Infizierte und kritisch kolonisierte Wunden - DRACO Moderne ...
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<strong>Infizierte</strong> <strong>und</strong> <strong>kritisch</strong> <strong>kolonisierte</strong> W<strong>und</strong>en –<br />
Versorgung <strong>und</strong> Hygienestandards in der<br />
stationären Senioreneinrichtung <strong>und</strong> in der<br />
privat häuslichen Umgebung<br />
Autoren:<br />
Corinna Heinen, Hygieneberatung<br />
HYGIENE Beratung & Fortbildung<br />
Dieter Morawitz, Hygienefachkraft<br />
An der Raute 13<br />
59590 Geseke<br />
Phone +49-2942-8297<br />
Fax +49-2942-77515<br />
Mail heinen@hygieneberatung.de<br />
Im Auftrag von:<br />
<strong>DRACO</strong>® Dr. Ausbüttel & Co. GmbH<br />
Herdecker Straße 9-15 • 58453 Witten<br />
Telefon: 0 23 02 / 9 56 66 – 45 • Telefax: 0 23 02 / 6 56 66 – 93<br />
www.draco.de • info@draco.de<br />
<strong>Infizierte</strong> <strong>und</strong> <strong>kritisch</strong> <strong>kolonisierte</strong> W<strong>und</strong>en –
MRSA Versorgungsstandards<br />
Versorgung <strong>und</strong> Hygienestandards in der stationären Senioreneinrichtung<br />
<strong>und</strong> in der privathäuslichen Umgebung<br />
Differenzierte MRSA (Methicillin-resistenter Staphyloccocus aureus) – Standards für<br />
Krankenhäuser, Senioreneinrichtungen <strong>und</strong> der privathäuslichen Umgebung oder<br />
einfach Inkonsequenz?<br />
Die Unterbringung MRSA-positiver Patienten im Akutkrankenhaus erfolgt in der Regel in<br />
einer Einzelzimmer- oder Kohortisolation. Hingegen finden wir in der stationären<br />
Senioreneinrichtung von Isolationsmaßnahmen bis hin zur uneingeschränkten Teilnahme am<br />
Gemeinschaftsleben die unterschiedlichsten Hygieneorganisationen vor. Im privathäuslichen<br />
Bereich werden häufig keinerlei Maßnahmen durchgeführt.<br />
Die oben aufgeführten unterschiedlichen Handlungsweisen lassen leicht den Rückschluss zu,<br />
dass es kein konsequentes MRSA-Management gibt. Betrachtet man die Einrichtungen jedoch<br />
von ihrer differenzierten Funktionalität <strong>und</strong> dem Klientel aus, so ergibt sich rational betrachtet<br />
folgende Konsequenz:<br />
Erhöhtes Risiko im Akutkrankenhaus für nosokomiale Infektionen, aufgr<strong>und</strong> folgender<br />
Indikatoren:<br />
� Vermehrte Antibiotikavergabe als präventive oder post-operative medizinische<br />
Behandlung<br />
� Versorgung von Risikopatientengruppen<br />
� frisch Operierte<br />
� vielfach immunsuppremierte Patienten<br />
� gehäuftes Vorkommen von Gefäßkathetern<br />
Es erfolgt eine engmaschige Versorgung einer Vielzahl von Patienten auf engem Raum durch<br />
verschiedene Schnittstellen (medizinisch, pflegerisch <strong>und</strong> therapeutisch), bei der es zu<br />
gehäuften Kontakten <strong>und</strong> auch Übertragungsmöglichkeiten kommen kann.<br />
Das Risiko in stationären Senioreneinrichtungen ist geringer einzustufen, deshalb erfolgt<br />
hier in der Regel eine abgestufte Form von Hygienemaßnahmen.<br />
Die hier vorzufindenden Risikofaktoren für MRSA obliegen eher bei<br />
� der Zunahme des Alters der Bewohner<br />
� der Abnahme der Mobilität<br />
� Hospitalisierung in den vergangenen sechs Monaten<br />
© Dr. Ausbüttel & Co. GmbH (2012) Seite 2 von 7
