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febs-Workshop: „BAV-Beratung in der Praxis“ - febs Consulting GmbH

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<strong>febs</strong>-<strong>Workshop</strong>: <strong>„BAV</strong>-<strong>Beratung</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Praxis“</strong><br />

Dieser <strong>Workshop</strong> richtet sich an Produktanbieter und Versicherungsvermittler, die Ihr<br />

BAV-Wissen auf den neuesten Stand br<strong>in</strong>gen möchten. Neben den Auswirkungen<br />

aktueller Rechsprechung auf die <strong>Beratung</strong>spraxis zeigen wir den Teilnehmern, wie e<strong>in</strong>e<br />

Versorgungsordnung e<strong>in</strong>fach und rechtssicher gestaltet werden kann und welche<br />

<strong>Beratung</strong>sfallen zu beachten s<strong>in</strong>d.<br />

Programm<br />

• Aktuelle Rechtsprechung und Auswirkungen auf die bAV-<strong>Beratung</strong><br />

• Auswirkungen des EuGH-Urteils zu Unisextarifen<br />

• Rechtsprechung zur Gleichbehandlung, Rentenanpassung, u. a.<br />

• BAV-Versorgungsordnungen e<strong>in</strong>fach und rechtssicher gestalten<br />

• Die neuen <strong>febs</strong>-Erhebungsbögen für Versorgungsordnungen<br />

• Tipps und Tricks aus <strong>der</strong> Praxis<br />

• Haftungsfallen <strong>in</strong> <strong>der</strong> bAV-<strong>Beratung</strong><br />

• Aktuelle Rechtsprechung zur <strong>Beratung</strong>shaftung<br />

• Typische <strong>Beratung</strong>sfehler anhand zahlreicher Beispiele<br />

Referent<br />

Andreas Buttler, Gesellschafter-Geschäftsführer <strong>der</strong> <strong>febs</strong> Consult<strong>in</strong>g <strong>GmbH</strong><br />

Term<strong>in</strong>e und Kosten<br />

• Am 08. Mai 2012 <strong>in</strong> München (lei<strong>der</strong> ausgebucht)<br />

• Am 15. Mai 2012 <strong>in</strong> Hamburg (Restplätze)<br />

• Am 23. Mai 2012 <strong>in</strong> München (Zusatzterm<strong>in</strong>!)<br />

Jeweils von 10.00 – 13.30 Uhr.<br />

Die Teilnahmegebühr beträgt 290 € zzgl. MwSt. Selbstständige Vermittler erhalten<br />

e<strong>in</strong>en Son<strong>der</strong>preis von 190 € zzgl. MwSt.<br />

Organisatorisches<br />

Die Anmeldung ist formlos z. B. per E-Mail an sandra.sussbauer@<strong>febs</strong>-consult<strong>in</strong>g.de<br />

möglich. Wir bitten um Verständnis, dass e<strong>in</strong>e kostenfreie Abmeldung nur bis 10 Tage<br />

vor Veranstaltungsbeg<strong>in</strong>n möglich ist. Bei späterer Abmeldung wird die<br />

Teilnahmegebühr <strong>in</strong> voller Höhe fällig.<br />

Ihr Ansprechpartner<br />

<strong>febs</strong> Consult<strong>in</strong>g <strong>GmbH</strong> Am Hochacker 3<br />

Andreas Buttler 85630 Grasbrunn/München<br />

Geschäftsführer Tel. 089/890 42 86-10<br />

andreas.buttler@<strong>febs</strong>-consult<strong>in</strong>g.de http://www.<strong>febs</strong>-consult<strong>in</strong>g.de<br />

<strong>febs</strong> Consult<strong>in</strong>g <strong>GmbH</strong> Sitz: Grasbrunn (AG München - HRB 156946) Telefon (089) 890 42 86-0<br />

Am Hochacker 3 Geschäftsführer: Fax (089) 890 42 86-50<br />

85630 Grasbrunn/München Andreas Buttler, Manfred Baier www.<strong>febs</strong>-consult<strong>in</strong>g.de<br />

Programm und Anmeldung Seite 1 von 1


SchwERpunkT | Betriebliche Altersversorgung<br />

Rechtssichere Gestaltung<br />

<strong>der</strong> Entgeltumwandlung<br />

Auch für e<strong>in</strong>e Direktversicherung mit Arbeitgeberzuschuss ist e<strong>in</strong>e Versorgungsordnung<br />

notwendig. Vielen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Vermittlern ist nicht bewusst, dass<br />

e<strong>in</strong> Kollektivvertrag diese nicht ersetzen kann.<br />

Andreas Buttler<br />

Die betriebliche Altersversorgung durch<br />

Entgeltumwandlung ist seit vielen Jahren fest<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Hand <strong>der</strong> Versicherungswirtschaft.<br />

