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Vergleich der Landpreise vor und nach der Gefahrenkartierung

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CAS Gebäudeschutz gegen Naturgefahren<br />

Projektarbeit 2010<br />

<strong>Vergleich</strong> <strong>der</strong> <strong>Landpreise</strong><br />

<strong>vor</strong> <strong>und</strong> <strong>nach</strong> <strong>der</strong> <strong>Gefahrenkartierung</strong><br />

Abbildung 1: Illustration von Esteban Rosales, Lausanne; abgeän<strong>der</strong>t<br />

Betreuer:<br />

CAS Projektarbeit 2010 - Dezember 2010<br />

Berner Fachhochschule<br />

Architektur, Holz <strong>und</strong> Bau<br />

� Dr. Olivier Lateltin, Geschäftsbereichsleiter Elementarschaden-Prävention VKF<br />

Student <strong>und</strong> Verfasser:<br />

� Georges Brandenberg, dipl. Architekt HTL/STV, Brunnmattweg 35, 5036 Oberentfelden


CAS – Gebäudeschutz gegen Naturgefahren<br />

Projektarbeit 2010 Georges Brandenberg<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Rahmenbedingungen .......................................................................................................................... 3<br />

1.1. Eigenständigkeit <strong>der</strong> Arbeit ......................................................................................................... 3<br />

1.2. Bewertung .................................................................................................................................. 3<br />

1.3. Beteiligte .................................................................................................................................... 4<br />

1.4. Termine ...................................................................................................................................... 4<br />

1.5. Form <strong>und</strong> Umfang <strong>der</strong> Arbeit ....................................................................................................... 4<br />

1.6. Än<strong>der</strong>ungs<strong>nach</strong>weis ................................................................................................................... 4<br />

1.7. Kurzfassung ............................................................................................................................... 5<br />

2. Thema: <strong>Vergleich</strong> <strong>der</strong> <strong>Landpreise</strong> <strong>vor</strong> <strong>und</strong> <strong>nach</strong> <strong>der</strong> <strong>Gefahrenkartierung</strong> .............................................. 6<br />

2.1. Fragestellung ............................................................................................................................. 6<br />

2.2. Abgrenzung ................................................................................................................................ 6<br />

2.3. Vorgehensweise ......................................................................................................................... 7<br />

3. Gr<strong>und</strong>lagen <strong>der</strong> Gefahrenkarten .......................................................................................................... 7<br />

3.1. Rechtliche <strong>und</strong> planerische Gr<strong>und</strong>lagen ...................................................................................... 7<br />

3.1.1. Neubaute ................................................................................................................................... 7<br />

3.1.2. Bestehende Baute ...................................................................................................................... 8<br />

3.2. Verantwortlichkeit <strong>der</strong> Behörden <strong>und</strong> Haftung ............................................................................. 8<br />

3.3. Gefahrenstufendiagramm ........................................................................................................... 9<br />

3.4. Zusammenfassung / Fazit ......................................................................................................... 10<br />

4. Wertberichtigung ............................................................................................................................... 10<br />

4.1. Liegenschaftsbewertung ........................................................................................................... 10<br />

4.2. Einflussnehmende Faktoren ..................................................................................................... 10<br />

4.2.1. Objekteigenschaften ................................................................................................................. 11<br />

4.2.2. Bau- <strong>und</strong> Planungsrecht ........................................................................................................... 11<br />

4.3. Berücksichtigung / Schätzung eines beson<strong>der</strong>en Umstandes .................................................... 11<br />

4.3.1. Werkzeug zur Schätzung „Lageklasse“ ..................................................................................... 12<br />

4.3.2. Werkzeug zur Schätzung „Ertüchtigung, direkte Methode“ ........................................................ 13<br />

5. Beispiele ........................................................................................................................................... 14<br />

5.1. Beispiel Hangrutsch.................................................................................................................. 14<br />

5.2. Beispiel Hochwasser ................................................................................................................ 15<br />

5.3. Beispiel Medien ........................................................................................................................ 16<br />

5.3.1. „Mösli“ Gemeinde Plaffeien ...................................................................................................... 16<br />

5.3.2. „Glyssbach“ Gemeinde Brienz .................................................................................................. 19<br />

6. Schlussbemerkung ............................................................................................................................ 21<br />

6.1. Zusammenfassung ................................................................................................................... 21<br />

6.2. Empfehlungen .......................................................................................................................... 21<br />

6.3. Erklärung ................................................................................................................................. 21<br />

7. Literaturverzeichnis ........................................................................................................................... 22<br />

8. Anhänge ........................................................................................................................................... 23<br />

8.1. Anhang 1 „Die Haftung des Gemeinwesens, Raum & Umwelt November Nr. 6/07“ .................... 23<br />

8.2. Anhang 2 „Altlastenkataster Kanton Aargau“ ............................................................................. 41<br />

8.3. Anhang 3 „ Ausschnitt § 68 Gesetz über Raumentwicklung <strong>und</strong> Bauwesen (Baugesetz, BauG) . 41<br />

8.4. Anhang 4 „ Ausschnitt § 52 Gesetz über Raumentwicklung <strong>und</strong> Bauwesen (Baugesetz, BauG) . 42<br />

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CAS – Gebäudeschutz gegen Naturgefahren<br />

Projektarbeit 2010 Georges Brandenberg<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 1: Illustration von Esteban Rosales, Lausanne; abgeän<strong>der</strong>t ............................................... 1<br />

Abbildung 2: Inhaltsübersicht, Seite 3 aus VLP-ASPAN, Raum & Umwelt .......................................... 8<br />

Abbildung 3: Gefahrendiagramm aus Wegleitung Objektschutz gegen gravitative Naturgefahren (2) .. 9<br />

Abbildung 4: Schema zur Gefahrenkarte, eigene Darstellung ............................................................. 9<br />

Abbildung 5: Höhenmodell Gefahrenkarte Hochwasser .................14<br />

Abbildung 6: Höhenmodell Gefahrenkarte Hochwasser .................15<br />

Abbildung 7: (4) Baustellenansicht Rutschmulde ........................................................16<br />

................................................................................ Abbildung 8: Eigene Berechnung <strong>nach</strong> Massnahme<br />

.........................................................................................................................................................18<br />

Abbildung 9: (6) Geschiebeablagerung Glyssbach bei Brienz, 2005 „Foto: Flotron AG“<br />

Abbildung 10: Gefahrenkarte, geo7 ...................................................................................................19<br />

Abbildung 11: Verkehrswert <strong>der</strong> Liegenschaft bei einem Verkauf <strong>vor</strong> Schaden ..................................20<br />

Abbildung 12: Kosten bei einem Neubau "alter Ort"...........................................................................20<br />

Abbildung 13: Kosten bei einem Neubau "Neuer Ort" ........................................................................20<br />

1. Rahmenbedingungen<br />

1.1. Eigenständigkeit <strong>der</strong> Arbeit<br />

Die Arbeit muss selbständig ohne Hilfe Dritter ausgeführt werden. Alle Informationsquellen<br />

(Fachliteratur, Besprechungen mit Fachleuten usw.), die zu dieser Arbeit beigetragen<br />

haben, sind vollständig aufzuführen <strong>und</strong> korrekt zu zitieren. Die schriftliche Projektarbeit<br />

hat eine diesbezügliche Erklärung zu enthalten <strong>und</strong> muss vom Autor unterzeichnet<br />

sein.<br />

Bei Gruppenarbeiten muss ein klar erkennbarer individueller Teil ausgeschieden sein.<br />

1.2. Bewertung<br />

Die Arbeit wird gemäss dem „Rahmenreglement für Kompetenz<strong>nach</strong>weise an <strong>der</strong> Berner<br />

