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Der Markt ist in Bewegung... ... unser Personal auch. Kinderwunsch!

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Wir beraten Sie zu allen Fragen<br />

der Kostenerstattung Ihrer K<strong>in</strong>derwunschbehandlung<br />

Die Behandlung im K<strong>in</strong>derwunschzentrum, <strong>auch</strong> die<br />

Anwendung der IVF/ICSI-Methode, s<strong>in</strong>d Teil des von Ihrer<br />

gesetzlichen Krankenkasse (GKV) und Ihrer privaten<br />

Krankenversicherung geschuldeten Le<strong>ist</strong>ungen. Allerd<strong>in</strong>gs<br />

unterscheiden sich beide Le<strong>ist</strong>ungsträger erheblich bei<br />

der Erstattung der Behandlungskosten.<br />

Bereits seit dem 1.1.2004 s<strong>in</strong>d die Erstattungsle<strong>ist</strong>ungen<br />

der GKV empf<strong>in</strong>dlich e<strong>in</strong>geschränkt worden. Von der<br />

vormals 100%-igen Erstattung werden nun nur noch 50%<br />

der K<strong>in</strong>derwunschbehandlungskosten übernommen.<br />

Dies bedeutet für viele Paare ihren K<strong>in</strong>derwunsch aus<br />

Kostengründen nicht verwirklichen zu können.<br />

Die PKV erstattet <strong>in</strong> der Regel wesentlich mehr als die<br />

GKV. Allerd<strong>in</strong>gs kann im konkreten E<strong>in</strong>zelfall die Erstattungsfähigkeit<br />

streitig se<strong>in</strong>. Insbesondere bei unterschiedlichen<br />

Versicherungsverhältnissen (GKV/PKV/<br />

Beihilfe) von Verursacher und Partner. Aber <strong>auch</strong> bei<br />

erneutem K<strong>in</strong>derwunsch, bei zunehmender Anzahl der<br />

Behandlungszyklen, bei nichtehelicher Lebensgeme<strong>in</strong>schaft,<br />

bei Behandlung im Ausland, bei Zusatzkosten,<br />

z.B. für Kryokonservierung, Blastozystentransfer, Ass<strong>ist</strong>ed<br />

Hatch<strong>in</strong>g Polescop und Polekörperdiagnostik kann<br />

<strong>unser</strong>e Unterstützung hilfreich se<strong>in</strong>.<br />

Anfrage per Fax an:<br />

06151 5997453<br />

wegen Kostenerstattung bei K<strong>in</strong>derwunschbehandlung<br />

Herrn/Frau:<br />

Adresse:<br />

S<strong>in</strong>d Sie verheiratet? ❏ ja ❏ ne<strong>in</strong><br />

Wer <strong>ist</strong> mediz<strong>in</strong>ischer Verursacher/<strong>in</strong>?<br />

S<strong>in</strong>d Sie privat oder gesetzlich versichert?<br />

Versicherung:<br />

S<strong>in</strong>d sie beihilfeberechtigt?<br />

❏ gesetzlich ❏ privat<br />

❏ ja ❏ ne<strong>in</strong><br />

Werden Sie <strong>in</strong> Deutschland behandelt?<br />

Zentrum:<br />

❏ ja ❏ ne<strong>in</strong><br />

Welche Behandlungsmethode <strong>ist</strong> geplant?<br />

Wann können wir Sie tagsüber telefonisch erreichen?<br />

ab/bis Uhr<br />

Telefon:<br />

E-Mail:<br />

Welche Probleme haben Sie?<br />

Hat die Versicherung bereits E<strong>in</strong>wände erhoben?<br />

Wenn ja, welche?<br />

Vergütungsvere<strong>in</strong>barung<br />

Zu der vorbezeichneten Angelegenheit vere<strong>in</strong>baren der Auftraggeber und<br />

die Kanzlei OSTHEIM & KLAUS e<strong>in</strong>e Gebühr von 180,00 EUR pro Stunde<br />

zzgl. Mwst; m<strong>in</strong>destens jedoch die gesetzlichen Gebühren, Auslagenerstattungen<br />

etc. nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). <strong>Der</strong> Auftraggeber<br />

wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass diese Vergütungsvere<strong>in</strong>barung über<br />

die gesetzlichen Gebühren h<strong>in</strong>aus-geht und den eventuell bestehenden Erstattungsanspruch<br />

gegenüber e<strong>in</strong>er Rechtsschutzversicherung übersteigen<br />

kann. Die Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung obliegt dem Auftraggebern.<br />

Offene Gebührenansprüche dürfen mit Fremdgeld des Auftraggeber<br />

verrechnet und/oder Dritten zum E<strong>in</strong>zug abgetreten werden.<br />

Die Erstberatung von 20 M<strong>in</strong>uten kostet somit nur günstige 60,00 zzgl.<br />

Mwst.<br />

Ort, Datum, Unterschrift des Auftraggebers<br />

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