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Eisele MULTILINE - Modulare Mehrfachkupplungen und Mehrmedienkupplungen Druckluft, Gase, Flüssigkeiten, Elektrik und Elektronik an einem Anschluss Dank ihres streng modularen Konstruktionsprinzips ermöglicht es die modulare Mehrfachkupplung Eisele MULTILINE so unterschiedliche Verbindungen wie Pneumatik, Vakuum, Gase, Kühlwasser, Flüssigkeiten und sogar Elektro- und Elektronikleitungen in einer Schnittstelle zusammenzufassen. MULTILINE ADAPTIV – die individuelle und modulare Mehrfachkupplung Wir haben die MULTILINE konsequent zu einem Baukastensystem für modulare Mehrfachkupplungen entwickelt. Bei der MULTILINE ADAPTIV können dank der perfekt abgestimmten Adaptiveinsätze verschiedene Durchmesser, Anschlusstypen und Medien flexibel in die modulare Mehrfachkupplung integriert werden. Ändern sich die Anforderungen, wird die Kupplung einfach und werkzeugfrei per Hand angepasst.

Eisele MULTILINE - Modulare Mehrfachkupplungen und Mehrmedienkupplungen
Druckluft, Gase, Flüssigkeiten, Elektrik und Elektronik an einem Anschluss

Dank ihres streng modularen Konstruktionsprinzips ermöglicht es die modulare Mehrfachkupplung Eisele MULTILINE so unterschiedliche Verbindungen wie Pneumatik, Vakuum, Gase, Kühlwasser, Flüssigkeiten und sogar Elektro- und Elektronikleitungen in einer Schnittstelle zusammenzufassen.

MULTILINE ADAPTIV – die individuelle und modulare Mehrfachkupplung
Wir haben die MULTILINE konsequent zu einem Baukastensystem für modulare Mehrfachkupplungen entwickelt. Bei der MULTILINE ADAPTIV können dank der perfekt abgestimmten Adaptiveinsätze verschiedene Durchmesser, Anschlusstypen und Medien flexibel in die modulare Mehrfachkupplung integriert werden. Ändern sich die Anforderungen, wird die Kupplung einfach und werkzeugfrei per Hand angepasst.

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Verkaufsbedingungen für Geschäftskun<strong>de</strong>n (Unternehmer)<br />

Eisele Pneumatics GmbH & Co. KG, Waiblingen<br />

89<br />

For<strong>de</strong>rung an Dritte ist <strong>de</strong>r Besteller nicht befugt. Eisele wird von<br />

<strong>de</strong>m Wi<strong>de</strong>rrufsrecht keinen Gebrauch machen, solange <strong>de</strong>r<br />

Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß<br />

nachkommt. Auf Verlangen von Eisele hat <strong>de</strong>r Besteller seine<br />

Abnehmer von <strong>de</strong>r Abtretung an Eisele zu unterrichten und Eisele<br />

die zur Einziehung <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung erfor<strong>de</strong>rlichen Auskünfte zu<br />

erteilen und Unterlagen zu übergeben. Hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />

Erlöschung <strong>de</strong>r Einziehungsermächtigung <strong>de</strong>s Bestellers gilt Abs.<br />

5 entsprechend.<br />

(7) Eisele verpflichtet sich, die ihr nach <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n<br />

Bestimmungen zustehen<strong>de</strong>n Sicherheiten auf Verlangen <strong>de</strong>s<br />

Bestellers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu<br />

sichern<strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungen um mehr als 10 % übersteigt. Es bleibt<br />

<strong>de</strong>r Wahl Eiseles vorbehalten, welche Sicherheiten freigegeben<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 8 Rechte<br />

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Entwürfen und<br />

sonstigen Unterlagen, die von Eisele erstellt wur<strong>de</strong>n, behält sich<br />

Eisele seine Urheberrechte vor. Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re für solche<br />

schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor<br />

ihrer Weitergabe an Dritte bedarf <strong>de</strong>r Besteller <strong>de</strong>r ausdrücklichen<br />

schriftlichen Zustimmung von Eisele.<br />

§ 9 Gewährleistung, Prüfungsaufwand<br />

(1) Unerhebliche Abweichungen, insbeson<strong>de</strong>re technische<br />

Verbesserungen o<strong>de</strong>r Produktweiterentwicklungen stellen keinen<br />

Mangel iSd § 434 BGB dar.<br />

(2) Es stellt ferner keinen Mangel dar, wenn die Produkte nicht frei<br />

von benetzungshemmen<strong>de</strong>n Substanzen, insbeson<strong>de</strong>re Silikon<br />

o<strong>de</strong>r leichter Befettung sind. Die Produkte kommen zwar<br />

silikonfrei aus <strong>de</strong>r Fertigung, es kann aber nicht garantiert<br />

wer<strong>de</strong>n, dass die Produkte absolut silikonfrei o<strong>de</strong>r ganz frei von<br />

an<strong>de</strong>ren benetzungshemmen<strong>de</strong>n Substanzen sind, da die<br />

Zulieferer Eiseles (Packmittellieferanten) keine entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Garantien abgeben können.<br />

(3) Die im Rahmen von Han<strong>de</strong>lsgeschäften gelieferte Ware ist<br />

durch <strong>de</strong>n Besteller unverzüglich zu untersuchen, und wenn sich<br />

ein Mangel zeigt, unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei<br />

