Kanada 2016/2017
Kanada Reisekatalog
Kanada Reisekatalog
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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
Winterangebote<br />
Alle in unserem Katalog und auf der Internetseite angebotenen Reisen<br />
sowie alle durch uns vermittelten individuell zusammengestellten<br />
Reisen werden auf der Grundlage der nachstehenden Teilnahme und<br />
Leistungsbedingungen vorgenommen. Mit Ihrer Unterschrift auf der<br />
Reiseanmeldung erkennen Sie diese an.<br />
1. Abschluss des Reisevertrages<br />
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen<br />
werden. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von einem<br />
gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Der Anmelder trägt auch für<br />
alle unter seinem Namen aufgeführten und angemeldeten Teilnehmer<br />
die Verantwortung der Vertragsverpflichtung.<br />
2. Bezahlung<br />
Mit Vertragsabschluss/Rechnungszusendung wird eine Anzahlung von<br />
mindestens 10 % des Gesamtreisepreises fällig. Die Restzahlung wird<br />
fällig wie im Einzelfall vereinbart. Anzahlungen, die 25 % des Reisepreises<br />
übersteigen sind zulässig bei inkludierten Flug-Sondertarifen,<br />
Kleingruppen- und Sonderreisen oder bei Last-Minute-Reisen. Die<br />
Restzahlung erfolgt ausschließlich nach Aushändigung des Reisesicherungsscheines.<br />
Die Aushändigung von Reisedokumenten kann erst<br />
nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises erfolgen. Wünscht der<br />
Kunde die Übersendung der Reiseunterlagen, so hat er sicherzustellen,<br />
dass eine Übersendung der Unterlagen mit normaler Post noch<br />
möglich ist (i. d. R. 14 Tage). Bei späterem Zahlungseingang trägt der<br />
Kunde das Risiko des rechtzeitigen Zugangs der Reiseunterlagen.<br />
Buchungen innerhalb von 2 Wochen vor Antritt der Reise verpflichten<br />
zu einer sofortigen Überweisung des Gesamtbetrages an den<br />
Reiseveranstalter. Alle Zahlungen erfolgen in EUR. Umbuchungs- und<br />
Rücktrittgebühren sind sofort fällig. Wünscht der Kunde eine Zahlung<br />
mit Kreditkarte, muss diese bei Buchung im Reisebüro vorgelegt bzw.<br />
angegeben werden. Bei Zahlung fällt eine Transaktionsgebühr in Höhe<br />
von 2,5 % des Reisepreises, aufgerundet auf ganze Euro, an.<br />
3. Leistungen<br />
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen<br />
verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.<br />
Für Unregelmäßigkeiten im Luftverkehr, auf die der Reiseveranstalter<br />
<strong>Kanada</strong>-Reise-Laden, nachfolgend kurz KRL genannt, keinerlei Einfluss<br />
hat, und möglicherweise daraus resultierender Nichtinanspruchnahme<br />
anderer Leistungen, ist der Reiseveranstalter nicht haftbar. Alle Preise<br />
im Katalog sind in EUR angegeben, es sei denn es handelt sich um vor<br />
Ort zu zahlende Zusatzleistungen.<br />
4. Leistungs- und Preisänderungen<br />
Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages aus<br />
sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen<br />
(Änderung der Wechselkurse, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife,<br />
Treibstoffpreise u. Ä.) in dem Umfang möglich, wie die sachlichen<br />
Gründe das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigen. Flughafengebühren,<br />
Gebühren bei Linienflügen sind behördlicherseits festgelegt<br />
und erst am Tage der Ticketausstellung verbindlich. Jegliche Erhöhung<br />
geht zu Lasten des Reisenden. Sonderbedingungen gelten bei<br />
Minibus-Kleingruppenreisen.<br />
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen<br />
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.<br />
Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim<br />
Reiseveranstalter bzw. in unserem Reisebüro in Wittenberg.<br />
Umbuchungs-, Storno und Zahlungsbedingungen:<br />
Bei Umbuchung oder Vertragsrücktritt durch den Kunden sind alle<br />
Umbuchungs-, Änderungs- und Reiserücktrittskosten vom Kunden<br />
