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Gesundheitsratgeber Wiesbaden - Gesundheit Rhein-Main

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Lebensqualität im Alter - Wohnen und Pflege<br />

ist die Pflegekasse zuständig, die<br />

nach schriftlichem Antrag gewährt<br />

werden. Es wird ein Gutachten vom<br />

Medizinischen Dienst der jeweiligen<br />

Krankenversicherung angefertigt. Dabei<br />

wird die Pflegebedürftigkeit und der<br />

Pflegeaufwand ermittelt. Dies erfolgt<br />

im Rahmen eines Hausbesuchs eines<br />

Gutachters, der nach vorheriger<br />

Anmeldung die Situation des/der<br />

Betroffenen beurteilt.<br />

Auf dieser Grundlage erfolgt die<br />

Einteilung in eine entsprechende<br />

Pflege-stufe.<br />

Erhebliche.Pflegebedürftigkeit.<br />

(Stufe.I)<br />

Erheblich pflegebedürftig ist, wer neben<br />

der hauswirtschaftlichen Versorgung<br />

außerdem bei der Grundpflege mindestens<br />

einmal täglich fremder Hilfe bedarf.<br />

Täglich müssen insgesamt mindestens<br />

90 Minuten Hilfebedarf erreicht<br />

werden.<br />

Schwerpflegebedürftigkeit.<br />

(Stufe.II)<br />

Schwerpflegebedürftig ist, wer bei<br />

der Grundpflege mindestens drei Mal<br />

täglich zu verschiedenen Tageszeiten<br />

fremder Hilfe bedarf. Durchschnittlich<br />

müssen mindestens drei Stunden<br />

täglicher Hilfebedarf erreicht werden.<br />

Schwerstpflegebedürftigkeit.<br />

(Stufe.III)<br />

Schwerstpflegebedürftig ist, wer bei<br />

der Grundpflege täglich rund um die<br />

Uhr, auch nachts, fremder Hilfe bedarf.<br />

Durchschnittlich müssen insgesamt<br />

mindestens fünf Stunden täglicher<br />

Hilfebedarf erreicht werden.<br />

Informationen geben Ihnen die örtlichen<br />

Pflegedienste, Ihre Krankenkasse<br />

und das Bundesministerium<br />

für <strong>Gesundheit</strong>:<br />

Bürgertelefon.des.Bundesministeriums.für.<strong>Gesundheit</strong>:<br />

Montag bis Donnerstag von<br />

8:00 bis 18:00 Uhr<br />

Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr<br />

018.05.-.99.66-01<br />

Fragen.zum.Krankenversicherungsschutz.für.alle<br />

018.05.-.99.66-02. Fragen.zur.<br />

Krankenversicherung<br />

018.05.-.99.66-03<br />

Fragen.zur.Pflegeversicherung<br />

52 y<br />

Außerdem gibt das Ministerium eine<br />

Vielzahl von Broschüren heraus,<br />

die zum großen Teil kostenlos bestellt<br />

werden können.<br />

Betreutes.Wohnen<br />

Sie können selbstständig in einer eigenen<br />

oder angemieteten Wohnung,<br />

z.B. in einer Seniorenwohnanlage leben.<br />

Die Wohneinheiten sind altersgerecht<br />

gebaut und sind nach Ihren<br />

Bedürfnissen in dieser Lebensphase<br />

ausgerichtet.<br />

Diese Wohnanlagen bieten einen<br />

Betreuungsservice, der in der Regel<br />

nach dem Grundsatz ausgerichtet ist:<br />

„soviel Selbstständigkeit wie möglich<br />

soviel Hilfe wie nötig“<br />

Das „Betreute Wohnen“ hat seit<br />

dem Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes<br />

für hochbetagte<br />

Bürger besonders an Bedeutung und<br />

Interesse gewonnen<br />

Für Bürger ab 50 ist das aber noch<br />

kein aktuelles Thema. Zum Teil<br />

wird auch das Angebot „betreutes<br />

Wohnen“ nicht als „unabhängiges<br />

Wohnen plus Betreuungsservice“ gesehen,<br />

sondern mit dem Konzept und<br />

dem Charakter eines Altenheimes<br />

verglichen oder verwechselt.<br />

Deshalb ist es besonders wichtig,<br />

sich rechtzeitig mit der Qualität<br />

und dem Charakter der vorhandenen<br />

oder zukünftig entstehenden<br />

Wohnanlagen intensiv zu beschäftigen.<br />

Darüber hinaus kann man natürlich<br />

auch einmal einen ‚Tag der offenen<br />

Tür‘ eines Altenheimes nutzen,<br />

um Informationen über das Leben<br />

dort erhalten.<br />

Alten-.und.Pflegeheime<br />

Diese Institutionen dienen der vollen<br />

Versorgung von betagten Menschen,<br />

die nicht mehr selbstständig<br />

leben und sich versorgen können.<br />

Neben Wohnung und Verpflegung<br />

wird die pflegerische Betreuung und<br />

Versorgung in allen Pflegestufen geleistet.<br />

Altenheime<br />

In Altenheimen wird die Versorgung<br />

und Betreuung gesichert, wenn die<br />

eigene Haushaltsführung nicht mehr<br />

möglich ist. Meistens können eigene<br />

Möbel mitgebracht werden.<br />

Pflegeheime<br />

Es wird eine umfassende Versorgung<br />

und Betreuung bei andauernder<br />

Pflegebedürftigkeit geboten.<br />

Zumeist dürfen nur Kleinmöbel<br />

mitgebracht werden. Manche<br />

Pflegeheime verfügen über spezielle<br />

Stationen, die den Bedürfnissen alter<br />

und verwirrter Menschen Rechnung<br />

tragen.s

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