Qualitätsmanagementhandbuch - Karl Klein
Qualitätsmanagementhandbuch - Karl Klein
Qualitätsmanagementhandbuch - Karl Klein
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2008<br />
extern - Kundenanforderung<br />
- Information QMB<br />
- ...<br />
Qualitäts-<br />
Die betroffenen Abteilungen und deren Mitarbeiter sind über die Einführung der Präventivmaßnahmen<br />
zu informieren und bei der Planung mit zu beteiligen.<br />
Der Abteilungsleiter ist für die Dokumentation der eingeführten Maßnahmen verantwortlich,<br />
der QMB für die Anpassung der bestehenden Dokumentation (z.B. Anweisungen,<br />
Arbeitsdokumentation etc.)<br />
management-<br />
handbuch<br />
4.14.1.1 Qualitätsaudits zur Systemverbesserung<br />
Für <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> Ventilatorenbau GmbH<br />
Zur Überprüfung des Qualitätssystems sowie den Abläufen des Unternehmens werden<br />
Qualitätsaudits durchgeführt. Diese werden ausführlich in dem Kapitel 4.17 "Qualitätsaudits"<br />
und in der VA "Qualitätsaudits" beschrieben.<br />
Die aus den Audits abgeleiteten Waldstrasse Korrektur- 24 und Verbesserungsmaßnahmen werden<br />
vom QMB über die Einführung 73773 Aichwald hinaus verfolgt.<br />
Um die Wirksamkeit der eingeführten Maßnahmen zu überprüfen werden gegebenenfalls<br />
Nachaudits durchgeführt.<br />
Schefenacker<br />
<strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> Ventilatorenbau GmbH<br />
14.04.2008
1. Inhaltsverzeichnis<br />
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
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1. Vorwort, Vorstellung der Firma <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> Ventilatorenbau GmbH .................................. 7<br />
2. Verantwortung der Leitung ............................................................................................. 9<br />
2.1. Ziel und Zweck ........................................................................................................ 9<br />
2.2. Anwendungsbereich und Zuständigkeiten ............................................................... 9<br />
2.3. Qualitätspolitik / Qualitätsziele ................................................................................. 9<br />
2.3.1. Qualitätspolitik ..................................................................................................... 9<br />
2.3.2. Qualitätsziele: .................................................................................................... 10<br />
2.4. Organisation, Verantwortung und Befugnisse ....................................................... 10<br />
2.4.1. Abb. 01 Organisationsstruktur der Fa. <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> Ventilatorenbau GmbH .......... 10<br />
2.4.2. Mittel .................................................................................................................. 13<br />
2.4.3. Beauftragter der obersten Leitung ..................................................................... 13<br />
2.4.4. Besprechungen und Inhalte ............................................................................... 13<br />
3. Qualitätsmanagement-System ..................................................................................... 15<br />
3.1. Ziel und Zweck ...................................................................................................... 15<br />
3.2. Anwendungsbereich und Zuständigkeiten ............................................................. 15<br />
3.3. Aufbau und Dokumentation des QM-Systems im Gesamtunternehmen ................ 15<br />
3.4. Aufbau des QM -Systems, Struktur der Vorgabedokumente ................................. 16<br />
3.5. Qualitätsplanung zum QM-System ........................................................................ 16<br />
4. Vertragsprüfung ........................................................................................................... 17<br />
4.1. Allgemeines .......................................................................................................... 17<br />
4.2. Aufnahme der Kundenanforderungen ................................................................... 17<br />
4.2.1. Aufnahme von Anfragen, Angeboten und Bestellungen ..................................... 17<br />
4.2.2. Beratung / Rückfragen ....................................................................................... 17<br />
4.3. Prüfen der Machbarkeit ......................................................................................... 17<br />
4.3.1. Technische Machbarkeit .................................................................................... 18<br />
4.3.2. Kaufmännische Machbarkeit / rechtliche Machbarkeit ....................................... 18<br />
4.3.3. Terminliche Machbarkeitsprüfung ...................................................................... 18<br />
4.4. Angebotserstellung / Auftragsbestätigung ............................................................. 18<br />
4.5. Abweichungen / Änderungen ................................................................................ 18<br />
4.6. Terminkontrolle des Auftrages ............................................................................... 19<br />
4.7. Abbildung Organisationsablauf im Vertrieb ............................................................ 19<br />
4.8. Dokumentation ...................................................................................................... 20<br />
5. Entwicklung .................................................................................................................. 21<br />
5.1. Allgemeines .......................................................................................................... 21<br />
5.2. Begriffe ................................................................................................................. 21<br />
5.2.1. Leistungsanpassung .......................................................................................... 22<br />
5.2.2. Entwicklungsvorgaben und -ziele bei Neu- und Weiterentwicklungen ................ 22
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
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5.3. Phasenabschnitte .................................................................................................. 22<br />
5.3.1. Phase 0 - Konzeptphase ................................................................................... 22<br />
5.3.2. Phase 1 - Konstruktionsphase ........................................................................... 23<br />
5.3.3. Phase 2 - Qualifikationsphase ........................................................................... 23<br />
5.3.4. Phase 3 - Entwicklungsverifikationsphase ......................................................... 23<br />
5.3.5. Phase 4 - Vorbereitungsphase .......................................................................... 24<br />
5.3.6. Phase 5 - Produktionsphase: ............................................................................. 24<br />
5.3.7. Phase 6 - Optimierungsphase ........................................................................... 24<br />
5.3.8. Entwicklungsvalidierung .................................................................................... 24<br />
5.3.9. Tabelle Entwicklungsphasen ............................................................................. 25<br />
5.3.10. Entwicklungsüberprüfung ............................................................................... 27<br />
5.3.11. Enwicklungsänderung .................................................................................... 27<br />
5.3.12. Technisches Büro .......................................................................................... 27<br />
6. Beschaffung ................................................................................................................. 28<br />
6.1. Ziel / Zweck ........................................................................................................... 28<br />
6.2. Allgemeines und Anwendungsbereich ................................................................... 28<br />
6.3. Beschaffungsangaben ........................................................................................... 28<br />
6.4. Lieferantenauswahl und Beurteilung ..................................................................... 28<br />
6.5. Zulassung von Lieferanten für weitere Lieferungen ............................................... 29<br />
6.6. Bestellung und Bestellüberwachung ...................................................................... 29<br />
6.7. Verifizierung von beschafften Produkten ............................................................... 29<br />
6.8. Lieferantenbewertung............................................................................................ 29<br />
6.9. Reklamationen ...................................................................................................... 30<br />
6.10. Vorgehen bei Änderungen .................................................................................... 30<br />
7. Lenkung der vom Kunden beigestellten Produkte ........................................................ 31<br />
7.1. Ziel / Zweck ........................................................................................................... 31<br />
7.2. Vorgehensweise und Verantwortung ..................................................................... 31<br />
7.3. Generell gelten für alle Mitarbeiter folgende Sorgfaltspflichten .............................. 31<br />
7.4. Vertraulichkeitsregelung ........................................................................................ 31<br />
8. Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Produkten ................................................ 32<br />
8.1. Ziel und Zweck ...................................................................................................... 32<br />
8.2. Anwendungsbereich .............................................................................................. 32<br />
8.3. Vorgehen und Zuständigkeiten .............................................................................. 32<br />
8.3.1. Identifikation ...................................................................................................... 32<br />
8.3.2. Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit ............................................................. 32<br />
8.3.3. Zuständigkeiten ................................................................................................. 32<br />
9. Prozeßlenkung ............................................................................................................. 33<br />
9.1. Ziel / Zweck ........................................................................................................... 33
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
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9.2. Planung des Fertigungs- und Montageprozesses (Produktionsprozesses) ............ 33<br />
9.2.1. Produktionsabläufe, Verfahren und Prüfungen .................................................. 33<br />
9.2.2. Ablaufschema PPS (Produktion, Planung, Steuerung) ...................................... 34<br />
9.2.3. Betriebsmittel und Anlagen ................................................................................ 35<br />
9.2.4. Qualifikation ....................................................................................................... 35<br />
9.2.5. Produktionslenkung und -Steuerung .................................................................. 35<br />
9.2.6. Instandhaltung/Wartung und Pflege von Prozesseinrichtungen ......................... 36<br />
9.2.7. Prozessoptimierungen ....................................................................................... 36<br />
10. Prüfungen .................................................................................................................... 37<br />
10.1. Ziel und Zweck ...................................................................................................... 37<br />
10.2. Anwendungsbereich .............................................................................................. 37<br />
10.3. Begriffsdefinition .................................................................................................... 37<br />
10.4. Prüfungen an Material und Produkt ....................................................................... 37<br />
10.5. Selbstprüfung ........................................................................................................ 37<br />
10.6. Zwischenprüfung ................................................................................................... 38<br />
10.7. Endprüfung ........................................................................................................... 38<br />
10.8. Eingangsprüfung / Wareneingangsprüfung ........................................................... 38<br />
10.9. Erstmusterprüfung ................................................................................................. 39<br />
10.10. Laufprüfungen (fliegende, sporadische Produktkontrolle) .................................. 39<br />
10.11. Prüfplanung ....................................................................................................... 39<br />
10.12. Dokumentation .................................................................................................. 40<br />
11. Prüfmittelüberwachung ................................................................................................. 41<br />
11.1. Ziel / Zweck ........................................................................................................... 41<br />
11.2. Anwendungs.- Geltungsbereich und allgemeine Abläufe ....................................... 41<br />
11.2.1. Anwendungsbereich ....................................................................................... 41<br />
11.2.2. Geltungsbereich und allgemeine Abläufe ....................................................... 41<br />
11.2.3. Prüfmittelverwalter ......................................................................................... 42<br />
11.2.4. Anwender ....................................................................................................... 42<br />
11.3. Vorgehensweise und Zuständigkeiten bei der Prüfmittelüberwachung .................. 42<br />
11.3.1. Regelungen für die Produkte bei fehlerhafte Prüfmittel................................... 42<br />
11.3.2. Neubeschaffung eines Prüfmittels .................................................................. 43<br />
11.3.3. Periodische Überprüfungen ............................................................................ 43<br />
11.3.4. Außerperiodische Nachprüfungen ................................................................. 43<br />
11.3.5. Dokumentation der Überprüfungen ................................................................ 43<br />
11.3.6. Registrierung / Kennzeichnung ...................................................................... 44<br />
12. Prüfstatus ..................................................................................................................... 45<br />
12.1. Ziel und Zweck ...................................................................................................... 45<br />
12.2. Anwendungsbereich .............................................................................................. 45
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 5 von 69<br />
12.3. Vorgehen und Zuständigkeiten .............................................................................. 45<br />
12.4. Kennzeichnung von geprüften Teilen .................................................................... 45<br />
12.5. Sperrlager ............................................................................................................. 46<br />
13. Lenkung fehlerhafter Produkte ..................................................................................... 47<br />
13.1. Ziel und Zweck ...................................................................................................... 47<br />
13.2. Anwendungsbereich .............................................................................................. 47<br />
13.3. Vorgehen und Zuständigkeiten .............................................................................. 47<br />
13.4. Kennzeichnung der fehlerhaften Teile: .................................................................. 47<br />
13.5. Disposition der fehlerhaften Teile: ......................................................................... 47<br />
13.6. Behandlung fehlerhafter Produkte während der Beschaffung ................................ 48<br />
13.7. Reklamation beim Lieferanten ............................................................................... 48<br />
13.8. Behandlung fehlerhafter oder unvollständiger Abläufe/Verfahren .......................... 48<br />
13.9. Sonderfreigaben .................................................................................................... 48<br />
14. Korrekturmaßnahmen- und Vorbeugemaßnahmen ...................................................... 49<br />
14.1. Ziel / Zweck ........................................................................................................... 49<br />
14.2. Prinzipieller Ablauf von Korrekturmaßnahmen....................................................... 49<br />
14.3. Verantwortlichkeiten / Grundregeln / Prinzipielle Vorgehensweise ........................ 50<br />
14.3.1. Grundsätzliches ............................................................................................. 50<br />
14.3.2. Fehler werden, wenn immer möglich, an der Ursache behoben ..................... 50<br />
14.3.3. Verursacherprinzip ......................................................................................... 50<br />
14.3.4. Kontinuierliche Verbesserungen der Produkte, Abläufe und Prävention ......... 50<br />
14.3.5. Informationscyclus Vorfälle – Korrekturen - Präventionen .............................. 51<br />
15. Handhabung, Lagerung, Verpackung, Konservierung und Versand ............................. 52<br />
15.1. Allgemeines .......................................................................................................... 52<br />
15.2. Handhabung ......................................................................................................... 52<br />
15.3. Transport innerhalb des Werkes ........................................................................... 53<br />
15.4. Externer Transport ................................................................................................ 53<br />
15.5. Lagerung ............................................................................................................... 53<br />
15.6. Verpackung und Versand ..................................................................................... 54<br />
16. Lenkung von Qualitätsaufzeichnungen ......................................................................... 55<br />
16.1. Ziel und Zweck ...................................................................................................... 55<br />
16.2. Anwendungsbereich und Zuständigkeiten ............................................................. 55<br />
16.2.1. Zusammenstellung der Qualitätsaufzeichnungen ........................................... 55<br />
16.2.2. Art, Ersteller, Eintragung, Ablageort und Ablagedauer der Dokumente ............ 55<br />
16.2.3. Dokumentation ............................................................................................... 55<br />
16.2.4. Aufbewahrung und Schutz ............................................................................. 56<br />
16.2.5. Datensicherung .............................................................................................. 56<br />
17. Personal / Schulung ..................................................................................................... 57
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 6 von 69<br />
17.1. Ziel / Zweck ........................................................................................................... 57<br />
17.2. Dokumentation ...................................................................................................... 57<br />
17.3. Qualifikation, Ausbildung /Schulung ...................................................................... 57<br />
17.3.1. Neue Mitarbeiter............................................................................................. 57<br />
17.3.2. Zusätzliche Aus- und Weiterbildung – Bedarfsermittlung ............................... 57<br />
17.3.3. Bedarf an interner Schulung ........................................................................... 58<br />
17.3.4. Bedarf an externer Schulung .......................................................................... 58<br />
18. Wartung ....................................................................................................................... 59<br />
18.1. Allgemeines .......................................................................................................... 59<br />
18.2. Reklamationsbearbeitung: ..................................................................................... 59<br />
18.3. Nutzung der Kundenrückmeldungen über die Qualität der Geräte......................... 59<br />
19. Statistische Methoden .................................................................................................. 60<br />
19.1. Allgemeines .......................................................................................................... 60<br />
19.2. Anwendungen der Methoden im Unternehmen ..................................................... 60<br />
20. Bahnanwendungen – Schweißen von Schienenfahrzeugen und Fahrzeugteilen .......... 61<br />
20.1. Organisationsbeschreibung nach ISO 3834-3 und EN 15085 ................................ 61<br />
20.1.1. Allgemeines ................................................................................................... 61<br />
20.1.2. Beschreibung der Abläufe nach ISO 3834-3 .................................................. 61<br />
20.2. Definition von Sonderschweißnahtangaben .......................................................... 66<br />
20.2.1. Allgemeines ................................................................................................... 66<br />
20.2.2. Werkstoffe ...................................................................................................... 66<br />
20.2.3. Technologiefelder für Zeichnungen ................................................................ 67<br />
20.2.4. Verwendung ................................................................................................... 67<br />
21. Definition von Sonderschweißnahtformen .................................................................... 68<br />
21.1. Allgemeines .......................................................................................................... 68<br />
21.2. Beschreibung der Schweißnaht ............................................................................. 68<br />
21.3. Qualitätsanforderungen ......................................................................................... 68<br />
21.4. Nachweis und Dokumentation ............................................................................... 69<br />
21.5. Gültigkeit ............................................................................................................... 69
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 7 von 69<br />
1. Vorwort, Vorstellung der Firma <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> Ventilatorenbau GmbH<br />
Die Geschichte der Firma begann mit einer Metalldrückerei, die <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> 1950 gründete.<br />
Auch für Ventilatoren fertigte er Drückerteile, und dachte sich eines Tages: Die müsse man<br />
doch besser bauen können – leichter, flexibler, wandlungsfähiger. 1963 produzierte <strong>Karl</strong><br />
<strong>Klein</strong> das erste Ventilatorgehäuse aus Stahlblech. Maschinen- und Anlagenbauer jubilierten<br />
über die neue Leichtigkeit, denn <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong>s Ventilatoren eröffneten eine bisher nicht bekannte<br />
Vielfalt an Formen und maßgeschneiderten Lösungen.<br />
Heute gilt die <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> GmbH weltweit als Spezialist für Radialventilatoren. Qualifizierte<br />
und hochmotivierte Mitarbeiter engagieren sich jeden Tag für den hohen Qualitätsstandard<br />
des Unternehmens, das in zehn europäischen Ländern vertreten ist. Der schwäbische<br />
Ventilatorenhersteller aus Aichwald setzt auf den Wirtschaftsstandort Deutschland –<br />
hier wird auch in Zukunft die Entwicklung, Konstruktion und Produktion der Ventilatoren<br />
stattfinden.<br />
Der Spezialist für Kniffliges<br />
Präzision, Innovation und Belastbarkeit zeichnen die Radialventilatoren von <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> aus.<br />
Die Anwendungsbereiche sind vielfältig: Baumaschinen, Schaltschränke, Trocknungsanlagen,<br />
Filteranlagen, Räucheranlagen, Bäckereimaschinen, Labortechnik, Schiffsbau, Absauganlagen,<br />
Schmiedetechnik und vieles mehr. Mit erstklassiger Verarbeitung und optimiertem<br />
Design ist das Unternehmen nicht nur im Serien- bau erfolgreich. Gerade in der<br />
Entwicklung von Speziallösungen ist die <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> GmbH welt- weiter Ansprechpartner<br />
geworden – denn außergewöhnlichen Anforderungen begegnete die Firma mit innovativer<br />
Technik und jahrzehntelanger Erfahrung.<br />
Individuell durch INNOVATION<br />
Präzise Vielfalt für viele Gelegenheiten<br />
Die <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> GmbH baut geräuscharme Nieder-, Mittel- und Hochdruckventilatoren mit<br />
einer Antriebsleistung bis 15 kw oder Volumenströmen bis 18.000 m³/h.<br />
Hybridventilatoren, explosionsgeschütze und mobile Ventilatoren erweitern die Produktpalette.<br />
Mit der großen Fertigungstiefe durch variable Leistungsspektren, Gehäuse aus unterschiedlichsten<br />
Materialien und einem breit gefächerten Angebot an Zubehör, kann jede<br />
Kundenanfrage individuell beantwortet werden.<br />
Immer einen Schritt voraus<br />
Fortschritt wird in der <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> GmbH nicht nur theoretisch gross geschrieben. Der gelebte<br />
Innovationsgedanke zeigt sich besonders in der Entwicklungsabteilung, dem Herzstück des<br />
Unternehmens. In den hauseigenen Kammerprüfständen werden Kennlinien und Schalldruckpegel<br />
ermittelt. So können die Anforderungen der Kunden stets erfüllt und kontinuierlich<br />
neue, optimierte Produkte entwickelt werden.<br />
Die Frequenzumrichtertechnologie beispielsweise zählt im Hause <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> zu den technischen<br />
Glanzpunkten. Damit lassen sich gezielte Arbeitspunkte ansteuern, und die Drehzahl<br />
kann abweichend von der Nenndrehzahl beliebig darüber oder darunter gefahren werden.
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 8 von 69<br />
Die weit reichenden Erfahrungen und das Know-how, das die <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> GmbH im Bereich<br />
Niederdruckventilatoren erworben hat, ermöglichen nun die kompetente Konzipierung der<br />
Nieder-, Mittel- und Hochdruck-Ventilatoren-Reihe.
