CENTRUM Immobilien: Verkäufe ohne Rückkaufsgaran%e
CENTRUM Immobilien: Verkäufe ohne Rückkaufsgaran%e
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GoMoPa® -‐ der Finanznachrichtendienst (www.gomopa.net) -‐ Pressemeldung vom 16.08.2011<br />
<strong>CENTRUM</strong> <strong>Immobilien</strong>: <strong>Verkäufe</strong> <strong>ohne</strong> Rückkaufsgaran>e<br />
Die <strong>CENTRUM</strong> <strong>Immobilien</strong> Management GmbH aus<br />
Marburg wird ihren Wohnungskäufern für ihre seit<br />
1996 in Leipzig verkauMen 250<br />
Edelsanierungswohnungen keine Rückkaufsgaran>e<br />
geben und auch keine Kosten übernehmen, die über<br />
die einst zugesagten monatlichen Belastungen<br />
hinausgehen.<br />
Damit wies die <strong>CENTRUM</strong> eine aktuelle Forderung der<br />
SchutzgemeinschaL für geschädigte Kapitalanleger (SgK) aus<br />
dem GewerkschaLshaus in Berlin Scnöneberg entschieden<br />
zurück. Zwischen dem Bauträger und dem Anlegerschutzverein ist darüber ein heLiger Streit<br />
entbrannt, zu dem der Finanznachrichtendienst GoMopa.net beide Seiten befragte.<br />
Die SgK verschickt an die <strong>CENTRUM</strong>-‐Wohnungskäufer eine vorgefasste GaranXeerklärung (Foto),<br />
die die <strong>CENTRUM</strong>-‐Kunden an die <strong>CENTRUM</strong> <strong>Immobilien</strong> Management GmbH weiterreichen sollen.<br />
SgK-‐Vorstand Jürgen Blache schrieb den Anlegern: "Fordern Sie von der <strong>CENTRUM</strong> eine GaranXe!<br />
Wenn alles so toll ist, soll Ihnen die Centrum dieses garanXeren!"<br />
Warum ist die SgK so sauer?<br />
Schutz-‐<br />
gemeinschafts-‐<br />
Chef Jürgen<br />
Blache ©ZDF<br />
Jürgen Blache führte gegenüber GoMoPa.net aus: "Wir sind es leid, uns mit der<br />
<strong>CENTRUM</strong> über Fakten zu streiten, die jeder Kenner des Leipziger<br />
Wohnungsmarktes bestäXgt. Wir gehen einen neuen Weg.<br />
Die <strong>CENTRUM</strong> soll doch einfach den Käufern ihrer Wohnungen garanXeren,<br />
dass die von den Vertrieben gemachten Versprechungen eingehalten werden."<br />
GoMoPa.net: Was haben die Vertriebe denn versprochen?<br />
Blache: "Versprochen wurde doch regelmäßig, dass sich der Erwerb der<br />
Wohnung durch die steuerlichen VergünsXgungen und Mieteinnahmen prakXsch von alleine<br />
tragen wird. Versprochen wurde, dass die Wohnungen nach 10 Jahren mit Gewinn wieder verkauL<br />
werden. Wohlweislich haben die Vertriebe dieses nie schriLlich bestäXgt. Obwohl dieses doch die<br />
Grundlage des Kaufes der Wohnung für die allermeisten Erwerber gewesen ist."<br />
GoMoPa.net: Was genau soll nun garan>ert werden?<br />
Blache: "Die <strong>CENTRUM</strong> soll die Zusagen garanXeren! Die <strong>CENTRUM</strong> soll also nun garanXeren, dass<br />
sie die Differenz zwischen der versprochenen Zuzahlung und der tatsächlichen Zuzahlung über den<br />
Zeitraum von 10 Jahren abdeckt.<br />
Die <strong>CENTRUM</strong> soll garanXeren, dass sie die Wohnung jederzeit, spätestens aber nach 10 Jahren<br />
wieder zurück nimmt. Mindestens zum Erstverkaufspreis, den sie selber kassiert hat.
