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der Satzung - FDP Kreisverband Osnabrück-Land

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Anlage<br />

Zur <strong>Satzung</strong> <strong>Kreisverband</strong> <strong>Osnabrück</strong> – <strong>Land</strong><br />

Finanz- und Beitragsordnung<br />

für den<br />

<strong>Kreisverband</strong> <strong>Osnabrück</strong> – <strong>Land</strong><br />

§ 1 Zweck<br />

(1) Die Finanz- und Beitragsordnung des <strong>FDP</strong> <strong>Kreisverband</strong>es <strong>Osnabrück</strong>–<strong>Land</strong><br />

regelt verbindlich das Finanz- und Beitragswesen des <strong>Kreisverband</strong>es und seiner<br />

Glie<strong>der</strong>ungen. Glie<strong>der</strong>ungen sind Ortsverbände.<br />

§ 2 Allgemeine Vorschriften<br />

(1) Der <strong>Kreisverband</strong> und die Ortsverbände bringen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben<br />

benötigten Finanzmittel ausschließlich auf durch:<br />

- Mitgliedsbeiträge und ähnliches regelmäßige Beiträge,<br />

- Spenden,<br />

- Einnahmen aus Vermögen,<br />

- Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb und Druckschriften und<br />

Veröffentlichungen und sonstiger, mit Einnahmen verbundenen Tätigkeiten,<br />

- Sonstige Einnahmen<br />

- Zuschüssen von Glie<strong>der</strong>ungen<br />

(2) Die vom <strong>Kreisverband</strong> und seinen Glie<strong>der</strong>ungen eingenommenen Geldmittel<br />

dürfen nur für folgende Ausgabearten verwendet werde:<br />

- Personalausgaben,<br />

- Ausgaben des laufenden Geschäftsbetriebs,<br />

- Ausgaben für allgemeine politische Arbeit,<br />

- Ausgaben für Wahlkämpfe<br />

- Zinsen<br />

- Sonstige Ausgaben<br />

- Zuschüsse an Glie<strong>der</strong>ungen<br />

§ 3 Zuwendungen von Mitglie<strong>der</strong>n<br />

(1) Zuwendungen von Mitglie<strong>der</strong>n sind Beiträge und Spenden.<br />

(2) Mitgliedsbeiträge sind die regelmäßig und periodisch von dem Mitglied geleisteten<br />

Zahlungen.<br />

(3) Mitgliedsbeiträge sind auch die Zahlungen, die von Mandatsträgern zusätzlich<br />

entrichtet werden (Mandatsträger – Son<strong>der</strong>beiträge.<br />

(4) Alle an<strong>der</strong>en Zuwendungen von Mitglie<strong>der</strong>n sind Spenden. Dazu gehören<br />

Umlagen, Son<strong>der</strong>zahlungen, Sammlungen und Aufwendungen durch Verzicht auf<br />

Erstattungen nach § 33 Absatz 2 <strong>der</strong> Bundessatzung, sowie Leistungsspenden durch<br />

Verzicht auf die Erfüllung vertraglicher For<strong>der</strong>ungen des Mitgliedes.<br />

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