Anfrage FWGH Okt 16
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Herrn<br />
Bürgermeister<br />
Ralf Herberg<br />
Fraktionsvorsitzender<br />
Wolfgang Dieder Wiesenhang 3<br />
Rathaus<br />
52525 Heinsberg-Dremmen<br />
52525 Heinsberg ( 02452/939 436 )<br />
Heinsberg, 14. <strong>Okt</strong>ober 20<strong>16</strong><br />
<strong>Anfrage</strong> nach § 18 der Geschäftsordnung für die nächste Ratssitzung<br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dieder,<br />
bezüglich des Feuerwehrgerätehauses für die Löschgruppe Aphoven – Laffeld - Scheifendahl bitten<br />
wir um Beantwortung und ggf. eingehende Erläuterungen folgender Fragen:<br />
1. Ist der Verwaltung der Stadt Heinsberg bekanntgewesen, dass auf dem Grundstück<br />
Gemarkung Aphoven, Flur 4 Flurstück 227, welches für den Bau des v. b.<br />
Feuerwehrgerätehauses benötigt wird, eine weitere Kaufoption, neben der am 15.06.20<strong>16</strong> in<br />
der Ratssitzung im nicht öffentlichen Teil genannten Kaufoption, ab 1.1.20<strong>16</strong> bestand?<br />
2. Sollte dies der Fall gewesen sein:<br />
• Ab wann war der Verwaltung dies bekannt?<br />
• Warum wurde der Rat der Stadt Heinsberg hierüber nicht informiert?<br />
3. Nach der SPD-Fraktion vorliegenden Informationen besteht für das v. b. Grundstück ein<br />
gültiger Pachtvertrag mit einem Landwirt.<br />
Trifft diese Information zu?<br />
• Sollte dies der Fall sein:<br />
a) Seit wann hat die Verwaltung Kenntnis von der Existenz dieses Pachtvertrages?<br />
b) Welche Laufzeit hat dieser Pachtvertrag?<br />
c) Zu welchem Zeitpunkt kann und wird der Pachtvertrag gekündigt?<br />
4. Wann steht das o. b. Grundstück zur Bebauung mit dem Feuerwehrgerätehaus zur<br />
Verfügung?<br />
Für eine ausführliche Stellungnahme im öffentlichen Teil der nächsten Ratssitzung bedanken wir<br />
uns im Voraus und verbleiben
mit freundlichen Grüßen<br />
( Ralf H e r b e r g )