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Versprochen ist versprochen. Und für die <strong>CENTRUM</strong><br />
dürLe das doch kein Problem sein. BekräLigt sie doch so vehement, dass die Wohnungen ihren<br />
Preis wert sind."<br />
Die <strong>CENTRUM</strong> lehnt das kategorisch ab und liefert sich schon seit Monaten eine Brief-‐Schlacht mit<br />
der SgK um die Gunst der Anleger, bei der keiner zurückweicht.<br />
Jürgen Blache fasst das Schlachtgetümmel wie folgt zusammen:<br />
Zitat:<br />
Seit Monaten ist die Centrum aus Marburg auf<br />
strammem Kollisionskurs mit derÂ<br />
SchutzgemeinschaL für geschädigte Kapitalanleger.<br />
Die SGK würde zum Zwecke "der Verunsicherung,<br />
Anleger mit einschlägigen Angstbegriffen<br />
einschüchtern", so heißt es in einem Rundbrief.<br />
Und das sind noch die nefen Formulierungen.<br />
"Vergleichswert im Erstverkauf"<br />
Die Wohnungen der <strong>CENTRUM</strong> in Leipzig seien sehr<br />
wohl ihren Preis wert, nämlich 2.126 Euro pro<br />
Quadratmeter. So behauptet das die <strong>CENTRUM</strong>.<br />
Selbst ein Gutachter und der neutrale<br />
Gutachterausschuss würden bestäXgen, dass dies<br />
der "Vergleichswert im Erstverkauf“ ist.<br />
Sondermarkt Leipzig<br />
SXmmt! Unbestrifen! Es ist der Preis, den alle Bauträger, also auch die <strong>CENTRUM</strong>, im Erstverkauf<br />
von den oL ahnungslosen Erwerbern kassieren. Und das ist der Haken. Der Markt wird beherrscht<br />
von den Bauträgern. Sie machen fast 90 Prozent des GesamtgeschäLes aus.<br />
Kein Markt für den Zweitverkauf<br />
Aber was ist mit dem Zweitverkauf, wenn also der Anleger die Wohnung wieder weiterverkaufen<br />
will? Hier weist die StaXsXk nur ganz geringe Verkaufszahlen auf. Eigentlich ist dieser Markt gar<br />
nicht existent. In den wenigen, tatsächlich erfolgten <strong>Verkäufe</strong>n liegt der Preis nur noch bei der<br />
HälLe dessen, was die Bauträger im Erstverkauf kassiert haben. Manche Makler sagen, dass man<br />
für denkmalsgeschützte <strong>Immobilien</strong> im Zweitverkauf 800 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche<br />
ansetzen kann. Die Zahlen aus Zwangsversteigerungen fallen noch deutlich geringer aus. Eigentlich<br />
gibt es hier gar keine verlässliche StaXsXk, weil der Markt prakXsch kaum existent ist.<br />
Kredit muss abgelöst werden<br />
Und das ist sehr verständlich. Wie soll jemand, dem im Zweitverkauf nur die HälLe des von ihm im<br />
Erstverkauf gezahlten Kaufpreises angeboten wird, den noch offenen Kredit ablösen. Kaum<br />
jemand wird das Geld haben. Also läuL der Kreditvertrag über die <strong>ohne</strong>hin vorgesehenen 30<br />
Jahre. In diesem Zeitraum zahlt der Anleger mehr als das Doppelte des Darlehensbetrages für eine<br />
Wohnung, die nur einen Bruchteil dieser Summe wert ist.
