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beteiligungsprospekt

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QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

an der Deinster Mühle<br />

Deinste-Fredenbeck<br />

Beteiligungsprospekt<br />

Quartier am Golfplatz AG & Co. KG<br />

Hinweis:<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Verkaufsprospekt<br />

gemachten Angaben ist nicht Gegenstand<br />

der Prüfung des Verkaufsprospektes durch die Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).<br />

WOHNEN IN SEINER SCHÖNSTEN FORM<br />

1<br />

Hospiz & Refugium<br />

Schloss Bernstorf<br />

Benefiz-Förderung<br />

SCHLOSS BERNSTORF<br />

Biohospiz & Refugium


ERKLÄRUNG DES PROSPEKTVERANTWORTLICHEN<br />

Der vorliegende Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt (im Folgenden auch „Prospekt“) der Quartier am Golfplatz<br />

AG & Co. KG (nachfolgend auch „Beteiligungsgesellschaft“ oder „Gesellschaft“) wurde anhand des Vermögensanlagengesetzes<br />

(VermAnlG) und der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) erstellt<br />

und unterliegt der Prüfung auf formelle Vollständigkeit, Verständlichkeit und Widerspruchsfreiheit durch die Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).<br />

Die Angaben, Prognosen und Berechnungen sowie die steuerlichen und rechtlichen Erläuterungen zum Beteiligungsangebot<br />

wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung für den tatsächlichen Eintritt der<br />

Prognosen durch künftige wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Änderungen, insbesondere Änderungen der<br />

Rechtsprechung sowie für den tatsächlichen Eintritt der mit dieser Emission verbundenen steuerlichen und wirtschaftlichen<br />

Ziele kann, soweit gesetzlich zulässig, nicht übernommen werden.<br />

Für den Inhalt des Prospektes waren nur die bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bekannten oder erkennbaren<br />

Sachverhalte maßgeblich. Jeder wichtige neue Umstand oder jede wesentliche Unrichtigkeit in Bezug auf<br />

die im Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben, die die Beurteilung der Vermögensanlage oder der Emittentin beeinflussen<br />

könnten und die nach der Billigung des Prospekts und während der Dauer des öffentlichen Angebots<br />

auftreten oder festgestellt werden, ist in einem Nachtrag zum Verkaufsprospekt nach Maßgabe von § 11 VermAnlG<br />

(Veröffentlichung ergänzender Angaben) zu veröffentlichen. Zudem unterliegt die Emittentin auch den Veröffentlichungspflichten<br />

nach § 11a VermAnlG (Veröffentlichungspflichten nach Beendigung des öffentlichen Angebots).<br />

Mit einer Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft gehen Sie eine unternehmerische Beteiligung ein. Es wird<br />

empfohlen, eine unabhängige Beratung eines branchenerfahrenen Steuerberaters oder Rechtsanwalts in Anspruch<br />

zu nehmen, um sich ein eigenes Bild über dieses Beteiligungsangebot zu verschaffen.<br />

Die Villa Vitalia Gesundheit & Pflege AG mit Sitz in Hamburg, Glockengießerwall 26, 20095 Hamburg, übernimmt<br />

gemäß § 3 der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung als Anbieterin die Verantwortung für den<br />

Inhalt dieses Prospektes insgesamt und erklärt, dass ihres Wissens die im Prospekt enthaltenen Angaben richtig und<br />

keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.<br />

Hamburg, den 17. Februar 2016 (Datum der Prospektaufstellung)<br />

Villa Vitalia Gesundheit & Pflege AG<br />

vertreten durch ihren Vorstand<br />

Dr. Wolfgang Röhr<br />

Hinweis gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 VermVerkProspV<br />

Bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt können Haftungsansprüche nur dann bestehen, wenn die Vermögensanlage<br />

während der Dauer des öffentlichen Angebotes, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem erstem<br />

öffentlichen Angebot der Vermögensanlage im Inland, erworben wird.<br />

Die in diesem Prospekt gezeigten Bilder von Deinste/Fredenbeck, der Umgebung, der Landschaft, der Sportstätten,<br />

der Projektentwürfe oder Teilen davon dienen der Veranschaulichung der Anlagestrategie der Vermögensanlage<br />

und sind nicht Bestandteil dieses Beteiligungsangebotes.<br />

Bildmotiv Deckblatt: Golfspieler in der Umgebung<br />

2


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

GLIEDERUNG<br />

Seite<br />

Erklärung des Prospektverantwortlichen..................................................................................... 2<br />

I. Einführung<br />

1. Vorwort............................................................................................................................... 5<br />

2. Das Beteiligungsangebot im Überblick................................................................................ 6<br />

II. Wichtige Hinweise................................................................................................................. 9<br />

III. Wesentliche Risiken der Beteiligung<br />

1. Überblick............................................................................................................................. 19<br />

2. Darstellung der bedeutsamen Risiken................................................................................... 19<br />

IV. Fachkonzeption<br />

1. Bedarfssituation und Trends................................................................................................... 39<br />

2. Der Standort......................................................................................................................... 41<br />

3. Philosophie und Angebote.................................................................................................... 44<br />

4. Projektübersicht.................................................................................................................... 46<br />

5. Zeit- und Maßnahmenplanung............................................................................................. 48<br />

6. Wesentliche Beteiligte........................................................................................................... 49<br />

V. Geschäftsplanung<br />

1. Vorbemerkungen................................................................................................................... 53<br />

2. Gesamtplanung..................................................................................................................... 53<br />

3. Investitions- und Finanzplan................................................................................................. 56<br />

4. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage..................................................................................... 57<br />

5. Entwicklungsbeispiel (Prognose)........................................................................................... 64<br />

6. Sensitivitäten (Abweichungen der Prognose)......................................................................... 65<br />

VI. Rechtliche Grundlagen<br />

1. Pflichtangaben gemäß VermVerkProspV................................................................................ 69<br />

2. Bedeutsame Verträge............................................................................................................. 89<br />

VII. Steuerliche Grundlagen .................................................................................................. 103<br />

VIII. Verbraucherinformationen bei außerhalb von Geschäftsräumen<br />

geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen.............................................................. 111<br />

IX. Verträge<br />

1. Gesellschaftsvertrag............................................................................................................. 118<br />

2. Treuhand-, Verwaltungs- und Servicevertrag........................................................................ 135<br />

X. Verzeichnis der Tabellen ..................................................................................................... 142<br />

3


Seniorengolfen in der Umgebung<br />

4


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

Dr. Wolfgang Röhr<br />

1. VORWORT<br />

Immer mehr Menschen in unserem Land leben länger, werden älter und können häufiger aktiv und gesund bleiben.<br />

Nach verlässlichen Prognosen wird der Anteil dieser Generationen bereits bis ins Jahr 2030 stark zunehmen, einhergehend<br />

mit einer deutlichen Veränderung ihrer Bedürfnisse und mit einer strukturellen Anpassung von Infrastruktur<br />

also z.B. des Gesundheitswesens, der Immobilienwirtschaft und der kommunalen Versorgungs angebote.<br />

Lebensqualität wird heute für jeden Lebensabschnitt neu definiert, bedeutet, sich durch entsprechende Ernährung,<br />

Sport und Bewegung, Entspannung aber auch selbständige Aktivität, Initiative und Nachbarschaft eine hohe<br />

Qualität des Lebens zu schaffen, die möglichst weit bis ins hohe Alter reicht.<br />

Hierfür bietet das generationenübergreifende „Quartier am Golfplatz“ ideale Voraussetzungen durch die abwechslungsreiche<br />

Umgebung in wunderschöner Natur und zahlreiche Möglichkeiten, sich sportlich zu betätigen, wie<br />

z.B. Golf spielen, Wandern, Radfahren, Schwimmen oder Segeln auf der nahegelegenen Elbe. Oder in Lokalen<br />

und Geschäften, bei Veranstaltungen neue soziale Kontakte aufzubauen und zu pflegen, in der Nachbarschaft<br />

einzukaufen, mit netten Leuten zusammenzukommen, all das ist möglich im „Quartier am Golfplatz“ in Deinste/<br />

Fredenbeck.<br />

Eine adäquate Wohnsituation ist für alle Generationen wünschenswert: Immer mehr Menschen sehnen sich nach<br />

Ruhe und Natur, ohne dabei auf eine gute Verkehrsanbindung zur Großstadt und ihre Infrastruktur sowie Sport-,<br />

Bewegungs- und Freizeitangebote verzichten zu wollen. Es werden noch immer viel zu wenige barrierefreie<br />

Mehrzimmerwohnungen angeboten, die genügend Raum bieten, um z.B. auch mal die Kinder oder Enkelkinder<br />

zu sich zu holen.<br />

Die Infrastruktur des „Quartiers am Golfplatz“ wird auch auf die Bedürfnisse von Familien und Älteren zugeschnitten<br />

sein.<br />

Dazu gehört z.B. je nach Bedarfsfall auch ein guter Einkaufs-, Hauswirtschafts-, Sicherheits- und Housekeeping-Service<br />

bis hin zur Betreuung des Haustieres. Wenn eine Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit eintritt, ist alles<br />

Notwendige in der Nähe erreichbar und frei nach Bedarf wählbar, ohne das z.B. hierfür der Wohnsitz gewechselt<br />

werden muss. Und auch in dieser Situation bietet unser Quartier noch die Möglichkeit, mit seinem Golf Caddy<br />

direkt von der Wohnvilla auf den Golfplatz zu fahren.<br />

Das Angebot soll insbesondere Privatpersonen ansprechen, die selber in dem “Quartier am Golfplatz“ leben möchten<br />

– jetzt oder später. Auch wenn Sie eine Vermögensanlage im Immobilienbereich suchen, kann das vorliegende<br />

Angebot interessant sein. Als Mitgesellschafter können sie sich früher als andere bereits Ihre Wunschwohnung<br />

sichern und dabei bereits im Vorfeld an der Projektentwicklung teilnehmen.<br />

Und mit Ihrer Beteiligung tun Sie gleichsam auch etwas Gutes, denn die nach § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags<br />

der Quartier am Golfplatz AG & Co. KG zugunsten deren Komplementärin vorgesehene Mehrerlösvergütung<br />

wird vollumfänglich dem Hospiz Schloss Bernstorf für gemeinnützige Zwecke, insbesondere den Aufbau einer<br />

Stiftung, zur Verfügung gestellt werden.<br />

5


2. DAS BETEILIGUNGSANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

Anlageobjekt der Beteiligungsgesellschaft ist die Projektentwicklung und -rea li sierung eines Mehr gene rationen-<br />

Wohnquartiers bestehend aus barrierefreien Pflege-, Senioren- und Wohnapartments einschließlich Service- und<br />

Nebengebäuden, Infrastruktureinrichtungen sowie Freizeit- und Grünanlagen in der Samtgemeinde Fredenbeck.<br />

Hierzu gehört der Erwerb eines Grundstücks im ungefähren Ausmaß von 23.597 m² in der Samtgemeinde Fredenbeck,<br />

die zugehörige Projekt- und Bauplanung, die Umsetzung der Bebauung, die Aufteilung der von der<br />

Beteiligungsgesellschaft erworbenen Grundstücke (nebst zugehöriger zu errichtender Gebäude) in einzelne Teilgrundstücke<br />

bzw. einzelne Wohn- und Gewerbeeinheiten nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)<br />

sowie die Verwertung bzw. der Verkauf des Grundstücks oder von Grundstücksteilen bzw. bereits fertig gestell ter<br />

Teile des Mehrgenerationen-Wohnquartiers in Form von Sondereigentum nach Maßgabe des WEG. Darüber hinaus<br />

gehören zum Anlageobjekt alle mit der Projektentwicklung und -realisierung des Mehrgenerationen-Wohnquartiers<br />

zusammenhängenden Tätigkeiten, erforderlichen Mittel und Leistungen, insbesondere auch Kosten und<br />

Aufwendungen der damit verbundenen geplanten bzw. laufenden Geschäftstätigkeiten. Zu weiteren Details siehe<br />

insbesondere „Voraussichtliche Ertragslage der Emittentin für das laufende Geschäftsjahr und die folgenden Geschäftsjahre<br />

bis einschließlich 2019 (Prognose)“, Tabelle 11, Seite 60)<br />

Die Vermögensanlage hat eine grundsätzlich unbefristete Laufzeit. Die Beteiligungsgesellschaft plant, die Vermögensanlage<br />

zum 31.3.2019 zu beenden. (zu weiteren Details siehe nachfolgender Unterpunkt „Laufzeit der Beteiligung“<br />

auf Seite 8).<br />

Die Mittel der Beteiligungsgesellschaft (3.321,5 TEUR Anlegerkapital und 178,5 TEUR Gründungsgesellschafter)<br />

decken nach der Planung lediglich alle Aufwendungen für den Ankauf des Grundstücks in der Samtgemeinde Fredenbeck,<br />

für die Projekt- und Bauplanung bis zur Baugenehmigung sowie für den Grundstücksverkauf bis zum Baubeginn.<br />

Es wird prognostisch davon ausgegangen, das alle Grundstücksteile vor Baubeginn verkauft sind.<br />

Die gesamte folgende Bautätigkeit der Beteiligungsgesellschaft sowie die Verzinsung und Rückzahlung werden<br />

über die anteiligen Verkaufserlöse in Form der Abschlag s-und Schlußzahl ungen nach Makler- und Bau trägerverordnung<br />

(MaBV) finanziert.<br />

Die erste Ab schlagzahlung in Höhe von 30 % ist grundsätzlich unmittelbar nach der Aufteilung des Grundstücks<br />

selbst bzw. Aufteilung nach WEG zur Zahlung durch die künftigen Erwerber fällig und ist entsprechend in der<br />

vor aussicht lichen Finanzlage der Beteiligungsgesellschaftfür 2016 mit eingeplant. Die weiteren Teilzahl un gen sind<br />

nach Baufortschritt fällig und in der voraussichtlichen Finanzlage für 2017 mit 35 %, für 2018 mit 30 % so wie 2019<br />

mit 5 % eingeplant. Die insgesamt prognostizier ten Verkaufserlöse in Höhe von 30.484,6 TEUR decken alle Investitionen,<br />

Anlaufkosten so wie Projekt- und Baukosten in Höhe von 28.096,0 TEUR (Tab. 11, P.4, siehe Seite 60)<br />

sowie sonstigen Aufwen dungen in Höhe von 526,0 TEUR (Tab. 11, P. 12, siehe Seite 60) mit einem kumulierten<br />

Jahresergebnis (EBDIT) in Höhe von 1.862,6 TEUR (Tab. 11, P. 13, siehe Seite 60). Hiervon sind im Prognosezeitrum<br />

insgesamt 863,3 TEUR für Verzinsung und Rückzahlung der Einlagen eingeplant.<br />

Bei der vorliegenden Vermögensanlage handelt es sich um eine Unternehmensbeteiligung in Form einer Kommanditbeteiligung,<br />

welche Ansprüche auf Gewinnauszahlung sowie auf Abfindung/anteilige Verteilung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

gewährt. Diese entsprechen im Wesentlichen den Begriffen „Verzinsung und Rückzahlung“<br />

i.S.d. VermAnlG. Soweit in diesem Verkaufsprospekt vorstehend und im Folgenden die Begriffe „Verzinsung und<br />

Rückzahlung“ verwendet werden, sind hierunter die Begriffe „Gewinnauszahlung und Abfindung/anteilige Verteilung<br />

des Aus einandersetzungsguthabens“ zu verstehen.<br />

Organisation und Betreiber<br />

Die Projektentwicklung beinhaltet alle Schritte der Realisierung von der fachlichen Planung bis hin zur Koordination<br />

der bautechnischen Umsetzung und des Immobilienverkaufes sowie der Ergebnisplanung. Die Auswahl der<br />

Betreiber sowohl für den Service- als auch den Pflegebereich erfolgt über ein Ausschreibungsverfahren. Es bestehen<br />

bereits Kontakte zu mehreren seriösen und kompetenten Bewerbern.<br />

6


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

Ausschüttungen und Rendite<br />

Die geplanten Ausschüttungen in Höhe von 8 % sind dem Geschäftsmodell angemessen und dem erwarteten Geschäftsverlauf<br />

angepasst. Nach Abschluss des Projektes voraussichtlich zum 31.03.2019 erhält jeder Mitgesellschafter<br />

einen Anteil am Abfindungsgewinn. Unter Einbeziehung des Abfindungsgewinns wird eine laufzeitdurchschnittliche<br />

Gesamtrendite in Höhe von 12,0 % vor Steuern erwartet.<br />

Mindestbeteiligung, Agio<br />

Die Mindestbeteiligung beträgt 10.000,- Euro. Eine höhere Beteiligung muss durch 100 ganzzahlig teilbar sein.<br />

Auf die Kapitaleinlage wird ein Agio in Höhe von 3% der jeweiligen Kapitaleinlage erhoben.<br />

Beitrittsmöglichkeiten, Erbringung der Einlage<br />

Der Anleger kann sich mittelbar als Treugeber über die Treuhandkommanditistin beteiligen. Ein späterer Wechsel<br />

in die Stellung als Direktkommanditist ist möglich.<br />

Die Annahme des Beitritts wird dem Anleger durch die Treuhandkommanditistin schriftlich unter Angabe einer<br />

Beteiligungsnummer und des Einzahlungstermins mitgeteilt. Die Kapitaleinlagen der Anleger zzgl. Agio sind vollständig<br />

innerhalb einer Frist von 10 (zehn) Bankarbeitstagen nach Annahme des Beitrittsangebots und Aufforderung<br />

zur Zahlung fällig und auf ein Konto der Beteiligungsgesellschaft einzuzahlen.<br />

Handelbarkeit:<br />

Die freie Handelbarkeit der Beteiligung ist stark eingeschränkt. Anleger können über ihre Anteile oder Teile davon<br />

nur mit Zustimmung des Komplementärs verfügen, die nur aus wichtigem Grund versagt werden kann. Jeder Anleger<br />

kann seine Beteiligung an der Gesellschaft nur zum 01.01. eines Kalenderjahres übertragen. Die Verfügung<br />

über einen Teil der Beteiligung ist nur dann zulässig, wenn durch die Verfügung keine unter der Mindestbeteiligungssumme<br />

liegenden Beteiligungen entstehen und die entstehenden Beteiligungsbeträge ohne Rest durch 100<br />

teilbar sind.<br />

Angebotsperiode:<br />

Das öffentliche Angebot beginnt einen Tag nach Veröffentlichung des Prospektes und endet am 31.12.2016. Die<br />

Geschäftsführung der Gesellschaft ist berechtigt, die Angebotsperiode um insgesamt bis zu 12 Monate zu verlängern<br />

oder ggf. vorzeitig zu beenden.<br />

Laufzeit; Kündigung:<br />

Die Vermögensanlage hat eine grundsätzlich unbefristete Laufzeit. Die Beteiligungsgesellschaft plant, die Vermögensanlage<br />

zum 31.3.2019 zu beenden. Die Treugeber und Kommanditisten (Anleger) können ihre Beteiligung an<br />

der Beteiligungsgesellschaft unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs (6) Monaten erstmals zum Ablauf<br />

des 31.3.2019 kündigen, nach diesem Datum mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ablauf des 31. Dezember<br />

eines jeden Jahres. Die Vermögensanlage hat mithin eine Mindestlaufzeit von über 24 Monaten und beginnt<br />

für alle Anleger ab dem Zeitpunkt der Zeichnung durch den ersten Anleger. Zudem besteht jederzeit das Recht<br />

zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Die Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft ist<br />

berechtigt, nach der planmäßigen Aufteilung des von der Beteiligungsgesellschaft erworbenen Grundstücks (nebst<br />

zugehöriger zu errichtender Gebäude) in einzelne Teilgrundstücke bzw. einzelne Wohn- und Gewerbeeinheiten<br />

nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) verbliebene Kommanditisten bzw. Treugeber jeweils zum<br />

31.12. des auf diese Aufteilung folgenden Jahres oder eines der Folgejahre auch ohne wichtigen Grund mit einer<br />

Frist von sechs (6) Monaten zu kündigen, dies erstmals zum 31.3.2019 (Sonderkündigungsrecht). Je nach Beteiligungszeitpunkt<br />

kann die konkrete Laufzeit für den jeweiligen Anleger variieren.<br />

Besteuerung<br />

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine gewerbliche Kommanditgesellschaft, die Einkünfte aus Gewerbebe-<br />

7


trieb erzielt. Steuerliche Anfangsverluste können deshalb grundsätzlich mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten<br />

verrechnet werden, sofern die vorliegende Beteiligung nicht unter die Vorschrift des § 15b ESTG fällt. In diesem<br />

Fall würden die Anfangsverluste nur mit positiven Einkünften aus der gleichen Einkunftsart verrechnet werden<br />

können. Auch ein etwaiger Veräußerungsgewinn der Immobilie bzw. der Beteiligung nach Ablauf der Haltefrist ist<br />

unter den Einkünften aus Gewerbebetrieb zu versteuern.<br />

Rechte des Anlegers:<br />

Beteiligung am Ergebnis und Vermögen der Beteiligungsgesellschaft, Entnahmen, Stimmrecht, Teilnahme an Gesellschafterversammlungen,<br />

Informations- und Einsichtsrechte. Weitere Details siehe Eintrag „Hauptmerkmale der<br />

Anteile der Anleger (§ 4 Satz 1 Ziff. 1 a, 1. Halbsatz VermVerkProspV)“ auf den Seiten 69 und 70.<br />

Priorität<br />

Der Anleger hat eine Priorität zum Erwerb der von ihm gewünschten Wohn-und Pflegeimmobilie und kann sich<br />

diese - rechtsunverbindlich - sofort bei Eintritt in die Gesellschaft reservieren lassen.<br />

Zielgruppe:<br />

Das Beteiligungsangebot richtet sich an natürliche Personen, die<br />

• in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind,<br />

• ihre Beteiligung im Privatvermögen halten<br />

und die Absicht haben, sich mit einem Teil ihres Vermögens langfristig an einem operativ tätigen Unternehmen mit<br />

dem Schwerpunkt Projektentwicklung im Immobilienbereich unternehmerisch zu beteiligen und bereit sind, die<br />

mit der Beteiligung verbunden Risiken zu tragen. Das Beteiligungsangebot eignet sich nicht für Anleger, die sicher<br />

prognostizierbare Rückflüsse aus ihrer Beteiligung erwarten. Das Beteiligungsangebot eignet sich ferner nicht für<br />

Anleger, die die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals am Ende der Laufzeit in einer Summe erwarten, da Kapitalrückzahlungen<br />

bereits während der Laufzeit erfolgen können. Anlageinteressenten wird empfohlen, sich vor<br />

Zeichnung des Beteiligungsangebots bei Vertretern der rechts- und steuerberatenden bzw. wirtschaftsprüfenden<br />

Berufe über die rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen zu informieren. Ein gleichzeitiges Angebot in anderen<br />

Staaten als der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht und ist auch nicht vorgesehen.<br />

Eine direkte oder indirekte Beteiligung von Staatsangehörigen der USA, Kanadas, Australiens oder Japans, Inhabern<br />

einer dauerhaften Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung für die USA, Kanada, Australien oder Japan (zum<br />

Beispiel „Green Card“) bzw. von Personen, die über einen ähnlichen Status verfügen, Gebietsansässigen mit Wohnsitz<br />

in den USA, Kanada, Australien oder Japan oder Personen, die die Beteiligung für eine Vermögensmasse mit<br />

Sitz in den USA, Kanada, Australien oder Japan eingehen wollen sowie die Beteiligung von Personen, die aus sonstigen<br />

Gründen in den vorgenannten Staaten unbeschränkt steuerpflichtig sind, ist ausgeschlossen. Vorstehendes gilt<br />

gleichermaßen für juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften, die nach dem Recht eines US-Bundesstaates,<br />

von Kanada, Japan oder Australien errichtet und/oder in den USA, Kanada, Japan oder Australien unbeschränkt<br />

steuerpflichtig sind. Der gemeinschaftliche Beitritt von Ehegatten sowie der Beitritt von Minderjährigen<br />

und Gesellschaften bürgerlichen Rechts bzw. diesen vergleichbare Gesellschaften und Gemeinschaften, auch nach<br />

ausländischem Recht, ist nur mit Zustimmung der Komplementärin möglich.<br />

Analysen<br />

Das Beteiligungsangebot wurde durch die Verwaltungsgesellschaft Optimum Finanz UG geprüft mit dem Ergebnis:<br />

„Das vorliegende Beteiligungsangebot ist unter wirtschaftlichen Gründen plausibel“.<br />

8


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

II.<br />

WICHTIGE HINWEISE<br />

Weitere, insbesondere mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage<br />

verbundene Kosten (§ 4 Satz 1 Ziff. 10 VermVerkProspV)<br />

Die Anleger haben ein Aufgeld (Agio) in Höhe von 3 % ihrer jeweiligen Pflichteinlage zu erbringen.<br />

Außerdem können den Anlegern zusätzliche Kosten für den Geldverkehr (Überweisungsgebühren) entstehen.<br />

Bei verspäteter Leistung der Pflichteinlage und des Agios haben die Anleger Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten<br />

p.a. über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu zahlen.<br />

Die der Beteiligungsgesellschaft als Treugeber mittelbar beigetretenen Anleger sind jederzeit berechtigt, der Beteiligungsgesellschaft<br />

als Direktkommanditisten unmittelbar beizutreten bzw. als derartige Direktkommanditisten<br />

jederzeit in die Stellung eines mittelbar beteiligten Treugebers zurück zu wechseln. Sämtliche mit dem Wechsel<br />

seiner Beteiligung verbundenen Kosten trägt der Anleger, insbesondere die Kosten der Beglaubigung der dann<br />

erforderlichen Handelsregistervollmacht.<br />

Den Anlegern können Verwaltungskosten (Porto, Telefonkosten, Reisekosten, Kosten für einen Bevollmächtigten<br />

oder Sachverständigen) für die Ausübung von Mitteilungspflichten oder Informations- und Kontrollrechten, für<br />

die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen der Beteiligungsgesellschaft sowie eine eventuelle Vertretung oder<br />

für die Beschlussfassung im Wege der schriftlichen Abstimmung entstehen. Anleger haben zudem Änderungen<br />

ihrer Daten auf eigene Kosten mitzuteilen.<br />

Die Anleger haben alle durch die Verfügung über ihre Beteiligung entstehenden Kosten, insbesondere durch die<br />

Verfügung bei der Beteiligungsgesellschaft anfallende Steuern sowie Kosten für Änderungen im Handelsregister,<br />

zusammen mit dem Rechtsnachfolger als Gesamtschuldner zu tragen. Zudem sind die jeweiligen Anleger und<br />

deren Rechtsnachfolger gesamtschuldnerisch verpflichtet, der Treuhandkommanditistin den dieser durch eine Verfügung<br />

entstehenden administrativen Aufwand pauschal mit € 100 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu<br />

ersetzen.<br />

Im Erbfall haben die Erben oder Vermächtnisnehmer sämtliche durch den Erbfall entstehende Kosten, insbesondere<br />

die mit dem Nachweis der Erbfolge oder des Vermächtnisses sowie mit der Bestellung eines gemeinsamen<br />

Bevollmächtigten verbundene Kosten zu tragen.<br />

Zudem sind die Erben oder Vermächtnisnehmer gesamtschuldnerisch verpflichtet, der Treuhandkommanditistin<br />

den durch den Erbfall entstehenden administrativen Aufwand pauschal mit € 100 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer<br />

zu ersetzen.<br />

Scheiden Anleger aus der Beteiligungsgesellschaft aus oder werden sie ausgeschlossen, haben sie sämtliche Kosten<br />

und Belastungen, die der Beteiligungsgesellschaft im Zusammenhang mit einem solchen Ausscheiden oder Ausschluss<br />

entstehen, insbesondere etwaige steuerliche Mehrbelastungen, zu tragen.<br />

Ausscheidende Anleger haben Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben, das vom Komplementär nach<br />

Maßgabe des Gesellschaftsvertrages ermittelt wird. Scheidet ein Anleger zum Ende eines Geschäftsjahres aus der<br />

Beteiligungsgesellschaft aus, trägt die Beteiligungsgesellschaft die Kosten der Auseinandersetzungsbilanz. In allen<br />

anderen Fällen sind sie vom ausscheidenden Anleger zu tragen. Können sich der ausscheidende Kommanditist/<br />

Treugeber und die Beteiligungsgesellschaft auf den Verkehrswert der Beteiligung nicht einigen, hat der Präsident<br />

der Industrie- und Handelskammer Schwerin auf Antrag eines Beteiligten einen Sachverständigen zur verbindlichen<br />

Feststellung des Verkehrswertes zu bestellen. Die Kosten des Gutachtens tragen die Beteiligten in dem Verhältnis,<br />

in dem der Sachverständige von den von ihnen genannten Werten abweicht.<br />

Eventuelle steuerliche Belastungen, die durch den Beitritt oder das Ausscheiden eines Gesellschafters oder auf<br />

andere Art und Weise (zum Beispiel Änderungen im Gesellschafterbestand eines Gesellschafters) durch einen Gesellschafter<br />

verursacht werden, trägt der Gesellschafter, der diesen Mehraufwand verursacht. Gleiches gilt für die<br />

Kosten etwaig auf Wunsch eines Kommanditisten/Treugebers zu erhebender Daten und der auf Wunsch eines<br />

Kommanditisten/Treugebers erfolgenden zusätzlichen Einhaltung anderer Rechnungslegungsvorschriften als der<br />

des HGB (zusammen „gesonderte Rechnungslegung“).<br />

Einzelne Kostenpositionen können nicht quantifiziert werden.<br />

Darüber hinaus entstehen dem Anleger keine weiteren, insbesondere mit dem Erwerb, der Verwaltung und der<br />

Veräußerung der Vermögensanlage verbundenen Kosten.<br />

9


Weitere Leistungen des Erwerbers der Vermögensanlage, insbesondere die Umstände, unter denen der<br />

Erwerber haftet und dass keine Pflicht zur Zahlung von Nachschüssen besteht (§ 4 Satz 1 Ziff. 11<br />

VermVerkProspV)<br />

Die Anleger haften für Gesellschaftsschulden gegenüber Dritten als zur Freistellung des Treuhandkommanditisten<br />

verpflichtete Treugeber mittelbar oder nach einem Wechsel als Direktkommanditisten unmittelbar. Die Höhe der<br />

Haftung gegenüber Dritten ist auf die für ihren jeweiligen Anteil im Handelsregister eingetragene Haftsumme<br />

(10 % der Pflichteinlage) beschränkt. Haben die Anleger ihre Pflichteinlagen mindestens in Höhe dieser Haftsumme<br />

geleistet, ist ihre persönliche Haftung ausgeschlossen.<br />

Die persönliche Haftung der Anleger kann jedoch unter Umständen wieder aufleben. Dies ist der Fall, wenn die Beteiligungsgesellschaft<br />

Auszahlungen an die Anleger vornimmt, die nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt sind und<br />

damit Teile der Pflichteinlagen der Anleger an diese zurückzahlt. Soweit dadurch die geleistete Pflichteinlage unter die<br />

eingetragene Haftsumme sinkt, haftet der jeweilige Anleger gegenüber Dritten bis maximal in Höhe der Haftsumme.<br />

Im Falle ihres Ausscheidens haften die Anleger für bis dahin begründete Verbindlichkeiten der Beteiligungsgesellschaft<br />

noch für einen Zeitraum von fünf Jahren bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme<br />

(§ 160 Abs. 1 HGB).<br />

Haftungsansprüche gegen die Anleger aus Verbindlichkeiten der Beteiligungsgesellschaft verjähren gem. § 159<br />

Abs. 1 HGB spätestens in fünf Jahren nach der Auflösung der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Die Anleger können ferner zur Rückerstattung von Zahlungen verpflichtet sein, soweit sie Leistungen von der<br />

Beteiligungsgesellschaft erhalten haben, die unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder sonst unrechtmäßig<br />

ausgezahlt worden sind oder die nicht durch entsprechende Gewinnanteile gedeckt sind (vgl. Kapitel „III. Wesentliche<br />

Risiken der Beteiligung“, siehe Seite 19 bis 38), dort Eintrag „Risiken aus Haftung der Anleger“ Seite 37.<br />

Die Leistung von Nachschüssen ist nach dem Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft ausgeschlossen, d.h.<br />

es besteht keine Pflicht zur Zahlung von Nachschüssen. Dieser vertragliche Ausschluss einer Nachschussverpflichtung<br />

lässt die oben dargestellte gesetzliche Haftung des Anlegers, die im Außenverhältnis auf die Haftsumme beschränkt<br />

ist, unberührt.<br />

Darüber hinaus bestehen keine Umstände, die die Anleger verpflichten, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere<br />

keine Umstände, nach denen die Anleger haften.<br />

Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen<br />

(§ 4 Satz 1 Ziff. 12 VermVerkProspV)<br />

Bei einem unterstellten Vertrieb des Gesamtbetrags der angebotenen Vermögensanlage in Höhe von 3.321.500<br />

Euro werden für die Vermittlung des Eigenkapitals Provisionen in einer Gesamthöhe von € 232.460 gezahlt. Dies<br />

entspricht 6,99 % des Gesamtbetrages der angebotenen Vermögensanlage. Das von Anlegern bei Erwerb der Beteiligung<br />

zu zahlende Agio in Höhe von 3% der jeweiligen Pflichteinlage mit einem Gesamtbetrag von 99,6 TEUR<br />

ist im Rahmen der Finanzierung der Kosten für die Eigenkapitalvermittlung als Durchgangsposten mitberücksichtigt.<br />

Darüber hinaus werden keine weiteren Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare<br />

Vergütungen gezahlt.<br />

Wesentliche Grundlagen und Bedingungen der Verzinsung und Rückzahlung (§ 4 Satz 1 Ziff. 13<br />

VermVerkProspV)<br />

Bei der vorliegenden Vermögensanlage handelt es sich um eine Unternehmensbeteiligung in Form einer Kommanditbeteiligung,<br />

welche Ansprüche auf Gewinnauszahlung sowie auf Abfindung/anteilige Verteilung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

gewährt. Diese entsprechen im Wesentlichen den Begriffen „Verzinsung und Rückzahlung“<br />

i.S.d. VermAnlG. Soweit in diesem Verkaufsprospekt im Folgenden die Begriffe „Verzinsung und Rückzahlung“<br />

verwendet werden, sind hierunter die Begriffe „Gewinnauszahlung und Abfindung/anteilige Verteilung des Auseinandersetzungsguthabens“<br />

zu verstehen.<br />

Anleger beteiligen sich im Rahmen dieses Angebotes mittelbar als Treugeber an der Beteiligungsgesellschaft. Diese<br />

Stellung vermittelt den Anlegern einen Anspruch auf Beteiligung am Vermögen und Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft<br />

über die Zeit der Beteiligung. Auszahlungen an den Anleger hängen von dem wirtschaftlichen Erfolg des<br />

Emittenten ab. Eine zusätzliche Verzinsung des Anlagebetrags selbst erfolgt nicht.<br />

Die nachfolgend beschriebenen wesentlichen Grundlagen und Bedingungen müssen vorherrschen, damit von<br />

einer Verzinsung und Rückzahlung des investierten Kapitals der Anleger ausgegangen werden kann.<br />

Der besseren Übersichtlichkeit halber ist die folgende Darstellung in anlagestrategie- und anlagepolitikbezogene<br />

und anlegerbezogene Grundlagen und Bedingungen untergliedert. Hierbei ist zu beachten, dass die genannten<br />

10


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

Grundlagen und Bedingungen auch themenübergreifende Relevanz besitzen können. Zudem stellt die Reihenfolge<br />

der nachfolgend aufgeführten Grundlagen und Bedingungen keine Aussage über deren Gewichtung dar.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass das Beteiligungsangebot neben dem begünstigenden Einfluss der nachfolgend<br />

dargestellten Grundlagen und Bedingungen auch negativen Einflüssen durch den Eintritt von Risiken beeinflusst<br />

werden kann. Ein Übersicht der Risiken ist im Kapitel „III. Wesentliche Risiken der Beteiligung (siehe Seite 19<br />

bis 38)“ aufgelistet.<br />

Anlagestrategie- und anlagepolitikbezogene Grundlagen und Bedingungen:<br />

Unternehmerische und marktbezogene Faktoren<br />

Wesentliche Grundlagen und Bedingungen der Verzinsung und Rückzahlung der Vermögensanlage liegen in äußeren<br />

Faktoren, insbesondere im Hinblick auf das geplante Geschäftsmodell, z.B. die Entwicklung der Erwerbs- und/<br />

oder Verkaufspreise für Immobilien (dies insbesondere im Hinblick auf den geplanten Verkauf der durch die Beteiligungsgesellschaft<br />

errichteten Wohn- und Gewerbeeinheiten) und/oder Bauprodukte und zugehörige Dienstleistungen<br />

auf dem nationalen Markt und dem Weltmarkt oder die Veränderungen der allgemeinen politischen und<br />

wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Rezession, Finanzmarktkrise), sowie weitere, insbesondere auch äußere<br />

klimatische und geologische Einflüsse (z.B. Umweltkatastrophen) sowie allgemein in nicht nachteilig für das Geschäftsmodell<br />

veränderten politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Maßgeblich ist die Verzinsung<br />

und Rückzahlung von den Schwankungen und Entwicklungen des Immobilienmarktes abhängig, wobei diese<br />

Schwankungen und Entwicklungen ihrerseits wiederum von den entsprechenden Veränderungen der nationalen<br />

Marktsituation sowie des Weltmarkts abhängig sind, welche regelmäßig auftreten. Auch ist die Verzinsung und<br />

Rückzahlung von der Einhaltung der planmäßigen Kosten insbesondere im Hinblick auf die der Projektentwicklung<br />

abhängig.<br />

Zu den entsprechend korrespondierenden Risiken siehe Kapitel „III. Wesentliche Risiken der Beteiligung“, dort<br />

insbesondere Einträge „Allgemeines unternehmerisches Risiko“ (siehe Seite 20), „Marktrisiko“ (siehe Seite 20)<br />

und „Risiko aus der Entwicklung der relevanten Märkte; Vermarktungsrisiko“ (siehe Seite 27 und 28).<br />

Vorhandene Umsetzungsmöglichkeiten der geplanten operativen Tätigkeiten<br />

Anlageobjekt der Beteiligungsgesellschaft ist die Projektentwicklung und -realisierung eines Mehrgenerationen-Wohnquartiers<br />

bestehend aus barrierefreien Pflege-, Senioren- und Wohnapartments einschließlich Serviceund<br />

Nebengebäuden, Infrastruktureinrichtungen sowie Freizeit- und Grünanlagen in der Samtgemeinde Fredenbeck.<br />

Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes ist die Projektentwicklung und –realisierung noch<br />

nicht endgültig durchgeführt worden. Beurkundet am 20. August 2015 wurde ein Kaufvertrag über den Erwerb<br />

eines Grundstücks im ungefähren Ausmaß von 23.597 m² in der Samtgemeinde Fredenbeck mit einem Kaufpreis<br />

in Höhe von 1.600.000,00 Euro abgeschlossen. Der Erwerb dieses Grundstücks ist eine wesentliche Grundlage<br />

und Bedingung der Verzinsung und Rückzahlung der Vermögensanlage, da ohne das Grundstück die geplante<br />

Projektentwicklung und –realisierung nicht umgesetzt werden kann. Zudem ist wesentliche Grundlage und Bedingung<br />

der Verzinsung und Rückzahlung der Vermögensanlage, dass auch die übrigen für die Projektentwicklung<br />

und –realisierung erforderlichen Mittel und Leistungen, wie etwa die erforderlichen Bauprodukte, plangemäß am<br />

Markt erhältlich sind bzw. dass die geplante Anlagestrategie wie avisiert umgesetzt werden kann und die beabsichtigte<br />

Geschäftstätigkeit der Beteiligungsgesellschaft künftig keinen wirtschaftlich nicht tragbaren Regulierungen<br />

unterworfen wird (z.B. Genehmigungen staatlicher Stellen) bzw. gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen<br />

vorliegen bzw. erteilt, nicht zurückgenommen oder nicht an kostenträchtige bzw. unerfüllbare Auflagen geknüpft<br />

werden oder sich nicht über Gebühr verzögern. Zudem ist für die geplante Geschäftsstrategie maßgeblich, dass<br />

die geplanten Immobilieninvestitionen nach den besonderen Bestimmungen des Bauplanungs- und des Bauordnungsrechts<br />

zulässig sind bzw. bleiben. Gleiches gilt für die die übrigen Elemente der Umsetzung der operativen<br />

Geschäftsstrategie der Beteiligungsgesellschaft. Wesentliche Grundlage und Bedingung der Verzinsung und Rückzahlung<br />

der Vermögensanlage sind mithin die Änderung des zum Datum der Prospektaufstellung bestehenden<br />

Bebauungsplanes, damit das bauliche Vorhaben der Beteiligungsgesellschaft bauplanungsrechtlich zulässig ist, die<br />

Erteilung der zugehörigen Baugenehmigung, die Einhaltung des Investitionsplans, die prognostizierte Baufertigstellung<br />

der Wohn- und Gewerbeinheiten, die Einhaltung des Nutzungs- und Kapazitätsplans (Anzahl Pflegeplätze),<br />

die Einhaltung der prognostizierten Baukosten sowie der prognostizierten Bauzeit, die planmäßige Aufteilung<br />

des Grundstücks in einzelne Teilgrundstücke bzw. einzelne Wohn- und Gewerbeeinheiten nach Maßgabe des<br />

Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) sowie die Erzielung der prognostizierten Verkaufspreise mit einem prognostizierten<br />

Gesamtvolumen von 30.484.592 Euro (siehe hierzu Tab. 2 auf Seite 53).<br />

11


Zu den entsprechend korrespondierenden Risiken siehe Kapitel „III. Wesentliche Risiken der Beteiligung“, dort<br />

insbesondere Einträge „Risiken aus öffentlich-rechtlichen Bestimmungen“ und „Regulierungsrisiko; Risiken aus<br />

erforderlichen Genehmigungen“ (siehe Seite 31 und 32).<br />

Know-How; ordnungsgemäße Geschäftsführung<br />

Wesentliche Grundlagen und Bedingungen der Verzinsung und Rückzahlung der Vermögensanlage liegen zudem<br />

in der Erfahrung und Kompetenz eines kleinen Personenkreises, sind also insbesondere von der Geschäftsführung<br />

der Beteiligungsgesellschaft sowie sonstigen Schlüsselpersonen abhängig. Zudem ist wesentliche Grundlage und<br />

Bedingung der Rückzahlung und Verzinsung die ordnungsgemäße Geschäftsführung durch das zuständige Organ.<br />

Überdies sind verschiedene bereits begründete oder noch zu begründende Vertragsbeziehungen, zum einen<br />

von der Beteiligungsgesellschaft zu ihren Gesellschaftern und Dienstleistern und sonstigen Dritten Grundlage des<br />

Beteiligungsangebotes. Wesentliche Grundlage und Bedingung der Verzinsung und Rückzahlung der Vermögensanlage<br />

sind mithin der prognostizierte Abschluss von Pacht- und Betreiberverträgen, der Erhalt der zugehörigen<br />

Bauabnahmen sowie die Erfüllung der vertraglichen Pflichten durch die entsprechenden Vertragspartner. Zu den<br />

entsprechend korrespondierenden Risiken siehe Kapitel „III. Wesentliche Risiken der Beteiligung“, dort Eintrag<br />

„Vertragserfüllungsrisiko“ (siehe Seite 20 und 21), „Schlüsselpersonenrisiko“ (siehe Seite 24 und 25) sowie „Risiko<br />

aus der Stellung als beschränkt haftender Gesellschafter und dem Ausschluss von der Geschäftsführung“ (siehe Seite 22).<br />

Fortbestand der steuerlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen<br />

Wesentliche Grundlage und Bedingung der Verzinsung und Rückzahlung der Vermögensanlage ist zudem, dass<br />

sich das dem vorliegenden Beteiligungsangebot zugrunde liegende steuerliche Konzept, welches auf der geltenden<br />

Rechtslage, den bekannten und einschlägigen Gerichtsurteilen, der Praxis der Finanzverwaltung, soweit diese<br />

ihre Auffassung veröffentlicht hat, sowie der entsprechenden Fachliteratur zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

basiert, nicht nachteilig verändert. Gleiches gilt sinngemäß auch für die sonstigen regulatorischen Rahmenbedingungen,<br />

welche sich zumindest nicht so wesentlich ändern dürfen, als dass dadurch erhebliche Einschränkungen<br />

des Geschäftsmodells der Beteiligungsgesellschaft ausgelöst werden.<br />

Zu den entsprechend korrespondierenden Risiken siehe Kapitel „III. Wesentliche Risiken der Beteiligung“, dort<br />

Eintrag „Steuerliche Risiken“ (siehe Seite 34 bis 36) sowie „Rechtliche Risiken“ (siehe Seite 36 bis 38).<br />

Die Beteiligungsgesellschaft wurde vorliegend als Vermögensanlage im Sinne des Vermögensanlagengesetzes konzipiert<br />

und nicht als Investmentvermögen nach dem KAGB, da die Beteiligungsgesellschaft zum Zeitpunkt der<br />

Konzeption als sogenanntes, nicht dem KAGB unterfallendes, operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors<br />

zu qualifizieren ist. Diese rechtliche Einordnung ist mithin wesentliche Grundlage und Bedingung der<br />

Verzinsung und Rückzahlung der Vermögensanlage. Dies insbesondere deshalb, da die Verfolgung der Geschäftstätigkeit<br />

der Beteiligungsgesellschaft – falls diese dem KAGB unterfiele - eine kollektive Vermögensverwaltung<br />

ohne die entsprechende gesetzlich erforderliche Registrierung oder ohne die gesetzlich erforderliche Erlaubnis<br />

darstellen würde. Zu den entsprechend korrespondierenden Risiken siehe Kapitel „III. Wesentliche Risiken der<br />

Beteiligung“, dort Eintrag „Risiko aus der Konzeption als Vermögensanlage im Sinne des Vermögensanlagengesetzes“<br />

(siehe Seite 36 und 37).<br />

Anlegerbezogene Grundlagen und Bedingungen:<br />

Planmäßige Einwerbung des Eigenkapitals der Beteiligungsgesellschaft<br />

Grundlage und Bedingung der Renditeerwartungen der Beteiligungsgesellschaft ist, dass der Gesamtbetrag der<br />

angebotenen Vermögensanlage in Höhe von 3.321.500 Euro durch Einwerbung bei Anlegern im Rahmen der<br />

festgelegten Zeichnungsfrist erreicht wird. Wenn diese Grundlagen und Bedingungen eingehalten werden, kann<br />

davon ausgegangen werden, dass Vermögensgegenstände im geplanten Umfang erworben werden können bzw.<br />

die geplante Geschäftsstrategie in geplantem Umfang verfolgt werden bzw. die angestrebte Diversifikation des<br />

Gesamtportfolios umgesetzt werden kann. Auch kann so der avisierte Anteil der Kapitaleinlage der Anleger an den<br />

sogenannten „Weichkosten“ (die Kosten, die nicht für die Anschaffung der Anlageobjekte bzw. Umsetzung der<br />

geplanten Geschäftsstrategie verwendet werden), sowie die angenommene Investitionsquote und der erwartete<br />

Gewinn grundsätzlich erreicht werden. Zu den entsprechend korrespondierenden Risiken siehe Kapitel „III. Wesentliche<br />

Risiken der Beteiligung“, dort Eintrag „Platzierungsrisiko“ (siehe Seite 25).<br />

Einhaltung der Laufzeit, keine Ausübung von Kündigungsrechten<br />

12


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

Weitere wesentliche Grundlage und Bedingung der Verzinsung und Rückzahlung der Vermögensanlage ist die<br />

Einhaltung deren Laufzeit unter Berücksichtigung des § 5a VermAnlG sowie unter Berücksichtigung ggf. bestehender<br />

Kündigungsmöglichkeiten und Kündigungsfristen ebenfalls nach Maßgabe des § 5a VermAnlG. Die Vermögensanlage<br />

hat eine grundsätzlich unbefristete Laufzeit. Die Beteiligungsgesellschaft plant, die Vermögensanlage<br />

zum 31.3.2019 zu beenden. Die Anleger können ihre Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft unter Einhaltung<br />

einer Kündigungsfrist von sechs (6) Monaten erstmals zum Ablauf des 31.3.2019 kündigen, nach diesem Datum<br />

mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ablauf des 31. Dezember eines jeden Jahres. Die Vermögensanlage hat<br />

mithin eine Mindestlaufzeit von über 24 Monaten und beginnt für alle Anleger ab dem Zeitpunkt der Zeichnung<br />

durch den ersten Anleger. Zudem besteht jederzeit das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem<br />

Grund. Die Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft ist berechtigt, nach der planmäßigen Aufteilung des von<br />

der Beteiligungsgesellschaft erworbenen Grundstücks (nebst zugehöriger zu errichtender Gebäude) in einzelne<br />

Teilgrundstücke bzw. einzelne Wohn- und Gewerbeeinheiten nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes<br />

(WEG) verbliebene Kommanditisten bzw. Treugeber jeweils zum 31.12. des auf diese Aufteilung folgenden Jahres<br />

oder eines der Folgejahre auch ohne wichtigen Grund mit einer Frist von sechs (6) Monaten zu kündigen, dies<br />

erstmals zum 31.3.2019 (Sonderkündigungsrecht). Je nach Beteiligungszeitpunkt kann die konkrete Laufzeit für<br />

den jeweiligen Anleger variieren.<br />

Auch steht jedem Anleger, der ein Verbraucher ist und im Rahmen eines Fernabsatzvertrages oder eines außerhalb<br />

von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrages der Beteiligungsgesellschaft beitritt, ein gesetzliches Recht<br />

zu, seinen Beitritt zur Beteiligungsgesellschaft unter den in der Beitrittserklärung genannten Bedingungen zu<br />

widerrufen. Wesentliche Grundlage und Bedingung der Verzinsung und Rückzahlung der Vermögensanlage ist<br />

mithin, dass nicht unverhältnismäßig viele Anleger ihre Beteiligungen vor dem Zeitpunkt der ordentlichen Kündigungsmöglichkeit,<br />

widerrufen, anfechten oder außerordentlich kündigen, da hierdurch die Beteiligungsgesellschaft<br />

erheblichen wirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt sein kann. Aus Perspektive des Anlegers ist eine unterbleibende<br />

vorzeitige (individuelle) Beendigung der Beteiligung gleichermaßen wesentliche Grundlage und Bedingung der<br />

Verzinsung und Rückzahlung der Vermögensanlage. Zu den entsprechend korrespondierenden Risiken siehe Kapitel<br />

„III. Wesentliche Risiken der Beteiligung“, dort Eintrag „Austrittsrisiko“ (siehe Seite 23). Wenn die vorstehenden<br />

wesentlichen Grundlagen und Bedingungen eingehalten werden, ist die Emittentin voraussichtlich in der<br />

Lage, die prognostizierte Verzinsung und Rückzahlung zu leisten.<br />

Zusammenfassung<br />

Im Ergebnis zählen zusammengefasst zu den wesentliche Grundlagen und Bedingungen der Verzinsung und<br />

Rückzahlung:<br />

1. die Änderung des Bebauungsplanes<br />

2. die Erteilung der Baugenehmigung<br />

3. die Durchführung der planmäßigen Aufteilung des von der Beteiligungsgesellschaft erworbenen Grundstücks<br />

(nebst zugehöriger zu errichtender Gebäude) in einzelne Teilgrundstücke bzw. einzelne Wohnund<br />

Gewerbeeinheiten nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)<br />

4. der prognostizierte Verkauf der Wohn- und Gewerbeeinheiten<br />

5. die prognostizierte Baufertigstellung der Wohn- und Gewerbeinheiten<br />

6. der prognostizierte Abschluss von Pacht- und Betreiberverträgen<br />

7. das prognostizierte Einwerben des Eigenkapitals<br />

8. die Einhaltung des Investitionsplans<br />

9. die Einhaltung des Nutzungs- und Kapazitätsplans (Anzahl Pflegeplätze)<br />

10. die Erzielung der prognostizierten Verkaufspreise<br />

11. die Einhaltung der prognostizierten Baukosten<br />

12. die Einhaltung der prognostizierten Bauzeit<br />

13. der Erhalt der Bauabnahmen<br />

14. die Erfüllung der vertraglichen Pflichten durch die Vertragspartner<br />

15. der Fortbestand der gegenwärtigen Rechtslage und steuerlichen Rahmenbedingen<br />

16. der Fortbestand der gegenwärtigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.<br />

Wenn die vorstehenden Grundlagen und Bedingungen wesentlich eingehalten werden bzw. fortbestehen (Punkt<br />

15. und 16.), ist die Emittentin voraussichtlich in der Lage, die prognostizierte Verzinsung und Rückzahlung zu<br />

leisten.<br />

13


Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten auf die Fähigkeit<br />

der Emittentin, ihren Verpflichtungen zur Zinszahlung und Rückzahlung der Vermögensanlage<br />

nachzukommen<br />

Bei der vorliegenden Vermögensanlage handelt es sich um eine Unternehmensbeteiligung in Form einer Kommanditbeteiligung.<br />

Diese gewährt Ansprüche auf Gewinnauszahlung sowie auf anteiliges Auseinandersetzungsguthaben<br />

bzw. Abfindung. Diese Ansprüche entsprechen im Wesentlichen den Begriffen „Verzinsung und Rückzahlung“ im<br />

Sinne des Vermögensanlagegesetzes und werden deshalb im Folgenden auch diesen gleichgesetzt verwendet.<br />

a. Grundlage der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

Hinweis: Die nachstehende Darstellung enthält nur die wichtigsten Positionen und Erläuterungen zur Vermögens-,<br />

Finanz- und und Ertragslage der Emittentin. Im Einzelnen wird auf das Kapitel V. Nr. 4 (Seite 57 ff.) verwiesen.<br />

Die Gesellschaft erfüllt Zinszahlungen und die Rückzahlung der Vermögensanlage aus liquiden Mitteln.<br />

Die Mittel der Beteiligungsgesellschaft (3.321,5 TEUR Anlegerkapital und 178,5 TEUR Gründungsgesellschafter)<br />

decken nach der Planung lediglich alle Aufwendungen für den Ankauf des Grundstücks in der Samtgemeinde<br />

Fredenbeck, für die Projekt- und Bauplanung bis zur Baugenehmigung sowie für den Grundstücksverkauf bis zum<br />

Baubeginn. Es wird prognostisch davon ausgegangen, das alle Grundstücksteile vor Baubeginn verkauft sind. Die<br />

gesamte folgende Bautätigkeit der Beteiligungsgesellschaft sowie die Verzinsung und Rückzahlung werden über<br />

die anteiligen Verkaufserlöse in Form der Abschlags-und Schlusszahlungen nach Makler- und Bauträgerverordnung<br />

(MaBV) finanziert. Die erste Abschlagszahlung in Höhe von 30 % ist grundsätzlich unmittelbar nach der Aufteilung<br />

des Grundstücks selbst bzw. Aufteilung nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes WEG zur Zahlung durch<br />

die künftigen Erwerber fällig und ist entsprechend in der voraussichtlichen Finanzlage der Beteiligungsgesellschaft<br />

für 2016 mit eingeplant. Die weiteren Teilzahlungen sind nach Baufortschritt fällig und in der voraussichtlichen<br />

Finanzlage für 2017 mit 35 %, für 2018 mit 30 % sowie 2019 mit 5 % eingeplant. Die insgesamt prognostizierten<br />

Verkaufserlöse decken planmäßig alle Investitionen, Anlaufkosten sowie Projekt- und Baukosten sowie sonstigen<br />

Aufwendungen. Die Vermögensanlage hat eine grundsätzlich unbefristete Laufzeit. Die Beteiligungsgesellschaft<br />

plant, die Vermögensanlage zum 31.3.2019 zu beenden. Die Anleger können ihre Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />

unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs (6) Monaten erstmals zum Ablauf des 31.3.2019<br />

kündigen, nach diesem Datum mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ablauf des 31. Dezember eines jeden<br />

Jahres. Die Vermögensanlage hat mithin eine Mindestlaufzeit von über 24 Monaten und beginnt für alle Anleger<br />

ab dem Zeitpunkt der Zeichnung durch den ersten Anleger. Zudem besteht jederzeit das Recht zur außerordentlichen<br />

Kündigung aus wichtigem Grund. Die Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft ist berechtigt, nach<br />

der planmäßigen Aufteilung des von der Beteiligungsgesellschaft erworbenen Grundstücks (nebst zugehöriger zu<br />

errichtender Gebäude) in einzelne Teilgrundstücke bzw. einzelne Wohn- und Gewerbeeinheiten nach Maßgabe<br />

des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) verbliebene Kommanditisten bzw. Treugeber jeweils zum 31.12. des auf<br />

diese Aufteilung folgenden Jahres oder eines der Folgejahre auch ohne wichtigen Grund mit einer Frist von sechs<br />

(6) Monaten zu kündigen, dies erstmals zum 31.3.2019 (Sonderkündigungsrecht). Je nach Beteiligungszeitpunkt<br />

kann die konkrete Laufzeit für den jeweiligen Anleger variieren.<br />

b. Darstellung der Finanzlage der Emittentin<br />

Die Finanzlage der Emittentin ergibt sich aus den jeweiligen prognostizierten Cash-Flow-Rechnungen. Voraussetzung<br />

für die in Zukunft geplanten Auszahlungen ist eine hinreichende Liquidität. Diese wird in der voraussichtlichen<br />

Finanzlage abgebildet.<br />

Finanzlage<br />

(Prognose)<br />

1.1.–31.12.2016<br />

TEUR<br />

1.1.–31.12.2017<br />

TEUR<br />

1.1.–31.12.2018<br />

TEUR<br />

1.1.–31.3. 2019<br />

TEUR<br />

Summe*<br />

TEUR<br />

Erhaltene Anzahlungen 9.145,4 10.669,6 9.145,4 1.524,2 30.484,6<br />

Bau-/Projekt-/Vertriebskosten -7.447,8 -8.689,1 -7.447,8 -1.241,3 -24.826,0<br />

Lfd. Kosten Vermögensanlage -323,0 -83,0 -83,0 -37,0 -526,0<br />

Auszahlungen für Investitionen** -3.270,0 0,0 0,0 0,0 -3.270,0<br />

Kapitalzuführungen 3.449,0 0,0 0,0 0,0 3.449,0<br />

Ausschüttungen -233,3 -280,0 -280,0 -70,0 -863,3<br />

Kapitalrückzahlungen 0,0 0,0 0,0 -3.500,0 -3.500,0<br />

Finanzmittel Periodenanfang 51,0 1.371,3 2.988,8 4.323,3 51,0<br />

Finanzmittel Periodenende 1.371,3 2.988,8 4.323,3 999,3 999,3<br />

* Summe 2016 bis 2019 ** Projektentwicklung bis zum Baubeginn<br />

14


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

Die Berechnung der liquiden Finanzmittel eines Jahres geht jeweils von der Liquidität zu Jahresbeginn gleich<br />

„Periodenanfang“ (am 1.1.2016 gleich 51,0 TEUR) zuzüglich der Einzahlungen abzüglich der Auszahlungen<br />

gleich Finanzmittel am Periodenende (31.12.2016 gleich 1.371,3 TEUR) aus. Einzahlungen in 2016 und den<br />

Folgejahren resultieren aus erhaltenen Anzahlungen sowie geplanten Kapitalzuführungen nach dem 1.1.2016. Die<br />

erhaltenen Anzahlungen resultieren aus dem Verkauf des Grundstücks bzw. von Grundstücksteilen in Form von<br />

Sondereigentum nach Maßgabe des WEG. Es wurde vereinfachend angenommen, dass der Gesellschaft 30 % der<br />

prognostizierten Verkaufserlöse in 2016, 35 % in 2017, 30 % in 2018 sowie 5 % in 2019 zufließen. Hiervon in<br />

Abzug zu bringen sind die laufenden (kurz: Lfd.) Kosten der Vermögensanlage, die geplanten Auszahlungen für<br />

die Investitionen (Projektentwicklung bis zum Baubeginn), soweit diese nicht in den lfd. Kosten der Vermögensanlage<br />

enthalten sind (230,0 TEUR für Kapitalbeschaffung und Prospekterstellung), die prognostizierten (Vorab-)<br />

Ausschüttungen (Zinszahlungen) an die Kommanditisten sowie die prognostizierten Kapitalrückzahlungen an die<br />

Kommanditisten. Wenn Finanzmittel am Periodenende vorhanden sind, bedeutet dass, das für die Periode voraussichtlich<br />

alle Zinszahlungen und Abfindungen geleistet werden können. Die Finanzmittel, die in summa am Ende<br />

des Prognosezeitraums vorhanden sind, stehen dann für die Ausschüttung des prognostizierten Mehrgewinns (auch<br />

Mehrerlös genannt) zur Verfügung.<br />

c. Darstellung der Ertragslage der Emittentin<br />

Ertragslage<br />

(Prognose)<br />

1.1.–31.12.2016<br />

TEUR<br />

1.1.–31.12.2017<br />

TEUR<br />

1.1.–31.12.2018<br />

TEUR<br />

1.1.–31.3. 2019<br />

TEUR<br />

Summe*<br />

TEUR<br />

Umsatzerlöse 0,0 0,0 0,0 30.484,6 30.484,6<br />

Zugang Bauleistungen 10.717,8 8.689,1 7.447,8 1.241,3 28.096,0<br />

Abgang Bauleistungen 0,0 0,0 0,0 -28.096,0 -28.096,0<br />

Aufwand bez. Leistungen -10.717,8 -8.689,1 -7.447,8 -1.241,3 -28.096,0<br />

Sonst. betriebl. Aufw. -323,0 -83,0 -83,0 -37,0 -526,0<br />

Jahresüberschuss (EBITDA) -323,0 -83,0 -83,0 2.351,6 1.862,6<br />

* Summe 2016 bis 2019<br />

Die voraussichtliche Ertragslage ergibt sich aus den Erlösen und Aufwendungen der Gesellschaft. Hauptertragsquelle<br />

ist der Verkauf der Gewerbe- und Wohneinheiten. Die Gesellschaft hat während der Projektentwicklungs- und<br />

Bauphase keine Zwischengewinne geplant, sondern wird diese erst nach vollständigem Abschluss der Baumaßnahmen<br />

und ordnungsgemäße Abnahme durch die Käufer prognostiert in 2019 ausweisen. Insofern decken sich die<br />

