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STELLUNGNAHME

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fahrungen dokumentieren - für Alkoholkranke rückfallgefährdend, krankheitsverlängernd und<br />

somit gesundheitsschädigend auf diese Zielgruppe auswirken.<br />

Desweiteren wird von den Verbänden der Sucht-Selbsthilfe in Zweifel gezogen, ob sich die<br />

primär angesprochene Gruppe der Risikotrinker und Missbraucher tatsächlich klar genug von<br />

der der Alkoholkranken abgrenzen lässt, da sich sehr häufig Risikotrinken bzw. missbräuchliches<br />

Konsumieren als Vorstufe einer manifesten Alkoholabhängigkeit darstellt.<br />

Das Postulat der Selbsthilfe- und Abstinenzverbände zur Notwendigkeit einer lebenslangen<br />

Abstinenzverpflichtung für alkoholkranke Menschen galt und gilt über alle Verbandsgrenzen<br />

hinweg. Z. T. über 100 Jahre lange Erfahrungen haben die Berechtigung, Gültigkeit und<br />

Richtigkeit dieses Postulats immer wieder neu untermauert. Die Selbsthilfe- und Abstinenzverbände<br />

sehen aus ihrer langjährigen Erfahrung heraus die Abstinenz vom Alkohol als Idealziel<br />

und beste Lösung an. Gleichwohl sind sie für jede differenzierte fachliche und inhaltliche<br />

Diskussion offen, so lange sie sich an repräsentativen Ergebnissen und an klarer Problemdefinition<br />

orientiert. Die Verbände der Sucht-Selbsthilfe lehnen jede Form von<br />

Pauschalisierung in Bezug auf den Umgang mit „Kontrolliertem Trinken“ ab, so lange nicht<br />

darauf hingewiesen wird, dass kontrolliertes Trinken nur dann „funktionieren“ kann, wenn a)<br />

therapeutische Unterstützung gewährleistet ist, b) der jeweilige Abhängigkeitsgrad klar definiert<br />

ist, c) Zutrauen in die eigene Kontrollfähigkeit und Disziplinierung besteht und d) das<br />

unterstützende Umfeld mit einbezogen wird. Jede Unterschlagung eines dieser Faktoren<br />

führt in eine unfachliche Diskussion.<br />

Diese auf Erfahrungen gegründete und damit belegte Notwendigkeit einer lebenslangen Abstinenz<br />

für Alkoholkranke gilt es, dauerhaft und unmissverständlich zu vertreten und zu untermauern.<br />

Jeglicher Infragestellung einer solchen Notwendigkeit für alkoholkranke Menschen<br />

treten die Unterzeichner entschlossen und geschlossen entgegen. Alkoholkranken<br />

Menschen bleibt daher - trotz gegenteiliger Behauptungen mancher deutscher und europäischer<br />

Wissenschaftlicher - „keine andere Wahl“, als sich nach dem Eingeständnis, alkoholkrank<br />

zu sein, für die Abstinenz vom Suchtmittel zu entscheiden. Es wäre jedenfalls fahrlässig<br />

und gefährlich, wenn einem Alkoholkranken aufgrund des AkT suggeriert würde, (wieder)<br />

kontrolliert trinken zu können.<br />

Hamm, 26. Oktober 2000<br />

Heinz-Josef Janßen<br />

Bundesgeschäftsführer des Kreuzbund e. V.<br />

(im Auftrag der Selbsthilfe- und Abstinenzverbände)<br />

Kontaktanschrift:<br />

Kreuzbund e. V.<br />

Bundesgeschäftsstelle<br />

Münsterstraße 25<br />

59065 Hamm/Westf.<br />

Ruf: 02381/67272-0; Fax: 02381/67272-33;<br />

eMail: info@kreuzbund.de<br />

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