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CENTRUM Immobilien: Verkäufe ohne Rückkaufsgaran%e

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GoMoPa® -­‐ der Finanznachrichtendienst (www.gomopa.net) -­‐ Pressemeldung vom 16.08.2011<br />

<strong>CENTRUM</strong> <strong>Immobilien</strong>: <strong>Verkäufe</strong> <strong>ohne</strong> Rückkaufsgaran>e<br />

Die <strong>CENTRUM</strong> <strong>Immobilien</strong> Management GmbH aus<br />

Marburg wird ihren Wohnungskäufern für ihre seit<br />

1996 in Leipzig verkauMen 250<br />

Edelsanierungswohnungen keine Rückkaufsgaran>e<br />

geben und auch keine Kosten übernehmen, die über<br />

die einst zugesagten monatlichen Belastungen<br />

hinausgehen.<br />

Damit wies die <strong>CENTRUM</strong> eine aktuelle Forderung der<br />

SchutzgemeinschaL für geschädigte Kapitalanleger (SgK) aus<br />

dem GewerkschaLshaus in Berlin Scnöneberg entschieden<br />

zurück. Zwischen dem Bauträger und dem Anlegerschutzverein ist darüber ein heLiger Streit<br />

entbrannt, zu dem der Finanznachrichtendienst GoMopa.net beide Seiten befragte.<br />

Die SgK verschickt an die <strong>CENTRUM</strong>-­‐Wohnungskäufer eine vorgefasste GaranXeerklärung (Foto),<br />

die die <strong>CENTRUM</strong>-­‐Kunden an die <strong>CENTRUM</strong> <strong>Immobilien</strong> Management GmbH weiterreichen sollen.<br />

SgK-­‐Vorstand Jürgen Blache schrieb den Anlegern: "Fordern Sie von der <strong>CENTRUM</strong> eine GaranXe!<br />

Wenn alles so toll ist, soll Ihnen die Centrum dieses garanXeren!"<br />

Warum ist die SgK so sauer?<br />

Schutz-­‐<br />

gemeinschafts-­‐<br />

Chef Jürgen<br />

Blache ©ZDF<br />

Jürgen Blache führte gegenüber GoMoPa.net aus: "Wir sind es leid, uns mit der<br />

<strong>CENTRUM</strong> über Fakten zu streiten, die jeder Kenner des Leipziger<br />

Wohnungsmarktes bestäXgt. Wir gehen einen neuen Weg.<br />

Die <strong>CENTRUM</strong> soll doch einfach den Käufern ihrer Wohnungen garanXeren,<br />

dass die von den Vertrieben gemachten Versprechungen eingehalten werden."<br />

GoMoPa.net: Was haben die Vertriebe denn versprochen?<br />

Blache: "Versprochen wurde doch regelmäßig, dass sich der Erwerb der<br />

Wohnung durch die steuerlichen VergünsXgungen und Mieteinnahmen prakXsch von alleine<br />

tragen wird. Versprochen wurde, dass die Wohnungen nach 10 Jahren mit Gewinn wieder verkauL<br />

werden. Wohlweislich haben die Vertriebe dieses nie schriLlich bestäXgt. Obwohl dieses doch die<br />

Grundlage des Kaufes der Wohnung für die allermeisten Erwerber gewesen ist."<br />

GoMoPa.net: Was genau soll nun garan>ert werden?<br />

Blache: "Die <strong>CENTRUM</strong> soll die Zusagen garanXeren! Die <strong>CENTRUM</strong> soll also nun garanXeren, dass<br />

sie die Differenz zwischen der versprochenen Zuzahlung und der tatsächlichen Zuzahlung über den<br />

Zeitraum von 10 Jahren abdeckt.<br />

Die <strong>CENTRUM</strong> soll garanXeren, dass sie die Wohnung jederzeit, spätestens aber nach 10 Jahren<br />

wieder zurück nimmt. Mindestens zum Erstverkaufspreis, den sie selber kassiert hat.


Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Versprochen ist versprochen. Und für die <strong>CENTRUM</strong><br />

dürLe das doch kein Problem sein. BekräLigt sie doch so vehement, dass die Wohnungen ihren<br />

Preis wert sind."<br />

Die <strong>CENTRUM</strong> lehnt das kategorisch ab und liefert sich schon seit Monaten eine Brief-­‐Schlacht mit<br />

der SgK um die Gunst der Anleger, bei der keiner zurückweicht.<br />

Jürgen Blache fasst das Schlachtgetümmel wie folgt zusammen:<br />

Zitat:<br />

Seit Monaten ist die Centrum aus Marburg auf<br />

strammem Kollisionskurs mit derÂ<br />

SchutzgemeinschaL für geschädigte Kapitalanleger.<br />

Die SGK würde zum Zwecke "der Verunsicherung,<br />

Anleger mit einschlägigen Angstbegriffen<br />

einschüchtern", so heißt es in einem Rundbrief.<br />

Und das sind noch die nefen Formulierungen.<br />

"Vergleichswert im Erstverkauf"<br />

Die Wohnungen der <strong>CENTRUM</strong> in Leipzig seien sehr<br />

wohl ihren Preis wert, nämlich 2.126 Euro pro<br />

Quadratmeter. So behauptet das die <strong>CENTRUM</strong>.<br />

Selbst ein Gutachter und der neutrale<br />

Gutachterausschuss würden bestäXgen, dass dies<br />

der "Vergleichswert im Erstverkauf“ ist.<br />

Sondermarkt Leipzig<br />

SXmmt! Unbestrifen! Es ist der Preis, den alle Bauträger, also auch die <strong>CENTRUM</strong>, im Erstverkauf<br />

von den oL ahnungslosen Erwerbern kassieren. Und das ist der Haken. Der Markt wird beherrscht<br />

von den Bauträgern. Sie machen fast 90 Prozent des GesamtgeschäLes aus.<br />

Kein Markt für den Zweitverkauf<br />

Aber was ist mit dem Zweitverkauf, wenn also der Anleger die Wohnung wieder weiterverkaufen<br />

will? Hier weist die StaXsXk nur ganz geringe Verkaufszahlen auf. Eigentlich ist dieser Markt gar<br />

nicht existent. In den wenigen, tatsächlich erfolgten <strong>Verkäufe</strong>n liegt der Preis nur noch bei der<br />

HälLe dessen, was die Bauträger im Erstverkauf kassiert haben. Manche Makler sagen, dass man<br />

für denkmalsgeschützte <strong>Immobilien</strong> im Zweitverkauf 800 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche<br />

ansetzen kann. Die Zahlen aus Zwangsversteigerungen fallen noch deutlich geringer aus. Eigentlich<br />

gibt es hier gar keine verlässliche StaXsXk, weil der Markt prakXsch kaum existent ist.<br />

Kredit muss abgelöst werden<br />

Und das ist sehr verständlich. Wie soll jemand, dem im Zweitverkauf nur die HälLe des von ihm im<br />

Erstverkauf gezahlten Kaufpreises angeboten wird, den noch offenen Kredit ablösen. Kaum<br />

jemand wird das Geld haben. Also läuL der Kreditvertrag über die <strong>ohne</strong>hin vorgesehenen 30<br />

Jahre. In diesem Zeitraum zahlt der Anleger mehr als das Doppelte des Darlehensbetrages für eine<br />

Wohnung, die nur einen Bruchteil dieser Summe wert ist.


Wer trickst hier?<br />

Das sind Fakten, die auch die GeschäLsführer der <strong>CENTRUM</strong> wissen werden. Die <strong>CENTRUM</strong><br />

beschuldigt die SgK, sie würde tricksen und täuschen. Dabei ist offenkundig, wer die Anleger mit<br />

der nicht vorgenommenen Unterscheidung zwischen Erst-­‐ und Zweitverkauf täuschen will."<br />

<strong>CENTRUM</strong>-­‐Anwalt<br />

Frank Grünen © CMS<br />

Hasche Sigle Leipzig<br />

Allerdings werden die von Jürgen Blache und der SgK angeführten Fakten von<br />

der <strong>CENTRUM</strong> heLig widersprochen. In einer Stellungnahme, die<br />

GoMoPa.net von der <strong>CENTRUM</strong> erbat, fährt <strong>CENTRUM</strong>-­‐Anwalt Frank Grünen<br />

aus Leipzig starke Geschütze auf.<br />

<strong>CENTRUM</strong>: Kein Anleger fordere in Eigenini>a>ve eine Rückkaufgaran>e<br />