2. Verantwortung der Leitung<br />
2.1. Ziel und Zweck<br />
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 9 von 69<br />
In diesem Abschnitt wird die Qualitätspolitik des Unternehmens dokumentiert, die<br />
Unternehmensorganisation dargestellt und das Review des Qualitätmanagementsystems<br />
durch die Unternehmensleitung beschrieben.<br />
2.2. Anwendungsbereich und Zuständigkeiten<br />
Dieser Abschnitt gilt im gesamten Unternehmen<br />
2.3. Qualitätspolitik / Qualitätsziele<br />
2.3.1. Qualitätspolitik<br />
Unser Qualitätsziel ist eine umfassende Unternehmensqualität. Dies bedeutet für uns die<br />
Erwartungen aller Kunden zu erfüllen.<br />
Vor allem wollen wir unsere Kunden dahingehend unterstützen, ihre eigenen Ziele zu erreichen.<br />
Dies wollen wir durch eine offene Kommunikation und Zusammenarbeit auf allen<br />
Ebenen gewährleisten.<br />
Vollständige partnerschaftliche Integration der Kunden, enge Zusammenarbeit mit den Lieferanten,<br />
Teamarbeit, Mitarbeiter, die eigenverantwortlich arbeiten, und klare Vereinbarungen<br />
über die zu erwartenden Leistungen, sind Hauptbestandteil unserer Qualitätspolitik.<br />
Qualität zu erbringen, liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Mitarbeiters. Er trägt an<br />
seinem Arbeitsplatz durch eigenverantwortliches Arbeiten zur Verwirklichung unserer Qualitätsziele<br />
bei.<br />
Durch regelmäßige Besprechungen wird eine kontinuierliche Verbesserung unserer Qualitätsziele<br />
gewährleistet. Dadurch können wir schnell auf sich verändernde Situationen reagieren.<br />
Unter modernsten Umweltschutzaspekten produzieren z.B.:<br />
� kein FCKW<br />
� recyclebare Verpackungen<br />
� Wasserrückgewinnung<br />
� Maschinenkühlung mit Regenwasser<br />
� geringster Sonderabfall<br />
Kurze Lieferzeiten unter Einbeziehung der Zulieferer und Optimierung der Abläufe.
2.3.2. Qualitätsziele:<br />
Die Firma <strong>Klein</strong> will:<br />
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 10 von 69<br />
� Fehlerfreie Auslieferung ohne Kundenreklamationen.<br />
� Strikte Einhaltung der bestätigten Termine<br />
� Der letzte Auslieferungstag der bestätigten Lieferwoche sollte immer mittwochs<br />
sein.<br />
� Auf Basis der bestehenden Technologien die Produktpalette im<br />
� Nieder-, Mittel-, und Hochdruckbereich marktorientiert erweitern und ausbauen.<br />
� Hohe Kundenzufriedenheit<br />
2.4. Organisation, Verantwortung und Befugnisse<br />
Im folgenden Abschnitt werden die Organisationsstruktur der Firma <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> Ventilatorenbau<br />
GmbH sowie die Aufgaben der mit qualitätsbeeinflussenden Tätigkeiten befassten Personen<br />
beschrieben.<br />
Buchhaltung<br />
Lager<br />
Herr Schefenacker<br />
Technisches Büro<br />
Entwicklung<br />
Herr Wenzel<br />
Montage<br />
Herr Simonis<br />
Endmontage<br />
Motorenbau<br />
Reparatur<br />
Lackierung<br />
Packerei<br />
Produktion<br />
Arbeitsvorbereitung<br />
Herr Schefenacker<br />
Geschäftsführer<br />
Herr Scheffel<br />
(Vorsitzender)<br />
Herr Lindovsky (Technik<br />
Qualitätsmanagementbeauftragter<br />
Herr Schefenacker<br />
Fertigung<br />
Herr Köhler<br />
Stanzen<br />
Ziehen<br />
Zuschnitt<br />
Werkzeugbau<br />
Ausbildung<br />
Drehen<br />
Biegen<br />
Vertrieb<br />
Herr Schur<br />
Aufsichtsrat<br />
Herr Armbruster<br />
Schlosserei<br />
Herr Toth<br />
Plasmaschneiden<br />
Schweißen<br />
Punkten<br />
Stanz.-Nippelmaschine<br />
Einkauf<br />
Herr Scheffel<br />
2.4.1. Abb. 01 Organisationsstruktur der Fa. <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> Ventilatorenbau GmbH<br />
EDV<br />
Herr Schefenacker<br />
Generell:<br />
Jeder Mitarbeiter ist für die Qualität seiner Leistung und des Produktes in seinem Aufgabenbereich<br />
selbst verantwortlich. Er hat die Pflicht, Abweichungen an Produkt und Prozesse<br />
aufzuzeigen (Fehlerbericht / Information des Vorgesetzten) und bei Störungen den Prozess<br />
zu stoppen, wenn Mensch, Maschine oder Produkt gefährdet sind.
2.4.1.1. Geschäftsführung<br />
qmh20080414ou.docx<br />
<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 11 von 69<br />
Der Geschäftsführer (Vorsitzender) leitet die Geschäfte im kaufmännischen Bereich der<br />
Firma. Er legt die Produktstrategie fest. Ebenso ist er für die Investitionen, sowie für die<br />
Jahresplanung der Firma verantwortlich.<br />
Ihm unterstehen der Qualitätsmanagementbeauftragte, die Buchhaltung, das Qualitätsmanagement,<br />
die Entwicklung, das Technische Büro, der Einkauf, der Vertrieb, die Fertigung,<br />
die Montage, sowie die Arbeitsvorbereitung.<br />
Der Geschäftsführer (Technik) leitet die Entwicklung und das Technische Büro, er ist für<br />
neue Konzepte im Betrieb, Maschinen und Betriebsmittel zuständig.<br />
2.4.1.2. Qualitätsmanagementbeauftragter (QMB)<br />
Er hält das QM-Systems aufrecht, bezieht die Mitarbeiter ein, die direkten Einfluss auf die<br />
Produkt- und Prozessqualität nehmen. Er ist für die ständige Verbesserung des Systems<br />
verantwortlich.<br />
Der QMB ist Ansprechpartner für alle Mitarbeiter in Bezug auf qualitätsrelevante Belange.<br />
Gleichzeitig muss der QMB der Geschäftsführung regelmäßig einen Überblick über das<br />
QM-System in Form eines Qualitätsberichtes geben. Dies dient als Grundlage für die Aufrechterhaltung<br />
und Verbesserungen des QM-Systems und der Qualitätsfähigkeit des Unternehmens.<br />
Er ist nach außen sowie nach innen der Verantwortliche für das Qualitäts-<br />
Managementsystem, und dient als "Schnittstelle" zu externen QM-Organisationen.<br />
Er ist für die Qualitätsplanung zuständig und unterstützt die Mitarbeiter im Unternehmen,<br />
dass Prüfungen auch in der Praxis fachgerecht durchgeführt werden.<br />
Dem QMB steht als ausführende Funktion der Qualitätsprüfer zur Seite.<br />
Der QMB führt sporadische Kontrollen der Produkte in der Produktion und Montage durch<br />
um das Qualitätsniveau zu überprüfen. Unter Qualitätsniveau der Fertigung verstehen wir<br />
eine Produktqualität mit minimalstem Fehleranteil, Fertigungsqualität mit geringstem Ausschussanteil<br />
sowie eine hohe Mitarbeiterdisziplin bei der Selbstprüfung.<br />
Zu seinen Befugnissen gehört z.B. das Sperren fehlerhafter Teile und Produkten oder das<br />
Veranlassen von Produktionstops bei evtl. auftretenden Fehlern. Eine Aufhebung der eingeleiteten<br />
Maßnahmen kann nur in Absprache mit dem QMB erfolgen.<br />
2.4.1.3. Wareneingangsprüfer<br />
Ihm obliegt die Wareneingangsprüfung.<br />
Aufgabe des Qualitätsprüfers ist es, die Qualität der angelieferten Waren für den Einsatz in<br />
der Fertigung sicherzustellen (Wareneingangsprüfung)<br />
2.4.1.4. Buchhaltung<br />
Die Mitarbeiter/innen sind für das Rechnung.- und Mahnwesen in der Firma verantwortlich.<br />
Auch die Daten für den Steuerberater werden von der Buchhaltung entsprechend aufbereitet.
2.4.1.5. Entwicklung<br />
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
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Der Entwicklungsleiter ist für die Produkt-, Prozess-und Verfahrensentwicklung, sowie die<br />
Produktverbesserung in der Firma verantwortlich. Er unterstützt den Vertrieb bei der Kundenberatung<br />
in technischen Belangen.<br />
2.4.1.6. Technisches Büro<br />
Der Leiter des Technischen Büros ist für die technische Spezifikation unserer verschiedenen<br />
Produkte verantwortlich. Das TB erstellt Teilestammdaten im PPS (EDV) mit den dazugehörigen<br />
Stücklisten und CAD Zeichnungen.<br />
Ebenso ist sie wie die Entwicklung an der Kundenberatung mit den besonderen Anforderungswünschen<br />
beteiligt.<br />
Zu seinem Verantwortungsbereich gehört die Beschaffung und Aktualisierung der für das<br />
Unternehmen benötigten externen Normen und Richtlinien.<br />
2.4.1.7. Einkauf<br />
Der Einkauf ist für jede Art von Beschaffungen in der Firma zuständig. Jedes zu beschaffende<br />
Teil, sei es für die Fertigung unserer Produkte oder aber für die Verwaltung, muss<br />
über den Einkauf beschafft werden.<br />
Bei Reklamationen von Kaufteilen setzt er sich er sich direkt mit dem Lieferant in Verbindung.<br />
Der Einkauf ist der zentrale Ansprechpartner für die Lieferanten. Von ihm werden die Lieferanten<br />
in regelmäßigen Abständen bewertet, Neulieferanten ausgewählt, beurteilt und als<br />
Stammlieferant zugelassen.<br />
2.4.1.8. Vertrieb<br />
Der Vertrieb bildet das Bindeglied zwischen dem Kunden und unserem Unternehmen.<br />
Der Vertriebsleiter ist für die Kundenberatung, Kundenbetreuung, Kundenzufriedenheit und<br />
den Reklamationsbearbeitungsprozess verantwortlich.<br />
Dem Vertrieb ist der Versand unterstellt.<br />
2.4.1.9. Fertigung<br />
Der Fertigungsmeister ist für die Produktion von Bauteilen unserer Produkte verantwortlich.<br />
Der Fertigung unterstellt sind die Abteilungen Punkten, Stanzen, Ziehen, Drücken, Drehen,<br />
Induktionspressen sowie der eigene Werkzeugbau und Ausbildung.<br />
2.4.1.10. Montage<br />
Der Montagemeister ist für die Komplettierung der zum Zusammenbau unserer Produkte benötigten<br />
Teile verantwortlich. Dazu gehören der Motorenbau sowie die komplette Produktmontage.<br />
Die Montage führt an den Produkten eine Endprüfung durch. Dem Montagemeister sind die Lackiererei<br />
sowie die Packerei unterstellt.
2.4.1.11. Arbeitsvorbereitung<br />
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
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Der AV Leiter ist für die Arbeitsvorbereitung sowie für die Stammdaten wie z.B. Arbeitspläne,<br />
Steuerung der Losgrösen, Sicherheitsbestände usw. verantwortlich.<br />
Die Arbeitsvorbereitung hat die Verantwortung für die Fertigungsauftragsbearbeitung / Disposition<br />
/ Fertigungssteuerung und die Kontrolle der Produktion sowie das Lager.<br />
Er ist für die Koordination der produktionstechnischen Abläufe des Unternehmens verantwortlich.<br />
Ebenso ist er in diesem Bereich für die Kapazitätsplanung, Produktionsmenge,<br />
Produktionszeiten, Prozesse, Werkzeuge, Sonderfreigaben in QS Belangen sowie für Problemlösungen<br />
verantwortlich.<br />
2.4.2. Mittel<br />
Die Geschäftsführung verpflichtet sich, die erforderlichen Mittel für die Aufrechterhaltung<br />
und Weiterführung des Qualitätsmanagementsystems und zur Erfüllung der Qualitätsanforderungen<br />
zur Verfügung zu stellen.<br />
Die ständige Weiterbildung des Personals wird sowohl durch interne wie auch externe Schulungsseminare<br />
gewährleistet (siehe Abschnitt 4.18 Schulung).<br />
2.4.3. Beauftragter der obersten Leitung<br />
Die Geschäftsführung der Firma <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> Ventilatorenbau GmbH hat Herrn Ulrich Schefenacker<br />
zum Qualitätsmanagementbeauftragten (QMB) ernannt.<br />
Dem QMB sind alle Befugnisse gegeben, die benötigt werden, um die Qualitätsziele zu<br />
erreichen, die Produktqualität sicherzustellen und das QM-System aufrechtzuhalten und zu<br />
verbessern. Dazu gehört auch die übergeordnete Weisungsbefugnis in allen Qualitätsfragen.<br />
Der QMB hat die Befugnis sicherzustellen, dass Forderungen an das Qualitätsmanagementsystem<br />
festgelegt, verwirklicht und für die Zukunft erhalten und verbessert werden.<br />
2.4.4. Besprechungen und Inhalte<br />
2.4.4.1. Postbesprechung<br />
Täglich findet die Postbesprechung unter der Leitung der Geschäftsführung statt, an denen<br />
die Fachfunktionsleiter teilnehmen.<br />
� alle qualitätsrelevanten Belange<br />
� Verbesserungen des Fertigungsprozesses<br />
� Problemlösungen<br />
� Erfassen von auftragsspezifischen Problemen und deren technischen Klärung<br />
� Auftragseingang<br />
� Auftragsausgang<br />
� Reklamationen
2.4.4.2. Meisterbesprechung<br />
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 14 von 69<br />
Immer am Montag findet eine Meisterbesprechung unter der Leitung der Geschäftsführung<br />
statt, an denen die Meister, der QMB und der AV-Leiter teilnehmen.<br />
� alle qualitätsrelevanten Belange<br />
� Verbesserungen des Fertigungsprozesses<br />
� Problemlösungen<br />
� Erfassen von auftragsspezifischen Problemen und deren technischen Klärung<br />
� Auftragseingang<br />
� Auftragsausgang<br />
� Reklamationen<br />
2.4.4.3. Jahreszielplanungsgespräch<br />
Umsätze<br />
Investitionen<br />
Schulung<br />
Soll-/Ist-Vergleich der Ziele
3. Qualitätsmanagement-System<br />
3.1. Ziel und Zweck<br />
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
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Das Qualitätssicherungssystem soll uns dazu dienen, den hohen Qualitätsstandard, den wir<br />
uns gesetzt haben und die Qualitätsanforderungen, die unsere Kunden an uns stellen sicherzustellen.<br />
Es soll uns aber auch dazu dienen, unsere Abläufe und Verfahren laufend zu verbessern,<br />
die Umsetzung unserer Geschäftspolitik zu sichern und uns bei der Erfüllung unserer Ziele<br />
zu unterstützen.<br />
Unseren Kunden soll es neben unserer kompetenten und intensiven Zusammenarbeit eine<br />
Hilfe geben, uns und unsere Qualitätsfähigkeit einzuschätzen.<br />
3.2. Anwendungsbereich und Zuständigkeiten<br />
Das QM-System gilt für alle Prozesse, Produkte und Dienstleistungen in allen Phasen der<br />
Entstehung bis zur Nutzungphase und bezieht alle Mitarbeiter der Fa. <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> Ventilatorenbau<br />
GmbH mit ein.<br />
3.3. Aufbau und Dokumentation des QM-Systems im Gesamtunternehmen<br />
Die verbindlichen Vorgaben, Regelungen und Richtlinien für unser Unternehmen sind in<br />
diesem Qualitätshandbuch zusammengefasst. Für Wartung und Pflege ist der QMB verantwortlich.<br />
Zur Umsetzung gibt es für unser Unternehmen Regelungen und Richtlinien wie:<br />
� Organigramm<br />
� Verfahrensanweisungen<br />
� Arbeitsanweisungen<br />
� detaillierte Fertigungsinformationen (Arbeitsplänen, Fertigungsaufträge, Lohnscheine,<br />
Lagerentnahmelisten, Stücklisten, Zeichnungen etc.)<br />
� Produktbeschreibungen<br />
diese Richtlinien werden durch die Geschäftsführung oder von Ihnen beauftragten Funktionen<br />
/ Mitarbeitern herausgegeben. Die Regelungen sind in Form von Papierkopien jedem<br />
Mitarbeiter verfügbar.
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 16 von 69<br />
3.4. Aufbau des QM -Systems, Struktur der Vorgabedokumente<br />
Gesamtes<br />
Unternehmen<br />
Prozeßebene<br />
(Abteilungen/Bereiche)<br />
Arbeitsplatz<br />
Sachgebiet<br />
Die Abbildung zeigt schematisch die Struktur und Zusammenhänge der einzelnen Vorgabedokumente<br />
unseres Qualitätsmanagementsystems.<br />
Den wesentlichen Teil der Vorgabedokumentation bilden die Arbeitsanweisungen. Jede<br />
Abteilung besitzt für die qualitätsrelevanten Tätigkeiten Arbeitsanweisungen, die die Abläufe,<br />
Aufgaben und Verantwortungen im Detail regeln.<br />
3.5. Qualitätsplanung zum QM-System<br />
QM-<br />
Handbuch<br />
Verfahrensanweisungen<br />
Arbeits anweisungen<br />
und<br />
Fertigungspapiere<br />
(PPS-System)<br />
Formulare<br />
Checklisten<br />
Protokolle<br />
Spezifikationen<br />
Normen etc.<br />
Firmenpolitik, Grundsätze und Ziele,<br />
Aufbau- u. Ablauforganisation,<br />
betriebsübergreifende Zusammenhänge<br />
um die Qualitätsfähigkeit des Unternehmens<br />
sicherzustellen<br />
Prozeß- und aufgabenorganisatorische<br />
Regelungen, sowie bereichsübergrei-<br />
fende Regelungen auf führungs-und<br />
operativer Ebene zur Schaffung qualitätsgerechter<br />
Verfahren u. Prozesse<br />
Individuelle Regelungen von<br />
Einzelheiten und Vorgaben zur<br />
qualitätsgerechten Arbeitsausführung<br />
im Arbeitsumfeld<br />
Generell besteht der QM-Plan unserer Produkte aus seinen zu dem Fertigungsauftrag gehörenden<br />
Fertigungsunterlagen im PPS-System und den Vorgaben in den Arbeitsanweisungen.<br />
Schon in der Entwicklung und Planung von Produkten oder Produktteilen werden durch die<br />
Entwicklung in Zusammenarbeit mit den Fachfunktionen und dem QMB eventuelle kritische<br />
Produktmerkmale und Arbeitsschritte für neue Produkte betrachtet und dazu Prüfmerkmale<br />
festgelegt und entsprechende Prüfabläufe mit Prüfkriterien in Prüfanweisungen von der<br />
Entwicklung in Zusammenarbeit mit dem QMB definiert. Diese werden in den Fertigungsunterlagen<br />
(PPS-System Fertigungslisten/Arbeitspapiere) teilenummerbezogen für den Produktionsablauf<br />
integriert.<br />
Bei der Angebots- und Auftragsabwicklung werden vom Vertrieb die besonderen Kundenanforderungen<br />
aufgenommen und mit dem QMB sowie den Fachfunktionen in der Postbesprechung<br />
erörtert. Kritische Anforderungen oder spezielle Merkmale (Toleranzen, Eigenschaften<br />
etc.) die vom Kunden an das Produkt gestellt werden und nicht im bestehenden<br />
Produktionsablauf der vorhandenen Produkte, Produktfamilien berücksichtigt sind,<br />
werden vom QMB mit speziellen Prüfschritten in den Fertigungsunterlagen berücksichtigt<br />
und durch die Produktion auf Erfüllung überprüft.<br />
Generelle teilenummernunabhängige Prüfungen sind detailliert in den Arbeitsanweisungen<br />
festgelegt.
