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licht.wissen 10 "Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung"

Heft licht.wissen 10 fasst alle Aspekte der Sicherheitsbeleuchtung zusammen. Es gibt Hinweise zur Planung, nennt Normen und Vorschriften und erklärt den Stand der Technik. Freier Download auf www.licht.de

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Sicherheitsbeleuchtung<br />

Die Sicherheitsbeleuchtung muss immer dann eingeplant werden, wenn bei einem Ausfall der allgemeinen<br />

Beleuchtung das gefahrlose Verlassen eines Gebäudes nicht gewährleistet werden kann und damit die Gefahr<br />

von Unfällen besteht.<br />

Die Sicherheitsbeleuchtung sorgt unter anderem<br />

auch dafür, dass bei einem Ausfall<br />

der allgemeinen Stromversorgung Arbeiten<br />

mit erhöhter Unfallgefahr sicher beendet<br />

werden und auch ortsfremde Personen betroffene<br />

Räume und Gebäudeteile gefahrlos<br />

verlassen können. Vorgaben des nationalen<br />

Baurechts und aus dem Arbeitsschutz<br />

müssen bei Planung und Installation beachtet<br />

werden.<br />

Sicherheitsbeleuchtung gliedert sich in:<br />

<br />

Sicherheitsbeleuchtung für Flucht- und<br />

Rettungswege,<br />

<br />

Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsbereiche<br />

mit besonderer Gefährdung,<br />

<br />

Antipanikbeleuchtung sowie<br />

<br />

Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege.<br />

Merkmale der Sicherheitsbeleuchtung<br />

Leuchten zur Ausleuchtung und Kennzeichnung<br />

des Flucht- und Rettungsweges müssen<br />

mindestens zwei Meter über dem<br />

Boden angebracht werden, um eine räum -<br />

liche Ausleuchtung und Erkennbarkeit zu<br />

gewährleisten:<br />

<br />

An Notausgängen entlang des Fluchtund<br />

Rettungsweges sind alle Rettungszeichen<br />

zu beleuchten oder hinterleuchten.<br />

<br />

Ist ein Notausgang nicht direkt zu sehen,<br />

müssen ein oder mehrere beleuchtete<br />

oder hinterleuchtete Rettungszeichen entlang<br />

des Flucht- und Rettungsweges installiert<br />

werden.<br />

Nach DIN EN 1838 sind nicht nur Fluchtund<br />

Rettungswege generell gut auszuleuchten.<br />

Die Norm sieht darüber hinaus<br />

auch die Beleuchtung weiterer sicherheitsrelevanter<br />

Bereiche und potenzieller Gefahrenstellen<br />

vor. Sicherheitsleuchten müssen<br />

deshalb an festgelegten Stellen angebracht<br />

werden (siehe Abb. 7 und 8).<br />

[08] Richtungsänderungen im Fluchtund<br />

Rettungsweg müssen gekennzeichnet<br />

werden.<br />

Anzeigen von Richtungsänderungen<br />

08<br />

© <strong>licht</strong>.de<br />

11

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