder der Reisende<br />
die ihm obliegenden Verrichtungen nicht ausgeführt hat. Die BBT können jedoch Verfahren<br />
für die nachträgliche Regelung der Entwertung vorsehen.<br />
6
Anlage 3<br />
Auszüge aus EWT<br />
6.1.3 Wege/Umwege<br />
Bei Beförderungsausweisen mit Zugbindung oder Reservierung gilt die Strecke des angegebenen<br />
Zuges als Angabe des zulässigen Weges.<br />
Bei den übrigen Beförderungsausweisen kann der Reiseweg unterwegs gegen Zahlung des<br />
eventuellen Unterschiedsbetrages geändert werden. Für diese Fälle können die BBT vorsehen,<br />
dass<br />
• ursprünglich gewährte Ermässigungen nicht mehr berücksichtigt werden,<br />
• für die Ausstellung des Streckenwechsels eine Gebühr erhoben wird, obwohl der neue<br />
Weg kürzer ist,<br />
• zu bestimmten Tarifangeboten keine Umwege gestattet sind.<br />
Ist der neue Weg kürzer besteht kein Anspruch auf Erstattung.<br />
6.1.4 Übergang in eine andere Wagenklasse oder in eine andere Zug- oder Wagenkategorie<br />
Die BBT regeln den Übergang in eine höhere oder tiefere Zug- oder Wagenkategorie bzw. Wagenklasse.<br />
Bei Tarifangeboten mit Zugbindung/Reservierungspflicht sind Übergänge ausgeschlossen.<br />
6.1.5 Fahrtunterbrechung<br />
Die BBT legen fest, ob die Reise unterbrochen werden kann.<br />
6.1.6 Änderung des Beförderers<br />
Grundsätzlich erkennt jeder Beförderer nur die Beförderungsausweise an, die ihn gemäß dem<br />
Beförderungsvertrag binden.<br />
Bieten verschiedene Beförderer Beförderungsleistungen auf einer gleichen Strecke - gegebenenfalls<br />
mit unterschiedlichen Benutzungsbedingungen und Preisen – an, erfolgt der eventuelle<br />
Übergang von einem Beförderer zu einem anderen Beförderer gemäß einer Vereinbarung unter<br />
ihnen, die in die BBT aufgenommen ist.<br />
6.1.7 Reservierungen<br />
Die BBT legen fest, unter welchen Voraussetzungen die Reservierung von Sitz-, Liege- und<br />
Schlafwagenplätzen möglich oder obligatorisch ist.<br />
6.1.8 Zusatzleistungen<br />
Die BBT legen fest unter welchen Voraussetzungen Zusatzleistungen angeboten werden.<br />
6.2 Tarifierung<br />
Das Recht auf die Beförderungsleistung bedingt die Zahlung des von dem oder den Beförderer/n<br />
in den BBT festgelegten Preises durch den Reisenden. Der Preis ist in der Regel vor Reiseantritt<br />
zu entrichten.<br />
Das Tarifangebot kann aus verschiedenen Preisabstufungen bestehen. Jeder Preis kann eine<br />
oder mehrere Dienstleistungen beinhalten und unterschiedlichen Bedingungen unterliegen.<br />
Diese Bedingungen können insbesondere bestehen aus:<br />
• Bedingungen, die vom Verkauf abhängen (Zeitpunkt der Ausgabe, Bestellung oder Benutzung,<br />
Verkaufskanal, Zahlungsart, usw.),<br />
• Bedingungen, die von der Strecke oder der gewählten Verbindung abhängen, z.B. Benutzung<br />
eines bestimmten Zuges oder eines Zuges mit Reservierungspflicht,<br />
• Bedingungen zur Einschränkung der verfügbaren Plätze je Preisangebot,<br />
• Bedingungen zur zeitlichen Beschränkung für bestimmte Tarifangebote oder für bestimmte<br />
Verkehrsmittel,<br />
• Zulassungsbedingungen,<br />
• Gültigkeitsbedingungen,<br />
• Umtausch- und Erstattungsbedingungen.<br />
In der Regel sind die vorstehenden Bedingungen für Einzelreisenden und für Gruppen unterschiedlich.<br />
Die Bedingungen für Gruppen können insbesondere besondere Regeln für die Reservierung,<br />
die Zulassung, die Zahlung und die Annullierung vorsehen.<br />
Für den Kauf der Beförderungsausweise in den Zügen können besondere Bedingungen, insbesondere<br />
Preisaufschläge, vorgesehen werden. Die für diese Fälle vorgesehenen Verfahren sind<br />
in den BBT enthalten.<br />
7
8<br />
Anlage 3<br />
Auszüge aus EWT<br />
Die in den BBT angebrachten Änderungen treten mit den in den einzelnen Ländern geltenden<br />
Verfahren und Ankündigungsfristen in Kraft.<br />
6.3 Rücknahme und Umtausch des Beförderungsausweises sowie Erstattungen<br />
6.3.1 Allgemeines<br />
Rücknahme heißt, dass ein bereits ausgegebener Beförderungsausweis vor Beginn der Geltungsdauer<br />
zurückgenommen und der volle Preis zurückgezahlt wird.<br />
Umtausch heißt, dass ein bereits ausgegebener Beförderungsausweis gegen einen anderen<br />
Beförderungsausweis mit oder ohne Nachzahlung umgetauscht wird.<br />
Erstattung heißt, dass der Preis eines Beförderungsausweises, wenn er nicht oder nur teilweise<br />
zur Fahrt benutzt wurde, ab Beginn der Geltungsdauer grundsätzlich unter Abzug eines Entgelt<br />
ganz oder teilweise erstattet wird.<br />
Die Rücknahme, der Umtausch oder die Erstattung kann nur vom Inhaber eines nicht namentlichen<br />
Beförderungsausweises oder von der Person, deren Namen auf dem Beförderungsausweises<br />
aufgeführt ist, verlangt werden; das Original des Beförderungsausweises ist zurückzugeben.<br />
Rücknahme, Umtausch und Erstattung können abgelehnt werden, wenn die Beförderungsausweise<br />
beschädigt oder seine Angaben unkenntlich gemacht oder abgeändert wurden, oder<br />
wenn die Nichtbenutzung nicht nachprüfbar oder die Erstattungsfrist überschritten ist.<br />
Bei Beförderungsausweisen, die bargeldlos gezahlt wurden, findet die Erstattung grundsätzlich<br />
nur auf dem ursprünglichen Zahlungsweg statt.<br />
Die Beförderer können die Rücknahme, die Zahlung des Minderbetrages bei Umtausch und die<br />
Erstattung mit Reisegutschein anbieten und dafür besondere Bedingungen vorsehen.<br />
Die Rücknahme, der Umtausch und die Erstattung von Beförderungsausweisen die aus elektronischen<br />
Datenaufzeichnungen bestehen, sind Gegenstand besonderer Bestimmungen.<br />
6.3.2 Rücknahme<br />
Die Rücknahme erfolgt nur bei der Ausgabestelle und bis zu der vom Beförderer festgesetzten<br />
Frist.<br />
Die BBT können für die Rücknahme besondere Bestimmungen vorsehen.<br />
6.3.3 Umtausch<br />
Der Umtausch erfolgt nur innerhalb der von den BBT festgesetzten Frist. Gegebenenfalls wird<br />
der Minderbetrag zurückgezahlt oder der Reisende hat den Mehrbetrag nachzuzahlen.<br />
Die BBT können für den Umtausch besondere Bedingungen vorsehen.<br />
6.3.4 Erstattung<br />
Erstattungsanträge für nicht oder teilweise benutzte Beförderungsausweise sind bei CIV-<br />
Bahnen innerhalb von 1 Monat und bei den SMPS-Bahnen innerhalb von 9 Monaten nach Ablauf<br />
der Geltungsdauer am Ort, wo der Reisende ganz oder teilweise auf seine Reise verzichtet,<br />
einzureichen. Gegebenenfalls können sie entweder an die Ausgabestelle oder an einen anderen<br />
an der Beförderung beteiligten Beförderer gerichtet werden. In diesem Falle muss sich der<br />
Reisende vor Ablauf der Geltungsdauer seines Beförderungsausweises von dem Bahnhof, wo<br />
er auf die Reise ganz oder teilweise verzichtet, eine entsprechende Bescheinigung erteilen lassen.<br />
Kann er diesen Beweis nicht vorweisen, so hat er die tatsächliche Nichtbenutzung seines<br />
Beförderungsausweises anderweitig nachzuweisen.<br />
Wendet sich der Reisende an einen anderen Beförderer, so gibt ihm dieser die Anschrift des<br />
Beförderers bekannt, an den der Antrag gegebenenfalls zu senden ist.<br />
Die BBT können die Erstattung des Beförderungspreises ausschließen oder besondere Bestimmungen<br />
vorsehen.<br />
Die Beförderer führen die Erstattungen spätestens innerhalb von drei Monaten (bei CIV-<br />
Beförderern) und spätestens von 180 Tagen (bei SMPS-Beförderern) nach Eingang des Antrages<br />
und der vom Reisenden einzureichenden Beweisstücke durch.<br />
6.3.5 Verlust, Diebstahl und Missbrauch von Beförderungsausweisen<br />
Der Beförderer übernimmt keine Haftung bei Verlust, Diebstahl oder missbräuchliche Verwendung<br />
des Beförderungsausweises. Vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen werden diese<br />
Beförderungsausweise nicht erstattet.<br />
Bei Beschädigung von Daten der Beförderungsausweise die aus elektronischen Datenaufzeichnungen<br />
bestehen werden die etwaigen Ersatzverfahren in besonderen Bestimmungen geregelt.
Anlage 3<br />
Auszüge aus EWT<br />
6.4 Kinder<br />
Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr in Begleitung Erwachsener reisen im Allgemeinen<br />
unentgeltlich, sofern sie keinen besonderen Platz beanspruchen.<br />
Für die Beförderung von Kindern ab dem vollendeten 4. Lebensjahr und solche unter vier Jahren<br />
für die ein besonderer Platz beansprucht wird, können die BBT Kinderpreise vorsehen. Für<br />
jeden Beförderer sind die Bedingungen, die geltenden Altersgrenzen und gegebenenfalls die<br />
Preise in den BBT enthalten.<br />
Zusätzliche Ermäßigungen für Kinder sind in den BBT (z. B. für Familienreisen) durch die jeweiligen<br />
Tarifbestimmungen geregelt und gelten für die an diesen Angeboten beteiligten Beförderer.<br />
6.5 Beförderung von Tieren<br />
Kleine, lebende ungefährliche Haustiere können in Behältnissen wie Handgepäck mitgenommen<br />
werden, sofern kein am Beförderungsvertrag beteiligter Beförderer in seinen BBT die Beförderung<br />
von Tieren ausschließt.<br />
Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen für Personen und Sachen<br />
ausgeschlossen sind.<br />
Im Allgemeinen können Hunde ohne Behältnisse mitgenommen werden, sofern sie angeleint<br />
und mit einem Maulkorb versehen sind.<br />
Die BBT legen die für Tiere geltenden Beförderungspreise fest.<br />
Für Blindenhunde können besondere Bedingungen gelten.<br />
Der Reisende hat mitgenommene Tiere zu beaufsichtigen.<br />
Die gefährlichen und kranken Haustiere, einschließlich Hunde, sind von der Beförderung ausgeschlossen.<br />
In das Bordrestaurant, den Bistrowagen sowie in Wagen, in denen Mahlzeiten am Sitzplatz gereicht<br />
werden, haben Tiere, mit Ausnahme von Blindenhunden, keinen Zutritt.<br />
In den Nachtzügen gelten für kleine Haustiere und Hunde besondere Bestimmungen.<br />
6.6 Handgepäck<br />
6.6.1 Mitnahme von Handgepäck<br />
Der Reisende ist nur ermächtigt, persönliche Gegenstände mitzunehmen, welche einem Reisezweck<br />
dienen. Wertgegenstände oder Produkte, die Handelsware sind oder gehandelt werden<br />
sollen, dürfen nicht mitgenommen werden.<br />
Gefährliche Güter dürfen als Handgepäck nur gemäß den Vorschriften der Ordnung für die internationale<br />
Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID - Anhang C zum COTIF) oder der<br />
Artikel 15, § 1 zum SMPS mitgenommen werden. Reisende dürfen einzig die Stoffe und Gegenstände<br />
mitnehmen, die einzelhandelsgerecht abgepackt und für den persönlichen oder<br />
häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind.<br />
Waffen und Munition sind von der Beförderung als Handgepäck ausgeschlossen, außer wenn<br />
die BBT sie zulassen und gleichzeitig die <strong>Beförderungsbedingungen</strong> festlegen.<br />
Gegenstände und Produkte, welchen den übrigen Reisenden lästig fallen, sind nicht zugelassen.<br />
Jeder Reisende darf nicht mehr als drei leicht tragbare Gepäckstücke mitnehmen, die in den<br />
Zügen in den vorgesehenen Stauraum passen. Die BBT legen fest, in wie weit mehr und größere<br />
Gepäckstücke sowie sperrige Gegenstände (Ski, Surfbretter, Fahrräder) zugelassen sind.<br />
Gegebenenfalls sind sperrige Gegenstände zu verpacken, zu zerlegen oder zu falten. Der Reisende<br />
hat sich in diesen Fällen im Voraus über die besonderen Zulassungsbedingungen zu informieren.<br />
Es sind nur Handgepäckstücke zugelassen, deren Beschaffenheit, Verschluss, Volumen und<br />
Masse es erlauben, sie leicht zu tragen und zu verstauen und die keine Schäden verursachen<br />
können. Die Gepäckstücke dürfen in keinem Fall den Durchgang in den Wagen versperren.<br />
6.6.2 Pflichten des Reisenden<br />
Handgepäck wird unter der ausschließlichen Verantwortung des Reisenden befördert. Er hat<br />
sein Handgepäck zu überwachen.<br />
Die Gepäckstücke müssen während der Reise jederzeit von den Zoll- und den Verwaltungsbehörden<br />
untersucht werden können.<br />
9
Anlage 3<br />
Auszüge aus EWT<br />
Der Reisende hat bei den von den Zoll- oder sonstigen Verwaltungsbehörden vorgeschriebenen<br />
Formalitäten anwesend zu sein.<br />
Es obliegt dem Reisenden sich zu vergewissern, dass er die zoll- und verwaltungsbehördlichen<br />
Bestimmungen der Länder, die er im Verlauf seiner Reise berührt, einhält.<br />
6.6.3 Zurück gelassenes und verlorenes Handgepäck<br />
Jedes im Zug gefundene Gepäckstück ist dem Begleitpersonal zu melden.<br />
Der Beförderer behält sich das Recht vor, jedes in den Zügen oder in seinen Gebäuden zurück<br />
gelassene Gepäckstück zu öffnen und nachzuprüfen.<br />
Für die Rückgabe der in den Zügen und den Gebäuden gefundenen Gegenstände oder Gepäckstücke<br />
können Kosten in Rechnung gestellt werden, abhängig von der Art des Gegenstandes<br />
und dem Zeitraum der Aufbewahrung vor der verlangten Rückgabe. Der Beförderer oder<br />
die von ihm mit der Lagerung und Aufbewahrung der Fundgegenstände beauftragte Stelle oder<br />
Person haften nicht für Verlust, Beschädigung oder Verspätung, die im Verlauf der Lagerung,<br />
der Aufbewahrung oder der Zustellung zum Lagerungs- und Aufbewahrungsort oder, sofern<br />
vorgesehen, zum Wohnort des Berechtigten eintreten.<br />
Der Beförderer kann jedes Gepäckstück oder dessen Inhalt verschieben oder vernichten, wenn<br />
es nach seiner Ansicht eine Gefahr für die Sicherheit darstellt oder Verletzungen oder Unannehmlichkeiten<br />
für Personen oder Sachschäden verursachen kann, ohne eine Haftung zu übernehmen.<br />
6.7 Nichteinhaltung des Fahrplanes<br />
6.7.1 Ausfall, Verspätung oder Versäumnis in der letzten Verbindung des Tages<br />
Diese Regelung gilt für Verspätungen oder Versäumnisse, deren Ursache und Eintritt im Geltungsbereich<br />
der ER CIV (und/oder PRR) liegen.<br />
Bei Ausfall, Verspätung oder Versäumnis des Anschlusses in einer internationalen Verbindung<br />
ersetzt der Beförderer die angemessenen Benachrichtigungs-, Taxi- und Übernachtungskosten,<br />
wenn<br />
• der Reisende seine Reise nicht am selben Tag fortsetzen kann oder<br />
• ihm die Fortsetzung der Reise unter den gegebenen Umständen nicht zumutbar ist.<br />
6.7.2 Verspätungen während des Tages<br />
Diese Regelung gilt bei internationalen durchgehenden Zügen für die folgenden Beförderer :<br />
BDZ, CD, CFL, CFR, DB, DSB, EVR, HZ, LG, LDZ, MAV-START, NS, NSB, ÖBB, TRAINOSE,<br />
PKP, RENFE, SNCB, SNCF, SJ, SBB/CFF, SZ, Trenitalia, VR, ZSSK, wenn die Ursache und<br />
der Eintritt der Verspätung im Geltungsbereich der ER CIV und PRR liegen. Vorbehalten bleiben<br />
die von den EU-Mitgliedsstaaten erteilten Ausnahmegenehmigungen.<br />
Verspätet sich ein internationaler Tageszug um 60 bzw. 120 Minuten oder mehr, oder fällt der<br />
Zug aus, entschädigen die ausgebenden Unternehmen, welche der PRR unterliegen, den Reisenden<br />
25% bzw. 50% des Fahrpreises einfacher Fahrt für den Preis der für die PRR- Strecke<br />
zu zahlen wäre, wenn<br />
• Beginn und Ende der Beförderung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Norwegens<br />
oder der Schweiz liegen.<br />
• die Verspätung im geografischen EU-Bereich eingetreten ist<br />
• Der massgebende Beförderungspreis für Entschädigungen schliesst Nebenkosten (Reservierungen,<br />
Zuschläge, etc.) ein, etwaige Servicegebühren dagegen aus. Entschädigungsbeträge<br />
unter 4 Euro werden nicht ausgezahlt.<br />
Die Entschädigung erfolgt in Form eines Gutscheines oder gleichwertigen Leistung. Auf Verlangen<br />
des Reisenden leistet der Beförderer die Entschädigungen in der von ihm festgelegten<br />
Weise in Geld, z.B. mittels Überweisung, Gutschrift oder in bar.<br />
Der Reisende macht seinen Anspruch innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Reise<br />
mit dem Original des gültigen und entwerteten Fahrausweises und der Reservierung bei einem<br />
beteiligten Beförderer geltend. Wenn vom Beförderer vorgesehen, kann an die Stelle der Reservierung<br />
eine Verspätungsbescheinigung treten.<br />
6.7.3 Ausnahmen<br />
Passangebote (z.B. InterRail) sowie Sonderzüge sind von Entschädigungen gemäß Ziffer 6.7.2<br />
ausgenommen.<br />
10
Anlage 3<br />
Auszüge aus EWT<br />
6.7.4 Andere Ansprüche<br />
Anstelle der vorgenannten Ansprüche kann der Reisende bei allen an den Besonderen Bedingungen<br />
beteiligten Beförderern<br />
• auf die Weiterfahrt verzichten und Erstattung des Fahrpreises für die nicht durchfahrene<br />
Strecke verlangen oder<br />
• auf die Weiterfahrt verzichten, mit dem nächsten geeigneten Zug eines beteiligten Beförderers<br />
unentgeltlich zum Abgangsbahnhof zurückkehren und die Erstattung des vollen<br />
Beförderungspreises verlangen oder<br />
• seine Reise mit einem Zug der beteiligten Beförderer fortsetzen, mit dem er sein Reiseziel<br />
mit möglichst geringer Verspätung erreicht.<br />
Vorbehalten bleiben weitere Rechte der Reisenden in der EU gemäß PRR.<br />
6.7.5 Ausschlussgründe<br />
Die in Ziffer 6.7.1 enthaltenen Ansprüche des Reisenden entfallen, wenn die Nicht-Einhaltung<br />
des Fahrplanes zurückzuführen ist auf<br />
• ausserhalb des Eisenbahnbetriebes liegende Umstände, die der Beförderer trotz Anwendung<br />
der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er<br />
nicht abwenden konnte,<br />
• rechtzeitig angekündigte Verkehrsbeschränkungen in Folge von Bau- oder Unterhaltungsarbeiten,<br />
• Streik<br />
• Verschulden des Reisenden,<br />
• Verhalten eines Dritten, das der Beförderer trotz Anwendung der nach Lage des Falles<br />
gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen er nicht abwenden konnte; der<br />
Infrastrukturbetreiber oder ein anderes Unternehmen, das dieselbe Eisenbahninfrastruktur<br />
benutzt, gilt nicht als Dritter.<br />
6.7.6 Verhalten der Reisenden in den Bahnhöfen und Zügen<br />
6.7.7 Allgemeines<br />
Die Beförderer, Bahnhofbetreiber und Infrastrukturbetreiber können bestimmte Zutrittsbedingungen<br />
zum Bahnhofsbereich und zu den Zügen vorsehen. Der Reisende ist verpflichtet, ihren<br />
Anweisungen und jenen ihres Personals Folge zu leisten.<br />
Soweit bestimmte Beförderer für den Zugang zu ihren Zügen eine Zugangskontrolle vorsehen,<br />
haben die Reisenden dieser Pflicht Folge zu leisten.<br />
Reisende mit auf den Namen lautenden Beförderungsausweisen oder Ermäßigungskarten sind<br />
verpflichtet, im Rahmen der Beförderungsausweiskontrolle auf Aufforderung ihre Identität durch<br />
amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.<br />
Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht gestört werden.<br />
Jeder Reisende darf nur einen Sitzplatz belegen. In den Zügen, in denen Kleinkindabteile oder<br />
Plätze oder Abteile für Reisende mit eingeschränkter Mobilität vorhanden sind, haben andere<br />
Reisende diese Plätze bei Bedarf freizugeben.<br />
In Nichtraucherbereichen ist das Rauchen auch bei Zustimmung der anderen Reisenden verboten.<br />
Der Reisende darf die Alarm- und Notfallvorrichtungen nur bei Gefahr für seine Sicherheit oder<br />
für die Sicherheit anderer Reisender, anderer Personen oder des Zuges betätigen. Bei Missbrauch<br />
hat dieser Reisende unbeschadet sonstiger Ansprüche den hierfür in den BBT oder in<br />
den Bestimmungen des Beförderers vorgesehenen Betrag zu zahlen.<br />
6.7.8 Ausschluss von der Beförderung<br />
Die BBT können vorsehen, dass Reisende,<br />
• die keinen gültigen Beförderungsausweis vorweisen und welche die sofortige Zahlung<br />
des Beförderungspreises oder des Zuschlages verweigern,<br />
• die eine Gefahr für die Sicherheit und den geordneten Ablauf des Betriebes oder für die<br />
Sicherheit der Mitreisenden darstellen,<br />
• die Mitreisenden in unzumutbarer Weise belästigen,<br />
11
Anlage 3<br />
Auszüge aus EWT<br />
von der Beförderung ausgeschlossen sind oder unterwegs davon ausgeschlossen werden können<br />
und dass diese Personen keinen Anspruch auf Erstattung des Beförderungspreises und<br />
der Zuschläge haben.<br />
6.7.9 Reklamationen<br />
Reklamationen, aus anderen Gründen als Erstattungen, sind bei den in der Anlage V zu den<br />
Besonderen Bedingungen benannten Reklamations- und Erstattungsstellen der Beförderer einzureichen.<br />
12
Anlage 3<br />
Auszüge aus EWT<br />
Teil III - Besondere Beförderungs- und Tarifbedingungen<br />
7 Beförderungspreise<br />
7.1 Die Beförderer geben gemäß den für sie geltenden landesrechtlichen Bestimmungen die Beförderungspreise<br />
bekannt.<br />
7.2 Nach Antritt der Reise besteht kein Anspruch mehr auf die Gewährung von Ermäßigungen auf<br />
den Beförderungspreis.<br />
8 Arten der Beförderungsausweise<br />
8.1 Es werden Beförderungsausweise ausgegeben für:<br />
− Einzelreisende<br />
− Hunde,<br />
− Reisegruppen in Regelzügen oder Linienschiffen oder bestimmten Busverkehren,<br />
− Reisesonderzüge und Sonderwagen<br />
8.2 Die Besonderen Anhänge zu bestimmten Angeboten oder sonstige Veröffentlichungen können<br />
die Ausgabe anderer Arten von Beförderungsausweisen vorsehen.<br />
9 Verkauf im Zug<br />
Der Verkauf im Zug richtet sich nach den nationalen Bestimmungen der Beförderer.<br />
10 Verkauf über Internet, Online-Verkauf<br />
Geben Beförderer Online-Fahrkarten aus, gelten die nachstehenden Bedingungen.<br />
10.1 Online-Verkauf erfolgt über das Internet und ggf. über die Verkaufsstellen der Beförderer oder<br />
der Reisebüros.<br />
10.2 Online verkaufte Fahrkarten, die auf Papier ausgegeben werden, enthalten ein Sicherheitszertifikat.<br />
10.3 E-Beförderungsausweise (e-Fahrkarten), die nur in elektronischen Datenaufzeichnungen bestehen,<br />
können<br />
• e-Daten auf Chips oder auf anderen elektronischen Datenträgern im Besitz des Reisenden<br />
sein oder<br />
• in einem Passenger Name Record (PNR) auf Papier oder elektronisch (manifest on list)<br />
bestehen.<br />
10.4 Bei Buchung durch den Reisenden im Internet ist auch die Zahlung über Internet (online) zu<br />
leisten (z.B. mit Debit-Card, EC-Karte, Postfinanzkarte oder Kreditkarte wie Visa, Eurocard,<br />
Amexco usw. [Zahlkarten]).<br />
10.5 Für die Online-Ausgabe durch die Verkaufsstellen der Beförderer oder durch ermächtigte Reisebüros<br />
gelten die Bedingungen der betreffenden Ausgabestelle.<br />
10.6 Online Papier- und e-Fahrkarten werden auf den Namen lautend ausgegeben.<br />
Dies erfolgt über die Verknüpfung der persönlichen Daten mit den Daten einer Ermäßigungs-,<br />
Belastungs- oder Kreditkarte oder einem amtlichen Lichtbildausweis.<br />
10.7 Für die Zahlung hat der Reisende dem ausgebenden Unternehmen mindestens folgende Kundendaten<br />
zu übermitteln:<br />
• Name, Vorname<br />
• e-Mail-Adresse<br />
• Zahlungsdaten (z.B. Art der Karte, Kontonummer, Bankleitzahl, IBAN, BIC, usw.)<br />
10.8 Die im Online-Verkauf verfügbaren Angebote und deren Nutzungsbedingungen sind in den<br />
besonderen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> der daran beteiligten Beförderer aufgeführt.<br />
10.9 Online Papier- und e-Fahrkarten sind nicht übertragbar. Sie gelten nur in Verbindung mit der bei<br />
der Buchung zur Identifikation angegebenen Zahlkarte oder einem amtlichen Lichtbildausweis.<br />
Der darin genannte Reisende und der Inhaber der Zahlkarte/des Ausweisdokumentes müssen<br />
identisch sein.<br />
10.10 Für die Zahlung gelten die vom ausgebenden Unternehmen zugelassenen Verfahren.<br />
13
Anlage 3<br />
Auszüge aus EWT<br />
10.11 Für alleinreisende Kinder werden Online Papier- und e-Fahrkarten gemäß den Bedingungen,<br />
die der Beförderer dem ausgebenden Unternehmen erteilt hat, ausgegeben.<br />
10.12 Rückgabe, Umtausch und Erstattung (Ergänzung zu Nummer 46)<br />
Umtausch, Rückgabe und Erstattung von Online Papier- und e-Fahrkarten erfolgen ausschließlich<br />
über das Portal bzw. durch den Beförderer, der die Fahrkarten ausgegeben hat.<br />
Für Umtausch, Rückgabe und Erstattung von Online Papier- und e-Fahrkarten gelten ansonsten<br />
die Besonderen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> der jeweiligen Beförderer.<br />
Beförderungsbestimmungen - Einzelreisende<br />
11 Beförderungsausweise<br />
Es werden durchgehende Fahrkarten und Inlandfahrscheine ausgegeben.<br />
11.1 Durchgehende Fahrkarten werden ab einem Abgangsort im Ausgabeland oder ab einem<br />
Grenzpunkt, bis zu dem der Reisende bereits einen oder mehrere Beförderungsausweise besitzt,<br />
ausgegeben.<br />
11.2 Durchgehende Fahrkarten für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt können im Rahmen ein<br />
und desselben Verkehrs (Tarifsystems) auch ab einem ausländischen Abgangsort nach einem<br />
Bestimmungsort des ausgebenden Beförderers ausgestellt werden, wenn die landesrechtlichen<br />
Devisenbestimmungen dieses Beförderers nicht entgegenstehen.<br />
11.3 Durchgehende Fahrkarten können ebenfalls ab oder nach Orten außerhalb des Ausgabelandes<br />
ausgegeben werden.<br />
11.4 Inlandsfahrscheine werden ab und nach Orten (ausgenommen Verbindungen nach Ziffer 11.1)<br />
eines einzigen Landes ausgegeben. Dies gilt nicht für Verbindungen zwischen Orten im Land<br />
des ausgebenden Unternehmens.<br />
11.5 Beförderungsausweise für Hin- und Rückfahrt können ausgegeben werden bei:<br />
• Hin- und Rückreise über denselben Weg,<br />
• Hin- und Rückreise über verschiedene Wege,<br />
• Rückreise ab einem anderen Ort als dem Bestimmungsort der Hinreise,<br />
• Rückreise nach einem anderen Ort als dem Abgangsort der Hinreise.<br />
11.6 Eine Fahrkarte (durchgehende Fahrkarte oder Inlandsfahrschein) kann nur für eine zusammenhängende<br />
Verbindung ausgegeben werden.<br />
11.7 Für jeden Einzelreisenden wird grundsätzlich ein Beförderungsausweis ausgegeben.<br />
Reisen nach den in den Besonderen Anhängen zu bestimmten Angeboten oder sonstigen Veröffentlichungen<br />
enthaltenen Bestimmungen mehrere Personen gemeinsam, muss deren Anzahl<br />
auf dem Fahrschein angegeben sein.<br />
12 Erwerb der Beförderungsausweise<br />
Beförderungsausweise werden durch die von den Beförderern bezeichneten Ausgabestellen<br />
ausgegeben. Für bestimmte Angebote und/oder für bestimmte Verbindungen können Mindestbestellfristen<br />
gelten.<br />
13 Ausgabe von Beförderungsausweisen<br />
Beförderungsausweise werden frühestens zwei Monate vor dem ersten Geltungstag ausgegeben.<br />
Diese Frist kann auf elf Monate ausgedehnt werden.<br />
In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Fahrplanwechsel oder besonderen Angeboten, kann die<br />
Vorverkaufsfrist gekürzt werden.<br />
An Reisende können vor Antritt der Reise auch Beförderungsausweise für die umgekehrte Richtung<br />
verkauft werden, wenn dies den gesetzlichen Vorschriften im Ausgabeland nicht widerspricht.<br />
14 Geltungsdauer der Beförderungsausweise<br />
14.1 Die Beförderungsausweise gelten 15 Tage (z. B.: 1.Geltungstag 01.04., letzter Geltungstag<br />
15.04.).<br />
Die Beförderer können jedoch durch bilaterale oder multilaterale Abkommen eine kürzere oder<br />
längere Geltungsdauer vereinbaren.<br />
14
Anlage 3<br />
Auszüge aus EWT<br />
14.2 Die Geltungsdauer beginnt an dem vom Reisenden bestimmten und von der Ausgabestelle auf<br />
dem Beförderungsausweis anzugebenden Tag.<br />
Der erste Geltungstag des Beförderungsausweises zählt als voller Tag. Der Reisende kann seine<br />
Reise an jedem beliebigen Tag innerhalb der Geltungsdauer seines Beförderungsausweises<br />
antreten; er muss sie spätestens mit einem Zug beenden, der nach dem Fahrplan den Bestimmungsort<br />
am letzten Tag der Geltungsdauer spätestens um 24 Uhr erreichen soll. In besonderen<br />
Verkehren können die Besonderen Anhänge zu bestimmten Angeboten oder die sonstigen<br />
Veröffentlichungen abweichende Regelungen vorsehen.<br />
14.3 Die Geltungsdauer kann entgeltfrei verlängert werden, wenn der Beförderungsausweis aus<br />
zwingenden Gründen (Krankheit, schwerer Unfall usw.) nicht innerhalb der Geltungsdauer benutzt<br />
werden kann. Hierfür gelten die Bedingungen des Beförderers, bei dem der Antrag gestellt<br />
wird.<br />
15 Benutzung der Beförderungsausweise<br />
15.1 Für die Benutzung bestimmter Züge oder Wagen (Sitzplatzwagen, Liegewagen, Schlafwagen,<br />
usw.) sind besondere Zuschläge/Aufpreise zu entrichten.<br />
15.2 Auf Strecken, auf denen die höhere Wagenklasse nicht geführt wird, gelten die Beförderungsausweise<br />
nur in der niedrigeren Wagenklasse, für die auch der Fahrpreis berechnet wird.<br />
15.3 Bei Wahlstrecken muss die Fahrt über einen der angegebenen Wege ausgeführt werden. Der<br />
Wechsel von einer Strecke auf die andere im Wegetext angegebene Wahlstrecke ist nicht gestattet.<br />
15.4 Bei manueller Ausgabe sind die durchgehenden Fahrkarten und die Streckenfahrscheine nur<br />
gültig, wenn sie in einen Umschlag eingeheftet sind.<br />
15.5 Bei Beförderungsausweisen für Hin- und Rückfahrt wird nach Antritt der Rückfahrt der Beförderungsausweis<br />
für die Hinfahrt ungültig.<br />
15.6 Die von SNCF in Frankreich bzw. von Trenitalia in Italien ausgegebenen Beförderungsausweise<br />
gelten auf ihren eigenen Verbindungen längstens 24 Stunden nach ihrer Gültigstempelung.<br />
Die von SNCB in Belgien bzw. von NS in den Niederlanden ausgegebenen Beförderungsausweise<br />
gelten auf ihren eigenen Verbindungen nur am Tage des Reiseantritts.<br />
15.7 Die Entgelte für die Beförderung zwischen zwei Bahnhöfen innerhalb einer Stadt (z. B. in Paris,<br />
London, Wien, Kiew, Moskau) sind in den angegebenen Fahrpreisen grundsätzlich nicht enthalten.<br />
15.8 Der Reisende ist verpflichtet, alle Beförderungsausweise (Fahrscheine, Reservierungen, Aufpreise,<br />
Zuschläge etc.) sowie evtl. erforderliche Nachweise zur berechtigten Inanspruchnahme<br />
von Ermäßigungen (nationale Ermäßigungskarten, Behindertenausweis etc.) bis zur Beendigung<br />
der Reise mit sich zu führen.<br />
Ggf. kann der Beförderer den Beförderungsausweis einziehen und muss dann einen Ersatzbeförderungsausweis<br />
ausstellen.<br />
16 Änderung des Reiseweges<br />
16.1 Für die Änderung des Reiseweges bei durchgehenden Fahrkarten sowie Streckenfahrscheinen<br />
wird ein CIV-Ergänzungsschein/ SMPS-Nachlösequittung ausgegeben, wenn die Ausgabestelle,<br />
die erforderlichen Tarifinformationen besitzt. Andernfalls werden die in den einzelnen Ländern<br />
geltenden Binnenbestimmungen angewandt. Ausnahmen können in den Besonderen Anhängen<br />
zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen Veröffentlichungen vorgesehen werden.<br />
16.2 Gegebenenfalls wird für die geänderte Strecke der Unterschied zwischen den Fahrpreisen für<br />
einfache Fahrt für den neuen und den ursprünglichen Weg erhoben.<br />
Bei der Ermittlung dieser Preise wird gegebenenfalls eine in Frage kommende Fahrpreisermäßigung<br />
berücksichtigt mit Ausnahme der Ermäßigung, die auf den Verbindungen einzelner Beförderer<br />
für Hin- und Rückfahrt gewährt wird. Dieser Preisunterschied wird berechnet für die<br />
Verbindungen vom Tarifpunkt, an dem sich die beiden Reisewege trennen (oder dem unmittelbar<br />
davor gelegenen Tarifpunkt), bis zum Tarifpunkt, an dem die Reisewege wieder zusammentreffen<br />
(oder dem unmittelbar dahinter gelegenen Tarifpunkt).<br />
Bei Kindern sind entsprechend den Kinderaltersgrenzen (Nr. 31) die ursprünglich angewendeten<br />
Ermäßigungen zu berücksichtigen.<br />
15
Anlage 3<br />
Auszüge aus EWT<br />
17 Wechsel des Beförderers<br />
Bei paralleler Bedienung einer Strecke durch mehrere Beförderer ist der Wechsel zwischen diesen<br />
möglich, wenn sie es vereinbart haben.<br />
Ist das nicht der Fall, muss der Reisende einen neuen Beförderungsausweis entsprechend den<br />
Bedingungen des von ihm ausgewählten Beförderers lösen.<br />
Dieser Beförderer kann auch regeln, dass lediglich ein Ergänzungsschein für Befördererwechsel<br />
zum bereits vorhandenen Beförderungsausweis zu lösen ist.<br />
18 Übergang in die höhere Wagenklasse oder Zuggattung<br />
18.1 Für den Übergang in eine höhere Wagenklasse oder in eine höhere Zuggattung bei durchgehenden<br />
Fahrkarten sowie Inlandsfahrscheinen wird ein CIV-Ergänzungsschein/SMPS-<br />
Nachlösequittung ausgegeben, wenn die Ausgabestelle die erforderlichen Unterlagen besitzt.<br />
Andernfalls werden die in den einzelnen Ländern geltenden Binnenbestimmungen angewandt.<br />
Ausnahmen können in den Besonderen Anhängen zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen<br />
Veröffentlichungen vorgesehen werden.<br />
Ein Ergänzungsschein wird nur für einfache Fahrt ausgegeben entweder für die auf dem Beförderungsausweis<br />
angegebene Gesamtstrecke oder für eine Teilstrecke.<br />
18.2 Es wird der Unterschied zwischen den Fahrpreisen für einfache Fahrt für die zu benutzende und<br />
die auf dem ursprünglichen Beförderungsausweis angegebene Wagenklasse oder Zuggattung<br />
erhoben. Bei der Ermittlung dieser Preise wird gegebenenfalls eine in Betracht kommende<br />
Fahrpreisermäßigung berücksichtigt, mit Ausnahme der Ermäßigung, die auf den Strecken einzelner<br />
Beförderer für Hin- und Rückfahrt gewährt wird.<br />
Bei Kindern sind entsprechend den Kinderaltersgrenzen (Nr. 31) die ursprünglich angewendeten<br />
Ermäßigungen zu berücksichtigen.<br />
21 Fahrtunterbrechung<br />
Innerhalb der Geltungsdauer des Beförderungsausweises darf der Reisende die Fahrt grundsätzlich<br />
beliebig oft und ohne Formalitäten unterbrechen.<br />
Ausnahmen können in den Besonderen Anhängen zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen<br />
Veröffentlichungen vorgesehen werden.<br />
Die von SNCF in Frankreich bzw. von Trenitalia in Italien ausgegebenen Beförderungsausweise<br />
gelten auf ihren eigenen Verbindungen längstens 24 Stunden nach ihrer Gültigstempelung.<br />
Die von SNCB in Belgien bzw. von NS in den Niederlanden ausgegebenen Beförderungsausweise<br />
gelten auf ihren eigenen Verbindungen nur am Tage des Reiseantritts.<br />
Durch die Fahrtunterbrechung wird die Geltungsdauer nicht verlängert.<br />
Die Reise darf nur am Unterbrechungsort oder an einem Ort wieder aufgenommen werden, der<br />
auf der noch nicht benutzten Strecke liegt.<br />
Auf den Strecken der BC, CFM, EVR, KZH, RZD und UZ muss der Reisende bei einer Fahrtunterbrechung<br />
spätestens 3 Stunden nach Ankunft des Zuges seinen Fahrschein am Fahrkartenschalter<br />
zur Anbringung eines Vermerkes vorlegen.<br />
Bei Fortsetzung der Fahrt nach der Fahrtunterbrechung oder beim Umsteigen für die Weiterfahrt<br />
im Schlafwagen im Besitz einer dafür gültigen Reservierung sein.<br />
31 Fahrpreisermäßigung für Kinder<br />
31.1 Kinder unter 4 Jahren werden in Begleitung Erwachsener unentgeltlich befördert.<br />
Bei folgenden Beförderern werden Kinder unter 6 Jahren in Begleitung Erwachsener unentgeltlich<br />
befördert: BDZ, CD, CFL, CFF/SBB, DB, DSB, HZ, LG, MAV-START/GYSEV, ÖBB, SJ,<br />
SNCB/NMBS, SV (ehem. ZS), SZ, VR, ZPCG, ZSSK.<br />
Diese Kinder werden zum Kinderfahrpreis (siehe Ziffer 31.2) befördert, wenn für sie ein besonderer<br />
Platz beansprucht wird. […]<br />
16
Anlage 3<br />
Auszüge aus EWT<br />
31.2 Kinder unter 12 Jahren zahlen den halben Fahrpreis für Erwachsene.<br />
Bei folgenden Beförderern gilt der halbe Fahrpreis bis zu nachstehenden Kinderaltersgrenzen:<br />
CD<br />
Beförderer Altersgrenze Besonderheiten<br />
CFF/SBB<br />
DB<br />
DSB<br />
MAV-<br />
START/GYSEV<br />
NSB<br />
ÖBB<br />
SJ<br />
SV (ZS)<br />
VR<br />
ZPCG<br />
ZSSK<br />
unter 15 Jahren<br />
unter 16 Jahren<br />
unter 15 Jahren<br />
unter 16 Jahren<br />
unter 14 Jahren<br />
unter 16 Jahren<br />
unter 15 Jahren<br />
unter 16 Jahren<br />
unter 14 Jahren<br />
unter 17 Jahren<br />
unter 14 Jahren<br />
unter 15 Jahren<br />
31.3 Für die Anwendung der Bestimmungen ist bei Reisen von Kindern das Lebensalter am Tag des<br />
Reiseantritts maßgebend. Für die kostenlose Beförderung von Kindern gilt der Beförderungsausweis<br />
der Begleitperson.<br />
31.4 Die Besonderen Anhänge zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen Veröffentlichungen<br />
und die Tarifbestimmungen zu Globalpreisen können abweichende Regelungen vorsehen.<br />
32 Besondere Ermäßigungen<br />
Besondere Ermäßigungen für bestimmte Reisende sind in den Besonderen Anhängen zu bestimmten<br />
Angeboten oder in den sonstigen Veröffentlichungen mit den Ermäßigungssätzen und<br />
den Anwendungsbedingungen für diese Ermäßigungen aufgeführt.<br />
36 Berechnung der Beförderungspreise<br />
36.1 Die Fahrpreise werden nach den Tarifen berechnet, die am Ausgabetag gelten.<br />
Die Besonderen Anhänge zu bestimmten Angeboten oder die sonstigen Veröffentlichungen geben<br />