4. Vertragsprüfung<br />
4.1. Allgemeines<br />
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
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Unsere Produkte werden über Vertretungen und Handelspartner, die der Verkaufsabteilung<br />
angegliedert sind, oder dem Verkauf selbst, vertrieben.<br />
4.2. Aufnahme der Kundenanforderungen<br />
4.2.1. Aufnahme von Anfragen, Angeboten und Bestellungen<br />
In jedem Fall werden alle Aufträge vom Verkauf schriftlich aufgenommen (Papier / EDV).<br />
Kundenaufträge können Anfragen, Bestellungen, Angebote, etc. sein.<br />
Kundenaufträge (telefonisch, schriftlich) werden auf Vollständigkeit der Angaben hinsichtlich<br />
technischer Daten mit Hilfe des Online-Sachmerkmal-Suchsystems (OSS) überprüft,<br />
sowie die Transport- und Lieferbedingungen, Termine und Zahlungsbedingungen aufgenommen.<br />
4.2.2. Beratung / Rückfragen<br />
Die Kundenberatung erfolgt je nach Produktspezifikation des Kundenwunsches entweder<br />
durch den technischen Vertrieb im Innendienst oder durch die technische Abteilung oder<br />
durch den zuständigen Außendienstvertreter.<br />
Die Beratung kann sowohl am Telefon als auch beim Kunden Vorort erfolgen.<br />
Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit den Außendienst oder, falls erforderlich, zusätzlich<br />
einen Techniker anzufordern um seine Probleme oder Vorstellungen an seinem Produkt zu<br />
erörtern.<br />
Die zur Problemstellung entsprechenden Lösungsvorschläge werden unmittelbar in Form<br />
von Datenblättern und technische Daten, falls erforderlich CAD Zeichnungen oder durch ein<br />
konkretes Angebot dem Kunden unterbreitet.<br />
Sind Angaben von Kunden für die Abwicklung eines zukünftigen Auftrages nicht vollständig,<br />
erfolgt eine Rücksprache mit dem Kunden, die der Klärung bzw. Beratung über das gewünschte<br />
Produkt und den Bedingungen der Lieferung / Zahlung dienen. Daraus sich ergebende<br />
Änderungen werden in der Originalanforderung dokumentiert.<br />
4.3. Prüfen der Machbarkeit<br />
Alle Aufträge werden auf:<br />
� technische / terminliche Machbarkeit<br />
� kaufmännische Machbarkeit<br />
� rechtliche Machbarkeit<br />
geprüft.
4.3.1. Technische Machbarkeit<br />
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 18 von 69<br />
Wir unterscheiden zwei Arten des Ablaufes für die technische Machbarkeitsprüfung:<br />
ist nach den vorliegenden Anforderungen schon ein Produkt gefertigt worden, d. h., ist eine<br />
Teilenummer im PPS (EDV) angelegt, dessen Spezifikation der des Kunden entspricht, so<br />
handelt es sich um einen "Standardauftrag". Eine weitere technische Machbarkeitsprüfung<br />
braucht nicht mehr zu erfolgen, da alle technischen Informationen, Zeichnungen und Arbeitspapiere<br />
im System vorhanden sind.<br />
Zeigt die Prüfung mit dem OSS, dass bislang noch kein Produkt mit den vom Kunden genannten<br />
Parametern gefertigt wurde (keine Teilenummer im PPS angelegt), dann erfolgt<br />
die technische Machbarkeitsprüfung in Zusammenarbeit mit den technischen Fachfunktionen<br />
in der täglichen Postbesprechung.<br />
4.3.2. Kaufmännische Machbarkeit / rechtliche Machbarkeit<br />
Alle Aufträge / Anfragen werden vom Verkauf überprüft, ob die vom Kunden gestellten Anforderungen<br />
mit unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen übereinstimmen.<br />
Werden Abweichungen festgestellt, wird unverzüglich vom Verkauf Rücksprache mit der<br />
Geschäftsführung gehalten. Hierüber wird in Verbindung mit dem Kunden versucht, eine<br />
Einigung zu erzielen.<br />
4.3.3. Terminliche Machbarkeitsprüfung<br />
Bei Anfragen / Aufträgen / Angeboten wird vom Verkauf in Zusammenarbeit mit der Arbeitsvorbereitung<br />
(AV) geprüft, ob der gewünschte Liefertermin des Kunden realisiert werden<br />
kann.<br />
4.4. Angebotserstellung / Auftragsbestätigung<br />
Nach durchgeführter Machbarkeitsprüfung wird vom Verkauf das Angebot nach den festgelegten<br />
und abgestimmten Kundenanforderungen erstellt und an den Kunden weitergeleitet.<br />
Wird der Auftrag vom Kunden erteilt, bekommt der Kunde grundsätzlich vom Verkauf eine<br />
Auftragsbestätigung.<br />
4.5. Abweichungen / Änderungen<br />
Alle Änderungen, die nach der Angebots- / Auftragserteilung, bzw. der Machbarkeitsprüfung<br />
erfolgen, sei es unsererseits oder seitens des Kunden, werden wie Neuaufträge behandelt<br />
und unterliegen einer erneuten Machbarkeitsprüfung.<br />
Jede Abweichung oder Änderung der Anforderungen unsererseits oder seitens des Kunden,<br />
werden mit dem Kunden diskutiert und abgestimmt und anschließend vom Verkauf auf<br />
dem Originalauftrag / Anfrage weitergeleitet. Alle vorher erteilten Anforderungen / Aufträge<br />
verlieren dadurch ihre Gültigkeit.
4.6. Terminkontrolle des Auftrages<br />
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 19 von 69<br />
Der Verkauf ist verantwortlich für die Einhaltung des Liefertermins.<br />
Mit Hilfe der EDV wird der Status der Aufträge verfolgt.<br />
Bei auftretendem Problem werden mit der Fertigung / AV bzw. verantwortlichen Fachfunktionen<br />
korrektive Maßnahmen definiert und eingeleitet.<br />
Bei einem evtl. Lieferverzug wird der Kunde unverzüglich vom Verkauf informiert.<br />
4.7. Abbildung Organisationsablauf im Vertrieb<br />
Anfragen<br />
Bestellung<br />
Rücksprache<br />
mit Kunde<br />
�<br />
Vertrieb<br />
Technische<br />
Machbarkeitsprüfung<br />
Schriftliche Aufnahme des<br />
Kundenwunsches<br />
mit gleichzeitiger Beratung des<br />
Kunden.<br />
Mit Hilfe vom OSS<br />
(Online-Sachmerkmal-Suchsystem)<br />
überprüfen ob Teilenummer in der<br />
EDV vorhanden<br />
Ja<br />
Vertrieb<br />
Kaufmännische<br />
Machbarkeitsprüfung<br />
Überprüfen ob die Anforderungen mit<br />
den allgemeinen Verkaufs. und<br />
Lieferbedingungen übereinstimmen.<br />
ggf. mit Geschäftsleitung abstimmen.<br />
Nein<br />
Übereinstimmung<br />
?<br />
Ja<br />
Vertrieb<br />
Terminliche<br />
Machbarkeitsprüfung<br />
In zusammenarbeit mit der<br />
Arbeitsvorbereitung Termin<br />
disponieren<br />
Termin<br />
Kundeninterner Auftrag<br />
Auftragsbestätigung<br />
Teilenummer<br />
?<br />
Nein<br />
Auftragsbestätigung<br />
Postbesprechung<br />
Technische<br />
Machbarkeitsprüfung<br />
Mit Hilfe der Fachfunktionen.<br />
Klärung ob das Produkt eine<br />
Leistungsanpassung,<br />
Weiterentwicklung<br />
Neuentwicklung<br />
ist.<br />
Leistungsanpassung Weiterentwicklung<br />
Neuentwicklung<br />
Technisches Büro<br />
Erstellen sämtlicher<br />
Vorgaben wie:<br />
Teile Nr., Teilestamm,<br />
Stückliste, Zeichnungen.....<br />
Teilenummer<br />
Arbeitsvorbereitung /<br />
Fertigungssteuerung<br />
Fertigungsaufträge<br />
erstellen und überwachen<br />
Entwicklung / Labor<br />
Entwickeln des Produkts<br />
nach Vorgabe der<br />
Designlenkung<br />
VA04xx
4.8. Dokumentation<br />
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 20 von 69<br />
Generell enthält jeder Auftrag / Anfrage einen Stempel "Machbarkeit geprüft". Durch Eintragen<br />
der Abteilung, Datum, Kurzzeichen und Verteiler bestätigt die entsprechende Fachfunktion<br />
die durchgeführte Machbarkeitsprüfung.<br />
Die technische Machbarkeitsprüfung von Standardaufträgen (Teilenummer im System /<br />
Produkt schon einmal gefertigt) wird nicht dokumentiert, da das Produkt technisch schon<br />
abgeklärt ist.
5. Entwicklung<br />
5.1. Allgemeines<br />
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 21 von 69<br />
Bei der Fa. <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> Ventilatorenbau GmbH werden drei Arten von Entwicklungstätigkeiten<br />
unterschieden:<br />
� Leistungsanpassung<br />
� Weiterentwicklung<br />
� Neuentwicklung<br />
5.2. Begriffe<br />
Leistungsanpassung:<br />
Es werden an bestehenden Produkten nur Änderungen auf Grund einer vorliegenden Kundenanforderung<br />
vorgenommen, wie:<br />
� Motor mit anderer Leistungsaufnahme (z.B.: Spannung, Frequenz)<br />
� Anschlüsse / Flansche<br />
� Farbe / Lackierung / Oberfläche / Material<br />
� länderspezifische Zulassungen (z.B.: CSA, UL o.ä.)<br />
� ......<br />
Es erfolgt ein Musterbau nur nach ausdrücklicher Kundenanforderung (Bestellung)<br />
Weiterentwicklung:<br />
Hierbei werden in Anlehnung an bestehende Produkte<br />
� Komponenten,<br />
� Prozesse / Verfahren,<br />
� Technologien,<br />
� Sondermaterialien<br />
� Teile auf Marktanforderungen oder Kundenanforderungen<br />
hin weiterentwickelt.<br />
Es erfolgt eine Phasenfreigabe erst nach Bau des Musters.<br />
Neuentwicklung:<br />
Bei Neuentwicklungen werden gänzlich neue Produktkonzepte entwickelt, ohne Anlehnung<br />
an bestehende Produkte.
5.2.1. Leistungsanpassung<br />
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 22 von 69<br />
Leistungsanpassungen werden auf Grund von Kundenanforderungen an bestehenden Produkten<br />
vorgenommen. Die Entscheidung darüber erfolgt während der technischen Machbarkeitsprüfung<br />
in der Postbesprechung. Die Abwicklung des Auftrages läuft hierbei direkt<br />
über das Technische Büro. Die Entwicklungsabteilung wird nur bei Rückfragen einbezogen.<br />
Der Ablauf beinhaltet nicht das Phasenkonzept einer Neu- oder Weiterentwicklung; es ist<br />
wie ein normaler Auftrag eines bestehenden Produktes zu betrachten.<br />
5.2.2. Entwicklungsvorgaben und -ziele bei Neu- und Weiterentwicklungen<br />
Vorschläge bzgl. einer Neu- oder Weiterentwicklung können aus folgenden Quellen kommen:<br />
� Innerbetriebliche Quellen<br />
� Kundenanfrage<br />
� Marktanforderungen<br />
Dabei sind die wesentlichen Quellen für Produktziele:<br />
� Markterfordernisse und Kundenwünsche<br />
� Reklamationsmeldungen<br />
� alternative Herstellmethoden<br />
� gesetzliche Vorschriften (z.B. Verordnungen, Gesetze), Normen (z.B. DIN, EN,<br />
ISO), Richtlinien (z.B. EG-Maschinenrichtlinie, Richtlinie über Elektromagnetische<br />
Verträglichkeit, Niederspannungsrichtlinie, VDMA-Einheitsblätter, VDI-Richtlinien,<br />
RAL-Gütebestimmungen), etc.<br />
Die Geschäftsführung entscheidet im Gremium mit den Fachfunktionsleitern aufgrund von<br />
Kriterien, wie Wirtschaftlichkeit, Wettbewerbsfähigkeit, etc., ob anhand des vorgeschlagenen<br />
Produktzieles eine Neuentwicklung oder eine Modifikation eines bestehenden Produktes<br />
erfolgen soll oder der Vorschlag geändert oder verworfen wird.<br />
Eine Entwicklungstätigkeit wird ausgelöst, wenn nach Prüfung und ggf. Änderung des Anforderungsprofiles<br />
eine Freigabe durch die Geschäftsführung erfolgt (nach Ende der Konzeptphase).<br />
5.3. Phasenabschnitte<br />
5.3.1. Phase 0 - Konzeptphase<br />
In dieser Phase wird der Kundenwunsch / Markterfordernis in einem Anforderungsprofil<br />
aufgenommen. Dabei wird eine Produktidee mit Hilfe von Normen, Gesetze, Vorschriften,<br />
usw. formuliert. Es erfolgt so lange ein Informationsaustausch mit dem Auftraggeber bis<br />
das Anforderungsprofil vollständig geklärt ist. Im Anschluss daran wird entschieden, ob es<br />
eine Leistungsanpassung, Weiterentwicklung, Neuentwicklung ist oder ob es bei einer<br />
technische Klärung bleibt. Bei einer technischen Klärung wird z.B. festgestellt, dass das<br />
Produkt mit diesen Vorgaben nicht realisierbar ist. Ist dies der Fall, wird in dieser Phase die
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
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Entwicklung abgebrochen und der Vertrieb / Auftraggeber informiert. Ist es eine Weiterentwicklung<br />
oder Neuentwicklung wird ein Zeitplan festgelegt und das Produkt kalkuliert.<br />
Im Anschluss daran erfolgt eine Freigabe in der Postbesprechung durch das Gremium und<br />
/ oder dem Kunden.<br />
5.3.2. Phase 1 - Konstruktionsphase<br />
Es wird zu Beginn dieser Phase ein Entwicklungsplan erstellt. Dieser beinhaltet bei Weiterentwicklungen<br />
ohne Freigabe das Anforderungsprofil, benötigte Materialien und ein Zeitkonzept.<br />
Bei Neu- und Weiterentwicklungen mit Freigaben entsprechend des Phasenkonzeptes<br />
erstellt der Entwickler einen Projektplan.<br />
Anhand des Anforderungsprofiles wird ein Entwurf erstellt. Dieser wird im Gremium bestehend<br />
aus der GF und den Fachfunktionen auf Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit diskutiert.<br />
Änderungen am Entwurf, die sich aus der Diskussion ergeben, werden in einem neuen<br />
Entwurf berücksichtigt.<br />
Die Entscheidung über Bau eines Musters, wenn dies nicht Forderung auf Grund einer<br />
Kundenanfrage ist :<br />
Nach ggf. durchgeführten Entwurfsänderungen findet eine Abstimmung mit den Fachfunktionen<br />
über die Erstellung eines Musters und dessen Herstellmethoden statt, um die Fertigungsmöglichkeiten<br />
in Bezug auf Genauigkeit und Wirtschaftlichkeit auszuschöpfen.<br />
Dabei müssen jedoch die Vorgaben des Anforderungsprofiles erfüllt bleiben.<br />
5.3.3. Phase 2 - Qualifikationsphase<br />
Ist in Abhängigkeit von der Komplexität der Entwicklung im Musterbau ein Muster zu fertigen,<br />
wird vom Entwickler ein Qualifikationsplan erstellt.<br />
Hierin sind die Anforderungen an die Erstellung des Prototyps / Musters sowie dessen Eigenschaften,<br />
die nach einem vorgegebenen Prüf- und Versuchsplan zur Entwicklungsverifizierung<br />
ermittelt werden, enthalten.<br />
5.3.4. Phase 3 - Entwicklungsverifikationsphase<br />
Nach Fertigstellung des Prototyps / Musters erfolgt eine Entwicklungsüberprüfung (Entwicklungsverifikation).<br />
Dabei wird anhand des zum Qualifikationsplan festgelegten Prüf- und<br />
Versuchsplans der Prototyp / Muster auf Erfüllung seiner geforderten Eigenschaften von<br />
der Entwicklung geprüft.<br />
Die erhaltenen Daten werden ausgewertet und in einem Prüfprotokoll dokumentiert.<br />
Nach Abschluss der Entwicklungsverifikation erfolgt ein Review durch die Geschäftsführung<br />
und den Fachfunktionen, die an der Entwurfsfreigabe teilgenommen hatten.<br />
Das Ergebnis der Phase wird anhand festgelegter Kriterien wie:<br />
� Machbarkeit<br />
� Kosten / Wirtschaftlichkeit<br />
� Erfüllungsgrad der technische Eigenschaften<br />
� usw.
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 24 von 69<br />
bewertet und es erfolgt bei positiver Entscheidung eine Freigabe für die Einführung als<br />
Produkt in die Fertigung.<br />
Bei Abweichung des Entwicklungsergebnises von den Vorgaben kann eine Sonderfreigabe<br />
erfolgen, die bei Entwicklung auf Kundenanfrage mit dem Kunden besprochen wird.<br />
Bei negativem Ergebnis muss eine totale Überarbeitung der Entwicklung erfolgen, das<br />
Konzept ist dabei zu überarbeiten.<br />
5.3.5. Phase 4 - Vorbereitungsphase<br />
In dieser Phase legt die Entwicklung zusammen mit dem QMB die nötigen Prüfungen, Prüfverfahren<br />
und Kriterien an den entsprechenden Fertigungsschritten fest, um die Qualität<br />
des Produktes in seiner Erstellung zu überwachen und eventuelle Abweichungen rechtzeitig<br />
zu entdecken. Diese Prüfschritte werden im Herstellplan für die Fertigung, den das<br />
Technische Büro erstellt, eingebaut.<br />
Die Arbeitsvorbereitung (AV) setzt den Herstellplan und die integrierten Prüfungen in detaillierte<br />
Arbeitspläne um.<br />
Diese Phase schließt die eigentliche Entwicklung ab.<br />
In Abhängigkeit von einem hinter der Entwicklung stehenden Kundenauftrag wird erst in die<br />
nächste Phase übergegangen.<br />
5.3.6. Phase 5 - Produktionsphase:<br />
In dieser Phase wird der Nachweis geführt, dass das Produkt unter der Verantwortung der<br />
Produktion beherrscht herstellbar ist. Entwicklung und Fachfunktionen unterstützen die<br />
Produktion bei Bedarf.<br />
5.3.7. Phase 6 - Optimierungsphase<br />
Informationen aus der Produktion und vom Kunden (aus anschließender Nutzungsphase)<br />
werden benutzt, um Produkt und Prozesse zu verbessern (s. Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen).<br />
5.3.8. Entwicklungsvalidierung<br />
Die Enwicklungsvalidierung erfolgt in der Regel mit der Endprüfung nach Montage vor dem<br />
Versand an jedem Produkt. Die Prüfkriterien sind in der AA Montage (AA08xx) festgelegt,<br />
wenn nicht anders im Lohnschein definiert oder erweitert.<br />
Nur bei besonderer Vereinbarung mit dem Kunden erfolgt eine Validierung in der Nutzungsphase<br />
im installierten Zustand.