Fachhochschule“, bewertet. Dabei haben die Grades folgende Bedeutung:<br />

A ausgezeichnet<br />

B sehr gut<br />

C gut<br />

D befriedigend<br />

E ausreichend<br />

Fx nicht bestanden; es sind Verbesserungen erfor<strong>der</strong>lich, be<strong>vor</strong> die Leistungen anerkannt<br />

werden können. Dies bedeutet, dass <strong>der</strong> Teilnehmer eine angemessene<br />

Frist zur Nachbesserung <strong>der</strong> Arbeit erhält.<br />

F nicht bestanden; es sind erhebliche Verbesserungen erfor<strong>der</strong>lich. Dies bedeutet,<br />

dass das Modul im Rahmen einer erneuten Durchführung des CAS Gebäudeschutz<br />

wie<strong>der</strong>holt werden muss.<br />

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CAS – Gebäudeschutz gegen Naturgefahren<br />

Projektarbeit 2010 Georges Brandenberg<br />

1.3. Beteiligte<br />

Betreuer Olivier Lateltin; lateltin@vkf.ch<br />

Auftraggeber Fachhochschule Burgdorf<br />

Verfasser Georges Brandenberg, dipl. Architekt HTL/STV, Brunnmattweg 35,<br />

5036 Oberentfelden<br />

1.4. Termine<br />

Ausgabe 23. September 2010<br />

In elektronischer Form an Teilnehmer<br />

Abgabe Konzept 6. Oktober 2010<br />

Das <strong>vor</strong>liegende, ergänzte Dokument in elektronischer Form an<br />

Betreuer <strong>und</strong> an Studiengangleiter.<br />

Abgabe an Betreuer 8. Dezember 2010<br />

In elektronischer <strong>und</strong> in Papierform (2 Exemplare, unterzeichnet)<br />

Schlusspräsentation 15. Dezember 2010<br />

Vor den an<strong>der</strong>en Teilnehmern, Referenten <strong>und</strong> evtl. geladenen<br />

Gästen.<br />

Besprechungen Individuell mit dem zugeteilten Betreuer <strong>nach</strong> Bedarf <strong>und</strong> Absprache.<br />

1.5. Form <strong>und</strong> Umfang <strong>der</strong> Arbeit<br />

Die Arbeit soll den einschlägigen Richtlinien zur Gestaltung von technischen o<strong>der</strong> wissenschaftlichen<br />

Berichten genügen.<br />

Die Arbeit hat einen Umfang von 2 ECTS, was einem ungefähren Arbeitsaufwand von 50<br />

bis 60 St<strong>und</strong>en entspricht.<br />

1.6. Än<strong>der</strong>ungs<strong>nach</strong>weis<br />

Version Datum Autor(en) Beschreibung / Verän<strong>der</strong>ung<br />

1 23.09.2010 FH Burgdorf Themenausgabe<br />

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CAS – Gebäudeschutz gegen Naturgefahren<br />

Projektarbeit 2010 Georges Brandenberg<br />

2 8.10.2010 Bg Themenbesprechung mit Betreuer; Thema-<br />

tik sehr allgemein, spezifisch auf eine Kar-<br />

te, 2 bis 3 Fallbeispiele mit / ohne Praxis<br />

z.B. Fallhölle, Rutschgebiet Sörenberg<br />

2005 (7oo.- <strong>nach</strong>her Preiszerfall), die Fol-<br />

gen? Evtl. Zahlen aus Beispielen. Fazit,<br />

Theorie, was wäre in <strong>der</strong> Umsetzung nötig,<br />

wie weiter, Hochwasser <strong>und</strong> Rutsch, Aus-<br />

wirkung auf ein Gr<strong>und</strong>stück aus einer GK.<br />

3 2.11.2010 Bg, OL Zwischenbericht mit OL, keine speziellen<br />

Referenzen mit konkreten Zahlen <strong>vor</strong>han-<br />

den, es kristallisiert sich def. eine Pionier-<br />

arbeit aus.<br />

4 8.11.2010 Bg Recherche im Internet, mögliche Fallstu-<br />

dien.<br />

5 11.11.2010 Bg Absprache mit Betreuer.<br />

6 20.11.2010 Bg Recherche Autorenerklärung.<br />

7 24.11.201 Bg Internetsuchanalyse über mögliche Immo-<br />

bilienbewertungen.<br />

8 30.11.2010 Bg Lesung <strong>und</strong> Weiterausbau.<br />

9 4.12.2010 Bg Projektfehler! Berechnungsidee ist nicht<br />

1.7. Kurzfassung<br />

kompatibel! Anpassung nötig!<br />

Aufgeschnapptes, wörtliches Zitat:<br />

„Wir hatten hier in diesem Gebiet noch nie eine Überschwemmung <strong>und</strong> nur wegen <strong>der</strong><br />

Gefahrenkarte haben wir jetzt ein Problem“.<br />

Mit <strong>der</strong> Erarbeitung <strong>der</strong> Gefahrenkarte Hochwasser im Kanton Aargau konnte ich in Zusammenarbeit<br />

mit dem Projektleiter des Kantons, den verantwortlichen Ingenieurbüros<br />

<strong>und</strong> den örtlichen Behörden einige Erfahrungen gewinnen. Oft mussten Diskussionen<br />

über einen künftigen Preiszerfall <strong>der</strong> Liegenschaft geführt werden. Diese wurden nicht<br />

nur über die eigentliche Kartierung geführt, son<strong>der</strong>n ich musste mir auch emotionale<br />

Äusserungen wie: “…diese Überschwemmung hat es hier noch nie gegeben….“ o<strong>der</strong><br />

“…..jetzt ist dieses Bauland nichts mehr wert….“ anhören.<br />

Offizielle <strong>und</strong> zugängliche <strong>Landpreise</strong> <strong>vor</strong> <strong>und</strong> <strong>nach</strong> einer <strong>Gefahrenkartierung</strong> bestehen<br />

nicht.<br />

Mit dieser Arbeit versuche ich die Möglichkeit aufzuzeigen, wie eine Wertvermin<strong>der</strong>ung,<br />

verursacht durch eine Gefahrenkarte, eines Gr<strong>und</strong>stücks mit Zahlen belegt werden<br />

kann.<br />

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CAS – Gebäudeschutz gegen Naturgefahren<br />

Projektarbeit 2010 Georges Brandenberg<br />

2. Thema: <strong>Vergleich</strong> <strong>der</strong> <strong>Landpreise</strong> <strong>vor</strong> <strong>und</strong> <strong>nach</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Gefahrenkartierung</strong><br />

2.1. Fragestellung<br />

Es stellen sich dazu folgende Fragen:<br />

a) Wirkt sich die <strong>Gefahrenkartierung</strong> im Bereich Hochwasser o<strong>der</strong> Rutschung auf<br />

den Landpreis aus?<br />

b) Ist eine Liegenschaft in Abhängigkeit zu einer Gefahrenkarte im Wert anzupassen?<br />

c) Kann eine Wertberichtigung rein in Zahlen beziffert werden o<strong>der</strong> gibt es dazu eine<br />

an<strong>der</strong>e Möglichkeit, diese Berichtigung zu erfassen resp. gibt es ein Instrument<br />

dazu?<br />

d) Ist eine Wertberichtigung erst nötig, seit es Gefahrenkarten gibt o<strong>der</strong> ist das<br />

Thema im Zusammenhang mit <strong>der</strong> mangelnden Eigenverantwortung zu sehen<br />

o<strong>der</strong> ist diese nicht schon früher bekannt wie z.B. bei einem belasteten Standort<br />

(Altlastenkataster) (siehe Anhang 8.2).<br />

2.2. Abgrenzung<br />

Damit <strong>der</strong> Rahmen dieser Arbeit nicht überstrapaziert wird, beschränke ich mich auf die<br />

gravitativen Naturgefahrenprozesse (NGP) wie:<br />

• Hochwasser <strong>und</strong><br />

• Hangrutsch.<br />

Diese gewählten NGP bilden den Normalfall im Mittelland, expl. Kanton Aargau, ab. Die<br />

