der Satzung - FDP Kreisverband Osnabrück-Land
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Anlage<br />
Zur <strong>Satzung</strong> <strong>Kreisverband</strong> <strong>Osnabrück</strong> – <strong>Land</strong><br />
Finanz- und Beitragsordnung<br />
für den<br />
<strong>Kreisverband</strong> <strong>Osnabrück</strong> – <strong>Land</strong><br />
§ 1 Zweck<br />
(1) Die Finanz- und Beitragsordnung des <strong>FDP</strong> <strong>Kreisverband</strong>es <strong>Osnabrück</strong>–<strong>Land</strong><br />
regelt verbindlich das Finanz- und Beitragswesen des <strong>Kreisverband</strong>es und seiner<br />
Glie<strong>der</strong>ungen. Glie<strong>der</strong>ungen sind Ortsverbände.<br />
§ 2 Allgemeine Vorschriften<br />
(1) Der <strong>Kreisverband</strong> und die Ortsverbände bringen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben<br />
benötigten Finanzmittel ausschließlich auf durch:<br />
- Mitgliedsbeiträge und ähnliches regelmäßige Beiträge,<br />
- Spenden,<br />
- Einnahmen aus Vermögen,<br />
- Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb und Druckschriften und<br />
Veröffentlichungen und sonstiger, mit Einnahmen verbundenen Tätigkeiten,<br />
- Sonstige Einnahmen<br />
- Zuschüssen von Glie<strong>der</strong>ungen<br />
(2) Die vom <strong>Kreisverband</strong> und seinen Glie<strong>der</strong>ungen eingenommenen Geldmittel<br />
dürfen nur für folgende Ausgabearten verwendet werde:<br />
- Personalausgaben,<br />
- Ausgaben des laufenden Geschäftsbetriebs,<br />
- Ausgaben für allgemeine politische Arbeit,<br />
- Ausgaben für Wahlkämpfe<br />
- Zinsen<br />
- Sonstige Ausgaben<br />
- Zuschüsse an Glie<strong>der</strong>ungen<br />
§ 3 Zuwendungen von Mitglie<strong>der</strong>n<br />
(1) Zuwendungen von Mitglie<strong>der</strong>n sind Beiträge und Spenden.<br />
(2) Mitgliedsbeiträge sind die regelmäßig und periodisch von dem Mitglied geleisteten<br />
Zahlungen.<br />
(3) Mitgliedsbeiträge sind auch die Zahlungen, die von Mandatsträgern zusätzlich<br />
entrichtet werden (Mandatsträger – Son<strong>der</strong>beiträge.<br />
(4) Alle an<strong>der</strong>en Zuwendungen von Mitglie<strong>der</strong>n sind Spenden. Dazu gehören<br />
Umlagen, Son<strong>der</strong>zahlungen, Sammlungen und Aufwendungen durch Verzicht auf<br />
Erstattungen nach § 33 Absatz 2 <strong>der</strong> Bundessatzung, sowie Leistungsspenden durch<br />
Verzicht auf die Erfüllung vertraglicher For<strong>der</strong>ungen des Mitgliedes.<br />
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