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Kanada 2016/2017

Kanada Reisekatalog

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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Winterangebote<br />

Alle in unserem Katalog und auf der Internetseite angebotenen Reisen<br />

sowie alle durch uns vermittelten individuell zusammengestellten<br />

Reisen werden auf der Grundlage der nachstehenden Teilnahme und<br />

Leistungsbedingungen vorgenommen. Mit Ihrer Unterschrift auf der<br />

Reiseanmeldung erkennen Sie diese an.<br />

1. Abschluss des Reisevertrages<br />

Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen<br />

werden. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von einem<br />

gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Der Anmelder trägt auch für<br />

alle unter seinem Namen aufgeführten und angemeldeten Teilnehmer<br />

die Verantwortung der Vertragsverpflichtung.<br />

2. Bezahlung<br />

Mit Vertragsabschluss/Rechnungszusendung wird eine Anzahlung von<br />

mindestens 10 % des Gesamtreisepreises fällig. Die Restzahlung wird<br />

fällig wie im Einzelfall vereinbart. Anzahlungen, die 25 % des Reisepreises<br />

übersteigen sind zulässig bei inkludierten Flug-Sondertarifen,<br />

Kleingruppen- und Sonderreisen oder bei Last-Minute-Reisen. Die<br />

Restzahlung erfolgt ausschließlich nach Aushändigung des Reisesicherungsscheines.<br />

Die Aushändigung von Reisedokumenten kann erst<br />

nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises erfolgen. Wünscht der<br />

Kunde die Übersendung der Reiseunterlagen, so hat er sicherzustellen,<br />

dass eine Übersendung der Unterlagen mit normaler Post noch<br />

möglich ist (i. d. R. 14 Tage). Bei späterem Zahlungseingang trägt der<br />

Kunde das Risiko des rechtzeitigen Zugangs der Reiseunterlagen.<br />

Buchungen innerhalb von 2 Wochen vor Antritt der Reise verpflichten<br />

zu einer sofortigen Überweisung des Gesamtbetrages an den<br />

Reiseveranstalter. Alle Zahlungen erfolgen in EUR. Umbuchungs- und<br />

Rücktrittgebühren sind sofort fällig. Wünscht der Kunde eine Zahlung<br />

mit Kreditkarte, muss diese bei Buchung im Reisebüro vorgelegt bzw.<br />

angegeben werden. Bei Zahlung fällt eine Transaktionsgebühr in Höhe<br />

von 2,5 % des Reisepreises, aufgerundet auf ganze Euro, an.<br />

3. Leistungen<br />

Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen<br />

verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.<br />

Für Unregelmäßigkeiten im Luftverkehr, auf die der Reiseveranstalter<br />

<strong>Kanada</strong>-Reise-Laden, nachfolgend kurz KRL genannt, keinerlei Einfluss<br />

hat, und möglicherweise daraus resultierender Nichtinanspruchnahme<br />

anderer Leistungen, ist der Reiseveranstalter nicht haftbar. Alle Preise<br />

im Katalog sind in EUR angegeben, es sei denn es handelt sich um vor<br />

Ort zu zahlende Zusatzleistungen.<br />

4. Leistungs- und Preisänderungen<br />

Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages aus<br />

sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen<br />

(Änderung der Wechselkurse, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife,<br />

Treibstoffpreise u. Ä.) in dem Umfang möglich, wie die sachlichen<br />

Gründe das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigen. Flughafengebühren,<br />

Gebühren bei Linienflügen sind behördlicherseits festgelegt<br />

und erst am Tage der Ticketausstellung verbindlich. Jegliche Erhöhung<br />

geht zu Lasten des Reisenden. Sonderbedingungen gelten bei<br />

Minibus-Kleingruppenreisen.<br />

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen<br />

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.<br />

Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim<br />

Reiseveranstalter bzw. in unserem Reisebüro in Wittenberg.<br />

Umbuchungs-, Storno und Zahlungsbedingungen:<br />

Bei Umbuchung oder Vertragsrücktritt durch den Kunden sind alle<br />

Umbuchungs-, Änderungs- und Reiserücktrittskosten vom Kunden<br />

zu tragen. Bei Rücktritt bis 92. Tag vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises,<br />

