08.12.2012 Aufrufe

Qualitätsmanagementhandbuch - Karl Klein

Qualitätsmanagementhandbuch - Karl Klein

Qualitätsmanagementhandbuch - Karl Klein

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2008<br />

extern - Kundenanforderung<br />

- Information QMB<br />

- ...<br />

Qualitäts-<br />

Die betroffenen Abteilungen und deren Mitarbeiter sind über die Einführung der Präventivmaßnahmen<br />

zu informieren und bei der Planung mit zu beteiligen.<br />

Der Abteilungsleiter ist für die Dokumentation der eingeführten Maßnahmen verantwortlich,<br />

der QMB für die Anpassung der bestehenden Dokumentation (z.B. Anweisungen,<br />

Arbeitsdokumentation etc.)<br />

management-<br />

handbuch<br />

4.14.1.1 Qualitätsaudits zur Systemverbesserung<br />

Für <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> Ventilatorenbau GmbH<br />

Zur Überprüfung des Qualitätssystems sowie den Abläufen des Unternehmens werden<br />

Qualitätsaudits durchgeführt. Diese werden ausführlich in dem Kapitel 4.17 "Qualitätsaudits"<br />

und in der VA "Qualitätsaudits" beschrieben.<br />

Die aus den Audits abgeleiteten Waldstrasse Korrektur- 24 und Verbesserungsmaßnahmen werden<br />

vom QMB über die Einführung 73773 Aichwald hinaus verfolgt.<br />

Um die Wirksamkeit der eingeführten Maßnahmen zu überprüfen werden gegebenenfalls<br />

Nachaudits durchgeführt.<br />

Schefenacker<br />

<strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> Ventilatorenbau GmbH<br />

14.04.2008


1. Inhaltsverzeichnis<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 2 von 69<br />

1. Vorwort, Vorstellung der Firma <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> Ventilatorenbau GmbH .................................. 7<br />

2. Verantwortung der Leitung ............................................................................................. 9<br />

2.1. Ziel und Zweck ........................................................................................................ 9<br />

2.2. Anwendungsbereich und Zuständigkeiten ............................................................... 9<br />

2.3. Qualitätspolitik / Qualitätsziele ................................................................................. 9<br />

2.3.1. Qualitätspolitik ..................................................................................................... 9<br />

2.3.2. Qualitätsziele: .................................................................................................... 10<br />

2.4. Organisation, Verantwortung und Befugnisse ....................................................... 10<br />

2.4.1. Abb. 01 Organisationsstruktur der Fa. <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> Ventilatorenbau GmbH .......... 10<br />

2.4.2. Mittel .................................................................................................................. 13<br />

2.4.3. Beauftragter der obersten Leitung ..................................................................... 13<br />

2.4.4. Besprechungen und Inhalte ............................................................................... 13<br />

3. Qualitätsmanagement-System ..................................................................................... 15<br />

3.1. Ziel und Zweck ...................................................................................................... 15<br />

3.2. Anwendungsbereich und Zuständigkeiten ............................................................. 15<br />

3.3. Aufbau und Dokumentation des QM-Systems im Gesamtunternehmen ................ 15<br />

3.4. Aufbau des QM -Systems, Struktur der Vorgabedokumente ................................. 16<br />

3.5. Qualitätsplanung zum QM-System ........................................................................ 16<br />

4. Vertragsprüfung ........................................................................................................... 17<br />

4.1. Allgemeines .......................................................................................................... 17<br />

4.2. Aufnahme der Kundenanforderungen ................................................................... 17<br />

4.2.1. Aufnahme von Anfragen, Angeboten und Bestellungen ..................................... 17<br />

4.2.2. Beratung / Rückfragen ....................................................................................... 17<br />

4.3. Prüfen der Machbarkeit ......................................................................................... 17<br />

4.3.1. Technische Machbarkeit .................................................................................... 18<br />

4.3.2. Kaufmännische Machbarkeit / rechtliche Machbarkeit ....................................... 18<br />

4.3.3. Terminliche Machbarkeitsprüfung ...................................................................... 18<br />

4.4. Angebotserstellung / Auftragsbestätigung ............................................................. 18<br />

4.5. Abweichungen / Änderungen ................................................................................ 18<br />

4.6. Terminkontrolle des Auftrages ............................................................................... 19<br />

4.7. Abbildung Organisationsablauf im Vertrieb ............................................................ 19<br />

4.8. Dokumentation ...................................................................................................... 20<br />

5. Entwicklung .................................................................................................................. 21<br />

5.1. Allgemeines .......................................................................................................... 21<br />

5.2. Begriffe ................................................................................................................. 21<br />

5.2.1. Leistungsanpassung .......................................................................................... 22<br />

5.2.2. Entwicklungsvorgaben und -ziele bei Neu- und Weiterentwicklungen ................ 22


qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 3 von 69<br />

5.3. Phasenabschnitte .................................................................................................. 22<br />

5.3.1. Phase 0 - Konzeptphase ................................................................................... 22<br />

5.3.2. Phase 1 - Konstruktionsphase ........................................................................... 23<br />

5.3.3. Phase 2 - Qualifikationsphase ........................................................................... 23<br />

5.3.4. Phase 3 - Entwicklungsverifikationsphase ......................................................... 23<br />

5.3.5. Phase 4 - Vorbereitungsphase .......................................................................... 24<br />

5.3.6. Phase 5 - Produktionsphase: ............................................................................. 24<br />

5.3.7. Phase 6 - Optimierungsphase ........................................................................... 24<br />

5.3.8. Entwicklungsvalidierung .................................................................................... 24<br />

5.3.9. Tabelle Entwicklungsphasen ............................................................................. 25<br />

5.3.10. Entwicklungsüberprüfung ............................................................................... 27<br />

5.3.11. Enwicklungsänderung .................................................................................... 27<br />

5.3.12. Technisches Büro .......................................................................................... 27<br />

6. Beschaffung ................................................................................................................. 28<br />

6.1. Ziel / Zweck ........................................................................................................... 28<br />

6.2. Allgemeines und Anwendungsbereich ................................................................... 28<br />

6.3. Beschaffungsangaben ........................................................................................... 28<br />

6.4. Lieferantenauswahl und Beurteilung ..................................................................... 28<br />

6.5. Zulassung von Lieferanten für weitere Lieferungen ............................................... 29<br />

6.6. Bestellung und Bestellüberwachung ...................................................................... 29<br />

6.7. Verifizierung von beschafften Produkten ............................................................... 29<br />

6.8. Lieferantenbewertung............................................................................................ 29<br />

6.9. Reklamationen ...................................................................................................... 30<br />

6.10. Vorgehen bei Änderungen .................................................................................... 30<br />

7. Lenkung der vom Kunden beigestellten Produkte ........................................................ 31<br />

7.1. Ziel / Zweck ........................................................................................................... 31<br />

7.2. Vorgehensweise und Verantwortung ..................................................................... 31<br />

7.3. Generell gelten für alle Mitarbeiter folgende Sorgfaltspflichten .............................. 31<br />

7.4. Vertraulichkeitsregelung ........................................................................................ 31<br />

8. Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Produkten ................................................ 32<br />

8.1. Ziel und Zweck ...................................................................................................... 32<br />

8.2. Anwendungsbereich .............................................................................................. 32<br />

8.3. Vorgehen und Zuständigkeiten .............................................................................. 32<br />

8.3.1. Identifikation ...................................................................................................... 32<br />

8.3.2. Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit ............................................................. 32<br />

8.3.3. Zuständigkeiten ................................................................................................. 32<br />

9. Prozeßlenkung ............................................................................................................. 33<br />

9.1. Ziel / Zweck ........................................................................................................... 33


qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 4 von 69<br />

9.2. Planung des Fertigungs- und Montageprozesses (Produktionsprozesses) ............ 33<br />

9.2.1. Produktionsabläufe, Verfahren und Prüfungen .................................................. 33<br />

9.2.2. Ablaufschema PPS (Produktion, Planung, Steuerung) ...................................... 34<br />

9.2.3. Betriebsmittel und Anlagen ................................................................................ 35<br />

9.2.4. Qualifikation ....................................................................................................... 35<br />

9.2.5. Produktionslenkung und -Steuerung .................................................................. 35<br />

9.2.6. Instandhaltung/Wartung und Pflege von Prozesseinrichtungen ......................... 36<br />

9.2.7. Prozessoptimierungen ....................................................................................... 36<br />

10. Prüfungen .................................................................................................................... 37<br />

10.1. Ziel und Zweck ...................................................................................................... 37<br />

10.2. Anwendungsbereich .............................................................................................. 37<br />

10.3. Begriffsdefinition .................................................................................................... 37<br />

10.4. Prüfungen an Material und Produkt ....................................................................... 37<br />

10.5. Selbstprüfung ........................................................................................................ 37<br />

10.6. Zwischenprüfung ................................................................................................... 38<br />

10.7. Endprüfung ........................................................................................................... 38<br />

10.8. Eingangsprüfung / Wareneingangsprüfung ........................................................... 38<br />

10.9. Erstmusterprüfung ................................................................................................. 39<br />

10.10. Laufprüfungen (fliegende, sporadische Produktkontrolle) .................................. 39<br />

10.11. Prüfplanung ....................................................................................................... 39<br />

10.12. Dokumentation .................................................................................................. 40<br />

11. Prüfmittelüberwachung ................................................................................................. 41<br />

11.1. Ziel / Zweck ........................................................................................................... 41<br />

11.2. Anwendungs.- Geltungsbereich und allgemeine Abläufe ....................................... 41<br />

11.2.1. Anwendungsbereich ....................................................................................... 41<br />

11.2.2. Geltungsbereich und allgemeine Abläufe ....................................................... 41<br />

11.2.3. Prüfmittelverwalter ......................................................................................... 42<br />

11.2.4. Anwender ....................................................................................................... 42<br />

11.3. Vorgehensweise und Zuständigkeiten bei der Prüfmittelüberwachung .................. 42<br />

11.3.1. Regelungen für die Produkte bei fehlerhafte Prüfmittel................................... 42<br />

11.3.2. Neubeschaffung eines Prüfmittels .................................................................. 43<br />

11.3.3. Periodische Überprüfungen ............................................................................ 43<br />

11.3.4. Außerperiodische Nachprüfungen ................................................................. 43<br />

11.3.5. Dokumentation der Überprüfungen ................................................................ 43<br />

11.3.6. Registrierung / Kennzeichnung ...................................................................... 44<br />

12. Prüfstatus ..................................................................................................................... 45<br />

12.1. Ziel und Zweck ...................................................................................................... 45<br />

12.2. Anwendungsbereich .............................................................................................. 45


qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 5 von 69<br />

12.3. Vorgehen und Zuständigkeiten .............................................................................. 45<br />

12.4. Kennzeichnung von geprüften Teilen .................................................................... 45<br />

12.5. Sperrlager ............................................................................................................. 46<br />

13. Lenkung fehlerhafter Produkte ..................................................................................... 47<br />

13.1. Ziel und Zweck ...................................................................................................... 47<br />

13.2. Anwendungsbereich .............................................................................................. 47<br />

13.3. Vorgehen und Zuständigkeiten .............................................................................. 47<br />

13.4. Kennzeichnung der fehlerhaften Teile: .................................................................. 47<br />

13.5. Disposition der fehlerhaften Teile: ......................................................................... 47<br />

13.6. Behandlung fehlerhafter Produkte während der Beschaffung ................................ 48<br />

13.7. Reklamation beim Lieferanten ............................................................................... 48<br />

13.8. Behandlung fehlerhafter oder unvollständiger Abläufe/Verfahren .......................... 48<br />

13.9. Sonderfreigaben .................................................................................................... 48<br />

14. Korrekturmaßnahmen- und Vorbeugemaßnahmen ...................................................... 49<br />

14.1. Ziel / Zweck ........................................................................................................... 49<br />

14.2. Prinzipieller Ablauf von Korrekturmaßnahmen....................................................... 49<br />

14.3. Verantwortlichkeiten / Grundregeln / Prinzipielle Vorgehensweise ........................ 50<br />

14.3.1. Grundsätzliches ............................................................................................. 50<br />

14.3.2. Fehler werden, wenn immer möglich, an der Ursache behoben ..................... 50<br />

14.3.3. Verursacherprinzip ......................................................................................... 50<br />

14.3.4. Kontinuierliche Verbesserungen der Produkte, Abläufe und Prävention ......... 50<br />

14.3.5. Informationscyclus Vorfälle – Korrekturen - Präventionen .............................. 51<br />

15. Handhabung, Lagerung, Verpackung, Konservierung und Versand ............................. 52<br />

15.1. Allgemeines .......................................................................................................... 52<br />

15.2. Handhabung ......................................................................................................... 52<br />

15.3. Transport innerhalb des Werkes ........................................................................... 53<br />

15.4. Externer Transport ................................................................................................ 53<br />

15.5. Lagerung ............................................................................................................... 53<br />

15.6. Verpackung und Versand ..................................................................................... 54<br />

16. Lenkung von Qualitätsaufzeichnungen ......................................................................... 55<br />

16.1. Ziel und Zweck ...................................................................................................... 55<br />

16.2. Anwendungsbereich und Zuständigkeiten ............................................................. 55<br />

16.2.1. Zusammenstellung der Qualitätsaufzeichnungen ........................................... 55<br />

16.2.2. Art, Ersteller, Eintragung, Ablageort und Ablagedauer der Dokumente ............ 55<br />

16.2.3. Dokumentation ............................................................................................... 55<br />

16.2.4. Aufbewahrung und Schutz ............................................................................. 56<br />

16.2.5. Datensicherung .............................................................................................. 56<br />

17. Personal / Schulung ..................................................................................................... 57


qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 6 von 69<br />

17.1. Ziel / Zweck ........................................................................................................... 57<br />

17.2. Dokumentation ...................................................................................................... 57<br />

17.3. Qualifikation, Ausbildung /Schulung ...................................................................... 57<br />

17.3.1. Neue Mitarbeiter............................................................................................. 57<br />

17.3.2. Zusätzliche Aus- und Weiterbildung – Bedarfsermittlung ............................... 57<br />

17.3.3. Bedarf an interner Schulung ........................................................................... 58<br />

17.3.4. Bedarf an externer Schulung .......................................................................... 58<br />

18. Wartung ....................................................................................................................... 59<br />

18.1. Allgemeines .......................................................................................................... 59<br />

18.2. Reklamationsbearbeitung: ..................................................................................... 59<br />

18.3. Nutzung der Kundenrückmeldungen über die Qualität der Geräte......................... 59<br />

19. Statistische Methoden .................................................................................................. 60<br />

19.1. Allgemeines .......................................................................................................... 60<br />

19.2. Anwendungen der Methoden im Unternehmen ..................................................... 60<br />

20. Bahnanwendungen – Schweißen von Schienenfahrzeugen und Fahrzeugteilen .......... 61<br />

20.1. Organisationsbeschreibung nach ISO 3834-3 und EN 15085 ................................ 61<br />

20.1.1. Allgemeines ................................................................................................... 61<br />

20.1.2. Beschreibung der Abläufe nach ISO 3834-3 .................................................. 61<br />

20.2. Definition von Sonderschweißnahtangaben .......................................................... 66<br />

20.2.1. Allgemeines ................................................................................................... 66<br />

20.2.2. Werkstoffe ...................................................................................................... 66<br />

20.2.3. Technologiefelder für Zeichnungen ................................................................ 67<br />

20.2.4. Verwendung ................................................................................................... 67<br />

21. Definition von Sonderschweißnahtformen .................................................................... 68<br />

21.1. Allgemeines .......................................................................................................... 68<br />

21.2. Beschreibung der Schweißnaht ............................................................................. 68<br />

21.3. Qualitätsanforderungen ......................................................................................... 68<br />

21.4. Nachweis und Dokumentation ............................................................................... 69<br />

21.5. Gültigkeit ............................................................................................................... 69


qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 7 von 69<br />

1. Vorwort, Vorstellung der Firma <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> Ventilatorenbau GmbH<br />

Die Geschichte der Firma begann mit einer Metalldrückerei, die <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> 1950 gründete.<br />

Auch für Ventilatoren fertigte er Drückerteile, und dachte sich eines Tages: Die müsse man<br />

doch besser bauen können – leichter, flexibler, wandlungsfähiger. 1963 produzierte <strong>Karl</strong><br />

<strong>Klein</strong> das erste Ventilatorgehäuse aus Stahlblech. Maschinen- und Anlagenbauer jubilierten<br />

über die neue Leichtigkeit, denn <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong>s Ventilatoren eröffneten eine bisher nicht bekannte<br />

Vielfalt an Formen und maßgeschneiderten Lösungen.<br />

Heute gilt die <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> GmbH weltweit als Spezialist für Radialventilatoren. Qualifizierte<br />

und hochmotivierte Mitarbeiter engagieren sich jeden Tag für den hohen Qualitätsstandard<br />

des Unternehmens, das in zehn europäischen Ländern vertreten ist. Der schwäbische<br />

Ventilatorenhersteller aus Aichwald setzt auf den Wirtschaftsstandort Deutschland –<br />

hier wird auch in Zukunft die Entwicklung, Konstruktion und Produktion der Ventilatoren<br />

stattfinden.<br />

Der Spezialist für Kniffliges<br />

Präzision, Innovation und Belastbarkeit zeichnen die Radialventilatoren von <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> aus.<br />

Die Anwendungsbereiche sind vielfältig: Baumaschinen, Schaltschränke, Trocknungsanlagen,<br />

Filteranlagen, Räucheranlagen, Bäckereimaschinen, Labortechnik, Schiffsbau, Absauganlagen,<br />

Schmiedetechnik und vieles mehr. Mit erstklassiger Verarbeitung und optimiertem<br />

Design ist das Unternehmen nicht nur im Serien- bau erfolgreich. Gerade in der<br />

Entwicklung von Speziallösungen ist die <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> GmbH welt- weiter Ansprechpartner<br />

geworden – denn außergewöhnlichen Anforderungen begegnete die Firma mit innovativer<br />

Technik und jahrzehntelanger Erfahrung.<br />

Individuell durch INNOVATION<br />

Präzise Vielfalt für viele Gelegenheiten<br />

Die <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> GmbH baut geräuscharme Nieder-, Mittel- und Hochdruckventilatoren mit<br />

einer Antriebsleistung bis 15 kw oder Volumenströmen bis 18.000 m³/h.<br />

Hybridventilatoren, explosionsgeschütze und mobile Ventilatoren erweitern die Produktpalette.<br />

Mit der großen Fertigungstiefe durch variable Leistungsspektren, Gehäuse aus unterschiedlichsten<br />

Materialien und einem breit gefächerten Angebot an Zubehör, kann jede<br />

Kundenanfrage individuell beantwortet werden.<br />

Immer einen Schritt voraus<br />

Fortschritt wird in der <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> GmbH nicht nur theoretisch gross geschrieben. Der gelebte<br />

Innovationsgedanke zeigt sich besonders in der Entwicklungsabteilung, dem Herzstück des<br />

Unternehmens. In den hauseigenen Kammerprüfständen werden Kennlinien und Schalldruckpegel<br />

ermittelt. So können die Anforderungen der Kunden stets erfüllt und kontinuierlich<br />

neue, optimierte Produkte entwickelt werden.<br />

Die Frequenzumrichtertechnologie beispielsweise zählt im Hause <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> zu den technischen<br />

Glanzpunkten. Damit lassen sich gezielte Arbeitspunkte ansteuern, und die Drehzahl<br />

kann abweichend von der Nenndrehzahl beliebig darüber oder darunter gefahren werden.


qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 8 von 69<br />

Die weit reichenden Erfahrungen und das Know-how, das die <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> GmbH im Bereich<br />

Niederdruckventilatoren erworben hat, ermöglichen nun die kompetente Konzipierung der<br />

Nieder-, Mittel- und Hochdruck-Ventilatoren-Reihe.


