09.12.2012 Aufrufe

LaborPraxis 1/2 - kunden.vogel.de - Vogel Business Media GmbH ...

LaborPraxis 1/2 - kunden.vogel.de - Vogel Business Media GmbH ...

LaborPraxis 1/2 - kunden.vogel.de - Vogel Business Media GmbH ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

56<br />

1. Geltungsbereich; ausschließliche und künftige Geltung<br />

1.1 Die nachfolgen<strong>de</strong>n Geschäftsbedingungen gelten für Bestellungen über die Schaltung einer o<strong>de</strong>r mehrerer<br />

Anzeigen o<strong>de</strong>r sonstiger Werbemittel, z.B. Beilagen, Einhefter o<strong>de</strong>r von Son<strong>de</strong>rwerbeformen (nachfolgend<br />

gemeinsam als „Anzeige“ bezeichnet) durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r <strong>Vogel</strong> <strong>Business</strong> <strong>Media</strong> <strong>GmbH</strong> & C0. KG<br />

(nachfolgend „Verlag“ genannt) in <strong>de</strong>n von ihr verlegten Zeitschriften. Sie gelten entsprechend für eventuelle<br />

Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Schaltung <strong>de</strong>r Anzeige (z.B. Neugestaltung, Entwürfe,<br />

Än<strong>de</strong>rungsarbeiten).<br />

1.2 An<strong>de</strong>rslauten<strong>de</strong> Geschäftsbedingungen <strong>de</strong>s Auftraggebers haben keine Gültigkeit, auch wenn <strong>de</strong>r Verlag im<br />

Einzelfall nicht wi<strong>de</strong>rspricht.<br />

1.3 Die AGB gelten in <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Fassung auch für alle künftigen Anzeigenaufträge, unabhängig davon,<br />

ob darauf im Rahmen <strong>de</strong>s Einzelauftrags noch einmal hingewiesen wird. Über Än<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n AGB wird<br />

<strong>de</strong>r Vertragspartner unverzüglich informiert (z.B. auf <strong>de</strong>r Rechnung). Die geän<strong>de</strong>rten AGB gelten ab Kenntnis<br />

für die nächste Bestellung <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />

2. Auftragsabschluss; Vertragspartner<br />

2.1 Die Bestellungen <strong>de</strong>s Auftraggebers erfolgen jeweils auf Grundlage <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Auftragserteilung<br />

gültigen Anzeigen-Preisliste. Über diese kann sich <strong>de</strong>r Auftraggeber direkt beim Verlag o<strong>de</strong>r im Internet<br />

unter www.<strong>vogel</strong>.<strong>de</strong> erkundigen.<br />

2.2 Der Verlag behält sich vor, noch nicht bestätigte Anzeigenaufträge binnen 14 Tagen seit Auftragseingang<br />

abzulehnen. Im Übrigen bleibt <strong>de</strong>r Verlag berechtigt, einzelne Anzeigeninhalte gem. Ziffer 4 abzulehnen.<br />

2.3 Anzeigen, die Werbung Dritter o<strong>de</strong>r für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in je<strong>de</strong>m Einzelfall <strong>de</strong>r<br />

vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung von Verlag und berechtigen <strong>de</strong>n Verlag zur Erhebung eines<br />

Verbundzuschlages. Vertragspartner ist <strong>de</strong>r Auftraggeber, <strong>de</strong>r gegenüber Verlag für das Verhalten <strong>de</strong>r<br />

Dritten sowie die Kosten <strong>de</strong>r Anzeige einsteht.<br />

2.4 Bei Agenturbuchungen kommt <strong>de</strong>r Vertrag im Zweifel mit <strong>de</strong>r Werbeagentur selbst zustan<strong>de</strong>. Soll dagegen<br />

<strong>de</strong>r Werbungstreiben<strong>de</strong> direkt Auftraggeber wer<strong>de</strong>n, muss dieser von <strong>de</strong>r Werbeagentur namentlich<br />

benannt wer<strong>de</strong>n. Der Verlag ist berechtigt, von <strong>de</strong>r Werbeagentur einen Beleg <strong>de</strong>r Beauftragung durch <strong>de</strong>n<br />

Werbetreiben<strong>de</strong>n sowie einen Gewerbenachweis zu verlangen.<br />

3. Bereitstellung <strong>de</strong>r Druckunterlagen; Probeabzüge; sonstige Arbeiten; Aufbewahrung von Druckunterlagen<br />

3.1 Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit <strong>de</strong>r Druckunterlagen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rer<br />

Werbemittel (nachfolgend gemeinsam „Druckunterlage“) ist allein <strong>de</strong>r Auftraggeber verantwortlich. Bei<br />

