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Erfolg_Ausgabe Nr. 11 - Dezember 2013

Die Zeitung "Erfolg" ist offizielles Organ des Schweizerischen KMU Verbandes

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12 ERFOLG Versicherung<br />

<strong>Ausgabe</strong> <strong>11</strong> <strong>Dezember</strong> 13<br />

Wenn ein Unfall doch kein Unfall ist!<br />

Wer einen Unfall hat, ist oftmals besser<br />

versichert als in einem Krankheitsfall. Kranke<br />

sind im Privat- sowie Sozialversicherungsrecht<br />

schlechter gestellt. Es ist ärgerlich,<br />

wenn man davon ausgeht, Opfer eines<br />

Unfalles zu sein und es sich im Nachhinein<br />

herausstellt, dass es sich um eine Krankheit<br />

handelt. Was wir als Normalbürger unter<br />

Unfall verstehen ist unter Umständen juristisch<br />

eben kein Unfall.<br />

Die gesetzliche Definition des Unfalls lautet<br />

wie folgt: Unfall ist eine plötzliche, nicht beabsichtigte<br />

schädigende Einwirkung eines<br />

ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den<br />

menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung<br />

der körperlichen oder geistigen Gesundheit<br />

oder sogar den Tod zur Folge hat.<br />

Dazu einige Beispiele:<br />

Bei einem selbst gebackenen nicht entsteinten<br />

Kirschkuchen wurde ein Zahn ausgebissen.<br />

Die Richter haben entschieden – kein<br />

Unfall. Wurden hingegen die Kirschen entsteint<br />

und es war gleichwohl ein Stein im Kuchen,<br />

so wird dies als Unfall angesehen, da<br />

es sich hierbei um einen Fremdkörper handelt.<br />

Das gleiche ist bei einer selbst gebackenen<br />

Bündner Nusstorte, welche noch Nussschalenreste<br />

enthält.<br />

Bei einem mit Dekorationsblumen verzierten<br />

Kuchen wurde ein Teil eines Zahnes abgebrochen.<br />

Da die Dekorationsblumen keine<br />

Fremdkörper sind und zum Kuchen gehören,<br />

wird dieser Vorfall nicht als Unfall behandelt<br />

sondern als Krankheit.<br />

Im Turnen hat eine Person nach einem Purzelbaum<br />

Schmerzen im Nacken verspürt. Auch<br />

dieser Fall wurde als Krankheit erledigt.<br />

Ein Mountain-Bike Fahrer hat beim Durchqueren<br />

eines Waldstückes Wurzeln übersehen.<br />

Er fuhr darüber und hat dabei eine Nackenstauchung<br />

erlitten. Der Versicherer hat diesen<br />

Vorfall als Krankheit eingestuft. Wäre er gestürzt<br />

und hätte eine Nackenstauchung erlitten,<br />

wäre dies als Unfall erledigt worden.<br />

Ein Buckelpistenskifahrer hat sich auf der<br />

Piste den Nacken gestaucht. Auch diesen Fall<br />

haben die Richter als Krankheit eingestuft.<br />

Jemand beisst auf eine harte Brotrinde, auf<br />

harte Getreidekörner im Brot, auf die Königsfigur<br />

im Königskuchen oder auf Knochen im<br />

Poulet-, Kotelett- oder Kaninchengerichten.<br />

All diese Ereignisse werden nicht als Unfall<br />

eingestuft.<br />

Ein Mitarbeiter nimmt an einem Fussballgrümpelturnier<br />

teil. Dort passieren immer<br />

wieder Verstauchungen, Bänderrisse, Knochenbrüche,<br />

Verrenkungen, etc. All diese Ereignisse<br />

werden als Unfall taxiert, sofern die Verletzungen<br />

durch Drittpersonen verursacht wurden,<br />

da die Person nicht mit der Absicht an den<br />

Anlass gegangen ist, eines dieser Ereignisse<br />

zu erfahren. Diese Ereignisse sind aussergewöhnlich,<br />

obwohl sie sehr oft vorkommen.<br />

In der Schweiz ist eine Unfall-Versicherung<br />

obligatorisch bei der privaten Krankenkasse<br />

oder über den Arbeitgeber. Wer mindestens<br />

8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber<br />

arbeitet ist über die Unfallversicherung<br />

der Firma auch gegen Freizeitunfälle<br />

versichert.<br />

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:<br />

Claudio Hitz<br />

Eidg. dipl. Versicherungsfachmann<br />

c.hitz@ubv.ch<br />

UBV Lanz AG<br />

Alte Landstr. 128<br />

8702 Zollikon<br />

Tel. 044 396 85 14<br />

www.ubv.ch<br />

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www.kmuverband.ch/Partner/ubv

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