Auskunft darüber, wo und in welcher Form die Preise für Erwachsene veröffentlicht werden.<br />
Die Preise der Beförderungsausweise werden gemäß den nachstehenden Ziffer 36.2 und 36.3<br />
je Beförderer und Verbindung nach Entfernung und Klasse berechnet.<br />
36.2 Durchgehende Fahrkarten:<br />
36.2.1 Einfache Fahrt, der vom Beförderer angegebene Preis.<br />
36.2.2 Hin- und Rückfahrt über denselben Weg: der doppelte Preis für einfache Fahrt oder der besondere<br />
Preis für Hin- und Rückfahrt.<br />
36.2.3 Hin- und Rückfahrt über verschiedene Wege:<br />
− Nutzung eines Beförderers auf der Hin- oder auf der Rückfahrt:<br />
Preis für einfache Fahrt, wie er vom jeweiligen Beförderer angegeben wird;<br />
− Nutzung desselben Beförderers auf der Hin- und auf der Rückfahrt:<br />
• Preis für einfache Fahrt je für die Hinfahrt und die Rückfahrt, falls kein besonderer<br />
Preis für Hin- und Rückfahrt besteht;<br />
• Hälfte des Preises für Hin- und Rückfahrt je für die Hinfahrt und die Rückfahrt, falls<br />
Preise für Hin- und Rückfahrt bestehen.<br />
17
Anlage 3<br />
Auszüge aus EWT<br />
36.2.4 Hin- und Rückfahrt mit Rückreise ab einem anderen Ort als dem Bestimmungsort der Hinreise<br />
oder Rückreise nach einem anderen Bestimmungsort als dem Abgangsort der Hinreise:<br />
− Für den oder die Beförderer, zu denen diese verschiedenen Bahnhöfe gehören, wird für<br />
jede benutzte Strecke der Preis für einfache Fahrt berechnet; sind diese beiden verschiedenen<br />
Bahnhöfe jedoch Grenzpunkte oder bedienen sie denselben Ort, so wird der Preis<br />
nach Nr. 36.2.3 berechnet;<br />
− Für alle übrigen Beförderer: Preisberechnung nach Ziffer 36.2.2 und 36.2.3.<br />
36.3 Inlandsfahrscheine:<br />
Gelten für einzelne Beförderer besondere Bestimmungen für die Berechnung der Inlandsfahrscheine,<br />
so sind sie in den Besonderen Anhängen zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen<br />
Veröffentlichungen der betreffenden Beförderer enthalten; anderenfalls gelten die Bestimmungen<br />
unter Ziffer 36.2.<br />
36.4 Kinder<br />
Kinder gemäß Nr. 31 zahlen die Hälfte des Fahrpreises für Erwachsene. Bei Seestrecken, Busstrecken<br />
oder bestimmten Tarifangeboten können jedoch besondere Preise gelten.<br />
36.5 Hunde<br />
Für Hunde wird ein Beförderungsausweis ausgegeben. Es wird die Hälfte des gewöhnlichen<br />
Fahrpreises 2. Klasse für Erwachsene für einfache Fahrt oder für Hin- und Rückfahrt erhoben,<br />
unabhängig davon, in welcher Klasse gereist wird (1. oder 2. Kl.). Ein besonderer Zuschlag wird<br />
nicht erhoben. Für Globalpreiszüge können besondere Bestimmungen gelten.<br />
36.6 Entgelte<br />
Den eigentlichen Fahrpreisen werden Entgelte (örtliche Zuschläge, Hafengebühren, usw.) hinzugerechnet,<br />
die in den Besonderen Anhängen zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen<br />
Veröffentlichungen enthalten sind. Wenn nichts anderes bestimmt ist, gelten die auf die Beförderungspreise<br />
zu gestandenen Ermäßigungen (einschließlich der Ermäßigungen für Kinder)<br />
nicht für die zusätzlichen Entgelte.<br />
41 Mitnahme von Hunden und kleinen Haustieren<br />
Hunde sind in Reisezugwagen zugelassen, wenn für sie der entsprechende Beförderungspreis<br />
gezahlt wird und wenn sie auf dem Schoß gehalten werden oder sich, angeleint und mit einem<br />
Maulkorb versehen, am Boden aufhalten, um ihre Umgebung nicht zu gefährden. Ein mitgenommener<br />
Hund ist vom Besitzer zu beaufsichtigen. Er haftet für Schäden, die durch den Hund<br />
verursacht werden.<br />
Ferner sind kleine Hunde und kleine Haustiere zugelassen, wenn sie sich in Käfigen, Kisten,<br />
Körben oder anderen passenden Behältnissen befinden, die eine Verletzung oder Beschmutzung<br />
des Wagens und des Handgepäcks ausschließen. Die Behältnisse sind auf dem Schoß zu<br />
halten oder wie Handgepäck unterzubringen. Diese Tiere werden unentgeltlich befördert.<br />
Diese Tiere dürfen in Schlaf-, Liege- und Sitzplatzwagen in Nachtzügen mitgenommen werden,<br />
wenn für den Besitzer und eventuelle Begleitpersonen Beförderungsausweise und Bett-, Liegeoder<br />
Sitzplatzkarten für alle im Abteil vorhandenen Plätze gelöst werden.<br />
Diese Tiere (ausgenommen Blindenhunde) sind nicht zugelassen im Verkehr von und nach Italien<br />
und Norwegen.<br />
In Schweden darf jeder zahlende Reisende max. 2 Hunde oder andere kleinere Tiere kostenlos<br />
in besonders gekennzeichneten Abteilen (ausgenommen Schlaf-, Liege- und Speisewagen) in<br />
der 2. Klasse mitnehmen.<br />
In Tschechien und in der Slowakei sind Hunde und kleine Haustiere in der 1.Klasse, sowie in<br />
Schlafwagen nicht zugelassen.<br />
In den Zügen der FPK dürfen max. 2 kleine Hunde oder 2 kleine Haustiere in einem Abteil mitgenommen<br />
werden.<br />
Die an einem Wagenlauf der Nachtzüge beteiligten Bahnen können allgemeine oder in Einzelfällen<br />
abweichende Bedingungen festlegen.<br />
18
Anlage 3<br />
Auszüge aus EWT<br />
42 Handgepäck<br />
Jeder Reisende kann in der Regel persönliche Gegenstände oder Sachen, die dem Reisezweck<br />
dienen, als Handgepäck mit sich führen.<br />
Jeder Reisende darf leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) unentgeltlich mitnehmen,<br />
wenn keine Zoll- oder sonstigen Verwaltungsvorschriften entgegenstehen.<br />
Das Gesamtgewicht des Handgepäcks, das unentgeltlich in den Wagen befördert wird, darf<br />
- 36 kg bei Erwachsenen oder je Beförderungsausweis und<br />
- 15 kg bei Kindern bis zu 12 Jahren<br />
nicht überschreiten.<br />
Das einzelne Handgepäck darf in der Summe der Abmessungen 200 cm (z. B. 100x40x60 cm)<br />
nicht überschreiten.<br />
Die als Handgepäck mitgeführten Gegenstände sind vom Reisenden selbst zu beaufsichtigen.<br />
Der Reisende haftet für Schäden, die aus der Mitnahme von Handgepäck entstehen, sofern er<br />
nicht beweist, dass die Schäden auf ein Verschulden der beteiligten Bahnen und Schifffahrtsunternehmen<br />
zurückzuführen sind.<br />
Folgende Gegenstände dürfen nicht mitgenommen werden:<br />
a) Gegenstände, die die Wagen, die Mitreisenden oder ihre Sachen beschädigen und verunreinigen,<br />
b) feuergefährliche, leicht entzündbare, selbstentzündliche, explosionsgefährliche, ätzende, radioaktive<br />
und giftige Stoffe,<br />
c) geladene Schusswaffen,<br />
d) ansteckungsgefährliche oder übel riechende Gegenstände,<br />
e) Gegenstände, deren Beförderung nach Zoll- und anderen Vorschriften verboten ist,<br />
f) Tiere, davon ausgenommen sind Hunde und kleine Haustiere (siehe Ziffer 41).<br />
Der Reisende haftet für jede Übertretung der Bestimmungen und ist verpflichtet, den der Bahn<br />
entstandenen Schaden zu ersetzen.<br />
43 Fahrräder<br />
Als Handgepäck kann der Reisende ein Fahrrad in zerlegter und verpackter Form mit sich führen,<br />
sofern es in den für Handgepäck vorgesehenen Ablageflächen untergebracht werden kann.<br />
44 Platzreservierung und Platzbelegung<br />
In den Fahrplanunterlagen ist festgelegt, ob und unter welchen Bedingungen Plätze für bestimmte<br />
Züge reserviert werden.<br />
Für die Platzzuweisung gelten die Bestimmungen jedes Beförderers.<br />
Der Reisende darf für sich einen verfügbaren Platz als belegt kennzeichnen.<br />
Verlässt er seinen Platz ohne deutliche Kennzeichnung, verliert er den Anspruch darauf.<br />
45 Erstattungen<br />
45.1 Der Preis eines Beförderungsausweises wird ganz oder teilweise erstattet, wenn er nicht oder<br />
nur teilweise benutzt wurde.<br />
Die Besonderen Anhänge zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen Veröffentlichungen<br />
können jedoch die Fahrpreiserstattung oder die Erstattung der Zuschläge für Bett- und Liegeplätze<br />
ausschließen oder sie besonderen Bedingungen unterwerfen.<br />
45.2 Bei Globalpreisen ist die Erstattung von teilweise nicht benutzten Beförderungsausweisen ausgeschlossen.<br />
45.3 Die Erstattungsanträge für einen Beförderungsausweis werden vom Beförderer welcher den<br />
Beförderungsausweis ausgegeben hat oder für den der Beförderungsausweis ausgegeben<br />
wurde, bearbeitet.<br />
Jeder Beförderer hält für die Kunden die Anschriften der anderen Beförderer in der Anlage V zu<br />
den Besonderen Bedingungen bereit, an welche die Erstattungsanträge ggf. zu richten sind o-<br />
der leitet die Anträge an den ausstellenden Beförderer weiter.<br />
19
Anlage 3<br />
Auszüge aus EWT<br />
45.4 Mit jedem Erstattungsantrag sind als Beleg die Original-Beförderungsausweise vorzulegen ggf.<br />
einschließlich des Umschlages.<br />
45.5 Erstattungen können abgelehnt werden, wenn die Beförderungsausweise beschädigt oder ihre<br />
Angaben unkenntlich gemacht oder abgeändert wurden.<br />
45.6 Die Nichtbenutzung oder die teilweise Benutzung muss auf dem Beförderungsausweis und auf<br />
den Reservierungsausweisen durch den entsprechenden Beförderer bestätigt werden. Wenn<br />
die Beförderungsausweise und die Reservierungsausweise keinen Vermerk über die volle oder<br />
teilweise Nichtbenutzung tragen, müssen dem Erstattungsantrag entsprechende Nachweise<br />
vorgelegt werden (ärztliche Atteste, neue Beförderungsausweise, die anstelle der nicht benutzten<br />
gekauft wurden, usw.).<br />
45.7 Die Kosten für die Erstattung werden vom Erstattungsbetrag abgezogen. Die Höhe dieses Betrages<br />
wird von dem erstattenden Beförderer festgesetzt.<br />
46 Umtausch und Rücknahme der Beförderungsausweise<br />
Die Besonderen Anhänge zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen Veröffentlichungen<br />
können für Beförderungsausweise, insbesondere zu Globalpreisen, besondere Rücknahme und<br />
Umtauschbestimmungen vorsehen.<br />
Beförderungsbestimmungen - Reisegruppen<br />
61 Allgemeines<br />
Die Beförderung unterliegt den Besonderen Bedingungen des Abschnittes A, soweit nachstehend<br />
nichts anderes vorgesehen ist.<br />
Ein Anspruch auf die Beförderung als Reisegruppe besteht nur, wenn es dem Beförderer möglich<br />
ist, die Gruppe in den fahrplanmäßigen Zügen, Schiffen oder Bussen unterzubringen.<br />
Gruppen können eine Ermäßigung erhalten, wenn der ermäßigte Fahrpreis für mindestens<br />
6 Erwachsene gezahlt wird. Zwei Kinder zählen als ein Erwachsener.<br />
Innerhalb der Gruppe ist ein Reiseleiter zu benennen, der für die Beachtung von Weisungen der<br />
beteiligten Beförderer und für das richtige Verhalten der Gruppenmitglieder verantwortlich ist.<br />
Die zu einer Gruppe gehörenden Personen müssen auf der ganzen Strecke gemeinsam in denselben<br />
Zügen, Schiffen oder Bussen reisen, für die die Reservierung vorgenommen wurde.<br />
Die Beförderer behalten sich das Recht vor, die Bestimmungen dieses Abschnitts für bestimmte<br />
Zeiträume und für bestimmte Züge oder Schiffe außer Kraft zu setzen.<br />
62 Fahrpreisermäßigungen<br />
Die Ermäßigungssätze für Gruppen sind in der Anlage III angegeben. Die Besonderen Anhänge<br />
zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen Veröffentlichungen können andere Ermäßigungen<br />
vorsehen.<br />
63 Kinderermäßigung<br />
Kinder zahlen die Hälfte des ermäßigten Fahrpreises für Erwachsene.<br />
Bei Globalpreisangeboten und für bestimmte Seestrecken können besondere Preise gelten.<br />
Für die Anwendung der Kinderermäßigung sind die Kinderaltersgrenzen gemäß Ziffer 31 anzuwenden.<br />
Wenn in den Fahrpreisen für Erwachsene Entgelte (insbesondere örtliche Zuschläge, Hafengebühren)<br />
enthalten sind, können in den Besonderen Anhängen zu bestimmten Angeboten oder in<br />
den sonstigen Veröffentlichungen für Kinder andere Preise als die halben Erwachsenenpreise<br />
angegeben sein.<br />
20
Anlage 3<br />
Auszüge aus EWT<br />
64 Reservierung<br />
Der Besteller muss die Reise mindestens 30 Tage vorher beim Beförderer am Abgangsort anmelden.<br />
Spätere Anmeldungen werden berücksichtigt, wenn es den Beförderern noch möglich<br />
ist, die Beförderung sicherzustellen.<br />
Die Anmeldung der Gruppe muss folgende Angaben enthalten:<br />
− die Bezeichnung der Gruppe;<br />
− den vollständigen Reiseweg mit den Daten und Abfahrtszeiten der zu benutzenden Züge<br />
(oder Schiffe);<br />
− die genaue Zahl der Teilnehmer;<br />
− die Platzkategorie;<br />
− eventuelle Bestellung einer Verpflegung;<br />
− wenn möglich den Namen des Reiseleiters;<br />
− die Anschrift und die Unterschrift des Bestellers<br />
65 Bestellung der Beförderungsausweise<br />
Die Bestellung der Beförderungsausweise muss mindestens 24 Stunden vor der Zahlungsfrist<br />
(3 Tage vor der Abfahrt) erfolgen und folgende Angaben enthalten:<br />
− die Bezeichnung der Gruppe;<br />
− den vollständigen Reiseweg, das Datum der Abfahrt;<br />
− die Gesamtzahl der Teilnehmer und<br />
• die Zahl der Erwachsenen,<br />
• die Zahl und das Alter der Teilnehmer, für die eine Kinderermäßigung beansprucht wird;<br />
− den Namen des Reiseleiters;<br />
− die Anschrift und die Unterschrift des Bestellers.<br />
Der Besteller ist für die Richtigkeit der in der Bestellung enthaltenen Angaben verantwortlich.<br />
66 Beförderungsausweise<br />
Für die Gruppe wird entweder ein Gruppenfahrschein für den gesamten Reiseweg oder je Beförderer<br />
ausgegeben (einfache Fahrt, Hin- und Rückfahrt oder Rundreise). In den Besonderen<br />
Anhängen zu bestimmten Angeboten oder in den sonstigen Veröffentlichungen können abweichende<br />
Verfahren festgelegt sein.<br />
Die Gruppenreise muss spätestens 3 Tage vor der Abfahrt bezahlt sein, sofern der ausstellende<br />
Beförderer keine besonderen Regelungen vorsieht.<br />
67 Berechnung der Beförderungspreise<br />
Als Grundlage für die Berechnung des Beförderungspreises gilt die Entfernung für Einzelreisende,<br />
auch wenn diese einen Wahlweg betrifft.<br />
Die Fahrpreise für Erwachsene werden entweder<br />
− gemäß Ziffer 36 unter Anwendung der Ermäßigungssätze in Anlage III berechnet, oder<br />
− auf Grund der abweichenden Ermäßigungssätze in den Besonderen Anhängen zu bestimmten<br />
Angeboten oder in den sonstigen Veröffentlichungen ermittelt oder diesen Unterlagen<br />
entnommen.<br />
Für bestimmte Verbindungen gelten Globalpreise. In diesen Fällen muss die Gruppe den Zug<br />
benützen, für den die Reservierung erteilt wurde.<br />
Wenn auf Grund der Gruppengröße besondere Maßnahmen erforderlich sind, werden diese von<br />
den beteiligten Beförderern mitgeteilt.<br />
69 Umtausch und Erstattung<br />
Umtausch, Erstattung und Teilerstattung von Gruppenfahrscheinen sind bei CIV- Beförderern<br />
bis 3 Tage vor Abfahrt und bei SMPS- Beförderern vor Ablauf der Geltungsdauer, bei angebrachtem<br />
Vermerk, gegen Zahlung einer Gebühr zulässig.<br />
Für Globalpreisangebote gelten abweichende Bestimmungen<br />
21
Anlage 3<br />
Auszüge aus EWT<br />
Haftungsbestimmungen<br />
81 Haftung für Personen- und Sachschaden<br />
Die Haftung für Tötung und Verletzung von Reisenden sowie für Verlust und Beschädigung von<br />
Handgepäck richtet sich nach dem Recht des Staates in dem sich der Unfall oder das Ereignis<br />
zugetragen hat. In Fällen, in denen sich der Unfall oder das Ereignis in einem Vertragsstaat des<br />
COTIF zugetragen hat und der Reisende Angehöriger eines Vertragsstaates des COTIF ist oder<br />
in einem Vertragsstaat des COTIF seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, gelten die Haftungsbestimmungen<br />
der ER CIV.<br />
82 Gerichtsstand<br />
Nur die Gerichte am Sitz des Beförderers sind zuständig, der die Beförderungsleistung, bei der<br />
sich der Unfall ereignet hat, erbracht hat.<br />
22
Gültig ab 13. Dezember 2015<br />
Besondere Internationale <strong>Beförderungsbedingungen</strong><br />
der Deutschen Bahn AG -<br />
Sonderbestimmungen für Verkehre mit<br />
bestimmten Beförderern ins/im Ausland<br />
(SCIC-SB)<br />
Gültig ab 13. Dezember 2015<br />
Stand: 09. Mai 2016<br />
Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der DB Fernverkehr AG steht an diesem Regelwerk<br />
das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung zum<br />
Zwecke der Weitergabe an Dritte bedürfen der Zustimmung der DB Fernverkehr AG.<br />
Tarifverzeichnis Nr. 711<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 1<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
Geschäftsführung und Druck<br />
DB Fernverkehr AG<br />
Preismanagement International - V.FMV 13<br />
Stephensonstr. 1<br />
D-60326 Frankfurt am Main<br />
Änderungen und Ergänzungen<br />
Bek.-<br />
Nr.<br />
TVA Nr. Gültig ab ... kurzer Inhalt<br />
1 264/46/2015 13.12.2015 Neuausgabe<br />
2 29/05/2016 01.02.2016 Nr. 2.7: Änderung der Haltestelle in Luxemburg<br />
Nr. 3.1.1: Umbenennung Sparpreis IC Bus<br />
Nr. 5.1.2: Löschung der Buslinie nach Szczecin<br />
Nr. 5.1.4: redaktionelle Anpassung<br />
3 76/13/2016 01.04.2016 Nr. 5.4.6: Sparpreis Polen: Streichung von Grenzübergängen<br />
Nr. 6.3: Frühlingsaktion „Fernwehticket“<br />
Nr. 6.4: Gutscheinaktion zur Fußball-Europameisterschaft<br />
4 87/15/2016 11.04.2016 Nr. 3.4: Streichung des Angebots, wirksam ab 12.05.2016<br />
Nr. 6.5: Coupon-Aktion Karlsberg-Brauerei<br />
5 102/18/2016 02.05.2016<br />
Nr. 1.1.1: Flexpreis und Sparpreis nach Schweden<br />
Nr. 1.1.3: Dänemark: Fußnote zu reservierungspflichtiger Zeit<br />
6 108/19/2016 09.05.2016<br />
Nr. 6.6: Hochgeschwindigkeitsverkehr Deutschland – Frankreich:<br />
Eröffnungsangebot zur Inbetriebnahme eines<br />
neuen Schnellfahrstreckenabschnitts in Frankreich<br />
Nr. 6.7: Aktionsangebot: Variabler Flexpreis nach Österreich<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 2<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
Inhaltsverzeichnis<br />
1 NORDEUROPA 6<br />
1.1 Einzelreisende - Allgemeines (zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5) 6<br />
1.2 Sparpreis Europa Dänemark 7<br />
1.3 Sparpreis Europa Schweden 8<br />
Anlage 1: Bahnhöfe, die KØBENHAVN AREA zugeordnet sind: 11<br />
2 WESTEUROPA 12<br />
2.1 Allgemeines (zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5) 12<br />
2.2 Sparpreis Europa Luxemburg 14<br />
2.3 Sparpreis Europa London 15<br />
2.4 Hochgeschwindigkeitsverkehr Deutschland – Frankreich 17<br />
2.5 Sparpreis Europa Belgien 21<br />
2.6 Sparpreis Europa Niederlande 22<br />
2.7 IC Bus nach Luxemburg 23<br />
2.8 IC Busse nach Belgien, London und in die Niederlande 23<br />
Anlage 2: Verzeichnis der tariflich gleichgestellten Bahnhöfe in Belgien: 25<br />
3 SÜDEUROPA 26<br />
3.1 Allgemeines (zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5) 26<br />
3.2 Sparpreis Europa Österreich 28<br />
3.3 Sparpreis Europa Schweiz 30<br />
3.4 Bleibt frei 31<br />
3.5 Kooperationsverkehr DB-ÖBB nach Italien 31<br />
3.6 Sparpreis Europa Italien (via Brenner) 35<br />
3.7 IC Bus nach Zürich (Schweiz) 37<br />
4 SÜDOSTEUROPA 38<br />
4.1 Allgemeines (zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5) 38<br />
4.2 Sparpreis Europa Ungarn 39<br />
4.3 Sparpreis Europa Slowenien 40<br />
4.4 Sparpreis Europa Kroatien 42<br />
4.5 IC Bus nach Ljubljana (Slowenien), Zagreb, Pula, Split und Vukovar (Kroatien) 43<br />
5 OSTEUROPA 44<br />
5.1 Allgemeines (zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5) 44<br />
5.2 Sparpreis Europa Tschechien 45<br />
5.3 Sparpreis Europa Slowakei 47<br />
5.4 Sparpreis Europa Polen 48<br />
5.5 IC Bus nach Polen und Tschechien 50<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 3<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
6 LÄNDERÜBERGREIFENDE ANGEBOTE 51<br />
6.1 bleibt frei 51<br />
6.2 Aktionsangebot für internationale Pendler „10er Ticket Prag“ 51<br />
6.3 Aktionsangebot „Fernweh-Ticket – international“ 52<br />
6.4 Gutscheinaktion zur Fußball Europameisterschaft in Frankreich 53<br />
6.5 E-Coupon „Karlsberg EM 2016" 53<br />
6.6 Hochgeschwindigkeitsverkehr Deutschland – Frankreich: Eröffnungsangebot zur<br />
Inbetriebnahme eines neuen Schnellfahrstreckenabschnitts in Frankreich 54<br />
6.7 Variabler Flexpreis nach Österreich 54<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 4<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
Einleitung<br />
Die vorliegenden Sonderbestimmungen für Verkehre mit bestimmten Beförderern ins/im Ausland<br />
(SCIC-SB) enthalten länderspezifische <strong>Beförderungsbedingungen</strong> und Tarifbestimmungen zu Angeboten,<br />
die im Verkehr zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land bzw. in bestimmten Ländern<br />
gelten.<br />
Die Einführung dieses Tarifs, etwaige Änderungen und Ergänzungen und seine Aufhebung werden<br />
im Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen<br />
des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA) bekannt gegeben.<br />
Die jeweils neueste Fassung dieses Tarifs ist darüber hinaus im Internet unter der Adresse<br />
www.bahn.de/AGB veröffentlicht.<br />
Tarifgrundlage<br />
Für die an den SCIC und am internationalen Eisenbahnpersonenverkehr mit den Ländern der<br />
GUS und des Baltikums teilnehmenden Beförderer gelten die „Besonderen Internationalen <strong>Beförderungsbedingungen</strong><br />
(SCIC)“ der Deutschen Bahn,<br />
für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (NRT, Tfv 701/1),<br />
für Reisen mit Fahrkarten mit integrierter Reservierung (IRT; Tfv 701/2) und<br />
für Reisen mit Rail Pass Tickets (RPT, Tfv 701/3),<br />
für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung für Angebote der DB Regio AG<br />
im grenzüberschreitenden Verkehr (DB Regio; Tfv 701/4)<br />
sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.<br />
Für Reisen mit Fahrkarten für IC Busverkehre (ggf. mit Vor-/Nachlauf im Zug) gelten zusätzlich die<br />
<strong>Beförderungsbedingungen</strong> für die Nutzung der IC Busse (IC Bus, Tfv 643)<br />
Beteiligte Beförderer<br />
Die Liste der Ansprechpartner der beteiligten Beförderer mit ihren Kundendienststellen und deren<br />
Anschriften sind in Anlage 1 zum Tarif SCIC-NRT aufgeführt.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 5<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
1 NORDEUROPA<br />
Besonderheiten im Verkehr nach Dänemark, Norwegen, Schweden<br />
und Finnland und innerhalb dieser Länder<br />
Beförderer: DSB (1186); NSB (1076), SJ (1174), Arlanda Express (3025), Jönköpings<br />
Länstrafik (3075), Skånetrafiken (3126), Tågkompaniet (3050), Länstrafiken i Norrbotten<br />
(3027), Västtrafik (3197), Veolia (3051), Viking Line (3029), VR (0010)<br />
1.1 Einzelreisende - Allgemeines (zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5)<br />
1.1.1 Fahrkarten<br />
Es werden durchgehende Fahrkarten ausgegeben:<br />
• Flexpreis nach Dänemark,<br />
• Sparpreis Europa Dänemark,<br />
• Flexpreis nach Schweden, sofern die gesamte Strecke in Schweden mit X2-Zügen<br />
der SJ oder Zügen des Beförderers Skånetrafiken befahren wird und die Verbindung<br />
in den Vertriebssystemen der DB enthalten ist,<br />
• Sparpreis Europa Schweden.<br />
Fahrkarten nach/von KØBENHAVN AREA gelten nach/von allen Bahnhöfen des Kopenhagener<br />
Stadtgebietes (Raum der Verkehrsgesellschaft København, siehe Anlage 1); die<br />
Fahrkarten gelten jedoch nur in Zügen, die Benutzung von Bussen und Untergrundbahnen<br />
ist nicht möglich.<br />
In Schweden werden NRT-Inlandsfahrkarten nur noch auf wenigen Verbindungen anerkannt.<br />
Die Fahrkarten zu den Angeboten „Flexpreis Schweden“ und „Sparpreis Europa Schweden“<br />
können nur ausgegeben werden, sofern und soweit die erforderlichen Reservierungen<br />
für die reservierungspflichtigen Züge in Schweden durch die SJ bereitgestellt werden<br />
und über die DB-Vertriebssysteme buchbar sind.<br />
1.1.2 Schiffsstrecken<br />
Auf folgenden Schiffsstrecken gelten Fahrkarten der 2. Klasse auch in der 1. Klasse:<br />
• Puttgarden - Rødby Færge (im Ortsverkehr: Einheitsklasse)<br />
• Helsingør – Helsingborg<br />
Auf folgenden Schiffsstrecken gibt es nur eine Einheitsklasse, in der Inlandsfahrkarten<br />
der 2. Klasse gelten. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr reisen kostenfrei, müssen<br />
aber in Begleitung eines Erwachsenen sein.<br />
• Stockholm - Turku S Viking Line<br />
• Stockholm - Helsinki S Viking Line<br />
Für die Reservierung von Kabinen, Bettplätzen und Schlafsesseln gelten die Bestimmungen<br />
der beteiligten Beförderer.<br />
Für die Mitnahme von Fahrrädern ist eine separate Fahrradfahrkarte gem. den <strong>Beförderungsbedingungen</strong><br />
des Schiffsbetreibers an Bord des Schiffes zu erwerben.<br />
1.1.3 Besonderheiten bei Benutzung bestimmter Züge<br />
Die SJ-Hochgeschwindigkeitszüge (X2) und IC-Züge der Schwedischen Staatsbahnen<br />
sind reservierungspflichtig und nur mit Globalpreis-Fahrkarten inklusive Reservierung<br />
buchbar. Die Fernverkehrszüge der Norwegischen Staatsbahnen sind reservierungspflichtig,<br />
führen nur die 2. Klasse und sind mit Globalpreis-Fahrkarten inklusive Reservie-<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 6<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
ung buchbar. Die Fernverkehrszüge der Finnischen Staatsbahnen sind reservierungspflichtig<br />
und nur mit Globalpreis-Fahrkarten inklusive Reservierung buchbar. Die Angaben<br />
zur Reservierungspflicht sind den jeweiligen Fahrplanmedien zu entnehmen.<br />
Im Verkehr nach/von Dänemark sind die zwischen Hamburg und Kopenhagen bzw.<br />
Hamburg und Aarhus verkehrenden ICE- und EC-Züge während des Sommers im<br />
Fahrplan als reservierungspflichtig gekennzeichnet 1 . Beim Kauf einer Fahrkarte für<br />
Reisen während dieses Zeitraums wird die Reservierung kostenfrei ausgegeben. Der<br />
nachträgliche Erwerb der Reservierung ist nur im personalbedienten Verkauf und nur gegen<br />
Zahlung des Reservierungsentgeltes in Höhe von 4,50€ möglich.<br />
1.1.4 Hunde<br />
In Schweden darf jeder zahlende Reisende max. 2 Hunde oder andere kleinere Tiere<br />
kostenlos in besonders gekennzeichneten Abteilen (ausgenommen Schlaf-, Liege- und<br />
Speisewagen) in der 2. Klasse mitnehmen.<br />
Im Verkehr von und nach, Norwegen sind Tiere (ausgenommen Blinden- und Begleithunde<br />
nicht zugelassen.<br />
1.2 Sparpreis Europa Dänemark<br />
1.2.1 Geltungsbereich<br />
Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Dänemark“ im<br />
grenzüberschreitenden Verkehr nach Dänemark für einfache Fahrt und für Hin- und<br />
Rückfahrt ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten<br />
sind.<br />
1.2.2 Geltungsdauer<br />
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Dänemark“ gelten einen Monat, bei der DB bis 03:00<br />
Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.<br />
1.2.3 Zugbindung, Kontingentierung<br />
Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Dänemark“ gelten nur für die eingetragenen<br />
Tage und Züge (Zugbindung).<br />
Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht<br />
sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Dänemark“ nicht mehr möglich.<br />
1.2.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten<br />
„Sparpreis Europa Dänemark“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 29 € (2.<br />
Klasse) und ab 49 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.<br />
Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert.<br />
Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden<br />
Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.<br />
BahnCard 25-Inhaber erhalten eine Ermäßigung von 25% auf den Angebotspreis.<br />
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />
1.2.5 Kinder, Familienkinder, Hunde<br />
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.<br />
Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.<br />
1 Reservierungspflicht für Reisetage vom 12.06.2016 bis einschließlich 04.09.2015.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 7<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />
Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der<br />
halbe „Sparpreis Europa Dänemark“ Preis, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen.<br />
1.2.6 Erwerb der Fahrkarten<br />
Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise zu einem Teil auf der DB-Strecke in Zügen<br />
der Produktklasse ICE oder EC/IC/CNL durchgeführt wird.<br />
Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Dänemark“ endet spätestens<br />
einen Tag vor dem ersten Geltungstag.<br />
Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB<br />
Reiseservice sowie im Internet erhältlich.<br />
Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Dänemark“ nicht möglich.<br />
1.2.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung<br />
Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen. Auf dem deutschen<br />
Streckenteil sind pro Fahrtrichtung max. 2 Fahrtunterbrechungen mit einer Dauer von je<br />
unter 48 Stunden möglich, sofern die Zugbindung eingehalten wird.<br />
1.2.8 Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte<br />
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Dänemark“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag<br />
gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden.<br />
Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung<br />
ausgeschlossen.<br />
Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung<br />
eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am<br />
Reisetag geltenden Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden<br />
Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden<br />
(im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche<br />
Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen<br />
ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte<br />
und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen<br />
und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.<br />
Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.<br />
1.3 Sparpreis Europa Schweden<br />
1.3.1 Geltungsbereich<br />
Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Schweden“ im<br />
grenzüberschreitenden Verkehr nach ausgewählten Orten in Schweden für einfache<br />
Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben, soweit die Verbindung in den DB Vertriebssystemen<br />
enthalten ist.<br />
1.3.2 Geltungsdauer<br />
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Schweden“ gelten einen Monat, bei der DB bis 03:00<br />
Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.<br />
1.3.3 Zugbindung, Kontingentierung<br />
Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Schweden“ gelten nur für die eingetragenen<br />
Tage und Züge (Zugbindung).<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 8<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
Ab Kopenhagen ist die Weiterfahrt zu ausgewählten Zielen mit Zügen der SJ in ganz<br />
Schweden bzw. mit R-Zügen des Eisenbahnverkehrsunternehmens Skånetrafiken in<br />
Südschweden möglich.<br />
Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Soweit die durch das Verkehrsunternehmen<br />
bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten<br />
zum „Sparpreis Europa Schweden“ nicht mehr möglich.<br />
1.3.4 Reservierungen<br />
Für die Nutzung der SJ Hochgeschwindigkeitszüge besteht Reservierungspflicht. Beim<br />
Kauf einer Fahrkarte „Sparpreis Europa Schweden“ ist die Sitzplatzreservierung in den<br />
SJ Hochgeschwindigkeitszügen kostenfrei.<br />
Soll auf Wunsch des Kunden ein anderer als der ursprünglich vorgesehene SJ Hochgeschwindigkeitszug<br />
ab/bis Kopenhagen genutzt werden, muss für den neu gewählten SJ<br />
Hochgeschwindigkeitszug eine neue Reservierung ausgestellt werden, sofern dies im<br />
Rahmen der Verfügbarkeit möglich ist. Hierfür wird eine Fahrkarte zum Aufpreis „Pass“<br />
inklusive Reservierung ausgestellt.<br />
1.3.5 Preis, Anerkennung von Ermäßigungskarten<br />
„Sparpreis Europa Schweden“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 39 € (2.<br />
Klasse) und ab 69 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.<br />
Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden<br />
Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.<br />
BahnCard 25-Inhaber erhalten eine Ermäßigung von 25% auf den Angebotspreis.<br />
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />
1.3.6 Kinder, Familienkinder, Hunde<br />
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.<br />
Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.<br />
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />
Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der<br />
halbe „Sparpreis Europa Schweden“ Preis, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen.<br />
1.3.7 Erwerb der Fahrkarten<br />
Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise mindestens zu einem Teil auf der DB-<br />
Strecke in Zügen der Produktklasse ICE oder EC/IC/CNL durchgeführt wird und die<br />
Grenzübergänge Puttgarden M/S oder Flensburg (Gr) genutzt werden.<br />
Für die Weiterfahrt ab Kopenhagen muss sich der Kunde beim Kauf der Fahrkarte entscheiden<br />
hat, ob er einen SJ Hochgeschwindigkeitszug oder einen R-Zug der Skånetrafiken<br />
nutzen will.<br />
Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Schweden“ endet spätestens<br />
einen Tag vor dem ersten Geltungstag.<br />
Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB<br />
Reiseservice sowie im Internet erhältlich.<br />
Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Schweden“ nicht möglich.<br />
1.3.8 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung<br />
Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen. Auf dem deutschen<br />
Streckenteil sind pro Fahrtrichtung max. 2 Fahrtunterbrechungen mit einer Dauer von je<br />
unter 48 Stunden möglich, sofern die Zugbindung und die Reservierungen der SJ-Züge<br />
eingehalten werden.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 9<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
1.3.9 Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte<br />
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Schweden“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag<br />
gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden.<br />
Ab dem ersten Geltungstag sind Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung ausgeschlossen.<br />
Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa Schweden“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt<br />
gegen Zahlung eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu<br />
dem am Reisetag geltenden DB-Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am<br />
Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben<br />
werden (im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl<br />
und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa<br />
Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen<br />
Fahrkarte und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung, zur Fahrt auf den zugelassenen<br />
Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.<br />
Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 10<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
Anlage 1: Bahnhöfe, die KØBENHAVN AREA zugeordnet sind:<br />
Aalholm Godhavn Kregme Stenloese<br />
Aalsgaarde Goerloese Kvistgaard Svanemoellen<br />
Aamarken Graested Langeroed Sydhavn<br />
Alberslund Graested Syd Langgade Taastrup<br />
Alleroed Greve Laugoe Tisvildeleje<br />
Avedoere Gribsoe Lille Kregme Vaerloese<br />
Bagsvaerd Grimstrup Maaloev Vallensbaek<br />
Bernstorffsvej Groendal Maarum Vangede<br />
Birkeroed Groenholt Malmparken Vedbaek<br />
Bispebjerg Groennehave Marienlyst Vejby<br />
Borupgaard Hanehoved Melby Veksoe<br />
Broedeskov Hareskov Moerdrup Vesterport<br />
Broendby Strand Hellebaek Nivaa Vibehus<br />
Broendbyoester Helsinge Nordhavn Vigerslev Alle<br />
Buddinge Hoejstrup Ny Ellebjerg Virum<br />
Charlottenlund Holloese Oelsted<br />
Danshoej Holte Oelstykke<br />
Dronningmoelle Hornbaek Oerby<br />
Duemose Horneby Sand Oesterbjerg<br />
Dybboelsbro Hundested Ordrup<br />
Dyssegaard Hundested Havn Paarup<br />
Dyssekilde Husum Peter Bangsvej<br />
Emdrup Hvidovre Roedovre<br />
Enghave Ishoej Ryparken<br />
Firhoej Islev Saltrup<br />
Fjellenstrup Jaegersborg Saunte<br />
Flintholm Jersie Sjaeloer<br />
Fredensborg Jyllingevej Skibstrup<br />
Frederiksvaerk Kagerup Skodsborg<br />
Friheden Karinebaek Skovbrynet<br />
Fuglebakken Karlslunde Soeborg<br />
Gentofte KB Hallen Solroed Strand<br />
Gilleleje Kildebakke Sorgenfri<br />
Gilleleje Oest Kildedal Staeremose<br />