zu tragen. Bei Rücktritt bis 92. Tag vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises,<br />
mind. jedoch 200,– EUR pro Person (bei Kleingruppen- und<br />
Sonderreisen 500,– EUR pro Person), bis 62. Tag 25 %, mind. jedoch<br />
200,– EUR pro Person (bei Kleingruppen- und Sonderreisen 750,– EUR<br />
pro Person), bis 32. Tag 40 %, bis 16. Tag 65 %, bis 9. Tag 85 %, ab<br />
8. Tag bis 3. Tag 90 % und 2. Tag bis 0. Tag 100 % des Reisepreises.<br />
Zusätzlich gelten die Geschäfts-, Zahlungs-, Umbuchungs- und<br />
Stornierungs-/Reiserücktrittsbedingungen der einzelnen Veranstalter/<br />
Leistungsträger bei Flug-, Mietwagen-, Wohnmobil-, Hotelbuchungen<br />
und Buchungen sonstiger Leistungen. Bei den Flügen handelt es sich<br />
um eine von uns vermittelte Fremdleistung, für die wir weder Haftung<br />
noch Leistungs- bzw. Preisgewähr übernehmen. Bei den Flügen gelten<br />
immer zusätzlich auch die Geschäftsbedingungen der entsprechenden<br />
Airlines, wenn nicht auf der Rechnung anders angegeben.<br />
Für Mietwagenbuchungen werden die folgenden Stornokosten<br />
erhoben: Rücktritt bis zum 33. Tag vor Reiseantritt 75,– EUR, bis zum<br />
17. Tag vor Reiseantritt 150,– EUR bis zum 2. Werktag vor Reiseantritt<br />
250,– EUR danach 100 % des Mietpreises.<br />
Bei Stornierung/Umbuchung von Linienflügen fallen in der Regel nachfolgende<br />
Kosten an: Stornierung/Umbuchung vor Reiseantritt 200,–<br />
EUR, No show ab 72 Stunden vor Abflug 300,– EUR, Umbuchung<br />
vor Ticketausstellung 50,– EUR, sofern durch die Fluggesellschaft<br />
keine gesonderte Regelung getroffen wurde. Wir empfehlen Ihnen<br />
in jedem Falle den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Bei<br />
Sonderflugtarifen, die ständigen Veränderungen unterliegen, werden<br />
die von den Fluggesellschaften geforderten Rücktrittskosten erhoben.<br />
Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die<br />
tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. Ersatzpersonen<br />
sind nur in besonderen Ausnahmen und nach Absprache mit dem<br />
Reiseveranstalter möglich. In jedem Fall müssen die besonderen<br />
Reisebedingungen geprüft werden. Sollte der Reiseveranstalter einer<br />
Ersatzperson zustimmen, ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr von<br />
25,– EUR vom Kunden zu zahlen.<br />
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen<br />
Nimmt der Reisende einzelne Leistungen nicht in Anspruch, so wird<br />
sich der Reiseveranstalter um Rückerstattung bei den einzelnen<br />
Leistungsträgern bemühen, ein prinzipieller Rückerstattungsanspruch<br />
des Kunden gegenüber dem Reiseveranstalter besteht nicht.<br />
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter<br />
Der Reiseveranstalter KRL kann in folgenden Fällen vor Reiseantritt<br />
vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag<br />
kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die<br />
Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig<br />
stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass<br />
die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der<br />
Reiseveranstalter KRL, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis,<br />
er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie<br />
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen<br />
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.<br />
Bis 50. Werktag vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen<br />
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl. Bis<br />
4 Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung der Reise nach<br />
Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb<br />
nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so<br />
gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung<br />
der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen<br />
Opfergrenze, bezogen auf die Durchführung der Reise, bedeuten<br />
würde. (Siehe auch spezielle Reisebedingungen für Minibus-Kleingruppenreisen).<br />
