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Berufsordnung der Steuerberater (BOStB)

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Stande und scheitert auch ein Vermittlungsversuch <strong>der</strong> <strong>Steuerberater</strong>kammer, darf<br />

je<strong>der</strong> <strong>der</strong> bisherigen Sozien von sich aus durch ein sachlich gehaltenes Schreiben<br />

einseitig die Entscheidung <strong>der</strong> Auftraggeber einholen.<br />

§ 34 <strong>BOStB</strong><br />

Allgemeine Pflichten<br />

(1) Satzung, Beitragsordnung und Gebührenordnung <strong>der</strong> <strong>Steuerberater</strong>kammer sind<br />

zu beachten.<br />

(2) <strong>Steuerberater</strong> sind verpflichtet, die von <strong>der</strong> <strong>Steuerberater</strong>kammer im Rahmen<br />

ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Befugnisse getroffenen Regelungen zu<br />

befolgen und insoweit <strong>der</strong> <strong>Steuerberater</strong>kammer die von ihr gefor<strong>der</strong>ten Angaben zu<br />

machen und Unterlagen vorzulegen, es sei denn, dass sie dadurch die Verpflichtung<br />

zur Verschwiegenheit verletzen würden.<br />

(3) <strong>Steuerberater</strong> sollen die Selbstverwaltung im Interesse des Berufsstandes<br />

unterstützen und ein angebotenes Ehrenamt annehmen.<br />

§ 35 <strong>BOStB</strong><br />

Anzeigepflichten<br />

Außer den nach §§ 48, 50 und 56 DVStB mitzuteilenden o<strong>der</strong> anzuzeigenden<br />

Tatsachen sind <strong>der</strong> <strong>Steuerberater</strong>kammer unaufgefor<strong>der</strong>t und unverzüglich<br />

anzuzeigen:<br />

1. Anschrift des Wohnsitzes sowie dessen Än<strong>der</strong>ung,<br />

2. Fernsprech-, Telefax- und ähnliche Anschlüsse <strong>der</strong> beruflichen Nie<strong>der</strong>lassung<br />

und weiterer Beratungsstellen sowie <strong>der</strong>en Än<strong>der</strong>ung,<br />

3. Begründung und Beendigung eines Anstellungsverhältnisses (§ 58 StBerG) durch<br />

den Arbeitnehmer,<br />

4. Begründung, Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Beendigung einer Sozietät,<br />

5. Begründung, Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Beendigung einer Bürogemeinschaft,<br />

6. Begründung, Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Beendigung einer Partnerschaftsgesellschaft, die<br />

nicht als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt ist,<br />

7. Begründung, Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Beendigung <strong>der</strong> Beteiligung an einer Europäischen<br />

Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV),<br />

8. Eingehung und Beendigung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses als<br />

Wahlbeamter auf Zeit o<strong>der</strong> eines öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnisses,<br />

9. Erwerb o<strong>der</strong> Wegfall einer weiteren Berufsqualifikation,<br />

10. Übernahme o<strong>der</strong> Abgabe <strong>der</strong> Leitung einer Buchstelle o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Beratungsstelle<br />

eines Lohnsteuerhilfevereins,<br />

11. Übernahme o<strong>der</strong> Beendigung des Amtes eines Vorstandsmitglieds eines<br />

Lohnsteuerhilfevereins,<br />

12. Bestellung o<strong>der</strong> Erlöschen <strong>der</strong> Bestellung eines Prokuristen o<strong>der</strong><br />

Handlungsbevollmächtigten einer Steuerberatungsgesellschaft.

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