Wer trickst hier?<br />
Das sind Fakten, die auch die GeschäLsführer der <strong>CENTRUM</strong> wissen werden. Die <strong>CENTRUM</strong><br />
beschuldigt die SgK, sie würde tricksen und täuschen. Dabei ist offenkundig, wer die Anleger mit<br />
der nicht vorgenommenen Unterscheidung zwischen Erst-‐ und Zweitverkauf täuschen will."<br />
<strong>CENTRUM</strong>-‐Anwalt<br />
Frank Grünen © CMS<br />
Hasche Sigle Leipzig<br />
Allerdings werden die von Jürgen Blache und der SgK angeführten Fakten von<br />
der <strong>CENTRUM</strong> heLig widersprochen. In einer Stellungnahme, die<br />
GoMoPa.net von der <strong>CENTRUM</strong> erbat, fährt <strong>CENTRUM</strong>-‐Anwalt Frank Grünen<br />
aus Leipzig starke Geschütze auf.<br />
<strong>CENTRUM</strong>: Kein Anleger fordere in Eigenini>a>ve eine Rückkaufgaran>e<br />
Grünen: "Die SgK behauptet, Anleger würden von unser MandanXn<br />
(<strong>CENTRUM</strong> -‐ Anmerkung der RedakXon) RückkaufgaranXen fordern. Dies ist<br />
falsch. RichXg ist, dass nicht ein Anleger eigeniniXaXv von unserer MandanXn<br />
eine RückkaufgaranXe gefordert hat. Vielmehr schrieb die SgK ungefragt und<br />
von sich aus die Kunden unserer MandanXn an und sXLete diese ausdrücklich dazu an, eine so<br />
genannte RückkaufgaranXe von unserer MandanXn zu fordern.<br />
Hierzu übersandte die SgK den Käufern eine von ihr vorgeferXgte GaranXeerklärung nebst einem -‐<br />
ebenfalls vorgeferXgten -‐ Anschreiben der jeweiligen Käufer an unsere MandanXn. Mit diesem<br />
von der SgK vorgeferXgten Schreiben sollten die Käufer von unserer MandanXn eine<br />
RückkaufgaranXe verlangen.<br />
Die SgK schreibt im Übrigen seit 2008 Kunden unserer MandanXn -‐ bislang bis zu 4 Mal (!) -‐ unter<br />
deren WohnanschriLen an, wobei hier dahingestellt bleiben kann, auf welchem Weg die SgK an<br />
die entsprechenden persönlichen Daten der Kunden gelangt ist."<br />
GoMoPa.net: Warum geben Sie den Käufern Ihrer denkmalgeschützten Wohnungen keine<br />
schriMliche Rückkaufgaran>e beziehungsweise Wiederverkaufsgaran>e zu dem von Ihnen<br />
ermi]elten Quadratmeterpreis von rund 2.100 Euro?<br />
Rechtsanwalt Grünen: "Hinsichtlich der von der SgK vorformulierten GaranXeerklärung bezüglich<br />
eines Rückkaufes Die <strong>CENTRUM</strong> nimmt die Wohnung nach Ablauf von 10 Jahren zum<br />
ursprünglichen Kaufpreis zurück. Eine entsprechende Übernahmeerklärung wird binnen 8 Wochen<br />
notariell beurkundet. besteht aus Sicht unserer MandanXn kein Anlass für die Abgabe einer<br />
solchen -‐ mit Verlaub -‐ unsinnigen GaranXe.<br />
Den <strong>Verkäufe</strong>rn wurde bereits nicht versprochen, dass unsere MandanXn die Wohnung jederzeit,<br />
spätestens aber nach 10 Jahren, wieder zurücknimmt. Eine solche GaranXe wäre für die Käufer<br />
wirtschaLlich nicht sinnvoll. Denn zum einen wären durch Abgabe einer entsprechenden GaranXe<br />
schon aus Rechtsgründen die Steuervorteile nach Paragraph 7 i Einkommensteuergesetzes (EStG)<br />
gefährdet. Zum anderen können die Käufer die steuerlichen Vorteile nach § 7 i EStG über einen<br />
Zeitraum von insgesamt 12 Jahren in Anspruch nehmen.<br />
Ferner stellt sich die Frage, weshalb unsere MandanXn nach 10 Jahren die Wohnung zum selben<br />
Preis zurückkaufen sollte, zu dem sie die Wohnung verkauL hat, während dem Käufer die erzielten<br />
Steuervorteile verbleiben (Der Erstkäufer dieser Denkmalimmobilien kann als Vermieter 100<br />
Prozent der Sanierungskosten, verteilt auf 12 Jahre, absetzen -‐ Anmerkung der RedakXon).