GI Toftegaard Kildekrog Stengaarden<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 11<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
2 WESTEUROPA<br />
Besonderheiten im Verkehr nach Belgien, Frankreich, Luxemburg,<br />
Niederlande, Portugal und/oder innerhalb dieser Länder<br />
sowie in Verbindung mit Eurostar nach London<br />
Beförderer: SNCB (1088), SNCF (1087), CFL (0082), NS (1184), CP (0094), EIL (0015)<br />
2.1 Allgemeines (zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5)<br />
2.1.1 Fahrkarten<br />
Es werden folgende Fahrkarten ausgegeben:<br />
► durchgehende Fahrkarten zum Flexpreis nach Niederlande, Belgien und<br />
Luxemburg<br />
► durchgehende Fahrkarten zum Flexpreis nach Frankreich für die Züge des Hochgeschwindigkeitsverkehrs<br />
Deutschland – Frankreich nach/von Paris und für Verbindungen<br />
ohne reservierungspflichtige SNCF-Züge)<br />
► durchgehende Fahrkarten zum Flexpreis nach London für die in den elektronischen<br />
Vertriebssystemen der DB enthaltenen Verbindungen mit ICE bis/ab Brüssel<br />
► Sparpreis Europa London,<br />
► Sparpreis Europa Belgien,<br />
► Sparpreis Europa Niederlande,<br />
► Sparpreis Europa Luxemburg, auch mit Nutzung der IC Busse der Linie Frankfurt –<br />
Flughafen Hahn – Trier Hbf – Luxemburg mit Vor-/Nachlauf im Zug in Deutschland<br />
► Sparpreis Europa Frankreich in den Zügen des Hochgeschwindigkeitsverkehrs<br />
Deutschland – Frankreich nach/von Paris und nach/von Marseille<br />
Sofern für die niederländischen, belgischen und luxemburgischen Strecken außer<br />
den Grenzbahnhöfen keine Wegevorschrift angegeben ist, gelten die Fahrkarten über<br />
den gem. Tarifkilometern kürzesten Weg. Ohne Nachzahlung kann mit Fahrkarten zum<br />
Flexpreis ein längerer Weg benutzt werden, wenn über diesen eine schnellere Verbindung<br />
besteht oder wenn weniger oft umgestiegen werden muss.<br />
In den Niederlanden und am Flughafen Brüssel ist der Zugang und Ausgang zu den<br />
Bahnsteigen durch elektronische Sperren (Gates)verschlossen. Die Öffnung erfolgt über<br />
den auf DB Online-Tickets aufgedruckten Barcode oder - in den Niederlanden - über sog.<br />
Keycards, die der Inhaber einer DB-Fahrkarte des personalbedienten Verkaufs an Bord<br />
der Züge bzw. durch Servicepersonal vor Ort erhält. Für Reisende mit einer DB-Fahrkarte<br />
des personalbedienten Verkaufs nach/von Brüssel Flughafen werden die Gates vom Servicepersonal<br />
vor Ort gegen Vorzeigen der Fahrkarte geöffnet.<br />
Erfolgt beim ersatzweisen Vorzeigen des Displays eines mobilen Endgeräts (z.B. Smartphone,<br />
Tablet) gem. Nr. 6.2.6 SCIC-NRT keine Gate-Öffnung, so wird durch das Servicepersonal<br />
gem. den Besonderen Bedingungen der NS (AVR-NS) eine neue Fahrkarte für<br />
den niederländischen Streckenteil ausgestellt und zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt erhoben.<br />
Eine nachträgliche Erstattung gem. Nr. 6.2.6, letzter Absatz SCIC-NRT ist ausgeschlossen.<br />
Beim Bordverkauf in den ICE-Zügen von Deutschland nach Brüssel werden die Fahrkarten<br />
bis zum bzw. ab Auslands-Zielort verkauft. Für die Ermittlung des Bordpreis-<br />
Aufschlags wird, abweichend von Nr. 6.1 SCIC-NRT, die gesamte Strecke betrachtet.<br />
Fahrkarten nach belgischen Zielbahnhöfen mit der Zusatzbezeichnung „Agglo“ oder<br />
„Zone“ gelten auch nach den jeweiligen, in Anlage 2 genannten gleichgestellten Bahnhöfen.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 12<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
Fahrkarten über Paris enthalten nicht die Fahrpreise für den innerstädtischen Transfer<br />
zwischen den Pariser Fernbahnhöfen<br />
Die von der SNCF in Frankreich, der SNCB in Belgien und der NS in den Niederlanden<br />
für jeweils inländische Strecken ausgegebenen Fahrkarten sind unmittelbar vor<br />
Fahrtantritt gültig zu stempeln und gelten dann längstens 24 Stunden.<br />
2.1.2 Besonderheiten bei Benutzung bestimmter Züge bzw. des Expressbusses<br />
Saarbrücken - Luxemburg<br />
Bei Benutzung der zwischen Brüssel, Paris und London verkehrenden Eurostar-Züge<br />
besteht Reservierungspflicht. Die Benutzung der Züge ist nur mit IRT-Fahrkarten gem.<br />
den <strong>Beförderungsbedingungen</strong> von Eurostar International Limited (siehe<br />
www.eurostar.com) möglich.<br />
Für Reisen mit reservierungspflichtigen innerfranzösischen Zügen (z.B. TGV, Intercité),<br />
bei grenzüberschreitenden Fahrten (z.B. Brüssel – Südfrankreich, Frankreich – Schweiz<br />
oder Freiburg - Paris) und bei Fahrten nach und innerhalb Spaniens werden ausschließlich<br />
Fahrkarten zum IRT-Preis ausgegeben. Es gelten die aktuellen Fahrpreise, die jeweils<br />
aufgrund einer Buchungsanfrage von den platzzuteilenden Verkaufssystemen ausgegeben<br />
werden. Für die Benutzung von sonstigen Zügen innerhalb Frankreichs gelten<br />
die Bestimmungen des SCIC-NRT.<br />
Für die Reise im Expressbus zwischen Saarbrücken - Luxemburg gelten gem. Nr.<br />
8.8.1 SCIC-NRT die <strong>Beförderungsbedingungen</strong> der Luxemburgischen Eisenbahn CFL.<br />
Beim Kauf einer Fahrkarte für die reine Busstrecke wird ein Globalpreis inklusive Sitzplatzreservierung<br />
gem. den Besonderen Internationalen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> der<br />
Luxemburgischen Eisenbahn (CFL) ausgegeben. Beim Kauf einer Fahrkarte mit Vorund/oder<br />
Nachlauf im DB-Zug wird eine NRT-Fahrkarte ausgegeben, die bei gleichzeitiger<br />
Buchung eines Sitzplatzes die Reservierung im Fahrpreis enthält. Inhaber einer<br />
BahnCard 25/50/100 erhalten auf dem luxemburgischen Streckenteil keine RAILPLUS-<br />
Ermäßigung. Wird die Zug-/Busbindung durch Erwerb einer Fahrkarte Sparpreis Europa<br />
Zusatz aufgehoben, so ist für die Expressbusstrecke zwischen Saarbrücken und Luxemburg<br />
ein separater Globalpreis zum Flexpreis inklusive Sitzplatzreservierung zu erwerben.<br />
Dies gilt auch im Fall einer Umbuchung oder Umtauschs. Die Nutzung der Expressbusse<br />
zwischen Saarbrücken und Luxemburg ist für Gruppenreisen ausgeschlossen.<br />
2.1.3 Fahrkarten zum ermäßigten Fahrpreis für Inhaber einer „Voordeelurenkaart“ der<br />
Niederländischen Eisenbahnen (NS)<br />
Im Verkehr mit den Niederlanden werden Fahrkarten 1. oder 2. Klasse für die Strecken<br />
der NS an Inhaber einer Voordeelurenkaart zum ermäßigten Fahrpreis für einfache<br />
Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben.<br />
Die Fahrpreisermäßigung für niederländische Strecken beträgt 40% des gewöhnlichen<br />
Fahrpreises für einfache Fahrt oder für Hin- und Rückfahrt.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 13<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
2.2 Sparpreis Europa Luxemburg<br />
2.2.1 Geltungsbereich<br />
Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Luxemburg“ im<br />
grenzüberschreitenden Verkehr nach Luxemburg für einfache Fahrt und für Hin- und<br />
Rückfahrt ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten<br />
sind. Dazu zählt auch der Expressbus Saarbrücken-Luxemburg der CFL, sofern ein Vor-/<br />
Nachlauf zum Bus auf der deutschen Strecke in Zügen der Produktklasse ICE oder<br />
EC/IC erfolgt.<br />
Das Angebot kann auch für die Fahrt im IC Bus Frankfurt (Main) – Luxemburg mit Vor-/<br />
Nachlauf im Zug in Deutschland genutzt werden. Es gelten zusätzlich die Bedingungen<br />
gem. Nr. 2.7.<br />
2.2.2 Geltungsdauer<br />
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Luxemburg“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr<br />
des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.<br />
2.2.3 Zugbindung, Kontingentierung<br />
Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Luxemburg“ gelten nur für die eingetragenen<br />
Tage und Züge bzw. IC Busse (Zug-/Busbindung).<br />
Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht<br />
sind, ist ein Erwerb der Fahrkarte zum „Sparpreis Europa Luxemburg“ nicht mehr möglich.<br />
2.2.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten<br />
„Sparpreis Europa Luxemburg“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 19 € (2.<br />
Klasse) und ab 49 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.<br />
Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert.<br />
Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden<br />
Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.<br />
Inhaber einer BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% pro Fahrtrichtung.<br />
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />
2.2.5 Kinder, Familienkinder, Hunde<br />
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.<br />
Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.<br />
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />
Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der<br />
halbe „Sparpreis Europa Luxemburg“ – Preis für Erwachsene 2. Klasse zu zahlen.<br />
2.2.6 Erwerb der Fahrkarten<br />
Das Angebot ist nur erhältlich, wenn zumindest auf einem DB-Teilstück des Reisewegs<br />
die Fahrt in den Zügen der Produktklasse ICE oder EC/IC durchgeführt wird.<br />
Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Luxemburg“ endet spätestens<br />
einen Tag vor dem ersten Geltungstag.<br />
Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB<br />
Reiseservice sowie im Internet erhältlich.<br />
Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Luxemburg“ nicht möglich.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 14<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
2.2.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung<br />
Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen. Auf dem deutschen<br />
Streckenteil sind pro Fahrtrichtung max. 2 Fahrtunterbrechungen mit einer Dauer von je<br />
unter 48 Stunden möglich, sofern die Zugbindung eingehalten wird.<br />
2.2.8 Umtausch, Erstattung<br />
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Luxemburg“ können bis einen Tag vor dem ersten<br />
Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden.<br />
Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung<br />
ausgeschlossen.<br />
Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung<br />
eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am<br />
Reisetag geltenden Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden<br />
Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden<br />
(im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche<br />
Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen<br />
ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte<br />
und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen<br />
und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.<br />
Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.<br />
2.3 Sparpreis Europa London<br />
2.3.1 Geltungsbereich<br />
Es werden durchgehende Fahrkarten nach London St. Pancras International zur einfachen<br />
Fahrt oder Hin- und Rückfahrt über Aachen - Brüssel ausgegeben.<br />
2.3.2 Geltungsdauer<br />
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa London“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr<br />
des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages. Bei Fahrfahrkarten für Hin- und Rückfahrt<br />
muss die Rückfahrt innerhalb der 15 Tage durchgeführt werden.<br />
2.3.3 Zugbindung, Kontingentierung, Reservierungspflicht im Eurostar<br />
Die Fahrkarte zum Angebot „Sparpreis Europa London“ gilt auf dem DB-Streckenteil in<br />
allen Zügen, ausgenommen in Autoreisezügen und Sonderzügen.<br />
Auf dem Streckenteil von Deutschland bis Brüssel gilt das Angebot nur für die eingetragenen<br />
Tage und Züge (Zugbindung), wobei für den grenzüberschreitenden Abschnitt<br />
zwischen Aachen und Brüssel ein ICE genutzt werden muss. In Brüssel erfolgt der Umstieg<br />
vom ICE in den Eurostar bzw. umgekehrt.<br />
Die Eurostar-Züge zwischen Brüssel und London sind reservierungspflichtig, d. h. neben<br />
der Fahrkarte über die gesamte Strecke zwischen Deutschland und London, erhält der<br />
Kunde eine kostenlose Reservierung für den Streckenabschnitt Brüssel – London.<br />
Reisende ohne Reservierung für den Eurostar sind Reisende ohne gültige Fahrkarte und<br />
haben keinen Anspruch auf die Mitnahme im Eurostar-Zug.<br />
Unabhängig davon können für die Züge im Vor- und Nachlauf zu den ICE-Zügen bis/ab<br />
Brüssel bzw. für diese Züge selbst Reservierungen erworben werden.<br />
Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa London“ werden nicht in Zügen anderer<br />
Beförderer (z.B. Thalys) anerkannt.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 15<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
2.3.4 Preis, BahnCard-Ermäßigung<br />
„Sparpreis Europa London“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 59 € (2.<br />
Klasse) und ab 109 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.<br />
Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Soweit die durch das Verkehrsunternehmen<br />
bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der<br />
Fahrkarten „Sparpreis Europa London“ nicht mehr möglich.<br />
Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden<br />
Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.<br />
Inhaber einer BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 5 € je Fahrtrichtung. Weitere<br />
Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />
2.3.5 Erwerb der Fahrkarten<br />
Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa London“ endet am Tag<br />
vor dem ersten Geltungstag.<br />
Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Reiseservice, am Automaten<br />
(NTA) sowie im Internet über www.bahn.de erhältlich.<br />
Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa London“ nicht möglich.<br />
2.3.6 Kinder, Familienkinder, Hunde<br />
Für die Fahrt auf den Streckenabschnitten in Deutschland und zwischen Aachen Süd<br />
(Gr) und Brüssel-Midi gelten die Bestimmungen gem. Nr. 12.3 SCIC-NRT.<br />
Auf der Eurostar-Strecke Brüssel – London zahlen Kinder ab 4 Jahre den Fahrpreis eines<br />
Erwachsenen.<br />
Die Mitnahme von Hunden (außer Blindenführhunden) ist nicht zugelassen.<br />
2.3.7 Klassenwechsel, Umweg, Fahrtunterbrechung<br />
Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.<br />
Auf den Streckenabschnitten in Deutschland und zwischen Aachen Süd (Gr) und Brüssel-Midi<br />
sind pro Fahrtrichtung max. 2 Fahrtunterbrechungen mit einer Dauer von je unter<br />
48 Stunden möglich, sofern die Zugbindung und die Reservierungen der Eurostar-Züge<br />
eingehalten werden.<br />
2.3.8 Umtausch, Erstattung, Teilerstattung<br />
Umtausch, Erstattung und Teilerstattung von Fahrkarten zum „Sparpreis Europa London“<br />
können bis einschließlich ersten Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht<br />
oder erstattet werden.<br />
Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt können bis einschließlich ersten Geltungstag der<br />
Hinfahrt gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden. Danach sind<br />
Umtausch, Erstattung und Teilerstattung ausgeschlossen.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 16<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
2.4 Hochgeschwindigkeitsverkehr Deutschland – Frankreich<br />
2.4.1 Allgemeines<br />
Für alle Züge im grenzüberschreitenden Hochgeschwindigkeitsverkehr zwischen<br />
Deutschland und Frankreich besteht Reservierungspflicht. Für die Nutzung im DB-<br />
Binnenverkehr ist die Vorlage einer Fahrkarte der Produktklasse ICE erforderlich. Es<br />
besteht keine Reservierungspflicht bei Nutzung der Züge des HGV Deutschland –<br />
Frankreich im reinen DB-Binnenverkehr.<br />
Bei Regulierungen an Bord der Züge (z. B.: ungerechtfertigtes Ziehen der Notbremse,<br />
Rauchen) gelten grundsätzlich die <strong>Beförderungsbedingungen</strong> des Beförderers des befahrenen<br />
Streckenteils, sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.<br />
2.4.2 Geltungsbereich , Zugbindung, Kontingentierung<br />
Es verkehren:<br />
- ICE- und TGV-Züge zwischen Frankfurt (M) – Paris über Forbach (Gr)<br />
- TGV-Züge zwischen München – Paris über Kehl (Gr).<br />
- TGV-Züge zwischen Frankfurt (M) – Marseille über Kehl (Gr.)<br />
Alle Fahrkarten berechtigen nur zur Fahrt in den auf den Beförderungsdokumenten angegebenen<br />
Tagen und Zügen. Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten<br />
Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb von Fahrkarten nicht mehr möglich.<br />
2.4.3 Fahrkarten, Reservierung<br />
Für die Nutzung der Züge des HGV Deutschland – Frankreich im grenzüberschreitenden<br />
Verkehr sind internationale Fahrkarten mit dazugehörigen Reservierungen (außer für<br />
Hunde) erforderlich. Dies gilt auch für Reisen mit Vor-/Nachlauf bei der DB und Umstieg<br />
in einen Zug des HGV Deutschland – Frankreich in Strasbourg.<br />
Für alle sonstigen innerfranzösischen Verbindungen werden IRT- Fahrkarten ausgegeben.<br />
2.4.4 Internationale Fahrpreisnacherhebung<br />
Abweichend vom Regelverfahren gem. BB Personenverkehr erhalten Reisende, die bei<br />
Antritt der Reise in den Hochgeschwindigkeitszügen des Hochgeschwindigkeitsverkehrs<br />
Deutschland – Frankreich keine gültige Fahrkarte besitzen oder diese nicht vorlegen<br />
können eine Fahrkarte zum Flexpreis zuzüglich eines Zuschlags gem. Nr. 5.2.2 GCC-<br />
CIV/PRR von 100 € (internationale Fahrgeldnacherhebung). Kann der Reisende innerhalb<br />
von 14 Tagen ab dem Feststellungstag nachweisen, dass er zum Kontrollzeitpunkt<br />
im Besitz einer gültigen Fahrkarte war, wird die Fahrpreisnacherhebung gegen Abzug eines<br />
Bearbeitungsentgelts von 7,- € erstattet.<br />
2.4.5 Angebote<br />
Für den HGV Deutschland - Frankreich bietet die DB folgende Tarifangebote und zugehörige<br />
Konditionen an:<br />
2.4.5.1 Flexpreis<br />
Es werden die „BahnCard 25“ mit 25% Ermäßigung auf dem DB- und dem SNCF-<br />
Streckenteil, die „BahnCard 50“ mit 50% Ermäßigung auf dem DB- und 25% Ermäßigung<br />
auf dem SNCF-Streckenteil, die SNCF-Ermäßigungskarten „Carte Jeune“, „Carte Senior+“<br />
und „Carte Week-end“ mit jeweils 25% Ermäßigung auf dem DB- und dem SNCF-<br />
Streckenteil anerkannt. Darüber hinaus wird die SNCF-Ermäßigungskarte „Carte Enfant+“<br />
mit 25% Ermäßigung auf dem DB- und dem SNCF-Streckenteil für den Karteninhaber<br />
(=Kind) und bis zu 4 Begleitpersonen (Erwachsene) anerkannt, wenn die Reise<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 17<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
vollständig gemeinsam unternommen wird. Eine Ermäßigung gegen Vorlage einer<br />
RAILPLUS-Karte wird nicht gewährt.<br />
2.4.5.2 Sparpreis Europa Frankreich<br />
Relationsabhängiges Festpreisangebot ab 39 € in der 2. Klasse und ab 69 € in der 1.<br />
Klasse (im grenznahen Bereich ab 19 € 2. Klasse und ab 49 € 1. Klasse) einfache Fahrt,<br />
abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.<br />
Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% auf den Angebotspreis,<br />
wenn dieser mindestens 59 € (2. Klasse) bzw. 99 € (1. Klasse) beträgt.<br />
Fahrkarten zum Angebot gelten nur von/nach französischen Haltepunkten des HGV<br />
Deutschland – Frankreich und nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung).<br />
Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Frankreich“ endet spätestens<br />
einen Tag vor dem ersten Geltungstag.<br />
Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ kann bei jeder DB-Verkaufsstelle bzw. im Zug zuzüglich<br />
Bordentgelt (10 €), am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung eines Entgelts<br />
von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am Reisetag geltenden<br />
Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen<br />
eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden.<br />
Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden<br />
Beförderers, welche auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen sind, ausgegeben.<br />
Die Fahrkarte „Sparpreis Europa Frankreich Zusatz“ gilt nur in Verbindung mit<br />
der ursprünglichen Fahrkarte und berechtigt - unter Aufhebung der Zugbindung - zur<br />
Fahrt auf den zugelassenen Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.<br />
Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.<br />
2.4.5.3 Gruppe&Spar<br />
2.4.5.4 Pass 1<br />
Angebot für mindestens 6 gemeinsam reisende Erwachsene mit unterschiedlichen Preisstufen<br />
mit 30% - 60% Ermäßigung auf dem deutschen Streckenteil und 30% – 45% Ermäßigung<br />
auf dem französischen Streckenteil.<br />
Umtausch- und Erstattungsbestimmungen gelten gem. Nr. 12.4.8 SCIC-NRT.<br />
Festpreis für Inhaber von Netzkarten, welche die gesamte Strecke der DB und der SNCF<br />
mit jeweils 100% Ermäßigung abdecken (z.B. Eurail Global Pass, Eurail Select Pass, InterRail<br />
Globalpass, auch Netzkarten in Kombination (z.B. France Rail Pass und German<br />
Rail Pass):<br />
• Preis 2. Klasse: 13 €<br />
• Preis 1. Klasse: 20 € für die Verbindungen Karlsruhe – Strasbourg,<br />
Baden-Baden – Strasbourg, Kaiserslautern – Forbach<br />
• Preis 1. Klasse: 30 € für alle übrigen Verbindungen<br />
2.4.5.5 Pass 2<br />
2.4.5.6 Pass 3<br />
Relationsabhängige Preise für Inhaber einer Netzkarte, welche den französischen HGV-<br />
Streckenteil mit 100% Ermäßigung abdeckt (z.B.: InterRail Frankreich-Pass, France Rail<br />
Pass).<br />
Relationsabhängige Preise für Inhaber einer Netzkarte, welche den deutschen HGV-<br />
Streckenteil mit 100% Ermäßigung abdeckt (z.B.: InterRail Germany Pass, German Rail<br />
Pass).<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 18<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
2.4.5.7 BahnCard 100<br />
Verbindung 1. Klasse 2.Klasse<br />
München-Paris 97,00 € 56,00 €<br />
Augsburg-Paris 97,00 € 56,00 €<br />
Ulm-Paris 97,00 € 56,00 €<br />
Stuttgart-Paris 97,00 € 56,00 €<br />
Karlsruhe-Paris 97,00 € 56,00 €<br />
München-Strasbourg 20,40 € 5,00 €<br />
Augsburg-Strasbourg 20,40 € 5,00 €<br />
Ulm-Strasbourg 20,40 € 5,00 €<br />
Stuttgart-Strasbourg 20,40 € 5,00 €<br />
Karlsruhe-Strasbourg 10,20 € 5,00 €<br />
Frankfurt-Paris 92,00 € 51,00 €<br />
Mannheim-Paris 92,00 € 51,00 €<br />
Kaiserslautern-Paris 92,00 € 51,00 €<br />
Saarbrücken-Paris 92,00 € 51,00 €<br />
Frankfurt-Forbach 20,40 € 5,00 €<br />
Mannheim-Forbach 20,40 € 5,00 €<br />
Kaiserslautern-Forbach 10,20 € 5,00 €<br />
2.4.5.8 Begleiter von Blinden und Rollstuhlfahrern<br />
Ermäßigung von 100% auf den DB-und den SNCF-Streckenteil. In den TGV-Zügen befindet<br />
sich der Rollstuhlplatz in der 1. Klasse, die Reise ist jedoch mit einer Fahrkarte 2.<br />
Klasse zugelassen.<br />
2.4.6 Kinder, Familienkinderregelung, Hunde<br />
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.<br />
Abweichend von Nr. 12.3 SCIC-NRT zahlen Familienkinder auf dem französischen<br />
Streckenteil den halben Fahrpreis für Erwachsene, wenn der begleitende Erwachsene<br />
mit einer Fahrkarte zum Flexpreis, Sparpreis Europa oder zum Angebot „BahnCard<br />
100“ reist.<br />
Im Binnenverkehr Frankreichs sowie für Anschlussreisen an den Zug des HGV Deutschland<br />
- Frankreich gilt die SNCF-Kinderaltersgrenze gem. Nr. 12.3 SCIC-NRT von 4 bis11<br />
Jahre.<br />
Für entgeltpflichtige Hunde ist der halbe Fahrpreis 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen.<br />
2.4.7 Umwege, verschiedene Wege<br />
Änderungen des Reisewegs im Rahmen des HGV D-F sind im grenzüberschreitenden<br />
Verkehr nur im Rahmen eines Umtauschs vor Fahrtantritt möglich.<br />
Die Fahrkarten für das Angebot „Sparpreis Europa Frankreich“ können für die Hin- und<br />
Rückfahrt über verschiedene Wege ausgestellt werden; eine nachträgliche Änderung des<br />
Reiseweges ist nicht möglich.<br />
Für den DB- Binnenverkehr bzw. den SNCF-Binnenverkehr gelten die jeweiligen nationalen<br />
Bestimmungen.<br />
2.4.8 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung<br />
Ein Klassenwechsel ist, ausgenommen bei „Sparpreis Europa Frankreich“, gegen Aufzahlung<br />
der Differenz zum Flexpreis 1. Klasse nur im Zug möglich.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 19<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
Der Übergang von einem Zug der Produktklasse IC/EC oder der Produktklasse C (Nahverkehr)<br />
in einen Zug des HGV D/F ist nur vor Fahrtantritt im Rahmen des Umtauschs<br />
möglich, soweit das gewünschte Tarifangebot verfügbar ist.<br />
Auf dem deutschen Streckenteil sind pro Fahrtrichtung max. 2 Fahrtunterbrechungen mit<br />
einer Dauer von je unter 48 Stunden möglich, sofern die Zugbindung eingehalten wird.<br />
2.4.9 Regulierung im Zug<br />
Reisende mit Fahrkarten und Reservierung für einen anderen Zug am selben Tag, zahlen<br />
im Zug eine Fahrkarte zum Angebot „Pass 1“ plus Bordentgelt, wenn es sich bei der<br />
ursprünglich gebuchten Fahrkarte um einen „Flexpreis“ (ggf. mit Rabatt, z.B. BahnCard),<br />
„Pass 1“, „Pass 2“, „Pass 3“, „BahnCard 100“ oder Großkundenticket handelt.<br />
Andernfalls ist eine neue Fahrkarte zuzüglich Bordentgelts erforderlich.<br />
Für Reisen an einem anderen als dem gebuchten Tag, ist eine neue Fahrkarte zuzüglich<br />
Bordentgelt zu erwerben.<br />
Reisende ohne Reservierung erhalten eine Fahrkarte zum Tarifangebot „Pass 1“ zuzüglich<br />
Bordentgelt.<br />
Für Reisende, die ihre nationale Ermäßigungskarte (BahnCard, Carte Jeune, Carte<br />
Senior+, Carte Week-end, Carte Enfant+) nicht vorlegen können, gelten die Bestimmungen<br />
aus Nr. 9.7 SCIC-NRT.<br />
Pass-Inhaber (z.B. InterRail, Eurail, German Rail Pass, France Rail Pass usw.), die ihren<br />
Pass vor Reiseantritt durch Eintrag des Reisedatums nicht gültig geschrieben haben,<br />
zahlen ein Entgelt „Nachtrag Reisedatum“ in Höhe von 10 € (ohne Bordentgelt).<br />
Reisende, die ihre sonstige Berechtigung zur Inanspruchnahme eines ermäßigten Tarifangebots<br />
nicht vorlegen können, zahlen eine neue Fahrkarte zuzüglich Bordentgelt.<br />
Das Bordentgelt beträgt 15 € pro Person.<br />
2.4.10 Umtausch, Erstattung<br />
Für Erstattung und Umtausch gelten ergänzend zu den Regelungen gem. Nr. 13 SCICfolgende<br />
Bedingungen:<br />
Eine Fahrkarte zum „Flexpreis“ kann bis einen Tag vor dem 1. Geltungstag kostenfrei<br />
umgetauscht und erstattet werden. Danach sind Umtausch und Erstattung gegen Zahlung<br />
des Bearbeitungsentgeltes in Höhe von 17,50 € zugelassen, wobei der Umtausch<br />
nur im Rahmen der Verfügbarkeit möglich ist.<br />
Bei Fahrkarten „Sparpreis Europa Frankreich“ sind Umtausch (im Rahmen der Verfügbarkeit)<br />
und Erstattung bis 1 Tag vor dem 1. Geltungstag gegen 17,50 € Bearbeitungsentgelt<br />
zulässig. Ab dem 1. Geltungstag sind Umtausch, Teilerstattung und Erstattung<br />
ausgeschlossen.<br />
Fahrkarten zum Angebot „Pass“ und „BahnCard 100“ sind jederzeit, im Rahmen der<br />
Verfügbarkeit kostenfrei umtauschbar. Für eine Erstattung ab dem 1. Geltungstag wird<br />
ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 17,50 € berechnet. Eine Teilerstattung ist ausgeschlossen.<br />
Für Fahrkarten „Begleiter“ gelten die Bedingungen des Tarifangebots des begleiteten<br />
Behinderten analog.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 20<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
2.5 Sparpreis Europa Belgien<br />
2.5.1 Geltungsbereich<br />
Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Belgien“ im<br />
grenzüberschreitenden Verkehr nach Belgien für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt<br />
ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind.<br />
2.5.2 Geltungsdauer<br />
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Belgien“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr<br />
des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.<br />
2.5.3 Zugbindung, Kontingentierung<br />
Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Belgien“ gelten nur für die eingetragenen<br />
Tage und Züge (Zugbindung).<br />
Das Angebot gilt in allen grenzüberschreitenden DB-Fernverkehrszügen.<br />
2.5.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten<br />
„Sparpreis Europa Belgien“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 19 € (2.<br />
Klasse) und ab 49 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.<br />
Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Soweit die durch das Verkehrsunternehmen<br />
bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten<br />
zum „Sparpreis Europa Belgien“ nicht mehr möglich.<br />
Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden<br />
Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.<br />
Inhaber einer BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% pro Fahrtrichtung.<br />
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />
2.5.5 Kinder, Hunde<br />
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. Nr. 12.3 SCIC-NRT.<br />
Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.<br />
Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der<br />
halbe „Sparpreis Europa Belgien“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen.<br />
2.5.6 Erwerb der Fahrkarten<br />
Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die grenzüberschreitende Reise in Zügen der Produktklasse<br />
ICE durchgeführt wird.<br />
Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Belgien“ endet spätestens<br />
einen Tag vor dem ersten Geltungstag.<br />
Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB<br />
Reiseservice sowie im Internet erhältlich. Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarte zum „Sparpreis<br />
Europa Belgien“ nicht möglich.<br />
2.5.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung<br />
Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.<br />
Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je<br />
Fahrtrichtung bis jeweils maximal unter 48 Stunden möglich.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 21<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
2.5.8 Umtausch, Erstattung<br />
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Belgien“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag<br />
gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden.<br />
Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung<br />
ausgeschlossen.<br />
Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa Belgien“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen<br />
Zahlung eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu<br />
dem am Reisetag geltenden Flexpreis der Gesamtstrecke (mit/ohne BahnCard 25-<br />
Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis<br />
Europa Zusatz“) erworben werden (im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird für die<br />
gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der<br />
Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit<br />
der ursprünglichen Fahrkarte und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt<br />
auf den zugelassenen Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.<br />
Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.<br />
2.6 Sparpreis Europa Niederlande<br />
2.6.1 Geltungsbereich<br />
Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Niederlande“ im<br />
grenzüberschreitenden Verkehr in die Niederlande für einfache Fahrt und für Hin- und<br />
Rückfahrt ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten<br />
sind.<br />
2.6.2 Geltungsdauer<br />
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Niederlande“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00<br />
Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.<br />
2.6.3 Zugbindung, Kontingentierung<br />
Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Niederlande“ gelten nur für die eingetragenen<br />
Tage und Züge (Zugbindung).<br />
2.6.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten<br />
„Sparpreis Europa Niederlande“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 19 €<br />
(2. Klasse) und ab 49 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.<br />
Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Soweit die durch das Verkehrsunternehmen<br />
bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten<br />
zum „Sparpreis Europa Niederlande“ nicht mehr möglich.<br />
Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden<br />
Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.<br />
Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% pro Fahrtrichtung.<br />
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />
2.6.5 Kinder, Hunde<br />
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. Nr. 12.3 SCIC-NRT.<br />
Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.<br />
Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der<br />
halbe „Sparpreis Europa Niederlande“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 22<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
2.6.6 Erwerb der Fahrkarten<br />
Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise mindestens zu einem Teil auf der DB-<br />
Strecke in Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC/CNL durchgeführt wird.<br />
Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Niederlande“ endet spätestens<br />
einen Tag vor dem ersten Geltungstag.<br />
Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB<br />
Reiseservice sowie im Internet erhältlich.<br />
Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Niederlande“ nicht möglich.<br />
2.6.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung<br />
Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.<br />
Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je<br />
Fahrtrichtung bis maximal jeweils unter 48 Stunden möglich.<br />
2.6.8 Umtausch, Erstattung<br />
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Niederlande“ können bis einen Tag vor dem ersten<br />
Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden.<br />
Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung<br />
ausgeschlossen.<br />
Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa Niederlande“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt<br />
gegen Zahlung eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu<br />
dem am Reisetag geltenden Flexpreis der Gesamtstrecke (mit/ohne BahnCard 25-<br />
Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis<br />
Europa Zusatz“) erworben werden (im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für<br />
die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der<br />
Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit<br />
der ursprünglichen Fahrkarte und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt<br />
auf den zugelassenen Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.<br />
Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.<br />
2.7 IC Bus nach Luxemburg<br />
Es werden durchgehende Fahrkarten von/nach Frankfurt (Main) nach Luxemburg Stadt<br />
Hbf über Flughafen Hahn – Trier Hbf, sowohl für reine IC Bus - Verbindungen ab Frankfurt<br />
(Main) als auch mit Vor-/Nachlauf im Zug ausgegeben, sofern dieser Vor-Nachlauf-<br />
Streckenteil in Deutschland liegt und die Verbindungen in den elektronischen Vertriebssystemen<br />
der DB enthalten sind.<br />
Für die reine Nutzung der IC Busse gelten die Bedingungen für die Nutzung der IC Busse<br />
(IC Bus, Tfv 643).<br />
Für Verbindungen im Anschluss an einen Haltepunkt des IC Busses im Ausland sind ggf.<br />
Inlandsfahrkarten zu erwerben.<br />
Ansonsten gelten die Tarifbedingungen des gewählten Angebots entsprechend.<br />
2.8 IC Busse nach Belgien, London und in die Niederlande<br />
Es werden durchgehende Fahrkarten für folgende IC Buslinien, sowohl für reine IC Bus -<br />
Verbindungen als auch mit Vor-/Nachlauf im Zug ausgegeben, sofern der Vor-/Nachlauf<br />
in Deutschland liegt und die Verbindungen in den elektronischen Vertriebssystemen der<br />
DB enthalten sind:<br />
• Düsseldorf – Eindhoven – Antwerpen - London<br />
• Düsseldorf – Roermond – Brüssel<br />
Für die reine Nutzung der IC Busse gelten die Bedingungen für die Nutzung der IC Busse<br />
(IC Bus, Tfv 643).<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 23<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
Für Verbindungen im Anschluss an einen Haltepunkt des IC Busses im Ausland sind ggf.<br />
Inlandsfahrkarten zu erwerben.<br />
