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Dämmstoff_PL2016_Final_DRUCK

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energieeinsparverordnung 2016<br />

Im Kampf gegen den Klimawandel gibt es eine Reihe von Gesetzen und verbindlichen Zielen.<br />

Wenn man heutzutage ein Haus neu baut hat man bei der Dämmung keine Wahl, kann jedoch den Grad<br />

der Effektivität selbst bestimmen. Auch bei bereits bestehenden Gebäuden gibt es nicht viele Alternativen. Neben dem Druck<br />

der Gesellschaft, Energie zu sparen, lassen einem auch stetig steigende Heiz- und Wärmekosten keine Wahl.<br />

Fast dreimal soviel Energie für Wärme- und Heizkosten werden in einem bereits bestehenden Wohngebäude<br />

im Vergleich zu einem nach aktuellsten Vorschriften erbautem Haus verbraucht. Die Einsparmöglichkeiten sind klar erkennbar.<br />

Dies sieht man auch am Jahresverbrauch von 25 bis 30 Liter Heizöl pro m² Nutzfläche bei einem alten Wohnhaus im<br />

Vergleich zu 6 bis höchstens 8 Liter Heizöl pro m² bei einem Neubau.<br />

Deshalb gibt es Dämmungen von Bachl sowohl für den Neubau als auch für die Sanierung im Bestand - vom Keller bis zum<br />

Dach haben wir immer die richtige Dämmung für Sie parat.<br />

Bauliche Nachrüstungsverpflichtungen bei bestehenden Gebäuden - gilt für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude<br />

(Innentemperaturen T i<br />

≥ 19°C)<br />

Dämmung zugänglicher<br />

oberster Geschossdecken<br />

(z.B. Kehlbalkendecken)<br />

Gebäude, die jährlich mindestens 4 Monate auf Innentemperaturen<br />

von mindestens 19 °C beheizt werden, deren zugängliche oberste Geschossdecke<br />

nicht den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2:2013-<br />

02 erfüllen, müssen nach dem 31. Dezember 2015 so gedämmt werden,<br />

dass deren Wärmedurchgangskoeffizient den Wert 0,24 W/(m²K)<br />

nicht überschreiten.<br />

Ausnahmen: Die oben genannte bauliche Nachrüstungsverpflichtung gilt nicht für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser.<br />

Bei einem Eigentümerwechsel nach dem 1. Februar 2002 sind diese jedoch zu erfüllen (zusätzliche Regelungen beachten).<br />

Hinweis: Die oben genannte bauliche Nachrüstungsverpflichtung gilt als erfüllt, wenn das darüber liegende Dach entsprechend<br />

gedämmt ist.<br />

Für von der EnEV betroffene neu zu errichtende Gebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige nach dem 31. Dezember 2015<br />

erfolgt, gilt die Verschärfung der EnEV 2016. Betroffen sind sowohl der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf als auch der<br />

Wärmeschutz der Gebäudehülle.<br />

Die Höchstgrenze des Jahres-Primärenergiebedarfs wird um 25 % gesenkt; das bedeutet eine Verschärfung von 25 %.<br />

Der Wärmeschutz der Gebäudehülle wird um 20 % verbessert; das heißt der höchstzulässige spezifische Transmissionswärmeverlust<br />

wird um 20 % reduziert.<br />

4<br />

<strong>Dämmstoff</strong>-Hotline: +49(0)8582-809-350

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