mind. jedoch 200,– EUR pro Person (bei Kleingruppen- und<br />

Sonderreisen 500,– EUR pro Person), bis 62. Tag 25 %, mind. jedoch<br />

200,– EUR pro Person (bei Kleingruppen- und Sonderreisen 750,– EUR<br />

pro Person), bis 32. Tag 40 %, bis 16. Tag 65 %, bis 9. Tag 85 %, ab<br />

8. Tag bis 3. Tag 90 % und 2. Tag bis 0. Tag 100 % des Reisepreises.<br />

Zusätzlich gelten die Geschäfts-, Zahlungs-, Umbuchungs- und<br />

Stornierungs-/Reiserücktrittsbedingungen der einzelnen Veranstalter/<br />

Leistungsträger bei Flug-, Mietwagen-, Wohnmobil-, Hotelbuchungen<br />

und Buchungen sonstiger Leistungen. Bei den Flügen handelt es sich<br />

um eine von uns vermittelte Fremdleistung, für die wir weder Haftung<br />

noch Leistungs- bzw. Preisgewähr übernehmen. Bei den Flügen gelten<br />

immer zusätzlich auch die Geschäftsbedingungen der entsprechenden<br />

Airlines, wenn nicht auf der Rechnung anders angegeben.<br />

Für Mietwagenbuchungen werden die folgenden Stornokosten<br />

erhoben: Rücktritt bis zum 33. Tag vor Reiseantritt 75,– EUR, bis zum<br />

17. Tag vor Reiseantritt 150,– EUR bis zum 2. Werktag vor Reiseantritt<br />

250,– EUR danach 100 % des Mietpreises.<br />

Bei Stornierung/Umbuchung von Linienflügen fallen in der Regel nachfolgende<br />

Kosten an: Stornierung/Umbuchung vor Reiseantritt 200,–<br />

EUR, No show ab 72 Stunden vor Abflug 300,– EUR, Umbuchung<br />

vor Ticketausstellung 50,– EUR, sofern durch die Fluggesellschaft<br />

keine gesonderte Regelung getroffen wurde. Wir empfehlen Ihnen<br />

in jedem Falle den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Bei<br />

Sonderflugtarifen, die ständigen Veränderungen unterliegen, werden<br />

die von den Fluggesellschaften geforderten Rücktrittskosten erhoben.<br />

Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die<br />

tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. Ersatzpersonen<br />

sind nur in besonderen Ausnahmen und nach Absprache mit dem<br />

Reiseveranstalter möglich. In jedem Fall müssen die besonderen<br />

Reisebedingungen geprüft werden. Sollte der Reiseveranstalter einer<br />

Ersatzperson zustimmen, ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr von<br />

25,– EUR vom Kunden zu zahlen.<br />

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen<br />

Nimmt der Reisende einzelne Leistungen nicht in Anspruch, so wird<br />

sich der Reiseveranstalter um Rückerstattung bei den einzelnen<br />

Leistungsträgern bemühen, ein prinzipieller Rückerstattungsanspruch<br />

des Kunden gegenüber dem Reiseveranstalter besteht nicht.<br />

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter<br />

Der Reiseveranstalter KRL kann in folgenden Fällen vor Reiseantritt<br />

vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag<br />

kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die<br />

Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig<br />

stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass<br />

die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der<br />

Reiseveranstalter KRL, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis,<br />

er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie<br />

diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen<br />

Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.<br />

Bis 50. Werktag vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen<br />

oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl. Bis<br />

4 Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung der Reise nach<br />

Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb<br />

nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so<br />

gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung<br />

der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen<br />

Opfergrenze, bezogen auf die Durchführung der Reise, bedeuten<br />

würde. (Siehe auch spezielle Reisebedingungen für Minibus-Kleingruppenreisen).<br />