Ansonsten gelten die Tarifbedingungen des gewählten Angebots entsprechend.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 24<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
Anlage 2: Verzeichnis der tariflich gleichgestellten Bahnhöfe in Belgien:<br />
Fahrkarten von/nach …<br />
Aalst Zone<br />
Antwerpen Zone<br />
Brugge Zone<br />
Bruxelles Zone<br />
Charleroi Zone<br />
Denderleeuw Zone<br />
Dendermonde<br />
Gent Zone<br />
Halle Zone<br />
Hasselt Zone<br />
Huy Zone<br />
Knokke Zone<br />
La Louviere Zone<br />
Leuven Zone<br />
Liège Zone<br />
Mons Zone<br />
Mouscron Zone<br />
Marche Zone<br />
Mechelen Zone<br />
Namur Zone<br />
Verviers Zone<br />
gelten auch von/nach …<br />
Aalst, Aalst-Kerrebroek, Erembodegem<br />
Antwerpen-Berchem, Antwerpen-Centraal, Antwerpen-Dam, Antwerpen-<br />
Luchtbak, Antwerpen-Noorderdokken, Antwerpen-Oost, Antwerpen-Zuid,<br />
Brugge, Brugge-St.-Pieters<br />
Berchem St. Agathe, Bockstael, Boitsfort, Boondaal, Bordet, Bruxelles-<br />
Central, Bruxelles-Chapelle, Bruxelles Congrès, Bruxelles-Luxembourg,<br />
Bruxelles -Nord, Bruxelles-Midi, Bruxelles-Schuman, Delta, Etterbeek,<br />
Evere, Forest Midi/Vorst-Zuid, Forest-Est/Vorst-Oost, Haren, Haren-<br />
Sud/Zuid, Jette, Meiser, Mérode, Moensberg, Schaarbeek/Schaerbeek,<br />
Simonis, St.-Job, Uccle-Calevoet, Uccle-Stalle, Vivier d’Oie, Watermaal,<br />
Bruxelles/Brussel Agglo<br />
Charleroi-Ouest, CharleroiSud, Couillet, Lodelinsart,<br />
Marchienne-Au-Pont, Marchienne-Zone<br />
Denderleeuw, Iddergem, Welle<br />
Dendermonde, Sint-Gillis<br />
Drongen, Gentbrugge, Gent-Dampoort, Gent-St.-Pieters, Wondelgem,<br />
Buizingen, Halle, Lembeek<br />
Hasselt, Kiewit<br />
Huy, Statte<br />
Duinbergen, Heist, Knokke<br />
La Louvière Centre, La Louvière Sud, Bracquegnies<br />
Heverlee, Leuven<br />
Angleur, Bressoux, Chênée,<br />
Liège-Guillemins, Liège-Jonfosse, Liège-Palais, Sclessin<br />
Mons, Nimy<br />
Herseaux, Mouscron<br />
Aye, Marche-En-Famenne, Marloie<br />
Mechelen, Mechelen Neckerspoel<br />
Flawinne, Jambes, Jambes Est, Namur, Ronet<br />
Verviers-Central, Verviers-Palais, Verviers<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 25<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
3 SÜDEUROPA<br />
Besonderheiten im Verkehr nach Italien, Österreich, Schweiz und<br />
innerhalb dieser Länder<br />
Beförderer:<br />
TI (0083), ÖBB (1181), ROeEE/Gysev (0043), MBS (3035), ZB (3037), SBB (1185),<br />
BSB (3012), DB im DB-ÖBB-Kooperationsverkehr (1280)<br />
3.1 Allgemeines (zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5)<br />
3.1.1 Fahrkarten<br />
Es werden folgende Angebote als durchgehende Fahrkarten erstellt:<br />
► Flexpreis nach Österreich<br />
► Flexpreis in die Schweiz<br />
► Flexpreis nach Italien<br />
- im Transit über Österreich: nur zu den Bahnhöfen der EC-Züge des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs<br />
- im Transit durch die Schweiz: nur zu den Bahnhöfen der internationalen Tageszüge<br />
im Fernverkehr auf der Strecke nach Milano,<br />
► „Sparpreis Europa Österreich“ (auch mit Transit durch Tschechien)<br />
► „Sparpreis Europa Schweiz“ (auch mit Transit über die österreichische<br />
Strecke Lindau – St. Margrethen), auch in Verbindung mit IC Bus München - Zürich<br />
► „Sparpreis Europa Italien“:<br />
- im Transit über Österreich: nur zu den Bahnhöfen der EC-Züge des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs<br />
- im Transit über Österreich: nur zu den Bahnhöfen der EC-Züge des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs<br />
mit direktem Anschluss an die reservierungspflichtigen<br />
Hochgeschwindigkeits- bzw. Globalpreiszüge der Trenitalia (TI) in Bologna nach<br />
Ancona, Firenze, Napoli, Rimini und Roma bzw. in Verona nach Venezia und Milano<br />
und inklusive der erforderlichen Sitzplatzreservierung für die Trenitalia-Züge,<br />
sofern das Kontingent durch das italienische Vertriebssystem verfügbar ist.<br />
- im Transit durch die Schweiz: nur zu den Bahnhöfen der internationalen Tageszüge<br />
im Fernverkehr auf der Strecke nach Milano, inklusive einer kostenpflichtigen<br />
Sitzplatzreservierung für den grenzüberschreitenden Zug zwischen der<br />
Schweiz und Italien, sofern das Kontingent durch das italienische Vertriebssystem<br />
verfügbar ist.<br />
► „Sparpreis Europa IC Bus“ zur Fahrt im IC Bus zwischen Zürich und Prag mit Umstieg<br />
in München<br />
In der Schweiz besteht in den Fernverkehrszügen eine sog. Billetpflicht. Beim Einstieg<br />
in den Zug muss der Reisende im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein, ansonsten gilt er<br />
als Reisender ohne gültigen Fahrausweis und hat neben der Fahrkarte einen Zuschlag<br />
gemäß der jeweils gültigen Regelungen der Schweizerischen Bundesbahnen zu bezahlen.<br />
Dies gilt sowohl für Reisen im schweizerischen Binnenverkehr als auch für grenzüberschreitende<br />
Reisen.<br />
Die von der Trenitalia in Italien ausgegebenen inländischen Fahrkarten sind vor Fahrtantritt<br />
gültig zu stempeln und gelten dann längstens 24 Stunden.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 26<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
3.1.2 Besonderheit bei Benutzung bestimmter Züge<br />
Für die Benutzung der schweizerischen Züge<br />
- Glacier-Express,<br />
- Bernina-Express,<br />
- Panoramic/Superpanoramic/Crystal Panoramic-Express und<br />
- Wilhelm-Tell-Express<br />
werden besondere Zuschläge gem. den <strong>Beförderungsbedingungen</strong> der SBB erhoben.<br />
Kinder, die zum halben Fahrpreis befördert werden, müssen die Zuschläge ebenfalls in<br />
voller Höhe zahlen.<br />
In den Korridorzügen der ÖBB gelten Fahrkarten, in die die österreichische Strecke<br />
Wörgl - Zell am See - Bischofshofen - Salzburg einbezogen ist auch über die deutsche<br />
Durchgangsstrecke Kufstein - Rosenheim - Salzburg. Diese Korridorzüge dürfen nicht mit<br />
Fahrkarten benutzt werden, in welche die DB-Strecke Kufstein - Rosenheim - Salzburg<br />
einbezogen ist.<br />
In den zwischen Innsbruck und Lienz direkt verkehrenden Zügen des Durchgangsverkehrs<br />
Nordtirol - Osttirol gelten nur Fahrkarten, die über Brennero/Brenner - S.Candido/<br />
lnnichen ausgestellt wurden. Der Ein- bzw. Ausstieg auf italienischem Gebiet ist tariflich<br />
nicht gestattet.<br />
Abweichend von Nr. 8.1 SCIC-NRT muss in den nicht-reservierungspflichtigen Zügen<br />
der Trenitalia ein reservierter Sitzplatz spätestens bei Abfahrt des Zuges von dem<br />
Bahnhof belegt werden, von dem ab der Platz reserviert wurde.<br />
3.1.3 Hunde und kleine Haustiere<br />
Im direkten durchgehenden Verkehr<br />
• nach/von der Schweiz,<br />
• nach/von Österreich<br />
• zu Zielen der DB-ÖBB Kooperationszüge<br />
werden kleine Hunde in einem geeigneten Behältnis (max. 70cm x 30cm x 50 cm) unentgeltlich<br />
befördert. Für die Mitnahme von mittleren und großen Hunden ist der halbe Fahrpreis<br />
für Erwachsene 2. Klasse, beim Angebot „Sparpreis Europa“ der halbe Angebotspreis<br />
eines Erwachsenen in der 2. Klasse zu zahlen. Andere kleine Haustiere in Käfigen,<br />
Körben usw. werden als Handgepäck kostenfrei befördert.<br />
Im direkten durchgehenden Verkehr mit Italien<br />
• durch die Schweiz ist für kleine Hunde im geeigneten Behältnis -unabhängig davon,<br />
in welcher Klasse sie mitreisen- der halbe „Sparpreis Europa Italien“ 2. Klasse<br />
für Erwachsene zu zahlen. Große Hunde sind von der Mitnahme ausgeschlossen,<br />
• durch Österreich ist für große Hunde - unabhängig davon, in welcher Klasse sie<br />
mitreisen - der halbe „Sparpreis Europa Italien“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen.<br />
Für Hunde wird keine eigene Reservierung für den TI-<br />
Hochgeschwindigkeitszug ausgegeben.<br />
Von diesen Regelungen ausgenommen sind Blindenführhunde und Hunde zur Begleitung<br />
behinderter Personen.<br />
Für die Mitnahme von Hunden und kleinen Haustieren in den Nachtzügen gelten die<br />
Bestimmungen des Nachtzugtarifs (SCIC-NT)<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 27<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
3.1.4 Anerkennung der BahnCard-/VORTEILScard-/Halbtaxabonnement-/RAILPLUS-<br />
Rabatt auf den Flexpreis<br />
Inhaber der BahnCard 25 erhalten für die deutsche, österreichische und die schweizerische<br />
Strecke 25% Rabatt auf den Flexpreis.<br />
Inhaber der BahnCard 50 erhalten für die deutsche Strecke 50% Rabatt. Für die österreichische<br />
und schweizerische Strecke werden 25% Rabatt auf den Flexpreis gewährt.<br />
Inhabern der VORTEILScard wird auf den deutschen Strecken und den schweizerischen<br />
Strecken 25% Ermäßigung und auf den ÖBB-Strecken (außer bei den Privatbahnen Zillertalbahn,<br />
Montafoner Bahn, Raab-Oedenburg-Ebenfurter Bahn) 45% Ermäßigung gewährt.<br />
Inhaber des Halbtaxabonnements erhalten auf den schweizerischen Strecken 50%, auf<br />
deutschen und österreichischen Strecken 25% Ermäßigung.<br />
Inhaber der BahnCard/RAILPLUS und Inhaber der VORTEIScard/RAILPLUS, Halbtaxabo/Generalabo<br />
mit Zusatzkarte RAILPLUS erhalten auf den italienischen Strecken den<br />
RAILPLUS-Rabatt gemäß Nr. 12.6. SCIC-NRT DB.<br />
Besonderheiten bei Nutzung der EC-Züge des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs sind unter<br />
Nr. 3.5 beschrieben.<br />
3.1.5 Vergessene BahnCard im Verkehr mit der Schweiz<br />
Kann der Reisende mit einer Fahrkarte zum Angebot „Flexpreis“ keine gültige BahnCard<br />
vorlegen, so hat er für den deutschen Streckenteil einen Betrag in Höhe von 25% (Bahn-<br />
Card 25) bzw. 50% (BahnCard 50), an Bord der Züge zum Bordpreis, nachzuzahlen. Für<br />
den schweizerischen Streckenteil ist eine neue Fahrkarte zum „Flexpreis“ ohne Ermäßigung,<br />
an Bord der Züge inklusive SBB-Servicegebühr zu erwerben.<br />
Legt der Reisende innerhalb von 14 Tagen nach der Fahrkartenkontrolle die entsprechenden<br />
Fahrkarten und eine zum Kontrollzeitpunkt gültige BahnCard 25/BahnCard 50<br />
vor, wird der gesamte nachgezahlte Betrag (auch des schweizerischen Streckenteils) gegen<br />
ein einmaliges Entgelt von 7 € erstattet.<br />
3.1.6 Privatbahnen in Österreich<br />
Auf den Strecken der Zillertalbahn und der Montafoner Bahn wird die Ermäßigung aufgrund<br />
RAILPLUS nicht gewährt.<br />
3.2 Sparpreis Europa Österreich<br />
3.2.1 Geltungsbereich<br />
Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Österreich“ im<br />
grenzüberschreitenden Verkehr nach Österreich (auch im Transit durch Tschechien) für<br />
einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen<br />
der DB enthalten sind.<br />
3.2.2 Geltungsdauer<br />
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Österreich“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr<br />
des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.<br />
3.2.3 Zugbindung, Kontingentierung<br />
Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Österreich“ gelten nur für die eingetragenen<br />
Tage und Züge (Zugbindung).<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 28<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht<br />
sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Österreich“ nicht mehr möglich.<br />
3.2.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten<br />
„Sparpreis Europa Österreich“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 19 € (2.<br />
Klasse) und ab 49 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.<br />
Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert.<br />
Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden<br />
Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.<br />
Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% pro Fahrtrichtung, außer<br />
auf den Streckenteil der österreichischen Privatbahnen Zillertalbahn und Montafoner<br />
Bahn.<br />
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />
3.2.5 Kinder, Familienkinder<br />
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.<br />
Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.<br />
3.2.6 Erwerb der Fahrkarten<br />
Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise mindestens zu einem Teil auf der DB-<br />
Strecke in Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC/CNL/EN durchgeführt wird.<br />
Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Österreich“ endet spätestens<br />
einen Tag vor dem ersten Geltungstag.<br />
Beim Kauf des Sparpreis Europa-Angebotes mit Ausstellung der Hin-und Rückfahrt auf<br />
einer Fahrkarte, müssen die Beförderer sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt<br />
gleich sein.<br />
Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB<br />
Reiseservice sowie im Internet erhältlich.<br />
Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Österreich“ nicht möglich.<br />
3.2.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung<br />
Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.<br />
Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je<br />
Fahrtrichtung bis zu jeweils maximal unter 48 Stunden möglich.<br />
3.2.8 Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte<br />
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Österreich“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag<br />
gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden.<br />
Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung<br />
ausgeschlossen.<br />
Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa Österreich“ (alle Strecken ausgenommen Kufstein<br />
– Brenner) kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung eines Entgelts von<br />
17,50€ pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am Reisetag geltenden Flexpreis<br />
(mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen<br />
eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden (im Zug zum Bordpreis).<br />
Auf der Strecke Kufstein – Brenner wird der Differenzbetrag über die Gesamtstrecke berechnet.<br />
Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden<br />
Beförderers, die auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben.<br />
Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte und berechtigt unter Auf-<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 29<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
hebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen und in den angegebenen<br />
Produkt- und Wagenklassen.<br />
Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.<br />
3.3 Sparpreis Europa Schweiz<br />
3.3.1 Geltungsbereich<br />
Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Schweiz“ im<br />
grenzüberschreitenden Verkehr in die Schweiz und über die österreichische Transitstrecke<br />
Lindau – St. Margrethen für Hin- und Rückfahrt von und nach allen Tarifpunkten ausgestellt,<br />
die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind.<br />
Daneben werden auch Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Schweiz“ in Verbindung<br />
mit IC Bus München – Zürich nach allen Tarifpunkten ausgestellt, die in den elektronischen<br />
Vertriebssystemen der DB enthalten sind. Es gelten zusätzlich die Bedingungen<br />
gem. Nr. 3.7 dieses Tarifs.<br />
3.3.2 Geltungsdauer<br />
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Schweiz“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr<br />
des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.<br />
3.3.3 Zugbindung, Kontingentierung<br />
Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Schweiz“ gelten nur für die eingetragenen<br />
Tage und Züge (Zugbindung).<br />
Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht<br />
sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Schweiz“ nicht mehr möglich.<br />
3.3.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten<br />
„Sparpreis Europa Schweiz“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot<br />
ab 19 € (2. Klasse) und ab 49 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und<br />
Verfügbarkeit.<br />
Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert.<br />
Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden<br />
Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.<br />
Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% pro Fahrtrichtung.<br />
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />
3.3.5 Kinder, Familienkinder<br />
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.<br />
Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.<br />
3.3.6 Erwerb der Fahrkarten<br />
Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise mindestens zu einem Teil auf der DB-<br />
Strecke in Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC/CNL/EN durchgeführt wird.<br />
Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Schweiz“ endet spätestens<br />
einen Tag vor dem ersten Geltungstag.<br />
Beim Kauf des Sparpreis Europa-Angebotes mit Ausstellung der Hin-und Rückfahrt auf<br />
einer Fahrkarte, müssen die Beförderer sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt<br />
gleich sein.<br />
Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB<br />
Reiseservice sowie im Internet erhältlich.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 30<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarte zum „Sparpreis Europa Schweiz“ nicht möglich.<br />
3.3.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung<br />
Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.<br />
Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je<br />
Fahrtrichtung für maximal bis jeweils unter 48 Stunden möglich.<br />
3.3.8 Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte<br />
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Schweiz“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag<br />
gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden.<br />
Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung<br />
ausgeschlossen.<br />
Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa Schweiz“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt<br />
gegen Zahlung eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu<br />
dem am Reisetag geltenden Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag<br />
geltenden Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben<br />
werden (im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl<br />
und gleiche Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa<br />
Fahrkarte eingetragen ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen<br />
Fahrkarte und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen<br />
Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.<br />
Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.<br />
3.4 Bleibt frei<br />
3.5 Kooperationsverkehr DB-ÖBB nach Italien<br />
3.5.1 Allgemeines<br />
Es verkehren auf der Strecke München – Kufstein - Brennero/Brenner – Verona - Bologna<br />
bzw. Verona - Venezia Fernverkehrszüge der DB-ÖBB-Kooperationsverkehre.<br />
3.5.2 Geltungsbereich<br />
Die in Nr. 3.5.3 genannten Angebote gelten zur Nutzung der EC-Züge des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs<br />
von Deutschland über – Kufstein - Brennero/Brenner<br />
• nach Verona/Bologna/Venezia und allen Unterwegshalten.<br />
• in den ATV-Bussen auf den Verbindungen zwischen Verona P.N. zum Gardasee<br />
(Lazise, Cisano, Bardolino, Garda), sofern diese Orte als Vor-/Nachlauf im Rahmen<br />
einer durchgehenden Fahrkarte erworben wurden.<br />
• nach Verona/Bologna/Venezia und allen Unterwegshalten mit Vor- und/oder<br />
Nachlauf auch in der S-Bahn der Innsbrucker Verkehrsbetriebe<br />
• nach Vipiteno/Sterzing, Ponte Gardena/Waidbruck, Salorno/Salurn, nach Umstieg<br />
in einen R-Zug in Brennero, Fortezza, Bressanone, Bolzano oder Trento.<br />
3.5.3 Tarifangebote<br />
3.5.3.1 Flexpreis<br />
Es werden die „BahnCard 25“ mit 25% Ermäßigung auf dem DB- und dem ÖBB-<br />
Streckenteil, die „BahnCard 50“ mit 50% Ermäßigung auf dem DB- und 25% Ermäßigung<br />
auf dem ÖBB-Streckenteil sowie beide BC aufgrund der RAILPLUS-Funktion mit 25%<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 31<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
Rabatt auf dem italienischen Streckenteil des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs anerkannt.<br />
Außerdem wird die ÖBB VORTEILScard mit jeweils 25% Ermäßigung auf dem DB- und<br />
dem ÖBB-Streckenteil und – aufgrund der RAILPLUS-Funktion mit 25% Ermäßigung auf<br />
dem italienischen Streckenteil des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs akzeptiert.<br />
Fahrkarten gelten nur von/nach italienischen Haltepunkten des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs<br />
und nach folgenden Zielorten in Südtirol: Bruneck/Brunico, Innichen/San<br />
Candido, Meran/Merano, Mals/Malles, Schlanders/Silandro und Percha/Perca.<br />
3.5.3.2 Sparpreis Europa Italien (zu Zielen des Brenner-Kooperationsverkehrs)<br />
Relationsabhängiges Festpreisangebot ab 29 € in der 2. Klasse und ab 49 € in der 1.<br />
Klasse, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.<br />
Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% auf den Angebotspreis.<br />
Fahrkarten gelten nur von/nach italienischen Haltepunkten des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs<br />
und nach folgenden Zielorten in Südtirol: Bruneck/Brunico, Innichen/San<br />
Candido, Meran/Merano, Mals/Malles, Schlanders/Silandro und Percha/Perca.<br />
Die Fahrkarten gelten nur für die eingetragenen Tage und Züge (Zugbindung). Eine<br />
Fahrtunterbrechung ist innerhalb der Geltungsdauer von 15 Tagen und unter Einhaltung<br />
der Zugbindung höchstens zweimal je Fahrtrichtung bis zu maximal unter 48 Stunden<br />
möglich.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 32<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
Der Erwerb der Fahrkarte ist bis einen Tag vor Fahrtantritt (Vorkaufsfrist) erforderlich.<br />
Das Angebot gilt in allen grenzüberschreitenden EC-Zügen des Kooperationsverkehrs<br />
und ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Soweit die durch das Verkehrsunternehmen<br />
bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten<br />
zum „Sparpreis Europa Italien“ nicht mehr möglich.<br />
3.5.3.3 Offerta Europa<br />
Kontingentiertes Angebot für Verbindungen zwischen Österreich und den italienischen<br />
Halten der DB-ÖBB Brenner-Züge ab 19 € (sofern nicht der Flexpreis niedriger ist)<br />
Der Erwerb der Fahrkarte ist bis zum Tag vor dem 1. Geltungstag (Vorkaufsfrist) erforderlich.<br />
Im Vertrieb anderer ausstellender Beförderer als DB und ÖBB als Globalpreis (IRT-<br />
Fahrkarte inkl. Reservierung) erhältlich.<br />
3.5.3.4 Offerta Speciale<br />
Kontingentiertes Angebot für inner-italienische Verbindungen zwischen Halten der DB-<br />
ÖBB Brenner-Züge ab 9 € (sofern nicht der Flexpreis niedriger ist)..<br />
3.5.3.5 Gruppe&Spar<br />
3.5.3.6 Pass 1<br />
Angebot für mindestens 6 gemeinsam reisende Erwachsene mit unterschiedlichen Preisstufen<br />
zwischen 30% und 70% Ermäßigung auf den DB-Streckenteil in Deutschland, 40%<br />
auf den österreichischen Streckenteil und 30% auf den DB- ÖBB-<br />
Kooperationsstreckenteil in Italien. Das Angebot ist kontingentiert und reservierungspflichtig.<br />
IRT-Festpreis (inkl. Reservierung) für Inhaber eines europäischen Passangebots, welches<br />
die gesamte Strecke der DB, ÖBB und des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs in Italien<br />
mit jeweils 100% Ermäßigung abdecken (z.B. Eurail Global Pass, Eurail Select Pass, InterRail<br />
Globalpass, Italy Rail Pass, ggf. auch in Kombination): 7 €/11 € (2. Kl./1.Kl.)<br />
3.5.3.7 Begleiter von Blinden und Rollstuhlfahrern:<br />
Ermäßigung von 100% auf den DB-, ÖBB- und italienischen Streckenteil des DB-ÖBB<br />
Kooperationsverkehrs, wenn der Rollstuhlfahrer/Blinde eine Fahrkarte zum Angebot<br />
„Flexpreis“, „Sparpreis Europa Italien“, „Offerta Europa“ oder „Offerta Speciale“ erworben<br />
hat.<br />
3.5.4 Kinder, Familienkinderregelung<br />
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.<br />
Kinder mit BahnCard 25 erhalten einen Rabatt von 25% auf den Kinderfahrpreis.<br />
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />
Für Anschlussreisen an den Zug des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs gilt die Kinderaltersgrenze<br />
der Trenitalia von 4-11 Jahre.<br />
3.5.5 Umwege, verschiedene Wege<br />
Änderungen des Reisewegs innerhalb des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs sind nur im<br />
Rahmen eines Umtauschs vor Fahrtantritt möglich.<br />
Für den DB- Binnenverkehr bzw. den ÖBB-Binnenverkehr gelten die jeweiligen nationalen<br />
Bestimmungen.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 33<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
3.5.6 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung<br />
Ein Klassenwechsel ist beim Angebot "Flexpreis" gegen Aufzahlung der Differenz zum<br />
Flexpreis 1. Klasse, an Bord der Züge zuzüglich Bordentgelt in Höhe von 5€ möglich. Ansonsten<br />
sind Klassenwechsel und Produktübergang ausgeschlossen.<br />
Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je<br />
Fahrtrichtung bis zu jeweils maximal unter 48 Stunden möglich.<br />
3.5.7 Umtausch, Teilerstattung, Erstattung<br />
Für Erstattung und Umtausch gelten neben den Regelungen gem. Nr. 13 SCIC- folgende<br />
Bedingungen:<br />
Fahrkarten zum „Flexpreis“ und dem Angebot „Pass 1“ können bis einen Tag vor dem<br />
1. Geltungstag kostenfrei umgetauscht oder erstattet werden. Danach sind Umtausch<br />
und Erstattung gegen Zahlung des Bearbeitungsentgeltes in Höhe von 17,50€ zugelassen,<br />
wobei der Umtausch nur im Rahmen der Verfügbarkeit möglich ist.<br />
Bei Fahrkarten „Sparpreis Europa Italien“, „Offerta Europa“, „Offerta Speciale“ und<br />
"Offerta Aeroporto Verona Catullo" sind Umtausch (im Rahmen der Verfügbarkeit) und<br />
Erstattung bis 1 Tag vor dem 1. Geltungstag gegen 17,50 € Bearbeitungsentgelt zulässig.<br />
Ab dem 1. Geltungstag sind Umtausch, Erstattung und Teilerstattung ausgeschlossen.<br />
Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ kann bei jeder DB-Verkaufsstelle bzw. im Zug zuzüglich<br />
Bordentgelt, am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung eines Entgelts von<br />
17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am Reisetag geltenden Flexpreis<br />
(mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden Tarifbedingungen<br />
eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden.<br />
Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche Strecke des regulierenden<br />
Beförderers, welche auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen sind, ausgegeben.<br />
Die Fahrkarte „Sparpreis Europa Italien Zusatz“ gilt nur in Verbindung mit der<br />
ursprünglichen Fahrkarte und berechtigt - unter Aufhebung der Zugbindung - zur Fahrt<br />
auf den zugelassenen Wegen und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen. Der<br />
Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.<br />
3.5.8 Vertrieb bei DB, ÖBB und durch andere Bahnen, Verkauf im Zug<br />
Die Angebote des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs sind bei der DB in allen DB Reisezentren,<br />
DB Agenturen, DB Automaten, über den DB Reiseservice sowie im Internet erhältlich.<br />
Bei der ÖBB wird anstatt des DB-Angebots „Sparpreis Europa Italien“ das ÖBB-Angebot<br />
„SparSchiene Italien“ vertrieben.<br />
Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarte nur zum "Flexpreis" (mit/ohne BahnCard-Rabatt) und<br />
"Pass" möglich. Für die Ermittlung des Bordpreis-Aufschlags wird abweichend von Nr. 6.1<br />
SCIC-NRT zusätzlich zum Fahrkartenpreis der Gesamtstrecke ein festes Bordentgelt in<br />
Höhe von 7,50 € erhoben. Familienkinder gem. Nr. 3.5.4 SCIC-SB i. V. m. Nr. 12.3 SCIC-<br />
NRT erhalten beim Verkauf im DB-ÖBB Kooperationszug für inner-italienische Strecken<br />
bzw. für grenzüberschreitende Kooperationsstrecken ab Italien separate Fahrkarten zum<br />
Nullpreis.<br />
3.5.9 Offerta Aeroporto Verona Catullo<br />
Angebot für inner-italienische Kooperationsverbindungen mit Vor-/Nachlauf nach/von Aeroporto<br />
Verona Catullo in Bussen der Busgesellschaft Azienda trasporti Verona (ATV).<br />
Die ATV Busse bieten nur Sitzplätze 2. Klasse. Zugfahrkarten der 1. Klasse enthalten für<br />
den Streckenabschnitt des ATV-Busses den entsprechenden Bus-Preis 2. Klasse.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 34<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
3.6 Sparpreis Europa Italien (via Brenner)<br />
3.6.1 Geltungsbereich<br />
Mit einer Geltungsdauer von 15 Tagen werden durchgehende Fahrkarten nach den im<br />
Folgenden genannten italienischen Bahnhöfen mit Nutzung der Züge des DB-ÖBB Kooperationsverkehrs<br />
über den Brenner mit Umstieg in Verona oder Bologna in bestimmte<br />
Hochgeschwindigkeitszüge der Trenitalia (TI) ausgegeben, sofern die Verbindungen in<br />
den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind.<br />
Die Fahrkarten zum Angebot werden nur zu den folgenden Reisezielen in Italien ausgegeben:<br />
Bei Umstieg vom DB-ÖBB Kooperationszug in den unmittelbar folgenden Trenitalia-<br />
Hochgeschwindigkeitszug in Verona Porta Nuova:<br />
• nach Vicenza, Venezia,<br />
• nach Peschiera, Desenzano, Brescia und Milano.<br />
Bei Umstieg vom DB-ÖBB Kooperationszug in den unmittelbar folgenden Trenitalia-<br />
Hochgeschwindigkeitszug in Bologna Centrale:<br />
• nach Firenze, Roma, Napoli<br />
• nach Rimini, Ancona, Pescara<br />
3.6.2 Zugbindung, Reservierungspflicht<br />
Die Fahrkarte zum Angebot „Sparpreis Europa Italien“ gilt nur für die eingetragenen Tage<br />
und Züge (Zugbindung), wobei für den Streckenteil über den Brenner die Züge des DB-<br />
ÖBB Kooperationsverkehrs ab/bis Deutschland genutzt werden müssen.<br />
In Verona bzw. Bologna erfolgt der Umstieg vom DB-ÖBB Kooperationszug in den direkt<br />
folgenden Hochgeschwindigkeitszug der Trenitalia (TI) bzw. umgekehrt. Der Umstieg auf<br />
einem anderen Haltebahnhof des Brenner-Kooperationszuges in einen TI- Hochgeschwindigkeitszug<br />
ist ausgeschlossen.<br />
Die ab Verona/Bologna zu nutzenden TI- Hochgeschwindigkeitszüge sind reservierungspflichtig,<br />
d. h. neben der Fahrkarte über die gesamte Strecke zwischen Deutschland und<br />
Italien, erhält der Kunde eine kostenlose Reservierung für den Streckenabschnitt im TI-<br />
Hochgeschwindigkeitszug.<br />
Reisende ohne Reservierung für den TI- Hochgeschwindigkeitszug sind Reisende ohne<br />
gültige Fahrkarte und haben keinen Anspruch auf Mitnahme im TI-<br />
Hochgeschwindigkeitszug.<br />
Unabhängig davon können für die Züge im Vor- und Nachlauf zu den DB-ÖBB Kooperationszügen<br />
ab/bis Deutschland bzw. für diese Züge selbst Reservierungen erworben<br />
werden.<br />
Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Italien“ werden nicht in anderen als den<br />
auf der Fahrkarte und der Reservierung genannten Zügen anerkannt.<br />
3.6.3 Preis, Kontingentierung, Ermäßigungskarten<br />
„Sparpreis Europa Italien (via Brenner)“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot für<br />
die einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.<br />
Je nach Reiseentfernung in Italien werden Fahrkarten zum Angebot<br />
• für Verbindungen nach Desenzano, Brescia, Vicenza, Padua und Venezia<br />
ab 39 € (2. Klasse) und ab 69 € (1. Klasse),<br />
• für Verbindungen nach Milano, Firenze und Rimini ab 49 € (2. Klasse) und ab 79<br />
€ (1. Klasse),<br />
• für Verbindungen nach Roma, Napoli, Ancona und Pescara ab 69 € (2. Klasse)<br />
und ab 109 € (1. Klasse)<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 35<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
ausgegeben.<br />
Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert. Soweit die durch das Verkehrsunternehmen<br />
bereitgestellten Kontingente aufgebraucht sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten<br />
zum „Sparpreis Europa Italien“ nicht mehr möglich.<br />
Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden<br />
Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.<br />
Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% des Angebotspreises.<br />
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />
3.6.4 Kinder, Familienkinder<br />
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.<br />
Kinder mit BahnCard 25 erhalten einen Rabatt von 25% auf den Kinderfahrpreis.<br />
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />
3.6.5 Erwerb der Fahrkarten<br />
Das Angebot ist nur erhältlich, wenn für die Reise ab/bis Deutschland Züge des DB-ÖBB<br />
Kooperationsverkehrs genutzt werden.<br />
Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Italien“ endet spätestens<br />
einen Tag vor dem ersten Geltungstag.<br />
Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB<br />
Reiseservice sowie im Internet erhältlich.<br />
Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Italien“ nicht möglich.<br />
3.6.6 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung<br />
Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.<br />
Auf dem deutschen Streckenteil sind pro Fahrtrichtung maximal zwei Fahrtunterbrechungen<br />
mit einer Dauer von je unter 48 Stunden möglich, sofern die Zugbindung eingehalten<br />
wird.<br />
Unterbrechungen in Österreich oder Italien sind nicht zugelassen.<br />
Der Umstieg in den TI-Hochgeschwindigkeitszug in Italien muss in den in Nr. 3.6.1 angegebenen<br />
Bahnhöfen erfolgen.<br />
3.6.7 Umtausch, Erstattung<br />
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Italien“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag<br />
gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden.<br />
Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie Teilerstattung ausgeschlossen.<br />
Eine Aufhebung der Zugbindung durch Aufzahlung der Differenz zum Flexpreis ist ausgeschlossen.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 36<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
3.7 IC Bus nach Zürich (Schweiz)<br />
Es werden durchgehende Fahrkarten von/nach Deutschland in die Schweiz sowohl für<br />
reine IC Bus - Verbindungen ab München als auch für Strecken mit Zügen im Vor-<br />
/Nachlauf ausgegeben, sofern die Verbindungen in den elektronischen Vertriebssystemen<br />
der DB enthalten sind.<br />
Daneben werden auch durchgehende Fahrkarten für die Nutzung von IC Bussen zwischen<br />
Zürich und Prag mit Umstieg in München bzw. umgekehrt ausgegeben.<br />
Für die reine Nutzung der IC Busse gelten die Bedingungen für die Nutzung der IC Busse<br />
(IC Bus, Tfv 643).<br />
Für die Nutzung der IC Busse mit Vor-/Nachlauf im Zug gelten die unter dem jeweiligen<br />
Länderkapitel dieses Tarifs genannten Angebots- und Tarifbedingungen entsprechend.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 37<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
4 SÜDOSTEUROPA<br />
Besonderheiten im Verkehr nach Bulgarien, Kroatien, Mazedonien,<br />
Moldawien, Montenegro, Republik Srpska, Rumänien, Serbien,<br />
Slowenien, Türkei und Ungarn<br />
Beförderer:<br />
BDZ (1152), HZ (1178), CFARYM (0065), CFM (0023), ZCG (1062), ZRS (0044), CFR<br />
(1153), SV (1172), SZ (0079), TCDD (0075), MAV (1155), Gysev ( 0043)<br />
4.1 Allgemeines (zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5)<br />
4.1.1 Fahrkarten<br />
Es werden folgende Angebote als durchgehende Fahrkarten ausgestellt:<br />
Flexpreis nach Bulgarien<br />
Flexpreis nach Kroatien<br />
Flexpreis nach Mazedonien<br />
Flexpreis nach Slowenien<br />
Flexpreis nach Rumänien<br />
Flexpreis nach Serbien und Montenegro<br />
Flexpreis in die Republik Srpska (Serbische Republik in Bosnien-Herzegowina)<br />
Flexpreis nach Ungarn<br />
Flexpreis in die Türkei<br />
Sparpreis Europa Kroatien, auch in Verbindung mit IC Bus München – Zagreb<br />
und Vor/Nachlauf im Zug in Deutschland und zu bestimmten Bahnhöfen in Kroatien<br />
Sparpreis Europa Slowenien, auch in Verbindung mit IC Bus München – Ljubljana<br />
und Vor/Nachlauf im Zug in Deutschland<br />
Sparpreis Europa nach Ungarn<br />
4.1.2 Benutzung bestimmter Züge, Zuschläge<br />
4.1.3 Hunde<br />
Auf den tschechischen, slowakischen, slowenischen, kroatischen und ungarischen Strecken<br />
werden bei Benutzung bestimmter Züge im Binnenverkehr dieser Bahnen Zuschläge<br />
gem. den jeweiligen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> erhoben.<br />