Aufwendungen für bezogene Leistungen bis 2018 mit den aktivierten Bauleistungen (Zugang Bauleistungen). Die<br />

sonstigen betrieblichen Aufwendungen führen im Prognosezeitraum 2016 bis 2018 jeweils zu Jahresverlusten, die<br />

erst in 2019 durch die realisierten Gewinne (Umsatzerlöse / Abgang Bauleistungen) gedeckt werden. Dieses lässt<br />

jedoch keine Rückschlüsse auf die Fähigkeit der Emittentin zur Zins- und Rückzahlung zu.<br />

d. Darstellung der Vermögenslage der Emittentin<br />

Vermögenslage<br />

(Prognose)<br />

31.12.2016<br />

TEUR<br />

31.12.2017<br />

TEUR<br />

31.12.2018<br />

TEUR<br />

31.03.2019*<br />

TEUR<br />

Anlagevermögen 10.717,8 19.406,9 26.854,7 0,0<br />

Umlaufvermögen 1.371,3 2.988,8 4.323,3 999,3<br />

AKTIVA 12.089,0 22.395,7 31.178,0 999,3<br />

Eigenkapital 2.943,7 2.580,7 2.217,7 999,3<br />

Verbindlichkeiten 9.145,4 19.815,0 28.960,4 0,0<br />

PASSIVA 12.089,0 22.395,7 31.178,0 999,3<br />

* Schlussbilanz<br />

In der voraussichtlichen Vermögenslage sind bei den AKTIVA im Anlagevermögen die aktivierten Projektentwicklungs-<br />

und Bauleistungen sowie im Umlaufvermögen die sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden<br />

Mittel ausgewiesen. Unter den PASSIVA ist der Stand des Eigenkapitals jeweils zum 31.12. als Summe der Kommanditeinlagen,<br />

der Jahresergebnisse und der Vorabausschüttungen sowie der Stand der erhaltenden Anzahlungen<br />

von den Käufern als Verbindlichkeiten ausgewiesen. In der Schlussbilanz auf den 31.3.2019 ist als Umlaufvermö-<br />

15


gen/Eigenkapital der Mehrerlös der Kommanditisten in Höhe von 499,6 TEUR sowie der Abschlussgewinn der<br />

Komplementärin in Höhe von 499,6 TEUR gleich insgesamt gerundet 999,3 TEUR ausgewiesen (Tab. 11, P. 16<br />

und P. 17., Seite 60). Dieser errechnet sich aus dem für den Planungszeitraum insgesamt prognostizierten Jahresergebnis<br />

in Höhe von 1.862,5 TEUR abzüglich der bereits ausgeschütteten Vorabgewinne der Kommanditisten<br />

in Höhe von 863,3 TEUR gleich gerundet 999,3 TEUR (Tab. 11, P. 13 bis P.15., Seite 60). Es wird vereinfachend<br />

angenommen, dass das Abfindungsguthaben bis zum 31.3.2019 ausgezahlt ist und der Mehrerlös in Höhe von<br />

999,3 TEUR bis Ende des Jahres 2019 ausgekehrt ist.<br />

Die aufgestellte Schlussbilanz auf den 31.03.2019 ist auf den Seiten 58 und 59 dargestellt. Nach der prognostizierten<br />

Vermögenslage ist die Emittin ihren Verpflichtungen zur Zins- und Rückflusszahlung zum Bilanzstichtag<br />

nachgekommen. Dieses lässt jedoch keine Rückschlüsse auf die Fähigkeit der Emittentin zur Zins- und Rückzahlung<br />

zu.<br />

e. Auswirkungen der Geschäftsaussichten<br />

Aus Sicht der Emittentin werden alle wesentlichen Einflussfaktoren für die Gesellschaft in Zukunft konstant<br />

bleiben. Hierzu zählen insbesondere der Markt, auf dem die Gesellschaft tätig ist, die Perspektiven der Branche<br />

und des Standortes sowie das gesetzliche und steuerrechtliche Umfeld. Auf dieser Grundlage einschließlich der<br />

Berücksichtigung des prognostizierten Emissions- und Investitionsverlaufs wurde auch die voraussichtliche Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage ermittelt und dargestellt, so dass insoweit hier auf die Darstellung in den vorherigen<br />

Abschnitten verwiesen wird.<br />

Treten die geplanten Geschäftsaussichten und auch die voraussichtliche Vermögens- und Finanz- und Ertragslage<br />

ein, sind Zinszahlungen auf die Vermögensanlage nicht gefährdet. Die Rückzahlung der Vermögensanlage kann<br />

ebenfalls aus den Liquiditätsüberschüssen erfolgen. Es verbleibt ein Mehrerlös, der nach Projektabschluss an die<br />

Gesellschafter ausgezahlt wird.<br />

Auf die Geschäftsaussichten können sich eine Vielzahl von Faktoren positiv, aber auch negativ auswirken. Nachfolgend<br />

werden die Geschäftsaussichten dargestellt, die Einfluss auf die Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage<br />

haben können:<br />

Markt<br />

Das wirtschaftliche Ergebnis der Emittentin hängt stark von den Rahmenbedingungen und der Entwicklung des<br />

Immobilienmarktes und des Bausektors ab. Einflussfaktoren auf diesen Markt bzw. Sektor können sein:<br />

• Erhöhung oder Verschlechterung der allgemeinen bzw. regionalen Nachfrage bzw. des Angebotes im Bereich<br />

Wohn-, Pflege- und Gewerbeimmobilien;<br />

• Erhöhung oder Verringerung der Auslastung der Baubranche und damit verbunden der Veränderung der Baupreise<br />

und Lieferzeiten;<br />

• Erhöhung der Bauzinsen und damit indirekt eine mögliche Verringerung der allgemeinen Nachfrage nach<br />

Immobilien und Erhöhung der Baufinanzierungskosten.<br />

Standort<br />

Auch die Entwicklung des Standortes kann Einfluss auf die Fähigkeit der Emittentin zur Zinszahlung und Rückzahlung<br />

der Vermögensanlage haben. Einfluss haben beispielsweise demografische Veränderungen durch Erhöhung<br />

oder Verringerung des Bevölkerungszuwachses und damit verbunden auch des Wohnraumbedarfes und des<br />

Mietniveaus. Die Verbesserungen oder Verschlechterungen der Attraktivität des Standortes, der Anzahl Arbeitsplätze<br />

und seiner Wirtschafts- und Kaufkraft können zum Beispiel zu einer Erhöhung oder Verringerung der<br />

Immobilien- bzw. Wohnraum- und Gewerbeflächennachfrage führen und dadurch die Geschäftsaussichten der<br />

Emittentin beeinflussen. Die Verringerung der Immobilien-/Wohnraum- und Gewerbeflächennachfrage kann<br />

z.B. zu erhöhten Vertriebskosten, zu Erlösminderungen durch notwendige Preisnachlässe oder zu Verzögerungen<br />

im Grundstückverkauf führen und dadurch eine Beeinträchtigung der Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung zur<br />

Folge haben.<br />

Branchentrends<br />

Der Eintritt der geplanten Geschäftssausichten hängt auch von der Entwicklung der Anzahl der pflege- und betreuungsbedürftigen<br />

Personen und ihrer Bedürfnisse ab. Wenn die Anzahl der Pflegebedürftigen weiter steigt und<br />

sich der Trend zu mehr selbstbestimmtem Leben und individueller Pflege bis ins hohe Alter fortsetzt, wirkt sich<br />

16


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

dieses positiv auch den wirtschaftlichen Erfolg der Emittentin aus. Ein kurzfristiger Trendwechsel könnte dagegen<br />

die Geschäftsaussichten auch negativ beeinflussen und über eine Verringerung der Nachfrage nach Pflegeimmobilien<br />

ebenso wie bei einer standortbedingten Nachfrageverringerung höhere Kosten oder geringe Erlöse und<br />

dadurch bedingt eine Beeinträchtigung der Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung zur Folge haben.<br />

Emissionsverlauf<br />

Der Kapitalzufluss der Emittentin aus der Platzierung hat einen hohen Einfluss auf deren Fähigkeit, Zins- und<br />

Rückzahlungen zu leisten. Nur mit dem planmäßigen Zufluss der Einlagen ist die Durchführung der Investitionen<br />

nach Plan sichergestellt und können die prognostizierten Umsatzerlöse erzielt werden. Die Emittentin plant, das<br />

öffentliche Angebot der Vermögensanlage zum 31.12.2016 zu beenden. Ein verminderter Zufluss hätte die Notwendigkeit<br />

einer vermehrten Fremdfinanzierung zur Folge, was allerdings auch die Zins- und Rückzahlungspflicht<br />

reduzieren würde. Ein verspäteter Zufluss hätte verzögerte Investitionen und Umsatzerlöse sowie dadurch auch<br />

höhere Kosten und eine Beeinträchtigung der Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung zur Folge.<br />

Investitionen<br />

Die planmäßige Durchführung der Investitionen hängt maßgeblich von der Genehmigung des veränderten Bebauungsplanes<br />

und der Baugenehmigung ab. Ein Scheitern des Bebauungsplanänderungs- oder des Baugenehmigungsverfahrens<br />

hätten die Notwendigkeit erheblicher Bauplanungs- und Projektänderungen zur Folge. Diese<br />

würden die Fähigkeit der Emittentin zur Zinszahlung und Rückzahlung der Vermögensanlage beeinträchtigen.<br />

Zeitliche Verzögerungen der Genehmigungsverfahren würden zu Zeitverlusten und erhöhten Kosten führen und<br />

können ebenfalls zu einer Beeinträchtigung der Zins- und Rückzahlungsfähigkeit der Emittentin führen.<br />

Recht und Steuern<br />

Änderungen in den Gesetzen können die Markt-, Standort- und Branchenbedingungen beeinflussen und sich<br />

positiv oder negativ auf die Umsetzung der Geschäftsplanung der Emittentin auswirken. Dieses gilt insbesondere<br />

für die Rahmenbedingungen und Auflagen für Bauprojekte sowie für den Pflege- und Betreuungssektor. Besondere<br />

Auswirkungen auf die Erfolgsaussichten der Emittentin, positiv wie auch negativ, können neue Festlegungen<br />

zu den Anforderungen betreuter Wohngruppen und -gemeinschaften und Pflegeeinrichtungen sowie zu den Vergütungssätzen<br />

haben. Auch die Änderungen in Wirtschafts- und Steuergesetzen können Einfluss auf die Fähigkeit<br />

der Emittentin nehmen, Zinsen und Rückzahlungen zu leisten. So kann beispielweise eine Änderung der Anzahlungsregelungen<br />

der Makler- und Bauträgerverordnung bei der Emittentin zu verbesserten oder verschlechterten<br />

Finanzlagen führen. Eine Verschlechterung der Anzahlungsbedingungen für die Emittentin kann eine zusätzliche<br />

Fremdfinanzierung notwendig machen und zeitliche Verzögerungen verursachen. Dieses wiederum führt zu erhöhten<br />

Finanzierungs- und Folgekosten und kann eine Beeinträchtigung der Fähigkeit der Emittentin zur Zinsund<br />

Rückzahlung zur Folge haben.<br />

Angaben zu Laufzeit und Kündigungsfristen der Vermögensanlage<br />

(§ 4 Satz 1 Ziff. 14 VermVerkProspV)<br />

Die Vermögensanlage hat eine grundsätzlich unbefristete Laufzeit. Die Emittentin plant, die Vermögensanlage zum<br />

31.3.2019 zu beenden. Die Anleger können ihre Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft unter Einhaltung<br />

einer Kündigungsfrist von sechs (6) Monaten erstmals zum Ablauf des 31.3.2019 kündigen, nach diesem Datum<br />

mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ablauf des 31. Dezember eines jeden Jahres. Die Vermögensanlage hat<br />

mithin eine Mindestlaufzeit von über 24 Monaten und beginnt für alle Anleger ab dem Zeitpunkt der Zeichnung<br />

durch den ersten Anleger. Zudem besteht jederzeit das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem<br />

Grund. Die Komplementärin ist berechtigt, nach der planmäßigen Aufteilung des von der Beteiligungsgesellschaft<br />

erworbenen Grundstücks (nebst zugehöriger zu errichtender Gebäude) in einzelne Teilgrundstücke bzw. einzelne<br />

Wohn- und Gewerbeeinheiten nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) verbliebene Kommanditisten<br />

bzw. Treugeber jeweils zum 31.12. des auf diese Aufteilung folgenden Jahres oder eines der Folgejahre auch<br />

ohne wichtigen Grund mit einer Frist von sechs (6) Monaten zu kündigen, dies erstmals zum 31.3.2019 (Sonderkündigungsrecht).<br />

Je nach Beteiligungszeitpunkt kann die konkrete Laufzeit für den jeweiligen Anleger variieren.<br />

Das vorgenannte Sonderkündigungsrecht kann mit folgendem Anwendungsbeispiel erläutert werden: Unterstellt<br />

man, dass die planmäßige Aufteilung des von der Beteiligungsgesellschaft erworbenen Grundstücks (nebst zugehöriger<br />

zu errichtender Gebäude) in einzelne Teilgrundstücke bzw. einzelne Wohn- und Gewerbeeinheiten nach<br />

17


Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zum 31.3.2019 abgeschlossen ist und nicht alle Anleger ihre<br />

Beteiligungen nach der Regelung zur ordentlichen Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs<br />

(6) Monaten erstmals zum Ablauf des 31.3.2019 gekündigt haben, kann unter Anwendung des Sonderkündigungsrechts<br />

eine Kündigung gegenüber solchen verbliebenen Anlegern durch die Komplementärin erklärt werden.<br />

Damit soll planmäßig die Abfindung aller Anleger zeitnah nach dem wirtschaftlichen Abschluss der Projektentwicklung<br />

erfolgen.<br />

18


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

III. WESENTLICHE RISIKEN DER BETEILIGUNG<br />

1. Überblick<br />

Bei der Beteiligung an der Quartier am Golfplatz AG & Co. KG („Beteiligungsgesellschaft“) handelt es um eine<br />

langfristige unternehmerische Beteiligung, die mit tatsächlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden ist.<br />

Dieses Beteiligungsangebot eignet sich daher nicht für Anleger, die eine sichere, festverzinsliche Vermögensanlage<br />

suchen, bei der die Rückzahlung des investierten Kapitals und die Höhe der Erträge bereits von vornherein<br />

feststehen, oder eine Vermögensanlage, bei der die Möglichkeit eines jederzeitigen Verkaufs besteht. Potentielle<br />

Anleger sollten nur Anteile an der Beteiligungsgesellschaft erwerben, wenn sie in der Lage sind, das Risiko eines<br />

Totalverlustes ihres eingesetzten Kapitals (d.h. Kapitaleinlage und Agio) zu tragen, und wenn sie keinen Bedarf an<br />

kurzfristig verfügbarer Liquidität haben. Die nachfolgenden Ausführungen stellen die bekannten und als bedeutsam<br />

erachteten tatsächlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken dar. Diese Risiken können sich auch kumuliert<br />

verwirklichen und somit die negativen Auswirkungen auf die Anleger verstärken, bis hin zum Totalverlust des eingesetzten<br />

Kapitals. Zudem können in der Person eines Anlegers begründete und somit nicht bekannte Umstände<br />

ebenso wie das Hinzutreten allgemeiner negativer wirtschaftlicher Umstände, wie etwa einer weltweiten Finanz-,<br />

Währungs- und/oder Wirtschaftskrise, die Risikofolgen intensivieren. Jedem Anleger wird geraten, die mit der<br />

Beteiligung verbundenen Risiken eingehend anhand seiner individuellen Situation persönlich zu prüfen und im<br />

Einzelfall einen Rechts- oder Steuerberater zu konsultieren. Die Darstellung der nachfolgenden Risiken bezieht<br />

sich ausschließlich auf in Deutschland ansässige und unbeschränkt steuerpflichtige Anleger.<br />

Die Reihenfolge der nachfolgend dargestellten Risiken stellt weder eine Aussage über deren Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

noch über das Ausmaß ihrer potentiellen Auswirkungen dar. Der besseren Übersichtlichkeit halber ist die<br />

folgende Darstellung nach Themengebieten gegliedert, wobei beachtet werden muss, dass die genannten Risiken<br />

auch themenübergreifende Relevanz besitzen können und/oder sich auf den Eintritt und die Intensität anderer<br />

Risiken auswirken können.<br />

2. Darstellung der bedeutsamen Risiken<br />

Maximales Risiko<br />

Das maximale Risiko für die Anleger ist der Verlust des gesamten eingesetzten Kapitals (Totalverlust)<br />

sowie die Verpflichtung zur Leistung weiterer Zahlungen aus ihrem übrigen Vermögen bis hin zur<br />

Privatinsolvenz. Das maximale Risiko kann eintreten bei einer Fremdfinanzierung der Vermögensanlage,<br />

dem Eintritt einer Haftung der Anleger, der Verpflichtung zur Rückzahlung von erhaltenen<br />

Auszahlungen gemäß §§ 30, 31 GmbHG analog, einer Verpflichtung zur Rückzahlung von Vorabausschüttungen,<br />

bei Vorliegen von vom Anleger selbst veranlassten Kosten für Rechts- und/oder Steuerberatung,<br />

bei Vorliegen von Registerkosten, Kosten für die Wahrnehmung von Gesellschafterrechten<br />

oder Kosten für eine Veräußerung der Vermögensanlage durch den Anleger auf dem Zweitmarkt,<br />

Notar- und Gerichtskosten für eine Handelsregistervollmacht und Handelsregistereintragung bei<br />

Beendigung des Treuhandvertrags oder der Verpflichtung zur Zahlung von zusätzlichen Steuern bzw.<br />

einer Steuernachzahlung.<br />

Das maximale Risiko kann sich bei einem negativen Verlauf der Vermögensanlage realisieren, wenn<br />

der Anleger wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die sich aus den vorgenannten Umständen ergebenden<br />

Verbindlichkeiten unabhängig von der Entwicklung seiner Vermögensanlage zu bedienen.<br />

a) Allgemeine Risiken<br />

Insolvenzrisiko/Fehlende Einlagensicherung<br />

Die Beteiligungsgesellschaft kann aufgrund geringerer Einnahmen und/oder höherer Ausgaben als geplant zahlungsunfähig<br />

werden oder in Überschuldung geraten. Insbesondere weil die Beteiligungsgesellschaft keinem Einlagensicherungssystem<br />

angehört, können sich bei einer Insolvenz nicht nur Auszahlungen an die Anleger verringern,<br />

verzögern oder ganz ausfallen, sondern es kann vielmehr der gesamte Bestand der Vermögensanlage gefährdet<br />

werden mit der Folge, dass Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

19


Prognose- und Konzeptionsrisiko<br />

Dieser Verkaufsprospekt enthält Erwartungen, Beispielsrechnungen, Prognosen, Schätzungen und Annahmen hinsichtlich<br />

der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung der Beteiligungsgesellschaft. Es besteht das Risiko, dass diese<br />

erwarteten Entwicklungen, Prognosen, Schätzungen und Annahmen fehlerhaft und/oder nicht vollständig sind<br />

bzw. dass erwartete Entwicklungen nicht oder nicht wie angenommen eintreten. Zudem nimmt grundsätzlich der<br />

Grad der Genauigkeit von Annahmen, Schätzungen und Prognosen mit zunehmender Laufzeit der Beteiligung ab.<br />

Eine andere als die erwartete Entwicklung kann das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft negativ<br />

beeinflussen. In diesen Fällen können sich nicht nur Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder ganz<br />

ausfallen, es kann vielmehr der gesamte Bestand der Vermögensanlage gefährdet werden mit der Folge, dass Anleger<br />

einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

Allgemeines unternehmerisches Risiko<br />

Das wirtschaftliche Ergebnis der Vermögensanlage ist maßgeblich von äußeren Faktoren abhängig. Dies sind zum<br />

Beispiel im Hinblick auf das geplante Geschäftsmodell z.B. die Entwicklung der Erwerbs- und/oder Verkaufspreise<br />

für Immobilien und/oder Bauprodukte und zugehörige Dienstleistungen auf dem nationalen Markt und<br />

dem Weltmarkt oder die Veränderungen der allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

(Rezession, Finanzmarktkrise) sowie weitere, insbesondere auch äußere klimatische und geologische Einflüsse<br />

(z.B. Umweltkatastrophen). Es ist nicht auszuschließen, dass die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft auf<br />

solche Faktoren nicht, auch nicht durch den Abschluss von Versicherungen, reagieren kann. Die tatsächliche Marktlage<br />

und die wirtschaftlichen Bedingungen können dann so von den Erwartungen abweichen, dass die geplante<br />

Ertragslage und die Wertentwicklung der Vermögensanlage nicht erreicht werden können. Es besteht daher das<br />

Risiko, dass das geplante Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft von dem tatsächlichen Ergebnis substanziell negativ<br />

abweicht. In diesen Fällen können sich nicht nur Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder ganz<br />

ausfallen, es kann vielmehr der gesamte Bestand der Vermögensanlage gefährdet werden mit der Folge, dass Anleger<br />

einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

Marktrisiko<br />

Das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft ist maßgeblich von den Schwankungen und Entwicklungen<br />

des Immobilienmarktes abhängig. Diese Schwankungen und Entwicklungen ihrerseits sind von den entsprechenden<br />

Veränderungen der nationalen Marktsituation sowie des Weltmarkts abhängig, welche regelmäßig<br />

auftreten. Insoweit besteht das Risiko, dass aufgrund von Marktveränderungen in Bezug auf Immobilien der Beteiligungsgesellschaft<br />

negativen Entwicklungen ausgesetzt ist. Dies kann dazu führen, dass die Beteiligungsgesellschaft<br />

nicht wie geplant am Markt agieren und ihr Geschäftsmodell verfolgen kann. Auch besteht das Risiko, dass<br />

aufgrund gestiegener Erwerbspreise für Bauprodukte und/oder zugehörige Dienstleistungen die Beteiligungsgesellschaft<br />

diese gar nicht oder nur zu wirtschaftlich unvorteilhaften Konditionen am Markt erwerben kann bzw.<br />

diese sich unerwartet verteuern. In diesen Fällen können sich nicht nur Auszahlungen an die Anleger verringern,<br />

verzögern oder ganz ausfallen, es kann vielmehr der gesamte Bestand der Beteiligungsgesellschaft gefährdet werden<br />

mit der Folge, dass Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

Vertragserfüllungsrisiko (Gegenparteirisiko)<br />

Grundlage des Beteiligungsangebotes sind verschiedene bereits begründete oder noch zu begründende Vertragsbeziehungen<br />

von der Beteiligungsgesellschaft zu ihren Gesellschaftern sowie zu weiteren Dienstleistern, die die Umsetzung<br />

der wirtschaftlichen Strategie der Beteiligungsgesellschaft zum Gegenstand haben. Es besteht das Risiko,<br />

dass die Vertragspartner ihren Verpflichtungen aus den Verträgen (vorsätzlich oder fahrlässig) nicht nachkommen<br />

oder wegen Verschlechterung ihrer Bonität oder der Kumulation von Verpflichtungen gegenüber einer Vielzahl<br />

von Vertragspartnern zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung oder einer Leistung von Schadensersatz nicht mehr<br />

in der Lage sind. Dies kann zu Kosten im Zusammenhang mit einer Vertragsdurchsetzung oder einer Auswechslung<br />

des Vertragspartners führen. Zudem besteht das Risiko, dass die vertraglich geschuldeten, aber nicht erbrachten<br />

Leistungen gar nicht anderweitig am Markt oder nur zu schlechteren Konditionen beschafft werden können. In<br />

diesen Fällen können sich nicht nur Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder ganz ausfallen, es<br />

kann vielmehr der gesamte Bestand der Vermögensanlage gefährdet werden mit der Folge, dass Anleger einen teilweisen<br />

oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden. Zudem besteht das Risiko, dass die vertraglich<br />

geschuldeten, aber nicht erbrachten Leistungen gar nicht anderweitig am Markt oder nur zu schlechteren Konditionen<br />

beschafft werden können. Auch besteht im Rahmen von noch zu begründenden Vertragsbeziehungen das<br />

Risiko, dass diese Verträge nicht oder nicht zu den im Zeitpunkt der Prospektaufstellung unterstellten Konditionen<br />

20


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

zustande kommen. Dies kann sich negativ auf das Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft auswirken. Dadurch können<br />

sich Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder ganz ausbleiben oder die Anleger können einen<br />

teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

Informationsrisiko<br />

Die den Anlegern zur Verfügung gestellten Informationen basieren teilweise auf Angaben fremder Dritter. Die<br />

Richtigkeit dieser Angaben wird vorausgesetzt, kann aber inhaltlich nicht vollständig überprüft werden. In der<br />

Folge besteht für die Anleger das Risiko, dass Inhalte, Annahmen und/oder Schlussfolgerungen von verwendeten<br />

Quellen ihrerseits unvollständig, ungenau oder nicht richtig sind. Für den Fall des Erwerb der Vermögensgegenstände<br />

in Bezug auf Immobilien und/oder Bauprodukte besteht das Risiko, dass diese den angegebenen Qualitätsstandards<br />

nicht entsprechen oder auf sonstige Weise hiervon abweichen. Sofern Sachverständige, Lieferanten,<br />

Händler und/oder Dritte über gar keine oder über keine ausreichende Versicherung für berufliches Fehlverhalten<br />

verfügen, können die der Beteiligungsgesellschaft aus der Verwirklichung des Risikos entstandene Kosten nicht<br />

ersetzt werden. Hieraus können sich negative Abweichungen von den geplanten Ergebnissen der Beteiligungsgesellschaft<br />

ergeben. Auszahlungen an die Anleger können dadurch geringer ausfallen, sich verzögern oder ganz<br />

ausbleiben. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Anleger ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren.<br />

Risiko aus Störung der internationalen Kapitalmärkte<br />

Es besteht das Risiko, dass Störungen an den internationalen Finanz- und Kapitalmärkten wie z.B. durch Staatsbankrotte,<br />

Schuldenmoratorien, Schuldenschnitte auf Staatsebene und auch auf Ebene von Finanzinstituten eintreten.<br />

So besteht insbesondere das Risiko, dass Versicherungen, Banken oder Kreditinstitute aufgrund einer solchen Krise<br />

ihre Verpflichtungen insbesondere gegenüber der Beteiligungsgesellschaft nicht, nicht vollständig oder nicht zum<br />

geplanten Zeitpunkt erfüllen. Das System der Gemeinschaftswährung europäischer Staaten (Euro) befindet sich<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung in einer tiefen Krise. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dieses<br />

System zusammenbricht oder einzelne Staaten aus dem Währungsverbund ausscheiden. In diesem Fall können<br />

Währungsrisiken entstehen. So kann eine in Anspruch genommene Fremdfinanzierung in einer anderen Währung<br />

bedient werden müssen, was zur Zeit der Prospektaufstellung nicht absehbar war. Dies kann das vom Anleger<br />

erzielbare Ergebnis verschlechtern und auch zu einem vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.<br />

Insoweit besteht das Risiko, dass sich die Inflationsrate unverhältnismäßig schnell erhöht (extreme Inflation) oder<br />

das Währungssystem umgestellt wird, wodurch das wirtschaftliche Ergebnis der Gesellschaft negativ beeinflusst<br />

werden könnte. In diesen Fällen können sich nicht nur Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder<br />

ganz ausfallen, darüber hinaus können Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals<br />

erleiden.<br />

b)Liquiditätsrisiko; Risiken bei der Anlage freier Liquidität sowie Risiken verbunden mit dem Einsatz<br />

von Derivaten<br />

Haupteinnahmequelle der Beteiligungsgesellschaft sind die Einnahmen aus der Veräußerung der im Rahmen einer<br />

Projektentwicklung errichteten Pflege-, Senioren- und Wohnapartments einschließlich Service- und Nebengebäude.<br />

Nachteilige Entwicklungen auf Ebene der Vermögensgegenstände haben unmittelbar Auswirkungen auf die<br />

Liquidität der Beteiligungsgesellschaft. Die Beteiligungsgesellschaft kann Liquiditätsreserven bilden. Es ist möglich,<br />

dass die bei Bildung der Liquiditätsreserven angenommenen Kosten höher sind als erwartet. In diesen Fällen würde<br />

die in die Reserven eingestellte Liquidität verbraucht und nicht verzinst werden oder bei größeren Kostenüberschreitungen<br />

nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, kann dies in<br />

Bezug auf die Kosten in der Investitionsphase der Beteiligungsgesellschaft der Fall sein. Muss die Beteiligungsgesellschaft<br />

Liquiditätsengpässe durch Aufnahme nicht geplanten Fremdkapitals ausgleichen, fallen dadurch zusätzliche<br />

Ausgaben an, die die Liquidität der Beteiligungsgesellschaft weiter belasten und zu einer Verschlechterung des<br />

tatsächlichen Ergebnisses gegenüber dem erwarteten Ergebnis führen können.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft kann zur Absicherung der von ihr gehaltenen Vermögensgegenstände gegen einen<br />

Wertverlust Geschäfte, die Derivate zum Gegenstand haben, tätigen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Derivate<br />

zum einen allgemein risikobehaftet sind und insbesondere mit den Risiken in Zusammenhang mit dem jeweiligen<br />

Basis-, Vermögens oder Marktwert eines Vermögensgegenstandes belastet sein können. Zum anderen kann eine<br />

Absicherung durch Derivate gegen Verluste grundsätzlich das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft<br />

verringern.<br />

21


Sofern sich die vorstehenden Risiken realisieren, besteht das Risiko, dass sich das wirtschaftliche Ergebnis der<br />

Beteiligungsgesellschaft verschlechtert und sich die Auszahlungen an die Anleger vermindern, verzögern oder<br />

gänzlich unterbleiben oder Anleger das eingesetzte Kapital ganz oder teilweise verlieren.<br />

c) Risiken aus der Beteiligungsstruktur<br />

Risiko aus der Stellung als beschränkt haftender Gesellschafter und dem Ausschluss von der<br />

Geschäftsführung<br />

Die Anleger haben nur begrenzte Möglichkeiten, auf die Entscheidungen der Beteiligungsgesellschaft Einfluss zu<br />

nehmen. Sie können lediglich von ihren Stimmrechten im Rahmen der Beschlussfassung der Gesellschafter Gebrauch<br />

machen. Von der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft sind die Anleger ausgeschlossen. Darüber<br />

hinaus stehen einige Beschlüsse unter dem Zustimmungsvorbehalt der Komplementärin, die über diese Zustimmung<br />

und die Durchführung der gefassten Beschlüsse unabhängig von den Anlegern entscheidet. Es ist daher<br />

möglich, dass die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft Entscheidungen trifft, die nicht mit den Zielen der<br />

einzelnen Anleger übereinstimmen, für diese aber dennoch negative Wirkung entfalten. Auch können Ansprüche<br />

der Anleger gegen die Geschäftsführung unter Umständen nur verzögert oder überhaupt nicht durchgesetzt werden.<br />

Auch besteht das Risiko, dass die Geschäftsführung gegen ihre vertraglichen und/oder gesellschaftsrechtlichen<br />

und/oder gesetzlichen Pflichten verstößt. Die Realisierung vorstehender Risiken kann sich nachteilig auf das wirtschaftliche<br />

Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft auswirken. Dadurch können Auszahlungen an die Anleger später<br />

erfolgen, geringer ausfallen oder ganz ausbleiben. Es besteht ferner die Gefahr, dass die Anleger einen teilweisen<br />

oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

Abstimmungs- und Majorisierungsrisiko<br />

Soweit nicht die Geschäftsführung zuständig ist, erfolgt die Entscheidungsfindung innerhalb der Beteiligungsgesellschaft<br />

durch Beschlussfassungen in Gesellschafterversammlungen oder im schriftlichen Abstimmungsverfahren.<br />

Eine derartige Willensbildung kann insbesondere dadurch erschwert werden, dass sich zum einen die Anleger untereinander<br />

nicht kennen oder zum anderen keine Neigung zur Ausübung ihrer gesellschaftsrechtlichen Befugnisse<br />

haben. Der Gesellschaftsvertrag sieht das Mehrheitsprinzip vor, was bedeutet, dass Mehrheitsentscheidungen, die<br />

den individuellen Interessen des einzelnen Anlegers widersprechen, dennoch für ihn verbindlich sind. Bei üblichen<br />

Zeichnungssummen befindet sich der einzelne Anleger in der Minderheit und kann unter Umständen seine<br />

Interessen nicht durchsetzen. Zudem kann das Ergebnis der Beschlussfassung durch eine mögliche Zeichnung<br />

eines großen Gesellschaftsanteils durch einen einzelnen Anleger oder konzertiert abstimmende Anlegergruppen<br />

maßgeblich beeinflusst werden. Auch ist nicht auszuschließen, dass einzelne Anleger unterschiedliche Interessen<br />

und Strategien verfolgen, die mit den Interessen und Strategien anderer Anleger nicht übereinstimmen müssen.<br />

Minderheitsgesellschafter müssen somit die Entscheidungen der Mehrheit ungeachtet der Qualität der Beschlüsse<br />

mittragen. Wenn nur eine Minderheit der Anleger an den Entscheidungen mitwirkt, weil die Mehrheit von ihren<br />

Abstimmungsrechten keinen Gebrauch macht, können Beschlüsse wirksam gefasst werden, die von der Mehrheit<br />

der Anleger nicht erwünscht, aber gleichwohl mitzutragen sind. Gleiches gilt, wenn nur wenige der Treugeber die<br />

Treuhänderin anweisen, in bestimmter Weise abzustimmen, oder nur wenige Treugeber das ihnen nach dem Vertrag<br />

zustehende Stimmrecht persönlich ausüben, da die Treuhänderin in diesem Fall auch zur Stimmrechtsausübung<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen für diese Treuhänder berechtigt ist. Es ist möglich, dass ein oder mehrere Großanleger<br />

der Beteiligungsgesellschaft beitreten bzw. Treugeber werden. In einem solchen Fall kann die Beteiligungsgesellschaft<br />

von einem oder wenigen Anlegern beherrscht werden. Dies kann dazu führen, dass sich Auszahlungen<br />

an die Anleger verringern, verzögern oder ganz ausbleiben; zudem ist nicht auszuschließen, dass ein teilweiser oder<br />

vollständiger Verlust des eingesetzten Kapitals für die Anleger eintritt. Insbesondere können mit der entsprechenden<br />

Mehrheit der Stimmen die Anlagestrategie und Ziele der Beteiligungsgesellschaft geändert werden. Es besteht<br />

daher das Risiko, dass durch die Ausübung der Gesellschafterrechte für einzelne Anleger und/oder für Anlegergruppen<br />

negative wirtschaftliche Folgen ausgelöst werden, insbesondere können sich Auszahlungen an die Anleger<br />

verringern, verzögern oder ganz ausbleiben; auch ist nicht auszuschließen, dass ein teilweiser oder vollständiger<br />

Verlust des eingesetzten Kapitals für die Anleger eintritt.<br />

Risiken aus der Inanspruchnahme der Leistungen der Treuhänderin<br />

Anleger können ihre wirtschaftliche Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft mittelbar durch die Treuhänderin<br />

halten lassen. Es besteht das Risiko, dass die Treuhänderin ihre gesetzlichen und vertraglichen Pflichten nicht,<br />

schlecht oder unzureichend erfüllt, zum Beispiel die Anlegerinteressen nicht oder weisungswidrig wahrnimmt.<br />

22


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

Dadurch können sich Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder ganz ausbleiben; auch ist nicht<br />

auszuschließen, dass ein teilweiser oder vollständiger Verlust des eingesetzten Kapitals für die Anleger eintritt. Ferner<br />

kann bei Insolvenz der Treuhänderin oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen sie nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass die Interessen der Anleger beeinträchtigt werden. Dies kann bewirken, dass der Anleger ihm zustehende<br />

Auszahlungen der Beteiligungsgesellschaft nicht, nicht in voller Höhe oder nicht zeitgerecht erhält und dass die<br />

Rückzahlung seines eingesetzten Kapitals gefährdet wird.<br />

Austrittsrisiko<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat eine unbestimmte Laufzeit. Die Kommanditisten und Treugeber können ihre Beteiligung<br />

an der Gesellschaft unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs (6) Monaten erstmals zum Ablauf<br />

des 31.3.2019 kündigen, nach diesem Datum mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ablauf des 31. Dezember<br />

eines jeden Jahres. Auch ist die Komplementärin nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags der Beteiligungsgesellschaft<br />

berechtigt, nach der planmäßigen Aufteilung des von der Beteiligungsgesellschaft erworbenen Grundstücks<br />

(nebst zugehöriger zu errichtender Gebäude) in einzelne Teilgrundstücke bzw. einzelne Wohn- und Gewerbeeinheiten<br />

nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) verbliebene Kommanditisten bzw. Treugeber<br />

jeweils zum 31.12. des auf diese Aufteilung folgenden Jahres oder eines der Folgejahre auch ohne wichtigen Grund<br />

mit einer Frist von sechs (6) Monaten zu kündigen, dies erstmals zum 31.3.2019 (Sonderkündigungsrecht). Zudem<br />

steht jedem Anleger, der ein Verbraucher ist und im Rahmen eines Fernabsatzvertrages oder eines außerhalb von<br />

Geschäftsräumen geschlossenen Vertrages der Beteiligungsgesellschaft beitritt, ein gesetzliches Recht zu, seinen<br />

Beitritt zur Beteiligungsgesellschaft unter den in der Beitrittserklärung genannten Bedingungen zu widerrufen.<br />

Es besteht das Risiko, dass zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt wird, dass der Anleger nicht über sein gesetzliches<br />

Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist und dadurch das Widerrufsrecht des betreffenden Anlegers<br />

– auch nach sehr langer Zeit – noch nicht erloschen ist. Deshalb ist es möglich, dass einzelne oder mehrere<br />

Anleger zu einem späteren Zeitpunkt wirksam den Widerruf ihrer Beteiligung erklären. Es besteht daher das<br />

Risiko, dass Anleger unter bestimmten Voraussetzungen ihre Beteiligungen vor dem Zeitpunkt der ordentlichen<br />

Kündigungsmöglichkeit, widerrufen, anfechten oder außerordentlich kündigen. In diesen Fällen besteht bei einer<br />

positiven Auseinandersetzungsbilanz die Verpflichtung, an den ausscheidenden Anleger Zahlungen aus dem<br />

Vermögen der Beteiligungsgesellschaft in Höhe des zum Zeitpunkt des Widerrufes bzw. der Anfechtung oder der<br />

Kündigung bestehenden Wertes der Beteiligung zu leisten. Durch solche (unerwarteten) Zahlungsverpflichtungen<br />

können das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft und somit auch das wirtschaftliche Ergebnis der<br />

verbleibenden Anleger negativ beeinträchtigt werden. Darüber hinaus könnte die Beteiligungsgesellschaft zur Erfüllung<br />

ihrer Zahlungspflichten zum Verkauf von Vermögensgegenständen – auch zu schlechteren Konditionen als<br />

prognostiziert oder als dem aktuellen Marktwert – gezwungen sein. Dadurch können sich Auszahlungen an die<br />

verbleibenden Anleger verringern, verzögern oder ganz ausbleiben oder die verbleibenden Anleger können einen<br />

teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden. Für die auf diese Weise ausscheidenden<br />

Anleger besteht bei einer zum Zeitpunkt des Ausscheidens negativen Auseinandersetzungsbilanz das Risiko des<br />

teilweisen oder vollständigen Verlusts des eingesetzten Kapitals.<br />

Ausschlussrisiko<br />

Nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags der Beteiligungsgesellschaft können Anleger bei Vorliegen eines wichtigen<br />

Grundes mittels Gesellschafterbeschluss aus der Beteiligungsgesellschaft ausgeschlossen werden oder bei Eintritt<br />

bestimmter Fälle sogar automatisch aus der Beteiligungsgesellschaft ausscheiden. Letzteres trifft insbesondere für<br />

den Fall zu, dass in der Person des Anlegers bzw. in der Person eines Erben oder Vermächtnisnehmers Beteiligungshindernisse<br />

im Sinne des Gesellschaftsvertrags der Beteiligungsgesellschaft eintreten, etwa, aber nicht ausschließlich,<br />

eine Staatsangehörigkeit der USA. Für die auf diese Weise ausscheidenden Anleger besteht bei einer zum Zeitpunkt<br />

des Ausscheidens negativen Auseinandersetzungsbilanz das Risiko des teilweisen oder vollständigen Verlusts des<br />

eingesetzten Kapitals.<br />

Risiko bei Insolvenz des Treuhandkommanditisten<br />

Die insolvenzrechtliche Behandlung von treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen ist rechtlich soweit ersichtlich<br />

noch nicht geklärt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass im Falle der Insolvenz des Treuhandkommanditisten<br />

die Beteiligungen Gegenstand der Insolvenzmasse werden und keine bevorrechtigten Aus- oder Absonderungsmöglichkeiten<br />

zugunsten der Treugeber bestehen. Unter Umständen stehen den Treugebern in diesem<br />

Fall nur Insolvenzforderungen, die nachrangig zu befriedigen sind, zu. Ursache für die Insolvenz des Treuhand-<br />

23


kommanditisten kann unter Umständen auch das von ihm getragene Insolvenzrisiko der Treugeber sein: Wird<br />

er von einem Gläubiger der Beteiligungsgesellschaft, soweit sein handelsrechtliches Kapitalkonto unter 10 % der<br />

Beteiligungssumme sinkt, unmittelbar in Anspruch genommen, kann er aufgrund der Treuhand-, Verwaltungs- und<br />

Serviceverträge (nachfolgend auch „Treuhandvertrag“ bzw. „Treuhandverträge“) bei den einzelnen Treugebern<br />

lediglich anteilig Freistellung bzw. Aufwendungsersatz geltend machen. Erfüllen nicht alle Treugeber die sich daraus<br />

für sie ergebenden Verpflichtungen rechtzeitig, kann dies die Ursache für die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung<br />

des Treuhandkommanditisten sein. Dadurch besteht die Gefahr, dass der Anleger einen teilweisen oder<br />

vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleidet.<br />

Risiko aus eingeschränkter Fungibilität<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat eine unbestimmte Laufzeit. Die Kommanditisten und Treugeber können ihre<br />

Beteiligung an der Gesellschaft unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs (6) Monaten erstmals zum<br />

Ablauf des 31.3.2019 kündigen, nach diesem Datum mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ablauf des 31.<br />

Dezember eines jeden Jahres. Eine Übertragung des Gesellschaftsanteils setzt grundsätzlich die Zustimmung des<br />

Komplementärs voraus. Zudem kann jeder Anleger seine Beteiligung an der Gesellschaft nur zum 01.01. eines<br />

Kalenderjahres übertragen; das heißt, dass der alte Anleger mit Ablauf des 31.12. ausscheidet und der neue Anleger<br />

mit Beginn des 01.01. in die Gesellschaft eintritt. Auch ist eine Verfügung über einen Teil der Beteiligung nur dann<br />

zulässig, wenn durch die Verfügung keine unter der gesellschaftsvertraglich festgelegten Mindestbeteiligungssumme<br />

liegenden Beteiligungen entstehen und die entstehenden Beteiligungsbeträge ohne Rest durch 100 teilbar<br />

sind. Des Weiteren bestehen gesellschaftsvertragliche Beschränkungen im Hinblick auf den Personenkreis, der die<br />

Beteiligung erwerben darf. Für eine Veräußerung der Beteiligung existiert zudem kein geregelter börsenähnlicher<br />

Markt. Es ist daher nicht sichergestellt, dass die Veräußerung des Anteils überhaupt, zum gewünschten Zeitpunkt<br />

oder zu für den Anleger vertretbaren Konditionen möglich ist. Da Platzierungskosten und sonstige Anlaufkosten<br />

zunächst durch Wertzuwächse ausgeglichen werden müssen, ehe der Verkehrswert den Nominalwert der Beteiligung<br />

übersteigt, besteht für veräußerungswillige Anleger das Risiko, dass der Wert ihrer Anteile, insbesondere zu<br />

Beginn ihrer Beteiligung, unter der von ihnen geleisteten Pflichteinlage liegt. Auch ist nicht ausgeschlossen, dass<br />

veräußerungswillige Anleger für ihre Beteiligung, im Verhältnis zum ursprünglich für den Erwerb des Anteils eingesetzten<br />

Kapital, einen nur geringeren Veräußerungserlös erhalten, ihre Beteiligung überhaupt nicht veräußern<br />

können oder die Veräußerung der Beteiligung erst zu einem Zeitpunkt möglich wird, in dem die Beteiligung<br />

bereits vollständig entwertet ist. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass durch die eingeschränkte Fungibilität auch die<br />

Möglichkeit eingeschränkt ist, durch eine Veräußerung zeitnah auf negative Entwicklungen in Bezug auf die Vermögensanlage<br />

reagieren zu können, da im Gegensatz zu fungiblen Anlageformen bei Anzeichen einer drohenden<br />

Schieflage der emittierenden Gesellschaft bei der vorliegenden Vermögensanlage ein teilweiser oder vollständiger<br />

Verlust des eingesetzten Kapitals nicht immer durch eine zeitnahe Veräußerung sichergestellt werden kann.<br />

Dies kann sich auf das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligung von Anlegern auswirken. Wegen der eingeschränkten<br />

Handelbarkeit der Beteiligung können Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten<br />

Kapitals erleiden.<br />

Risiko aus der Fälligkeit des Abfindungsguthabens<br />

Das Abfindungsguthaben bei Ausscheiden eines Anlegers ist Abfindungsguthaben ist – sofern und soweit es die<br />

Liquiditätslage der Beteiligungsgesellschaft zulässt – in drei gleichen Monatsraten auszuzahlen, wodurch sich die<br />

Auszahlung der Mittel verzögert. Der ausscheidende Gesellschafter kann auch keine Sicherheit für seinen Abfindungsanspruch<br />

verlangen. Auch sind nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags der Beteiligungsgesellschaft nicht<br />

gezahlte Teile des Abfindungsguthabens auf den Zeitpunkt des Ausscheidens mit zwei Prozentpunkten über dem<br />

jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verzinsen, höchstens jedoch mit einer Verzinsung, die den Auszahlungen<br />

an die verbliebenen Kommanditisten im Verhältnis zu ihrer Kapitaleinlage entspricht, denen ein für Steuerzwecke<br />

ermittelter tatsächlicher Überschuss gegenübersteht. Es besteht daher das Risiko, dass sich die Vermögenslage der<br />

Beteiligungsgesellschaft verschlechtert und diese sich als nicht in der Lage erweisen könnte, das Abfindungsguthaben<br />

auszuzahlen und/oder die vorgenannte Verzinsung unter dem jeweiligen sonstigen Marktzinsniveau liegt.<br />

Durch die Realisierung der vorstehenden Risiken kann ein teilweiser oder vollständiger Verlust des eingesetzten<br />

Kapitals für den Anleger eintreten.<br />

Schlüsselpersonenrisiko<br />

Die Wertentwicklung bzw. das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft ist maßgeblich von der Erfahrung<br />

und Kompetenz eines kleinen Personenkreises, insbesondere der Geschäftsführung der Beteiligungsge-<br />

24


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

sellschaft sowie sonstiger Schlüsselpersonen abhängig. Es besteht das Risiko, dass diese Schlüsselpersonen ausfallen<br />

oder ihre Aufgaben nicht (vollständig oder ordnungsgemäß) erfüllen und sich dadurch das wirtschaftliche Ergebnis<br />

der Beteiligungsgesellschaft verschlechtert. Zudem besteht das Risiko, dass im Falle des Ausfalles einer Schlüsselperson<br />

ein Nachfolger nicht, nur zu schlechteren oder zu wirtschaftlich nicht vertretbaren Bedingungen gefunden<br />

werden kann. Die Realisierung vorstehender Risiken kann sich nachteilig auf das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft<br />

auswirken. Dadurch können Auszahlungen an die Anleger später erfolgen, geringer ausfallen<br />

oder ganz ausbleiben. Es besteht ferner die Gefahr, dass die Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des<br />

eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

Risiko aus Interessenkonflikten<br />

Zwischen den beteiligten Partnern dieses Beteiligungsangebotes bestehen personelle und kapitalmäßige Verflechtungen<br />

sowie Mehrfachfunktionen einzelner Beteiligter. Dadurch besteht das Risiko von Interessenkonflikten.<br />

Insbesondere unterliegen die beteiligten Partner keinen Wettbewerbsbeschränkungen. Es kann daher nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass die beteiligten Partner sowie die mit diesen Gesellschaften verbundenen Personen und Unternehmen<br />

zukünftig weitere Projekte ähnlicher Art verwalten und/oder durchführen. Dadurch besteht das Risiko,<br />

dass die beteiligten Partner aufgrund eigener oder fremder Interessen Maßnahmen vornehmen oder notwendige<br />

Handlungen unterlassen und/oder Entscheidungssituationen zum Nachteil der Beteiligungsgesellschaft und/oder<br />

der Anleger gelöst werden. Vorstehendes kann sich nachteilig auf das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft<br />

auswirken. Dadurch können sich Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder sie können<br />

ganz ausbleiben. Ferner besteht die Gefahr, dass Anleger ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren.<br />

Platzierungsrisiko<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat ihrer Renditeerwartung ein Kommanditkapital von € 3,5 Mio. zzgl. Agio zugrunde<br />

gelegt. Es besteht das Risiko, dass die Beteiligungsgesellschaft bereits bei einem geringeren Kommanditkapital<br />

als dem geplanten Kommanditkapital in Höhe von € 3,5 Mio. zzgl. Agio geschlossen wird. In diesem<br />

Fall könnten im Vergleich zum geplanten Kommanditkapital weniger Vermögensgegenstände erworben bzw. die<br />

geplante Geschäftsstrategie in geringerem Umfang verfolgt werden. Hierdurch würde sich auch grundsätzlich eine<br />

geringere Diversifikation des Gesamtportfolios ergeben. Je geringer der Umfang der Platzierung ist, desto höher<br />

ist außerdem für den Anleger der Anteil seiner Kapitaleinlage an den sogenannten „Weichkosten“ (die Kosten, die<br />

nicht für die Anschaffung der Anlageobjekte bzw. Umsetzung der geplanten Geschäftsstrategie verwendet werden),<br />

und es sinkt dementsprechend der Anteil an getätigten Investitionen der Beteiligungsgesellschaft. Hierdurch sinkt<br />

die Investitionsquote und der erwartete Gewinn, da zum einen anfängliche Kosten der Beteiligungsgesellschaft<br />

pauschaliert sind und zum anderen laufende Kosten anfallen sowie gleichzeitig der Anteil an Investitionen in<br />

Vermögenswerte entsprechend niedriger ausfallen würde. Es besteht daher das Risiko, dass sich infolgedessen das<br />

wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft mindert, was für den Anleger zu geringeren oder ganz ausbleibenden<br />

Auszahlungen sowie zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen kann.<br />

Risiko hinsichtlich der Laufzeit<br />

Die tatsächliche Laufzeit der Beteiligungsgesellschaft kann durch eine Entscheidung der Gesellschafter gegenüber<br />

der prospektierten Laufzeit verkürzt werden. Hierdurch würden die tatsächlichen Ergebnisse von den prognostizierten<br />

Ergebnissen abweichen. In diesen Fällen können sich nicht nur Auszahlungen an die Anleger verringern,<br />

verzögern oder ganz ausfallen, es kann vielmehr der gesamte Bestand der Vermögensanlage gefährdet werden mit<br />

der Folge, dass Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

Rückabwicklungsrisiko<br />

Es besteht das Risiko, dass weder ausreichend Kommanditkapital eingeworben, noch zusätzliches Fremdkapital<br />

aufgenommen werden kann, sodass die Beteiligungsgesellschaft damit ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann<br />

und rückabgewickelt werden muss. Zudem kann eine Rückabwicklung durch das Nichtzustandekommen des zur<br />

Realisierung des Geschäftsmodells der Beteiligungsgesellschaft erforderlichen Grundstückserwerbs ausgelöst werden,<br />

da der zugrundeliegende Kaufvertrag aufschiebend bedingt geschlossen wurde bzw. darüber hinaus das Risiko<br />

besteht, dass dieser aus sonstigen Gründen nicht umgesetzt werden kann. Aufschiebende Bedingung ist insoweit,<br />

dass der zugehörige gegenwärtige Bebauungsplan geändert wird, da dieser in seiner unveränderten Fassung nicht<br />

die Möglichkeit bietet, das Konzept der Beteiligungsgesellschaft umzusetzen.<br />

Für diesen Fall erhalten Anleger ihr eingesetztes Kapital abzüglich der anteiligen Kosten für Konzeption (anfäng-<br />

25


liche Kosten für Beratung, Gutachten sowie die Strukturierung des Beteiligungsangebotes der Beteiligungsgesellschaft)<br />

und Vertrieb des Beteiligungsangebotes zurück. Weitergehende Ansprüche der Anleger bestehen nicht. Es<br />

besteht dadurch das Risiko, dass die Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals<br />

erleiden.<br />

Mittelverwendungsrisiko<br />

Das von Anlegern gezeichnete Kommanditkapital stellt zunächst das Vermögen der Beteiligungsgesellschaft dar.<br />

Es wird verwendet für die Durchführung der operativen Tätigkeit der Beteiligungsgesellschaft bzw. deren Investitionen,<br />

aber auch zur Begleichung der Emissions-, Dienstleistungs- und anfallenden Verwaltungskosten und der<br />

platzierungsabhängigen Kosten für die Kapitalbeschaffung. Das gezeichnete Kommanditkapital wird daher nicht<br />

in seiner Gesamtheit in die Errichtung von Pflege-, Senioren- und Wohnapartments einschließlich Service- und<br />

Nebengebäude investiert. Es dient auch der Finanzierung der einmaligen und laufenden Kosten der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Sollten nicht im geplanten Umfang Anlegerbeitritte erfolgen, ist das Risiko für den einzelnen Anleger<br />

besonders hoch, denn im Falle einer Rückabwicklung würden die Einlagen unverhältnismäßig hoch oder ganz<br />

mit den angefallenen Emissions- und Verwaltungskosten sowie Eigenkapitalbeschaffungskosten belastet. Durch die<br />

vertragswidrige Verwendung von Gesellschaftsmitteln kann ein Verlust von Gesellschaftskapital eintreten. Dadurch<br />

kann sich das Ergebnis der Anleger verschlechtern. In diesen Fällen können sich nicht nur Auszahlungen an die<br />

Anleger verringern, verzögern oder ganz ausfallen, es kann vielmehr der gesamte Bestand der Vermögensanlage<br />

gefährdet werden mit der Folge, dass Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals<br />

erleiden.<br />

Kosten im Zusammenhang mit der Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />

Unter bestimmten Umständen hat der Anleger über den Erwerbspreis der Beteiligung hinaus weitere Kosten und<br />

Aufwendungen zu erstatten oder selbst zu tragen, deren Höhe nicht im Vorhinein feststeht. Dazu gehören Gebühren<br />

und Registerkosten im Zusammenhang mit der Beendigung des Treuhandvertrages und einer Eintragung<br />

als Direktkommanditist, Kosten im Zuge eines Erbfalls oder Nachmeldungen von Sonderwerbungskosten, vom<br />

Anleger selbst veranlassten Kosten (z. B. Steuer- und Rechtsberatungskosten), Ausgleich von steuerlichen Nachteilen,<br />

die der Beteiligungsgesellschaft oder der Treuhänderin durch Übertragung entstehen oder Kosten für die<br />

Teilnahme an Gesellschafterversammlungen. Auch können Kosten im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens aus der<br />

Beteiligungsgesellschaft, der Veräußerung des Anteils auf dem Zweitmarkt oder im Falle der berechtigten Einsicht<br />

in die Bücher und Papiere der Beteiligungsgesellschaft entstehen, wenn sich Anleger hierbei durch Dritte vertreten<br />

lassen.In diesen Fällen können sich nicht nur Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder ganz ausfallen,<br />

es kann vielmehr der gesamte Bestand der Vermögensanlage gefährdet werden mit der Folge, dass Anleger<br />

einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden. Auch kann die Realisierung der vorgenannten<br />

Risiken das übrige Vermögen der Anleger gefährden und bis zur Privatinsolvenz führen.<br />

Liquidationsrisiko<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit gegründet. Mit einem von der Gesellschafterversammlung<br />

gefassten Liquidationsbeschluss tritt die Beteiligungsgesellschaft in die Liquidationsphase ein. Dabei hat die<br />

Komplementärin als Liquidator das Vermögen der Beteiligungsgesellschaft, insbesondere durch Verkauf der Vermögensgegenstände,<br />

bestmöglich zu verwerten, Forderungen der Beteiligungsgesellschaft einzuziehen und den Liquidationserlös<br />

vorbehaltlich vorrangig zu zahlender Vergütungen und Kosten an die Anleger zu verteilen. Für die<br />

Dauer der Liquidation besteht keine festgelegte Frist; ebenso ist das erzielbare Ergebnis nicht vorauszusagen. Das<br />

wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft kann dadurch vom geplanten Ergebnis negativ abweichen,<br />

sodass sich Auszahlungen an die Anleger verzögern, verringern oder ganz ausbleiben können.<br />

Risiko bei Kündigung des Treuhandvertrages<br />

Kündigt die Treuhänderin den Treuhandvertrag ordentlich, besteht für mittelbar beigetretene Treugeber das Risiko,<br />

dass sie während der Laufzeit der Beteiligungsgesellschaft ihre Kapitaleinlage als selbst im Handelsregister eingetragener<br />

Kommanditist übernehmen und für die Restlaufzeit halten müssen, soweit keine neue Treuhänderin, die<br />

die Beteiligung übernimmt, gefunden wird. Die hiermit verbundenen zusätzlichen Notar- und Gerichtskosten für<br />

die notwendige notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht und Handelsregistereintragung sind in diesem Fall<br />

vom Anleger zu tragen. Zusätzlich ist die Diskretion hinsichtlich der Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />

aufgrund der Publizität des Handelsregisters dann nicht mehr gewahrt. In diesen Fällen können sich nicht nur<br />

Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder ganz ausfallen, es kann vielmehr der gesamte Bestand<br />

26


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

der Vermögensanlage gefährdet werden mit der Folge, dass Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des<br />

eingesetzten Kapitals erleiden. Auch kann die Realisierung der vorgenannten Risiken das übrige Vermögen der<br />

Anleger gefährden und bis zur Privatinsolvenz führen.<br />

Risiken durch nicht abgeschlossene Projektentwicklung und –realisierung<br />

Anlageobjekt der Beteiligungsgesellschaft ist die Projektentwicklung und -realisierung eines Mehrgenerationen-<br />

Wohnquartiers bestehend aus barrierefreien Pflege-, Senioren- und Wohnapartments einschließlich Service- und<br />

Nebengebäuden, Infrastruktureinrichtungen sowie Freizeit- und Grünanlagen in der Samtgemeinde Fredenbeck.<br />

Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes ist die Projektentwicklung und –realisierung noch nicht<br />

endgültig durchgeführt worden. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Verkaufsprospekts hat die Beteiligungsgesellschaft<br />

noch keine konkreten Bebauungspläne entwickelt, Vertragspartner angeworben oder Baumaßnahmen<br />

durchgeführt. Bisher wurde lediglich ein aufschiebend bedingter Kaufvertrag über das Grundstück in Fredenbeck<br />

abgeschlossen sowie ein Bebauungsplan zur Abstimmung entworfen. Dementsprechend steht noch nicht fest, wie<br />

das Kapital der Höhe und dem Vorhaben nach verteilt wird und wann genau die einzelnen Investitionen erfolgen<br />

sollen.<br />

Es besteht das Risiko, dass die übrigen für die Projektentwicklung und -realisierung erforderlichen Mittel und<br />

Leistungen nicht oder nicht zu wirtschaftlich sinnvollen Konditionen am Markt erhältlich sind. Dies kann im Besonderen<br />

bei einer plötzlichen Verschärfung der Schulden- und Bankenkrisen der Fall sein, da die Rohstoffe, die für<br />

die Umsetzung der Geschäftsstrategie der Beteiligungsgesellschaft erforderlich sind, begrenzt sind. Darüber hinaus<br />

ist es möglich, dass sich erst mit Beginn der Detailplanung, des Vertragsabschlusses bzw. des Beginns der Bautätigkeit<br />

herausstellt, dass die Projektentwicklung nicht wie geplant durchgeführt werden kann. In diesen Fällen könnte<br />

das tatsächliche Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft schlechter ausfallen als erwartet bzw. es könnte die geplante<br />

Anlagestrategie überhaupt nicht umgesetzt werden. Auch besteht das Risiko, dass in derartigen Fällen das von den<br />

Anlegern eingeworbene Kapital für einen längeren unbestimmten Zeitraum in Bankguthaben angelegt werden<br />

würde, obwohl laufende Kosten der Beteiligungsgesellschaft dennoch zu bedienen wären. Zudem könnte eine<br />

dauerhafte Verhinderung der Umsetzbarkeit der Geschäftsstrategie der Beteiligungsgesellschaft zu deren Rückabwicklung<br />

führen. In diesen Fällen können sich nicht nur Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder<br />

ganz ausfallen, es kann vielmehr der gesamte Bestand der Vermögensanlage gefährdet werden mit der Folge, dass<br />

Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

d) Mit den Investitionen bzw. der operativen Geschäftstätigkeit der Beteiligungsgesellschaft verbundene<br />

Risiken<br />

Risiko aus der Entwicklung der relevanten Märkte; Vermarktungsrisiko<br />

Die Prognosen für die Entwicklung des Marktes in Bezug auf Immobilien basieren auf den Erfahrungen der<br />

Vergangenheit. Die Höhe der erzielbaren Erträge hängt maßgeblich von den auf dem nationalen Markt und dem<br />

Weltmarkt erzielbaren Preisen für Immobilien ab. Aufgrund einer Vielzahl von Faktoren unterliegen die jeweils<br />

erzielbaren Preise unvorhersehbaren Schwankungen. Solche Schwankungen können während der Gesamtlaufzeit<br />

durch die Beteiligungsgesellschaft weder verhindert noch vorhergesehen werden, sodass die tatsächlich zu erzielenden<br />

geschäftlichen Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaft unterhalb der kalkulierten Ergebnisse liegen können.<br />

Die von der Beteiligungsgesellschaft errichteten Immobilienobjekte sollen unmittelbar nach Fertigstellung veräußert<br />

werden. Konjunkturelle, wirtschaftliche oder strukturelle Veränderungen können dazu führen, dass die errichteten<br />