Selbst große Unternehmen regeln ihre Direktversicherungen<br />

durch Entgeltumwandlung<br />

häufig ausschließlich durch den Abschluss e<strong>in</strong>es<br />

Kollektivvertrages. Den meisten Arbeitgebern<br />

und Arbeitnehmern sowie vielen Vermittlern<br />

ist dabei gar nicht bewusst, dass auch<br />

die Entgeltumwandlung auf e<strong>in</strong>er arbeitsrechtlichen<br />

Vere<strong>in</strong>barung zwischen Arbeitgeber<br />

und Arbeitnehmer beruht und <strong>der</strong> Kollektivvertrag<br />

e<strong>in</strong>e Versorgungsordnung deshalb<br />

nicht ersetzen kann. Dieser Beitrag soll beispielhaft<br />

zeigen, warum auch für Direktversicherungen<br />

durch Entgeltumwandlung mit<br />

Arbeitgeberzuschuss die Erstellung e<strong>in</strong>er Versorgungsordnung<br />

notwendig ist und wie e<strong>in</strong>e<br />

solche rechtssicher und e<strong>in</strong>fach erstellt werden<br />

kann.<br />

Der Rechtsanspruch<br />

des Arbeitnehmers<br />

Die Entgeltumwandlungsvere<strong>in</strong>barung<br />

regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber<br />

und dem teilnehmenden Arbeitnehmer.<br />

Der Arbeitnehmer verzichtet dabei endgültig<br />

auf e<strong>in</strong>en Teil se<strong>in</strong>er Vergütung und erhält<br />

stattdessen vom Arbeitgeber e<strong>in</strong>e Zusage auf<br />

Leistungen <strong>der</strong> betrieblichen Altersversorgung.<br />

Diese Leistung erbr<strong>in</strong>gt <strong>der</strong> Arbeitgeber,<br />

<strong>in</strong>dem er zugunsten des Arbeitnehmers<br />

e<strong>in</strong>en Versicherungsvertrag abschließt (Direktversicherung).<br />

Der Versicherungsvertrag<br />

selbst regelt aber nur die Rechtsbeziehung zwischen<br />

Arbeitgeber und Versicherer. Der Versicherer<br />

kann verständlicherweise nur für solche<br />

Leistungen aufkommen, die auch im Tarif<br />

e<strong>in</strong>kalkuliert s<strong>in</strong>d. Dies deckt sich aber<br />

nicht immer vollständig mit den arbeitsrechtlichen<br />

Verpflichtungen des Arbeitgebers. Meist<br />

versucht <strong>der</strong> Versicherer die wichtigsten arbeitsrechtlichen<br />

Regelungen zwischen Arbeitgeber<br />

und Arbeitnehmer im Versicherungsvertrag<br />

o<strong>der</strong> <strong>in</strong> ergänzenden Formularen zu<br />

regeln. Ob das reicht, stellt sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel<br />

erst im Ernstfall heraus – wenn es für e<strong>in</strong>e<br />

e<strong>in</strong>vernehmliche Regelung meist zu spät ist.<br />

100 Versicherungswirtschaft Heft 2 15. Januar 2012<br />

Der Geltungsbereich des Kollektivvertrages<br />

ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel sehr weit gefasst, das heißt<br />

alle Mitarbeiter s<strong>in</strong>d berechtigt, die Entgeltumwandlung<br />

bis zu den Grenzen des § 3 Nr. 63<br />

EStG (4% <strong>der</strong> BBG zzgl. 1 800 Euro) zu nutzen.<br />

Außerdem enthält <strong>der</strong> Vertrag <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis<br />

e<strong>in</strong>e Bestätigung des Arbeitgebers, dass alle<br />

Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei geleistet<br />

werden, sofern nicht explizit e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e<br />