Für Kinder, die nach SCIC-NRT DB Ziffer 12.3, zum halben Fahrpreis befördert werden,<br />
werden diese Zuschläge in voller Höhe erhoben.<br />
In Kroatien sind kleine Hunde (die bis zum Rücken eine Höhe von 30 cm nicht überschreiten<br />
und die auf dem Schoß gehalten werden können) außer in den ICN-Zügen<br />
(Neigetechnik, z.B. auf der Strecke Zagreb – Split) zugelassen.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 38<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
4.2 Sparpreis Europa Ungarn<br />
4.2.1 Geltungsbereich<br />
Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Ungarn“ im grenzüberschreitenden<br />
Verkehr nach Ungarn im Transit durch Österreich oder im Transit durch<br />
Tschechien und der Slowakei für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben,<br />
die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind.<br />
4.2.2 Geltungsdauer<br />
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Ungarn“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr des<br />
auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.<br />
4.2.3 Zugbindung, Kontingentierung<br />
Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Ungarn“ gelten nur für die eingetragenen<br />
Tage und Züge (Zugbindung).<br />
Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht<br />
sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Ungarn“ nicht mehr möglich.<br />
4.2.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten<br />
„Sparpreis Europa Ungarn“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 39 € (2.<br />
Klasse) und ab 69 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.<br />
Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert.<br />
Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden<br />
Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.<br />
Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% auf den Angebotspreis.<br />
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />
4.2.5 Kinder, Familienkinder, Hunde<br />
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.<br />
Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.<br />
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />
Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der<br />
halbe „Sparpreis Europa Ungarn“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen.<br />
4.2.6 Erwerb der Fahrkarten<br />
Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise zu einem Teil auf der DB-Strecke in Zügen<br />
der Produktklasse ICE oder EC/IC/CNL/EN durchgeführt wird.<br />
Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Ungarn“ endet spätestens<br />
einen Tag vor dem ersten Geltungstag.<br />
Beim Kauf des Sparpreis Europa-Angebotes mit Ausstellung der Hin-und Rückfahrt auf<br />
einer Fahrkarte, müssen die Beförderer sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt<br />
gleich sein.<br />
Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB<br />
Reiseservice sowie im Internet erhältlich.<br />
Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Ungarn“ nicht möglich.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 39<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
4.2.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung<br />
Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.<br />
Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je<br />
Fahrtrichtung, bis maximal je unter 48 Stunden möglich.<br />
4.2.8 Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte<br />
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Ungarn“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag<br />
gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden.<br />
Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung<br />
ausgeschlossen.<br />
Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung<br />
eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am<br />
Reisetag geltenden Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden<br />
Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden<br />
(im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche<br />
Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen<br />
ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte<br />
und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen<br />
und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.<br />
Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.<br />
4.3 Sparpreis Europa Slowenien<br />
4.3.1 Geltungsbereich<br />
Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Slowenien“ im<br />
grenzüberschreitenden Verkehr nach Slowenien im Transit durch Österreich für einfache<br />
Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen<br />
der DB enthalten sind.<br />
Das Angebot kann auch für die Fahrt im IC Bus München – Ljubljana mit Vor-/ Nachlauf<br />
im Zug in Deutschland genutzt werden. Es gelten zusätzlich die Bedingungen gem. Nr.<br />
4.5 dieses Tarifs<br />
4.3.2 Geltungsdauer<br />
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Slowenien“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr<br />
des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.<br />
4.3.3 Zugbindung, Kontingentierung<br />
Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Slowenien“ gelten nur für die eingetragenen<br />
Tage und Züge (Zugbindung).<br />
Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht<br />
sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Slowenien“ nicht mehr möglich.<br />
4.3.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten<br />
„Sparpreis Europa Slowenien“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 39 € (2.<br />
Klasse) und ab 69 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.<br />
Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden<br />
Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 40<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert.<br />
Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% des Angebotspreises.<br />
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />
4.3.5 Kinder, Familienkinder, Hunde<br />
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.<br />
Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.<br />
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />
Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der<br />
halbe „Sparpreis Europa Slowenien“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen.<br />
4.3.6 Erwerb der Fahrkarten<br />
Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise zu einem Teil auf der DB-Strecke in Zügen<br />
der Produktklasse ICE oder EC/IC durchgeführt wird.<br />
Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Slowenien“ endet spätestens<br />
einen Tag vor dem ersten Geltungstag.<br />
Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB<br />
Reiseservice sowie im Internet erhältlich.<br />
Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Slowenien“ nicht möglich.<br />
4.3.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung<br />
Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.<br />
Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je<br />
Fahrtrichtung, bis maximal je unter 48 Stunden möglich.<br />
4.3.8 Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte<br />
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Slowenien“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag<br />
gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden.<br />
Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung<br />
ausgeschlossen.<br />
Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung<br />
eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am<br />
Reisetag geltenden Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden<br />
Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden<br />
(im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche<br />
Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen<br />
ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte<br />
und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen<br />
und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.<br />
Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 41<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
4.4 Sparpreis Europa Kroatien<br />
4.4.1 Geltungsbereich<br />
Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Kroatien“ im<br />
grenzüberschreitenden Verkehr nach Kroatien im Transit durch Österreich und Slowenien<br />
für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen<br />
der DB enthalten sind.<br />
Das Angebot kann auch für die Fahrt in den IC Bussen von München nach Zagreb, Pula,<br />
Split und Vukovar mit Vor-/ Nachlauf im Zug genutzt werden, sofern die Verbindung in<br />
den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten ist. Es gelten zusätzlich die Bedingungen<br />
gem. Nr. 4.5 dieses Tarifs.<br />
4.4.2 Geltungsdauer<br />
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Kroatien“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr<br />
des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.<br />
4.4.3 Zugbindung, Kontingentierung<br />
Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Kroatien“ gelten nur für die eingetragenen<br />
Tage und Züge (Zugbindung).<br />
Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht<br />
sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Kroatien“ nicht mehr möglich.<br />
4.4.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten<br />
„Sparpreis Europa Kroatien“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 39 € (2.<br />
Klasse) und ab 69 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.<br />
Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert.<br />
Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden<br />
Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.<br />
Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% des Angebotspreises.<br />
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />
4.4.5 Kinder, Familienkinder, Hunde<br />
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.<br />
Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.<br />
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />
Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der<br />
halbe „Sparpreis Europa Kroatien“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen.<br />
4.4.6 Erwerb der Fahrkarten<br />
Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise zu einem Teil auf der DB-Strecke in Zügen<br />
der Produktklasse ICE oder EC/IC durchgeführt wird.<br />
Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Kroatien“ endet spätestens<br />
einen Tag vor dem ersten Geltungstag.<br />
Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB<br />
Reiseservice sowie im Internet erhältlich.<br />
Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Kroatien“ nicht möglich.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 42<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
4.4.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung<br />
Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.<br />
Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je<br />
Fahrtrichtung, bis maximal je unter 48 Stunden möglich.<br />
4.4.8 Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte<br />
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Kroatien“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag<br />
gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden.<br />
Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung<br />
ausgeschlossen.<br />
Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung<br />
eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am<br />
Reisetag geltenden Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden<br />
Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden<br />
(im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche<br />
Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen<br />
ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte<br />
und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen<br />
und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.<br />
Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.<br />
4.5 IC Bus nach Ljubljana (Slowenien), Zagreb, Pula, Split und Vukovar (Kroatien)<br />
Es werden durchgehende Fahrkarten von/nach Deutschland nach<br />
• Ljubljana<br />
• Zagreb<br />
• Pula<br />
• Split<br />
• Vukovar<br />
sowohl für reine IC Bus - Verbindungen als auch für Strecken mit Zügen im Vor-/Nachlauf<br />
in Deutschland ausgegeben, sofern die Verbindungen in den elektronischen Vertriebssystemen<br />
der DB enthalten sind. Der Vor-/Nachlauf mit Zügen in Slowenien und Kroatien<br />
ist nur in Verbindung mit den IC-Buslinien von Zagreb bzw. Ljubljana möglich.<br />
Daneben werden auch durchgehende Fahrkarten für die Nutzung von IC Bussen zwischen<br />
Ljubljana und Zagreb bzw. umgekehrt ausgegeben.<br />
Für die reine Nutzung der IC Busse gelten die Bedingungen für die Nutzung der IC Busse<br />
(IC Bus, Tfv 643).<br />
Für die Nutzung der IC Busse mit Vor-/Nachlauf im Zug gelten die jeweiligen Angebotsbedingungen<br />
entsprechend.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 43<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
5 OSTEUROPA<br />
Besonderheiten im Verkehr mit Estland, Lettland, Litauen, Moldawien,<br />
Polen, Russland, Slowakei, Tschechien, Ukraine, Weißrussland<br />
und Kasachstan,<br />
Beförderer:<br />
EVR (0026), LDZ (0025), LG (0024), CFM (0023), PKP (1251), RZD (1120), ZSSK<br />
(1156), CD (1154), Pragbus (1980), UZ (0022), BC (0021), KZH (0027)<br />
5.1 Allgemeines (zu SCIC-NRT DB, Ziffer 5)<br />
5.1.1 Fahrkarten<br />
Es werden folgende Angebote als durchgehende Fahrkarten ausgestellt:<br />
► Flexpreis nach den genannten Zielländern Osteuropas<br />
► Sparpreis Europa Polen<br />
► „Sparpreis Europa Polen IC Bus“ für die Busstrecke der Linie Berlin-Krakow bzw.<br />
Berlin -Szczcecin, ohne Vor-/Nachlauf im Zug<br />
► Sparpreis Europa Slowakei<br />
► Sparpreis Europa Tschechien<br />
► „Sparpreis Europa Tschechien IC Bus“ (für die Busstrecke der Linien Mannheim/Nürnberg<br />
– Prag und Zürich/München – Prag, ohne Vor-/Nachlauf im Zug)<br />
► „Sparpreis Europa XL“ zur Fahrt im IC Bus zwischen Prag und Zürich mit Umstieg<br />
in München<br />
Fahrkarten für Reisen auf den Strecken in Estland (EVR) können nur als Inlandsfahrkarte<br />
erstellt werden. Die Fahrkarten werden nur bei Vorlage oder gleichzeitigem Lösen<br />
von Bettkarten ausgegeben, die für die ganze Strecke oder für Teilstrecken gelten, auf<br />
denen Schlafwagen verkehren.<br />
5.1.2 Benutzung bestimmter Züge und der IC Busse, Zuschläge<br />
Alle Fernverkehrszüge im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Deutschland und Polen<br />
sind reservierungspflichtig.<br />
Beim Kauf einer Fahrkarte und gleichzeitiger Buchung eines Sitzplatzes ist die Reservierung<br />
kostenfrei im Fahrpreis enthalten. Der nachträgliche Erwerb der Reservierung ist nur<br />
im personalbedienten Verkauf und nur gegen Zahlung des Reservierungsentgeltes in<br />
Höhe von 4,50 € möglich.<br />
Fahrkarten und Reservierungen können frühestens 2 Monate vor dem Reisetag erworben<br />
werden.<br />
Die Bedingungen zur Fahrt in den IC Bussen Berlin - Krakow sind unter Nr. 5.5 dargestellt.<br />
Auf den Strecken der BC, CFM, EVR, KZH, RZD und UZ muss der Reisende bei einer<br />
Fahrtunterbrechung spätestens 3 Stunden nach Ankunft des Zuges seine Fahrkarte am<br />
Fahrkartenschalter zur Anbringung eines Vermerkes vorlegen. Bei Fortsetzung der Fahrt<br />
nach einer Fahrtunterbrechung oder beim Umsteigen muss der Reisende im Besitz einer<br />
Platzreservierung (Sitzplatz-, Schlaf- oder Liegewagen) sein.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 44<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
Auf den polnischen, slowakischen und tschechischen Strecken werden bei Benutzung<br />
bestimmter Züge im Binnenverkehr Zuschläge gem. den jeweiligen <strong>Beförderungsbedingungen</strong><br />
erhoben. Diese Zuschläge sind ggf. in Landeswährung, vor Ort oder direkt<br />
im zuschlagpflichtigen Zug zu erwerben. Für Kinder, die nach SCIC-NRT DB den halben<br />
Fahrpreis zahlen, werden diese Zuschläge in voller Höhe erhoben.<br />
5.1.3 Kinder, Familienkinder, Hunde<br />
Für gelten die Bestimmungen des SCIC-NRT DB, Ziffer 12.3. Darüber hinaus gilt im Verkehr<br />
mit Polen, Tschechien und der Slowakei die Familienkinder-Regelung gem. Nr.<br />
12.3 SCIC-NRT.<br />
In Tschechien und der Slowakei sind Hunde (ausgenommen Blindenführhunde) in der<br />
1.Klasse nicht zugelassen.<br />
5.1.4 Erstattungen<br />
Die Frist zur Stellung eines Erstattungsantrags ergibt sich aus dem Beförderungsvertrag:<br />
- nach der CIV, wenn die Ansprüche bei einer Bahn gestellt werden, die dem SCIC<br />
angehört,<br />
- nach dem SMPS, wenn die Ansprüche an die BC, CFM, EVR, KZH, LG, RZD, oder<br />
UZ gestellt werden.<br />
Die Ansprüche auf Erstattung sind schriftlich bei der Bahn geltend zu machen, in deren<br />
Bereich die Ausgabestelle der Fahrkarte liegt.<br />
5.2 Sparpreis Europa Tschechien<br />
5.2.1 Geltungsbereich<br />
Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Tschechien“ im<br />
grenzüberschreitenden Verkehr nach Tschechien für einfache Fahrt und für Hin- und<br />
Rückfahrt ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten<br />
sind. Das Angebot kann sowohl für die Fahrt im IC Bus von/nach – Prag als auch mit Vor-<br />
/Nachlauf in DB-Zügen genutzt werden. Für die Fahrt im IC Bus gelten zusätzlich die Bedingungen<br />
gem. Nr. 5.5 dieses Tarifs.<br />
5.2.2 Geltungsdauer<br />
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Tschechien“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr<br />
des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.<br />
5.2.3 Zugbindung, Kontingentierung<br />
Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Tschechien“ gelten nur für die eingetragenen<br />
Tage und Züge bzw. IC Busse (Zug-/Busbindung).<br />
Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht<br />
sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Tschechien“ nicht mehr möglich.<br />
5.2.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten<br />
„Sparpreis Europa Tschechien“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 19 € (2.<br />
Klasse) und ab 29 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.<br />
Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert.<br />
Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden<br />
Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.<br />
Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% des Angebotspreises.<br />
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 45<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
5.2.5 Kinder, Familienkinder, Hunde<br />
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.<br />
Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.<br />
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />
Für entgeltpflichtige Hunde ist der halbe „Sparpreis Europa Tschechien“, 2. Klasse für<br />
Erwachsene zu zahlen. Die Mitnahme von Hunden ist in der 1.Klasse und in IC Bussen<br />
nicht zugelassen. Ausgenommen sind Blindenführhunde.<br />
5.2.6 Erwerb der Fahrkarten<br />
Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise zu einem Teil auf der DB-Strecke in Zügen<br />
der Produktklasse ICE, EC/IC/CNL/EN nach Tschechien bzw. im IC Bus nach/von Prag<br />
durchgeführt wird. Von dem Angebot ausgenommen sind Verbindungen mit den Zügen<br />
der ALEX-Länderbahn und der Vogtlandbahn GmbH.<br />
Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Tschechien“ endet spätestens<br />
einen Tag vor dem ersten Geltungstag.<br />
Beim Kauf des Sparpreis Europa-Angebotes mit Ausstellung der Hin-und Rückfahrt auf<br />
einer Fahrkarte, müssen die Beförderer sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt<br />
gleich sein.<br />
Das Angebot zur Fahrt nach Tschechien ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB<br />
Automaten, über den DB Reiseservice sowie im Internet erhältlich.<br />
Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarte zum „Sparpreis Europa Tschechien“ nicht möglich.<br />
5.2.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung<br />
Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.<br />
Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je<br />
Fahrtrichtung, bis maximal je unter 48 Stunden möglich.<br />
5.2.8 Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte<br />
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Tschechien“ können bis einen Tag vor dem ersten<br />
Geltungstag gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden.<br />
Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung<br />
ausgeschlossen.<br />
Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung<br />
eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am<br />
Reisetag geltenden Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden<br />
Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden<br />
(im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche<br />
Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen<br />
ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte<br />
und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen<br />
und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.<br />
Besonderheiten bei Nutzung der IC Busse siehe Nr. 5.5.<br />
Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 46<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
5.3 Sparpreis Europa Slowakei<br />
5.3.1 Geltungsbereich<br />
Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Slowakei“ im<br />
grenzüberschreitenden Verkehr nach der Slowakei im Transit durch Österreich oder<br />
durch Tschechien für einfache Fahrt und für Hin- und Rückfahrt von und nach allen Tarifpunkten<br />
ausgegeben, die in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten<br />
sind.<br />
5.3.2 Zugbindung, Kontingentierung<br />
Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Slowakei“ gelten nur für die eingetragenen<br />
Tage und Züge (Zugbindung).<br />
Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht<br />
sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Slowakei“ nicht mehr möglich.<br />
5.3.3 Geltungsdauer<br />
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Slowakei“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr<br />
des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.<br />
5.3.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten<br />
„Sparpreis Europa Slowakei“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 39 € (2.<br />
Klasse) und ab 49 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.<br />
Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert.<br />
Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden<br />
Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.<br />
Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% des Angebotspreises.<br />
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />
5.3.5 Kinder, Familienkinder, Hunde<br />
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.<br />
Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.<br />
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />
Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der<br />
halbe „Sparpreis Europa Slowakei“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen. In der 1. Klasse<br />
sind Hunde in der Slowakei (und im Transit durch Tschechien) nicht zugelassen.<br />
5.3.6 Erwerb der Fahrkarten<br />
Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise zu einem Teil auf der DB-Strecke in Zügen<br />
der Produktklasse ICE oder EC/IC/CNL/EN durchgeführt wird.<br />
Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Slowakei“ endet spätestens<br />
einen Tag vor dem ersten Geltungstag.<br />
Beim Kauf des Sparpreis Europa-Angebotes mit Ausstellung der Hin-und Rückfahrt auf<br />
einer Fahrkarte, müssen die Beförderer sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt<br />
gleich sein.<br />
Das Angebot ist in allen DB Reise Zentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB<br />
Reiseservice sowie im Internet erhältlich.<br />
Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Slowakei“ nicht möglich.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 47<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
5.3.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung<br />
Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.<br />
Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je<br />
Fahrtrichtung, bis maximal je unter 48 Stunden möglich.<br />
5.3.8 Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte<br />
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Slowakei“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag<br />
gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden.<br />
Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung<br />
ausgeschlossen.<br />
Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung<br />
eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am<br />
Reisetag geltenden Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden<br />
Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden<br />
(im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche<br />
Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen<br />
ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte<br />
und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen<br />
und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.<br />
Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.<br />
5.4 Sparpreis Europa Polen<br />
5.4.1 Geltungsbereich<br />
Es werden durchgehende Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Polen“ im grenzüberschreitenden<br />
Verkehr nach Polen, auch bei Nutzung des IC Busses der Linie Berlin –<br />
Krakow, für einfache Fahrt und Hin- und Rückfahrt ausgegeben, sofern die Verbindungen<br />
in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten sind.<br />
Für die ausschließliche Fahrt im IC Bus der Linie Berlin – Krakow gelten die Bedingungen<br />
gem. Nr. 5.5 dieses Tarifs.<br />
5.4.2 Geltungsdauer<br />
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Polen“ gelten 15 Tage, bei der DB bis 03:00 Uhr des<br />
auf den letzten Geltungstag folgenden Tages.<br />
5.4.3 Zugbindung, Kontingentierung<br />
Die Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Polen“ gelten nur für die eingetragenen<br />
Tage und Züge (Zugbindung).<br />
Soweit die durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellten Kontingente aufgebraucht<br />
sind, ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Polen“ nicht mehr möglich.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 48<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
5.4.4 Preis, nationale/internationale Ermäßigungskarten<br />
„Sparpreis Europa Polen“ ist ein relationsabhängiges Festpreis-Angebot ab 19 € (2. Klasse)<br />
und ab 49 € (1. Klasse), einfache Fahrt, abhängig von Entfernung und Verfügbarkeit.<br />
Das Angebot ist in unterschiedlichen Preisstufen limitiert.<br />
Auf einer Fahrkarte bzw. mit einem Reservierungsvorgang dürfen, inklusive der mitreisenden<br />
Kinder, maximal 5 Personen dargestellt werden.<br />
Inhaber der BahnCard 25 erhalten eine Ermäßigung von 25% des Angebotspreises.<br />
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />
5.4.5 Kinder, Familienkinder, Hunde<br />
Es gelten die Tarifbestimmungen gem. SCIC-NRT Nr. 12.3.<br />
Kinder mit BahnCard 25 erhalten zusätzlich einen Rabatt von 25%.<br />
Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />
Für entgeltpflichtige Hunde ist - unabhängig davon, in welcher Klasse sie mitreisen - der<br />
halbe „Sparpreis Europa Polen“, 2. Klasse für Erwachsene zu zahlen.<br />
5.4.6 Erwerb der Fahrkarten<br />
Das Angebot ist nur erhältlich, wenn die Reise zu einem Teil auf der DB-Strecke in Zügen<br />
der Produktklasse ICE oder EC/IC durchgeführt und der Grenzübergang Frankfurt/Oder<br />
durchfahren wird oder im Vor- oder Nachlauf ein IC Bus von/nach Polen genutzt wurde.<br />
Die Vorkaufsfrist für Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa Polen“ endet spätestens<br />
drei Tage vor dem ersten Geltungstag. Bei Reisen mit Teilstrecke im IC Bus (Linie Berlin<br />
– Krakow endet die Vorkaufsfrist spätestens einen Tag vor dem 1. Geltungstag.<br />
Das Angebot ist in allen DB Reisezentren, DB Agenturen, DB Automaten, über den DB<br />
Reiseservice sowie im Internet erhältlich.<br />
Im Zug ist ein Erwerb der Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Polen“ nicht möglich.<br />
5.4.7 Klassenwechsel, Produktübergang, Fahrtunterbrechung<br />
Klassenwechsel und Produktübergang sind nicht zugelassen.<br />
Eine Fahrtunterbrechung ist unter Einhaltung der Zugbindung höchstens zweimal je<br />
Fahrtrichtung, bis maximal je unter 48 Stunden möglich.<br />
5.4.8 Umtausch, Erstattung, Zusatzkarte<br />
Fahrkarten zum „Sparpreis Europa Polen“ können bis einen Tag vor dem ersten Geltungstag<br />
gegen ein Entgelt von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden.<br />
Ab dem ersten Geltungstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung<br />
ausgeschlossen.<br />
Zu einer Fahrkarte „Sparpreis Europa“ kann am Tag der Hin- bzw. Rückfahrt gegen Zahlung<br />
eines Entgelts von 17,50 € pro Richtung sowie Zahlung der Differenz zu dem am<br />
Reisetag geltenden Flexpreis (mit/ohne BahnCard 25-Rabatt) und den am Reisetag geltenden<br />
Tarifbedingungen eine Zusatzkarte („Sparpreis Europa Zusatz“) erworben werden<br />
(im Zug zum Bordpreis). Die Zusatzkarte wird nur für die gleiche Personenzahl und gleiche<br />
Strecke des regulierenden Beförderers, die auf der Sparpreis Europa Fahrkarte eingetragen<br />
ist, ausgegeben. Sie gilt nur in Verbindung mit der ursprünglichen Fahrkarte<br />
und berechtigt unter Aufhebung der Zugbindung zur Fahrt auf den zugelassenen Wegen<br />
und in den angegebenen Produkt- und Wagenklassen.<br />
Besonderheiten bei Nutzung der IC Busse siehe Nr. 5.5.<br />
Der Umtausch oder die Erstattung einer Zusatzkarte sind ausgeschlossen.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 49<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
5.5 IC Bus nach Polen und Tschechien<br />
Es werden durchgehende Fahrkarten von/nach Deutschland zu Zielen in<br />
• Polen<br />
• Tschechien<br />
sowohl für reine IC Bus - Verbindungen als auch für Strecken mit Zügen im Vor-/Nachlauf<br />
zu den IC Bussen ausgegeben, sofern die Verbindungen in den elektronischen Vertriebssystemen<br />
der DB enthalten sind.<br />
Daneben werden auch durchgehende Fahrkarten für die Nutzung von IC Bussen zwischen<br />
Zürich und Prag über München/Nürnberg bzw. umgekehrt ausgegeben.<br />
Für die reine Nutzung der IC Busse gelten die Bedingungen für die Nutzung der IC Busse<br />
(IC Bus, Tfv 643).<br />
Für die Nutzung der IC Busse mit Vor-/Nachlauf im Zug gelten die jeweiligen Angebotsbedingungen<br />
entsprechend.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 50<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
6 LÄNDERÜBERGREIFENDE ANGEBOTE<br />
6.1 bleibt frei<br />
6.2 Aktionsangebot für internationale Pendler „10er Ticket Prag“<br />
6.2.1 Grundsatz<br />
Es gelten die Allgemeinen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> für die internationale Eisenbahnbeförderung<br />
von Personen (GCC-CIV/PRR) und die Besonderen Internationalen <strong>Beförderungsbedingungen</strong><br />
für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC-NRT)<br />
in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen<br />
nichts anderes ergibt.<br />
6.2.2 Aktionszeitraum, Geltungsbereich<br />
Das Aktionsangebot gilt bis zum 10. Dezember 2016 und berechtigt die eingetragene<br />
Person zu 10 Fahrten innerhalb von 2 Monaten in den durchgehenden IC/EC-Zügen zwischen<br />
Berlin (Hauptbahnhof oder Südkreuz)und Prag oder Dresden und Prag über<br />
Schöna (Gr).<br />
6.2.3 Erwerb der Fahrkarten<br />
Das 10er Ticket Prag ist bei allen personalbedienten DB-Verkaufsstellen, den DB Fahrkartenautomaten<br />
sowie – ab 13.12.2015 – im Internet-Fahrkartenshop unter<br />
www.bahn.de erhältlich.<br />
Vor der ersten Nutzung ist der Name des Reisenden auf der Fahrkarte vom Reisenden<br />
handschriftlich und gut lesbar einzutragen.<br />
Ebenso ist vor dem jeweiligen Fahrtantritt das Reisedatum in dem auf der Fahrkarte vorgesehenen<br />
Feld vom Reisenden handschriftlich und lesbar einzutragen.<br />
6.2.4 Preis<br />
Das „10er Ticket Prag“ wird zu folgenden Preisen angeboten:<br />
Verbindung 2. Klasse 1. Klasse<br />
Berlin – Prag 199 € 399 €<br />
Dresden - Prag - 99 € 199 €<br />
Eine Ermäßigung für Kinder oder ein Rabatt für Inhaber einer BahnCard werden nicht<br />
gewährt.<br />
6.2.5 Umtausch, Erstattung, Teilerstattung<br />
Das 10er Ticket Prag kann bis einen Tag vor dem ersten, auf der Fahrkarte angegebenen<br />
Gültigkeitstag, nicht dem handschriftlich eingetragenen Geltungstag gegen ein Entgelt<br />
von 17,50 € umgetauscht oder erstattet werden.<br />
Ab dem ersten Gültigkeitstag sind der Umtausch, die Erstattung sowie eine Teilerstattung<br />
ausgeschlossen.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 51<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
6.3 Aktionsangebot „Fernweh-Ticket – international“<br />
6.3.1 Grundsatz<br />
Es gelten die Allgemeinen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> für die internationale Eisenbahnbeförderung<br />
von Personen (GCC-CIV/PRR), die Besonderen Internationalen <strong>Beförderungsbedingungen</strong><br />
für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC-NRT) sowie<br />
die Sonderbestimmungen für die Verbindung zwischen Deutschland und bestimmten<br />
Ländern in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen<br />
nichts anderes ergibt.<br />
6.3.2 Aktionszeitraum, Geltungsbereich<br />
Das Online Aktionsangebot "Fernweh-Ticket - international“ wird im Zeitraum vom<br />
6. bis 19. April 2016 zu Zielen in allen an Deutschland angrenzenden europäischen<br />
Nachbarländern, über die Internetseite www.ltur.com angeboten.<br />
6.3.3 Erwerb und /Nutzung der Fahrkarten, Geltungsdauer<br />
Die als „Fernweh-Ticket - international“ (Fahrkartenaufdruck „Fernweh-Ticket“) bezeichneten<br />
Online-Tickets können für ICE-/IC/EC/RJ/TGV-Verbindungen zwischen Deutschland<br />
und den europäischen Zielen über www.ltur.com für einfache Fahrt oder für Hin- und<br />
Rückfahrt erworben werden.<br />
Sie berechtigen am eingetragenen Geltungstag auf der Gesamtstrecke nur zur Fahrt in<br />
den ICE-/IC/EC/RJ/TGV-Zügen und zu den Zeiten, die im Online-Ticket „Fernweh-Ticket -<br />
international“ bezeichnet sind (Zugbindung).<br />
Die Nutzung von Nahverkehrszügen im Vor- und/oder Nachlauf ist nicht im Angebot enthalten.<br />
Es ist ggf. eine entsprechende, separate Fahrkarte zu erwerben.<br />
Soweit das bereitgestellte Kontingent aufgebraucht ist, ist ein Erwerb der Online-Tickets<br />
„Fernweh Ticket - international“ nicht mehr möglich.<br />
Die Online-Tickets „Fernweh-Ticket - international“ können ab dem jeweils Monatsersten<br />
bis spätestens 1 Tag vor Fahrtantritt ausschließlich im Internet unter.www.ltur.com erworben<br />
werden.<br />
Die Online-Tickets „Fernweh-Ticket - international“ werden nur für die 2.Klasse ausgegeben;<br />
ein Übergang in die 1. Klasse ist ausgeschlossen.<br />
6.3.4 Fahrpreis<br />
Die Online-Tickets „Fernweh-Ticket – international“ wird für 37 € pro Person für die einfache<br />
Fahrt ausgegeben. Ermäßigungen werden nicht gewährt.<br />
6.3.5 Umtausch und Erstattung<br />
Umtausch und Erstattung sind ausgeschlossen.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 52<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
6.4 Gutscheinaktion zur Fußball Europameisterschaft in Frankreich<br />
(Ausgabezeitraum und Einlösezeitraum: 01.04. bis 12.06.2016;<br />
Reisezeitraum: 08.06. bis 12.07.2016)<br />
6.4.1 Grundsatz<br />
Es gelten die Allgemeinen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> für die internationale Eisenbahnbeförderung<br />
von Personen (GCC-CIV/PRR), die Besonderen Internationalen <strong>Beförderungsbedingungen</strong><br />