5.3.9. Tabelle Entwicklungsphasen<br />
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 25 von 69<br />
Phasen Verantwortung<br />
Phase 0:<br />
Konzeptphase<br />
nur bei Neuentw. / Weiterentw.<br />
mit Freigabe<br />
Postbesprechung<br />
Freigabe: Kunde und / oder Gremium<br />
Phase 1:<br />
Konstruktionsphase<br />
Phase 2:<br />
Qualifikationsphase<br />
Phase 3:<br />
Entwicklungsverifizierungsphase<br />
Erfassen Kundenwunsch / Markterfordernis Vertrieb / Entwicklung<br />
Formulieren in eine Produktidee Entwicklung<br />
Studieren (Literatur, Normen, Gesetze, Prospekte, ....) Entwicklung<br />
Festlegen der Produktziele, Spezifikationen und Komponenten<br />
in einem Anforderungsprofil<br />
Entscheidung: Leistungsanpassung, Neuentwicklung,<br />
Weiterentwicklung oder nur technische Klärung.<br />
Entscheidung: Weiterentwicklung ohne Freigabe<br />
(Selbstprüfung des Erreichens der Spezifikationen) /<br />
mit Freigabe je nach Aufwand und Risiko.<br />
Entwicklung<br />
Gremium: GF,<br />
Fachabteilungen<br />
Entwicklung<br />
Zeitplan Entwicklung<br />
Kalkulation / Kostenabschätzung Entwicklung<br />
Erstellen Lastenheft bestehend aus Anforderungsprofil,<br />
Material und Terminen.<br />
Erstellen Projektplan (nur Neuentwicklung und Weiterentwicklung<br />
mit Freigabe)<br />
Entwicklung<br />
Entwicklung<br />
Erstellen des Entwurfs (Stückliste, Handskizzen, ...) Entwicklung<br />
Gemeinsame Überlegungen / Absprachen mit Produktion,<br />
Technik, über Erstellung eines Prototyps bei<br />
größeren Weiter-/Neuentwicklungsprojekten<br />
Gremium: GF,<br />
Fachabteilungen<br />
Erstellung Prozessdaten (NC) Entwicklung<br />
Qualifikationsplan (nur bei Neuentwicklungen oder<br />
größeren Weiterentwicklungen; was muss Prototyp<br />
können, wenn Prototyp gebaut wird).<br />
Entwicklung<br />
Prototyp / Musterbau Montage<br />
Leistungsmessung am Prototyp / Muster. Entwicklung<br />
Entwicklungsverifizierung - Soll / Ist Vergleich Entwicklung
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
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Phasen Verantwortung<br />
Überprüfen des Prototyps / Muster auf Erfüllung der<br />
gesetzten Forderung unter Berücksichtigung der<br />
Qualifikationsdaten.<br />
Wenn positiv, ist der Nachweis der Herstellbarkeit<br />
erfolgt.<br />
Entwicklungsreview in der Postbesprechung<br />
Review der Daten Entscheidung: Ja / Nein durch Gremium<br />
Phase 4:<br />
Vorbereitungs-<br />
phase<br />
Festlegen der Prüfschritte für Fertigungsunterlagen<br />
(Prüfplanung - Prüfschritte im Herstellplan inkl. Prüfparameter/-kriterien).<br />
Festlegen des Herstellplans / Endgültiger Produktentwurf<br />
Teilenummer in Stammdaten anlegen.<br />
( ��Technisches Büro)<br />
Fertigungsauftrag<br />
Freigabe für Fertigung bei Auftrag durch AV<br />
Phase 5:<br />
Produktions-<br />
phase<br />
Phase 6:<br />
Optimierungs-<br />
phase<br />
"Freigabe" der Fertigungsdokumentation (Arbeitsvorbereitung)<br />
Nachweis, dass Produkt in der Fertigung und unter<br />
deren Verantwortung hergestellt und ausgeliefert werden<br />
kann. Entwicklung und Fachfunktionen unterstützen<br />
diesen Prozess bei Bedarf.<br />
Information aus Fertigung und vom Kunden (z. B.: aus<br />
Kundengesprächen, Reklamationen o.ä.) werden zur<br />
Verbesserung des Produktes benutzt.<br />
Entwicklung<br />
Gremium: GF,<br />
Fachabteilungen<br />
Entwicklung,<br />
und QMB<br />
Technisches<br />
Büro<br />
Technisches<br />
Büro<br />
AV-Leiter<br />
Produktion<br />
QMB
5.3.10. Entwicklungsüberprüfung<br />
qmh20080414ou.docx<br />
<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 27 von 69<br />
Am Phasenende der Phasen 0 bis 3 erfolgt eine Phasenprüfung mit Freigabe auf Erfüllung<br />
der in den einzelnen Phasen gestellten Forderungen (s. Anforderungsprofil).<br />
Die Prüfung und Freigabe erfolgt durch das Gremium, das sich aus Geschäftsführung und<br />
je nach Anforderung aus Vertretern der Fachabteilungen zusammensetzt.<br />
Die Freigabe zur Fortsetzung erfolgt, wenn die Ziele der Phase erreicht und die im Entwicklungsplan<br />
bzw. Anforderungsprofil gesetzten Forderungen positiv erfüllt wurden.<br />
Bei Nichterfüllung der Punkte kann je nach Entscheidung des Gremiums:<br />
� ein Abbruch der Entwicklung erfolgt (ein evtl. bestehender Kunde ist zu informieren).<br />
� eine Änderung an der Entwicklung kann definiert werden, entsprechende Arbeiten in<br />
den vorhergehenden Phasen sind durchzuführen.<br />
� eine Sonderfreigabe beim Kunden kann vom Vertrieb oder Technik eingeholt werden.<br />
5.3.11. Enwicklungsänderung<br />
Änderungsanforderungen, die seitens des Kunden oder Firmenintern während der Entwicklungsphasen<br />
eingebracht werden, werden von der Entwicklung dokumentiert und durch das<br />
Gremium auf Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft. Bei Freigabe ist der Entwicklungsplan<br />
durch die Anforderungen von der Entwicklung zu ergänzen, die notwendigen<br />
Entwicklungsschritte sind entsprechend der Entwicklungsphasen durchzuführen (inkl. Phasenprüfungen).<br />
5.3.12. Technisches Büro<br />
5.3.12.1. Allgemeines<br />
Das Technische Büro ist eine Service Abteilung für Labor / Entwicklung, AV und Vertrieb.<br />
Die Aufgaben umfassen folgende Ziele und Zwecke:<br />
Dokumente, wie<br />
� Zeichnungen<br />
� Teilenummern<br />
� Stücklisten<br />
zu erstellen, damit eine EDV-Bearbeitung des Auftrages, Angebotes oder einer Neuentwicklung,<br />
bzw. einer Änderung, ermöglicht wird.<br />
5.3.12.2. Prüfung<br />
Originalaufträge, die in der Postbesprechung erörtert wurden und lediglich einer Leistungsanpassung<br />
bedürfen, werden mit Hilfe vom OSS (Online Sachmarkmal Suchsystem) geprüft,<br />
ob eine Teile Nr. schon vorhanden ist. Zusätzliches Suchhilfsmittel in der EDV können<br />
Zeichnungsnummern oder Matchcode sein. Wird keine Teilenummer gefunden wird<br />
diese mit allen benötigten Vorgaben erstellt. (siehe oben)
6. Beschaffung<br />
6.1. Ziel / Zweck<br />
qmh20080414ou.docx<br />
<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 28 von 69<br />
Mit diesem festgelegten Ablauf wird sichergestellt, dass alle beschafften Güter und Dienstleistungen,<br />
die Einfluss auf die Produktqualität nehmen, die festgelegten Anforderungen<br />
erfüllen.<br />
6.2. Allgemeines und Anwendungsbereich<br />
Die nachfolgenden Festlegungen gelten grundsätzlich für alle im Rahmen der für die Erstellung<br />
unserer Produkte beschafften Güter, Handelswaren, Betriebsmittel und Dienstleistungen,<br />
die die Produktqualität beeinflussen. Ausgenommen sind Hilfsmaterialien wie Büromaterial<br />
und ähnliches.<br />
6.3. Beschaffungsangaben<br />
Alle Beschaffungsangaben enthalten klare Spezifikationen der zu beschaffenden Güter und<br />
Leistungen, die von den Fachabteilungen festzulegen sind.<br />
Entsprechende Annahme- / Abnahmekriterien sowie eine vollständige Leistungsbeschreibung<br />
werden den Beschaffungsunterlagen beigefügt.<br />
6.4. Lieferantenauswahl und Beurteilung<br />
Die Auswahl geeigneter Lieferanten erfolgt nach festgelegten Kriterien, u.a.:<br />
� Ist das zu bestellende Produkt vom Lieferanten herstellbar, bzw. lieferbar.<br />
� Ist der Lieferant bereits zugelassen.<br />
� Besteht eine offene Zusammenarbeit und konstruktive Resonanz auf unsere Bedürfnisse<br />
und Anforderungen.<br />
Danach wird entschieden, von welchem Lieferanten ein Angebot eingeholt wird.<br />
Inhalte des Angebots sind z.B.:<br />
� Lieferzeit<br />
� Preis<br />
� Konditionen<br />
� Standort<br />
� Lieferbedingungen<br />
Bei schon vorhanden Produkten bzw. Büromaterial oder ähnliches, entscheidet der Einkauf<br />
auf der Basis der Angebote die Vergabe der Bestellung.<br />
Bei neuen Produkten wie Motoren, Räder oder Sonderteile für auftragsgebundene Aufträge<br />
entscheidet das Gremium der Postbesprechung, auf der Basis der Angebote die Vergabe<br />
der Bestellung.
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 29 von 69<br />
6.5. Zulassung von Lieferanten für weitere Lieferungen<br />
Alle angelieferten Waren werden einer technischen Wareneingangsprüfung (WEP) unterzogen,<br />
die von der Lagerfunktion durchgeführt wird.<br />
Bei besonders festgelegten An-/Abnahmekriterien erfolgt die Wareneingangsprüfung über<br />
die QS Fachfunktion.<br />
Das Ergebnis der WEP bzw. Abnahme sowie die Verarbeitbarkeit entscheidet über die Zulassung<br />
des neuen Lieferanten (Lieferantenstamm).<br />
Zusätzlich kann vor Zulassung eines Lieferanten eine Musterprüfung erfolgen<br />
und / oder nach Vereinbarung Qualitätsaudits durchgeführt werden.<br />
6.6. Bestellung und Bestellüberwachung<br />
Generell erfolgen die Bestellungen durch den Einkauf.<br />
Der Einkauf überwacht in Zusammenarbeit mit der Arbeitsvorbereitung die terminliche Einhaltung<br />
der Bestellung und mahnt bei Verzug den Lieferanten an.<br />
Der Anforderer sowie der Vertrieb werden über Verzug informiert.<br />
6.7. Verifizierung von beschafften Produkten<br />
Generell werden beschaffte Produkte, die die Qualität des Produktes beeinflussen einer<br />
kaufmännischen Wareneingangsprüfung (Warenübernahme) unterzogen.<br />
Für die technische Wareneingangsprüfung sind folgende Abläufe möglich:<br />
� Überprüfung der Produkte bei der Wareneingangsprüfung<br />
� Produkte die vertraglich festgelegt mit Prüfzeugnissen (Zertifikaten) angeliefert<br />
werden können ohne weitere Prüfung eingelagert werden.<br />
� Produkte, für die spezielle vertraglich geregelte Qualitätsvereinbarungen bestehen<br />
können ohne weitere Prüfung eingelagert werden.<br />
6.8. Lieferantenbewertung<br />
Bestehende Lieferanten (Lieferantenstamm) werden regelmäßig nach festgelegten Kriterien<br />
mit Hilfe der EDV bewertet.<br />
Dazu zählen u.a. Informationen wie:<br />
� Daten der Wareneingangsprüfung<br />
� Reklamationen<br />
� Verarbeitbarkeitsinformationen aus der Produktion<br />
� Lieferzeit<br />
� Termineinhaltung
6.9. Reklamationen<br />
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 30 von 69<br />
Treten Reklamationen beim Kunden auf, die auf ein fehlerhaftes Produkt des Lieferanten<br />
zurückzuführen sind, informiert der Einkauf den Lieferanten und stimmt mit ihm die weiteren<br />
Schritte zur Behebung ab. Eine schriftliche Stellungnahme zu diesen Abweichungen über<br />
Korrekturmaßnahmen, Termine, bis wann wieder fehlerfreie Ware zu erwarten ist o.ä. wird<br />
vom Lieferanten angefordert.<br />
6.10. Vorgehen bei Änderungen<br />
Vor Genehmigung einer Bestelländerung, die entweder von Fa. <strong>Klein</strong> oder vom Lieferanten<br />
gestellt wurden, müssen die Beschaffungsunterlagen mit dem Anforderer oder den Fachfunktionen<br />
abgestimmt und geändert werden.<br />
Der Kunde wird vom Vertrieb über die Änderungen informiert, falls dadurch Abweichungen<br />
zur bestehenden Anforderung auftreten.<br />
Die Koordination liegt in der Verantwortung des Einkaufs.
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 31 von 69<br />
7. Lenkung der vom Kunden beigestellten Produkte<br />
7.1. Ziel / Zweck<br />
Von dem Auftraggeber "beigestellte Produkte" sind solche, die entweder:<br />
� in das auszuliefernde Produkt integriert werden, z. B. Geräteteile, Farben.<br />
� oder als Hilfsmittel für die Herstellung benötigt werden, z. B. Zeichnungen, Datenträger<br />
Spezifikationen oder ähnliches.<br />
� Know How vom Kunden<br />
7.2. Vorgehensweise und Verantwortung<br />
Der Verkauf nimmt individuelle Regelungen bezüglich Lagerung, Verwendung, Handhabung,<br />
Einbau oder Rückgabe mit dem Kunden auf und klärt mit den technischen Funktionen<br />
die Machbarkeit des Einsatzes und der Kennzeichnung. Dies wird in der Postbesprechung<br />
mitgeteilt.<br />
Der Kunde wird bei "nicht Verwendbarkeit" oder Einschränkungen sofort informiert und eine<br />
Lösung über den Verkauf erarbeitet.<br />
Bei Verwendung von beigestellten Produkten wird eine ordnungsgemäße Behandlung und<br />
Identifizierung des Produktes bis zu seiner Auslieferung oder Rückgabe vom Verkauf zusammen<br />
mit dem Kunden festgelegt. Diese Vorgaben werden dem Technischen Büro und<br />
der Arbeitsvorbereitung mitgeteilt und in die Fertigungsunterlagen mit aufgenommen.<br />
7.3. Generell gelten für alle Mitarbeiter folgende Sorgfaltspflichten<br />
Alle beigestellten Produkte sind vor Beschädigung, Veränderung oder Verlust zu schützen.<br />
Eine sinnvolle Kennzeichnung dieser Produkte ist durchzuführen, um diese im Falle einer<br />
Unstimmigkeit eindeutig zu identifizieren.<br />
Bei Verlust oder Beschädigung ist der Verkauf unverzüglich zu informieren. Dieser setzt<br />
wiederum sofort den Kunden schriftlich darüber in Kenntnis und ist für die Durchführung<br />
weiterführender Maßnahmen verantwortlich.<br />
7.4. Vertraulichkeitsregelung<br />
Die Mitarbeiter sind verpflichtet das Wissen aus Informationen vom Kunden vertraulich zu<br />
behandeln.
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 32 von 69<br />
8. Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Produkten<br />
8.1. Ziel und Zweck<br />
Mit unserem festgelegten Identifikationssystem ist eine eindeutige Zuordnung der Produkte<br />
zu den zugehörigen Ausführungsunterlagen während allen Phasen der Herstellung, dem<br />
Transport, der Inbetriebnahme und der Nutzungsphase beim Kunden möglich.<br />
8.2. Anwendungsbereich<br />
Gilt von der Produktentstehungsphase bis zur Nutzungsphase<br />
8.3. Vorgehen und Zuständigkeiten<br />
8.3.1. Identifikation<br />
In den Arbeitsunterlagen ist festgelegt, ob, wann, wo und wie die Produkte zu kennzeichnen<br />
sind. Eine eindeutige Zuordnung der Produkte zu den zugehörigen Zeichnungen, Spezifikationen<br />
und anderen Fertigungsunterlagen ist in allen Fertigungsstufen durch das Mitführen<br />
des Fertigungsauftrages zusammen mit dem Los sichergestellt.<br />
8.3.2. Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit<br />
Für den Fall, dass Rückverfolgbarkeit in Spezifikationen bzw. durch den Abnehmer gefordert<br />
oder es für die Optimierung zweckmäßig ist, kann der Nachweis von Werdegang und<br />
Verwendung eines Teiles oder einer Montageeinheit anhand unverwechselbarer Identifikationen<br />
und deren Aufzeichnung über den festgelegte Zeitraum erbracht werden.<br />
Alle Endprodukte haben ein Typenschild, auf der die Seriennummer (einmalig, auftragsbezogen)<br />
und die Teilnummer aufgedruckt ist. Über dieses Nummernsystem kann mit Hilfe<br />
der EDV auf die auftragsspezifische Stückliste und damit auf jedes einzelne Teil zugegriffen<br />
werden. Die History jedes Teiles ist ebenfalls in der EDV nachvollziehbar.<br />
Auf allen Prüfaufzeichnungen sind ebenfalls die Auftrags.- und Teilenummer dokumentiert<br />
und kann dadurch wiederum jedem Kundenauftrag zugeordnet werden.<br />
8.3.3. Zuständigkeiten<br />
Für die Festlegung der Kennzeichnung und der Rückverfolgbarkeitspflicht ist die Konstruktion<br />
/ Entwicklung in Zusammenarbeit mit der Arbeitsvorbereitung und Qualitätssicherung,<br />
und für die Durchführung die Fertigung zuständig.