Grünen: "Die SgK behauptet, Anleger würden von unser MandanXn<br />

(<strong>CENTRUM</strong> -­‐ Anmerkung der RedakXon) RückkaufgaranXen fordern. Dies ist<br />

falsch. RichXg ist, dass nicht ein Anleger eigeniniXaXv von unserer MandanXn<br />

eine RückkaufgaranXe gefordert hat. Vielmehr schrieb die SgK ungefragt und<br />

von sich aus die Kunden unserer MandanXn an und sXLete diese ausdrücklich dazu an, eine so<br />

genannte RückkaufgaranXe von unserer MandanXn zu fordern.<br />

Hierzu übersandte die SgK den Käufern eine von ihr vorgeferXgte GaranXeerklärung nebst einem -­‐<br />

ebenfalls vorgeferXgten -­‐ Anschreiben der jeweiligen Käufer an unsere MandanXn. Mit diesem<br />

von der SgK vorgeferXgten Schreiben sollten die Käufer von unserer MandanXn eine<br />

RückkaufgaranXe verlangen.<br />

Die SgK schreibt im Übrigen seit 2008 Kunden unserer MandanXn -­‐ bislang bis zu 4 Mal (!) -­‐ unter<br />

deren WohnanschriLen an, wobei hier dahingestellt bleiben kann, auf welchem Weg die SgK an<br />

die entsprechenden persönlichen Daten der Kunden gelangt ist."<br />

GoMoPa.net: Warum geben Sie den Käufern Ihrer denkmalgeschützten Wohnungen keine<br />

schriMliche Rückkaufgaran>e beziehungsweise Wiederverkaufsgaran>e zu dem von Ihnen<br />

ermi]elten Quadratmeterpreis von rund 2.100 Euro?<br />

Rechtsanwalt Grünen: "Hinsichtlich der von der SgK vorformulierten GaranXeerklärung bezüglich<br />

eines Rückkaufes Die <strong>CENTRUM</strong> nimmt die Wohnung nach Ablauf von 10 Jahren zum<br />

ursprünglichen Kaufpreis zurück. Eine entsprechende Übernahmeerklärung wird binnen 8 Wochen<br />

notariell beurkundet. besteht aus Sicht unserer MandanXn kein Anlass für die Abgabe einer<br />

solchen -­‐ mit Verlaub -­‐ unsinnigen GaranXe.<br />

Den <strong>Verkäufe</strong>rn wurde bereits nicht versprochen, dass unsere MandanXn die Wohnung jederzeit,<br />

spätestens aber nach 10 Jahren, wieder zurücknimmt. Eine solche GaranXe wäre für die Käufer<br />

wirtschaLlich nicht sinnvoll. Denn zum einen wären durch Abgabe einer entsprechenden GaranXe<br />

schon aus Rechtsgründen die Steuervorteile nach Paragraph 7 i Einkommensteuergesetzes (EStG)<br />

gefährdet. Zum anderen können die Käufer die steuerlichen Vorteile nach § 7 i EStG über einen<br />

Zeitraum von insgesamt 12 Jahren in Anspruch nehmen.<br />

Ferner stellt sich die Frage, weshalb unsere MandanXn nach 10 Jahren die Wohnung zum selben<br />

Preis zurückkaufen sollte, zu dem sie die Wohnung verkauL hat, während dem Käufer die erzielten<br />

Steuervorteile verbleiben (Der Erstkäufer dieser Denkmalimmobilien kann als Vermieter 100<br />

Prozent der Sanierungskosten, verteilt auf 12 Jahre, absetzen -­‐ Anmerkung der RedakXon).


Selbst die SgK wird nicht ernsthaL behaupten wollen, den Käufern sei versprochen worden, dass<br />

ihnen eine Wohnung verkauL wird, die der <strong>Verkäufe</strong>r nach 10 Jahren zum selben Kaufpreis<br />

zurückkauL. Welchen Sinn sollte dies haben? Im Übrigen müsse der Käufer doch -­‐ so die<br />

ArgumentaXon der SgK -­‐ angeblich das Doppelte des Darlehensbetrages, der dem Kaufpreise<br />

entspreche, zahlen. Welchen Sinn sollte dann die Rückzahlung des Kaufpreises an den Käufer<br />

haben?"<br />

GoMoPa.net: Und was ist mit der versprochenen monatlichen Höchstbelastung, warum wollen<br />

Sie die Mehrkosten nicht ersta]en?<br />

Konkret heißt es in der von der SgK vorformulierten GaranXeerklärung: "Die <strong>CENTRUM</strong> übernimmt<br />

für einen Zeitraum von 10 Jahren die finanzielle Differenz zwischen den Versprechungen des<br />