8. Haftung und Haftungsausschluss<br />

Der Reiseveranstalter KRL haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten<br />

für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und<br />

Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung<br />

und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich<br />

vereinbarten Reiseleitungsleistungen in entsprechender Ortsüblichkeit<br />

des jeweiligen Ziellandes und Zielortes. Für Sportgeräte der<br />

Teilnehmer übernimmt der Reiseveranstalter KRL keine Haftung.<br />

Besonderheiten in der Haftung bei Wohnmobilien und Mietwagen<br />

regeln sich nach den Bestimmungen der Verleihunternehmen, für die<br />

der Kunde bei der Anmietung vor Ort gesondert unterschreibt. Auf<br />

Wunsch werden die Mietbedingungen dem Kunden vorher zugänglich<br />

gemacht. Der Reiseveranstalter KRL übernimmt keine Haftung für Personen-<br />

und/oder Sachschäden bei Kleingruppenreisen, ausgenommen<br />

für Schäden, die unmittelbar mit der Beförderung der Reisenden mit<br />

dem vom Leistungsträger eingesetzten Transportmittel zu tun haben<br />

und eindeutig durch schuldhaftes Verhalten des Leistungsträgers<br />

eingetreten sind. Der Reiseveranstalter KRL muss grundsätzlich nicht<br />

für Schäden (wie z. B. Gesundheitsschäden, zerstörte Sachen und Ausrüstungen,<br />

zusätzliche Schäden und Extrakosten) aus höherer Gewalt<br />

(wie z. B. Unwetter, Erdbeben, Tsunami) haften.<br />

9. Beschränkung der Haftung<br />

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht<br />

Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.<br />

Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben hiervon unberührt. Bei<br />

Reisen mit besonderen Risiken (z. B. Expeditionsreisen, Skireisen,<br />

Tierbeobachtungen) übernimmt der Veranstalter KRL keine Haftung.<br />

Der Reiseveranstalter KRL haftet nicht für Leistungsstörungen im<br />

Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt<br />

werden (wie z. B. Wohnmobile, Mietwagen, Hotels, Rundflüge<br />

usw.). Insbesondere bei der Vermittlung von Fremdleistungen wie<br />

Flüge und Schiffsreisen regelt sich die Haftung durch die gesetzlichen<br />

Bestimmungen des Luftverkehrgesetzes bzw. des Handelsgesetzbuches<br />

und des Binnenschifffahrtgesetzes.<br />

10. Mitwirkungspflicht<br />

Bei Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, alles Zumutbare<br />

zu tun, um den Schaden gering zu halten; insbesondere muss er<br />

Beanstandungen unverzüglich dem Reiseveranstalter mitteilen. Eine<br />

Verletzung dieser Pflicht bewirkt, dass Ansprüche entfallen.<br />

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung<br />

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat<br />

der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener<br />

Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu<br />

machen. Ansprüche des Reisenden verjähren nach sechs Monaten.<br />

Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag<br />

nach enden sollte.<br />

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der<br />

Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Visakosten sind<br />

grundsätzlich nicht im Preis mit inbegriffen und gehen zu Lasten des<br />

Reisenden.<br />

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat<br />

nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.<br />

Über den Kataloginhalt hinausgehende Zusagen der Buchungsstelle<br />

oder einzelner Reisebüromitarbeiter an die Reiseteilnehmer sind<br />

unwirksam. Ebenso unwirksam sind Zusagen der Reiseleitung<br />

während der Reise.<br />

14. Verliehene Sportgeräte, Zelte und Campingausstattungen<br />

Der Reisende haftet bei Verlust oder Beschädigung von gemieteten<br />

bzw. für die Reise vom Reiseveranstalter oder Leistungsträger zur<br />

Verfügung gestellten Sportgeräte, Zelte oder Campingartikel und ist<br />

zum Schadensersatz verpflichtet.<br />

15. Zusatzbedingungen der Leistungsträger/Veranstalter<br />

Zusätzlich gelten die Geschäfts-, Zahlungs-, Buchungs- und Reiserücktritts-/Stornobedingungen<br />

der einzelnen Leistungsträger/Veranstalter<br />

bei Flug-, MW-, Hotel- bzw. Übernachtungsbuchungen sowie bei<br />

Buchung sonstiger Leistungen (Fähre, Zugfahrt, Wander- und Tierbeobachtungstouren,<br />