2. Verantwortung der Leitung<br />

2.1. Ziel und Zweck<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 9 von 69<br />

In diesem Abschnitt wird die Qualitätspolitik des Unternehmens dokumentiert, die<br />

Unternehmensorganisation dargestellt und das Review des Qualitätmanagementsystems<br />

durch die Unternehmensleitung beschrieben.<br />

2.2. Anwendungsbereich und Zuständigkeiten<br />

Dieser Abschnitt gilt im gesamten Unternehmen<br />

2.3. Qualitätspolitik / Qualitätsziele<br />

2.3.1. Qualitätspolitik<br />

Unser Qualitätsziel ist eine umfassende Unternehmensqualität. Dies bedeutet für uns die<br />

Erwartungen aller Kunden zu erfüllen.<br />

Vor allem wollen wir unsere Kunden dahingehend unterstützen, ihre eigenen Ziele zu erreichen.<br />

Dies wollen wir durch eine offene Kommunikation und Zusammenarbeit auf allen<br />

Ebenen gewährleisten.<br />

Vollständige partnerschaftliche Integration der Kunden, enge Zusammenarbeit mit den Lieferanten,<br />

Teamarbeit, Mitarbeiter, die eigenverantwortlich arbeiten, und klare Vereinbarungen<br />

über die zu erwartenden Leistungen, sind Hauptbestandteil unserer Qualitätspolitik.<br />

Qualität zu erbringen, liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Mitarbeiters. Er trägt an<br />

seinem Arbeitsplatz durch eigenverantwortliches Arbeiten zur Verwirklichung unserer Qualitätsziele<br />

bei.<br />

Durch regelmäßige Besprechungen wird eine kontinuierliche Verbesserung unserer Qualitätsziele<br />

gewährleistet. Dadurch können wir schnell auf sich verändernde Situationen reagieren.<br />

Unter modernsten Umweltschutzaspekten produzieren z.B.:<br />

� kein FCKW<br />

� recyclebare Verpackungen<br />

� Wasserrückgewinnung<br />

� Maschinenkühlung mit Regenwasser<br />

� geringster Sonderabfall<br />

Kurze Lieferzeiten unter Einbeziehung der Zulieferer und Optimierung der Abläufe.


2.3.2. Qualitätsziele:<br />

Die Firma <strong>Klein</strong> will:<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 10 von 69<br />

� Fehlerfreie Auslieferung ohne Kundenreklamationen.<br />

� Strikte Einhaltung der bestätigten Termine<br />

� Der letzte Auslieferungstag der bestätigten Lieferwoche sollte immer mittwochs<br />

sein.<br />

� Auf Basis der bestehenden Technologien die Produktpalette im<br />

� Nieder-, Mittel-, und Hochdruckbereich marktorientiert erweitern und ausbauen.<br />

� Hohe Kundenzufriedenheit<br />

2.4. Organisation, Verantwortung und Befugnisse<br />

Im folgenden Abschnitt werden die Organisationsstruktur der Firma <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> Ventilatorenbau<br />

GmbH sowie die Aufgaben der mit qualitätsbeeinflussenden Tätigkeiten befassten Personen<br />

beschrieben.<br />

Buchhaltung<br />

Lager<br />

Herr Schefenacker<br />

Technisches Büro<br />

Entwicklung<br />

Herr Wenzel<br />

Montage<br />

Herr Simonis<br />

Endmontage<br />

Motorenbau<br />

Reparatur<br />

Lackierung<br />

Packerei<br />

Produktion<br />

Arbeitsvorbereitung<br />

Herr Schefenacker<br />

Geschäftsführer<br />

Herr Scheffel<br />

(Vorsitzender)<br />

Herr Lindovsky (Technik<br />

Qualitätsmanagementbeauftragter<br />

Herr Schefenacker<br />

Fertigung<br />

Herr Köhler<br />

Stanzen<br />

Ziehen<br />

Zuschnitt<br />

Werkzeugbau<br />

Ausbildung<br />

Drehen<br />

Biegen<br />

Vertrieb<br />

Herr Schur<br />

Aufsichtsrat<br />

Herr Armbruster<br />

Schlosserei<br />

Herr Toth<br />

Plasmaschneiden<br />

Schweißen<br />

Punkten<br />

Stanz.-Nippelmaschine<br />

Einkauf<br />

Herr Scheffel<br />

2.4.1. Abb. 01 Organisationsstruktur der Fa. <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> Ventilatorenbau GmbH<br />

EDV<br />

Herr Schefenacker<br />

Generell:<br />

Jeder Mitarbeiter ist für die Qualität seiner Leistung und des Produktes in seinem Aufgabenbereich<br />

selbst verantwortlich. Er hat die Pflicht, Abweichungen an Produkt und Prozesse<br />

aufzuzeigen (Fehlerbericht / Information des Vorgesetzten) und bei Störungen den Prozess<br />

zu stoppen, wenn Mensch, Maschine oder Produkt gefährdet sind.


2.4.1.1. Geschäftsführung<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 11 von 69<br />

Der Geschäftsführer (Vorsitzender) leitet die Geschäfte im kaufmännischen Bereich der<br />

Firma. Er legt die Produktstrategie fest. Ebenso ist er für die Investitionen, sowie für die<br />

Jahresplanung der Firma verantwortlich.<br />

Ihm unterstehen der Qualitätsmanagementbeauftragte, die Buchhaltung, das Qualitätsmanagement,<br />

die Entwicklung, das Technische Büro, der Einkauf, der Vertrieb, die Fertigung,<br />

die Montage, sowie die Arbeitsvorbereitung.<br />

Der Geschäftsführer (Technik) leitet die Entwicklung und das Technische Büro, er ist für<br />

neue Konzepte im Betrieb, Maschinen und Betriebsmittel zuständig.<br />

2.4.1.2. Qualitätsmanagementbeauftragter (QMB)<br />

Er hält das QM-Systems aufrecht, bezieht die Mitarbeiter ein, die direkten Einfluss auf die<br />

Produkt- und Prozessqualität nehmen. Er ist für die ständige Verbesserung des Systems<br />

verantwortlich.<br />

Der QMB ist Ansprechpartner für alle Mitarbeiter in Bezug auf qualitätsrelevante Belange.<br />

Gleichzeitig muss der QMB der Geschäftsführung regelmäßig einen Überblick über das<br />

QM-System in Form eines Qualitätsberichtes geben. Dies dient als Grundlage für die Aufrechterhaltung<br />

und Verbesserungen des QM-Systems und der Qualitätsfähigkeit des Unternehmens.<br />

Er ist nach außen sowie nach innen der Verantwortliche für das Qualitäts-<br />

Managementsystem, und dient als "Schnittstelle" zu externen QM-Organisationen.<br />

Er ist für die Qualitätsplanung zuständig und unterstützt die Mitarbeiter im Unternehmen,<br />

dass Prüfungen auch in der Praxis fachgerecht durchgeführt werden.<br />

Dem QMB steht als ausführende Funktion der Qualitätsprüfer zur Seite.<br />

Der QMB führt sporadische Kontrollen der Produkte in der Produktion und Montage durch<br />

um das Qualitätsniveau zu überprüfen. Unter Qualitätsniveau der Fertigung verstehen wir<br />

eine Produktqualität mit minimalstem Fehleranteil, Fertigungsqualität mit geringstem Ausschussanteil<br />

sowie eine hohe Mitarbeiterdisziplin bei der Selbstprüfung.<br />

Zu seinen Befugnissen gehört z.B. das Sperren fehlerhafter Teile und Produkten oder das<br />

Veranlassen von Produktionstops bei evtl. auftretenden Fehlern. Eine Aufhebung der eingeleiteten<br />

Maßnahmen kann nur in Absprache mit dem QMB erfolgen.<br />

2.4.1.3. Wareneingangsprüfer<br />

Ihm obliegt die Wareneingangsprüfung.<br />

Aufgabe des Qualitätsprüfers ist es, die Qualität der angelieferten Waren für den Einsatz in<br />

der Fertigung sicherzustellen (Wareneingangsprüfung)<br />

2.4.1.4. Buchhaltung<br />

Die Mitarbeiter/innen sind für das Rechnung.- und Mahnwesen in der Firma verantwortlich.<br />

Auch die Daten für den Steuerberater werden von der Buchhaltung entsprechend aufbereitet.


2.4.1.5. Entwicklung<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 12 von 69<br />

Der Entwicklungsleiter ist für die Produkt-, Prozess-und Verfahrensentwicklung, sowie die<br />

Produktverbesserung in der Firma verantwortlich. Er unterstützt den Vertrieb bei der Kundenberatung<br />

in technischen Belangen.<br />

2.4.1.6. Technisches Büro<br />

Der Leiter des Technischen Büros ist für die technische Spezifikation unserer verschiedenen<br />

Produkte verantwortlich. Das TB erstellt Teilestammdaten im PPS (EDV) mit den dazugehörigen<br />

Stücklisten und CAD Zeichnungen.<br />

Ebenso ist sie wie die Entwicklung an der Kundenberatung mit den besonderen Anforderungswünschen<br />

beteiligt.<br />

Zu seinem Verantwortungsbereich gehört die Beschaffung und Aktualisierung der für das<br />

Unternehmen benötigten externen Normen und Richtlinien.<br />

2.4.1.7. Einkauf<br />

Der Einkauf ist für jede Art von Beschaffungen in der Firma zuständig. Jedes zu beschaffende<br />

Teil, sei es für die Fertigung unserer Produkte oder aber für die Verwaltung, muss<br />

über den Einkauf beschafft werden.<br />

Bei Reklamationen von Kaufteilen setzt er sich er sich direkt mit dem Lieferant in Verbindung.<br />

Der Einkauf ist der zentrale Ansprechpartner für die Lieferanten. Von ihm werden die Lieferanten<br />

in regelmäßigen Abständen bewertet, Neulieferanten ausgewählt, beurteilt und als<br />

Stammlieferant zugelassen.<br />

2.4.1.8. Vertrieb<br />

Der Vertrieb bildet das Bindeglied zwischen dem Kunden und unserem Unternehmen.<br />

Der Vertriebsleiter ist für die Kundenberatung, Kundenbetreuung, Kundenzufriedenheit und<br />

den Reklamationsbearbeitungsprozess verantwortlich.<br />

Dem Vertrieb ist der Versand unterstellt.<br />

2.4.1.9. Fertigung<br />

Der Fertigungsmeister ist für die Produktion von Bauteilen unserer Produkte verantwortlich.<br />

Der Fertigung unterstellt sind die Abteilungen Punkten, Stanzen, Ziehen, Drücken, Drehen,<br />

Induktionspressen sowie der eigene Werkzeugbau und Ausbildung.<br />

2.4.1.10. Montage<br />

Der Montagemeister ist für die Komplettierung der zum Zusammenbau unserer Produkte benötigten<br />

Teile verantwortlich. Dazu gehören der Motorenbau sowie die komplette Produktmontage.<br />

Die Montage führt an den Produkten eine Endprüfung durch. Dem Montagemeister sind die Lackiererei<br />

sowie die Packerei unterstellt.


2.4.1.11. Arbeitsvorbereitung<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 13 von 69<br />

Der AV Leiter ist für die Arbeitsvorbereitung sowie für die Stammdaten wie z.B. Arbeitspläne,<br />

Steuerung der Losgrösen, Sicherheitsbestände usw. verantwortlich.<br />

Die Arbeitsvorbereitung hat die Verantwortung für die Fertigungsauftragsbearbeitung / Disposition<br />

/ Fertigungssteuerung und die Kontrolle der Produktion sowie das Lager.<br />

Er ist für die Koordination der produktionstechnischen Abläufe des Unternehmens verantwortlich.<br />

Ebenso ist er in diesem Bereich für die Kapazitätsplanung, Produktionsmenge,<br />

Produktionszeiten, Prozesse, Werkzeuge, Sonderfreigaben in QS Belangen sowie für Problemlösungen<br />

verantwortlich.<br />

2.4.2. Mittel<br />

Die Geschäftsführung verpflichtet sich, die erforderlichen Mittel für die Aufrechterhaltung<br />

und Weiterführung des Qualitätsmanagementsystems und zur Erfüllung der Qualitätsanforderungen<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

Die ständige Weiterbildung des Personals wird sowohl durch interne wie auch externe Schulungsseminare<br />

gewährleistet (siehe Abschnitt 4.18 Schulung).<br />

2.4.3. Beauftragter der obersten Leitung<br />

Die Geschäftsführung der Firma <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> Ventilatorenbau GmbH hat Herrn Ulrich Schefenacker<br />

zum Qualitätsmanagementbeauftragten (QMB) ernannt.<br />

Dem QMB sind alle Befugnisse gegeben, die benötigt werden, um die Qualitätsziele zu<br />

erreichen, die Produktqualität sicherzustellen und das QM-System aufrechtzuhalten und zu<br />

verbessern. Dazu gehört auch die übergeordnete Weisungsbefugnis in allen Qualitätsfragen.<br />

Der QMB hat die Befugnis sicherzustellen, dass Forderungen an das Qualitätsmanagementsystem<br />

festgelegt, verwirklicht und für die Zukunft erhalten und verbessert werden.<br />

2.4.4. Besprechungen und Inhalte<br />

2.4.4.1. Postbesprechung<br />

Täglich findet die Postbesprechung unter der Leitung der Geschäftsführung statt, an denen<br />

die Fachfunktionsleiter teilnehmen.<br />

� alle qualitätsrelevanten Belange<br />

� Verbesserungen des Fertigungsprozesses<br />

� Problemlösungen<br />

� Erfassen von auftragsspezifischen Problemen und deren technischen Klärung<br />

� Auftragseingang<br />

� Auftragsausgang<br />

� Reklamationen


2.4.4.2. Meisterbesprechung<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 14 von 69<br />

Immer am Montag findet eine Meisterbesprechung unter der Leitung der Geschäftsführung<br />

statt, an denen die Meister, der QMB und der AV-Leiter teilnehmen.<br />

� alle qualitätsrelevanten Belange<br />

� Verbesserungen des Fertigungsprozesses<br />

� Problemlösungen<br />

� Erfassen von auftragsspezifischen Problemen und deren technischen Klärung<br />

� Auftragseingang<br />

� Auftragsausgang<br />

� Reklamationen<br />

2.4.4.3. Jahreszielplanungsgespräch<br />

Umsätze<br />

Investitionen<br />

Schulung<br />

Soll-/Ist-Vergleich der Ziele


3. Qualitätsmanagement-System<br />

3.1. Ziel und Zweck<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 15 von 69<br />

Das Qualitätssicherungssystem soll uns dazu dienen, den hohen Qualitätsstandard, den wir<br />

uns gesetzt haben und die Qualitätsanforderungen, die unsere Kunden an uns stellen sicherzustellen.<br />

Es soll uns aber auch dazu dienen, unsere Abläufe und Verfahren laufend zu verbessern,<br />

die Umsetzung unserer Geschäftspolitik zu sichern und uns bei der Erfüllung unserer Ziele<br />

zu unterstützen.<br />

Unseren Kunden soll es neben unserer kompetenten und intensiven Zusammenarbeit eine<br />

Hilfe geben, uns und unsere Qualitätsfähigkeit einzuschätzen.<br />

3.2. Anwendungsbereich und Zuständigkeiten<br />

Das QM-System gilt für alle Prozesse, Produkte und Dienstleistungen in allen Phasen der<br />

Entstehung bis zur Nutzungphase und bezieht alle Mitarbeiter der Fa. <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> Ventilatorenbau<br />

GmbH mit ein.<br />

3.3. Aufbau und Dokumentation des QM-Systems im Gesamtunternehmen<br />

Die verbindlichen Vorgaben, Regelungen und Richtlinien für unser Unternehmen sind in<br />

diesem Qualitätshandbuch zusammengefasst. Für Wartung und Pflege ist der QMB verantwortlich.<br />

Zur Umsetzung gibt es für unser Unternehmen Regelungen und Richtlinien wie:<br />

� Organigramm<br />

� Verfahrensanweisungen<br />

� Arbeitsanweisungen<br />

� detaillierte Fertigungsinformationen (Arbeitsplänen, Fertigungsaufträge, Lohnscheine,<br />

Lagerentnahmelisten, Stücklisten, Zeichnungen etc.)<br />

� Produktbeschreibungen<br />

diese Richtlinien werden durch die Geschäftsführung oder von Ihnen beauftragten Funktionen<br />

/ Mitarbeitern herausgegeben. Die Regelungen sind in Form von Papierkopien jedem<br />

Mitarbeiter verfügbar.


qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 16 von 69<br />

3.4. Aufbau des QM -Systems, Struktur der Vorgabedokumente<br />

Gesamtes<br />

Unternehmen<br />

Prozeßebene<br />

(Abteilungen/Bereiche)<br />

Arbeitsplatz<br />

Sachgebiet<br />

Die Abbildung zeigt schematisch die Struktur und Zusammenhänge der einzelnen Vorgabedokumente<br />

unseres Qualitätsmanagementsystems.<br />

Den wesentlichen Teil der Vorgabedokumentation bilden die Arbeitsanweisungen. Jede<br />

Abteilung besitzt für die qualitätsrelevanten Tätigkeiten Arbeitsanweisungen, die die Abläufe,<br />

Aufgaben und Verantwortungen im Detail regeln.<br />

3.5. Qualitätsplanung zum QM-System<br />

QM-<br />

Handbuch<br />

Verfahrensanweisungen<br />

Arbeits anweisungen<br />

und<br />

Fertigungspapiere<br />

(PPS-System)<br />

Formulare<br />

Checklisten<br />

Protokolle<br />

Spezifikationen<br />

Normen etc.<br />

Firmenpolitik, Grundsätze und Ziele,<br />

Aufbau- u. Ablauforganisation,<br />

betriebsübergreifende Zusammenhänge<br />

um die Qualitätsfähigkeit des Unternehmens<br />

sicherzustellen<br />

Prozeß- und aufgabenorganisatorische<br />

Regelungen, sowie bereichsübergrei-<br />

fende Regelungen auf führungs-und<br />

operativer Ebene zur Schaffung qualitätsgerechter<br />

Verfahren u. Prozesse<br />

Individuelle Regelungen von<br />

Einzelheiten und Vorgaben zur<br />

qualitätsgerechten Arbeitsausführung<br />

im Arbeitsumfeld<br />

Generell besteht der QM-Plan unserer Produkte aus seinen zu dem Fertigungsauftrag gehörenden<br />

Fertigungsunterlagen im PPS-System und den Vorgaben in den Arbeitsanweisungen.<br />

Schon in der Entwicklung und Planung von Produkten oder Produktteilen werden durch die<br />

Entwicklung in Zusammenarbeit mit den Fachfunktionen und dem QMB eventuelle kritische<br />

Produktmerkmale und Arbeitsschritte für neue Produkte betrachtet und dazu Prüfmerkmale<br />

festgelegt und entsprechende Prüfabläufe mit Prüfkriterien in Prüfanweisungen von der<br />

Entwicklung in Zusammenarbeit mit dem QMB definiert. Diese werden in den Fertigungsunterlagen<br />

(PPS-System Fertigungslisten/Arbeitspapiere) teilenummerbezogen für den Produktionsablauf<br />

integriert.<br />

Bei der Angebots- und Auftragsabwicklung werden vom Vertrieb die besonderen Kundenanforderungen<br />

aufgenommen und mit dem QMB sowie den Fachfunktionen in der Postbesprechung<br />

erörtert. Kritische Anforderungen oder spezielle Merkmale (Toleranzen, Eigenschaften<br />

etc.) die vom Kunden an das Produkt gestellt werden und nicht im bestehenden<br />

Produktionsablauf der vorhandenen Produkte, Produktfamilien berücksichtigt sind,<br />

werden vom QMB mit speziellen Prüfschritten in den Fertigungsunterlagen berücksichtigt<br />

und durch die Produktion auf Erfüllung überprüft.<br />

Generelle teilenummernunabhängige Prüfungen sind detailliert in den Arbeitsanweisungen<br />

festgelegt.


