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Die Beitragsrückerstattung des Gothaer MediVita ...

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<strong>Gothaer</strong> Krankenversicherung AG X 50598 Köln<br />

BRE GBL 175 999 J<br />

Postanschrift<br />

Hauptverwaltung<br />

50598 Köln<br />

Kundenbetreuung Gesundheit<br />

Abteilung GBL<br />

Telefon<br />

(Deutsches Festnetz: 0,039 EUR/Min.<br />

Mobilfunk: Preis kann abweichen.)<br />

Telefax<br />

Internet www.gothaer.de<br />

E-Mail gbl_ @gothaer.de<br />

<strong>Die</strong> <strong>Beitragsrückerstattung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gothaer</strong> <strong>MediVita</strong><br />

Versicherungsnummer Im Oktober 2009<br />

Sehr geehrter ,<br />

mit <strong>Gothaer</strong> <strong>MediVita</strong> haben Sie einen flexiblen privaten Versicherungsschutz gewählt, mit dem Sie die Gewissheit<br />

haben, jederzeit optimal krankenversichert zu sein.<br />

Durch die <strong>Beitragsrückerstattung</strong> <strong>des</strong> <strong>MediVita</strong>, die sich aus einer erfolgsabhängigen und zusätzlich aus einer<br />

vertraglich garantierten <strong>Beitragsrückerstattung</strong> zusammensetzt, haben Sie die Möglichkeit, bei Leistungsfreiheit<br />

einen Teil Ihrer Beiträge zurückzubekommen.<br />

Während die garantierte <strong>Beitragsrückerstattung</strong> Bestandteil <strong>des</strong> vertraglichen Leistungsversprechens ist,<br />

hängt die erfolgsabhängige <strong>Beitragsrückerstattung</strong> von den im Geschäftsjahr erwirtschafteten Überschüssen<br />

sowie dem jährlich neu zu treffenden Verwendungsbeschluss <strong>des</strong> Unternehmens ab. Darüber hinaus ist die<br />

Zustimmung <strong>des</strong> Treuhänders erforderlich, Mittel für die <strong>Beitragsrückerstattung</strong> zu entnehmen.<br />

<strong>Die</strong> Höhe der verfügbaren Überschüsse hängt wiederum in starkem Maße von den auf dem Kapitalmarkt erzielbaren<br />

Erträgen ab. Aufgrund der anhaltend schwierigen Finanzmarktsituation und <strong>des</strong> niedrigen Zinsniveaus<br />

zeichnet sich nun ab, dass eine Überschussbeteiligung in Form einer erfolgsabhängigen <strong>Beitragsrückerstattung</strong><br />

für das Jahr 2009 nicht im gleichen Umfang wie in den vergangenen Jahren möglich ist.<br />

<strong>Die</strong> Voraussetzungen zur <strong>Beitragsrückerstattung</strong> sowie die geplante Höhe für das Jahr 2009 finden Sie in dem<br />

beigefügten Informationsblatt. <strong>Die</strong>se Regelung gilt vorbehaltlich <strong>des</strong> noch zu fassenden Verwendungsbeschlusses<br />

<strong>des</strong> Unternehmens für das Jahr 2009. <strong>Die</strong> endgültige Entscheidung hinsichtlich der Ausschüttung,<br />

der berechtigten Tarife sowie der Höhe der erfolgsabhängigen <strong>Beitragsrückerstattung</strong> erfolgt regelmäßig in<br />

dem auf das Berechtigungsjahr folgenden Kalenderjahr.<br />

Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die <strong>Beitragsrückerstattung</strong> für das Jahr 2009 im dritten Quartal<br />

2010 ausgezahlt.<br />

Falls Sie während <strong>des</strong> gesamten Kalenderjahres das Hausarztprinzip eingehalten haben, erhalten Sie im dritten<br />

Quartal 2010 automatisch den Verhaltensbonus. Nähere Hinweise hierzu finden Sie ebenfalls in dem beigefügten<br />

Informationsblatt.<br />

<strong>Gothaer</strong><br />

Krankenversicherung AG<br />

Steuernummer 215/5887/0021<br />

Vorsitzender <strong>des</strong> Aufsichtsrats: Dr. Roland Schulz<br />

Vorstand: Michael Kurtenbach (Vorsitzender), Dr. Werner Görg,<br />

Dr. Helmut Hofmeier, Jürgen Meisch, Dr. Hartmut Nickel-Waninger,<br />

Dr. Herbert Schmitz<br />

bitte wenden<br />

Rechtsform: Aktiengesellschaft<br />

Sitz Köln<br />

Registergericht: AG Köln<br />

HRB 35505


Haben Sie Fragen zur <strong>Beitragsrückerstattung</strong> oder Fragen zu Ihrem Krankenversicherungsschutz? Wir sind<br />

gerne für Sie da! Sie erreichen die <strong>Gothaer</strong> Krankenversicherung unter der auf der Vorderseite genannten<br />