übrigen NGP kommen üblicherweise in den Rand- <strong>und</strong> in den Berggebieten <strong>vor</strong>. Eine<br />

Wertberichtigung ist in Bezug auf die Gefahr resp. im Ausmass zu sehen. Sind auch<br />

Menschenleben gefährdet, wird die Wertberichtigung schnell sehr hoch <strong>und</strong> das Gr<strong>und</strong>stück<br />

erleidet einen Wertverlust.<br />

Die übrigen NGP wie Murgang, Steinschlag <strong>und</strong> Lawinen werden nicht explizit angegangen,<br />

obwohl diese in Bezug auf eine Wertberichtigung nicht zu ver<strong>nach</strong>lässigen sind.<br />

Nebst den gravitativen Naturgefahren wie:<br />

• Lawinen<br />

• Hochwasser<br />

• Rutschungen<br />

• Murgänge<br />

• Steinschlag<br />

gibt es selbstverständlich auch die meteorologischen wie:<br />

• Wind<br />

• Hagel<br />

• Regen<br />

• Schnee<br />

Der grosse Unterschied <strong>der</strong> gravitativen zu den meteorologischen Naturgefahren ist die<br />

Tatsache, dass mehr o<strong>der</strong> weniger Liegenschaften in <strong>der</strong> Schweiz den meteorologischen<br />

Naturgefahren ausgesetzt sind. Die Liegenschaft o<strong>der</strong> besser gesagt <strong>der</strong> Eigentümer<br />

kann sich also mit dem Entscheid, an einem an<strong>der</strong>en Ort zu bauen, dem Gefahrenpotenzial<br />

nicht entziehen.<br />

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CAS – Gebäudeschutz gegen Naturgefahren<br />

Projektarbeit 2010 Georges Brandenberg<br />

Im Gegensatz dazu kann <strong>der</strong> gravitativen Naturgefahr mit zwei Massnahmen begegnet<br />

werden:<br />

1. Auswahl des Ortes, also ausweichen auf ein Gebiet mit weniger o<strong>der</strong> keinem<br />

Gefahrenpotential.<br />

2. Vor Ort mit <strong>der</strong> Gefahr umgehen <strong>und</strong> diese mit entsprechenden Aufwendungen<br />

auf ein Minimum o<strong>der</strong> vollständig reduzieren.<br />

Ich befasse mich mit den Gefahrenprozessen aus dem Bereich <strong>der</strong> gravitativen Naturgefahren<br />

<strong>und</strong> unterscheide die Umstände zwischen einer bebauten <strong>und</strong> einer unbebauten<br />

Liegenschaft.<br />

2.3. Vorgehensweise<br />

In einem ersten Schritt werden die Gr<strong>und</strong>lagen <strong>der</strong> Gefahrenprozesse mit den rechtlichen<br />

Konsequenzen inkl. möglicher Haftung (am Rande) aufgezeigt <strong>und</strong> die entsprechenden<br />

Gefahrensituationen eingeschätzt. Anhand konkreter Beispiele in bestehenden<br />

Gefahrengebieten werden die Probleme <strong>und</strong> möglichen Lösungsansätze aufgezeigt. In<br />

diesem Zusammenhang wird auch ersichtlich, dass die Problematik von einem möglichen<br />

Wertverlust nicht erst seit dem Vorliegen von Gefahrenkarten besteht.<br />

Ich werde nebst einem Schätzungsverfahren auch einen kurzen Ausflug in die Sinneswelt<br />

<strong>der</strong> Emotionen machen.<br />

Nebst den einzelnen Zusammenfassungen <strong>und</strong> möglichen Fazits wird die Arbeit unter<br />

dem Titel Schlussbemerkung (siehe Kapitel 6) zusammengefasst, Empfehlungen <strong>und</strong><br />

mögliche Zukunftsaussichten abgegeben.<br />

3. Gr<strong>und</strong>lagen <strong>der</strong> Gefahrenkarten<br />

3.1. Rechtliche <strong>und</strong> planerische Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Die Gesetzgebung des B<strong>und</strong>es for<strong>der</strong>t von den Kantonen, dass die von den Naturgefahren<br />

ausgehende Gefährdung mit Hilfe von Gefahrenkarten o<strong>der</strong> Gefahrenhinweiskarten<br />

erfasst <strong>und</strong> dokumentiert werden. Diese sind im Rahmen <strong>der</strong> Genehmigung <strong>der</strong> Richt-<br />

<strong>und</strong> Nutzungsplanung zu berücksichtigen <strong>und</strong> erst dann haben sie auch eine Rechtswirksamkeit.<br />

Die Informationen <strong>der</strong> Gefährdung o<strong>der</strong> Angaben über die Intensität aus<br />

den Gefahrenkarten haben rechtsverbindlich in den Zonenplan einzufliessen <strong>und</strong> sind in<br />

<strong>der</strong> Bau- <strong>und</strong> Nutzungsordnung mit Hilfe <strong>der</strong> Baubewilligungsbehörde umzusetzen.<br />

Rechtlich ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Neubaute o<strong>der</strong> um eine bestehende<br />

Baute handelt.<br />

Dazu folgende Fallunterscheidung:<br />

3.1.1. Neubaute<br />

Es wird erst eine Bewilligung erteilt, wenn das Gr<strong>und</strong>stück geschützt o<strong>der</strong> das geplante<br />

Projekt sicher <strong>vor</strong> Naturgefahreneinwirkungen ist.<br />

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CAS – Gebäudeschutz gegen Naturgefahren<br />

Projektarbeit 2010 Georges Brandenberg<br />

3.1.2. Bestehende Baute<br />

Bedingt durch die Besitzstandsgarantie, § 68 des Baugesetzes (BauG) 1 (siehe Anhang<br />

8.1), ist es dem Eigentümer freigestellt, ob er die Liegenschaft mit Objektschutzmassnahmen<br />

ertüchtigen will. Stehen Ausbauten, Umbauten o<strong>der</strong> sogar Anbauten an, verliert<br />

die Liegenschaft den Besitzstand <strong>und</strong> ist wie eine Neubaute zu betrachten. Es sind dann<br />

zwingend die entsprechend wirksamen Objektschutzmassnahmen <strong>vor</strong>zunehmen. Ohne<br />

diese Massnahmen dürfen nur geringe Unterhaltsarbeiten ausgeführt werden.<br />

Ausnahme von dieser Regelung: Sind durch die Naturgefahreneinwirkung Menschenleben<br />

in Gefahr, ist eine Nutzungseinschränkung behördlich durchzusetzen.<br />

3.2. Verantwortlichkeit <strong>der</strong> Behörden <strong>und</strong> Haftung<br />

Ich habe dazu eine sehr detaillierte <strong>und</strong> qualifizierte Dokumentation „Haftung des Gemeinwesens“<br />

(1) gef<strong>und</strong>en <strong>und</strong> verweise gerne darauf (siehe Anhang 8.1).<br />

Weitere Ausführungen dazu würden den Rahmen dieser Arbeit sprengen.<br />

Abbildung 2: Inhaltsübersicht, Seite 3 aus VLP-ASPAN, Raum & Umwelt<br />

Der Beitrag behandelt Fragen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Verantwortlichkeit <strong>der</strong> Behörden,<br />

leuchtet Unklarheiten aus <strong>und</strong> macht Hinweise, welche Pflichten dem Gemeinwesen<br />

obliegen <strong>und</strong> welche Konsequenzen sich daraus ergeben.<br />

1 Gesetz über Raumplanung, Umweltschutz <strong>und</strong> Bauwesen vom 19. Januar 1993; SAR 731.100<br />

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CAS – Gebäudeschutz gegen Naturgefahren<br />