für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC-NRT) und<br />
die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen gem. <strong>Beförderungsbedingungen</strong><br />
für Aktionsangebote der DB Fernverkehr AG (Tfv 600/E), in der jeweils aktuellen<br />
Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes<br />
ergibt.<br />
6.4.2 Aktionszeitraum<br />
Als Beilage zur Aprilausgabe des DFB-Journals werden Gutscheine im Wert von 10 € für<br />
Reisen zu Fußballspielen im Rahmen der Europameisterschaft 2016 ausgegeben.<br />
6.4.3 Einlösung der Coupons<br />
Die Gutscheine können im Zeitraum vom 01. April bis 12. Juni 2016 für Reisetage zwischen<br />
dem 08. Juni und 12 Juli 2016 bei allen personalbedienten DB Verkaufsstellen<br />
eingelöst werden.<br />
Die Coupons mit einem Rabattwert von 10 € werden auf eine Fahrkarte „Sparpreis<br />
Frankreich“ von Deutschland zu einem Bahnhof in Frankreich angerechnet, soweit der<br />
Bahnhof in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten ist und der Fahrkartenwert<br />
mindestens 70 € beträgt.<br />
Es kann grundsätzlich nur ein Gutschein pro Buchung eingelöst werden. Weitere Ermäßigungen<br />
werden nicht gewährt. Darüber hinaus gelten die Tarifbedingungen des Sparpreises<br />
Frankreich gem. Nr. 2.4.5.2.<br />
6.4.4 Umtausch, Erstattung, Barauszahlung<br />
Umtausch, Erstattung und Barauszahlung, sowie die gewerbsmäßige Weitergabe des<br />
Gutscheins sind ausgeschlossen.<br />
Gutscheine, die nicht im Aktionszeitraum eingelöst werden, verfallen.<br />
Bei Erstattung der Fahrkarte wird der jeweilige Gutschein-Betrag nicht berücksichtigt.<br />
6.5 E-Coupon „Karlsberg EM 2016"<br />
Ausgabezeitraum und Einlösezeitraum: 11.04. bis 31.05.2016)<br />
6.5.1 Grundsatz<br />
Es gelten die Allgemeinen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> für die internationale Eisenbahnbeförderung<br />
von Personen (GCC-CIV/PRR), die Besonderen Internationalen <strong>Beförderungsbedingungen</strong><br />
für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC-<br />
NRT) und die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Gutscheinen gem. <strong>Beförderungsbedingungen</strong><br />
für Aktionsangebote der DB Fernverkehr AG (Tfv 600/E), in der<br />
jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes<br />
ergibt.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 53<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
6.5.2 Aktionszeitraum<br />
In der Zeit vom 11. April bis 31. Mai 2016 enthalten Produkte der Karlsberg Brauerei<br />
GmbH Sammelpunkte (sog. „Urpins“), die entsprechend der Teilnahmebedingungen der<br />
Karlsberg Brauerei gegen einen E-Coupon im Wert von 10 € eingetauscht werden können.<br />
6.5.3 Einlösung der Coupons<br />
Die E-Coupons mit einem Rabattwert von 10 € können im Zeitraum vom 11. April bis<br />
31. Mai 2016 bei Buchung einer Fahrkarte zum Flexpreis nach Frankreich oder Sparpreis<br />
nach Frankreich eingelöst werden, sofern die gewünschte Verbindung in den elektronischen<br />
Vertriebssystemen der DB enthalten ist und der Fahrkartenwert mindestens 69 €<br />
beträgt.<br />
Die Einlösung der E-Coupons ist ausschließlich über die Website www.bahn.de als Onlineticket<br />
oder Handy-Ticket möglich.<br />
Es kann grundsätzlich nur ein Coupon pro Buchung eingelöst werden. Weitere Ermäßigungen<br />
werden nicht gewährt (ausgenommen BahnCard-Ermäßigung).<br />
Darüber hinaus gelten die Tarifbedingungen des Flexpreises nach Frankreich gem. Nr.<br />
2.4.5.1 bzw. des Sparpreises Frankreich gem. Nr. 2.4.5.2.<br />
6.5.4 Umtausch, Erstattung, Barauszahlung<br />
Umtausch, Erstattung und Barauszahlung, sowie die gewerbsmäßige Weitergabe des<br />
Gutscheins sind ausgeschlossen.<br />
Gutscheine, die nicht im Aktionszeitraum eingelöst werden, verfallen.<br />
Bei Erstattung der Fahrkarte wird der jeweilige Gutschein-Betrag nicht berücksichtigt.<br />
6.6 Hochgeschwindigkeitsverkehr Deutschland – Frankreich: Eröffnungsangebot zur<br />
Inbetriebnahme eines neuen Schnellfahrstreckenabschnitts in Frankreich<br />
6.6.1 Grundsatz<br />
Es gelten die Allgemeinen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> für die internationale Eisenbahnbeförderung<br />
von Personen (GCC-CIV/PRR) und die Besonderen Internationalen <strong>Beförderungsbedingungen</strong><br />
für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC-NRT)<br />
in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen<br />
nichts anderes ergibt.<br />
6.6.2 Aktionszeitraum, Geltungsbereich<br />
Im Zeitraum vom 12. bis 17. Mai 2016 werden Fahrkarten zum Angebot „Sparpreis Europa<br />
Frankreich“ gem. Nr. 2.4.5.2 für grenzüberschreitende Direktverbindungen zwischen<br />
den Halten der in Nr. 2.4.2 genannten Züge in der 2. Klasse bereits ab 29€ angeboten,<br />
wenn die Reise in der Zeit vom 03.07. bis 31.08.2016 stattfindet.<br />
Das Angebot ist limitiert und nur erhältlich, solange die durch das Verkehrsunternehmen<br />
bereitgestellten Kontingente nicht aufgebraucht sind.<br />
6.7 Variabler Flexpreis nach Österreich<br />
6.7.1 Grundsatz<br />
Es gelten die Allgemeinen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> für die internationale Eisenbahnbeförderung<br />
von Personen (GCC-CIV/PRR) und die Besonderen Internationalen <strong>Beförderungsbedingungen</strong><br />
für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung (SCIC-<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 54<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
NRT) in der jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen<br />
nichts anderes ergibt.<br />
6.7.2 Aktionszeitraum, Geltungsbereich<br />
6.7.3 Preis<br />
Im der Zeit vom 12. Juni bis 30. September 2016 sind Fahrkarten zum Flexpreis nach<br />
Österreich gem. Nr. 3.1.1 (direkter Weg und im Transit über Tschechien oder die<br />
Schweiz) abweichend zu Nr. 7.1 SCIC-NRT, sowohl zur einfachen Fahrt als auch für Hinund<br />
Rückfahrt zwei Tage gültig.<br />
Der Fahrpreis ist im Aktionszeitraum neben der gewählten Produkt- und Wagenklasse<br />
auch vom Reisetag abhängig. Die Anerkennung von Rabattkarten gem. Nr. 3.1.4 bleibt<br />
unberührt.<br />
SCIC-SB (13.12.2015) 55<br />
Stand 09.05.2016<br />
Tfv 711
Gültig ab 13. Dezember 2015<br />
Besondere Internationale <strong>Beförderungsbedingungen</strong><br />
der Deutschen<br />
Bahn AG für Reisen mit Fahrkarten mit<br />
integrierter Reservierung (SCIC-IRT)<br />
Gültig ab 13. Dezember 2015<br />
Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der DB Fernverkehr AG steht an diesem<br />
Regelwerk das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung<br />
zum Zwecke der Weitergabe an Dritte bedürfen der Zustimmung der DB Fernverkehr AG.<br />
Tarifverzeichnis Nr. 701/2
Geschäftsführung und Druck<br />
DB Fernverkehr AG<br />
Preismanagement - Implementierung - P.FMV 13<br />
Stephensonstr. 1<br />
D-60326 Frankfurt am Main<br />
Änderungen und Ergänzungen<br />
Bek.- Nr. TVA Nr. Gültig ab ... kurzer Inhalt<br />
1 262/46/2015 13.12.2015 Neuausgabe<br />
SCIC-IRT (13.12.2015) 2<br />
Tfv 701/2
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Eurostar 5<br />
1.1 Allgemeines, Geltungsbereich 5<br />
1.2 Angebote 5<br />
1.3 Preis 6<br />
1.4 Kinder 6<br />
1.5 Umtausch, Erstattungen 7<br />
SCIC-IRT (13.12.2015) 3<br />
Tfv 701/2
Einleitung<br />
Diese „Besonderen Internationalen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> der Deutschen Bahn AG für Reisen<br />
mit Fahrkarten mit integrierter Reservierung" gelten für sog. Globalpreisfahrkarten (Fahrkarten<br />
und Reservierung auf einem Beleg), wenn die Fahrkarte von der DB Vertrieb GmbH verkauft<br />
wurde.<br />
Die Einführung dieses Tarifs, etwaige Änderungen und Ergänzungen und seine Aufhebung werden<br />
im Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen<br />
des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA) bekannt gegeben.<br />
Die jeweils neueste Fassung dieses Tarifs ist darüber hinaus im Internet unter der Internetadresse<br />
www.bahn.de/AGB veröffentlicht.<br />
SCIC-IRT (13.12.2015) 4<br />
Tfv 701/2
1. Eurostar<br />
1.1 Allgemeines, Geltungsbereich<br />
Für die auf den Strecken Brüssel - London und Paris - London verkehrenden Eurostar –<br />
Züge werden IRT-Fahrkarten im personalbedienten Verkauf der DB ausgegeben.<br />
Für die Züge besteht Reservierungspflicht. Der Vorbuchungszeitraum beträgt 3 Monate.<br />
Die Reisenden müssen sich spätestens 45 Minuten vor der Abfahrt am Check-in befinden,<br />
da zu einem späteren Zeitpunkt keine Garantie mehr auf einen Sitzplatz gegeben ist.<br />
In der Verbindung Ashford - Calais-Fréthun werden nur Fahrkarten 2. Klasse ausgegeben.<br />
Für Reisen innerhalb des Kontinents (z.B. Brüssel – Lille) ist die Nutzung von Eurostar-<br />
Zügen nicht möglich.<br />
1.2 Angebote<br />
Für Reisen mit Eurostar zwischen dem europäischen Kontinent und den britischen Inseln<br />
können folgende Angebote erworben werden:<br />
Angebot<br />
Standard<br />
Konditionen<br />
In der 2. Klasse:<br />
Fahrpreis in 3 Preisstufen für alle Verbindungen, gültig an allen<br />
Tagen, je nach Verfügbarkeit:<br />
Preisstufe 1: Einfache Fahrt und Hin- und Rückfahrt<br />
Preisstufe 2: Nur Hin- und Rückfahrt<br />
Preisstufe 3: Nur Hin- und Rückfahrt<br />
In der 1. Klasse (Bezeichnung im Zug: "Standard Premier“):<br />
Business Premier<br />
Senior<br />
Fahrpreis in 2 Preisstufen für alle Verbindungen, gültig an allen<br />
Tagen, je nach Verfügbarkeit:<br />
Preisstufe 1: Einfache Fahrt und Hin- und Rückfahrt<br />
Preisstufe 2: Nur Hin- und Rückfahrt<br />
Besonderer Service: Bedienung am Sitzplatz (Zeitungen, kalter<br />
Imbiss, Steckdose am Platz)<br />
Angebot in der 1. Klasse für Geschäftsreisende für alle Verbindungen,<br />
gültig an allen Tagen. Einfache Fahrt und Hin- und<br />
Rückfahrt.<br />
Besonderer "Business Premier Service": Am-Platz-Service (Zeitung,<br />
warmes 3-Gang-Menü, Steckdose am Platz).<br />
Express-Check-In: bis 10 min. vor Abfahrt<br />
Angebot für Personen im Alter ab 60 Jahren (Nachweis beim<br />
Check-In Zug erforderlich), nur 2. Klasse<br />
SCIC-IRT (13.12.2015) 5<br />
Tfv 701/2
Angebot<br />
Konditionen<br />
Junior<br />
Kind<br />
Pass<br />
Gruppe Erwachsene<br />
Gruppe Kind<br />
Begleiter<br />
Angebot für Personen im Alter von 12 bis 25 Jahren (Nachweis<br />
beim Check-In erforderlich) nur 2. Klasse<br />
Fahrpreis für Kinder von 4 - 11 Jahren in bis zu 3 Preisstufen,<br />
passend zur Preisstufe des mitreisenden Erwachsenen.<br />
Kinder unter 4 Jahren zahlen den Fahrpreis, wenn für sie ein eigener<br />
Sitzplatz beansprucht wird.<br />
Angebot für Inhaber von Eurail--Global Pässen, BritRail-Pässen,<br />
Interrail-Pässen für die Strecken der Britischen Eisenbahnen<br />
(ATOC) und der Französischen Eisenbahnen (SNCF)<br />
Fahrpreis in 3 Preisstufen (1. Klasse nur 1 Preisstufe) für Gruppen<br />
von mindestens 10 bis zu 40 Personen, je nach Verfügbarkeit,<br />
nur gültig für Hin- und Rückfahrt<br />
Nur Verbindungen von/nach London.<br />
Fahrpreis in 3 Preisstufen (1. Klasse nur 1 Preisstufe) für Gruppenreisen<br />
von Kindern (4 - 11 Jahre) von mindestens 10 bis zu<br />
40 Personen, je nach Verfügbarkeit<br />
Nur Verbindungen von/nach London.<br />
Ermäßigter Preis für Begleitpersonen von Blinden und Rollstuhlfahrern<br />
Rollstuhlfahrer Fahrpreis für Rollstuhlfahrer, nur 1. Klasse, Platz in Wagen 9<br />
und 10, jeweils Sitz 13.<br />
1.3 Preis<br />
Es gelten die aktuellen Fahrpreise, die jeweils aufgrund einer Buchungsanfrage von den<br />
Verkaufssystemen ausgegeben werden.<br />
Die IRT-Preise gelten grundsätzlich für die einfache Fahrt und können kurzfristigen Änderungen<br />
unterliegen.<br />
Die IRT-Preise umfassen neben dem Fahrpreis auch das Entgelt für die Platzreservierung<br />
sowie zusätzliche Leistungen (z. B. Serviceangebote, Imbiss in der 1. Wagenklasse).<br />
1.4 Kinder<br />
Die Kinderfahrpreise gelten für Kinder im Alter von 4 - 11 Jahren. Jüngere Kinder werden<br />
unentgeltlich befördert, wenn für sie kein besonderer Sitzplatz beansprucht wird. Diese Kinder<br />
werden beim Check-In besonders erfasst.<br />
Kinder unter 12 Jahren müssen in Begleitung eines Erwachsenen reisen.<br />
SCIC-IRT (13.12.2015) 6<br />
Tfv 701/2
1.5 Umtausch, Erstattungen<br />
Umtausch und Erstattung von Fahrkarten sind gem. folgender Tabelle möglich.<br />
Der Umtausch einer Fahrkarte ist dabei nur innerhalb verschiedener Preisstufen des ursprünglich<br />
gewählten Angebots zugelassen.<br />
Tarifbezeichnung Umtausch Erstattung<br />
(Rückzahlung an Kunden)<br />
vor Abfahrt nach Abfahrt vor Abfahrt nach<br />
Abfahrt<br />
Standard<br />
alle Preisstufen<br />
ausgeschlossen 0%<br />
Business Premier<br />
beliebig oft<br />
(keine Erhebung des Transaktionsentgelts)<br />
100%<br />
(keine Erhebung des Transaktionsentgelts)<br />
Kinder<br />
Beliebig oft gegen Zahlung der Differenz<br />
zur nächsten, verfügbaren Preis-<br />
0%<br />
stufe *)<br />
Senior ausgeschlossen 0%<br />
Junior ausgeschlossen 0%<br />
Pass-Inhaber<br />
0%<br />
1. Klasse<br />
einmal<br />
(keine Erhebung des<br />
Transaktionsentgelts<br />
ausgeschlossen<br />
2. Klasse<br />
einmal<br />
(keine Erhebung des<br />
Transaktionsentgelts<br />
zugelassen,<br />
gegen Zahlung<br />
des Transaktionsentgelts<br />
Gruppe Erwachsene<br />
und Gruppe<br />
Kind<br />
bis 30 Tage vor Reiseantritt,<br />
gegen einmalige<br />
Zahlung des<br />
Transaktionsentgelts<br />
zulässig, danach ausgeschlossen<br />
ausgeschlossen<br />
bis 30 Tage: 90%<br />
bis 8 Tage: 50%<br />
danach: 0%<br />
0%<br />
Begleiter<br />
Rollstuhlfahrer<br />
beliebig oft<br />
(keine Erhebung des<br />
Transaktionsentgelts)<br />
beliebig oft<br />
(keine Erhebung des<br />
Transaktionsentgelts)<br />
100%<br />
100%<br />
*) Unabhängig von ggf. anfallenden Bearbeitungsentgelten des Vertriebs, berechnet Eurostar grundsätzlich<br />
ein Transaktionsentgelt von 40 €/Person je Umtausch- und Erstattungswunsch, es sei denn<br />
es ist – in der Tabelle - ausdrücklich ausgeschlossen<br />
SCIC-IRT (13.12.2015) 7<br />
Tfv 701/2
Gültig ab 13. Dezember 2015<br />
Besondere Internationale<br />
<strong>Beförderungsbedingungen</strong> der<br />
Deutschen Bahn AG für Reisen mit<br />
Rail Pass Tickets (SCIC-RPT)<br />
Gültig ab 13. Dezember 2015<br />
Stand: 01. April 2016<br />
Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der DB Fernverkehr AG steht an diesem<br />
Regelwerk das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung<br />
zum Zwecke der Weitergabe an Dritte bedürfen der Zustimmung der DB Fernverkehr AG.<br />
Tarifverzeichnis Nr. 701/3<br />
SCIC-RPT (ab 13.12.2015) 1<br />
Bek. 3 vom 01.04.2016<br />
Tfv 701/3
Geschäftsführung und Druck<br />
DB Fernverkehr AG<br />
Preismanagement - Implementierung - V.FMV 13<br />
Stephensonstr. 1<br />
D-60326 Frankfurt am Main<br />
Änderungen und Ergänzungen<br />
Bek.-Nr. TVA Nr. Gültig ab ... kurzer Inhalt<br />
1 262/46/2015 13.12.2015 Neuausgabe<br />
2 28/05/2016 01.02.2016 Neue Aktionsangebote<br />
Nr. 4.6: Interrail – Frühlingsrabatt<br />
Nr. 4.7: German Rail Pass – Promotion<br />
“Springtime Special”<br />
Nr. 4.8: Eurail Global und Select Pass 2 Länder -<br />
Promotion Extra Day<br />
3 xx/13/2016 01.04.2016 Nr. 1.2: Wegfall der Bedingung bei Senioren<br />
Nr. 1.4: Inkludierung der sog. Anreise in den<br />
Interrail Globalpass<br />
Nr. 1.11: Erleichterung bei Nutzung flexibler Interrail-<br />
Pässe für die KD Schifffahrtsgesellschaft<br />
Nr. 1.12, 2.9, 3.12: Aufnahme gestohlener Fahrkartenbestände<br />
als Missbrauchstatbestand<br />
Nr. 1.15 redaktionelle Änderung der Überschrift<br />
Nr. 4.2, 4.3: Löschung abgelaufener Aktionsangebote<br />
Nr. 4.9 Neues Aktionsangebot „German Rail Pass „Euro“<br />
Anlagen: Aktualisierung<br />
SCIC-RPT 2<br />
Bek. 3 vom 01.04.2016<br />
Tfv 701/3
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Interrail 5<br />
2. Eurail Global Pass, Eurail Select Pass 14<br />
3. German Rail Pass, German Rail Twin Pass und German Rail Youth Pass 20<br />
4. Aktionsangebote 25<br />
Anlage 1: Interrail - Preise 29<br />
Anlage 2: Eurail-Preise und Länderkombinationen 32<br />
Anlage 3: German Rail Pässe - Preise 49<br />
Anlage 4: Eurail-Aktionsangebote - Preise 50<br />
SCIC-RPT 3<br />
Bek. 3 vom 01.04.2016<br />
Tfv 701/3
Einleitung<br />
Diese „Besonderen Internationalen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> der Deutschen Bahn AG" gelten für<br />
Rail Pass Tickets, also Fahrkarten für die Passangebote Interrail, Eurail und German Rail, wenn<br />
die Fahrkarte von der DB Vertrieb GmbH verkauft wurde. Für die in Deutschland (DB-Strecken)<br />
liegenden Streckenteile dieser RPT-Fahrkarte gelten die BB Personenverkehr, sofern nachfolgend<br />
keine anderen Regelungen genannt sind.<br />
Die Einführung dieses Tarifs, etwaige Änderungen und Ergänzungen und seine Aufhebung werden<br />
im Tarif- und Verkehrsanzeiger für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Eisenbahnen<br />
des Öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TVA) bekannt gegeben.<br />
Die jeweils neueste Fassung dieses Tarifs ist darüber hinaus im Internet unter der Internetadresse<br />
www.bahn.de/AGB veröffentlicht.<br />
SCIC-RPT 4<br />
Bek. 3 vom 01.04.2016<br />
Tfv 701/3
1. Interrail<br />
1.1 Allgemeines<br />
Es gelten die Allgemeinen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> für die internationale Eisenbahnbeförderung<br />
von Personen (GCC-CIV/PRR) und die Besonderen Internationalen <strong>Beförderungsbedingungen</strong><br />
der Deutschen Bahn AG für Reisen mit Rail Pass Tickets (SCIC-RPT) in der<br />
jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes<br />
ergibt. Bei Nutzung eines CNL-Zuges gelten zusätzlich die Besonderen Internationalen<br />
<strong>Beförderungsbedingungen</strong> für die Beförderung von Personen und Gepäck in Nachtzügen<br />
(SCIC NT).<br />
Für die in nur einem Land geltenden Interrail One Country Pässe können zudem noch die <strong>Beförderungsbedingungen</strong><br />
des Binnenverkehrs der jeweiligen Bahn/des jeweiligen Landes gelten.<br />
Als Gemeinschaftsangebot der unter 1.3 aufgeführten europäischen Beförderer (Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />
und Schifffahrtsgesellschaften) werden Netzfahrkarten an Jugendliche,<br />
Erwachsene und Kinder als<br />
- Interrail Global Pass, gültig bei allen Beförderern und als<br />
- Interrail One Country Pass für ein einzelnes Land bzw. eine Gruppe von Ländern<br />
ausgegeben.<br />
Darüber hinaus können zeitlich begrenzte Aktions-Angebote gemäß der in Nr 4. aufgeführten<br />
Bedingungen erworben werden.<br />
1.2 Berechtigte<br />
Zum Erwerb des Angebots sind berechtigt<br />
- Erwachsene ab 26 Jahren<br />
- Jugendliche ab 12 Jahren bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs. Das 26. Lebensjahr<br />
darf am 1. Geltungstag des Passes noch nicht vollendet sein.<br />
- Senioren ab 60 Jahren.<br />
Die Reisenden müssen nachweisen können, dass sie in einem in Nr. 1.23 aufgeführten europäischen<br />
Land ihren Wohnsitz haben.<br />
Personen mit Wohnsitz in den Überseegebieten europäischer Staaten sind nicht zum Kauf<br />
von Interrail Pässen berechtigt.<br />
Lebensalter und Wohnsitz sind durch Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses<br />
nachzuweisen.<br />
Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland ist der Erwerb eines Interrail Pass für Deutschland<br />
(Interrail Germany Pass) ausgeschlossen.<br />
SCIC-RPT 5<br />
Bek. 3 vom 01.04.2016<br />
Tfv 701/3
1.3 Beteiligte Beförderer<br />
Am Angebot sind folgende Eisenbahnverkehrsunternehmen beteiligt, wobei nicht jeder Beförderer<br />
beide Interrail-Pässe (Global Pass und One Country Pass) anerkennt:<br />
Beförderer<br />
Interrail<br />
Global<br />
Pass<br />
Interrail One<br />
Country Pass<br />
ATOC Britische Eisenbahnen (außer in Nordirland) Ja Ja<br />
ATTICA<br />
Attica Group (Superfast Ferries, Blue Star Ferries<br />
zwischen Griechenland und Italien) Ja Ja 1)<br />
BDZ Bulgarische Staatseisenbahnen Ja Ja<br />
CD Tschechische Staatsbahnen Ja Ja<br />
CFL Luxemburgische Eisenbahnen Ja Ja 2)<br />
CFR Rumänische Eisenbahnen Ja Ja<br />
CP Portugiesische Eisenbahnen Ja Ja<br />
DB Deutsche Bahn Ja Ja<br />
DSB<br />
Dänische Staatsbahnen (einschließlich „Arriva“, „DSB<br />
S-Tog“ und „DSB First“), ausgeschlossen sind die<br />
DSB-Züge “IC Bornholm” zwischen Kopenhagen und<br />
Ystad<br />
HZ Kroatische Eisenbahnen Ja Ja<br />
IE Irische Eisenbahnen (inkl. Nordirland) Ja Ja<br />
MAV<br />
Minoan<br />
MZ<br />
Ungarische Staatseisenbahnen, einschl. Privatbahnen<br />
GYSEV zwischen Györ und Sopron<br />
Minoan Lines (Fähren zwischen Griechenland und<br />
Italien) Ja Nein<br />
Eisenbahnen der ehem. jugoslawischen Republik<br />
Mazedonien Ja Ja<br />
NS Niederländische Eisenbahnen Ja Ja 2)<br />
NSB Norwegische Staatsbahnen Ja Ja 3)<br />
ÖBB<br />
Österreichische Bundesbahnen einschließlich Privatbahn<br />
ROeEE zwischen Ebenfurth und Sopron, west-<br />
BAHN zwischen Wien und Salzburg sowie MICOTRA<br />
PKP Polnische Staatsbahnen Ja Ja<br />
RENFE Spanische Staatsbahnen Ja Ja<br />
SBB<br />
SJ<br />
Schweizerische Bundesbahnen einschl. einiger<br />
Privatbahnen (s. Punkt 1.19)<br />
Schwedische Staatsbahnen, einschließlich der Privatbahnen<br />
“Arlanda Express“, „Connex“, „Merresor“,<br />
„Tågkompaniet“<br />
SNCB Belgische Eisenbahnen Ja Ja 2)<br />
SNCF Französische Eisenbahnen Ja Ja<br />
SV<br />
(ehem. ZS)<br />
Serbische Eisenbahnen Ja Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
SCIC-RPT 6<br />
Bek. 3 vom 01.04.2016<br />
Tfv 701/3
SZ Slowenische Eisenbahnen Ja Ja<br />
SCIC-RPT 7<br />
Bek. 3 vom 01.04.2016<br />
Tfv 701/3
Beförderer<br />
Interrail<br />
Global<br />
Pass<br />
Interrail One<br />
Country Pass<br />
TCDD Türkische Staatsbahnen Ja Ja<br />
TRAINOSE Griechische Eisenbahnen Ja Ja 1)<br />
Trenitalia Italienische Staatsbahnen, einschließlich MICOTRA Ja Ja 1)<br />
WESTbahn in Österreich Ja Ja<br />
VR Finnische Staatsbahnen Ja Ja<br />
ZCG Eisenbahnen von Montenegro Ja Nein<br />
ZFBH/ZSR<br />
Eisenbahnen der Föderation von Bosnien-<br />
Herzegowina und der Republik Srpska Ja Nein<br />
ZSSK Slowakische Eisenbahnen Ja Ja<br />
1) Der Interrail ATTICA Pass berechtigt zur Nutzung internationaler und innergriechischer Schiffsverbindungen der<br />
ATTICA Group.<br />
Die TRAINOSE bietet für ihre Strecken einen „Interrail Greece Pass“ und zusammen mit ATTICA einen „Interrail<br />
Greece Plus Pass“ an.<br />
Die Trenitalia bietet für ihre Strecken einen „Interrail Italy Pass“ und zusammen mit ATTICA einen „Interrail Italy<br />
Plus Pass“ an.<br />
2) CFL, NS und SNCB bieten gemeinsam den „Interrail Benelux Pass“ an.<br />
3) nur in der 2. Klasse erhältlich<br />
Die Beförderer können bestimmte Züge und Schiffe von der Benutzung mit Interrail Pässen<br />
ausschließen. Bei der DB ist die Reise in Autozügen, Sonderzügen und Museumsbahnen<br />
mit Interrail Pässen ausgeschlossen.<br />
1.4 Geltungsbereich<br />
Ein Interrail Pass berechtigt<br />
- beim One Country Pass zur freien Fahrt auf dem Streckennetz des/der gewählten<br />
Beförderer(s),<br />
- beim Global Pass zur freien Fahrt auf dem Streckennetz aller beteiligten Beförderer,<br />
außer im Wohnsitzland. Im Wohnsitzland berechtigt der Global Pass zu je einer<br />
freien Fahrt vom Abfahrtsbahnhof bis zur Grenze bzw. zu einem Flughafen sowie<br />
bei der Rückfahrt umgekehrt ab Grenze bzw. Flughafen bis zum Zielbahnhof.<br />
- zum freien bzw. ermäßigten Eintritt in bestimmte Verkehrs-/Eisenbahnmuseen,<br />
- zur Inanspruchnahme bestimmter Vergünstigungen (z.B. ermäßigte Hotelübernachtungen,<br />
Eintritte in Museen) bei bestimmten Anbietern („Bonuspartner“).<br />
Das Wohnsitzland muss sowohl beim Kauf als auch während der Reise nachgewiesen werden.<br />
Neben der Freifahrt auf den Strecken der TRAINOSE, bzw. der TI, berechtigt der „Interrail<br />
Greece Plus Pass“, bzw. der „Interrail Italy Plus“ Pass, in der 2. Klasse zusätzlich zur Fahrt<br />
in der niedrigsten Schiffsklasse (Deckpassage) und in der 1. Klasse zur Fahrt im Schlafbereich<br />
(Ruhesessel) auf der Linie Ancona – Igoumenitsa/Patras und Bari – Igoumenitsa/Patras<br />
der Schifffahrtsgesellschaften Superfast Ferries (SF) und Blue Star Ferries<br />
(BSF) der ATTICA - Group.<br />
Die Benutzung einer höheren Schiffsklasse ist gegen Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen<br />
den Preisen der niedrigsten Schiffsklasse (z. B. Deckpassage) und der benutzten<br />
Schiffsklasse zugelassen.<br />
SCIC-RPT 8<br />
Bek. 3 vom 01.04.2016<br />
Tfv 701/3
1.5 Geltungsdauer<br />
Interrail One Country-Pässe gelten immer 1 Monat und werden mit folgenden Nutzungsdauern,<br />
als sog. Flexi-Pässe ausgegeben:<br />
- an 3 frei wählbaren Tagen,<br />
- an 4 frei wählbaren Tagen,<br />
- an 6 frei wählbaren Tagen,<br />
- an 8 frei wählbaren Tagen.<br />
Die Interrail One Country Pässe erhalten die Bezeichnung (Aufdruck) des Landes/der Schifffahrtsgesellschaft<br />
in englischer Sprache, z.B. „Interrail Germany Pass“ etc.<br />
Interrail Global-Pässe werden mit folgenden Geltungsdauern ausgegeben<br />
- an 5 frei wählbaren Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 15 Tagen (Flexi),<br />
- an 7 frei wählbaren Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 1 Monat (Flexi),<br />
- an 10 frei wählbaren Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 1 Monat (Flexi),<br />
- an 15 frei wählbaren Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 1 Monat (Flexi),<br />
- an 15 aufeinander folgenden Tagen (fortlaufend),<br />
- an 22 aufeinander folgenden Tagen (fortlaufend,<br />
- für einen ganzen Monat (fortlaufend).<br />
Die Geltungsdauer kann an jedem Tag des Monats beginnen, sie endet bei Interrail Pässen<br />
mit einmonatiger Geltungsdauer am vorhergehenden Tag des folgenden Monats. Bei Interrail<br />
Pässen mit 1. Geltungstag ab dem 1. eines Monats endet die einmonatige Geltungsdauer<br />
am letzten Tag des Monats. Die Geltungsdauer wird nicht verlängert.<br />
Die Geltungsdauer bei Interrail Global-Pässen beginnt am 1. Geltungstag um 00:00 Uhr und<br />
endet am letzten Geltungstag um 24:00 Uhr. Gleiches gilt für die Reisetage bei den flexiblen<br />
Interrail Pässen (Nutzung von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr pro Tag), bei denen der Inhaber die<br />
Reisetage selbst einträgt. Bei der Nutzung der Nachtfähren, die mit einem Interrail Pass gratis<br />
genutzt werden können, kann zwischen der Eintragung des Abfahrts- und des Ankunftstages<br />
gewählt werden. Zur Benutzung bei durchgehenden Nachtreisezügen siehe Nr. 1.11.<br />
1.6 Kinder<br />
Bis zu 2 Kinder (4 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem Interrail Pass für Erwachsene<br />
kostenlos reisen. Allein reisende Kinder (4 bis 11 Jahre) müssen im Besitz eines Interrail<br />
Passes für Jugendliche (Youth) sein.<br />
1.7 Preise: siehe Anlage 1<br />
1.8 Zuschläge<br />
Die Zuschläge für zuschlagpflichtige Züge, Liegeplatz- und Bettplatzzuschläge, Bett- und<br />
Kabinenplatzzuschläge auf Schiffen sowie Reservierungsentgelte werden in voller Höhe erhoben.<br />
Weitere Zuschläge siehe Nr. 1.18.<br />
1.9 Vorverkauf<br />
Die Interrail-Pässe können mit Ausnahme zeitlich begrenzter Aktionsangebote gem. Nr. 4 elf<br />
Monate im Voraus gekauft werden, auch mehrere Pässe gleichzeitig mit aufeinanderfolgender<br />
Geltungsdauer.<br />
1.10 Fahrkarten<br />
Die Pässe müssen in einen speziellen Interrail-Umschlag geheftet werden. Der Interrail -<br />
Umschlag enthält einen Fragebogen (Travel Diary) für den obligatorischen Eintrag der jeweiligen<br />
Reisestrecke. Beim Kauf eines Global Pass erhält der Reisende eine Informationsbroschüre<br />
(„Reisetipps“) sowie eine Streckennetzkarte („Map“). Der Passumschlag enthält die<br />
Benutzungsbestimmungen.<br />
SCIC-RPT 9<br />
Bek. 3 vom 01.04.2016<br />
Tfv 701/3
1.11 Benutzung der Pässe<br />
Vor Antritt der Reise - Bahn oder Schiff – ist bei Interrail Pässen mit flexiblen Geltungstagen<br />
vom Reisenden in das dafür vorgesehenen Kalenderfeld der Reisetag zweistellig mit dokumentenechtem<br />
Schreiber einzutragen (Beispiel: 1. Dezember = 01 eintragen usw.). Bei allen<br />
Global Pässen ist auf dem Travel Report (Bestandteil des Umschlags) Datum, Abgangsort,<br />
Zielort und Reiseweg einzutragen. Die Eintragungen werden vom Personal des Abgangsbahnhofs<br />
bzw. Einschiffungshafens oder vom Kontrollpersonal im Zug bzw. Schiff geprüft,<br />
erforderlichenfalls ergänzt oder berichtigt und mit dem Tagesstempel oder mit dem Prüfzeichen<br />
versehen. Der Interrail Pass ist nicht übertragbar; er gilt nur, wenn der Name des Inhabers,<br />
das Wohnsitzland und die Nummer eines Ausweisdokuments (Personalausweis oder<br />
Reisepass) eingetragen sind.<br />
Der Interrail Pass muss bei jeder Fahrkartenkontrolle zusammen mit demselben Ausweisdokument<br />
(Personalausweis oder Reisepass), dass beim Kauf vorgelegt wurde und dessen Inhaber<br />
und Nummer auf dem Fahrkartenbeleg eingetragen ist, vorgezeigt werden.<br />
Bei allen Pässen mit flexibler Geltungsdauer kann die Reise bei Benutzung von durchgehenden<br />
Nachtzügen oder über Nacht fahrenden IC Bussen bereits am Vortag ab 19 Uhr des<br />
auf dem Pass eingetragenen Reisetages angetreten werden, jedoch nicht bei Zügen im Vorlauf<br />
und nicht, wenn der erste Reisetag der erste Geltungstag des Passes ist. Für die Inanspruchnahme<br />
von Bonusermäßigungen (Nr. 1.18 bis 1.21) muss der Interrail Pass für den<br />
jeweiligen Geltungsbereich beim entsprechenden Anbieter vorgelegt werden.<br />
Bei flexiblen Pässen ist hierfür der Eintrag eines Nutzungstages nicht erforderlich.<br />
Interrail-Pässe 1.Klasse gelten auch zur Fahrt in der 2.Klasse.<br />
1.12 Missbrauch von Interrail Pässen<br />
Interrail-Pässe,<br />
- die gefälscht sind (Scan, Kopie, auf gestohlenen Fahrkartenbeständen, etc.),<br />
- die von Unbefugten benutzt werden,<br />
- deren Geltungsdauer abgelaufen ist,<br />
- in denen radiert, abgeändert oder überschrieben wurde,<br />
- zu denen das Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), mit dem der<br />
Pass gekauft wurde und dessen Nummer auf dem Fahrkartenbeleg eingetragen ist,<br />
nicht vorgelegt werden kann,<br />
werden ersatzlos eingezogen.<br />
Die Benutzer solcher Interrail Pässe werden als Reisende ohne gültige Fahrkarte behandelt.<br />
Bei eindeutigen Betrugsfällen ist die Bundespolizei zu verständigen.<br />
1.13 Verlust oder Diebstahl<br />
Bei Verlust oder Diebstahl des Interrail Passes bzw. der ermäßigten DB-Fahrkarten sind Ersatz<br />
oder Erstattung ausgeschlossen.<br />
1.14 Erstattung<br />
Unbenutzte Pässe werden von der Verkaufsstelle, die den Pass ausgefertigt hat, gegen<br />
Rückzahlung des vollen Preises abzüglich 15% erstattet, wenn die Rückgabe vor Beginn der<br />
Geltungsdauer oder am 1. Geltungstag erfolgt, bzw. wenn ein spätestens am 1.Geltungstag<br />
eisenbahnseitig als unbenutzt gekennzeichneter Pass vorgelegt wird.<br />
Der Erstattungsantrag eines unbenutzten Passes ist spätestens 1 Monat nach dem letzten<br />
Geltungstag des Passes zu stellen.<br />
SCIC-RPT 10<br />
Bek. 3 vom 01.04.2016<br />
Tfv 701/3
In allen anderen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung. Für die in einer niedrigeren<br />
Klasse durchgeführten Reisen besteht kein Erstattungsanspruch. Die Erstattung der ermäßigten<br />
DB-Fahrkarte richtet sich nach den BB Personenverkehr der DB.<br />
1.15 Fahrten zwischen Abgangsbahnhof und Grenze bzw. Flughafen und umgekehrt<br />
Inhaber von Interrail Global-Pässen mit Wohnsitz in Deutschland können den Interrail Global<br />
Pass für den deutschen Streckenteil vom Abfahrtsbahnhof in Deutschland bis zur Grenze<br />
bzw. zu einem Flughafen in Deutschland und bei der Rückfahrt umgekehrt ab Grenze bzw.<br />
deutschem Flughafen bis zum Zielbahnhof innerhalb der Geltungsdauer ihres Passes nutzen.<br />
Diese Strecken sowie die Reisedaten sind auf dem im Umschlag integrierten Fragebogen<br />
(Travel Diary) in einem besonderen Abschnitt einzutragen.<br />
1.16 Übergang in die 1. Wagenklasse<br />
Der Übergang in die 1. Klasse ist zugelassen. Für die in der 1. Klasse zurückzulegende<br />
Strecke wird der Unterschied zwischen den gewöhnlichen Fahrpreisen für einfache Fahrt<br />
beider Klassen erhoben. Bei Benutzung zuschlagpflichtiger Züge ist außerdem der tarifmäßige<br />
Zuschlag zu zahlen.<br />
1.17 Fahrgastrechte<br />
Bei Ausfall und/oder Verspätung von Zügen (bzw. anderen Verkehrsmitteln der am Angebot<br />
beteiligten Bahnen und Schifffahrtslinien) in mindestens 3 Fällen, die jeweils zu einer verspäteten<br />
Ankunft von mindestens 60 Minuten am Zielort führen, besteht Anspruch auf Entschädigung.<br />
1.17.1 Entschädigung bei Interrail Global-Pässen<br />
Für die Interrail Global Pässe wird die Entschädigung anhand des gezahlten Fahrpreises<br />
und der genutzten Tage nach einem besonderen Berechnungsverfahren ermittelt.<br />
Anträge auf Entschädigung per Post sind zu richten an:<br />
EURAIL Group G.I.E.<br />
P.O. Box 2112<br />
3500 GC Utrecht, Niederlande<br />
Das besondere Formular kann unter: www.eurailgroup.com/compensation heruntergeladen<br />
werden. Entschädigungen werden nur ausgezahlt, wenn der berechnete Betrag höher als<br />
16 € ist.<br />
1.17.2 Entschädigung bei Interrail One Country-Pässen<br />
Für Interrail One Country Pässe wird bei mindestens 2 Verspätungsfällen von mindestens<br />
60 Minuten pro Fall eine pauschale Entschädigung von 10 € – unabhängig von der Klasse,<br />
auf die der Pass lautet – gewährt.<br />
Die Anträge sind über das Fahrgastrechte-Formular zu richten an das:<br />
Servicecenter Fahrgastrechte<br />
D-60647 Frankfurt am Main<br />
Sie erhalten das Formular im Zug, am DB Service Point, im DB Reisezentrum oder als Online-Formular<br />
unter www.bahn.de/fahrgastrechte.<br />
SCIC-RPT 11<br />
Bek. 3 vom 01.04.2016<br />
Tfv 701/3
1.18 Zuschläge, Reservierungsentgelt<br />
Für Inhaber von Interrail Pässen bzw. ermäßigten Fahrkarten gelten bei den beteiligten<br />
Bahnen unterschiedliche Bestimmungen (aktuelle Informationen siehe unter<br />
www.interrail.eu).<br />
♦ Nachtreisezüge der City Night Line (CNL)<br />
Für die Benutzung der Nachtreisezüge der City Night Line (CNL) mit Interrail Pässen ist ein<br />
Aufpreis (für die „Deluxe“-Kategorien ist ein Pass 1. Klasse erforderlich) zu zahlen.<br />
♦ EC-Züge nach Polen:<br />
Inhaber von Interrail Pässen brauchen zur Nutzung der Züge eine Reservierung. Die Reservierung<br />
kostet 4,50 €.<br />
♦ IC Bus:<br />
Alle IC Busse sind reservierungspflichtig. Für die Nutzung ist deshalb eine kostenpflichtige<br />
Reservierung in Höhe von 4,50 € erforderlich. Voraussetzung ist, dass das Passangebot die<br />
gesamte Strecke abdeckt. Ansonsten ist für den fehlenden Streckenteil eine Fahrkarte zu<br />
erwerben.<br />
Deckt das Passangebot nur einen Teil der Strecke ab, so ist für den fehlenden Streckenteil<br />
eine Fahrkarte zu erwerben. Wird beim Kauf der Fahrkarte gleichzeitig ein Sitzplatz reserviert,<br />
so ist die Reservierung für die gesamtstrecke kostenfrei.<br />
♦ DB-ÖBB-Kooperationsverkehr Brenner:<br />
Die zwischen München und Bolzano/Bozen – Verona/Bologna/Venedig verkehrenden EC-<br />
Züge des DB-ÖBB-Kooperationsverkehrs sind aufpreispflichtig. Inhaber von Interrail Global-<br />
Pässen erwerben das Angebot „Pass 1“ (11, € in der 1. Klasse, 7 € in der 2. Klasse). Inhaber<br />
von Interrail One Country-Pässen, die nicht die gesamte Fahrtstrecke abdecken, müssen<br />
für den/die fehlenden Streckenteile eine Fahrkarte erwerben.<br />
1.19 Ermäßigungen der Beförderer<br />
Einige Beförderer gewähren bei Vorlage des „Interrail Passes“ eine Ermäßigung oder Sonderpreise,<br />
z.B. freien oder ermäßigten Eintritt in Eisenbahn-/Verkehrsmuseen. Die jeweils<br />
aktuellen Ermäßigungen können den Übersichten auf www.interrail.eu oder der Rail Planner<br />
App entnommen werden.<br />
1.20 Ermäßigungen der Bonuspartner<br />
Bestimmte Partnerunternehmen („Bonuspartner“) gewähren bei Vorlage des „Interrail Passes“<br />
Ermäßigungen oder Sonderpreise. Die jeweils aktuellen Ermäßigungen können den<br />
Übersichten auf www.interrail.eu oder der Rail Planner App entnommen werden.<br />