Wochen nach Empfang <strong>de</strong>r Ware (offener Mangel) bzw. nach<br />

En<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>s Mangels (ver<strong>de</strong>ckter Mangel), schriftlich<br />

anzuzeigen.<br />

(4) Hat die Ware im Zeitpunkt <strong>de</strong>s Gefahrübergangs nachweislich<br />

einen Mangel, so kann <strong>de</strong>r Besteller Nacherfüllung verlangen. Es<br />

obliegt Eisele, ob Nachbesserung o<strong>de</strong>r Nachlieferung <strong>de</strong>r<br />

mangelhaften Ware erfolgt. Der Besteller ist zur Min<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r<br />

zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Nacherfüllung<br />

scheitert. Das ist dann <strong>de</strong>r Fall, wenn zwei Ersatzlieferungen<br />

ebenfalls mangelhaft waren o<strong>de</strong>r wenn die Nachbesserung o<strong>de</strong>r<br />

Instandsetzung zweimal erfolglos durchgeführt wur<strong>de</strong>. Erfolgt die<br />

Rückgabe angeblich fehlerhafter, tatsächlich jedoch fehlerfreier<br />

Ware, so steht es Eisele frei, für <strong>de</strong>n dadurch verursachten<br />

Aufwand von Eisele, insbeson<strong>de</strong>re für die wie<strong>de</strong>rholte<br />

Warenprüfung, ein angemessenes Entgelt gegenüber <strong>de</strong>m<br />

Besteller in Rechnung zu stellen.<br />

(5) Mängelgewährleistungsansprüche <strong>de</strong>s Bestellers verjähren in<br />

12 Monaten ab Ablieferung <strong>de</strong>r Ware. Dies gilt nicht bei Sachen,<br />

die ihrer üblichen Verwendungsweise wegen für ein Bauwerk<br />

verwen<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n sind und <strong>de</strong>ssen Mangelhaftigkeit verursacht<br />

haben; in diesem Fall tritt Verjährung erst nach fünf Jahren ein.<br />

Bei <strong>de</strong>klassierten Waren, Son<strong>de</strong>rposten, Abfällen und nicht neuen<br />

Waren besteht kein Gewährleistungsanspruch. Die Ansprüche auf<br />

Min<strong>de</strong>rung und die Ausübung eines Rücktrittsrechts sind<br />

ausgeschlossen, soweit <strong>de</strong>r Nacherfüllungsanspruch verjährt ist.<br />

§ 10 Haftung<br />

(1) Die Haftung von Eisele für direkte o<strong>de</strong>r indirekte Schä<strong>de</strong>n<br />

(beispielsweise wegen Betriebsunterbrechung o<strong>de</strong>r entgangenen<br />

Gewinns <strong>de</strong>s Bestellers), gleich aus welchem Rechtsgrund, ist<br />

ausgeschlossen.<br />

(2) Der vorstehen<strong>de</strong> Haftungsausschluss gilt nicht:<br />

(i) bei vorsätzlichen o<strong>de</strong>r grob fahrlässigen Pflichtverletzungen<br />

<strong>de</strong>r Organe, Mitarbeiter o<strong>de</strong>r Erfüllungsgehilfen von Eisele;<br />

(ii) bei einer Verletzung von Leben, Körper o<strong>de</strong>r Gesundheit;<br />

(iii) bei <strong>de</strong>r Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im<br />

letztgenannten Fall ist die Haftung von Eisele jedoch auf<br />

typischerweise bei Vertragsschluss vorhersehbare Schä<strong>de</strong>n<br />

begrenzt. Für von Eisele nicht vorhersehbare Schä<strong>de</strong>n wird die<br />

Haftung auf <strong>de</strong>n Auftragswert beschränkt.<br />

(3) Auf gesetzlich zwingen<strong>de</strong> Haftungsregelungen, wie<br />

beispielsweise solche <strong>de</strong>s Produkthaftungsgesetzes, sind<br />

vorstehen<strong>de</strong> Beschränkungen und Begrenzungen nicht<br />

anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

§ 11 Schlussbestimmungen, anwendbares Recht, Gerichtsstand<br />

(1) Auf Verträge zwischen Eisele und <strong>de</strong>m Besteller fin<strong>de</strong>t<br />

ausschließlich <strong>de</strong>utsches Recht unter Ausschluss <strong>de</strong>s<br />

Übereinkommens <strong>de</strong>r Vereinten Nationen über <strong>de</strong>n<br />

internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) und <strong>de</strong>s<br />

internationalen Privatrechts Anwendung.<br />

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus<br />

o<strong>de</strong>r im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Geschäftsverbindung zwischen<br />

Eisele und <strong>de</strong>m Besteller ist Waiblingen, sofern <strong>de</strong>r Besteller<br />

Kaufmann ist. Der Gerichtsstand gilt auch für Scheck- o<strong>de</strong>r<br />

Wechselklagen.<br />

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufbedingungen<br />

unwirksam o<strong>de</strong>r undurchführbar sein o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n, so berührt<br />

dies die Wirksamkeit dieser Verkaufsbedingungen im Übrigen<br />

nicht. Eisele und <strong>de</strong>r Besteller verpflichten sich, in diesem Fall<br />

eine wirksame o<strong>de</strong>r durchführbare Bestimmung an die Stelle <strong>de</strong>r<br />

unwirksamen o<strong>de</strong>r undurchführbaren zu setzen, die <strong>de</strong>m Geist<br />

und <strong>de</strong>m Zweck <strong>de</strong>r zu ersetzen<strong>de</strong>n Bestimmung so weit wie<br />

möglich entspricht.<br />

(4) Sofern diese Verkaufsbedingungen eine unbewusste<br />

Regelungslücke enthalten, ist diese durch eine solche Regelung<br />

zu ersetzen, die Eisele und <strong>de</strong>r Besteller getroffen hätten, hätten<br />

sie an die Regelungsbedürftigkeit <strong>de</strong>s jeweiligen Punktes gedacht.<br />

Waiblingen, August 2011<br />

* * *<br />

<strong>EISELE</strong> PNEUMATICS GMBH & Co. KG<br />

www.eisele.eu

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