Besteuerung gemeldet wird. Das bedeutet aber<br />

nicht, dass auch alle Mitarbeiter die steuer liche<br />

För<strong>der</strong>ung des § 3 Nr. 63 EStG nutzen können.<br />

Denn diese gilt zum Beispiel nicht für Mitarbeiter<br />

die nur im Rahmen e<strong>in</strong>es Nebenjobs<br />

(M<strong>in</strong>ijobber) o<strong>der</strong> freiberuflich tätig s<strong>in</strong>d. Mitarbeiter,<br />

die bereits die För<strong>der</strong>ung nach § 40 b<br />

EStG bei e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en Versi cherer nutzen,<br />

können den Freibetrag von 1 800 Euro nicht<br />

nutzen. Auch die Frage, ob e<strong>in</strong>e bAV aus Tariflohn<br />

überhaupt o<strong>der</strong> im vorliegenden Kollektivvertrag<br />

möglich ist, wird hierdurch nicht<br />

geklärt.<br />

Unter Umständen liegt es auch im Interesse<br />

des Arbeitgebers, den Geltungsbereich weiter<br />

e<strong>in</strong>zuschränken. Das ist meist dann <strong>der</strong> Fall,<br />

wenn <strong>der</strong> Arbeitgeber e<strong>in</strong>en Zuschuss zur Entgeltumwandlung<br />

gewährt, z.B. <strong>in</strong> Höhe von<br />

20 Prozent <strong>der</strong> jeweiligen Entgeltumwandlung.<br />

H<strong>in</strong>tergrund für diesen Zuschuss ist meist die<br />

Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers.<br />

Die fällt aber nicht an, wenn <strong>der</strong> Mitarbeiter<br />

ohneh<strong>in</strong> bereits über <strong>der</strong> BBG verdient o<strong>der</strong><br />

wenn er den Freibetrag von 1 800 Euro nutzt.<br />

Sollte die Sozialversicherungsfreiheit <strong>der</strong> Entgeltumwandlung<br />

zukünftig e<strong>in</strong>mal entfallen,<br />

so werden viele Arbeitgeber sicherlich froh se<strong>in</strong>,<br />

wenn ihr Berater ihnen bei E<strong>in</strong>richtung geraten<br />

hatte, die Zahlung des Zuschusses an die<br />

Voraussetzung zu knüpfen, dass mit <strong>der</strong> Entgeltumwandlung<br />

auch Sozialversicherungsbeiträge<br />

gespart werden können.<br />

Typische unvollständige<br />

Regelungen<br />

Zu klären ist auch, ob <strong>der</strong> Zuschuss <strong>in</strong> jedem<br />

Fall schon ab Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Entgeltumwandlung<br />

gezahlt wird o<strong>der</strong> frühestens nach e<strong>in</strong>er<br />

Wartezeit (z.B. ab Beendigung <strong>der</strong> Probezeit)<br />

und ob für den Zuschuss die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen<br />

gelten sollen.<br />

Meist fehlen im Kollektivvertrag auch Regelungen<br />

zur Höhe des Zuschusses <strong>in</strong> Son<strong>der</strong>fällen,<br />

z.B. bei privat gezahlten Beiträgen <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Elternzeit o<strong>der</strong> bei Entgeltumwandlungsbeträgen,<br />

die aus <strong>der</strong> Übertragung von Deckungskapital<br />

e<strong>in</strong>es Vorversicherers stammen.<br />

Denn auch diese werden arbeitsrechtlich ja als<br />

Entgeltumwandlung betrachtet.<br />

Bei E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es Arbeitgeberzuschusses<br />

für die Entgeltumwandlung werden meist<br />

auch diejenigen Arbeitnehmer Ansprüche anmelden,<br />

die bereits seit Jahren Entgeltumwandlungsverträge<br />

laufen haben und hierfür<br />

ebenfalls e<strong>in</strong>en Zuschuss verlangen. Diese Fälle<br />

können gar nicht im Kollektivvertrag geregelt<br />

werden, son<strong>der</strong>n gehören <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Versorgungsordnung.<br />

Hier muss entschieden werden,<br />

ob <strong>der</strong> zukünftige Zuschuss bei Bestandsverträgen<br />

zusätzlich <strong>in</strong> den bestehenden Vertrag<br />

e<strong>in</strong>gezahlt wird (sofern das überhaupt<br />

möglich ist), ob e<strong>in</strong> zusätzlicher arbeitgeberf<strong>in</strong>anzierter<br />

