STELLUNGNAHME
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STELLUNGNAHME
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fahrungen dokumentieren - für Alkoholkranke rückfallgefährdend, krankheitsverlängernd und<br />
somit gesundheitsschädigend auf diese Zielgruppe auswirken.<br />
Desweiteren wird von den Verbänden der Sucht-Selbsthilfe in Zweifel gezogen, ob sich die<br />
primär angesprochene Gruppe der Risikotrinker und Missbraucher tatsächlich klar genug von<br />
der der Alkoholkranken abgrenzen lässt, da sich sehr häufig Risikotrinken bzw. missbräuchliches<br />
Konsumieren als Vorstufe einer manifesten Alkoholabhängigkeit darstellt.<br />
Das Postulat der Selbsthilfe- und Abstinenzverbände zur Notwendigkeit einer lebenslangen<br />
Abstinenzverpflichtung für alkoholkranke Menschen galt und gilt über alle Verbandsgrenzen<br />
hinweg. Z. T. über 100 Jahre lange Erfahrungen haben die Berechtigung, Gültigkeit und<br />
Richtigkeit dieses Postulats immer wieder neu untermauert. Die Selbsthilfe- und Abstinenzverbände<br />
sehen aus ihrer langjährigen Erfahrung heraus die Abstinenz vom Alkohol als Idealziel<br />
und beste Lösung an. Gleichwohl sind sie für jede differenzierte fachliche und inhaltliche<br />
Diskussion offen, so lange sie sich an repräsentativen Ergebnissen und an klarer Problemdefinition<br />
orientiert. Die Verbände der Sucht-Selbsthilfe lehnen jede Form von<br />
Pauschalisierung in Bezug auf den Umgang mit „Kontrolliertem Trinken“ ab, so lange nicht<br />
darauf hingewiesen wird, dass kontrolliertes Trinken nur dann „funktionieren“ kann, wenn a)<br />
therapeutische Unterstützung gewährleistet ist, b) der jeweilige Abhängigkeitsgrad klar definiert<br />
ist, c) Zutrauen in die eigene Kontrollfähigkeit und Disziplinierung besteht und d) das<br />
unterstützende Umfeld mit einbezogen wird. Jede Unterschlagung eines dieser Faktoren<br />
führt in eine unfachliche Diskussion.<br />
Diese auf Erfahrungen gegründete und damit belegte Notwendigkeit einer lebenslangen Abstinenz<br />
für Alkoholkranke gilt es, dauerhaft und unmissverständlich zu vertreten und zu untermauern.<br />
Jeglicher Infragestellung einer solchen Notwendigkeit für alkoholkranke Menschen<br />
treten die Unterzeichner entschlossen und geschlossen entgegen. Alkoholkranken<br />
Menschen bleibt daher - trotz gegenteiliger Behauptungen mancher deutscher und europäischer<br />
Wissenschaftlicher - „keine andere Wahl“, als sich nach dem Eingeständnis, alkoholkrank<br />
zu sein, für die Abstinenz vom Suchtmittel zu entscheiden. Es wäre jedenfalls fahrlässig<br />
und gefährlich, wenn einem Alkoholkranken aufgrund des AkT suggeriert würde, (wieder)<br />
kontrolliert trinken zu können.<br />
Hamm, 26. Oktober 2000<br />
Heinz-Josef Janßen<br />
Bundesgeschäftsführer des Kreuzbund e. V.<br />
(im Auftrag der Selbsthilfe- und Abstinenzverbände)<br />
Kontaktanschrift:<br />
Kreuzbund e. V.<br />
Bundesgeschäftsstelle<br />
Münsterstraße 25<br />
59065 Hamm/Westf.<br />
Ruf: 02381/67272-0; Fax: 02381/67272-33;<br />
eMail: info@kreuzbund.de<br />
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