Hochschul ABC - HTW Dresden
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Quereinstieg<br />
Ein Quereinstieg ist ein Studienbeginn in einem höheren Semester. Bei<br />
Quereinsteigern handelt es sich also um Studierende, welche Qualifikationen<br />
aufweisen, die von der <strong>Hochschul</strong>e anerkannt werden. Das Genehmigungsverfahren<br />
dafür läuft über den Prüfungsausschuss und das Dezernat<br />
Studienangelegenheiten.<br />
R<br />
Raumbezeichnung<br />
Alle Räume der <strong>HTW</strong> <strong>Dresden</strong> sind mit einem Buchstaben und drei Ziffern<br />
gekennzeichnet (z.B. S 314). Der Buchstabe steht für das Gebäude (z.B.<br />
„S“ = Seminargebäude) und die erste Ziffer kennzeichnet die Etage des<br />
Raumes (z.B. „314“ = dritte Etage). Die Räume in Pillnitz haben den Zusatz<br />
„P“ in der Raumbezeichnung.<br />
Raumvergabe<br />
Benötigst du einen Raum für eine Veranstaltung? Diesen kannst du bei der<br />
► Stunden- und Raumplanung beantragen. Je nach Nutzungszweck kann<br />
die Raumnutzung jedoch auch kostenpflichtig sein.<br />
► www.htw-dresden.de/stunden-und-raumplanung<br />
Regelstudienzeit<br />
Für jeden Studiengang gibt es eine Regelstudienzeit in der das Studium<br />
abgeschlossen werden sollte. Die Regelstudienzeit eines jeden Studienganges<br />
ist in der Studienordnung festgelegt. Gremiensemester gem. § 20<br />
Abs. 4 SächsHSFG und Urlaubssemester gem. § 20 Abs. 2 SächsHSFG<br />
zählen nur als ► <strong>Hochschul</strong>semester, nicht jedoch als ► Fachsemester.<br />
Die Angaben zum Fach- und <strong>Hochschul</strong>semester sind auf deiner ► Immatrikulationsbescheinigung<br />
vermerkt.<br />
Rückerstattung und Befreiung vom Studentenjahresticket<br />
Befindest du dich gemäß deiner ► Studienordnung in einem regulären<br />
Auslandsaufenthalt oder bist du im rechtmäßigen Besitz eines Schwerbehindertenausweises<br />
mit einem der gültigen Merkzeichen gemäß SGB IX<br />
(aG; BI; H; G mit gültiger Wertmarke oder GI mit gültiger Wertmarke) bist<br />
du von deinem ► studentischen Jahresticket befreit. Auf Antrag (beim ►<br />
StuRa erhältlich) kannst du dich auch aus weiteren Gründen befreien lassen.<br />
Dies kannst du, wenn du vom Studium beurlaubt bist, dich im Ausland