LaborPraxis 1/2 - kunden.vogel.de - Vogel Business Media GmbH ...
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8.8. <strong>Vogel</strong> gewährleistet eine Verfügbarkeit <strong>de</strong>r Internet-Seiten und damit <strong>de</strong>r Werbemittel von<br />
95% bezogen auf <strong>de</strong>n Monat. Nicht in diese Zeit eingerechnet wer<strong>de</strong>n die für die Wartung <strong>de</strong>s<br />
Systems erfor<strong>de</strong>rliche Unterbrechungen im angemessenen Rahmen sowie eine Unterbrechung<br />
aufgrund höherer Gewalt o<strong>de</strong>r nicht abwendbarer Ursachen. Die Verfügbarkeit versteht sich als<br />
das Verhältnis von IST-Zeit (IZ) zu Soll-Zeit (SZ). Die Verfügbarkeit (in %) berechnet sich danach<br />
wie folgt: IZ/SZ * 100.<br />
9. Rechteeinräumung <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />
9.1. Der Auftraggeber überträgt <strong>Vogel</strong> in Bezug auf alle Werbemittel die räumlich unbegrenzten<br />
Nutzungs- und Verwertungsrechte, die für die Durchführung <strong>de</strong>s Auftrags erfor<strong>de</strong>rlich sind. Von<br />
dieser Rechteeinräumung umfasst sind insbeson<strong>de</strong>re die Rechte auf Vervielfältigung, Verbreitung,<br />
Sendung, Speicherung, sowie das Recht zur Einstellung in Datenbanken, das Bereithalten<br />
zum Abruf und das Recht <strong>de</strong>r öffentlichen Zugänglichmachung <strong>de</strong>r Werbemittel.<br />
9.2. In Bezug auf die Download-Angebote räumt <strong>de</strong>r Auftraggeber <strong>Vogel</strong> im Interesse einer umfassen<strong>de</strong>n<br />
Vermarktung seiner Inhalte zusätzlich das Recht ein, die Inhalte an Dritte zur Bereithaltung<br />
im Internet zu lizenzieren o<strong>de</strong>r die Inhalte für weitere Angebotsformen (z.B. eBooks) zu<br />
verwen<strong>de</strong>n (sog. Content-Syndication).<br />
9.3. Der Auftraggeber räumt diese Rechte für die Dauer <strong>de</strong>r Schaltung <strong>de</strong>s Werbemittels ein. In Bezug<br />
auf die Content-Syndication gem. Ziffer 9.2. sind die Rechte zeitlich unbegrenzt aber je<strong>de</strong>rzeit mit<br />
einer Frist von zwei Wochen kündbar eingeräumt.<br />
10. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug<br />
10.1. Die zwischen <strong>Vogel</strong> und <strong>de</strong>m Auftraggeber gelten<strong>de</strong> Vergütung ergibt sich aus <strong>de</strong>r Auftragsbestätigung.<br />
Fehlt eine schriftliche Auftragsbestätigung o<strong>de</strong>r ist <strong>de</strong>r Auftragsbestätigung keine<br />
Vergütung zu entnehmen, so gilt die bei Auftragserteilung gültige Preisliste.<br />
10.2. Eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Preisliste ist je<strong>de</strong>rzeit möglich. Für von <strong>Vogel</strong> bereits bestätigte Aufträge sind<br />
Preisän<strong>de</strong>rungen jedoch nur wirksam, wenn sie min<strong>de</strong>stens mit einem Monat Vorlauf angekündigt<br />
wur<strong>de</strong>n. Ansonsten steht <strong>de</strong>m Auftraggeber ein Kündigungsrecht zu, das innerhalb von fünf<br />
Werktagen seit Bekanntgabe <strong>de</strong>r Preiserhöhung schriftlich auszuüben ist. Weitergehen<strong>de</strong> Ansprüche<br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers sind ausgeschlossen. Erfolgt keine Kündigung, gilt die Preiserhöhung<br />
auch für bestehen<strong>de</strong> Aufträge als genehmigt.<br />
10.3. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>m Auftraggeber zu zahlen<strong>de</strong> Rechnungsbetrag<br />
innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen wird ein<br />
Skonto von 2% <strong>de</strong>s Rechnungsbetrages gewährt. Maßgeblich für die Berechnung <strong>de</strong>r Frist ist <strong>de</strong>r<br />
Ersterscheinungstag <strong>de</strong>s Werbemittels.<br />
10.4. Befin<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>r Auftraggeber in Verzug o<strong>de</strong>r lässt <strong>de</strong>r Auftraggeber unberechtigterweise<br />
Wechsel o<strong>de</strong>r Schecks zu Protest gehen o<strong>de</strong>r wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />
über das Vermögen <strong>de</strong>s Auftraggebers gestellt, kann <strong>Vogel</strong> die weitere Ausführung<br />
laufen<strong>de</strong>r Aufträge bis zur Bezahlung zurückstellen, bereits veröffentlichte Werbemittel entfernen<br />
und für die restliche Einstellung <strong>de</strong>r Werbemittel Vorauszahlung verlangen.<br />
11. Abtretung, Aufrechnung<br />
11.1. Die Abtretung <strong>de</strong>r Ansprüche aus <strong>de</strong>m Werbeauftrag durch <strong>de</strong>n Auftraggeber bedarf <strong>de</strong>r vorherigen<br />
