Exportkontrolle für Ersatzteile des Anhangs I der EG-Dual-use-VO
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EXPORTKONTROLLE FÜR ERSATZTEILE DES ANHANGS I DER <strong>EG</strong>-DUAL-USE-<strong>VO</strong><br />
7<br />
1.4 Wo und in welcher Form sind<br />
Bestandteile/<strong>Ersatzteile</strong> in<br />
den Güterlisten erfasst?<br />
Sowohl in <strong>der</strong> Ausfuhrliste als auch im Anhang I <strong>der</strong> <strong>EG</strong>-<br />
<strong>Dual</strong>-<strong>use</strong>-<strong>VO</strong> finden Sie überwiegend Güter aufgeführt, die<br />
Komponenten, Maschinen o<strong>der</strong> Ausrüstung von Anlagen<br />
sind.<br />
Beispielsweise sind in <strong>der</strong> Listennummer 2B350 chemische<br />
Ausrüstungen (Pumpen, Wärmetauscher etc.) aufgeführt, aber<br />
keine kompletten Chemieanlagen. In <strong>der</strong> Listenummer 2B001<br />
sind Werkzeugmaschinen als Ausrüstung <strong>für</strong> Produktionsanlagen<br />
aufgeführt.<br />
<strong>Ersatzteile</strong> können zum einen beim Einbau zu Bestandteilen<br />
<strong>der</strong> in den Güterlisten erfassten Maschinen/Ausrüstung<br />
werden, zum an<strong>der</strong>en können die <strong>Ersatzteile</strong> direkt als Komponente<br />
erfasst sein.<br />
Im Folgenden wird die Erfassung von <strong>Ersatzteile</strong>n in <strong>der</strong> im<br />
Abschnitt 1.2. beschriebenen Güterliste aufgeführt.<br />
1.4.1 Pauschale Nennung <strong>der</strong> <strong>Ersatzteile</strong><br />
in <strong>der</strong> Listennummer<br />
In <strong>der</strong> Regel werden <strong>Ersatzteile</strong> in den Listennummern pauschal<br />
als beson<strong>der</strong>s konstruierte Bestandteile <strong>für</strong> Maschinen<br />
bzw. Ausrüstung erfasst. Ein Beispiel hier<strong>für</strong> ist die Listennummer<br />
1B118, in <strong>der</strong> Durchlaufmischer beson<strong>der</strong>er Bauart<br />
mit bestimmten technischen Parametern erfasst sind:<br />
1B118<br />
Durchlaufmischer, die <strong>für</strong> das Mischen im Vakuum im Bereich<br />
von 0 bis 13,326 kPa geeignet sind, mit einer Temperaturregelung<br />
<strong>der</strong> Mischkammer und einer <strong>der</strong> folgenden<br />
Eigenschaften, sowie beson<strong>der</strong>s konstruierte Bestandteile<br />
hier<strong>für</strong>:<br />
a) zwei o<strong>der</strong> mehrere Misch-/Knetwellen o<strong>der</strong><br />
b) eine einzige rotierende und oszillierende Welle<br />
mit Zähnen/Nocken sowohl auf <strong>der</strong> Welle als auch<br />
innen im Mischkammergehä<strong>use</strong>.<br />
In diesem Beispiel sind die Misch- und Knetwellen als beson<strong>der</strong>s<br />
konstruierte (Ersatz)Teile unter dieser Listennummer<br />
erfasst. (Standard)Kugellager o<strong>der</strong> (Standard)Abdichtungen<br />
<strong>für</strong> die Durchlaufmischer sind keine beson<strong>der</strong>s konstruierten<br />
Teile und damit ist auch <strong>der</strong>en Ausfuhr grundsätzlich<br />
nicht genehmigungspflichtig.<br />
Da in diesem Fall <strong>der</strong> Durchlaufmischer o<strong>der</strong> allgemeiner<br />
die Hauptsache selber erfasst ist, ist die Abwicklung von Ersatzteillieferungen<br />
in <strong>der</strong> Praxis ggf. reibungsloser, da bereits<br />
eine Genehmigung <strong>für</strong> die Hauptsache vorliegt und somit<br />
die Prüfung <strong>des</strong> Empfängers und <strong>der</strong> technischen Plausibilität<br />
<strong>der</strong> Verwendung bereits im Rahmen <strong>des</strong> Genehmigungsverfahrens<br />
bzgl. <strong>der</strong> Lieferung <strong>der</strong> Hauptsache erfolgt ist.<br />
1.4.2 Explizite Nennung <strong>der</strong> <strong>Ersatzteile</strong><br />
in <strong>der</strong> Listennummer<br />
In wenigen Listennummern werden <strong>Ersatzteile</strong> <strong>für</strong> Maschinen<br />
bzw. Ausrüstungen explizit genannt. Ein Beispiel hier<strong>für</strong><br />
sind die in Listennummer 2B350b aufgeführten Rührer <strong>für</strong><br />
Behälter und chemische Reaktionskessel:<br />
2B350<br />
Chemische Herstellungseinrichtungen, Apparate und<br />
Bestandteile wie folgt:<br />
b) Rührer, konstruiert <strong>für</strong> die Verwendung in den von<br />
Unternummer 2B350a erfassten Reaktionskesseln<br />
o<strong>der</strong> Reaktoren sowie <strong>für</strong> solche Rührer konstruierte<br />
Rührflügel, Rührblätter o<strong>der</strong> Rührwellen,<br />
bei denen alle medienberührenden Flächen aus<br />
einem <strong>der</strong> folgenden Werkstoffe o<strong>der</strong> Materialien<br />
bestehen:<br />
...<br />
7. Nickel o<strong>der</strong> Nickel-‘Legierungen’ mit mehr<br />
als 40 Gew.-% Nickel,<br />
...<br />
In diesem Beispiel sind die Rührblätter und Rührwellen aus<br />
einer Nickellegierung als Ersatzteil <strong>für</strong> ein Rührwerk erfasst.<br />
Die Gleitringdichtung o<strong>der</strong> Teile <strong>der</strong> Lagerung finden Sie<br />
hingegen nicht aufgeführt und <strong>der</strong>en Ausfuhr ist damit auch<br />
grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig.<br />
Auch hier ist, wie im Abschnitt 1.4.1, die Ausfuhr <strong>der</strong><br />
Hauptsache genehmigungspflichtig, so dass eine Prüfung<br />
<strong>des</strong> Empfängers und <strong>der</strong> technischen Endverwendung im<br />
Rahmen <strong>des</strong> Genehmigungsverfahrens bereits erfolgt.