Dämmstoff_PL2016_Final_DRUCK
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energieeinsparverordnung 2016<br />
Im Kampf gegen den Klimawandel gibt es eine Reihe von Gesetzen und verbindlichen Zielen.<br />
Wenn man heutzutage ein Haus neu baut hat man bei der Dämmung keine Wahl, kann jedoch den Grad<br />
der Effektivität selbst bestimmen. Auch bei bereits bestehenden Gebäuden gibt es nicht viele Alternativen. Neben dem Druck<br />
der Gesellschaft, Energie zu sparen, lassen einem auch stetig steigende Heiz- und Wärmekosten keine Wahl.<br />
Fast dreimal soviel Energie für Wärme- und Heizkosten werden in einem bereits bestehenden Wohngebäude<br />
im Vergleich zu einem nach aktuellsten Vorschriften erbautem Haus verbraucht. Die Einsparmöglichkeiten sind klar erkennbar.<br />
Dies sieht man auch am Jahresverbrauch von 25 bis 30 Liter Heizöl pro m² Nutzfläche bei einem alten Wohnhaus im<br />
Vergleich zu 6 bis höchstens 8 Liter Heizöl pro m² bei einem Neubau.<br />
Deshalb gibt es Dämmungen von Bachl sowohl für den Neubau als auch für die Sanierung im Bestand - vom Keller bis zum<br />
Dach haben wir immer die richtige Dämmung für Sie parat.<br />
Bauliche Nachrüstungsverpflichtungen bei bestehenden Gebäuden - gilt für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude<br />
(Innentemperaturen T i<br />
≥ 19°C)<br />
Dämmung zugänglicher<br />
oberster Geschossdecken<br />
(z.B. Kehlbalkendecken)<br />
Gebäude, die jährlich mindestens 4 Monate auf Innentemperaturen<br />
von mindestens 19 °C beheizt werden, deren zugängliche oberste Geschossdecke<br />
nicht den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2:2013-<br />
02 erfüllen, müssen nach dem 31. Dezember 2015 so gedämmt werden,<br />
dass deren Wärmedurchgangskoeffizient den Wert 0,24 W/(m²K)<br />
nicht überschreiten.<br />
Ausnahmen: Die oben genannte bauliche Nachrüstungsverpflichtung gilt nicht für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser.<br />
Bei einem Eigentümerwechsel nach dem 1. Februar 2002 sind diese jedoch zu erfüllen (zusätzliche Regelungen beachten).<br />
Hinweis: Die oben genannte bauliche Nachrüstungsverpflichtung gilt als erfüllt, wenn das darüber liegende Dach entsprechend<br />
gedämmt ist.<br />
Für von der EnEV betroffene neu zu errichtende Gebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige nach dem 31. Dezember 2015<br />
erfolgt, gilt die Verschärfung der EnEV 2016. Betroffen sind sowohl der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf als auch der<br />
Wärmeschutz der Gebäudehülle.<br />
Die Höchstgrenze des Jahres-Primärenergiebedarfs wird um 25 % gesenkt; das bedeutet eine Verschärfung von 25 %.<br />
Der Wärmeschutz der Gebäudehülle wird um 20 % verbessert; das heißt der höchstzulässige spezifische Transmissionswärmeverlust<br />
wird um 20 % reduziert.<br />
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