9. Prozeßlenkung<br />
9.1. Ziel / Zweck<br />
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 33 von 69<br />
Für den Betrieb der Fertigungs- und Montagelinie werden die Aufgaben, Abläufe und Anlagen,<br />
die die Qualität der Produktion und des Produktes beeinflussen, geplant und festgelegt.<br />
Damit wird sichergestellt, dass diese unter beherrschten Bedingungen durchgeführt werden<br />
und das ausgelieferte Produkt den geforderten Qualitätsanforderungen entspricht.<br />
Nachfolgend werden der Fertigungs- und Montageprozess gemeinsam als Produktionsprozess<br />
betrachtet.<br />
9.2. Planung des Fertigungs- und Montageprozesses (Produktionsprozesses)<br />
9.2.1. Produktionsabläufe, Verfahren und Prüfungen<br />
Die zur Produktherstellung benötigten Materialien, Abläufe, Verfahren und Prüfmethoden<br />
werden von der Entwicklung in Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachfunktionen geplant,<br />
erprobt und in Spezifikationen gefasst.<br />
Die Umsetzung dieser Verfahren, Methoden und Prüfungen in prozesstechnische Produktionsabläufe<br />
erfolgt durch das Technische Büro und der Arbeitsvorbereitung im Produktionsplanungssystem<br />
„PPS“ (EDV).<br />
Die Identifikation erfolgt über eine produktspezifische Teilnummer.<br />
Mit Hilfe des PPS (Produktion, Planung, Steuerung) werden über den Teilestamm die<br />
� Steuerungsparameter, d.h. Stücklisten, Vorlaufzeiten, Sicherheitsbestand, Arbeitsplan<br />
inkl. Prüfplan, Materialien etc. für die Aufträge geführt.<br />
� mit der Teilenummer und den dazugehörigen Steuerungsparameter wird der Auftrag<br />
disponiert. Damit werden gezielt die Auftragspapiere erstellt, gesteuert und überwacht,<br />
inkl. der Materialsteuerung.<br />
� durch die in der Teilenummer hinterlegten Parameter wie Arbeitspläne, Stücklisten,<br />
Zusatzinformationen usw. ist sichergestellt, dass sämtliche Abläufe jederzeit reproduzierbar<br />
sind.<br />
Unterstützend sind die Prozesse, Abläufe und Verantwortungen, die zur Erzeugung des<br />
Produktes notwendig sind, in Form von Arbeits- und Verfahrensanweisungen festgelegt, um<br />
einen reproduzierbaren Produktionsprozess zu gewährleisten.<br />
Beschriebene Verfahren- und Arbeitsanweisungen werden von dem QMB freigegeben.
qmh20080414ou.docx<br />
<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 34 von 69<br />
9.2.2. Ablaufschema PPS (Produktion, Planung, Steuerung)<br />
Produktionsplan<br />
Teilestamm<br />
Auftragsbestand Enthält sämtliche<br />
(Primaärbedarf)<br />
Steuerungsparameter<br />
Materialbedarf Stückliste Arbeitsplan Kapazitätsbedarf<br />
Bestellvorschlag<br />
Einkauf /<br />
Disposition<br />
Bestellabwicklung<br />
Wareneingang<br />
Qualitätssicherung<br />
Fertigungsvorschlag<br />
Fertigungspapiere<br />
Fertigmeldung<br />
Fertigungsauftrag<br />
Lager<br />
Arbeitsplan<br />
Materialentnahme<br />
Maschinenbelegung<br />
Kapazitätsentlastung
9.2.3. Betriebsmittel und Anlagen<br />
qmh20080414ou.docx<br />
<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 35 von 69<br />
Die für die Produktion benötigten Betriebsmittel und Anlagen werden von der Entwicklung<br />
in Zusammenarbeit mit der späteren Betreiberfunktion geplant, spezifiziert und dem Einkauf<br />
zur Beschaffung übergeben.<br />
Nach Erhalt werden diese durch die Entwicklung in Zusammenarbeit mit dem QMB für die<br />
Produktion überprüft, qualifiziert und freigegeben.<br />
9.2.4. Qualifikation<br />
Produktionsverfahren, Produktionsmittel und Anlagen werden mit der Produktion des Musters<br />
durch die Entwicklung in Zusammenarbeit mit dem QMB und den entsprechenden<br />
Fachfunktionen nach festgelegten Abläufen und Kriterien vor Übergabe in die Produktionsverantwortung<br />
qualifiziert.<br />
Die Übergabe erfolgt erst nach positiv abgeschlossener Qualifikation und der Freigabe<br />
durch den QMB. Die Ergebnisse werden dokumentiert.<br />
9.2.5. Produktionslenkung und -Steuerung<br />
Die Planung aller während der Produktion notwendigen Maßnahmen erfolgt durch die Produktionsabteilungen<br />
in Zusammenarbeit mit dem QMB und der Entwicklung.<br />
Sind auf Grund besonderer Kundenanforderungen Änderungen vorzunehmen z.B. zusätzliche<br />
Prüfungen o.ä. zu berücksichtigen, werden diese im PPS (�Teilestamm) von dem<br />
Technischen Büro und ggf. in Stücklisten eingebracht und folgend in den Arbeitsplänen von<br />
der Arbeitsvorbereitung mit eingearbeitet.<br />
Die Überwachung der Produktion im Sinne der Produktionslenkung- und Steuerung ist Aufgabe<br />
der Meister. Die übergeordnete Überwachung übernimmt der AV-Leiter.<br />
Der AV-Leiter und die Meister überprüfen und bewerteten regelmäßig den Status der Produktionsprozesse<br />
(mit Hilfe der EDV) sowie die Produkte anhand festgelegter, geeigneter<br />
Prozessparameter, Produktmerkmale und Prüfergebnissen, wie zum Beispiel:<br />
� Personalstand<br />
� Kapazität und Auslastung<br />
� Terminüberwachung<br />
� Prüfergebnisse/Fehlleistungen (z.B.: Fehler/Abweichungen, Schrott, Nacharbeit)<br />
� Maschinenverfügbarkeit und Wartungsstand<br />
� Materialverfügbarkeit<br />
� ...<br />
Damit ist sichergestellt, dass die Prozesse nicht unkontrolliert ablaufen und beherrscht bleiben.<br />
9.2.5.1. Qualifikation der Mitarbeiter<br />
Zum Erreichen der Produktqualität, Einhaltung der festgelegten Verfahren und Erreichen<br />
der gesetzten Ziele des Unternehmens und der Produktion, wird besonders auf<br />
die Qualifikation der Mitarbeiter geachtet.
qmh20080414ou.docx<br />
<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 36 von 69<br />
Der Qualifikationsstand der Mitarbeiter in der Ferigung wird regelmäßig durch den<br />
Produktionsleiter, bei den Angestellten durch die Abteilungsleiter und diese durch den<br />
Personalleiter bewertet und gegebenenfalls durch Schulungsmaßnahmen an den<br />
benötigten Stand angepasst.<br />
9.2.6. Instandhaltung/Wartung und Pflege von Prozesseinrichtungen<br />
Definierte Produktionseinrichtungen und Betriebsmittel unterliegen einem regelmäßigen<br />
Wartungsdienst. Die Wartung ist geplant und in einem Wartungsplan festgelegt. Für die<br />
Planung der Wartung, Aufrechterhaltung und Aktualisierung des Wartungsplanes sowie die<br />
Durchführung sind die zuständigen Meister zuständig.<br />
9.2.7. Prozessoptimierungen<br />
Ein Aufgabenschwerpunkt des Technischen Geschäftsführers und des AV-Leiters liegt in<br />
der ständigen Verbesserung der bestehenden Prozesse und Verfahren. Durch Rückschlüsse<br />
aus Korrekturmaßnahmen, Reklamationen oder direkten Prozess-/Produktinformationen<br />
werden Verbesserungsmaßnahmen definiert, mit den entsprechenden Fachfunktionen bewertet<br />
und für die Umsetzung freigegeben.<br />
Die Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen zur Prozessoptimierung obliegt<br />
dem Technischen Geschäftsführers und des AV-Leiters.
10. Prüfungen<br />
10.1. Ziel und Zweck<br />
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 37 von 69<br />
Dieser Abschnitt regelt alle Maßnahmen und Abläufe, welche zur Sicherstellung und Überwachung<br />
der Produktqualität nach festgelegten Kriterien notwendig sind.<br />
Die Prüfungen, die am Produkt durchgeführt werden, sind entweder in den Arbeitsanweisungen<br />
der entsprechenden Prozesse festgelegt oder bei Sonderprüfung in den Auftragspapieren.<br />
10.2. Anwendungsbereich<br />
Der Anwendungsbereich gilt für alle Produkte und Teile in Bezug auf:<br />
� Wareneingangsprüfung<br />
� Produktionsprüfung<br />
� Zwischenprüfung<br />
� Endprüfung<br />
� Selbstprüfung<br />
� sowie deren Dokumentationen.<br />
10.3. Begriffsdefinition<br />
Fehlerkatalog: In diesem sind sämtliche Fehler beschrieben die auftreten können und Qualitätsrelevant<br />
sind. Er enthält Bereichszuordnungen, Fehlercodenummer, Fehlerklasse<br />
(leichter, mittel, oder schwerer Fehler), Fehlerkriterium und Korrekturmaßnahmen.<br />
10.4. Prüfungen an Material und Produkt<br />
Die Qualität der Produkte wird durch folgende Prüfungen an Liefer-, Fertigungs- und Endprodukten<br />
überwacht.<br />
10.5. Selbstprüfung<br />
Selbstprüfung ist ein Teil zur Qualitätslenkung erforderlichen Qualitätsprüfung, der vom<br />
Mitarbeiter durch Eigenverantwortung selbst ausgeführt wird.<br />
Festgelegt durch Geschäftsführer und QMB.<br />
Der Mitarbeiter prüft eigenverantwortlich wie nachfolgend beschrieben.<br />
� Vor bearbeiten des Teiles, wird dieses auf Beschädigung und Abweichung entsprechend<br />
des Fehlerkataloges geprüft.<br />
� Während der Verarbeitung wird auf Maschinen- bzw. Werkzeugfehlfunktionen<br />
geachtet.<br />
� Nach Verarbeitung werden die Teile auf Beschädigung und Abweichungen entsprechendem<br />
Fehlerkatalog geprüft.<br />
Dokumentiert werden die Prüfungen durch die Unterschrift des Mitarbeiters in den Arbeitspapieren<br />
nach Ende des Prozeßschrittes.<br />
Überwacht wird die Selbstprüfung durch Einrichter, Meister und durch den Laufprüfer.
10.6. Zwischenprüfung<br />
qmh20080414ou.docx<br />
<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 38 von 69<br />
Zwischenprüfungen werden durchgeführt, um die Qualitätsparameter zu messen, die für die<br />
Prozesssteuerung benötigt werden oder die sich am Endprodukt nicht mehr direkt oder nur<br />
schwer prüfen lassen. Sie sondern frühzeitig fehlerhafte Produkte aus dem Herstellungsprozess<br />
aus.<br />
Zwischenprüfungen werden durch<br />
� Selbstprüfungen der Mitarbeiter an jedem Arbeitsschritt<br />
� in den Arbeitspapieren vorgegebenen Prüfungen<br />
�<br />
durchgeführt.<br />
Die Verantwortung für die Zwischenprüfung in Form von Selbstprüfung ist dem Mitarbeiter<br />
selbst übertragen.<br />
Die Abteilungsmeister überwachen durch Stichproben die korrekte Durchführung der<br />
Selbstprüfung.<br />
Über die Kennzeichnung (Unterschrift des Mitarbeiters auf den Arbeitsaufträgen) wird sichergestellt,<br />
dass Produkte erst nach erfolgreicher Prüfung weiterverarbeitet werden.<br />
10.7. Endprüfung<br />
Die Endprüfung ist die letzte der Qualitätsprüfungen vor Übergabe eines Produktes an den<br />
Kunden. Dadurch wird sichergestellt, dass nur geprüfte und für gut befundene Produkte<br />
unser Haus verlassen.<br />
Die Vorgaben und Vorgehensweise der Endprüfung sind in der Arbeitsanweisung<br />
AA08xxyy festgelegt.<br />
Besondere Prüfpunkte, die sich auf Grund von besonderen Kundenanforderungen ergeben,<br />
sind in den Auftragspapieren enthalten.<br />
Der Mitarbeiter dokumentiert durch Unterschrift in den Auftragspapieren die Durchführung<br />
der Prüfung.<br />
10.8. Eingangsprüfung / Wareneingangsprüfung<br />
Durch die Wareneingangsprüfungen wird sichergestellt, dass nur zugelieferte Produkte, die<br />
den Anforderungen entsprechen, verwendet oder verarbeitet werden.<br />
Die Eingangsprüfungen von Teilen erfolgen anhand von Prüfvorgaben, die vom QMB in der<br />
EDV auf der Basis von Produkt- und Materialspezifikationen erstellt werden.<br />
Der generelle Ablauf ist in der Arbeitsanweisung AA01xxyy "Qualitätsprüfung" und<br />
AA10xxyy "Lager" beschrieben.<br />
Andere Methoden zur Kontrolle der angelieferten Produkte können sein:<br />
� Lieferungen mit Prüfzertifikaten<br />
� Abnahmeprüfungen beim Lieferanten<br />
� Qualitätsvertrag mit Lieferanten
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 39 von 69<br />
Sollten diese durchgeführt werden, sind sie in den Prüfvorgaben der EDV festgelegt.<br />
Die Dokumentation erfolgt über EDV (bei Abweichungen) und Abzeichnung im Lieferschein.<br />
Die Freigabe der Materialien ist der Nachweis für positiv verlaufende Prüfungen. Die Verwendung<br />
nicht freigegebener Ware wird bis zur endgültigen Disposition durch Lagerung in<br />
einem Sperrlager und / oder durch entsprechende Kennzeichnung begleitender Unterlagen<br />
verhindert.<br />
Wird ein zugeliefertes Produkt ohne vorliegende Eingangsprüfung für eine dringende Produktion<br />
verwendet (Vorabfreigabe), kann es vorläufig freigegeben werden.<br />
Die Vorabfreigabe wird in der EDV dokumentiert.<br />
10.9. Erstmusterprüfung<br />
Qualitätsprüfung eines Produktes nach Erreichen der Prozessstabilität.<br />
Festgelegt wird die Prüfung durch die Entwicklung und dient der Überprüfung der Produktentwicklung<br />
und der Prozessfähigkeit des entwickelten Produkts.<br />
10.10. Laufprüfungen (fliegende, sporadische Produktkontrolle)<br />
Die Laufprüfung dient der sporadischen Kontrolle der Qualität und der Selbstprüfung von den<br />
Mitarbeitern.<br />
In der Fertigung wird sporadisch bei einer Laufprüfung an Maschinen der momentan ausgeführte<br />
Arbeitsgang und den bereits ausgeführten Arbeitsgängen nach Vorgaben des Arbeitsplans und<br />
Zeichnungen und damit die Selbstprüfung der Mitarbeiter überprüft.<br />
10.11. Prüfplanung<br />
� Bei Neuentwicklungen werden Prüfungen von der Entwicklung definiert und in<br />
der Postbesprechung mit Fertigung, dem Qualitätsbeauftragten und der Arbeitsvorbereitung<br />
abgestimmt.<br />
Die AV übernimmt die geplanten Prüfungen in die Auftragspapiere auf.<br />
� Für laufende Produkte werden Prüfungen in Folge auftretender Abweichungen von<br />
der Fertigung in Zusammenarbeit mit dem Qualitätsbeauftragten und der Arbeitsvorbereitung<br />
und Entwicklung geplant und festgelegt. Die Arbeitsvorbereitung nimmt<br />
die geplanten Prüfungen in die Auftragspapiere auf.<br />
� Werden spezielle Anforderungen vom Kunden an ein bestehendes Produkt gestellt<br />
(z.B.: besondere Toleranzen o.ä.), werden die Anforderungen vom Verkauf an die<br />
Arbeitsvorbereitung gegeben. Diese plant in Zusammenarbeit mit der Fertigung entsprechende<br />
Prüfschritte in die Auftragspapiere ein und passt die Fertigungsunterlagen<br />
entsprechend an.
10.12. Dokumentation<br />
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 40 von 69<br />
Alle durchgeführten Prüfungen werden von den Mitarbeitern in den Auftragspapieren durch<br />
ihre Unterschrift dokumentiert.<br />
Bei Abweichungen von den Sollvorgaben werden diese bei Eigenfertigungsteilen auf Fehlerlisten,<br />
Lohnscheinen, Fehlerabweichungsberichte und anschließen in der EDV dokumentiert.<br />
Bei Kaufteilen werden die Prüfungen in der EDV dokumentiert.
11. Prüfmittelüberwachung<br />
11.1. Ziel / Zweck<br />
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 41 von 69<br />
Dieser Abschnitt regelt die Beschaffung, Kalibrierung, Wartung und Überprüfung von Prüf-<br />
und Messmitteln mit der erforderlichen Genauigkeit und Reproduzierbarkeit.<br />
Für jedes Prüfmittel und Prüfnormal ist eine Prüfmittelüberwachungskarte angelegt, diese<br />
enthält unter anderem die für das Überprüfen notwendigen Informationen wie: Meßprinzipien,<br />
Meßungenauigkeit, Prüfmittelnummer usw.<br />
In den Meßprinzipien sind die Prüfanweisungen für die notwendigen, durchzuführenden<br />
Justagen und Kalibrierungen mit der dabei geforderten Genauigkeit festgelegt, ebenso die<br />
dafür notwendigen geeichten Maßverkörperungen Prüfnormale (Standards etc.).<br />
Durch die vorgeschriebenen Nachprüfungen wird die Zuverlässigkeit und Genauigkeit auch<br />
über längere Zeiträume nachweisbar gewährleistet.<br />
11.2. Anwendungs.- Geltungsbereich und allgemeine Abläufe<br />
11.2.1. Anwendungsbereich<br />
Der Anwendungsbereich gilt für alle Prüf- und Messmittel, die die Produktqualität direkt<br />
beeinflussen und die für Prüfaufgaben und Freigaben verwendet werden.<br />
Die Anwendungsbereiche für Prüfmittel in diesem Sinne sind:<br />
� Werkzeugbau<br />
� alle Einrichter<br />
� Qualitätsprüfer<br />
� Labor/Entwicklung<br />
� Endprüfung<br />
� Wareneingangsprüfung<br />
Wir unterscheiden folgende Arten von Prüfmittel:<br />
� Elektrische Prüfmittel (Prüfmittel und deren Prüfsoftware)<br />
� Mechanische Prüfmittel und Bezugsnormale<br />
� Checklisten zum Überprüfen von Abläufen<br />
11.2.2. Geltungsbereich und allgemeine Abläufe<br />
Die in der VA11XX festgelegten Abläufe gelten für Prüf- und Messmittel in der Produktion,<br />
den Fachbereichen und dem Labor. Folgende Punkte sind dabei eingeschlossen:<br />
� Auswahl geeigneter Prüfmittel mit bekannten Messunsicherheiten und Genauigkeiten<br />
� Festlegung der durchzuführenden Kalibrierungen und der dabei geforderten Genauigkeit
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 42 von 69<br />
� Festlegung der Kalibrierintervalle (Gebrauchshäufigkeit und der Art des Messmittels)<br />
� Kennzeichnung und Registrierung der Messmittel und Prüfnormale<br />
� Periodische Kalibrierung und Justierung durch geeichte Prüfnormale<br />
� Dokumentation der erfolgreichen Durchführung der Eingangsprüfung und der weiteren<br />
Prüfungen.<br />
� Ausscheiden fehlerhafter Prüfmittel<br />
� Sicherstellung geeigneter Umgebungsbedingungen bei Lagerung und Produktion.<br />
� Sicherung der Hard- und Software gegen Verstellung.<br />
11.2.3. Prüfmittelverwalter<br />
Der Prüfmittelverwalter ist zuständig für:<br />
� die sachgemäße Aufbewahrung der Prüfmittel<br />
� Veranlassung von Reparaturen.<br />
� ordnungsgemäße Lagerung, Haltung der beigefügten Unterlagen<br />
� Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.<br />
11.2.4. Anwender<br />
Der Anwender des Prüf- / Messmittels ist verantwortlich für:<br />
� die richtige Wahl des Prüfmittels gemäß den Arbeitsunterlagen<br />
� die Kontrolle der Umgebungsbedingungen<br />
� die Rückmeldung von Beschädigungen an Prüfmitteln<br />
� die Pflege Prüfmittels<br />
11.3. Vorgehensweise und Zuständigkeiten bei der Prüfmittelüberwachung<br />
Für die Planung und Überwachung der Prüf- und Messmittel ist der QMB verantwortlich. Er<br />
führt eine Prüfmittelliste in der alle Prüfmittel, die Einfluss auf die Produktqualität sowie die<br />
Sicherheit nehmen, erfasst sind.<br />
Die Prüfmittelliste beinhaltet die:<br />
� Prüfmittelnummer<br />
� Art<br />
� Inhaber des Prüfmittels<br />
� Die Zuständigkeit für die Überprüfung sowie die Messgenauigkeitsangabe.<br />
11.3.1. Regelungen für die Produkte bei fehlerhafte Prüfmittel<br />
Ist ein Fehler an einem Prüfmittel erkannt worden, muss überprüft werden welche Teile,<br />
Produkte in welchem Zeitraum damit geprüft worden sind und ob dieser Fehler so relevant<br />
ist, dass eventuell eine Rückrufaktion erfolgen muss oder noch auf Lager befindliche Produkte<br />
nachgemessen, nachgearbeitet oder verschrottet werden müssen.