4. Vertragsprüfung<br />

4.1. Allgemeines<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 17 von 69<br />

Unsere Produkte werden über Vertretungen und Handelspartner, die der Verkaufsabteilung<br />

angegliedert sind, oder dem Verkauf selbst, vertrieben.<br />

4.2. Aufnahme der Kundenanforderungen<br />

4.2.1. Aufnahme von Anfragen, Angeboten und Bestellungen<br />

In jedem Fall werden alle Aufträge vom Verkauf schriftlich aufgenommen (Papier / EDV).<br />

Kundenaufträge können Anfragen, Bestellungen, Angebote, etc. sein.<br />

Kundenaufträge (telefonisch, schriftlich) werden auf Vollständigkeit der Angaben hinsichtlich<br />

technischer Daten mit Hilfe des Online-Sachmerkmal-Suchsystems (OSS) überprüft,<br />

sowie die Transport- und Lieferbedingungen, Termine und Zahlungsbedingungen aufgenommen.<br />

4.2.2. Beratung / Rückfragen<br />

Die Kundenberatung erfolgt je nach Produktspezifikation des Kundenwunsches entweder<br />

durch den technischen Vertrieb im Innendienst oder durch die technische Abteilung oder<br />

durch den zuständigen Außendienstvertreter.<br />

Die Beratung kann sowohl am Telefon als auch beim Kunden Vorort erfolgen.<br />

Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit den Außendienst oder, falls erforderlich, zusätzlich<br />

einen Techniker anzufordern um seine Probleme oder Vorstellungen an seinem Produkt zu<br />

erörtern.<br />

Die zur Problemstellung entsprechenden Lösungsvorschläge werden unmittelbar in Form<br />

von Datenblättern und technische Daten, falls erforderlich CAD Zeichnungen oder durch ein<br />

konkretes Angebot dem Kunden unterbreitet.<br />

Sind Angaben von Kunden für die Abwicklung eines zukünftigen Auftrages nicht vollständig,<br />

erfolgt eine Rücksprache mit dem Kunden, die der Klärung bzw. Beratung über das gewünschte<br />

Produkt und den Bedingungen der Lieferung / Zahlung dienen. Daraus sich ergebende<br />

Änderungen werden in der Originalanforderung dokumentiert.<br />

4.3. Prüfen der Machbarkeit<br />

Alle Aufträge werden auf:<br />

� technische / terminliche Machbarkeit<br />

� kaufmännische Machbarkeit<br />

� rechtliche Machbarkeit<br />

geprüft.


4.3.1. Technische Machbarkeit<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 18 von 69<br />

Wir unterscheiden zwei Arten des Ablaufes für die technische Machbarkeitsprüfung:<br />

ist nach den vorliegenden Anforderungen schon ein Produkt gefertigt worden, d. h., ist eine<br />

Teilenummer im PPS (EDV) angelegt, dessen Spezifikation der des Kunden entspricht, so<br />

handelt es sich um einen "Standardauftrag". Eine weitere technische Machbarkeitsprüfung<br />

braucht nicht mehr zu erfolgen, da alle technischen Informationen, Zeichnungen und Arbeitspapiere<br />

im System vorhanden sind.<br />

Zeigt die Prüfung mit dem OSS, dass bislang noch kein Produkt mit den vom Kunden genannten<br />

Parametern gefertigt wurde (keine Teilenummer im PPS angelegt), dann erfolgt<br />

die technische Machbarkeitsprüfung in Zusammenarbeit mit den technischen Fachfunktionen<br />

in der täglichen Postbesprechung.<br />

4.3.2. Kaufmännische Machbarkeit / rechtliche Machbarkeit<br />

Alle Aufträge / Anfragen werden vom Verkauf überprüft, ob die vom Kunden gestellten Anforderungen<br />

mit unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen übereinstimmen.<br />

Werden Abweichungen festgestellt, wird unverzüglich vom Verkauf Rücksprache mit der<br />

Geschäftsführung gehalten. Hierüber wird in Verbindung mit dem Kunden versucht, eine<br />

Einigung zu erzielen.<br />

4.3.3. Terminliche Machbarkeitsprüfung<br />

Bei Anfragen / Aufträgen / Angeboten wird vom Verkauf in Zusammenarbeit mit der Arbeitsvorbereitung<br />

(AV) geprüft, ob der gewünschte Liefertermin des Kunden realisiert werden<br />

kann.<br />

4.4. Angebotserstellung / Auftragsbestätigung<br />

Nach durchgeführter Machbarkeitsprüfung wird vom Verkauf das Angebot nach den festgelegten<br />

und abgestimmten Kundenanforderungen erstellt und an den Kunden weitergeleitet.<br />

Wird der Auftrag vom Kunden erteilt, bekommt der Kunde grundsätzlich vom Verkauf eine<br />

Auftragsbestätigung.<br />

4.5. Abweichungen / Änderungen<br />

Alle Änderungen, die nach der Angebots- / Auftragserteilung, bzw. der Machbarkeitsprüfung<br />

erfolgen, sei es unsererseits oder seitens des Kunden, werden wie Neuaufträge behandelt<br />

und unterliegen einer erneuten Machbarkeitsprüfung.<br />

Jede Abweichung oder Änderung der Anforderungen unsererseits oder seitens des Kunden,<br />

werden mit dem Kunden diskutiert und abgestimmt und anschließend vom Verkauf auf<br />

dem Originalauftrag / Anfrage weitergeleitet. Alle vorher erteilten Anforderungen / Aufträge<br />

verlieren dadurch ihre Gültigkeit.


4.6. Terminkontrolle des Auftrages<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 19 von 69<br />

Der Verkauf ist verantwortlich für die Einhaltung des Liefertermins.<br />

Mit Hilfe der EDV wird der Status der Aufträge verfolgt.<br />

Bei auftretendem Problem werden mit der Fertigung / AV bzw. verantwortlichen Fachfunktionen<br />

korrektive Maßnahmen definiert und eingeleitet.<br />

Bei einem evtl. Lieferverzug wird der Kunde unverzüglich vom Verkauf informiert.<br />

4.7. Abbildung Organisationsablauf im Vertrieb<br />

Anfragen<br />

Bestellung<br />

Rücksprache<br />

mit Kunde<br />

�<br />

Vertrieb<br />

Technische<br />

Machbarkeitsprüfung<br />

Schriftliche Aufnahme des<br />

Kundenwunsches<br />

mit gleichzeitiger Beratung des<br />

Kunden.<br />

Mit Hilfe vom OSS<br />

(Online-Sachmerkmal-Suchsystem)<br />

überprüfen ob Teilenummer in der<br />

EDV vorhanden<br />

Ja<br />

Vertrieb<br />

Kaufmännische<br />

Machbarkeitsprüfung<br />

Überprüfen ob die Anforderungen mit<br />

den allgemeinen Verkaufs. und<br />

Lieferbedingungen übereinstimmen.<br />

ggf. mit Geschäftsleitung abstimmen.<br />

Nein<br />

Übereinstimmung<br />

?<br />

Ja<br />

Vertrieb<br />

Terminliche<br />

Machbarkeitsprüfung<br />

In zusammenarbeit mit der<br />

Arbeitsvorbereitung Termin<br />

disponieren<br />

Termin<br />

Kundeninterner Auftrag<br />

Auftragsbestätigung<br />

Teilenummer<br />

?<br />

Nein<br />

Auftragsbestätigung<br />

Postbesprechung<br />

Technische<br />

Machbarkeitsprüfung<br />

Mit Hilfe der Fachfunktionen.<br />

Klärung ob das Produkt eine<br />

Leistungsanpassung,<br />

Weiterentwicklung<br />

Neuentwicklung<br />

ist.<br />

Leistungsanpassung Weiterentwicklung<br />

Neuentwicklung<br />

Technisches Büro<br />

Erstellen sämtlicher<br />

Vorgaben wie:<br />

Teile Nr., Teilestamm,<br />

Stückliste, Zeichnungen.....<br />

Teilenummer<br />

Arbeitsvorbereitung /<br />

Fertigungssteuerung<br />

Fertigungsaufträge<br />

erstellen und überwachen<br />

Entwicklung / Labor<br />

Entwickeln des Produkts<br />

nach Vorgabe der<br />

Designlenkung<br />

VA04xx


4.8. Dokumentation<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 20 von 69<br />

Generell enthält jeder Auftrag / Anfrage einen Stempel "Machbarkeit geprüft". Durch Eintragen<br />

der Abteilung, Datum, Kurzzeichen und Verteiler bestätigt die entsprechende Fachfunktion<br />

die durchgeführte Machbarkeitsprüfung.<br />

Die technische Machbarkeitsprüfung von Standardaufträgen (Teilenummer im System /<br />

Produkt schon einmal gefertigt) wird nicht dokumentiert, da das Produkt technisch schon<br />

abgeklärt ist.


5. Entwicklung<br />

5.1. Allgemeines<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 21 von 69<br />

Bei der Fa. <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> Ventilatorenbau GmbH werden drei Arten von Entwicklungstätigkeiten<br />

unterschieden:<br />

� Leistungsanpassung<br />

� Weiterentwicklung<br />

� Neuentwicklung<br />

5.2. Begriffe<br />

Leistungsanpassung:<br />

Es werden an bestehenden Produkten nur Änderungen auf Grund einer vorliegenden Kundenanforderung<br />

vorgenommen, wie:<br />

� Motor mit anderer Leistungsaufnahme (z.B.: Spannung, Frequenz)<br />

� Anschlüsse / Flansche<br />

� Farbe / Lackierung / Oberfläche / Material<br />

� länderspezifische Zulassungen (z.B.: CSA, UL o.ä.)<br />

� ......<br />

Es erfolgt ein Musterbau nur nach ausdrücklicher Kundenanforderung (Bestellung)<br />

Weiterentwicklung:<br />

Hierbei werden in Anlehnung an bestehende Produkte<br />

� Komponenten,<br />

� Prozesse / Verfahren,<br />

� Technologien,<br />

� Sondermaterialien<br />

� Teile auf Marktanforderungen oder Kundenanforderungen<br />

hin weiterentwickelt.<br />

Es erfolgt eine Phasenfreigabe erst nach Bau des Musters.<br />

Neuentwicklung:<br />

Bei Neuentwicklungen werden gänzlich neue Produktkonzepte entwickelt, ohne Anlehnung<br />

an bestehende Produkte.


5.2.1. Leistungsanpassung<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 22 von 69<br />

Leistungsanpassungen werden auf Grund von Kundenanforderungen an bestehenden Produkten<br />

vorgenommen. Die Entscheidung darüber erfolgt während der technischen Machbarkeitsprüfung<br />

in der Postbesprechung. Die Abwicklung des Auftrages läuft hierbei direkt<br />

über das Technische Büro. Die Entwicklungsabteilung wird nur bei Rückfragen einbezogen.<br />

Der Ablauf beinhaltet nicht das Phasenkonzept einer Neu- oder Weiterentwicklung; es ist<br />

wie ein normaler Auftrag eines bestehenden Produktes zu betrachten.<br />

5.2.2. Entwicklungsvorgaben und -ziele bei Neu- und Weiterentwicklungen<br />

Vorschläge bzgl. einer Neu- oder Weiterentwicklung können aus folgenden Quellen kommen:<br />

� Innerbetriebliche Quellen<br />

� Kundenanfrage<br />

� Marktanforderungen<br />

Dabei sind die wesentlichen Quellen für Produktziele:<br />

� Markterfordernisse und Kundenwünsche<br />

� Reklamationsmeldungen<br />

� alternative Herstellmethoden<br />

� gesetzliche Vorschriften (z.B. Verordnungen, Gesetze), Normen (z.B. DIN, EN,<br />

ISO), Richtlinien (z.B. EG-Maschinenrichtlinie, Richtlinie über Elektromagnetische<br />

Verträglichkeit, Niederspannungsrichtlinie, VDMA-Einheitsblätter, VDI-Richtlinien,<br />

RAL-Gütebestimmungen), etc.<br />

Die Geschäftsführung entscheidet im Gremium mit den Fachfunktionsleitern aufgrund von<br />

Kriterien, wie Wirtschaftlichkeit, Wettbewerbsfähigkeit, etc., ob anhand des vorgeschlagenen<br />

Produktzieles eine Neuentwicklung oder eine Modifikation eines bestehenden Produktes<br />

erfolgen soll oder der Vorschlag geändert oder verworfen wird.<br />

Eine Entwicklungstätigkeit wird ausgelöst, wenn nach Prüfung und ggf. Änderung des Anforderungsprofiles<br />

eine Freigabe durch die Geschäftsführung erfolgt (nach Ende der Konzeptphase).<br />

5.3. Phasenabschnitte<br />

5.3.1. Phase 0 - Konzeptphase<br />

In dieser Phase wird der Kundenwunsch / Markterfordernis in einem Anforderungsprofil<br />

aufgenommen. Dabei wird eine Produktidee mit Hilfe von Normen, Gesetze, Vorschriften,<br />

usw. formuliert. Es erfolgt so lange ein Informationsaustausch mit dem Auftraggeber bis<br />

das Anforderungsprofil vollständig geklärt ist. Im Anschluss daran wird entschieden, ob es<br />

eine Leistungsanpassung, Weiterentwicklung, Neuentwicklung ist oder ob es bei einer<br />

technische Klärung bleibt. Bei einer technischen Klärung wird z.B. festgestellt, dass das<br />

Produkt mit diesen Vorgaben nicht realisierbar ist. Ist dies der Fall, wird in dieser Phase die


qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 23 von 69<br />

Entwicklung abgebrochen und der Vertrieb / Auftraggeber informiert. Ist es eine Weiterentwicklung<br />

oder Neuentwicklung wird ein Zeitplan festgelegt und das Produkt kalkuliert.<br />

Im Anschluss daran erfolgt eine Freigabe in der Postbesprechung durch das Gremium und<br />

/ oder dem Kunden.<br />

5.3.2. Phase 1 - Konstruktionsphase<br />

Es wird zu Beginn dieser Phase ein Entwicklungsplan erstellt. Dieser beinhaltet bei Weiterentwicklungen<br />

ohne Freigabe das Anforderungsprofil, benötigte Materialien und ein Zeitkonzept.<br />

Bei Neu- und Weiterentwicklungen mit Freigaben entsprechend des Phasenkonzeptes<br />

erstellt der Entwickler einen Projektplan.<br />

Anhand des Anforderungsprofiles wird ein Entwurf erstellt. Dieser wird im Gremium bestehend<br />

aus der GF und den Fachfunktionen auf Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit diskutiert.<br />

Änderungen am Entwurf, die sich aus der Diskussion ergeben, werden in einem neuen<br />

Entwurf berücksichtigt.<br />

Die Entscheidung über Bau eines Musters, wenn dies nicht Forderung auf Grund einer<br />

Kundenanfrage ist :<br />

Nach ggf. durchgeführten Entwurfsänderungen findet eine Abstimmung mit den Fachfunktionen<br />

über die Erstellung eines Musters und dessen Herstellmethoden statt, um die Fertigungsmöglichkeiten<br />

in Bezug auf Genauigkeit und Wirtschaftlichkeit auszuschöpfen.<br />

Dabei müssen jedoch die Vorgaben des Anforderungsprofiles erfüllt bleiben.<br />

5.3.3. Phase 2 - Qualifikationsphase<br />

Ist in Abhängigkeit von der Komplexität der Entwicklung im Musterbau ein Muster zu fertigen,<br />

wird vom Entwickler ein Qualifikationsplan erstellt.<br />

Hierin sind die Anforderungen an die Erstellung des Prototyps / Musters sowie dessen Eigenschaften,<br />

die nach einem vorgegebenen Prüf- und Versuchsplan zur Entwicklungsverifizierung<br />

ermittelt werden, enthalten.<br />

5.3.4. Phase 3 - Entwicklungsverifikationsphase<br />

Nach Fertigstellung des Prototyps / Musters erfolgt eine Entwicklungsüberprüfung (Entwicklungsverifikation).<br />

Dabei wird anhand des zum Qualifikationsplan festgelegten Prüf- und<br />

Versuchsplans der Prototyp / Muster auf Erfüllung seiner geforderten Eigenschaften von<br />

der Entwicklung geprüft.<br />

Die erhaltenen Daten werden ausgewertet und in einem Prüfprotokoll dokumentiert.<br />

Nach Abschluss der Entwicklungsverifikation erfolgt ein Review durch die Geschäftsführung<br />

und den Fachfunktionen, die an der Entwurfsfreigabe teilgenommen hatten.<br />

Das Ergebnis der Phase wird anhand festgelegter Kriterien wie:<br />

� Machbarkeit<br />

� Kosten / Wirtschaftlichkeit<br />

� Erfüllungsgrad der technische Eigenschaften<br />

� usw.


qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 24 von 69<br />

bewertet und es erfolgt bei positiver Entscheidung eine Freigabe für die Einführung als<br />

Produkt in die Fertigung.<br />

Bei Abweichung des Entwicklungsergebnises von den Vorgaben kann eine Sonderfreigabe<br />

erfolgen, die bei Entwicklung auf Kundenanfrage mit dem Kunden besprochen wird.<br />

Bei negativem Ergebnis muss eine totale Überarbeitung der Entwicklung erfolgen, das<br />

Konzept ist dabei zu überarbeiten.<br />

5.3.5. Phase 4 - Vorbereitungsphase<br />

In dieser Phase legt die Entwicklung zusammen mit dem QMB die nötigen Prüfungen, Prüfverfahren<br />

und Kriterien an den entsprechenden Fertigungsschritten fest, um die Qualität<br />

des Produktes in seiner Erstellung zu überwachen und eventuelle Abweichungen rechtzeitig<br />

zu entdecken. Diese Prüfschritte werden im Herstellplan für die Fertigung, den das<br />

Technische Büro erstellt, eingebaut.<br />

Die Arbeitsvorbereitung (AV) setzt den Herstellplan und die integrierten Prüfungen in detaillierte<br />

Arbeitspläne um.<br />

Diese Phase schließt die eigentliche Entwicklung ab.<br />

In Abhängigkeit von einem hinter der Entwicklung stehenden Kundenauftrag wird erst in die<br />

nächste Phase übergegangen.<br />

5.3.6. Phase 5 - Produktionsphase:<br />

In dieser Phase wird der Nachweis geführt, dass das Produkt unter der Verantwortung der<br />

Produktion beherrscht herstellbar ist. Entwicklung und Fachfunktionen unterstützen die<br />

Produktion bei Bedarf.<br />

5.3.7. Phase 6 - Optimierungsphase<br />

Informationen aus der Produktion und vom Kunden (aus anschließender Nutzungsphase)<br />

werden benutzt, um Produkt und Prozesse zu verbessern (s. Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen).<br />

5.3.8. Entwicklungsvalidierung<br />

Die Enwicklungsvalidierung erfolgt in der Regel mit der Endprüfung nach Montage vor dem<br />

Versand an jedem Produkt. Die Prüfkriterien sind in der AA Montage (AA08xx) festgelegt,<br />

wenn nicht anders im Lohnschein definiert oder erweitert.<br />

Nur bei besonderer Vereinbarung mit dem Kunden erfolgt eine Validierung in der Nutzungsphase<br />

im installierten Zustand.


