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Infizierte und kritisch kolonisierte Wunden - DRACO Moderne ...

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<strong>Infizierte</strong> <strong>und</strong> <strong>kritisch</strong> <strong>kolonisierte</strong> W<strong>und</strong>en –<br />

Versorgung <strong>und</strong> Hygienestandards in der<br />

stationären Senioreneinrichtung <strong>und</strong> in der<br />

privat häuslichen Umgebung<br />

Autoren:<br />

Corinna Heinen, Hygieneberatung<br />

HYGIENE Beratung & Fortbildung<br />

Dieter Morawitz, Hygienefachkraft<br />

An der Raute 13<br />

59590 Geseke<br />

Phone +49-2942-8297<br />

Fax +49-2942-77515<br />

Mail heinen@hygieneberatung.de<br />

Im Auftrag von:<br />

<strong>DRACO</strong>® Dr. Ausbüttel & Co. GmbH<br />

Herdecker Straße 9-15 • 58453 Witten<br />

Telefon: 0 23 02 / 9 56 66 – 45 • Telefax: 0 23 02 / 6 56 66 – 93<br />

www.draco.de • info@draco.de<br />

<strong>Infizierte</strong> <strong>und</strong> <strong>kritisch</strong> <strong>kolonisierte</strong> W<strong>und</strong>en –


MRSA Versorgungsstandards<br />

Versorgung <strong>und</strong> Hygienestandards in der stationären Senioreneinrichtung<br />

<strong>und</strong> in der privathäuslichen Umgebung<br />

Differenzierte MRSA (Methicillin-resistenter Staphyloccocus aureus) – Standards für<br />

Krankenhäuser, Senioreneinrichtungen <strong>und</strong> der privathäuslichen Umgebung oder<br />

einfach Inkonsequenz?<br />

Die Unterbringung MRSA-positiver Patienten im Akutkrankenhaus erfolgt in der Regel in<br />

einer Einzelzimmer- oder Kohortisolation. Hingegen finden wir in der stationären<br />

Senioreneinrichtung von Isolationsmaßnahmen bis hin zur uneingeschränkten Teilnahme am<br />

Gemeinschaftsleben die unterschiedlichsten Hygieneorganisationen vor. Im privathäuslichen<br />

Bereich werden häufig keinerlei Maßnahmen durchgeführt.<br />

Die oben aufgeführten unterschiedlichen Handlungsweisen lassen leicht den Rückschluss zu,<br />

dass es kein konsequentes MRSA-Management gibt. Betrachtet man die Einrichtungen jedoch<br />

von ihrer differenzierten Funktionalität <strong>und</strong> dem Klientel aus, so ergibt sich rational betrachtet<br />

folgende Konsequenz:<br />

Erhöhtes Risiko im Akutkrankenhaus für nosokomiale Infektionen, aufgr<strong>und</strong> folgender<br />

Indikatoren:<br />

� Vermehrte Antibiotikavergabe als präventive oder post-operative medizinische<br />

Behandlung<br />

� Versorgung von Risikopatientengruppen<br />

� frisch Operierte<br />

� vielfach immunsuppremierte Patienten<br />

� gehäuftes Vorkommen von Gefäßkathetern<br />

Es erfolgt eine engmaschige Versorgung einer Vielzahl von Patienten auf engem Raum durch<br />

verschiedene Schnittstellen (medizinisch, pflegerisch <strong>und</strong> therapeutisch), bei der es zu<br />

gehäuften Kontakten <strong>und</strong> auch Übertragungsmöglichkeiten kommen kann.<br />

Das Risiko in stationären Senioreneinrichtungen ist geringer einzustufen, deshalb erfolgt<br />

hier in der Regel eine abgestufte Form von Hygienemaßnahmen.<br />

Die hier vorzufindenden Risikofaktoren für MRSA obliegen eher bei<br />

� der Zunahme des Alters der Bewohner<br />

� der Abnahme der Mobilität<br />

� Hospitalisierung in den vergangenen sechs Monaten<br />

© Dr. Ausbüttel & Co. GmbH (2012) Seite 2 von 7


MRSA Versorgungsstandards<br />

� Periphere Durchblutungsstörungen<br />

Der privathäusliche Bereich, häufig versorgt durch ambulante Pflegedienste, obliegt dem<br />