<strong>de</strong>r Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist <strong>de</strong>r Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße Dateien<br />

rechtzeitig vor Schaltungsbeginn zu liefern. „Ordnungsgemäß“ ist eine Datei, die <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n jeweils aktuellen<br />

<strong>Media</strong> Daten o<strong>de</strong>r sonst durch <strong>de</strong>n Verlag ihm mitgeteilten technischen Vorgaben entspricht. „Rechtzeitig“<br />

ist die Lieferung, wenn die ordnungsgemäße Druckunterlage zum in <strong>de</strong>n jeweils aktuellen <strong>Media</strong> Daten o<strong>de</strong>r<br />

sonst durch <strong>de</strong>n Verlag mitgeteilten spätesten Liefertermin beim Verlag eingeht.<br />

3.2 Probeabzüge wer<strong>de</strong>n nur auf ausdrücklichen Wunsch <strong>de</strong>s Auftraggebers geliefert. Der Auftraggeber trägt die<br />

Verantwortung für die Richtigkeit <strong>de</strong>r zurückgesandten Probeabzüge. Sen<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Auftraggeber <strong>de</strong>n ihm rechtzeitig<br />

übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Abdruck als erteilt.<br />

3.3 Kosten für vom Auftraggeber gewünschte o<strong>de</strong>r zu vertreten<strong>de</strong> (z.B. bei erfor<strong>de</strong>rlichen Än<strong>de</strong>rungen aufgrund<br />

nicht fristgerechter o<strong>de</strong>r nicht ordnungsgemäßer Lieferung) Erstellung o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen an<br />

<strong>de</strong>n Druckunterlagen hat <strong>de</strong>r Auftraggeber zu tragen. Es gilt die zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Erstellungs- o<strong>de</strong>r<br />

Än<strong>de</strong>rungsarbeiten aktuelle Preisliste <strong>de</strong>s Verlags.<br />

3.4 Der Verlag liefert auf Wunsch nach Erscheinen <strong>de</strong>r Anzeige einen Beleg. Eine vollständige Belegnummer<br />

wird geliefert, sofern Art und Umfang <strong>de</strong>s Anzeigenauftrags dies rechtfertigen. Kann ein Beleg nicht mehr<br />

beschafft wer<strong>de</strong>n, so tritt an seine Stelle eine Aufnahmebescheinigung <strong>de</strong>s Verlags.<br />

3.5 Druckunterlagen wer<strong>de</strong>n nur auf beson<strong>de</strong>re Anfor<strong>de</strong>rung an <strong>de</strong>n Auftraggeber auf <strong>de</strong>ssen Kosten zurückgesandt.<br />

Die Pflicht zur Aufbewahrung <strong>de</strong>r Druckunterlagen en<strong>de</strong>t drei Monate nach Auftragserfüllung.<br />

Danach ist <strong>de</strong>r Verlag berechtigt, die Unterlagen zu vernichten.<br />

<strong>Media</strong>daten 2009<br />

Crossmedia-Planer<br />

Geschäftsbedingungen<br />

Geschäftsbedingungen Print<br />

4. Ablehnungsbefugnis <strong>de</strong>s Verlags<br />

4.1 Bei Anzeigenabschlüssen behält sich <strong>de</strong>r Verlag die Annahme o<strong>de</strong>r Ablehnung einzelner Anzeigen vor.<br />

Er kann die Annahme o<strong>de</strong>r Ablehnung auf die Anwendung einheitlicher Grundsätze wegen <strong>de</strong>s Inhalts,<br />

<strong>de</strong>r Herkunft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r technischen Form <strong>de</strong>r Anzeige stützen. Auch bei Anzeigenaufträgen, die von<br />

Verlagsvertretern o<strong>de</strong>r von sonstigen Annahmestellen vorgenommen wer<strong>de</strong>n, steht <strong>de</strong>m Verlag das Recht<br />

<strong>de</strong>r Ablehnung nach dieser Ziffer zu. Der Verlag wird <strong>de</strong>n Auftraggeber unverzüglich von <strong>de</strong>r Ablehnung<br />

unterrichten.<br />

4.2 Soweit die Ablehnung auf vom Auftraggeber zu vertreten<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n beruht, bleibt seine Zahlungsverpflichtung<br />

unberührt. In je<strong>de</strong>m Fall ist <strong>de</strong>r Auftraggeber berechtigt, ein Ersatzmotiv zu schalten. Macht ein<br />

Auftraggeber, <strong>de</strong>r die Ablehnung nicht zu vertreten hat, von dieser Möglichkeit Gebrauch, bleibt es ebenfalls<br />

bei <strong>de</strong>r Zahlungsverpflichtung.<br />

5. Platzierung <strong>de</strong>r Werbung; Kennzeichnung<br />

5.1 Die Anzeige wird im nächst erreichbaren Heft geschaltet, falls nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist.<br />