5.3.9. Tabelle Entwicklungsphasen<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 25 von 69<br />

Phasen Verantwortung<br />

Phase 0:<br />

Konzeptphase<br />

nur bei Neuentw. / Weiterentw.<br />

mit Freigabe<br />

Postbesprechung<br />

Freigabe: Kunde und / oder Gremium<br />

Phase 1:<br />

Konstruktionsphase<br />

Phase 2:<br />

Qualifikationsphase<br />

Phase 3:<br />

Entwicklungsverifizierungsphase<br />

Erfassen Kundenwunsch / Markterfordernis Vertrieb / Entwicklung<br />

Formulieren in eine Produktidee Entwicklung<br />

Studieren (Literatur, Normen, Gesetze, Prospekte, ....) Entwicklung<br />

Festlegen der Produktziele, Spezifikationen und Komponenten<br />

in einem Anforderungsprofil<br />

Entscheidung: Leistungsanpassung, Neuentwicklung,<br />

Weiterentwicklung oder nur technische Klärung.<br />

Entscheidung: Weiterentwicklung ohne Freigabe<br />

(Selbstprüfung des Erreichens der Spezifikationen) /<br />

mit Freigabe je nach Aufwand und Risiko.<br />

Entwicklung<br />

Gremium: GF,<br />

Fachabteilungen<br />

Entwicklung<br />

Zeitplan Entwicklung<br />

Kalkulation / Kostenabschätzung Entwicklung<br />

Erstellen Lastenheft bestehend aus Anforderungsprofil,<br />

Material und Terminen.<br />

Erstellen Projektplan (nur Neuentwicklung und Weiterentwicklung<br />

mit Freigabe)<br />

Entwicklung<br />

Entwicklung<br />

Erstellen des Entwurfs (Stückliste, Handskizzen, ...) Entwicklung<br />

Gemeinsame Überlegungen / Absprachen mit Produktion,<br />

Technik, über Erstellung eines Prototyps bei<br />

größeren Weiter-/Neuentwicklungsprojekten<br />

Gremium: GF,<br />

Fachabteilungen<br />

Erstellung Prozessdaten (NC) Entwicklung<br />

Qualifikationsplan (nur bei Neuentwicklungen oder<br />

größeren Weiterentwicklungen; was muss Prototyp<br />

können, wenn Prototyp gebaut wird).<br />

Entwicklung<br />

Prototyp / Musterbau Montage<br />

Leistungsmessung am Prototyp / Muster. Entwicklung<br />

Entwicklungsverifizierung - Soll / Ist Vergleich Entwicklung


qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 26 von 69<br />

Phasen Verantwortung<br />

Überprüfen des Prototyps / Muster auf Erfüllung der<br />

gesetzten Forderung unter Berücksichtigung der<br />

Qualifikationsdaten.<br />

Wenn positiv, ist der Nachweis der Herstellbarkeit<br />

erfolgt.<br />

Entwicklungsreview in der Postbesprechung<br />

Review der Daten Entscheidung: Ja / Nein durch Gremium<br />

Phase 4:<br />

Vorbereitungs-<br />

phase<br />

Festlegen der Prüfschritte für Fertigungsunterlagen<br />

(Prüfplanung - Prüfschritte im Herstellplan inkl. Prüfparameter/-kriterien).<br />

Festlegen des Herstellplans / Endgültiger Produktentwurf<br />

Teilenummer in Stammdaten anlegen.<br />

( ��Technisches Büro)<br />

Fertigungsauftrag<br />

Freigabe für Fertigung bei Auftrag durch AV<br />

Phase 5:<br />

Produktions-<br />

phase<br />

Phase 6:<br />

Optimierungs-<br />

phase<br />

"Freigabe" der Fertigungsdokumentation (Arbeitsvorbereitung)<br />

Nachweis, dass Produkt in der Fertigung und unter<br />

deren Verantwortung hergestellt und ausgeliefert werden<br />

kann. Entwicklung und Fachfunktionen unterstützen<br />

diesen Prozess bei Bedarf.<br />

Information aus Fertigung und vom Kunden (z. B.: aus<br />

Kundengesprächen, Reklamationen o.ä.) werden zur<br />

Verbesserung des Produktes benutzt.<br />

Entwicklung<br />

Gremium: GF,<br />

Fachabteilungen<br />

Entwicklung,<br />

und QMB<br />

Technisches<br />

Büro<br />

Technisches<br />

Büro<br />

AV-Leiter<br />

Produktion<br />

QMB


5.3.10. Entwicklungsüberprüfung<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 27 von 69<br />

Am Phasenende der Phasen 0 bis 3 erfolgt eine Phasenprüfung mit Freigabe auf Erfüllung<br />

der in den einzelnen Phasen gestellten Forderungen (s. Anforderungsprofil).<br />

Die Prüfung und Freigabe erfolgt durch das Gremium, das sich aus Geschäftsführung und<br />

je nach Anforderung aus Vertretern der Fachabteilungen zusammensetzt.<br />

Die Freigabe zur Fortsetzung erfolgt, wenn die Ziele der Phase erreicht und die im Entwicklungsplan<br />

bzw. Anforderungsprofil gesetzten Forderungen positiv erfüllt wurden.<br />

Bei Nichterfüllung der Punkte kann je nach Entscheidung des Gremiums:<br />

� ein Abbruch der Entwicklung erfolgt (ein evtl. bestehender Kunde ist zu informieren).<br />

� eine Änderung an der Entwicklung kann definiert werden, entsprechende Arbeiten in<br />

den vorhergehenden Phasen sind durchzuführen.<br />

� eine Sonderfreigabe beim Kunden kann vom Vertrieb oder Technik eingeholt werden.<br />

5.3.11. Enwicklungsänderung<br />

Änderungsanforderungen, die seitens des Kunden oder Firmenintern während der Entwicklungsphasen<br />

eingebracht werden, werden von der Entwicklung dokumentiert und durch das<br />

Gremium auf Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft. Bei Freigabe ist der Entwicklungsplan<br />

durch die Anforderungen von der Entwicklung zu ergänzen, die notwendigen<br />

Entwicklungsschritte sind entsprechend der Entwicklungsphasen durchzuführen (inkl. Phasenprüfungen).<br />

5.3.12. Technisches Büro<br />

5.3.12.1. Allgemeines<br />

Das Technische Büro ist eine Service Abteilung für Labor / Entwicklung, AV und Vertrieb.<br />

Die Aufgaben umfassen folgende Ziele und Zwecke:<br />

Dokumente, wie<br />

� Zeichnungen<br />

� Teilenummern<br />

� Stücklisten<br />

zu erstellen, damit eine EDV-Bearbeitung des Auftrages, Angebotes oder einer Neuentwicklung,<br />

bzw. einer Änderung, ermöglicht wird.<br />

5.3.12.2. Prüfung<br />

Originalaufträge, die in der Postbesprechung erörtert wurden und lediglich einer Leistungsanpassung<br />

bedürfen, werden mit Hilfe vom OSS (Online Sachmarkmal Suchsystem) geprüft,<br />

ob eine Teile Nr. schon vorhanden ist. Zusätzliches Suchhilfsmittel in der EDV können<br />

Zeichnungsnummern oder Matchcode sein. Wird keine Teilenummer gefunden wird<br />

diese mit allen benötigten Vorgaben erstellt. (siehe oben)


6. Beschaffung<br />

6.1. Ziel / Zweck<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 28 von 69<br />

Mit diesem festgelegten Ablauf wird sichergestellt, dass alle beschafften Güter und Dienstleistungen,<br />

die Einfluss auf die Produktqualität nehmen, die festgelegten Anforderungen<br />

erfüllen.<br />

6.2. Allgemeines und Anwendungsbereich<br />

Die nachfolgenden Festlegungen gelten grundsätzlich für alle im Rahmen der für die Erstellung<br />

unserer Produkte beschafften Güter, Handelswaren, Betriebsmittel und Dienstleistungen,<br />

die die Produktqualität beeinflussen. Ausgenommen sind Hilfsmaterialien wie Büromaterial<br />

und ähnliches.<br />

6.3. Beschaffungsangaben<br />

Alle Beschaffungsangaben enthalten klare Spezifikationen der zu beschaffenden Güter und<br />

Leistungen, die von den Fachabteilungen festzulegen sind.<br />

Entsprechende Annahme- / Abnahmekriterien sowie eine vollständige Leistungsbeschreibung<br />

werden den Beschaffungsunterlagen beigefügt.<br />

6.4. Lieferantenauswahl und Beurteilung<br />

Die Auswahl geeigneter Lieferanten erfolgt nach festgelegten Kriterien, u.a.:<br />

� Ist das zu bestellende Produkt vom Lieferanten herstellbar, bzw. lieferbar.<br />

� Ist der Lieferant bereits zugelassen.<br />

� Besteht eine offene Zusammenarbeit und konstruktive Resonanz auf unsere Bedürfnisse<br />

und Anforderungen.<br />

Danach wird entschieden, von welchem Lieferanten ein Angebot eingeholt wird.<br />

Inhalte des Angebots sind z.B.:<br />

� Lieferzeit<br />

� Preis<br />

� Konditionen<br />

� Standort<br />

� Lieferbedingungen<br />

Bei schon vorhanden Produkten bzw. Büromaterial oder ähnliches, entscheidet der Einkauf<br />

auf der Basis der Angebote die Vergabe der Bestellung.<br />

Bei neuen Produkten wie Motoren, Räder oder Sonderteile für auftragsgebundene Aufträge<br />

entscheidet das Gremium der Postbesprechung, auf der Basis der Angebote die Vergabe<br />

der Bestellung.


qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 29 von 69<br />

6.5. Zulassung von Lieferanten für weitere Lieferungen<br />

Alle angelieferten Waren werden einer technischen Wareneingangsprüfung (WEP) unterzogen,<br />

die von der Lagerfunktion durchgeführt wird.<br />

Bei besonders festgelegten An-/Abnahmekriterien erfolgt die Wareneingangsprüfung über<br />

die QS Fachfunktion.<br />

Das Ergebnis der WEP bzw. Abnahme sowie die Verarbeitbarkeit entscheidet über die Zulassung<br />

des neuen Lieferanten (Lieferantenstamm).<br />

Zusätzlich kann vor Zulassung eines Lieferanten eine Musterprüfung erfolgen<br />

und / oder nach Vereinbarung Qualitätsaudits durchgeführt werden.<br />

6.6. Bestellung und Bestellüberwachung<br />

Generell erfolgen die Bestellungen durch den Einkauf.<br />

Der Einkauf überwacht in Zusammenarbeit mit der Arbeitsvorbereitung die terminliche Einhaltung<br />

der Bestellung und mahnt bei Verzug den Lieferanten an.<br />

Der Anforderer sowie der Vertrieb werden über Verzug informiert.<br />

6.7. Verifizierung von beschafften Produkten<br />

Generell werden beschaffte Produkte, die die Qualität des Produktes beeinflussen einer<br />

kaufmännischen Wareneingangsprüfung (Warenübernahme) unterzogen.<br />

Für die technische Wareneingangsprüfung sind folgende Abläufe möglich:<br />

� Überprüfung der Produkte bei der Wareneingangsprüfung<br />

� Produkte die vertraglich festgelegt mit Prüfzeugnissen (Zertifikaten) angeliefert<br />

werden können ohne weitere Prüfung eingelagert werden.<br />

� Produkte, für die spezielle vertraglich geregelte Qualitätsvereinbarungen bestehen<br />

können ohne weitere Prüfung eingelagert werden.<br />

6.8. Lieferantenbewertung<br />

Bestehende Lieferanten (Lieferantenstamm) werden regelmäßig nach festgelegten Kriterien<br />

mit Hilfe der EDV bewertet.<br />

Dazu zählen u.a. Informationen wie:<br />

� Daten der Wareneingangsprüfung<br />

� Reklamationen<br />

� Verarbeitbarkeitsinformationen aus der Produktion<br />

� Lieferzeit<br />

� Termineinhaltung


6.9. Reklamationen<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 30 von 69<br />

Treten Reklamationen beim Kunden auf, die auf ein fehlerhaftes Produkt des Lieferanten<br />

zurückzuführen sind, informiert der Einkauf den Lieferanten und stimmt mit ihm die weiteren<br />

Schritte zur Behebung ab. Eine schriftliche Stellungnahme zu diesen Abweichungen über<br />

Korrekturmaßnahmen, Termine, bis wann wieder fehlerfreie Ware zu erwarten ist o.ä. wird<br />

vom Lieferanten angefordert.<br />

6.10. Vorgehen bei Änderungen<br />

Vor Genehmigung einer Bestelländerung, die entweder von Fa. <strong>Klein</strong> oder vom Lieferanten<br />

gestellt wurden, müssen die Beschaffungsunterlagen mit dem Anforderer oder den Fachfunktionen<br />

abgestimmt und geändert werden.<br />

Der Kunde wird vom Vertrieb über die Änderungen informiert, falls dadurch Abweichungen<br />

zur bestehenden Anforderung auftreten.<br />

Die Koordination liegt in der Verantwortung des Einkaufs.


qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 31 von 69<br />

7. Lenkung der vom Kunden beigestellten Produkte<br />

7.1. Ziel / Zweck<br />

Von dem Auftraggeber "beigestellte Produkte" sind solche, die entweder:<br />

� in das auszuliefernde Produkt integriert werden, z. B. Geräteteile, Farben.<br />

� oder als Hilfsmittel für die Herstellung benötigt werden, z. B. Zeichnungen, Datenträger<br />

Spezifikationen oder ähnliches.<br />

� Know How vom Kunden<br />

7.2. Vorgehensweise und Verantwortung<br />

Der Verkauf nimmt individuelle Regelungen bezüglich Lagerung, Verwendung, Handhabung,<br />

Einbau oder Rückgabe mit dem Kunden auf und klärt mit den technischen Funktionen<br />

die Machbarkeit des Einsatzes und der Kennzeichnung. Dies wird in der Postbesprechung<br />

mitgeteilt.<br />

Der Kunde wird bei "nicht Verwendbarkeit" oder Einschränkungen sofort informiert und eine<br />

Lösung über den Verkauf erarbeitet.<br />

Bei Verwendung von beigestellten Produkten wird eine ordnungsgemäße Behandlung und<br />

Identifizierung des Produktes bis zu seiner Auslieferung oder Rückgabe vom Verkauf zusammen<br />

mit dem Kunden festgelegt. Diese Vorgaben werden dem Technischen Büro und<br />

der Arbeitsvorbereitung mitgeteilt und in die Fertigungsunterlagen mit aufgenommen.<br />

7.3. Generell gelten für alle Mitarbeiter folgende Sorgfaltspflichten<br />

Alle beigestellten Produkte sind vor Beschädigung, Veränderung oder Verlust zu schützen.<br />

Eine sinnvolle Kennzeichnung dieser Produkte ist durchzuführen, um diese im Falle einer<br />

Unstimmigkeit eindeutig zu identifizieren.<br />

Bei Verlust oder Beschädigung ist der Verkauf unverzüglich zu informieren. Dieser setzt<br />

wiederum sofort den Kunden schriftlich darüber in Kenntnis und ist für die Durchführung<br />

weiterführender Maßnahmen verantwortlich.<br />

7.4. Vertraulichkeitsregelung<br />

Die Mitarbeiter sind verpflichtet das Wissen aus Informationen vom Kunden vertraulich zu<br />

behandeln.


qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 32 von 69<br />

8. Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Produkten<br />

8.1. Ziel und Zweck<br />

Mit unserem festgelegten Identifikationssystem ist eine eindeutige Zuordnung der Produkte<br />

zu den zugehörigen Ausführungsunterlagen während allen Phasen der Herstellung, dem<br />

Transport, der Inbetriebnahme und der Nutzungsphase beim Kunden möglich.<br />

8.2. Anwendungsbereich<br />

Gilt von der Produktentstehungsphase bis zur Nutzungsphase<br />

8.3. Vorgehen und Zuständigkeiten<br />

8.3.1. Identifikation<br />

In den Arbeitsunterlagen ist festgelegt, ob, wann, wo und wie die Produkte zu kennzeichnen<br />

sind. Eine eindeutige Zuordnung der Produkte zu den zugehörigen Zeichnungen, Spezifikationen<br />

und anderen Fertigungsunterlagen ist in allen Fertigungsstufen durch das Mitführen<br />

des Fertigungsauftrages zusammen mit dem Los sichergestellt.<br />

8.3.2. Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit<br />

Für den Fall, dass Rückverfolgbarkeit in Spezifikationen bzw. durch den Abnehmer gefordert<br />

oder es für die Optimierung zweckmäßig ist, kann der Nachweis von Werdegang und<br />

Verwendung eines Teiles oder einer Montageeinheit anhand unverwechselbarer Identifikationen<br />

und deren Aufzeichnung über den festgelegte Zeitraum erbracht werden.<br />

Alle Endprodukte haben ein Typenschild, auf der die Seriennummer (einmalig, auftragsbezogen)<br />

und die Teilnummer aufgedruckt ist. Über dieses Nummernsystem kann mit Hilfe<br />

der EDV auf die auftragsspezifische Stückliste und damit auf jedes einzelne Teil zugegriffen<br />

werden. Die History jedes Teiles ist ebenfalls in der EDV nachvollziehbar.<br />

Auf allen Prüfaufzeichnungen sind ebenfalls die Auftrags.- und Teilenummer dokumentiert<br />

und kann dadurch wiederum jedem Kundenauftrag zugeordnet werden.<br />

8.3.3. Zuständigkeiten<br />

Für die Festlegung der Kennzeichnung und der Rückverfolgbarkeitspflicht ist die Konstruktion<br />

/ Entwicklung in Zusammenarbeit mit der Arbeitsvorbereitung und Qualitätssicherung,<br />

und für die Durchführung die Fertigung zuständig.