Telefonnummer.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Michael Kurtenbach Dr. Herbert Schmitz<br />

Anlage<br />

Versicherungsnummer Seite 2 vom 30.09.2009


<strong>Beitragsrückerstattung</strong> (BRE) <strong>des</strong> <strong>Gothaer</strong> <strong>MediVita</strong><br />

Unser Tipp<br />

- Rechnungen für im berechtigten Kalenderjahr in Anspruch<br />

genommene ambulante Versicherungsleistungen<br />

sammeln und Rechnungsbeträge addieren<br />

- Von der Summe die Selbstbeteiligung abziehen sowie<br />

die Höhe der tariflichen Leistungen berücksichtigen<br />

- Ergebnis mit der möglichen <strong>Beitragsrückerstattung</strong><br />

vergleichen<br />

Sollte sich für Sie zeigen, dass eine Kostenerstattung<br />

günstiger ist, bitten wir Sie, Rechnungen für das Jahr<br />

2009 zur Erstattung einzureichen. Bitte berücksichtigen<br />

Sie jedoch, dass Sie, sofern Sie eine Kostenerstattung<br />

wünschen, bei Leistungsfreiheit im Folgejahr mit der<br />

BRE-Staffel ab dem ersten Kalenderjahr beginnen.<br />

<strong>Die</strong> Einreichung von Rechnungen für 2009 ist bis zum<br />

31. Dezember 2012 möglich.<br />

Voraussetzungen für die BRE<br />

- Für die erfolgsabhängige BRE ist der Beschluss <strong>des</strong><br />

Vorstan<strong>des</strong> zur Verwendung von Überschüssen als<br />

BRE für das relevante Kalenderjahr maßgeblich. <strong>Die</strong><br />

endgültige Entscheidung hinsichtlich der Ausschüttung,<br />

der berechtigten Tarife sowie der Höhe<br />

der erfolgsabhängigen BRE erfolgt jeweils im darauf<br />

folgenden Kalenderjahr.<br />

- <strong>Die</strong> Versicherung nach <strong>MediVita</strong> besteht während<br />

<strong>des</strong> gesamten abgelaufenen Kalenderjahres.<br />

- Für das gesamte berechtigte abgelaufene Kalenderjahr<br />

wurden keine ambulanten Versicherungsleistungen<br />

in Anspruch genommen (entscheidend ist das<br />

Behandlungsdatum, nicht das Rechnungsdatum; bei<br />

z. B. Rezepten und Hilfsmitteln das Bezugsdatum).<br />

- Bei unterjährigem Versicherungsbeginn nach Tarif<br />

<strong>MediVita</strong> wurden für das gesamte berechtigte abgelaufene<br />

Kalenderjahr weder ambulante Versicherungsleistungen<br />

aus Tarif <strong>MediVita</strong> noch ambulante,<br />

stationäre oder zahnärztliche Versicherungsleistungen<br />

aus einer anderen Krankheitskostenversicherung<br />

bei der <strong>Gothaer</strong> in Anspruch genommen.<br />

- Für das Kalenderjahr <strong>des</strong> erstmaligen Versicherungsbeginns<br />

einer Krankheitskostenvollversicherung<br />

bei der <strong>Gothaer</strong> wird die BRE bei unterjährigem<br />

Beginn nach Tarif <strong>MediVita</strong> anteilig gezahlt,<br />

sofern Leistungsfreiheit bestanden hat.<br />

- Am 30.06. <strong>des</strong> folgenden Kalenderjahres besteht<br />

bei der <strong>Gothaer</strong> noch eine Krankheitskostenvollversicherung<br />

ohne Beitragsrückstand. <strong>Die</strong>se Voraussetzung<br />

entfällt, wenn die Versicherung infolge Tod,<br />

Anspruch auf Heilfürsorge oder Eintritt der Versicherungspflicht<br />

beendet wurde.<br />

- Es wurde keine Ruhens- oder Anwartschaftsversicherung<br />

vereinbart. Für die garantierte BRE <strong>des</strong><br />

<strong>MediVita</strong> ist nur eine Anwartschaftsversicherung für<br />

das gesamte relevante Kalenderjahr schädlich. Für<br />

das Jahr <strong>des</strong> unterjährigen Beginns oder unterjährigen<br />

En<strong>des</strong> einer großen Anwartschaftsversicherung<br />

besteht jedoch Anspruch auf garantierte BRE. <strong>Die</strong><br />

Monate in Anwartschaft gehen dann mit 0,00 EUR<br />

in die Berechnung der garantierten BRE ein.<br />

Höhe der BRE<br />

<strong>Die</strong> Berechnungsgrundlage für die BRE ist jeweils 1/12<br />

<strong>des</strong> Jahresbeitrages für Tarif <strong>MediVita</strong> <strong>des</strong> relevanten<br />