Selbst die SgK wird nicht ernsthaL behaupten wollen, den Käufern sei versprochen worden, dass<br />
ihnen eine Wohnung verkauL wird, die der <strong>Verkäufe</strong>r nach 10 Jahren zum selben Kaufpreis<br />
zurückkauL. Welchen Sinn sollte dies haben? Im Übrigen müsse der Käufer doch -‐ so die<br />
ArgumentaXon der SgK -‐ angeblich das Doppelte des Darlehensbetrages, der dem Kaufpreise<br />
entspreche, zahlen. Welchen Sinn sollte dann die Rückzahlung des Kaufpreises an den Käufer<br />
haben?"<br />
GoMoPa.net: Und was ist mit der versprochenen monatlichen Höchstbelastung, warum wollen<br />
Sie die Mehrkosten nicht ersta]en?<br />
Konkret heißt es in der von der SgK vorformulierten GaranXeerklärung: "Die <strong>CENTRUM</strong> übernimmt<br />
für einen Zeitraum von 10 Jahren die finanzielle Differenz zwischen den Versprechungen des<br />
Vertriebs zum finanziellen Eigenanteil und dem tatsächlichen Aufwand. Der Ausgleich erfolgt nach<br />
Vorlage einer Einnahmen-‐Ausgaben-‐Rechnung inklusive Steuererklärung für das abgelaufene Jahr.<br />
Die <strong>CENTRUM</strong> zahlt den ausgewiesenen Differenzbetrag binnen 8 Wochen nach Vorlage der<br />
Rechnung."<br />
Rechtsanwalt Grünen: "Auch für die Abgabe einer solchen GaranXe besteht für unsere MandanXn<br />
keine Veranlassung. Denn zum einen wurden den Käufern keine monatlichen Zuzahlungen in<br />
besXmmter Höhe versprochen. Zum anderen hängt die tatsächliche Höhe der monatlichen<br />
Zuzahlungen von einer Vielzahl von Umständen ab, wie beispielsweise Mieteinnahmen,<br />
Veränderungen der beruflichen TäXgkeit des Käufers, Veränderungen der persönlichen Umstände<br />
des Käufers (beispielsweise Scheidung, Arbeitslosigkeit), die zum Zeitpunkt des<br />
Kaufvertragsabschlusses weder feststehen, noch vorhersehbar sind. Hierauf wurden die Käufer<br />
von den Vertrieben vor Kaufvertragsabschluss hingewiesen. Für diese hieraus resulXerenden<br />
Unwägbarkeiten kann (und muss) unsere MandanXn nicht einstehen."<br />
GoMoPa.net: Was sagen Sie zu den Argumenten der SgK, dass es einen Zweitmarkt zum<br />
Weiterverkauf in Leipzig prak>sch gar nicht gibt und dass der dann überhaupt zu erzielende<br />
Preis nach Auslaufen der Förderung nur noch bei 800 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche<br />
betragen würde?<br />
<strong>CENTRUM</strong>: Erstverkauf und Weiterverkauf seien so unterschiedlich wie Äpfel und Birnen<br />
Rechtsanwalt Grünen: "Die Ausführungen der SgK zu einem angeblichen Sondermarkt Leipzig sind<br />
ebenfalls falsch. So ist bereits die Behauptung falsch, der Markt werde von Bauträgern beherrscht<br />
und sie würden fast 90 Prozent des GesamtgeschäLs ausmachen. Auch diese Behauptung wird<br />
von der SgK durch nichts unterlegt.<br />
Eine Differenzierung zwischen Erst-‐ und Wiederverkaufspreisen ist ferner keine Besonderheit des<br />
<strong>Immobilien</strong>marktes in Leipzig. Vielmehr ist eine solche Differenzierung deutschlandweit allgemein<br />
üblich, was sich bereits der einschlägigen Fachliteratur entnehmen lässt. So heißt es beispielsweise<br />
bei Kleiber/Simon (schräg Verkehrswertermiflung von Grundstücken, 5. Auflage 2007, VI<br />
Besondere <strong>Immobilien</strong>/Eigentumswohnungen Rdn. 76): Wie eingangs dargestellt, muss bei<br />
Eigentumswohnungen über deren konkrete EigenschaLenWiederverkäufen hinaus nach<br />
Erstverkäufen, Wiederverkäufen unterschieden werden.<br />
Auch in der Rechtsprechung ist eine solche Differenzierung üblich und anerkannt (beispielsweise<br />
BGH, Urteil vom 2. Juli 2004, Aktenzeichen V ZR 213/03 -‐ für Plauen; Oberlandesgericht Dresden,<br />
Urteil vom 9. April 2008, Aktenzeichen 08 U 1819/07 -‐ für G; Oberlandesgericht Bamberg, Urteil
vom 5. Mai 2002, Aktenzeichen 5 U 22/99 -‐ für Stadt K; Landgericht Kaiserslautern, Urteil vom 22.<br />