Vertrag beim neuen Versicherer<br />

<strong>in</strong> Höhe des Zuschusses abgeschlossen wird<br />

o<strong>der</strong> ob <strong>der</strong> Zuschuss mit <strong>der</strong> Entgeltumwandlung<br />

verrechnet wird, ohne dass <strong>der</strong> bestehende<br />

Vertrag erhöht wird.<br />

Typische fehlende<br />

Regelungen<br />

Während unvollständige Formulierungen<br />

den Vorteil haben, dass sie wenigstens rudimentäre<br />

Regeln festlegen, be<strong>in</strong>halten fehlende<br />

Regelungen die Gefahr, dass <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />

gar ke<strong>in</strong>e Chance hat, se<strong>in</strong>e Risiken zu erkennen<br />

und zu steuern.<br />

So kann es z.B. durchaus im Interesse des<br />

Arbeitgebers se<strong>in</strong>, ihm das Recht e<strong>in</strong>zuräumen,<br />

den gewährten Zuschuss auf e<strong>in</strong>en eventuell<br />

zukünftigen tarifvertraglichen o<strong>der</strong> per Betriebsvere<strong>in</strong>barung<br />

festgelegten Zuschuss anzurechnen.<br />

Wichtig ist auch e<strong>in</strong>e grundsätzliche<br />

Festlegung, dass die Regelungen des Kollektivvertrages<br />

s<strong>in</strong>ngemäß auch direkt für den<br />

Arbeitnehmer gelten. Damit wird sichergestellt,<br />

dass <strong>der</strong> Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber<br />

nur dann Ansprüche geltend machen kann,


wenn er laut Versicherungsbed<strong>in</strong>gungen anspruchsberechtigt<br />

ist. Wichtig ist auch die Benennung<br />

<strong>der</strong> Zusageart sowie die Erklärung<br />

des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer,<br />

bei Ausscheiden das versicherungsvertragliche<br />

Verfahren anwenden zu wollen. Fehlt<br />

diese Regelung, so können Nachf<strong>in</strong>anzierungsrisiken<br />

für den Arbeitgeber entstehen.<br />

S<strong>in</strong>nvoll und vor allem ke<strong>in</strong>esfalls schädlich<br />

kann es auch se<strong>in</strong>, dass sich <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />

e<strong>in</strong>en je<strong>der</strong>zeitigen Wechsel des Durchführungsweges<br />

vorbehält – auch wenn hierdurch<br />

gegebenenfalls Steuer­ und Sozialversicherungsbeiträge<br />

beim Arbeitnehmer anfallen.<br />

Denn wer weiß heute schon, ob es nicht<br />

<strong>in</strong> zehn Jahren vielleicht e<strong>in</strong>en noch viel attraktiveren<br />

Durchführungsweg gibt, den <strong>der</strong><br />

Arbeitgeber nutzen möchte.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> Unternehmen ohne Betriebsrat<br />

ist es außerdem ratsam, die Gesamtzusage<br />

betriebsvere<strong>in</strong>barungsoffen zu gestalten.<br />

Das bedeutet, dass die erteilten Zusagen<br />

durch e<strong>in</strong>e spätere Betriebsvere<strong>in</strong>barung auch<br />

dann abgelöst werden können, wenn die Betriebsvere<strong>in</strong>barung<br />

für e<strong>in</strong>zelne Arbeitnehmer<br />

Nachteile mit sich br<strong>in</strong>gt. Die obigen Ausführungen<br />

enthalten nur e<strong>in</strong>ige Beispiele für<br />

E<strong>in</strong> Bollwerk gegen den Turbo-kapitalismus<br />

Betriebliche Altersversorgung als vertrauensbildende Maßnahme <strong>in</strong> Zeiten <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzkrisen<br />

Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> betrieblichen<br />

Altersvorsorge <strong>in</strong> Deutschland gibt es<br />

Reformbedarf, sagte Thomas Dommermuth<br />

beim „Münchner Fachforum Betriebliche Versorgung“<br />

<strong>der</strong> SLPM Schweizer Leben Pensionsmanagement<br />

<strong>GmbH</strong> <strong>in</strong> München. Die mittlerweile<br />

schon durch die fünf Durchführungswege<br />

und drei Zusagearten geschaffene Komplexität<br />

sollte nach Ansicht des Professors für<br />

Steuerlehre, F<strong>in</strong>anz­ und Investitionswirtschaft<br />

an <strong>der</strong> Hochschule Amberg­Weiden<br />

deutlich reduziert werden.<br />

Das Haftungs­ und das Kostenrisiko für<br />

die Arbeitgeber muss ebenfalls wie<strong>der</strong> spürbar<br />

verm<strong>in</strong><strong>der</strong>t werden, for<strong>der</strong>te Dommermuth.<br />