abgelaufenen Kalenderjahres.<br />

Der gesetzliche Zuschlag wird nicht in die Berechnungsgrundlage<br />

einbezogen.<br />

<strong>Die</strong> BRE staffelt sich für das Jahr 2009 voraussichtlich<br />

wie folgt:<br />

2,5 Monatsbeiträge (MB) bei Leistungsfreiheit in einem<br />

Kalenderjahr:<br />

0,5 MB erfolgsabhängige BRE + 2 MB garantierte BRE<br />

3 Monatsbeiträge (MB) bei Leistungsfreiheit in zwei<br />

aufeinander folgenden Kalenderjahren:<br />

1 MB erfolgsabhängige BRE + 2 MB garantierte BRE<br />

3,5 Monatsbeiträge (MB) bei Leistungsfreiheit in drei<br />

aufeinander folgenden Kalenderjahren:<br />

1,5 MB erfolgsabhängige BRE + 2 MB garantierte BRE<br />

4 Monatsbeiträge (MB) bei Leistungsfreiheit in vier<br />

und mehr aufeinander folgenden Kalenderjahren:<br />

2 MB erfolgsabhängige BRE + 2 MB garantierte BRE<br />

Bei erstmaliger Krankheitskostenvollversicherung bei<br />

der <strong>Gothaer</strong> und ununterbrochener Leistungsfreiheit<br />

staffelt sich die BRE nach Tarif <strong>MediVita</strong> für 2009 voraussichtlich<br />

wie folgt:<br />

4 Monatsbeiträge* (MB) bei ununterbrochener Leistungsfreiheit:<br />

2 MB erfolgsabhängige BRE + 2 MB garantierte BRE<br />

* anteilig bei unterjährigem Versicherungsbeginn<br />

bitte wenden


Leistungen, die eine BRE aus <strong>MediVita</strong><br />

nicht gefährden<br />

- Leistungen aus <strong>MediVita</strong> für stationäre Heilbehandlung<br />

- Leistungen aus <strong>MediVita</strong> für Schutzimpfungen (außer<br />

aufgrund einer Auslandsreise) sowie für Vorsorgeuntersuchungen<br />

nach den gesetzlich eingeführten<br />

Programmen (Kinder-/ Jugendvorsorge, Krebs-,<br />

Herz-/ Kreislauf-, Nieren-, Diabetes-, Glaukom-,<br />

Schilddrüsen-, Schwangerschaftsvorsorge)<br />

- Leistungen aus eventuell gleichzeitig bestehenden<br />

Zusatzversicherungen, beispielsweise für den stationären<br />

und zahnärztlichen Bereich, aus Krankenhaus-<br />

und Krankentagegeldversicherungen, Vorsorgeschutz<br />

MediPrävent, Pflegeversicherungen oder<br />

Auslandsreise-Krankenversicherungen<br />

<strong>Die</strong>se Leistungen bleiben bei der Feststellung der Leistungsfreiheit<br />

für Tarif <strong>MediVita</strong> unberücksichtigt.<br />

Verhaltensbonus<br />

Wenn anstelle der BRE eine Kostenerstattung für Sie<br />

günstiger ist, können Sie durch den Verhaltensbonus<br />

aus <strong>MediVita</strong> dennoch profitieren. Voraussetzung für<br />

den Erhalt <strong>des</strong> Bonus ist, dass während <strong>des</strong> gesamten<br />

Kalenderjahres das Hausarztprinzip eingehalten wird.<br />

D. h. die Erstbehandlung muss durch<br />

- einen Arzt für Allgemeinmedizin,<br />

- einen praktischen Arzt,<br />

- einen hausärztlich tätigen Internisten, sofern rechtzeitig<br />

vor Behandlungsbeginn ein Nachweis mit Name<br />

und Anschrift <strong>des</strong> Internisten vorgelegt wird,<br />

- einen Facharzt für Frauen-, Kinder- oder Augenheilkunde,<br />

- einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt,<br />

- einen Vertragsarzt <strong>des</strong> Versicherers erfolgen.<br />

Es besteht kein Anspruch auf den Bonus, wenn Fachärzte<br />

direkt konsultiert werden.<br />

Für 2009 beträgt der Bonus aus <strong>MediVita</strong> 250 maximal<br />

125 EUR und aus <strong>MediVita</strong> 500 maximal 250 EUR.<br />

(Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung <strong>des</strong><br />

21. Lebensjahres jeweils maximal die Hälfte. Anteilig<br />

bei unterjährigem Versicherungsbeginn nach Tarif<br />

<strong>MediVita</strong>.)<br />

Bei Wahl <strong>des</strong> Hausarztprinzips bitten wir Sie, Rechnungen<br />

für Heilbehandlungen (beispielsweise Hausarztrechnungen,<br />

Facharztrechnungen zusammen mit<br />

der Überweisung <strong>des</strong> Hausarztes) bis zum 30.06. <strong>des</strong><br />

Folgejahres einzureichen.

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