Dezember 2003, Aktenzeichen 2 O 628/98 -‐ für Kaiserslautern).<br />
Entscheidend ist, dass die SgK bei dem Vergleich der Erstverkaufs-‐ mit Zweitverkaufspreisen -‐<br />
einem Vergleich von Äpfeln mit Birnen -‐ verkennt, dass die Käufer durch den Ersterwerb -‐ anders<br />
als der Zweiterwerber im Falle der Weiterveräußerung und des so genannten Zweitverkaufs -‐ die<br />
erhöhten Steuerabschreibungen und -‐vorteile in Anspruch nehmen können, die bei der<br />
Beurteilung des Erstverkaufspreises und der Wertermiflung -‐ auch nach der Rechtsprechung .<br />
nicht außer Betracht bleiben dürfen. Diese nach Paragraph 7 i EStG von den Käufern in Anspruch<br />
genommenen Steuervorteile verbleiben diesen auch bei einem etwaigen -‐ späteren-‐<br />
Weiterverkauf der Wohnung. Insoweit führte beispielsweise das Oberlandesgericht Dresden<br />
(Urteil vom 9. April 2008, Aktenzeichen 08 U 1819/07) aus:<br />
Zwar triw es zu, dass nach Verbrauch des nur einmal nutzbaren beträchtlichen Steuervorteils, den<br />
ein Kapitalanleger als Ersterwerber damals erzielen konnte, die <strong>Immobilien</strong> vielfach nicht mehr<br />
zum selben Preis losgeschlagen werden kann, der Wiederverkaufswert also geringer ausfällt.<br />
Gleichwohl haLete für den Ersterwerb und Vermietungszwecke angebotenen <strong>Immobilien</strong> der<br />
steuerliche Anreiz nun einmal an. In diesem das Marktgeschehen beeinflussenden Umstand liegt<br />
kein bei der Wertermiflung auszublendendes ungewöhnliches oder persönliches Verhältnis im<br />
Sinne von Paragraph 194 BauGB, Paragraph 6 WertV. Denn der steuerliche Anreiz bestand<br />
aufgrund gesetzlicher Regelung und wurde massenhaL genutzt.<br />
Ferner verkennt die SgK, dass die konkrete Differenz zwischen Erstverkaufs-‐ und<br />
Zweitverkaufspreisen von einzelfallbezogenen Umständen, insbesondere auch vom zeitlichen<br />
Abstand zwischen Erstverkauf und Weiterverkauf, abhängt. So führte ein Sachverständiger in<br />
einem vom Landgericht Mannheim (Aktenzeichen 9 O 555/04) geführten Rechtsstreit zu Recht<br />
aus:<br />
Zur Beantwortung der Fragestellung des Beweisbeschusses: Hat der tatsächliche Wert der zu<br />
sanierenden Altbauwohnung (Eigentumswohnung Nr. Â… Leipzig, Â… zum Zeitpunkt des Erwerbes<br />
dieser Wohnung am 2. Juli/6. August 1998 auch nach Durchführung der Sanierung nur 80.000 DM<br />
betragen? wurde von mir der Verkehrswert dieser Eigentumswohnung mit dem SVchtag Juli/<br />
August 1998 ermiWelt. Dabei ges es um den Verkehrswert, den diese Eigentumswohnung beim<br />
erstmaligen Verkauf an einen Erwerber (Erstverkauf) nach Sanierung und Modernisierung des<br />
Mehrfamilienhauses mit AuYeilung des Mehrfamilienhaus-‐Grundstückes in W<strong>ohne</strong>igentum haWe,<br />
und zwar unabhängig davon, ob es sich beim Erwerber um einen Eigennutzer handelt oder nicht.<br />
Eine Orien*erung des Wertermi2lungsergebnisses an erfassten Kaufpreisen aus Zweit-‐, Weiter-‐<br />
oder Wiederverkäufen ist aus diesen Gründen auszuschließen, sie wäre fachlich falsch und nicht<br />
zielführend, weil die aus diesen <strong>Verkäufe</strong>n erfassten Kaufpreise und Daten Unterschiede zugrunde<br />
liegen, die in ihrem Ausmaß von der Zeitdifferenz zwischen Ersterwerb und Weiterverkauf<br />
abhängig sind.<br />
<strong>CENTRUM</strong>: Ein Zweitmarkt für den Wiederverkauf entwickle sich sehr wohl<br />
Rechtsanwalt Grünen: "Die Behauptung der SgK, es gäbe keinen Markt für den Zweitverkauf<br />
beziehungsweise dieser Markt würde nicht exisXeren, ist ebenfalls falsch. Dies ergibt sich bereits<br />
daraus, dass die SgK zur Behauptung einer angeblichen sifenwidrigen Überteuerung der<br />
Kaufpreise selbst -‐ unzutreffend -‐ auf Zweitverkaufspreise abstellt, was denknotwendig<br />
voraussetzt, dass es einen solchen Zweitmarkt auch gibt.