<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
11.3.2. Neubeschaffung eines Prüfmittels<br />
qmh20080414ou.docx<br />
Seite 43 von 69<br />
Der Anforderer legt in Zusammenarbeit mit dem QMB die Anforderungen an das zu beschaffende<br />
Prüfmittel in einer Spezifikation fest. Zu dieser gehören auch der Messbereich<br />
und die definierte Messgenauigkeit.<br />
Nach Beschaffung des Prüfmittels wird das Prüfmittel aufgrund dieser Spezifikation und<br />
den Herstellerangaben eine Abnahmeprüfung auf Eignung des Prüfmittels durchgeführt und<br />
wo besonders definiert, die Messgenauigkeit des Prüfmittels verifiziert und dokumentiert.<br />
Nach erfolgreicher Abnahmeprüfung wird vom Betreiber in Zusammenarbeit mit dem QMB<br />
eine Prüfanweisung basierend auf Spezifikation, Herstellerangaben und Einsatz erstellt, die<br />
der weiteren definierten Überprüfung des Prüfmittels dient, sowie das notwendige Prüfintervall<br />
festgelegt. Weiter werden die Einsatz (Betriebs)- und Lagerbedingungen definiert.<br />
Der QMB nimmt das neue Prüfmittel in die Prüfmittelliste auf und definiert den zuständigen<br />
Prüfverantwortlichen. Das Prüfmittel erhält eine Prüfmittelnummer.<br />
Bei nicht erfolgreicher Abnahmeprüfung erfolgt nach Prüfen auf Fehler in der Durchführung<br />
oder den Abnahmekriterien eine Reklamation beim Gerätehersteller, wie im Element Beschaffung<br />
festgelegt.<br />
11.3.3. Periodische Überprüfungen<br />
Mit der Prüfmittelliste wird ein System zur Steuerung der Prüfmittelüberwachung geführt.<br />
Es beinhaltet das Datum der letzten durchgeführten Prüfung, das Prüfintervall,<br />
einen daraus resultierenden definierten Prüftermin und die Dokumentennummer der<br />
zugehörigen, aktuellen Prüfanweisung.<br />
Ist das Prüfmittel vor jedem Einsatz zu überprüfen, so liegt die Prüfanweisung dem<br />
Prüfmittel bei. Verantwortlich für die Durchführung der Überprüfung ist der Betreiber.<br />
Die Dokumentation der durchgeführten Prüfung erfolgt auf einem Prüfblatt.<br />
Bei längerfristigen Prüfintervallen gibt das EDV-System automatisch einen Hinweis<br />
auf den bevorstehenden Prüftermin beim QMB. � Prüfauftrag.<br />
Der QMB fügt dem Prüfauftrag die entsprechende Prüfanweisung bei und führt die<br />
Nachprüfung aus und übergibt dies dem entsprechenden Verantwortlichen, der die<br />
Überprüfung entsprechend der Prüfanweisung durchführt.<br />
11.3.4. Außerperiodische Nachprüfungen<br />
Tritt an einem Prüfmittel eine Störung auf, so ist nach Behebung eine außerperiodische<br />
Nachprüfung entsprechend der periodischen Überprüfung durchzuführen.<br />
11.3.5. Dokumentation der Überprüfungen<br />
Der Prüfanweisung ist ein Prüfprotokoll beigefügt, in der das Datum der Überprüfung, Abweichungen,<br />
die Messungenauigkeiten und besondere Vorkommnisse vom Prüfer dokumentiert<br />
werden.<br />
Das Prüfprotokoll wird vom QMB ausgewertet und dient als Basis für Korrekturen der Prüfintervalle,<br />
der Prüfanweisungen oder des Einsatzes.
<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
11.3.6. Registrierung / Kennzeichnung<br />
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Seite 44 von 69<br />
Die Prüf- und Messmittel einer Liste, der sog. Prüfmittelüberwachung, werden überwacht.<br />
Alle Prüfmittel sind mit einer Identnummer (Gravur oder Aufkleber) versehen.<br />
Die Liste dient als Grundlage zum Einziehen und Kalibrieren der Prüfmittel durch die Prüfstelle<br />
Qualitätssicherung.
12. Prüfstatus<br />
12.1. Ziel und Zweck<br />
qmh20080414ou.docx<br />
<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 45 von 69<br />
Durch ein festgelegtes Verfahren ist die Erkennung des Prüfzustandes von sämtlichen Produkten<br />
in jeder Herstellungsphase sichergestellt.<br />
Die Kennzeichnung des Prüfzustandes ist für die verschiedenen Prozeßabschnitte unterschiedlich.<br />
Die genaue Kennzeichnungsart ist den zugehörigen Verfahrens-, Arbeitsanweisungen<br />
und Checklisten zu entnehmen.<br />
Die Kennzeichnungsmerkmale sind u. a.:<br />
� Unterschrift des Mitarbeiters auf den Auftragspapieren / Lohnscheinen für durchgeführte<br />
Prüfungen in Fertigung und Montage.<br />
� Teilenummer für durchgeführte Machbarkeitsprüfung im Technischen Büro.<br />
� "Geprüft"-Stempel bei der Vertragsprüfung<br />
� Unterschrift auf Verträgen<br />
� Prüfaufzeichnungen in EDV-Systemen bei Wareneingangsprüfung, Arbeitsgangrückmeldung,<br />
Druckstatus, Zeiterfassung etc.<br />
Der Status von Aufträgen ist im EDV-System über den Statusschlüssel in jedem Stadium<br />
aller Bereiche der Auftragsbearbeitung erkennbar.<br />
12.2. Anwendungsbereich<br />
Während aller Phasen der Herstellung (Warenannahme bis Versand) ist der Bearbeitungsstatus<br />
in der EDV und somit der Prüfstatus ausgewiesen. Das Ergebnis von Prüfungen ist<br />
dem Prüfvorgang und der Ware eindeutig zuordenbar. Nicht konforme Waren sind durch<br />
eine Sperrkennzeichnung an der Ware und beim Wareneingang von Kaufteilen zusätzlich<br />
in der EDV identifizierbar.<br />
12.3. Vorgehen und Zuständigkeiten<br />
Nach jedem abgeschlossenen Prüfvorgang sind die Auftragspapiere mit dem Prüfstatus in<br />
Form der persönlichen Identifizierung mittels Personalnummer oder Unterschrift und Datum<br />
durch den verantwortlichen Prüfer zu versehen.<br />
Im Falle auftretender fehlerhafter Produkte werden diese separiert und besonders gekennzeichnet.<br />
12.4. Kennzeichnung von geprüften Teilen<br />
Gutteile sind alle Teile des Auftrags, die nicht besonders gekennzeichnet sind oder nicht<br />
am Sperrlager liegen.<br />
Besondere Kennzeichnung sind farbige Formblätter, die den Teilen beigelegt werden, wenn<br />
die Prüfung oder die Disposition eingeschränkte Verwendung, Nacharbeit, Ausschuss oder<br />
Sperren der Teile vorsieht.
qmh20080414ou.docx<br />
<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 46 von 69<br />
Die Kennzeichnung ist gut sichtbar an den entsprechenden Teilen oder den Behältern angebracht,<br />
so dass eine Verwechselung mit Gutteilen ausgeschlossen ist.<br />
Generell werden fehlerhafte Teile von den Gutteilen separiert (besonderer Behältnisse,<br />
Sperrlager).<br />
12.5. Sperrlager<br />
Das Sperrlager ist durch ein deutliches Hinweisschild gekennzeichnet. In den einzelnen<br />
Lagerorten des Sperrlagers liegen Teile, die zurückgewiesen wurden und deren weitere<br />
Verwendung durch Disposition erfolgen muss.
13. Lenkung fehlerhafter Produkte<br />
13.1. Ziel und Zweck<br />
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 47 von 69<br />
Mit den festgelegten Abläufen in dieser Anweisung wird sichergestellt, dass fehlerhafte<br />
Rohmaterialien, Halbfertigteile, Einzelteile, Baugruppen und Fertigprodukte in irgendeiner<br />
Weise weiterverarbeitet oder ausgeliefert werden.<br />
Auftretende Fehler/Abweichungen sind zu identifizieren, zu beurteilen, zu dokumentieren<br />
und auszusondern und zu kennzeichnen sowie nach einer Disposition durch qualifiziertes<br />
Personal entsprechend zu behandeln. Die Behandlung der fehlerhaften Produkte schließt<br />
eine Behebung der Ursachen mit ein.<br />
13.2. Anwendungsbereich<br />
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf alle Produkte, die in der Beschaffungs-, Produktions-<br />
und Inbetriebnahmephase bearbeitet werden, sowie die dazugehörigen Abläufe und<br />
Verfahren.<br />
13.3. Vorgehen und Zuständigkeiten<br />
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, alle Abweichungen die im Fehlerkatalog definiert sind dem<br />
Vorgesetzen zu melden, sowie Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, dass keine Folgeschäden<br />
an Mensch, Produkt oder Einrichtungen erfolgen, soweit es in seiner Entscheidungskraft<br />
steht.<br />
13.4. Kennzeichnung der fehlerhaften Teile:<br />
Werden fehlerhafte Produkte erkannt oder vermutet, sind diese sofort auszusondern, zu<br />
dokumentieren und als gesperrt zu kennzeichnen, um eine Weiterverwendung auszuschließen.<br />
Es wird ein besonderes Augenmerk auf die vorangegangenen Lose und Folgelose gelenkt,<br />
um eventuell ähnliche Fehler zu verifizieren.<br />
13.5. Disposition der fehlerhaften Teile:<br />
Fehlerhafte Teile werden vom Leiter des Prozesses, wo der Fehler auftritt, einer Analyse<br />
unterzogen, um zu ermitteln, ob<br />
� die Teile so weiter verwendet werden können,<br />
� eine Weiterverarbeitung nach Absprache mit dem Auftraggeber möglich ist (Sonderfreigabe)<br />
� freigegebene Reparaturanweisungen existieren,<br />
� eine Nacharbeit möglich ist oder<br />
� die Teile verschrottet werden müssen.
qmh20080414ou.docx<br />
<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 48 von 69<br />
13.6. Behandlung fehlerhafter Produkte während der Beschaffung<br />
Wird bei der Eingangsprüfung eine Spezifikationsabweichung festgestellt, wird die Lieferung<br />
gesperrt und der Fehler bewertet und erfasst.<br />
Der verantwortliche Prüfer erstellt einen Prüfbericht und leitet ihn an den zuständigen Qualitätsmanagementbeauftragten<br />
weiter.<br />
Dieser trifft in Zusammenarbeit mit dem "Verwender" und dem verantwortlichen Einkäufer<br />
die Disposition über defekte Teile und über weitere Maßnahmen.<br />
13.7. Reklamation beim Lieferanten<br />
Der Einkauf informiert den Lieferanten in entsprechender Form über Vorfall, Abweichung /<br />
Fehler und Maßnahmen und berücksichtigt die Abweichung in der Lieferantenbewertung.<br />
13.8. Behandlung fehlerhafter oder unvollständiger Abläufe/Verfahren<br />
Treten Fehler/Abweichungen in Abläufen auf, werden diese sofort dem verantwortlichen<br />
Leiter gemeldet. Dieser nimmt sofort Kontakt mit den entsprechenden Funktionen auf, die<br />
noch an dem Ablauf / Verfahren teilnehmen oder betroffen sind. Mit dem QMB bespricht<br />
man die Problematik, beurteilt diese und erarbeitet eine Optimierung. Muss auf Grund der<br />
Abweichung eine sofortige Sonderregelung eingeführt werden, wird diese in Form einer<br />
schriftlichen Anweisung an alle betroffenen Funktionen weitergegeben und eingeführt.<br />
13.9. Sonderfreigaben<br />
Generell bedürfen Abweichungen von Regelungen und festgelegten Spezifikationen der<br />
Zustimmung der GF und des QMB.<br />
Dies gilt sowohl für Produkte als auch für Abläufe / Verfahren!<br />
Sonderfreigaben bei Abweichungen des Produktes vom festgelegten Kundenwunsch werden<br />
generell nur von der Geschäftsführung in Verbindung mit dem QMB und dem Kunden<br />
über den Verkauf durchgeführt. Der Kunde wird vom Verkauf über die Art der Abweichung<br />
genauestens informiert und seine Zustimmung für eine Auslieferung eingeholt.
qmh20080414ou.docx<br />
<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 49 von 69<br />
14. Korrekturmaßnahmen- und Vorbeugemaßnahmen<br />
14.1. Ziel / Zweck<br />
Qualitätsabweichungen an Produkten, Prozessen und Abläufen werden nach ihrer Entdeckung<br />
oder nach Reklamation vom Kunden systematisch auf ihre Ursachen hin untersucht.<br />
Durch geplante korrektive Maßnahmen werden erkannte Fehler beseitigt. Gleichzeitig soll<br />
ein Wiederauftreten dadurch vermieden werden. Dabei geht es nicht um die Beseitigung<br />
der Fehlerfolge (Nacharbeit, Schrott o.ä.) - dies wird unter dem Ablauf " Behandlung fehlerhafter<br />
Einheiten " behandelt.<br />
Schon frühzeitig werden bei der Planung von Produkten und Abläufen mögliche Fehlerquellen<br />
betrachtet. Durch Einführung gezielter Vorbeugungsmaßnahmen werden<br />
potentielle Fehler oder Fehlleistungen vermieden bzw. schon im Vorfeld beseitigt.<br />
Maßdienlich dazu sind die Informationen aus bisher aufgetretenen Fehlern, Abweichungen,<br />
Reklamationen u.ä., die durch Bewertung und Weitergabe an die geeigneten Abteilungen<br />
genutzt werden um Vorbeugemaßnahmen zu etablieren und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozeß<br />
zu unterstützen.<br />
14.2. Prinzipieller Ablauf von Korrekturmaßnahmen<br />
Fehler tritt auf<br />
Information über<br />
Fehler/Abweichung<br />
QMB<br />
Auswertung<br />
ungenügende Wirksamkeit<br />
Abb. 01:<br />
Verantwortlicher für die<br />
Durchführung der<br />
korrektiven Maßnahmen<br />
Analyse des Fehlers<br />
Bewertung des Einfluß der Maßnahmen auf andere<br />
Produkte, Prozesse, Abläufe<br />
Einführung korrektiver Maßnahmen<br />
Überwachung der Wirksamkeit<br />
Prinzipieller Ablauf Korrekturmaßnahmen<br />
Datenbasis Prävention<br />
s. Abb02<br />
klarer, zuordenbarer Fehler<br />
Verantwortlicher des Bereichs<br />
(Abteilungsleiter), wo der Fehler<br />
entstand (Verursacherprinzip)<br />
unklarer, nicht sofort zuordnb. Fehler<br />
Gremium bestimmt Verantwortlichen<br />
- Ursprung<br />
- systematische Untersuchung der Einflußgrößen<br />
Bewertung des Fehlers auf Einfluß auf andere<br />
Produkte, Prozessschritte, Abläufe<br />
Definition der korrektiven Maßnahmen<br />
Freigabe durch QMB<br />
Behandlung fehlerhafter<br />
Einheiten<br />
Änderungsmanagement<br />
Dokumentation der Änderung
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 50 von 69<br />
14.3. Verantwortlichkeiten / Grundregeln / Prinzipielle Vorgehensweise<br />
Ablauf und Verantwortlichkeiten für Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen sind<br />
detailliert in einer Verfahrensanweisung festgelegt (s. auch Abb. 02).<br />
14.3.1. Grundsätzliches<br />
Jeder Mitarbeiter, der einen Fehler oder eine Abweichung feststellt, ist verantwortlich, sofort<br />
schützende Maßnahmen zu ergreifen, um Folgeschäden im Hause oder beim Kunden<br />
zu vermeiden oder zu mindern, soweit er dies beurteilen kann.<br />
Generell ist darüber immer der entsprechende Abteilungsleiter oder Meister zu informieren.<br />
14.3.2. Fehler werden, wenn immer möglich, an der Ursache behoben<br />
Fehler werden nicht nur unmittelbar an der Stelle wo sie in Erscheinung treten behoben,<br />
sondern es wird systematisch die Ursache der Entstehung untersucht (Ursachenanalyse).<br />
Dabei werden mögliche weitere Einflüsse des Fehlers / Abweichung auf andere Produkte,<br />
Prozesse oder Abläufe mit betrachtet.<br />
14.3.3. Verursacherprinzip<br />
Zuständig für die Durchführung von Korrekturmaßnahmen ist die Person / Gruppe, in deren<br />
Verantwortungsbereich die Fehler- /Abweichungsursache liegt.<br />
Unterstützt wird dieses durch die Einbindung des QMB, oder dessen Mitarbeiter, der an der<br />
Festlegung der korrektiven Maßnahmen beteiligt ist.<br />
14.3.4. Kontinuierliche Verbesserungen der Produkte, Abläufe und Prävention<br />
Mittels systematischer Auswertung der aufgetretenen Einzelereignisse (Fehler / Abweichungen<br />
/ Reklamationen) durch den QMB werden sich wiederholende Ereignisse untersucht,<br />
um daraus Maßnahmen zu definieren, die eine Verbesserung der Produkt- und Systemqualität<br />
bewirken.<br />
Die Informationen aus der Datenbasis werden vom QMB aufbereitet, um allen Abteilungen<br />
die Basisinformationen für präventive Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.<br />
Die Informationen der Abteilungen laufen in der Regel über die Postbesprechung, können<br />
aber auch bei dringendem Anlass direkt erfolgen.
qmh20080414ou.docx<br />
<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 51 von 69<br />
14.3.5. Informationscyclus Vorfälle – Korrekturen - Präventionen<br />
Informationen über<br />
Fehler / Abweichungen /<br />
Reklamationen<br />
QMB<br />
Information<br />
Änderungen / Prävention<br />
Datenbestand<br />
Datenauswertung<br />
Generell sind die Abteilungsleiter und / oder Meister für die Planung und Einführung von<br />
präventiven Maßnahmen verantwortlich, unabhängig, ob die Initialisierung von intern oder<br />
extern kommt.<br />
Diese Initialisierung kann sein:<br />
Korrektive / Präventive<br />
Maßnahmen<br />
A b t e i l u n g e n<br />
Vertrieb Entwicklung<br />
Konstruktion<br />
Produktion Sonstige<br />
Abteilungen<br />
Abb.: 02 Informationscyclus Vorfälle – Korrekturen - Präventionen<br />
Intern:<br />
� Planung / Einführung Neuprozess oder Neuprodukt<br />
� Ablaufänderung<br />
� Organisationsänderung<br />
Extern:<br />
� Kundenanforderung<br />
� Information QMB<br />
� ...<br />
Die betroffenen Abteilungen und deren Mitarbeiter sind über die Einführung der Präventivmaßnahmen<br />
zu informieren und bei der Planung mit zu beteiligen.
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 52 von 69<br />
Der Abteilungsleiter ist für die Dokumentation der eingeführten Maßnahmen verantwortlich,<br />
der QMB für die Anpassung der bestehenden Dokumentation (z.B. Anweisungen, Arbeitsdokumentation<br />
etc.)<br />
15. Handhabung, Lagerung, Verpackung, Konservierung und Versand<br />
15.1. Allgemeines<br />
Die Sorgfalt in der Behandlung, Lagerung und Transport der Teil- und Fertigprodukte ist<br />
oberstes Ziel der Fa. <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> Ventilatorenbau GmbH.<br />
Diese Anforderung gilt für Rohstoffe, Hilfsmittel, Produkte von Unterlieferanten, Zwischenprodukte,<br />
aber auch für die Verpackungsmaterialien selbst. Hierbei werden die relevanten<br />
Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltbestimmungen, sowie Arbeitsvorschriften beachtet.<br />
Die Handhabung schließt auch den Transport von Waren vor dem Versand ein.<br />
Generell werden vier Arten von Zwischenlagern unterschieden:<br />
- Zentrallager: Hier werden fertige Einzelteile und Fertigprodukte (vor Auslieferung)<br />
gelagert.<br />
- Montagelager: Hier werden fertige Einzelteile und Fertigprodukte (vor Auslieferung)<br />
gelagert.<br />
- Fertigungslager: Hier werden Halbzeuge gelagert<br />
- Zwischenlager: Hier werden fertige Einzelteile und Halbzeuge gelagert, die auftragsgebunden<br />
bestellt wurden und solange lagern, bis sämtliche<br />
Komponente des Produktes verfügbar sind.<br />
15.2. Handhabung<br />
Jeder Mitarbeiter in unserem Unternehmen ist dafür verantwortlich, dass Produkte und Güter,<br />
mit denen er umgeht, weder beschädigt noch anderweitig in ihrer Qualität beeinträchtigt<br />
werden.<br />
Die Leiter jeder Abteilung / Bereiche sind verantwortlich dafür, dass ausnahmslos alle Mitarbeiter<br />
in ihre Sorgfaltspflicht eingewiesen werden und für besondere Vorkehrungs- und<br />
Sicherungsmaßnahmen geschult sind. Weiter sind die Leiter dafür verantwortlich, sicherzustellen,<br />
dass entsprechende Hilfsmittel und Arbeitsunterlagen bereitgestellt sind.<br />
Ebenso ist der Einsatz von Mitarbeitern für Arbeiten, die besondere Kenntnisse erfordern,<br />
oder Erteilung besonderer Zugriffsberechtigungen, von den Abteilungsleitern zu regeln.<br />
Besondere Maßnahmen, die in den einzelnen Bereichen gelten, sind hierzu in den entsprechenden<br />
Arbeits- oder Verfahrensanweisungen festgelegt.