Immobilien länger im Bestand gehalten werden müssen. Zudem würde ein allgemeiner Wertverlust von Immobilien<br />

auch den Beleihungswert mindern, was eine verzögerte Auszahlung der Abfindungsansprüche zur Folge<br />

und damit auch den teilweisen Wertverlust des Abfindungsanspruches für den Anleger hätte. Der Veräußerungserlös<br />

aus den Vermögensgegenständen der Beteiligungsgesellschaft ist nicht durch vertragliche Vereinbarungen gesichert.<br />

Es besteht das Risiko, dass Vermögensgegenstände nicht, nicht zum angestrebten Zeitpunkt oder nur zu einem<br />

geringen Verkaufspreis veräußert werden können. Beim Verkauf von Immobilien kann sich ein Forderungsausfall,<br />

bezogen auf den Kaufpreis, insbesondere wegen mangelnder Bonität der Käufer, ergeben. Sollten die Banken zu<br />

einer restriktiveren Kreditvergabe-Praxis übergehen, kann es für Kaufinteressenten schwierig sein, eine Finanzierung<br />

für den Immobilienerwerb zu erhalten, was sich negativ auf die Nachfrage und die durch den Verkauf der<br />

Immobilien erzielbaren Erlöse auswirken kann. Der Verkauf einer Immobilie kann auch zu einem ungünstigen<br />

Zeitpunkt notwendig werden, sodass die Immobilie unter dem Wert der Baukosten verkauft werden muss. Des<br />

27


Weiteren besteht das Risiko, dass beauftragte Immobilienmakler nicht das gewünschte Ergebnis in der vorgesehenen<br />

Zeit herbeiführen können. Es ist nicht auszuschließen, dass der Käufer einer Immobilie nach Unterzeichnung<br />

des notariellen Kaufvertrages seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen<br />

kann oder will. Auch können potentielle Nachfragegruppen nach gewerblich oder wohnwirtschaftlich genutzten<br />

Immobilien aufgrund von steuerlichen Änderungen, geringeren Mittelzuflüssen, gesetzlichen Anlagerestriktionen<br />

etc. als Käufer ausfallen. Daher können sich niedrigere Verkaufspreise als kalkuliert ergeben. Auch kann eine Veräußerung<br />

von Immobilien gänzlich unmöglich sein. Gerade da der Verkaufserlös die Haupteinnahmequelle der Beteiligungsgesellschaft<br />

darstellt, wiegen Schwierigkeiten bei der Vermarktung der Immobilie besonders schwer. Dies<br />

kann sich auf das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft negativ auswirken und dazu führen, dass der<br />

Anleger verringerte, spätere oder überhaupt keine Auszahlungen erhält oder einen teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust seines eingesetzten Kapitals erleidet.<br />

Allgemeine Risiken bei Immobilienprojektentwicklungen<br />

Projektentwicklungen im Immobilienbereich sind insbesondere von in der Zukunft liegenden Faktoren abhängig.<br />

Entscheidende Einflussgrößen wie die Gestehungskosten für Ankauf, Umbau, Modernisierung, Neubau, der Verkaufszeitpunkt<br />

und der Veräußerungspreis lassen sich nicht absolut vorhersehbar bestimmen. Es ist daher möglich,<br />

dass die von der Beteiligungsgesellschaft geplante Errichtung von Pflege-, Senioren- und Wohnapartments einschließlich<br />

Service- und Nebengebäude aus rechtlichen, tatsächlichen oder technischen Gründen nicht planmäßig<br />

realisiert werden kann, so dass es zu einer Verlängerung der Errichtungszeit und/ oder zu erhöhten Baufertigstellungskosten<br />

kommen kann. Es besteht das Risiko, dass externe Akteure ihren Verpflichtungen aus den Verträgen<br />

(vorsätzlich oder fahrlässig) nicht nachkommen oder wegen Verschlechterung ihrer Bonität oder der Kumulation<br />

von Verpflichtungen gegenüber einer Vielzahl von Vertragspartnern zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung oder<br />

einer Leistung von Schadenersatz nicht mehr in der Lage sind oder die Verträge ordentlich oder außerordentlich<br />

kündigen. Insoweit können sich etwaige Schadenersatzansprüche gegen externe Akteure als wirtschaftlich nicht<br />

durchsetzbar erweisen und/oder die Notwendigkeit entstehen, zeit- und kostenträchtige gerichtliche Auseinandersetzungen<br />

zu führen, was zu Kosten im Zusammenhang mit einer Vertragsdurchsetzung oder einer Auswechslung<br />

von externen Akteuren führen kann. Auch besteht das Risiko, dass die vertraglich geschuldeten, aber nicht erbrachten<br />

Leistungen gar nicht anderweitig am Markt oder nur zu schlechteren Konditionen beschafft werden können.<br />

Zudem ist zu berücksichtigen, dass bei noch zu begründenden Vertragsbeziehungen zu externen Akteuren das<br />

Risiko besteht, dass diese Verträge nicht oder nicht zu den zum Datum der Prospektaufstellung unterstellten Konditionen<br />

zustande kommen. In diesen Fällen könnte das tatsächliche Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft schlechter<br />

ausfallen als erwartet bzw. es könnte die geplante Anlagestrategie überhaupt nicht umgesetzt werden. Dadurch<br />

können sich nicht nur Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder ganz ausfallen, es kann vielmehr<br />

der gesamte Bestand der Vermögensanlage gefährdet werden mit der Folge, dass Anleger einen teilweisen oder<br />

vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

Überdies kann sich in der Umsetzungsphase herausstellen, dass die Bauausführung Qualitätsmangel aufweist. Weiterhin<br />

besteht das Risiko, dass die Termine und der Zeitrahmen des jeweiligen Projekts durch Überschreitung der<br />

Planungs- und/ oder der Bauphase und/oder durch eine Verlängerung der Projektvermarktungszeit überschritten<br />

werden. Die Beseitigung solcher Hemmnisse kann sich auf die Wirtschaftlichkeit des jeweiligen Projekts nachteilig<br />

auswirken ebenso wie deren Nichtbeseitigung auf den kalkulierten Veräußerungspreis. Ferner kann sich aufgrund<br />

allgemeiner und/oder lokal beschränkter Markt-, Standort- oder Objektänderungen die Situation ergeben, dass das<br />

Nachfrageinteresse nach Art sowie Ankauf der fertiggestellten Immobilie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt<br />

gegeben ist. Hieraus resultiert unter Umständen eine Nichtveräußerbarkeit der Immobilie oder eine zeitlich verzögerte<br />

Veräußerung zu einem verringerten Verkaufspreis. Soweit die Beteiligungsgesellschaft nicht über die Mittel<br />

verfügt, die regelmäßig damit verbundene Kostensteigerung aufzufangen oder durch Kompensation der Gewinne<br />

zu reduzieren, kann dies zur Veräußerung der unvollendeten Immobilie mit erheblichen Preisabschlägen oder zur<br />

Liquidation beziehungsweise Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft führen. In diesen Fällen können sich nicht nur<br />

Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder ganz ausfallen, es kann vielmehr der gesamte Bestand<br />

der Vermögensanlage gefährdet werden mit der Folge, dass Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des<br />

eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

Planungsrisiken<br />

Zum Datum der Prospektaufstellung stehen die Vermögensgegenstände der Beteiligungsgesellschaft noch nicht<br />

endgültig fest, d.h. es die konkreten Vermögensgegenstände, in die die Beteiligungsgesellschaft investieren wird,<br />

28


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

wurden noch nicht bestimmt. Zum Datum der Prospektaufstellung hat die Beteiligungsgesellschaft noch keine<br />

konkreten Bebauungspläne entwickelt, Vertragspartner angeworben oder Baumaßnahmen durchgeführt. Die noch<br />

erforderlichen planerischen Maßnahmen (z.B. im Bereich der Bauantragsstellung, Bauplanung, Bauausführung<br />

sowie generell bei allen vorbereitenden Maßnahmen für die Errichtung des Geschäftsbetriebes) können sich durch<br />

zeitliche Verzögerungen ebenso wie durch sachliche Planvarianzen zu negativen Entwicklungen für die Beteiligungsgesellschaft<br />

führen. Gleiches gilt für unvorhergesehene Entwicklungen wie z.B. ein Anstieg der Baupreise,<br />

nicht vorhersehbare Bodenbeschaffenheiten oder z.B. Personalausfälle. Neue, unvorhersehbare Erkenntnisse oder<br />

Entwicklungen können auch zu Änderungen der Art der investiven Maßnahmen führen, die ihrerseits wiederum<br />

eine direkte Rückwirkung auf die Ertragsfähigkeit der Beteiligungsgesellschaft haben können. In diesen Fällen<br />

können sich nicht nur Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder ganz ausfallen, es kann vielmehr<br />

der gesamte Bestand der Vermögensanlage gefährdet werden mit der Folge, dass Anleger einen teilweisen oder<br />

vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

Standort und Lage der Immobilie<br />

Der Wert einer Immobilie wird unter anderem bestimmt durch deren Standort und Lage. Wertbeeinflussende Veränderungen<br />

nach Erwerb einer Immobilie können sich daraus ergeben, dass sich die Erwartungen an eine geplante<br />

Infrastruktur nicht erfüllen (z.B. geplante Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr oder an das Straßenverkehrsnetz,<br />

z.B. direkte Autobahnanbindungen, werden später oder gar nicht realisiert) oder Konkurrenzstandorte<br />

bzw. Konkurrenzlagen sich innerhalb der Haltedauer der Immobilie durch die Beteiligungsgesellschaft besser<br />

positionieren können. In diesen Fällen können sich nicht nur Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern<br />

oder ganz ausfallen, es kann vielmehr der gesamte Bestand der Vermögensanlage gefährdet werden mit der Folge,<br />

dass Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

Erwerbsrisiken; Vertragsrisiken<br />

Die Realisierung des Projektes am geplanten Standort setzt die Rechtswirksamkeit des notariellen Kaufvertrages<br />

mit dem derzeitigen Grundstückseigentümer voraus. Der Kaufvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung,<br />

dass der gegenwärtig rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 35 „Mehrgenerationenwohnpark“ der Gemeinde Fredenbeck,<br />

welcher nicht die Möglichkeit bietet das Konzept der Beteiligungsgesellschaft (=Käuferin) auf dem Grundstück<br />

zu errichten, umzusetzen, nach den bereits in Gang gesetzten Verhandlungen zwischen der Beteiligungsgesellschaft<br />

und der Gemeinde sowie dem Landkreis, entsprechend geändert wird. Auch ist zu berücksichtigen, dass,<br />

sofern die aufschiebende Bedingung nicht bis zum 31.12.2016 eingetreten sein sollte, jede Partei schriftlich den<br />

Rücktritt vom Vertrag, auch in Bezug auf zukünftig übernommene Verpflichtungen, erklären kann. Hierdurch<br />

besteht das Risiko, dass das geplante Geschäftsmodell der Beteiligungsgesellschaft nur in Teilen, verzögert oder<br />

überhaupt nicht umgesetzt werden kann. In diesen Fällen können sich nicht nur Auszahlungen an die Anleger<br />

verringern, verzögern oder ganz ausfallen, es kann vielmehr der gesamte Bestand der Vermögensanlage gefährdet<br />

werden mit der Folge, dass Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Grundstücksfläche bisher nicht vermessen wurde. Sollte sich aufgrund der<br />

noch zu erfolgenden Vermessung ein Mehrmaß gegenüber dem angenommenen Flächenmaß ergeben, so ist das<br />

Mehrmaß unter Zugrundelegung eines Einheitspreises von 70,00 Euro je Quadratmeter von der Beteiligungsgesellschaft<br />

dem Verkäufer gegenüber auszugleichen. Es besteht das Risiko, dass die Beteiligungsgesellschaft hierdurch<br />

Zahlungsverpflichtungen ausgesetzt wird. In diesem Fall können sich nicht nur Auszahlungen an die Anleger<br />

verringern, verzögern oder ganz ausfallen, es kann vielmehr der gesamte Bestand der Vermögensanlage gefährdet<br />

werden mit der Folge, dass Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

Weiter ist zu beachten, dass der Kaufpreis einen Monat nach Eintritt der vorgenannten aufschiebenden Bedingung<br />

zur Zahlung fällig wird, wobei die Fälligkeit jedoch zusätzlich von der Eintragung der bewilligten Auflassungsvormerkung<br />

zugunsten der Beteiligungsgesellschaft in das Grundbuch, einer Vorkaufsverzichtserklärung bzw. Negativbescheinigung<br />

betreffend das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinde, der Vorlage einer Abschreibungsunterlage,<br />

dem Eintritt der aufschiebenden Bedingung sowie der Nichtausübung des Rücktrittsrechts abhängig ist. Sollte die<br />

Fälligkeit des Kaufpreises nicht bis spätestens zum 31. Dezember 2016 eingetreten sein, haben beide Parteien das<br />

Recht, von dem Kaufvertrag zurückzutreten. Durch die Ausübung des Rücktrittsrechts besteht das Risiko, dass<br />

das geplante Geschäftsmodell der Beteiligungsgesellschaft nur in Teilen, verzögert oder überhaupt nicht umgesetzt<br />

werden kann. In diesen Fällen können sich nicht nur Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder ganz<br />

ausfallen, es kann vielmehr der gesamte Bestand der Vermögensanlage gefährdet werden mit der Folge, dass Anleger<br />

29


einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

Zudem ist die Kaufpreisforderung ab dem 01.01.2016 mit 4,25 % p.a. zu verzinsen, wobei die Zahlung der Zinsen<br />

jeweils zum dritten Werktag eines Quartals erfolgt. Insoweit besteht das Risiko, dass die Beteiligungsgesellschaft<br />

finanziellen Belastungen ausgesetzt wird. In diesem Fall können sich nicht nur Auszahlungen an die Anleger verringern,<br />

verzögern oder ganz ausfallen, es kann vielmehr der gesamte Bestand der Vermögensanlage gefährdet<br />

werden mit der Folge, dass Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

Auch enthält der Kaufvertrag eine Vertragsstrafenregelung. Hiernach ist unabhängig von der Vereinbarung der<br />

aufschiebenden Bedingung hinsichtlich des Kaufes des Vertragsgegenstandes und unabhängig von der Ausübung<br />

des vertraglich eingeräumten Rücktrittrechtes, die Beteiligungsgesellschaft zur Zahlung eines Betrages in Höhe<br />

von € 150.000,00 verpflichtet, für den Fall, dass der Vertrag nicht durchgeführt wird und die Nichtdurchführung<br />

in die Risikosphäre der Beteiligungsgesellschaft fällt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Beteiligungsgesellschaft<br />

den Kaufpreis nicht aufbringen kann, sich das mögliche Bauvorhaben nicht realisieren lässt, die Beteiligungsgesellschaft<br />

an der Herbeiführung der Änderung des Bebauungsplans nicht mitwirkt oder die Änderung<br />

des Bebauungsplans aus anderen Gründen versagt wird. Dabei wird die Zahlung der Vertragsstrafe in dem Zeitpunkt<br />

fällig, in welchem die Nichtdurchführbarkeit, wie zuvor beschrieben, eintritt. In diesem Zusammenhang<br />

hat Herr Dr. Wolfgang Röhr die persönliche und selbstschuldnerische Bürgschaft zur Erbringung des Betrages<br />

von € 150.000,00, unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage übernommen, wobei diese Bürgschaft in dem<br />

Zeitpunkt, in welchem der Kaufpreis mindestens in der Höhe der Vertragsstrafe an den Verkäufer gezahlt wurde,<br />

entfällt. Durch diese Regelungen besteht das Risiko, dass die Beteiligungsgesellschaft finanziellen Belastungen ausgesetzt<br />

wird. In diesen Fällen können sich nicht nur Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder ganz<br />

ausfallen, es kann vielmehr der gesamte Bestand der Vermögensanlage gefährdet werden mit der Folge, dass Anleger<br />

einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

Neben den vorgenannten Regelungen sieht der Kaufvertrag auch eine Einschränkung der Gewährleistung bzw.<br />

Haftung vor. Hiernach wird der Kaufgegenstand grundsätzlich verkauft wie er steht und liegt; insbesondere haftet<br />

der Verkäufer nicht für die Verwertbarkeit des Kaufgegenstandes für die Zwecke der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Ansprüche und Rechte die Beteiligungsgesellschaft wegen Sach- und Rechtsmängeln des Kaufgegenstandes sind<br />

ausgeschlossen, soweit im Vertrag nicht ausdrücklich eine bestimmte Beschaffenheit des Kaufgegenstandes vereinbart<br />

oder eine Garantie oder (Wissens-) Erklärung abgegeben wird. Insoweit wird im Vertrag angeführt, dass<br />

den Vertragsparteien bekannt ist, dass der Verkäufer mit der Gemeinde Fredenbeck, der Samtgemeinde Fredenbeck<br />

sowie der Abwasser-Entsorgung Samtgemeinde Fredenbeck GmbH einen städtebaulichen Vertrag über die<br />

Erschließung des Grundstücks sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 35 „Mehrgenerationenwohnpark“<br />

geschlossen hat. Zur Sicherstellung der Erschließungsleistungen hat der Verkäufer der Gemeinde Fredenbeck eine<br />

Bürgschaft zur Verfügung gestellt, welche gegenwärtig mit € 505.650,00 valutiert. Der Verkäufer versichert, dass<br />

die Erschließungsarbeiten zum Großteil fertiggestellt sind. Der Verkäufer verpflichtet sich auch gegenüber der<br />

Beteiligungsgesellschaft, zur endgültigen und vollständigen Herstellung der Erschließungsmaßnahmen, wobei der<br />

Verkäufer versichert, dass Restbauarbeiten lediglich noch in einem solchen Umfang zu erbringen sind, die durch<br />

die Bürgschaftsbeträge gegenüber der Gemeinde Fredenbeck wertmäßig abgesichert sind. Insoweit besteht das<br />

Risiko, dass aufgrund der Einschränkung der Gewährleistung bzw. Haftung Ansprüche der Beteiligungsgesellschaft<br />

nur verzögert, nur teilweise oder überhaupt nicht durchgesetzt werden können. In diesen Fällen können sich nicht<br />

nur Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder ganz ausfallen, es kann vielmehr der gesamte Bestand<br />

der Vermögensanlage gefährdet werden mit der Folge, dass Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des<br />

eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

Zudem hat sich wegen und in Höhe des Gesamtkaufpreises zuzüglich Verzugszinsen die Beteiligungsgesellschaft<br />

als Käuferin gegenüber dem Verkäufer vom Tage der Kaufpreisfälligkeit an der sofortigen Zwangsvollstreckung<br />

aus dem Kaufvertrag in ihr gesamtes Vermögen unterworfen. Insoweit besteht das Risiko, dass die Beteiligungsgesellschaft<br />

durch (möglicherweise unberechtigte) Vollstreckungsmaßnahmen des Verkäufers belastet wird. In diesen<br />

Fällen können sich nicht nur Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder ganz ausfallen, es kann<br />

vielmehr der gesamte Bestand der Vermögensanlage gefährdet werden mit der Folge, dass Anleger einen teilweisen<br />

oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

Außerdem setzt die Leistungserbringung im Pflege-, Betreuungs- und Servicebereich langfristige vertragliche Bin-<br />

30


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

dung entsprechender Betreiber voraus. Der Betrieb im Pflege- und Betreuungsbereich seinerseits setzt den Abschluss<br />

konkreter Verträge mit den Verbänden der Kranken- und Pflegekassen des Landes Niedersachsen voraus.<br />

Der Vertragsabschluss erfolgt jedoch frühestens 3 Monate, bevor der Träger seinen Betrieb aufnimmt. Ein Nichtzustandekommen<br />

könnte wesentliche Einbußen auch bei der Immobilienvermarktung zur Folge haben. In diesen<br />

Fällen können sich nicht nur Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder ganz ausfallen, es kann<br />

vielmehr der gesamte Bestand der Vermögensanlage gefährdet werden mit der Folge, dass Anleger einen teilweisen<br />

oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

Auch wird die Beteiligungsgesellschaft im Rahmen ihres beabsichtigten operativen Geschäfts eine Vielzahl von<br />

(Bau-)Produkten bei Dritten erwerben. Es besteht insoweit das Risiko, dass die Beteiligungsgesellschaft (z.B. aufgrund<br />

fehlerhaften Vorerwerbs durch den jeweiligen Verkäufer ) kein Eigentum an den jeweiligen Gegenständen<br />

erwirbt und diese herausgeben bzw. Schadensersatz leisten muss. In diesen Fällen können sich nicht nur Auszahlungen<br />

an die Anleger verringern, verzögern oder ganz ausfallen, es kann vielmehr der gesamte Bestand der<br />

Vermögensanlage gefährdet werden mit der Folge, dass Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des<br />

eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

Ankaufsprüfung (Due Diligence) des Grundstücks<br />

Bei der bereits durchgeführten Prüfung der Grundbücher auf Lasten und Beschränkungen des Grundstücks besteht<br />

das Risiko, dass kaufpreisrelevante Lasten und Beschränkungen nicht erkannt oder bei der Kaufpreisfindung<br />

nicht angemessen berücksichtigt wurden. Dies kann einen erheblichen Einfluss auf die Werthaltigkeit der Vermögensanlage<br />

haben. In diesen Fällen können sich nicht nur Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder<br />

ganz ausfallen, es kann vielmehr der gesamte Bestand der Vermögensanlage gefährdet werden mit der Folge, dass<br />

Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

Fertigstellung-, Bau- und Baukostenrisiko<br />

Die Immobilienobjekte sind zum Datum der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes bzw. des Abschlusses von<br />

Grundstückskaufverträgen noch nicht fertig gestellt. Es besteht das Risiko, dass Baumaßnahmen aus rechtlichen,<br />

tatsächlichen oder technischen Gründen nicht oder nicht prognosegemäß fertig gestellt werden können. Darüber<br />

hinaus besteht das Risiko, dass die Immobilien nicht gemäß den mietvertraglichen Vorgaben errichtet werden. In<br />

diesen Fällen besteht das Risiko, dass Mieter von Mietverträgen zurücktreten und die Gesellschaft neue Mieter<br />

finden muss. Die Ermittlung der endgültigen Mietflächen erfolgt nach Fertigstellung der Immobilien. Es kann<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass die nach Baufertigstellung bestimmten Flächen von den ursprünglich geplanten<br />

Flächen abweichen. In diesen Fällen können sich nicht nur Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern<br />

oder ganz ausfallen, es kann vielmehr der gesamte Bestand der Vermögensanlage gefährdet werden mit der Folge,<br />

dass Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

Baumängel- und Altlastenrisiko<br />

Es besteht allgemein das Risiko, dass mögliche Mängel der Immobilie, von Bauprodukten und/oder zugehörigen<br />

Dienstleistungen/Werkleistungen bzw. Baumängel erst nach Ablauf von Garantiezeiten, Verjährungs- und/oder<br />

Ausschlussfristen zur Geltendmachung von Mängelgewährleistungsrechten oder vergleichbaren Ausgleichsansprüchen<br />

erkannt werden. In diesen Fällen könnte die Beteiligungsgesellschaft keinen Rückgriff auf Dritte nehmen<br />

und müsste somit für die Mängelbeseitigung und/oder sonstige mit Baumängeln verbundene negative Folgen<br />

selbst aufkommen. In diesen Fällen können sich nicht nur Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder<br />

ganz ausfallen, es kann vielmehr der gesamte Bestand der Vermögensanlage gefährdet werden mit der Folge, dass<br />

Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

Risiken aus öffentlich-rechtlichen Bestimmungen<br />

Die geplanten Immobilieninvestitionen unterliegen zudem besonderen Bestimmungen des Bauplanungs- und des<br />

Bauordnungsrechts. Die Genehmigung der beantragten Bebauungsplanänderung kann sich zeitlich verzögern oder<br />

auch ganz scheitern. Hierdurch würden sich Verluste durch die zeitlichen Verzögerungen sowie auch der Reduzierung<br />

des Bauprogramms auf die Machbarkeiten des gegebenen Bebauungsplans ergeben. Darüber hinaus<br />

bestehen besondere öffentlich-rechtliche Bestimmungen für die Errichtung und den Betrieb der Immobilien.<br />

Daraus können sich zusätzliche wirtschaftliche Belastungen für die Beteiligungsgesellschaft ergeben. Allgemein<br />

besteht das Risiko, dass infolge öffentlich-rechtlicher Bestimmungen oder verwaltungsrechtlicher Auflagen bzw.<br />

Verfügungen zusätzliche Belastungen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Immobilie eintreten, die<br />

31


ei Prospektaufstellung nicht erwartet wurden. Rechtliche Risiken ergeben sich für die Gesellschaft vor allem aus<br />

möglichen Veränderungen im Bereich der Pflege, des Baurechtes sowie der Fiskalpolitik. Ein Leistungsabbau im<br />

Pflegebereich könnte die Vermarktungschancen für die Pflegeimmobilien wesentlich beeinträchtigen. In diesen<br />

Fällen können sich nicht nur Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder ganz ausfallen, es kann<br />

vielmehr der gesamte Bestand der Vermögensanlage gefährdet werden mit der Folge, dass Anleger einen teilweisen<br />

oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

Regulierungsrisiko; Risiken aus erforderlichen Genehmigungen<br />

Es besteht das Risiko, dass die beabsichtigte Geschäftstätigkeit der Beteiligungsgesellschaft künftig Regulierungen<br />

unterworfen wird (z.B. Genehmigungen staatlicher Stellen), die sich negativ auf die Ausübung des operativen Geschäfts<br />

der Beteiligungsgesellschaft auswirken. Im Hinblick auf Genehmigungen oder Konzessionen besteht das<br />

Risiko, dass diese nicht erteilt, zurückgenommen oder an kostenträchtige bzw. unerfüllbare Auflagen geknüpft<br />

werden. Ferner besteht das Risiko, dass sich erforderliche Genehmigungsverfahren verzögern. Dies kann dazu<br />

führen, dass die Beteiligungsgesellschaft mit der Aufnahme ihres Geschäftsbetriebs erst später beginnen kann als<br />

geplant oder dieser überhaupt nicht mehr umgesetzt werden kann bzw. es zu nicht kalkulierten Aufwendungen<br />

kommt. Auch können insbesondere durch Einsprüche Dritter gegen erteilte Genehmigungen Verschlechterungen<br />

der rechtlichen und wirtschaftlichen Position der Beteiligungsgesellschaft entstehen. Zudem besteht das Risiko,<br />

dass bereits erteilte Genehmigungen von Dritten gerichtlich angefochten werden, was im Fall einer rechtswidrig<br />

erteilten Genehmigung zu deren Aufhebung führen kann. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte<br />

gegen die Beteiligungsgesellschaft im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vorgehen. Sollte die Beteiligungsgesellschaft<br />

aufgrund nicht erfolgter Genehmigungen ihr Geschäftsmodell oder Teile davon nicht oder nicht wie<br />

geplant umsetzen können, sinkt die Investitionsquote und der zu erwartende Gewinn, weil einige Kosten für die<br />

Konzeption der Vermögensanlage sowie wesentliche laufende Betriebskosten pauschaliert und von der Höhe der<br />

Investitionen der Beteiligungsgesellschaft unabhängig sind. Die Verwirklichung vorstehender Risiken kann sich<br />

nachteilig auf das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft auswirken. Dadurch können sich Auszahlungen<br />

an die Anleger verringern, verzögern oder ganz ausbleiben. Ferner können Anleger einen vollständigen<br />

oder teilweisen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

Politische Risiken; Terrorrisiko; Risiko der Zerstörung und krimineller Handlungen<br />

Werden Vermögensgegenstände der Beteiligungsgesellschaft durch kriminelle Handlungen, Unfälle, Umweltkatastrophen,<br />

terroristische Angriffe, durch Krieg oder anderweitig zerstört oder beschädigt, besteht das Risiko, dass<br />

dadurch die Geschäftstätigkeit der Beteiligungsgesellschaft negativ beeinträchtigt oder vollständig unmöglich wird.<br />

Zudem sind bestimmte Schäden, die auftreten können, nicht versicherbar. Hierzu zählen beispielsweise das Risiko<br />

des zufälligen Untergangs (durch Kriege, terroristische Anschläge o.ä.) oder das Risiko der vollständigen Zerstörung<br />

der Investitionsobjekte. Insbesondere in der Nähe zu Ballungsräumen können Immobilien einem Kriegsund<br />

Terrorrisiko ausgesetzt sein. Auch wenn die Immobilie selbst nicht von einem Terrorakt betroffen ist, kann es<br />

zu einer wirtschaftlichen Entwertung kommen, wenn der Immobilienmarkt der betroffenen Gegend nachhaltig<br />

beeinträchtigt wird. Darüber hinaus besteht das Risiko der Enteignung und/oder der Beschlagnahmung der Immobilien,<br />

z. B. für größere, politisch motivierte Bauvorhaben oder für die Unterbringung von Flüchtlingen. Die<br />

Verwirklichung solcher Risiken kann das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft negativ beeinflussen<br />

und dazu führen, dass der Anleger verringerte, spätere oder überhaupt keine Auszahlungen erhält oder einen teilweisen<br />

oder vollständigen Verlust seines eingesetzten Kapitals erleidet.<br />

Versicherungsrisiken<br />

Trotz noch abzuschließenden Versicherungsschutzes kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Risiken nicht<br />

oder nicht ausreichend versicherbar sind. Es besteht das Risiko, dass etwaige hieraus resultierende Schadensersatzverpflichtungen,<br />

die nicht durch Versicherungsleistungen kompensiert werden, von der Beteiligungsgesellschaft zu<br />

tragen sind. Zusätzlich besteht das Risiko, dass für das Beteiligungsangebot relevante Versicherungsunternehmen<br />

insolvent werden. Auch besteht das Risiko, dass aufgrund von wiederholt auftretenden Schadens- bzw. Versicherungsfällen<br />

eine Erhöhung der Versicherungsprämie erfolgt bzw. eine oder mehrere Versicherungsgesellschaften die<br />

entsprechenden Verträge vorzeitig beendigen. Zudem besteht das Risiko, dass bei einem Auslaufen oder sonstigen<br />

Beendigung eines Versicherungsvertrags ein erforderlicher Neuabschluss nicht oder nur zu wirtschaftlich ungünstigen<br />

Konditionen möglich ist. In diesen Fällen können sich nicht nur Auszahlungen an die Anleger verringern,<br />

verzögern oder ganz ausfallen, es kann vielmehr der gesamte Bestand der Vermögensanlage gefährdet werden mit<br />

der Folge, dass Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

32


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

Haftungsrisiken in Bezug auf Projektentwicklungstätigkeit und Immobilien; Schadensrisiko<br />

Das operative Geschäft der Beteiligungsgesellschaft bezieht sich auf die Errichtung und anschließende Aufteilung<br />

des von der Beteiligungsgesellschaft erworbenen Grundstücks (nebst zugehöriger zu errichtender Gebäude) in<br />

einzelne Teilgrundstücke bzw. einzelne Wohn- und Gewerbeeinheiten nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes<br />

(WEG) und Veräußerung von barrierefreien Pflege-, Senioren- und Wohnapartments einschließlich Service-<br />

und Nebengebäuden, Infrastruktureinrichtungen sowie Freizeit- und Grünanlagen in Fredenbeck. Sollten<br />

die von der Beteiligungsgesellschaft veräußerten Immobilien mit Mängeln behaftet sein, besteht das Risiko, dass die<br />

Beteiligungsgesellschaft insoweit von Dritten in Anspruch genommen wird (z.B. im Wege der Geltendmachung<br />

von Schadensersatzansprüchen). Auch unterliegt die Beteiligungsgesellschaft im Hinblick auf ihr operatives Geschäftsfeld<br />

grundsätzlich Dritten gegenüber Verkehrssicherungspflichten. Es besteht das Risiko, dass etwaige hieraus<br />

resultierende Schadensersatzverpflichtungen, die nicht durch Versicherungsleistungen kompensiert werden, von der<br />

Beteiligungsgesellschaft zu tragen sind. Insoweit besteht das Risiko, dass auf durch der Beteiligungsgesellschaft zurechenbarer<br />

Weise Rechtsgüter Dritter wie deren Eigentum und/oder Gesundheit verletzt werden, solche Schäden<br />

nicht versichert sind und die Beteiligungsgesellschaft verpflichtet ist, Schadensersatz zu leisten. Ist der Schaden von<br />

einer Versicherung abgedeckt, besteht das Risiko, dass abgeschlossene Versicherungen im Versicherungsfall nicht<br />

oder nicht vollständig oder nur mit Verzögerung zahlen, sodass die Beteiligungsgesellschaft selbst den Schaden<br />

begleichen muss. Ferner können die von der Beteiligungsgesellschaft zu tragenden Versicherungskosten durch<br />

Inanspruchnahme der Versicherungen steigen und damit höher ausfallen als in der Prognose, was sich ebenfalls auf<br />

das wirtschaftliche Ergebnis negativ auswirken kann. In diesen Fällen können sich nicht nur Auszahlungen an die<br />

Anleger verringern, verzögern oder ganz ausfallen, es kann vielmehr der gesamte Bestand der Vermögensanlage<br />

gefährdet werden mit der Folge, dass Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals<br />

erleiden.<br />

Risiko aus eingeschränkter Diversifikation<br />

Die Beteiligungsgesellschaft investiert ausschließlich in ihre operative Geschäftsstrategie. Diese bezieht sich auf die<br />

Errichtung und anschließende Aufteilung des von der Beteiligungsgesellschaft erworbenen Grundstücks (nebst<br />

zugehöriger zu errichtender Gebäude) in einzelne Teilgrundstücke bzw. einzelne Wohn- und Gewerbeeinheiten<br />

nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und Veräußerung von barrierefreien Pflege-, Seniorenund<br />

Wohn apartments einschließlich Service- und Nebengebäuden, Infrastruktureinrichtungen sowie Freizeitund<br />

Grün anlagen in Fredenbeck. Eine weitere Diversifizierung der damit verbundenen standort-, markt- und<br />

anlagebedingten Risiken der Vermögensanlage findet planmäßig nicht statt. Durch diese Konzentration in eine<br />

bestimmte Anlage klasse bzw. einen bestimmten Markt besteht das Risiko, dass die wirtschaftliche Entwicklung<br />

der Beteiligungs gesellschaft von der Entwicklung der Vermögensgegenstände dieser Anlageklasse bzw. dieses bestimmten<br />

Marktes besonders stark abhängig ist. Dies bedeutet, dass bei der Verwirklichung spezifischer Risiken<br />

für den Markt in Bezug auf Immobilien die negativen Konsequenzen für die Beteiligungsgesellschaft und mithin<br />

für die Anleger erhöht sind, da negative Auswirkungen nicht durch Investitionen auf einem anderen Markt oder<br />

in einer anderen Anlageklasse ausgeglichen werden. Dieser Umstand erhöht bei Verwirklichung einzelner Risiken<br />

die negativen Konsequenzen für die Anleger. Die Verwirklichung vorstehender Risiken kann sich nachteilig auf<br />

das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft auswirken. In diesen Fällen können sich nicht nur Auszahlungen<br />

an die Anleger verringern, verzögern oder ganz ausfallen, es kann vielmehr der gesamte Bestand der<br />

Vermögensanlage gefährdet werden mit der Folge, dass Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des<br />

eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften<br />

Es besteht das Risiko, dass Vertragspartner oder sonstige Dritte die geltenden Gesetze im Rahmen der Durchführung<br />

der operativen Tätigkeit der Beteiligungsgesellschaft verletzt haben bzw. verletzen. Dies kann dazu führen, dass<br />

die Verfolgung der Geschäftstätigkeit der Beteiligungsgesellschaft vorübergehend oder dauerhaft eingestellt werden<br />

muss oder dass die Beteiligungsgesellschaft mit Bußgeldzahlungen belegt wird. Die Realisierung vorstehender Risiken<br />

kann sich nachteilig auf das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft auswirken. In diesen Fällen<br />

können sich nicht nur Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder ganz ausfallen, es kann vielmehr<br />

der gesamte Bestand der Vermögensanlage gefährdet werden mit der Folge, dass Anleger einen teilweisen oder<br />

vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

e) Kreditrisiko<br />

33


Kreditrisiko durch Fremdfinanzierung der Investitionen<br />

Durch eine mögliche Aufnahme von Fremdkapital besteht das Risiko, dass aufgrund ausbleibender Einnahmen<br />

und/oder der Steigerung der laufenden Kosten Kapitaldienste für das Fremdkapital nicht bzw. nicht ordnungsgemäß<br />

erbracht werden können. Hierdurch und/oder nach Ablauf einer Finanzierung kann eine Anschlussfinanzierung<br />

erforderlich sein, deren Bestand bzw. Konditionen nicht vorhersehbar sind und die möglicherweise aufgrund<br />

der Marktlage nur zu schlechten Konditionen abgeschlossen werden kann. Es ist ferner nicht auszuschließen, dass,<br />

sofern Verbindlichkeiten aus Darlehen nicht erfüllt werden oder gegen andere Pflichten aus Darlehensverträgen<br />

verstoßen wird, die jeweiligen Darlehensgeber die Darlehen kündigen und den gesamten bzw. verbleibenden<br />

Darlehensbetrag sowie weitere Kosten fällig stellen. Für den Fall, dass eine Darlehensschuld nicht beglichen wird,<br />

besteht zudem das Risiko, dass die Vermögensgegenstände der Beteiligungsgesellschaft als Sicherheit verwertet werden.<br />

Die vorstehenden Risiken können sich nachteilig auf das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft<br />

auswirken. In diesen Fällen können sich nicht nur Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder ganz<br />

ausfallen, es kann vielmehr der gesamte Bestand der Vermögensanlage gefährdet werden mit der Folge, dass Anleger<br />

einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

Risiko aus dem Einsatz von Leverage<br />

Sollte die Beteiligungsgesellschaft Fremdkapital aufnehmen, so kann sich durch den im Rahmen einer Darlehensaufnahme<br />

vereinbarten Fremdkapitalzins die Eigenkapitalrentabilität der Beteiligungsgesellschaft erhöhen.<br />

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich dieser Hebeleffekt nur so lange positiv auswirkt, wie der Fremdkapitalzins<br />

unter der Gesamtkapitalrendite der beabsichtigten Investition liegt. Es besteht das Risiko, dass eine Realisierung<br />

der Kreditrisiken im Zusammenhang mit der geplanten Hebelung unmittelbar oder mittelbar stärkere negative<br />

Auswirkungen auf das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft hat als die Finanzierung ihrer Investitionen<br />

ausschließlich über Eigenkapital. Durch die vorstehenden Risiken kann das wirtschaftliche Ergebnis der<br />

Beteiligungsgesellschaft nachteilig beeinflusst werden. In diesen Fällen können sich nicht nur Auszahlungen an die<br />

Anleger verringern, verzögern oder ganz ausfallen, es kann vielmehr der gesamte Bestand der Vermögensanlage<br />

gefährdet werden mit der Folge, dass Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals<br />

erleiden.<br />

Kreditrisiko aus einer individuellen Fremdfinanzierung der Beteiligung<br />

Eine individuelle Fremdfinanzierung der Beteiligung durch die Anleger ist konzeptionell nicht vorgesehen und<br />

von einer solchen wird ausdrücklich abgeraten. Für Anleger, die dennoch eine individuelle Fremdfinanzierung der<br />

Beteiligung eingehen, besteht das Risiko der Zwangsverwertung der Anteile der Beteiligungsgesellschaft durch<br />

die finanzierende Bank, falls die Anleger ihren Zins- bzw. Tilgungsverpflichtungen nicht nachkommen oder es zu<br />

Wertverlusten der als Sicherheit dienenden Beteiligung kommt. Auch kann in derartigen Situationen nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass Anleger weitere Sicherheiten stellen müssen. Das individuelle Ergebnis der Anleger kann<br />

durch zusätzliche Kosten der Fremdfinanzierung, wie z.B. Zinsen und Bearbeitungsgebühren, oder durch eine<br />

eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung ihrer Fremdfinanzierung verschlechtert werden.<br />

Ferner müssen die Verbindlichkeiten aus der Fremdfinanzierung auch dann plangemäß zurückgeführt werden,<br />

wenn diese nicht aus Rückflüssen der Beteiligung bestritten werden können, mithin auch im Fall des Totalverlusts<br />

des eingesetzten Kapitals. Sie können daher das übrige Vermögen der Anleger gefährden und bis hin zur Privatinsolvenz<br />

führen.<br />

f) Steuerliche Risiken<br />

Allgemeines steuerliches Risiko<br />

Das dem vorliegenden Beteiligungsangebot zugrunde liegende steuerliche Konzept basiert auf der geltenden<br />

Rechtslage, den bekannten und einschlägigen Gerichtsurteilen, der Praxis der Finanzverwaltung, soweit diese ihre<br />

Auffassung veröffentlicht hat, sowie der entsprechenden Fachliteratur zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Für<br />

den Eintritt der steuerlichen und prospektierten Wirkungen wird – soweit gesetzlich zulässig – die Haftung ausgeschlossen.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die zugrunde liegende Rechtslage und/oder Verwaltungsauffassung<br />

sowie die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens der während der Laufzeit der Vermögensanlage<br />

(rückwirkend) ändern und dies signifikante Korrekturen in der Besteuerung der Beteiligungsgesellschaft<br />

oder der Anleger zur Folge hat. Über die endgültige Höhe des steuerlichen Ergebnisses wird erst im Rahmen einer<br />

steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung) abschließend entschieden, so dass Steuerbescheide bis zum Ablauf<br />

der jeweiligen Festsetzungsfrist noch geändert werden können. Kommt die Finanzverwaltung zu einer abwei-<br />

34


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

chenden steuerlichen Beurteilung, kann es für die Beteiligungsgesellschaft/ den Anleger zu Mehrsteuern und auch<br />

zu Mehrbelastungen in Gestalt von Rechtsverfolgungskosten kommen, wenn Rechtsmittel eingelegt werden bzw.<br />

der Rechtsweg beschritten wird. Dies gilt umso mehr angesichts der langfristigen Beteiligung des Anlegers und der<br />

Tatsache, dass die dargestellten Besteuerungsfolgen nicht durch eine verbindliche Auskunft abgesichert sind und die<br />

Finanzverwaltung in jedem Veranlagungszeitraum eine abweichende Entscheidung über die Besteuerung treffen<br />

kann. Steuernachzahlungen können dann mit 6 % p.a. zu verzinsen sein (§ 233a in Verbindung mit § 238 AO). Derartige<br />

Änderungen können daher negative Auswirkungen auf den erwarteten Kapitalrückfluss nach Steuern haben.<br />

Das steuerliche Konzept basiert auf der Annahme, dass der Anleger als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt<br />

steuerpflichtig ist. Wird die Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft zum Beispiel von einer Kapitalgesellschaft<br />

oder einem nur beschränkt steuerpflichtigen Anleger gezeichnet, würde dies zu einer abweichenden<br />

steuerlichen Beurteilung und könnte damit zu einer höheren oder zusätzlichen Steuerbelastung der Einkünfte aus<br />

der angebotenen Beteiligung führen. Durch die Realisierung der vorstehenden Risiken können sich nicht nur<br />

Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder ganz ausfallen, es kann vielmehr der gesamte Bestand der<br />

Vermögensanlage gefährdet werden mit der Folge, dass Anleger einen teilweisen Verlust des eingesetzten Kapitals<br />

erleiden.<br />

Verlustausgleichsbeschränkungen<br />

Es besteht das Risiko, dass durch die Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft erlittene Verluste einer Verlustausgleichsbeschränkung<br />

(z.B. § 15a, § 15b oder § 10d EStG) unterliegen und nicht oder nur eingeschränkt mit<br />

anderweitigen positiven Einkünften des Anlegers verrechnet werden können. In diesem Fall verringert sich das<br />

wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft für den Anleger. Es besteht das Risiko, dass<br />

sich durch die Verlustausgleichsbeschränkungen mit anderen Einkünften des Anlegers eine höhere Steuerbelastung<br />

als ohne diese Beschränkungen ergibt. Die höhere Steuerbelastung des Anlegers kann nicht nur Auszahlungen an<br />

den Anleger verringern, vielmehr kann eine höhere Steuerbelastung auch das übrige Vermögen des Anlegers belasten<br />

und bis hin zur Privatinsolvenz führen.<br />

Gleichverteilungsabrede/ Steuerzahlungen<br />

Es ist gemäß Gesellschaftsvertrag vorgesehen, dass die Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaft für die Jahre 2015 und<br />

2016 nach Möglichkeit so verteilt werden, dass sämtliche Gesellschafter bzw. Treugeber der Beteiligungsgesellschaft<br />

unabhängig vom genauen Beitrittszeitpunkt entsprechend dem Verhältnis ihrer eingezahlten Kapitalanteile gleich<br />

behandelt werden. Sollte eine Verteilung der Gewinne und Verluste in dieser Platzierungsphase und darüber hinaus<br />

nicht dahingehend möglich sein, dass alle Gesellschafter bzw. Treugeber der Beteiligungsgesellschaft gleich behandelt<br />

werden, oder die Finanzverwaltung die steuerliche Ergebnisverteilung nicht anerkennen, können sich für den<br />

einzelnen Anleger je nach Beitrittszeitpunkt unterschiedliche steuerliche Ergebnisse ergeben. Dadurch kann sich<br />

ein höheres laufendes steuerliches Ergebnis für den Anleger ergeben, mit der Folge einer nachteiligen Abweichung<br />

betreffend die Rentabilität der Beteiligung aus Sicht der Anleger. Das steuerliche Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft<br />

wird dem Anleger grundsätzlich zum Ende des Wirtschaftsjahres zugerechnet und ist damit bei ihm nach<br />

seinen persönlichen Besteuerungsmerkmalen zu versteuern. Es besteht das Risiko, dass Einkommensteuerzahlungen<br />

zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu leisten sind, denen keine oder nur deutlich geringere<br />

Liquiditätszuflüsse aus der Beteiligungsgesellschaft gegenüberstehen. In diesen Fällen kann sich das wirtschaftliche<br />

Ergebnis aus der Beteiligung für den Anleger verschlechtern. Auch können die zu leistenden Steuerzahlungen das<br />

übrige Vermögen der Anleger gefährden und bis hin zur Privatinsolvenz führen.<br />

Gewinnerzielungsabsicht<br />

Finanziert ein Anleger entgegen den Annahmen der Emittentin in diesem Verkaufsprospekt den Erwerb seiner<br />

Beteiligung fremd, besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung eine Gewinnerzielungsabsicht verneint, sofern<br />

dadurch die (Sonder-)Betriebsausgaben des Anlegers für diese Vermögensanlage höher als die Einnahmen hieraus<br />

sind und innerhalb der angenommenen Dauer der Beteiligung kein Gewinn erzielt wird. In diesem Fall können<br />

weder die Zinsaufwendungen für die Fremdfinanzierung noch sonstige Aufwendungen steuerlich geltend gemacht<br />

werden. Somit besteht das Risiko, dass der Anleger mit den Einnahmen aus der Beteiligungsgesellschaft einer Besteuerung<br />

unterliegt, ohne dass er Werbungskosten steuermindernd geltend machen kann. Hierdurch kann auch<br />

das übrige Vermögen des Anlegers bis hin zur Privatinsolvenz gefährdet werden.<br />

Gewerblicher Grundstückshandel<br />

Dem Anleger können aus der Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft Zählobjekte im Sinne des gewerblichen<br />

35


Grundstückshandels zugerechnet werden, soweit der Verkehrswert seiner (mittelbaren) Beteiligung oder der anteilige<br />

Verkehrswert der unmittelbar oder mittelbar gehaltenen Immobilien mehr als 250.000 Euro beträgt bzw.<br />

der Anleger mehr als 10 % an der immobilienhaltenden Gesellschaft hält. Private Grundstücksveräußerungen des<br />

Anlegers können dadurch in einen gewerblichen Grundstückshandel umqualifiziert werden. Dies kann zu einer<br />

höheren steuerlichen Belastung oder zu einer Steuernachzahlung seitens des Anlegers führen. Hierdurch kann auch<br />

das übrige Vermögen des Anlegers bis hin zur Privatinsolvenz gefährdet werden.<br />

Grunderwerbsteuerliche Risiken<br />

Es besteht das Risiko, dass sich der unmittelbare oder mittelbare Gesellschafterbestand an der Beteiligungsgesellschaft<br />

dahingehend ändert, dass mehr als 95 % der Gesellschaftsanteile auf neue Anleger/Gesellschafter übergehen.<br />

In diesen Fällen würde nochmals Grunderwerbsteuer ausgelöst werden, obwohl die Immobilien nicht übertragen<br />

werden. Dies kann zu einer höheren steuerlichen Belastung der Beteiligungsgesellschaft und zu einem geringeren<br />

Liquiditätsrückfluss beim Anleger führen.<br />

Erbschaft-/ Schenkungsteuer in Deutschland<br />

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 27. September 2012<br />

(Az.: II r 9/11) gebeten, zu klären, ob das reformierte Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz mit dem Grundgesetz<br />

vereinbar ist. Der BFH stößt sich an der Privilegierung von Betriebserben. Wegen der Betriebsbegünstigung<br />

sowie der Möglichkeit, Privatbesitz in steuerbegünstigtes Firmenvermögen zu verschieben, sei das Gesetz im Kern<br />

verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 17.12.2014 (Az. BvL 21/12) diese Sichtweise<br />

bestätigt. Im Zuge der Neuregelung des Erbschaft-/ Schenkungssteuergesetzes durch den Gesetzgeber bis zum<br />

30.06.2016 ist nicht auszuschließen, dass sich für vererbtes Betriebsvermögen etwas ändert. Es kann somit bei<br />

Anteilsübertragungen an der Beteiligungsgesellschaft im Vergleich zur bisherigen Rechtslage zu einer höheren<br />

Steuerbelastung des Erben/ Beschenkten kommen. Die Realisierung vorgenannten Risiken kann das sowohl das<br />

übertragene Vermögen sowie das übrige Vermögen der Erben/Beschenkten gefährden und bis zur Privatinsolvenz<br />

führen.<br />

g) Rechtliche Risiken<br />

Allgemeines Risiko aus kurz zurückliegender bzw. andauernder Neuregulierung<br />

Durch die europäische Richtlinie 2011/61/EU vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds<br />

(AIFM) sind europaweit erhebliche Rechtsänderungen ausgelöst worden. In Deutschland wurde diese Richtlinie<br />

mit dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) umgesetzt, das am 22. Juli 2013 in Kraft getreten ist. Weiterhin werden<br />

die Regelungen der Richtlinie bzw. des KAGB durch eine Vielzahl von zusätzlichen zu beachtenden Maßnahmen<br />

wie Verordnungen oder (aufsichts-)behördlichen Verlautbarungen ergänzt. Ebenso wurde das für die Vermögensanlage<br />

maßgebliche Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) erheblichen Änderungen unterworfen. Hierbei ist zu<br />

beachten, dass zum Datum der Prospektaufstellung eine Vielzahl von rechtlich relevanten Aspekten innerhalb der<br />

neuen Regulierungen bzw. in Bezug auf deren Verhältnis zu bestehenden Regelungen, Rechtssprechungsansichten<br />

und/oder behördlicher Praxis aufgrund der kurz zurückliegenden Neuregulierung noch nicht abschließend geklärt<br />

ist. Es besteht daher das Risiko, dass rechtliche Wertungen, die für die Beteiligungsgesellschaft maßgeblich sind<br />

und die insbesondere in deren wirtschaftliche und rechtliche Konzeption Eingang gefunden haben, in Zukunft<br />

Änderungen unterworfen sein können. Die Realisierung vorstehender Risiken kann sich nachteilig auf das wirtschaftliche<br />

Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft auswirken. In diesen Fällen können sich nicht nur Auszahlungen<br />

an die Anleger verringern, verzögern oder ganz ausfallen, es kann vielmehr der gesamte Bestand der Vermögensanlage<br />

gefährdet werden mit der Folge, dass Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten<br />

Kapitals erleiden.<br />

Risiko aus der Konzeption als Vermögensanlage im Sinne des Vermögensanlagengesetzes<br />

Die Beteiligungsgesellschaft wurde vorliegend als Vermögensanlage im Sinne des Vermögensanlagengesetzes<br />

konzipiert und nicht als Investmentvermögen nach dem KAGB, da die Beteiligungsgesellschaft zum Datum der<br />

Prospektaufstellung als sogenanntes, nicht dem KAGB unterfallendes, operativ tätiges Unternehmen außerhalb des<br />

Finanzsektors zu qualifizieren ist. Es besteht insoweit das Risiko, dass Vertrags- oder Anlagebedingungen der Beteiligungsgesellschaft<br />

so geändert werden oder sich die Tätigkeit der Beteiligungsgesellschaft so verändert, dass sie ein<br />

Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs darstellt.<br />

Dies würde bedeuten, dass die Beteiligungsgesellschaft ab diesem Zeitpunkt nicht länger dem Vermögensanlagen-<br />

36


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

gesetz, sondern dem KAGB unterfallen würde. In einem derartigen Fall besteht das Risiko, dass die Beteiligungsgesellschaft<br />

durch Verfolgung ihres Geschäftsmodells die kollektive Vermögensverwaltung ohne die entsprechende<br />

gesetzlich erforderliche Registrierung oder ohne die gesetzlich erforderliche Erlaubnis betreibt (unerlaubtes Investmentgeschäft),<br />

die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hiergegen einschreitet und Maßnahmen nach §<br />

15 KAGB (Einschreiten gegen unerlaubte Investmentgeschäfte) ergreift, d.h. insbesondere die Rückabwicklung<br />

der Geschäfte der Beteiligungsgesellschaft anordnet.Die Realisierung vorstehender Risiken kann sich nachteilig<br />

auf das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft auswirken. In diesen Fällen können sich nicht nur<br />

Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder ganz ausfallen, es kann vielmehr der gesamte Bestand<br />

der Vermögensanlage gefährdet werden mit der Folge, dass Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des<br />

eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

Risiken aus Haftung der Anleger<br />

Die Anleger haften für Verbindlichkeiten der Beteiligungsgesellschaft gegenüber Dritten als Kommanditisten mit<br />

der jeweils im Handelsregister eingetragenen Haftsumme (10 % der übernommenen Pflichteinlage ohne Agio).<br />

Die Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern erlischt nur, soweit die Haftsumme in voller Höhe erbracht und<br />

nicht zurückgezahlt worden ist. Die Haftung kann bis zur jeweils im Handelsregister eingetragenen Haftsumme<br />

wieder aufleben, wenn Auszahlungen der Beteiligungsgesellschaft erfolgen, denen keine Gewinne gegenüberstehen<br />

und dadurch die jeweils im Handelsregister eingetragene Haftsumme zurückgezahlt wird. Es besteht für<br />

diesen Fall das Risiko, dass die Anleger im Umfang erhaltener Auszahlungen auch nach Leistung ihrer Einlage<br />

haften. Zudem ist zu beachten, dass Anleger verpflichtet sein können, in voller Höhe, also ohne Begrenzung auf<br />

die Höhe der Haftsumme oder Pflichteinlage, erhaltene Auszahlungen analog §§ 30, 31 GmbHG zurückzuzahlen,<br />

wenn an sie Auszahlungen geleistet wurden, die zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Beteiligungsgesellschaft<br />

und dadurch mittelbar zur Entstehung oder Vertiefung einer Unterbilanz der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin führen.<br />

Gem. § 160 HGB haften die ausscheidenden Kommanditisten - wenn nicht gleichzeitig die Gesellschaft aufgelöst<br />

wird - bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme für bis dahin begründete Verbindlichkeiten<br />

der Beteiligungsgesellschaft, die bis zum Ablauf von fünf Jahren nach seinem Ausscheiden fällig werden und gegen<br />

sie gerichtlich geltend gemacht oder von den Kommanditisten schriftlich anerkannt worden sind. Die Frist beginnt<br />

mit Ablauf des Tages, an dem das Ausscheiden in das Handelsregister eingetragen wird. Im Fall der Auflösung der<br />

Beteiligungsgesellschaft verjähren die Ansprüche der Gesellschaftsgläubiger gegen die Kommanditisten spätestens<br />

fünf Jahre nach Eintragung der Auflösung der Beteiligungsgesellschaft in das Handelsregister oder, wenn die Ansprüche<br />

erst fällig werden, nachdem die Auflösung eingetragen ist, fünf Jahre nach Fälligkeit der Ansprüche.<br />

Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund anderer Rechtsauffassungen oder Gesetze im Ausland ein<br />

ausländisches Gericht die nach deutschem Recht vorgeschriebene Haftungsbeschränkung nicht anerkennt und<br />

eine Durchgriffshaftung auf den Anleger erfolgt.<br />

Durch die Freistellungsverpflichtung der sich als Treugeber beteiligenden Anleger gegenüber der Treuhandkommanditisten<br />

gelten die vorstehenden Risiken entsprechend auch für diese Anleger. Die vorbeschriebenen Risiken<br />

können dazu führen, dass die Anleger weitere Zahlungen aus ihrem übrigen Vermögen leisten müssen und so das<br />

übrige Vermögen der Anleger bis hin zur Privatinsolvenz gefährdet wird.<br />

Risiko aus Rückzahlung von Vorabausschüttungen<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist berechtigt, an den Anleger Vorabausschüttungen zu leisten. In diesem Fall besteht<br />

jedoch das Risiko, dass eine in Erwartung eines entsprechenden Gewinns vorgenommene Auszahlung zurückgefordert<br />

werden muss, wenn der prognostizierte Gewinn nicht erreicht wurde. Der Anleger muss dann erhaltene<br />

Auszahlungen – auch aus seinem übrigen Vermögen – an die Beteiligungsgesellschaft zurückzahlen. In diesen<br />

Fällen können sich nicht nur Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder ganz ausfallen, es kann<br />

vielmehr der gesamte Bestand der Vermögensanlage gefährdet werden mit der Folge, dass Anleger einen teilweisen<br />

oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden. Auch kann die Realisierung der vorgenannten Risiken<br />

das übrige Vermögen der Anleger gefährden und bis zur Privatinsolvenz führen.<br />

Risiko künftiger Rechtsänderungen/ aus Rechtsdurchsetzung<br />

Das gegenständliche Beteiligungsangebot wurde auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

37


geltenden Rechtslage konzipiert. Es besteht das Risiko, dass sich Gesetze, Rechtsprechung und/oder Verwaltungsvorschriften<br />

zu Ungunsten der Beteiligungsgesellschaft und/oder der Anleger ändern. Darüber hinaus können sich<br />

Rechtsstreitigkeiten mit Dritten ergeben, die eine kostenintensive Rechtsberatung erfordern. Zudem ist es denkbar,<br />

dass Verträge ganz oder teilweise unwirksam, lückenhaft, fehlerhaft und/oder für die Beteiligungsgesellschaft<br />

unvorteilhaft sind. Es ist auch möglich, dass ein Gericht die Wirksamkeit, den Inhalt oder die Durchsetzbarkeit von<br />

Verträgen anders beurteilt als die Beteiligungsgesellschaft oder Dritte. Die Realisierung vorstehender Risiken kann<br />

sich nachteilig auf das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft auswirken. Dadurch können Auszahlungen<br />

an die Anleger später erfolgen, geringer ausfallen oder ganz ausbleiben. Es besteht ferner die Gefahr, dass<br />

die Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

Haftungsbegrenzung von Vertragspartnern<br />

In einigen der abzuschließenden (Dienstleistungs-)Verträge könnten die Vertragspartner ihre Haftung beschränken.<br />

Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Beteiligungsgesellschaft ein Schaden entsteht, der nicht<br />

oder nur zum Teil vom Schadensverursacher ausgeglichen werden muss oder wird und im Übrigen der erlittene<br />

Schaden von der Beteiligungsgesellschaft selber getragen werden muss. Dies kann nachteilige Auswirkungen auf die<br />

Liquidität der Beteiligungsgesellschaft und/oder den Wert der Beteiligungen an der Beteiligungsgesellschaft haben.<br />

In diesen Fällen können sich nicht nur Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder ganz ausfallen,<br />

es kann vielmehr der gesamte Bestand der Vermögensanlage gefährdet werden mit der Folge, dass Anleger einen<br />

teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden.<br />

h) Abschließender Risikohinweis<br />

Über die in diesem Abschnitt erläuterten Risiken hinaus sind dem Anbieter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

keine weiteren wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen (einschließlich steuerrechtlichen) Risiken im<br />

Zusammenhang mit der Vermögensanlage bekannt.<br />

38


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

IV. FACHKONZEPTION<br />

1. Bedarfssituation und Trends<br />

Innerhalb der nächsten 15 Jahre könnte die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland um etwa 35%<br />

steigen. Galten im Jahr 2013 noch rund 2,6 Mio. Personen als pflegebedürftig, so werden es im Jahr 2030 voraussichtlich<br />

3,5 Mio. sein. Diese Zahlen hat das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) in Wiesbaden unter<br />

der Annahme konstanter alters- und geschlechtsspezifischer Pflegequoten errechnet. Nach den Annahmen der<br />

Pflegestatistiken sowie der 12. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung ist zu erwarten, dass sich die Zahl der<br />

Pflegebedürftigen sogar auf etwa 4,6 Mio. bis zum Jahr 2050 erhöhen wird<br />

Pflegebedürftige nach Altersgruppen<br />

(Anzahl pflegebedürftiger Personen für die Jahre 1999, 2013 und 2030*)<br />

3.495.000<br />

897.000<br />

2.626.000<br />

2.016.000<br />

299.000<br />

420.000<br />

1.022.000<br />

1.308.000<br />

• 90 Jahre und älter<br />

• 80 bis unter 90 Jahre<br />

• 65 bis unter 80 Jahre<br />

• unter 65 Jahre<br />

715.000<br />

596.000<br />

732.000<br />

852.000<br />

406.000<br />

1999<br />

453.000<br />

439.000<br />

2013<br />

2030<br />

(Prognosen)<br />

* Annahme für 2030: konstante alters- und geschlechtsspezifische Pflegequote des Jahres 2013;<br />

Bevölkerungsentwicklung gemäß Variante 2 der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung<br />

Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Berechnung BiB<br />

Die starke Zunahme der Pflegebedürftigen betrifft vor allem betagte Menschen: So wird die Zahl der Pflegefälle in<br />

der Altersklasse der 80- bis 89-Jährigen um mehr als ein Viertel auf 1,3 Mio. Menschen steigen, bei den 90-Jährigen<br />

und Älteren ist sogar von einer Verdopplung auf ca. 900.000 auszugehen. Im Gegensatz dazu wird sich die Zahl<br />

pflegebedürftiger Menschen unter 65 Jahren reduzieren. „Wesentliche Triebfeder dieser Entwicklung ist die Alterung<br />

der starken Babyboomer-Jahrgänge der in den 1950er und 1960er Jahren Geborenen“, erklärt Dr. Stephan<br />