8. Haftung und Haftungsausschluss<br />
Der Reiseveranstalter KRL haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten<br />
für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und<br />
Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung<br />
und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich<br />
vereinbarten Reiseleitungsleistungen in entsprechender Ortsüblichkeit<br />
des jeweiligen Ziellandes und Zielortes. Für Sportgeräte der<br />
Teilnehmer übernimmt der Reiseveranstalter KRL keine Haftung.<br />
Besonderheiten in der Haftung bei Wohnmobilien und Mietwagen<br />
regeln sich nach den Bestimmungen der Verleihunternehmen, für die<br />
der Kunde bei der Anmietung vor Ort gesondert unterschreibt. Auf<br />
Wunsch werden die Mietbedingungen dem Kunden vorher zugänglich<br />
gemacht. Der Reiseveranstalter KRL übernimmt keine Haftung für Personen-<br />
und/oder Sachschäden bei Kleingruppenreisen, ausgenommen<br />
für Schäden, die unmittelbar mit der Beförderung der Reisenden mit<br />
dem vom Leistungsträger eingesetzten Transportmittel zu tun haben<br />
und eindeutig durch schuldhaftes Verhalten des Leistungsträgers<br />
eingetreten sind. Der Reiseveranstalter KRL muss grundsätzlich nicht<br />
für Schäden (wie z. B. Gesundheitsschäden, zerstörte Sachen und Ausrüstungen,<br />
zusätzliche Schäden und Extrakosten) aus höherer Gewalt<br />
(wie z. B. Unwetter, Erdbeben, Tsunami) haften.<br />
9. Beschränkung der Haftung<br />
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht<br />
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.<br />
Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben hiervon unberührt. Bei<br />
Reisen mit besonderen Risiken (z. B. Expeditionsreisen, Skireisen,<br />
Tierbeobachtungen) übernimmt der Veranstalter KRL keine Haftung.<br />
Der Reiseveranstalter KRL haftet nicht für Leistungsstörungen im<br />
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt<br />
werden (wie z. B. Wohnmobile, Mietwagen, Hotels, Rundflüge<br />
usw.). Insbesondere bei der Vermittlung von Fremdleistungen wie<br />
Flüge und Schiffsreisen regelt sich die Haftung durch die gesetzlichen<br />
Bestimmungen des Luftverkehrgesetzes bzw. des Handelsgesetzbuches<br />
und des Binnenschifffahrtgesetzes.<br />
10. Mitwirkungspflicht<br />
Bei Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, alles Zumutbare<br />
zu tun, um den Schaden gering zu halten; insbesondere muss er<br />
Beanstandungen unverzüglich dem Reiseveranstalter mitteilen. Eine<br />
Verletzung dieser Pflicht bewirkt, dass Ansprüche entfallen.<br />
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung<br />
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat<br />
der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener<br />
Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu<br />
machen. Ansprüche des Reisenden verjähren nach sechs Monaten.<br />
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag<br />
nach enden sollte.<br />
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der<br />
Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Visakosten sind<br />
grundsätzlich nicht im Preis mit inbegriffen und gehen zu Lasten des<br />
Reisenden.<br />
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat<br />
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.<br />
Über den Kataloginhalt hinausgehende Zusagen der Buchungsstelle<br />
oder einzelner Reisebüromitarbeiter an die Reiseteilnehmer sind<br />
unwirksam. Ebenso unwirksam sind Zusagen der Reiseleitung<br />
während der Reise.<br />
14. Verliehene Sportgeräte, Zelte und Campingausstattungen<br />
Der Reisende haftet bei Verlust oder Beschädigung von gemieteten<br />
bzw. für die Reise vom Reiseveranstalter oder Leistungsträger zur<br />
Verfügung gestellten Sportgeräte, Zelte oder Campingartikel und ist<br />
zum Schadensersatz verpflichtet.<br />
15. Zusatzbedingungen der Leistungsträger/Veranstalter<br />