15.3. Transport innerhalb des Werkes<br />
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 53 von 69<br />
Generell gilt, dass jeder Mitarbeiter, der Teile transportiert oder weitergibt für die Qualität<br />
der Teile selbst verantwortlich ist.<br />
Transporte von Produkten oder Teilprodukten dürfen nur in den dafür vorgesehenen Behältnissen<br />
oder Verpackungen und mit dafür festgelegten Mitteln (z.B.: Hubwagen, Rollwägen<br />
o.ä.) durchgeführt werden.<br />
Bei Transport von Gütern mit besonderer Kennzeichnung (z.B.: Gefahrgütern o.ä.) ist,<br />
wenn keinen Anweisungen dafür vorliegen, dies vom entsprechenden Leiter mit dem Sicherheitsbeauftragten<br />
abzustimmen.<br />
15.4. Externer Transport<br />
Externe Transporte werden über Transportunternehmen durchgeführt. Die Lieferbedingungen<br />
sind vertraglich festgelegt.<br />
Alle Produkte, die in den externen Transport gehen sind durch geeignetes Verpackungsmaterial<br />
vor Beschädigung und Beeinträchtigung unter normalen Transportbedingungen geschützt.<br />
15.5. Lagerung<br />
Um die Qualität der gelagerten Materialien und Produkte nicht zu beeinträchtigen, sind folgende<br />
Punkte im Unternehmen berücksichtigt:<br />
� allgemeine Lager- und sicherheitstechnische Vorschriften<br />
� saubere und übersichtliche Lager und Abstellflächen mit eindeutiger Kennzeichnung<br />
� Kennzeichnung der Materialien und Produkte durch Beschriftung oder Aufkleber<br />
� Ein-/Auslagerungsregelung " first in, first out (FiFo) " Diese gilt jedoch nur für Motoren<br />
und Fertigprodukte mit Motoren.<br />
� Zuständigkeitsregelungen für Bestands- und Verfügungsverantwortung<br />
Für alle Lager sind Verantwortliche festgelegt. Diese überwachen den Zustand und Inhalt<br />
des Lagers und haben alleinige Zugriffsberechtigung.<br />
Jedem Teil ist ein definierter Lagerplatz EDV-systemmäßig zugewiesen, der mit der Teilnummer<br />
und Bezeichnung in Form eines Aufklebers oder Aufschrift vom Lagerist gekennzeichnet<br />
wird.<br />
Der Lagerbestand wird durch die Abteilung Arbeitsvorbereitung EDV-mäßig kontrolliert.<br />
Grundsätzlich werden Lagerentnahmen nur über Lagerentnahmelisten oder Bedarfsmeldungen<br />
mit der EDV durchgeführt, so dass ein aktueller Lagerbestand jederzeit ersichtlich<br />
ist.<br />
Eine automatische Lagerbestandsverwaltung ist in unserem Hause etabliert und ist somit<br />
ein Bestandteil der Lieferterminsicherung.
15.6. Verpackung und Versand<br />
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 54 von 69<br />
Unserer Produkte werden soweit möglich mit umweltfreundlichen Materialien verpackt.<br />
Bei besonderen Verpackungswünschen eines Kunden erfolgt eine entsprechende Vorgabe<br />
durch den Verkauf, die in den Arbeitspapieren integriert ist.<br />
Der Versand wird durch die Versandabteilung EDV-mäßig gesteuert. Erfolgt eine Fertigmeldung<br />
eines Kundenauftrags durch die Montage, werden die Versandpapiere für diesen<br />
Auftrag erstellt. Diese enthalten den genauen Lieferumfang, die exakte Lieferadresse sowie<br />
die Art des Transportes.
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 55 von 69<br />
16. Lenkung von Qualitätsaufzeichnungen<br />
16.1. Ziel und Zweck<br />
Q-Aufzeichnungen dienen der Nachweisführung, dass Produkte und Dienstleistungen unter<br />
kontrollierten Bedingungen erstellt bzw. versandt wurden und diese die an uns gestellten<br />
Qualitätsanforderungen erfüllen.<br />
Sie dienen ebenso<br />
- als Mittel zur Erkennung von Prozessproblemen.<br />
- zur Unterstützung von Analysen.<br />
- als Entscheidungshilfen bei Korrekturmaßnahmen<br />
- als Nachweis über benutzte Vorgaben<br />
- als Hilfe für Auswertungen<br />
Mit diesem Kapitel soll die Handhabung und die Aufbewahrung von Qualitätsaufzeichnungen<br />
geregelt werden und ergänzt dahingehend das Kapitel "Lenkung von Dokumenten und<br />
Daten".<br />
16.2. Anwendungsbereich und Zuständigkeiten<br />
Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf alle Abteilungen im Unternehmen.<br />
16.2.1. Zusammenstellung der Qualitätsaufzeichnungen<br />
Welche Qualitätsaufzeichnungen in den einzelnen Prozessen durch wen anfallen, ist in den<br />
Arbeits- und Verfahrensanweisungen festgelegt.<br />
In der nachfolgenden Matrix ist festgelegt, wo welches anfallende Nachweisdokument<br />
(Qualitätsaufzeichnung) in welcher Form (Papier / EDV-Datenfile) wie lange aufbewahrt<br />
wird.<br />
16.2.2. Art, Ersteller, Eintragung, Ablageort und Ablagedauer der Dokumente<br />
Art, Ersteller, Eintragung, Ablageort und Ablagedauer der Dokumente ist im Anhang B<br />
dokumentiert.<br />
16.2.3. Dokumentation<br />
Jede Qualitätsaufzeichnung ist ein Dokument und muss als solches gehandhabt wird. Es<br />
dürfen keine Radierungen oder Löschungen vorgenommen werden. Änderungen sind nur<br />
als Zusätze erlaubt und sind mindestens mit Kurzzeichen und Datum der Änderung zu versehen.<br />
Qualitätsaufzeichnungen sind so auszuführen, dass ersichtlich ist, um welche Art von Aufzeichnungen<br />
es sich handelt, zu welchem Vorgang (Projekt, Bestellung, Audit, etc.) die<br />
Aufzeichnungen gehören, wann und von wem die Aufzeichnungen erstellt wurden.
16.2.4. Aufbewahrung und Schutz<br />
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 56 von 69<br />
Qualitätsaufzeichnungen sind über ihre Aufbewahrungsdauer vor Verlust, Beeinträchtigung<br />
oder Beschädigung aufzubewahren. Das heißt eine Zugriffskontrolle ist sicherzustellen und<br />
eine Sicherung vor äußeren Eingriffen ist vorzusehen.<br />
Bei Qualitätsdokumenten in einer EDV-Datei muss eine entsprechende Vorsorge gegen<br />
unbefugten Zugriff getroffen werden. Die Verantwortung dafür trägt der jeweilige Abteilungsleiter.<br />
16.2.5. Datensicherung<br />
Sicherungskopien der EDV-Datenbestände sind entsprechend der AA täglich vorzunehmen<br />
und im Brandschutztresor abzulegen.
17. Personal / Schulung<br />
17.1. Ziel / Zweck<br />
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Mitarbeiter sind für die Durchführung der gestellten Aufgaben entsprechend qualifiziert und<br />
ausgebildet.<br />
Neue Mitarbeiter werden entsprechend ihrer Aufgabe in ihrer Qualifikation ausgewählt, bei<br />
Bedarf ausgebildet und grundsätzlich eingearbeitet.<br />
Bei sich verändernden Aufgabenstellungen im Unternehmen wird die Qualifikation der Mitarbeiter<br />
in der Planung durch den Vorgesetzten berücksichtigt. Die entsprechenden Maßnahmen<br />
für eine Weiterbildung werden von ihnen freigegeben und überwacht.<br />
17.2. Dokumentation<br />
Im Unternehmen wird der Ausbildungsstand der Mitarbeiter in der Personalakte geführt.<br />
Hier werden alle genehmigten Schulungsanträge für externe Schulungen sowie die Teilnahmebestätigungen/Zertifikate<br />
des Mitarbeiters aufbewahrt.<br />
17.3. Qualifikation, Ausbildung /Schulung<br />
17.3.1. Neue Mitarbeiter<br />
Neue Mitarbeiter werden nach der für die auszuführenden Tätigkeiten und Aufgaben benötigten<br />
Qualifikation ausgewählt. Ein Anforderungsprofil ist dazu vom Abteilungsleiter zu definieren.<br />
Die Auswahl trifft der anfordernde Abteilungsleiter in Zusammenarbeit mit dem<br />
Personalleiter anhand der Bewerbungsunterlagen und der Vorstellungsgespräche anhand<br />
der vorher festgelegten Kriterien im Anforderungsprofil.<br />
Sind jedoch noch spezielle interne Kenntnisse für den Einsatz im Unternehmen erforderlich,<br />
so werden diese durch interne Schulung/Einweisung durch einen fachkompetenten Mitarbeiter<br />
(Ausbilder) gedeckt. Dieser Ausbilder hat dem Abteilungsleiter zurückzumelden, wie<br />
der Schulungs-/Einweisungsstand des neuen Mitarbeiters ist und ob die Schulung erfolgreich<br />
war.<br />
Damit wird sichergestellt, dass der neue Mitarbeiter vollständig und erfolgreich geschult<br />
wurde.<br />
17.3.2. Zusätzliche Aus- und Weiterbildung – Bedarfsermittlung<br />
Die Bedarfsermittlung orientiert sich im Wesentlichen an der Einsatzfähigkeit des Mitarbeiters,<br />
d.h. wenn eine Erweiterung des Einsatzes oder der Aufgaben vorgesehen ist.<br />
Verantwortlich für die Bedarfsermittlung ist der entsprechende Abteilungsleiter.<br />
Es wird jedoch von jedem Mitarbeiter erwartet, dass er selbst den Schulungsbedarf bei seinem<br />
Vorgesetzten anmeldet, wenn er Bedarf bei sich erkennt. Hierbei prüft der Abteilungsleiter<br />
die Notwendigkeit der Schulung.
17.3.3. Bedarf an interner Schulung<br />
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<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
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Sind spezielle interne Kenntnisse für den erweiterten Einsatz im Unternehmen erforderlich,<br />
so werden diese durch interne Schulung / Einweisung durch einen fachkompetenten Mitarbeiter<br />
(Ausbilder) gedeckt. Dieser Ausbilder hat dem Abteilungsleiter zurückzumelden, wie<br />
der Schulungs- / Einweisungsstand des neuen Mitarbeiters ist und ob die Schulung erfolgreich<br />
war. Damit wird sichergestellt, dass der neue Mitarbeiter vollständig und erfolgreich<br />
geschult wurde.<br />
17.3.4. Bedarf an externer Schulung<br />
Der Abteilungsleiter beantragt den ermittelten Bedarf bzw. die Notwendigkeit einer Schulung<br />
bei dem Personalleiter. Dieser prüft die Dringlichkeit und den Nutzen der Schulung<br />
und gibt diese und die nötigen Mittel für die Schulung sowie die Freistellung von der Arbeit<br />
frei.<br />
Der Mitarbeiter meldet die erfolgte Schulung seinem Abteilungsleiter mittels einer Kopie der<br />
Teilnahmebestätigung/Zertifikat. Dieser trägt die Schulung im Ausbildungspass ein und<br />
leitet die Teilnahmebestätigung/Zertifikat an den Personalleiter weiter.<br />
Der Personalleiter ist für die Teilnahmekontrolle der freigegebenen Schulungen verantwortlich.<br />
Anhand der eingegangenen Schulungsanträge kontrolliert er die Teilnahme. Erfolgt<br />
keine Rückmeldung durch den Abteilungsleiter durch die Teilnahmebestätigung / Zertifikat,<br />
erfolgt eine Nachfrage beim Mitarbeiter zur Klärung.<br />
Der Personalleiter legt bei nicht erfolgter Schulung entsprechende weitere Maßnahmen<br />
fest.<br />
Bei erfolgter Schulung legt der Personalleiter die Teilnahmebestätigung / Zertifikat und den<br />
von ihm abgezeichneten Antrag in die Personalakte.
18. Wartung<br />
18.1. Allgemeines<br />
qmh20080414ou.docx<br />
<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 59 von 69<br />
Der Service 'Wartung', beinhaltet die Betreuung der an Kunden ausgelieferten Produkte<br />
und Dienstleistungen bezüglich der vertraglich vereinbarten Gewährleistung und Wartung<br />
(Gewährleistungsphase).<br />
Dieser Punkt ist bislang für uns noch nicht eine Kundenforderung gewesen oder in irgendeiner<br />
Form vertraglich gefordert worden.<br />
Wir bieten jedoch den Service an, defekte Geräte auch über die Garantiephase hinaus für<br />
den Kunden per Auftrag zu überprüfen und in Stand zu setzen.<br />
Die Regelung der Abläufe für die Reparatur ist in der Arbeitsanweisung AA0810xx 'Reparaturabteilung'<br />
festgelegt.<br />
18.2. Reklamationsbearbeitung:<br />
Über den Verkauf werden eventuell auftretende Reklamationen vom Kunden erfasst, und<br />
an die entsprechenden Fachfunktionen weitergeleitet. Die Bearbeitung durch die entsprechenden<br />
Fachabteilungen.<br />
Der Vertrieb trägt die Verantwortung für die Ermittlung der Zufriedenheit des Kunden mit<br />
unseren Produkten und Leistungen, soweit es möglich ist. Die Informationen über die Kundenzufriedenheit<br />
werden an die Fachabteilungen weitergeleitet.<br />
18.3. Nutzung der Kundenrückmeldungen über die Qualität der Geräte<br />
Durch Auswertung von Reklamationen und Reparaturen und evtl. weiteren Kundenrückmeldungen<br />
durch den QMB wird aktiv die Qualität der ausgelieferten Geräte hinterfragt. Die<br />
gewonnenen Informationen werden für die Verbesserung der Prozesse für die Planung<br />
neuer Geräte genutzt.
19. Statistische Methoden<br />
19.1. Allgemeines<br />
qmh20080414ou.docx<br />
<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 60 von 69<br />
Werden statistische Methoden im Unternehmen für die Prüfung/Bewertung von Produkten<br />
oder Prozessen eingesetzt, so ist vom Funktionsleiter sicherzustellen, dass die Methoden<br />
richtig eingesetzt werden und die richtigen Schlüsse aus den Ergebnissen gezogen werden.<br />
Unterstützt wird der Funktionsleiter oder jeder Mitarbeiter, der eine Statistik erstellt durch<br />
den QMB, der in allen Fragen zur Statistik zuständig und spezialisiert ist. Seine Qualifikation<br />
hierfür ist entsprechend von der Geschäftsführung sicherzustellen und aufrechtzuerhalten.<br />
19.2. Anwendungen der Methoden im Unternehmen<br />
Es werden nur einfache statistische Auswertungsmethoden benutzt, um Entscheidungen<br />
objektiv, basierend auf Zahlen, Daten und Fakten, zu treffen.<br />
Dies betrifft im Wesentlichen das Berichtswesen im Unternehmen.<br />
Statistiken dazu sind Häufigkeitsverteilungen, Trend-Analysen, ABC Analysen, Fehler Analysen.....<br />
und ähnliche Methoden. Beispiele hierfür sind:<br />
� Auftragsbestand in Form von Auflistungen wie: Auslastung der Montage nach<br />
Stückzahlen, KW und Auftragsbestandswert .<br />
� Auftragsbestand in Form von Auflistungen:<br />
� Nettoauftragsbestandswert<br />
� allgemeine Trends,<br />
� Auswirkungen von Urlaubszeit, Feiertage usw. � Trendanalysen<br />
� Auswertung der Fehlerlisten<br />
� Lieferantenbewertung<br />
� Reklamationen � für Präventivmaßnahmen.<br />
� ............