Sonderstatus, dass Hygienemaßnahmen so durchgeführt werden, wie die Umgebung <strong>und</strong> die<br />

Compliance des Patienten <strong>und</strong> dessen Angehörige es zulassen.<br />

MRSA Management in der stationären Senioreneinrichtung<br />

Gemäß dem Infektionsschutzgesetz §36 (IFSG §36) <strong>und</strong> der Technischen Regel für<br />

Biologische Arbeitsstoffe 250 der Biostoffverordnung (TRBA 250 BioStoffV) ist jede<br />

Einrichtung dazu verpflichtet, innerbetriebliche Verfahrensanweisungen zur<br />

Infektionshygiene <strong>und</strong> Prävention zu verfassen <strong>und</strong> innerbetriebliche Regeln in einem<br />

Hygieneplan aufzustellen. Die Hygieneanweisungen dienen sowohl dem Schutz der<br />

Bewohner, als auch dem Mitarbeiterschutz. Gr<strong>und</strong>lage hierzu bildet die RKI Richtlinie<br />

„Infektionsprävention in Heimen“.<br />

Das Personal sollte entsprechend sensibilisiert <strong>und</strong> geschult werden <strong>und</strong> sich in der<br />

Verantwortung sehen, die Anweisungen umzusetzen. Die Aufsichtsbehörde kann gemäß §31<br />

IFSG ein berufliches Tätigkeitsverbot, ganz oder teilweise, aussprechen, wenn jemand krank,<br />

krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig oder Ausscheider ist.<br />

Zur Bewertung der Schutzmaßnahmen (Risikoanalyse) in Bezug auf MRSA ist zu beachten:<br />

� Der Grad der Gefährdung, die von dem Patienten ausgeht<br />

� Der Grad der Infektionsempfänglichkeit des Patienten, sowie der Schweregrad der<br />

Erkrankung<br />

� Der Grad der Infektionsempfindlichkeit der Personen, die Umgang mit dem MRSApositiven<br />

Bewohner oder der möglichen kontaminierten Umgebung haben<br />

Somit abhängig von der Art <strong>und</strong> Intensität der erforderlichen Betreuung, kann der Gr<strong>und</strong>satz<br />

gelten, zwischen sozialen <strong>und</strong> pflegerischen Kontakten zu unterscheiden.<br />

Bei rein sozialen Kontakten erfolgt die Unterbringung in der Einrichtung wie im privaten<br />

Bereich. Der betroffene Bewohner, mit einem positiven MRSA-Status, ist vor Teilnahme an<br />

Gemeinschaftsaktivitäten zu einer hygienischen Händedesinfektion anzuhalten. Eine<br />

Eradikation bzw. Sanierung muss nicht routinemäßig erfolgen, sondern ist abhängig von dem<br />

individuellen Bewohnerrisiko <strong>und</strong> der epidemologischen Gesamtsituation Für Mitbewohner,<br />

die keinem Risikofaktor unterliegen, sind keinerlei gesonderte Maßnahmen einzuleiten. Für<br />

die Mitbewohner, die zu der oben benannten Risikogruppe zählen, sollten gemäß der<br />

Risikoanalyse individuelle Maßnahmen festgesetzt werden.<br />

Für alle obligatorisch sollte jedoch die Einhaltung der Gr<strong>und</strong>hygienemaßnahmen der<br />

Händedesinfektion bei Gemeinschaftsaktivitäten sein. Besucher sind ebenso in eine gute<br />

Händehygiene einzuweisen.<br />

Die Umgebung <strong>und</strong> Flächen können routinemäßig aufbereitet werden, bei Bedarf ist eine<br />

gezielte Flächendesinfektion durchzuführen.<br />

© Dr. Ausbüttel & Co. GmbH (2012) Seite 3 von 7


MRSA Versorgungsstandards<br />

Das Personal hat sich entsprechend durch Anlegen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA-<br />