Projektarbeit 2010 Georges Brandenberg<br />

3.3. Gefahrenstufendiagramm<br />

Die Gefahrenprozesse sind <strong>nach</strong><br />

Vorgabe B<strong>und</strong> auszuscheiden.<br />

Diese sind im B<strong>und</strong>esgesetz zum<br />

Wasserbau (WBG, 1991) <strong>und</strong><br />

zum Wald (WaG, 1991) konkretisiert.<br />

Im Speziellen verweise ich<br />

auf den Art. 6 RPG 2 .<br />

Weil das Schema für alle Naturgefahrenprozesse<br />

gilt, wurden<br />

bezüglich <strong>der</strong> Intensität Zahlen<br />

hinterlegt.<br />

Abbildung 3: Gefahrendiagramm aus Weglei-<br />

tung Objektschutz gegen gravitative Naturge-<br />

fahren (2)<br />

Damit das Thema aber nicht überstrapaziert wird, erläutere ich nur am Rande die Farbgebung,<br />

die Konsequenzen <strong>und</strong> die Erläuterung mit den möglichen Auflagen.<br />

Gefahrenstufe: Gefährdung: Konsequez: Erläuterung / Auflagen:<br />

Die Ereignisse treten entwe<strong>der</strong> sehr häufig<br />

o<strong>der</strong> in einer so starken Intensität auf, dass<br />

Personen sowohl inner- wie ausserhalb<br />

von Gebäuden gefährdet sind. In diesem<br />

Bereich sollen keine Bauten <strong>und</strong> Anlagen<br />

rot erhebliche Verbotsbereich erstellt o<strong>der</strong> erweitert werden.<br />

Es können erhebliche Schäden an<br />

Gebäuden <strong>und</strong> Infrastruktur entstehen. In<br />

diesen Gebieten sind Bauten mit<br />

Objektschutzmassnahmen erlaubt. Es<br />

sollen aber keine neuen Bauzonen<br />

blau mittlere Gebotsbereich ausgeschieden werden.<br />

Personen <strong>und</strong> Gebäude sind kaum<br />

gefährdet. Innerhalb <strong>der</strong> Gebäude kann<br />

jedoch ein erheblicher Schaden an <strong>der</strong><br />

Einrichtung <strong>und</strong> den Einbauten entstehen.<br />

Objektschutzmassnahmen sind<br />

gelb geringe Hinweisbereich empfehlenswert.<br />

Es ist mit sehr seltenen Extremereignissen<br />

gelb / weiss Rest- Hinweisbereich zu rechnen.<br />

Nach Stand <strong>der</strong> Kenntnisse ist keine o<strong>der</strong><br />

keine o<strong>der</strong> keine nur eine ver<strong>nach</strong>lässigbare Gefährdung<br />

weiss ver<strong>nach</strong>lässigbare Einschränkung <strong>vor</strong>handen.<br />

Abbildung 4: Schema zur Gefahrenkarte, eigene Darstellung<br />

2 B<strong>und</strong>esgesetz über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (Raumplanungsgesetz, RPG)<br />

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CAS – Gebäudeschutz gegen Naturgefahren<br />

Projektarbeit 2010 Georges Brandenberg<br />

3.4. Zusammenfassung / Fazit<br />

Das Wissen über eine Naturgefahr ist in die Gefahrenkarte aufzunehmen, rechtsverbindlich<br />

in <strong>der</strong> Richt- <strong>und</strong> Nutzungsplanung umzusetzen <strong>und</strong> <strong>der</strong> nötige Schutz <strong>vor</strong> <strong>der</strong> Naturgefahreneinwirkung<br />

ist zu berücksichtigen.<br />

Eine solche Anpassung ist mit Zeit <strong>und</strong> Aufwand verb<strong>und</strong>en. Ein solcher Prozess kann<br />

sehr wohl ein bis zwei o<strong>der</strong> mehrere Jahre dauern. Ist eine Liegenschaft eingezont <strong>und</strong><br />

befindet sich in einem erheblich gefährdeten Gebiet, ist das Verhin<strong>der</strong>n zum Bauen<br />

durch die Baubewilligungsbehörde vielleicht noch <strong>nach</strong>vollziehbar aber sicherlich für den<br />

Eigentümer aus finanzieller Sicht nicht tragbar. Bei <strong>der</strong> näheren Betrachtung zeigt sich<br />

auch, dass eine Einzonung sicherlich falsch o<strong>der</strong> vielleicht sogar fahrlässig war.<br />

Der Gesetzgeber kann im Bereich von Neubauprojekten mit Hilfe von z. B. Baugesetzen<br />

(BauG) direkt einwirken. Der Kanton Aargau hat dazu im § 52 BauG 3 den folgenden<br />

Vermerk: “ ….sicher <strong>vor</strong> Erdbeben, Hochwasser <strong>und</strong> an<strong>der</strong>en Naturgefahren sein….“<br />

eingeführt (siehe Anhang 8.4).<br />

Den Gesetzgeber sind die Hände geb<strong>und</strong>en, wenn bei einer bestehenden Liegenschaft<br />

kein Menschenleben gefährdet ist. Die nötigen Objektschutzmassnahmen für den<br />

Schutz einer Liegenschaft <strong>vor</strong> einer Naturgefahreinwirkung liegen in <strong>der</strong> Eigenverantwortung<br />

<strong>und</strong> sind von <strong>der</strong> Vernunft des Eigentümers abhängig.<br />

4. Wertberichtigung<br />

4.1. Liegenschaftsbewertung<br />

Die Kriterien, <strong>nach</strong> welchen Liegenschaften heute beurteilt werden, sind äusserst vielfältig<br />

<strong>und</strong> bedingen ein hohes Fachwissen. Die qualitativen Anfor<strong>der</strong>ungen an ein Schätzungsgutachten<br />

können sehr hoch sein, da sie in <strong>der</strong> Regel Ausgangsbasis für Entscheide<br />

mit finanziellen <strong>und</strong> rechtlichen Auswirkungen sind.<br />

Der Liegenschaftsschätzer haftet <strong>nach</strong> Art. 394 ff Obligationenrecht (OR) sowohl gegenüber<br />

seinem Aufraggeber wie auch allenfalls gegenüber Dritten, die sich auf sein Gutachten<br />

abstützen.<br />

Nach Art. 307 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) wird mit dem Gefängnis<br />

bestraft, wer in einem gerichtlichen Verfahren als Sachverständiger ein falsches Gutachten<br />

abgibt.<br />

In <strong>der</strong> Regel hat eine Schätzung den Zweck, den Verkehrswert zu bestimmen. Dieser ist<br />

marktgerecht einzustufen <strong>und</strong> soll für die betreffende Liegenschaft den erzielbaren<br />

Höchstwert (Verkaufspreis) angeben.<br />

4.2. Einflussnehmende Faktoren<br />

Damit <strong>der</strong> Liegenschaftswert errechnet werden kann, müssen einige Einflussfaktoren<br />

bewertet <strong>und</strong> entsprechend eingeordnet werden.<br />

Darunter fallen z.B:<br />

1) Objekteigenschaften<br />

2) Gr<strong>und</strong>buch<br />

3 Gesetz über Raumplanung, Umweltschutz <strong>und</strong> Bauwesen vom 19. Januar 1993; SAR 731.100<br />

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CAS – Gebäudeschutz gegen Naturgefahren<br />

Projektarbeit 2010 Georges Brandenberg<br />

3) Bau- <strong>und</strong> Planungsrecht<br />

4) Immobilienmarkt<br />

5) Lage<br />

Werden diese Faktoren auf einen möglichen Killerfaktor überprüft, werden Ziffer 1) <strong>und</strong><br />

3) evtl. sogar 2) zu unserem Fokus. Wir untersuchen 1) <strong>und</strong> 3) genauer.<br />