schriftlichen Zustimmung durch <strong>Vogel</strong>.<br />
<strong>Media</strong>daten 2009<br />
Crossmedia-Planer<br />
Geschäftsbedingungen Online<br />
11.2. Der Auftraggeber kann gegenüber Ansprüchen von <strong>Vogel</strong> nur dann aufrechnen, wenn die For<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers unbestritten o<strong>de</strong>r rechtskräftig festgestellt ist.<br />
12. Mängelgewährleistung durch <strong>Vogel</strong><br />
12.1. <strong>Vogel</strong> gewährleistet die nach Maßgabe <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Auftragsbestätigung und <strong>de</strong>n „Technischen<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen“ übliche Beschaffenheit und Veröffentlichung <strong>de</strong>s Werbemittels unter Beachtung<br />
<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>m Auftraggeber übermittelten Daten.<br />
12.2. Entspricht die Veröffentlichung eines Werbemittels aufgrund eines von <strong>Vogel</strong> zu vertreten<strong>de</strong>n<br />
Umstan<strong>de</strong>s nicht <strong>de</strong>r geschul<strong>de</strong>ten Beschaffenheit, hat <strong>de</strong>r Auftraggeber Anspruch auf<br />
Verlängerung <strong>de</strong>s Veröffentlichungszeitraums o<strong>de</strong>r eine unverzügliche Ersatzschaltung in einem<br />
vergleichbaren Umfeld. Eine Verpflichtung von <strong>Vogel</strong> zur Verlängerung o<strong>de</strong>r Ersatzschaltung<br />
besteht jedoch nicht.<br />
12.3. Ist die Verlängerung <strong>de</strong>s Veröffentlichungszeitraums für <strong>de</strong>n Auftraggeber unzumutbar o<strong>de</strong>r<br />
schlägt diese fehl, bzw. verweigert <strong>Vogel</strong> die Ersatzschaltung ernsthaft und endgültig, hat <strong>de</strong>r<br />
Auftraggeber ein Recht auf Rückgängigmachung <strong>de</strong>s betroffenen (Teil-)Auftrages o<strong>de</strong>r Zahlungsmin<strong>de</strong>rung<br />
in <strong>de</strong>m Ausmaß, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Zweck <strong>de</strong>s Werbemittels beeinträchtigt wur<strong>de</strong>.<br />
12.4. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten.<br />
13. Haftung von <strong>Vogel</strong><br />
13.1. <strong>Vogel</strong> haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer vertragswesentlichen<br />
Pflicht (Kardinalpflicht). Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht<br />
ist die Haftung von <strong>Vogel</strong> auf bei Vertragsabschluss vorhersehbare, vertragstypische Schä<strong>de</strong>n<br />
beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten<br />
sind, haftet <strong>Vogel</strong> nicht. Für die Fälle <strong>de</strong>r anfänglichen Unmöglichkeit haftet <strong>Vogel</strong> nur, wenn ihr<br />
das Leistungshin<strong>de</strong>rnis bekannt war o<strong>de</strong>r die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, es sei<br />
<strong>de</strong>nn, es han<strong>de</strong>lt sich dabei um eine Kardinalpflicht.<br />
13.2. Die vorstehen<strong>de</strong>n Haftungsausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln<br />
o<strong>de</strong>r bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für die Haftung für Ansprüche aufgrund <strong>de</strong>s<br />
Produkthaftungsgesetzes sowie für Körperschä<strong>de</strong>n (Leben, Körper, Gesundheit).<br />
13.3. Soweit die Haftung von <strong>Vogel</strong> ausgeschlossen o<strong>de</strong>r beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche<br />
Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.<br />
13.4. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche<br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr gerechnet<br />
ab <strong>de</strong>m gesetzlichen Verjährungsbeginn.<br />
14. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Schriftform<br />
14.1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Würzburg.<br />
14.2. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich <strong>de</strong>m Recht <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland unter<br />
Ausschluss <strong>de</strong>s UN-Kaufrechts.<br />
14.3. Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zur Wirksamkeit <strong>de</strong>r Schriftform.<br />
Dies gilt auch für die Aufhebung o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung dieser Schriftformklausel selbst. Soweit im<br />
Rahmen dieser AGB von Schriftform die Re<strong>de</strong> ist, meint dies Textform im Sinne <strong>de</strong>s § 126 b BGB<br />
Stand: Februar 2009