Vertriebs zum finanziellen Eigenanteil und dem tatsächlichen Aufwand. Der Ausgleich erfolgt nach<br />

Vorlage einer Einnahmen-­‐Ausgaben-­‐Rechnung inklusive Steuererklärung für das abgelaufene Jahr.<br />

Die <strong>CENTRUM</strong> zahlt den ausgewiesenen Differenzbetrag binnen 8 Wochen nach Vorlage der<br />

Rechnung."<br />

Rechtsanwalt Grünen: "Auch für die Abgabe einer solchen GaranXe besteht für unsere MandanXn<br />

keine Veranlassung. Denn zum einen wurden den Käufern keine monatlichen Zuzahlungen in<br />

besXmmter Höhe versprochen. Zum anderen hängt die tatsächliche Höhe der monatlichen<br />

Zuzahlungen von einer Vielzahl von Umständen ab, wie beispielsweise Mieteinnahmen,<br />

Veränderungen der beruflichen TäXgkeit des Käufers, Veränderungen der persönlichen Umstände<br />

des Käufers (beispielsweise Scheidung, Arbeitslosigkeit), die zum Zeitpunkt des<br />

Kaufvertragsabschlusses weder feststehen, noch vorhersehbar sind. Hierauf wurden die Käufer<br />

von den Vertrieben vor Kaufvertragsabschluss hingewiesen. Für diese hieraus resulXerenden<br />

Unwägbarkeiten kann (und muss) unsere MandanXn nicht einstehen."<br />

GoMoPa.net: Was sagen Sie zu den Argumenten der SgK, dass es einen Zweitmarkt zum<br />

Weiterverkauf in Leipzig prak>sch gar nicht gibt und dass der dann überhaupt zu erzielende<br />

Preis nach Auslaufen der Förderung nur noch bei 800 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche<br />

betragen würde?<br />

<strong>CENTRUM</strong>: Erstverkauf und Weiterverkauf seien so unterschiedlich wie Äpfel und Birnen<br />

Rechtsanwalt Grünen: "Die Ausführungen der SgK zu einem angeblichen Sondermarkt Leipzig sind<br />

ebenfalls falsch. So ist bereits die Behauptung falsch, der Markt werde von Bauträgern beherrscht<br />

und sie würden fast 90 Prozent des GesamtgeschäLs ausmachen. Auch diese Behauptung wird<br />

von der SgK durch nichts unterlegt.<br />

Eine Differenzierung zwischen Erst-­‐ und Wiederverkaufspreisen ist ferner keine Besonderheit des<br />

<strong>Immobilien</strong>marktes in Leipzig. Vielmehr ist eine solche Differenzierung deutschlandweit allgemein<br />

üblich, was sich bereits der einschlägigen Fachliteratur entnehmen lässt. So heißt es beispielsweise<br />

bei Kleiber/Simon (schräg Verkehrswertermiflung von Grundstücken, 5. Auflage 2007, VI<br />

Besondere <strong>Immobilien</strong>/Eigentumswohnungen Rdn. 76): Wie eingangs dargestellt, muss bei<br />

Eigentumswohnungen über deren konkrete EigenschaLenWiederverkäufen hinaus nach<br />

Erstverkäufen, Wiederverkäufen unterschieden werden.<br />

Auch in der Rechtsprechung ist eine solche Differenzierung üblich und anerkannt (beispielsweise<br />

BGH, Urteil vom 2. Juli 2004, Aktenzeichen V ZR 213/03 -­‐ für Plauen; Oberlandesgericht Dresden,<br />

Urteil vom 9. April 2008, Aktenzeichen 08 U 1819/07 -­‐ für G; Oberlandesgericht Bamberg, Urteil


vom 5. Mai 2002, Aktenzeichen 5 U 22/99 -­‐ für Stadt K; Landgericht Kaiserslautern, Urteil vom 22.<br />

Dezember 2003, Aktenzeichen 2 O 628/98 -­‐ für Kaiserslautern).<br />

Entscheidend ist, dass die SgK bei dem Vergleich der Erstverkaufs-­‐ mit Zweitverkaufspreisen -­‐<br />

einem Vergleich von Äpfeln mit Birnen -­‐ verkennt, dass die Käufer durch den Ersterwerb -­‐ anders<br />

als der Zweiterwerber im Falle der Weiterveräußerung und des so genannten Zweitverkaufs -­‐ die<br />

erhöhten Steuerabschreibungen und -­‐vorteile in Anspruch nehmen können, die bei der<br />