RichXg ist, dass die Zahl der Wiederverkäufe in Leipzig steXg ansteigt. So stellte der<br />
Gutachterausschuss für die Ermiflung von Grundstückspreisen in der Stadt Leipzig fest, dass der<br />
Markt von Zweitverkäufen im Jahre 2010 rund 37 Prozent (!) der Kauffälle des Sondereigentums<br />
umfasste. Es kann also keine Rede davon sein, dass dieser Markt -‐ so wie die SgK behauptet -‐ nicht<br />
exisXert.<br />
Gutachten gerichtlich bestellter Sachverständiger haben im Übrigen ergeben, dass sich auch die<br />
Kaufpreise für Zweit-‐ beziehungsweise Wiederverkäufe von Eigentumswohnungen in Leipzig auf<br />
hohem Niveau bewegen und sich immer mehr einander annähern (beispielsweise Landgericht<br />
Mannheim, Aktenzeichen 3 O 295/06). Aus dem Grundstücksmarktbericht der Stadt Leipzig für das<br />
Jahr 2009 ergibt sich etwa, dass die Preise im Wiederverkauf bei sanierten Altbauten (bezugsfrei)<br />
bis zu 2.262 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und bei sanierten Altbauten (vermietet) bis zu<br />
1.954 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen."<br />
<strong>CENTRUM</strong>: Auch bei Zweitverkauf erzielen hochwer>ge Wohnungen bis 2.100 Euro pro<br />
Quadratmeter<br />
Rechtsanwalt Grünen: "Ebenso falsch ist die pauschale Behauptung der SgK, der im Weiterverkauf<br />
zu erzielende Preis nach Auslaufen der Förderung -‐ wir gehen davon aus, dass die SgK insoweit die<br />
Steuervorteile nach Paragraph 7 i EStG meint -‐ läge nur noch bei 800 Euro pro Quadratmeter<br />
Wohnfläche. Insbesondere auf Wohnungen unserer MandanXn triw dies nicht zu.<br />
In Leipzig lagen nach dem Grundstücksmarktbericht 2009 die Preise im Wiederverkauf bei<br />
sanierten Altbauten (bezugsfrei) im Mifel bei 1.014 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und bei<br />
sanierten (vermietet) bei 1.147 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Dabei ist zu berücksichXgen,<br />
dass es sich bei diesen Preisen um rechnerische Durchschnifspreise handelt. Bei diesen Werten<br />
sind auch niedrige Preise eingeflossen, die nur aufgrund besonderer Einzelumstände erzielt<br />
wurden (wie beispielsweise Paketverkäufe und <strong>Verkäufe</strong> von work-‐out-‐Abteilungen von Banken).<br />
Bei dem Zweitverkauf hochwerXger Wohnungen, wie die unserer MandanXn, liegen die Preise<br />
hingegen zwischen rund 1.500 bis rund 2.100 Euro pro Quadratmeter."<br />
SgK bleibt bei Ihrer Forderung nach einer Garan>eerklärung<br />
Was sagt nun die SgK zu den erdrückenden Ausführungen des <strong>CENTRUM</strong>-‐Anwalts? SgK-‐Vorstand<br />
Jürgen Blache lässt sich davon nicht beeindrucken. Er teilte GoMoPa.net dazu mit:
Zitat:<br />
Die <strong>CENTRUM</strong> hat bei Herrn Rechtsanwalt Grünen eine Menge Zitate aus Urteilen und<br />
Sachverständigenberichten ziXert. Wir können auf die Schnelle nicht überprüfen, inwieweit die<br />
Zitate zutreffend wiedergegeben sind. Wir vermuten, dass hier zu mindestens sinnentstellend<br />
ziXert wird. Möge er sie gegebenenfalls vorlegen.<br />