9. Prozeßlenkung<br />

9.1. Ziel / Zweck<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 33 von 69<br />

Für den Betrieb der Fertigungs- und Montagelinie werden die Aufgaben, Abläufe und Anlagen,<br />

die die Qualität der Produktion und des Produktes beeinflussen, geplant und festgelegt.<br />

Damit wird sichergestellt, dass diese unter beherrschten Bedingungen durchgeführt werden<br />

und das ausgelieferte Produkt den geforderten Qualitätsanforderungen entspricht.<br />

Nachfolgend werden der Fertigungs- und Montageprozess gemeinsam als Produktionsprozess<br />

betrachtet.<br />

9.2. Planung des Fertigungs- und Montageprozesses (Produktionsprozesses)<br />

9.2.1. Produktionsabläufe, Verfahren und Prüfungen<br />

Die zur Produktherstellung benötigten Materialien, Abläufe, Verfahren und Prüfmethoden<br />

werden von der Entwicklung in Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachfunktionen geplant,<br />

erprobt und in Spezifikationen gefasst.<br />

Die Umsetzung dieser Verfahren, Methoden und Prüfungen in prozesstechnische Produktionsabläufe<br />

erfolgt durch das Technische Büro und der Arbeitsvorbereitung im Produktionsplanungssystem<br />

„PPS“ (EDV).<br />

Die Identifikation erfolgt über eine produktspezifische Teilnummer.<br />

Mit Hilfe des PPS (Produktion, Planung, Steuerung) werden über den Teilestamm die<br />

� Steuerungsparameter, d.h. Stücklisten, Vorlaufzeiten, Sicherheitsbestand, Arbeitsplan<br />

inkl. Prüfplan, Materialien etc. für die Aufträge geführt.<br />

� mit der Teilenummer und den dazugehörigen Steuerungsparameter wird der Auftrag<br />

disponiert. Damit werden gezielt die Auftragspapiere erstellt, gesteuert und überwacht,<br />

inkl. der Materialsteuerung.<br />

� durch die in der Teilenummer hinterlegten Parameter wie Arbeitspläne, Stücklisten,<br />

Zusatzinformationen usw. ist sichergestellt, dass sämtliche Abläufe jederzeit reproduzierbar<br />

sind.<br />

Unterstützend sind die Prozesse, Abläufe und Verantwortungen, die zur Erzeugung des<br />

Produktes notwendig sind, in Form von Arbeits- und Verfahrensanweisungen festgelegt, um<br />

einen reproduzierbaren Produktionsprozess zu gewährleisten.<br />

Beschriebene Verfahren- und Arbeitsanweisungen werden von dem QMB freigegeben.


qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 34 von 69<br />

9.2.2. Ablaufschema PPS (Produktion, Planung, Steuerung)<br />

Produktionsplan<br />

Teilestamm<br />

Auftragsbestand Enthält sämtliche<br />

(Primaärbedarf)<br />

Steuerungsparameter<br />

Materialbedarf Stückliste Arbeitsplan Kapazitätsbedarf<br />

Bestellvorschlag<br />

Einkauf /<br />

Disposition<br />

Bestellabwicklung<br />

Wareneingang<br />

Qualitätssicherung<br />

Fertigungsvorschlag<br />

Fertigungspapiere<br />

Fertigmeldung<br />

Fertigungsauftrag<br />

Lager<br />

Arbeitsplan<br />

Materialentnahme<br />

Maschinenbelegung<br />

Kapazitätsentlastung


9.2.3. Betriebsmittel und Anlagen<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 35 von 69<br />

Die für die Produktion benötigten Betriebsmittel und Anlagen werden von der Entwicklung<br />

in Zusammenarbeit mit der späteren Betreiberfunktion geplant, spezifiziert und dem Einkauf<br />

zur Beschaffung übergeben.<br />

Nach Erhalt werden diese durch die Entwicklung in Zusammenarbeit mit dem QMB für die<br />

Produktion überprüft, qualifiziert und freigegeben.<br />

9.2.4. Qualifikation<br />

Produktionsverfahren, Produktionsmittel und Anlagen werden mit der Produktion des Musters<br />

durch die Entwicklung in Zusammenarbeit mit dem QMB und den entsprechenden<br />

Fachfunktionen nach festgelegten Abläufen und Kriterien vor Übergabe in die Produktionsverantwortung<br />

qualifiziert.<br />

Die Übergabe erfolgt erst nach positiv abgeschlossener Qualifikation und der Freigabe<br />

durch den QMB. Die Ergebnisse werden dokumentiert.<br />

9.2.5. Produktionslenkung und -Steuerung<br />

Die Planung aller während der Produktion notwendigen Maßnahmen erfolgt durch die Produktionsabteilungen<br />

in Zusammenarbeit mit dem QMB und der Entwicklung.<br />

Sind auf Grund besonderer Kundenanforderungen Änderungen vorzunehmen z.B. zusätzliche<br />

Prüfungen o.ä. zu berücksichtigen, werden diese im PPS (�Teilestamm) von dem<br />

Technischen Büro und ggf. in Stücklisten eingebracht und folgend in den Arbeitsplänen von<br />

der Arbeitsvorbereitung mit eingearbeitet.<br />

Die Überwachung der Produktion im Sinne der Produktionslenkung- und Steuerung ist Aufgabe<br />

der Meister. Die übergeordnete Überwachung übernimmt der AV-Leiter.<br />

Der AV-Leiter und die Meister überprüfen und bewerteten regelmäßig den Status der Produktionsprozesse<br />

(mit Hilfe der EDV) sowie die Produkte anhand festgelegter, geeigneter<br />

Prozessparameter, Produktmerkmale und Prüfergebnissen, wie zum Beispiel:<br />

� Personalstand<br />

� Kapazität und Auslastung<br />

� Terminüberwachung<br />

� Prüfergebnisse/Fehlleistungen (z.B.: Fehler/Abweichungen, Schrott, Nacharbeit)<br />

� Maschinenverfügbarkeit und Wartungsstand<br />

� Materialverfügbarkeit<br />

� ...<br />

Damit ist sichergestellt, dass die Prozesse nicht unkontrolliert ablaufen und beherrscht bleiben.<br />

9.2.5.1. Qualifikation der Mitarbeiter<br />

Zum Erreichen der Produktqualität, Einhaltung der festgelegten Verfahren und Erreichen<br />

der gesetzten Ziele des Unternehmens und der Produktion, wird besonders auf<br />

die Qualifikation der Mitarbeiter geachtet.


qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 36 von 69<br />

Der Qualifikationsstand der Mitarbeiter in der Ferigung wird regelmäßig durch den<br />

Produktionsleiter, bei den Angestellten durch die Abteilungsleiter und diese durch den<br />

Personalleiter bewertet und gegebenenfalls durch Schulungsmaßnahmen an den<br />

benötigten Stand angepasst.<br />

9.2.6. Instandhaltung/Wartung und Pflege von Prozesseinrichtungen<br />

Definierte Produktionseinrichtungen und Betriebsmittel unterliegen einem regelmäßigen<br />

Wartungsdienst. Die Wartung ist geplant und in einem Wartungsplan festgelegt. Für die<br />

Planung der Wartung, Aufrechterhaltung und Aktualisierung des Wartungsplanes sowie die<br />

Durchführung sind die zuständigen Meister zuständig.<br />

9.2.7. Prozessoptimierungen<br />

Ein Aufgabenschwerpunkt des Technischen Geschäftsführers und des AV-Leiters liegt in<br />

der ständigen Verbesserung der bestehenden Prozesse und Verfahren. Durch Rückschlüsse<br />

aus Korrekturmaßnahmen, Reklamationen oder direkten Prozess-/Produktinformationen<br />

werden Verbesserungsmaßnahmen definiert, mit den entsprechenden Fachfunktionen bewertet<br />

und für die Umsetzung freigegeben.<br />

Die Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen zur Prozessoptimierung obliegt<br />

dem Technischen Geschäftsführers und des AV-Leiters.


10. Prüfungen<br />

10.1. Ziel und Zweck<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 37 von 69<br />

Dieser Abschnitt regelt alle Maßnahmen und Abläufe, welche zur Sicherstellung und Überwachung<br />

der Produktqualität nach festgelegten Kriterien notwendig sind.<br />

Die Prüfungen, die am Produkt durchgeführt werden, sind entweder in den Arbeitsanweisungen<br />

der entsprechenden Prozesse festgelegt oder bei Sonderprüfung in den Auftragspapieren.<br />

10.2. Anwendungsbereich<br />

Der Anwendungsbereich gilt für alle Produkte und Teile in Bezug auf:<br />

� Wareneingangsprüfung<br />

� Produktionsprüfung<br />

� Zwischenprüfung<br />

� Endprüfung<br />

� Selbstprüfung<br />

� sowie deren Dokumentationen.<br />

10.3. Begriffsdefinition<br />

Fehlerkatalog: In diesem sind sämtliche Fehler beschrieben die auftreten können und Qualitätsrelevant<br />

sind. Er enthält Bereichszuordnungen, Fehlercodenummer, Fehlerklasse<br />

(leichter, mittel, oder schwerer Fehler), Fehlerkriterium und Korrekturmaßnahmen.<br />

10.4. Prüfungen an Material und Produkt<br />

Die Qualität der Produkte wird durch folgende Prüfungen an Liefer-, Fertigungs- und Endprodukten<br />

überwacht.<br />

10.5. Selbstprüfung<br />

Selbstprüfung ist ein Teil zur Qualitätslenkung erforderlichen Qualitätsprüfung, der vom<br />

Mitarbeiter durch Eigenverantwortung selbst ausgeführt wird.<br />

Festgelegt durch Geschäftsführer und QMB.<br />

Der Mitarbeiter prüft eigenverantwortlich wie nachfolgend beschrieben.<br />

� Vor bearbeiten des Teiles, wird dieses auf Beschädigung und Abweichung entsprechend<br />

des Fehlerkataloges geprüft.<br />

� Während der Verarbeitung wird auf Maschinen- bzw. Werkzeugfehlfunktionen<br />

geachtet.<br />

� Nach Verarbeitung werden die Teile auf Beschädigung und Abweichungen entsprechendem<br />

Fehlerkatalog geprüft.<br />

Dokumentiert werden die Prüfungen durch die Unterschrift des Mitarbeiters in den Arbeitspapieren<br />

nach Ende des Prozeßschrittes.<br />

Überwacht wird die Selbstprüfung durch Einrichter, Meister und durch den Laufprüfer.


10.6. Zwischenprüfung<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 38 von 69<br />

Zwischenprüfungen werden durchgeführt, um die Qualitätsparameter zu messen, die für die<br />

Prozesssteuerung benötigt werden oder die sich am Endprodukt nicht mehr direkt oder nur<br />

schwer prüfen lassen. Sie sondern frühzeitig fehlerhafte Produkte aus dem Herstellungsprozess<br />

aus.<br />

Zwischenprüfungen werden durch<br />

� Selbstprüfungen der Mitarbeiter an jedem Arbeitsschritt<br />

� in den Arbeitspapieren vorgegebenen Prüfungen<br />

�<br />

durchgeführt.<br />

Die Verantwortung für die Zwischenprüfung in Form von Selbstprüfung ist dem Mitarbeiter<br />

selbst übertragen.<br />

Die Abteilungsmeister überwachen durch Stichproben die korrekte Durchführung der<br />

Selbstprüfung.<br />

Über die Kennzeichnung (Unterschrift des Mitarbeiters auf den Arbeitsaufträgen) wird sichergestellt,<br />

dass Produkte erst nach erfolgreicher Prüfung weiterverarbeitet werden.<br />

10.7. Endprüfung<br />

Die Endprüfung ist die letzte der Qualitätsprüfungen vor Übergabe eines Produktes an den<br />

Kunden. Dadurch wird sichergestellt, dass nur geprüfte und für gut befundene Produkte<br />

unser Haus verlassen.<br />

Die Vorgaben und Vorgehensweise der Endprüfung sind in der Arbeitsanweisung<br />

AA08xxyy festgelegt.<br />

Besondere Prüfpunkte, die sich auf Grund von besonderen Kundenanforderungen ergeben,<br />

sind in den Auftragspapieren enthalten.<br />

Der Mitarbeiter dokumentiert durch Unterschrift in den Auftragspapieren die Durchführung<br />

der Prüfung.<br />

10.8. Eingangsprüfung / Wareneingangsprüfung<br />

Durch die Wareneingangsprüfungen wird sichergestellt, dass nur zugelieferte Produkte, die<br />

den Anforderungen entsprechen, verwendet oder verarbeitet werden.<br />

Die Eingangsprüfungen von Teilen erfolgen anhand von Prüfvorgaben, die vom QMB in der<br />

EDV auf der Basis von Produkt- und Materialspezifikationen erstellt werden.<br />

Der generelle Ablauf ist in der Arbeitsanweisung AA01xxyy "Qualitätsprüfung" und<br />

AA10xxyy "Lager" beschrieben.<br />

Andere Methoden zur Kontrolle der angelieferten Produkte können sein:<br />

� Lieferungen mit Prüfzertifikaten<br />

� Abnahmeprüfungen beim Lieferanten<br />

� Qualitätsvertrag mit Lieferanten


qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 39 von 69<br />

Sollten diese durchgeführt werden, sind sie in den Prüfvorgaben der EDV festgelegt.<br />

Die Dokumentation erfolgt über EDV (bei Abweichungen) und Abzeichnung im Lieferschein.<br />

Die Freigabe der Materialien ist der Nachweis für positiv verlaufende Prüfungen. Die Verwendung<br />

nicht freigegebener Ware wird bis zur endgültigen Disposition durch Lagerung in<br />

einem Sperrlager und / oder durch entsprechende Kennzeichnung begleitender Unterlagen<br />

verhindert.<br />

Wird ein zugeliefertes Produkt ohne vorliegende Eingangsprüfung für eine dringende Produktion<br />

verwendet (Vorabfreigabe), kann es vorläufig freigegeben werden.<br />

Die Vorabfreigabe wird in der EDV dokumentiert.<br />

10.9. Erstmusterprüfung<br />

Qualitätsprüfung eines Produktes nach Erreichen der Prozessstabilität.<br />

Festgelegt wird die Prüfung durch die Entwicklung und dient der Überprüfung der Produktentwicklung<br />

und der Prozessfähigkeit des entwickelten Produkts.<br />

10.10. Laufprüfungen (fliegende, sporadische Produktkontrolle)<br />

Die Laufprüfung dient der sporadischen Kontrolle der Qualität und der Selbstprüfung von den<br />

Mitarbeitern.<br />

In der Fertigung wird sporadisch bei einer Laufprüfung an Maschinen der momentan ausgeführte<br />

Arbeitsgang und den bereits ausgeführten Arbeitsgängen nach Vorgaben des Arbeitsplans und<br />

Zeichnungen und damit die Selbstprüfung der Mitarbeiter überprüft.<br />

10.11. Prüfplanung<br />

� Bei Neuentwicklungen werden Prüfungen von der Entwicklung definiert und in<br />

der Postbesprechung mit Fertigung, dem Qualitätsbeauftragten und der Arbeitsvorbereitung<br />

abgestimmt.<br />

Die AV übernimmt die geplanten Prüfungen in die Auftragspapiere auf.<br />

� Für laufende Produkte werden Prüfungen in Folge auftretender Abweichungen von<br />

der Fertigung in Zusammenarbeit mit dem Qualitätsbeauftragten und der Arbeitsvorbereitung<br />

und Entwicklung geplant und festgelegt. Die Arbeitsvorbereitung nimmt<br />

die geplanten Prüfungen in die Auftragspapiere auf.<br />

� Werden spezielle Anforderungen vom Kunden an ein bestehendes Produkt gestellt<br />

(z.B.: besondere Toleranzen o.ä.), werden die Anforderungen vom Verkauf an die<br />

Arbeitsvorbereitung gegeben. Diese plant in Zusammenarbeit mit der Fertigung entsprechende<br />

Prüfschritte in die Auftragspapiere ein und passt die Fertigungsunterlagen<br />

entsprechend an.


10.12. Dokumentation<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 40 von 69<br />

Alle durchgeführten Prüfungen werden von den Mitarbeitern in den Auftragspapieren durch<br />

ihre Unterschrift dokumentiert.<br />

Bei Abweichungen von den Sollvorgaben werden diese bei Eigenfertigungsteilen auf Fehlerlisten,<br />

Lohnscheinen, Fehlerabweichungsberichte und anschließen in der EDV dokumentiert.<br />

Bei Kaufteilen werden die Prüfungen in der EDV dokumentiert.


11. Prüfmittelüberwachung<br />

11.1. Ziel / Zweck<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 41 von 69<br />

Dieser Abschnitt regelt die Beschaffung, Kalibrierung, Wartung und Überprüfung von Prüf-<br />

und Messmitteln mit der erforderlichen Genauigkeit und Reproduzierbarkeit.<br />

Für jedes Prüfmittel und Prüfnormal ist eine Prüfmittelüberwachungskarte angelegt, diese<br />

enthält unter anderem die für das Überprüfen notwendigen Informationen wie: Meßprinzipien,<br />

Meßungenauigkeit, Prüfmittelnummer usw.<br />

In den Meßprinzipien sind die Prüfanweisungen für die notwendigen, durchzuführenden<br />

Justagen und Kalibrierungen mit der dabei geforderten Genauigkeit festgelegt, ebenso die<br />

dafür notwendigen geeichten Maßverkörperungen Prüfnormale (Standards etc.).<br />

Durch die vorgeschriebenen Nachprüfungen wird die Zuverlässigkeit und Genauigkeit auch<br />

über längere Zeiträume nachweisbar gewährleistet.<br />

11.2. Anwendungs.- Geltungsbereich und allgemeine Abläufe<br />

11.2.1. Anwendungsbereich<br />

Der Anwendungsbereich gilt für alle Prüf- und Messmittel, die die Produktqualität direkt<br />

beeinflussen und die für Prüfaufgaben und Freigaben verwendet werden.<br />

Die Anwendungsbereiche für Prüfmittel in diesem Sinne sind:<br />

� Werkzeugbau<br />

� alle Einrichter<br />

� Qualitätsprüfer<br />

� Labor/Entwicklung<br />

� Endprüfung<br />

� Wareneingangsprüfung<br />

Wir unterscheiden folgende Arten von Prüfmittel:<br />

� Elektrische Prüfmittel (Prüfmittel und deren Prüfsoftware)<br />

� Mechanische Prüfmittel und Bezugsnormale<br />

� Checklisten zum Überprüfen von Abläufen<br />

11.2.2. Geltungsbereich und allgemeine Abläufe<br />

Die in der VA11XX festgelegten Abläufe gelten für Prüf- und Messmittel in der Produktion,<br />

den Fachbereichen und dem Labor. Folgende Punkte sind dabei eingeschlossen:<br />

� Auswahl geeigneter Prüfmittel mit bekannten Messunsicherheiten und Genauigkeiten<br />

� Festlegung der durchzuführenden Kalibrierungen und der dabei geforderten Genauigkeit


qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 42 von 69<br />

� Festlegung der Kalibrierintervalle (Gebrauchshäufigkeit und der Art des Messmittels)<br />

� Kennzeichnung und Registrierung der Messmittel und Prüfnormale<br />

� Periodische Kalibrierung und Justierung durch geeichte Prüfnormale<br />

� Dokumentation der erfolgreichen Durchführung der Eingangsprüfung und der weiteren<br />

Prüfungen.<br />

� Ausscheiden fehlerhafter Prüfmittel<br />

� Sicherstellung geeigneter Umgebungsbedingungen bei Lagerung und Produktion.<br />

� Sicherung der Hard- und Software gegen Verstellung.<br />

11.2.3. Prüfmittelverwalter<br />

Der Prüfmittelverwalter ist zuständig für:<br />

� die sachgemäße Aufbewahrung der Prüfmittel<br />

� Veranlassung von Reparaturen.<br />

� ordnungsgemäße Lagerung, Haltung der beigefügten Unterlagen<br />

� Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.<br />

11.2.4. Anwender<br />

Der Anwender des Prüf- / Messmittels ist verantwortlich für:<br />

� die richtige Wahl des Prüfmittels gemäß den Arbeitsunterlagen<br />

� die Kontrolle der Umgebungsbedingungen<br />

� die Rückmeldung von Beschädigungen an Prüfmitteln<br />

� die Pflege Prüfmittels<br />

11.3. Vorgehensweise und Zuständigkeiten bei der Prüfmittelüberwachung<br />

Für die Planung und Überwachung der Prüf- und Messmittel ist der QMB verantwortlich. Er<br />

führt eine Prüfmittelliste in der alle Prüfmittel, die Einfluss auf die Produktqualität sowie die<br />

Sicherheit nehmen, erfasst sind.<br />

Die Prüfmittelliste beinhaltet die:<br />

� Prüfmittelnummer<br />

� Art<br />

� Inhaber des Prüfmittels<br />

� Die Zuständigkeit für die Überprüfung sowie die Messgenauigkeitsangabe.<br />

11.3.1. Regelungen für die Produkte bei fehlerhafte Prüfmittel<br />

Ist ein Fehler an einem Prüfmittel erkannt worden, muss überprüft werden welche Teile,<br />

Produkte in welchem Zeitraum damit geprüft worden sind und ob dieser Fehler so relevant<br />

ist, dass eventuell eine Rückrufaktion erfolgen muss oder noch auf Lager befindliche Produkte<br />

nachgemessen, nachgearbeitet oder verschrottet werden müssen.