MRSA Versorgungsstandards<br />
� Periphere Durchblutungsstörungen<br />
Der privathäusliche Bereich, häufig versorgt durch ambulante Pflegedienste, obliegt dem<br />
Sonderstatus, dass Hygienemaßnahmen so durchgeführt werden, wie die Umgebung <strong>und</strong> die<br />
Compliance des Patienten <strong>und</strong> dessen Angehörige es zulassen.<br />
MRSA Management in der stationären Senioreneinrichtung<br />
Gemäß dem Infektionsschutzgesetz §36 (IFSG §36) <strong>und</strong> der Technischen Regel für<br />
Biologische Arbeitsstoffe 250 der Biostoffverordnung (TRBA 250 BioStoffV) ist jede<br />
Einrichtung dazu verpflichtet, innerbetriebliche Verfahrensanweisungen zur<br />
Infektionshygiene <strong>und</strong> Prävention zu verfassen <strong>und</strong> innerbetriebliche Regeln in einem<br />
Hygieneplan aufzustellen. Die Hygieneanweisungen dienen sowohl dem Schutz der<br />
Bewohner, als auch dem Mitarbeiterschutz. Gr<strong>und</strong>lage hierzu bildet die RKI Richtlinie<br />
„Infektionsprävention in Heimen“.<br />
Das Personal sollte entsprechend sensibilisiert <strong>und</strong> geschult werden <strong>und</strong> sich in der<br />
Verantwortung sehen, die Anweisungen umzusetzen. Die Aufsichtsbehörde kann gemäß §31<br />
IFSG ein berufliches Tätigkeitsverbot, ganz oder teilweise, aussprechen, wenn jemand krank,<br />
krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig oder Ausscheider ist.<br />
Zur Bewertung der Schutzmaßnahmen (Risikoanalyse) in Bezug auf MRSA ist zu beachten:<br />
� Der Grad der Gefährdung, die von dem Patienten ausgeht<br />
� Der Grad der Infektionsempfänglichkeit des Patienten, sowie der Schweregrad der<br />
Erkrankung<br />
� Der Grad der Infektionsempfindlichkeit der Personen, die Umgang mit dem MRSApositiven<br />
Bewohner oder der möglichen kontaminierten Umgebung haben<br />
Somit abhängig von der Art <strong>und</strong> Intensität der erforderlichen Betreuung, kann der Gr<strong>und</strong>satz<br />
gelten, zwischen sozialen <strong>und</strong> pflegerischen Kontakten zu unterscheiden.<br />
Bei rein sozialen Kontakten erfolgt die Unterbringung in der Einrichtung wie im privaten<br />
Bereich. Der betroffene Bewohner, mit einem positiven MRSA-Status, ist vor Teilnahme an<br />
Gemeinschaftsaktivitäten zu einer hygienischen Händedesinfektion anzuhalten. Eine<br />
Eradikation bzw. Sanierung muss nicht routinemäßig erfolgen, sondern ist abhängig von dem<br />
individuellen Bewohnerrisiko <strong>und</strong> der epidemologischen Gesamtsituation Für Mitbewohner,<br />
die keinem Risikofaktor unterliegen, sind keinerlei gesonderte Maßnahmen einzuleiten. Für<br />
die Mitbewohner, die zu der oben benannten Risikogruppe zählen, sollten gemäß der<br />
Risikoanalyse individuelle Maßnahmen festgesetzt werden.<br />
Für alle obligatorisch sollte jedoch die Einhaltung der Gr<strong>und</strong>hygienemaßnahmen der<br />
Händedesinfektion bei Gemeinschaftsaktivitäten sein. Besucher sind ebenso in eine gute<br />
Händehygiene einzuweisen.<br />
Die Umgebung <strong>und</strong> Flächen können routinemäßig aufbereitet werden, bei Bedarf ist eine<br />
gezielte Flächendesinfektion durchzuführen.<br />
© Dr. Ausbüttel & Co. GmbH (2012) Seite 3 von 7
MRSA Versorgungsstandards<br />