Handschuhe, M<strong>und</strong>schutz, Kittel) zu schützen, wenn mit Kontamination zu dem Erreger oder<br />

erregerhaltigem Material zu rechnen ist.<br />

Bei überwiegend pflegerischer Betreuung steht sowohl der Personalschutz, als auch die<br />

Vermeidung der weiteren Übertragung, im Vordergr<strong>und</strong>.<br />

Es kann eine Einleitung spezieller Maßnahmen bis hin zur Isolierung erforderlich werden.<br />

Besucher sollten vor Verlassen des Bewohnerzimmers eine hygienische Händedesinfektion<br />

durchführen.<br />

In der Pflegesituation ist eine Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion der Umgebungsflächen gemäß den<br />

Angaben der Desinfektionspläne durchzuführen.<br />

Pflegehilfsmittel sind bewohnerbezogen zu verwenden.<br />

Verbandsmaterialien sollten bedarfsgemäß mit in das Bewohnerzimmer hineingenommen<br />

werden.<br />

Unabhängig von der Betreuungsform sind MRSA-Abfall <strong>und</strong> Wäsche im Zimmer zu<br />

sammeln, als infektiös zu kennzeichnen <strong>und</strong> auf direktem Wege der Entsorgung im Hausmüll<br />

oder der desinfizierenden Wäscheaufbereitung zuzuführen. Geschirr geht nach dem Gebrauch<br />

aufdirektem Weg in die maschinelle Geschirraufbereitung.<br />

Versorgung von MRSA-positiven Menschen in der privat häuslichen Umgebung durch<br />

ambulante Pflegedienste<br />

Die häusliche Umgebungssituation erschwert das Handling eines effizienten MRSA-<br />

Managements. Allein eine sterile Arbeitsplatzsituation bei der sterilen W<strong>und</strong>versorgung zu<br />

schaffen, ist nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Das Mobiliar ist in der Regel nicht<br />

desinfizierbar, ohne dauerhaften Schaden davon zu tragen. Die Wohnungssituation wird in<br />

der Regel einer Basishaushaltshygiene <strong>und</strong> keiner Desinfektion unterzogen, eine Isolierung,<br />

zum Beispiel von Familienangehörigen, findet nicht statt. Dennoch können Maßnahmen<br />

ergriffen werden, um eine mögliche Infektionskette unterbrechen zu können.<br />

Nur eingewiesenes, informiertes Personal sollte die Pflege übernehmen. Bei der<br />

Tourenplanung sollte die Versorgung von MRSA-positiven Klienten an das Ende gesetzt<br />

werden. Der Personalschutz ist auch hier hoch anzusetzen, das Vorhalten der PSA <strong>und</strong> von<br />

Händedesinfektion ist unablässig. Schutzkittel sind bei Kontamination sofort, sonst<br />

arbeitstäglich zu verwerfen.<br />

Anfallende Entsorgungsprodukte werden dem Hausmüll zugeführt.<br />

Der MRSA-betroffene Klient <strong>und</strong> seine Familienangehörigen sollten in die Durchführung<br />

einer Händedesinfektion eingewiesen werden.<br />

© Dr. Ausbüttel & Co. GmbH (2012) Seite 4 von 7


MRSA Versorgungsstandards<br />

Unabhängig von der Lebensform in einer stationären Einrichtung, oder im Privathaushalt ist<br />

es von Bedeutung, dass es bei einer Rückverlegung aus einem Krankenhaus über einen<br />

Überleitungsbogen einen Informationsaustausch zum<br />

Trägerstatus <strong>und</strong> über eine begonnene Sanierung gibt. Der Einbezug der betreuenden<br />

niedergelassenen Ärzte ist für eine effiziente <strong>und</strong> koordinierte Infektionsprophylaxe von<br />

entscheidender Bedeutung.<br />

Die Phasen der Sanierung in diesen Bereichen sind identisch zu der in einem<br />