<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

11.3.2. Neubeschaffung eines Prüfmittels<br />

qmh20080414ou.docx<br />

Seite 43 von 69<br />

Der Anforderer legt in Zusammenarbeit mit dem QMB die Anforderungen an das zu beschaffende<br />

Prüfmittel in einer Spezifikation fest. Zu dieser gehören auch der Messbereich<br />

und die definierte Messgenauigkeit.<br />

Nach Beschaffung des Prüfmittels wird das Prüfmittel aufgrund dieser Spezifikation und<br />

den Herstellerangaben eine Abnahmeprüfung auf Eignung des Prüfmittels durchgeführt und<br />

wo besonders definiert, die Messgenauigkeit des Prüfmittels verifiziert und dokumentiert.<br />

Nach erfolgreicher Abnahmeprüfung wird vom Betreiber in Zusammenarbeit mit dem QMB<br />

eine Prüfanweisung basierend auf Spezifikation, Herstellerangaben und Einsatz erstellt, die<br />

der weiteren definierten Überprüfung des Prüfmittels dient, sowie das notwendige Prüfintervall<br />

festgelegt. Weiter werden die Einsatz (Betriebs)- und Lagerbedingungen definiert.<br />

Der QMB nimmt das neue Prüfmittel in die Prüfmittelliste auf und definiert den zuständigen<br />

Prüfverantwortlichen. Das Prüfmittel erhält eine Prüfmittelnummer.<br />

Bei nicht erfolgreicher Abnahmeprüfung erfolgt nach Prüfen auf Fehler in der Durchführung<br />

oder den Abnahmekriterien eine Reklamation beim Gerätehersteller, wie im Element Beschaffung<br />

festgelegt.<br />

11.3.3. Periodische Überprüfungen<br />

Mit der Prüfmittelliste wird ein System zur Steuerung der Prüfmittelüberwachung geführt.<br />

Es beinhaltet das Datum der letzten durchgeführten Prüfung, das Prüfintervall,<br />

einen daraus resultierenden definierten Prüftermin und die Dokumentennummer der<br />

zugehörigen, aktuellen Prüfanweisung.<br />

Ist das Prüfmittel vor jedem Einsatz zu überprüfen, so liegt die Prüfanweisung dem<br />

Prüfmittel bei. Verantwortlich für die Durchführung der Überprüfung ist der Betreiber.<br />

Die Dokumentation der durchgeführten Prüfung erfolgt auf einem Prüfblatt.<br />

Bei längerfristigen Prüfintervallen gibt das EDV-System automatisch einen Hinweis<br />

auf den bevorstehenden Prüftermin beim QMB. � Prüfauftrag.<br />

Der QMB fügt dem Prüfauftrag die entsprechende Prüfanweisung bei und führt die<br />

Nachprüfung aus und übergibt dies dem entsprechenden Verantwortlichen, der die<br />

Überprüfung entsprechend der Prüfanweisung durchführt.<br />

11.3.4. Außerperiodische Nachprüfungen<br />

Tritt an einem Prüfmittel eine Störung auf, so ist nach Behebung eine außerperiodische<br />

Nachprüfung entsprechend der periodischen Überprüfung durchzuführen.<br />

11.3.5. Dokumentation der Überprüfungen<br />

Der Prüfanweisung ist ein Prüfprotokoll beigefügt, in der das Datum der Überprüfung, Abweichungen,<br />

die Messungenauigkeiten und besondere Vorkommnisse vom Prüfer dokumentiert<br />

werden.<br />

Das Prüfprotokoll wird vom QMB ausgewertet und dient als Basis für Korrekturen der Prüfintervalle,<br />

der Prüfanweisungen oder des Einsatzes.


<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

11.3.6. Registrierung / Kennzeichnung<br />

qmh20080414ou.docx<br />

Seite 44 von 69<br />

Die Prüf- und Messmittel einer Liste, der sog. Prüfmittelüberwachung, werden überwacht.<br />

Alle Prüfmittel sind mit einer Identnummer (Gravur oder Aufkleber) versehen.<br />

Die Liste dient als Grundlage zum Einziehen und Kalibrieren der Prüfmittel durch die Prüfstelle<br />

Qualitätssicherung.


12. Prüfstatus<br />

12.1. Ziel und Zweck<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 45 von 69<br />

Durch ein festgelegtes Verfahren ist die Erkennung des Prüfzustandes von sämtlichen Produkten<br />

in jeder Herstellungsphase sichergestellt.<br />

Die Kennzeichnung des Prüfzustandes ist für die verschiedenen Prozeßabschnitte unterschiedlich.<br />

Die genaue Kennzeichnungsart ist den zugehörigen Verfahrens-, Arbeitsanweisungen<br />

und Checklisten zu entnehmen.<br />

Die Kennzeichnungsmerkmale sind u. a.:<br />

� Unterschrift des Mitarbeiters auf den Auftragspapieren / Lohnscheinen für durchgeführte<br />

Prüfungen in Fertigung und Montage.<br />

� Teilenummer für durchgeführte Machbarkeitsprüfung im Technischen Büro.<br />

� "Geprüft"-Stempel bei der Vertragsprüfung<br />

� Unterschrift auf Verträgen<br />

� Prüfaufzeichnungen in EDV-Systemen bei Wareneingangsprüfung, Arbeitsgangrückmeldung,<br />

Druckstatus, Zeiterfassung etc.<br />

Der Status von Aufträgen ist im EDV-System über den Statusschlüssel in jedem Stadium<br />

aller Bereiche der Auftragsbearbeitung erkennbar.<br />

12.2. Anwendungsbereich<br />

Während aller Phasen der Herstellung (Warenannahme bis Versand) ist der Bearbeitungsstatus<br />

in der EDV und somit der Prüfstatus ausgewiesen. Das Ergebnis von Prüfungen ist<br />

dem Prüfvorgang und der Ware eindeutig zuordenbar. Nicht konforme Waren sind durch<br />

eine Sperrkennzeichnung an der Ware und beim Wareneingang von Kaufteilen zusätzlich<br />

in der EDV identifizierbar.<br />

12.3. Vorgehen und Zuständigkeiten<br />

Nach jedem abgeschlossenen Prüfvorgang sind die Auftragspapiere mit dem Prüfstatus in<br />

Form der persönlichen Identifizierung mittels Personalnummer oder Unterschrift und Datum<br />

durch den verantwortlichen Prüfer zu versehen.<br />

Im Falle auftretender fehlerhafter Produkte werden diese separiert und besonders gekennzeichnet.<br />

12.4. Kennzeichnung von geprüften Teilen<br />

Gutteile sind alle Teile des Auftrags, die nicht besonders gekennzeichnet sind oder nicht<br />

am Sperrlager liegen.<br />

Besondere Kennzeichnung sind farbige Formblätter, die den Teilen beigelegt werden, wenn<br />

die Prüfung oder die Disposition eingeschränkte Verwendung, Nacharbeit, Ausschuss oder<br />

Sperren der Teile vorsieht.


qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 46 von 69<br />

Die Kennzeichnung ist gut sichtbar an den entsprechenden Teilen oder den Behältern angebracht,<br />

so dass eine Verwechselung mit Gutteilen ausgeschlossen ist.<br />

Generell werden fehlerhafte Teile von den Gutteilen separiert (besonderer Behältnisse,<br />

Sperrlager).<br />

12.5. Sperrlager<br />

Das Sperrlager ist durch ein deutliches Hinweisschild gekennzeichnet. In den einzelnen<br />

Lagerorten des Sperrlagers liegen Teile, die zurückgewiesen wurden und deren weitere<br />

Verwendung durch Disposition erfolgen muss.


13. Lenkung fehlerhafter Produkte<br />

13.1. Ziel und Zweck<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 47 von 69<br />

Mit den festgelegten Abläufen in dieser Anweisung wird sichergestellt, dass fehlerhafte<br />

Rohmaterialien, Halbfertigteile, Einzelteile, Baugruppen und Fertigprodukte in irgendeiner<br />

Weise weiterverarbeitet oder ausgeliefert werden.<br />

Auftretende Fehler/Abweichungen sind zu identifizieren, zu beurteilen, zu dokumentieren<br />

und auszusondern und zu kennzeichnen sowie nach einer Disposition durch qualifiziertes<br />

Personal entsprechend zu behandeln. Die Behandlung der fehlerhaften Produkte schließt<br />

eine Behebung der Ursachen mit ein.<br />

13.2. Anwendungsbereich<br />

Der Geltungsbereich erstreckt sich auf alle Produkte, die in der Beschaffungs-, Produktions-<br />

und Inbetriebnahmephase bearbeitet werden, sowie die dazugehörigen Abläufe und<br />

Verfahren.<br />

13.3. Vorgehen und Zuständigkeiten<br />

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, alle Abweichungen die im Fehlerkatalog definiert sind dem<br />

Vorgesetzen zu melden, sowie Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, dass keine Folgeschäden<br />

an Mensch, Produkt oder Einrichtungen erfolgen, soweit es in seiner Entscheidungskraft<br />

steht.<br />

13.4. Kennzeichnung der fehlerhaften Teile:<br />

Werden fehlerhafte Produkte erkannt oder vermutet, sind diese sofort auszusondern, zu<br />

dokumentieren und als gesperrt zu kennzeichnen, um eine Weiterverwendung auszuschließen.<br />

Es wird ein besonderes Augenmerk auf die vorangegangenen Lose und Folgelose gelenkt,<br />

um eventuell ähnliche Fehler zu verifizieren.<br />

13.5. Disposition der fehlerhaften Teile:<br />

Fehlerhafte Teile werden vom Leiter des Prozesses, wo der Fehler auftritt, einer Analyse<br />

unterzogen, um zu ermitteln, ob<br />

� die Teile so weiter verwendet werden können,<br />

� eine Weiterverarbeitung nach Absprache mit dem Auftraggeber möglich ist (Sonderfreigabe)<br />

� freigegebene Reparaturanweisungen existieren,<br />

� eine Nacharbeit möglich ist oder<br />

� die Teile verschrottet werden müssen.


qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 48 von 69<br />

13.6. Behandlung fehlerhafter Produkte während der Beschaffung<br />

Wird bei der Eingangsprüfung eine Spezifikationsabweichung festgestellt, wird die Lieferung<br />

gesperrt und der Fehler bewertet und erfasst.<br />

Der verantwortliche Prüfer erstellt einen Prüfbericht und leitet ihn an den zuständigen Qualitätsmanagementbeauftragten<br />

weiter.<br />

Dieser trifft in Zusammenarbeit mit dem "Verwender" und dem verantwortlichen Einkäufer<br />

die Disposition über defekte Teile und über weitere Maßnahmen.<br />

13.7. Reklamation beim Lieferanten<br />

Der Einkauf informiert den Lieferanten in entsprechender Form über Vorfall, Abweichung /<br />

Fehler und Maßnahmen und berücksichtigt die Abweichung in der Lieferantenbewertung.<br />

13.8. Behandlung fehlerhafter oder unvollständiger Abläufe/Verfahren<br />

Treten Fehler/Abweichungen in Abläufen auf, werden diese sofort dem verantwortlichen<br />

Leiter gemeldet. Dieser nimmt sofort Kontakt mit den entsprechenden Funktionen auf, die<br />

noch an dem Ablauf / Verfahren teilnehmen oder betroffen sind. Mit dem QMB bespricht<br />

man die Problematik, beurteilt diese und erarbeitet eine Optimierung. Muss auf Grund der<br />

Abweichung eine sofortige Sonderregelung eingeführt werden, wird diese in Form einer<br />

schriftlichen Anweisung an alle betroffenen Funktionen weitergegeben und eingeführt.<br />

13.9. Sonderfreigaben<br />

Generell bedürfen Abweichungen von Regelungen und festgelegten Spezifikationen der<br />

Zustimmung der GF und des QMB.<br />

Dies gilt sowohl für Produkte als auch für Abläufe / Verfahren!<br />

Sonderfreigaben bei Abweichungen des Produktes vom festgelegten Kundenwunsch werden<br />

generell nur von der Geschäftsführung in Verbindung mit dem QMB und dem Kunden<br />

über den Verkauf durchgeführt. Der Kunde wird vom Verkauf über die Art der Abweichung<br />

genauestens informiert und seine Zustimmung für eine Auslieferung eingeholt.


qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 49 von 69<br />

14. Korrekturmaßnahmen- und Vorbeugemaßnahmen<br />

14.1. Ziel / Zweck<br />

Qualitätsabweichungen an Produkten, Prozessen und Abläufen werden nach ihrer Entdeckung<br />

oder nach Reklamation vom Kunden systematisch auf ihre Ursachen hin untersucht.<br />

Durch geplante korrektive Maßnahmen werden erkannte Fehler beseitigt. Gleichzeitig soll<br />

ein Wiederauftreten dadurch vermieden werden. Dabei geht es nicht um die Beseitigung<br />

der Fehlerfolge (Nacharbeit, Schrott o.ä.) - dies wird unter dem Ablauf " Behandlung fehlerhafter<br />

Einheiten " behandelt.<br />

Schon frühzeitig werden bei der Planung von Produkten und Abläufen mögliche Fehlerquellen<br />

betrachtet. Durch Einführung gezielter Vorbeugungsmaßnahmen werden<br />

potentielle Fehler oder Fehlleistungen vermieden bzw. schon im Vorfeld beseitigt.<br />

Maßdienlich dazu sind die Informationen aus bisher aufgetretenen Fehlern, Abweichungen,<br />

Reklamationen u.ä., die durch Bewertung und Weitergabe an die geeigneten Abteilungen<br />

genutzt werden um Vorbeugemaßnahmen zu etablieren und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozeß<br />

zu unterstützen.<br />

14.2. Prinzipieller Ablauf von Korrekturmaßnahmen<br />

Fehler tritt auf<br />

Information über<br />

Fehler/Abweichung<br />

QMB<br />

Auswertung<br />

ungenügende Wirksamkeit<br />

Abb. 01:<br />

Verantwortlicher für die<br />

Durchführung der<br />

korrektiven Maßnahmen<br />

Analyse des Fehlers<br />

Bewertung des Einfluß der Maßnahmen auf andere<br />

Produkte, Prozesse, Abläufe<br />

Einführung korrektiver Maßnahmen<br />

Überwachung der Wirksamkeit<br />

Prinzipieller Ablauf Korrekturmaßnahmen<br />

Datenbasis Prävention<br />

s. Abb02<br />

klarer, zuordenbarer Fehler<br />

Verantwortlicher des Bereichs<br />

(Abteilungsleiter), wo der Fehler<br />

entstand (Verursacherprinzip)<br />

unklarer, nicht sofort zuordnb. Fehler<br />

Gremium bestimmt Verantwortlichen<br />

- Ursprung<br />

- systematische Untersuchung der Einflußgrößen<br />

Bewertung des Fehlers auf Einfluß auf andere<br />

Produkte, Prozessschritte, Abläufe<br />

Definition der korrektiven Maßnahmen<br />

Freigabe durch QMB<br />

Behandlung fehlerhafter<br />

Einheiten<br />

Änderungsmanagement<br />

Dokumentation der Änderung


qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 50 von 69<br />

14.3. Verantwortlichkeiten / Grundregeln / Prinzipielle Vorgehensweise<br />

Ablauf und Verantwortlichkeiten für Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen sind<br />

detailliert in einer Verfahrensanweisung festgelegt (s. auch Abb. 02).<br />

14.3.1. Grundsätzliches<br />

Jeder Mitarbeiter, der einen Fehler oder eine Abweichung feststellt, ist verantwortlich, sofort<br />

schützende Maßnahmen zu ergreifen, um Folgeschäden im Hause oder beim Kunden<br />

zu vermeiden oder zu mindern, soweit er dies beurteilen kann.<br />

Generell ist darüber immer der entsprechende Abteilungsleiter oder Meister zu informieren.<br />

14.3.2. Fehler werden, wenn immer möglich, an der Ursache behoben<br />

Fehler werden nicht nur unmittelbar an der Stelle wo sie in Erscheinung treten behoben,<br />

sondern es wird systematisch die Ursache der Entstehung untersucht (Ursachenanalyse).<br />

Dabei werden mögliche weitere Einflüsse des Fehlers / Abweichung auf andere Produkte,<br />

Prozesse oder Abläufe mit betrachtet.<br />

14.3.3. Verursacherprinzip<br />

Zuständig für die Durchführung von Korrekturmaßnahmen ist die Person / Gruppe, in deren<br />

Verantwortungsbereich die Fehler- /Abweichungsursache liegt.<br />

Unterstützt wird dieses durch die Einbindung des QMB, oder dessen Mitarbeiter, der an der<br />

Festlegung der korrektiven Maßnahmen beteiligt ist.<br />

14.3.4. Kontinuierliche Verbesserungen der Produkte, Abläufe und Prävention<br />

Mittels systematischer Auswertung der aufgetretenen Einzelereignisse (Fehler / Abweichungen<br />

/ Reklamationen) durch den QMB werden sich wiederholende Ereignisse untersucht,<br />

um daraus Maßnahmen zu definieren, die eine Verbesserung der Produkt- und Systemqualität<br />

bewirken.<br />

Die Informationen aus der Datenbasis werden vom QMB aufbereitet, um allen Abteilungen<br />

die Basisinformationen für präventive Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.<br />

Die Informationen der Abteilungen laufen in der Regel über die Postbesprechung, können<br />

aber auch bei dringendem Anlass direkt erfolgen.


qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 51 von 69<br />

14.3.5. Informationscyclus Vorfälle – Korrekturen - Präventionen<br />

Informationen über<br />

Fehler / Abweichungen /<br />

Reklamationen<br />

QMB<br />

Information<br />

Änderungen / Prävention<br />

Datenbestand<br />

Datenauswertung<br />

Generell sind die Abteilungsleiter und / oder Meister für die Planung und Einführung von<br />

präventiven Maßnahmen verantwortlich, unabhängig, ob die Initialisierung von intern oder<br />

extern kommt.<br />

Diese Initialisierung kann sein:<br />

Korrektive / Präventive<br />

Maßnahmen<br />

A b t e i l u n g e n<br />

Vertrieb Entwicklung<br />

Konstruktion<br />

Produktion Sonstige<br />

Abteilungen<br />

Abb.: 02 Informationscyclus Vorfälle – Korrekturen - Präventionen<br />

Intern:<br />

� Planung / Einführung Neuprozess oder Neuprodukt<br />

� Ablaufänderung<br />

� Organisationsänderung<br />

Extern:<br />

� Kundenanforderung<br />

� Information QMB<br />

� ...<br />

Die betroffenen Abteilungen und deren Mitarbeiter sind über die Einführung der Präventivmaßnahmen<br />

zu informieren und bei der Planung mit zu beteiligen.


qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 52 von 69<br />

Der Abteilungsleiter ist für die Dokumentation der eingeführten Maßnahmen verantwortlich,<br />

der QMB für die Anpassung der bestehenden Dokumentation (z.B. Anweisungen, Arbeitsdokumentation<br />

etc.)<br />

15. Handhabung, Lagerung, Verpackung, Konservierung und Versand<br />

15.1. Allgemeines<br />

Die Sorgfalt in der Behandlung, Lagerung und Transport der Teil- und Fertigprodukte ist<br />

oberstes Ziel der Fa. <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> Ventilatorenbau GmbH.<br />

Diese Anforderung gilt für Rohstoffe, Hilfsmittel, Produkte von Unterlieferanten, Zwischenprodukte,<br />

aber auch für die Verpackungsmaterialien selbst. Hierbei werden die relevanten<br />

Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltbestimmungen, sowie Arbeitsvorschriften beachtet.<br />

Die Handhabung schließt auch den Transport von Waren vor dem Versand ein.<br />

Generell werden vier Arten von Zwischenlagern unterschieden:<br />

- Zentrallager: Hier werden fertige Einzelteile und Fertigprodukte (vor Auslieferung)<br />

gelagert.<br />

- Montagelager: Hier werden fertige Einzelteile und Fertigprodukte (vor Auslieferung)<br />

gelagert.<br />

- Fertigungslager: Hier werden Halbzeuge gelagert<br />

- Zwischenlager: Hier werden fertige Einzelteile und Halbzeuge gelagert, die auftragsgebunden<br />

bestellt wurden und solange lagern, bis sämtliche<br />

Komponente des Produktes verfügbar sind.<br />

15.2. Handhabung<br />

Jeder Mitarbeiter in unserem Unternehmen ist dafür verantwortlich, dass Produkte und Güter,<br />

mit denen er umgeht, weder beschädigt noch anderweitig in ihrer Qualität beeinträchtigt<br />

werden.<br />

Die Leiter jeder Abteilung / Bereiche sind verantwortlich dafür, dass ausnahmslos alle Mitarbeiter<br />

in ihre Sorgfaltspflicht eingewiesen werden und für besondere Vorkehrungs- und<br />

Sicherungsmaßnahmen geschult sind. Weiter sind die Leiter dafür verantwortlich, sicherzustellen,<br />

dass entsprechende Hilfsmittel und Arbeitsunterlagen bereitgestellt sind.<br />

Ebenso ist der Einsatz von Mitarbeitern für Arbeiten, die besondere Kenntnisse erfordern,<br />

oder Erteilung besonderer Zugriffsberechtigungen, von den Abteilungsleitern zu regeln.<br />

Besondere Maßnahmen, die in den einzelnen Bereichen gelten, sind hierzu in den entsprechenden<br />

Arbeits- oder Verfahrensanweisungen festgelegt.