Kühntopf vom BiB. Obwohl die Menschen im Alter immer länger gesund sind, steigt die Zahl Pflegebedürftiger<br />

aufgrund der wachsenden Zahl älterer Personen zukünftig an.<br />

Auch der Bedarf an stationären Pflegeplätzen wird weiter wachsen: So werden nach dem „Pflegeheim Rating<br />

Report 2013“ des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) bis 2020 sogar ca. 1750 Pflegeheime<br />

vom Markt verschwinden, müssen deshalb mindestens 4.300 Pflegeheime neu gebaut werden. Unter<br />

Berücksichtigung aller möglichen Szenarien liegt der Zusatzbedarf stationärer Pflegeplätze bis 2030 bei minimal<br />

ca. 155 Tsd. und minimal 55 Mrd. Euro notwendige Neu- und Ersatzinvestitionen, das wären im Durchschnitt pro<br />

Jahr über 9.000 neue Plätze (80 - 100 Heime) und rd. 3,5 Euro Mrd. Investitionsvolumen jährlich.<br />

39


Die Nähe zu Pflegemöglichkeiten, die eine Notlage meistern helfen, ist gefragt und kostbar wie nie zuvor.<br />

Aber es hat sich auch etwas geändert. Während Individualität und Selbständigkeit früher oftmals in Abgrenzung zur<br />

Familie geschah, durch die örtliche und milieubedingte Trennung manifestiert, ist es heute so, dass die Familien<br />

wieder zusammenrücken, und zwar in beide Richtungen. Eltern helfen beim Großziehen der nächsten Generation,<br />

springen ein wenn Not am Mann ist, weil beide Eltern selbstverständlich berufstätig sind, Kitas streiken oder<br />

die Kinder krank sind. Und umgekehrt. Die alten pflegedürftigen Eltern in die Nähe zu holen spart viel Zeit und<br />

Sorge. Aus dem Seniorenmarkt wird also in Zukunft mehr und mehr ein Familienmarkt. Nach einer aktuellen<br />

Umfrage des wissenschaftlichen Instituts der AOK (Wido) sind zudem mittlerweile über 50 % aller Senioren auch<br />

an neuen Wohn- und Betreuungsformen interessiert. 54 % aller Befragten sind für betreutes Wohnen, 52 % sind<br />

offen für ein Mehrgenerationenwohnen, 41 % stimmen einer 24-Std. rum die Uhr Pflege zu und immerhin 39 %<br />

könnten sich auch eine „Alten-WG“ vorstellen.<br />

Dabei ist der Wohnungsmarkt weit davon entfernt, tatsächlich bedarfsgerechten Wohnraum für barrierefreies, nachhaltiges<br />

Seniorenwohnen anzubieten, wie die Welt am Sonntag am 12. Juli 2015 ausführlich berichtet. So sind<br />

kaum Mehrraumwohnungen im Angebot, die Wohnflächen meist zu klein, die gesamte Raumaufteilung und<br />

Ausstattung nicht alters- und gleichzeitig lebensgerecht. Dabei sind viele Senioren nach Aussage von Experten<br />

dazu bereit, auch höhere Kosten zu akzeptieren bzw. auch eine adäquate Eigentumswohnung als Altersvorsorge zu<br />

erwerben.<br />

Nach einer Studie der GEK wird die Anzahl der Pflegedürftigen in Niedersachsen bis ins Jahr 2030 um 45 % steigen,<br />

dagegen im Landkreis Stade sogar schon um 60 %.<br />

Tabelle 1: Bedarfsentwicklung für Fredenbeck (Prognose)<br />

Bedarfsprognose für Fredenbeck<br />

Alter 2013* 2015* 2017 2020 2023 2025<br />

Bevölkerung 12.703 12.780 12.585 12.973 13.091 13.171<br />

0 – 3 315 319 321 328 341 351<br />

3 - 6 313 322 322 331 339 347<br />

6 - 14 1.035 936 897 874 907 912<br />

14 - 18 662 665 602 495 440 459<br />

18 - 21 467 491 509 480 384 348<br />

21 - 25 539 570 620 662 646 568<br />

25 - 40 1.965 1.974 2.004 2.108 2.238 2.355<br />

40 - 65 5.003 4.973 4.911 4.784 4.645 4.501<br />

65 - 80 1.817 1.904 1.966 2.074 2.197 2.326<br />

80 + 587 626 706 837 954 1.004<br />

Hiervon werden voraussichtlich pflegebedürftig sein<br />

40 bis unter 65 80 80 79 77 74 72<br />

65 oder älter 359 377 399 434 470 497<br />

Summe 439 457 477 511 544 569<br />

Hiervon voraussichtlich in stationärer Pflege<br />

32% 140 146 153 163 174 182<br />

Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2007 - Deutschlandergebnis, S. 4.<br />

Hiervon dementiell erkrankt<br />

65% 91 95 99 106 113 118<br />

Institut für Psychogerontologie, Segregative Betreuung in Pflegeheimen S.6<br />

* Keine Prognose<br />

Quelle: GMB Beratung GmbH, Schwerin<br />

40


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

Nach der Bedarfsprognose wird die Anzahl der Pflegebedürftigen sowie auch der notwendigen stationären Pflegeplätze<br />

für die Einwohner in Fredenbeck in den nächsten 10 Jahren um rd. 25 % ansteigen. Nach unseren Erhebungen<br />

sowie den von der Gemeinde und der Heimaufsicht erteilten Auskünften übersteigt die regionale Nachfrage<br />

bereits heute sehr deutlich das vorhandene Angebot, haben alle Einrichtungen zur Zeit längere Wartelisten,<br />

wird die von uns geplante Pflege- und Wohnkapazität bereits sehr schnell durch die Nachfrage im Mikromarkt<br />

rund um unseren Standort gedeckt werden.<br />

Bei den zurzeit in Planung bzw. im Bau befindlichen Projekten handelt es überwiegend um Ersatzinvestitionen,<br />

über die kaum neue Pflegeplätze und barrierefreier Wohnraum geschaffen werden.<br />

Angeboten werden im Landkreis Stade zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung 2301 Pflegeplätze, das liegt im<br />

Vergleich zur Bevölkerung mit 1,2 % in etwa im Bundesdurchschnitt.<br />

Auch unsere Betreiberkandidaten haben im Rahmen eigener Recherchen den Mikromarkt um Fredenbeck sowie<br />

den Einzugsbereich der Metropolregion Hamburg eingehend untersucht und sehen eine nachhaltige Nachfrage<br />

für unser Angebot.<br />

Bei der Bedarfsanalyse und der Projektentwicklung sind darüber hinaus die folgenden Trends von Bedeutung:<br />

Demografischer Wandel<br />

• Die Menschen werden zunehmend älter<br />

• Sie wollen immer länger gesund und fit bleiben<br />

• Die Babyboomer Generation definiert Altwerden in Nachbarschaft und Familie im eigenen Sinn<br />

Wirtschaftliche Veränderungen<br />

• Kollektive Altersversorgung und Pflege sind nicht nachhaltig gesichert<br />

• Die Prioritäten haben sich geändert und werden sich weiter ändern (häusliche vor stationäre Pflege)<br />

• Niedrigzinsen bieten die Chance, nachhaltig in Sozialimmobilien zu investieren<br />

Gesellschaftlicher Wandel<br />

• Nachhaltigkeit und Naturbezug sind unsere großen Aktivposten für die Zukunft<br />

• Zunehmend wichtiger: Erneuerbare Energien und nachhaltige Ressourcenwirtschaft<br />

• E-Mobilität, Car-Sharing und Smart-Home-Applikationen bekommen hohe Priorität<br />

Wandel des Notwendigen<br />

• Chronische Erkrankungen im Alter nehmen naturgemäß mit steigendem Lebensalter zu<br />

• Die Chance: Vorbeugen durch entsprechende Prävention und Lebensführung<br />

Wandel der Bedürfnisse<br />

• Lebensqualität wird sowohl als auch materiell und immateriell als Unabhängigkeit und Gemeinsamkeit<br />

verstanden.<br />

2. Der Standort<br />

Die Samtgemeinde Fredenbeck ist eine wohlhabende Samtgemeinde im Landkreis Stade mit 12.700 Einwohnern<br />

nahe Stade, Buxtehude, dem Alten Land und dem Elbanleger Lühe direkt gegenüber von Blankenese. Die Region<br />

ist mit dem PKW in ca. 75 Minuten von der Hamburger Innenstadt, von der Nordseeküste (Cuxhaven) und<br />

von der Kunstregion Worpswede bei Bremen aus zu erreichen und an den Hamburger Verkehrsverbund (Stade)<br />

angebunden.<br />

41


Die Gemeinde verfügt über ausgezeichnete Infrastrukturen (Schulen, Sportanlagen, Verkehrsanbindung, Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten)<br />

sowie einen exzellenten Wohn- und Freizeitwert (Golf, Reiten, Tennis, Schwimmen, Radwandern,<br />

Angeln, Handball, etc.). Sie ist eingebettet in eine sehr schöne Geestlandschaft mit sanften Hügeln, Wäldern,<br />

Feldern, Seen und zahlreichen Sehenswürdigkeiten.<br />

Die Region bietet vielfältige kulturelle Attraktionen, die jährlich zahlreiche Feriengäste und Besucher aus ganz<br />

Deutschland und darüber hinaus anlocken:<br />

• Historische Kulturlandschaften wie das „Alte Land“, das Auetal und die Geest- und Moorlandschaften<br />

• Kleine Yachthäfen, Ausflugs-Cafes am Elbstrand<br />

• Historische Märkte<br />

• Kirchenkonzerte auf berühmten Orgeln<br />

• Schloss Agathenburg mit anspruchsvollem Konzert- und Ausstellungsprogramm,<br />

• Opernball im Stadeum Stade und Kleinkunstbühnen in Buxtehude und Stade<br />

• Kunstschulen, Ateliers und Galerien<br />

• Hofläden, Hofcafes und traditionelle Herstellung von Lebensmitteln auf alten Höfen<br />

• Anspruchsvolle Gastronomie in alten Mühlen (Deinste, Jork)<br />

• Traditionelle Handwerksbetriebe<br />

• Archäologie und Stadtgeschichte<br />

In der Region sind große internationale Industrieunternehmen angesiedelt. Deren Mitarbeiter aus ganz Deutschland<br />

und weltweit stellen hohe private Anforderungen an einen erstklassigen Arbeitsstandort, die ebenfalls durch<br />

das vorliegende Projekt angesprochen werden sollen:<br />

• Das „CFK Valley Stade“ ist ein weltweit bekanntes Excellenz-Netzwerk mit über 150 Mitgliedsunternehmen<br />

zur Forschung und Anwendung von kohlefaserverstärkten Kunststoffen für die Automobil-, Windenergie-, und<br />

Luftfahrtindustrie.<br />

• Besondere Bedeutung haben die Unternehmen Airbus Stade und Airbus Finkenwerder, Fraunhofer Institut und<br />

das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) mit vielen tausenden Arbeitsplätzen, für die Mitarbeiter<br />

aus ganz Deutschland und weltweit akquiriert werden.<br />

• Der Industriehafen Bützfleth mit den internationalen Unternehmen Dow Chemical, AOS, Global castings.<br />

• Die beiden Hochschulen „CFK Valley Campus Stade“ für CFK Ingenieure und Betriebswirtschaftler und die<br />

„Hochschule 21 Buxtehude“ mit den Studienschwerpunkten Bauwesen und Gesundheitswesen sind wichtige<br />

Entwicklungsorte und Impulsgeber in der Region und ebenfalls überregionale Arbeitsgeber.<br />

Als Highlights des Standortes werden immer wieder genannt:<br />

• Herausragend ist die natürliche Umgebung<br />

• Wanderwege in wunderschönem Laubwald<br />

• Bäche, Seen, Pferde auf Weiden und Kühe in biologischer Landwirtschaft<br />

• Ein Badesee<br />

• Ein 18-Loch Golfplatz<br />

• Reitställe<br />

• Forellenteiche<br />

• Fahrradwege<br />

• Konzerte in den umliegenden Ortschaften und der Kirche St.Pankratius Neuenfelde<br />

• Nekropole und geschützte Auewiesen in historischer Landschaft.<br />

42


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

Freizeit- und Naturimpressionen aus der Umgebung<br />

43


3. Philosophie und Angebote<br />

Übersicht<br />

Die momentane Bedarfssituation, die Trends, aber auch die Attraktivität des Standortes laden allesamt dazu ein, ein<br />

generationenübergreifendes Wohnquartier für Menschen zu schaffen, für die Lebensqualität bis ins hohe Alter sehr<br />

wichtig ist.<br />

Was bedeutet Lebensqualität?<br />

Es ist das Glücksgefühl, die Zufriedenheit, die Gesundheit, es ist die Chance, möglichst lange als Familie oder mit<br />

einem Partner oder in einer guten Nachbarschaft zusammenzuleben. Es bedarf Selbstbestimmtheit, Mobilität, Sicherheit<br />

und Verbundenheit in sozialen Kontakten.<br />

Es ist das Wohnen und Leben in ruhiger und natürlicher Umgebung.<br />

Die Wünsche von immer mehr, auch älteren Menschen lauten: Nette Wohngemeinde mit guter Versorgung und<br />

Infrastruktur, gute Verkehrsanbindung, nachhaltiges, ökologisches und selbstbestimmtes Leben, in Einklang mit der<br />

Natur und sich selbst, seinen Hobbys und Leidenschaften nachgehen können.<br />

Was passiert aber, wenn sich das Älterwerden plötzlich abrupt bemerkbar macht?<br />

Die häufigsten Situationen sind: Das Eigenheim wird zu groß, ist nicht barrierefrei, der Garten ist nicht mehr<br />

pflegbar, oder der Angehörige verstirbt, man kann so nicht mehr alleine Zuhause leben, oder aber der Alleinstehende<br />

kann sich nicht mehr selbst allein in seiner Wohnung versorgen bzw. die ambulante häusliche Pflege ist nicht<br />

mehr möglich wie bisher.<br />

Die gängigen Standardlösungen heutzutage bedeuten entweder bei Vorhandensein entsprechender Mittel eine<br />

Wohnung in einer „Seniorenresidenz“ oder aber direkt ein Platz in einem „Altersheim“, in einer stationären Pflegeeinrichtung.<br />

Die Konsequenz für den Betroffenen (und seine Angehörigen) ist häufig ein Bruch im Lebensweg, ein Herausreißen<br />

aus der vertrauten Umgebung, hinein in ein kaserniertes Umfeld mit Isolation, neuen Abhängigkeiten und<br />

Verlust der Selbstbestimmtheit und der Wahlfreiheiten sowie dabei gleichzeitig hohe zusätzliche Kostenbelastungen<br />

z.T. auch für die Angehörigen.<br />

Was aber wünschen wir uns für uns selbst bzw. unsere Angehörigen: Ein Lebensweg der Bereicherung und der<br />

sanften Übergänge, der Kontinuität, in einer schönen und ruhigen Umgebung wohnen, die alles bietet, was man<br />

benötigt. Das bedeutet aber auch, sein Leben individuell an das jeweilige Wohn- und Betreuungsbedürfnis anpassen<br />

zu können, ohne aus der vertrauten Umgebung herausgerissen zu werden.<br />

Es bedeutet, seine Gesundheit und Fitness ganz individuell und bestmöglich zu erhalten, sich zusätzliche Freiräume<br />

schaffen zu können (z.B. längere Reisen ohne Sorgen), sich zusätzlichen Komfort leisten zu können (individuelle<br />

Serviceangebote), die persönlichen und menschlichen Kontakte und Beziehungen zu erhalten, also weiterhin<br />

normal in der Gesellschaft leben zu können, auch wenn die Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit für sich oder den<br />

Partner eintritt.<br />

Dabei muss Lebensqualität nicht unbedingt mehr kosten, ganz im Gegenteil, im Vergleich zu einer klassischen<br />

Seniorenresidenz wird das Leben in einer (Pflege-) Wohngruppe bzw. im betreuten Wohnen in jedem Fall immer<br />

deutlich günstiger, weil jeder seinen Betreuungs- und Servicebedarf ganz individuell nach seinen Bedürfnissen<br />

bestimmen kann und entsprechend Kosten nur für das anfallen, was tatsächlich benötigt wird.<br />

Unser „Quartier am Golfplatz“ ist dennoch auch für jüngere Leute aus dem Landkreis Stade interessant, ebenso<br />

wie für die Hamburger, die z.B. in der Nähe arbeiten, nicht täglich pendeln möchte oder raus wollen aus der Stadt,<br />

für die Kinder ins Grüne, oder die berufsmobilitätsbedingt bestimmte Serviceansprüche haben. Das können auch<br />

Paare bzw. Singles mit ausgeprägten Freizeitansprüchen oder besonderen Service-Bedürfnissen sein, die z.B. sehr<br />

viel unterwegs sind, oder die einen Zweitwohn-/Arbeitssitz in der Nähe von HH brauchen oder aber die pflegebedürftige<br />

Angehörige im Landkreis Stade haben und in ihre Nähe ziehen möchten.<br />

44


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

Golfclub an der Deinster Mühle<br />

Serviceangebote<br />

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, soll vor Ort ein attraktives Gesundheits- und Serviceangebot realisiert<br />

werden:<br />

Zentrale Gesundheitsbereiche<br />

• Tages-, Verhinderungs-, Kurzzeitpflege und -betreuung,<br />

• Hausarztpraxis -mit Fachärzten in Kooperation- im Hause,<br />

• Versorgungsnetzwerke mit umliegenden Praxen und Kliniken schulmedizinisch wie auch ganzheitliches /<br />

naturheilkundlich mit Shuttle-Diensten,<br />

• Yoga, Physiotherapie, Gymnastik, Tanz-, Fitness-Räume, Kleines Wellnessbad mit Bewegungsbecken, Sauna,<br />

Liegebereich,<br />

• Friseur etc.<br />

• Shuttle Service, E-Mobil Car & Scooter & Bike Station,<br />

• Home Care (Reinigung, Wäscherei, Fensterputzen, Blumen gießen, Einkaufen, Post nachsenden, Termine<br />

wahrnehmen…),<br />

• Stunden- /Tagesdienste: Besorgungen, Haustier, Begleitung nach Bedarf,<br />

• Cafe-Lounge mit Bistro und Kiosk, Bibliothek, Lobby, Bar,<br />

• Gesellschafts-, Seminar- und Schulungsräume,<br />

• Gästeapartments,<br />

• KITA für ca. 60 Plätze.<br />

45


GSPublisherEngine 0.42.100.100<br />

4. Projektübersicht<br />

P x32<br />

P x 29<br />

N<br />

P x 10<br />

P x 20<br />

P x 51<br />

Hauptstraße K1<br />

Fahrradweg<br />

Lageplan, Entwurf A.Uhlig<br />

0 10 20 30 40<br />

50 m<br />

UARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

Vorplanung<br />

Lageplan<br />

B.A.U. Büro Wismar<br />

Dipl. Ing. Arndt Uhlig<br />

12.11.2015<br />

gezeichnet: HS<br />

Gegenstand dieser Projektübersicht bildet die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bestehende Fachplanung<br />

unter Berücksichtigung aller aktuellen Gegebenheiten und Grundlagen.<br />

Das Projektgrundstück in Fredenbeck hat eine Größe von ca. 2,3 ha und liegt unmittelbar am Golfplatz sowie<br />

dem Ausflugsziel Deinster Mühle. Geplant ist die Errichtung eines „Mehrgenerationen“ Quartiers mit 73 barrierefreien<br />

Ein- bis Dreizimmer- Wohnungen und Penthouses, ca. 80 Pflege- bzw. Wohngruppenplätzen sowie zentrale<br />

„Servicearkaden“ für die Tagespflege, eine Cafe-Lounge mit Kiosk und Bistro, ein Wellnesszentrum, einem<br />

kleinen Boarding House für Mitarbeiter und Besucher etc. sowie einem kleinen „Pflegehotel“ und einer Kita. Im<br />

Rahmen einer gemeinnützigen Netzwerkorganisation sollen zahlreiche Gemeinschaftsinitiativen für diejenigen<br />

angeboten werden, die im Alter gerne noch sinnvoll und gesundheitsorientiert aktiv bleiben möchten.<br />

Die Architektur des Quartiers soll harmonisch, schön und zeitlos, dabei modern und schnörkellos sowie barrierefrei<br />

sein. Die Außenanlagen nehmen planmäßig weitestgehend den Charakter der Umgebung auf: Sanfte hügelige<br />

Geest, Wald- und Seenlandschaft. Der Charakter des Quartiers soll wie folgt gestaltet sein: Großzügige Bebauung,<br />

Villen und Parkcharakter, ruhig, grün, naturbezogen. Das „Quartier am Golfplatz“ wird ein offener Treffpunkt aller<br />

Generationen, sei es aus familiären Gründen (Kita), oder um gemeinsam einzukehren (Gastronomie) oder etwas<br />

für die Gesundheit (Wellness, Sport,…) und Geselligkeit (Veranstaltungen) zu tun. Das Wohnen und Leben im<br />

Quartier soll in allen Lebenslagen auch bezahlbar sein. Die Versorgungsangebote nach konkretem Bedarf werden<br />

mit den Bewohnern zeitnah abgestimmt.<br />

Im vorderen Bereich des Quartiers sollen die sogenannten „Arkaden“, ein Gebäudekomplex mit den zentralen<br />

Service- und Betreuungsdiensten sowie Wohnungen für Pflege und Pflegedienstkräfte entstehen. Hierzu gehören<br />

neben der Kita eine Tagespflege sowie ein Café mit Kiosk- und Bistrobetrieb und einer Mobilitäts- und Servicestation.<br />

Darüber hinaus ist in den Arkaden ein Boardinghouse für Mitarbeiter und Angehörige geplant, d.h.<br />

Wohnangebote auf Zeit, ferner ein Gesundheits- und Wellnessbereich, ein Pflegehotel sowie Räumlichkeiten für<br />

Veranstaltungen. Unmittelbar verbunden sind die in Wohngruppen aufgeteilten Pflegewohnungen(EZ) für alleinstehende<br />

Bewohner mit höherem Pflege- und Betreuungsbedarf. Ein Kaffeegarten vor den Arkaden soll zur<br />

Einkehr und Kurzweil einladen und den Bewohnern als Sommertreff dienen.<br />

46


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

Die Gestaltung und Ausstattung der Wohnungen soll wie folgt aussehen: Alle Wohnungen sind planmäßig nach<br />

Süden bzw. Süd/ West oder Süd/Ost ausgerichtet. Jede der sechs Wohnvillen mit jeweils 9 bis 18 Wohnungen sollen<br />

über einen Fahrstuhl verfügen, die Zuwegungen sind planmäßig naturbezogen, barrierefrei und verkehrsberuhigt<br />

angelegt. Es werden Wohnungen mit 1 bis 3 ½ Zimmern und einer Wohnfläche zwischen 41,5 qm und 112 qm<br />

angeboten. Ganz besonderen Ansprüchen werden die Penthouse-Wohnungen mit 1 bis 2,5 Zimmern und jeweils<br />

einer großen Dachterrasse gerecht, haben entweder eine Terrasse (EG) oder einen schönen Balkon und ausreichend<br />

Abstellraum.<br />

Sie verfügen über eine Notruf- und Überwachungsanlage, auf Wunsch modernste Smart-Home-Applikationen<br />

z.B. zur Optimierung der Energieeffizienz. Im Erdgeschoss der Villen befindet sich jeweils ein zentraler Fahrradund<br />

Abstellraum sowie direkt an den Eingängen ausreichend Stellplätze für Fahrräder, E-Bikes und E-Mobile. Die<br />

zentralen Parkbereiche werden im Sinne einer nachhaltigen Nutzung des Areals gestaltet. Plätze zum Verweilen<br />

und ruhige Ecken für Spiel und „freie Zeit“ werden bewusst eingeplant.<br />

Auch die kleineren Pflegewohnungen sind schön geschnitten, jeweils ca. 25 qm groß, verfügen entweder über<br />

eine kleine Terrasse oder einen französischen Balkon. Sie sind ausgestattet mit einem Duschbad, Notrufanlage und<br />

können mit einer Pantry bestückt sein. Die Pflegewohnungen können zur sogenannten Wohngruppe zusammengefasst<br />

werden, die zusammen besser betreut werden können und über eine gemeinsame Wohnküche und einen<br />

Aufenthaltsbereich verfügen.<br />

Im „Quartier am Golfplatz“ liegen die Sportmöglichkeiten vor der Haustür. So sind die in Fredenbeck bereits<br />

ansässige Golfschule und die 18-Loch-Golfanlage zu Fuß oder mit einem E-mobile sicher und bequem in wenigen<br />

Minuten zu erreichen. Gleiches gilt für die Angelteiche an der Deinster Mühle. Ebenfalls direkt an das Quartier<br />

grenzt ein ausgiebiges Wald- und Naherholungsgebiet mit abwechslungsreichen Wander-, Jogging-, Walking- und<br />

Radwegen. Innerhalb der „Arkaden“ entstehen ein Wellnessbereich mit separaten Yoga und Entspannungsräumen,<br />

sowie ein Bewegungsbad und Sauna. Im Quartier wird es attraktive Angebote in den Bereichen Kunst und Kultur,<br />

sowie Exkursionen, Theaterbesuche und -spiel geben.<br />

Junge Leute sollen vor allem über das Kita- und Schulangebot, die gute Infrastruktur, dem Freizeitwert des Ortes,<br />

der Nähe zum Arbeitsplatz (Großindustrie Stade, Buxtehude, Finkenwerder,…) sowie die attraktiven Home careund<br />

Versorgungs-Services angesprochen werden.<br />

Im Seniorenbereich sollen Menschen erreicht werden, die sich aus gesundheitlichen Gründen verändern müssen<br />

(Notwendigkeit zum barrierefreien Wohnen, das eigene Haus wird zur Last) oder pflege- und betreuungsbedürftig<br />

werden.<br />

Das besondere an diesem Konzept: Man wohnt weiterhin in einem lebendigen Quartier mit allen individuellen<br />

Freiheitsgraden, der abrupte Sprung in das übliche Altenwohnen wird vermieden, Lebensqualität, ein positives<br />

Lebensgefühl und die selbstbestimmte Teilnahme am Leben bleiben erhalten. Besonders für Golfer und Freunde<br />

des Angelsports bietet das Quartier einen exzellenten Freizeitwert. Wie selbstverständlich kann die Wohn- und<br />

Pflegesituation den sich wandelnden Bedürfnissen angepasst werden, ohne das Quartier dabei verlassen zu müssen.<br />

47


5. Zeit- und Maßnahmenplanung<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung liegt eine erste Gesamtplanung für das Projekt mit den entsprechenden<br />

Geschäftsprognosen vor.<br />

Übersicht: Zeitziele der Projektentwicklung (ab 2016 jeweils Prognosen)<br />

Start der Projektentwicklung 01.05.2015<br />

Finanzierung Projektentwicklung 01.07.2016<br />

Vorliegen der Baugenehmigung, Baubeginn 01.10.2016<br />

Teilungserklärungen, Verkauf aller WE/GE 31.12.2016<br />

Fertigstellung / Abnahme komplett 31.03.2019<br />

Vollbelegung/ voller Betrieb 31.12.2019<br />

Zeitnah im ersten Halbjahr 2016 ist geplant, eine detaillierter Planung zu erstellen und mit möglichst allen zukünftigen<br />

Partnern bzw. Betreibern im Pflege-, Gesundheits- und Servicebereich konkrete Gespräche geführt zu<br />

haben, so dass im ersten Halbjahr 2016 mit den jeweils bestgeeigneten entsprechende Vorverträge abgeschlossen<br />

werden können.<br />

In Abhängigkeit von den Ergebnissen dieser Konkretisierungsphase wird auch über Einzelheiten der Pflegekonzeption<br />

und die Anteile und Auslegung der jeweiligen Kapazitäten: Stationäre Pflege, Wohngruppen- und -gemeinschaften,<br />

ambulante Pflege und Tagespflege entschieden.<br />

Parallel dazu werden gemeinsam die für das Konzept notwendigen Änderungen des vorhandenen Bebauungsplans<br />

beantragt und gemeinsam mit der Gemeinde wird planmäßig das entsprechende Genehmigungsverfahren durchlaufen.<br />

Das Bauantragsverfahren wird planmäßig parallel und in enger Abstimmung zu den Behörden durchgeführt.<br />

Ziel ist es, bis spätestens September 2016 alle notwendigen Beschlüsse und Genehmigungen erhalten zu<br />

haben, um mit dem Bau beginnen zu können.<br />

Ab 2016 werden wir verstärkt potentielle Interessenten über unseren Internetauftritt auf uns aufmerksam machen.<br />

Ziel ist es, Kontakte zu zukünftigen Mietern und Nutzern sowie auch Immobilienanlegern herzustellen. Hohe<br />

Priorität hat dabei die wachsende Zielgruppe der Golfer, bietet das Angebot doch die besten Voraussetzungen,<br />

auch bis ins Alter seinem schönen Hobby und Sport nachzugehen. Die Resonanzen aus den Marketingaktivitäten<br />

werden wir laufend mit in die konzeptionelle Detailplanung einfließen lassen.<br />

Die bautechnische Umsetzung des Projektes soll in Zusammenarbeit mit einem geeigneten Generalunternehmer<br />

erfolgen. Erste Bewerbungen liegen bereits vor. Die Ausschreibung erfolgt, sobald das konkrete Leistungsverzeichnis<br />

erstellt ist.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wird davon ausgegangen, dass bis spätestens September 2016 alle Voraussetzungen<br />

für einen Baubeginn erfüllt werden können. Es wird angestrebt, die Baumaßnahmen bis Frühjahr 2019<br />

abzuschließen. Bis Ende 2019 wird eine Vollbelegung der Pflegeeinrichtung, der Bezug aller Wohnungen sowie die<br />

Inbetriebnahme aller Gesundheits- und Serviceeinrichtungen erwartet.<br />

48


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

6. Wesentliche Beteiligte<br />

Villa Vitalia Gesundheit & Pflege AG<br />

Die Villa Vitalia Gesundheit & Pflege AG wurde 1982 als R+P Dr. Röhr und Partner gegründet, ist seit 1999 in der<br />

Rechtsform der AG fortgeführt und seit 2014 registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft. Tätigkeitsschwerpunkte<br />

sind Vertriebs- und Beratungsprojekte sowie Projektentwicklungen im Finanz-, Gesundheits- und Pflegebereich<br />

u.a. auch für namhafte Finanzdienstleister. Im Mittelpunkt steht dabei für die Villa Vitalia Gesundheit & Pflege AG<br />

immer der Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen:<br />

„…Wir haben uns zur Aufgabe gesetzt, nur Projekte zu entwickeln, bei denen es um bestmögliche Lebensqualität für die<br />

Menschen geht, vornehmlich für die ältere Generation sowie für Betroffene mit schweren chronischen Erkrankungen sowie ihren<br />

Familienangehörigen…“ (Dr. Röhr).<br />

Der Vorsitzende des Vorstands der Villa Vitalia Gesundheit & Pflege AG Herr Dr. rer. pol. Wolfgang Röhr, hat nach<br />

seinem Studium zum Dipl.-Kfm. zunächst seine ersten Berufsjahre in der Wirtschaftsprüfung verbracht und war<br />

dann langjährig in der Managementberatung für verschiedene, international tätige Gesellschaften wie z.B. Deloitte,<br />

Sankt Gallen Consulting Group und Mummert mit Schwerpunkten Projektentwicklung, Marketing und Vertrieb<br />

in der Gesundheits- und Finanzwirtschaft tätig. Zu seinen Mandanten zählten namhafte Unternehmen wie z.B.<br />

Allianz, Basler Vers., Signal Vers., SwissCare Group, Techniker Krankenkasse, KKH, Zürich Vers. u.a. Seit 1999 ist Dr.<br />

Röhr im Vorstand der Villa Vitalia Gesundheit & Pflege AG.<br />

Die Villa Vitalia Gesundheit & Pflege AG realisiert Projekte über ethische, nachhaltige Kapitalanlagen (social investments“).<br />

Das Referenzprojekt „Biohospiz Schloss Bernstorf“, Haus des Lebens“ steht für Lebensqualität bis zum<br />

Schluss und hat mittlerweile bundesweit Modellcharakter.<br />

Auch in Fredenbeck an der Deinster Mühle wird gemeinsam mit der Gemeinde, den Bürgern und der örtlichen<br />

Wirtschaft ein „Quartier“ als Zukunftsmodell realisiert, das den älteren Menschen die Möglichkeit bietet, gesund,<br />

aktiv und selbständig zu leben und auch bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit nicht auf ein individuelles und selbstbestimmtes<br />

Leben verzichten zu müssen. Neue Wege beschreitet die Villa Vitalia Gesundheit & Pflege AG dabei<br />

z.B. auch im Bereich der Organisation des Versorgungs-, Pflege- und Servicebereiches: Hier setzt die Villa Vitalia<br />

Gesundheit & Pflege AG nicht auf einen möglichst großen Generalbetreiber, sondern auf die Zusammenarbeit mit<br />

der Gemeinde und den wirtschaftlichen Akteuren vor Ort sowie unseren Projekt- und Vertriebspartner mercurion<br />

Asset Management GmbH unter Leitung von Frau Christine Müller.<br />

Die Auswahl der Betreiber sowie auch der Projektpartner und Bauunternehmen sowie Zulieferer erfolgt über<br />

qualifizierte Ausschreibungen. Das schafft Vertrauen, Engagement und sehr viele Synergien, die den regionalen<br />

Bezug sowie die Nachhaltigkeit und die Individualität und damit auch die Qualität der Leistung und des Projekts<br />

garantieren.<br />

49


Christine Müller<br />

mercurion Asset Management GmbH<br />

Die mercurion Asset Management GmbH wurde 2001 von erfahrenen Beraterpersönlichkeiten gegründet. Das<br />

Unternehmen ist inhabergeführt und bundesweit tätig. Beraterinnen der mercurion Asset Management GmbH in<br />

Hamburg sind zunächst Exklusivanbieter der Vermögensanlage sowie auch der Immobilien des Projektes.<br />

Bundesweit werden von der mercurion Asset Management GmbH Vermögenswerte mit einem Volumen von ca.<br />

1,2 Mrd. Euro betreut. Die mercurion Asset Management GmbH ist mit eigenen Niederlassungen an den Standorten<br />

München, Meerbusch, Nienburg und seit 2009 in Hamburg vertreten. Die Berater der mercurion Asset<br />

Management GmbH bieten den qualifizierten Dialog auf Augenhöhe, von Unternehmer zu Unternehmer und<br />

verstehen ihre Tätigkeit generationsübergreifend.<br />

Traditionelle Schwerpunkte der mercurion Asset Management GmbH sind das Wertpapiergeschäft und Unternehmensbeteiligungen<br />

als Basis der Vermögensberatung. Besonderes Ziel ist insbesondere die Risiko- und Kostenminimierung.<br />

In der letzten Dekade haben auch bei der mercurion Asset Management GmbH Immobilien als Assetklasse weiter<br />

enorm an Bedeutung gewonnen. Als Produktlösungen sind Denkmalimmobilien und/oder Neubauten mit hohen<br />

energetischen Standards und innovativen Nutzungskonzepten im Angebot. Mandanten der mercurion Asset<br />

Management GmbH sind in erster Linie Privatpersonen, die ihren Immobilienbestand bewerten, strukturieren<br />

und erweitern wollen. Nachfragebedingt bietet die mercurion Asset Management GmbH mehr Immobilienexpertise<br />

als in Vermögensberatungen üblich, arbeitet mit Gutachtern, Projektentwicklern und Bauträgern zusammen.<br />

Aktuell bietet die mercurion Asset Management GmbH u.a. mit dem Projekt „Quartier am Golfplatz“ Familien<br />

und lebenserfahrenen Persönlichkeiten die Möglichkeit, sich rechtzeitig mit dem Thema Leben im Alter und familienstützende<br />

Quartierslösungen zu beschäftigen und für sich lebenswerte und lebensnahe Lösungen zu finden.<br />

Die mercurion Asset Management GmbH bietet die Option der honorarbasierten Beratung, hat die BaFin Zulassung<br />

nach § 32 KWG und arbeitet bankenunabhängig nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Vermögensplanung.<br />

Die Philosophie des Unternehmens ist eine frühe Antwort auf die Vertrauenskrise in der Banken- und Finanzwelt.<br />

Die Zusammenarbeit zeichnet sich durch Objektivität und Diskretion aus. Die Partnerschaft mit den Mandanten<br />

ist geprägt durch Integrität, Loyalität und ein Höchstmaß an Kompetenz. Im Mittelpunkt der Beratungskultur<br />

stehen immer die Ziele, die Personen und die Familie des Mandanten.<br />

50


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

Vorderansicht „Arkaden“, Entwurf A. Uhlig<br />

Vorderansicht „Pflegewohnen“, Entwurf A. Uhlig<br />

51


Bsp. 2.5 Zimmer Penthouse Whg.<br />

mit großer Dachterrasse<br />

Bsp. nette 1 Zimmer Single-Wohnung<br />

GMB GmbH<br />

Die Unternehmensgruppe GMB Beratung ist seit fast 10 Jahren der spezialisierte Partner der Villa Vitalia Gesundheit<br />

& Pflege AG in allen Fragen rund um die Gesundheitswirtschaft. Sie wird die Konzeptionierung, die Auswahl<br />

der geeigneten Betreiber und den Betriebsaufbau beratend unterstützen und begleiten.<br />

Der geschäftsführende Gesellschafter der Unternehmensberatung GMB Rathje Beck GmbH, Dr. Jürgen Rathje,<br />

ist seit 1996 in mehreren Unternehmen der Gesundheitswirtschaft als Geschäftsführer und Gesellschafter tätig und<br />

kann auf ein fundiertes Fachwissen im Gesundheits- und Pflegebereich zurückgreifen.<br />

Die GMB Beratung verfügt über detaillierte Kenntnisse und langjährige Erfahrungen der Organisation und der<br />

Arbeitsabläufe in den einzelnen Unternehmen des gesamten Gesundheitswesens. Zum Leistungsspektrum zählen<br />

im Einzelnen insbesondere auch die Erarbeitung von Marktstudien, von Finanzierungsmodellen und deren Umsetzung,<br />

die Erstellung von Rentabilitätsgutachten für die Finanzierung, Controlling und die externe Qualitätssicherung<br />

sowie Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Projektbegleitungen<br />

Kernkompetenzen<br />

Die Unternehmensgruppe GMB Beratung betreut und begleitet schwerpunktmäßig:<br />

• In- und ausländische Unternehmen der Gesundheitswirtschaft<br />

• Krankenhäuser, Krankenhausgesellschaften, Ärzte und ärztliche Gemeinschaften<br />

• Stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen<br />

• Medizinische Versorgungs- und Mittelzentren sowie Präventionszentren<br />

• Wohlfahrtsverbände, Verbände und Vereine der Gesundheitswirtschaft<br />

• Körperschaften öffentlichen Rechts, Kommunen und Ministerien<br />

• Banken und Versicherungen<br />

Sie ist u.a. Beratungspartner der HSH (Risk Abt.), der AOK, des TÜV Nord sowie von Biocon Valley.<br />

52


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

V. GESCHÄFTSPLANUNG (PROGNOSE)<br />

1. Vorbemerkungen<br />

Die der Geschäftsplanung zugrunde gelegten Daten wurden nach bestem Gewissen und Wissen ermittelt. Sie sind<br />

jedoch wie jede Zukunftsschau mit den üblichen Unsicherheiten einer Prognose behaftet.<br />

Die Vermögensanlage hat eine grundsätzlich unbefristete Laufzeit. Die Beteiligungsgesellschaft plant, die Vermögensanlage<br />

zum 31.3.2019 zu beenden. Die Anleger können ihre Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft unter<br />

Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs (6) Monaten erstmals zum Ablauf des 31.3.2019 kündigen, nach diesem<br />

Datum mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ablauf des 31. Dezember eines jeden Jahres. Die Vermögensanlage<br />

hat mithin eine Mindestlaufzeit von über 24 Monaten und beginnt für alle Anleger ab dem Zeitpunkt<br />

der Zeichnung durch den ersten Anleger. Zudem besteht jederzeit das Recht zur außerordentlichen Kündigung<br />

aus wichtigem Grund. Die Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft ist berechtigt, nach der planmäßigen<br />

Aufteilung des von der Beteiligungsgesellschaft erworbenen Grundstücks (nebst zugehöriger zu errichtender Gebäude)<br />

in einzelne Teilgrundstücke bzw. einzelne Wohn- und Gewerbeeinheiten nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes<br />

(WEG) verbliebene Kommanditisten bzw. Treugeber jeweils zum 31.12. des auf diese Aufteilung<br />

folgenden Jahres oder eines der Folgejahre auch ohne wichtigen Grund mit einer Frist von sechs (6) Monaten zu<br />

kündigen, dies erstmals zum 31.3.2019 (Sonderkündigungsrecht).<br />

2. Gesamtplanung<br />

Die Gesamtwohn- und Nutzfläche (netto) des Quartiers wird ca. 10.784 qm betragen. Die KITA wurde bei<br />

der Planung außen vor gelassen, da zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung die für die Kalkulation notwendigen<br />

Modalitäten noch nicht feststanden (Miete, Leasing, Kauf). Es sollen insgesamt sechs Wohnvillen mit einer Gesamtwohnfläche<br />

(Wfl.) von 5.704 qm entstehen mit jeweils drei unterschiedlichen Größen und Grundrissen (Typ 1<br />

bis 3). Geplant ist ferner ein zentraler Pflegebereich (stationär/Wohngruppe) mit ca. insgesamt 80 Plätzen inklusiv<br />

einer Tagespflege sowie Service- und Gesundheitsbereich, die sogenannten „Arkaden“ mit einer Nutzfläche von<br />

ca. 5.080 qm.<br />

Tabelle 2: Gesamtübersicht (Prognose)<br />

Übersicht Typ Anzahl<br />

WE<br />

Wfl./Nfl.<br />

Netto<br />

Verkaufserlös<br />

NKM p.a.<br />

gesamt<br />

Rendite<br />

in Proz.<br />

Wohnvilla 1 1 9 807,8 2.352.160 € 98.671 € 4,2 %<br />

Wohnvilla 2 1 9 807,8 2.352.160 € 98.671 € 4,2 %<br />

Wohnvilla 3 1 9 807,8 2.352.160 € 98.671 € 4,2 %<br />

Wohnvilla 4 2 14 1.036,8 3.052.134 € 128.680 € 4,2 %<br />

Wohnvilla 5 2 14 1.036,8 3.052.134 € 128.680 € 4,2 %<br />

Wohnvilla 6 3 18 1.207,7 3.585.444 € 151.474 € 4,2 %<br />

Arkaden (Pflege und Gesundheit) 5.080,0 13.738.400 € 664.350 € 4,8 %<br />

Gesamtvolumen 10.784,7 30.484.592 € 1.369.197 € 4,5 %<br />

Unter Zugrundelegung der von unserem Vertriebspartner mercurion Asset Management GmbH sehr vorsichtig<br />

geschätzten, erzielbaren Verkaufserlöse (siehe Tab. 5 auf Seite 55) errechnet sich ein Marktvolumen des Projektes<br />

in Höhe von 30.5 Mio. Euro. Unter Abzug aller Kosten verbleibt der Beteiligungsgesellschaft hiernach ein voraussichtlicher<br />

Gesamtgewinn vor Steuern in Höhe von ca. 999.3 TEUR (siehe Tab. 10 auf Seite 59) Bei der Berechnung<br />

dieses Gesamtgewinns sind die Ausschüttungen an die Gesellschafter in Höhe von 8 % p.a. bereits zum Abzug<br />

gebracht (Ausweis unter „Finanzierungs kosten“), siehe Tab. 3/ Tab. 4 auf Seite 54.<br />

53


Tabelle 3: Kostenkalkulation Wohnvillen (Prognose)<br />

Wohnvillen Baukosten gesamt Baukosten pro qm Wfl. Zuschlag in Proz.<br />

Baukosten 9.209.850 € 1.614 € 100 %<br />

Baunebenkosten 1.841.970 € 323 € 20 %<br />

Grundstück 1.381.478 € 242 € 15 %<br />

Außenanlagen 1.197.281 € 210 € 13 %<br />

Projektentw.,-management 368.394 € 65 € 4 %<br />

Generalunternehmer 460.493 € 81 € 5 %<br />

Finanzierungskosten 828.887 € 145 € 9 %<br />

Vertrieb und Marketing 460.493 € 81 € 5 %<br />

Reserve 460.493 € 81 € 5 %<br />

Gesamtsumme 16.209.336 € 2.841 € 176 %<br />

Die Gesamtkosten sind von der Vorplanung beauftragten Ing. Büro A. Uhlig nach DIN 276 unter Einbeziehung<br />

auch aller Nebenkosten der Projektentwicklung, der Finanzierung sowie der Vertriebsaufwendungen einschließlich<br />

einer 5 % Reserve als vorsichtige Schätzung ermittelt worden (Tabelle 3 und 4). Hierin sind auch die investiven<br />

Vorlaufkosten (siehe Tabelle 5 auf Seite 55) bis zum voraussichtlichen Baubeginn mit enthalten.<br />

Tabelle 4: Kostenkalkulation Arkaden (Prognose)<br />

Arkaden Baukosten gesamt Baukosten pro qm Wfl. Zuschlag in Proz.<br />

Baukosten 7.079.100 € 1.394 € 100 %<br />

Baunebenkosten 1.357.005 € 267 € 19 %<br />

Grundstück 1.017.754 € 200 € 14 %<br />

Außenanlagen 882.053 € 174 € 12 %<br />

Projektentw.,-management 271.401 € 53 € 4 %<br />

Generalunternehmer 339.251 € 67 € 5 %<br />

Finanzierungskosten 610.652 € 120 € 9 %<br />

Vertrieb und Marketing 339.251 € 67 € 5 %<br />

Innenausstattung 520.128 € 102 € 7 %<br />

Pre-opening 520.128 € 102 € 7 %<br />

Reserve 339.251 € 67 € 5 %<br />

Gesamtsumme 13.275.975 € 2.615 € 188 %<br />

54


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

Die sich aus der Grobkalkulation ergebenden geringeren Baukosten pro qm Wohn-/Nutzfläche im Bereich der<br />

Arkaden gegenüber den Wohnvillen resultieren im Wesentlichen aus dem deutlich geringen Anteil der Nebenflächen<br />

(Bruttogrundfläche abzüglich Wohn-/Nutzfläche), da im Bereich Pflegewohnen die für den Aufenthalt<br />

genutzten Nebenflächen kalkulatorisch fast vollständig der Wohn-/Nutzfläche mit zugerechnet werden. Die angesetzten<br />

Anschaffungskosten für die Innenausstattung könnten auch alternativ über Leasing finanziert werden.<br />

Die Verkaufspreise pro qm sowie auch die Rendite sind netto, also zuzüglich der Erwerbsnebenkosten für den Käufer<br />

ausgewiesen. Sie berücksichtigen zudem die Lage des jeweiligen Apartments. Bei der Bewertung der Marktchancen<br />

wird von folgender Prognoserechnung ausgegangen.<br />

Tabelle 5: Renditekalkulation (Prognose)<br />

Einheit<br />

Anz.<br />

App.<br />

Anz.<br />

Zi.<br />

Größe<br />

ab qm<br />

Kaufpreis<br />

ab<br />

VK<br />

netto<br />

pro qm<br />

NKM<br />

p.M.<br />

NKM<br />

p.a.<br />

Rendite<br />

netto<br />

Wohnen<br />

Obergeschoss 7 1 44,5 131.275 € 2.950 € 10,50 € 126,00 € 4,3 %<br />

Erdgeschoss 7 1 44,5 135.725 € 3.050 € 11,00 € 132,00 € 4,3 %<br />

Obergeschoss 12 1,5 56,9 162.165 € 2.850 € 10,00 € 120,00 € 4,2 %<br />

Penthouse 5 1 45,3 165.506 € 3.250 € 11,50 € 138,00 € 4,2 %<br />

Erdgeschoss 6 1,5 62,4 184.080 € 2.950 € 10,50 € 126,00 € 4,3 %<br />

Obergeschoss 12 2,5 97,6 268.400 € 2.750 € 9,50 € 114,00 € 4,1 %<br />

Erdgeschoss 6 2,5 104,2 302.180 € 2.900 € 10,00 € 120,00 € 4,1 %<br />

Erdgeschoss 6 3,5 111,0 316.350 € 2.850 € 10,00 € 120,00 € 4,2 %<br />

Penthouse 6 1,5 99,9 323.978 € 3.150 € 11,00 € 132,00 € 4,2 %<br />

Penthouse 6 2,5 111,5 345.805 € 3.100 € 11,00 € 132,00 € 4,3 %<br />

Pflegeapartments 80 43,0 113.305 € 2.635 € 11,09 € 133,06 € 5,0 %<br />

Gewerbe 9 70,0 199.500 € 2.850 € 10,50 € 126,00 € 4,6 %<br />

Die Nettokaltmieten für das Wohnen (Prognose) entsprechen nach Markterkenntnissen der mercurion Asset Management<br />

GmbH vorsichtig für den Standort Fredenbeck/Deinste im Außenbereich der Metropolregion Hamburg<br />

geschätzten durchschnittlichen Mietsätzen für barrierefreies Wohnen. Die Nettokaltmiete für die Pflegeapartments<br />

ist unter Zugrundelegung eines langfristigen Pachtvertrages und der hierfür anzuwendenden üblichen<br />

Berechnungsformel nach Investitionskosten geschätzt. Für ein Wohngruppenkonzept ergibt eine vergleichbare<br />

Mietkalkulation, sind am Standort je nach Objekt und Lage zwischen 10,- bis 14,- Euro NKM erzielbar. Bei der<br />

Flächenberechnung sind die anteiligen Gemeinflächen mit ausgewiesen. Entsprechende Angebote bzw. Mietprognosen<br />

von erfahrenen, mittelständischen Betreibern liegen vor. Die zum Ansatz gebrachten Nettokaltmieten für<br />

die Gewerbeflächen (Gesundheits- und Servicebereich) entsprechen den im Großraum Stade/Buxtehude erzielbaren<br />

Mietansätzen.<br />

55


3. Investitions- und Finanzplan (Prognose)<br />

Grundlagen<br />

Grundlage des Investitions- und Finanzplanes (I+F Plan) der Quartier am Golfplatz AG & Co. KG bildet die zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung bestehende fachliche Projektplanung unter Berücksichtigung aller aktuellen<br />

Gegebenheiten und Planungsgrundlagen. Der Planungszeitraum erstreckt sich von der Aufstellung der Eröffnungsbilanz<br />

bis zum Ende des vierten Geschäftsjahres 31.12.2019. Es handelt sich um eine Prognoserechnung, die wie<br />

alle Planungen immer mit den Unsicherheiten der Zukunftsbetrachtung behaftet ist.<br />

Tabelle 6: Investitions- und Finanzplan bis 31.12.2016 (Prognose)<br />

P Investitions- und Finanzplan (Prognose) Summe TEUR %<br />

1 Treuhandkommanditanteile 3.321,5 94,9%<br />

2 Gründungskommanditist Dr. Röhr 178,5 5,1%<br />

3 Mittelherkunft 3.500,0 100,0%<br />

4 Grundstück inkl. Nebenkosten 1.750,0 50,0%<br />

5 Konzept- /Projektentwicklung 170,0 4,9%<br />

6 Betreiber Pre-opening 250,0 7,1%<br />

7 Bauplanung/-genehmigungen 1.000,0 28,6%<br />

8 Vertrieb und Marketing 100,0 2,9%<br />

9 Kapitalbeschaffung 180,0 5,1%<br />

10 Prospekterstellung 50,0 1,4%<br />

11 Mittelverwendung 3.500,0 100,0%<br />

Annahmen und Wirkungszusammenhänge<br />

Aus Vereinfachungsgründen wurde auf den expliziten Ausweis des Agios verzichtet, da es sich hierbei aus Sicht der<br />

Beteiligungsgesellschaft lediglich einen durchlaufenden, ergebnisneutralen Posten handelt.<br />

Die für die Umsetzung des Projektes benötigen Mittel in Höhe von insgesamt 3.500,0 TEUR werden zu 94,9 %<br />

mit 3.321,5 TEUR von den Treuhandkommanditisten sowie vom Gründungskommanditisten Dr. Wolfgang Röhr<br />

mit 178,5 TEUR erbracht.<br />

Die Gründungskommanditistin “TWS-Treumandat“ Wirtschaftsberatungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung war mit 1,0 TEUR beteiligt und hat Ihren Anteil am 17.12.2015 zum Nominalwert<br />

von 1,0 TEUR an den Gründungskommanditisten Dr. Wolfgang Röhr veräußert. Die vom Gründungskommanditisten<br />

Herrn Dr. Röhr zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht geleistete Kommanditeinlage in Höhe von<br />

127,5 TEUR wird nicht aus dem Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage erbracht.<br />

Für das sehr schön direkt neben dem Golfplatz an der Deinster Mühle gelegene Grundstück mit einer Größe<br />

von ca. 2,3 ha wurde ein Preis von 70,- Euro pro qm angesetzt. Die endgültige Vermessung und Eintragung steht<br />

noch aus. Einschließlich der Erwerbsnebenkosten wurden für den Kauf insgesamt 1.750,0 TEUR angesetzt (P. 4).<br />

Der Kaufpreis ist grundsätzlich vier Wochen nach Inkrafttreten des geänderten Bebauungsplans zur Zahlung fällig.<br />

Für die Konzept- und Projektentwicklung bis zur Baugenehmigung liegt ein Konzeptionsvertrag mit der Komplementärin<br />

der Beteiligungsgesellschaft, der Villa Vitalia Gesundheit & Pflege AG, vor. Die Gesamtkosten für die<br />

Konzept- und Projektentwicklung (P. 5) einschließlich Prospekterstellung (P. 10) belaufen sich auf ca. 220,0 TEUR,<br />

wobei hiervon 160,0 TEUR brutto auf Leistungen der Komplementärin sowie ca. 60,0 TEUR auf externe Dienstleister<br />

entfallen.<br />

Für künftige Pflege- und Servicebetreiber wurde für 2016 ein sogenanntes Pre-opening Budget eingeplant, daraus<br />

können Abschlagzahlungen für erste Marketing-, Personalrekrutierungs- und Belegungsaktivitäten geleistet werden.<br />

Für die Erstellung der Bauplanung bis zur Baugenehmigung einschließlich Bebauungsplanänderung ohne Ausfüh-<br />

56


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

rungsplanung fallen geschätzt zunächst Abschläge an Planungsbüros und zu zahlende Kostenvorschüsse an Gutachter<br />

sowie Gebühren in Höhe von ca. 1.000,0 TEUR (P. 7) an. Als Baunebenkosten für die Planungs-, Statistik-,<br />

Gutachten- und Koordinationsleistungen wurde insgesamt mit einem Kostenzuschlag von 20 % auf die originären<br />

Baukosten gerechnet. Im Aufgabenbereich Vertrieb- und Marketing wurde für die Impuls- und Präsentationsphase<br />

bis Ende 2016 für Agentur, Material, sowie Werbe- und Kampagnenkosten vorsichtig ein Budget in Höhe von<br />

100,0 TEUR (P. 8) eingeplant. Für die Vermittlung unseres Beteiligungsangebotes wurde nach dem mit der mercurion<br />

Asset Management GmbH geschlossenen Vertrag über die Vermittlung von Eigenkapital für Provisionen 4 %<br />

auf 3.321,5 TEUR (Einlagen der Treuhandkommanditisten) gleich 132,9 TEUR sowie plus ca. 1,3 % gleich 47,1<br />

TEUR für Vertriebs nebenkosten in Höhe von insgesamt ca. 180,0 TEUR (P.9) angesetzt.<br />

Das von Anlegern bei Erwerb der Beteiligung zu zahlende Agio in Höhe von 3% der jeweiligen Pflichteinlage mit<br />

einem Gesamtbetrag von 99,6 TEUR ist im Rahmen der Finanzierung der Kosten für die Eigenkapitalvermittlung<br />

als Durchgangsposten vorhanden.<br />

4. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

Die Emittentin wurde am 1.02.2015 gegründet. Der Tag der Gründung liegt damit weniger als 18 Monate zurück.<br />

Für die Emittentin wurde kein Jahresabschluss erstellt. Aus diesem Grund werden in Übereinstimmung mit den<br />

in diesem Fall geltenden verringerten Prospektanforderungen der VermVerkProspV keine Angaben zum Jahresabschluss<br />

und Lagebericht, zu deren Prüfung sowie zum jüngsten Geschäftsgang und zu den Geschäftsaussichten der<br />

Emittentin gemacht.<br />

a. Eröffnungsbilanz und Zwischenübersicht<br />

Die Quartier am Golfplatz AG & Co. KG wurde am 1.2.2015 unter der Firma Villa Vitalia Rosenhof AG & Co.<br />

KG mit Sitz in Hamburg, Geschäftsanschrift: Glockengießerwall 26, 20095 Hamburg, gegründet. Am 28.05.2015<br />

erfolgte eine Umfirmierung in „Villa Vitalia Fredenbeck AG & Co. KG“ verbunden mit einer Sitzverlegung nach<br />

23936 Bernstorf, Geschäftsanschrift: Am Schloss 36, 23936 Bernstorf. Am 28.10.2015 erfolgte eine weitere Umfirmierung<br />

in „Quartier am Golfplatz AG & Co. KG“.<br />

Gründungsgesellschafter der Gesellschaft sind:<br />

· Komplementärin: Villa Vitalia Gesundheit & Pflege AG mit Sitz in Hamburg, Geschäftsanschrift: Glockengießerwall<br />

26, 20095 Hamburg<br />

· Kommanditist: “TWS-Treumandat” Wirtschaftsberatungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit beschränkter<br />

Haftung, Geschäftsanschrift: Siemensstraße 30, 63512 Hainburg (Offenbach)<br />

· Kommanditist: Dr. Wolfgang Röhr, Geschäftsanschrift: Glockengießerwall 26, 20095 Hamburg<br />

Die Gründungskommanditistin der Emittentin, die “TWS-Treumandat” Wirtschaftsberatungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung, die als Gründungskommanditistin an der Emittentin mit einer<br />

Einlage in Höhe von 1.000,00 Euro beteiligt war, ist am 17.12.2015 ausgeschieden, wobei ihre Beteiligung von<br />

dem Kommanditisten Herrn Dr. Wolfgang Röhr übernommen wurde.<br />

Das nachstehende Schaubild zeigt die Eröffnungsbilanz der Quartier am Golfplatz AG & Co. KG, vormals Villa<br />

Vitalia Rosenhof AG & Co. KG, zum Datum der Gründung am 1.02.2015.<br />

Tabelle 7: Eröffnungsbilanz Quartier am Golfplatz AG & Co. KG zum 01.02.2015<br />

AKTIVA EUR PASSIVA EUR<br />

A. Ausstehende Einlagen<br />

(davon eingefordert: 2.000 Euro) 2.000,00<br />

A. Eigenkapital<br />

Kapitalanteile der Kommanditisten 2.000,00<br />

Summe 2.000,00 Summe 2.000,00<br />

Nachfolgend ist die Zwischenübersicht der Beteiligungsgesellschaft zum 20.12.2015 dargestellt. Diese besteht aus<br />

der Zwischenbilanz sowie der Zwischengewinn- und Verlustrechnung, die alle Geschäftsvorfälle zwischen dem<br />

Tag der Gründung (1.02.2015) und dem 20.12.2015 abbilden.<br />

57


Tabelle 8: Zwischenübersicht Quartier am Golfplatz AG & Co. KG zum 20.12.2015<br />

AKTIVA EUR PASSIVA EUR<br />

A. Anlagevermögen A. Eigenkapital<br />

I. Grundstücke 23.153,48 I. Kommanditkapital<br />

B. Umlaufvermögen 1. Kapitalkonten 51.000,0<br />

I. Sonstige Vermögensgegenstände 27.522,77 2. Ergebniskonten -2.081,98<br />

IV. Bankguthaben 323,75 IV. Jahresfehlbetrag 2.081,98<br />

Summe 51.000,0 Summe 51.000,0<br />

Die Geschäftsvorfälle betreffen ausschließlich Maßnahmen zur Errichtung des Geschäftsbetriebes und stellen damit<br />

in Hinblick auf denselben ordentliche Aufwendungen der Investitionsphase dar. Der Fehlbetrag ist wie im Gesellschaftsvertrag<br />

vorgesehen auf die Kapitalkonten verteilt.<br />

Tabelle 9:<br />

Zwischengewinn- und Verlustrechnung der Quartier am Golfplatz AG & Co. KG<br />

1.2.2015 bis 20.12.2015<br />

G+V Position<br />

EUR<br />

1. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.051,05<br />

2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 30,93<br />

3. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -2.081,98<br />

4. Jahresfehlbetrag -2.081,98<br />

5. Belastung der Kapitalkonten 2.081,98<br />

6. Bilanzgewinn/-verlust 0,00<br />

b. Planzahlen der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Cash-Flow Rechnung<br />

Vorbemerkungen<br />

Die Planzahlen sind jeweils vom 1.1. bis 31.12 sowie in der Schlussbilanz bis zum 31.03.2019 des Jahres dargestellt.<br />

Aus Vereinfachungsgründen wurde auf den expliziten Ausweis des Agios verzichtet, da es sich hierbei aus Sicht<br />

der Beteiligungsgesellschaft lediglich einen durchlaufenden, ergebnisneutralen Posten handelt. Aus Vereinfachungsgründen<br />

wurde ferner angenommen, dass bis zum 31.03.2019 alle Grundstücke verkauft und bezahlt sind, alle<br />

Gesellschafter ihr Sonderkündigungsrecht ausgeübt haben und die Gesellschaft bis zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />

der Schlussbilanz auf den 31.03.2019 bis auf die Auszahlung der Mehrerlöse abgewickelt ist.<br />

Für die hier aufgestellten Planzahlen (Prognose) gelten die Fiktionen der sachlichen und zeitlichen Kongruenz<br />

zwischen der zugrundeliegenden Geschäftsvorfällen und ihren Zahlungsströmen in der Investitions- und Finanzplanung,<br />

der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Liquiditätsplanung (Verweise s.o.).<br />

Für die Aufstellung der Planzahlen wurde angenommen, dass die hinter der Investitions- und Finanzplanung stehenden<br />

