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LaborPraxis 1/2 - kunden.vogel.de - Vogel Business Media GmbH ...

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8.8. <strong>Vogel</strong> gewährleistet eine Verfügbarkeit <strong>de</strong>r Internet-Seiten und damit <strong>de</strong>r Werbemittel von<br />

95% bezogen auf <strong>de</strong>n Monat. Nicht in diese Zeit eingerechnet wer<strong>de</strong>n die für die Wartung <strong>de</strong>s<br />

Systems erfor<strong>de</strong>rliche Unterbrechungen im angemessenen Rahmen sowie eine Unterbrechung<br />

aufgrund höherer Gewalt o<strong>de</strong>r nicht abwendbarer Ursachen. Die Verfügbarkeit versteht sich als<br />

das Verhältnis von IST-Zeit (IZ) zu Soll-Zeit (SZ). Die Verfügbarkeit (in %) berechnet sich danach<br />

wie folgt: IZ/SZ * 100.<br />

9. Rechteeinräumung <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />

9.1. Der Auftraggeber überträgt <strong>Vogel</strong> in Bezug auf alle Werbemittel die räumlich unbegrenzten<br />

Nutzungs- und Verwertungsrechte, die für die Durchführung <strong>de</strong>s Auftrags erfor<strong>de</strong>rlich sind. Von<br />

dieser Rechteeinräumung umfasst sind insbeson<strong>de</strong>re die Rechte auf Vervielfältigung, Verbreitung,<br />

Sendung, Speicherung, sowie das Recht zur Einstellung in Datenbanken, das Bereithalten<br />

zum Abruf und das Recht <strong>de</strong>r öffentlichen Zugänglichmachung <strong>de</strong>r Werbemittel.<br />

9.2. In Bezug auf die Download-Angebote räumt <strong>de</strong>r Auftraggeber <strong>Vogel</strong> im Interesse einer umfassen<strong>de</strong>n<br />

Vermarktung seiner Inhalte zusätzlich das Recht ein, die Inhalte an Dritte zur Bereithaltung<br />

im Internet zu lizenzieren o<strong>de</strong>r die Inhalte für weitere Angebotsformen (z.B. eBooks) zu<br />

verwen<strong>de</strong>n (sog. Content-Syndication).<br />

9.3. Der Auftraggeber räumt diese Rechte für die Dauer <strong>de</strong>r Schaltung <strong>de</strong>s Werbemittels ein. In Bezug<br />

auf die Content-Syndication gem. Ziffer 9.2. sind die Rechte zeitlich unbegrenzt aber je<strong>de</strong>rzeit mit<br />

einer Frist von zwei Wochen kündbar eingeräumt.<br />

10. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug<br />

10.1. Die zwischen <strong>Vogel</strong> und <strong>de</strong>m Auftraggeber gelten<strong>de</strong> Vergütung ergibt sich aus <strong>de</strong>r Auftragsbestätigung.<br />

Fehlt eine schriftliche Auftragsbestätigung o<strong>de</strong>r ist <strong>de</strong>r Auftragsbestätigung keine<br />

Vergütung zu entnehmen, so gilt die bei Auftragserteilung gültige Preisliste.<br />

10.2. Eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Preisliste ist je<strong>de</strong>rzeit möglich. Für von <strong>Vogel</strong> bereits bestätigte Aufträge sind<br />

Preisän<strong>de</strong>rungen jedoch nur wirksam, wenn sie min<strong>de</strong>stens mit einem Monat Vorlauf angekündigt<br />

wur<strong>de</strong>n. Ansonsten steht <strong>de</strong>m Auftraggeber ein Kündigungsrecht zu, das innerhalb von fünf<br />

Werktagen seit Bekanntgabe <strong>de</strong>r Preiserhöhung schriftlich auszuüben ist. Weitergehen<strong>de</strong> Ansprüche<br />

<strong>de</strong>s Auftraggebers sind ausgeschlossen. Erfolgt keine Kündigung, gilt die Preiserhöhung<br />

auch für bestehen<strong>de</strong> Aufträge als genehmigt.<br />

10.3. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>m Auftraggeber zu zahlen<strong>de</strong> Rechnungsbetrag<br />

innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen wird ein<br />

Skonto von 2% <strong>de</strong>s Rechnungsbetrages gewährt. Maßgeblich für die Berechnung <strong>de</strong>r Frist ist <strong>de</strong>r<br />

Ersterscheinungstag <strong>de</strong>s Werbemittels.<br />

10.4. Befin<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>r Auftraggeber in Verzug o<strong>de</strong>r lässt <strong>de</strong>r Auftraggeber unberechtigterweise<br />

Wechsel o<strong>de</strong>r Schecks zu Protest gehen o<strong>de</strong>r wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />

über das Vermögen <strong>de</strong>s Auftraggebers gestellt, kann <strong>Vogel</strong> die weitere Ausführung<br />

laufen<strong>de</strong>r Aufträge bis zur Bezahlung zurückstellen, bereits veröffentlichte Werbemittel entfernen<br />

und für die restliche Einstellung <strong>de</strong>r Werbemittel Vorauszahlung verlangen.<br />

11. Abtretung, Aufrechnung<br />

11.1. Die Abtretung <strong>de</strong>r Ansprüche aus <strong>de</strong>m Werbeauftrag durch <strong>de</strong>n Auftraggeber bedarf <strong>de</strong>r vorherigen<br />

schriftlichen Zustimmung durch <strong>Vogel</strong>.<br />

<strong>Media</strong>daten 2009<br />

Crossmedia-Planer<br />

Geschäftsbedingungen Online<br />

11.2. Der Auftraggeber kann gegenüber Ansprüchen von <strong>Vogel</strong> nur dann aufrechnen, wenn die For<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>s Auftraggebers unbestritten o<strong>de</strong>r rechtskräftig festgestellt ist.<br />

12. Mängelgewährleistung durch <strong>Vogel</strong><br />

12.1. <strong>Vogel</strong> gewährleistet die nach Maßgabe <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Auftragsbestätigung und <strong>de</strong>n „Technischen<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen“ übliche Beschaffenheit und Veröffentlichung <strong>de</strong>s Werbemittels unter Beachtung<br />

<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>m Auftraggeber übermittelten Daten.<br />

12.2. Entspricht die Veröffentlichung eines Werbemittels aufgrund eines von <strong>Vogel</strong> zu vertreten<strong>de</strong>n<br />

Umstan<strong>de</strong>s nicht <strong>de</strong>r geschul<strong>de</strong>ten Beschaffenheit, hat <strong>de</strong>r Auftraggeber Anspruch auf<br />

Verlängerung <strong>de</strong>s Veröffentlichungszeitraums o<strong>de</strong>r eine unverzügliche Ersatzschaltung in einem<br />

vergleichbaren Umfeld. Eine Verpflichtung von <strong>Vogel</strong> zur Verlängerung o<strong>de</strong>r Ersatzschaltung<br />

besteht jedoch nicht.<br />

12.3. Ist die Verlängerung <strong>de</strong>s Veröffentlichungszeitraums für <strong>de</strong>n Auftraggeber unzumutbar o<strong>de</strong>r<br />

schlägt diese fehl, bzw. verweigert <strong>Vogel</strong> die Ersatzschaltung ernsthaft und endgültig, hat <strong>de</strong>r<br />

Auftraggeber ein Recht auf Rückgängigmachung <strong>de</strong>s betroffenen (Teil-)Auftrages o<strong>de</strong>r Zahlungsmin<strong>de</strong>rung<br />

in <strong>de</strong>m Ausmaß, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Zweck <strong>de</strong>s Werbemittels beeinträchtigt wur<strong>de</strong>.<br />

12.4. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten.<br />

13. Haftung von <strong>Vogel</strong><br />

13.1. <strong>Vogel</strong> haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer vertragswesentlichen<br />

Pflicht (Kardinalpflicht). Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht<br />

ist die Haftung von <strong>Vogel</strong> auf bei Vertragsabschluss vorhersehbare, vertragstypische Schä<strong>de</strong>n<br />

beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten<br />

sind, haftet <strong>Vogel</strong> nicht. Für die Fälle <strong>de</strong>r anfänglichen Unmöglichkeit haftet <strong>Vogel</strong> nur, wenn ihr<br />

das Leistungshin<strong>de</strong>rnis bekannt war o<strong>de</strong>r die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, es sei<br />

<strong>de</strong>nn, es han<strong>de</strong>lt sich dabei um eine Kardinalpflicht.<br />

13.2. Die vorstehen<strong>de</strong>n Haftungsausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln<br />

o<strong>de</strong>r bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für die Haftung für Ansprüche aufgrund <strong>de</strong>s<br />

Produkthaftungsgesetzes sowie für Körperschä<strong>de</strong>n (Leben, Körper, Gesundheit).<br />

13.3. Soweit die Haftung von <strong>Vogel</strong> ausgeschlossen o<strong>de</strong>r beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche<br />

Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.<br />

13.4. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche<br />

<strong>de</strong>s Auftraggebers für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr gerechnet<br />

ab <strong>de</strong>m gesetzlichen Verjährungsbeginn.<br />

14. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Schriftform<br />

14.1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Würzburg.<br />

14.2. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich <strong>de</strong>m Recht <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland unter<br />

Ausschluss <strong>de</strong>s UN-Kaufrechts.<br />

14.3. Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zur Wirksamkeit <strong>de</strong>r Schriftform.<br />

Dies gilt auch für die Aufhebung o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung dieser Schriftformklausel selbst. Soweit im<br />

Rahmen dieser AGB von Schriftform die Re<strong>de</strong> ist, meint dies Textform im Sinne <strong>de</strong>s § 126 b BGB<br />

Stand: Februar 2009

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