qmh20080414ou.docx<br />
<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 61 von 69<br />
20. Bahnanwendungen – Schweißen von Schienenfahrzeugen und Fahrzeugteilen<br />
20.1. Organisationsbeschreibung nach ISO 3834-3 und EN 15085<br />
20.1.1. Allgemeines<br />
Die Fa. <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> GmbH stellt Ventilatoren für viele Bereiche und Anwendungen wie zum<br />
Beispiel Baumaschinen, Bahn, Schaltschränke, Trocknungsanlagen, Filteranlagen, Prüfstände,<br />
Räucheranlagen, Bäckereimaschinen, Labortechnik, Schiffsbau, Absauganlagen,<br />
Windkraftanlagen, Schmiedetechnik Motorenprüfstände her. Zur Sicherstellung der<br />
Schweißqualität insbesondere auch für Ventilatoren die Verwendung in Schienenfahrzeugen<br />
finden haben wir die Schweißtechnik gemäß ISO 3834-3 organisiert.<br />
Unterstützt werden wir bei Ventilatoren für Schienenfahrzeuge durch den externen<br />
Schweißfachingenieur.<br />
Begriffe: SFM = Schweißfachmann<br />
SFI = Schweißfachingenieur<br />
GF Technik = Geschäftsführer Technik<br />
20.1.2. Beschreibung der Abläufe nach ISO 3834-3<br />
Lfd.Nr.<br />
ISO<br />
3834-3<br />
5.2<br />
5.3<br />
Merkmal gem.<br />
ISO 3834-3 Beschreibung der Abläufe<br />
Prüfung der<br />
Anforderungen<br />
Technische<br />
Prüfung<br />
Wir prüfen jedes LV in Bezug auf die zur Herstellung<br />
erforderlichen Qualifikationen und Zulassungen.<br />
Nur wenn alle Anforderungen erfüllt<br />
werden können geben wir ein Angebot ab.<br />
Die Schweißtechnische Prüfung der relevanten<br />
Unterlagen wie Zeichnungen, und Arbeitspläne<br />
findet im Anschluss an die Erstellung der<br />
Konstruktion statt. Bei Ventilatoren die Verwendung<br />
in Schienenfahrzeugen finden werden<br />
die Zeichnungen durch den Schweißfachingenieur<br />
geprüft. Die technischen Unterlagen<br />
werden auf grundsätzliche Übereinstimmung<br />
mit den Anforderungen zum Schweißen geprüft.<br />
Prüfkriterien sind z. Bsp. die Richtigkeit<br />
und Vollständigkeit von Werkstoff und Zusatzwerkstoffangaben,Schweißnahtkennzeichnung<br />
entsprechend den zugehörigen Regelwerken,<br />
einschließlich deren Bemaßung, besondere<br />
Anforderungen an Werkstoffeigen-<br />
Verantwortung<br />
Verantwortlich:<br />
GF / Technik<br />
Vertretung:<br />
SFM<br />
Verantwortlich:<br />
SFI<br />
Vertretung:<br />
SFM
Lfd.Nr.<br />
ISO<br />
3834-3<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9.1<br />
qmh20080414ou.docx<br />
<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 62 von 69<br />
Merkmal gem.<br />
ISO 3834-3 Beschreibung der Abläufe<br />
Untervergabe<br />
von Teilen mit<br />
SchweißtechnischenAnforderungen <br />
SchweißtechnischesPersonal<br />
schaften etc. Eventuelle Unklarheiten oder<br />
Abweichungen werden vor Fertigungsbeginn<br />
geklärt. Wenn die technischen Unterlagen eindeutig<br />
sind werden die Werkstattzeichnungen<br />
freigegeben und mit dem Stempel Schweißtechnisch<br />
geprüft als gültige Unterlagen gekennzeichnet.<br />
Die Untervergabe von Schweißteilen erfolgt in<br />
enger Zusammenarbeit von Schweißaufsicht<br />
und GF Technik. Geschweißte Bauteile mit<br />
Verwendung in Schienenfahrzeugen werden<br />
ausschließlich bei entsprechend zugelassenen<br />
Firmen bezogen.<br />
Wir verfügen über einen externen Schweißfachingenieur,<br />
einen Schweißfachmann und<br />
geprüfte Schweißer deren Qualifikation die<br />
vorkommenden Schweißaufgaben abdeckt.<br />
Ggf. werden zusätzlich erforderliche Prüfungen<br />
und Qualifizierungen vor Fertigungsbeginn abgelegt.<br />
Die Schweißer sind in einer Schweißerliste<br />
erfasst.<br />
Prüfpersonal Die Schweißaufsichtspersonen sind auf Grund<br />
Ihrer Erfahrung und der regelmäßigen Fortbildung<br />
in der Lage, Sichtprüfungen der<br />
Schweißnähte durchzuführen. Grundsätzlich<br />
sind die geprüften Schweißer jedoch selbst in<br />
der Lage, ihre Schweißarbeiten zu beurteilen.<br />
Kenntnisse über die anzuwenden Regelwerke<br />
werden Ihnen in regelmäßigen Schulungen<br />
vermittelt. In der Werkstatt stehen Ihnen die<br />
erforderlichen Unterlagen in einem Technologieordner<br />
zur Verfügung.<br />
Einrichtungen,<br />
Beschaffung,<br />
Auslegung und<br />
Wartung<br />
Die schweißtechnischen Einrichtungen werden<br />
entsprechend den Erfordernissen ausgelegt<br />
und beschafft. Die erforderlichen Leistungen<br />
von Schweißmaschinen, Kapazitäten von Vorrichtungen<br />
und Krananlagen orientieren sich<br />
an den Abmessungen und Gewichten der herzustellenden<br />
Bauteile. Die Wartung erfolgt wo<br />
erforderlich nach Wartungsplänen.<br />
Verantwortung<br />
Verantwortlich:<br />
GF Technik +<br />
SFI<br />
Vertretung:<br />
SFM<br />
Verantwortlich:<br />
SFI<br />
Vertretung:<br />
SFM<br />
Verantwortlich:<br />
SFM<br />
Vertretung:<br />
SFI<br />
Verantwortlich:<br />
GF Technik<br />
Vertretung:<br />
SFM
Lfd.Nr.<br />
ISO<br />
3834-3<br />
9.2<br />
9.3<br />
10.1<br />
10.2<br />
10.3<br />
qmh20080414ou.docx<br />
<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 63 von 69<br />
Merkmal gem.<br />
ISO 3834-3 Beschreibung der Abläufe<br />
Beschreibung<br />
der Einrichtungen<br />
Eignung der<br />
schweißtechnischenEinrichtungen <br />
Fertigungsplanung <br />
Schweißanweisungen<br />
Qualifizierung<br />
von Schweißanweisungen<br />
Wir legen großen Wert auf funktionale und ergonomische<br />
Arbeitsplätze. Gesundheitsschutz<br />
und das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung<br />
ist verbindlich vorgeschrieben. Die Arbeitsplätze<br />
werden unter Einbeziehung der Mitarbeiter<br />
gestaltet. Neu zu beschaffende Maschinen<br />
und Geräte werden sorgfältig geplant<br />
und deren Eignung durch Prüfung der hergestellten<br />
Bauteile im Haus, bei Prüfinstituten und<br />
bei den Kunden nachgewiesen. Die schweißtechnischen<br />
Einrichtungen sind in einer Maschinenliste<br />
beschrieben.<br />
Die Eignung der schweißtechnischen Einrichtungen<br />
ist durch sorgfältige Planung gegeben.<br />
Sie wird durch Bauteilprüfungen und im Rahmen<br />
der Schweißerprüfungen nachgewiesen.<br />
Bei neuen komplexen Einrichtungen werden<br />
bei Inbetriebnahme Abnahmeprotokolle zum<br />
Nachweis deren Eignung erstellt.<br />
Die Fertigungsplanung wird im Rahmen der<br />
Arbeitsvorbereitung auf Grundlage der Technischen<br />
Dokumentation der Bauteile erstellt. Die<br />
zur Beschaffung und Herstellung der Bauteile<br />
erforderlichen Angaben sind im Fertigungsauftrag<br />
hinterlegt. Sie werden durch standardisierte<br />
Arbeits-, Verfahrens-und Schweißanweisungen<br />
(WPS) ergänzt.<br />
Wo erforderlich wird nach Schweißanweisungen<br />
gearbeitet. Für die üblichen Schweißanschlüsse<br />
gibt es Standardschweißanweisungen.<br />
Wenn besondere Schweißanschlüsse<br />
herzustellen sind oder entsprechende Anforderungen<br />
der Kunden oder der Regelwerke vorliegen,<br />
werden spezifische Schweißanweisungen<br />
erstellt und mit dem Auftrag dokumentiert.<br />
Schweißverfahren werden unter Verwendung<br />
von geprüften Schweißzusätzen nach ISO<br />
15610 qualifiziert. Unterstützt wird die Qualifikation<br />
durch zerstörende Schweißnahtprüfungen<br />
im Rahmen der Abnahme der Schweißerprüfungen.<br />
Für die Dokumentation wird ein<br />
WPQR (Welding-Procedure-Qualifikation-<br />
Verantwortung<br />
Verantwortlich:<br />
GF Technik<br />
Vertretung:<br />
SFM<br />
Verantwortlich:<br />
GF Technik<br />
Vertretung:<br />
SFM<br />
Verantwortlich:<br />
GF Technik<br />
Vertretung:<br />
SFM<br />
Verantwortlich:<br />
SFI<br />
Vertretung:<br />
SFM<br />
Verantwortlich:<br />
SFI<br />
Vertretung:<br />
SFM
Lfd.Nr.<br />
ISO<br />
3834-3<br />
10.4<br />
11<br />
12<br />
13<br />
14.1<br />
qmh20080414ou.docx<br />
<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 64 von 69<br />
Merkmal gem.<br />
ISO 3834-3 Beschreibung der Abläufe<br />
Arbeitsanweisungen <br />
Schweißzusätze<br />
Lagerung der<br />
Grundwerkstoffe <br />
Wärmenachbehandlung<br />
Überwachung<br />
und Prüfung<br />
allg.<br />
Report) erstellt.<br />
Für allgemeine Arbeiten existieren standardisierte<br />
Arbeits-und Verfahrensanweisungen.<br />
Wenn es erforderlich ist werden auftragsbezogene<br />
Arbeitsanweisungen verfasst.<br />
Wir verwenden ausschließlich zugelassene<br />
Schweißzusätze. Bei der Beschaffung wird auf<br />
Konformität mit der Bauregelliste (CE-, oder Ü-<br />
Zeichen) Wert gelegt. Zusätzlich fordern wir<br />
eine DB -Zulassung. Kopien der Zulassungsbescheide<br />
liegen vor. Wir verwenden standardmäßig<br />
folgende Schweißzusätze: Verfahren<br />
135: Allg. Baustähle: G3Si1, CrNi.Stähle:<br />
G 19 9 L Si Verfahren 141: Allg. Baustähle:<br />
W3Si1, CrNi.Stähle: W 19 9 L Si<br />
Die Grundwerkstoffe werden entsprechend der<br />
Spezifikation der technischen Dokumentation<br />
beschafft. Als Standardwerkstoff werden<br />
warmgewalzte Bleche DD 11 DIN EN 10111,<br />
gebeizt, gefettet, (früher STW22) mit der<br />
Werkstoffnummer 1.0332 verwendet und ohne<br />
Kennzeichnung eingelagert. Halbzeuge aus<br />
anderen Werkstoffen werden mit der Werkstoffbezeichnung<br />
beschriftet.<br />
Die verwendeten Grundwerkstoffe und die<br />
Dünnblechkonstruktionen unserer Produkte<br />
erfordern keine Wärmenachbehandlung.<br />
Die erforderlichen Prüfschritte werden entsprechend<br />
den technischen Regelwerken definiert.<br />
Die Anforderungen sind in den technischen<br />
Unterlagen beschrieben. Die Mitarbeiter<br />
sind für die zeichnungsgerechte Ausführung<br />
selbst verantwortlich. Die Schweißaufsichtspersonen<br />
führen regelmäßig Stichprobenprüfungen<br />
durch.<br />
Verantwortung<br />
Verantwortlich:<br />
GF Technik<br />
Vertretung:<br />
SFM<br />
Verantwortlich:<br />
SFM<br />
Vertretung:<br />
SFI<br />
Verantwortlich:<br />
SFM<br />
Verantwortlich:<br />
SFI<br />
Vertretung:<br />
SFM 1<br />
Verantwortlich:<br />
SFI<br />
Vertretung:<br />
SFM
Lfd.Nr.<br />
ISO<br />
3834-3<br />
14.2<br />
14.3<br />
14.4<br />
14.5<br />
15<br />
16<br />
qmh20080414ou.docx<br />
<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 65 von 69<br />
Merkmal gem.<br />
ISO 3834-3 Beschreibung der Abläufe<br />
Überwachung<br />
vor dem<br />
Schweißen<br />
Überwachung<br />
während dem<br />
Schweißen<br />
Überwachung<br />
nach dem<br />
Schweißen,<br />
Stand der<br />
Überwachung<br />
Mangelnde<br />
Übereinstimmung<br />
und Korrekturmaßnahmen<br />
Kalibrierung<br />
und Validierung<br />
der<br />
Mess.- und<br />
Prüfeinrichtung<br />
Das Vorhandensein der erforderlichen betrieblichen<br />
Voraussetzungen, der erforderlichen<br />
Nachweise und Werkszeugnisse und der Personalqualifikationen<br />
werden durch die SAP<br />
überwacht. Die Konformität und Passgenauigkeit<br />
der Einzelteile wird durch die Schweißer<br />
selber kontrolliert.<br />
Die Schweißer werden regelmäßig geschult<br />
und haben in der Werkstatt die erforderlichen<br />
Hilfsmittel für eine Sichtprüfung zur Verfügung.<br />
Sie sind für das Einhalten der Qualitätsvorgaben<br />
selbst verantwortlich. Alle Schweißaufsichtspersonen<br />
führen regelmäßig Stichprobenprüfungen<br />
durch.<br />
Die Bauteile werden durch die Schweißer einer<br />
Sichtprüfung unterzogen. Abweichungen werden<br />
sofort behoben. Bauteile die nicht mehr<br />
repariert werden können werden sofort verschrottet.<br />
Die durchgeführte Sichtprüfung wir<br />
bei Bauteilen mit Verwendung in Schienenfahrzeugen<br />
durch eine Stempelung mit dem<br />
persönlichen Schlagstempel des verantwortlichen<br />
Schweißers gekennzeichnet.<br />
Der Stand der Überwachung wird nicht gekennzeichnet,<br />
da Bauteile mit mangelnder<br />
Übereinstimmung sofort repariert oder verschrottet<br />
werden.<br />
Grundsätzlich sind die Werker aufgefordert,<br />
erkannte Abweichungen sofort zu beheben.<br />
Bauteile die nicht sofort repariert werden können<br />
müssen unverzüglich der Verschrottung<br />
zugeführt werden.<br />
Wir stellen nur unbearbeitete Schweißteile her.<br />
Die Anforderungen an die verwendeten Mess.-<br />
und Prüfgeräte sind deshalb in einem gröberen<br />
Bereich entsprechend der ISO 13920. Allgemeine<br />
Messgeräte an den Arbeitsplätzen werden<br />
deshalb von den Mitarbeitern selbst ausschließlich<br />
auf deren optischen Zustand hin<br />
überwacht und ausgetauscht. Zum Prüfen der<br />
Teile im Rahmen von Erstmusterprüfungen<br />
gibt es überwachte Messwerkzeuge. Sie sind<br />
Verantwortung<br />
Verantwortlich:<br />
SFM<br />
Verantwortlich:<br />
SFM<br />
Vertretung:<br />
SFI<br />
Verantwortlich:<br />
SFM<br />
Vertretung:<br />
SFI<br />
Verantwortlich:<br />
SFM<br />
Verantwortlich:<br />
SFM<br />
Vertretung:<br />
Meister<br />
Verantwortlich:<br />
SFM<br />
Vertretung:<br />
Meister
Lfd.Nr.<br />
ISO<br />
3834-3<br />
17<br />
18<br />
qmh20080414ou.docx<br />
<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 66 von 69<br />
Merkmal gem.<br />
ISO 3834-3 Beschreibung der Abläufe<br />
Kennzeichnung<br />
und<br />
Rückverfolgbarkeit <br />
Qualitätsberichte<br />
in einer Messmittelkartei erfasst, gekennzeichnet<br />
und werden regelmäßig überwacht. Der<br />
Prüfstatus ist mittels Aufkleber dokumentiert.<br />
Messgeräte die die Anforderungen nicht mehr<br />
erfüllen werden abgestuft oder ausgemustert.<br />
Unsere Bauteile erfordern üblicherweise keine<br />
Dokumentation mit Rückführbarkeit auf das<br />
individuelle Bauteil. Bauteile mit Verwendung<br />
in Schienefahrzeugen werden durch den persönlichen<br />
Schlagstempel des verantwortlichen<br />
Schweißers gekennzeichnet.<br />
Üblicherweise sind für die Produkte keine regelmäßigen<br />
Qualitätsberichte erforderlich. Es<br />
werden jedoch wo erforderlich Prüfungen der<br />
Bauteile im Haus und auch bei externen Instituten<br />
durchgeführt. Über diese Prüfungen werden<br />
Berichte erstellt und beim GF Technik<br />
archiviert.<br />
20.2. Definition von Sonderschweißnahtangaben<br />
20.2.1. Allgemeines<br />
Wir verwenden für unsere Ventilatoren standardmäßig nur 2 unterschiedliche<br />
Werkstoffe. Die Anforderungen an das Schweißen dieser Werkstoffe sind in<br />
den folgenden Technologiefeldern definiert. Die Angaben sind verbindlich,<br />
Abweichungen sind nur mit Zustimmung der Schweißaufsichtspersonen<br />
erlaubt.<br />
20.2.2. Werkstoffe<br />
20.2.2.1. Werkstoffgruppe 1 nach ISO CR 15608<br />
EN 10111 DD 11 (alt: StW 22)<br />
Werkstoffnummer: 1.0332<br />
EN 10025-2 S235 JR + AR (alt St 37-2)<br />
Werkstoffnummer: 1.0038<br />
20.2.2.2. Werkstoffgruppe 8.1<br />
EN 10088-2 X5CrNi18-10<br />
Werkstoffnummer 1.4301<br />
Verantwortung<br />
Verantwortlich:<br />
SFM<br />
Vertretung:<br />
Meister<br />
Verantwortlich:<br />
GF Technik<br />
Vertretung:<br />
SFI
<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
20.2.3. Technologiefelder für Zeichnungen<br />
20.2.4. Verwendung<br />
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Seite 67 von 69<br />
Schweißangaben für Bauteile aus DD 11 und S 235<br />
für Schienenfahrzeuge gemäß EN 15085<br />
Anforderung an den Hersteller: CL 2<br />
Schweißverfahren: 141 WIG/135 MAG<br />
Schweißzusatzwerkstoff: (135) DIN EN 440, G3 Si1 mit DB-Zulassung<br />
(141) DIN EN 440, W3 Si1 mit DB-Zulassung<br />
Schutzgas: (135) EN 439 M 24, 86% Ar + 12% CO2 + 2% O2<br />
(141) EN 439 I 1, 100% Ar<br />
Schweißnahtgüte: CP C3<br />
Schweißnahtprüfklasse: CT 4<br />
Schweißnahtprüfung: 100 % VT<br />
Dokumentation: Schlagstempel<br />
Schweißangaben für Bauteile aus X5CrNi18-10, Werkstoffnummer<br />
1.4301 für Schienenfahrzeuge gemäß EN 15085<br />
Anforderung an den Hersteller: CL 2<br />
Schweißverfahren: 141 WIG/135 MAG<br />
Schweißzusatzwerkstoff: (135) EN 12072, G19 9 L Si1 mit DB-Zulassung<br />
(141) EN 12072, W19 9 L Si1 mit DB-Zulassung<br />
Schutzgas: (135) EN 439 M 11, 97,5% Ar + 2,5% CO2<br />
(141) EN 439 I 1, 100% Ar<br />
Schweißnahtgüte: CP C3<br />
Schweißnahtprüfklasse: CT 4<br />
Schweißnahtprüfung: 100 % VT<br />
Nachbehandlung: Entfernen der Anlauffarben durch glasperlstrahlen<br />
Dokumentation: Schlagstempel<br />
Zur Vereinfachung der Organisation werden diese Anforderungen<br />
grundsätzlich bei uns eingeführt. Sie gelten sowohl für Ventilatoren mit<br />
Bahnanwendung als auch für Standardbauteile. Eine Fremdvergabe von<br />
Schweißteilen ohne Anforderung Bahn kann auch an Firmen ohne<br />
Bahnzulassung erfolgen, die Anforderung CL 2 ist dann unwirksam.<br />
Bei neu zu erstellenden Zeichnungen müssen diese Technologiefelder in die<br />
Zeichnung übernommen werden. Bei älteren Zeichnungen gelten die Angaben<br />
ab sofort als Werknormstandard.
qmh20080414ou.docx<br />
<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 68 von 69<br />
21. Definition von Sonderschweißnahtformen<br />
21.1. Allgemeines<br />
Bei der Herstellung der Ventilatorengehäuse werden 2 Stirnwände mit einem Mantel verschweißt.<br />
Die wesentliche Anforderungen an das Bauteil sind hier eine möglichst gute<br />
Ebenheit der Stirnwände sowie eine luft-oder gasdichte Schweißnaht. Die statischen Anforderungen<br />
an die Umfangsschweißnähte sind gering. Es ist deshalb auf eine geringe Wärmeeinbringung<br />
mit kleinen Schweißnahtquerschnitten zu achten. Die in dieser Werknorm<br />
definierten Anforderungen sind durch Produktbeobachtung im Feld sowie durch Versuche<br />
nachgewiesen.<br />
21.2. Beschreibung der Schweißnaht<br />
Die Mantelschweißnähte werden als nicht durchgeschweißte I-Nähte ausgeführt. Als wesentliches<br />
Merkmal wird die Einschweißtiefe E definiert. Die Einschweißtiefe muss mindestens<br />
30% der Blechstärke des dünneren Teiles erreichen.<br />
E = 0,2 X tmin<br />
3. Darstellung in Zeichnungen<br />
Als Symbol wird eine HI-Naht definiert.<br />
21.3. Qualitätsanforderungen<br />
Die Schweißnähte werden in die Schweißnahtklasse CP C3 und die Schweißnahtprüfklasse<br />
CT 4 nach ISO 15085 eingestuft. Dies bedeutet dass die Schweißnähte zu 100 % sichtgeprüft<br />
werden müssen. Die Anforderung an die Nahtgüte ist die Gütegruppe C nach ISO<br />
5817, die Unregelmäßigkeiten 1.2, 4.1 und 4.2 werden nicht bewertet.
21.4. Nachweis und Dokumentation<br />
qmh20080414ou.docx<br />
<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />
Seite 69 von 69<br />
Die Schweißnähte werden ausschließlich mechanisiert geschweißt. Die Schweißparameter<br />
sind in den Schweißprogrammen dokumentiert. Der Nachweis erfolgt über Arbeitsproben.<br />
21.5. Gültigkeit<br />
Diese Werknorm gilt für die Fa. <strong>Klein</strong> und alle Zulieferbetriebe