Ziele ohne Planabweichungen erreicht werden und das gesamte Projekt planmäßig bis zum 31.03.2019<br />

endgültig abgewickelt wird. Die Kalkulation der Kosten, Aufwendungen und Erlöse erfolgte dabei auf der Basis<br />

aktueller Preise zu den heute herrschenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.<br />

Annahmen und Wirkungszusammenhänge der Planbilanzen<br />

Unter „Grundstücke und Bauten“ (AKTIVA P. A. 1.) wurde für 2016 bis 2018 die Anschaffung des Grundstücks<br />

einschließlich Nebenkosten ausgewiesen. Zum 31.03.2019 ist das Grundstück nach erfolgreicher Projektabwicklung<br />

abgegangen. Unter den Anlagen im Bau sind für 2016 bis 2018 die aktivierten Projekt- und Baukosten ausgewiesen.<br />

Zum 31.03.2019 nach kompletter Abwicklung des Projektes sind die aktivierten Aufwendungen über<br />

die G+V aufgelöst.<br />

58


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

Die sonstigen Vermögensgegenstände weisen den Liquiditätsüberschuss aus (AKTIVA P. B.1.). Per 31.12.2018 beinhaltet<br />

diese Position den Abfindungswert plus noch nicht ausgeschüttete Gewinne.<br />

Auf der Passivseite ist das Kommanditkapital unter PASSIVA A.1. Kapitalkonten ausgewiesen. Die laufenden Verluste<br />

werden auf den Ergebniskonten gebucht (PASSIVA P. A. 4) und mit etwaigen Jahresüberschüssen (2019)<br />

verrechnet). Die Ausschüttungen an die Kommanditisten werden auf den Verrechnungskonten erfasst (PASSIVA<br />

P. A. 3.) und zusammen mit dem Jahresergebnis vorgetragen (PASSIVA P. A. 2.).<br />

Unter den Verbindlichkeiten (PASSIVA Pos. B.1.) sind die erhaltenen Anzahlungen aus den Immobilienverkäufen<br />

ausgewiesen.<br />

Tabelle 10: Planbilanzen (Prognose) der Quartier am Golfplatz AG & Co. KG<br />

AKTIVA 31.12.2016<br />

TEUR<br />

31.12.2017<br />

TEUR<br />

31.12.2018<br />

TEUR<br />

31.03.2019 *<br />

TEUR<br />

A. Anlagevermögen<br />

1. Grundstücke und Bauten 1.750,0 1.750,0 1.750,0 0,0<br />

2. Anlagen im Bau 8.967,8 17.656,9 25.104,7 0<br />

B. Umlaufvermögen<br />

1. Sonstige Vermögensgegenstände 1.371,3 2.988,8 4.323,3 999,3<br />

Summe 12.089,0 22.395,7 31.178,0 999,3<br />

* Schlussbilanz<br />

PASSIVA 31.12.2016<br />

TEUR<br />

31.12.2017<br />

TEUR<br />

31.12.2018<br />

TEUR<br />

31.03.2019 *<br />

TEUR<br />

A. Eigenkapital<br />

1. Kapitalkonten 3.500,0 3.500,0 3.500,0 0,0<br />

2. Ergebniskonten 0,0 -556,3 -919,3 70,0<br />

3. Verrechnungskonten -233,3 -280,0 -280,0 -70,0<br />

4. Gewinnanteil Komplementärin 0,0 0,0 0,0 499,6<br />

5. Jahresfehlbetrag/-gewinn -323,0 -83,0 -83,0 499,6<br />

B. Verbindlichkeiten<br />

1. Erhaltene Anzahlungen 9.145,4 19.815,0 28.960,4 0<br />

Summe 12.089,0 22.395,7 31.178,0 999,3<br />

* Schlussbilanz<br />

Annahmen und Wirkungszusammenhänge der voraussichtlichen Ertragslage (Prognose)<br />

Grundlage der Prognose der voraussichtlichen Ertragslage der Quartier am Golfplatz AG & Co. KG bildet die<br />

fachliche Projektplanung unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten und Planungsgrundlagen. Der Planungszeitraum<br />

erstreckt sich vom 1.1.2016 bis zum 31.03.2019. Es handelt sich um eine Prognoserechnung, die wie alle<br />

Planungen immer mit den Unsicherheiten einer Zukunftsbetrachtung behaftet sind. Aus Vereinfachungsgründen<br />

wurde auf den expliziten Ausweis des Agios verzichtet, da es sich hierbei aus Sicht der Gesellschaft lediglich einen<br />

durchlaufenden, ergebnisneutralen Posten handelt.<br />

59


Tabelle 11: Voraussichtliche Ertragslage der Emittentin für das laufende Geschäftsjahr und die folgenden<br />

Geschäftsjahre bis einschließlich 2019 (Prognose)<br />

P<br />

Ertragslage (1.1. bis 31.12.)<br />

2016 2017 2018 2019 Summe<br />

(Prognose)<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

1. Verkaufserlöse 0,0 0,0 0,0 30.484,6 30.484,6<br />

2. Zugang Projekt-/Bauleistungen 10.717,8 8.689,1 7.447,8 1.241,3 28.096,0<br />

3. Abgang Projekt-/Bauleistungen 0,0 0,0 0,0 -28.096,0 -28.096,0<br />

4. Projekt-/Baukosten -10.717,8 -8.689,1 -7.447,8 -1.241,3 -28.096,0<br />

5. Zwischensumme 0,0 0,0 0,0 2.388,6 2.388,6<br />

6. Prospekterstellung 50,0 0,0 0,0 0,0 50,0<br />

7. Vermittlungsprovisionen 132,9 0,0 0,0 0,0 132,9<br />

8. Marketingunterstützung 47,1 0,0 0,0 0,0 47,1<br />

9. Fondsverwaltung 48,0 48,0 48,0 12,0 156,0<br />

10. Treuhänder 30,0 20,0 20,0 20,0 90,0<br />

11. Haftungsvergütung 15,0 15,0 15,0 5,0 50,0<br />

12. Zwischensumme 323,0 83,0 83,0 37,0 526,0<br />

13. Jahresergebnis (EBDIT) -323,0 -83,0 -83,0 2.351,6 1.862,6<br />

14. Vorabgew. Kommanditisten -233,3 -280,0 -280,0 -70,0 -863,3<br />

15. Zwischenergebnis -556,3 -363,0 -363,0 2.281,6 999,3<br />

16. Anteil Komplementär 0,0 0,0 0,0 0,0 499,6<br />

17. Abschlußgewinn (Kommanditisten) 0,0 0,0 0,0 0,0 499,6<br />

18. Gesamtgewinn Komm. vSt. -323,0 -83,0 -83,0 1.852,0 1.363,0<br />

19. Rendite pro Jahr / gesamt 8,0% 8,0% 8,0% 8,0% 12,6%<br />

Die Darstellung der Ertragslage (Prognose) geht davon aus, dass alle sechs Wohnvillen und die Arkaden bzw. daraus<br />

bedarfsweise gebildetes Teileigentum bis Ende 2016 verkauft sind und entsprechende Anzahlungen nach MaBV<br />

angefordert werden. Sie geht ferner davon aus, dass der Verkaufserlös entsprechend seiner Realisierung erst zum<br />

geplanten Ende des Projektes auf den 31.03.2019 in Höhe von 30.484,6 TEUR (Tab. 11, P. 1) ausgewiesen wird<br />

und keine Teilgewinnrealisierungen erfolgen. Die Kalkulation des Gesamtverkaufserlöses ist in der Gesamtplanung<br />

(Kap. V, Tab. 2, Seite 53) dargestellt.<br />

Die Vermögensanlage hat eine grundsätzlich unbefristete Laufzeit. Die Beteiligungsgesellschaft plant, die Vermögensanlage<br />

zum 31.3.2019 zu beenden. Die Anleger können ihre Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft unter<br />

Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs (6) Monaten erstmals zum Ablauf des 31.3.2019 kündigen, nach<br />

diesem Datum mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ablauf des 31. Dezember eines jeden Jahres. Die<br />

Vermögensanlage hat mithin eine Mindestlaufzeit von über 24 Monaten und beginnt für alle Anleger ab dem<br />

Zeitpunkt der Zeichnung durch den ersten Anleger. Zudem besteht jederzeit das Recht zur außerordentlichen<br />

Kündigung aus wichtigem Grund. Die Komplementärin ist berechtigt, nach der planmäßigen Aufteilung des von<br />

der Beteiligungsgesellschaft erworbenen Grundstücks (nebst zugehöriger zu errichtender Gebäude) in einzelne<br />

Teilgrundstücke bzw. einzelne Wohn- und Gewerbeeinheiten nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes<br />

(WEG) verbliebene Kommanditisten bzw. Treugeber jeweils zum 31.12. des auf diese Aufteilung folgenden Jahres<br />

oder eines der Folgejahre auch ohne wichtigen Grund mit einer Frist von sechs (6) Monaten zu kündigen, dies<br />

erstmals zum 31.3.2019 (Sonderkündigungsrecht). Je nach Beteiligungszeitpunkt kann die konkrete Laufzeit für<br />

den jeweiligen Anleger variieren.<br />

Die kalkulatorischen Gesamtkosten des Projektes in Höhe von 29.485,3 TEUR (siehe Gesamtsumme Tab. 4 plus<br />

Tab. 5, Seite 54, 55) sind in der Darstellung der Ertragslage mit 28.096,0 TEUR unter den Projekt- und Baukosten<br />

(Tab. 11, P. 4), mit 526,0 TEUR unter Verwaltung Vermögensanlage (Tab. 11, P. 9) sowie mit 863,3 TEUR als Finanzierungskosten<br />

in Form des Vorabgewinns der Kommanditisten (Tab. 11, P. 14) ausgewiesen. Hiervon entfallen<br />

3.270,0 TEUR auf investive Maßnahmen (siehe auch Tab. 12, P. 5, Seite 62).<br />

Die Projektaufwendungen und Baukosten sind in der Prognose der Ertragslage aus Vereinfachungsgründen zeitanteilig<br />

in Höhe von 30 % für 2016, in Höhe von 35 % für 2017, 30 % für 2018 sowie mit den restlichen 5 % für<br />

60


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

2019 ausgewiesen (Tab. 11, P. 4, Seite 60) und ergebnisneutral abgegrenzt (Tab. 11, P. 2, Seite 60). In 2016 fallen<br />

zusätzlich die investiven Aufwendungen in Höhe von 3.270,0 TEUR an. Diese Abgrenzung wird dann zum geplanten<br />

Projektabschluss ergebniswirksam aufgelöst (Tab. 11, P. 3, Seite 60).<br />

Für die Erstellung des Verkaufsprospektes sind 50,0 TEUR (Tab. 11, P. 6, Seite 60) eingeplant und entsprechend mit<br />

in der Investitionsplanung erfasst. Als Vermittlungsprovision sind 4 % auf das einzuwerbende Kommanditkapital in<br />

Höhe von 3.321,5 TEUR gleich 132.9 TEUR in 2016 angesetzt. Der Vertrieb erhält zuzüglich 3 % Agio in Höhe<br />

von 99.6 TEUR, das als durchlaufender Posten nicht in der Darstellung der Ertragslage ausgewiesen ist. Die Kosten<br />

für die Marketingunterstützung in Höhe von 47.1 TEUR (Tab. 11, P. 8, Seite 60) beinhalten im Wesentlichen die<br />

Erstellung von Verkaufsunterlagen sowie die allgemeine werbliche Unterstützung des Projektes einschließlich für<br />

Kommunikation und Public Relations.<br />

Für die Verwaltung der Vermögensanlage sind während der Projektlaufzeit ein Jahresbetrag in Höhe von jeweils<br />

48,0 TEUR bis 2018 eingeplant. Für das Jahr 2019 ist dieser zeitanteilig für das erste Quartal ausgewiesen (Tab. 11,<br />

P. 7, Seite 60). Hierin sind alle allgemeinen Verwaltungskosten, die Kosten für Buchführung, Steuer- und Rechtsberatung<br />

sowie die Kosten für die Abschlussprüfung mit enthalten.<br />

Die Prognose der Aufwendungen für den Treuhänder in Höhe von insgesamt 90,0 TEUR umfasst nach dem<br />

mit der Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft geschlossenen Treuhand-, Verwaltungs- und<br />

Servicevertrag neben den allg. Treuhandgebühren in Höhe von 0,3 % auch die Startup Gebühr in Höhe von 10,0<br />

TEUR jeweils zuzüglich gesetzlicher MwSt. sowie eine Grobschätzung etwaig anfallender Zusatzleistungen, die<br />

von der Rödl Treuhand für die Gesellschaft erbracht werden (Tab. 11, P. 10, Seite 60)<br />

Die Komplementärin erhält gem. § 12, Ziff. 1 eine Haftungsvergütung in Höhe von 5 % auf ihr Grundkapital<br />

gleich 15,0 TEUR jährlich. Hierfür wurden für den gesamten Prognosezeitraum insgesamt 50,0 TEUR berücksichtigt<br />

(Tab. 11, P. 11, Seite 60).<br />

Die Gesamtaufwendungen für die Vermögensanlage betragen über den gesamten Prognosezeitraum 526,0 TEUR<br />

(Tab. 11, P. 12, Seite 60), das sind rd. 1,8 % der Gesamtkosten bzw. 15 % der geplanten Investition.<br />

Das aus der Projekt- und Bauträgertätigkeit resultierende Jahresergebnis (EBDIT) beträgt über den gesamten<br />

Zeitraum nach unserer Prognoserechnung 1.862,6 TEUR (Tab. 11, P. 13, Seite 60). dabei entsteht in den ersten<br />

drei Jahren ein „Anlaufverlust“ in Höhe von 489,0 TEUR, der mit Kapitalkonten der Kommanditisten verrechnet<br />

wird. Die Höhe des Anlaufverlustes ergibt sich aus der Summe der Jahresergebnisse 2016 bis 2018 (siehe Tabelle<br />

11, P.13, auf der Seite 60).<br />

Die Vorabgewinne der Kommanditisten stellen kalkulatorisch die Baufinanzierungskosten dar und sind in der<br />

Gesamtkostenkalkulation entsprechend einem Zuschlagsatz von 9 % mitberücksichtigt (s.a. Tab. 3/ Tab. 4 unter<br />

„Finanzierungskosten“, Seite 54). Sind mit 8 % pro Jahr bezogen auf das Kommanditkapital in der Prognose der<br />

Ertragslage (Tab. 11, Seite 60) unter Position 14. (Tab. 11, P. 14, Seite 60) berücksichtigt, und zwar für 2016 zeitanteilig<br />

durchschnittlich für 10 Monate unter der Annahme, das zwischen Januar und April 2016 alle Einlagen eingeworben<br />

worden sind und dann mit Vorabausschüttungen bedient werden. Für 2019 sind die drei voraussichtlichen<br />

Ausschüttungsmonate Januar bis März ausgewiesen.<br />

Das Jahresergebnis (Tab. 11, P. 13, Seite 60) abzüglich des Vorabgewinns der Kommanditisten (Tab. 11, P. 14, Seite<br />

60) ergibt die Bezugsbasis (Tab. 11, P. 15., Seite 60) für die im Gesellschaftsvertrag in § 12 geregelte Ergebnisverteilung<br />

zwischen der Komplementärin und den Kommanditisten. Hiervon steht der Komplementärin einen Gewinnanteil<br />

(Mehrerlösanteil) in Höhe von 50 % gleich 499,6 TEUR (P. 14) zu.<br />

Die Komplementärin wird diesen Mehrerlösanteil vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke zugunsten des Hospiz<br />

Schloss Bernstorf bzw. der zur Zeit im Aufbau befindlichen Stiftung Schloss Bernstorf spenden.<br />

Diesen Mehrerlös (Tab. 11, P. 16, Seite 60) vom Zwischenergebnis (Tab. 11, P. 13, Seite 60) abgesetzt ergibt den<br />

Abschlussgewinn der Gesellschaft (Tab. 11, P. 17, Seite 60), der den Kommanditisten zusteht.<br />

Der prognostizierte Gesamtgewinn der Kommanditisten aus Vorabgewinnen (Tab. 11, P. 14, Seite 60) sowie Ab-<br />

61


schlussgewinn (Tab. 11, P. 17, Seite 60) beträgt 1.363, 0 TEUR. Dieser entspricht bei Annahme einer Einlage<br />

auf den 28.2.2016 einer laufzeitdurchschnittlichen Rendite über den gesamten Prognosezeitraum ohne Berücksichtigung<br />

des Agios in Höhe von insgesamt 12,6 % (Tab. 11, P. 19, 2019, Seite 60). Die Jahresrendite aus der den<br />

Vorabausschüttungen ohne Berücksichtigung des Abschlussgewinns beträgt bei einem 12-monatigen Beteiligungszeitraum<br />

insgesamt 8 % (Tab. 11, P. 19, 2016-2018, Seite 60).<br />

Annahmen und Wirkungszusammenhänge der Finanzlage<br />

Die Darstellung der Finanzlage beinhaltet eine Prognoserechnung, deren monetären Zu- und Abflüsse sich unmittelbar<br />

aus den zukünftigen Kapitalströmen (Investitions- und Finanzplan, Kap. V., Nr. 3, Seite 56 f.) sowie der sich<br />

hieraus und den Geschäftsannahmen ergebenden Erträge und Aufwendungen (Prognose der Ertragslage, Kap. V. Nr.<br />

4, Seite 57) errechnen. Aus Vereinfachungsgründen wurde auf den expliziten Ausweis des Agios verzichtet, da es<br />

sich hierbei aus Sicht der Gesellschaft lediglich einen durchlaufenden, ergebnisneutralen Posten handelt.<br />

Tabelle 12: Voraussichtliche Finanzlage der Emittentin für das laufende Geschäftsjahr und die folgenden<br />

Geschäftsjahre bis einschließlich 2019 (Prognose)<br />

P Finanzlage (jeweils 1.1. bis 31.12.) 2016 2017 2018 2019 *<br />

Prognose<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

Summe<br />

1. Jahresergebnis/Erhaltene Anz. 9.145,4 10.669,6 9.145,4 1.524,2 30.484,6<br />

2. Bau-/Projekt-/Vertriebskosten -7.447,8 -8.689,1 -7.447,8 -1.241,3 -24.826,0<br />

3. Laufende Kosten Vermögensanlage -323,0 -83,0 -83,0 -37,0 -526,0<br />

4. Cash Flow aus der<br />

laufenden Tätigkeit 1.374,6 1.897,5 1.614,6 245,9 5.132,6<br />

5. Auszahlungen für Investitionen** -3.270,0 0,0 0,0 0,0 -3.270,0<br />

6. Cash Flow aus der Investition*** -3.270,0 0,0 0,0 0,0 -3.270,0<br />

7. Einzahlungen aus Kapitalzuführungen 3.449,0 0,0 0,0 0,0 3.449,0<br />

8. Ausschüttungen an die Gesellschafter -233,3 -280,0 -280,0 -70,0 -863,3<br />

9. Kapitalrückzahlungen 0,0 0,0 0,0 -3.500,0 -3.500,0<br />

10. Cash Flow aus der Finanzierung 3.215,7 -280,0 -280,0 -3.570,0 -914,3<br />

11. Veränderungen Finanzmittelbestand 1.320,3 1.617,5 1.334,6 -3.324,1 948,3<br />

12. Finanzmittelbestand Periodenanfang 51,0 1.371,3 2.988,8 4.323,3 51,0<br />

13. Finanzmittelbestand Periodenende 1.371,3 2.988,8 4.323,3 999,3 999,3<br />

* bis 31.03.2019 **/*** Projektentwicklung bis zum Baubeginn<br />

Es wird in der Prognoserechnung der Einfachheit halber von einer vollständigen Planungskongruenz ohne zeitliche<br />

Überlappungen ausgegangen, d.h., Werteströme führen im gleichen Planungszeitraum zu Zahlungsströmen,<br />

e.v.v.. Das bedeutet z.B., dass eine im Jahr x getätigte Investition im selben Jahr auch zum Zahlungsabfluss führt<br />

bzw. ein Ertrag auch im selben Jahr zum Mittelzufluss und eine für Jahr x geplante Ausschüttung auch für dieses<br />

Jahr als Zahlungsabfluss erfasst wird. Darüber hinaus wurden die bereits vor dem 1.1.2016 vorab getätigten Projektausgaben<br />

aufgrund des direkten sachlichen Zusammenhanges in der Gesamtprognosebetrachtung der Finanzlage<br />

in 2016 mit ausgewiesen.<br />

Der Finanzmittelbestand Periodenanfang (Tab. 12, P. 12, Seite 62) in 2016 in Höhe von 51,0 TEUR entspricht gemäß<br />

dieser getroffenen Annahme dem eingezahlten Kommanditeinlage per 31.12.2015. Der Finanzmittelbestand<br />

am Periodenende eines Jahres errechnet sich jeweils aus dem Finanzmittelbestand am Periodenanfang plus der<br />

Veränderungen im laufenden Jahr (Tab. 12, P. 11), die wiederum aus den Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen des<br />

laufenden Jahres resultieren.<br />

Für die Einzahlungsströme des prognostizierten Verkaufserlöses in Höhe von 30.484,6 TEUR wurde vereinfachend<br />

angenommen, das der Gesellschaft 30 % in 2016, 35 % in 2017, nochmals 30 % in 2018 sowie 5 % in 2019<br />

zufließen (Tab. 12, P. 1).<br />

Die Gesamtaufwendungen für Projekt- und Bauleistungen nach der prognostizierten Ertragslage (Tab. 11, P. 4,<br />

62


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

Seite 60) in Höhe von 28.096,0 TEUR fließen in Höhe von insgesamt 24.826,0 TEUR für Bau-/Projekt- und<br />

(Immobilien-)Vertriebsleistungen ab (Tab. 12, P.2, Seite 62) sowie in Höhe von 3.270,0 TEUR für investive Maßnahmen<br />

((Tab. 12, P. 5, Seite 62). Für die Bau-/Projekt- und (Immobilien-)Vertriebskosten in toto wurde ebenfalls<br />

vereinfachend angenommen, dass aus der Gesellschaft 30 % in 2016, 35 % in 2017, nochmals 30 % in 2018 sowie<br />

5 % in 2019 liquide Mittel abfließen werden (Tab. 12, P. 1, Seite 62).<br />

Die Zuflüsse des Kommanditkapitals in Höhe von insgesamt 3.500,0 TEUR sind mit 51,0 TEUR für als Vortag<br />

aus 2015 berücksichtigt (Tab. 12, P. 12, Seite 62) und mit der Restsumme in Höhe von 3.449,0 TEUR für 2016<br />

eingeplant (Tab. 12, P. 7., Seite 62).<br />

Die Zahlungsabflüsse aus den laufenden Kosten der Vermögensanlage (Tab. 12, P. 3, Seite 62) decken sich mit den<br />

prognostizierten Aufwendungen aus der Ertragslage (Tab 11, P. 12, Seite 60).<br />

Die Mittelabflüsse für die Vorabschüttungen an die Kommanditisten entsprechen den in der Prognose der Ertragslage<br />

zugrunde gelegten Aufwendungen (Tab. 11, P. 14, Seite 60).<br />

Die Abfindung der Kommanditisten ist liquiditätsmäßig für 2019 mit einem prognostizierten Abfindungswert in<br />

Höhe der geleisteten Einlagen von 3.500,0 TEUR eingeplant (Tab. 12, P. 9, Seite 62). Der Finanzmittelbestand am<br />

Ende des Planungszeitraumes in Höhe von 999,3 TEUR (Tab. 12, P. 13, Seite 62) deckt sich mit den ausgewiesenen<br />

Bilanzgewinn zum 31.03.2019.<br />

c. Planzahlen der Emittentin, insbesondere zu Investitionen, Produktion, Umsatz und Ergebnis<br />

(Prognose)<br />

Annahmen und Wirkungszusammenhänge zu Planzahlen der Investitionen, Umsatz und Ergebnis<br />

(Prognose)<br />

Auch für die Prognose von Investitionen, Umsatz und Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft gelten die allgemeinen<br />

getroffenen Annahmen für die Prognoserechnungen (siehe auch die Vorbemerkungen Kapitel V „Gesamtplanung“,<br />

Seite 53 ff.)<br />

Tabelle 13: Planzahlen der Emittentin zu Investitionen, Umsatz und Ergebnis für das laufende<br />

Geschäftsjahr und die folgenden drei Geschäftsjahre (Prognose)<br />

P Planzahlen (jeweils 1.1. bis 31.12.) 2016 2017 2018 2019*<br />

Prognose<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

Summe<br />

1. Umsatz 0,0 0,0 0,0 30.484,6 30.484,6<br />

2. Investition** 11.040,8 8.772,1 7.530,8 1.278,3 28.622,0<br />

3. Produktion 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0<br />

4. Ergebnis -323,0 -83,0 -83,0 2.351,6 1.862,6<br />

* bis 31.03.2019 ** Projektentwicklung bis zum Baubeginn sowie Projektrealisierung ab Baubeginn bis zum Projektende<br />

Die operative Geschäftstätigkeit der Beteiligungsgesellschaft bezieht sich auf die Errichtung, Aufteilung in einzelne<br />

Teilgrundstücke bzw. einzelne Wohn- und Gewerbeeinheiten nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes<br />

(WEG) und Veräußerung von barrierefreien Pflege-, Senioren-und Wohnapartments (Wohneinheiten) einschließlich<br />

der betriebsnotwendigen Infrastruktur- und Serviceräumlichkeiten sowie der Außenanlagen und Parkplätze.<br />

Die Darstellung des Umsatzes geht davon aus, dass der Verkaufserlös erst zum geplanten Ende des Projektes auf<br />

den 31.03.2019 in Höhe von 30.484,6 TEUR (Tab. 13, P. 1, Seite 63) ausgewiesen wird und keine Teilgewinnrealisierungen<br />

erfolgen. Die Kalkulation des Gesamtverkaufserlöses ist in der Gesamtplanung (Kap. V, Tab. 2, Seite<br />

53) dargestellt. Hierfür investiert die Gesellschaft in 2016 in Projekt- und Baukosten 10.717,8 TEUR (Tab. 11,<br />

P.4, Seite 60) plus in sonstige Aufwendungen 323,0 TEUR (Tab. 11.,P.12, Seite 60) gleich zusammen 11.040,8<br />

TEUR. In den Folgejahren investiert die Gesellschaft analog, insgesamt im Prognosezeitraum 28.622,0 TEUR. Die<br />

Emittentin ist nicht produzierend tätig. Als Ergebnis ist das Jahresergebnis der Emittentin (Tab. 11, P.13, Seite 60)<br />

ausgewiesen. In den Jahren 2016 bis 2018 erfolgt keine Teilgewinnrealisierung, so dass als Ergebnis in diesen Jahren<br />

nur die sonstigen Aufwendungen (Tab. 11, P.12, Seite 60) ausgewiesen sind.<br />

63


5. Entwicklungsbeispiel (Prognose)<br />

Tabelle 14: Entwicklung einer Vermögensanlage (Prognose)<br />

P<br />

Beteiligungsentwicklung 2016 2017 2018 2019 Summe in Proz.<br />

Prognose<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR p.a.<br />

1. Einlage 100,0 0,0 0,0 0,0 100,0 -<br />

2. Agio 3,0 0,0 0,0 0,0 3,0 -<br />

3. Gewinn-/Verlustanteile -9,2 -2,4 -2,4 52,9 38,9 12,6%<br />

4. Abfindungswert - - - 100,0 100,0 -<br />

5. Ausschüttungen 6,7 8,0 8,0 2,0 24,7 8,0%<br />

6. Abfindungsguthaben - - - - 114,3 -<br />

7. Rückfluss insgesamt - - - - 138,9 12,3%<br />

Annahmen und Wirkungszusammenhänge<br />

Die Prognose einer Beteiligungsentwicklung ist in Tab. 14 beispielhaft für eine zum 28.02.2016 geleistete Einlage<br />

in Höhe von 100,0 TEUR (Tab. 14, P. 1) dargestellt. Sie besteht bis spätestens 31.03.2019 insgesamt 4 Geschäftsjahre<br />

gleich 3 Kalenderjahre und einen Monat.<br />

Es wird im Beispiel davon ausgegangen, dass ein Agio in Höhe von 3 % entrichtet wird und nach Ablauf der Mindestlaufzeit<br />

auf der Grundlage einer Auseinandersetzungsbilanz der Abfindungswert (Tab. 14, P.4) ermittelt wird.<br />

Dieser wird fiktiv in der Höhe der Einlage angenommen.<br />

Bei der Ermittlung der Gewinn- und Verlustanteile (Tab. 14, P.3) wird innerhalb der ersten drei Beteiligungsjahre<br />

2016 bis 2018 davon ausgegangen, das nach handels- und steuerrechtlichen Vorgaben der Gesamtverlust aus Anlaufkosten<br />

und Jahresergebnis jeweils auf die zum Ende des Geschäftsjahres bestehenden Beteiligungen gleichmäßig<br />

verteilt wird.<br />

Der EST-steuerpflichtige Gesamtgewinn (Tab. 14, P. 3) beträgt für den gesamten Beteiligungszeitraum 38,9 TEUR.<br />

Während der Verlustphase 2016 bis einschließlich 2018 unterliegen die Ausschüttungen nicht der Besteuerung<br />

nach dem ESTG.<br />

Der Gesellschafter und die Gesellschaft haben zum Ende des Jahres 2019 ein Kündigungsrecht (Zu weiteren Details<br />

der Rechte der Anleger siehe Eintrag „Hauptmerkmale der Anteile der Anleger (§ 4 Satz 1 Ziff. 1 a, 1. Halbsatz<br />

VermVerkProspV) auf Seite 69 ff.), übt er dieses aus, so wird der Abfindungswert (Tab. 14, P. 4) seiner Beteiligung<br />

im Rahmen einer Auseinandersetzungsbilanz unter Ansatz des Verkehrswertes ermittelt. Dieser entspricht unter<br />

64


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

der Fiktion des vollständigen Verkaufs der Immobilie dem Anteil an den sonstigen Vermögensgegenständen der<br />

Gesellschaft inklusiv Ausschüttungsanspruch für 2019 unter der Fiktion der jährlichen Ausschüttung.<br />

Die Gewinn- und Verlustanteile (Tab. 14, P. 3, Seite 64) und dem Abfindungswert (Tab. 14, P. 4) belaufen sich über die<br />

gesamte Laufzeit auf insgesamt 138,9 TEUR (Tab. 14, P.7, Seite 64). Das entspricht einer laufzeitdurchschnittlichen<br />

Rendite von 12,6 % bzw. 12,3 % einschließlich Berücksichtigung des Agios. Die laufzeitdurchschnittliche Rendite<br />

für die Einzelbeteiligung hängt natürlich auch vom jeweiligen Eintritts- und Austrittszeitpunkt ab.<br />

Es wird im Prognosebeispiel davon ausgegangen, dass die anfängliche Ausschüttung in Höhe von 8 % über die<br />

gesamte Laufzeit beibehalten wird und zur Auszahlung kommt.<br />

Das Abfindungsguthaben errechnet sich aus dem Ergebnis gesamt (Tab. 14, P. 3,4, Seite 64) abzüglich der bereits<br />

erhaltenen Ausschüttungen (Tab. 14, P. 5, Seite 64). Es wird nach Ausscheiden des Gesellschafters in drei gleichbleibenden<br />

Raten ausgezahlt.<br />

6. Sensitivitäten (Abweichungen der Prognose)<br />

Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse wird üblicherweise untersucht, inwieweit die Ergebnisse einer Gesellschaft<br />

und damit die für die Gesellschafter zu erwartende Rendite von möglichen Veränderungen der angenommenen<br />

Zukunftsparameter beeinflusst wird.<br />

Wesentliche Einflussfaktoren sind z.B. Änderungen des Preis- und Zinsniveaus sowie der Nachfragesituation und<br />

der damit verbundenen Auslastungsentwicklung. Alle Betrachtungen sind dabei immer mit der Unsicherheit von<br />

Zukunftsprognosen behaftet.<br />

Es wird dabei immer von einer Betrachtung unter sonst unveränderten Bedingungen (lat. ceteris paribus, kurz: c.p.)<br />

ausgegangen.<br />

Im Folgenden ist der Einfluss einer Auswahl von wichtigen, „wertschöpfungsbildenden“ Parametern in Hinblick<br />

auf die prognostizierte durchschnittliche Gesamtrendite erläutert.<br />

Bebauungsplanänderung A B C<br />

Renditeerwartung 12,0 % 11,5 % 11,1 %<br />

Bei der Planung des Projektes wird u.a. von einer Veränderung des Bebauungsplans gemäß der Anforderungen des<br />

Konzeptes ausgegangen. In der Detailplanung der Gebäude wird durch entsprechenden modularen Aufbau allerdings<br />

die Option freigehalten, auch ohne Bebauungsplanänderung unser Projekt zu realisieren. In diesem Fall würden<br />

im Wesentlichen je nach Variante (B und C) weniger Wohnfläche im Bereich der Wohnvillen realisiert werden<br />

können, mit der Folge, dass sich die Gesamtrenditeerwartung von 12,0 % auf 11,5 % bzw. 11,1 % reduzieren würde.<br />

Auswirkungen einer Änderung der Anzahl der Pflegeplätze (Abweichung von der Prognose)<br />

*<br />

* Gesamtrenditeerwartung (Prognose)<br />

65


Auch die Anzahl der endgültig nach Detailentscheidung über das Konzept zu schaffenden Pflegeplätze könnte<br />

die Gesamtrentabilität signifikant beeinflussen. Deshalb wurde beispielhaft die Abhängigkeit der prognostizierten<br />

Gesamtrendite von der Anzahl der Pflege- bzw. Wohngruppenplätze untersucht. Bei Ausweiterung auf 90 Plätze<br />

würde sich die zu erwartende Rendite auf 12,2 % erhöhen, wogegen bei einer Reduzierung des Angebotes auf 70<br />

bzw. 60 Plätze die Rendite auf 11,8 % bzw. 11,6 % absinken würde.<br />

Des Weiteren wurde im Rahmen der Sensitivitätsanalyse die Bedeutung der am Markt realisierbaren Verkaufspreise<br />

für die prognostizierte Gesamtrendite analysiert. Bei einer etwaigen Reduzierung der erzielbaren Verkaufspreise<br />

um 5 % würde sich die durchschnittliche Gesamtrendite auf 8,3 % reduzieren. Sofern sich die Marktbedingungen<br />

positiv verändern bzw. es gelingt, höhere Verkaufspreise durchzusetzen, würde sich im Falle einer Preiserhöhung<br />

von 5 % die prognostizierte Gesamtrendite auf 15,6 % erhöhen.<br />

Auswirkungen einer Änderung der Verkaufspreise sowie der Baukosten (Abweichung von der Prognose)<br />

Der Einfluss der Baukostenentwicklung ist beispielhaft dargestellt. In diesem Bereich wurde eine Reserve für Preissteigerungen<br />

in Höhe von 5 % einkalkuliert. Sofern die sich die Baukosten im Projektverlauf nicht erhöhen, würde<br />

die Auflösung der einkalkulierten Reserve zu einem Anstieg der Gesamtrendite auf 18,2 % ergeben. Für eine<br />

Kostensteigerung in Höhe von 10 % errechnet sich dagegen eine Reduzierung der Gesamtrendite auf 5,8 % c.p.<br />

Auswirkungen einer Änderung der Bauzeit (Abweichung von der Prognose)<br />

66


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

Ein weiterer wesentlicher Erfolgsfaktor auf die Renditeerwartung stellt die prognostizierte Bauzeit dar. Während<br />

sich bei einer Reduzierung der geplanten Projekt- bzw. Bauzeit um 6 Monate die Gesamtrendite auf 12,8 %<br />

erhöhen würde, führt eine Verlängerung um jeweils 6 Monate zu eine Reduzierung der prognostizierten Gesamtrendite<br />

um jeweils 0,8 % gleich einer prognostizierten Gesamtrendite beispielsweise in Höhe von 9,6 % bei einer<br />

Verlängerung um insgesamt 18 Monate.<br />

Die beispielhaft durchgeführte Sensitivitätsanalyse zeigt, dass der Veränderung der prognostizierten Verkaufspreise<br />

sowie der Baukosten erwartungsgemäß die größte Bedeutung zukommt. Gerade diese beiden Parameter aber<br />

lassen sich durch ein entsprechendes Vorgehensmodell sehr gut koppeln, so dass sich etwaige Schwankungen eines<br />

Parameters in der Regel über ein rechtzeitiges Gegensteuern beim jeweils anderen Parameter gut kompensieren<br />

lassen.<br />

67


Wappenstein in Fredenbeck<br />

68


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

VI. RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

1. Pflichtangaben gemäß VermVerkProspV<br />

Angaben über die Vermögensanlage<br />

Art der angebotenen Vermögensanlage (§ 4 Satz 1 Ziff. 1 VermVerkProspV)<br />

Die Anleger können mittelbar Kommanditanteile an der Quartier am Golfplatz AG & Co. KG („Gesellschaft“)<br />

erwerben, indem sie sich über die Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft („Treuhandkommanditistin“)<br />

als Treugeber beteiligen. Die Treuhandkommanditistin erwirbt und hält einen Kommanditanteil an<br />

der Gesellschaft in ihrem eigenen Namen, jedoch im wirtschaftlichen Interesse und für Rechnung der jeweiligen<br />

Treugeber. Die Treuhandkommanditistin vermittelt den Treugebern, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich<br />

ist, die Stellung von unmittelbar an der Gesellschaft beteiligten, beschränkt haftenden Gesellschaftern („Kommanditisten“).<br />

Es ist möglich, dass Treugeber in die Stellung eines unmittelbar an der Gesellschaft beteiligten Kommanditisten<br />

(„Direktkommanditist“) wechseln. Hierfür müssen die Anleger der Treuhandkommanditistin auf eigene Kosten<br />

eine notariell beglaubigte Vollmacht erteilen, die zu allen die Gesellschaft und die Anleger betreffenden Anmeldungen<br />

zum Handelsregister berechtigt. Direktkommanditisten werden mit einer Haftsumme von 10 % ihrer<br />

jeweiligen Kapitaleinlage im Handelsregister eintragen. Die Treuhandkommanditistin verwaltet die Beteiligung der<br />

Direktkommanditisten in offener Stellvertretung (Verwaltungstreuhand).<br />

Anzahl und Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage (§ 4 Satz 1 Ziff. 1 VermVerkProspV)<br />

Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage beträgt 3.321.500 Euro. Bei einer Mindesteinlage von<br />

10.000 Euro werden maximal 332 mittelbare Kommanditbeteiligungen angeboten.<br />

Hauptmerkmale der Anteile der Anleger (§ 4 Satz 1 Ziff. 1 a, 1. Halbsatz VermVerkProspV)<br />

· Die Anleger sind am Vermögen und am Ergebnis sowie am Liquidationserlös der Gesellschaft entsprechend dem<br />

Verhältnis ihrer gezeichneten Kapitaleinlagen zu allen gezeichneten Kapitaleinlagen zum Ende des jeweiligen<br />

Geschäftsjahres beteiligt. Eine Beteiligung am Ergebnis erfolgt nur, soweit die Einlage erbracht ist.<br />

· Anleger, die der Gesellschaft unterjährig beitreten, sind ab dem ihrem Beitritt sowie der vollständigen Einzahlung<br />

der Kapitaleinlage zzgl. Agio bzw. ihres Erhöhungsbetrags folgenden Monat zeitanteilig beteiligt (Der Begriff<br />

„Erhöhungsbetrag“ bezeichnet den Betrag bzw. die Beträge von eventuellen „Nachzeichnungen“, d.h. Fälle, in<br />

denen ein Anleger zu einer initialen Beteiligung eine oder mehrere weitere Beteiligungen an der Vermögensanlage<br />

während deren Zeichnungsfrist eingeht).<br />

· Für das Geschäftsjahr 2016 wird das Ergebnis auf die Gesellschafter – unabhängig vom Zeitpunkt ihres Beitritts<br />

zur Gesellschaft – so verteilt, dass die Kapitalkonten, soweit steuerlich zulässig, im selben Verhältnis zueinander<br />

stehen wie die übernommenen Pflichteinlagen. Soweit zum Ende des Geschäftsjahres 2016 die quotale Gleichbehandlung<br />

der beigetretenden Gesellschafter nicht möglich ist, erfolgt die Vorabzuweisung von positiven und<br />

negativen Ergebnissen in den jeweils nachfolgenden Geschäftsjahren so lange, bis der beabsichtigte Gleichstand<br />

an Ergebniszuweisung erreicht ist.<br />

· Den Anlegern stehen Informations- und Kontrollrechte nach §§ 164, 166 HGB vollumfänglich zu:<br />

Sie sind berechtigt, auf eigene Kosten die schriftliche Mitteilung der Jahresabschlüsse zu verlangen und die Bücher<br />

und Schriften der Gesellschaft einzusehen oder durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten<br />

einsehen zu lassen. Das Widerspruchsrecht nach § 164 Satz 1 HGB ist bei über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

hinausgehenden Maßnahmen jedoch ausgeschlossen, sofern und soweit solche Maßnahmen Gegenstand der<br />

Beschlussfassung durch die Gesellschafter waren oder nach dem Gesellschaftsvertrag eine Beschlussfassung nicht<br />

erforderlich ist.<br />

· Die Anleger sind ferner berechtigt, bestimmte Angelegenheiten der Gesellschaft durch Gesellschafterbeschluss<br />

zu entscheiden. Der Beschlussfassung der Gesellschafter unterliegen nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

der Gesellschaft gehörende Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, die Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft<br />

für das vorangegangene Geschäftsjahr, die Wahl eines Abschlussprüfers für das laufende Geschäftsjahr, die<br />

Entlastung der Geschäftsführung, die Übernahme von Bürgschaften oder Garantien für Verbindlichkeiten Dritter,<br />

69


Entnahmen und Zuführungen zur Rücklagen, die Abberufung der Geschäftsführung der Gesellschaft sowie die<br />

Wahl einer neuen Geschäftsführung, die Aufnahme eines neuen Gesellschafters als Komplementärin oder die<br />

Bestimmung einer Komplementärin aus der Mitte der Kommanditisten, Verfügungen der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin über ihre Anteile an der Gesellschaft, die Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die<br />

Aufnahme von Gesellschaftern, soweit nicht in dem Gesellschaftsvertrag vorgesehen, der Ausschluss von Gesellschaftern,<br />

die Auflösung der Gesellschaft, sonstige Gegenstände nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages.<br />

· Das Stimmengewicht der Anleger richtet sich nach der Höhe der eingezahlten Kapitaleinlagen. Je volle 1.000<br />

Euro der wirksam und vollständig eingezahlten Kapitaleinlage gewähren eine Stimme.<br />

· Die Anleger haben das Recht, selbst an den Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft teilzunehmen und<br />

ihre Stimmrechte selbst auszuüben. Soweit Treugeber nicht selbst an der Gesellschafterversammlung teilnehmen,<br />

um ihre Stimmrechte auszuüben und die Treuhandkommanditistin für diese Treugeber ihre Rechte wahrnimmt,<br />

können sie der Treuhandkommanditistin für die Stimmrechtsausübung Weisungen erteilen. Erteilen Treugeber<br />

keine Weisungen, übt die Treuhandkommanditistin das Stimmrecht nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen aus.<br />

· Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft zur sog. Priorität wird von der Gesellschaft<br />

gebildetes Teileigentum zunächst den Anlegern zum Kauf angeboten, d.h. Anleger genießen insoweit Priorität<br />

gegenüber externen Interessenten. Für den Fall dass mehrere Anleger an einem bestimmten Teileigentum interessiert<br />

sein sollten, so gebührt dem Anleger Vorrang, der die höhere Kapitaleinlage geleistet hat. Bei gleich hoher<br />

Kapitaleinlage entscheidet sich der Vorrang nach der Dauer der Zugehörigkeit zur Gesellschaft und im Übrigen<br />

nach Losverfahren.<br />

· Die Anleger haften gegenüber der Gesellschaft nur für die Erbringung ihrer Einlagen. Gegenüber Gläubigern der<br />

Gesellschaft haften sie in Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen Haftsumme in Höhe von 10% der geleisteten<br />

Kapitaleinlage. Die Haftung ist ausgeschlossen, sofern die Einlage geleistet und nicht zurückgewährt worden<br />

ist. Dies ist der Fall, wenn die Gesellschaft Auszahlungen an den Anleger vornimmt, die nicht durch entsprechende<br />

Gewinne gedeckt sind und damit Teile der Einlage des Anlegers an diesen zurückzahlt. Soweit dadurch<br />

die Einlage unter die eingetragene Haftsumme sinkt, haftet der Anleger bis maximal in Höhe der Haftsumme.<br />

· Im Falle ihres Ausscheidens haften Anleger für bis dahin begründete Verbindlichkeiten der Gesellschaft noch für<br />

einen Zeitraum von fünf Jahren bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme (§ 160 Abs. 1<br />

HGB). Haftungsansprüche gegen den Anleger aus Verbindlichkeiten der Gesellschaft verjähren gem. § 159 Abs. 1<br />

HGB spätestens in fünf Jahren nach der Auflösung der Gesellschaft.<br />

· Die Anleger können ihre Beteiligung an der Gesellschaft unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs (6)<br />

Monaten erstmals zum Ablauf des 31.3.2019 kündigen, nach diesem Datum mit einer Frist von sechs (6) Monaten<br />

zum Ablauf des 31. Dezember eines jeden Jahres. Zudem besteht jederzeit das Recht zur außerordentlichen<br />

Kündigung aus wichtigem Grund.<br />

· Ausscheidende Anleger haben Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben.<br />

· Recht auf Übertragung: Anleger können über ihre Beteiligung mit Wirkung zum 01.01. eines Kalenderjahres<br />

verfügen.<br />

· Darüber hinaus sind Treugeber jederzeit berechtigt, in die Stellung eines Direktkommanditisten zu wechseln.<br />

Auch der Wechsel zurück ist möglich.<br />

· Die Anleger haben die von ihnen übernommene Einlage sowie das Agio fristgerecht zu leisten.<br />

· Die Anleger sind verpflichtet, gegenüber der Geschäftsführung der Emittentin ihre vollständige Anschrift und die<br />

Bankverbindung für das Konto, auf das Ausschüttungen geleistet werden sollen, sowie nachfolgende Änderungen<br />

dieser Daten anzugeben. Darüber hinaus haben Anleger die vorgenannten Angaben gegenüber der Treuhandkommanditistin<br />

zu machen. Anleger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort im Ausland haben einen<br />

inländischen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen.<br />

70


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

Abweichende Rechte der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

(§ 4 Satz 1 Ziff. 1 a, 1. Halbsatz VermVerkProspV)<br />

· Die Komplementärin ist zur Leistung einer Kapitaleinlage weder berechtigt noch verpflichtet. Ebenso ist sie am<br />

Ergebnis und Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt, erhält aber eine Vergütung für die Übernahme der Geschäftsführung,<br />

der persönlichen Haftung sowie für ihre Leistungen im Rahmen der Liquidation nach Maßgabe<br />

des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft.<br />

· Die Komplementärin ist zur ordentlichen Kündigung der Gesellschaft nicht berechtigt.<br />

· Des Weiteren kann sie erst dann aus der Gesellschaft ausscheiden bzw. wird im Falle der außerordentlichen Kündigung<br />

diese erst dann wirksam, wenn eine neue Komplementärin bestimmt oder in die Gesellschaft aufgenommen<br />

wurde.<br />

· Die Komplementärin ist berechtigt, nach der Aufteilung des von der Beteiligungsgesellschaft erworbenen Grundstücks<br />

(nebst zugehöriger zu errichtender Gebäude) in einzelne Teilgrundstücke bzw. einzelne Wohn- und Gewerbeeinheiten<br />

nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) verbliebene Kommanditisten bzw. Treugeber<br />

jeweils zum 31.12. des auf diese Aufteilung folgenden Jahres oder eines der Folgejahre auch ohne wichtigen<br />

Grund mit einer Frist von sechs (6) Monaten zu kündigen.<br />

· Rechtsgeschäftliche Verfügungen der Komplementärin über ihren Anteil bedürfen einer Zustimmung der Gesellschafter.<br />

· Der gemeinschaftliche Beitritt von Ehegatten sowie der Beitritt von Minderjährigen und Gesellschaften bürgerlichen<br />

Rechts bzw. diesen vergleichbaren Gesellschaften und Gemeinschaften, auch nach ausländischem Recht<br />

zur Gesellschaft bedarf der Zustimmung der Komplementärin.<br />

· Herr Dr. Wolfgang Röhr ist berechtigt, eine von der Mindesteinlage abweichende Gründungseinlage zu leisten,<br />

wovon 100% als Haftsumme in das Handelsregister eingetragen werden. Zudem erhöht sich die Kapitaleinlage<br />

von Herrn Dr. Wolfgang Röhr ohne weitere Veranlassung und ohne dass es einer weiteren Zustimmung der<br />

Gesellschafter, Maßnahmen oder Erklärungen bedarf, mit der Maßgabe, dass der Kapitalanteil von Herrn Dr.<br />

Wolfgang Röhr an der Gesellschaft stets mindestens 5,1% beträgt.<br />

· Darüber hinaus bestehen keine weiteren abweichenden Rechte der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung.<br />

Ansprüche ehemaliger Gesellschafter aus ihrer Beteiligung bei der Emittentin<br />

(§ 4 Satz 1 Ziff. 1 a, 2. Halbsatz VermVerkProspV)<br />

Ehemalige Gesellschafterin der Emittentin ist die “TWS-Treumandat” Wirtschaftsberatungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hainburg (Amtsgericht Offenbach am Main HRB<br />

22211), die als Kommanditistin an der Emittentin mit einer Einlage in Höhe von 1.000,00 Euro beteiligt war.<br />

Dieser stehen keine Ansprüche aus ihrer Beteiligung bei der Emittentin zu. Weitere ehemalige Gesellschafter der<br />

Emittentin bestehen nicht.<br />

Übernahme der Zahlungen von Steuern durch die Emittentin oder eine andere Person für den Anleger<br />

(§ 4 Satz 1 Ziff. 2, 2. Halbsatz VermVerkProspV)<br />

Weder die Emittentin noch eine andere Person übernimmt die Zahlung von Steuern für Anleger.<br />

Übertragungsmöglichkeiten und Handelbarkeit (§ 4 Satz 1 Ziff. 3 VermVerkProspV)<br />

Die im Falle von Treugebern mittelbaren Kommanditbeteiligungen bzw. im Falle eines Wechsels in die Stellung als<br />

Direktkommanditist direkten Kommanditbeteiligungen sind übertragbar.<br />

Treugeber können ihre Beteiligungen an der Gesellschaft im Wege einer Übernahme des Treuhandvertrages gem.<br />

§§ 414, 415, 398ff. BGB analog übertragen (Vertragsübernahme). Im Falle des Wechsel in die Stellung eines Direktkommanditisten<br />

können Beteiligungen an der Gesellschaft im Wege der Abtretung gem. §§ 398, 413 BGB<br />

übertragen werden.<br />

Der Unterschied zwischen den beiden Übertragungsmöglichkeiten erklärt sich aus den insoweit einschlägigen<br />

71


Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB): Der Direktkommanditist ist Inhaber eines Kommanditanteils<br />

an der Beteiligungsgesellschaft. Kommanditanteile wiederum werden nach den Vorschriften der §§ 398, 413 BGB,<br />

der sog. Abtretung, übertragen.<br />

Ein Treugeber ist dagegen nicht Inhaber eines Kommanditanteils, da bei einer treugeberischen Beteiligung der<br />

Treugeber keinen Kommanditanteil direkt hält, sondern die Treuhandkommanditistin auf Grundlage des Treuhand-,<br />

Verwaltungs- und Servicevertrags für den Treugeber den entsprechenden Anteil hält. Zur Übertragung einer<br />

solchen treugeberischen Beteiligung wird folglich kein Kommanditanteil abgetreten wie bei einer Beteiligung als<br />

Direktkommanditist. Vielmehr erfolgt die Übertragung in der Form, dass ein Wechsel in der Person des Treugebers<br />

herbeigeführt wird, d.h. der neue Treugeber anstelle des alten Treugebers in den Treuhand-, Verwaltungs- und Servicevertrags<br />

eintritt. Hierfür sieht das BGB das Instrument der Vertragsübernahme nach §§ 414, 415, 398ff. BGB<br />

analog vor.<br />

Verstirbt ein Anleger, so geht seine Beteiligung ohne weitere Rechtshandlungen auf den oder die Erben oder<br />

Vermächtnisnehmer über.<br />

Die freie Handelbarkeit ist - sowohl im Hinblick auf mittelbare Beteiligungen von Treugebern als auch im Hinblick<br />

auf direkte Beteiligungen von Direktkommanditisten - folgendermaßen eingeschränkt:<br />

Verfügungen über die Beteiligungen sind nur mit Wirkung zum 01.01. des folgenden Kalenderjahres und grundsätzlich<br />

mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Geschäftsführung der Gesellschaft möglich. Die Zustimmung<br />

darf nur aus wichtigem Grund versagt werden. Eine teilweise Übertragung ist nur zulässig, sofern dadurch keine<br />

Beteiligungen entstehen, deren Betrag unter der Mindestbeteiligung von 10.000 Euro liegen und sofern die Teilkommanditanteile<br />

durch 100 ohne Rest teilbar sind.<br />

Zudem bestehen nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft die nachfolgend beschriebenen Beteiligungshindernisse.<br />

Da die Anteile an der Gesellschaft an derartige Personen und Gesellschaften nicht oder nur<br />

mit Zustimmung der Komplementärin übertragen werden dürfen, ist die Handelbarkeit der Anteile auch insoweit<br />

eingeschränkt. Eine direkte oder indirekte Beteiligung von Staatsangehörigen der USA, Kanadas, Australiens oder<br />

Japans, Inhabern einer dauerhaften Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung für die USA, Kanada, Australien oder<br />

Japan (zum Beispiel „Green Card“) bzw. von Personen, die über einen ähnlichen Status verfügen, Gebietsansässigen<br />

mit Wohnsitz in den USA, Kanada, Australien oder Japan oder Personen, die die Beteiligung für eine Vermögensmasse<br />

mit Sitz in den USA, Kanada, Australien oder Japan eingehen wollen sowie die Beteiligung von Personen,<br />

die aus sonstigen Gründen in den vorgenannten Staaten unbeschränkt steuerpflichtig sind, ist ausgeschlossen. Vorstehendes<br />

gilt gleichermaßen für juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften, die nach dem Recht<br />

eines US-Bundesstaates, von Kanada, Japan oder Australien errichtet und/oder in den USA, Kanada, Japan oder<br />

Australien unbeschränkt steuerpflichtig sind. Der gemeinschaftliche Beitritt von Ehegatten sowie der Beitritt von<br />

Minderjährigen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts bzw. diesen vergleichbare Gesellschaften und Gemeinschaften,<br />

auch nach ausländischem Recht, ist nur mit Zustimmung der Komplementärin möglich.<br />

Im Übrigen ist ein Verkauf der Beteiligungen im Rahmen des Zweitmarktes nur eingeschränkt möglich, weil es<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keinen regulierten Markt für den Handel mit derartigen Beteiligungen<br />

gibt und die Entwicklung eines solchen Marktes auch nicht zu erwarten ist.<br />

Zahlstellen oder andere Stellen, die bestimmungsgemäß Zahlungen an die Anleger ausführen und<br />

an denen der Verkaufsprospekt, das Vermögensanlagen-Informationsblatt, der letzte veröffentlichte<br />

Jahresabschluss und der Lagebericht zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten werden (§ 4 Satz 1 Ziff.<br />

4 VermVerkProspV)<br />

Zahlungen an die Anleger sowie die kostenlose Ausgabe dieses Verkaufsprospektes, des Vermögensanlagen-Informationsblattes<br />

(VIB), des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses und des Lageberichts erfolgen durch folgende<br />

Zahlstelle: Quartier am Golfplatz AG & Co. KG, Am Schloss 36, 23936 Bernstorf<br />

Weitere Zahlstelle, an der der Verkaufsprospekt, das Vermögensanlagen-Informationsblatt, der letzte veröffentlichte<br />

Jahresabschluss und der Lagebericht zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten werden ist die Villa Vitalia Gesundheit<br />

& Pflege AG, Glockengießerwall 25, 20095 Hamburg. Der Verkaufsprospekt und evtl. Nachträge hierzu sowie das<br />

VIB sind zudem unter www.villa-vitalia.de kostenlos erhältlich.<br />

Einzelheiten der Zahlung des Zeichnungs- oder Erwerbspreises (§ 4 Satz 1 Ziff. 5 VermVerkProspV)<br />

Die Anleger haben grundsätzlich den vollen Nennbetrag ihrer jeweiligen Kapitaleinlage zuzüglich 3% Agio zu<br />

leisten. Anleger haben die Zahlungen fristgerecht auf folgendes Konto der Gesellschaft zu zahlen:<br />

72


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

Kontoinhaber: Quartier am Golfplatz AG & Co. KG<br />

Bankinstitut: Hamburger Sparkasse (HASPA)<br />

Kontonummer: 1352 155 376<br />

Bankleitzahl: 200 505 50<br />

IBAN: DE98 2005 0550 1352 1553 76<br />

BIC: HASPDEHHXXX<br />

Verwendungszweck: Einlage; Bet. Nr.:<br />

Die Kapitaleinlage der Anleger zzgl. Agio sind vollständig innerhalb einer Frist von 10 (zehn) Bankarbeitstagen<br />

nach Annahme des Beitrittsangebots und Aufforderung zur Zahlung fällig.<br />

Stellen zur Entgegennahme von Zeichnungen oder auf den Erwerb von Anteilen oder Beteiligungen<br />

gerichtete Willenserklärungen des Publikums (§ 4 Satz 1 Ziff. 6 VermVerkProspV)<br />

Die Beitrittserklärungen sind ordnungsgemäß auszufüllen und an folgende Adresse zu übersenden:<br />

Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft<br />

Hamburg, Kehrwieder 9, 20457 Hamburg<br />

Die Beitrittserklärungen werden von der Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft angenommen.<br />

Zeichnungsfrist, Möglichkeiten zur vorzeitigen Schließung oder Kürzung von Zeichnungen, Anteilen<br />

oder Beteiligungen (§ 4 Satz 1 Ziff. 7 VermVerkProspV)<br />

Das öffentliche Angebot der Kommanditanteile beginnt gemäß § 9 Abs. 1 VermAnlG einen Tag nach der Veröffentlichung<br />

des Verkaufsprospekts. Der Beitritt der Anleger ist auf den 31.12.2016 befristet (Zeichnungsfrist). Die<br />

Geschäftsführung ist jedoch berechtigt, die Zeichnungsfrist um insgesamt ein Jahr zu verlängern. Sie ist ferner<br />

berechtigt, die Gesellschaft ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu schließen, also die Zeichnungsfrist vorzeitig<br />

zu beenden. Die Platzierung kann durch eine vorzeitige Vollplatzierung vor dem 31.12.2016 geschlossen werden.<br />

Kommt ein Anleger der Pflicht zur fristgemäßen Leistung seiner Kapitaleinlage nicht vollständig nach, ist die Treuhandkommanditistin<br />

berechtigt, die Beteiligung des Anlegers auf den Betrag der teilweise geleisteten Kapitaleinlage<br />

herabzusetzen, wenn der Anleger den Mindestbetrag in Höhe von 10.000 Euro bereits erbracht hat.<br />

Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit, das Beteiligungsangebot vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen,<br />

Anteile oder Beteiligungen zu kürzen.<br />

Teilbeträge, falls das Angebot gleichzeitig in verschiedenen Staaten mit bestimmten Teilbeträgen erfolgt<br />

(§ 4 Satz 1 Ziff. 8 VermVerkProspV)<br />

Das Angebot erfolgt nicht in verschiedenen Staaten, sondern ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Erwerbspreis für die Vermögensanlage (§ 4 Satz 1 Ziff. 9 VermVerkProspV)<br />

Der Erwerbspreis entspricht der individuellen Zeichnungssumme des Anlegers und beträgt mindestens 10.000<br />

Euro. Übernommene Kapitaleinlagen müssen ohne Rest durch 100 teilbar sein. Zuzüglich zum Erwerbspreis haben<br />

die Anleger ein Agio in Höhe von 3 % der Pflichteinlage an die Gesellschaft zu zahlen.<br />

Laufzeit und Kündigungsfrist (§ 4 Satz 1 Ziffer 14)<br />

Die Vermögensanlage hat eine grundsätzlich unbefristete Laufzeit. Die Emittentin plant, die Vermögensanlage zum<br />

31.3.2019 zu beenden. Die Anleger können ihre Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft unter Einhaltung<br />

einer Kündigungsfrist von sechs (6) Monaten erstmals zum Ablauf des 31.3.2019 kündigen, nach diesem Datum<br />

mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ablauf des 31. Dezember eines jeden Jahres. Die Vermögensanlage hat<br />

mithin eine Mindestlaufzeit von über 24 Monaten und beginnt für alle Anleger ab dem Zeitpunkt der Zeichnung<br />

durch den ersten Anleger. Zudem besteht jederzeit das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem<br />

Grund. Die Komplementärin ist berechtigt, nach der planmäßigen Aufteilung des von der Beteiligungsgesellschaft<br />

erworbenen Grundstücks (nebst zugehöriger zu errichtender Gebäude) in einzelne Teilgrundstücke bzw. einzelne<br />

Wohn- und Gewerbeeinheiten nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) verbliebene Kommanditisten<br />

bzw. Treugeber jeweils zum 31.12. des auf diese Aufteilung folgenden Jahres oder eines der Folgejahre auch<br />

ohne wichtigen Grund mit einer Frist von sechs (6) Monaten zu kündigen, dies erstmals zum 31.3.2019 (Sonderkündigungsrecht).<br />

Je nach Beteiligungszeitpunkt kann die konkrete Laufzeit für den jeweiligen Anleger variieren.<br />

73


Kaffeegarten und Restaurant in Fredenbeck<br />

Anlagestrategie/Anlagepolitik der Vermögensanlage (§ 9 Abs. 1 Satz 1 VermVerkProspV)<br />

