Kontaktaufnahme zwischen Spender und Patient
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LÄNDERREGELUNGEN<br />
ANONYMITÄTSFRIST<br />
Die bisher genannten Regelungen für<br />
die anonyme sowie die persönliche<br />
<strong>Kontaktaufnahme</strong> nach Ablauf der<br />
Anonymitätsfrist gelten in erster Linie<br />
für Deutschland. Viele Länder haben<br />
hiervon abweichende Regelungen.<br />
Die wichtigsten möchten wir Ihnen im<br />
Folgenden aufzeigen.<br />
In der Regel dürfen sich <strong>Spender</strong>:in <strong>und</strong><br />
<strong>Patient</strong>:in nach Ablauf einer Frist von zwei<br />
Jahren persönlich kennenlernen.<br />
Ausnahmen bilden hier z. B. Österreich <strong>und</strong><br />
Südafrika mit einer Frist von fünf Jahren.<br />
ANONYMER KONTAKT IN<br />
AUSGEWÄHLTEN LÄNDERN<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich haben <strong>Spender</strong>:in <strong>und</strong><br />
<strong>Patient</strong>:in ab dem Tag der Spende die<br />
Möglichkeit, anonym Kontakt miteinander<br />
aufzunehmen (siehe Kapi tel „Anonymer<br />
Kontakt <strong>zwischen</strong> <strong>Spender</strong>:in <strong>und</strong> <strong>Patient</strong>:in“).<br />
Länderspezifische Ausnahmen sind allerdings<br />
möglich.<br />
So ist in Spanien <strong>und</strong> der Schweiz nur ein<br />
ein maliger anonymer Kontakt <strong>zwischen</strong> den<br />
Beiden erlaubt. Ein persönliches Kennenlernen<br />
ist darüber hinaus verboten.<br />
Die DKMS vermittelt Stammzellspenden<br />
in die ganze Welt. Es gibt jedoch Länder,<br />
in denen besonders häufig der passende<br />
„genetische Zwilling“ für eine <strong>Patient</strong>in oder<br />
einen <strong>Patient</strong>en bei der DKMS gef<strong>und</strong>en<br />
wird. Daher beschreiben wir hier die Regelungen<br />
der fünf Länder näher, in die wir am<br />
häufigsten Spenden vermitteln.<br />
IVAN, geheilter Blutkrebspatient aus Kroatien, <strong>und</strong> Stammzellspender Marc aus Deutschland<br />
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