4.2.1. Objekteigenschaften<br />

Dazu ist ein Gr<strong>und</strong>stück auf die Eignung für die <strong>nach</strong>haltige Zweckerfüllung zu überprüfen.<br />

Ist diese nicht gegeben, kann auf dem Gr<strong>und</strong>stück nicht dem Wunsch entsprechend<br />

eine Baute realisiert werden. Darunter fallen Nutzungen, welche nicht zonenkonform<br />

sind o<strong>der</strong> es stellt sich die Frage:<br />

• Ist das Gr<strong>und</strong>stück im Altlastenkataster vermerkt?<br />

• Welche Kosten verursacht <strong>der</strong> Uferanstoss (Unterhaltsarbeiten, mögliche Verbauungen)?<br />

• Eignung <strong>der</strong> Erschliessung?<br />

• Ist die <strong>nach</strong>haltige Zweckerfüllung möglich?<br />

• Nachteilige Kosten durch Stützmauern, Hangsicherungen o<strong>der</strong> Böschungen?<br />

• Liegen spezielle behördliche Vorschriften <strong>vor</strong> <strong>und</strong> welche Kosten entstehen daraus?<br />

4.2.2. Bau- <strong>und</strong> Planungsrecht<br />

Der Wert einer Liegenschaft ergibt sich im Wesentlichen bei bestehenden Bauten aus<br />

<strong>der</strong> <strong>vor</strong>handenen Nutzung <strong>und</strong> bei freien Gr<strong>und</strong>stücken aus <strong>der</strong> theoretisch realisierbaren<br />

Nutzung. Diese ergibt sich aus den öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Bau- <strong>und</strong><br />

Planungsrechtes. Dazu gehören Richtpläne, Zonenpläne, Nutzungspläne, Kataster wie<br />

Ereigniskataster, Gefahrenhinweiskarten <strong>und</strong> Gefahrenkarten. Aus diesen Unterlagen<br />

sind mögliche Korrekturen <strong>vor</strong>zunehmen <strong>und</strong> entsprechend am Gesamtwert abzuziehen<br />

o<strong>der</strong> gar aufzurechnen.<br />

Bereits in einem Schätzer-Lehrbuch aus dem Jahr 2007 des Schweizerischen Schätzer-<br />

Verbandes (SIV) wird auf <strong>der</strong> Seite 47 im Speziellen auf Folgendes verwiesen: „Schutzzonenpläne<br />

unbedingt beachten; Kantonale o<strong>der</strong> regionale Richtpläne, meistens zeitlich<br />

limitiert, haben auf konkrete Schätzungsobjekte nur geringen Einfluss, Schutzzonenpläne<br />

(Uferschutzpläne, Freihaltepläne, Hochwasserschutz, Lawinenzonen etc.) können<br />

Zonenpläne überlagern <strong>und</strong> geplante Bauten stark einschränken o<strong>der</strong> sogar verunmöglichen.“<br />

4.3. Berücksichtigung / Schätzung eines beson<strong>der</strong>en Umstandes<br />

Ein beson<strong>der</strong>er Umstand kann negative wie auch positive Auswirkungen auf eine Liegenschaft<br />

haben. Bereits ein sehr hoher o<strong>der</strong> tiefer Steuersatz o<strong>der</strong> eine bestehende<br />

Asbestbelastung auf einem Dach können eine Schätzung beeinflussen <strong>und</strong> eine Liegenschaft<br />

im Wert verän<strong>der</strong>n.<br />

Wie soll also eine Naturgefahr in CHF bewertet werden <strong>und</strong> muss sie überhaupt bewertet<br />

werden?<br />

Hat diese Bauparzelle am See, welche nun in <strong>der</strong> roten Gefahrenstufe (Bauverbot) liegt<br />

überhaupt noch einen Wert? Warum wurde das Land überhaupt erst eingezont, obwohl<br />

die Gefahr <strong>vor</strong> einer möglichen Überschwemmung sicherlich bekannt war? Wer über-<br />

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Projektarbeit 2010 Georges Brandenberg<br />

nimmt jetzt die Verantwortung? Wer bezahlt jetzt den Wertverlust von CHF 1‘000 auf 8<br />

(einfache Landwirtschaft)? Diese mal 9 Aren ergibt eine finanzielle Wertberichtigung von<br />

CHF 900‘000.- auf 7‘200.-, also fast minus 100%?<br />

Sehr nüchtern <strong>und</strong> emotionslos betrachtet, wurde ein Gr<strong>und</strong>stück mit einem bestimmten<br />

Wert gekauft. Dieses kann nun nicht dem Wunsch entsprechend geplanten Nutzen,<br />

nämlich zur Bebauung, zugeordnet werden.<br />

Das Gr<strong>und</strong>stück müsste, wegen <strong>der</strong> roten Gefahrenstufe, bei <strong>der</strong> nächsten Revision <strong>der</strong><br />

Bau- <strong>und</strong> Nutzungsordnung auf <strong>der</strong> Gemeindestufe aus <strong>der</strong> Bauzone genommen werden<br />

(siehe Anhang 2.2.1 a, Haftung bei risikoreicher Planung).<br />

4.3.1. Werkzeug zur Schätzung „Lageklasse“<br />

Mit einer Liegenschaftsschätzung kann mit Hilfe <strong>der</strong> üblichen Werkzeuge die mögliche<br />

Wertverän<strong>der</strong>ung folgen<strong>der</strong>massen festgestellt werden.<br />

Abbildung 4: Lageklassentabelle Wohnen, Quelle: Schweizerischer Immobilienverband (3)<br />

Blau / Rot = <strong>vor</strong> Gefahrenkarte / <strong>nach</strong> Gefahrenkarte = 37 pt. / 26 pt. = LK 7.4 / LK 5.2.<br />

Anhand dieser vereinfachten Analyse zeigt sich eine Abweichung <strong>der</strong> Lageklassendifferenz<br />

von 2.2 Punkten, welche auch prozentual mit minus 29% festgestellt werden kann.<br />

Merkliche Unterschiede ergeben sich also nur gerade bei <strong>der</strong> Nutzung <strong>und</strong> bei dem<br />

Marktverhältnis. Also ist dieses Werkzeug nicht wirklich brauchbar resp. zeigt klar auf,<br />

dass gr<strong>und</strong>sätzlich nicht ein hun<strong>der</strong>tprozentiger Wertverlust <strong>vor</strong>liegt, son<strong>der</strong>n nur gerade<br />

die ursprünglich geplante Nutzung nicht zugeordnet werden kann <strong>und</strong> <strong>der</strong> Markt für den<br />

Bereich Bauen abnimmt.<br />

Fazit: Nicht das Gr<strong>und</strong>stück ist weniger wert, son<strong>der</strong>n das gewünschte Projekt, welches<br />

ja noch nicht gebaut ist, kann den erzielten Wert nicht erreichen.<br />

Diese Vorgehensweise kann durchaus auf eine bebaute Liegenschaft ausgeweitet werden.<br />

Hierzu ist zu erwähnen, dass auf dem Gr<strong>und</strong>stück an <strong>vor</strong>handenen Bauten künftig<br />

keine An- o<strong>der</strong> Umbauten erfolgen dürfen (Nutzungseinschränkung Verbotsbereich).<br />

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Projektarbeit 2010 Georges Brandenberg<br />

4.3.2. Werkzeug zur Schätzung „Ertüchtigung, direkte Methode“<br />

Im <strong>vor</strong>liegenden Fall handelt es sich um eine bestehende Liegenschaft o<strong>der</strong> um eine<br />

leere Bauparzelle in einer Gefahrenstufe (nicht rot). Gemäss Schutzzielmatrix handelt<br />

es sich also um eine mittlere bis Restgefährdung. Es sind Bauten mit Objektschutz<strong>vor</strong>kehrungen<br />

erlaubt. Im Speziellen ist zu erwähnen, dass in <strong>der</strong> blauen Gefahrenstufe<br />

keine neuen Bauzonen mehr ausgeschieden werden dürfen <strong>und</strong> in <strong>der</strong> gelb / weissen<br />