Zusätzlich gelten die Geschäfts-, Zahlungs-, Buchungs- und Reiserücktritts-/Stornobedingungen<br />
der einzelnen Leistungsträger/Veranstalter<br />
bei Flug-, MW-, Hotel- bzw. Übernachtungsbuchungen sowie bei<br />
Buchung sonstiger Leistungen (Fähre, Zugfahrt, Wander- und Tierbeobachtungstouren,<br />
Ranchaufenthalten usw.) mit den entsprechenden<br />
anfallenden/zu berechnenden Kosten. Bei allen Flügen handelt es sich<br />
um von uns nur vermittelte Fremdleistungen, für die wir weder Haftung<br />
noch Leistungs- bzw. Preisgewähr übernehmen. Angegebene Routings<br />
& Flugzeiten verstehen sich zum Zeitpunkt der Erstellung der jeweiligen<br />
Rechnung. Nachträgliche Änderungen durch die Airline sind jederzeit<br />
möglich. Der Flug-/Reisekomplettpreis beinhaltet bereits die zum Zeitpunkt<br />
der Erstellung der Rechnung bekannten Steuern, Gebühren und<br />
Preisaufschläge. Zusatzabgaben wie z. B. Kerosin- oder Sicherheitszuschläge<br />
können jedoch auch nach Rechnungslegung seitens der Airline<br />
erhoben werden. Abgaben dieser Art sind nicht durch uns bzw. unsere<br />
Partner zu vertretende Mehrkosten, die ggf. nachträglich an den Kunden<br />
weitergereicht werden müssen, solange (im Fall der Flugkosten)<br />
die entsprechenden Flugtickets nicht ausgestellt sind. Sollten Sie eine<br />
frühere Ticketausstellung wünschen, gelten für Ticketausstellung andere<br />
Storno- und Umbuchungsbedingungen. Die vollen, auf die Flugtickets<br />
entfallenden Kosten müssen in diesem Fall sofort entrichtet werden.<br />
Alle Buchungsaufträge gelten vorbehaltlich Verfügbarkeit der einzelnen<br />
Leistungen zum Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Erteilung des<br />
Buchungsauftrages durch den Kunden! Alle Preisangaben verstehen<br />
sich immer vorbehaltlich Auslassung, Irrtum und Zwischenverkauf.<br />
Bei Kleingruppenreisen gelten besondere Bedingungen. Insbesondere<br />
die Beförderungs- und Haftungsbedingungen unserer kanadischen<br />
Partnerfirmen bitten wir zu beachten.<br />
16. Reisepreissicherung<br />
Unsere Reisepreise sind gemäß der Gesetzgebung gesichert.<br />
17. Versicherungen<br />
Jeder Reisende ist für seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich.<br />
Wir empfehlen dringend, sich zumindest gegen die Risiken aus<br />
Reiserücktritt und -abbruch sowie Krankheit und Unfall im Ausland<br />
zu versichern!<br />
18. Gerichtsstand<br />
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz<br />
verklagen.<br />
19. Veranstalter i.S.d.G.<br />
Wenn nicht anders ausgeschrieben ist der Veranstalter der<br />
im Katalog beschriebenen Pauschalreisen KRL:<br />
KANADA REISE LADEN GMBH<br />
Bürgermeisterstraße 7<br />
06869 Lutherstadt Wittenberg<br />
Telefon: +49 (0)3491 41 48 20<br />
Telefax: +49 (0)3491 40 20 13<br />
E-Mail: info@kanada-reise-laden.de<br />
www.kanada-reise-laden.de<br />
Schneeparadies <strong>Kanada</strong><br />
<strong>Kanada</strong> – schneebedeckte Bergketten, tiefe Wälder und über weitem Land<br />
schroffe Felsgipfel. Britisch Columbia und Alberta bietet alles was einen<br />
Skiurlaub unvergesslich macht. Winter in <strong>Kanada</strong> bedeutet Schnee in Hülle<br />
und Fülle auf menschenleeren Pisten und in verschneiten Winterwäldern. Die<br />
Skigebiete um Whistler, Banff und Jasper halten die besten Voraussetzungen<br />
für Skispaß der Extraklasse bereit. Wem ein Skigebiet nicht reicht, geht auf<br />
Skisafari. In gleich drei Skigebieten haben Sie die Möglichkeit Ihr Können<br />
unter Beweis zu stellen. Von sanften Pisten bis hin zu „Treeskiing“ ist alles<br />
möglich. Jedes Skigebiet bietet neue Herausforderungen und lässt keine<br />
Langeweile aufkommen.<br />
Neben unvergleichlichen Pisten erwarten Sie Unterkünfte der einfachen<br />
Kategorie, Lodges bis hin zum Luxushotel.<br />
Fragen Sie uns! Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot nach Ihren<br />
individuellen Vorstellungen und Wünschen.<br />
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