Das Personal hat sich entsprechend durch Anlegen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA-<br />
Handschuhe, M<strong>und</strong>schutz, Kittel) zu schützen, wenn mit Kontamination zu dem Erreger oder<br />
erregerhaltigem Material zu rechnen ist.<br />
Bei überwiegend pflegerischer Betreuung steht sowohl der Personalschutz, als auch die<br />
Vermeidung der weiteren Übertragung, im Vordergr<strong>und</strong>.<br />
Es kann eine Einleitung spezieller Maßnahmen bis hin zur Isolierung erforderlich werden.<br />
Besucher sollten vor Verlassen des Bewohnerzimmers eine hygienische Händedesinfektion<br />
durchführen.<br />
In der Pflegesituation ist eine Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion der Umgebungsflächen gemäß den<br />
Angaben der Desinfektionspläne durchzuführen.<br />
Pflegehilfsmittel sind bewohnerbezogen zu verwenden.<br />
Verbandsmaterialien sollten bedarfsgemäß mit in das Bewohnerzimmer hineingenommen<br />
werden.<br />
Unabhängig von der Betreuungsform sind MRSA-Abfall <strong>und</strong> Wäsche im Zimmer zu<br />
sammeln, als infektiös zu kennzeichnen <strong>und</strong> auf direktem Wege der Entsorgung im Hausmüll<br />
oder der desinfizierenden Wäscheaufbereitung zuzuführen. Geschirr geht nach dem Gebrauch<br />
aufdirektem Weg in die maschinelle Geschirraufbereitung.<br />
Versorgung von MRSA-positiven Menschen in der privat häuslichen Umgebung durch<br />
ambulante Pflegedienste<br />
Die häusliche Umgebungssituation erschwert das Handling eines effizienten MRSA-<br />
Managements. Allein eine sterile Arbeitsplatzsituation bei der sterilen W<strong>und</strong>versorgung zu<br />
schaffen, ist nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Das Mobiliar ist in der Regel nicht<br />
desinfizierbar, ohne dauerhaften Schaden davon zu tragen. Die Wohnungssituation wird in<br />
der Regel einer Basishaushaltshygiene <strong>und</strong> keiner Desinfektion unterzogen, eine Isolierung,<br />
zum Beispiel von Familienangehörigen, findet nicht statt. Dennoch können Maßnahmen<br />
ergriffen werden, um eine mögliche Infektionskette unterbrechen zu können.<br />
Nur eingewiesenes, informiertes Personal sollte die Pflege übernehmen. Bei der<br />
Tourenplanung sollte die Versorgung von MRSA-positiven Klienten an das Ende gesetzt<br />
werden. Der Personalschutz ist auch hier hoch anzusetzen, das Vorhalten der PSA <strong>und</strong> von<br />
Händedesinfektion ist unablässig. Schutzkittel sind bei Kontamination sofort, sonst<br />
arbeitstäglich zu verwerfen.<br />
Anfallende Entsorgungsprodukte werden dem Hausmüll zugeführt.<br />
Der MRSA-betroffene Klient <strong>und</strong> seine Familienangehörigen sollten in die Durchführung<br />
einer Händedesinfektion eingewiesen werden.<br />
© Dr. Ausbüttel & Co. GmbH (2012) Seite 4 von 7
MRSA Versorgungsstandards<br />
Unabhängig von der Lebensform in einer stationären Einrichtung, oder im Privathaushalt ist<br />
es von Bedeutung, dass es bei einer Rückverlegung aus einem Krankenhaus über einen<br />
Überleitungsbogen einen Informationsaustausch zum<br />
Trägerstatus <strong>und</strong> über eine begonnene Sanierung gibt. Der Einbezug der betreuenden<br />
niedergelassenen Ärzte ist für eine effiziente <strong>und</strong> koordinierte Infektionsprophylaxe von<br />
