Berufsordnung der Steuerberater (BOStB)
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Stande und scheitert auch ein Vermittlungsversuch <strong>der</strong> <strong>Steuerberater</strong>kammer, darf<br />
je<strong>der</strong> <strong>der</strong> bisherigen Sozien von sich aus durch ein sachlich gehaltenes Schreiben<br />
einseitig die Entscheidung <strong>der</strong> Auftraggeber einholen.<br />
§ 34 <strong>BOStB</strong><br />
Allgemeine Pflichten<br />
(1) Satzung, Beitragsordnung und Gebührenordnung <strong>der</strong> <strong>Steuerberater</strong>kammer sind<br />
zu beachten.<br />
(2) <strong>Steuerberater</strong> sind verpflichtet, die von <strong>der</strong> <strong>Steuerberater</strong>kammer im Rahmen<br />
ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Befugnisse getroffenen Regelungen zu<br />
befolgen und insoweit <strong>der</strong> <strong>Steuerberater</strong>kammer die von ihr gefor<strong>der</strong>ten Angaben zu<br />
machen und Unterlagen vorzulegen, es sei denn, dass sie dadurch die Verpflichtung<br />
zur Verschwiegenheit verletzen würden.<br />
(3) <strong>Steuerberater</strong> sollen die Selbstverwaltung im Interesse des Berufsstandes<br />
unterstützen und ein angebotenes Ehrenamt annehmen.<br />
§ 35 <strong>BOStB</strong><br />
Anzeigepflichten<br />
Außer den nach §§ 48, 50 und 56 DVStB mitzuteilenden o<strong>der</strong> anzuzeigenden<br />
Tatsachen sind <strong>der</strong> <strong>Steuerberater</strong>kammer unaufgefor<strong>der</strong>t und unverzüglich<br />
anzuzeigen:<br />
1. Anschrift des Wohnsitzes sowie dessen Än<strong>der</strong>ung,<br />
2. Fernsprech-, Telefax- und ähnliche Anschlüsse <strong>der</strong> beruflichen Nie<strong>der</strong>lassung<br />
und weiterer Beratungsstellen sowie <strong>der</strong>en Än<strong>der</strong>ung,<br />
3. Begründung und Beendigung eines Anstellungsverhältnisses (§ 58 StBerG) durch<br />
den Arbeitnehmer,<br />
4. Begründung, Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Beendigung einer Sozietät,<br />
5. Begründung, Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Beendigung einer Bürogemeinschaft,<br />
6. Begründung, Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Beendigung einer Partnerschaftsgesellschaft, die<br />
nicht als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt ist,<br />
7. Begründung, Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Beendigung <strong>der</strong> Beteiligung an einer Europäischen<br />
Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV),<br />
8. Eingehung und Beendigung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses als<br />
Wahlbeamter auf Zeit o<strong>der</strong> eines öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnisses,<br />
9. Erwerb o<strong>der</strong> Wegfall einer weiteren Berufsqualifikation,<br />
10. Übernahme o<strong>der</strong> Abgabe <strong>der</strong> Leitung einer Buchstelle o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Beratungsstelle<br />
eines Lohnsteuerhilfevereins,<br />
11. Übernahme o<strong>der</strong> Beendigung des Amtes eines Vorstandsmitglieds eines<br />
Lohnsteuerhilfevereins,<br />
12. Bestellung o<strong>der</strong> Erlöschen <strong>der</strong> Bestellung eines Prokuristen o<strong>der</strong><br />
Handlungsbevollmächtigten einer Steuerberatungsgesellschaft.