Im Ergebnis kommt es darauf auch gar nicht an. Selbst wenn alles wahr wäre, dann könnte doch<br />
die <strong>CENTRUM</strong> eine derarXge GaranXeerklärung abgeben.<br />
Dass die Rückabwicklung in dem einen oder anderen Fall steuerliche Konsequenzen haben mag,<br />
werden viele Eigentümer akzepXeren. Diese möglichen Nachteile sind "Peanuts" zu dem Schaden,<br />
der ihnen auf die übliche Laufzeit von 30 Jahren entsteht.<br />
Deshalb die einfache Lösung: Wenn doch alles so toll ist und die Wertentwicklung so posiXv zu<br />
erwarten ist, dann möge die <strong>CENTRUM</strong> eine derarXge Erklärung zur Rücknahme beziehungsweise<br />
zum Weiterverkauf übernehmen.<br />
Das wird sie schwerlich tun. Die <strong>CENTRUM</strong> weiß, dass die Ausführungen zu den<br />
Preisentwicklungen "Unsinn" sind. Die Marktentwicklung bei dem "Weiterverkauf" ist prakXsch<br />
nicht existent. Wir schauen nicht in irgendwelche "klugen" Ausführungen von Gutachtern,<br />
sondern wir machen Feldversuche. Und hier sind die Ergebnisse mehr als ernüchternd. Darum,<br />
und nur darum, will die <strong>CENTRUM</strong> eine derarXge GaranXeerklärung nicht abgeben.<br />
Und natürlich weiß die <strong>CENTRUM</strong> auch, dass niemand die Wohnung gekauL häfe, wenn nicht<br />
konkrete Angaben zur monatlichen Belastung von Seiten des Vertriebes abgegeben worden wäre.<br />
Der Erwerber würde sich auf das Risiko einer unkalkulierbaren monatlichen Zuzahlung einlassen?<br />
Gewiss niemand.<br />
Wir können dutzende von Wohnungskäufern benennen, denen versprochen wurde, dass sich der<br />
Erwerb der Eigentumswohnung durch die steuerlichen VergünsXgungen und die Mieteinnahmen<br />
prakXsch von alleine tragen würde. Die PrakXken der Vertriebe sind uns hinlänglich bekannt. Die<br />
Kontaktanbahnung erfolgt  mit dem unerlaubten "Cold Call". Die Käufer werden regelmäßig<br />
überrumpelt, bereits im zweiten Termin zum Notar gebracht mit der Lüge, es sei gerade ein<br />
Termin frei geworden und es ginge ja nur um eine Reservierung oder lediglich um ein Angebot. Die<br />
eigentliche Entscheidung, ob man die Wohnungen (das Steuermodell) kaufen wolle, würde erst<br />
später zu treffen sein. Dieses können wir an Dutzenden von Beispielen aufzeigen. Gerade die<br />
<strong>CENTRUM</strong> bedient sich dabei mit Andreas Schrobback einem der skrupellosesten Vermifler.<br />
Wir bleiben also bei unserer einfachen Überlegung, die ja zumindest im Hinblick auf die<br />
Preisentwicklung von Rechtsanwalt Grünen noch gestützt wird. Die CENTRUm soll die Zusagen der<br />
Vertriebe garanXeren und später die Wohnung zum EinsXegspreis wieder abnehmen. Folgt man<br />
den Ausführungen von Grünen, wäre das ja sogar noch ein Schnäppchen. Wo hat die <strong>CENTRUM</strong><br />
ein Problem?<br />
Ob die GaranXeerklärung so oder so formuliert wird, ist egal. Es kommt darauf an, dass der<br />
<strong>Verkäufe</strong>r zu den Versprechungen der Vertriebe steht. Das ist das Entscheidende.