Gefahrenstufe <strong>der</strong> Eigentümer mit Unterschrift erklärt, dass er sich bewusst ist, dass ein<br />

seltenes Ereignis eintreffen kann.<br />

Wie ist nun eine Wertkorrektur zu beziffern, resp. wie viel ist nun diese Liegenschaft<br />

weniger Wert?<br />

Nebst <strong>der</strong> bereits erläuterten Lageklassemethode kann ein möglicher Korrekturwert mit<br />

einer direkten <strong>und</strong> viel einfacheren Methode errechnet werden. Nennen wir diese „direkte<br />

Methode“.<br />

Der Vorteil ist, es braucht keine Kenntnisse über:<br />

a) Wohnlage<br />

b) Erschliessung<br />

c) Marktverhältnisse<br />

d) Bauzustand (bestehende Baute)<br />

Abbildung 5: Parzelle hinter <strong>der</strong> Strasse rot markiert<br />

See<br />

Damit diese direkte Methode zur Anwendung gelangen kann, sind folgende Kenntnisse<br />

<strong>und</strong> <strong>vor</strong> allem die Beschaffung von Informationen erfor<strong>der</strong>lich:<br />

a) Bau- <strong>und</strong> Zonenplan<br />

b) Gefahrenart<br />

c) Gefahrenkarte <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Analyse<br />

d) Wahrscheinlichkeiten <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Intensität<br />

e) Geplante Massnahmen von übergeordneten Behörden mit Auswirkung auf die<br />

Liegenschaft<br />

f) Was <strong>und</strong> wer ist zu schützen?<br />

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Projektarbeit 2010 Georges Brandenberg<br />

g) Welches Schutzziel ist zu erreichen?<br />

h) Nutzungsart <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Frequenz<br />

Mit diesen erhaltenen Informationen ist nun zu bewerten <strong>und</strong> anschliessend zu entscheiden,<br />

welche Objektschutzmassnahmen <strong>und</strong> Kombinationen daraus notwendig sind,<br />

um das gefor<strong>der</strong>te Schutzziel <strong>und</strong> das beste Kosten-Nutzen Verhältnis zu erlangen.<br />

Fazit: Sind die Objektschutzmassnahmen <strong>und</strong> die daraus entstehenden Kosten erhoben,<br />

entsprechen diese auch <strong>der</strong> Wertmin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Liegenschaft.<br />

5. Beispiele<br />

5.1. Beispiel Hangrutsch<br />

„ Liegenschaftsentwertung ≤ Objektschutzmassnahme “<br />

Abbildung 5: Höhenmodell Gefahrenkarte Hochwasser<br />

Gegeben:<br />

• Südhanglage mit über 70 m Höhendifferenz. Vereinzelt wurde bereits gebaut,<br />

noch stehen einige freie Parzellen zur Verfügung. Die Preise pro m 2 variieren<br />

zwischen CHF 700 bis 1‘000. Vor ca. 5 Jahren wurden noch Preise bis zu<br />

CHF 1‘500 gehandelt. Wie erkennbar, eine sehr spezielle Wohnlage.<br />

Naturprozess:<br />

• Lätt <strong>und</strong> Lättmatte sind ein alarmieren<strong>der</strong> Hinweis auf lehmigen Boden. Führt<br />

man diesem Wasser hinzu, kann es zu einer schmierigen Gleitschicht werden.<br />

Das kann zu einzelnen Spontanrutschungen o<strong>der</strong> sogar, eher selten, zu konstantem<br />

kriechen des Hanges führen.<br />

Gefahrenkarte:<br />

• Es liegen keine Hangrutschkarten <strong>vor</strong>. Vor Jahren wurden solche erstellt, jedoch<br />

wegen <strong>der</strong> Qualität unter Verschluss gehalten. Erfasst sind aber Rutschungen<br />

von früher. Aus diesem Gr<strong>und</strong>e wird, dem Namen getreu, bereits von <strong>der</strong> Baubewilligungsbehörde<br />

eine Rutschsicherung als Bedingung in <strong>der</strong> Bewilligung fest-<br />

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Projektarbeit 2010 Georges Brandenberg<br />

gehalten. Im Wissen <strong>der</strong> Tatsache wird gebaut aber mit den nötigen Massnahmen.<br />

Die zwingenden baulichen Massnahmen sind nirgends ersichtlich!<br />

Auswirkung <strong>nach</strong> Gefahrenkarte:<br />

• Ohne die entsprechenden Schutzmassnahmen wird im Lättgebiet nicht gebaut.<br />

1) Variante 1: an einem neuen Ort bauen <strong>und</strong> diese Parzelle verkaufen � zu<br />

welchem Preis?<br />

2) Variante 2: Baute entsprechend mit Ankern sichern <strong>und</strong> einbinden � teuer.<br />

3) Variante 3: keine, aber die Gemeinde dazu bringen, dass <strong>der</strong> Hangrutsch<br />

in die Bau- <strong>und</strong> Nutzungsordnung einfliesst.<br />

• Lösung:<br />

Der bauliche Mehraufwand beträgt ca. CHF 80‘000 (Objektschutzmassnahmen).<br />

Aufgeteilt auf die Fläche von 800 m 2 ergibt dies ca. 100 CHF/ m 2 . Nun<br />

liegt es am Eigentümer, zu entscheiden.<br />

� Gemessen am Landpreis beträgt die Auswirkung zwischen 7 <strong>und</strong> 10%.<br />

5.2. Beispiel Hochwasser<br />

Abbildung 6: Höhenmodell Gefahrenkarte Hochwasser<br />

Gegeben:<br />

• Das Industriequartier liegt tiefer als <strong>der</strong> Fluss. Aus dem Höhenmodell sind die<br />

Höhen erkennbar. Nebst den bereits realisierten Bauten stehen noch freie Parzellen<br />

zur Verfügung. Ein Grossbetrieb will seine Produktion optimieren <strong>und</strong> dazu<br />

auf einer freien Parzelle eine neue Produktionshalle realisieren.<br />

Naturprozess:<br />

• Der höher fliessende Fluss tritt im HQ100 noch nicht über die Ufer, also keine<br />

Überflutung. Im HQ300 ist mit einer Fliesstiefe von bis zu 200 cm zu rechnen.<br />

Gefahrenkarte:<br />

• Gelbe Zone, geringe Gefährdung, Schutzdefizit <strong>nach</strong> Schutzzielmatrix ist gegeben.<br />

Auswirkung <strong>nach</strong> Gefahrenkarte:<br />

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Projektarbeit 2010 Georges Brandenberg<br />

• Ohne die entsprechenden Schutzmassnahmen ist auf <strong>der</strong> Parzelle kein Bau möglich.<br />

1) Variante 1: an einem neuen Ort bauen <strong>und</strong> diese Parzelle verkaufen � zu<br />

welchem Preis?<br />

2) Variante 2: Baute entsprechend auf Stelzen setzen � nicht realisierbar.<br />

3) Variante 3: Gerinn ausbauen <strong>und</strong> Damm erhöhen � Kosten? Machen <strong>der</strong><br />

Kanton <strong>und</strong> die Gemeinde mit?<br />

• Lösung:<br />

Damm wird angeschüttet <strong>und</strong> verstärkt, Gerinn wenig abgesenkt, Kosten 1,8<br />

Mio. CHF. Nach Abzug öffentlicher Hand, <strong>und</strong> Dritte (Nutzniesser) weil durch<br />

diese Problemlösung das nördliche Gebiet <strong>vor</strong> Hochwasser geschützt werden<br />

kann. Verbleiben ein Restbetrag für den Betrieb von CHF 500‘000 (Objektschutzmassnahmen).<br />

