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Berufsordnung der Steuerberater (BOStB)

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Aufnahme in Verzeichnisse 14<br />

Praxisschild 15<br />

Geschäftspapiere 16<br />

Werbegeschenke 17<br />

Verhalten gegenüber Medien 18<br />

Tätigkeitsschwerpunkte 19<br />

Zertifikate 20<br />

Werbung durch Dritte 21<br />

Elektronische Medien, Netze und Netzdienste 22<br />

Sonstige Werbung 23<br />

Abschnitt 5<br />

Verbot <strong>der</strong> Mitwirkung bei unbefugter Hilfeleistung in<br />

Steuersachen<br />

Verbot <strong>der</strong> Mitwirkung bei unbefugter Hilfeleistung in<br />

Steuersachen 24<br />

Abschnitt 6<br />

Berufsmäßiges Verhalten gegenüber Mandanten,<br />

Kollegen, Gerichten, Behörden und<br />

<strong>Steuerberater</strong>kammern sowie gegenüber Personen,<br />

Gesellschaften und Einrichtungen im Sinne <strong>der</strong> §§ 4 und<br />

6 StBerG<br />

Unterabschnitt 1<br />

Verhalten gegenüber Mandanten<br />

Auftragsannahme und Auftragsablehnung 25<br />

Verbot <strong>der</strong> Auftragsannahme 26<br />

Auftragserfüllung 27<br />

Verhin<strong>der</strong>ung 28<br />

Auftragskündigung durch den <strong>Steuerberater</strong> 29<br />

Akten und Unterlagen 30<br />

Unterabschnitt 2<br />

Verhalten gegenüber Kollegen<br />

Kollegialität 31<br />

Übernahme eines Mandates 32<br />

Ausscheiden aus einer Gesellschaft und Beendigung an<strong>der</strong>er<br />

Vertragsverhältnisse 33

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