Akutkrankenhaus; lediglich die Erfolgskontrolle ist different.<br />

Angeb<strong>und</strong>en an die medizinische Versorgung durch den behandelnden Hausarzt der<br />

Bewohner, beziehungsweise der Klienten, reicht zunächst die Abnahme eines<br />

Erfolgskontrollabstriches aus. Das Ergebnis soll zunächst zeigen, ob die Sanierung gegriffen<br />

hat <strong>und</strong> der vorab Positive MRSA-frei geworden ist.<br />

Um eine Wiederbesiedlung (Häufigkeit bei bis zu 50%) auszuschließen, sollten nach weiteren<br />

3, 6 <strong>und</strong> 12 Monaten nach der Sanierung erneut Abstriche genommen werden. Zeigt sich nach<br />

12 Monaten ein negativer Messbef<strong>und</strong>, so gilt der sanierte Betroffene als MRSA- frei. Zu<br />

berücksichtigen ist jedoch, dass bei einer erneuten Aufnahme in ein Akutkrankenhaus die<br />

Angabe von MRSA positiv in der Anamnese angegeben werden muss, um dort<br />

gegebenenfalls eine prophylaktische Isolierung einzuleiten <strong>und</strong> einen aktuellen Status erheben<br />

zu lassen.<br />

Dekontamination<br />

Wie führe ich sie durch? Gibt es hierbei Unterschiede zu MRSA in W<strong>und</strong>en <strong>und</strong> einer<br />

Ganzkörperbesiedlung?<br />

Sicherlich lesen wir häufig in der Literatur von der Begrifflichkeit „W<strong>und</strong>infektion durch<br />

MRSA“, jedoch haben Untersuchungen ergeben, dass aus hygienischer Sicht eine<br />

letztendliche Trennung zu MRSA in W<strong>und</strong>en <strong>und</strong> einer Ganzkörperbesiedlung nicht<br />

erforderlich ist <strong>und</strong> eine Dekontamination einheitlich durchgeführt werden kann.<br />

� Ein Dekontaminationsschema mit Hinweis auf zu berücksichtigende Vorgehensweise<br />

befindet sich als Checkliste im Anhang<br />

Welche Besonderheiten ergeben sich bei Kontakten zu Familienangehörigen?<br />

Der ges<strong>und</strong>e Mensch mit einer guten Abwehrlage sollte keinerlei Berührungsängste im<br />

Kontakt zu MRSA-positiven Mitmenschen haben. Selbst eine Anhaftung (Kolonisation) mit<br />

dem Keim würde keinen Einfluss auf den Allgemeinstatus nehmen.<br />

Auch in Bezug auf Kleinkinder <strong>und</strong> Schwangere (ausgenommen Schwangere in der<br />

Ausübung des Berufes der Alten- <strong>und</strong> Krankenpflege!) gibt es keine Einschränkung.<br />

© Dr. Ausbüttel & Co. GmbH (2012) Seite 5 von 7


MRSA Versorgungsstandards<br />

Auch Küssen <strong>und</strong> ein aktives Sexualleben sind kein Tabu. Lediglich muss berücksichtigt<br />

werden, dass wenn „Kontaktpersonen“ behandlungspflichtig werden, an Infektionen leiden<br />

oder sich einer Antibiotikatherapie unterziehen müssen, sie ihrem behandelnden Arzt<br />

mitteilen, dass sie in ihrem familiären Umfeld Kontakt zu MRSA hatten. So kann dieser<br />

gegebenenfalls ein MRSA-Screening durchführen <strong>und</strong> nach Bestimmung einer möglichen<br />

Resistenzlage eine ausgefeilte Therapie, einschlagen.<br />

© Dr. Ausbüttel & Co. GmbH (2012) Seite 6 von 7


MRSA Versorgungsstandards<br />

Quellenangabe:<br />

www.rki.de<br />

www.mrsa-net.org<br />

Infektionsschutzgesetz §36 (IFSG §36)<br />

© Dr. Ausbüttel & Co. GmbH (2012) Seite 7 von 7

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