Beurteilung des Erstverkaufspreises und der Wertermiflung -­‐ auch nach der Rechtsprechung .<br />

nicht außer Betracht bleiben dürfen. Diese nach Paragraph 7 i EStG von den Käufern in Anspruch<br />

genommenen Steuervorteile verbleiben diesen auch bei einem etwaigen -­‐ späteren-­‐<br />

Weiterverkauf der Wohnung. Insoweit führte beispielsweise das Oberlandesgericht Dresden<br />

(Urteil vom 9. April 2008, Aktenzeichen 08 U 1819/07) aus:<br />

Zwar triw es zu, dass nach Verbrauch des nur einmal nutzbaren beträchtlichen Steuervorteils, den<br />

ein Kapitalanleger als Ersterwerber damals erzielen konnte, die <strong>Immobilien</strong> vielfach nicht mehr<br />

zum selben Preis losgeschlagen werden kann, der Wiederverkaufswert also geringer ausfällt.<br />

Gleichwohl haLete für den Ersterwerb und Vermietungszwecke angebotenen <strong>Immobilien</strong> der<br />

steuerliche Anreiz nun einmal an. In diesem das Marktgeschehen beeinflussenden Umstand liegt<br />

kein bei der Wertermiflung auszublendendes ungewöhnliches oder persönliches Verhältnis im<br />

Sinne von Paragraph 194 BauGB, Paragraph 6 WertV. Denn der steuerliche Anreiz bestand<br />

aufgrund gesetzlicher Regelung und wurde massenhaL genutzt.<br />

Ferner verkennt die SgK, dass die konkrete Differenz zwischen Erstverkaufs-­‐ und<br />

Zweitverkaufspreisen von einzelfallbezogenen Umständen, insbesondere auch vom zeitlichen<br />

Abstand zwischen Erstverkauf und Weiterverkauf, abhängt. So führte ein Sachverständiger in<br />

einem vom Landgericht Mannheim (Aktenzeichen 9 O 555/04) geführten Rechtsstreit zu Recht<br />

aus:<br />

Zur Beantwortung der Fragestellung des Beweisbeschusses: Hat der tatsächliche Wert der zu<br />

sanierenden Altbauwohnung (Eigentumswohnung Nr. Â… Leipzig, Â… zum Zeitpunkt des Erwerbes<br />

dieser Wohnung am 2. Juli/6. August 1998 auch nach Durchführung der Sanierung nur 80.000 DM<br />

betragen? wurde von mir der Verkehrswert dieser Eigentumswohnung mit dem SVchtag Juli/<br />

August 1998 ermiWelt. Dabei ges es um den Verkehrswert, den diese Eigentumswohnung beim<br />

erstmaligen Verkauf an einen Erwerber (Erstverkauf) nach Sanierung und Modernisierung des<br />

Mehrfamilienhauses mit AuYeilung des Mehrfamilienhaus-­‐Grundstückes in W<strong>ohne</strong>igentum haWe,<br />

und zwar unabhängig davon, ob es sich beim Erwerber um einen Eigennutzer handelt oder nicht.<br />

Eine Orien*erung des Wertermi2lungsergebnisses an erfassten Kaufpreisen aus Zweit-­‐, Weiter-­‐<br />

oder Wiederverkäufen ist aus diesen Gründen auszuschließen, sie wäre fachlich falsch und nicht<br />

zielführend, weil die aus diesen <strong>Verkäufe</strong>n erfassten Kaufpreise und Daten Unterschiede zugrunde<br />

liegen, die in ihrem Ausmaß von der Zeitdifferenz zwischen Ersterwerb und Weiterverkauf<br />

abhängig sind.<br />

<strong>CENTRUM</strong>: Ein Zweitmarkt für den Wiederverkauf entwickle sich sehr wohl<br />

Rechtsanwalt Grünen: "Die Behauptung der SgK, es gäbe keinen Markt für den Zweitverkauf<br />

beziehungsweise dieser Markt würde nicht exisXeren, ist ebenfalls falsch. Dies ergibt sich bereits<br />

daraus, dass die SgK zur Behauptung einer angeblichen sifenwidrigen Überteuerung der<br />

Kaufpreise selbst -­‐ unzutreffend -­‐ auf Zweitverkaufspreise abstellt, was denknotwendig<br />

voraussetzt, dass es einen solchen Zweitmarkt auch gibt.