Verantwortlich für die nach wie vor ger<strong>in</strong>ge<br />

Verbreitung <strong>der</strong> betrieblichen Altersversorgung<br />

<strong>in</strong> Deutschland sei aber <strong>der</strong> Vertrieb<br />

und dessen falscher <strong>Beratung</strong>sansatz vor allem<br />

bei kle<strong>in</strong>eren und mittleren Betrieben.<br />

Bisher hätten sich alle bAV­Berater nämlich<br />

viel zu sehr auf die Ansprache <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen<br />

Arbeitnehmer konzentriert statt die Geschäftsleitungen<br />

ganzheitlich über den Nutzen für<br />

das Unternehmen zu <strong>in</strong>formieren. Angesichts<br />

unvollständige o<strong>der</strong> fehlende Regelungen. Die<br />

Wünsche und Gestaltungsmöglichkeiten s<strong>in</strong>d<br />

auch bei <strong>der</strong> Entgeltumwandlung so vielfältig,<br />

dass im Idealfall bei je<strong>der</strong> Versorgungsordnung<br />

e<strong>in</strong> Experte h<strong>in</strong>zugezogen werden<br />

sollte, <strong>der</strong> selbstverständlich auch über die<br />

notwendigen Zulassungen verfügen muss.<br />

Doch e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuelle <strong>Beratung</strong> durch e<strong>in</strong>en<br />

spezialisierten Berater vor Ort ist meist we<strong>der</strong><br />

praktikabel noch f<strong>in</strong>anzierbar.<br />

Die Vielfalt erschwert<br />

e<strong>in</strong>e Standardisierung<br />

E<strong>in</strong> guter Kompromiss ist hier die Verwendung<br />

ausführlicher Checklisten o<strong>der</strong> Erhebungsbögen,<br />

mit denen die <strong>in</strong>dividuellen<br />

Wünsche des Kunden erhoben werden. Im<br />

Ideal fall leiten solche Erhebungsbögen den<br />

Berater durch das <strong>Beratung</strong>sgespräch und stellen<br />

sicher, dass ke<strong>in</strong>e wichtigen Regelungen<br />

vergessen werden. Lei<strong>der</strong> erfüllen die wenigsten<br />

<strong>der</strong> im Markt verwendeten Checklisten<br />

diese Voraussetzungen.<br />

Die Erfahrungen <strong>der</strong> <strong>febs</strong> Consult<strong>in</strong>g<br />

<strong>GmbH</strong> zeigen, dass für die detaillierte Erfassung<br />

<strong>der</strong> Kundenwünsche unterschiedliche<br />

<strong>der</strong> demografischen Entwicklung ist diese Vertriebsstrategie<br />

für ihn unter dem Aspekt <strong>der</strong><br />

Mitarbeitergew<strong>in</strong>nung und ­b<strong>in</strong>dung ziemlich<br />

unverständlich, aber ebenso im H<strong>in</strong>blick<br />

auf die langfristige Sicherung <strong>der</strong> Kaufkraft<br />

und damit <strong>der</strong> künftigen Absatzchancen <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er alternden Gesellschaft.<br />

Vermittler haben falschen<br />

<strong>Beratung</strong>sansatz<br />

Der Vertrieb habe zudem außer Acht gelassen,<br />

dass sowohl bei den Arbeitgebern wie<br />

bei den Arbeitnehmern e<strong>in</strong>e grundsätzlich<br />

sehr positive E<strong>in</strong>stellung gegenüber <strong>der</strong> betrieblichen<br />

Alterversorgung bestehe. Aus Sicht<br />

<strong>der</strong> Mitarbeiter stelle e<strong>in</strong> bAV­Angebot des<br />

Arbeitgebers e<strong>in</strong> Zeichen <strong>der</strong> Wertschätzung<br />

dar, zitierte Dommermuth aus e<strong>in</strong>er aktuellen<br />

Umfrage <strong>der</strong> F<strong>in</strong>ancial Times Deutschland.<br />

Gleichzeitig messen laut e<strong>in</strong>er Studie <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