5.2 Sind im Voraus mehrere Anzeigen in Auftrag gegeben, sind diese im Zweifel innerhalb eines Jahres nach<br />

Vertragsabschluss durchzuführen. Die Veröffentlichung <strong>de</strong>r Anzeigen erfolgt im Zweifel gleichmäßig auf die<br />

Abnahmezeit verteilt.<br />

5.3 Der Verlag behält sich ausdrücklich redaktionell bedingte Än<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>r inneren Einteilung,<br />

<strong>de</strong>r Ausstattung, <strong>de</strong>m Titel o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Umfang <strong>de</strong>r jeweiligen Zeitschrift sowie dadurch erfor<strong>de</strong>rliche<br />

Verschiebungen von Erscheinungsdaten vor.<br />

5.4 Der Verlag wird die Platzierung <strong>de</strong>r Anzeige unter größtmöglicher Berücksichtigung <strong>de</strong>r Wünsche <strong>de</strong>s<br />

Auftraggebers vornehmen. Soweit nichts an<strong>de</strong>res vereinbart ist, hat <strong>de</strong>r Auftraggeber keinen Anspruch<br />

auf eine bestimmte Platzierung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Ausschluss von Werbung für Waren o<strong>de</strong>r Dienstleistungen eines<br />

Konkurrenten <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />

5.5 Der Verlag ist berechtigt nach eigenem Ermessen Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht klar als<br />

solche erkennbar sind, <strong>de</strong>utlich von sonstigen Inhalten zu trennen, z.B. durch Ausweis als „Anzeige“.<br />

6. Chiffreanzeigen<br />

6.1. Zuschriften auf Chiffreanzeigen sind vom Auftraggeber am Sitz <strong>de</strong>s Verlags abzuholen. Sofern <strong>de</strong>r<br />

Auftraggeber statt<strong>de</strong>ssen eine Übersendung <strong>de</strong>r Zuschriften wünscht, geschieht dies auf Kosten und<br />

Gefahr <strong>de</strong>s Auftraggebers per Post an die vom Auftraggeber angegebene Adresse. Beim Verlag eingehen<strong>de</strong><br />

Einschreibebriefe und/o<strong>de</strong>r Eilbriefe wer<strong>de</strong>n ebenfalls auf <strong>de</strong>m normalen Postweg an <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />

weitergeleitet, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r Auftraggeber wünscht etwas an<strong>de</strong>res.<br />

6.2 Zuschriften, welche im Falle <strong>de</strong>s Versands aus nicht vom Verlag zu vertreten<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n nicht an die vom<br />

Auftraggeber angegebene Adresse <strong>de</strong>s Auftraggebers zugestellt wer<strong>de</strong>n können, bewahrt <strong>de</strong>r Verlag vier<br />

Wochen zur Abholung auf. Danach ist er berechtigt, nicht abgeholte Zuschriften zu vernichten.<br />

7. Vergütung; Preisän<strong>de</strong>rungen; Rabattierung<br />

7.1 Die zwischen Verlag und <strong>de</strong>m Auftraggeber gelten<strong>de</strong> Vergütung ergibt sich aus <strong>de</strong>r Auftragsbestätigung.<br />

Fehlt eine schriftliche Auftragsbestätigung o<strong>de</strong>r ist <strong>de</strong>r Auftragsbestätigung keine Vergütung zu entnehmen,<br />

so gilt die bei Auftragserteilung gültige Preisliste.<br />

7.2 Eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Preise ist je<strong>de</strong>rzeit möglich. Für von Verlag bereits bestätigte Aufträge sind<br />

Preisän<strong>de</strong>rungen jedoch nur wirksam, wenn sie min<strong>de</strong>stens mit einem Monat Vorlauf angekündigt wur<strong>de</strong>n.<br />

In diesem Fall steht <strong>de</strong>m Auftraggeber ein Kündigungsrecht zu, das innerhalb von 14 Werktagen seit<br />

Bekanntgabe <strong>de</strong>r Preiserhöhung schriftlich auszuüben ist. Eine Rabattnachbelastung gem. Ziffer 7.7 erfolgt<br />

in diesem Fall nicht. Weitergehen<strong>de</strong> Ansprüche <strong>de</strong>s Auftraggebers sind ausgeschlossen. Erfolgt keine<br />

Kündigung, gilt die Preiser-höhung auch für bestehen<strong>de</strong> Aufträge als genehmigt.<br />

7.3 Soweit nicht Vorauszahlung vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Preisliste angegebenen<br />

Frist zu zahlen, sonst binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung wer<strong>de</strong>n<br />

nach <strong>de</strong>r Preisliste gewährt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!