Die Gesellschaft wird in ein Grundstück im ungefähren Ausmaß von 23.597 m² in der Samtgemeinde Fredenbeck,<br />

das mit mehreren Immobilien mit einer Gesamtwohn- und Nutzfläche von 10.784 qm bebaut werden soll und alle<br />

damit zusammenhängenden Tätigkeiten, erforderlichen Mittel und Leistungen, insbesondere Kosten und Aufwendungen<br />

der geplanten bzw. laufenden Geschäftstätigkeit investieren (Anlagepolitik). Auf diesem Grundstück sollen<br />

barrierefreie Pflege-, Senioren- und Wohnapartments einschließlich Service- und Nebengebäuden, Infrastruktureinrichtungen<br />

sowie Freizeit- und Grünanlagen errichtet werden (Anlagestrategie). Zum Ende der Laufzeit, sowie<br />

bereits während der Laufzeit sollen die Immobilien auch als Teileigentum veräußert werden, um die Anleger an<br />

einem geplanten Veräußerungsgewinn partizipieren zu lassen (Anlageziel).<br />

Nutzung der Nettoeinnahmen aus dem Angebot (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 VermVerkProspV)<br />

Die Gesellschaft verwendet die Nettoeinnahmen aus dem Beteiligungsangebot für den Ankauf des Grundstückes,<br />

für die Projekt- und Bauplanung bis zur Baugenehmigung für die Auswahl der Betreiber, für die Kapitalbeschaffung<br />

durch Prospektierung und Vertrieb sowie die Vertriebsunterstützung für den Immobilienverkauf und die<br />

Bildung einer Liquiditätsreserve. Für Einzelheiten wird auf die Darstellung des prognostizierten Investitions- und<br />

Finanzplans nebst Erläuterungen in Kapitel V„Geschäftsplanung“ auf Seite 56 verwiesen.<br />

Realisierungsgrad der Projekte (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 2 VermVerkProspV)<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat die Gesellschaft einen Kaufvertrag (beurkundet am 20. August 2015)<br />

über den Erwerb mehrerer Flurstücke in der Gemarkung Groß Fredenbeck im ungefähren Ausmaß von 23.597<br />

m².abgeschlossen. Des Weiteren wurde die für die Errichtung der barrierefreien Pflege-, Senioren- und Wohnapartments<br />

einschließlich Service- und Nebengebäuden, Infrastruktureinrichtungen sowie Freizeit- und Grünanlagen<br />

erforderliche Bebauungsplanänderung am 14.10.2015 durch die Beteiligungsgesellschaft beantragt. Zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung liegt darüber hinaus ein mit den potentiellen Betreiberpartnern grob abgestimmter<br />

Lageplan sowie ein grob abgestimmtes Raumnutzungskonzept mit einer Geschäftsplanung (Grobstruktur)<br />

vor (Realisierungsgrad).<br />

Nettoeinnahmen ausreichend für die Realisierung der Anlagestrategie und der Anlagepolitik (§ 9 Abs.<br />

1 Satz 1 Ziff. 3 VermVerkProspV)<br />

74


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

Die Nettoeinnahmen stellen die geleisteten Einlagen abzüglich der sogenannten weichen Kosten dar. Hierunter<br />

fallen alle Nebenkosten der Gesellschaft, Provisionen und Gebühren, die für die Konzeption und Umsetzung der<br />

Vermögensanlage und die Eigenkapitalbeschaffung gezahlt werden. Die Nettoeinnahmen aus dem Beteiligungsangebot<br />

reichen für die Realisierung der Anlagestrategie und der Anlagepolitik allein nicht aus.<br />

Die Mittel der Beteiligungsgesellschaft (3.5 Mio. Euro) decken nach der Planung lediglich alle Aufwendungen für<br />

den Ankauf des Grundstücks in der Samtgemeinde Fredenbeck, für die Projekt- und Bauplanung bis zur Baugenehmigung<br />

sowie für den Grundstücksverkauf bis zum Baubeginn.<br />

Es wird prognostisch davon ausgegangen, das alle Grundstücksteile vor Baubeginn verkauft sind. Die gesamte folgende<br />

Bautätigkeit der Beteiligungsgesellschaft sowie die Verzinsung und Rückzahlung werden über die anteiligen<br />

Verkaufserlöse in Form der Abschlags-und Schlußzahlungen nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)<br />

finanziert.<br />

Die erste Abschlagzahlung in Höhe von 30 % ist grundsätzlich unmittelbar nach der Aufteilung des Grundstücks<br />

selbst bzw. Aufteilung nach WEG zur Zahlung durch die künftigen Erwerber fällig und ist entsprechend in der<br />

voraussichtlichen Finanzlage der Beteiligungsgesellschaftfür 2016 mit eingeplant. Die weiteren Teilzahlungen sind<br />

nach Baufortschritt fällig und in der voraussichtlichen Finanzlage für 2017 mit 35 %, für 2018 mit 30 % sowie 2019<br />

mit 5 % eingeplant. Die insgesamt prognostizierten Verkaufserlöse in Höhe von 30.484,6 TEUR decken alle Investitionen,<br />

Anlaufkosten sowie Projekt- und Baukosten in Höhe von 28.096,0 TEUR (Tab. 11, P.4, siehe Seite 60)<br />

sowie sonstigen Aufwendungen in Höhe von 526,0 TEUR (Tab. 11, P. 12, siehe Seite 60) mit einem kumulierten<br />

Jahresergebnis (EBDIT) in Höhe von 1.862,6 TEUR (Tab. 11, P. 13, siehe Seite 60). Hiervon sind im Prognosezeitrum<br />

insgesamt 863,3 TEUR für Verzinsung und Rückzahlung der Einlagen eingeplant.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist die Aufnahme von Fremdkapital planmäßig nicht vorgesehen. Sollte zu<br />

einem späteren Zeitpunkt eine Aufnahme von Fremdkapital erforderlich werden, so kann diese erfolgen.<br />

Nutzung der Nettoeinnahmen für sonstige Zwecke (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 4 VermVerkProspV)<br />

Nettoeinnahmen werden für sonstige Zwecke nicht genutzt.<br />

Möglichkeiten einer Änderung der Anlagestrategie/Anlagepolitik; Einsatz von Derivaten und Termingeschäften<br />

(§ 9 Abs. 1 Satz 2 VermVerkProspV)<br />

Die Anlagestrategie und Anlagepolitik sind im Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft innerhalb des Unternehmensgegenstandes<br />

sowie in der Investitionsrechnung (Investitions- und Finanzplan), die wiederum Anlage des Gesellschaftsvertrages<br />

ist, verankert.<br />

Der Gesellschaftsvertrag kann mittels Gesellschafterbeschluss abgeändert werden. Für einen solchen Beschluss bedarf<br />

es einer Mehrheit von 3/4 (drei Viertel) der abgegebenen Stimmen. Der Beschluss kann im Wege eines<br />

schriftlichen Umlaufverfahrens oder im Rahmen einer als Präsenzveranstaltung abzuhaltenden Gesellschafterversammlung<br />

gefasst werden. Für die Beschlussfähigkeit sowohl im Umlaufverfahren als auch bei einer Gesellschafterversammlung<br />

bedarf es der Teilnahme von Gesellschaftern, die zusammen mindestens 20 % des Gesellschaftskapitals<br />

halten. Darüber hinaus bestehen keine Möglichkeiten zur Änderung der Anlagestrategie oder Anlagepolitik.<br />

Ein Einsatz von Derivaten und Termingeschäften besteht nicht.<br />

Beschreibung des Anlageobjekts (§ 9 Abs. 2 Ziff. 1 VermVerkProspV)<br />

Anlageobjekt der Gesellschaft ist die Projektentwicklung und -realisierung eines Mehrgenerationen-Wohnquartiers<br />

bestehend aus barrierefreien Pflege-, Senioren- und Wohnapartments einschließlich Service- und Nebengebäuden,<br />

Infrastruktureinrichtungen sowie Freizeit- und Grünanlagen in der Samtgemeinde Fredenbeck.<br />

Hierzu gehört der Erwerb eines Grundstücks im ungefähren Ausmaß von 23.597 m² in der Samtgemeinde Fredenbeck,<br />

die zugehörige Projekt- und Bauplanung, die Umsetzung der Bebauung, die Aufteilung der von der<br />

Gesellschaft erworbenen Grundstücke (nebst zugehöriger zu errichtender Gebäude) in einzelne Teilgrundstücke<br />

bzw. einzelne Wohn- und Gewerbeeinheiten nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) sowie die<br />

Verwertung bzw. der Verkauf des Grundstücks oder von Grundstücksteilen bzw. bereits fertiggestellter Teile des<br />

Mehrgenerationen-Wohnquartiers in Form von Sondereigentum nach Maßgabe des WEG. Darüber hinaus gehören<br />

zum Anlageobjekt alle mit der Projektentwicklung und -realisierung des Mehrgenerationen-Wohnquartiers<br />

75


Kaffeegarten der Deinster Mühle<br />

zusammenhängenden Tätigkeiten, erforderlichen Mittel und Leistungen, insbesondere auch Kosten und Aufwendungen<br />

der damit verbundenen geplanten bzw. laufenden Geschäftstätigkeiten.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist die Bebauung des Grundstücks, die durch die Gesellschaft durchgeführt<br />

werden soll, noch nicht begonnen worden. Die weitere Umsetzung der Projektentwicklungstätigkeit wird auf<br />

Grundlage der Anlagepolitik der Gesellschaft erfolgen. Dadurch soll für die Anleger eine entsprechende Rendite<br />

generiert werden.<br />

Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlichen Teilen desselben oder dingliche Berechtigung aus anderen<br />

Gründen der nach §§ 3, 7 und 12 zu nennenden Personen (§ 9 Abs. 2 Ziff. 2 VermVerkProspV)<br />

Der Anbieterin, der Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern der Gesellschaft, den Gesellschaftern<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, den Mitgliedern der Geschäftsführung der Gesellschaft und der Treuhandkommanditistin<br />

stand oder steht kein Eigentum an dem Anlageobjekt oder wesentlichen Teilen desselben zu. Ihnen<br />

steht auch aus anderen Gründen keine dingliche Berechtigung an dem Anlageobjekt zu.<br />

Die Gesellschaft verfügt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung weder über einen Vorstand noch über Aufsichtsgremien<br />

oder über einen Beirat.<br />

Dingliche Belastungen des Anlageobjekts (§ 9 Abs. 2 Ziff. 3 VermVerkProspV)<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung und bis zur vollständigen Entrichtung des Kaufpreises bestehen folgende<br />

nicht nur unerhebliche dingliche Belastungen am Anlageobjekt:<br />

a) Eigentumsübertragungsvormerkung Flst. 33/33<br />

b) 1,0 Mio. Euro brieflose Gesamtgrundschuld zugunsten eines inländischen Bankinstituts<br />

c) 2,255 Mio. Euro brieflose Gesamtgrundschuld zugunsten eines inländischen Bankinstituts<br />

d) 90.000 Euro brieflose Grundschuld zugunsten eines inländischen Bankinstituts (lastend auf dem Flst. 33/33)<br />

e) 50.000 brieflose Grundschuld zugunsten eines inländischen Bankinstituts (lastend auf dem Flst. 33/33)<br />

Am Tag nach der Kaufpreiszahlung soll das Grundstück frei von den im Grundbuch eingetragenen Belastungen<br />

und Beschränkungen übertragen werden.<br />

76


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

Weitere nicht nur unerheblichen dinglichen Belastungen des Anlageobjekts bestehen nicht.<br />

Rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjekts, insbesondere<br />

im Hinblick auf das Anlageziel (§ 9 Abs. 2 Ziff. 4 VermVerkProspV)<br />

Im Hinblick auf das Anlageziel besteht die rechtliche Beschränkung, dass der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 35 „Mehrgenerationenwohnpark“ der Gemeinde Fredenbeck im Zuge der<br />

nach den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung in Gang gesetzten Verhandlungen zwischen der Emittentin und<br />

der Gemeinde sowie dem Landkreis entsprechend geändert werden muss. Dies deshalb, da der zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 35 „Mehrgenerationenwohnpark“ der Gemeinde Fredenbeck<br />

nicht die Möglichkeit bietet, das Konzept der Emittentin, auf dem Grundstück ein Alten- und Pflegeheim<br />

nebst altengerechten Wohnappartements zu errichten, plangerecht umzusetzen. Im Hinblick auf das Anlageziel<br />

besteht die tatsächliche Beschränkung, dass das Anlageobjekt durchgängig rollstuhl- und behindertengerecht gebaut<br />

wird und insofern für andersartige Nutzungen nur beschränkt verwendungsfähig ist. Darüber hinaus bestehen<br />

keine rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeit, insbesondere im Hinblick auf<br />

das Anlageziel.<br />

Erforderlichkeit und Vorliegen behördlicher Genehmigungen (§ 9 Abs. 2 Ziffer 5 VermVerkProspV)<br />

Bezogen auf das Anlageobjekt sind die folgenden behördlichen Genehmigungen erforderlich: Für die Errichtung<br />

der barrierefreien Pflege-, Senioren- und Wohnapartments einschließlich Service- und Nebengebäuden, Infrastruktureinrichtungen<br />

sowie Freizeit- und Grünanlagen ist die Erteilung einer Baugenehmigung unter Beachtung<br />

der Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime<br />

für Volljährige (HeimMindBauV) erforderlich. Diese liegt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht vor<br />

und wurde zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht beantragt. Die für die Errichtung erforderliche<br />

Bebauungsplanänderung wurde am 14.10.2015 beantragt und liegt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch<br />

nicht vor. Zudem wurde die Genehmigung nach § 34c Gewerbeordnung für die Bauträgertätigkeit am 4.9.2015<br />

beantragt und am 27.10.2015 erteilt.<br />

Darüber hinaus liegen keine behördlichen Genehmigungen vor und sind ferner auch nicht erforderlich.<br />

Verträge über die Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjekts<br />

(§ 9 Abs. 2 Ziff. 6 VermVerkProspV)<br />

Am 20.08.2015 wurde zwischen der Gesellschaft und der Wohnen und Leben Fredenbeck GmbH & Co. KG ein<br />

Kaufvertrag über den Erwerb mehrerer Flurstücke in der Gemarkung Groß Fredenbeck mit einer Größe von<br />

insgesamt ca. 23.597 m² geschlossen.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung liegen keine weiteren geschlossenen Verträge über die Anschaffung oder<br />

Herstellung des Anlageobjekts oder wesentlicher Teile davon vor.<br />

Bewertungsgutachten (§ 9 Abs. 2 Ziff. 7 VermVerkProspV)<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat noch keine Person oder Gesellschaft ein Bewertungsgutachten für das<br />

Anlageobjekt erstellt.<br />

Lieferungen und Leistungen der nach §§ 3, 7 oder 12 zu nennenden Personen<br />

(§ 9 Abs. 2 Ziff. 8 VermVerkProspV)<br />

Die Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, die<br />

zugleich Anbieterin und Prospektverantwortliche ist, ist vorliegend die Komplementärin der Gesellschaft. Herr Dr.<br />

Wolfgang Röhr und Herr Rolf Matthies sind Vorstände der Komplementärin (Mitglied der Geschäftsführung).<br />

Die Komplementärin fungiert als persönliche haftende Gesellschafterin der Gesellschaft und übernimmt insoweit<br />

die persönliche Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Zudem übernimmt die Komplementärin die<br />

Geschäftsführung der Gesellschaft und führt insoweit Geschäftsführungs-, Projektentwicklungs- und Vermarktungstätigkeiten<br />

für die Gesellschaft aus. Auch wird die Komplementärin planmäßig die Liquidatorin der Gesellschaft<br />

sein. Der Gründungsgesellschafter der Emittentin und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

Herr Dr. Wolfgang Röhr ist zugleich Mitglied der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen<br />

und erbringt als Vorstand der Komplementärin und somit auch als Mitglied der Geschäftsführung<br />

der Emittentin die vorgenannten, in Bezug auf die Komplementärin beschriebenen Leistungen. Die Treuhänderin<br />

erbringt neben ihren treuhänderischen Tätigkeiten gegenüber der Gesellschaft Serviceleistungen im Rahmen der<br />

Anlegerbetreuung. In diesem Rahmen übernimmt die Treuhänderin namentlich die Überwachung des Anleger-<br />

77


eitritts, einschließlich Annahme der Beitrittserklärung und Erfüllung der nach dem Geldwäschegesetz erforderlichen<br />

Identifizierungs-, Feststellungs- und Dokumentationspflichten, die Überwachung der Zahlung von der<br />

Einlage des Anlegers, die Führung eines Anlegerverzeichnisses, die Durchführung der erforderlichen Anmeldungen<br />

zum Handelsregister, die Führung der Kapitalkonten des Anlegers, die Erstellung der Ergebnis- und Aufteilungslisten<br />

sowie Ermittlung von Abfindungsguthaben und erbschaftsteuerlichen Werten, die Vorbereitung und Überwachung<br />

von Zahlungen der Beteiligungsgesellschaft auf das vom Anleger in der Beitrittserklärung benannte Konto,<br />

die Unterstützung der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft bei der Erstellung von Geschäftsberichten, die<br />

Vorbereitung und Unterstützung bei der Durchführung von schriftlichen Abstimmungen sowie die Beantwortung<br />

von telefonischen oder schriftlichen Anfragen des Anlegers, sonstiger Schriftverkehr mit dem Anleger und die Erfassung<br />

der Sonderwerbungskosten des Anlegers und Versand der steuerlichen Ergebnismitteilungen.<br />

Weitere Leistungen und Lieferungen sind von der Anbieterin und der Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern,<br />

den Gesellschaftern der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung und den Mitgliedern<br />

der Geschäftsführung der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung und der Treuhänderin nicht erbracht<br />

worden und werden außerhalb der Regelung des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft auch nicht erbracht werden.<br />

Die Emittentin verfügt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung weder über einen Vorstand, noch über Aufsichtsgremien<br />

oder einen Beirat.<br />

Konditionen und Fälligkeiten von Eigen- und Fremdmitteln<br />

(§ 9 Abs. 2 Ziffer 9 VermVerkProspV)<br />

Herr Dr. Wolfgang Röhr hat die von ihm übernommene Pflichteinlage von 51.000 Euro vollständig geleistet.<br />

Die Pflichteinlage von Herrn Dr. Wolfgang Röhr erhöht sich ohne weitere Veranlassung und ohne dass es einer<br />

weiteren Zustimmung der Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaft, Maßnahmen oder Erklärungen bedarf, mit<br />

der Maßgabe, dass der Kapitalanteil von Herrn Dr. Wolfgang Röhr an der Beteiligungsgesellschaft stets mindestens<br />

5,1% beträgt. Diese Erhöhung wurde zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung verbindlich zugesagt.<br />

Herr Dr. Wolfgang Röhr ist hinsichtlich seiner Kommanditbeteiligung am Ergebnis und Vermögen der Beteiligungsgesellschaft<br />

im Verhältnis seiner eingezahlten Pflichteinlage zu allen eingezahlten Pflichteinlagen (ohne Agio)<br />

zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahrs beteiligt. Anleger treten der Beteiligungsgesellschaft bei, indem sie sich<br />

über die Treuhandkommanditistin mittelbar als Treugeber an der Beteiligungsgesellschaft beteiligen.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurde noch kein Kapital von Anlegern verbindlich zugesagt, da sich zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch kein Anleger an der Emittentin beteiligt hat. Anleger sind am Ergebnis und<br />

Vermögen der Emittentin im Verhältnis ihrer eingezahlten Kapitaleinlagen (ohne Agio) zu allen eingezahlten Kapitaleinlagen<br />

(ohne Agio) zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahrs beteiligt. Die Emittentin plant, die Vermögensanlage<br />

zum 31.3.2019 zu beenden. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bestehen keine Fremdmittel, weder<br />

in Form von Zwischenfinanzierungsmitteln noch in Form von Endfinanzierungsmitteln. Es wurden auch keine<br />

solchen vereinbart oder verbindlich zugesagt.<br />

Fremdkapitalquote nebst Hebelwirkung (§ 9 Abs. 2 Ziffer 9 VermVerkProspV)<br />

Die Aufnahme von Fremdmitteln durch die Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht beabsichtigt,<br />

kann aber bei Bedarf erfolgen.<br />

Gewährleistungen (§ 14 VermVerkProspV)<br />

Für die Verzinsung oder Rückzahlung der Vermögensanlage hat weder eine juristische Person noch eine Gesellschaft<br />

eine Gewährleistung übernommen.<br />

Angaben über die Emittentin<br />

Firma, Sitz, Geschäftsanschrift (§ 5 Ziff. 1 VermVerkProspV)<br />

Emittentin ist die Quartier am Golfplatz AG & Co. KG mit Sitz in Bernstorf.<br />

Die Geschäftsanschrift lautet:<br />

Am Schloss 36<br />

23936 Bernstorf<br />

Gründung, Dauer (§ 5 Ziff. 2 VermVerkProspV)<br />

Die Emittentin wurde am 1.2.2015 unter der Firma Villa Vitalia Rosenhof AG & Co. KG mit Sitz in Hamburg,<br />

Geschäftsanschrift: Glockengießerwall 26, 20095 Hamburg, auf unbestimmte Zeit gegründet. Am 28.05.2015 er-<br />

78


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

folgte eine Umfirmierung in „Villa Vitalia Fredenbeck AG & Co. KG“ verbunden mit einer Sitzverlegung nach<br />

23936 Bernstorf, Geschäftsanschrift: Am Schloss 36, 23936 Bernstorf. Am 28.10.2015 erfolgte eine weitere Umfirmierung<br />

in „Quartier am Golfplatz AG & Co. KG“.<br />

Rechtsordnung, Rechtsform (§ 5 Ziff. 3 VermVerkProspV)<br />

Die Gesellschaft ist eine nach deutschem Recht gegründete Kommanditgesellschaft und unterliegt deutschem<br />

Recht.<br />

Struktur der persönlich haftenden Gesellschafterin (§ 5 Ziff. 3 VermVerkProspV)<br />

Die Komplementärin („persönlich haftende Gesellschafterin“) der Gesellschaft ist die Villa Vitalia Gesundheit &<br />

Pflege AG. Sämtliche Anteile an der Komplementärin hält Herr Dr. Wolfgang Röhr.<br />

Das Stammkapital der Komplementärin beträgt 300.000 Euro. Es ist in voller Höhe eingezahlt. Vorstände der Komplementärin<br />

sind Dr. Wolfgang Röhr und Rolf Matthies.<br />

Die Komplementärin hat ihren Sitz in Hamburg. Die Geschäftsanschrift lautet:<br />

Glockengießerwall 26, 20095 Hamburg.<br />

Grundsätzlich haftet die persönlich haftende Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft unbeschränkt. Vorliegend<br />

ist eine Kapitalgesellschaft die Komplementärin. Diese haftet daher nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />

Gegenstand des Unternehmens (§ 5 Ziff. 4 VermVerkProspV)<br />

Gegenstand der Beteiligungsgesellschaft ist die Errichtung und Veräußerung von barrierefreien Pflege-, Senioren-<br />

und Wohnapartments einschließlich Service- und Nebengebäuden, Infrastruktureinrichtungen sowie Freizeit-<br />

und Grünanlagen in Fredenbeck. Hierzu gehört insbesondere der Erwerb von Grundstücken, die Bebauung<br />

von Grundstücken, die Erweiterung der Einrichtungen, die Aufteilung der von der Beteiligungsgesellschaft erworbenen<br />

Grundstücke (nebst zugehöriger zu errichtender Gebäude) in einzelne Teilgrundstücke bzw. einzelne<br />

Wohn- und Gewerbeeinheiten nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) sowie die Verwertung des<br />

Grundstücks oder von Grundstücksteilen bzw. ggf. begründeten Sondereigentums sowie alle damit in Zusammenhang<br />

stehenden Geschäfte.<br />

Die Finanzierung der Investitionen der Beteiligungsgesellschaft richtet sich nach der als Anlage 1 dem Gesellschaftsvertrag<br />

der Beteiligungsgesellschaft beigefügten Investitionsrechnung. Die Beteiligungsgesellschaft darf alle<br />

Geschäfte tätigen und Maßnahmen ergreifen, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar<br />

zu dienen geeignet sind. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen oder Institutionen mit gleichem<br />

oder ähnlichem Zweck gründen, erwerben oder sich an solchen beteiligen. Beteiligungen an einem oder mehreren<br />

anderen Unternehmen sind jedoch nur zulässig, solange diese Beteiligungen für die Tätigkeit der Beteiligungsgesellschaft<br />

lediglich eine untergeordnete Neben- oder Hilfstätigkeit darstellen. Die Beteiligungsgesellschaft ist<br />

berechtigt, freie Liquidität verzinslich anzulegen.<br />

Registergericht, Handelsregisternummer (§ 5 Ziff. 5 VermVerkProspV)<br />

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin unter der Nummer HRA 3657 eingetragen.<br />

Einordnung in den Konzern (§ 5 Ziff. 6 VermVerkProspV)<br />

Die Emittentin hält zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Beteiligungen an anderen Unternehmen.<br />

Alleinige Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind die Komplementärin sowie<br />

Herr Dr. Wolfgang Röhr. Die Emittentin ist kein Konzernunternehmen.<br />

Kapital der Emittentin (§ 6 VermVerkProspV)<br />

Das gezeichnete Kapital der Emittentin beträgt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung 51.000 Euro und ist vollständig<br />

eingezahlt. Es handelt sich dabei ausschließlich um Kommanditkapital.<br />

Von dem Kommanditkapital hat Herr Dr. Wolfgang Röhr einen Kommanditanteil in Höhe von 51.000 Euro<br />

übernommen und davon 51.000 Euro geleistet. Es stehen somit keine Einlagen auf das Kapital der Gesellschaft aus.<br />

Hauptmerkmale der Anteile der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

Die Komplementärin ist zur Leistung einer Kapitaleinlage weder berechtigt noch verpflichtet. Ebenso ist sie am<br />

79


Ergebnis und Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt, erhält aber eine Vergütung für die Übernahme der Geschäftsführung,<br />

der persönlichen Haftung sowie für ihre Leistungen im Rahmen der Liquidation nach Maßgabe<br />

des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft.<br />

Die Komplementärin ist zur ordentlichen Kündigung der Gesellschaft nicht berechtigt. Des Weiteren kann sie erst<br />

dann aus der Gesellschaft ausscheiden bzw. wird im Falle der außerordentlichen Kündigung diese erst dann wirksam,<br />

wenn eine neue Komplementärin bestimmt oder in die Gesellschaft aufgenommen wurde. Die Komplementärin<br />

ist berechtigt, nach der planmäßigen Aufteilung des von der Beteiligungsgesellschaft erworbenen Grundstücks<br />

(nebst zugehöriger zu errichtender Gebäude) in einzelne Teilgrundstücke bzw. einzelne Wohn- und Gewerbeeinheiten<br />

nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) verbliebene Kommanditisten bzw. Treugeber<br />

jeweils zum 31.12. des auf diese Aufteilung folgenden Jahres oder eines der Folgejahre auch ohne wichtigen<br />

Grund mit einer Frist von sechs (6) Monaten zu kündigen, dies erstmals zum 31.3.2019 (Sonderkündigungsrecht).<br />

Rechtsgeschäftliche Verfügungen der Komplementärin bedürfen eines zustimmenden Gesellschafterbeschlusses.<br />

Der gemeinschaftliche Beitritt von Ehegatten sowie der Beitritt von Minderjährigen und Gesellschaften bürgerlichen<br />

Rechts bzw. diesen vergleichbaren Gesellschaften und Gemeinschaften, auch nach ausländischem Recht zur<br />

Gesellschaft bedarf der Zustimmung der Komplementärin.<br />

Herr Dr. Wolfgang Röhr ist berechtigt, eine von der Mindesteinlage abweichende Gründungseinlage zu leisten,<br />

wovon 100% als Haftsumme in das Handelsregister eingetragen werden. Zudem erhöht sich die Kapitaleinlage von<br />

Herrn Dr. Wolfgang Röhr ohne weitere Veranlassung und ohne dass es einer weiteren Zustimmung der Gesellschafter,<br />

Maßnahmen oder Erklärungen bedarf, mit der Maßgabe, dass der Kapitalanteil von Herrn Dr. Wolfgang<br />

Röhr an der Gesellschaft stets mindestens 5,1% beträgt.<br />

Die Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind zur Leistung eines Agios nicht<br />

verpflichtet. Im Übrigen stimmen die Rechte und Pflichten der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung (Hauptmerkmale der Anteile) mit denen der hinzutretenden Gesellschafter überein.<br />

Zum Eintrag „Hauptmerkmale der Anteile der Anleger (§ 4 Satz 1 Ziff. 1 a, 1. Halbsatz VermVerkProspV)“ siehe<br />

Seite 69 und 70<br />

Übersicht der bisher ausgegebenen Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2<br />

des Vermögensanlagengesetzes einschließlich des Datums ihrer ersten Kündigungsmöglichkeit oder<br />

ihrer Fälligkeit (§ 6 Satz 1 Ziffer 2 VermVerkProspV)<br />

Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs.<br />

2 VermAnlG von der Emittentin ausgegeben worden.<br />

Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospektes<br />

(§ 7 VermVerkProspV)<br />

Gründungsgesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind:<br />

· Komplementärin: Villa Vitalia Gesundheit & Pflege AG“, Geschäftsanschrift: Glockengießerwall 26,<br />

20095 Hamburg<br />

· Kommanditist: “TWS-Treumandat” Wirtschaftsberatungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit beschränkter<br />

Haftung, Geschäftsanschrift: Siemensstraße 30, 63512 Hainburg (Offenbach)<br />

· Kommanditist: Dr. Wolfgang Röhr, Geschäftsanschrift: Glockengießerwall 26, 20095 Hamburg<br />

Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind:<br />

· Komplementärin: Villa Vitalia Gesundheit & Pflege AG mit Sitz in Hamburg, Geschäftsanschrift: Glockengießerwall<br />

26, 20095 Hamburg<br />

· Kommanditist: Dr. Wolfgang Röhr, Geschäftsanschrift: Glockengießerwall 26, 20095 Hamburg<br />

Die Komplementärin ist zur Leistung einer Einlage weder berechtigt noch verpflichtet.<br />

Die Gründungskommanditistin der Emittentin, die “TWS-Treumandat” Wirtschaftsberatungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung, die als Gründungskommanditistin an der Emittentin mit einer<br />

Einlage in Höhe von 1.000,00 Euro beteiligt war, ist am 17.12.2015 ausgeschieden, wobei ihre Beteiligung von<br />

dem Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Herrn Dr.<br />

Wolfgang Röhr übernommen wurde.<br />

Herr Dr. Wolfgang Röhr hat mithin als Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt<br />

80


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

der Prospektaufstellung eine Pflichteinlage in Höhe von 51.000 Euro übernommen und eingezahlt.<br />

Der Gesamtbetrag der von den Gründungsgesellschaftern und Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

insgesamt gezeichneten Einlagen beträgt 51.000 Euro. Davon sind 51.000 Euro eingezahlt. Es handelt sich<br />

dabei ausschließlich um Kommanditkapital.<br />

Den Gründungsgesellschaftern und Gesellschaftern der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen<br />

innerhalb des Gesellschaftsvertrages die folgenden Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und sonstige Gesamtbezüge<br />

zu:<br />

Die “TWS-Treumandat” Wirtschaftsberatungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

als Gründungsgesellschafter der Emittentin ist am 17.12.2015 aus der Gesellschaft ausgeschieden und nimmt daher<br />

am Vermögen und Ergebnis der Gesellschaft nicht teil.<br />

Herr Dr. Wolfgang Röhr als Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

ist im Verhältnis der von ihm eingezahlten Einlage am Ergebnis und Vermögen der Gesellschaft<br />

beteiligt. Aus dieser Beteiligung erhält Herr Dr. Wolfgang Röhr als Gründungsgesellschafter und Gesellschafter<br />

der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bis zur geplanten Beendigung der Vermögensanlage zum<br />

31.2.2019 einen prognostizierten Gesamtbetrag in Höhe von 69.500 Euro. Die Komplementärin nimmt am Vermögen<br />

und Ergebnis der Gesellschaft nicht teil. Herr Dr. Wolfgang Röhr als Gründungsgesellschafter und Gesellschafter<br />

der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist zudem als Aktionär an der Komplementärin<br />

der Emittentin beteiligt. Über die konkrete Höhe der aus dieser Beteiligung resultierenden Bezüge kann zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Aussage getroffen werden.<br />

Für die Übernahme der persönlichen Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft erhält die Komplementärin<br />

von der Gesellschaft ab dem 01.10.2015 eine Vergütung von 15.000 Euro p.a. zuzüglich etwaiger gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Der prognostizierte Gesamtbetrag der Haftungsvergütung beträgt bis zur geplanten Beendigung der<br />

Vermögensanlage zum 31.3.2019 50.000 Euro.<br />

Darüber hinaus ist die Komplementärin berechtigt, der Gesellschaft sämtliche nachgewiesenen Aufwendungen nach<br />

ihren dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft als Anlage 4 (siehe Seite 134) beigefügten allgemeinen Konditionen<br />

sowie Auslagen zzgl. anfallender Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen, die ihr im Rahmen und außerhalb ihrer<br />

gewöhnlichen Geschäftsführungs-, Projektentwicklungs- und Vermarktungstätigkeit für die Gesellschaft entstehen.<br />

Sofern die Anleger im Falle der Liquidation der Gesellschaft unter Berücksichtigung des Gesamtgewinns der Gesellschaft<br />

aus Projektentwicklungs-, Bau- und Verkaufstätigkeit einen durchschnittlichen Vermögenszuwachs (Gesamtmittelrückfluss<br />

abzüglich 100 % Eigenkapital) von 8 % p.a. erzielt haben, erhält die Komplementärin zusätzlich<br />

zu ihrer laufenden Vergütung 25 % des verbleibenden Veräußerungserlöses. Der prognostizierte Gesamtbetrag dieser<br />

Mehrerlösvergütung beträgt bis zur geplanten Beendigung der Vermögensanlage zum 31.3.2019 499.600 Euro.<br />

Für ihre Leistungen im Rahmen der Liquidation der Gesellschaft hat die Komplementärin Anspruch auf ihre<br />

sämtlichen nachgewiesenen Aufwendungen nach ihren dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft als Anlage 4 beigefügten<br />

allgemeinen Konditionen sowie Auslagen zzgl. anfallender Umsatzsteuer, die ihr im Rahmen der Liquidation<br />

der Gesellschaft entstehen. Nach Maßgabe des Konzeptionsvertrags erhält die Komplementärin für ihre im<br />

Rahmen der Konzeption des vorliegenden Beteiligungsangebotes anfallenden Aufgaben eine pauschale Vergütung<br />

in Höhe von 95.000 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Herr Dr. Wolfgang Röhr als Gründungsgesellschafter<br />

und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist als Vorstandsmitglied der Komplementärin<br />

der Emittentin tätig. Aus dieser Tätigkeit erhält Herr Dr. Wolfgang Röhr als Gründungsgesellschafter<br />

und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung unter Zugrundelegung eines Zeitraums<br />

vom 1.10.2015 bis zur geplanten Beendigung der Vermögensanlage zum 31.3.2019 ein Gehalt in Bezug auf die<br />

Vermögensanlage mit einem prognostizierten Gesamtbetrag in Höhe von 144.000 Euro.<br />

Darüber hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern und Gesellschaftern der Emittentin zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte sowie sonstige Gesamtbezüge zu, insbesondere<br />

keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />

jeder Art.<br />

In dem Führungszeugnis des Gründungsgesellschafters und Gesellschafters der Emittentin zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung Dr. Wolfgang Röhr, das zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht älter als 6 Monate ist,<br />

81


sind keine Eintragungen in Bezug auf Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 263 bis 283d des Strafgesetzbuchs,<br />

§ 54 des Kreditwesengesetzes, § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder § 369 der Abgabenordnung<br />

enthalten. Herr Dr. Wolfgang Röhr ist deutscher Staatsangehöriger. Ausländische Verurteilungen bestehen nicht.<br />

Bei dem Gründungsgesellschafter der Emittentin “TWS-Treumandat” Wirtschaftsberatungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung, handelt es sich um eine juristische Person, deren Sitz und Geschäftsleitung<br />

sich im Inland befindet und die somit strafrechtlich im Inland nicht verfolgt werden kann. Bezüglich<br />

der “TWS-Treumandat” Wirtschaftsberatungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

bestehen keine ausländischen Verurteilungen.<br />

Bei dem Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, Villa<br />

Vitalia Gesundheit & Pflege AG handelt es sich um eine juristische Person, deren Sitz und Geschäftsleitung sich<br />

im Inland befindet und die somit strafrechtlich im Inland nicht verfolgt werden kann. Bezüglich der Villa Vitalia<br />

Gesundheit & Pflege AG bestehen keine ausländischen Verurteilungen.<br />

Über das Vermögen der Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

wurde innerhalb der letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.<br />

Gleiches gilt für das Vermögen einer Gesellschaft, bei der die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der<br />

Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung innerhalb der letzten fünf Jahre in der Geschäftsführung tätig<br />

waren.<br />

In Bezug auf die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

besteht keine Aufhebung einer Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von<br />

Finanzdienstleistungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).<br />

Die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind weder<br />

unmittelbar noch mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage<br />

beauftragt sind.<br />

Die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind weder<br />

unmittelbar noch mittelbar an Unternehmen beteiligt, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />

Herr Dr. Wolfgang Röhr als Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

ist als Aktionär an der Komplementärin der Emittentin beteiligt. Die Komplementärin fungiert<br />

als persönliche haftende Gesellschafterin der Emittentin und übernimmt insoweit die persönliche Haftung für die<br />

Verbindlichkeiten der Emittentin. Zudem übernimmt die Komplementärin die Geschäftsführung der Emittentin<br />

und führt insoweit Geschäftsführungs-, Projektentwicklungs- und Vermarktungstätigkeiten für die Emittentin aus.<br />

Auch wird die Komplementärin planmäßig die Liquidatorin der Emittentin sein.<br />

Darüber hinaus sind die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

weder unmittelbar noch mittelbar an Unternehmen beteiligt, die im Zusammenhang mit der Anschaffung<br />

oder Herstellung des Anlageobjekts Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />

Herr Dr. Wolfgang Röhr als Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin um Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

ist hält sämtliche Aktien der Anbieterin und Prospektverantwortlichen, ist mithin Gesellschafter<br />

der Anbieterin und Prospektverantwortlichen, die gleichzeitig Komplementärin der Emittentin ist und somit zur<br />

Emittentin in einem Beteiligungsverhältnis steht. Darüber hinaus ist Herr Dr. Wolfgang Röhr sowie keiner der<br />

übrigen Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

unmittelbar und mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit der Emittentin oder Anbieterin nach § 271 des Handelsgesetzbuchs<br />

in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind.<br />

Die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind nicht<br />

für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind.<br />

Die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind nicht<br />

für Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />

Herr Dr. Wolfgang Röhr als Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

ist als Vorstandsmitglied der Komplementärin der Emittentin tätig.<br />

Die Komplementärin fungiert als persönliche haftende Gesellschafterin der Emittentin und übernimmt insoweit<br />

82


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

die persönliche Haftung für die Verbindlichkeiten der Emittentin. Zudem übernimmt die Komplementärin die<br />

Geschäftsführung der Emittentin und führt insoweit Geschäftsführungs-, Projektentwicklungs- und Vermarktungstätigkeiten<br />

für die Emittentin aus. Auch wird die Komplementärin planmäßig die Liquidatorin der Emittentin<br />

sein. Darüber hinaus sind die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

nicht für Unternehmen tätig, die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des<br />

Anlageobjekts Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />

Herr Dr. Wolfgang Röhr als Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

ist Mitglied des Vorstands der Anbieterin und Prospektverantwortlichen, die gleichzeitig Komplementärin<br />

der Emittentin ist und somit zur Emittentin in einem Beteiligungsverhältnis steht.<br />

Darüber hinaus ist Herr Dr. Wolfgang Röhr sowie keiner der übrigen Gründungsgesellschafter und Gesellschafter<br />

der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung für Unternehmen tätig, die mit der Emittentin oder Anbieterin<br />

nach § 271 des Handelsgesetzbuchs in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind.<br />

Die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind nicht<br />

selbst mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt, stellen der Emittentin weder Fremdkapital zur<br />

Verfügung noch vermitteln sie ihr Fremdkapital und erbringen ebenfalls keine Lieferungen oder Leistungen im<br />

Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjekts.<br />

Geschäftstätigkeit (§ 8 VermVerkProspV)<br />

Der wichtigste Tätigkeitsbereich der Gesellschaft besteht in der Errichtung und Veräußerung von barrierefreien<br />

Pflege-, Senioren- und Wohnapartments einschließlich Service- und Nebengebäuden, Infrastruktureinrichtungen<br />

sowie Freizeit- und Grünanlagen in Fredenbeck. Hierzu gehört insbesondere der Erwerb von Grundstücken,<br />

die Bebauung von Grundstücken durch die Inanspruchnahme von Dritten, die Erweiterung der Einrichtungen,<br />

die Aufteilung der von der Beteiligungsgesellschaft erworbenen Grundstücke (nebst zugehöriger zu errichtender<br />

Gebäude) in einzelne Teilgrundstücke bzw. einzelne Wohn- und Gewerbeeinheiten nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes<br />

(WEG) sowie die Verwaltung, Verpachtung und Verwertung des Grundstücks oder von Grundstücksteilen<br />

sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.<br />

Folgende Verträge sind von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der Gesellschaft:<br />

Der Kaufvertrag über den Erwerb mehrerer Flurstücke in der Gemarkung Groß Fredenbeck, da es sich bei dem<br />

Grundstück um das Grundstück handelt, auf dem das Anlageobjekt errichtet werden soll und dadurch die Grundlage<br />

für die Geschäftstätigkeit und die zukünftige Ertragslage der Gesellschaft hergestellt wird.<br />

Darüber hinaus ist die Gesellschaft nicht von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren abhängig,<br />

die von wesentlicher Bedeutung für ihre Geschäftstätigkeit oder Ertragslage sind.<br />

Es sind keine Gerichts-, Schieds- oder Verwaltungsverfahren anhängig, die einen Einfluss auf die wirtschaftliche<br />

Lage der Gesellschaft und die Vermögensanlage haben können.<br />

Am 20. August 2015 wurde der Kaufvertrag, Verkäufer: Wohnen und Leben Fredenbeck GmbH & Co. KG, Käufer:<br />

Quartier am Golfplatz AG & Co. KG in Bezug auf den Erwerb einer den Vertragsparteien nach Lage und Größe<br />

in der Natur genau bekannten, unbebauten und bisher nicht vermessenen Teilfläche im ungefähren Ausmaß von<br />

23.597 m² in Fredenbeck abgeschlossen. Der Kaufpreis wurde zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht,<br />

auch nicht teilweise, geleistet. Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind für die Umsetzung des Investitionsplanes<br />

bei der Emittentin Aufwendungen insbesondere für Planungen und die Prospekterstellung in Höhe von<br />

38.6 TEUR angefallen. Darüber hinaus bestehen keine laufenden Investitionen.<br />

Die Tätigkeit der Gesellschaft ist nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden.<br />

Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstands, Aufsichtsgremien und Beiräte der Emittentin (§<br />

12 Abs. 1 bis 4 VermVerkProspV)<br />

Die Geschäftsführung obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Villa Vitalia Gesundheit & Pflege<br />

AG. Vorstände der persönlich haftenden Gesellschafterin sind Dr. Wolfgang Röhr, Geschäftsanschrift: Glockengießerwall<br />

26, 20095 Hamburg, und Rolf Matthies, Geschäftsanschrift: Glockengießerwall 26, 20095 Hamburg<br />

(Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin).<br />

Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin Dr. Wolfgang Röhr und Rolf Matthies sind folgende, bestimmte<br />

Verantwortungs- und Aufgabenbereiche (Funktion) in der Gesellschaft zugeordnet: Herrn Dr. Röhr ist der<br />

Verantwortungs- und Aufgabenbereich Portfoliomanagement/Markt zugeordnet, Herr Rolf Matthies der Verantwortungs-<br />

und Aufgabenbereich Risikomanagement/Controlling.<br />

83


Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin Herr Dr. Wolfgang Röhr ist als Kommanditist im Verhältnis der<br />

von ihm eingezahlten Einlage zu allen eingezahlten Einlagen am Ergebnis und Vermögen der Emittentin beteiligt.<br />

Aus dieser Beteiligung steht dem Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin Herr Dr. Wolfgang Röhr eine<br />

Gewinnbeteiligung mit einem prognostizierten Gesamtbetrag bis zur geplanten Beendigung der Vermögensanlage<br />

zum 31.3.2019 in Höhe von 69.500 Euro zu.<br />

Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin Herr Dr. Wolfgang Röhr ist als Aktionär an der Komplementärin<br />

der Emittentin beteiligt. Aus dieser Beteiligung steht dem Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin Herrn<br />

Dr. Wolfgang Röhr eine Gewinnbeteiligung zu. Über die konkrete Höhe dieser Gewinnbeteiligung kann zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Aussage getroffen werden. Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin<br />

Herr Dr. Wolfgang Röhr erhält für seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied der Komplementärin der Emittentin<br />

unter Zugrundelegung eines Zeitraums vom 1.10.2015 bis zur geplanten Beendigung der Vermögensanlage zum<br />

31.3.2019 ein Gehalt in Bezug auf die Vermögensanlage mit einem prognostizierten Gesamtbetrag in Höhe von<br />

144.000 Euro.<br />

Darüber hinaus stehen den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />

und keine sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere keine Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu.<br />

In den Führungszeugnissen der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

nicht älter als sechs Monate sind, sind keine Eintragungen in Bezug auf Verurteilungen wegen einer<br />

Straftat nach den §§ 263 bis 283 d des Strafgesetzbuchs, § 54 des Kreditwesengesetzes, § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes<br />

oder § 369 der Abgabenordnung enthalten.<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin sind deutsche Staatsangehörige. Ausländische Verurteilungen<br />

bestehen nicht.<br />

Weder über das Vermögen der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin ist innerhalb der letzten fünf Jahre ein<br />

Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen worden noch über das Vermögen einer Gesellschaft, bei der<br />

die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin innerhalb der letzten fünf Jahre in der Geschäftsführung tätig waren.<br />

In Bezug auf die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin besteht keine Aufhebung einer Erlaubnis zum<br />

Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin).<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin sind nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der<br />

angebotenen Vermögensanlage betraut sind.<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin sind nicht für Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital<br />

geben.<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, Herr Dr. Wolfgang Röhr und Herr Rolf Matthies, sind als<br />

Mitglieder des Vorstands der Anbieterin und Prospektverantwortlichen tätig, die gleichzeitig Komplementärin der<br />

Emittentin ist und somit zur Emittentin in einem Beteiligungsverhältnis steht.<br />

Die Komplementärin fungiert als persönliche haftende Gesellschafterin der Emittentin und übernimmt insoweit<br />

die persönliche Haftung für die Verbindlichkeiten der Emittentin. Zudem übernimmt die Komplementärin die<br />

Geschäftsführung der Emittentin und führt insoweit Geschäftsführungs-, Projektentwicklungs- und Vermarktungstätigkeiten<br />

für die Emittentin aus. Auch wird die Komplementärin planmäßig die Liquidatorin der Emittentin<br />

sein. Darüber hinaus sind die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin nicht für Unternehmen tätig, die<br />

Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjekts erbringen.<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, Herr Dr. Wolfgang Röhr und Herr Rolf Matthies, sind als<br />

Mitglieder des Vorstands der Anbieterin und Prospektverantwortlichen tätig, die gleichzeitig Komplementärin der<br />

Emittentin ist und somit zur Emittentin in einem Beteiligungsverhältnis steht.<br />

Darüber hinaus sind die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin sind nicht für Unternehmen tätig, die mit<br />

der Emittentin nach § 271 des Handelsgesetzbuchs in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind.<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin sind nicht unmittelbar oder mittelbar beteiligt an Unternehmen,<br />

die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut sind.<br />

84


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin sind nicht unmittelbar oder mittelbar beteiligt an Unternehmen,<br />

die der Emittentin Fremdkapital geben.<br />

Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, Herr Dr. Wolfgang Röhr, ist alleiniger Aktionär der Anbieterin<br />

und Prospektverantwortlichen, die gleichzeitig Komplementärin der Emittentin ist. Die Komplementärin fungiert<br />

als persönliche haftende Gesellschafterin der Emittentin und übernimmt insoweit die persönliche Haftung für die<br />

Verbindlichkeiten der Emittentin. Zudem übernimmt die Komplementärin die Geschäftsführung der Emittentin<br />

und führt insoweit Geschäftsführungs-, Projektentwicklungs- und Vermarktungstätigkeiten für die Emittentin aus.<br />

Auch wird die Komplementärin planmäßig die Liquidatorin der Emittentin sein.<br />

Darüber hinaus sind die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin nicht unmittelbar oder mittelbar beteiligt<br />

an Unternehmen, die Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des<br />

Anlageobjekts erbringen.<br />

Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, Herr Dr. Wolfgang Röhr, ist alleiniger Aktionär der Anbieterin<br />

und Prospektverantwortlichen, die gleichzeitig Komplementärin der Emittentin ist und somit zur Emittentin in<br />

einem Beteiligungsverhältnis steht.<br />

Darüber hinaus ist Herr Dr. Wolfgang Röhr sowie das weitere Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin nicht<br />

unmittelbar oder mittelbar beteiligt an Unternehmen, die mit der Emittentin oder Anbieterin nach § 271 des<br />

Handelsgesetzbuchs in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind.<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht mit dem<br />

Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt, zudem stellen sie der Emittentin weder Fremdkapital zur<br />

Verfügung noch vermitteln sie solches. Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin erbringen zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjekts keine<br />

Lieferungen oder Leistungen.<br />

Die Gesellschaft verfügt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung über keinen Vorstand, keine Aufsichtsgremien und<br />

keine Beiräte.<br />

Anbieterin, Prospektverantwortliche, Treuhänderin, Mittelverwendungskontrolleurin und sonstige<br />

Personen (§ 12 Abs. 5 und 6 VermVerkProspV)<br />

Anbieterin und Prospektverantwortliche ist die Villa Vitalia Gesundheit & Pflege AG mit Sitz in Hamburg. Vorstände<br />

sind Dr. Wolfgang Röhr und Rolf Matthies, beide geschäftsansässig Glockengießerwall 26, 20095 Hamburg.<br />

Da die Vorstände der Anbieterin und Prospektverantwortlichen zugleich Mitglieder der Geschäftsführung der<br />

Emittentin sind, kann hinsichtlich der diese betreffenden Angaben gemäß § 12 Abs. 6 VermVerkProspV auf die<br />

Angaben gemäß § 12 Abs. 1 bis 4 VermVerkProspV verwiesen werden (siehe vorangegangenen Abschnitt).<br />

Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen sind keine bestimmten Verantwortungs-<br />

und Aufgabenbereiche (Funktionen) bei der Emittentin zugeordnet.<br />

Treuhänderin ist die Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg. Rechtsgrundlage<br />

für die Tätigkeit der Treuhänderin ist der Treuhand-, Verwaltungs- und Servicevertrag (Kapitel IX.2.<br />

siehe Seite 135 bis 141) sowie der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft (Kapitel IX.1. siehe Seite 118 bis 134).<br />

Es ist Aufgabe der Treuhänderin, ihren Kommanditanteil an der Gesellschaft im eigenen Namen, jedoch für Rechnung<br />

der mittelbar als Treugeber beteiligten Anleger zu halten sowie die Beteiligung der Direktkommanditisten in<br />

offener Stellvertretung zu verwalten.<br />

Die Treuhänderin hat folgende wesentlichen Rechte und Pflichten:<br />

Sie übt die Verwaltung der Beteiligungen im wirtschaftlichen Interesse und nach den Weisungen der Anleger<br />

aus. Sofern die Anleger die mit ihren Beteiligungen verbundenen Gesellschafterrechte und -pflichten nicht selbst<br />

oder durch einen beauftragten Dritten ausüben, ist die Treuhänderin zur Ausübung dieser Rechte berechtigt und<br />

verpflichtet. Die Treugeber sind berechtigt, der Treuhänderin Weisungen zu erteilen. Im Falle abweichender Weisungen<br />

ist die Treuhänderin berechtigt, das auf ihren Kommanditanteil entfallende Stimmrecht nach den Weisungen<br />

ihrer Treugeber gespalten auszuüben. Werden keine Weisungen erteilt, übt die Treuhänderin die Rechte im<br />

85


pflichtgemäßen Ermessen aus.<br />

Leistet der Anleger seine Einlage nicht oder nicht rechtzeitig, so ist die Treuhänderin berechtigt, im eigenen Namen<br />

die Zahlung der Verzugszinsen an die Gesellschaft zu verlangen und in Abstimmung mit der Geschäftsführung<br />

der Gesellschaft entweder die Zahlung der Einlage an die Gesellschaft im eigenen Namen zu verlangen und geltend<br />

zu machen, den Treuhandvertrag gegenüber dem Anleger zu kündigen oder bei unvollständiger Zahlung die<br />

Kapitaleinlage auf den gezahlten Betrag herabzusetzen.<br />

Für ihre Tätigkeit als Treuhänderin im Rahmen des Treuhand-, Verwaltungs- und Servicevertrages („Treuhandvertrag“)<br />

erhält die Treuhänderin von der Gesellschaft im Jahr des Beginns des öffentlichen Angebotes der Anteile<br />

an der Gesellschaft eine einmalige Vergütung in Höhe von 10.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Darüber<br />

hinaus erhält sie eine laufende Gebühr in Höhe von 20 Basispunkten p.a. bezogen auf die eingezahlten Kapitaleinlagen<br />

der Anleger zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Im Jahr des Abschlusses der Liquidation erhält die Treuhänderin<br />

zusätzlich zu ihrer jährlichen Vergütung eine Gebühr in Höhe von 10 Basispunkte auf das von Anlegern eingezahlte<br />

Eigenkapital zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Somit erhalt die Treuhänderin prognosegemäß über die geplante<br />

Laufzeit von 3 Jahren einen Gesamtbetrag in Höhe von 90.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer als Vergütung<br />

für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte der Treuhänderin<br />

begründen könnten, bestehen nicht.<br />

Geschäftsführer der Treuhänderin sind Dr. Ralf Ellerbrok, Meike Munderloh, Dr. Hans Weggenmann und Prof.<br />

Dr. Christian Rödl, LLM. (jeweils Mitglied der Geschäftsführung der Treuhänderin), Geschäftsanschrift jeweils:<br />

Kehrwieder 9, 20457 Hamburg. Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Treuhänderin sind keine bestimmten<br />

Verantwortungs- und Aufgabenbereiche (Funktionen) bei der Emittentin zugeordnet.<br />

Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Treuhänderin stehen keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />

und keine sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere keine Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu.<br />

In den Führungszeugnissen der Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin, die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

nicht älter als sechs Monate sind, sind keine Eintragungen in Bezug auf Verurteilungen wegen<br />

einer Straftat nach den §§ 263 bis 283 d des Strafgesetzbuchs, § 54 des Kreditwesengesetzes, § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes<br />

oder § 369 der Abgabenordnung enthalten.<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin sind deutsche Staatsangehörige. Ausländische Verurteilungen<br />

bestehen nicht.<br />

Weder über das Vermögen der Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin ist innerhalb der letzten fünf<br />

Jahre ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen worden noch über das Vermögen einer<br />

Gesellschaft, bei der die Mitglieder der Geschäftsführung innerhalb der letzten fünf Jahre in der Geschäftsführung<br />

tätig waren.<br />

In Bezug auf die Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin besteht keine Aufhebung einer Erlaubnis<br />

zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen durch die Bundesanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin sind nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der<br />

angebotenen Vermögensanlage beauftragt sind, die der Emittentin Fremdkapital geben, die im Zusammenhang mit<br />

der Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjekts Lieferungen oder Leistungen erbringen oder mit der Emittentin<br />

oder Anbieterin nach § 271 des Handelsgesetzbuchs in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden<br />

sind.<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin sind nicht unmittelbar oder mittelbar beteiligt an Unternehmen,<br />

die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage beauftragt sind oder der Emittentin Fremdkapital<br />

zur Verfügung stellen oder im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjekts Lieferungen<br />

oder Leistungen erbringen.<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin sind nicht unmittelbar oder mittelbar beteiligt an Unternehmen,<br />

die mit der Emittentin oder Anbieterin nach § 271 des Handelsgesetzbuchs in einem Beteiligungsverhältnis<br />

stehen oder verbunden sind.<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht mit dem<br />

Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt; zudem stellen sie der Emittentin weder Fremdkapital zur Verfügung<br />

noch vermitteln sie solches, und sie erbringen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung<br />

des Anlageobjekts keine Lieferungen oder Leistungen.<br />

Die Treuhänderin verfügt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung über keinen Vorstand, keine Aufsichtsgremien<br />

und keine Beiräte.<br />

86


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

Die Anbieterin und Prospektverantwortliche, die Villa Vitalia Gesundheit & Pflege AG mit Sitz in Hamburg verfügt<br />

über einen Aufsichtsrat. Mitglieder des Aufsichtsrats sind Herr Rolf Kaestner (Vorsitzender des Aufsichtsrats), Frau<br />

Heike Röhr, sowie Herr André Feierabend, jeweils Geschäftsanschrift: Glockengießerwall 26, 20095 Hamburg<br />

(jeweils Mitglied des Aufsichtsrats der Anbieterin und Prospektverantwortlichen).<br />

Herr Rolf Kaestner ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Anbieterin und Prospektverantwortlichen. Darüber hinaus<br />

sind den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Anbieterin und Prospektverantwortlichen keine bestimmten Verantwortungs-<br />

und Aufgabenbereiche (Funktionen) bei der der Anbieterin und Prospektverantwortlichen zugeordnet.<br />

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Anbieterin und Prospektverantwortlichen steht der Ersatz von für die Ausübung<br />

ihrer Tätigkeiten als Mitglieder des Aufsichtsrats der Anbieterin und Prospektverantwortlichen erforderlichen<br />

Reisekosten zu. Darüber hinaus stehen den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Anbieterin und Prospektverantwortlichen<br />

keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und keine sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere<br />

keine Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art in<br />

Bezug auf die Vermögensanlage zu.<br />

In den Führungszeugnissen der Mitglieder des Aufsichtsrats der Anbieterin und Prospektverantwortlichen, die zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht älter als sechs Monate sind, sind keine Eintragungen in Bezug auf Verurteilungen<br />

wegen einer Straftat nach den §§ 263 bis 283 d des Strafgesetzbuchs, § 54 des Kreditwesengesetzes, § 38<br />

des Wertpapierhandelsgesetzes oder § 369 der Abgabenordnung enthalten.<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Anbieterin und Prospektverantwortlichen sind deutsche Staatsangehörige.<br />

Ausländische Verurteilungen bestehen nicht.<br />

Weder über das Vermögen der Mitglieder des Aufsichtsrats der Anbieterin und Prospektverantwortlichen ist innerhalb<br />

der letzten fünf Jahre ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen worden noch über das<br />

Vermögen einer Gesellschaft, bei der die Mitglieder des Aufsichtsrats der Anbieterin und Prospektverantwortlichen<br />

innerhalb der letzten fünf Jahre in der Geschäftsführung tätig waren.<br />

In Bezug auf die Mitglieder des Aufsichtsrats der Anbieterin und Prospektverantwortlichen besteht keine Aufhebung<br />

einer Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen durch<br />

die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Anbieterin und Prospektverantwortlichen sind nicht für Unternehmen tätig,<br />

die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage beauftragt sind und die der Emittentin Fremdkapital geben.<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Anbieterin und Prospektverantwortlichen sind als Mitglieder des Aufsichtsrats<br />

der Anbieterin und Prospektverantwortlichen tätig, die gleichzeitig Komplementärin der Emittentin ist und somit<br />

zur Emittentin in einem Beteiligungsverhältnis steht. Die Komplementärin fungiert als persönliche haftende<br />

Gesellschafterin der Emittentin und übernimmt insoweit die persönliche Haftung für die Verbindlichkeiten der<br />

Emittentin. Zudem übernimmt die Komplementärin die Geschäftsführung der Emittentin und führt insoweit Geschäftsführungs-,<br />

Projektentwicklungs- und Vermarktungstätigkeiten für die Emittentin aus. Auch wird die Komplementärin<br />

planmäßig die Liquidatorin der Emittentin sein. Darüber hinaus sind die Mitglieder des Aufsichtsrats<br />

der Anbieterin und Prospektverantwortlichen nicht für Unternehmen tätig, die Lieferungen oder Leistungen im<br />

Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjekts erbringen.<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Anbieterin und Prospektverantwortlichen sind als Mitglieder des Aufsichtsrats<br />

der Anbieterin und Prospektverantwortlichen tätig, die gleichzeitig Komplementärin der Emittentin ist und<br />

somit zur Emittentin in einem Beteiligungsverhältnis steht. Darüber hinaus sind die Mitglieder des Aufsichtsrats<br />

der Anbieterin und Prospektverantwortlichen nicht für Unternehmen tätig, die mit der Emittentin nach § 271 des<br />

Handelsgesetzbuchs in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind.<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Anbieterin und Prospektverantwortlichen sind nicht unmittelbar oder mittelbar<br />

beteiligt an Unternehmen, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage beauftragt sind oder der<br />

Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen oder im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des<br />

Anlageobjekts Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />

87


Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Anbieterin und Prospektverantwortlichen sind nicht unmittelbar oder mittelbar<br />

beteiligt an Unternehmen, die mit der Emittentin oder Anbieterin nach § 271 des Handelsgesetzbuchs in<br />

einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind.<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Anbieterin und Prospektverantwortlichen sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

nicht mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt; zudem stellen sie der Emittentin<br />

weder Fremdkapital zur Verfügung noch vermitteln sie solches, und sie erbringen im Zusammenhang mit der<br />

Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjekts keine Lieferungen oder Leistungen.<br />

Die Anbieterin und Prospektverantwortliche verfügt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung über keinen Beirat.<br />

Ein Mittelverwendungskontrolleur wurde nicht bestellt, dementsprechend gibt es auch keinen Mittelverwendungskontrollvertrag.<br />

Außer den nach der VermVerkProspV angabepflichtigen Personen haben keine sonstigen<br />

Personen die Herausgabe oder den Inhalt des Prospekts oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage<br />

wesentlich beeinflusst.<br />

Impressionen aus der Umgebung<br />

88


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

2. Bedeutsame Verträge<br />

Grundlage einer Beteiligung an der Quartier am Golfplatz AG & Co. KG ist der Gesellschaftsvertrag in der<br />

Fassung vom 27.1.2016 in Verbindung mit dem Treuhand-, Verwaltungs- und Servicevertrag (nachfolgend auch<br />

„Treuhandvertrag“) in der Fassung vom 30. Oktober 2015. Der Gesellschaftsvertrag und der Treuhandvertrag sind<br />

im vollen Wortlaut in diesem Prospekt abgedruckt (Kap. IX., auf den Seiten 118 ff.).<br />

