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BVS Wertminderung 2016 Fulda Reimann

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Begrifflich könnten die beiden Arten unterschieden und definiert<br />

werden mit<br />

• materieller Sachschaden und<br />

• immaterieller Schaden<br />

Der materielle Sachschaden definiert die Schadenspositionen,<br />

die sich umschreiben lassen mit Begriffen wie stofflich,<br />

körperlich, physisch, berührbar, zerstörbar, beschädigbar, es<br />

sind die Positionen, die wir vor Ort vorfinden und bewerten<br />

können.<br />

Der immaterielle (Sach-) Schaden lässt sich umschreiben mit<br />

Begriffen wie nichtdinglich, gegenstandslos, nur in der<br />

Vorstellung vorhanden, nur gedacht, unstofflich, unkörperlich,<br />

geistig.<br />

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