RichXg ist, dass die Zahl der Wiederverkäufe in Leipzig steXg ansteigt. So stellte der<br />

Gutachterausschuss für die Ermiflung von Grundstückspreisen in der Stadt Leipzig fest, dass der<br />

Markt von Zweitverkäufen im Jahre 2010 rund 37 Prozent (!) der Kauffälle des Sondereigentums<br />

umfasste. Es kann also keine Rede davon sein, dass dieser Markt -­‐ so wie die SgK behauptet -­‐ nicht<br />

exisXert.<br />

Gutachten gerichtlich bestellter Sachverständiger haben im Übrigen ergeben, dass sich auch die<br />

Kaufpreise für Zweit-­‐ beziehungsweise Wiederverkäufe von Eigentumswohnungen in Leipzig auf<br />

hohem Niveau bewegen und sich immer mehr einander annähern (beispielsweise Landgericht<br />

Mannheim, Aktenzeichen 3 O 295/06). Aus dem Grundstücksmarktbericht der Stadt Leipzig für das<br />

Jahr 2009 ergibt sich etwa, dass die Preise im Wiederverkauf bei sanierten Altbauten (bezugsfrei)<br />

bis zu 2.262 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und bei sanierten Altbauten (vermietet) bis zu<br />

1.954 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen."<br />

<strong>CENTRUM</strong>: Auch bei Zweitverkauf erzielen hochwer>ge Wohnungen bis 2.100 Euro pro<br />

Quadratmeter<br />

Rechtsanwalt Grünen: "Ebenso falsch ist die pauschale Behauptung der SgK, der im Weiterverkauf<br />

zu erzielende Preis nach Auslaufen der Förderung -­‐ wir gehen davon aus, dass die SgK insoweit die<br />

Steuervorteile nach Paragraph 7 i EStG meint -­‐ läge nur noch bei 800 Euro pro Quadratmeter<br />

Wohnfläche. Insbesondere auf Wohnungen unserer MandanXn triw dies nicht zu.<br />

In Leipzig lagen nach dem Grundstücksmarktbericht 2009 die Preise im Wiederverkauf bei<br />

sanierten Altbauten (bezugsfrei) im Mifel bei 1.014 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und bei<br />

sanierten (vermietet) bei 1.147 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Dabei ist zu berücksichXgen,<br />

dass es sich bei diesen Preisen um rechnerische Durchschnifspreise handelt. Bei diesen Werten<br />

sind auch niedrige Preise eingeflossen, die nur aufgrund besonderer Einzelumstände erzielt<br />

wurden (wie beispielsweise Paketverkäufe und <strong>Verkäufe</strong> von work-­‐out-­‐Abteilungen von Banken).<br />

Bei dem Zweitverkauf hochwerXger Wohnungen, wie die unserer MandanXn, liegen die Preise<br />

hingegen zwischen rund 1.500 bis rund 2.100 Euro pro Quadratmeter."<br />

SgK bleibt bei Ihrer Forderung nach einer Garan>eerklärung<br />

Was sagt nun die SgK zu den erdrückenden Ausführungen des <strong>CENTRUM</strong>-­‐Anwalts? SgK-­‐Vorstand<br />

Jürgen Blache lässt sich davon nicht beeindrucken. Er teilte GoMoPa.net dazu mit:


Zitat:<br />

Die <strong>CENTRUM</strong> hat bei Herrn Rechtsanwalt Grünen eine Menge Zitate aus Urteilen und<br />

Sachverständigenberichten ziXert. Wir können auf die Schnelle nicht überprüfen, inwieweit die<br />

