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Hochschul ABC - HTW Dresden

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Quereinstieg<br />

Ein Quereinstieg ist ein Studienbeginn in einem höheren Semester. Bei<br />

Quereinsteigern handelt es sich also um Studierende, welche Qualifikationen<br />

aufweisen, die von der <strong>Hochschul</strong>e anerkannt werden. Das Genehmigungsverfahren<br />

dafür läuft über den Prüfungsausschuss und das Dezernat<br />

Studienangelegenheiten.<br />

R<br />

Raumbezeichnung<br />

Alle Räume der <strong>HTW</strong> <strong>Dresden</strong> sind mit einem Buchstaben und drei Ziffern<br />

gekennzeichnet (z.B. S 314). Der Buchstabe steht für das Gebäude (z.B.<br />

„S“ = Seminargebäude) und die erste Ziffer kennzeichnet die Etage des<br />

Raumes (z.B. „314“ = dritte Etage). Die Räume in Pillnitz haben den Zusatz<br />

„P“ in der Raumbezeichnung.<br />

Raumvergabe<br />

Benötigst du einen Raum für eine Veranstaltung? Diesen kannst du bei der<br />

► Stunden- und Raumplanung beantragen. Je nach Nutzungszweck kann<br />

die Raumnutzung jedoch auch kostenpflichtig sein.<br />

► www.htw-dresden.de/stunden-und-raumplanung<br />

Regelstudienzeit<br />

Für jeden Studiengang gibt es eine Regelstudienzeit in der das Studium<br />

abgeschlossen werden sollte. Die Regelstudienzeit eines jeden Studienganges<br />

ist in der Studienordnung festgelegt. Gremiensemester gem. § 20<br />

Abs. 4 SächsHSFG und Urlaubssemester gem. § 20 Abs. 2 SächsHSFG<br />

zählen nur als ► <strong>Hochschul</strong>semester, nicht jedoch als ► Fachsemester.<br />

Die Angaben zum Fach- und <strong>Hochschul</strong>semester sind auf deiner ► Immatrikulationsbescheinigung<br />

vermerkt.<br />

Rückerstattung und Befreiung vom Studentenjahresticket<br />

Befindest du dich gemäß deiner ► Studienordnung in einem regulären<br />

Auslandsaufenthalt oder bist du im rechtmäßigen Besitz eines Schwerbehindertenausweises<br />

mit einem der gültigen Merkzeichen gemäß SGB IX<br />

(aG; BI; H; G mit gültiger Wertmarke oder GI mit gültiger Wertmarke) bist<br />

du von deinem ► studentischen Jahresticket befreit. Auf Antrag (beim ►<br />

StuRa erhältlich) kannst du dich auch aus weiteren Gründen befreien lassen.<br />

Dies kannst du, wenn du vom Studium beurlaubt bist, dich im Ausland

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