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Exportkontrolle für Ersatzteile des Anhangs I der EG-Dual-use-VO

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EXPORTKONTROLLE FÜR ERSATZTEILE DES ANHANGS I DER <strong>EG</strong>-DUAL-USE-<strong>VO</strong><br />

7<br />

1.4 Wo und in welcher Form sind<br />

Bestandteile/<strong>Ersatzteile</strong> in<br />

den Güterlisten erfasst?<br />

Sowohl in <strong>der</strong> Ausfuhrliste als auch im Anhang I <strong>der</strong> <strong>EG</strong>-<br />

<strong>Dual</strong>-<strong>use</strong>-<strong>VO</strong> finden Sie überwiegend Güter aufgeführt, die<br />

Komponenten, Maschinen o<strong>der</strong> Ausrüstung von Anlagen<br />

sind.<br />

Beispielsweise sind in <strong>der</strong> Listennummer 2B350 chemische<br />

Ausrüstungen (Pumpen, Wärmetauscher etc.) aufgeführt, aber<br />

keine kompletten Chemieanlagen. In <strong>der</strong> Listenummer 2B001<br />

sind Werkzeugmaschinen als Ausrüstung <strong>für</strong> Produktionsanlagen<br />

aufgeführt.<br />

<strong>Ersatzteile</strong> können zum einen beim Einbau zu Bestandteilen<br />

<strong>der</strong> in den Güterlisten erfassten Maschinen/Ausrüstung<br />

werden, zum an<strong>der</strong>en können die <strong>Ersatzteile</strong> direkt als Komponente<br />

erfasst sein.<br />

Im Folgenden wird die Erfassung von <strong>Ersatzteile</strong>n in <strong>der</strong> im<br />

Abschnitt 1.2. beschriebenen Güterliste aufgeführt.<br />

1.4.1 Pauschale Nennung <strong>der</strong> <strong>Ersatzteile</strong><br />

in <strong>der</strong> Listennummer<br />

In <strong>der</strong> Regel werden <strong>Ersatzteile</strong> in den Listennummern pauschal<br />

als beson<strong>der</strong>s konstruierte Bestandteile <strong>für</strong> Maschinen<br />

bzw. Ausrüstung erfasst. Ein Beispiel hier<strong>für</strong> ist die Listennummer<br />

1B118, in <strong>der</strong> Durchlaufmischer beson<strong>der</strong>er Bauart<br />

mit bestimmten technischen Parametern erfasst sind:<br />

1B118<br />

Durchlaufmischer, die <strong>für</strong> das Mischen im Vakuum im Bereich<br />

von 0 bis 13,326 kPa geeignet sind, mit einer Temperaturregelung<br />

<strong>der</strong> Mischkammer und einer <strong>der</strong> folgenden<br />

Eigenschaften, sowie beson<strong>der</strong>s konstruierte Bestandteile<br />

hier<strong>für</strong>:<br />

a) zwei o<strong>der</strong> mehrere Misch-/Knetwellen o<strong>der</strong><br />

b) eine einzige rotierende und oszillierende Welle<br />

mit Zähnen/Nocken sowohl auf <strong>der</strong> Welle als auch<br />

innen im Mischkammergehä<strong>use</strong>.<br />

In diesem Beispiel sind die Misch- und Knetwellen als beson<strong>der</strong>s<br />

konstruierte (Ersatz)Teile unter dieser Listennummer<br />

erfasst. (Standard)Kugellager o<strong>der</strong> (Standard)Abdichtungen<br />

<strong>für</strong> die Durchlaufmischer sind keine beson<strong>der</strong>s konstruierten<br />

Teile und damit ist auch <strong>der</strong>en Ausfuhr grundsätzlich<br />

nicht genehmigungspflichtig.<br />

Da in diesem Fall <strong>der</strong> Durchlaufmischer o<strong>der</strong> allgemeiner<br />

die Hauptsache selber erfasst ist, ist die Abwicklung von Ersatzteillieferungen<br />

in <strong>der</strong> Praxis ggf. reibungsloser, da bereits<br />

eine Genehmigung <strong>für</strong> die Hauptsache vorliegt und somit<br />

die Prüfung <strong>des</strong> Empfängers und <strong>der</strong> technischen Plausibilität<br />

<strong>der</strong> Verwendung bereits im Rahmen <strong>des</strong> Genehmigungsverfahrens<br />

bzgl. <strong>der</strong> Lieferung <strong>der</strong> Hauptsache erfolgt ist.<br />

1.4.2 Explizite Nennung <strong>der</strong> <strong>Ersatzteile</strong><br />

in <strong>der</strong> Listennummer<br />

In wenigen Listennummern werden <strong>Ersatzteile</strong> <strong>für</strong> Maschinen<br />

bzw. Ausrüstungen explizit genannt. Ein Beispiel hier<strong>für</strong><br />

sind die in Listennummer 2B350b aufgeführten Rührer <strong>für</strong><br />

Behälter und chemische Reaktionskessel:<br />

2B350<br />

Chemische Herstellungseinrichtungen, Apparate und<br />

Bestandteile wie folgt:<br />

b) Rührer, konstruiert <strong>für</strong> die Verwendung in den von<br />

Unternummer 2B350a erfassten Reaktionskesseln<br />

o<strong>der</strong> Reaktoren sowie <strong>für</strong> solche Rührer konstruierte<br />

Rührflügel, Rührblätter o<strong>der</strong> Rührwellen,<br />

bei denen alle medienberührenden Flächen aus<br />

einem <strong>der</strong> folgenden Werkstoffe o<strong>der</strong> Materialien<br />

bestehen:<br />

...<br />

7. Nickel o<strong>der</strong> Nickel-‘Legierungen’ mit mehr<br />

als 40 Gew.-% Nickel,<br />

...<br />

In diesem Beispiel sind die Rührblätter und Rührwellen aus<br />

einer Nickellegierung als Ersatzteil <strong>für</strong> ein Rührwerk erfasst.<br />

Die Gleitringdichtung o<strong>der</strong> Teile <strong>der</strong> Lagerung finden Sie<br />

hingegen nicht aufgeführt und <strong>der</strong>en Ausfuhr ist damit auch<br />

grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig.<br />

Auch hier ist, wie im Abschnitt 1.4.1, die Ausfuhr <strong>der</strong><br />

Hauptsache genehmigungspflichtig, so dass eine Prüfung<br />

<strong>des</strong> Empfängers und <strong>der</strong> technischen Endverwendung im<br />

Rahmen <strong>des</strong> Genehmigungsverfahrens bereits erfolgt.

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