Zitate zutreffend wiedergegeben sind. Wir vermuten, dass hier zu mindestens sinnentstellend<br />

ziXert wird. Möge er sie gegebenenfalls vorlegen.<br />

Im Ergebnis kommt es darauf auch gar nicht an. Selbst wenn alles wahr wäre, dann könnte doch<br />

die <strong>CENTRUM</strong> eine derarXge GaranXeerklärung abgeben.<br />

Dass die Rückabwicklung in dem einen oder anderen Fall steuerliche Konsequenzen haben mag,<br />

werden viele Eigentümer akzepXeren. Diese möglichen Nachteile sind "Peanuts" zu dem Schaden,<br />

der ihnen auf die übliche Laufzeit von 30 Jahren entsteht.<br />

Deshalb die einfache Lösung: Wenn doch alles so toll ist und die Wertentwicklung so posiXv zu<br />

erwarten ist, dann möge die <strong>CENTRUM</strong> eine derarXge Erklärung zur Rücknahme beziehungsweise<br />

zum Weiterverkauf übernehmen.<br />

Das wird sie schwerlich tun. Die <strong>CENTRUM</strong> weiß, dass die Ausführungen zu den<br />

Preisentwicklungen "Unsinn" sind. Die Marktentwicklung bei dem "Weiterverkauf" ist prakXsch<br />

nicht existent. Wir schauen nicht in irgendwelche "klugen" Ausführungen von Gutachtern,<br />

sondern wir machen Feldversuche. Und hier sind die Ergebnisse mehr als ernüchternd. Darum,<br />

und nur darum, will die <strong>CENTRUM</strong> eine derarXge GaranXeerklärung nicht abgeben.<br />

Und natürlich weiß die <strong>CENTRUM</strong> auch, dass niemand die Wohnung gekauL häfe, wenn nicht<br />

konkrete Angaben zur monatlichen Belastung von Seiten des Vertriebes abgegeben worden wäre.<br />

Der Erwerber würde sich auf das Risiko einer unkalkulierbaren monatlichen Zuzahlung einlassen?<br />

Gewiss niemand.<br />

Wir können dutzende von Wohnungskäufern benennen, denen versprochen wurde, dass sich der<br />

Erwerb der Eigentumswohnung durch die steuerlichen VergünsXgungen und die Mieteinnahmen<br />

prakXsch von alleine tragen würde. Die PrakXken der Vertriebe sind uns hinlänglich bekannt. Die<br />

Kontaktanbahnung erfolgt  mit dem unerlaubten "Cold Call". Die Käufer werden regelmäßig<br />

überrumpelt, bereits im zweiten Termin zum Notar gebracht mit der Lüge, es sei gerade ein<br />

Termin frei geworden und es ginge ja nur um eine Reservierung oder lediglich um ein Angebot. Die<br />

eigentliche Entscheidung, ob man die Wohnungen (das Steuermodell) kaufen wolle, würde erst<br />

später zu treffen sein. Dieses können wir an Dutzenden von Beispielen aufzeigen. Gerade die<br />

<strong>CENTRUM</strong> bedient sich dabei mit Andreas Schrobback einem der skrupellosesten Vermifler.<br />

Wir bleiben also bei unserer einfachen Überlegung, die ja zumindest im Hinblick auf die<br />

Preisentwicklung von Rechtsanwalt Grünen noch gestützt wird. Die CENTRUm soll die Zusagen der<br />

Vertriebe garanXeren und später die Wohnung zum EinsXegspreis wieder abnehmen. Folgt man<br />

den Ausführungen von Grünen, wäre das ja sogar noch ein Schnäppchen. Wo hat die <strong>CENTRUM</strong><br />

ein Problem?<br />

Ob die GaranXeerklärung so oder so formuliert wird, ist egal. Es kommt darauf an, dass der<br />

<strong>Verkäufe</strong>r zu den Versprechungen der Vertriebe steht. Das ist das Entscheidende.


<strong>CENTRUM</strong> schießt nun aus vollen Rohren gegen SgK<br />

Mit harschen Worten weist die <strong>CENTRUM</strong> die SgK-­‐Forderung zurück und droht der SgK mit dem<br />

Erlass einer einstweiligen Verfügung, wenn die SgK nicht eine Unterlassungserklärung<br />

unterschreibt.<br />

Rechtsanwalt schickte GoMoPa.net folgende Stellungnahme:<br />

Zitat:<br />

Die "Entgegnungen" von Herrn Blache liegen -­‐ wie gewohnt -­‐ neben der Sache. Herr Blache<br />

als (bauvorlageberechXgtes) Mitglied der Baukammer Berlin sollte den Bauträgermarkt<br />

besser kennen und wissen, dass seine Ausführungen weder tragen, noch von<br />

Sachverständigen bestäXgt werden.<br />

Erst gestern (9. August 2011 -­‐ Anmerkung der RedakXon) bestäXgte -­‐ erneut -­‐ ein öffentlich<br />

bestellter und vereidigter Sachverständiger in einem (Rückabwicklungs-­‐)Verfahren vor dem<br />