Die Beteiligung erfolgt über die vom Anleger unterzeichnete Beitrittserklärung nebst Verbraucherinformation bei<br />

außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen sowie im Übrigen auf Basis<br />

der gesetzlichen Vorschriften.<br />

a. Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft (Emittentin)<br />

Im Folgenden werden wichtige Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der Quartier am Golfplatz AG & Co. KG<br />

(Beteiligungsgesellschaft) beschrieben. Der gesamte Gesellschaftsvertrag ist in diesem Verkaufsprospekt im Kapitel<br />

IX. „Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft“, auf den Seiten 118 ff. vollständig abgedruckt. Einzelheiten<br />

können dort nachgelesen werden.<br />

Rechtsform, Firma, Sitz und Dauer<br />

Die Beteiligungsgesellschaft führt die Firma „Quartier am Golfplatz AG & Co. KG“. Es handelt sich bei der Beteiligungsgesellschaft<br />

um eine nach deutschem Recht errichtete und deutschem Recht unterliegende Kommanditgesellschaft<br />

mit Sitz in Bernstorf, die im Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin unter HRA 3657 eingetragen<br />

ist. Die Beteiligungsgesellschaft läuft auf unbestimmte Zeit.<br />

Gesellschafter, Einlagen, Haftsummen<br />

Gründungsgesellschafter sind als persönlich haftende Gesellschafterin die Villa Vitalia Gesundheit & Pflege AG mit<br />

Sitz in Hamburg („Komplementärin“) sowie als beschränkt haftender Gesellschafter Herr Dr. Wolfgang Röhr, geschäftsansässig:<br />

Glockengießerwall 26, 20095 Hamburg. Die Komplementärin ist zur Leistung einer Kapitaleinlage<br />

weder berechtigt noch verpflichtet. Herr Dr. Wolfgang Röhr hat eine Kapitaleinlage von 51.000 Euro erbracht,<br />

wovon 100% als Haftsumme in das Handelsregister eingetragen worden sind. Die Kapitaleinlage von Herrn Dr.<br />

Wolfgang Röhr erhöht sich ohne weitere Veranlassung und ohne dass es einer weiteren Zustimmung der Gesellschafter,<br />

Maßnahmen oder Erklärungen bedarf, mit der Maßgabe, dass der Kapitalanteil von Herrn Dr. Wolfgang<br />

Röhr an der Gesellschaft stets mindestens 5,1% beträgt.<br />

Als weitere beschränkt haftende Gesellschafterin kann die Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft<br />

mit Sitz in Hamburg („Treuhandkommanditistin“) der Beteiligungsgesellschaft beitreten, dies erstmalig<br />

zu dem Zeitpunkt, in dem auf der Grundlage des als Anlage 2 dem Gesellschaftsvertrag beigefügten Treuhand-,<br />

Verwaltungs- und Servicevertrages sich über die Treuhandkommanditistin ein oder mehrere Anleger an der Gesellschaft<br />

beteiligen.<br />

Mögliche weitere Gesellschafter sind Anleger, die ihre mittelbare Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft in eine<br />

direkte Beteiligung als Kommanditist umwandeln. Die Pflichteinlage eines Anlegers entspricht dem Nennbetrag<br />

seines beim Beitritt übernommenen Kapitalanteils. Insgesamt soll damit das Kapital der Beteiligungsgesellschaft auf<br />

mindestens 3.500.000 Euro erhöht werden.<br />

Ab der ersten Kapitalerhöhung gemäß § 5 des Gesellschaftsvertrags der Beteiligungsgesellschaft beträgt die<br />

Haftsumme der Treuhandkommanditistin 10 % der Summe aller treuhänderisch von ihr gehaltenen Kommanditbeteiligungen.<br />

Die in das Handelsregister für Direktkommanditisten gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrags der<br />

Beteiligungsgesellschaft einzutragende Haftsumme beträgt 10 % der Kapitaleinlage.<br />

Zweck der Beteiligungsgesellschaft<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft wurde am 27.1.2016 abgeschlossen. Gegenstand der Beteiligungsgesellschaft<br />

ist die Errichtung und Veräußerung von barrierefreien Pflege-, Senioren- und Wohnapartments<br />

einschließlich Service- und Nebengebäuden, Infrastruktureinrichtungen sowie Freizeit- und Grünanlagen in Fredenbeck.<br />

Hierzu gehört insbesondere der Erwerb von Grundstücken, die Bebauung von Grundstücken, die Erweiterung<br />

der Einrichtungen, die Aufteilung der von der Beteiligungsgesellschaft erworbenen Grundstücke (nebst<br />

zugehöriger zu errichtender Gebäude) in einzelne Teilgrundstücke bzw. einzelne Wohn- und Gewerbeeinheiten<br />

89


Wanderweg an der Deinster Mühle<br />

nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) sowie die Verwertung des Grundstücks oder von Grundstücksteilen<br />

bzw. ggf. begründeten Sondereigentums sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.<br />

Die Finanzierung der Investitionen der Beteiligungsgesellschaft richtet sich nach der als Anlage 1 dem Gesellschaftsvertrag<br />

der Beteiligungsgesellschaft beigefügten Investitionsrechnung. Die Beteiligungsgesellschaft darf alle<br />

Geschäfte tätigen und Maßnahmen ergreifen, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar<br />

zu dienen geeignet sind. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen oder Institutionen mit gleichem<br />

oder ähnlichem Zweck gründen, erwerben oder sich an solchen beteiligen. Beteiligungen an einem oder mehreren<br />

anderen Unternehmen sind jedoch nur zulässig, solange diese Beteiligungen für die Tätigkeit der Beteiligungsgesellschaft<br />

lediglich eine untergeordnete Neben- oder Hilfstätigkeit darstellen. Die Beteiligungsgesellschaft ist<br />

berechtigt, freie Liquidität verzinslich anzulegen.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft darf alle Geschäfte tätigen und Maßnahmen ergreifen, die dem Gegenstand des Unternehmens<br />

unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen<br />

oder Institutionen mit gleichem oder ähnlichem Zweck gründen, erwerben oder sich an solchen beteiligen.<br />

Beteiligungen an einem oder mehreren anderen Unternehmen sind jedoch nur zulässig, solange diese Beteiligungen<br />

für die Tätigkeit der Beteiligungsgesellschaft lediglich eine untergeordnete Neben- oder Hilfstätigkeit<br />

darstellen. Die Beteiligungsgesellschaft ist berechtigt, freie Liquidität verzinslich anzulegen.<br />

Beitritt der Anleger<br />

Das öffentliche Angebot der Kommanditanteile beginnt gemäß § 9 Abs. 1 VermAnlG einen Tag nach seiner Veröffentlichung.<br />

Anleger können bis zum 31.12.2016 Beitrittsangebote abgeben (Zeichnungsfrist). Die Komplementärin<br />

ist jedoch berechtigt, nach freiem Ermessen die Zeichnungsfrist um insgesamt ein (1) Jahr zu verlängern. Sie ist<br />

ferner berechtigt, die Beteiligungsgesellschaft vorzeitig zu schließen, also die Zeichnungsfrist vorzeitig zu beenden.<br />

Anleger beteiligen sich mittelbar über die Treuhandkommanditistin gemäß dem Treuhand-, Verwaltungs- und Servicevertrag<br />

(Anlage 2 des Gesellschaftsvertrages) als Treugeber. Die Treuhandkommanditistin hält die Beteiligung<br />

im Auftrag und für Rechnung der Anleger, jedoch im Außenverhältnis im eigenen Namen (echte Treuhand). Soweit<br />

es rechtlich zulässig ist, werden Treugeber wirtschaftlich und rechtlich wie beschränkt haftende Gesellschafter<br />

90


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

(Kommanditisten) behandelt.<br />

Jeder beitretende Anleger übernimmt eine Pflichteinlage, deren Höhe in der Beitrittserklärung festgelegt wird. Die<br />

Pflichteinlage muss mindestens 10.000 Euro betragen. Über diese Mindesteinlage hinausgehende Beträge müssen<br />

ohne Rest durch 100 teilbar sein. Neben ihrer Pflichteinlage müssen Anleger ein Aufgeld (Agio) in Höhe von 3 %<br />

der Pflichteinlage zahlen.<br />

Die Pflichteinlagen der Anleger zzgl. Agio sind vollständig innerhalb einer Frist von 10 (zehn) Bankarbeitstagen am<br />

Sitz der Beteiligungsgesellschaft nach Annahme des Beitrittsangebots und Aufforderung zur Zahlung fällig und auf<br />

ein Konto der Beteiligungsgesellschaft einzuzahlen.<br />

Zu weiteren Details siehe Eintrag „Einzelheiten der Zahlung des Zeichnungs- oder Erwerbspreises (§ 4 Satz 1 Ziff.<br />

5 VermVerkProspV)“ auf Seite 72 und 73.<br />

Wird die Pflichteinlage und das Agio nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, können auf den ausstehenden Betrag<br />

Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB verlangt werden.<br />

Unabhängig davon ist die Treuhandkommanditistin 3 (drei) Wochen nach Eintritt des Verzugsfalls berechtigt sowie<br />

nach 8 (acht) Wochen berechtigt und verpflichtet, den Rücktritt vom Vertrag mit dem Anleger zu erklären oder<br />

- bei unvollständiger Zahlung - die Kapitaleinlage auf den gezahlten Betrag herabzusetzen, wenn der Anleger die<br />

erforderliche Mindesteinlage in Höhe von 10.000 Euro exkl. Agio bereits erbracht hat.<br />

Ein späterer Wechsel eines Treugebers in die Stellung eines unmittelbar an der Beteiligungsgesellschaft beteiligten<br />

Gesellschafters (Direktkommanditist) ist möglich. Dafür ist der Komplementärin und der Treuhandkommanditistin<br />

eine unwiderrufliche und über den Tod hinaus gültige, notariell beglaubigte Vollmacht für alle die Beteiligungsgesellschaft<br />

und ihre Beteiligung betreffenden Anmeldungen zum Handelsregister zu erteilen.<br />

Direktkommanditisten werden als unmittelbar beteiligte Gesellschafter im Handelsregister der Beteiligungsgesellschaft<br />

eingetragen. Zur Vermeidung einer unbegrenzten Haftung gegenüber Gläubigern der Beteiligungsgesellschaft<br />

wird die Beteiligung als Kommanditist erst mit Eintragung in das Handelsregister wirksam. Sämtliche mit<br />

dem Wechsel seiner Beteiligung verbundenen Kosten trägt der Anleger.<br />

Eine direkte oder indirekte Beteiligung von Staatsangehörigen der USA, Kanadas, Australiens oder Japans, Inhabern<br />

einer dauerhaften Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung für die USA, Kanada, Australien oder Japan (zum<br />

Beispiel „Green Card“) bzw. von Personen, die über einen ähnlichen Status verfügen, Gebietsansässigen mit Wohnsitz<br />

in den USA, Kanada, Australien oder Japan oder Personen, die die Beteiligung für eine Vermögensmasse mit<br />

Sitz in den USA, Kanada, Australien oder Japan eingehen wollen sowie die Beteiligung von Personen, die aus sonstigen<br />

Gründen in den vorgenannten Staaten unbeschränkt steuerpflichtig sind, ist ausgeschlossen. Vorstehendes gilt<br />

gleichermaßen für juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften, die nach dem Recht eines US-Bundesstaates,<br />

von Kanada, Japan oder Australien errichtet und/oder in den USA, Kanada, Japan oder Australien unbeschränkt<br />

steuerpflichtig sind. Der gemeinschaftliche Beitritt von Ehegatten sowie der Beitritt von Minderjährigen<br />

und Gesellschaften bürgerlichen Rechts bzw. diesen vergleichbaren Gesellschaften und Gemeinschaften, auch nach<br />

ausländischem Recht, ist nur mit Zustimmung der Komplementärin möglich.<br />

Informations- und Kontrollrechte<br />

Anlegern steht das Recht zu, Maßnahmen der Geschäftsführung zu widersprechen, sofern und soweit diese über<br />

den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen und solche Maßnahmen nicht Gegenstand der Beschlussfassung<br />

durch die Gesellschafter waren oder nach dem Gesellschaftsvertrag eine Beschlussfassung nicht erforderlich ist.<br />

Ferner dürfen Anleger auf eigene Kosten die abschriftliche Mitteilung des Jahresabschlusses verlangen und dessen<br />

Richtigkeit unter Einsicht der Bücher und Papiere prüfen. Diese Rechte können entweder persönlich oder durch<br />

einen berufsmäßig zur Verschwiegenheit verpflichteten Vertreter ausgeübt werden.<br />

Geschäftsführung und Vertretung<br />

Zur Geschäftsführung und Vertretung der Beteiligungsgesellschaft ist allein die Komplementärin berechtigt und<br />

verpflichtet. Außergewöhnliche, über den Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs der Beteiligungsgesellschaft<br />

hinausgehende Entscheidungen und Maßnahmen der Geschäftsführung bedürfen der Zustimmung durch die<br />

91


Gesellschafter. In Eilfällen, in denen die vorherige Zustimmung der Gesellschafter nicht eingeholt werden kann<br />

und der Beteiligungsgesellschaft bei Zuwarten ein erheblicher Schaden droht, darf die Geschäftsführung in Abstimmung<br />

mit der Treuhandkommanditistin ohne die Zustimmung der übrigen Gesellschafter handeln. Sie hat in<br />

diesem Fall die übrigen Gesellschafter unverzüglich über die vorgenommenen Handlungen und den Grund der<br />

Eilbedürftigkeit zu unterrichten.<br />

Die Geschäftsführung ist berechtigt, Geschäftsführungsaufgaben auf Dritte zu übertragen. Die Komplementärin<br />

stellt sicher, dass sie für die Führung der Geschäfte und die unternehmerischen Entscheidungen im laufenden<br />

Geschäftsbetrieb der Beteiligungsgesellschaft allein verantwortlich bleibt. Der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft<br />

obliegen für den Fall der Beauftragung einer Geschäftsbesorgung das Recht der originären Gestaltung<br />

des Geschäftsbesorgungsverhältnisses (Gestaltungsrecht) sowie das Recht, den Geschäftsbesorger in der Ausführung der<br />

Leistungen zu lenken, Weisungen zu erteilen sowie die Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung zu kontrollieren.<br />

Kein Wettbewerbsverbot<br />

Die Gesellschafter unterliegen keinem Wettbewerbsverbot.<br />

Haftung<br />

Die Komplementärin haftet der Beteiligungsgesellschaft und den Gesellschaftern für ihre Handlungen im Rahmen<br />

der Geschäftsführung nur, soweit ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt<br />

wird.<br />

Kommanditisten haften gegenüber Gläubigern der Beteiligungsgesellschaft beschränkt auf die im Handelsregister<br />

eingetragene Haftsumme, die im Fall der Treuhandkommanditistin sowie der Direktkommanditisten gemäß § 7 des<br />

Gesellschaftsvertrags der Beteiligungsgesellschaft 10 % ihrer übernommenen Pflichteinlage beträgt. Die Haftung ist<br />

ausgeschlossen, sofern und soweit die Haftsumme an die Beteiligungsgesellschaft geleistet und nicht zurückgezahlt<br />

worden ist. Eine Rückzahlung liegt auch dann vor, wenn der Kommanditist von der Beteiligungsgesellschaft Zahlungen<br />

erhält, die nicht durch entsprechende Gewinne der Beteiligungsgesellschaft gedeckt sind.<br />

Vergütungen für Geschäftsführung und persönliche Haftung<br />

Für die Übernahme der persönlichen Haftung für die Verbindlichkeiten der Beteiligungsgesellschaft erhält die<br />

Komplementärin von der Beteiligungsgesellschaft ab dem 01.10.2015 eine Vergütung von 15.000 Euro p.a. zuzüglich<br />

etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Sämtliche Ausgaben und Aufwendungen für die Haftungsübernahme sind<br />

mit dieser Vergütung abgegolten. Darüber hinaus ist die Komplementärin berechtigt, der Beteiligungsgesellschaft<br />

sämtliche nachgewiesenen Aufwendungen nach ihren als Anlage 4 dem Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft<br />

beigefügten allgemeinen Konditionen sowie Auslagen zzgl. anfallender Umsatzsteuer in Rechnung zu<br />

stellen, die ihr im Rahmen und außerhalb ihrer gewöhnlichen Geschäftsführungs-, Projektentwicklungs- und<br />

Vermarktungstätigkeit für die Gesellschaft entstehen .<br />

Sofern die Anleger im Falle der Liquidation der Beteiligungsgesellschaft unter Berücksichtigung des Gesamtgewinns<br />

der Beteiligungsgesellschaft aus Projektentwicklungs-, Bau- und Verkaufstätigkeit einen durchschnittlichen<br />

Vermögenszuwachs (Gesamtmittelrückfluss abzüglich 100 % Eigenkapital) von 8 % p.a. erzielt haben, erhält die<br />

Komplementärin zusätzlich zu ihren vorgenannten Vergütungen 25 % des verbleibenden Veräußerungsgewinns<br />

(Mehrerlösvergütung).<br />

Für die Übernahme der Aufgabe als Liquidatorin der Beteiligungsgesellschaft hat die Komplementärin Anspruch<br />

auf ihre sämtlichen nachgewiesenen Aufwendungen nach ihren, dem Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft<br />

als Anlage 4 angefügten allgemeinen Konditionen sowie Auslagen zzgl. anfallender Umsatzsteuer, die ihr im<br />

Rahmen der Liquidation der Gesellschaft entstehen.<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

Die Gesellschafter fassen die ihnen obliegenden Entscheidungen in Form von Beschlüssen. Es steht im freien Ermessen<br />

der Komplementärin zu entscheiden, ob sie dazu eine als Präsenzveranstaltung abzuhaltende Gesellschafterversammlung<br />

einberuft oder eine schriftliche Beschlussfassung im Umlaufverfahren durchführt.<br />

Der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen unterliegen u.a. die folgenden Beschlussgegenstände:<br />

• außergewöhnliche Geschäftsführungsmaßnahmen;<br />

92


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

• die Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses sowie die Wahl des Abschlussprüfers;<br />

• die Entlastung der Geschäftsführung;<br />

• die Übernahme von Bürgschaften oder Garantien für Verbindlichkeiten Dritter;<br />

• Entnahmen und Zuführungen zur Rücklage;<br />

• die Abberufung der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft sowie die Wahl einer neuen Geschäftsführung;<br />

• die Aufnahme eines neuen Gesellschafters als Komplementärin oder die Bestimmung einer Komplementärin aus<br />

der Mitte der Kommanditisten;<br />

• Verfügungen der persönlich haftenden Gesellschafterin über ihre Anteile an der Beteiligungsgesellschaft;<br />

Die Gesellschafter fassen folgende Beschlüsse mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen:<br />

• die Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Aufnahme von Gesellschaftern, soweit dies nicht in<br />

diesem Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist;<br />

• der Ausschluss von Gesellschaftern;<br />

• die Auflösung der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Die Stimmen der Gesellschafter richten sich nach der Höhe der eingezahlten Pflichteinlagen.<br />

Je volle 1.000 Euro der Pflichteinlage gewähren eine Stimme. Im Falle der Stimmengleichheit gilt der Beschlussantrag<br />

als abgelehnt. Enthaltungen werden bei den Abstimmungen nicht mitgezählt. Sofern ein Gesellschafter von<br />

einer Beschlussfassung konkret betroffen ist, ist er von der Stimmabgabe ausgeschlossen.<br />

Beschlüsse werden grundsätzlich mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Kommanditisten<br />

und/oder Treugeber, die zusammen mindestens 25 % des Gesellschaftskapitals halten, können von der Geschäftsführung<br />

eine außerordentliche Beschlussfassung im Umlaufverfahren oder die Einberufung einer Gesellschafterversammlung<br />

verlangen. Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses ist innerhalb eines Monats nach<br />

Kenntniserlangung durch Klage gegen die Beteiligungsgesellschaft geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist<br />

gilt der Mangel als geheilt.<br />

Ergebnisverteilung<br />

Die Komplementärin ist weder am Vermögen noch am Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft beteiligt. Die Kommanditisten<br />

und Treugeber nehmen am Ergebnis und Vermögen der Beteiligungsgesellschaft im Verhältnis ihrer<br />

jeweils gezeichneten Kapitaleinlage (ohne Agio) zu allen gezeichneten Kapitaleinlagen (ohne Agio) zum Ende des<br />

jeweiligen Geschäftsjahres teil.<br />

Eine Beteiligung am Ergebnis erfolgt nur, soweit der Kommanditist/Treugeber seine Einlage erbracht hat. Treten<br />

Kommanditisten/Treugeber unterjährig bei oder erhöhen sie unterjährig ihre Kapitaleinlage, nehmen sie am Ergebnis<br />

frühestens ab Beginn des jeweils auf die vollständige Einzahlung ihrer Kapitaleinlage zzgl. Agio bzw. ihres<br />

Erhöhungsbetrages folgenden Monats zeitanteilig teil.<br />

Für die in den Geschäftsjahren 2015 und 2016 beitretenden Gesellschafter werden die ab dem jeweiligen Beitritt<br />

anfallenden positiven oder negativen Ergebnisse der beiden genannten Geschäftsjahre so lange vorrangig den<br />

jeweils neu beitretenden Gesellschaftern in dem Maße zugewiesen, bis diese Gesellschafter entsprechend ihrer Beteiligungsquote<br />

gleichmäßig zu den anderen, bisher am Ergebnis teilnehmenden Gesellschaftern an den positiven<br />

oder negativen Ergebnissen dieser Jahre teilnehmen (quotale Gleichbehandlung). Zur Erreichung dieser quotalen<br />

Gleichbehandlung können den Gesellschaftern die positiven oder negativen Ergebnisse – soweit steuerlich zulässig<br />

– im notwendigen Umfang abweichend von Beteiligungsquoten zugewiesen werden. Soweit zum Ende des<br />

Geschäftsjahres 2016 die quotale Gleichbehandlung der beigetretenden Gesellschafter nicht möglich ist, erfolgt die<br />

Vorabzuweisung von positiven und negativen Ergebnissen in den jeweils nachfolgenden Geschäftsjahren so lange,<br />

bis der beabsichtigte Gleichstand an Ergebniszuweisung erreicht ist.<br />

Verluste werden Kommanditisten/Treugebern auch insoweit zugewiesen, als sie die jeweilige Pflichteinlage übersteigen.<br />

Die gesetzlichen Vorschriften über die Haftungsbeschränkung der Kommanditisten bleiben unberührt.<br />

Priorität<br />

Im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Beteiligungsgesellschaft gebildetes Teileigentum wird zunächst den Anlegern<br />

zum Kauf angeboten. Anleger genießen insoweit Priorität gegenüber externen Interessenten. Sollten mehrere<br />

93


Anleger an einem bestimmten Teileigentum interessiert sein, so gebührt dem Anleger Vorrang, der die höhere<br />

Kapitaleinlage geleistet hat. Bei gleich hoher Kapitaleinlage entscheidet sich der Vorrang nach der Dauer der Zugehörigkeit<br />

zur Beteiligungsgesellschaft und im Übrigen nach Losverfahren.<br />

Verfügungen über Gesellschaftsanteile<br />

Rechtsgeschäftliche Verfügungen (Abtretungen und Belastungen, insbesondere Verpfändungen) der Komplementärin<br />

über ihre Beteiligung bedürfen eines zustimmenden Gesellschafterbeschlusses. Im Übrigen können die Kommanditisten<br />

über ihre Beteiligungen nur unter folgenden Einschränkungen verfügen: Übertragungen der Kommanditbeteiligung<br />

sind nur mit Wirkung zum 01.01. eines Kalenderjahres möglich. Ferner bedarf die Verfügung<br />

der Zustimmung der Komplementärin, welche nur aus wichtigem Grund versagt werden darf. Ein wichtiger<br />

Grund liegt insbesondere vor, wenn in der Person eines beabsichtigten Verfügungsempfängers ein Beteiligungshindernis<br />

nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags der Beteiligungsgesellschaft vorliegt. Zudem dürfen die Verfügung<br />

keine unter der Mindesteinlage liegenden Beteiligungen in Höhe von 10.000 Euro entstehen, und die Höhe<br />

der Beteiligung muss ohne Rest durch 100 teilbar sein. Sämtliche im Zusammenhang mit der Verfügung über<br />

die Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft entstehenden Kosten, insbesondere durch die Verfügung bei der<br />

Beteiligungsgesellschaft anfallende Steuern, tragen der verfügende Kommanditist und sein Rechtsnachfolger als<br />

Gesamtschuldner. Sie sind außerdem gesamtschuldnerisch verpflichtet, der Treuhandkommanditistin den dieser<br />

entstehenden administrativen Aufwand pauschal mit 100 Euro zzgl. Umsatzsteuer zu ersetzen.<br />

Kündigung<br />

Die Komplementärin ist zur ordentlichen Kündigung der Beteiligungsgesellschaft nicht berechtigt. Die Kommanditisten<br />

und Treugeber können ihre Beteiligung an der Gesellschaft unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von<br />

sechs (6) Monaten erstmals zum Ablauf des 31.3.2019 kündigen, nach diesem Datum mit einer Frist von sechs (6)<br />

Monaten zum Ablauf des 31. Dezember eines jeden Jahres.<br />

Zudem besteht jederzeit das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Die Komplementärin<br />

ist berechtigt, nach der planmäßigen Aufteilung des von der Beteiligungsgesellschaft erworbenen Grundstücks<br />

(nebst zugehöriger zu errichtender Gebäude) in einzelne Teilgrundstücke bzw. einzelne Wohn- und Gewerbeeinheiten<br />

nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) verbliebene Kommanditisten bzw. Treugeber<br />

jeweils zum 31.12. des auf diese Aufteilung folgenden Jahres oder eines der Folgejahre auch ohne wichtigen Grund<br />

mit einer Frist von sechs (6) Monaten zu kündigen, dies erstmals zum 31.3.2019 (Sonderkündigungsrecht).<br />

Ausscheiden, Abfindung<br />

Scheiden Gesellschafter aus der Beteiligungsgesellschaft aus, wird die Beteiligungsgesellschaft grundsätzlich nicht<br />

aufgelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt.<br />

Gründe für das Ausscheiden sind:<br />

· Kündigung;<br />

· Ausschluss aus wichtigem Grund durch Gesellschafterbeschluss;<br />

· Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters bzw. Ablehnung der Eröffnung<br />

mangels Masse;<br />

· Pfändung und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Gesellschafteransprüchen;<br />

· Eintritt von Gründen in der Person des Gesellschafters, die seine Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft ausschließen<br />

(Staatsangehörigkeit von/Wohnsitz in bestimmten Staaten).<br />

Die vorgenannten Ausscheidensgründe sind auf die Treuhandkommanditistin anwendbar, wenn die dort genannten<br />

Gründe in der Person eines Treugebers vorliegen. Dies bedeutet, dass die Treuhandkommanditistin dann mit der<br />

auf den betreffenden Treugeber entfallenden Teileinlage aus der Beteiligungsgesellschaft ausscheidet.<br />

Jeder ausscheidende Kommanditist bzw. Treugeber hat einen Anspruch auf ein Abfindungsguthaben. Die Abfindung<br />

entspricht dem Anteil des ausgeschiedenen Kommanditisten bzw. Treugebers am Gesamtwert der Beteiligungsgesellschaft,<br />

ermittelt nach der Quote seiner eingezahlten und nicht entnommenen Pflichteinlage (ohne<br />

Agio) an allen eingezahlten Pflichteinlagen (ohne Agio).<br />

Zur Ermittlung des Abfindungsguthabens ist auf den Tag des Ausscheidens eine Auseinandersetzungsbilanz aufzustellen.<br />

Die Höhe des Abfindungsguthabens entspricht dem Verkehrswert der Beteiligung.<br />

94


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

Können sich der ausscheidende Kommanditist bzw. Treugeber und die Beteiligungsgesellschaft auf den Verkehrswert<br />

der Beteiligung nicht einigen, hat der Präsident der Industrie- und Handelskammer Schwerin auf Antrag<br />

eines Beteiligten einen Sachverständigen zur verbindlichen Feststellung des Verkehrswertes zu bestellen. Die Kosten<br />

des Gutachtens tragen die Beteiligten in dem Verhältnis, in dem der Sachverständige von den von ihnen genannten<br />

Werten abweicht.<br />

Scheidet der Kommanditist bzw. Treugeber zum Ende eines Geschäftsjahres aus, trägt die Beteiligungsgesellschaft<br />

die Kosten der Auseinandersetzungsbilanz. In allen anderen Fällen sind sie vom ausscheidenden Kommanditisten<br />

bzw. Treugeber zu tragen.<br />

Das Abfindungsguthaben ist – sofern und soweit es die Liquiditätslage der Beteiligungsgesellschaft zulässt – in drei<br />

gleichen Monatsraten auszuzahlen, deren erste Rate neun Monate, die zweite 18 Monate und die dritte 27 Monate<br />

nach dem Ausscheiden zur Zahlung fällig ist. Die Beteiligungsgesellschaft ist auch berechtigt, das Abfindungsguthaben<br />

vorzeitig auszuzahlen.<br />

Tod eines Anlegers<br />

Verstirbt ein Anleger, wird die Beteiligungsgesellschaft mit seinen Erben oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt.<br />

Mehrere Erben bzw. Vermächtnisnehmer haben einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen, der ihre Rechte aus der<br />

Beteiligung ausübt. Sämtliche durch den Erbfall entstehenden Kosten, insbesondere die mit dem Nachweis der<br />

Erbfolge oder des Vermächtnisses sowie mit der Bestellung eines gemeinsamen Bevollmächtigten verbundenen<br />

Kosten, tragen die Erben oder Vermächtnisnehmer. Sie sind außerdem gesamtschuldnerisch verpflichtet, der Treuhandkommanditistin<br />

den dieser entstehenden administrativen Aufwand pauschal mit 100 Euro zzgl. Umsatzsteuer<br />

zu ersetzen.<br />

Steuerliche Verpflichtungen<br />

Etwaige Sonderwerbungskosten sind der Beteiligungsgesellschaft jährlich bis zum 30. März mitzuteilen.<br />

Rechtswahl, Gerichtsstand<br />

Der Gesellschaftsvertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus<br />

und im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft ist Bernstorf.<br />

b. Treuhand-, Verwaltungs- und Servicevertrag<br />

Der Anleger schließt mit der Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft (Treuhänderin) und der<br />

Beteiligungsgesellschaft einen Treuhand-, Verwaltungs- und Servicevertrag. Die nachfolgenden Ausführungen beschränken<br />

sich auf wesentliche Vertragsregelungen. Der gesamte Treuhand-, Verwaltungs- und Servicevertrag kann<br />

in Kap. IX./2. auf den Seiten 135 ff. des Verkaufsprospektes nachgelesen werden.<br />

Mit Abschluss des Vertrages beauftragt der Anleger die Treuhänderin, eine Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />

im eigenen Namen, jedoch im Auftrag und für Rechnung des Treugebers zu begründen, zu halten und zu<br />

verwalten (echte Treuhand). Soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist, vermittelt die Treuhänderin dem<br />

Treugeber wirtschaftlich die Stellung eines unmittelbar an der Beteiligungsgesellschaft beteiligten Kommanditisten<br />

mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Der Treugeber ist verpflichtet, die Treuhänderin von allen Verbindlichkeiten<br />

freizustellen, die im Zusammenhang mit seiner Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft stehen.<br />

Jeder Treugeber ist berechtigt, auf eigene Kosten jederzeit durch schriftliche Erklärung seine mittelbare Beteiligung<br />

in eine Direktbeteiligung umzuwandeln und gemäß den Voraussetzungen des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />

in die Stellung eines Direktkommanditisten zu wechseln. In diesem Fall endet der Treuhand-,<br />

Verwaltungs- und Servicevertrag nicht, vielmehr verwaltet die Treuhänderin die Beteiligung des Direktkommanditisten,<br />

d.h. sie übt die Gesellschafterrechte und -pflichten des Direktkommanditisten in dessen Namen und nach<br />

dessen Weisungen aus, sofern diese nicht vom Direktkommanditisten selbst oder von einem Bevollmächtigten<br />

ausgeübt werden (Verwaltungstreuhand).<br />

Die Treuhänderin ist berechtigt, mit weiteren Anlegern Treuhand-, Verwaltungs- und Serviceverträge abzuschließen.<br />

Sie hält die Beteiligungen aller Treugeber im Außenverhältnis als einheitlichen Kommanditanteil und wird als<br />

Kommanditistin mit einer Haftsumme in Höhe von 10 % ihrer Pflichteinlage in das Handelsregister der Beteili-<br />

95


gungsgesellschaft eingetragen.<br />

Zudem übernimmt die Treuhänderin gegenüber der Beteiligungsgesellschaft Serviceleistungen, insbesondere im<br />

Rahmen der Anlegerbetreuung.<br />

Der Anleger ist verpflichtet, die in der Beitrittserklärung bestimmte Kapitaleinlage auf das in der Beitrittserklärung<br />

angegebene Sonderkonto der Beteiligungsgesellschaft einzuzahlen. Die Zahlungsmodalitäten und Verzugsfolgen<br />

richten sich nach den Bestimmungen der Beitrittserklärung und nach § 5 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />

(siehe hierzu auch Seite 119 und 120)<br />

Die Treuhänderin übt die Rechte und Pflichten des Treugebers aus dessen mittelbarer Beteiligung, insbesondere<br />

das Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen, nach pflichtgemäßem Ermessen aus, sofern und soweit der Anleger<br />

diese nicht selbst oder – falls zulässig – durch einen von ihm beauftragten Dritten wahrnimmt.<br />

In diesem Fall ist der Anleger berechtigt, der Treuhänderin Weisungen zu erteilen, denen gemäß die Treuhänderin<br />

die Gesellschafterrechte und -pflichten auszuüben hat.<br />

Im Falle abweichender Weisungen ist die Treuhänderin berechtigt, das auf ihren Kommanditanteil entfallende<br />

Stimmrecht nach den Weisungen ihrer Treugeber gespalten auszuüben. Erteilt der Anleger keine Weisungen, nimmt<br />

die Treuhänderin die Gesellschafterrechte und -pflichten nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen wahr.<br />

Die Treuhänderin tritt dem Treugeber alle Vermögensrechte aus der für ihn treuhänderisch gehaltenen Beteiligung<br />

am Gesellschaftsvermögen, insbesondere Rechte am Gewinn und Verlust, an beschlossenen Ausschüttungen, an<br />

einem Auseinandersetzungsguthaben und einem Liquidationserlös der Beteiligungsgesellschaft, ab. Der Anleger hat<br />

daher einen eigenen Anspruch gegen die Beteiligungsgesellschaft.<br />

Ist der Anleger Treugeber, kann er seine Beteiligung nur zum 01.01. eines Kalenderjahres übertragen, sofern dadurch<br />

keine Beteiligungen unter dem Betrag von 10.000 Euro entstehen und die entstehenden Beteiligungen<br />

ohne Rest durch 100 teilbar sind. Die Übertragung bedarf eines schriftlichen Vertrages zwischen Treugeber und<br />

Erwerber, in dem der Erwerber sich ausdrücklich verpflichtet, vollumfänglich an Stelle des Treugebers in den Treuhand-,<br />

Verwaltungs- und Servicevertrag einzutreten. Weitere Voraussetzung für die Übertragung ist die Zustimmung<br />

der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft, die diese nur aus wichtigem Grund verweigern kann. Die<br />

Treuhänderin ist berechtigt, für die Abwicklung der Übertragung von dem ausscheidenden Treugeber und seinem<br />

Rechtsnachfolger als Gesamtschuldner eine Verwaltungspauschale von 100 Euro zzgl. Umsatzsteuer zu verlangen.<br />

Ist der Anleger Direktkommanditist, und überträgt er seine Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft nach Maßgabe<br />

des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft, so wird der Treuhand-, Verwaltungs- und Servicevertrag<br />

mit seinem Rechtsnachfolger fortgesetzt, wenn und soweit sich der Rechtsnachfolger schriftlich gegenüber<br />

der Treuhänderin verpflichtet, vollumfänglich an Stelle des Direktkommanditisten in den Treuhand-, Verwaltungsund<br />

Servicevertrag einzutreten.<br />

Das Treuhandverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und endet spätestens mit Beendigung der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Das Treuhandverhältnis endet jedoch insbesondere dann vorzeitig, wenn ein Insolvenzverfahren über das<br />

Vermögen des Treugebers eröffnet wird bzw. die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird oder wenn die Beteiligung<br />

des Anlegers von einem Gläubiger des Anlegers im Wege der Einzelzwangsvollstreckung verwertet wird.<br />

Zudem ist der Treugeber berechtigt, jederzeit den Treuhand-, Verwaltungs- und Servicevertrag zum Monatsende<br />

ordentlich zu kündigen und in die Stellung eines Direktkommanditisten zu wechseln. Das Recht zur außerordentlichen<br />

Kündigung bleibt unberührt.<br />

Die Verwaltungstreuhand endet mit Beendigung der Beteiligungsgesellschaft. Sie endet jedoch vorzeitig, wenn der<br />

Direktkommanditist oder die Treuhänderin aus der Beteiligungsgesellschaft ausscheiden oder die Verwaltungstreuhand<br />

aus wichtigem Grund gekündigt wird.<br />

Die Treuhänderin hat für ihre nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen gegenüber der Beteiligungsgesell-<br />

96


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

schaft einen Anspruch auf Vergütung und Aufwendungsersatz gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Hiernach erhält die Treuhänderin im Jahr des Beginns des öffentlichen Angebotes der Anteile<br />

an der Beteiligungsgesellschaft eine einmalige Gebühr in Höhe von 10.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Darüber hinaus erhält sie eine laufende Gebühr in Höhe von 20 Basispunkten p.a. bezogen auf die eingezahlten<br />

Kapitaleinlagen der Anleger zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Im Jahr der Liquidation der Beteiligungsgesellschaft<br />

erhält die Treuhänderin zusätzlich zu ihrer jährlichen Vergütung 10 Basispunkte auf das von Anlegern eingezahlte<br />

Eigenkapital zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Treuhänderin führt ein Verzeichnis, in dem alle Anleger der Beteiligungsgesellschaft<br />

mit ihren persönlichen und beteiligungsbezogenen Daten erfasst werden. Außerdem führt die<br />

Treuhänderin die Kapitalkonten der Anleger. Der Anleger ist verpflichtet, der Treuhänderin Änderungen seiner<br />

Daten unverzüglich auf eigene Kosten mitzuteilen. Die Treuhänderin informiert regelmäßig die Anleger und beantwortet<br />

deren telefonische Anfragen.<br />

Verstirbt der Anleger, treten seine Erben bzw. Vermächtnisnehmer in den Treuhand-, Verwaltungs- und Servicevertrag<br />

ein. Mehrere Erben bzw. Vermächtnisnehmer haben für die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag einen<br />

gemeinsamen Bevollmächtigten zu bestimmen. Die Treuhänderin kann von den Erben bzw. Vermächtnisnehmer<br />

für den mit dem Erbfall verbundenen administrativen Aufwand eine Verwaltungspauschale in Höhe von 100 Euro<br />

zzgl. Umsatzsteuer verlangen.<br />

Die Treuhänderin haftet nur für grob fahrlässige und vorsätzliche Verletzung der ihr aufgrund des Treuhand-, Verwaltungs-<br />

und Servicevertrags obliegenden Pflichten. In jedem Fall ist der Umfang der Haftung gegenüber dem<br />

Anleger auf die jeweilige Höhe der vom Anleger gezeichneten Kapitaleinlage begrenzt.<br />

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Hamburg.<br />

c. Konzeptionsvertrag<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat mit der Villa Vitalia Gesundheit & Pflege AG (Auftragnehmer) am 16. Juni 2015<br />

einen Konzeptionsvertrag geschlossen. Danach wird der Auftragnehmer unter anderem mit der Durchführung<br />

folgender Geschäftsbesorgungen beauftragt:<br />

• Ermittlung und Zusammenstellung von wirtschaftlichen Daten, Markt- und Standortanalysen für die Investitionsrechnungen;<br />

• Erarbeitung der Finanzierungs- und Beteiligungsstruktur;<br />

• Erstellung sämtlicher Investitionsrechnungen (z. B. Prognoserechnung, Anlegerbetrachtungen, Exit-Szenarien);<br />

• soweit dies nach den Rechts- und Steuerberatungsgesetzen zulässig ist, Mitwirkung bei der Erstellung der notwendigen<br />

Vertragswerke (Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft, Treuhand-, Verwaltungs- und Servicevertrag,<br />

Dienstleistungsverträge der Beteiligungsgesellschaft) sowie der Emissions- und Vertriebsunterlagen,<br />

insbesondere eines durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten Verkaufsprospektes;<br />

• Erstellung eines Vermögenanlagen-Informationsblattes (VIB);<br />

• Koordination externer Berater und sonstiger Dienstleistungsunternehmen;<br />

• Projektkoordination aller übrigen im Rahmen der Konzeption des Beteiligungsangebotes anfallenden Aufgaben.<br />

Der Auftragnehmer ist berechtigt – soweit gesetzlich erforderlich oder zwischen der Beteiligungsgesellschaft und<br />

einem Dritten vertraglich vereinbart – verpflichtet, Dritte zu beauftragen, die zuvor genannten Leistungen zu<br />

erbringen.<br />

Der Auftragnehmer erhält für die vertraglich geschuldeten Leistungen eine pauschale Vergütung in Höhe von<br />

95.000 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung ist nach jeweiliger Rechnungsstellung des Auftragnehmers<br />

fällig. Die Beteiligungsgesellschaft ist berechtigt, den jeweiligen Zahlungstermin bzw. eine Mehrheit<br />

von Zahlungsterminen auszusetzen, wenn und soweit sie nicht über die erforderliche Liquidität verfügt.<br />

Die Haftung des Auftragnehmers ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.<br />

Jede Vertragspartei haftet auch für vertragstypische und vorhersehbare Schäden, die infolge einer fahrlässigen Verletzung<br />

von Kardinalpflichten des Konzeptionsvertrags entstanden sind. Der Auftragnehmer haftet für ein Verschulden<br />

beauftragter Dritter wie für eigenes Verschulden. Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren<br />

innerhalb von 3 Jahren, soweit kürzere gesetzliche Verjährungsfristen einschlägig sind, gelten diese. Die Verjäh-<br />

97


ungsfrist beginnt für alle Ersatzansprüche gegen den Auftragnehmer mit der Möglichkeit der Kenntnisnahme der<br />

tatsächlichen Umstände, die eine Haftung des Auftragnehmers begründen.<br />

Der Konzeptionsvertrag endet mit vollständiger Erbringung der jeweils geschuldeten Leistung und kann vor diesem<br />

Zeitpunkt von den Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende schriftlich ordentlich<br />

gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit dies gesetzlich vereinbart werden<br />

kann, der Sitz der Beteiligungsgesellschaft.<br />

d. Eigenkapitalvermittlungsvertrag<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat am 28. Oktober 2015 mit der mercurion Asset Management GmbH eine Vertriebsvereinbarung<br />

für die Eigenkapitalbeschaffung geschlossen. Hiernach ist die mercurion Asset Management<br />

GmbH beauftragt, das Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft zu platzieren. Die mercurion Asset Management<br />

GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen qualifizierte Untervermittler zu beauftragen.<br />

Sie ist verpflichtet, bei dem Vertrieb des Eigenkapitals ausschließlich die von der Beteiligungsgesellschaft<br />

zur Verfügung gestellten Vertriebsunterlagen zu verwenden und über die mit dem Beteiligungsangebot verbundenen<br />

Risiken aufzuklären.<br />

Die mercurion Asset Management GmbH erhält für ihre vertraglich geschuldeten Leistungen eine Vergütung in<br />

Höhe 4 % der von Anlegern gezeichneten Kapitaleinlagen (Eigenkapitalbetrag ohne Aufgeld). Zudem erhält sie<br />

das Agio in Höhe von 3 % der geleisteten Kapitaleinlagen. Der Vergütungsanspruch und der Anspruch auf das Agio<br />

entstehen und sind monatlich fällig nach Übersendung des vom Anleger vollständig ausgefüllten und unterzeichneten<br />

Zeichnungsscheins an die Treuhänderin sowie der Identifikationsunterlagen nach dem Geldwäschegesetz,<br />

der Annahme des Zeichnungsangebotes durch die Treuhänderin, dem Ausbleiben eines fristgemäßen Widerrufs<br />

durch den Anleger und dem Eingang des vollständigen Betrages der Kapitaleinlage und des Agios auf dem in den<br />

Zeichnungsunterlagen bezeichneten Konto der Beteiligungsgesellschaft. Der Anspruch auf Vergütung entfällt bzw.<br />

ist zurückzuzahlen, sofern das der vermittelten Beteiligung zugrunde liegende Vertragsverhältnis mit dem Anleger<br />

aufgehoben wird.<br />

Vermittlungsprovisionen, die an von der mercurion Asset Management GmbH beauftragte Untervertriebspartner<br />

zu leisten sind, hat die mercurion Asset Management GmbH aus ihrer Vergütung zu zahlen.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist grundsätzlich nicht berechtigt, neben der mercurion Asset Management GmbH<br />

weitere Vertriebspartner mit der Eigenkapitalbeschaffung zu beauftragen. Hiervon unberührt bleibt das Recht der<br />

Beteiligungsgesellschaft bei entsprechendem Bedarf in Absprache mit der mercurion Asset Management GmbH<br />

während der Laufzeit dieses Vertrags auch andere Vertriebspartner einzubinden.<br />

Die Haftung der mercurion Asset Management GmbH sowie für ihre Erfüllungsgehilfen ist grundsätzlich auf<br />

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.<br />

Der Vertrag endet mit Ablauf der ggf. verlängerten Zeichnungsfrist der Beteiligungsgesellschaft oder der vorzeitigen<br />

Beendigung des Beteiligungsangebots durch die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft oder der Vollplatzierung<br />

des Emissionskapitals. Vor Beendigung nach den vorstehenden Tatbeständen kann der Vertrag von beiden<br />

Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden.<br />

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist, soweit dies in gesetzlich zulässiger Weise vereinbart<br />

werden kann, der Sitz der Beteiligungsgesellschaft.<br />

e. Grundstückskaufvertrag und Auflassung<br />

Beurkundet am 20. August 2015 wurde folgender Vertrag geschlossen:<br />

Vertragsparteien<br />

Verkäufer: Wohnen und Leben Fredenbeck GmbH & Co. KG<br />

(nachfolgend als „Verkäufer“ bezeichnet)<br />

Käufer: Quartier am Golfplatz AG & Co. KG, vormals Villa Vitalia Rosenhof AG & Co. KG<br />

Die Quartier am Golfplatz AG & Co. KG wurde am 1.2.2015 unter der Firma Villa Vitalia Rosenhof<br />

AG & Co. KG mit Sitz in Hamburg, Geschäftsanschrift: Glockengießerwall 26, 20095 Hamburg,<br />

98


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

gegründet. Am 28.05.2015 erfolgte eine Umfirmierung in „Villa Vitalia Fredenbeck AG & Co. KG“<br />

verbunden mit einer Sitzverlegung nach 23936 Bernstorf, Geschäftsanschrift: Am Schloss 36, 23936<br />

Bernstorf. Am 28.10.2015 erfolgte eine weitere Umfirmierung in „Quartier am Golfplatz AG & Co.<br />

KG (nachfolgend als „Käufer“ bezeichnet).<br />

Vertragsgegenstand<br />

Erwerb einer den Vertragsparteien nach Lage und Größe in der Natur genau bekannten, unbebauten und bisher<br />

nicht vermessenen Teilfläche im ungefähren Ausmaß von 23.597 m².<br />

Im Grundbuch des Amtsgerichts Stade von Groß Fredenbeck Blatt 1187 sind folgende Grundstücke, jeweils<br />

Gemarkung Groß Fredenbeck, jeweils Flur 2, jeweils Gebäude- und Freiflächen mit folgenden Flurstücken eingetragen:<br />

Ifd. Nr. 21: Flst. 33/33 mit einer Größe von 382 m².<br />

Ifd. Nr. 24: Flst. 33/23 mit einer Größe von 663 m²,<br />

Flst. 33/29 mit einer Größe von 1.200 m²,<br />

Flst. 47/221 mit einer Größe von 35.453 m²,<br />

Flst. 47/222 mit einer Größe von 1.190 m²,<br />

Flst. 47/223 mit einer Größe von 1.203 m²,<br />

Flst. 47/224 mit einer Größe von 1.201 m²,<br />

Flst. 47/225 mit einer Größe von 2.287 m².<br />

Ifd. Nr. 25: Flst. 34/16 mit einer Größe von 304 m²,<br />

Flst. 34/17 mit einer Größe von 38 m².<br />

In Abteilung II des Grundbuches ist eingetragen:<br />

Ifd. Nr. 6: Eigentumsübertragungsvormerkung Flst. 33/33.<br />

In Abteilung III des Grundbuches sind folgende Belastungen eingetragen:<br />

Ifd. Nr. 1: 1.000.000,00 Euro brieflose Gesamtgrundschuld zugunsten eines inländischen Bankinstituts<br />

Ifd. Nr. 2: 2.255.000,00 Euro brieflose Gesamtgrundschuld zugunsten eines inländischen Bankinstituts<br />

Ifd. Nr. 7: 90.000,00 Euro brieflose Grundschuld zugunsten eines inländischen Bankinstituts<br />

- nur lastend auf dem Flst. 33/33 –<br />

Ifd. Nr. 8: 50.000,00 Euro brieflose Grundschuld zugunsten eines inländischen Bankinstituts<br />

- nur lastend auf dem Flst. 33/33 -<br />

Aus diesem vorgenannten Grundbesitz verkauft der Verkäufer dem Käufer eine den Vertragsparteien nach Lage<br />

und Größe in der Natur genau bekannte Teilfläche (nachfolgend auch „Grundstück“) im ungefähren Ausmaß von<br />

23.597 Quadratmetern.<br />

Die Teilfläche wird durch den Käufer, jeweils mit allen Rechten, Pflichten und wesentlichen Bestandteilen sowie<br />

dem gesetzlichen Zubehör, letzteres soweit es im Eigentum des jeweiligen Verkäufers steht, erworben.<br />

Der Kauf erfolgt vorbehaltlich der amtlichen Vermessung und der in einer Nachtragsurkunde zu erklärenden<br />

Messungsanerkennung. Die Kosten der Vermessung trägt der Käufer. Der Kauf steht unter der aufschiebenden Bedingung,<br />

dass der gegenwärtig rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 35 „Mehrgenerationenwohnpark“ der Gemeinde<br />

Fredenbeck, welcher nicht die Möglichkeit bietet, das Konzept des Käufers auf dem Grundstück ein Alten- und<br />

Pflegeheim nebst altengerechten Wohnappartements zu errichten, umzusetzen, nach den bereits in Gang gesetzten<br />

Verhandlungen zwischen dem Käufer und der Gemeinde sowie dem Landkreis, entsprechend geändert wird.<br />

Den Eintritt der aufschiebenden Bedingung hat der Käufer zu dem Zeitpunkt, an dem der geänderte und den<br />

Anforderungen des Bebauungskonzepts entsprechende Bebauungsplan Rechtskraft erlangt, zu erklären. Erst mit<br />

Eintritt der aufschiebenden Bedingung erlangt der vorliegend beschriebene Kaufvertrag Rechtswirksamkeit. Sofern<br />

die aufschiebende Bedingung nicht bis zum 31.12.2016 eingetreten sein sollte, kann jede Partei schriftlich den<br />

99


Rücktritt vom Vertrag, auch in Bezug auf zukünftig übernommene Verpflichtungen, erklären.<br />

Kaufpreis<br />

Der Kaufpreis beträgt 1.600.000,00 Euro (in Worten: eine Million Sechshunderttausend Euro).<br />

Der Kaufpreis ist einen Monat nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung zur Zahlung fällig.<br />

Die Fälligkeit ist jedoch abhängig von der Eintragung der bewilligten Auflassungsvormerkung zugunsten des<br />

Käufers in das Grundbuch, einer Vorkaufsverzichtserklärung bzw. Negativbescheinigung betreffend das gesetzliche<br />

Vorkaufsrecht der Gemeinde, der Vorlage einer Abschreibungsunterlage, dem Eintritt der aufschiebenden<br />

Bedingung sowie der Nichtausübung des Rücktrittsrechts.<br />

Kaufpreisanpassung<br />

Das dem Kaufpreis zugrundeliegende Flächenmaß beruht lediglich auf den im Grundbuch angegebenen Werten.<br />

Sollte sich aufgrund der noch zu erfolgenden Vermessung ein Mehr- oder Mindermaß gegenüber dem angenommenen<br />

Flächenmaß ergeben, so ist das Mehr- oder Mindermaß unter Zugrundelegung eines Einheitspreises<br />

von 70,00 Euro je Quadratmeter gegenseitig auszugleichen. Dies jedoch nur, sofern es mehr als 20 Quadratmeter<br />

beträgt.<br />

Kaufpreisfinanzierung<br />

Der Verkäufer gestattet dem Käufer zur Finanzierung des Kaufpreises die Beleihung des Vertragsobjektes bereits<br />

vor der Umschreibung. Dabei darf das Vertragsobjekt mit Grundpfandrechten samt Zinsen und Nebenleistungen<br />

in Höhe des Kaufpreises belastet werden. Der Verkäufer bewilligt deren Eintragung samt dinglicher Vollstreckungsunterwerfung<br />

und stimmt allen zur Rangbeschaffung geeigneten Erklärungen zu. Der Käufer übernimmt die<br />

persönlichen Zahlungsverpflichtungen und unterwirft sich insoweit der Zwangsvollstreckung, trägt die Kosten<br />

der Bestellung und Eintragung und tritt mit seinen Rechten (Vormerkung) zurück. Die Sicherungsabrede ist so<br />

zu gestalten, dass der Gläubiger das Grundpfandrecht bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung nur in der Höhe als<br />

Sicherheit verwenden darf, in welcher die Kreditzahlungen die Kaufpreisschuld des Käufers getilgt haben.<br />

Eigentumsverschaffungsvormerkung<br />

Der Verkäufer und der Käufer bewilligen und beantragen, zugunsten des Käufers eine Vormerkung zur Sicherung<br />

seines Anspruchs auf Übertragung des Eigentums an dem Grundstück im Grundbuch einzutragen.<br />

Belastungen<br />

Der Verkäufer hat dem Käufer das Eigentum frei von im Grundbuch eingetragenen Belastungen und frei von gegen<br />

den Käufer fortgeltenden Besitzrechten Dritter zu verschaffen. Der Käufer übernimmt keine Eintragungen in<br />

Abteilung II und III des Grundbuches.<br />

Besitzübergang, Nutzen Lasten<br />

Die Übergabe der Teilfläche erfolgt am Tag nach der Kaufpreiszahlung. Besitz, Nutzen und Gefahren gehen mit<br />

diesem Tag auf den Käufer über.<br />

Rücktritt und Verzug; Verzinsung des Kaufpreises<br />

Sollte die Fälligkeit des Kaufpreises nicht bis spätestens zum 31. Dezember 2016 eingetreten sein, haben beide<br />

Parteien das Recht, von diesem Vertrag zurückzutreten. Sofern trotz Vorliegens der oben genannten Fälligkeitsvoraussetzungen<br />

eine Kaufpreiszahlung nicht fristgemäß erfolgt, so hat der Verkäufer dem Käufer zunächst eine<br />

Nachfrist von 3 Monaten, beginnend mit der schriftlichen Mahnung des Verkäufers, zu setzen. Nach erfolglosem<br />

Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Die Kaufpreisforderung<br />

ist ab dem 1. Januar 2016 mit 4,25 % p.a. zu verzinsen, wobei die Zahlung der Zinsen jeweils zum dritten Werktag<br />

eines Quartals erfolgt.<br />

Vertragsstrafe<br />

Unabhängig von der Vereinbarung der aufschiebenden Bedingung hinsichtlich des Kaufes des Vertragsgegenstandes<br />

und unabhängig von der Ausübung des vertraglich eingeräumten Rücktrittrechtes, ist der Käufer zur Zahlung<br />

eines Betrages in Höhe von 150.000,00 Euro (in Worten: Einhundertfünfzigtausend Euro) verpflichtet, für den Fall,<br />

dass der Vertrag nicht durchgeführt wird und die Nichtdurchführung in die Risikosphäre des Käufers fällt.<br />

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Käufer den Kaufpreis nicht aufbringen kann, sich das mögliche Bau-<br />

100


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

vorhaben nicht realisieren lässt, der Käufer an der Herbeiführung der Änderung des Bebauungsplans nicht mitwirkt<br />

oder die Änderung des Bebauungsplans aus anderen Gründen versagt wird. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird in<br />

dem Zeitpunkt fällig, in welchem die Nichtdurchführbarkeit, wie zuvor beschrieben, eintritt.<br />

Herr Dr. Wolfgang Röhr, alleinvertretungsberechtigter Vorstand der Komplementärin des Käufers, übernimmt die<br />

persönliche und selbstschuldnerische Bürgschaft zur Erbringung des Betrages von 150.000,00 Euro, unter Verzicht<br />

auf die Einrede der Vorausklage. Die Bürgschaft entfällt in dem Zeitpunkt, in welchem der Kaufpreis mindestens in<br />

der Höhe der Vertragsstrafe an den Verkäufer gezahlt wurde.<br />

Gewährleistung/Haftung<br />

Der Kaufgegenstand wird - soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist - verkauft wie er steht und liegt;<br />

der Verkäufer haftet insbesondere nicht für die Verwertbarkeit des Kaufgegenstandes für die Zwecke des Käufers.<br />

Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Sach- und Rechtsmängeln des Kaufgegenstandes sind ausgeschlossen,<br />

soweit im Vertrag nicht ausdrücklich eine bestimmte Beschaffenheit des Kaufgegenstandes vereinbart oder eine Garantie<br />

oder (Wissens-) Erklärung abgegeben wird. Ebenso gilt der Ausschluss nicht für Schadenersatzansprüche aus<br />

der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, sofern der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten<br />

hat oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers<br />

bzw. seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.<br />

Sollte eine der Garantien ganz oder teilweise unzutreffend sein oder wesentliche Informationen in Bezug auf eine<br />

Garantie nicht offenbart worden sein, sind die Verkäufer verpflichtet, den Zustand herzustellen, der bestehen würde,<br />

wenn die betreffende Garantie zutreffend gewesen wäre. Soweit dies nicht oder nicht in einer angemessenen Pflicht<br />

möglich ist, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer den ihm daraus entstehenden Schaden in Geld zu ersetzen.<br />

Den Parteien ist bekannt, dass der Verkäufer mit der Gemeinde Fredenbeck, der Samtgemeinde Fredenbeck sowie<br />

der Abwasser-Entsorgung Samtgemeinde Fredenbeck GmbH einen städtebaulichen Vertrag über die Erschließung<br />

des Grundstücks sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 35 „Mehrgenerationenwohnpark“ geschlossen<br />

hat. Zur Sicherstellung der Erschließungsleistungen hat der Verkäufer der Gemeinde Fredenbeck eine Bürgschaft<br />

zur Verfügung gestellt, welche gegenwärtig mit 505.650,00 Euro valutiert. Der Verkäufer versichert, dass die Erschließungsarbeiten<br />

zum Großteil fertiggestellt sind. Der Verkäufer verpflichtet sich auch gegenüber dem Käufer,<br />

zur endgültigen und vollständigen Herstellung der Erschließungsmaßnahmen, wobei der Verkäufer versichert, dass<br />

Restbauarbeiten lediglich noch in einem solchen Umfang zu erbringen sind, die durch die Bürgschaftsbeträge gegenüber<br />

der Gemeinde Fredenbeck wertmäßig abgesichert sind. Der Verkäufer versichert, dass eine Bebaubarkeit<br />

des Grund und Bodens gemäß dem Bebauungsplan Nr. 35 gegeben ist. Der Verkäufer leistet Gewähr dafür, dass das<br />

verkaufte Grundstück auf den Käufer frei von im Grundbuch in Abteilung II und III eingetragenen Belastungen<br />

und Beschränkungen übertragen wird. Der Verkäufer leistet Gewähr dafür, dass Steuern und Abgaben das Grundstück<br />

betreffend, die bis zum Tage des Besitzüberganges anfallen, von ihm bezahlt werden. Der Verkäufer versichert,<br />

dass ein Mietverhältnis oder sonstige Nutzungsrechte Dritter an dem verkauften Grundbesitz nicht bestehen. Der<br />

Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Vollstreckungsunterwerfungen<br />

Wegen und in Höhe des Gesamtkaufpreises zuzüglich Verzugszinsen unterwirft sich der Käufer gegenüber dem<br />

Verkäufer vom Tage der Kaufpreisfälligkeit an der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dem Kaufvertrag in sein gesamtes<br />

Vermögen. Gleiches gilt für den Verkäufer hinsichtlich seiner Verpflichtung zur Räumung und Verschaffung<br />

des Besitzes an dem verkauften Grundstück.<br />

Kosten/Steuern<br />

Die Kosten für die Beurkundung, den Vollzug, die Eigentumsumschreibung im Grundbuch sowie die Grunderwerbssteuer<br />

trägt der Käufer. Der Verkäufer trägt die Kosten für die Löschung nicht übernommener Belastungen<br />

und die Kosten, welche durch Treuhandaufträge von Kreditinstituten im Zusammenhang mit der Lastenfreistellung<br />

entstehen.<br />

101


Deinster Mühlenbach<br />

102


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

VII.<br />

STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

a. Einführung<br />

Der Anleger beteiligt sich mittelbar als Treugeber oder durch Umwandlung seiner mittelbaren Beteiligung in eine<br />

Beteiligung als Kommanditist direkt an der Quartier am Golfplatz AG & Co. KG<br />

Im nachfolgenden Kapitel werden die wesentlichen steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung an der Gesellschaft<br />

dargestellt. Die Ausführungen basieren auf der Annahme, dass es sich bei einem Anleger um eine natürliche<br />

Person mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland handelt, die ihre Beteiligung im Privatvermögen hält, in<br />

Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist und ihre Beteiligung in vollem Umfang aus Eigenmitteln finanziert.<br />

Da im Rahmen dieser Darstellung nicht auf die individuellen steuerlichen Aspekte der Beteiligung für jeden Anleger<br />

eingegangen werden kann, wird jedem Anleger empfohlen, die persönlichen steuerlichen Konsequenzen an<br />

dieser Vermögensanlage mit seinem steuerlichen Berater zu erörtern. Für Anleger, die ihre Beteiligung in einem<br />

