Reuko_Broschuere_V2-7lq
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ENERGETISCHE INSPEKTION<br />
Ressourcen optimal nutzen.<br />
Hintergrund:<br />
Raumlufttechnische Anlagen sind die<br />
Hauptenergieverbraucher bei haustechnischen<br />
Anlagen in Büro- und Produktionsgebäuden.<br />
Im Sinne einer nachhaltigen<br />
und effektiven Energienutzung,<br />
aber auch im Hinblick auf steigende<br />
Energiekosten ist es für jeden Gebäudebetreiber<br />
sinnvoll, den Zustand und<br />
die Effektivität seiner entsprechenden<br />
Anlagen regelmäßig zu prüfen.<br />
Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung<br />
(EnEV) 2007 und nachfolgend<br />
2009 wurden europäische Gesetzesvorgaben<br />
in Deutschland umgesetzt,<br />
die eine Reduktion des Primärenergieverbrauches<br />
erreichen sollen. Damit wird<br />
für viele Betreiber eine energetische<br />
Inspektion an Klimaanlagen mit mehr als<br />
12 kW Kühlleistung und die älter als 10<br />
Jahre sind, zur Pflicht.<br />
Prüfpflicht:<br />
Für die Durchführung der in der EnEV<br />
geforderten Inspektionen ist der Anlagenbetreiber<br />
verantwortlich.<br />
Durchführung:<br />
Bei der Durchführung der energetischen<br />
Inspektion findet eine Begehung<br />
der Anlage mit Bestandsaufnahme statt.<br />
Hierbei wird der Zustand der einzelnen,<br />
wirkungsgradbeeinflussenden Komponenten,<br />
aber auch das Gesamtsystem<br />
betrachtet.<br />
Gemäß DIN SPEC 15240 werden die<br />
vorhandenen Dokumentations- und<br />
Wartungsunterlagen geprüft und die<br />
Nenndaten der Anlage aufgenommen.<br />
Die Anlagendimensionierung, Systemauswahl<br />
und Konditionierung wird im<br />
Verhältnis zur Nutzung sowie des Kühlund<br />
Wärmebedarfes der Versorgungsbereiche<br />
geprüft.<br />
Erstinspektion<br />
16<br />
Der Zeitpunkt der Erstinspektion<br />
sowie die Widerholungsintervalle<br />
sind in der EnEV 2009 exakt definiert,<br />
wobei die Übergangsfristen für bestehende<br />
Anlagen bereits teilweise<br />
abgelaufen sind. Nach der erstmaligen<br />
Inspektion ist die Anlage wiederkehrend<br />
mindestens alle 10 Jahre<br />
einer Inspektion zu unterziehen.