Beim Besuch des DB Museums in Nürnberg erhalten Inhaber von Interrail Pässen, die bei<br />
der DB gelten (Interrail Global-Pass / Interrail Germany Pass), einmal kostenfreien Eintritt<br />
(www.dbmuseum.de).<br />
1.21 Anwendungsbereich Schweiz<br />
In der Schweiz sind „Interrail Global Pässe“ und „Interrail Switzerland" Pässe auch auf bestimmten<br />
Strecken privater Verkehrsunternehmen gültig bzw. es werden Ermäßigungen gewährt.<br />
Die jeweils aktuellen Ermäßigungen können den Übersichten auf www.interrail.eu<br />
oder der Rail Planner App entnommen werden.<br />
SCIC-RPT 12<br />
Bek. 3 vom 01.04.2016<br />
Tfv 701/3
1.22 Übersicht der Länder, deren Bewohner zum Kauf eines Interrail Passes berechtigt<br />
sind<br />
Albanien<br />
Montenegro<br />
Andorra<br />
Niederlande<br />
Belgien<br />
Norwegen<br />
Bosnien-Herzegowina<br />
Österreich<br />
Bulgarien<br />
Polen<br />
Dänemark (incl. Färöer-Inseln, ohne Grönland) Portugal<br />
Deutschland<br />
Rumänien<br />
Estland<br />
Russland<br />
Finnland<br />
San Marino<br />
Frankreich<br />
Serbien<br />
Griechenland<br />
Slowakei<br />
Großbritannien (incl. Gibraltar)<br />
Slowenien<br />
Irland<br />
Spanien (auch Melilla, Ceuta<br />
Island<br />
und Kanarische Inseln)<br />
Italien<br />
Schweden<br />
Kroatien<br />
Schweiz<br />
Lettland<br />
Tschechien<br />
Liechtenstein<br />
Türkei<br />
Litauen<br />
Ukraine<br />
Luxemburg<br />
Ungarn<br />
Malta<br />
Vatikanstadt<br />
Mazedonien<br />
Weißrussland<br />
Moldawien<br />
Zypern<br />
Monaco<br />
SCIC-RPT 13<br />
Bek. 3 vom 01.04.2016<br />
Tfv 701/3
2. Eurail Global Pass, Eurail Select Pass<br />
2.1 Allgemeines<br />
Es gelten die Allgemeinen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> für die internationale Eisenbahnbeförderung<br />
von Personen (GCC-CIV/PRR) und die Besonderen Internationalen <strong>Beförderungsbedingungen</strong><br />
der Deutschen Bahn AG für Reisen mit Rail Pass Tickets (SCIC-RPT) in der<br />
jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes<br />
ergibt. Bei Nutzung eines CNL-Zuges gelten zusätzlich die Besonderen Internationalen<br />
<strong>Beförderungsbedingungen</strong> für die Beförderung von Personen und Gepäck in Nachtzügen<br />
(SCIC NT).<br />
Für Reisen in Deutschland und Europa werden außerhalb Europas und bei der DB<br />
- Eurail Global Pässe und Eurail Select Pässe (für 2, 3 oder 4 Länder) für die 1. Klasse<br />
(bei Select Pässen für 2 Länder auch 2. Klasse),<br />
- Eurail Global und Eurail Select Pässe Saver für die 1 . Klasse (bei Select Pässen für 2<br />
Länder auch 2. Klasse) für Gruppen von 2 bis max. 5 Personen sowie<br />
- Eurail Global Pässe Youth und Eurail Select Pässe Youth (für 2, 3 oder 4 Länder) für<br />
die 1. und 2. Klasse für Jugendliche bis 25 Jahren<br />
durch autorisierte Verkaufsstellen (Hilfsstellen gem. Nr. 2.13) ausgegeben.<br />
Den Eurail Global Pass Youth / Eurail Select Pass Youth erhalten nur Jugendliche im Alter<br />
von 12 bis einschließlich 25 Jahre. Das 26. Lebensjahr darf am 1. Geltungstag des Passes<br />
noch nicht vollendet sein.<br />
Außerhalb Europas werden außerdem Eurail Select Pässe 2 Länder für die Kombinationen<br />
Austria-Germany, Denmark-Germany, Germany-Switzerland, France-Germany, Germany-<br />
Poland, Germany-Sweden, Czech-Republic-Germany ausgegeben.<br />
Außerhalb Europas und über DB-Hilfsstellen wird der Eurail Select Pass 2 Länder Benelux-<br />
Germany ausgegeben.<br />
2.2 Berechtigte<br />
Die Pässe erhalten nur Personen mit ständigem Wohnsitz außerhalb<br />
- Europas,<br />
- der Türkei,<br />
- der Russischen Föderation<br />
Darüber hinaus:<br />
- außerhalb Europas lebende Europäer<br />
- in Deutschland stationierte Angehörige der kanadischen, bzw. US-Armee und –<br />
Luftwaffe.<br />
2.3 Geltungsbereich bei der DB<br />
Die Pässe berechtigen zur beliebigen Benutzung aller fahrplanmäßigen DB-Züge - sowie<br />
Züge anderer Betreiber, die DB-Fernverkehrsfahrkarten akzeptieren - auf den Schienenstrecken<br />
der DB, einschließlich S-Bahnen, in der Klasse, für die der Pass gilt und zu Fahrten:<br />
- auf den Fährschiffen Puttgarden - Rødby; Sassnitz – Trelleborg (nur bei Nutzung des<br />
Nachtzuges Berlin-Malmö)<br />
- im „Shopping Express Bus“ von Frankfurt ins Outlet Center „Wertheim Village” und<br />
von München ins Outlet Center “Ingolstadt Village”<br />
Die Pässe berechtigen ferner zur Inanspruchnahme einer Fahrpreisermäßigung auf bestimmten<br />
Bergbahnen, Fährlinien und Schiffen (siehe Nr. 2.14).<br />
In Autozügen, Sonderzügen und Museumsbahnen werden die Pässe zur Fahrt nicht anerkannt.<br />
SCIC-RPT 14<br />
Bek. 3 vom 01.04.2016<br />
Tfv 701/3
2.4 Beförderer<br />
Beförderer<br />
ATTICA<br />
Eurail Global<br />
Pass<br />
Eurail Select<br />
Pass<br />
Attica Group (Superfast Ferries, Blue Star Ferries<br />
zw. Griechenland und Italien) Ja Ja<br />
BDZ Bulgarische Staatseisenbahnen Ja Ja<br />
CD Tschechische Staatsbahnen Ja Ja<br />
CFL Luxemburgische Eisenbahnen Ja Ja 1)<br />
CFR Rumänische Eisenbahnen Ja Ja<br />
CP Portugiesische Eisenbahnen Ja Ja<br />
DB Deutsche Bahn Ja Ja<br />
DSB<br />
Dänische Staatsbahnen (einschl. „Arriva“,<br />
„DSB S-Tog“) mit Ausnahme der DSB-Züge<br />
“IC Bornholm” Kopenhagen – Ystad<br />
HZ Kroatische Eisenbahnen Ja Ja<br />
IE Irische Eisenbahnen (inkl. Nordirland) Ja Ja<br />
MAV-START<br />
MINOAN<br />
Ungarische Staatseisenbahnen sowie Privatbahn<br />
GYSEV zw. Györ und Sopron<br />
Minoan Lines (Fähren zwischen Griechenland<br />
und Italien) Ja Nein<br />
NS Niederländische Eisenbahnen Ja Ja 1)<br />
NSB Norwegische Staatsbahnen Ja Ja<br />
ÖBB<br />
PKP<br />
Österreichische Bundesbahnen sowie Privatbahn<br />
ROeEE zwischen Ebenfurth und Sopron Ja Ja<br />
PKP Intercity S.A, inkl. Przewozy Regionalne<br />
sp z o.o Ja Ja 3)<br />
RENFE Spanische Staatsbahnen Ja Ja<br />
SBB<br />
SJ<br />
Schweizerische Bundesbahnen einschl. einiger<br />
Privatbahnen (siehe Eurail Pass Guide oder<br />
www.eurailgroup.org)<br />
Schwedische Staatsbahnen einschl. der Privatbahnen<br />
“Arlanda Express“, „Connex“, „Merresor“,<br />
„Tågkompaniet“<br />
SNCB/NMBS Belgische Eisenbahnen Ja Ja 1)<br />
SNCF Französische Eisenbahnen Ja Ja<br />
SV (ehem. ZS) Serbische Eisenbahnen Nein Ja 2)<br />
SZ Slowenische Eisenbahnen Ja Ja<br />
TCDD Türkische Staatsbahnen Ja Ja<br />
TRAINOSE Griechische Eisenbahnen Ja Ja 1)<br />
TRENITALIA Italienische Staatsbahnen Ja Ja<br />
VR Finnische Staatsbahnen Ja Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
SCIC-RPT 15<br />
Bek. 3 vom 01.04.2016<br />
Tfv 701/3
Beförderer<br />
Eurail Global Eurail Select<br />
Pass Pass<br />
WESTbahn Zwischen Wien und Salzburg Ja Ja<br />
ZFBH Eisenbahnen von Bosnien-Herzegowina Ja Nein<br />
ZPCG Eisenbahnen von Montenegro Nein Ja 2)<br />
ZRS<br />
Eisenbahnen der Republik Srpska in Bosnien-<br />
Herzegowina Ja Nein<br />
ZSSK Slowakische Eisenbahnen Ja Ja<br />
1) Bei Eurail Select Pass: CFL, NS und SNCB/NMBS bilden das „Land“ BENELUX<br />
2)<br />
Bei Eurail Select Pass: ZPCG und SV bilden das „Land“ MONTENEGRO/SERBIA<br />
3) nur Select Pass 2 Länder<br />
2.5 Art der Pässe, Geltungsdauer<br />
Die Geltungsdauer aller Pässe beginnt am ersten Geltungstag um 0:00 Uhr und endet am<br />
letzten Geltungstag um 24:00 Uhr.<br />
Bei allen Pässen mit flexibler Geltungsdauer kann bei Benutzung von durchgehenden<br />
Nachtzügen die Reise bereits am Vortag ab 19 Uhr des auf dem Pass eingetragenen Reisetages<br />
angetreten werden, jedoch nicht bei Zügen im Vorlauf und nicht, wenn der erste<br />
Reisetag der erste Geltungstag ist.<br />
Die Art der Pässe sowie deren Geltungsdauer und Besonderheiten sind nachstehend aufgeführt.<br />
2.5.1 Eurail Global Pässe<br />
für Gruppen<br />
(2 bis 5 Personen)<br />
Angebot<br />
wahlweise<br />
gültig für:<br />
Eurail Global Pass<br />
1. Klasse<br />
- 15 Tage<br />
- 22 Tage<br />
- 1 Monat<br />
- 2 Monate<br />
- 3 Monate<br />
- 5 Tage innerhalb von<br />
1 Monat<br />
7 Tage innerhalb von<br />
1 Monat<br />
für Jugendliche bis 25 Jahren<br />
Eurail Global Pass<br />
Saver, 1. Klasse<br />
- 15 Tage<br />
- 22 Tage<br />
- 1 Monat<br />
- 2 Monate<br />
- 3 Monate<br />
- 5 Tage innerhalb<br />
von 1 Monat<br />
7 Tage innerhalb von<br />
1 Monat<br />
Eurail Global Pass<br />
Youth, 1. und 2. Klasse<br />
- 15 Tage<br />
- 22 Tage<br />
- 1 Monat<br />
- 2 Monate<br />
- 3 Monate<br />
- 5 Tage innerhalb von<br />
1 Monat<br />
7 Tage innerhalb von<br />
1 Monat<br />
- 10 Tage innerhalb<br />
von 2 Monaten<br />
- 15 Tage innerhalb<br />
von 2 Monaten<br />
- 10 Tage innerhalb<br />
von 2 Monaten<br />
- 15 Tage innerhalb<br />
von 2 Monaten<br />
- 10 Tage innerhalb<br />
von 2 Monaten<br />
- 15 Tage innerhalb<br />
von 2 Monaten<br />
SCIC-RPT 16<br />
Bek. 3 vom 01.04.2016<br />
Tfv 701/3
2.5.2 Eurail Select Pass<br />
Mit einer Geltungsdauer von 4 (nur beim Select Pass für 2 Länder), 5, 6, 8, oder 10 Tagen<br />
innerhalb von 2 Monaten und für zwei, drei oder vier aneinander grenzende Länder (oder<br />
durch Bahn-/Schifffahrtsstrecken verbundene Länder) werden folgende Eurail Select Pässe<br />
ausgegeben:<br />
- Eurail Select Pass (nur 1. Klasse für erwachsene Einzelreisende, bei Select Pässen<br />
für 2 Länder auch 2. Klasse),<br />
- Eurail Select Pass Saver (nur 1. Klasse, bei Select Pässen für 2 Länder auch 2. Klasse)<br />
für Gruppen von 2 bis max. 5 Personen).<br />
- Eurail Select Pass Youth (1. und 2. Klasse, für Jugendliche),<br />
2.6 Preise siehe Anlage 2<br />
Die Verkaufspreise der Pässe (in €) für die Ausgabe-Hilfsstellen in Europa gem. Nr. 2.13<br />
sind in Anlage 2 dargestellt.<br />
Eurail Select Pässe werden für zwei, drei oder vier aneinander grenzende Länder (oder<br />
durch Bahn-/Schifffahrtsstrecken verbundene Länder) ausgegeben. Abhängig von der Länderauswahl<br />
ergibt sich der Preis in den Stufen Niedrig (LOW), Mittel (MEDIUM), Hoch<br />
(HIGH).<br />
Die Zuordnung der wählbaren Länderkombinationen zu den Preisstufen und die dazugehörigen<br />
Preise sind in Anlage 2 dargestellt.<br />
2.6.1 Kinder<br />
Bis zu 2 Kinder (4 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem Eurail Global Pass oder<br />
Select Pass für Erwachsene kostenlos reisen. Allein reisende Kinder (4 bis 11 Jahre) müssen<br />
im Besitz eines Eurail-Pass Global oder Select für Jugendliche sein.<br />
2.6.2 Zuschläge<br />
Die Pässe berechtigen zur Benutzung zuschlagpflichtiger Züge ohne Zahlung eines Zuschlags<br />
oder Aufpreises für ICE. Entgelt für die Reservierung von Sitzplätzen sowie die Zuschläge<br />
für Bett- und Liegeplätze werden in voller Höhe erhoben. Für die Benutzung der City<br />
Night Line sowie der ICE-/TGV-Züge im internationalen Verkehr zwischen Deutschland und<br />
Frankreich wird ein besonderer Aufpreis erhoben.<br />
Die zwischen München und Bolzano/Bozen – Verona/Bologna/Venedig verkehrenden EC-<br />
Züge des DB ÖBB-Kooperationsverkehrs sind aufpreispflichtig. Inhaber von Eurail-<br />
Globalpässen oder Eurail Select-Pässen, die die gesamte Strecke abdecken, müssen eine<br />
Fahrkarte „Pass 1“ (1. Kl. 11,00 EUR, 2 Kl. 7,00 EUR) erwerben. Inhaber von Eurail Select -<br />
Pässen, die nicht die gesamte Fahrtstrecke abdecken, müssen für den/die fehlenden<br />
Streckenteile eine Fahrkarte erwerben.<br />
Für die im deutschen Binnenverkehr sowie in internationalen Verbindungen verkehrenden IC<br />
Busse ist eine kostenpflichtige Reservierung in Höhe von 4,50 € erforderlich. Voraussetzung<br />
ist, dass das Passangebot die gesamte Strecke abdeckt. Ansonsten ist für den fehlenden<br />
Streckenteil eine Fahrkarte zu erwerben.<br />
2.7 Ausgabe der Pässe<br />
Es werden (außerhalb Europas ausschließlich elektronisch, in Europa durch die Bahnen<br />
elektronisch oder manuell erstellte) Pässe nach besonderem Muster ausgegeben. Pässe<br />
müssen in den speziellen Eurail Pass-Umschlag geheftet werden, der die Benutzungsbestimmungen<br />
und einen Fragebogen (Travel Diary) für den obligatorischen Eintrag der jeweiligen<br />
Reisestrecke enthält.<br />
Die Pässe werden bis zu 11 Monate vor dem 1. Geltungstag ausgegeben.<br />
SCIC-RPT 17<br />
Bek. 3 vom 01.04.2016<br />
Tfv 701/3
Beim Kauf eines Eurail Global oder Eurail Select Pass erhält der Reisende eine Informationsbroschüre<br />
(„Eurail Pass Guide“) sowie eine Streckennetzkarte („Eurail Map“).<br />
Von außereuropäischen Ausgabestellen ohne Eintragung des Geltungszeitraumes ausgegebene<br />
Pässe (open date) müssen vor der ersten Benutzung einer Verkaufsstelle zur Eintragung<br />
des ersten und letzten Geltungstages sowie Anbringung des Tagesstempels vorgelegt<br />
werden (Gültigschreibung).<br />
2.8 Benutzung der Pässe<br />
Die Pässe werden auf den Namen des Inhabers ausgestellt. Sie sind nicht übertragbar und<br />
gelten nur zusammen mit dem Reisepass oder einem gleichwertigen Ausweisdokument.<br />
Der Eurail Global Pass Saver/Eurail Select Pass Saver gilt nur in Verbindung mit dem Control<br />
Voucher (Kontrollabschnitt), auf dem die Namen der Reisenden eingetragen sind.<br />
Vor Antritt der Reise - Bahn oder Schiff – ist bei Eurail Global Pass/Eurail Global Pass<br />
Youth/Eurail Global Pass Saver mit flexibler Geltungsdauer und allen Eurail Select und Regional<br />
Pässen vom Reisenden in die dafür vorgesehenen Kalenderfelder der Reisetag mit<br />
dokumentenechtem Schreiber zweistellig einzutragen (Beispiel: 1. Dezember = 01 / 12 eintragen,<br />
usw.).<br />
Auf dem Travel Diary (Bestandteil des Umschlags) ist bei allen Eurail Pässen Datum, Abgangsort,<br />
Zielort und Reiseweg einzutragen. Die Eintragungen werden vom Personal des<br />
Abgangsbahnhofs bzw. Einschiffungshafens oder vom Kontrollpersonal im Zug bzw. Schiff<br />
geprüft, erforderlichenfalls ergänzt oder berichtigt und mit dem Tagesstempel oder mit dem<br />
Prüfzeichen versehen. Der Eurail Pass ist nicht übertragbar; er gilt nur, wenn der Name des<br />
Inhabers, das Wohnsitzland und die Nummer eines Ausweisdokuments (Personalausweis<br />
oder Reisepass) eingetragen sind.<br />
Der Eurail Pass muss bei jeder Fahrkartenkontrolle zusammen mit demselben Ausweisdokument<br />
(Personalausweis oder Reisepass), dessen Inhaber und Nummer auf dem Fahrkartenbeleg<br />
eingetragen ist, vorgezeigt werden.<br />
Bei allen Pässen mit flexibler Geltungsdauer kann die Reise bei Benutzung von durchgehenden<br />
Nachtzügen oder über Nacht fahrenden IC Bussen bereits am Vortag ab 19 Uhr des<br />
auf dem Pass eingetragenen Reisetages angetreten werden, jedoch nicht bei Zügen im Vorlauf<br />
und nicht, wenn der erste Reisetag der erste Geltungstag des Passes ist.<br />
2.9 Missbrauch von Eurail Pässen<br />
Eurail Pässe,<br />
- die gefälscht sind (Scan, Kopie, auf gestohlenen Fahrkartenbeständen, etc.),<br />
- die von Unbefugten benutzt werden,<br />
- deren Geltungsdauer abgelaufen ist,<br />
- in denen radiert, abgeändert oder überschrieben wurde,<br />
- zu denen das Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), mit dem der<br />
Pass gekauft wurde und dessen Nummer auf dem Fahrkartenbeleg eingetragen ist,<br />
nicht vorgelegt werden kann,<br />
werden ersatzlos eingezogen.<br />
Die Benutzer solcher Eurail Pässe werden als Reisende ohne gültige Fahrkarte behandelt.<br />
Bei eindeutigen Betrugsfällen ist die Bundespolizei zu verständigen.<br />
2.10 Erstattung<br />
Der Kaufpreis für unbenutzte Pässe wird von der Ausgabestelle abzüglich 15% für Storno<br />
erstattet, wenn die Pässe vor Beginn des Geltungszeitraumes zurückgegeben werden. In allen<br />
anderen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung (Ausnahme: Reiseabbruch aufgrund<br />
von zwingenden Gründen wie Krankheit oder Sterbefällen).<br />
SCIC-RPT 18<br />
Bek. 3 vom 01.04.2016<br />
Tfv 701/3
2.11 Verlust, Diebstahl<br />
Bei Verlust oder Diebstahl der Pässe sind Ersatz oder Erstattung ausgeschlossen.<br />
2.12 Übergang in die 1. Wagenklasse<br />
Bei Übergang in die 1. Wagenklasse mit einem Eurail Global Pass Youth oder Eurail Select<br />
Pass 2 Länder/Eurail Select Pass Youth wird für die in der 1. Klasse zurückzulegende Strecke<br />
der Unterschied zwischen den gewöhnlichen Fahrpreisen für einfache Fahrt beider<br />
Klassen erhoben.<br />
2.13 Eurail-Hilfsstellen der DB<br />
Im Bereich der DB sind Eurail Pässe ausschließlich bei folgenden Verkaufsstellen (Eurail-<br />
Hilfsstellen / Aid Offices) erhältlich:<br />
Berlin Hbf, Dresden Hbf, Düsseldorf Hbf, Frankfurt(M) Hbf, Frankfurt (M) Flughafen, Hamburg<br />
Hbf, Hannover Hbf, Heidelberg Hbf, Köln Hbf, Leipzig Hbf, München Hbf, München<br />
Flughafen, Stuttgart Hbf, DB UK Surbiton (London), DB UK c/o STA Travel, London<br />
2.14 Weitere Ermäßigungen<br />
Zahlreiche Partner in den am Eurail Pass-Angebot beteiligten Ländern gewähren bei Vorlage<br />
eines gültigen Eurail Passes Ermäßigungen, Sonderpreise oder kostenlose Leistungen.<br />
Eine aktuelle Übersicht ist der jährlich neu aufgelegten Broschüre „Eurail Pass Guide“ oder<br />
über www.eurailgroup.com oder der Rail Planner App zu entnehmen.<br />
In Deutschland z.B.:<br />
- zu einer Ermäßigung von 20% auf der Buslinie „Romantische Straße“ (Frankfurt (M) -<br />
Würzburg - Rothenburg ob der Tauber – Augsburg – München/Füssen); (Saisonverkehr<br />
April - Oktober)<br />
- zu einer Ermäßigung von 20% auf den Schiffen der Köln-Düsseldorfer Deutschen<br />
Rheinschiffahrt AG (KD) im Tageslinienverkehr auf dem Rhein zwischen Mainz und<br />
Köln und der Mosel zwischen Koblenz und Cochem.<br />
- zu einer Ermäßigung von 10% bei der Bayerischen Zugspitzbahn<br />
2.15 Fahrgastrechte<br />
Bei Ausfall und/oder Verspätung von Zügen (bzw. anderen Verkehrsmitteln der am Angebot<br />
beteiligten Bahnen und Schifffahrtslinien) in mindestens 3 Fällen, die jeweils zu einer verspäteten<br />
Ankunft von mindestens 60 Minuten am Zielort führen, besteht Anspruch auf Entschädigung.<br />
Für alle Eurail Pässe (Global, Select) wird die Entschädigung anhand des gezahlten Fahrpreises<br />
und der genutzten Tage nach einem besonderen Berechnungsverfahren ermittelt.<br />
Das besondere Formular kann unter: www.eurailgroup.com/compensation.aspx heruntergeladen<br />
werden.<br />
Anträge auf Entschädigung per Post sind zu richten an:<br />
EURAIL Group G.I.E.<br />
P.O. Box 2112<br />
3500 GC Utrecht<br />
Niederlande<br />
Alternativ kann der Entschädigungsantrag auch online eingereicht werden unter:<br />
www.eurailgroup.com/compensation.aspx<br />
Entschädigungen werden nur ausgezahlt, wenn der berechnete Betrag höher als 16 € ist.<br />
SCIC-RPT 19<br />
Bek. 3 vom 01.04.2016<br />
Tfv 701/3
3. German Rail Pass, German Rail Twin Pass und German Rail Youth Pass<br />
3.1 Grundsatz<br />
Es gelten die Allgemeinen <strong>Beförderungsbedingungen</strong> für die internationale Eisenbahnbeförderung<br />
von Personen (GCC-CIV/PRR) und die Besonderen Internationalen <strong>Beförderungsbedingungen</strong><br />
der Deutschen Bahn AG für Reisen mit Rail Pass Tickets (SCIC-RPT) in der<br />
jeweils aktuellen Fassung, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes<br />
ergibt. Bei Nutzung eines CNL-Zuges gelten zusätzlich die Besonderen Internationalen<br />
<strong>Beförderungsbedingungen</strong> für die Beförderung von Personen und Gepäck in Nachtzügen<br />
(SCIC NT).<br />
3.2 Allgemeines<br />
Zur Belebung des Reiseverkehrs aus außereuropäischen Märkten nach Deutschland werden<br />
außerhalb Europas und bei der DB (bestimmte Verkaufsstellen und www.bahn.com)<br />
folgende Pässe verkauft:<br />
- German Rail Pass und German Rail Twin Pass für die 1. oder 2. Klasse,<br />
- German Rail Youth Pass für die 1. oder 2. Klasse für Jugendliche von 12 bis 25 Jahre<br />
- German Rail Tourpass für die 1. und 2. Klasse (nur durch Reiseveranstalter / Verkauf<br />
exklusiv in außereuropäischen Märkten).<br />
Bis zu 2 Kinder (6 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem German Rail Pass für Erwachsene<br />
kostenlos reisen. Allein reisende Kinder (4 bis 11 Jahre) müssen im Besitz eines<br />
German Rail Pass für Jugendliche sein.<br />
Diese konsekutiven German Rail Pässe (siehe Nr. 3.4) werden auch als Online-Ticket ausgegeben.<br />
Es gelten die Bedingungen gemäß Nr. 6.2 SCIC-NRT.<br />
Darüber hinaus können zeitlich begrenzte German Rail Pass-Angebote gemäß der in<br />
Nr. 4. genannten Bedingungen für Aktionsangebote erworben werden.<br />
3.3 Berechtigte<br />
Die Pässe erhalten nur Personen mit ständigem Wohnsitz außerhalb<br />
- Europas,<br />
- der Türkei und<br />
- der Russischen Föderation<br />
- außerhalb Europas lebende Europäer<br />
- in Deutschland stationierte Angehörige der kanadischen bzw. US-Armee und –<br />
Luftwaffe.<br />
Der German Rail Twin Pass wird für 2 gemeinsam reisende Personen ausgestellt.<br />
Den German Rail Youth Pass erhalten nur Jugendliche im Alter von 12 bis einschließlich 25<br />
Jahre sowie allein reisende Kinder.<br />
Das 26. Lebensjahr darf am 1. Geltungstag des Passes noch nicht vollendet sein.<br />
SCIC-RPT 20<br />
Bek. 3 vom 01.04.2016<br />
Tfv 701/3
3.4 Geltungsbereich<br />
In Deutschland werden die Pässen ausgegeben als<br />
- FLEXI -Pass (mit Kalenderfeld) mit einer Geltungsdauer von 3, 4,5, 7 und 10, jeweils<br />
frei wählbaren Tagen innerhalb eines Monats<br />
In Übersee werden FLEXI –Pässe mit einer Geltungsdauer von 2, 3, 4, 5, 7 und 10 jeweils<br />
frei wählbaren Tagen (einschließlich German Rail Tourpass) innerhalb eines<br />
Monats ausgegeben;<br />
- CONSECUTIVE -Pass weltweit für 5, 10 oder 15 aufeinander folgende Tage.<br />
Diese Pässe werden auch als Online-Ticket über www.bahn.com verkauft.<br />
Bei der Ausgabe als Online-Ticket ist der Geltungszeitraum der Konsekutiv-Pässe bereits<br />
innerhalb des Buchungsprozesses durch den Kunden festzulegen und wird auf<br />
das Online-Ticket aufgedruckt (Beispiel für den 5-Tage-Pass: vom 02.05.14 -<br />
06.05.14). Eine nachträgliche Änderung dieses Geltungszeitraums ist nicht möglich.<br />
Der Pass gilt ohne weitere Anforderungen (z.B. Unterschrift, Gültigschreibung, Stempel<br />
o.ä.) ab dem aufgedruckten 1. Geltungstag.<br />
Die genannten Pässe berechtigen:<br />
- zur beliebigen Benutzung aller fahrplanmäßigen DB-Züge - sowie Züge anderer Betreiber,<br />
die DB-Fernverkehrsfahrkarten akzeptieren - auf den Schienenstrecken der<br />
DB, einschließlich S-Bahnen, in der Klasse, für die der Pass gilt<br />
- zur Fahrt ab und bis Puttgarden (Mitte See) sowie ab/bis Sassnitz (Gr).<br />
- zur Fahrt in EuroCity-Zügen der DB-ÖBB Kooperation auf der Brennerstrecke nach<br />
Österreich und Italien (EC-Züge mit Zielbahnhöfen Verona PN, Venezia SL oder Bologna<br />
C),<br />
- zur Fahrt in ICE-Zügen nach Belgien von/nach Liège G, Bruxelles Nord und Bruxelles<br />
Midi,<br />
- zur Fahrt nach Zielen der IC Bus-Linien nach Straßburg, Prag, Krakow, Antwerpen,<br />
Brüssel, London, Kopenhagen, Zagreb, Luxemburg, Vinkovci und Vukovar, wenn eine<br />
Sitzplatzreservierung in Höhe von 4,50 € erworben wurde.<br />
In Autozügen, Sonderzügen und Museumsbahnen werden die Pässe zur Fahrt nicht anerkannt.<br />
3.5 Vergünstigungen und Ermäßigungen für German Rail Pass-Reisende (Auswahl):<br />
- kostenfreie Nutzung des „Shopping Express Bus“ von Frankfurt ins Outlet Center<br />
„Wertheim Village” und von München ins Outlet Center “Ingolstadt Village<br />
- Ermäßigung von 20% auf den Schiffen der Köln-Düsseldorfer Deutschen Rheinschiffahrt<br />
AG (KD) im Tageslinienverkehr auf dem Rhein zwischen Mainz und Köln und der<br />
Mosel zwischen Koblenz und Cochem.<br />
- Ermäßigung von 20% auf der Buslinie (Saisonverkehr April - Oktober) „Romantische<br />
Straße“ (Frankfurt (M) - Würzburg - Rothenburg ob der Tauber – Augsburg – München/Füssen)<br />
- Ermäßigung von 10% bei der Bayerischen Zugspitzbahn<br />
Weitere Ermäßigungen sind in der jährlich neu aufgelegten German Rail Pass-Broschüre<br />
und unter www.bahn.com aufgelistet.<br />
SCIC-RPT 21<br />
Bek. 3 vom 01.04.2016<br />
Tfv 701/3
3.7 Kinder, Hunde<br />
Bis zu 2 Kinder (6 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem German Rail Pass für Erwachsene<br />
kostenlos reisen. Allein reisende Kinder (4 bis 11 Jahre) müssen im Besitz eines<br />
German Rail Pass für Jugendliche sein.<br />
Für Hunde wird der halbe Preis des jeweiligen German Rail Passes 2. Klasse für Erwachsene<br />
erhoben, unabhängig davon, in welcher Klasse sie reisen.<br />
3.8 Zuschläge, Reservierung<br />
Die Pässe berechtigen zur Benutzung zuschlagpflichtiger Züge ohne Zahlung eines Zuschlags<br />
oder Aufpreises für ICE. Das Entgelt für die Reservierung von Sitzplätzen sowie die<br />
Zuschläge für Bett- und Liegeplätze werden in voller Höhe erhoben. Für die Benutzung der<br />
City Night Line und der ICE-/TGV-Züge im internationalen Verkehr zwischen Deutschland<br />
und Frankreich wird ein besonderer Aufpreis erhoben.<br />
3.9 Ausgabe der Pässe<br />
Es werden (elektronisch erstellte) Pässe nach besonderem Muster ausgegeben. Pässe<br />
müssen in den speziellen German Rail Pass-Umschlag geheftet werden, der die Benutzungsbestimmungen<br />
enthält.<br />
Pässe, die als Online-Ticket gebucht wurden, besitzen keinen Umschlag. Die Benutzungsbedingungen<br />
werden als Hinweistexte zusammen mit dem Online-Ticket als pdf-Dokument<br />
versendet.<br />
Von Ausgabestellen ohne Eintragung des Geltungszeitraumes ausgegebene German Rail<br />
Pässe (open date) müssen vor der ersten Benutzung einer Verkaufsstelle der DB zur Eintragung<br />
des ersten und letzten Geltungstages sowie Anbringung des Tagesstempels vorgelegt<br />
werden (Gültigschreibung).<br />
3.10 German Rail Pass – Verkaufsstellen der DB<br />
Im Bereich der DB sind German Rail Pässe ausschließlich bei folgenden Verkaufsstellen<br />
(German Rail Pass-Hilfsstellen/Aid Offices) erhältlich:<br />
Basel Bad Bf, Berlin Hbf, Berlin Südkreuz, Berlin Zoologischer Garten, Bonn Hbf, Dresden<br />
Hbf, Düsseldorf Hbf, Düsseldorf Flughafen, DB France (Paris), Frankfurt (M) Hbf, Frankfurt<br />
(M) Flughafen, Hamburg Hbf, Hannover Hbf, Heidelberg Hbf, Kaiserslautern Hbf, Köln Hbf,<br />
Köln/Bonn Flughafen, Leipzig Hbf, München Hbf, München Flughafen, Nürnberg Hbf, Stuttgart<br />
Hbf, Wiesbaden Hbf, DB UK Surbiton (London), DB UK c/o STA Travel, London, DB<br />
France (Paris), DB Milano, DB-Verkaufsstelle Verona PN, DB-Agentur Zürich-Wipkingen<br />
sowie online unter www.bahn.com.<br />
SCIC-RPT 22<br />
Bek. 3 vom 01.04.2016<br />
Tfv 701/3
3.11 Benutzung der Pässe<br />
Die Pässe werden auf den Namen des Inhabers ausgestellt. Sie sind nicht übertragbar und<br />
gelten nur zusammen mit dem Reisepass oder einem gleichwertigen Ausweisdokument.<br />
Bei als Online-Ticket gekauften Konsekutiv-Pässen ist zusätzlich die zum Kauf der Pässe<br />
verwendete Kreditkarte als Identifikation erforderlich.<br />
German Rail Twin Pässe werden auf die Namen beider Inhaber ausgestellt (1 Pass für 2<br />
gemeinsam reisende Erwachsene).<br />
Vor der Benutzung am jeweiligen Tag ist bei German Rail FLEXI Pässen (mit Kalenderfeld)<br />
der Reisetag (Tag und Monat) mit dokumentenechtem Schreiber zweistellig (Beispiel: 1. Dezember<br />
= 01 eintragen usw.) in das entsprechende Kalenderfeld des Passes einzutragen.<br />
Die Geltungsdauer aller Pässe beginnt am ersten Geltungstag um 0:00 Uhr und endet am<br />
letzten Geltungstag um 24:00 Uhr.<br />
Konsekutive German Rail Pässe können an allen Tagen innerhalb des Geltungszeitraums<br />
zur Fahrt benutzt werden.<br />
Bei allen German Rail FLEXI Pässen (mit Kalenderfeld) kann bei Benutzung von durchgehenden<br />
Nachtzügen oder über Nacht fahrenden IC Bussen die Reise bereits am Vortag ab<br />
19:00 Uhr des auf dem Pass eingetragenen Reisetages angetreten werden, jedoch nicht bei<br />
Zügen im Vorlauf und nicht, wenn der erste Reisetag der erste Geltungstag ist.<br />
3.12 Missbrauch von German Rail Pässen<br />
German Rail Pässe,<br />
- die gefälscht sind (Scan, Kopie, auf gestohlenen Fahrkartenbeständen, etc.),<br />
- die von Unbefugten benutzt werden,<br />
- deren Geltungsdauer abgelaufen ist,<br />
- in denen radiert, abgeändert oder überschrieben wurde,<br />
- zu denen das Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), mit dem der<br />
Pass gekauft wurde und dessen Nummer auf dem Fahrkartenbeleg eingetragen ist,<br />
nicht vorgelegt werden kann,<br />
werden ersatzlos eingezogen.<br />
Die Benutzer solcher German Rail Pässe werden als Reisende ohne gültige Fahrkarte be<br />
handelt.<br />
Bei eindeutigen Betrugsfällen ist die Bundespolizei zu verständigen.<br />
3.13 Erstattung<br />
Der Kaufpreis für unbenutzte Pässe wird von der Ausgabestelle abzüglich 15% für Storno<br />
erstattet, wenn die Pässe vor Beginn des Geltungszeitraumes zurückgegeben werden. In allen<br />
anderen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung (Ausnahme: Reiseabbruch aufgrund<br />
von zwingenden Gründen wie Krankheit oder Sterbefällen).<br />
3.14 Verlust, Diebstahl<br />
Bei Verlust oder Diebstahl der Pässe ist Ersatz oder Erstattung ausgeschlossen.<br />
3.15 Übergang in die 1. Wagenklasse<br />
Mit Pässen 2. Klasse ist der Übergang in die 1. Klasse zugelassen.<br />
Bei den einzelnen Reisen wird für die in der 1. Klasse benutzte Strecke der Unterschied<br />
zwischen den gewöhnlichen Fahrpreisen für einfache Fahrt beider Klassen erhoben.<br />
Bei Übergang für die gesamte Geltungsdauer der German Rail Pässe oder der German Rail<br />
Twin Pässe 2. Klasse wird der Unterschied zwischen den Pass-Preisen der 2. und 1. Klasse<br />
berechnet.<br />
SCIC-RPT 23<br />
Bek. 3 vom 01.04.2016<br />
Tfv 701/3
3.16 Fahrgastrechte<br />
Bei Ausfall und/oder Verspätung von Zügen der DB in mindestens 3 Fällen, die jeweils zu<br />
einer verspäteten Ankunft von mindestens 60 Minuten am Zielort führen, besteht Anspruch<br />
auf Entschädigung.<br />
Für German Rail Pässe wird bei mindestens 3 Verspätungsfällen von mindestens 60 Minuten<br />
pro Fall eine pauschale Entschädigung gewährt von:<br />
- 5 € bei Pässen 2. Klasse,<br />
- 7,50 € bei Pässen 1. Klasse<br />
Die Anträge sind über das Fahrgastrechte-Formular zu richten an das:<br />
Servicecenter Fahrgastrechte<br />
D-60647 Frankfurt am Main<br />
Das Formular ist im Zug, am DB Service Point, im DB Reisezentrum oder als Online-<br />
Formular unter www.bahn.de/fahrgastrechte erhältlich.<br />
SCIC-RPT 24<br />
Bek. 3 vom 01.04.2016<br />
Tfv 701/3
4. Aktionsangebote<br />
4.1 "KD RHEIN PASS" für Fahrten mit der Köln Düsseldorfer Rheinschiffahrt AG<br />
Inhaber eines Interrail, Eurail oder German Rail - Passes bei allen DB-Vertriebsstellen/<br />
Vertriebspartnern in Übersee und dem DB UK Booking Center (London) gegen Vorlage ihres<br />
Passes und Zahlung von 28 € einen Voucher für einen "KD RHEIN PASS" erwerben.<br />
Der Voucher ist an allen Anlegestellen mit Fahrkartenverkauf der Köln-Düsseldorfer<br />
Rheinschiffahrt AG in einen KD RheinPass einlösbar.<br />
Gegen Vorlage des "KD RHEIN PASS" ist der beliebige Ein- und/oder Ausstieg an allen<br />
KD Anlegestellen zwischen Köln und Mainz (Rhein) und zwischen Koblenz und Cochem<br />
(Mosel) innerhalb des auf dem KD RHEIN PASS aufgedruckten Tages zugelassen. Es<br />
gelten die besonderen Angebotsbedingungen der Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschiffahrt<br />
AG.<br />
4.2 bleibt frei<br />
4.3 bleibt frei<br />
4.4 Eurail Global und Select Pass Promotion<br />
In der Zeit vom 19. Oktober 2015 bis 31. Dezember 2015 wird ein Aktionsangebot für Eurail<br />
Global- und Select Pass-Inhaber bei allen DB-Vertriebsstellen/Vertriebspartnern in Übersee<br />
und über die Website www.bahn.com angeboten.<br />
Die Fahrkarte mit dem zusätzlichen Aufdruck "Promo“ oder "Promotion" wird für den Reisezeitraum<br />
vom 01. November 2015 bis 31. März 2016 angeboten.<br />
Das Angebot kann von den in Nr. 2.2 genannten Berechtigten erworben werden und ermöglicht<br />
unbegrenzte Fahrten in der 1. oder 2. Klasse der DB-Züge gem. Nr. 2.3.<br />
Ein Übergang in die 1. Wagenklasse mit einem Pass 2. Klasse ist ausgeschlossen.<br />
Das Angebot wird in den genannten Varianten zu den in Anlage 4 genannten Preisen ausgegeben.<br />
Bis zu 2 Kinder (4 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem Eurail Global- oder Select<br />
Pass des Aktionsangebots für Erwachsene kostenlos mitreisen. Allein reisende Kinder (4<br />
bis 11 Jahre) müssen im Besitz eines Eurail Global- oder Select Passes für Jugendliche<br />
sein.<br />
Umtausch und Erstattung eines Angebots-Passes sind ausgeschlossen.<br />
4.5 Eurail Regional Pass Promotion “Extra Day”<br />
In der Zeit vom 19. Oktober 2015 bis 31. Dezember 2015 wird ein Aktionsangebot für Eurail<br />
Regional Pass-Inhaber bei allen DB-Vertriebsstellen/Vertriebspartnern in Übersee und über<br />
die Website www.bahn.com angeboten.<br />
Die Fahrkarte mit dem mit dem zusätzlichen Aufdruck "Promo“ oder "Promotion" wird für einen<br />
Reisezeitraum bis maximal 31. August 2016 angeboten.<br />
Das Angebot kann von den in Nr. 2.2 genannten Berechtigten erworben werden und ermöglicht<br />
unbegrenzte Fahrten in der 1. oder 2. Klasse der DB-Züge gem. Nr. 2.3.<br />
Ein Übergang in die 1. Wagenklasse mit einem Pass 2. Klasse ist ausgeschlossen.<br />
SCIC-RPT (ab 13.12.2015) 25<br />
Bek. 3 vom 01.04.2016<br />
Tfv 701/3
Das Angebot wird<br />
• in der 5-Tage Variante zum Preis des Regional-Passes für 4 Tagen und<br />
• in der 6 Tage-Variante zum Preis des Regional-Passes für 5 Tage<br />
• in der 7 Tage-Variante zum Preis des Regional-Passes für 6 Tage<br />
• in der 9 Tage-Variante zum Preis des Regional-Passes für 8 Tage<br />
• in der 11 Tage-Variante zum Preis des Regional-Passes für 10 Tage<br />
zu den in Anlage 5 angegebenen Preisen angeboten.<br />
Bis zu 2 Kinder (4 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem Eurail Regional Pass des<br />
Aktionsangebots für Erwachsene kostenlos mitreisen. Allein reisende Kinder (4 bis 11 Jahre)<br />
müssen im Besitz eines Eurail Regional Passes für Jugendliche sein.<br />
Umtausch und Erstattung eines Angebots-Passes sind ausgeschlossen.<br />
4.6 Interrail - Frühlingsrabatt<br />
In der Zeit vom 01.02.2016 bis 31.03.2016 wird ein Aktionsangebot „Interrail-<br />
Frühlingsrabatt“ bei den personalbedienten Verkaufsstellen der DB und über den Fahrkartenshop<br />
auf der Website www.bahn.de/www.bahn.com angeboten.<br />
Die Fahrkarte „Interrail Global Pass Promo“ wird in den Global Pass-Varianten gem. Nr. 1.5<br />
für den 1. Geltungstag im Zeitraum vom 01.02.2016 bis spätestens 16.05.2016 ausgegeben.<br />
Das Angebot erhalten gem. Nr. 1.2 Erwachsene, Jugendliche und Senioren für die 1. oder<br />
2. Klasse, Jugendliche nur für die 2. Klasse. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse mit einem<br />
Pass 2. Klasse ist ausgeschlossen.<br />
Das Angebot wird zu den in der Tabelle angegebenen Preisen ausgegeben.<br />
Preise in €<br />
gültig vom 01.02.2016 -<br />
31.03.2016<br />
5 Tage innerhalb<br />
von 15 Tagen<br />
7 Tage innerhalb von 1<br />
Monat<br />
10 Tage innerhalb<br />
von 1 Monat<br />
15 Tage innerhalb von 1<br />
SCIC-RPT 26<br />
Bek. 3 vom 01.04.2016<br />
Tfv 701/3<br />
Interrail<br />
Jugendliche<br />
Interrail<br />
Erwachsene<br />
Interrail<br />
Senioren<br />
1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse<br />
281 170 351 224 316 202<br />
334 209 417 268 376 241<br />
400 248 500 318 450 287<br />
492 307 615 394 553 354<br />
Monat<br />
15 Tage 442 287 553 352 498 317<br />
22 Tage 517 318 646 411 582 371<br />
1 Monat 669 407 836 532 753 479<br />
Umtausch und Erstattung des Angebots gelten die Bedingungen gem. Nr. 1.14.<br />
4.7 German Rail Pass – Promotion “Springtime Special”<br />
In der Zeit vom 01.02.2016 bis 31.03.2016 wird das Aktionsangebot „German Rail Pass –<br />
Springtime Special“ bei allen DB-Vertriebsstellen in Übersee, beim DB UK Booking Center<br />
(London) sowie über die Website www.bahn.com angeboten.<br />
Die Fahrkarte mit dem mit dem zusätzlichen Aufdruck "Promo“ oder "Promotion" wird für<br />
den Reisezeitraum vom 01.02.2016 bis 31.05.2016 angeboten. Der letztmögliche erste Geltungstag<br />
des Angebots ist der 01.05.2016.<br />
Das Angebot kann von den in Nr. 3.3 genannten Berechtigten erworben werden und ermöglicht<br />
unbegrenzte Fahrten in der 1. oder 2. Klasse der DB-Züge gem. Nr. 3.4.