Ranchaufenthalten usw.) mit den entsprechenden<br />

anfallenden/zu berechnenden Kosten. Bei allen Flügen handelt es sich<br />

um von uns nur vermittelte Fremdleistungen, für die wir weder Haftung<br />

noch Leistungs- bzw. Preisgewähr übernehmen. Angegebene Routings<br />

& Flugzeiten verstehen sich zum Zeitpunkt der Erstellung der jeweiligen<br />

Rechnung. Nachträgliche Änderungen durch die Airline sind jederzeit<br />

möglich. Der Flug-/Reisekomplettpreis beinhaltet bereits die zum Zeitpunkt<br />

der Erstellung der Rechnung bekannten Steuern, Gebühren und<br />

Preisaufschläge. Zusatzabgaben wie z. B. Kerosin- oder Sicherheitszuschläge<br />

können jedoch auch nach Rechnungslegung seitens der Airline<br />

erhoben werden. Abgaben dieser Art sind nicht durch uns bzw. unsere<br />

Partner zu vertretende Mehrkosten, die ggf. nachträglich an den Kunden<br />

weitergereicht werden müssen, solange (im Fall der Flugkosten)<br />

die entsprechenden Flugtickets nicht ausgestellt sind. Sollten Sie eine<br />

frühere Ticketausstellung wünschen, gelten für Ticketausstellung andere<br />

Storno- und Umbuchungsbedingungen. Die vollen, auf die Flugtickets<br />

entfallenden Kosten müssen in diesem Fall sofort entrichtet werden.<br />

Alle Buchungsaufträge gelten vorbehaltlich Verfügbarkeit der einzelnen<br />

Leistungen zum Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Erteilung des<br />

Buchungsauftrages durch den Kunden! Alle Preisangaben verstehen<br />

sich immer vorbehaltlich Auslassung, Irrtum und Zwischenverkauf.<br />

Bei Kleingruppenreisen gelten besondere Bedingungen. Insbesondere<br />

die Beförderungs- und Haftungsbedingungen unserer kanadischen<br />

Partnerfirmen bitten wir zu beachten.<br />

16. Reisepreissicherung<br />

Unsere Reisepreise sind gemäß der Gesetzgebung gesichert.<br />

17. Versicherungen<br />

Jeder Reisende ist für seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich.<br />

Wir empfehlen dringend, sich zumindest gegen die Risiken aus<br />

Reiserücktritt und -abbruch sowie Krankheit und Unfall im Ausland<br />

zu versichern!<br />

18. Gerichtsstand<br />

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz<br />

verklagen.<br />

19. Veranstalter i.S.d.G.<br />

Wenn nicht anders ausgeschrieben ist der Veranstalter der<br />

im Katalog beschriebenen Pauschalreisen KRL:<br />

KANADA REISE LADEN GMBH<br />

Bürgermeisterstraße 7<br />

06869 Lutherstadt Wittenberg<br />

Telefon: +49 (0)3491 41 48 20<br />

Telefax: +49 (0)3491 40 20 13<br />

E-Mail: info@kanada-reise-laden.de<br />

www.kanada-reise-laden.de<br />

Schneeparadies <strong>Kanada</strong><br />

<strong>Kanada</strong> – schneebedeckte Bergketten, tiefe Wälder und über weitem Land<br />

schroffe Felsgipfel. Britisch Columbia und Alberta bietet alles was einen<br />

Skiurlaub unvergesslich macht. Winter in <strong>Kanada</strong> bedeutet Schnee in Hülle<br />

und Fülle auf menschenleeren Pisten und in verschneiten Winterwäldern. Die<br />

Skigebiete um Whistler, Banff und Jasper halten die besten Voraussetzungen<br />

für Skispaß der Extraklasse bereit. Wem ein Skigebiet nicht reicht, geht auf<br />

Skisafari. In gleich drei Skigebieten haben Sie die Möglichkeit Ihr Können<br />

unter Beweis zu stellen. Von sanften Pisten bis hin zu „Treeskiing“ ist alles<br />

möglich. Jedes Skigebiet bietet neue Herausforderungen und lässt keine<br />

Langeweile aufkommen.<br />

Neben unvergleichlichen Pisten erwarten Sie Unterkünfte der einfachen<br />

Kategorie, Lodges bis hin zum Luxushotel.<br />

Fragen Sie uns! Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot nach Ihren<br />

individuellen Vorstellungen und Wünschen.<br />

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