Landgericht Berlin, dass es signifikante Unterschiede zwischen Erstverkaufs-­‐ und<br />

Zweitverkaufspreisen gibt, die in erster Linie auf den von uns bereits dargestellten<br />

steuerlichen ImplikaXonen beruhen und die gängigen Erstverkaufspreise dem Markt-­‐ und<br />

Verkehrswert entsprechen.<br />

Im Übrigen hat unsere MandanXn zwischenzeitlich die SgK und deren Vorstände wegen der<br />

vielfachen Falschbehauptungen auf der Internetseite der SgK und deren Rundschreiben<br />

abgemahnt.<br />

Unsere MandanXn wird unverzüglich den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen,<br />

wenn von der SgK und deren Vorständen nicht fristgemäß eine strayewehrte<br />

Unterlassungserklärung abgegeben wird.<br />

Damit scheint eine nächste Runde im Streit um die schriLliche GaranXen für von Vertrieben<br />

abgegebene Versprechen eingeläutet zu sein.<br />

<strong>CENTRUM</strong> wurde für falsches Mietversprechen vom Landgericht Berlin verurteilt<br />

Gerade wegen der abgegebenen und nicht gehaltenen Versprechen eines ihrer Vertriebspartner<br />

wurde die <strong>CENTRUM</strong> am 4. April 2011 vom Landgericht Berlin zum Schadenersatz und zur<br />

Rückabwicklung eines Wohnungskaufs verurteilt.<br />

Manfred Resch, Berlin<br />

©Resch Rechtsanwälte<br />

Denn ihr Vertrieb, die als "WirtschaLsberatung" getarnte Kloppertruppe der<br />

Prime Estate GmbH um Andreas Schrobback und Jaqueline Lemcke aus<br />

Berlin-­‐Grunewald, gab für eine Leipziger Wohnung ein unrealisXsches<br />

Mietversprechen ab. Für eine 100.000 Euro teure, 50 Quadratmeter große<br />

und damit 2.000 Euro pro Quadratmeter teure Mietwohnung, deren<br />

Sanierungskostenanteil 75.000 Euro betrug, rechnete die Prime Estate im<br />

Jahre 2006 einem 50jährigen Ehepaar aus dem Land Brandenburg vor, dass<br />

sie aus der Wohnung eine Miete von 300 Euro kalt bekommen würde, wie<br />

aus dem Gesprächsprotokoll zu entnehmen ist.<br />

Die Wohnung sollte sich damit fast vollständig, also <strong>ohne</strong> Zuzahlung der<br />

Normalverdiener (beide zusammen verdienen 2.000 Euro), tragen. Dem


Ehepaar fehlten aber dann jeden Monat 40 Euro an Einnahmen, weil die Wohnung höchstens 260<br />

Euro an Kaltmiete erzielen konnte.<br />

"Das war den <strong>Verkäufe</strong>rn bekannt, sie haben wissentlich falsche Angaben gemacht", erläutert<br />

Manfred Resch von der Berliner Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte, die für das<br />

Käuferpaar vor Gericht zog und gewann, gegenüber GoMoPa.net.<br />

GoMoPa.net: Wie begründete das Landgericht Berlin sein Urteil?<br />

Manfred Resch: "Das Gericht sah es als erwiesen an, dass zwischen der Centrum <strong>Immobilien</strong> und<br />

den Klägern ein Beratungsvertrag zustande gekommen ist und die Beratung bezüglich der<br />

monatlichen Belastung, mit welcher die Kläger zu rechnen häfen, aufgrund eines falschen<br />

Mietversprechens falsch war."<br />

Links zum Thema<br />

» SgK: <strong>CENTRUM</strong> auf Kollisionskurs<br />

» SgK über <strong>CENTRUM</strong><br />

» SgK über <strong>CENTRUM</strong>-­‐Vertrieb Prime Estate<br />

Weitere Links zum Thema<br />

» Resch Rechtsanwälte über Prime Estate GmbH<br />

» Centrum <strong>Immobilien</strong> Management GmbH Marburg<br />

Copyright 2000 -­‐ 2011 by Goldman, Morgenstern & Partners LLC -­‐ GoMoPa® -­‐ der Finanznachrichtendienst (www.gomopa.net)

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