KPMG 75 Prozent<br />

aller Unternehmen <strong>der</strong> bAV <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zukunft<br />

e<strong>in</strong>e wachsende personalpolitische Bedeutung<br />

zu. Mittlerweile könne die betriebli­<br />

Betriebliche Altersversorgung | SchwERpunkT<br />

Checklisten je Durchführungsweg und je F<strong>in</strong>anzierungsform<br />

erfor<strong>der</strong>lich s<strong>in</strong>d. Nur so<br />

kann verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t werden, dass <strong>der</strong> Erhebungsbogen<br />

e<strong>in</strong>e Vielzahl von Fragen enthält, die<br />

im E<strong>in</strong>zelfall völlig irrelevant s<strong>in</strong>d und eher<br />

verwirren statt zu helfen. (E<strong>in</strong> Muster e<strong>in</strong>es<br />

solchen Fragebogens f<strong>in</strong>den Interessierte unter<br />

http://www.<strong>febs</strong>-consult<strong>in</strong>g.de)<br />

Häufig ist zusätzlich e<strong>in</strong>e telefonische<br />

Nacherhebung fehlen<strong>der</strong> Angaben durch die<br />

Experten notwendig, um diese anschließend<br />

<strong>in</strong> systematische, verständliche und rechtssichere<br />

Versorgungsordnungen umzusetzen.<br />

Fazit: Zugegeben, die Erstellung e<strong>in</strong>er Versorgungsordnung<br />

für Direktversicherungen<br />

durch Entgeltumwandlung erfor<strong>der</strong>t e<strong>in</strong> wenig<br />

mehr Mühe als <strong>der</strong> bloße Abschluss e<strong>in</strong>es<br />

Kollektivvertrages. Aber angesichts <strong>der</strong> Langfristigkeit<br />

solcher Verträge sollten sich Arbeitgeber<br />

dieser Mühe unterziehen. Und Versicherungsvermittler<br />

sollten diese Chance nutzen,<br />

sich als „echte“ Berater zu positionieren.<br />

Der Autor ist Gesellschafter-Geschäftsführer<br />

<strong>der</strong> <strong>febs</strong> Consult<strong>in</strong>g <strong>GmbH</strong>, die sich als gerichtlich<br />

zugelassener Rentenberater auf die <strong>Beratung</strong> rund<br />

um die bAV spezialisiert hat.<br />

che Altersversorgung zudem nicht nur von<br />

den unübersehbar gewordenen Problemen <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Rentenversicherung profitieren,<br />

son<strong>der</strong>n ebenso vom generellen Vertrauensverlust<br />

gegenüber Banken und Versicherern,<br />

machte er aufmerksam. Mehr bAV könne daher<br />

<strong>in</strong>zwischen sogar dazu beitragen, das angeschlagene<br />

Image <strong>der</strong> Marktwirtschaft wie<strong>der</strong><br />

zu verbessern – und quasi als „Bollwerk<br />

gegen den Turbokapitalismus“ fungieren.<br />

Für Dommermuth ist deshalb nicht zuletzt<br />

e<strong>in</strong> erhebliches Defizit bei <strong>der</strong> Aufklärung<br />

dafür verantwortlich, dass nach wie vor<br />

bisher nur rund die Hälfte <strong>der</strong> deutschen Arbeitnehmer<br />

über e<strong>in</strong>e betriebliche Altersversorgung<br />

verfügt und nach e<strong>in</strong>er Umfrage <strong>der</strong><br />

Gothaer Versicherung bei kle<strong>in</strong>eren Unternehmen<br />

vor allem die Furcht vorherrsche, dass<br />

ihnen durch sie erhebliche zusätzliche Kosten<br />

entstehen könnten. Den Arbeitnehmern sollte<br />

<strong>der</strong> Vertrieb weit stärker als bisher vermitteln,<br />

dass die bei <strong>der</strong> bAV erzielbaren Renditen<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Größenordnung von sechs Prozent<br />

<strong>in</strong>zwischen „e<strong>in</strong>zigartig“ gut seien – und<br />

außerdem weitgehend risikolos. rem<br />

Versicherungswirtschaft Heft 2 15. Januar 2012<br />

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