Aufgeteilt auf die Fläche von fast 12‘000 m 2 ergibt dies<br />

ca. 40 CHF/m 2 . Nun liegt es am Eigentümer, zu entscheiden.<br />

� Parzelle mit evtl. 40 CHF/m 2 Preisabschlag wie<strong>der</strong> verkaufen.<br />

� Mit Gewinn verkaufen.<br />

� Bauen <strong>und</strong> die CHF 500‘000 ins Baubudget aufnehmen.<br />

5.3. Beispiel Medien<br />

5.3.1. „Mösli“ Gemeinde Plaffeien<br />

Abbildung 7: (4) Baustellenansicht Rutschmulde<br />

Gegeben:<br />

• Das Quartier „Mösli“, Gemeinde Plaffeien ist eine Ferienhaussiedlung <strong>und</strong> liegt<br />

hauptsächlich am Hang. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> grossen Rutschung aus dem Jahr 1994 im<br />

„Falli-Hölli“ (5), bei dem 30 bestehende Gebäude zerstört wurden, ordnete die<br />

Behörde 1997 an, dieses Rutschgebiet Mösli mit einem Bauverbot zu belegen.<br />

Die Bewohner erhoben Einsprache <strong>und</strong> <strong>nach</strong> einem grösseren juristischen Aufwand<br />

wurde das Gebiet wie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bauzone (Spezialzone) zugewiesen.<br />

Naturprozess:<br />

• Es handelt sich um eine langsam, ca. 15 cm pro Jahr fliessende Hangmasse, genannt<br />

Hangrutsch. In <strong>der</strong> Tiefe zwischen 22 <strong>und</strong> 30 m liegt <strong>der</strong> feste Fels. Die<br />

darüber liegende Masse enthält abwechslungsweise Sand (wasserdurchlässig)<br />

<strong>und</strong> Sediment (wasser<strong>und</strong>urchlässig). Die eigentliche Gleitschicht befindet sich<br />

zwischen 3,5 <strong>und</strong> 6 m. Das gesamte Rutschvolumen beträgt zwischen 20 <strong>und</strong><br />

30‘000 m 3 .<br />

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Projektarbeit 2010 Georges Brandenberg<br />

Gefahrenkarte:<br />

• Än<strong>der</strong>ung durch Behörde, von <strong>der</strong> roten Zone (erhebliche Gefährdung), wurde<br />

das Gebiet Mösli neu in eine blaue (mittlere) <strong>und</strong> gelbe (geringe Gefährdung)<br />

eingestuft.<br />

Auswirkung <strong>nach</strong> Gefahrenkarte:<br />

• Wäre das Gebiet in <strong>der</strong> roten Zone verblieben, hätten die restlichen 12 Parzellen<br />

nicht mehr bebaut <strong>und</strong> die bestehenden hätten nur noch in Stand gehalten werden<br />

können. Zurzeit werden die freien Parzellen zwischen CHF 90 <strong>und</strong> 105 gehandelt.<br />

Als <strong>Vergleich</strong> wird an bester Lage im Dorfzentrum Plaffeien um die 160<br />

CHF/m 2 gehandelt. Die Preisdifferenz bezüglich <strong>der</strong> schlechteren Lage macht<br />

Sinn <strong>und</strong> kann <strong>nach</strong>vollzogen werden.<br />

1) Gr<strong>und</strong>satz: Weil keine eigentliche Einschränkung durch ein Bauverbot<br />

<strong>vor</strong>handen ist, kann die Lageklassemethode beigezogen werden. Es ist<br />

eine Differenzrechnung über die Objektschutzmassnahmen <strong>vor</strong>zunehmen.<br />

2) Objektschutzmassnahmen: Es sind Pfählungen von bis zu 6 m Tiefe <strong>vor</strong>zunehmen.<br />

Diese Massnahmen verursachen Kosten, welche zu einem<br />

schlechten Verhältnis führen.<br />

• Lösung:<br />

Nur alleine die Objektschutzmassnahme rechnen bringt nichts! Ich muss zuerst<br />

ergründen, welchen Preis ich für das Land max. bezahlen soll <strong>und</strong> erst<br />

dann die Objektschutzmassnahmen aufrechnen, resp. abrechnen. Aus diesem<br />

Gr<strong>und</strong>e musste das Denkschema neu angepasst werden.<br />

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Berechnungsschema:<br />

Vorgabe:<br />

nicht bebaute Landparzelle<br />

Fläche [m 2 ] 600<br />

Preis [CHF/m 2 ] CHF<br />

90<br />

Landpreis <strong>vor</strong> CHF 54'000 9%<br />

Berechnung:<br />

Mietertrag CHF 21'600<br />

Miete [CHF] Monate<br />

CHF 1'800<br />

12<br />

Ertragswert [EW] = Verkehrswert [VW] (weil geplante Neubaute) CHF 617'143 100%<br />

(Jahresmiete / (Zins, Betrieb, Unterhalt, Rückstellung usw.))<br />

ca. 3 -4.5%<br />

Lageklasse [LK]<br />

Standort 2<br />

Nutzung 2<br />

Wohnlage 4<br />

Erschliessung 3<br />

Marktverhältnisse 3<br />

Total 14<br />

Ø / 5 2.8<br />

Landwert [LW] LK x 6.25 % 18% CHF 108'000<br />

(Landkostenanteil an den Ertragswert)<br />

Bauwert [BW] 83% CHF 509'143 83%<br />

Objektschutzmassnahmen [OM]<br />

Verbauungen CHF 80'000 (Auswirkung aus Gefahrenkarte) 13%<br />

Neuer Landpreis <strong>nach</strong> Massnahmen max. CHF 28'000 5%<br />

Abbildung 8: Eigene Berechnung <strong>nach</strong> Massnahme<br />

� Die sehr teure Massnahme, Differenzsumme von CHF 26‘000.-, schenkt gewaltig.<br />

� Verhandeln <strong>und</strong> abwägen, ob ich die Differenz bei einem Wie<strong>der</strong>verkauf wettmachen<br />

kann.<br />

� Abwägen, ob evtl. das Geld bauseits eingespart werden kann.<br />

� Das Risiko ist auf <strong>der</strong> Käuferseite, weil evtl. ein zweiter Käufer diese Rechnung<br />

nicht macht!<br />

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5.3.2. „Glyssbach“ Gemeinde Brienz<br />

Abbildung 9: (6) Geschiebeablagerung Glyssbach bei Brienz, 2005 „Foto: Flotron AG“<br />

Abbildung 10: Gefahrenkarte, geo7<br />

Gegeben:<br />

• Das bereits im Jahr 2005 überschwemmte <strong>und</strong> übersarte Gebäude (komplett zerstört)<br />

steht in <strong>der</strong> roten Zone, erhebliche Gefährdung (Verbotsbereich).<br />

Naturprozess:<br />

• Der Glyssbach tritt regelmässig über die Ufer <strong>und</strong> zeigt damit den ursprünglichen<br />

<strong>und</strong> somit auch den benötigten Raum auf. Im Unwetter 2005 sind 35 Gebäude<br />

zerstört worden <strong>und</strong> es kamen 5 Menschen ums Leben.<br />

Gefahrenkarte:<br />

• Die bereits <strong>vor</strong>handenen Gefahrenkarten mussten auf das Ereignis hin angepasst<br />

werden. Trotzdem kann das <strong>vor</strong>handene eingezonte Bauland aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> alten<br />

Gefahrenkarte bebaut werden.<br />

Auswirkung <strong>nach</strong> Gefahrenkarte:<br />

• Ohne die entsprechenden Schutzmassnahmen ist auf <strong>der</strong> Parzelle kein Bau möglich.<br />