entscheidender Bedeutung.<br />
Die Phasen der Sanierung in diesen Bereichen sind identisch zu der in einem<br />
Akutkrankenhaus; lediglich die Erfolgskontrolle ist different.<br />
Angeb<strong>und</strong>en an die medizinische Versorgung durch den behandelnden Hausarzt der<br />
Bewohner, beziehungsweise der Klienten, reicht zunächst die Abnahme eines<br />
Erfolgskontrollabstriches aus. Das Ergebnis soll zunächst zeigen, ob die Sanierung gegriffen<br />
hat <strong>und</strong> der vorab Positive MRSA-frei geworden ist.<br />
Um eine Wiederbesiedlung (Häufigkeit bei bis zu 50%) auszuschließen, sollten nach weiteren<br />
3, 6 <strong>und</strong> 12 Monaten nach der Sanierung erneut Abstriche genommen werden. Zeigt sich nach<br />
12 Monaten ein negativer Messbef<strong>und</strong>, so gilt der sanierte Betroffene als MRSA- frei. Zu<br />
berücksichtigen ist jedoch, dass bei einer erneuten Aufnahme in ein Akutkrankenhaus die<br />
Angabe von MRSA positiv in der Anamnese angegeben werden muss, um dort<br />
gegebenenfalls eine prophylaktische Isolierung einzuleiten <strong>und</strong> einen aktuellen Status erheben<br />
zu lassen.<br />
Dekontamination<br />
Wie führe ich sie durch? Gibt es hierbei Unterschiede zu MRSA in W<strong>und</strong>en <strong>und</strong> einer<br />
Ganzkörperbesiedlung?<br />
Sicherlich lesen wir häufig in der Literatur von der Begrifflichkeit „W<strong>und</strong>infektion durch<br />
MRSA“, jedoch haben Untersuchungen ergeben, dass aus hygienischer Sicht eine<br />
letztendliche Trennung zu MRSA in W<strong>und</strong>en <strong>und</strong> einer Ganzkörperbesiedlung nicht<br />
erforderlich ist <strong>und</strong> eine Dekontamination einheitlich durchgeführt werden kann.<br />
� Ein Dekontaminationsschema mit Hinweis auf zu berücksichtigende Vorgehensweise<br />
befindet sich als Checkliste im Anhang<br />
Welche Besonderheiten ergeben sich bei Kontakten zu Familienangehörigen?<br />
Der ges<strong>und</strong>e Mensch mit einer guten Abwehrlage sollte keinerlei Berührungsängste im<br />
Kontakt zu MRSA-positiven Mitmenschen haben. Selbst eine Anhaftung (Kolonisation) mit<br />
dem Keim würde keinen Einfluss auf den Allgemeinstatus nehmen.<br />
Auch in Bezug auf Kleinkinder <strong>und</strong> Schwangere (ausgenommen Schwangere in der<br />
Ausübung des Berufes der Alten- <strong>und</strong> Krankenpflege!) gibt es keine Einschränkung.<br />
© Dr. Ausbüttel & Co. GmbH (2012) Seite 5 von 7
MRSA Versorgungsstandards<br />
Auch Küssen <strong>und</strong> ein aktives Sexualleben sind kein Tabu. Lediglich muss berücksichtigt<br />
werden, dass wenn „Kontaktpersonen“ behandlungspflichtig werden, an Infektionen leiden<br />
oder sich einer Antibiotikatherapie unterziehen müssen, sie ihrem behandelnden Arzt<br />
mitteilen, dass sie in ihrem familiären Umfeld Kontakt zu MRSA hatten. So kann dieser<br />
gegebenenfalls ein MRSA-Screening durchführen <strong>und</strong> nach Bestimmung einer möglichen<br />
Resistenzlage eine ausgefeilte Therapie, einschlagen.<br />
© Dr. Ausbüttel & Co. GmbH (2012) Seite 6 von 7
MRSA Versorgungsstandards<br />
Quellenangabe:<br />
www.rki.de<br />
www.mrsa-net.org<br />
Infektionsschutzgesetz §36 (IFSG §36)<br />
© Dr. Ausbüttel & Co. GmbH (2012) Seite 7 von 7