Ein Übergang in die 1. Wagenklasse mit einem Pass 2. Klasse ist ausgeschlossen.<br />
Das Angebot wird in den genannten Varianten zu den in der Tabelle genannten Preisen<br />
ausgegeben.<br />
Bis zu 2 Kinder (6 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem German Rail Pass des Aktionsangebots<br />
für Erwachsene kostenlos mitreisen. Allein reisende Kinder (6 bis 11 Jahre)<br />
müssen im Besitz eines German Rail Pass für Jugendliche sein.<br />
Umtausch und Erstattung einer Fahrkarte „GRP-Promo“ sind ausgeschlossen.<br />
Preise in €<br />
gültig<br />
German Rail Pass German Rail Twin<br />
Pass<br />
German Rail Youth<br />
Pass<br />
vom 01.02.2016 – 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse<br />
31.03.2016<br />
Passvariante: FLEXI<br />
7 Tage innerhalb 294 218 440 326 235 174<br />
von 1 Monat<br />
Passvariante: CONSECUTIVE (auch als Online-Ticket)<br />
7 Tage 297 220 445 330 238 176<br />
4.8 Eurail Global und Select Pass 2 Länder - Promotion “Extra Day”<br />
In der Zeit vom 01.02.2016 bis 30.04.2016 wird ein Aktionsangebot für Eurail Global Passund<br />
Select Pass 2 Länder-Inhaber bei allen DB-Vertriebsstellen außerhalb Europas und<br />
über die Website www.bahn.com angeboten.<br />
Das Angebot kann von den in Nr. 2.2 genannten Berechtigten erworben werden und ermöglicht<br />
unbegrenzte Fahrten in der 1. oder 2. Klasse der DB-Züge gem. Nr. 2.3.<br />
Ein Übergang in die 1. Wagenklasse mit einem Pass 2. Klasse ist ausgeschlossen.<br />
Das Angebot wird<br />
- beim Eurail Global Pass<br />
• in der „17 Tage“ -Variante zum Preis des Global Passes für 15 Tage,<br />
• in der „25 Tage“ -Variante zum Preis des Global Passes für 22 Tage,<br />
• in der „1 Monat + 5 Tage“ -Variante zum Preis des Global Passes für 1 Monat,<br />
• in der „6 Tage/1 Monat“ -Variante zum Preis des Global Pass für 5 Tage / 1 Monat,<br />
• in der „8 Tage/1 Monat“ -Variante zum Preis des Global Pass für 7 Tage / 1 Monat,<br />
• in der „12 Tage/2 Monate“ -Variante zum Preis des Global Pass für 10 Tage / 2 Monate<br />
und<br />
• in der „17 Tage/2 Monate“ -Variante zum Preis des Global Pass für 15 Tage / 2 Monate<br />
- beim Eurail Select Pass 2 Länder<br />
• in der „5-Tage“ -Variante zum Preis des Regional-Passes für 4 Tage,<br />
• in der „6 Tage“ -Variante zum Preis des Regional-Passes für 5 Tage,<br />
• in der „7 Tage“ -Variante zum Preis des Regional-Passes für 6 Tage,<br />
• in der „9 Tage“ -Variante zum Preis des Regional-Passes für 8 Tage und<br />
• in der „11 Tage“ -Variante zum Preis des Regional-Passes für 10 Tage<br />
zu den in Anlage 4 angegebenen Preisen angeboten.<br />
Bis zu 2 Kinder (4 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem Eurail Global oder Select<br />
Pass 2 Länder des Aktionsangebots für Erwachsene kostenlos mitreisen. Allein reisende<br />
Kinder (4 bis 11 Jahre) müssen im Besitz eines Eurail Global oder Select Passes 2 Länder<br />
für Jugendliche sein.<br />
Umtausch und Erstattung eines Angebots-Passes sind ausgeschlossen.<br />
SCIC-RPT 27<br />
Bek. 3 vom 01.04.2016<br />
Tfv 701/3
4.9 German Rail Pass “Euro“ für Kunden aus Europa<br />
In der Zeit vom 01.04.2016 bis 30.09.2016 wird das konsekutive Aktionsangebot „German<br />
Rail Pass Euro“ für Kunden aus Europa bei allen DB-Vertriebsstellen in Europa, beim DB<br />
UK Booking Center (London) sowie im Internet auf www.bahn.de und www.bahn.com angeboten.<br />
Das Angebot ist auch als Online-Ticket zum Selbstausdruck erhältlich.<br />
Der German Rail Pass Euro wird für den Reisezeitraum vom 01.04.2016 bis 31.10.2016<br />
angeboten. Der letztmögliche erste Geltungstag des Angebots ist der 22.10.2016, bzw. der<br />
27.10.2016.<br />
Das Angebot kann von den in Nr. 1.2 genannten Berechtigten erworben werden und ermöglicht<br />
unbegrenzte Fahrten in der 1. oder 2. Klasse der DB-Züge gem. Nr. 3.4.<br />
Ein Übergang in die 1. Wagenklasse mit einem Pass 2. Klasse ist ausgeschlossen.<br />
Das Angebot wird in den genannten Varianten zu den in der Tabelle genannten Preisen<br />
ausgegeben.<br />
Bis zu 2 Kinder (6 bis 11 Jahre) können in Verbindung mit einem German Rail Pass Euro<br />
des Aktionsangebots für Erwachsene kostenlos mitreisen. Allein reisende Kinder (6 bis 11<br />
Jahre) müssen im Besitz eines German Rail Pass für Jugendliche sein.<br />
Umtausch und Erstattung einer Fahrkarte „German Rail Pass Euro“ sind ausgeschlossen.<br />
Preise in € gültig<br />
vom 01.04.2016 –<br />
German Rail Pass-<br />
Euro Erw.<br />
German Rail Pass<br />
Euro Jugendl.<br />
30.09.2016<br />
1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse<br />
5 Tage 288 213 230 171<br />
10 Tage 417 309 333 247<br />
SCIC-RPT 28<br />
Bek. 3 vom 01.04.2016<br />
Tfv 701/3
Interrail Anlage 1<br />
Anlage 1: Interrail - Preise<br />
1. Preise für Interrail- Globalpässe<br />
(Preise pro Person in €, gültig im Vertrieb der DB)<br />
Interrail Global Pass<br />
gültig ab 13.12.2015<br />
Erwachsene Senioren Jugendliche<br />
(Youth)<br />
1. Kl. 2. Kl. 1. Kl. 2. Kl. 1. Kl. 2. Kl.<br />
5 Tage innerhalb von 15 Tagen (Flexi) 413 264 372 238 331 200<br />
7 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 491 315 442 284 393 246<br />
10 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 588 374 529 338 471 292<br />
15 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 723 463 651 417 579 361<br />
15 Tage (fortlaufend) 650 414 586 373 520 338<br />
22 Tage (fortlaufend) 760 484 685 437 608 374<br />
1 Monat (fortlaufend) 983 626 886 564 787 479<br />
SCIC-RPT 29<br />
Anlage 1: Interrail - Preise<br />
Tfv 701/3
Interrail Anlage 1<br />
2. Preise für Interrail One Country Pässe<br />
Die angegebenen Preise (€) gelten für Fahrten in einem der angegebenen Länder<br />
Geltungsdauer Erwachsene Jugendliche (Youth)<br />
Preisgruppe I: Deutschland, Frankreich, Großbritannien<br />
1. Kl. 2. Kl. 1. Kl. 2. Kl.<br />
3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 317 203 254 154<br />
4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 349 223 279 164<br />
6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 445 283 356 208<br />
8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 492 313 394 232<br />
Preisgruppe II: "Italien Plus" (Italien inkl. Fähre Italien-Griechenland, Norwegen (nur 2.Kl.),<br />
Österreich, Schweden, Spanien<br />
3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 272 173 218 131<br />
4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 308 197 247 154<br />
6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 401 256 321 187<br />
8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 465 297 372 219<br />
Preisgruppe III: Benelux (Belgien und Luxemburg und Niederlande), Dänemark, Finnland,<br />
"Griechenland Plus" (Griechenland inkl. Fähre Italien-Griechenland), Irland<br />
(inkl. Nordirland), Italien, Schweiz<br />
3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 185 118 148 87<br />
4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 233 149 187 108<br />
6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 311 199 249 141<br />
8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 376 239 301 176<br />
Preisgruppe IV: Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei,<br />
Slowenien, Tschechische Republik, Türkei und Ungarn<br />
3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 121 78 97 57<br />
4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 148 95 119 69<br />
6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 197 125 158 93<br />
8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 231 148 185 107<br />
Preisgruppe V: ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien<br />
3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 89 56 71 42<br />
4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 121 78 97 57<br />
6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 166 106 133 81<br />
8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 199 126 159 91<br />
Preise, gültig für die Schifffahrtsgesellschaft Attica (GREEK ISLANDS PASS)<br />
6 Fahrten innerhalb von 1 Monat (Flexi) 240 172 210 156<br />
SCIC-RPT 30<br />
Anlage 1: Interrail - Preise<br />
Tfv 701/3
Interrail One Country Pässe (Forts.) Anlage 1<br />
Geltungsdauer<br />
Senioren<br />
1. Kl. 2. Kl.<br />
Preisgruppe I: Deutschland, Frankreich, Großbritannien<br />
3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 285 183<br />
4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 314 201<br />
6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 401 255<br />
8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 443 282<br />
Preisgruppe II: "Italien Plus" (Italien inkl. Fähre Italien-<br />
Griechenland, Norwegen (nur 2.Kl.), Österreich,<br />
Schweden, Spanien<br />
3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 245 156<br />
4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 277 177<br />
6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 361 231<br />
8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 419 267<br />
Preisgruppe III: Benelux (Belgien und Luxemburg und<br />
Niederlande), Dänemark, Finnland, "Griechenland<br />
Plus" (Griechenland inkl. Fähre Italien-<br />
Griechenland), Irland (inkl. Nordirland), Italien,<br />
Schweiz<br />
3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 167 106<br />
4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 210 134<br />
6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 280 179<br />
8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 339 215<br />
Preisgruppe IV: Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Polen,<br />
Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien,<br />
Tschechische Republik, Türkei und Ungarn<br />
3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 109 70<br />
4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 133 86<br />
6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 177 113<br />
8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 208 133<br />
Preisgruppe V: ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien,<br />
Serbien<br />
3 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 80 51<br />
4 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 109 70<br />
6 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 150 96<br />
8 Tage innerhalb von 1 Monat (Flexi) 179 114<br />
Preise, gültig für die Schifffahrtsgesellschaft Attica<br />
(GREEK ISLANDS PASS)<br />
6 Fahrten innerhalb von 1 Monat (Flexi) 216 155<br />
Der Interrail GREEK ISLANDS PASS berechtigt zur Nutzung internationaler und innergriechischer<br />
Schiffsverbindungen der ATTICA Group. Die TRAINOSE bietet für ihre Strecken einen „Interrail<br />
Greece Pass“ und zusammen mit ATTICA einen „Interrail Greece Plus Pass“ an.<br />
Die Trenitalia bietet für ihre Strecken einen „Interrail Italy Pass“ und zusammen mit ATTICA einen<br />
„Interrail Italy Plus Pass“ an.<br />
CFL, NS und SNCB bieten gemeinsam den „Interrail Benelux Pass“ an.<br />
SCIC-RPT 31<br />
Anlage 1: Interrail - Preise<br />
Tfv 701/3
Eurrail Pässe: Preise und Länderkombinationen Anlage 2<br />
Anlage 2: Eurail-Preise und Länderkombinationen<br />
1. Preise für Eurail Global Pass / Eurail Global Pass Saver Pässe<br />
(Preise pro Person in €, gültig für Vertrieb der DB-Hilfsstellen gem. Nr. 2.13)<br />
Geltungsdauer Eurail Global<br />
Pass<br />
Eurail Global<br />
Pass Saver<br />
Eurail Global<br />
Pass Youth<br />
1. Klasse 1. Klasse 1. Klasse 2. Klasse<br />
Varianten mit fortlaufender Geltungsdauer<br />
15 Tage 644 549 517 421<br />
22 Tage 830 707 665 542<br />
1 Monat 1019 868 817 665<br />
2 Monate 1437 1222 1151 936<br />
3 Monate 1771 1506 1418 1153<br />
Flexi<br />
5 Tage in 1 Monat 505 430 405 331<br />
7 Tage in 1 Monat 615 524 493 402<br />
10 Tage in 2 Monaten 758 646 608 496<br />
15 Tage in 2 Monaten 994 846 797 648<br />
2. Preise Eurail Select Pässe für 2 Länder:<br />
2.1 Kombinationen: Benelux-Deutschland, Dänemark-Deutschland, Frankreich-Deutschland,<br />
Österreich-Deutschland, Schweden-Deutschland, Schweiz-Deutschland, Tschechische Republik-Deutschland<br />
(Preise pro Person in €, gültig für Vertrieb der DB-Hilfsstellen gem. Nr. 2.13)<br />
Geltungsdauer<br />
Eurail<br />
Two Country<br />
Select Pass<br />
Eurail<br />
Two Country<br />
Select Pass Saver<br />
Eurail<br />
Two Country<br />
Select Pass Youth<br />
1. Kl. 2. Kl. 1. Kl. 2. Kl. 1. Kl. 2. Kl.<br />
4 Tage in 2 Monaten 349 280 297 240 280 229<br />
5 Tage in 2 Monaten 393 316 336 270 316 258<br />
6 Tage in 2 Monaten 434 349 370 298 349 285<br />
8 Tage in 2 Monaten 506 406 431 346 406 331<br />
10 Tage in 2 Monaten 570 457 486 390 457 373<br />
SCIC-RPT 32<br />
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen<br />
Tfv 701/3
Interrail One Country Pässe (Forts.) Anlage 1<br />
2.2 Für die Kombination Polen-Deutschland<br />
(Preise pro Person in €, gültig für Vertrieb der DB-Hilfsstellen gem. Nr. 2.13)<br />
Geltungsdauer<br />
Eurail<br />
Two Country<br />
Select Pass<br />
Eurail<br />
Two Country<br />
Select Pass Saver<br />
Eurail<br />
Two Country<br />
Select Pass Youth<br />
1. Kl. 2. Kl. 1. Kl. 2. Kl. 1. Kl. 2. Kl.<br />
4 Tage in 2 Monaten 297 240 254 205 240 196<br />
5 Tage in 2 Monaten 335 269 286 230 269 220<br />
6 Tage in 2 Monaten 369 297 315 254 297 242<br />
8 Tage in 2 Monaten 431 346 367 295 346 282<br />
10 Tage in 2 Monaten 486 390 414 333 390 318<br />
3. Preise Eurail Select Pässe für 3 Länder<br />
Zulässige Länderkombinationen siehe Liste unter 5.<br />
(Preise pro Person in €, gültig für Vertrieb der DB-Hilfsstellen gem. Nr. 2.13)<br />
Geltungsdauer<br />
Preisstufe "Niedrig" (LOW)<br />
Eurail<br />
Three Country<br />
Select Pass<br />
Eurail<br />
Three Country<br />
Select Pass Saver<br />
Eurail<br />
Three Country<br />
Select Pass Youth<br />
1. Klasse 1. Klasse 1. Kl. 2. Kl.<br />
5 Tage in 2 Monaten 260 223 210 172<br />
6 Tage in 2 Monaten 288 246 232 190<br />
8Tage in 2 Monaten 336 287 270 221<br />
10 Tage in 2 Monaten 377 321 303 248<br />
Preisstufe "Mittel" (MEDIUM)<br />
5 Tage in 2 Monaten 368 314 296 242<br />
6 Tage in 2 Monaten 408 348 328 267<br />
8 Tage in 2 Monaten 474 404 381 311<br />
10 Tage in 2 Monaten 536 456 430 351<br />
Preisstufe "Hoch" (HIGH)<br />
5 Tage in 2 Monaten 424 362 341 278<br />
6 Tage in 2 Monaten 468 399 376 306<br />
8 Tage in 2 Monaten 547 466 439 358<br />
10 Tage in 2 Monaten 615 524 493 402<br />
SCIC-RPT 33<br />
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen<br />
Tfv 701/3
Interrail One Country Pässe (Forts.) Anlage 1<br />
4. Preise Eurail Select Pässe für 4 Länder<br />
Zugelassene Länderkombinationen siehe Liste unter 6.<br />
(Preise pro Person in €, gültig für Vertrieb der DB-Hilfsstellen gem. Nr. 2.13)<br />
Geltungsdauer<br />
Preisstufe "Niedrig" (LOW)<br />
Eurail<br />
Four Country<br />
Select Pass<br />
Eurail<br />
Four Country<br />
Select Pass Saver<br />
Eurail<br />
Four Country<br />
Select Pass Youth<br />
1. Klasse 1. Klasse 1. Kl. 2. Kl.<br />
5 Tage in 2 Monaten 278 238 224 184<br />
6 Tage in 2 Monaten 306 262 247 202<br />
8Tage in 2 Monaten 358 305 288 235<br />
10 Tage in 2 Monaten 402 343 323 264<br />
Preisstufe "Mittel" (MEDIUM)<br />
5 Tage in 2 Monaten 402 343 323 264<br />
6 Tage in 2 Monaten 443 378 356 291<br />
8 Tage in 2 Monaten 518 441 416 339<br />
10 Tage in 2 Monaten 584 498 469 382<br />
Preisstufe "Hoch" (HIGH)<br />
5 Tage in 2 Monaten 460 392 369 302<br />
6 Tage in 2 Monaten 502 428 403 329<br />
8 Tage in 2 Monaten 585 499 470 383<br />
10 Tage in 2 Monaten 669 569 536 437<br />
SCIC-RPT 34<br />
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen<br />
Tfv 701/3
Eurail Select Pässe: Preise und Länderkombinationen Anlage 2<br />
5. Länderkombinationen beim Eurail Select Pass 3 Länder<br />
5.1 Preisstufe "Niedrig" (LOW)<br />
Land 1 Land 2 Land 3<br />
Kroatien/Slowenien Ungarn Rumänien<br />
Bulgarien Kroatien/Slowenien Montenegro/Serbien<br />
Bulgarien Griechenland Montenegro/Serbien<br />
Bulgarien Ungarn Montenegro/Serbien<br />
Bulgarien Ungarn Rumänien<br />
Bulgarien Montenegro/Serbien Rumänien<br />
Kroatien/Slowenien Ungarn Rumänien<br />
Ungarn Montenegro/Serbien Rumänien<br />
Bulgarien Kroatien/Slowenien Montenegro/Serbien<br />
Bulgarien Griechenland Montenegro/Serbien<br />
Bulgarien Ungarn Montenegro/Serbien<br />
Bulgarien Ungarn Rumänien<br />
Bulgarien Montenegro/Serbien Rumänien<br />
Kroatien/Slowenien Ungarn Montenegro/Serbien<br />
Ungarn Montenegro/Serbien Rumänien<br />
Bulgarien Griechenland Rumänien<br />
Kroatien/Slowenien Montenegro/Serbien Rumänien<br />
Bulgarien Griechenland Türkei<br />
Bulgarien Montenegro/Serbien Türkei<br />
Bulgarien Rumänien Türkei<br />
Kroatien/Slowenien Ungarn Slowakei<br />
Ungarn Montenegro/Serbien Slowakei<br />
Ungarn Rumänien Slowakei<br />
SCIC-RPT 35<br />
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen<br />
Tfv 701/3
Eurail Select Pässe: Preise und Länderkombinationen Anlage 2<br />
5.2 Preisstufe "Mittel" (MEDIUM)<br />
Land 1 Land 2 Land 3<br />
Finnland Norwegen Schweden<br />
Finnland Deutschland Schweden<br />
Dänemark Finnland Schweden<br />
BeNeLux Finnland Deutschland<br />
Dänemark Finnland Deutschland<br />
Frankreich Irland Spanien<br />
BeNeLux Deutschland Irland<br />
BeNeLux Frankreich Irland<br />
BeNeLux Frankreich Spanien<br />
Frankreich Portugal Spanien<br />
Deutschland Norwegen Schweden<br />
Dänemark Norwegen Schweden<br />
BeNeLux Deutschland Schweden<br />
Dänemark Deutschland Schweden<br />
Dänemark Deutschland Norwegen<br />
BeNeLux Dänemark Deutschland<br />
Österreich Ungarn Rumänien<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Ungarn<br />
Kroatien/Slowenien Griechenland Italien<br />
Kroatien/Slowenien Ungarn Italien<br />
Kroatien/Slowenien Italien Spanien<br />
Griechenland Italien Spanien<br />
Italien Portugal Spanien<br />
Österreich Tschechien Ungarn<br />
Österreich Tschechien Kroatien/Slowenien<br />
BeNeLux Tschechien Deutschland<br />
Tschechien Dänemark Deutschland<br />
Tschechien Finnland Deutschland<br />
Tschechien Deutschland Schweden<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Montenegro/Serbien<br />
Österreich Ungarn Montenegro/Serbien<br />
Bulgarien Griechenland Italien<br />
Kroatien/Slowenien Italien Montenegro/Serbien<br />
SCIC-RPT 36<br />
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen<br />
Tfv 701/3
Eurail Select Pässe: Preise und Länderkombinationen Anlage 2<br />
Land 1 Land 2 Land 3<br />
Griechenland Italien Türkei<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Slowakei<br />
Österreich Tschechien Slowakei<br />
Österreich Ungarn Slowakei<br />
Tschechien Deutschland Slowakei<br />
Tschechien Ungarn Slowakei<br />
5.3 Preisstufe "Hoch" (HIGH)<br />
Land 1 Land 2 Land 3<br />
Finnland Deutschland Schweiz<br />
Finnland Frankreich Deutschland<br />
Österreich Deutschland Ungarn<br />
Österreich Ungarn Italien<br />
Österreich Ungarn Schweiz<br />
Frankreich Deutschland Irland<br />
Frankreich Irland Italien<br />
Frankreich Irland Schweiz<br />
Frankreich Deutschland Spanien<br />
Frankreich Italien Spanien<br />
Frankreich Spanien Schweiz<br />
Österreich Griechenland Italien<br />
Griechenland Griechenland Italien<br />
Frankreich Griechenland Italien<br />
Österreich Deutschland Schweiz<br />
Deutschland Schweden Schweiz<br />
Frankreich Deutschland Schweden<br />
Österreich BeNeLux Deutschland<br />
Österreich Deutschland Italien<br />
Österreich Deutschland Schweiz<br />
Österreich Dänemark Deutschland<br />
Österreich Frankreich Deutschland<br />
BeNeLux Deutschland Schweiz<br />
SCIC-RPT 37<br />
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen<br />
Tfv 701/3
Eurail Select Pässe: Preise und Länderkombinationen Anlage 2<br />
Land 1 Land 2 Land 3<br />
BeNeLux Frankreich Deutschland<br />
Deutschland Italien Schweiz<br />
Frankreich Deutschland Italien<br />
Dänemark Deutschland Schweiz<br />
Frankreich Deutschland Schweiz<br />
Dänemark Frankreich Deutschland<br />
Österreich Italien Schweiz<br />
Österreich Frankreich Italien<br />
Österreich Frankreich Schweiz<br />
BeNeLux Frankreich Italien<br />
BeNeLux Frankreich Schweiz<br />
Frankreich Italien Schweiz<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Deutschland<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Italien<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Schweiz<br />
Österreich Italien Spanien<br />
Kroatien/Slowenien Frankreich Italien<br />
Kroatien/Slowenien Italien Schweiz<br />
Italien Spanien Schweiz<br />
Österreich Tschechien Deutschland<br />
Österreich Tschechien Italien<br />
Österreich Tschechien Schweiz<br />
Tschechien Frankreich Deutschland<br />
Tschechien Deutschland Schweiz<br />
Österreich Deutschland Slowakei<br />
Österreich Italien Slowakei<br />
Österreich Slowakei Schweiz<br />
SCIC-RPT 38<br />
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen<br />
Tfv 701/3
Eurail Select Pässe: Preise und Länderkombinationen Anlage 2<br />
6. Länderkombinationen beim Eurail Select Pass 4 Länder<br />
6.1 Preisstufe "Niedrig" (LOW)<br />
Land 1 Land 2 Land 3 Land 4<br />
Bulgarien Kroatien/Slowenien Ungarn Montenegro/Serbien<br />
Bulgarien Kroatien/Slowenien Ungarn Rumänien<br />
Bulgarien Griechenland Montenegro/Serbien Rumänien<br />
Bulgarien Ungarn Montenegro/Serbien Rumänien<br />
Kroatien/Slowenien Ungarn Montenegro/Serbien Rumänien<br />
Bulgarien Griechenland Ungarn Montenegro/Serbien<br />
Bulgarien Kroatien/Slowenien Griechenland Montenegro/Serbien<br />
Bulgarien Kroatien/Slowenien Montenegro/Serbien Rumänien<br />
Bulgarien Griechenland Ungarn Rumänien<br />
Bulgarien Kroatien/Slowenien Montenegro/Serbien Türkei<br />
Bulgarien Griechenland Montenegro/Serbien Türkei<br />
Bulgarien Griechenland Rumänien Türkei<br />
Bulgarien Ungarn Montenegro/Serbien Türkei<br />
Bulgarien Ungarn Rumänien Türkei<br />
Bulgarien Montenegro/Serbien Rumänien Türkei<br />
Bulgarien Ungarn Montenegro/Serbien Slowakei<br />
Bulgarien Ungarn Rumänien Slowakei<br />
Kroatien/Slowenien Ungarn Montenegro/Serbien Slowakei<br />
Kroatien/Slowenien Ungarn Rumänien Slowakei<br />
Ungarn Montenegro/Serbien Rumänien Slowakei<br />
6.2 Preisstufe "Mittel" (MEDIUM)<br />
Land 1 Land 2 Land 3 Land 4<br />
Benelux Finnland Deutschland Irland<br />
Benelux Finnland Deutschland Schweden<br />
Benelux Dänemark Finnland Deutschland<br />
Finnland Frankreich Deutschland Irland<br />
Finnland Deutschland Norwegen Schweden<br />
Dänemark Finnland Norwegen Schweden<br />
Dänemark Finnland Deutschland Schweden<br />
Dänemark Finnland Deutschland Norwegen<br />
SCIC-RPT 39<br />
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen<br />
Tfv 701/3
Eurail Select Pässe: Preise und Länderkombinationen Anlage 2<br />
Land 1 Land 2 Land 3 Land 4<br />
Benelux Frankreich Irland Spanien<br />
Benelux Deutschland Irland Schweden<br />
Benelux Dänemark Deutschland Irland<br />
Benelux Frankreich Portugal Spanien<br />
Benelux Deutschland Norwegen Schweden<br />
Benelux Dänemark Deutschland Schweden<br />
Benelux Dänemark Deutschland Norwegen<br />
Frankreich Irland Portugal Spanien<br />
Frankreich Griechenland Irland Italien<br />
Dänemark Deutschland Norwegen Schweden<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Finnland Deutschland<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Griechenland Italien<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Ungarn Rumänien<br />
Kroatien/Slowenien Frankreich Griechenland Italien<br />
Kroatien/Slowenien Frankreich Irland Italien<br />
Kroatien/Slowenien Griechenland Ungarn Italien<br />
Kroatien/Slowenien Griechenland Italien Spanien<br />
Kroatien/Slowenien Griechenland Italien Schweiz<br />
Kroatien/Slowenien Ungarn Italien Rumänien<br />
Kroatien/Slowenien Ungarn Italien Spanien<br />
Kroatien/Slowenien Italien Portugal Spanien<br />
Griechenland Italien Portugal Spanien<br />
Österreich Tschechien Ungarn Rumänien<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Tschechien Ungarn<br />
Benelux Tschechien Dänemark Deutschland<br />
Benelux Tschechien Finnland Deutschland<br />
Benelux Tschechien Deutschland Irland<br />
Tschechien Finnland Deutschland Schweden<br />
Tschechien Dänemark Finnland Deutschland<br />
Tschechien Dänemark Deutschland Norwegen<br />
Tschechien Dänemark Deutschland Schweden<br />
Benelux Tschechien Deutschland Schweden<br />
Tschechien Deutschland Norwegen Schweden<br />
Österreich Bulgarien Kroatien/Slowenien Montenegro/Serbien<br />
SCIC-RPT 40<br />
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen<br />
Tfv 701/3
Eurail Select Pässe: Preise und Länderkombinationen Anlage 2<br />
Land 1 Land 2 Land 3 Land 4<br />
Österreich Bulgarien Griechenland Italien<br />
Österreich Bulgarien Ungarn Montenegro/Serbien<br />
Österreich Bulgarien Ungarn Rumänien<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Tschechien Montenegro/Serbien<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Deutschland Montenegro/Serbien<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Ungarn Montenegro/Serbien<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Italien Montenegro/Serbien<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Montenegro/Serbien Schweiz<br />
Österreich Tschechien Ungarn Montenegro/Serbien<br />
Österreich Ungarn Montenegro/Serbien Rumänien<br />
Bulgarien Kroatien/Slowenien Griechenland Italien<br />
Bulgarien Kroatien/Slowenien Italien Montenegro/Serbien<br />
Bulgarien Frankreich Griechenland Italien<br />
Bulgarien Griechenland Italien Spanien<br />
Bulgarien Griechenland Italien Schweiz<br />
Bulgarien Griechenland Italien Montenegro/Serbien<br />
Kroatien/Slowenien Griechenland Italien Montenegro/Serbien<br />
Kroatien/Slowenien Ungarn Italien Montenegro/Serbien<br />
Kroatien/Slowenien Frankreich Italien Montenegro/Serbien<br />
Kroatien/Slowenien Italien Montenegro/Serbien Spanien<br />
Kroatien/Slowenien Italien Montenegro/Serbien Schweiz<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Montenegro/Serbien Rumänien<br />
Bulgarien Griechenland Italien Rumänien<br />
Kroatien/Slowenien Italien Montenegro/Serbien Rumänien<br />
Österreich Griechenland Italien Türkei<br />
Bulgarien Griechenland Italien Türkei<br />
Kroatien/Slowenien Griechenland Italien Türkei<br />
Griechenland Italien Spanien Türkei<br />
Griechenland Italien Schweiz Türkei<br />
Frankreich Griechenland Italien Türkei<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Tschechien Slowakei<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Deutschland Slowakei<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Ungarn Slowakei<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Italien Slowakei<br />
SCIC-RPT 41<br />
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen<br />
Tfv 701/3
Eurail Select Pässe: Preise und Länderkombinationen Anlage 2<br />
Land 1 Land 2 Land 3 Land 4<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Montenegro/Serbien Slowakei<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Slowakei Schweiz<br />
Österreich Tschechien Ungarn Slowakei<br />
Österreich Finnland Deutschland Slowakei<br />
Österreich Griechenland Italien Slowakei<br />
Österreich Ungarn Montenegro/Serbien Slowakei<br />
Österreich Ungarn Rumänien Slowakei<br />
Benelux Tschechien Deutschland Slowakei<br />
Kroatien/Slowenien Ungarn Italien Slowakei<br />
Tschechien Dänemark Deutschland Slowakei<br />
Tschechien Finnland Deutschland Slowakei<br />
Tschechien Deutschland Schweden Slowakei<br />
Tschechien Deutschland Ungarn Slowakei<br />
Tschechien Ungarn Rumänien Slowakei<br />
Kroatien/Slowenien Tschechien Ungarn Slowakei<br />
6.3 Preisstufe "Hoch" (HIGH)<br />
Land 1 Land 2 Land 3 Land 4<br />
Österreich Benelux Finnland Deutschland<br />
Benelux Finnland Deutschland Schweiz<br />
Benelux Finnland Frankreich Deutschland<br />
Österreich Finnland Deutschland Ungarn<br />
Finnland Frankreich Deutschland Spanien<br />
Österreich Finnland Deutschland Schweden<br />
Finnland Deutschland Schweden Schweiz<br />
Finnland Frankreich Deutschland Schweden<br />
Österreich Finnland Deutschland Italien<br />
Österreich Finnland Deutschland Schweiz<br />
Österreich Dänemark Finnland Deutschland<br />
Österreich Finnland Frankreich Deutschland<br />
Finnland Deutschland Italien Schweiz<br />
SCIC-RPT 42<br />
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen<br />
Tfv 701/3
Eurail Select Pässe: Preise und Länderkombinationen Anlage 2<br />
Land 1 Land 2 Land 3 Land 4<br />
Finnland Frankreich Deutschland Italien<br />
Dänemark Finnland Deutschland Schweiz<br />
Finnland Frankreich Deutschland Schweiz<br />
Dänemark Finnland Frankreich Deutschland<br />
Österreich Benelux Deutschland Ungarn<br />
Österreich Benelux Deutschland Irland<br />
Benelux Deutschland Irland Schweiz<br />
Benelux Frankreich Deutschland Irland<br />
Benelux Frankreich Irland Italien<br />
Benelux Frankreich Irland Schweiz<br />
Benelux Frankreich Deutschland Spanien<br />
Benelux Frankreich Italien Spanien<br />
Benelux Frankreich Spanien Schweiz<br />
Benelux Frankreich Griechenland Italien<br />
Österreich Benelux Deutschland Schweden<br />
Benelux Deutschland Schweden Schweiz<br />
Benelux Frankreich Deutschland Schweden<br />
Österreich Benelux Deutschland Italien<br />
Österreich Benelux Deutschland Schweiz<br />
Österreich Benelux Dänemark Deutschland<br />
Österreich Benelux Frankreich Deutschland<br />
Benelux Deutschland Italien Schweiz<br />
Benelux Frankreich Deutschland Italien<br />
Benelux Dänemark Deutschland Schweiz<br />
Benelux Frankreich Deutschland Schweiz<br />
Benelux Dänemark Frankreich Deutschland<br />
Österreich Benelux Frankreich Italien<br />
Österreich Benelux Frankreich Schweiz<br />
Benelux Frankreich Italien Schweiz<br />
Österreich Griechenland Ungarn Italien<br />
Österreich Deutschland Ungarn Schweden<br />
Österreich Deutschland Ungarn Italien<br />
Österreich Deutschland Ungarn Schweiz<br />
SCIC-RPT 43<br />
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen<br />
Tfv 701/3
Eurail Select Pässe: Preise und Länderkombinationen Anlage 2<br />
Land 1 Land 2 Land 3 Land 4<br />
Österreich Dänemark Deutschland Ungarn<br />
Österreich Frankreich Deutschland Ungarn<br />
Österreich Ungarn Italien Schweiz<br />
Österreich Frankreich Ungarn Italien<br />
Österreich Frankreich Ungarn Schweiz<br />
Frankreich Deutschland Irland Spanien<br />
Frankreich Irland Italien Spanien<br />
Frankreich Irland Spanien Schweiz<br />
Frankreich Deutschland Irland Schweden<br />
Österreich Frankreich Deutschland Irland<br />
Frankreich Deutschland Irland Italien<br />
Frankreich Deutschland Irland Schweiz<br />
Dänemark Frankreich Deutschland Irland<br />
Österreich Frankreich Irland Italien<br />
Österreich Frankreich Irland Schweiz<br />
Frankreich Irland Italien Schweiz<br />
Frankreich Griechenland Italien Spanien<br />
Frankreich Deutschland Spanien Schweden<br />
Österreich Frankreich Deutschland Spanien<br />
Frankreich Deutschland Italien Spanien<br />
Frankreich Deutschland Spanien Schweiz<br />
Dänemark Frankreich Deutschland Spanien<br />
Frankreich Deutschland Portugal Spanien<br />
Österreich Frankreich Italien Spanien<br />
Österreich Frankreich Spanien Schweiz<br />
Frankreich Italien Spanien Schweiz<br />
Frankreich Italien Portugal Spanien<br />
Frankreich Portugal Spanien Schweiz<br />
Österreich Deutschland Griechenland Italien<br />
Deutschland Griechenland Italien Schweiz<br />
Frankreich Deutschland Griechenland Italien<br />
Österreich Griechenland Italien Schweiz<br />
Österreich Frankreich Griechenland Italien<br />
Frankreich Griechenland Italien Schweiz<br />
SCIC-RPT 44<br />
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen<br />
Tfv 701/3
Eurail Select Pässe: Preise und Länderkombinationen Anlage 2<br />
Land 1 Land 2 Land 3 Land 4<br />
Österreich Deutschland Norwegen Schweden<br />
Deutschland Norwegen Schweden Schweiz<br />
Frankreich Deutschland Norwegen Schweden<br />
Österreich Deutschland Italien Schweden<br />
Österreich Deutschland Schweden Schweiz<br />
Österreich Dänemark Deutschland Schweden<br />
Österreich Frankreich Deutschland Schweden<br />
Deutschland Italien Schweden Schweiz<br />
Frankreich Deutschland Italien Schweden<br />
Dänemark Deutschland Schweden Schweiz<br />
Frankreich Deutschland Schweden Schweiz<br />
Dänemark Frankreich Deutschland Schweden<br />
Österreich Dänemark Deutschland Norwegen<br />
Dänemark Deutschland Norwegen Schweiz<br />
Dänemark Frankreich Deutschland Norwegen<br />
Österreich Deutschland Italien Schweiz<br />
Österreich Dänemark Deutschland Italien<br />
Österreich Frankreich Deutschland Italien<br />
Österreich Dänemark Deutschland Schweiz<br />
Österreich Frankreich Deutschland Schweiz<br />
Österreich Dänemark Frankreich Deutschland<br />
Dänemark Deutschland Italien Schweiz<br />
Frankreich Deutschland Italien Schweiz<br />
Dänemark Frankreich Deutschland Italien<br />
Dänemark Frankreich Deutschland Schweiz<br />
Österreich Frankreich Italien Schweiz<br />
Österreich Deutschland Ungarn Rumänien<br />
Österreich Ungarn Italien Rumänien<br />
Österreich Ungarn Rumänien Schweiz<br />
Österreich Benelux Kroatien/Slowenien Deutschland<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Dänemark Deutschland<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Frankreich Deutschland<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Frankreich Italien<br />
SCIC-RPT 45<br />
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen<br />
Tfv 701/3
Eurail Select Pässe: Preise und Länderkombinationen Anlage 2<br />
Land 1 Land 2 Land 3 Land 4<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Frankreich Schweiz<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Deutschland Ungarn<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Deutschland Italien<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Deutschland Schweden<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Deutschland Schweiz<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Ungarn Italien<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Ungarn Schweiz<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Italien Spanien<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Italien Schweiz<br />
Österreich Deutschland Italien Spanien<br />
Österreich Griechenland Italien Spanien<br />
Österreich Ungarn Italien Spanien<br />
Österreich Italien Portugal Spanien<br />
Österreich Italien Spanien Schweiz<br />
Benelux Kroatien/Slowenien Frankreich Italien<br />
Kroatien/Slowenien Frankreich Deutschland Italien<br />
Kroatien/Slowenien Frankreich Ungarn Italien<br />
Kroatien/Slowenien Frankreich Italien Spanien<br />
Kroatien/Slowenien Frankreich Italien Schweiz<br />
Kroatien/Slowenien Deutschland Italien Schweiz<br />
Kroatien/Slowenien Ungarn Italien Schweiz<br />
Kroatien/Slowenien Italien Spanien Schweiz<br />
Deutschland Italien Spanien Schweiz<br />
Griechenland Italien Spanien Schweiz<br />
Italien Portugal Spanien Schweiz<br />
Österreich Benelux Tschechien Deutschland<br />
Österreich Tschechien Dänemark Deutschland<br />
Österreich Tschechien Frankreich Deutschland<br />
Österreich Tschechien Frankreich Schweiz<br />
Österreich Tschechien Deutschland Ungarn<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Tschechien Deutschland<br />
Österreich Tschechien Deutschland Schweiz<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Tschechien Italien<br />
SCIC-RPT 46<br />
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen<br />
Tfv 701/3
Eurail Select Pässe: Preise und Länderkombinationen Anlage 2<br />
Land 1 Land 2 Land 3 Land 4<br />
Österreich Tschechien Italien Schweiz<br />
Österreich Kroatien/Slowenien Tschechien Schweiz<br />
Benelux Tschechien Frankreich Deutschland<br />
Tschechien Finnland Frankreich Deutschland<br />
Tschechien Finnland Deutschland Schweiz<br />
Tschechien Frankreich Deutschland Irland<br />
Tschechien Frankreich Deutschland Italien<br />
Tschechien Frankreich Deutschland Spanien<br />
Tschechien Frankreich Deutschland Schweiz<br />
Tschechien Deutschland Italien Schweiz<br />
Österreich Tschechien Frankreich Italien<br />
Österreich Tschechien Deutschland Italien<br />
Österreich Tschechien Ungarn Italien<br />
Benelux Tschechien Deutschland Schweiz<br />
Österreich Tschechien Finnland Deutschland<br />
Österreich Tschechien Deutschland Schweden<br />
Österreich Tschechien Griechenland Italien<br />
Österreich Tschechien Ungarn Schweiz<br />
Österreich Tschechien Italien Spanien<br />
Tschechien Dänemark Frankreich Deutschland<br />
Tschechien Dänemark Deutschland Schweiz<br />
Tschechien Frankreich Deutschland Schweden<br />
Tschechien Deutschland Schweden Schweiz<br />
Österreich Deutschland Ungarn Montenegro/Serbien<br />
Österreich Ungarn Italien Montenegro/Serbien<br />
Österreich Ungarn Montenegro/Serbien Schweiz<br />
Österreich Benelux Deutschland Slowakei<br />
Österreich Tschechien Deutschland Slowakei<br />
Österreich Tschechien Italien Slowakei<br />
Österreich Tschechien Slowakei Schweiz<br />
Österreich Dänemark Deutschland Slowakei<br />
Österreich Frankreich Deutschland Slowakei<br />
Österreich Frankreich Italien Slowakei<br />
SCIC-RPT 47<br />
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen<br />
Tfv 701/3
Eurail Select Pässe: Preise und Länderkombinationen Anlage 2<br />
Land 1 Land 2 Land 3 Land 4<br />
Österreich Frankreich Slowakei Schweiz<br />
Österreich Deutschland Ungarn Slowakei<br />
Österreich Deutschland Italien Slowakei<br />
Österreich Deutschland Slowakei Schweden<br />
Österreich Deutschland Slowakei Schweiz<br />
Österreich Ungarn Italien Slowakei<br />
Österreich Ungarn Slowakei Schweiz<br />
Österreich Italien Slowakei Schweiz<br />
Österreich Italien Slowakei Spanien<br />
Tschechien Frankreich Deutschland Slowakei<br />
Tschechien Deutschland Slowakei Schweiz<br />
SCIC-RPT 48<br />
Anlage 2 - Eurrail: Preise und Länderkombinationen<br />
Tfv 701/3
German Rail - Preise Anlage 3<br />
Anlage 3: German Rail Pässe - Preise<br />
1. Preise für German Rail FLEXI Pässe<br />
(Preise pro Person in €, gültig im Vertrieb der DB)<br />
Geltungsdauer<br />
innerhalb von<br />
einem Monat<br />
German Rail Pass<br />
FLEXI<br />
German Rail Twin<br />
Pass FLEXI<br />
German Rail Youth<br />
Pass FLEXI<br />
1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse<br />
3 Tage 258 191 387 287 206 153<br />
4 Tage 277 205 415 308 221 164<br />
5 Tage 296 219 443 329 236 176<br />
7 Tage 367 272 550 408 294 217<br />
10 Tage 471 348 706 523 377 279<br />
2. Preise für German Rail CONSECUTIVE-Pässe<br />
(Preise pro Person in €, gültig im Vertrieb der DB, auch als Online-Ticket unter<br />
www.bahn.com erhältlich)<br />
German Rail Pass<br />
German Rail<br />
Twin Pass<br />
CONSECUTIVE<br />
German Rail<br />
Youth Pass<br />
CONSECUTIVE<br />
CONSECUTIVE<br />
1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse<br />
5 Tage 288 213 431 320 230 171<br />
10 Tage 417 309 626 464 333 247<br />
15 Tage 585 434 878 651 468 346<br />
SCIC-RPT 49<br />
Anlage 3 –Germanrail - Preise<br />
Tfv 701/3
Eurail-Aktionsangebote – Preise Anlage 4<br />
Anlage 4: Eurail-Aktionsangebote - Preise<br />
(Verkauf nur außerhalb Europas über DB-Vertriebsstellen und www.bahn.com)<br />
Passvariante Gültigkeit Reisender Kl. Preis<br />
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Eurail Global Pass PROMO 15 Tage + 2 Tage Kind 1 0 €<br />
Eurail Global Pass PROMO 22 Tage + 3 Tage Kind 1 0 €<br />
Eurail Global Pass PROMO 1 Monat + 5 Tage Kind 1 0 €<br />
Eurail Global Pass PROMO 15 Tage + 2 Tage Jugendlicher 1 462 €<br />
Eurail Global Pass PROMO 22 Tage + 3 Tage Jugendlicher 1 595 €<br />
Eurail Global Pass PROMO 1 Monat + 5 Tage Jugendlicher 1 731 €<br />
Eurail Global Pass PROMO 15 Tage + 2 Tage Erw. Saver 1 491 €<br />
Eurail Global Pass PROMO 22 Tage +3 Tage Erw. Saver 1 632 €<br />
Eurail Global Pass PROMO 1 Monat + 5 Tage Erw. Saver 1 776 €<br />
Eurail Global Pass PROMO 15 Tage + 2 Tage Jugendlicher 2 376 €<br />
Eurail Global Pass PROMO 22 Tage + 3 Tage Jugendlicher 2 484 €<br />
Eurail Global Pass PROMO 1 Monat + 5 Tage Jugendlicher 2 595 €<br />
Eurail Global Pass PROMO 5 + 1 Tage / 1 Monat Erw. 1 451 €<br />
Eurail Global Pass PROMO 7 + 1 Tage / 1 Monat Erw. 1 550 €<br />
Eurail Global Pass PROMO 10 + 2 Tage / 2 Monate Erw. 1 678 €<br />
Eurail Global Pass PROMO 15 + 2 Tage / 2 Monate Erw. 1 889 €<br />
Eurail Global Pass PROMO 5 + 1 Tage / 1 Monat Kind 1 0 €<br />
Eurail Global Pass PROMO 7 + 1 Tage / 1 Monat Kind 1 0 €<br />
Eurail Global Pass PROMO 10 + 2 Tage / 2 Monate Kind 1 0 €<br />
Eurail Global Pass PROMO 15 + 2 Tage / 2 Monate Kind 1 0 €<br />
Eurail Global Pass PROMO 5 + 1 Tage / 1 Monat Jugendlicher 1 362 €<br />
Eurail Global Pass PROMO 7 + 1 Tage / 1 Monat Jugendlicher 1 441 €<br />
Eurail Global Pass PROMO 10 + 2 Tage / 2 Monate Jugendlicher 1 544 €<br />
Eurail Global Pass PROMO 15 + 2 Tage / 2 Monate Jugendlicher 1 712 €<br />
Eurail Global Pass PROMO 5 + 1 Tage / 1 Monat Erw. Saver 1 384 €<br />
Eurail Global Pass PROMO 7 + 1 Tage / 1 Monat Erw. Saver 1 468 €<br />
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Eurail Global Pass PROMO 15 + 2 Tage / 2 Monate Erw. Saver 1 756 €<br />
Eurail Global Pass PROMO 5 + 1 Tage / 1 Monat Jugendlicher 2 295 €<br />
Eurail Global Pass PROMO 7 + 1 Tage / 1 Monat Jugendlicher 2 359 €<br />
Eurail Global Pass PROMO 10 + 2 Tage / 2 Monate Jugendlicher 2 443 €<br />
Eurail Global Pass PROMO 15 + 2 Tage / 2 Monate Jugendlicher 2 580 €<br />
SCIC-RPT 50<br />
Anlage 4 –Eurail – Aktionsangebote<br />
Tfv 701/3
Eurail-Aktionsangebote – Preise Anlage 4<br />
1. Eurail Select Pass 2 Länder „Extra Day“ Promotion<br />
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10 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Jugendlicher 1 348 €<br />
SCIC-RPT 51<br />
Anlage 4 –Eurail – Aktionsangebote<br />
Tfv 701/3
Eurail-Aktionsangebote – Preise Anlage 4<br />
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SCIC-RPT 52<br />
Anlage 4 –Eurail – Aktionsangebote<br />
Tfv 701/3
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10 Tage + 1 Tag in 2 Mon. Jugendlicher 2 333 €<br />
SCIC-RPT 53<br />
Anlage 4 –Eurail – Aktionsangebote<br />
Tfv 701/3