1) Variante 1: nicht mehr bauen!<br />

2) Variante 2: räumen <strong>und</strong> verkaufen!<br />

3) Variante 3: Objektschutzmassnahmen entsprechend auf das Ereignis ausrichten<br />

<strong>und</strong> bauen.<br />

• Alternative als Höhenflug:<br />

Die Bauparzellen mit den zerstörten Gebäuden in <strong>der</strong> roten Zone werden<br />

umgezont. Es müsste Land neu eingezont werden, dieses dürfte aber nur bis<br />

max. gelbe Gefahrenstufe (geringe Gefährdung) eingestuft sein. Wie kann ein<br />

solches Szenario berechnet werden?<br />

� Würde <strong>der</strong> Eigentümer am Ort bleiben, so müsste er die Objektschutzmassnahmen<br />

selber tragen, ohne diese bekommt er keine Bewilligung.<br />

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Abbildung 11: Verkehrswert <strong>der</strong> Liegenschaft bei einem Verkauf <strong>vor</strong> Schaden<br />

Abbildung 12: Kosten bei einem Neubau "alter Ort"<br />

Abbildung 13: Kosten bei einem Neubau "Neuer Ort"<br />

� Egal, wer welche Kosten übernimmt, dies ist durch die Juristen zu klären.<br />

Sicher aber ist, dass die Mehrkosten von CHF 220‘000.- nicht einfach auf<br />

die Gemeinde überwälzt werden können. Bei einem Neubau „Neuer Ort“<br />

würden die Objektschutzkosten hinfällig <strong>und</strong> <strong>der</strong> Verkehrswert, weil alles<br />

nun neu ist, wäre höher. Ein Gewinn für den Eigentümer, aber dies hat für<br />

den Augenblick auch seinen Preis.<br />

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6. Schlussbemerkung<br />

6.1. Zusammenfassung<br />

Eingangs dieser Arbeit stellte ich im Kapitel 2.1 einige Eckfragen, welche ich anhand<br />

von Erläuterungen <strong>und</strong> Beispielen ausführlich beantwortet habe.<br />

Der Landpreis kann sich aufgr<strong>und</strong> von Gefahrenkarten verän<strong>der</strong>n <strong>und</strong> eine Wertberichtigung<br />

ist im Falle von bestehenden Bauten <strong>und</strong> leeren Parzellen berechenbar. Mit den<br />

verschiedenen Werkzeugen kann diese auch in Zahlen bestimmt werden.<br />

Der einzige nicht bestimmbare Faktor ist <strong>der</strong> Eigentümer, künftige Besitzer <strong>und</strong> generell<br />

die Gesellschaft.<br />

Bereits früher, also <strong>vor</strong> dem Vorliegen von Gefahrenkarten, hatte ein Eigentümer beim<br />

Kauf einer Liegenschaft mit möglichen <strong>und</strong> ungewissen Kosten zu rechnen. Heute sind<br />

es die Naturgefahren, welche teils (so gut es geht) erfasst sind obwohl es schon immer<br />

in <strong>der</strong> eigenen Verantwortung lag, sich über die Bausubstanz zu informieren.<br />

Der Kauf einer Liegenschaft o<strong>der</strong> Parzelle birgt noch heute ein gewisses Risiko, aber<br />

auch eine Chance.<br />

6.2. Empfehlungen<br />

Für weite Kreise <strong>der</strong> Bevölkerung sind Bedrohungen durch Naturereignisse nicht zu erkennen.<br />

Fehlt die direkte Betroffenheit, die zum <strong>vor</strong>ausschauenden Handeln veranlassen<br />

würde, so ist es schwierig, Erfor<strong>der</strong>nis <strong>und</strong> Vorteil <strong>vor</strong>sorgen<strong>der</strong> Massnahmen <strong>und</strong><br />

gr<strong>und</strong>eigentümerverbindlicher Einschränkungen für alle Betroffenen verständlich zu machen.<br />

Von den für den Vollzug verantwortlichen Behörden <strong>und</strong> Fachstellen werden deshalb<br />

beson<strong>der</strong>e Anstrengungen im Bereich Information <strong>und</strong> Mitwirkung verlangt. Nutzungen<br />

müssen sich zukünftig den natürlichen Gegebenheiten anpassen. Nur dort, wo<br />

raumplanerische Massnahmen nicht mehr greifen können, sollen bautechnische Massnahmen<br />

das Gefahrenpotential beschränken.<br />

Nicht die Naturgefahren verursachen die Schäden, son<strong>der</strong>n das Verhalten <strong>der</strong> Gesellschaft,<br />

indem sie ihre Siedlungen ausweitet <strong>und</strong> damit die Achtung verliert sowie den<br />

nötigen Freiraum nicht zulässt.<br />

6.3. Erklärung<br />

Ich erkläre hiermit, dass ich diese Arbeit selbständig angefertigt habe. Die aus fremden<br />

Quellen übernommenen Gedanken o<strong>der</strong> Formulierungen sind als solche kenntlich gemacht.<br />

Diese Arbeit wurde bisher an keiner an<strong>der</strong>en Bildungsinstitution <strong>vor</strong>gelegt <strong>und</strong> ist<br />

noch nicht veröffentlicht.<br />

Dezember 2010<br />

Georges Brandenberg<br />

© Alle Rechte bleiben beim Autor, Zitate müssen als solche gekennzeichnet werden.<br />

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7. Literaturverzeichnis<br />

1. Favre, Anne-Christine. Dr.iur., Rechtsanwältin. Die Haftung des Gemeinwesens. s.l. :<br />

Impressung, Raum & Umwelt VLP-ASPAN, 06 2007.<br />

2. Egli, Dr. Thomas. Objektschutz gegen gravitative Naturgefahren. s.l. : Vereinigung Kantonaler<br />

Feuerversicherung VKF, 3001 Bern, 2005.<br />

3. Canonica, Francesco. Schätzerlehrgang Gr<strong>und</strong>wissen. s.l. : Schweiz. Immobilienschätzer-<br />

Verband SIV, 2007.<br />

4. Zumühle, Sepp. Die Hangbewegung scheint aufhaltbar... Tüüfner Poscht. s.l. : Kunz Druck &<br />

Co.AG, Teufen, 2010. September, Nr. 7.<br />

5. Feuerversicherung, VKF Vereinigung Kantonaler. Grossrutschung Falli Hölli. 1994. Bd.<br />

Geschäftsbericht <strong>der</strong> Kantonalen Gebäudeversicherung Freiburg, Ereignisse/ Elementar.<br />

6. Limpach, Rémy. Das nächste Hochwasser kommt bestimmt (88515). Jungfrau Zeitung. 2008.<br />

18.09.2008, .<br />

7. "Swissi", Schweizerisches Institut zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Sicherheit. Hochwasserschäden<br />

vermeiden. s.l. : Sicherheitsinstitut, 2006.<br />

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8. Anhänge<br />

8.1. Anhang 1 „Die Haftung des Gemeinwesens, Raum & Umwelt November Nr.<br />

6/07“<br />

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8.2. Anhang 2 „Altlastenkataster Kanton Aargau“<br />

8.3. Anhang 3 „ Ausschnitt § 68 Gesetz über Raumentwicklung <strong>und</strong> Bauwesen<br />

(Baugesetz, BauG)<br />

Besitzstandsgarantie:<br />

Vom 19. Januar 1993, aufgehoben durch Gesetz vom 10. März 2009, in Kraft seit Januar<br />

2010 (AGS 2009 S.237). SAR 713.100<br />

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8.4. Anhang 4 „ Ausschnitt § 52 Gesetz über Raumentwicklung <strong>und</strong> Bauwesen<br />

(Baugesetz, BauG)<br />

Sicher <strong>vor</strong> Naturgefahren:<br />

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