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Regenbogenfamilien - Lesben- und Schwulenverband Berlin ...

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Die rechtliche Situation von <strong>Regenbogenfamilien</strong><br />

12<br />

Vor- <strong>und</strong> Nachteile der Eingetragenen<br />

Lebenspartnerschaft:<br />

• Ausländerrecht: Ausländische Lebenspartner erhalten Aufenthaltsrecht <strong>und</strong> Arbeitserlaubnis in<br />

Deutschland.<br />

• Hinterbliebenenversorgung: Hinterbliebene, deren Lebenspartner bei der Deutschen<br />

Rentenversicherung versichert war, erhalten eine Hinterbliebenenversorgung. Für Lebenspartner von<br />

Beamten gelten in den B<strong>und</strong>esländern unterschiedliche Regelungen, die größtenteils eine<br />

Hinterbliebenenversorgung ausschließen.<br />

• Erbrecht: Im Erbrecht werden Lebenspartner wie Ehegatten behandelt. Das Erbschaftssteuerrecht<br />

wird 2008 reformiert. Dann haben eingetragene Lebenspartner denselben Freibetrag wie Eheleute.<br />

Sie sind aber weiterhin in die ungünstige Steuerklasse III eingruppiert, die sonst nur für Fremde gilt.<br />

• Unterhaltsrecht: Lebenspartner sind einander zum Unterhalt verpflichtet. An Lebenspartner<br />

geleistete Unterhaltszahlungen können (auch während des Bestehens der Lebenspartnerschaft) aber<br />

nur bis zu einem Höchstbetrag von 7680,- Euro einkommenssteuerlich geltend gemacht werden.<br />

• Einkommenssteuer: Das Ehegattensplitting findet auf Lebenspartner keine Anwendung. Das<br />

bringt teilweise erhebliche finanzielle Nachteile mit sich.<br />

• Adoptionsrecht: Eine gemeinschaftliche Adoption ist Lebenspartnern nicht erlaubt. Möglich<br />

ist aber eine Stiefkindadoption des leiblichen Kindes des Lebenspartners.<br />

• Zeugnisverweigerungsrecht: LebenspartnerInnen haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.<br />

• Trennung: Bei der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft gelten dieselben Regeln wie bei<br />

Ehescheidungen.

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