<strong>CENTRUM</strong> schießt nun aus vollen Rohren gegen SgK<br />
Mit harschen Worten weist die <strong>CENTRUM</strong> die SgK-‐Forderung zurück und droht der SgK mit dem<br />
Erlass einer einstweiligen Verfügung, wenn die SgK nicht eine Unterlassungserklärung<br />
unterschreibt.<br />
Rechtsanwalt schickte GoMoPa.net folgende Stellungnahme:<br />
Zitat:<br />
Die "Entgegnungen" von Herrn Blache liegen -‐ wie gewohnt -‐ neben der Sache. Herr Blache<br />
als (bauvorlageberechXgtes) Mitglied der Baukammer Berlin sollte den Bauträgermarkt<br />
besser kennen und wissen, dass seine Ausführungen weder tragen, noch von<br />
Sachverständigen bestäXgt werden.<br />
Erst gestern (9. August 2011 -‐ Anmerkung der RedakXon) bestäXgte -‐ erneut -‐ ein öffentlich<br />
bestellter und vereidigter Sachverständiger in einem (Rückabwicklungs-‐)Verfahren vor dem<br />
Landgericht Berlin, dass es signifikante Unterschiede zwischen Erstverkaufs-‐ und<br />
Zweitverkaufspreisen gibt, die in erster Linie auf den von uns bereits dargestellten<br />
steuerlichen ImplikaXonen beruhen und die gängigen Erstverkaufspreise dem Markt-‐ und<br />
Verkehrswert entsprechen.<br />
Im Übrigen hat unsere MandanXn zwischenzeitlich die SgK und deren Vorstände wegen der<br />
vielfachen Falschbehauptungen auf der Internetseite der SgK und deren Rundschreiben<br />
abgemahnt.<br />
Unsere MandanXn wird unverzüglich den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen,<br />
wenn von der SgK und deren Vorständen nicht fristgemäß eine strayewehrte<br />
Unterlassungserklärung abgegeben wird.<br />
Damit scheint eine nächste Runde im Streit um die schriLliche GaranXen für von Vertrieben<br />
abgegebene Versprechen eingeläutet zu sein.<br />
<strong>CENTRUM</strong> wurde für falsches Mietversprechen vom Landgericht Berlin verurteilt<br />
Gerade wegen der abgegebenen und nicht gehaltenen Versprechen eines ihrer Vertriebspartner<br />
wurde die <strong>CENTRUM</strong> am 4. April 2011 vom Landgericht Berlin zum Schadenersatz und zur<br />
Rückabwicklung eines Wohnungskaufs verurteilt.<br />
Manfred Resch, Berlin<br />
©Resch Rechtsanwälte<br />
Denn ihr Vertrieb, die als "WirtschaLsberatung" getarnte Kloppertruppe der<br />
Prime Estate GmbH um Andreas Schrobback und Jaqueline Lemcke aus<br />
Berlin-‐Grunewald, gab für eine Leipziger Wohnung ein unrealisXsches<br />
Mietversprechen ab. Für eine 100.000 Euro teure, 50 Quadratmeter große<br />
und damit 2.000 Euro pro Quadratmeter teure Mietwohnung, deren<br />
Sanierungskostenanteil 75.000 Euro betrug, rechnete die Prime Estate im<br />
Jahre 2006 einem 50jährigen Ehepaar aus dem Land Brandenburg vor, dass<br />
sie aus der Wohnung eine Miete von 300 Euro kalt bekommen würde, wie<br />
aus dem Gesprächsprotokoll zu entnehmen ist.<br />
Die Wohnung sollte sich damit fast vollständig, also <strong>ohne</strong> Zuzahlung der<br />
Normalverdiener (beide zusammen verdienen 2.000 Euro), tragen. Dem
Ehepaar fehlten aber dann jeden Monat 40 Euro an Einnahmen, weil die Wohnung höchstens 260<br />
Euro an Kaltmiete erzielen konnte.<br />
"Das war den <strong>Verkäufe</strong>rn bekannt, sie haben wissentlich falsche Angaben gemacht", erläutert<br />
Manfred Resch von der Berliner Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte, die für das<br />
Käuferpaar vor Gericht zog und gewann, gegenüber GoMoPa.net.<br />
GoMoPa.net: Wie begründete das Landgericht Berlin sein Urteil?<br />
Manfred Resch: "Das Gericht sah es als erwiesen an, dass zwischen der Centrum <strong>Immobilien</strong> und<br />
den Klägern ein Beratungsvertrag zustande gekommen ist und die Beratung bezüglich der<br />
monatlichen Belastung, mit welcher die Kläger zu rechnen häfen, aufgrund eines falschen<br />
Mietversprechens falsch war."<br />
Links zum Thema<br />
» SgK: <strong>CENTRUM</strong> auf Kollisionskurs<br />
» SgK über <strong>CENTRUM</strong><br />
» SgK über <strong>CENTRUM</strong>-‐Vertrieb Prime Estate<br />
Weitere Links zum Thema<br />
» Resch Rechtsanwälte über Prime Estate GmbH<br />
» Centrum <strong>Immobilien</strong> Management GmbH Marburg<br />
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