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Kursprogramm 2017-18 Bauakademie Tirol

Das Niveau der Tiroler Bauwirtschaft steht und fällt mit der Qualität und Qualifikation ihrer Mitarbeiter/innen und aller in der Baubranche Tätigen. Wir können mit Stolz behaupten, über sehr gut ausgebildete, hoch qualifizierte Fachmänner und -frauen zu verfügen.

Das Niveau der Tiroler Bauwirtschaft steht und fällt mit der Qualität und Qualifikation ihrer Mitarbeiter/innen und aller in der Baubranche Tätigen. Wir können mit Stolz behaupten, über sehr gut ausgebildete, hoch qualifizierte Fachmänner und -frauen zu verfügen.

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FÖRDERUNG<br />

nach § 4 Z 2 lit a) ist eine mindestens<br />

75%ige Anwesenheit bei der zu fördernden<br />

Bildungsmaßnahme erforderlich.<br />

2. Für die Zuerkennung des Bildungsbonus nach<br />

§ 4 Z 2 lit b) ist die entsprechende Prüfung<br />

innerhalb eines Jahres nach Kursende zu<br />

absolvieren.<br />

3. Sofern die Bildungsmaßnahme, die Anlass<br />

für den Förderantrag ist, mehr als 2 Jahre<br />

dauert oder mehr als € 3.000,00 kostet,<br />

kann als weitere Fördervoraussetzung der<br />

Nachweis einer vorangegangenen bildungsanbieterunabhängigen<br />

Bildungs- und Berufsberatung,<br />

die bei einer dafür anerkannten<br />

Stelle absolviert wurde, verlangt werden.<br />

Für modulare Ausbildungen mit formalem<br />

Abschluss kann ein vom Bildungsträger bestätigter<br />

Bildungsplan verlangt werden.<br />

Verfahrensbestimmungen<br />

1. Antrag<br />

Förderanträge sind spätestens 2 Wochen<br />

nach Beginn der zu fördernden Ausbildungsmaßnahme<br />

elektronisch mittels<br />

Online-Formular beim Sachgebiet Arbeitsmarktförderung,<br />

Abteilung Wirtschaft und<br />

Arbeit des Amtes der <strong>Tirol</strong>er Landesregierung<br />

einzureichen.<br />

2. Unterlagen<br />

Dem Antrag sind folgende Unterlagen<br />

anzuschließen:<br />

a) ein Nachweis über den arbeitsrechtlichen<br />

Status,<br />

b) eine Anmeldebestätigung des Ausbildungsinstitutes<br />

inklusive Auflistung der<br />

Ausbildungskosten und, sofern bereits<br />

vorhanden, ein Zahlungsnachweis,<br />

c) Nachweise über bereits zugesagte<br />

oder gewährte Unterstützungen anderer<br />

Förderstellen,<br />

d) sofern der ordentliche Wohnsitz nicht in<br />

<strong>Tirol</strong> liegt, eine Bestätigung des Arbeitgebers/der<br />

Arbeitgeberin über ein auf-<br />

Fortsetzung auf Seite 80<br />

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