15.3. Transport innerhalb des Werkes<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 53 von 69<br />

Generell gilt, dass jeder Mitarbeiter, der Teile transportiert oder weitergibt für die Qualität<br />

der Teile selbst verantwortlich ist.<br />

Transporte von Produkten oder Teilprodukten dürfen nur in den dafür vorgesehenen Behältnissen<br />

oder Verpackungen und mit dafür festgelegten Mitteln (z.B.: Hubwagen, Rollwägen<br />

o.ä.) durchgeführt werden.<br />

Bei Transport von Gütern mit besonderer Kennzeichnung (z.B.: Gefahrgütern o.ä.) ist,<br />

wenn keinen Anweisungen dafür vorliegen, dies vom entsprechenden Leiter mit dem Sicherheitsbeauftragten<br />

abzustimmen.<br />

15.4. Externer Transport<br />

Externe Transporte werden über Transportunternehmen durchgeführt. Die Lieferbedingungen<br />

sind vertraglich festgelegt.<br />

Alle Produkte, die in den externen Transport gehen sind durch geeignetes Verpackungsmaterial<br />

vor Beschädigung und Beeinträchtigung unter normalen Transportbedingungen geschützt.<br />

15.5. Lagerung<br />

Um die Qualität der gelagerten Materialien und Produkte nicht zu beeinträchtigen, sind folgende<br />

Punkte im Unternehmen berücksichtigt:<br />

� allgemeine Lager- und sicherheitstechnische Vorschriften<br />

� saubere und übersichtliche Lager und Abstellflächen mit eindeutiger Kennzeichnung<br />

� Kennzeichnung der Materialien und Produkte durch Beschriftung oder Aufkleber<br />

� Ein-/Auslagerungsregelung " first in, first out (FiFo) " Diese gilt jedoch nur für Motoren<br />

und Fertigprodukte mit Motoren.<br />

� Zuständigkeitsregelungen für Bestands- und Verfügungsverantwortung<br />

Für alle Lager sind Verantwortliche festgelegt. Diese überwachen den Zustand und Inhalt<br />

des Lagers und haben alleinige Zugriffsberechtigung.<br />

Jedem Teil ist ein definierter Lagerplatz EDV-systemmäßig zugewiesen, der mit der Teilnummer<br />

und Bezeichnung in Form eines Aufklebers oder Aufschrift vom Lagerist gekennzeichnet<br />

wird.<br />

Der Lagerbestand wird durch die Abteilung Arbeitsvorbereitung EDV-mäßig kontrolliert.<br />

Grundsätzlich werden Lagerentnahmen nur über Lagerentnahmelisten oder Bedarfsmeldungen<br />

mit der EDV durchgeführt, so dass ein aktueller Lagerbestand jederzeit ersichtlich<br />

ist.<br />

Eine automatische Lagerbestandsverwaltung ist in unserem Hause etabliert und ist somit<br />

ein Bestandteil der Lieferterminsicherung.


15.6. Verpackung und Versand<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 54 von 69<br />

Unserer Produkte werden soweit möglich mit umweltfreundlichen Materialien verpackt.<br />

Bei besonderen Verpackungswünschen eines Kunden erfolgt eine entsprechende Vorgabe<br />

durch den Verkauf, die in den Arbeitspapieren integriert ist.<br />

Der Versand wird durch die Versandabteilung EDV-mäßig gesteuert. Erfolgt eine Fertigmeldung<br />

eines Kundenauftrags durch die Montage, werden die Versandpapiere für diesen<br />

Auftrag erstellt. Diese enthalten den genauen Lieferumfang, die exakte Lieferadresse sowie<br />

die Art des Transportes.


qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 55 von 69<br />

16. Lenkung von Qualitätsaufzeichnungen<br />

16.1. Ziel und Zweck<br />

Q-Aufzeichnungen dienen der Nachweisführung, dass Produkte und Dienstleistungen unter<br />

kontrollierten Bedingungen erstellt bzw. versandt wurden und diese die an uns gestellten<br />

Qualitätsanforderungen erfüllen.<br />

Sie dienen ebenso<br />

- als Mittel zur Erkennung von Prozessproblemen.<br />

- zur Unterstützung von Analysen.<br />

- als Entscheidungshilfen bei Korrekturmaßnahmen<br />

- als Nachweis über benutzte Vorgaben<br />

- als Hilfe für Auswertungen<br />

Mit diesem Kapitel soll die Handhabung und die Aufbewahrung von Qualitätsaufzeichnungen<br />

geregelt werden und ergänzt dahingehend das Kapitel "Lenkung von Dokumenten und<br />

Daten".<br />

16.2. Anwendungsbereich und Zuständigkeiten<br />

Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf alle Abteilungen im Unternehmen.<br />

16.2.1. Zusammenstellung der Qualitätsaufzeichnungen<br />

Welche Qualitätsaufzeichnungen in den einzelnen Prozessen durch wen anfallen, ist in den<br />

Arbeits- und Verfahrensanweisungen festgelegt.<br />

In der nachfolgenden Matrix ist festgelegt, wo welches anfallende Nachweisdokument<br />

(Qualitätsaufzeichnung) in welcher Form (Papier / EDV-Datenfile) wie lange aufbewahrt<br />

wird.<br />

16.2.2. Art, Ersteller, Eintragung, Ablageort und Ablagedauer der Dokumente<br />

Art, Ersteller, Eintragung, Ablageort und Ablagedauer der Dokumente ist im Anhang B<br />

dokumentiert.<br />

16.2.3. Dokumentation<br />

Jede Qualitätsaufzeichnung ist ein Dokument und muss als solches gehandhabt wird. Es<br />

dürfen keine Radierungen oder Löschungen vorgenommen werden. Änderungen sind nur<br />

als Zusätze erlaubt und sind mindestens mit Kurzzeichen und Datum der Änderung zu versehen.<br />

Qualitätsaufzeichnungen sind so auszuführen, dass ersichtlich ist, um welche Art von Aufzeichnungen<br />

es sich handelt, zu welchem Vorgang (Projekt, Bestellung, Audit, etc.) die<br />

Aufzeichnungen gehören, wann und von wem die Aufzeichnungen erstellt wurden.


16.2.4. Aufbewahrung und Schutz<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 56 von 69<br />

Qualitätsaufzeichnungen sind über ihre Aufbewahrungsdauer vor Verlust, Beeinträchtigung<br />

oder Beschädigung aufzubewahren. Das heißt eine Zugriffskontrolle ist sicherzustellen und<br />

eine Sicherung vor äußeren Eingriffen ist vorzusehen.<br />

Bei Qualitätsdokumenten in einer EDV-Datei muss eine entsprechende Vorsorge gegen<br />

unbefugten Zugriff getroffen werden. Die Verantwortung dafür trägt der jeweilige Abteilungsleiter.<br />

16.2.5. Datensicherung<br />

Sicherungskopien der EDV-Datenbestände sind entsprechend der AA täglich vorzunehmen<br />

und im Brandschutztresor abzulegen.


17. Personal / Schulung<br />

17.1. Ziel / Zweck<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 57 von 69<br />

Mitarbeiter sind für die Durchführung der gestellten Aufgaben entsprechend qualifiziert und<br />

ausgebildet.<br />

Neue Mitarbeiter werden entsprechend ihrer Aufgabe in ihrer Qualifikation ausgewählt, bei<br />

Bedarf ausgebildet und grundsätzlich eingearbeitet.<br />

Bei sich verändernden Aufgabenstellungen im Unternehmen wird die Qualifikation der Mitarbeiter<br />

in der Planung durch den Vorgesetzten berücksichtigt. Die entsprechenden Maßnahmen<br />

für eine Weiterbildung werden von ihnen freigegeben und überwacht.<br />

17.2. Dokumentation<br />

Im Unternehmen wird der Ausbildungsstand der Mitarbeiter in der Personalakte geführt.<br />

Hier werden alle genehmigten Schulungsanträge für externe Schulungen sowie die Teilnahmebestätigungen/Zertifikate<br />

des Mitarbeiters aufbewahrt.<br />

17.3. Qualifikation, Ausbildung /Schulung<br />

17.3.1. Neue Mitarbeiter<br />

Neue Mitarbeiter werden nach der für die auszuführenden Tätigkeiten und Aufgaben benötigten<br />

Qualifikation ausgewählt. Ein Anforderungsprofil ist dazu vom Abteilungsleiter zu definieren.<br />

Die Auswahl trifft der anfordernde Abteilungsleiter in Zusammenarbeit mit dem<br />

Personalleiter anhand der Bewerbungsunterlagen und der Vorstellungsgespräche anhand<br />

der vorher festgelegten Kriterien im Anforderungsprofil.<br />

Sind jedoch noch spezielle interne Kenntnisse für den Einsatz im Unternehmen erforderlich,<br />

so werden diese durch interne Schulung/Einweisung durch einen fachkompetenten Mitarbeiter<br />

(Ausbilder) gedeckt. Dieser Ausbilder hat dem Abteilungsleiter zurückzumelden, wie<br />

der Schulungs-/Einweisungsstand des neuen Mitarbeiters ist und ob die Schulung erfolgreich<br />

war.<br />

Damit wird sichergestellt, dass der neue Mitarbeiter vollständig und erfolgreich geschult<br />

wurde.<br />

17.3.2. Zusätzliche Aus- und Weiterbildung – Bedarfsermittlung<br />

Die Bedarfsermittlung orientiert sich im Wesentlichen an der Einsatzfähigkeit des Mitarbeiters,<br />

d.h. wenn eine Erweiterung des Einsatzes oder der Aufgaben vorgesehen ist.<br />

Verantwortlich für die Bedarfsermittlung ist der entsprechende Abteilungsleiter.<br />

Es wird jedoch von jedem Mitarbeiter erwartet, dass er selbst den Schulungsbedarf bei seinem<br />

Vorgesetzten anmeldet, wenn er Bedarf bei sich erkennt. Hierbei prüft der Abteilungsleiter<br />

die Notwendigkeit der Schulung.


17.3.3. Bedarf an interner Schulung<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 58 von 69<br />

Sind spezielle interne Kenntnisse für den erweiterten Einsatz im Unternehmen erforderlich,<br />

so werden diese durch interne Schulung / Einweisung durch einen fachkompetenten Mitarbeiter<br />

(Ausbilder) gedeckt. Dieser Ausbilder hat dem Abteilungsleiter zurückzumelden, wie<br />

der Schulungs- / Einweisungsstand des neuen Mitarbeiters ist und ob die Schulung erfolgreich<br />

war. Damit wird sichergestellt, dass der neue Mitarbeiter vollständig und erfolgreich<br />

geschult wurde.<br />

17.3.4. Bedarf an externer Schulung<br />

Der Abteilungsleiter beantragt den ermittelten Bedarf bzw. die Notwendigkeit einer Schulung<br />

bei dem Personalleiter. Dieser prüft die Dringlichkeit und den Nutzen der Schulung<br />

und gibt diese und die nötigen Mittel für die Schulung sowie die Freistellung von der Arbeit<br />

frei.<br />

Der Mitarbeiter meldet die erfolgte Schulung seinem Abteilungsleiter mittels einer Kopie der<br />

Teilnahmebestätigung/Zertifikat. Dieser trägt die Schulung im Ausbildungspass ein und<br />

leitet die Teilnahmebestätigung/Zertifikat an den Personalleiter weiter.<br />

Der Personalleiter ist für die Teilnahmekontrolle der freigegebenen Schulungen verantwortlich.<br />

Anhand der eingegangenen Schulungsanträge kontrolliert er die Teilnahme. Erfolgt<br />

keine Rückmeldung durch den Abteilungsleiter durch die Teilnahmebestätigung / Zertifikat,<br />

erfolgt eine Nachfrage beim Mitarbeiter zur Klärung.<br />

Der Personalleiter legt bei nicht erfolgter Schulung entsprechende weitere Maßnahmen<br />

fest.<br />

Bei erfolgter Schulung legt der Personalleiter die Teilnahmebestätigung / Zertifikat und den<br />

von ihm abgezeichneten Antrag in die Personalakte.


18. Wartung<br />

18.1. Allgemeines<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 59 von 69<br />

Der Service 'Wartung', beinhaltet die Betreuung der an Kunden ausgelieferten Produkte<br />

und Dienstleistungen bezüglich der vertraglich vereinbarten Gewährleistung und Wartung<br />

(Gewährleistungsphase).<br />

Dieser Punkt ist bislang für uns noch nicht eine Kundenforderung gewesen oder in irgendeiner<br />

Form vertraglich gefordert worden.<br />

Wir bieten jedoch den Service an, defekte Geräte auch über die Garantiephase hinaus für<br />

den Kunden per Auftrag zu überprüfen und in Stand zu setzen.<br />

Die Regelung der Abläufe für die Reparatur ist in der Arbeitsanweisung AA0810xx 'Reparaturabteilung'<br />

festgelegt.<br />

18.2. Reklamationsbearbeitung:<br />

Über den Verkauf werden eventuell auftretende Reklamationen vom Kunden erfasst, und<br />

an die entsprechenden Fachfunktionen weitergeleitet. Die Bearbeitung durch die entsprechenden<br />

Fachabteilungen.<br />

Der Vertrieb trägt die Verantwortung für die Ermittlung der Zufriedenheit des Kunden mit<br />

unseren Produkten und Leistungen, soweit es möglich ist. Die Informationen über die Kundenzufriedenheit<br />

werden an die Fachabteilungen weitergeleitet.<br />

18.3. Nutzung der Kundenrückmeldungen über die Qualität der Geräte<br />

Durch Auswertung von Reklamationen und Reparaturen und evtl. weiteren Kundenrückmeldungen<br />

durch den QMB wird aktiv die Qualität der ausgelieferten Geräte hinterfragt. Die<br />

gewonnenen Informationen werden für die Verbesserung der Prozesse für die Planung<br />

neuer Geräte genutzt.


19. Statistische Methoden<br />

19.1. Allgemeines<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 60 von 69<br />

Werden statistische Methoden im Unternehmen für die Prüfung/Bewertung von Produkten<br />

oder Prozessen eingesetzt, so ist vom Funktionsleiter sicherzustellen, dass die Methoden<br />

richtig eingesetzt werden und die richtigen Schlüsse aus den Ergebnissen gezogen werden.<br />

Unterstützt wird der Funktionsleiter oder jeder Mitarbeiter, der eine Statistik erstellt durch<br />

den QMB, der in allen Fragen zur Statistik zuständig und spezialisiert ist. Seine Qualifikation<br />

hierfür ist entsprechend von der Geschäftsführung sicherzustellen und aufrechtzuerhalten.<br />

19.2. Anwendungen der Methoden im Unternehmen<br />

Es werden nur einfache statistische Auswertungsmethoden benutzt, um Entscheidungen<br />

objektiv, basierend auf Zahlen, Daten und Fakten, zu treffen.<br />

Dies betrifft im Wesentlichen das Berichtswesen im Unternehmen.<br />

Statistiken dazu sind Häufigkeitsverteilungen, Trend-Analysen, ABC Analysen, Fehler Analysen.....<br />

und ähnliche Methoden. Beispiele hierfür sind:<br />

� Auftragsbestand in Form von Auflistungen wie: Auslastung der Montage nach<br />

Stückzahlen, KW und Auftragsbestandswert .<br />

� Auftragsbestand in Form von Auflistungen:<br />

� Nettoauftragsbestandswert<br />

� allgemeine Trends,<br />

� Auswirkungen von Urlaubszeit, Feiertage usw. � Trendanalysen<br />

� Auswertung der Fehlerlisten<br />

� Lieferantenbewertung<br />

� Reklamationen � für Präventivmaßnahmen.<br />

� ............


qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 61 von 69<br />

20. Bahnanwendungen – Schweißen von Schienenfahrzeugen und Fahrzeugteilen<br />

20.1. Organisationsbeschreibung nach ISO 3834-3 und EN 15085<br />

20.1.1. Allgemeines<br />

Die Fa. <strong>Karl</strong> <strong>Klein</strong> GmbH stellt Ventilatoren für viele Bereiche und Anwendungen wie zum<br />

Beispiel Baumaschinen, Bahn, Schaltschränke, Trocknungsanlagen, Filteranlagen, Prüfstände,<br />

Räucheranlagen, Bäckereimaschinen, Labortechnik, Schiffsbau, Absauganlagen,<br />

Windkraftanlagen, Schmiedetechnik Motorenprüfstände her. Zur Sicherstellung der<br />

Schweißqualität insbesondere auch für Ventilatoren die Verwendung in Schienenfahrzeugen<br />

finden haben wir die Schweißtechnik gemäß ISO 3834-3 organisiert.<br />

Unterstützt werden wir bei Ventilatoren für Schienenfahrzeuge durch den externen<br />

Schweißfachingenieur.<br />

Begriffe: SFM = Schweißfachmann<br />

SFI = Schweißfachingenieur<br />

GF Technik = Geschäftsführer Technik<br />

20.1.2. Beschreibung der Abläufe nach ISO 3834-3<br />

Lfd.Nr.<br />

ISO<br />

3834-3<br />

5.2<br />

5.3<br />

Merkmal gem.<br />

ISO 3834-3 Beschreibung der Abläufe<br />

Prüfung der<br />

Anforderungen<br />

Technische<br />

Prüfung<br />

Wir prüfen jedes LV in Bezug auf die zur Herstellung<br />

erforderlichen Qualifikationen und Zulassungen.<br />

Nur wenn alle Anforderungen erfüllt<br />

werden können geben wir ein Angebot ab.<br />

Die Schweißtechnische Prüfung der relevanten<br />

Unterlagen wie Zeichnungen, und Arbeitspläne<br />

findet im Anschluss an die Erstellung der<br />

Konstruktion statt. Bei Ventilatoren die Verwendung<br />

in Schienenfahrzeugen finden werden<br />

die Zeichnungen durch den Schweißfachingenieur<br />

geprüft. Die technischen Unterlagen<br />

werden auf grundsätzliche Übereinstimmung<br />

mit den Anforderungen zum Schweißen geprüft.<br />

Prüfkriterien sind z. Bsp. die Richtigkeit<br />

und Vollständigkeit von Werkstoff und Zusatzwerkstoffangaben,Schweißnahtkennzeichnung<br />

entsprechend den zugehörigen Regelwerken,<br />

einschließlich deren Bemaßung, besondere<br />

Anforderungen an Werkstoffeigen-<br />

Verantwortung<br />

Verantwortlich:<br />

GF / Technik<br />

Vertretung:<br />

SFM<br />

Verantwortlich:<br />

SFI<br />

Vertretung:<br />

SFM


Lfd.Nr.<br />

ISO<br />

3834-3<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9.1<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 62 von 69<br />

Merkmal gem.<br />

ISO 3834-3 Beschreibung der Abläufe<br />

Untervergabe<br />

von Teilen mit<br />

SchweißtechnischenAnforderungen <br />

SchweißtechnischesPersonal<br />

schaften etc. Eventuelle Unklarheiten oder<br />

Abweichungen werden vor Fertigungsbeginn<br />

geklärt. Wenn die technischen Unterlagen eindeutig<br />

sind werden die Werkstattzeichnungen<br />

freigegeben und mit dem Stempel Schweißtechnisch<br />

geprüft als gültige Unterlagen gekennzeichnet.<br />

Die Untervergabe von Schweißteilen erfolgt in<br />

enger Zusammenarbeit von Schweißaufsicht<br />

und GF Technik. Geschweißte Bauteile mit<br />

Verwendung in Schienenfahrzeugen werden<br />

ausschließlich bei entsprechend zugelassenen<br />

Firmen bezogen.<br />

Wir verfügen über einen externen Schweißfachingenieur,<br />

einen Schweißfachmann und<br />

geprüfte Schweißer deren Qualifikation die<br />

vorkommenden Schweißaufgaben abdeckt.<br />

Ggf. werden zusätzlich erforderliche Prüfungen<br />

und Qualifizierungen vor Fertigungsbeginn abgelegt.<br />

Die Schweißer sind in einer Schweißerliste<br />

erfasst.<br />

Prüfpersonal Die Schweißaufsichtspersonen sind auf Grund<br />

Ihrer Erfahrung und der regelmäßigen Fortbildung<br />

in der Lage, Sichtprüfungen der<br />

Schweißnähte durchzuführen. Grundsätzlich<br />

sind die geprüften Schweißer jedoch selbst in<br />

der Lage, ihre Schweißarbeiten zu beurteilen.<br />

Kenntnisse über die anzuwenden Regelwerke<br />

werden Ihnen in regelmäßigen Schulungen<br />

vermittelt. In der Werkstatt stehen Ihnen die<br />

erforderlichen Unterlagen in einem Technologieordner<br />

zur Verfügung.<br />

Einrichtungen,<br />

Beschaffung,<br />

Auslegung und<br />

Wartung<br />

Die schweißtechnischen Einrichtungen werden<br />

entsprechend den Erfordernissen ausgelegt<br />

und beschafft. Die erforderlichen Leistungen<br />

von Schweißmaschinen, Kapazitäten von Vorrichtungen<br />

und Krananlagen orientieren sich<br />

an den Abmessungen und Gewichten der herzustellenden<br />

Bauteile. Die Wartung erfolgt wo<br />

erforderlich nach Wartungsplänen.<br />

Verantwortung<br />

Verantwortlich:<br />

GF Technik +<br />

SFI<br />

Vertretung:<br />

SFM<br />

Verantwortlich:<br />

SFI<br />

Vertretung:<br />

SFM<br />

Verantwortlich:<br />

SFM<br />

Vertretung:<br />

SFI<br />

Verantwortlich:<br />

GF Technik<br />

Vertretung:<br />

SFM


Lfd.Nr.<br />

ISO<br />

3834-3<br />

9.2<br />

9.3<br />

10.1<br />

10.2<br />

10.3<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 63 von 69<br />

Merkmal gem.<br />

ISO 3834-3 Beschreibung der Abläufe<br />

Beschreibung<br />

der Einrichtungen<br />

Eignung der<br />

schweißtechnischenEinrichtungen <br />

Fertigungsplanung <br />

Schweißanweisungen<br />

Qualifizierung<br />

von Schweißanweisungen<br />

Wir legen großen Wert auf funktionale und ergonomische<br />

Arbeitsplätze. Gesundheitsschutz<br />

und das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung<br />

ist verbindlich vorgeschrieben. Die Arbeitsplätze<br />

werden unter Einbeziehung der Mitarbeiter<br />

gestaltet. Neu zu beschaffende Maschinen<br />

und Geräte werden sorgfältig geplant<br />

und deren Eignung durch Prüfung der hergestellten<br />

Bauteile im Haus, bei Prüfinstituten und<br />

bei den Kunden nachgewiesen. Die schweißtechnischen<br />

Einrichtungen sind in einer Maschinenliste<br />

beschrieben.<br />

Die Eignung der schweißtechnischen Einrichtungen<br />

ist durch sorgfältige Planung gegeben.<br />

Sie wird durch Bauteilprüfungen und im Rahmen<br />

der Schweißerprüfungen nachgewiesen.<br />

Bei neuen komplexen Einrichtungen werden<br />

bei Inbetriebnahme Abnahmeprotokolle zum<br />

Nachweis deren Eignung erstellt.<br />

Die Fertigungsplanung wird im Rahmen der<br />

Arbeitsvorbereitung auf Grundlage der Technischen<br />

Dokumentation der Bauteile erstellt. Die<br />

zur Beschaffung und Herstellung der Bauteile<br />

erforderlichen Angaben sind im Fertigungsauftrag<br />

hinterlegt. Sie werden durch standardisierte<br />

Arbeits-, Verfahrens-und Schweißanweisungen<br />

(WPS) ergänzt.<br />

Wo erforderlich wird nach Schweißanweisungen<br />

gearbeitet. Für die üblichen Schweißanschlüsse<br />

gibt es Standardschweißanweisungen.<br />

Wenn besondere Schweißanschlüsse<br />

herzustellen sind oder entsprechende Anforderungen<br />

der Kunden oder der Regelwerke vorliegen,<br />

werden spezifische Schweißanweisungen<br />

erstellt und mit dem Auftrag dokumentiert.<br />

Schweißverfahren werden unter Verwendung<br />

von geprüften Schweißzusätzen nach ISO<br />

15610 qualifiziert. Unterstützt wird die Qualifikation<br />

durch zerstörende Schweißnahtprüfungen<br />

im Rahmen der Abnahme der Schweißerprüfungen.<br />

Für die Dokumentation wird ein<br />

WPQR (Welding-Procedure-Qualifikation-<br />

Verantwortung<br />

Verantwortlich:<br />

GF Technik<br />

Vertretung:<br />

SFM<br />

Verantwortlich:<br />

GF Technik<br />

Vertretung:<br />

SFM<br />

Verantwortlich:<br />

GF Technik<br />

Vertretung:<br />

SFM<br />

Verantwortlich:<br />

SFI<br />

Vertretung:<br />

SFM<br />

Verantwortlich:<br />

SFI<br />

Vertretung:<br />

SFM


Lfd.Nr.<br />

ISO<br />

3834-3<br />

10.4<br />

11<br />

12<br />

13<br />

14.1<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 64 von 69<br />

Merkmal gem.<br />

ISO 3834-3 Beschreibung der Abläufe<br />

Arbeitsanweisungen <br />

Schweißzusätze<br />

Lagerung der<br />

Grundwerkstoffe <br />

Wärmenachbehandlung<br />

Überwachung<br />

und Prüfung<br />

allg.<br />

Report) erstellt.<br />

Für allgemeine Arbeiten existieren standardisierte<br />

Arbeits-und Verfahrensanweisungen.<br />

Wenn es erforderlich ist werden auftragsbezogene<br />

Arbeitsanweisungen verfasst.<br />

Wir verwenden ausschließlich zugelassene<br />

Schweißzusätze. Bei der Beschaffung wird auf<br />

Konformität mit der Bauregelliste (CE-, oder Ü-<br />

Zeichen) Wert gelegt. Zusätzlich fordern wir<br />

eine DB -Zulassung. Kopien der Zulassungsbescheide<br />

liegen vor. Wir verwenden standardmäßig<br />

folgende Schweißzusätze: Verfahren<br />

135: Allg. Baustähle: G3Si1, CrNi.Stähle:<br />

G 19 9 L Si Verfahren 141: Allg. Baustähle:<br />

W3Si1, CrNi.Stähle: W 19 9 L Si<br />

Die Grundwerkstoffe werden entsprechend der<br />

Spezifikation der technischen Dokumentation<br />

beschafft. Als Standardwerkstoff werden<br />

warmgewalzte Bleche DD 11 DIN EN 10111,<br />

gebeizt, gefettet, (früher STW22) mit der<br />

Werkstoffnummer 1.0332 verwendet und ohne<br />

Kennzeichnung eingelagert. Halbzeuge aus<br />

anderen Werkstoffen werden mit der Werkstoffbezeichnung<br />

beschriftet.<br />

Die verwendeten Grundwerkstoffe und die<br />

Dünnblechkonstruktionen unserer Produkte<br />

erfordern keine Wärmenachbehandlung.<br />

Die erforderlichen Prüfschritte werden entsprechend<br />

den technischen Regelwerken definiert.<br />

Die Anforderungen sind in den technischen<br />

Unterlagen beschrieben. Die Mitarbeiter<br />

sind für die zeichnungsgerechte Ausführung<br />

selbst verantwortlich. Die Schweißaufsichtspersonen<br />

führen regelmäßig Stichprobenprüfungen<br />

durch.<br />

Verantwortung<br />

Verantwortlich:<br />

GF Technik<br />

Vertretung:<br />

SFM<br />

Verantwortlich:<br />

SFM<br />

Vertretung:<br />

SFI<br />

Verantwortlich:<br />

SFM<br />

Verantwortlich:<br />

SFI<br />

Vertretung:<br />

SFM 1<br />

Verantwortlich:<br />

SFI<br />

Vertretung:<br />

SFM


Lfd.Nr.<br />

ISO<br />

3834-3<br />

14.2<br />

14.3<br />

14.4<br />

14.5<br />

15<br />

16<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 65 von 69<br />

Merkmal gem.<br />

ISO 3834-3 Beschreibung der Abläufe<br />

Überwachung<br />

vor dem<br />

Schweißen<br />

Überwachung<br />

während dem<br />

Schweißen<br />

Überwachung<br />

nach dem<br />

Schweißen,<br />

Stand der<br />

Überwachung<br />

Mangelnde<br />

Übereinstimmung<br />

und Korrekturmaßnahmen<br />

Kalibrierung<br />

und Validierung<br />

der<br />

Mess.- und<br />

Prüfeinrichtung<br />

Das Vorhandensein der erforderlichen betrieblichen<br />

Voraussetzungen, der erforderlichen<br />

Nachweise und Werkszeugnisse und der Personalqualifikationen<br />

werden durch die SAP<br />

überwacht. Die Konformität und Passgenauigkeit<br />

der Einzelteile wird durch die Schweißer<br />

selber kontrolliert.<br />

Die Schweißer werden regelmäßig geschult<br />

und haben in der Werkstatt die erforderlichen<br />

Hilfsmittel für eine Sichtprüfung zur Verfügung.<br />

Sie sind für das Einhalten der Qualitätsvorgaben<br />

selbst verantwortlich. Alle Schweißaufsichtspersonen<br />

führen regelmäßig Stichprobenprüfungen<br />

durch.<br />

Die Bauteile werden durch die Schweißer einer<br />

Sichtprüfung unterzogen. Abweichungen werden<br />

sofort behoben. Bauteile die nicht mehr<br />

repariert werden können werden sofort verschrottet.<br />

Die durchgeführte Sichtprüfung wir<br />

bei Bauteilen mit Verwendung in Schienenfahrzeugen<br />

durch eine Stempelung mit dem<br />

persönlichen Schlagstempel des verantwortlichen<br />

Schweißers gekennzeichnet.<br />

Der Stand der Überwachung wird nicht gekennzeichnet,<br />

da Bauteile mit mangelnder<br />

Übereinstimmung sofort repariert oder verschrottet<br />

werden.<br />

Grundsätzlich sind die Werker aufgefordert,<br />

erkannte Abweichungen sofort zu beheben.<br />

Bauteile die nicht sofort repariert werden können<br />

müssen unverzüglich der Verschrottung<br />

zugeführt werden.<br />

Wir stellen nur unbearbeitete Schweißteile her.<br />

Die Anforderungen an die verwendeten Mess.-<br />

und Prüfgeräte sind deshalb in einem gröberen<br />

Bereich entsprechend der ISO 13920. Allgemeine<br />

Messgeräte an den Arbeitsplätzen werden<br />

deshalb von den Mitarbeitern selbst ausschließlich<br />

auf deren optischen Zustand hin<br />

überwacht und ausgetauscht. Zum Prüfen der<br />

Teile im Rahmen von Erstmusterprüfungen<br />

gibt es überwachte Messwerkzeuge. Sie sind<br />

Verantwortung<br />

Verantwortlich:<br />

SFM<br />

Verantwortlich:<br />

SFM<br />

Vertretung:<br />

SFI<br />

Verantwortlich:<br />

SFM<br />

Vertretung:<br />

SFI<br />

Verantwortlich:<br />

SFM<br />

Verantwortlich:<br />

SFM<br />

Vertretung:<br />

Meister<br />

Verantwortlich:<br />

SFM<br />

Vertretung:<br />

Meister


Lfd.Nr.<br />

ISO<br />

3834-3<br />

17<br />

18<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 66 von 69<br />

Merkmal gem.<br />

ISO 3834-3 Beschreibung der Abläufe<br />

Kennzeichnung<br />

und<br />

Rückverfolgbarkeit <br />

Qualitätsberichte<br />

in einer Messmittelkartei erfasst, gekennzeichnet<br />

und werden regelmäßig überwacht. Der<br />

Prüfstatus ist mittels Aufkleber dokumentiert.<br />

Messgeräte die die Anforderungen nicht mehr<br />

erfüllen werden abgestuft oder ausgemustert.<br />

Unsere Bauteile erfordern üblicherweise keine<br />

Dokumentation mit Rückführbarkeit auf das<br />

individuelle Bauteil. Bauteile mit Verwendung<br />

in Schienefahrzeugen werden durch den persönlichen<br />

Schlagstempel des verantwortlichen<br />

Schweißers gekennzeichnet.<br />

Üblicherweise sind für die Produkte keine regelmäßigen<br />

Qualitätsberichte erforderlich. Es<br />

werden jedoch wo erforderlich Prüfungen der<br />

Bauteile im Haus und auch bei externen Instituten<br />

durchgeführt. Über diese Prüfungen werden<br />

Berichte erstellt und beim GF Technik<br />

archiviert.<br />

20.2. Definition von Sonderschweißnahtangaben<br />

20.2.1. Allgemeines<br />

Wir verwenden für unsere Ventilatoren standardmäßig nur 2 unterschiedliche<br />

Werkstoffe. Die Anforderungen an das Schweißen dieser Werkstoffe sind in<br />

den folgenden Technologiefeldern definiert. Die Angaben sind verbindlich,<br />

Abweichungen sind nur mit Zustimmung der Schweißaufsichtspersonen<br />

erlaubt.<br />

20.2.2. Werkstoffe<br />

20.2.2.1. Werkstoffgruppe 1 nach ISO CR 15608<br />

EN 10111 DD 11 (alt: StW 22)<br />

Werkstoffnummer: 1.0332<br />

EN 10025-2 S235 JR + AR (alt St 37-2)<br />

Werkstoffnummer: 1.0038<br />

20.2.2.2. Werkstoffgruppe 8.1<br />

EN 10088-2 X5CrNi18-10<br />

Werkstoffnummer 1.4301<br />

Verantwortung<br />

Verantwortlich:<br />

SFM<br />

Vertretung:<br />

Meister<br />

Verantwortlich:<br />

GF Technik<br />

Vertretung:<br />

SFI


<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

20.2.3. Technologiefelder für Zeichnungen<br />

20.2.4. Verwendung<br />

qmh20080414ou.docx<br />

Seite 67 von 69<br />

Schweißangaben für Bauteile aus DD 11 und S 235<br />

für Schienenfahrzeuge gemäß EN 15085<br />

Anforderung an den Hersteller: CL 2<br />

Schweißverfahren: 141 WIG/135 MAG<br />

Schweißzusatzwerkstoff: (135) DIN EN 440, G3 Si1 mit DB-Zulassung<br />

(141) DIN EN 440, W3 Si1 mit DB-Zulassung<br />

Schutzgas: (135) EN 439 M 24, 86% Ar + 12% CO2 + 2% O2<br />

(141) EN 439 I 1, 100% Ar<br />

Schweißnahtgüte: CP C3<br />

Schweißnahtprüfklasse: CT 4<br />

Schweißnahtprüfung: 100 % VT<br />

Dokumentation: Schlagstempel<br />

Schweißangaben für Bauteile aus X5CrNi18-10, Werkstoffnummer<br />

1.4301 für Schienenfahrzeuge gemäß EN 15085<br />

Anforderung an den Hersteller: CL 2<br />

Schweißverfahren: 141 WIG/135 MAG<br />

Schweißzusatzwerkstoff: (135) EN 12072, G19 9 L Si1 mit DB-Zulassung<br />

(141) EN 12072, W19 9 L Si1 mit DB-Zulassung<br />

Schutzgas: (135) EN 439 M 11, 97,5% Ar + 2,5% CO2<br />

(141) EN 439 I 1, 100% Ar<br />

Schweißnahtgüte: CP C3<br />

Schweißnahtprüfklasse: CT 4<br />

Schweißnahtprüfung: 100 % VT<br />

Nachbehandlung: Entfernen der Anlauffarben durch glasperlstrahlen<br />

Dokumentation: Schlagstempel<br />

Zur Vereinfachung der Organisation werden diese Anforderungen<br />

grundsätzlich bei uns eingeführt. Sie gelten sowohl für Ventilatoren mit<br />

Bahnanwendung als auch für Standardbauteile. Eine Fremdvergabe von<br />

Schweißteilen ohne Anforderung Bahn kann auch an Firmen ohne<br />

Bahnzulassung erfolgen, die Anforderung CL 2 ist dann unwirksam.<br />

Bei neu zu erstellenden Zeichnungen müssen diese Technologiefelder in die<br />

Zeichnung übernommen werden. Bei älteren Zeichnungen gelten die Angaben<br />

ab sofort als Werknormstandard.


qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 68 von 69<br />

21. Definition von Sonderschweißnahtformen<br />

21.1. Allgemeines<br />

Bei der Herstellung der Ventilatorengehäuse werden 2 Stirnwände mit einem Mantel verschweißt.<br />

Die wesentliche Anforderungen an das Bauteil sind hier eine möglichst gute<br />

Ebenheit der Stirnwände sowie eine luft-oder gasdichte Schweißnaht. Die statischen Anforderungen<br />

an die Umfangsschweißnähte sind gering. Es ist deshalb auf eine geringe Wärmeeinbringung<br />

mit kleinen Schweißnahtquerschnitten zu achten. Die in dieser Werknorm<br />

definierten Anforderungen sind durch Produktbeobachtung im Feld sowie durch Versuche<br />

nachgewiesen.<br />

21.2. Beschreibung der Schweißnaht<br />

Die Mantelschweißnähte werden als nicht durchgeschweißte I-Nähte ausgeführt. Als wesentliches<br />

Merkmal wird die Einschweißtiefe E definiert. Die Einschweißtiefe muss mindestens<br />

30% der Blechstärke des dünneren Teiles erreichen.<br />

E = 0,2 X tmin<br />

3. Darstellung in Zeichnungen<br />

Als Symbol wird eine HI-Naht definiert.<br />

21.3. Qualitätsanforderungen<br />

Die Schweißnähte werden in die Schweißnahtklasse CP C3 und die Schweißnahtprüfklasse<br />

CT 4 nach ISO 15085 eingestuft. Dies bedeutet dass die Schweißnähte zu 100 % sichtgeprüft<br />

werden müssen. Die Anforderung an die Nahtgüte ist die Gütegruppe C nach ISO<br />

5817, die Unregelmäßigkeiten 1.2, 4.1 und 4.2 werden nicht bewertet.


21.4. Nachweis und Dokumentation<br />

qmh20080414ou.docx<br />

<strong>Qualitätsmanagementhandbuch</strong><br />

Seite 69 von 69<br />

Die Schweißnähte werden ausschließlich mechanisiert geschweißt. Die Schweißparameter<br />

sind in den Schweißprogrammen dokumentiert. Der Nachweis erfolgt über Arbeitsproben.<br />

21.5. Gültigkeit<br />

Diese Werknorm gilt für die Fa. <strong>Klein</strong> und alle Zulieferbetriebe

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!