Betriebsvermögen halten oder bei denen es sich um eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse<br />

nach § 1 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG) handelt, können sich erhebliche Abweichungen ergeben. Diese<br />

Anleger sollten vor einer Beteiligung deshalb unbedingt ihren steuerlichen Berater konsultieren.<br />

Zugrunde gelegt wurde die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltende Rechtslage, die sich aus den gültigen<br />

Steuergesetzen, Verwaltungsanweisungen und Gerichtsentscheidungen ergibt. Zukünftige Änderungen der<br />

Gesetze, nicht offiziell veröffentlichte Verwaltungsanweisungen und sonstige nicht verbindliche Äußerungen zum<br />

geltenden Steuerrecht wurden nicht berücksichtigt. Während der Laufzeit der Vermögensanlage auftretende Änderungen<br />

der Rechtslage sowie zukünftige Verwaltungsanweisungen können Auswirkungen auf die steuerliche Beurteilung<br />

einer Beteiligung haben. Ferner kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung<br />

oder / und die Rechtsprechung den Sachverhalt letztlich abweichend von dieser Darstellung beurteilt.<br />

b. Einkommensteuer generell<br />

Allgemeines<br />

Die Emittentin ist eine Personengesellschaft und als solche nicht einkommensteuerpflichtig. Vielmehr werden für<br />

Besteuerungszwecke die steuerlichen Ergebnisse einer Personengesellschaft ihren Gesellschaftern anteilig zugerechnet<br />

und unterliegen erst auf dieser Ebene der Einkommensbesteuerung nach den persönlichen Merkmalen des<br />

jeweiligen Gesellschafters („Transparenzprinzip“). Gleichwohl sind Personengesellschaften Subjekte der Einkunftserzielung<br />

und der Einkunftsermittlung. Dies hat zur Folge, dass hinsichtlich der Bestimmung der Einkunftsart und<br />

der Einkünfteerzielungsabsicht bei jedem Anleger auch auf die Verhältnisse bei der Gesellschaft abgestellt wird.<br />

Einkunftsart<br />

Der Hauptzweck der Gesellschaft ist gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages die Errichtung und Aufteilung in einzelne<br />

Teilgrundstücke bzw. einzelne Wohn- und Gewerbeeinheiten nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes<br />

(WEG) von barrierefreien Pflege-, Senioren- und Wohnapartments einschließlich Service- und Nebengebäude,<br />

Infrastruktureinrichtungen sowie Freizeit- und Grünanlagen in Fredenbeck.<br />

Die Emittentin ist steuerlich als originär gewerblich tätige Personengesellschaft einzuordnen. Sie ist nach dem<br />

Gesellschaftsvertrag auch gewerblich geprägt, weil nur der persönlich haftende Gesellschafter in der Rechtsform<br />

einer Kapitalgesellschaft zur Geschäftsführung befugt ist (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG). Insofern ist es unerheblich, ob die<br />

Gesellschaft bereits eine originär gewerbliche Tätigkeiten ausübt. Bereits durch die gewerbliche Prägung erzielt die<br />

Gesellschaft ausschließlich gewerbliche Einkünfte und vermittelt solche an den Anleger (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG).<br />

Die Abgeltungsteuer (§ 32d EStG) gelangt daher nicht zur Anwendung.<br />

Gewinnerzielungsabsicht<br />

Die Ergebnisse des Anlegers stellen nur dann einen steuerlich relevanten Vorgang dar, wenn sie mit Gewinnerzielungsabsicht<br />

erwirtschaftet wurden. Maßgeblich sind hierbei die deutschen Gewinnermittlungsvorschriften. Bei<br />

einer Beteiligung an der Emittentin ist die Gewinnabsicht sowohl auf deren Ebene als auch auf Anlegerebene<br />

103


gesondert zu prüfen.<br />

Ebene der Beteiligungsgesellschaft<br />

Steuerliche Gewinnabsicht liegt vor, wenn die Betriebsführung darauf gerichtet ist, in der gesamten Periode der<br />

Unternehmenstätigkeit, der sogenannte Totalperiode, einen Totalgewinn (§ 4 EStG) zu erzielen. Die Totalperiode<br />

umfasst den Zeitraum von der Gründung bis zur Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe. Die Gewinnerzielungsabsicht<br />

liegt vor, da aufgrund der Anlagepolitik nur Investitionen getätigt werden sollen, die zu einem Totalgewinn<br />

führen und konzeptionsgemäß auf eine Fremdfinanzierung der Investments verzichtet wird.<br />

Ebene des Anlegers<br />

Darüber hinaus muss auch auf Anlegerebene eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen, um keine steuerlich unbeachtliche<br />

Liebhaberei zu begründen. Grundsätzlich indiziert eine auf Gesellschaftsebene vorhandene Gewinnerzielungsabsicht<br />

diese auch für den Gesellschafter, wenn keine entgegenstehenden Anhaltspunkte ersichtlich sind.<br />

Solche Anzeichen können etwa in hohen Fremdfinanzierungskosten der Beteiligung oder in einer angestrebten,<br />

nur sehr kurzen Beteiligungsdauer mit Austritt/ Verkauf der Beteiligung an der Emittentin unter Inkaufnahme<br />

von Verlusten gesehen werden. Sofern die Aufwendungen des Anlegers innerhalb der Totalperiode bereits nach<br />

anfänglicher Prognose einen Gewinn ausschließen, sind sie für steuerliche Zwecke nicht zu berücksichtigen. Da<br />

die Gewinnabsicht grundsätzlich in der Person des Anlegers erfüllt sein muss, kann das erzielte Ergebnis nach einer<br />

eventuellen unentgeltlichen Übertragung der Beteiligung regelmäßig nicht in die Prognose des Rechtsvorgängers<br />

miteinbezogen werden (BFH vom 30. August 2007, BFH/NV 2008, 759).<br />

Da der Gesellschaft die individuellen Verhältnisse des Anlegers und insbesondere dessen Finanzierung des Beteiligungserwerbs<br />

nicht bekannt sind und sie weiter von einer Fremdfinanzierung des Anteilserwerbs abrät, wird<br />

vorliegend auch auf Anlegerebene von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgegangen.<br />

Ermittlung des Gewinns<br />

Der Gewinn der Gesellschaft ermittelt sich durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 in Verbindung mit § 5<br />

EStG. Dabei ist eine periodengerechnete Gewinnermittlung vorzunehmen, d. h. der Zeitpunkt, zu dem Einnahmen<br />

bzw. Ausgaben zufließen bzw. geleistet werden, ist nicht entscheidend.<br />

Die anfänglichen Kosten im Sinne des Investitions- und Finanzierungsplans können nach dem sogenannte „Fondserlass“<br />

(BMF-Schreiben vom 20. Oktober 2003, BStBl. I 2003, 546) nicht als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben<br />

gewinnmindernd behandelt werden. Diese Aufwendungen sind vielmehr zwingend neben den originären Anschaffungskosten<br />

für die einzelnen Wirtschaftsgüter einer Kommanditgesellschaft als weitere Anschaffungskosten<br />

zu behandeln und anteilig auf sämtliche Wirtschaftsgüter zu aktivieren. Darunter fallen auch Einrichtungsgebühren<br />

für Treuhand, Vergütungen für die Anlegerverwaltung, Vermittlung des Eigenkapitals, Strukturierungs- und sonstige<br />

Vertriebskosten sowie für das Assetmanagement. Der Fondserlass geht davon aus, dass bereits zum Zeitpunkt des<br />

Anlegerbeitritts konkrete Investitionsobjekte durch die Beteiligungsgesellschaft identifiziert sind. Inwieweit diese<br />

Regelung auch auf das vorliegende Beteiligungsangebot einschlägig ist, ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

noch nicht absehbar.<br />

Da zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung die Emittentin ihre Investments (Projektentwicklung) voraussichtlich<br />

ausschließlich mit Eigenkapital finanziert, sind die Vorschriften zur Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs für<br />

Zinsaufwendungen gemäß § 4h EStG sowie für Überentnahmen im Sinne des § 4 Abs. 4a EStG auf Ebene der<br />

Emittentin nicht einschlägig. Bei einer eventuellen Fremdfinanzierung ist die Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs<br />

für Zinsaufwendungen gemäß § 4h EStG zu beachten, wenn eine der Ausnahmen gemäß § 4h Abs.<br />

2 EStG nicht greifen (insbesondere, wenn der jährliche negative Zinssaldo mindestens 3 Mio. Euro beträgt). In<br />

diesem Fall sind die Zinsaufwendungen grundsätzlich nur in Höhe des Zinsertrags desselben Wirtschaftsjahres und<br />

darüber hinaus lediglich bis zur Höhe von 30% des steuerlichen Gewinns vor Zins, Steuern und Abschreibungen<br />

(EBITDA) abzugsfähig. Zinsaufwendungen, die nicht abgezogen werden dürfen, sind in die folgenden Wirtschaftsjahre<br />

vorzutragen. Ebenso könnten Schuldzinsen nicht abziehbar sein, wenn die Entnahmen den Gewinn der KG<br />

einschließlich der geleisteten Einlagen im Wirtschaftsjahr übersteigen (§ 4 Abs. 4a EStG).<br />

104


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

Ergebnisverteilung<br />

Die Ergebnisverteilung erfolgt grundsätzlich entsprechend den Beteiligungsverhältnissen im Gesellschaftsvertrag<br />

und ist prinzipiell auch der Besteuerung zugrunde zu legen. Allerdings soll für die Geschäftsjahre 2015 bis 2016<br />

eine ergebnismäßige Gleichbehandlung aller Anleger erreicht werden. Zu diesem Zweck können positive und negative<br />

Ergebnisse im notwendigen Umfang abweichend von den Beteiligungsquoten zugewiesen werden. Soweit<br />

zum Ende des Geschäftsjahres 2016 die Gleichbehandlung aller Anleger nicht möglich ist, sieht der Gesellschaftsvertrag<br />

die Vorabzuweisung von positiven und negativen Ergebnissen in den jeweils nachfolgenden Geschäftsjahren<br />

so lange, bis der beabsichtigte Gleichstand an Ergebniszuweisung erreicht ist. Sollte die Finanzverwaltung der<br />

gesellschaftsvertraglichen Ergebnisverteilung nicht folgen, ist den Anlegern das steuerliche Ergebnis grundsätzlich<br />

entsprechend den Einnahmen und Ausgaben zuzurechnen, die nach ihrem Beitritt anfallen.<br />

Verlustverrechnungsbeschränkungen<br />

Bei der Ermittlung der Einkünfte ist zu beachten, dass die aus der Beteiligung an der Gesellschaft dem Anleger<br />

gegebenenfalls zuzurechnenden Verluste nur eingeschränkt mit positiven Einkünften verrechnet werden können.<br />

Anwendbarkeit des § 15b EStG<br />

Die Vorschrift regelt das Abzugsverbot von Verlusten aus sogenannte „Steuerstundungsmodellen. Die Verlustverrechnungsbeschränkungen<br />

des § 15a und § 10d EStG sind insoweit nicht anzuwenden. Solche Verluste sind nur mit<br />

zukünftigen Gewinnen aus der Beteiligung an demselben Steuerstundungsmodell zu verrechnen.<br />

Ein Steuerstundungsmodell liegt vor, wenn dem Anleger aufgrund eines vorgefertigten Konzepts die Möglichkeit<br />

geboten werden soll, zumindest in der Anfangsphase Verluste aus der Beteiligung mit anderen Einkünften zu verrechnen.<br />

Es ist ausreichend, wenn die Summe der prognostizierten Verluste 10 % des gezeichneten Kapitals in der<br />

Anfangsphase übersteigt, wobei „Anfangsphase“ den Zeitraum umfasst, bis zu dem nach dem Beteiligungskonzept<br />

keine nachhaltig positiven Einkünfte erzielt werden (BMF-Schreiben vom 17. Juli 2007, BStBl. I 2007, 542).<br />

Bei der Gesellschaft sollte kein Steuerstundungsmodell vorliegen, da den Anlegern voraussichtlich in der Anfangsphase<br />

steuerlich kumulierte Verluste aus der angebotenen Beteiligungsmöglichkeit von nicht mehr als 10 % des<br />

gezeichneten Kapitals zugewiesen werden sollen. Ebenso ist auch keine modellhafte Finanzierung der Einlage des<br />

Anlegers vorgesehen. Eine abschließende Beurteilung ist erst nach den erfolgten Investitionen denkbar.<br />

Anwendbarkeit des § 15a EStG<br />

Der einem Anleger zuzurechnende Verlust darf weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften<br />

aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden, soweit der Verlust dazu führt, dass sein Kapitalkonto negativ<br />

wird oder sich erhöht. Das Sonderbetriebsvermögen ist von der Regelung ausgeschlossen, und die Verlustbeschränkung<br />

des § 10d EStG ist insoweit nicht einschlägig. Falls seine im Handelsregister eingetragene Haftsumme<br />

jedoch seine bisher geleistete Einlage übersteigt, können dem Anleger ausnahmsweise über seine Einlage hinausgehende<br />

Verluste zugerechnet werden und zwar bis zum Betrag seiner Haftsumme (erweiterter Verlustausgleich).<br />

Der erweiterte Verlustausgleich gilt jedoch ausschließlich für Direktkommanditisten und nicht für Treugeber (R<br />

15a Abs. 3 EStR). Nicht ausgleichsfähige Verluste können nur mit zukünftigen Gewinnen des Anlegers aus der<br />

Beteiligungsgesellschaft verrechnet werden.<br />

Entsteht durch Entnahmen ein negatives Kapitalkonto des Anlegers oder wird dieses erhöht und besteht kein<br />

erweiterter Verlustausgleich, wird dem Anleger - vereinfacht ausgedrückt - grundsätzlich in Höhe des durch die<br />

Entnahme entstandenen negativen Kapitalkontos ein fiktiver Gewinn zugerechnet (§ 15a Abs. 3 EStG). Im Gegenzug<br />

kann der nachzuversteuernde, fiktive Gewinn mit späteren zuzurechnenden Gewinnen verrechnet werden.<br />

Entsprechendes gilt, wenn der ins Handelsregister eingetragene Haftungsbetrag des Anlegers verringert wird. Der<br />

fiktive Gewinn mindert jedoch spätere Gewinne des Anlegers aus der Beteiligung.<br />

Da Treugeber regelmäßig nicht von dem erweiterten Verlustausgleich profitieren können, ist der ihnen zuzurechnende<br />

fiktive Gewinn regelmäßig höher als bei einem Direktkommanditisten. Ob im Einzelfall der Wechsel von<br />

105


Niedersachsenhaus in Fredenbeck<br />

einer Treugeberstellung in eine Direktbeteiligung empfehlenswert ist, sollte der Anleger mit seinem persönlichen<br />

steuerlichen Berater klären.<br />

Anwendung des § 10d EStG<br />

Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, können<br />

bis zu einem Betrag von 1 Mio. Euro (2 Mio. Euro bei zusammenveranlagen Ehegatten) im Wege des Verlustrücktrags<br />

vom Gesamtbetrag der Einkünfte des vorangegangenen Veranlagungszeitraums abgezogen werden. Ansonsten<br />

können die Verluste nur in den folgenden Veranlagungszeiträumen bis zu einem Betrag von 1 Mio. Euro<br />

(2 Mio. Euro) bei zusammenveranlagten Ehegatten) uneingeschränkt, darüber hinaus nur bis zu 60 % des übersteigenden<br />

positiven Betrags abgezogen werden (Verlustvortrag). Auf Antrag kann ganz oder teilweise auf den<br />

Verlustrücktrag verzichtet werden.<br />

Einkommensteuer<br />

Das zu versteuernde Einkommen des Anlegers unterliegt regelmäßig im Rahmen der Veranlagung der Besteuerung<br />

mit seinem individuellen Einkommensteuersatz. Der Einkommensteuertarif beträgt zwischen 14 % und 45 %<br />

ab 250.731 Euro (501.462 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten). Der Grundfreibetrag beträgt 8.652 Euro<br />

(2016).<br />

Solidaritätszuschlag/ Kirchensteuer<br />

Derzeit wird ergänzend zur Einkommensteuer ein Solidaritätszuschlag i. H. v. 5,5 % der zu leistenden Einkommensteuerschuld<br />

erhoben (§ 1 Abs. 1 SolzG). Sofern ein Anleger Mitglied einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft<br />

ist, schuldet er ferner Kirchensteuer. Deren Höhe ist abhängig von den jeweils anwendbaren Landeskirchensteuergesetzen<br />

und beträgt regelmäßig zwischen 8 % und 9 % der Einkommensteuerschuld.<br />

Steuerverfahren<br />

Das steuerliche Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft wird vom zuständigen Finanzamt im Rahmen einer einheitlichen<br />

und gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen erfasst (§ 179 Abs. 2 i. V. m. § 180 Abs. 1 Nr.<br />

106


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

2 lit. a AO), auf deren Grundlage die Einkünfte der Gesellschaft veranlagt, festgestellt und den Anlegern anteilig<br />

zugerechnet werden.<br />

Aufwendungen, die ein Anleger im Zusammenhang mit seiner Beteiligung persönlich zu tragen hat (Sonderbetriebsausgaben),<br />

können nur steuermindernd im Rahmen der Einkünfteermittlung für den einzelnen Anleger<br />

berücksichtigt werden, wenn sie im Zusammenhang mit in Deutschland steuerpflichtigen Erträgen stehen und der<br />

mit der Anlegerbetreuung beauftragten Gesellschaft bis zum 30. März des jeweiligen Folgejahres mitgeteilt werden.<br />

c. Besteuerung in der Veräußerungsphase<br />

Steuerbegünstige Veräußerungsgewinne<br />

Bei den Veräußerungsvorgängen ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen der Veräußerung der einzelnen Wirtschaftsgüter<br />

der Beteiligungsgesellschaft sowie anschließender Liquidation der Beteiligungsgesellschaft und der Veräußerung<br />

der Anteile an der Beteiligungsgesellschaft. Da nach deutschem Steuerrecht die Emittentin als transparent<br />

behandelt wird, unterliegt die Veräußerung eines Anteils denselben ertragsteuerlichen Folgen wie die Veräußerung<br />

der im Eigentum der Beteiligungsgesellschaft befindlichen Wirtschaftsgüter.<br />

Der Gewinn aus der Veräußerung des gesamten Anteils durch den Anleger ist regelmäßig gemäß § 16 EStG in<br />

Verbindung mit § 34 EStG steuerbegünstigt (sogenannte „Fünftelregelung“). Ein privates Veräußerungsgeschäft im<br />

Sinne des § 23 EStG liegt aufgrund der steuerlichen Gewerblichkeit der Emittentin nicht vor.<br />

Demgegenüber unterliegen z. B. laufende Veräußerungsgewinne bzw. nicht gemäß § 16 EStG begünstige Betriebsveräußerungen<br />

der regulären anteiligen Besteuerung beim Anleger (siehe »Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag/<br />

Kirchensteuer«, Seite 106). Dieselben Steuerfolgen treten auch ein, wenn der Anleger nur einen Teil seines Anteils<br />

entgeltlich veräußert. Die herrschende Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gewährt die Steuerbegünstigung<br />

gemäß § 16 EStG regelmäßig nicht in Fällen eines gewerblichen Grundstückshandels. Es werden folglich stets<br />

laufende Gewinne erzielt. Da die Emittentin mit ihrer Geschäftstätigkeit einen gewerblichen Grundstückshandel<br />

begründet, ist davon auszugehen, dass weder eine steuerbegünstigte Betriebsveräußerung bzw. Betriebsausgabe<br />

noch eine steuerprivilegierte Anteilsveräußerung an der Emittentin (§ 16 EStG) durch den einzelnen Anleger<br />

realisiert werden kann.<br />

Gewerblicher Grundstückshandel<br />

Veräußerungen von Anteilen an der Beteiligungsgesellschaft können im Zusammenhang mit sonstigen Grundstücksgeschäften<br />

des Anlegers dazu führen, dass dieser in Deutschland für Steuerzwecke einen gewerblichen<br />

Grundstückshandel begründet. Das bedeutet, dass weitere Immobilienverkäufe des Anlegers u. U. rückwirkend<br />

steuerpflichtig werden bzw. weitere Immobilien seinem steuerlichen Betriebsvermögen zuzurechnen sind und<br />

daher etwaige Veräußerungsgewinne auch nach Ablauf einer 10jährigen Haltedauer für private Veräußerungsgeschäfte<br />

steuerpflichtig werden.<br />

Nach Auffassung der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung liegt ein gewerblicher Grundstückshandel regelmäßig<br />

vor, wenn innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs mit dem Erwerb, der Errichtung oder<br />

Modernisierung eines Grundstücks mehr als drei Objekte mit Veräußerungsabsicht verkauft werden (Drei-Objekt-Grenze).<br />

Als Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Regel sind dabei in- oder ausländische Grundstücke jeder Art,<br />

unabhängig von deren Größe, Wert oder Nutzungsart, sowie bebaut oder unbebaut anzusehen. Ein enger zeitlicher<br />

Zusammenhang ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Zeitspanne zwischen dem Erwerb oder der Errichtung<br />

oder Modernisierung und dem Verkauf nicht mehr als fünf Jahre beträgt bzw. für Branchenkundige wie z. B. bei<br />

einem Unternehmen wie dem unsrigen zehn Jahre. Dabei kommt der Anzahl der veräußerten Objekte aber lediglich<br />

eine indizielle Bedeutung zu.<br />

Veräußerungsvorgänge auf Beteiligungsgesellschaftsebene würden dem Anleger nach der von der Finanzverwaltung<br />

entwickelten Nichtaufgriffsgrenze (BMFSchreiben vom 26. März 2004, BStBl. I 2004, 434) nur dann zur Prüfung<br />

eines gewerblichen Grundstückshandels zugerechnet, wenn er zu mindestens 10 % an dem Vermögen der jeweiligen<br />

Gesellschaft beteiligt ist oder der Verkehrswert seines jeweiligen Gesellschaftsanteils mehr als 250.000 Euro<br />

oder der auf ihn entfallende anteilige Verkehrswerte des Immobilienportfolios mehr als 250.000 Euro beträgt.<br />

107


Zu beachten ist, dass ein dem Anleger zuzurechnender anteiliger Wert von 250.000 Euro bei einer vorhandenen<br />

Fremdfinanzierung auf Ebene der immobilienhaltenden Gesellschaft schon bei einer geringeren Zeichnungssumme<br />

erreicht werden kann.<br />

d. Sonstige Steuern<br />

Gewerbesteuer<br />

Die Emittentin ist als steuerlicher Inhaber eines Gewerbebetriebs gewerbesteuerpflichtig (§ 2 Abs. 1 GewStG).<br />

Die Grundlage des Gewerbeertrags bildet der nach § 7 GewStG ermittelte Gewinn der Gesellschaft, der nach den<br />

einkommen- oder körperschaftsteuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften zu ermitteln ist. Der auf diese Weise<br />

ermittelte Gewinn wird um bestimmte Kürzungs- und Hinzurechnungsbeträge gemäß § 8 und § 9 GewStG<br />

berichtigt. Beispielsweise sind Aufwendungen der Gesellschaft für Schulden zu 25 % und Miet- und Pachtzinsen<br />

sowie Leasingraten für unbewegliche Wirtschaftsgüter zu 12,5 % bzw. für bewegliche Wirtschaftsgüter zu 5 % nach<br />

§ 8 GewStG wieder hinzuzurechnen, soweit die Summe sämtlicher hinzuzurechnender Beträge 100.000 Euro<br />

übersteigt.<br />

Eventuelle gewerbesteuerliche Verluste können nur vorgetragen werden und sind bis zu einem Betrag von<br />

1 Mio. Euro uneingeschränkt von einem positiven Gewerbeertrag abzuziehen. Darüber hinaus sind lediglich 60 %<br />

der vorgetragenen Fehlbeträge verrechenbar (§ 10a GewStG). Scheidet ein Anleger aus, so entfällt der auf diesen<br />

anteilig entfallene Gewerbeverlustvortrag, so dass es durch den Gesellschafterwechsel zu einer höheren Gewerbesteuerbelastung<br />

auf Ebene der Gesellschaft und damit für die verbleibenden Gesellschafter kommt.<br />

Die Gewerbesteuer beträgt nach Berücksichtigung eines Freibetrags von 24.500 Euro einheitlich 3,5 % auf den<br />

Gewerbeertrag multipliziert mit dem Hebesatz der für die Gesellschaft zuständigen Gemeinde Bernstorf (aktuell<br />

300%). Die Steuer ist von der Gesellschaft zu zahlen und gilt nicht als Betriebsausgabe für Ertragsteuerzwecke.<br />

Der Anleger kann zur Vermeidung bzw. Reduzierung einer Doppelbesteuerung mit Gewerbe- und Einkommensteuer<br />

einen Teil der tatsächlich angefallenen Gewerbesteuer gemäß § 35 EStG pauschal auf seine individuelle<br />

Einkommensteuer anrechnen.<br />

Entsteht der Gesellschaft eine gewerbesteuerliche Mehrbelastung beispielsweise aufgrund von Vertragsbeziehungen<br />

mit einem Anleger, durch die entgeltliche Übertragung der Beteiligung durch einen Anleger oder durch den anteiligen<br />

Wegfall des Verlustvortrags beim Gesellschafterwechsel, hat der Anleger diese Mehrbelastung zu erstatten.<br />

Umsatzsteuer<br />

Die Emittentin ist als Unternehmerin im umsatzsteuerlichen Sinne anzusehen (§ 2 Abs. 1 UStG), da sie mit der<br />

Geschäftstätigkeit (vor allem Projektentwicklung, Bautätigkeit und Immobilienvermarktung) die Unternehmereigenschaft<br />

begründet.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft führt jedoch durch den beabsichtigten Verkauf von Grundstücken bzw. Grundstücksteilen<br />

nach Fertigstellung der einzelnen Apartments bzw. Penthouses oder sonstigen Einheiten grundsätzlich umsatzsteuerfreie<br />

Umsätze aus (§4 Nr. 9a) UStG) und ist damit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Eine Option<br />

zur Verzicht auf diese Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 9b UStG ist planmäßig nicht vorgesehen. Bei den in der<br />

Prognoserechnung angesetzten Werten handelt es sich daher um Bruttowerte.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Überträgt der Anleger seinen Kommanditanteil an der Beteiligungsgesellschaft von Todes wegen (Erbschaft, Vermächtnis)<br />

oder durch Schenkung unter Lebenden, unterliegt der Erwerb der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, da<br />

der Erblasser/ Schenker annahmegemäß in Deutschland ansässig ist (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2; § 2 ErbStG).<br />

Die steuerliche Bewertung der unentgeltlichen Übertragung einer unmittelbaren Beteiligung an der Gesellschaft<br />

richtet sich bei gewerblichen Gesellschaften nach dem gemeinen Wert (§ 12 Abs. 5 ErbStG in Verbindung mit §<br />

108


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

109 BewG,). Dabei kann auch das vereinfachte Ertragswertverfahren angewandt werden (§ 199 ff BewG). Als Untergrenze<br />

ist jedoch stets der Substanzwert der Gesellschaft anzusetzen.<br />

Der Anleger kann die Steuerbegünstigung für die Übertragung von Betriebsvermögen gemäß §§ 13a, 13b und<br />

19a ErbStG in Anspruch nehmen, wenn das inländische Betriebsvermögen der Beteiligungsgesellschaft zu nicht<br />

mehr als 50 % aus so genanntem in- oder ausländischen „Verwaltungsvermögen“ besteht. Bei Vorliegen bestimmter<br />

weiterer Voraussetzungen wird auf das begünstigte Betriebsvermögen ein Verschonungsabschlag von 85 % gewährt.<br />

Das restliche begünstige Betriebsvermögen i. H. v. 15 % unterliegt nach Abzug eine Betrages von maximal<br />

150.000 Euro der Erbschaft-/ Schenkungsteuer (sogenannte „Regelverschonung“).<br />

Alternativ kann ein Verschonungsabschlag von 100 % auf das begünstigte Betriebsvermögen unwiderruflich beantragt<br />

werden, so dass sich kein erbschaft-/ schenkungsteuerpflichtiges Betriebsvermögen ergibt. Allerdings setzt<br />

diese Option die Erfüllung deutlich komplexer Begünstigungsvoraussetzungen voraus (sogenannte „Verschonungsoption“).<br />

Die Gewährung der Regel- bzw. Optionsverschonung kann jedoch anteilig nachträglich wegfallen<br />

und zu einer Nachversteuerung des Erwerbs führen, wenn innerhalb von 5 Jahren bei der Regelverschonung bzw.<br />

7 Jahre bei der Optionsverschonung gegen die Behaltensvoraussetzungen des § 13a Abs. 5 ErbStG verstoßen wird.<br />

Dabei handelt es sich vor allem um die Veräußerung des Gewerbebetriebs der Gesellschaft bzw. des Anteils oder<br />

um Überentnahmen aus der Gesellschaft in Höhe von insgesamt 150.000 Euro.<br />

Dieselben Steuerfolgen ergeben sich auch für Anleger mit einer treuhänderisch gehaltenen Beteiligung (vgl. Bayerisches<br />

Staatsministerium der Finanzen vom 14. Januar 2013, Az. S 3811.1.14/34). Die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuersätze<br />

bemessen sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser/ Schenker und Erwerber (Steuerklasse)<br />

sowie nach den nach dem Verwandtschaftsgrad gestaffelten Freibeträgen. Für Übertragungen unter Ehegatten<br />

und Lebenspartnern wird insgesamt ein Freibetrag von 500.000 Euro gewährt, für Erwerbe der Kinder des Erblassers<br />

oder Schenkers jeweils 400.000 Euro und für Erwerbe von einem mit dem Erblasser oder Schenker nicht<br />

Verwandten 20.000 Euro (§ 16 ErbStG). Daneben kommen noch weitere Vergünstigungen, wie etwa ein besonderer<br />

Versorgungsfreibetrag, in Betracht (§ 17 ErbStG). Der Steuersatz ist progressiv ausgestaltet und liegt abhängig<br />

vom Verwandtschaftsgrad und von der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs zwischen 7 % und 50 % (§ 19 Abs. 1<br />

ErbStG).<br />

Der Gesetzgeber ist aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 (Az. 1 BvL 21/12),<br />

das die derzeitigen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen für das Unternehmensvermögen teilweise<br />

für verfassungswidrig ansieht, aufgefordert, bis spätestens zum 30.06.2016 eine Neuregelung zu verabschieden.<br />

Bis dahin ist das bisherige Recht noch anwendbar. Hinsichtlich der steuerlichen Risikos aus der Verfassungswidrigkeit<br />

des derzeitigen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes wird auf den Hinweis im Kapitel III.<br />

„Wesentliche Risiken der Beteiligung“, verwiesen.<br />

Grunderwerbsteuer<br />

Die Grunderwerbsteuer für den Erwerb des Grundstückes in Niedersachsen wurde im Finanz- und Investitionsplan<br />

mit einem Steuersatz von aktuell 5 % berücksichtigt.<br />

Vermögensteuer<br />

Eine Vermögensteuer wird in Deutschland derzeit nicht erhoben.<br />

Kapitalertragsteuer<br />

Soweit Liquiditätsüberschüsse der Beteiligungsgesellschaft vorübergehend bei einem inländischen Kreditinstitut<br />

festverzinslich angelegt werden, sind daraus resultierende Zinseinnahmen mit 25% Zinsabschlagsteuer (zzgl. 5,5 %<br />

Solidaritätszuschlag) belastet, welche im Rahmen des einheitlichen und gesonderten Feststellungsverfahrens (s. u.)<br />

auf Ebene der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft durch das Finanzamt festgestellt und den Anlegern mitgeteilt<br />

werden. Die gezahlten Steuerabzugsbeträge werden auf die persönliche Einkommensteuerschuld der Anleger angerechnet.<br />

109


Naturidylle in Fredenbeck<br />

110


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

VIII. VERBRAUCHERINFORMATIONEN BEI AUSSERHALB<br />

VON GESCHÄFTSRÄUMEN GESCHLOSSENEN<br />

VERTRÄGEN UND BEI FERNABSATZVERTRÄGEN<br />

Besondere Informationen gemäß § 312d Abs. 2 BGB in Verbindung mit Art. 246b des Einführungsgesetzes zum<br />

Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB).<br />

1. Informationen zum Vertragspartner (Art. 246b § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 EGBGB)<br />

Die Anleger schließen jeweils mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung sowie deren Annahme durch die<br />

Treuhandkommanditistin der Beteiligungsgesellschaft einen Vertrag über die mittelbare Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />

als Treugeber ab.<br />

Auf diese Weise können sich Anleger auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />

sowie auf Grundlage des Treuhand-, Verwaltungs- und Verwaltungsvertrages über die Rödl Treuhand Hamburg<br />

GmbH Steuerberatungsgesellschaft (nachfolgend „Treuhandkommanditistin“) mittelbar als Treugeber an der Beteiligungsgesellschaft<br />

beteiligen.<br />

Identität, Hauptgeschäftstätigkeit, Vertreter sowie ladungsfähige Anschrift der Beteiligungsgesellschaft und der<br />

Treuhandkommanditistin sowie die zuständige Aufsichtsbehörde der Beteiligungsgesellschaft sind den folgenden<br />

Angaben zu entnehmen.<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Firma:<br />

Quartier am Golfplatz AG & Co. KG<br />

Sitz:<br />

Bernstorf<br />

Handelsregister: Amtsgericht Schwerin, HRA 3657<br />

Komplementär:<br />

Villa Vitalia Gesundheit & Pflege AG<br />

Geschäftsadresse: Am Schloss 36<br />

23936 Bernstorf<br />

Telefon: +49 (0)3881 / 75956-50<br />

Telefax: +49 (0)3881 / 75956-54<br />

E-Mail-Adresse: info@quartier-am-golfplatz.de<br />

Unternehmensgegenstand:<br />

Gegenstand der Beteiligungsgesellschaft ist die Errichtung und Veräußerung<br />

von barrierefreien Pflege-, Senioren- und Wohnapartments<br />

einschließlich Service- und Nebengebäuden, Infrastruktureinrichtungen<br />

sowie Freizeit- und Grünanlagen in Fredenbeck. Hierzu gehört<br />

insbesondere der Erwerb von Grundstücken, die Bebauung von<br />

Grundstücken, die Erweiterung der Einrichtungen, die Aufteilung<br />

der von der Beteiligungsgesellschaft erworbenen Grundstücke (nebst<br />

zugehöriger zu errichtender Gebäude) in einzelne Teilgrundstücke<br />

bzw. einzelne Wohn- und Gewerbeeinheiten nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes<br />

(WEG) sowie die Verwertung des Grundstücks<br />

oder von Grundstücksteilen bzw. ggf. begründeten Sondereigentums<br />

sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.<br />

Die Finanzierung der Investitionen der Beteiligungsgesellschaft richtet<br />

sich nach der als Anlage 1 dem Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft<br />

beigefügten Investitionsrechnung. Die Beteiligungsgesellschaft<br />

darf alle Geschäfte tätigen und Maßnahmen ergreifen, die dem<br />

Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu dienen<br />

geeignet sind. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen<br />

oder Institutionen mit gleichem oder ähnlichem Zweck gründen, erwerben<br />

oder sich an solchen beteiligen. Beteiligungen an einem oder<br />

111


mehreren anderen Unternehmen sind jedoch nur zulässig, solange<br />

diese Beteiligungen für die Tätigkeit der Beteiligungsgesellschaft lediglich<br />

eine untergeordnete Neben- oder Hilfstätigkeit darstellen. Die<br />

Beteiligungsgesellschaft ist berechtigt, freie Liquidität verzinslich anzulegen.<br />

Aufsichtsbehörde:<br />

(Es besteht keine laufende Aufsicht)<br />

Zuständige Aufsichtsbehörde für das Angebot von Vermögensanlagen<br />

(§ 3 VermAnlG) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),<br />

Referat WA 54<br />

Marie-Curie-Str. 24 – 28<br />

60439 Frankfurt am Main<br />

Treuhandkommanditistin<br />

Firma:<br />

Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft<br />

Sitz:<br />

Hamburg, Kehrwieder 9, 20457 Hamburg<br />

Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 107198<br />

Geschäftsführer:<br />

Prof. Dr. Christian Rödl, LL.M, Nürnberg<br />

Dr. Hans Weggenmann, Hersbruck<br />

Dr. Ralf Ellerbrok, Hamburg<br />

Meike Munderloh, Hamburg<br />

Geschäftsadresse:<br />

Kehrwieder 9, 20457 Hamburg<br />

Telefon: +49 (040) 22 92 97 581<br />

Fax: +49 (040) 22 92 97 599<br />

E-Mail-Adresse: treuhand@roedl.de<br />

Unternehmensgegenstand:<br />

Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die für Steuerberatungsgesellschaften<br />

gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen<br />

Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG. Gegenstand<br />

des Unternehmens ist weiter der Erwerb, die Verwaltung und<br />

die Veräußerung von Vermögensgegenständen jeder Art im eigenen<br />

Namen, aber für Rechnung Dritter (Treuhand) sowie die Verwaltung<br />

eigener und fremder Beteiligungen und die Anlegerbetreuung für<br />

Fonds. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar<br />

sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57<br />

Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.<br />

2. Informationen zur Finanzdienstleistung (Art. 246b § 1 Abs. 1 Nr. 5 bis 19 EGBGB)<br />

Der Gesellschaftsvertrag sowie der Treuhand-, Verwaltungs- und Servicevertrag sind in den Kapiteln XI./1.<br />

„Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft“ auf Seite 118 ff. und IX./2. „Treuhand-, Verwaltungs- und Servicevertrag“<br />

auf Seite 135 ff. abgedruckt. Hinsichtlich näherer Einzelheiten wird auf diese ergänzend verwiesen.<br />

a) Wesentliche Leistungsmerkmale, Zustandekommen des Vertrages<br />

Der Anleger erwirbt mittelbar eine unternehmerische Beteiligung als Treugeber an der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Der Vertrag über die Beteiligung kommt jeweils durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung und deren Annahme<br />

durch die Treuhandkommanditistin der Beteiligungsgesellschaft zustande. Die Anleger verzichten auf den Zugang<br />

der Annahmeerklärung, diese ist somit für das Zustandekommen des Vertrags nicht erforderlich.<br />

Anleger beteiligen sich mittelbar über die Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft („Treuhandkommanditistin“)<br />

gemäß dem Treuhand-, Verwaltungs- und Servicevertrag als Treugeber. Die Treuhandkommanditistin<br />

hält die Beteiligung im Auftrag und für Rechnung der Anleger, jedoch im Außenverhältnis im eigenen<br />

112


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

Namen (echte Treuhand). Soweit es rechtlich zulässig ist, werden Treugeber wirtschaftlich und rechtlich wie beschränkt<br />

haftende Gesellschafter (Kommanditisten) behandelt.<br />

Ein späterer Wechsel eines Treugebers in die Stellung eines unmittelbar an der Beteiligungsgesellschaft beteiligten<br />

Kommanditisten („Direktkommanditist“) ist möglich. In diesem Fall endet der Treuhand-, Verwaltungs- und<br />

Servicevertrag nicht, vielmehr verwaltet die Treuhandkommanditistin die Beteiligung des Direktkommanditisten,<br />

d.h. sie übt die Gesellschafterrechte und –pflichten des Direktkommanditisten in dessen Namen und nach dessen<br />

Weisungen aus, sofern diese nicht vom Direktkommanditisten selbst oder von einem Bevollmächtigten ausgeübt<br />

werden (Verwaltungstreuhand).<br />

Die Beteiligungsgesellschaft wird in ein Grundstück im ungefähren Ausmaß von 23.597 m² in der Samtgemeinde<br />

Freden beck, das mit mehreren Immobilien bebaut werden soll und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten<br />

erforderlichen Mittel und Leistungen, insbesondere Kosten und Aufwendungen der geplanten bzw. laufenden Geschäftstätigkeit<br />

investieren. Die Anleger sind am Vermögen und am Ergebnis sowie am Liquiditätserlös der Beteiligungsgesellschaft<br />

entsprechend dem Verhältnis ihrer eingezahlten Pflichteinlage (ohne Agio) zu allen eingezahlten<br />

Pflichteinlagen (ohne Agio) zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres beteiligt. Anleger, die der Beteiligungsgesellschaft<br />

unterjährig beitreten oder die ihre Kapitaleinlage erhöhen, nehmen am Ergebnis frühestens ab Beginn<br />

des jeweils auf die vollständige Einzahlung ihrer Kapitaleinlage zzgl. Agio bzw. ihres Erhöhungsbetrags folgenden<br />

Monats zeitanteilig teil.<br />

b) Preis<br />

Die Anleger haben die in ihrer Beitrittserklärung bestimmte Pflichteinlage zzgl. eines Agio in Höhe von 3 % der<br />

gezeichneten Pflichteinlage zu leisten. Der Mindestbetrag der jeweiligen Pflichteinlage beträgt 10.000 Euro. Höhere<br />

Beträge müssen ohne Rest durch 100 teilbar sein.<br />

c) Weitere vom Anleger zu zahlenden Kosten und Steuern<br />

Die Anleger können auf Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz<br />

gemäß § 247 BGB in Anspruch genommen werden, wenn sie ihre Pflichteinlage und das Agio nicht oder nicht<br />

vollständig bei Fälligkeit leisten.<br />

Den Anlegern können zusätzliche Kosten für den Geldverkehr (Überweisungsgebühren) entstehen.<br />

Die der Gesellschaft als Treugeber mittelbar beigetretenen Anleger sind berechtigt, der Beteiligungsgesellschaft als<br />

Direktkommanditisten unmittelbar beizutreten bzw. als derartige Direktkommanditisten jederzeit in die Stellung<br />

eines mittelbar beteiligten Treugebers zurück zu wechseln. Sämtliche mit dem Wechsel seiner Beteiligung verbundenen<br />

Kosten trägt der Anleger. Die Anleger haben die Kosten der Beglaubigung der erforderlichen Handelsregistervollmacht<br />

zu tragen.<br />

Den Anlegern können Verwaltungskosten (Porto, Telefonkosten, Reisekosten, Kosten für einen Bevollmächtigten<br />

oder Sachverständigen) für die Ausübung von Mitteilungspflichten oder Informations- und Kontrollrechten, für<br />

die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen der Beteiligungsgesellschaft sowie eine eventuelle Vertretung oder<br />

für die Beschlussfassung im Wege der Schriftlichen Abstimmung entstehen. Anleger haben zudem Änderungen<br />

ihrer Daten auf eigene Kosten mitzuteilen.<br />

Die Anleger haben alle durch die Verfügung über ihre Beteiligung entstehenden Kosten, insbesondere durch die<br />

Verfügung bei der Beteiligungsgesellschaft anfallenden Steuern sowie Kosten für Änderungen im Handelsregister,<br />

zusammen mit dem Rechtsnachfolger als Gesamtschuldner zu tragen. Zudem sind die jeweiligen Anleger und<br />

deren Rechtsnachfolger gesamtschuldnerisch verpflichtet, der Treuhandkommanditistin den dieser durch eine Verfügung<br />

entstehenden administrativen Aufwand pauschal mit 100 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu<br />

ersetzen.<br />

Scheiden Anleger aus der Beteiligungsgesellschaft aus oder werden sie ausgeschlossen, haben sie sämtliche Kosten<br />

und Belastungen, die der Beteiligungsgesellschaft im Zusammenhang mit einem solchen Ausscheiden oder Ausschluss<br />

entstehen, insbesondere etwaige steuerliche Mehrbelastungen, zu tragen. Im Erbfall haben die Erben oder<br />

Vermächtnisnehmer sämtliche durch den Erbfall entstehenden Kosten, insbesondere die mit dem Nachweis der<br />

Erbfolge oder des Vermächtnisses sowie mit der Bestellung eines gemeinsamen Bevollmächtigten verbundenen<br />

Kosten zu tragen. Zudem sind die Erben oder Vermächtnisnehmer gesamtschuldnerisch verpflichtet, der Treuhandkommanditistin<br />

den dieser durch den Erbfall entstehenden administrativen Aufwand pauschal mit 100 Euro<br />

zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu ersetzen.<br />

Ausscheidende Anleger haben Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben, das vom Komplementär nach<br />

Maßgabe des Gesellschaftsvertrages ermittelt wird. Scheidet ein Anleger zum Ende eines Geschäftsjahres aus der<br />

113


Gesellschaft aus, trägt die Gesellschaft die Kosten der Auseinandersetzungsbilanz. In allen anderen Fällen sind sie<br />

vom ausscheidenden Anleger zu tragen. Können sich der ausscheidende Kommanditist/Treugeber und die Gesellschaft<br />

auf den Verkehrswert der Beteiligung nicht einigen, hat der Präsident der Industrie- und Handelskammer<br />

Schwerin auf Antrag eines Beteiligten einen Sachverständigen zur verbindlichen Feststellung des Verkehrswertes zu<br />

bestellen. Die Kosten des Gutachtens tragen die Beteiligten in dem Verhältnis, in dem der Sachverständige von den<br />

von ihnen genannten Werten abweicht.<br />

Eventuelle steuerliche Belastungen, die durch den Beitritt oder das Ausscheiden eines Gesellschafters oder auf<br />

andere Art und Weise (zum Beispiel Änderungen in Gesellschafterbestand eines Gesellschafters) durch einen Gesellschafter<br />

verursacht werden, trägt der Gesellschafter, der diesen Mehraufwand verursacht. Gleiches gilt für die<br />

Kosten etwaig auf Wunsch eines Kommanditisten/Treugebers zu erhebender Daten und der auf Wunsch eines<br />

Kommanditisten/Treugebers erfolgenden zusätzlichen Einhaltung anderer Rechnungslegungsvorschriften als der<br />

des HGB.<br />

Die Anleger können ferner zur Rückerstattung von Zahlungen verpflichtet sein, soweit sie Leistungen von der<br />

Beteiligungsgesellschaft erhalten haben, die unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder sonst unrechtmäßig<br />

ausgezahlt worden sind oder die nicht durch entsprechende Gewinnanteile gedeckt sind.<br />

Bezüglich der weiteren steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung wird auf das Kapitel VII „Steuerliche Grundlagen“<br />

auf Seite 103 ff. im Verkaufsprospekt verwiesen.<br />

d) Besondere Risiken<br />

Bei der Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft handelt es sich um eine langfristige unternehmerische Beteiligung,<br />

die mit tatsächlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden ist. In der Vergangenheit erwirtschaftete<br />

Erträge vergleichbarer Vermögensanlagen sind kein Indikator für künftige Erträge. Das maximale Risiko<br />

besteht für den Anleger im Verlust des eingesetzten Kapitals unter gleichzeitiger Verpflichtung zur Leistung weiterer<br />

Zahlungen aus seinem Privatvermögen. Dies kann zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Die mit der Beteiligung<br />

verbundenen Risiken werden im Einzelnen im Verkaufsprospekt (Kapitel III. „Wesentliche Risiken der<br />

Beteiligung“ auf Seite 19 bis 38 ff.) beschrieben.<br />

e) Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen<br />

Die in diesem Verkaufsprospekt zur Verfügung gestellten Informationen, einschließlich etwaiger Prospektnachträge<br />

sind ausschließlich für die Dauer des öffentlichen Angebotes der Vermögensanlage gültig. Die Abgabe von<br />

Beitrittsangeboten der Anleger ist auf den 31.12.2016 befristet („Zeichnungsfrist“). Der Komplementär der Beteiligungsgesellschaft<br />

ist jedoch berechtigt, nach freiem Ermessen die Zeichnungsfrist um insgesamt 12 Monate<br />

zu verlängern. Er ist ferner berechtigt, die Beteiligungsgesellschaft vorzeitig zu schließen, also die Zeichnungsfrist<br />

vorzeitig zu beenden.<br />

f) Zahlungsbedingungen Erfüllung<br />

Pflichteinlage und Agio sind vollständig in 10 (zehn) Bankarbeitstagen am Sitz der Beteiligungsgesellschaft nach<br />

Annahme des Beitrittsangebots und schriftlicher Zahlungsaufforderung durch die Treuhandkommanditistin zur<br />

Zahlung fällig. Wird die Pflichteinlage und das Agio nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, können auf den ausstehenden<br />

Betrag Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB verlangt werden;<br />

unabhängig davon ist die Treuhandkommanditistin 3 (drei) Wochen nach Eintritt des Verzugsfalls berechtigt sowie<br />

nach 8 (acht) Wochen berechtigt und verpflichtet, den Rücktritt vom Vertrag mit dem Anleger zu erklären oder<br />

- bei unvollständiger Zahlung - die Kapitaleinlage auf den gezahlten Betrag herabzusetzen, wenn der Anleger die<br />

erforderliche Mindesteinlage in Höhe von 10.000 Euro exkl. Agio bereits erbracht hat. Ein (teilweise) säumiger<br />

Anleger hat abweichend von § 23 des Gesellschaftsvertrags der Beteiligungsgesellschaft im Falle des Rücktritts<br />

und im Falle der Herabsetzung bei unvollständiger Einzahlung keinen Anspruch auf ein Abfindungsguthaben. Der<br />

Geschäftsführung und der Treuhandkommanditistin bleibt es vorbehalten, ggf. vom Anleger Ersatz eines nachgewiesenen<br />

Schadens zu verlangen. Die Geschäftsführung und die Treuhandkommanditistin sind berechtigt, den von<br />

ihr beanspruchten Schadensersatz mit dem Anspruch des Anlegers auf Rückzahlung der eingezahlten Pflichteinlage<br />

zu verrechnen. Die Anleger sind am Vermögen und am Ergebnis sowie am Liquidationserlös der Gesellschaft<br />

entsprechend dem Verhältnis ihrer gezeichneten Kapitaleinlagen zu allen gezeichneten Kapitaleinlagen zum Ende<br />

des jeweiligen Geschäftsjahres beteiligt. Eine Beteiligung am Ergebnis erfolgt nur, soweit die Einlage zzgl. Agio<br />

erbracht ist. Anleger, die der Gesellschaft unterjährig beitreten, sind ab dem ihrem Beitritt sowie der vollständigen<br />

Einzahlung der Kapitalein lage bzw. ihres Erhöhungsbetrags folgenden Monat zeitanteilig beteiligt.<br />

114


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

g) Widerrufsrecht<br />

Sofern der Anleger Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und im Wege eines außerhalb von Geschäftsräumen<br />

geschlossenen Vertrages im Sinne von § 312b BGB oder durch Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312c BGB der<br />

Beteiligungsgesellschaft beitritt, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 i.V.m §§ 355, 356<br />

BGB zu. Die Einzelheiten hinsichtlich des Bestehens oder Nichtbestehens eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen,<br />

Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf<br />

zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den der Anleger,<br />

der Verbraucher ist, im Falle des Widerrufs nach § 357a BGB für die erbrachte Leistung zu zahlen hat, ergeben sich<br />

aus der in der Beitrittserklärung abgedruckten Widerrufsbelehrung.<br />

h) Mindestlaufzeit der Beteiligung<br />

Die Vermögensanlage hat eine grundsätzlich unbefristete Laufzeit. Die Emittentin plant, die Vermögensanlage zum<br />

31.3.2019 zu beenden. Die Anleger können ihre Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft unter Einhaltung<br />

einer Kündigungsfrist von sechs (6) Monaten erstmals zum Ablauf des 31.3.2019 kündigen, nach diesem Datum<br />

mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ablauf des 31. Dezember eines jeden Jahres. Die Vermögensanlage hat<br />

mithin eine Mindestlaufzeit von über 24 Monaten und beginnt für alle Anleger ab dem Zeitpunkt der Zeichnung<br />

durch den ersten Anleger. Zudem besteht jederzeit das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem<br />

Grund. Die Komplementärin ist berechtigt, nach der planmäßigen Aufteilung des von der Beteiligungsgesellschaft<br />

erworbenen Grundstücks (nebst zugehöriger zu errichtender Gebäude) in einzelne Teilgrundstücke bzw. einzelne<br />

Wohn- und Gewerbeeinheiten nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) verbliebene Kommanditisten<br />

bzw. Treugeber jeweils zum 31.12. des auf diese Aufteilung folgenden Jahres oder eines der Folgejahre auch<br />

ohne wichtigen Grund mit einer Frist von sechs (6) Monaten zu kündigen, dies erstmals zum 31.3.2019 (Sonderkündigungsrecht).<br />

Je nach Beteiligungszeitpunkt kann die konkrete Laufzeit für den jeweiligen Anleger variieren.<br />

i) Vertragliche Kündigungsbedingungen<br />

Die Anleger können ihre Beteiligungen an der Gesellschaft unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs (6)<br />

Monaten erstmals zum Ablauf des 31.3.2019 kündigen, nach diesem Datum mit einer Frist von sechs (6) Monaten<br />

zum Ablauf des 31. Dezember eines jeden Jahres.<br />

Zudem besteht jederzeit das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Die Komplementärin<br />

ist berechtigt, nach der planmäßigen Aufteilung des von der Beteiligungsgesellschaft erworbenen Grundstücks<br />

(nebst zugehöriger zu errichtender Gebäude) in einzelne Teilgrundstücke bzw. einzelne Wohn- und Gewerbeeinheiten<br />

nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) verbliebene Kommanditisten bzw. Treugeber<br />

jeweils zum 31.12. des auf diese Aufteilung folgenden Jahres oder eines der Folgejahre auch ohne wichtigen Grund<br />

mit einer Frist von sechs (6) Monaten zu kündigen, dies erstmals zum 31.3.2019 (Sonderkündigungsrecht).<br />

Die Kündigung ist schriftlich an den Komplementär oder an die Treuhandkommanditistin der Beteiligungsgesellschaft<br />

zu richten.<br />

Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine ordentliche Kündigung dieses<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrags durch den Treuhandkommanditisten ist nicht zulässig. Davon unberührt bleibt<br />

das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Jeder Treugeber ist berechtigt, jederzeit den Treuhandvertrag zum<br />

Monatsende ordentlich zu kündigen und in die Stellung eines Direktkommanditisten im Sinne von § 7 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Beteiligungsgesellschaft zu wechseln. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Von den Kündigungsmöglichkeiten<br />

unberührt bleibt das Recht des Anlegers, jederzeit eine mittelbare Beteiligung als Treugeber<br />

aufzugeben und in eine unmittelbare Beteiligung als Direktkommanditist der Beteiligungsgesellschaft zu wechseln.<br />

j) Rechtsordnung, Gerichtsstand, Verhandlungs- und Vertragssprache<br />

Für vorvertragliche Schuldverhältnisse, für den Beitritt sowie die Rechtsbeziehung des Anlegers unter dem Gesellschaftsvertrag<br />

der Beteiligungsgesellschaft findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der<br />

Kollisionsnormen des deutschen internationalen Privatrechts Anwendung.<br />

Sofern der Anleger Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, gelten für den Gerichtsstand die gesetzlichen Regelungen.<br />

Ansonsten ist als Gerichtsstand für den Gesellschaftsvertrag der Sitz der Beteiligungsgesellschaft vereinbart.<br />

Verhandlungs- und Vertragssprache ist Deutsch.<br />

k) Schlichtungsverfahren<br />

Bei Streitigkeiten betreffend den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen kann der Anleger (unbeschadet des<br />

115


Rechtes, die Gerichte anzurufen) die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle anrufen.<br />

Die Adresse lautet:<br />

Deutsche Bundesbank<br />

-Schlichtungsstelle-<br />

Postfach 11 12 32<br />

60047 Frankfurt am Main<br />

Telefon: 069 / 2388-1907<br />

Telefax: 069 / 2388-1919<br />

Email: schlichtungsstelle@bundesbank.de<br />

Internet: www.bundesbank.de<br />

Im Zusammenhang mit dem Fernabsatz von Finanzdienstleistungen können nur Verbraucher ein Schlichtungsverfahren<br />

beantragen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Beschwerde ist schriftlich (auch per Email oder<br />

Telefax) mit einer kurzen Sachverhaltsschilderung und den gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen einzureichen.<br />

Darüber hinaus gibt es keine besonderen Formvorschriften. Allerdings darf der Beschwerdegegenstand nicht bei<br />

Gericht anhängig, durch einen außergerichtlichen Vergleich beigelegt oder bereits Gegenstand eines Schlichtungsverfahrens<br />

gewesen sein. Gleiches gilt, wenn der Anspruch bereits verjährt ist oder ein Antrag auf Prozesskostenhilfe<br />

abgewiesen wurde.<br />

l) Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen<br />

Garantiefonds und / oder andere Entschädigungsregelungen bestehen nicht.<br />

116


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

Wohnidylle in Fredenbeck<br />

117


IX.<br />

VERTRÄGE<br />

1. Gesellschaftsvertrag der Quartier am Golfplatz AG & Co. KG<br />

§ 1 Firma, Sitz<br />

1. Die Gesellschaft führt die Firma „Quartier am Golfplatz AG & Co. KG“.<br />

2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bernstorf. Die Geschäftsführung ist berechtigt, den Sitz der Gesellschaft innerhalb<br />

von Deutschland zu verlegen und den Gesellschaftsvertrag entsprechend zu ändern, ohne dass es eines<br />

Gesellschafterbeschlusses i.S.v. § 13 bedarf. Der Sitz der Gesellschaft gilt als zu dem Zeitpunkt verlegt, zu dem<br />

die Geschäftsführung die Kommanditisten über die Sitzverlegung in Ausübung dieses Rechtes unterrichtet hat.<br />

§ 2 Gegenstand der Gesellschaft<br />

1. Gegenstand der Gesellschaft ist die Errichtung und Veräußerung von barrierefreien Pflege-, Senioren- und<br />

Wohnapartments einschließlich Service- und Nebengebäuden, Infrastruktureinrichtungen sowie Freizeit- und<br />

Grünanlagen in Fredenbeck. Hierzu gehört insbesondere der Erwerb von Grundstücken, die Bebauung von<br />

Grundstücken, die Erweiterung der Einrichtungen, die Aufteilung der von der Gesellschaft erworbenen Grundstücke<br />

(nebst zugehöriger zu errichtender Gebäude) in einzelne Teilgrundstücke bzw. einzelne Wohn- und<br />

Gewerbeeinheiten nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) sowie die Verwertung des Grundstücks<br />

oder von Grundstücksteilen bzw. ggf. begründeten Sondereigentums sowie alle damit in Zusammenhang<br />

stehenden Geschäfte.<br />

2. Die Finanzierung der Investitionen der Gesellschaft richtet sich nach der als Anlage 1 beigefügten Investitionsrechnung.<br />

3. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte tätigen und Maßnahmen ergreifen, die dem Gegenstand des Unternehmens<br />

unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen oder<br />

Institutionen mit gleichem oder ähnlichem Zweck gründen, erwerben oder sich an solchen beteiligen. Beteiligungen<br />

an einem oder mehreren anderen Unternehmen sind jedoch nur zulässig, solange diese Beteiligungen<br />

für die Tätigkeit der Gesellschaft lediglich eine untergeordnete Neben- oder Hilfstätigkeit darstellen. Die Gesellschaft<br />

ist berechtigt, freie Liquidität verzinslich anzulegen.<br />

§ 3 Beginn, Dauer, Geschäftsjahr<br />

1. Die Gesellschaft hat zum 1. Februar 2015 begonnen. Ihre Dauer ist nicht begrenzt. Das Recht zur Kündigung<br />

besteht nur in den Grenzen des § 21.<br />

2. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr. Dies gilt auch im Falle der<br />

unterjährigen Beendigung der Gesellschaft.<br />

§ 4 Gesellschafter, Gesellschaftskapital, Kapitalanteile<br />

1. Als Gesellschafter beitreten dürfen:<br />

a. als persönlich haftende Gesellschafterin die Villa Vitalia Gesundheit & Pflege AG mit Sitz in Hamburg<br />

(„Komplementärin“),<br />

b. als beschränkt haftender Gesellschafter Herr Dr. Wolfgang Röhr, geschäftsansässig: Glockengießerwall 26,<br />

20095 Hamburg,<br />

c. als beschränkt haftende Gesellschafterin die Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit<br />

118


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

Sitz in Hamburg („Treuhandkommanditistin“), dies erstmalig zu dem Zeitpunkt, in dem auf der Grundlage<br />

des als Anlage 2 diesem Gesellschaftsvertrag beigefügten Treuhand-, Verwaltungs- und Servicevertrages sich<br />

über die Treuhandkommanditistin ein oder mehrere Anleger an der Gesellschaft beteiligen,<br />

d. weitere beschränkt haftende Gesellschafter, die gemäß § 7 der Gesellschaft unmittelbar beitreten („Direktkommanditisten“).<br />

Der beschränkt haftende Gesellschafter nach vorstehendem Buchstaben b), die Treuhandkommanditistin, die weiteren<br />

Kommanditisten sowie deren Rechtsnachfolger werden nachfolgend gemeinsam als „Kommanditisten“<br />

bezeichnet.<br />

2. Die Komplementärin ist zur Leistung einer Kapitaleinlage weder berechtigt noch verpflichtet. Sie ist am Ergebnis<br />

und Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt, erhält aber eine Vergütung für die Übernahme der persönlichen<br />

Haftung nach Maßgabe des § 12.<br />

3. Herr Dr. Wolfgang Röhr hat eine Kapitaleinlage in Höhe von 51.000 Euro erbracht, wovon 100% als Haftsumme<br />

in das Handelsregister eingetragen worden sind. Die Kapitaleinlage von Herrn Dr. Wolfgang Röhr erhöht<br />

sich ohne weitere Veranlassung und ohne dass es einer weiteren Zustimmung der Gesellschafter, Maßnahmen<br />

oder Erklärungen bedarf, mit der Maßgabe, dass der Kapitalanteil von Herrn Dr. Wolfgang Röhr an der Gesellschaft<br />

stets mindestens 5,1% beträgt. Die Treuhandkommanditistin beteiligt sich nicht auf eigene Rechnung an<br />

der Gesellschaft, sie ist jedoch zum Beitritt zur Gesellschaft und zur Erhöhung ihrer entsprechenden treuhänderisch<br />

gehaltenen Einlage nach den Regelungen der vorstehenden Ziffer 1 Buchstabe d in Verbindung mit §<br />

5 berechtigt.<br />

4. Die Geschäftsführung und die Treuhandkommanditistin sind berechtigt und bevollmächtigt, das Kapital der Gesellschaft<br />

auf mindestens 3.500.000 Euro ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter nach Maßgabe des § 5 zu<br />

erhöhen. Agio-Zahlungen an die Gesellschaft gemäß § 5 Ziff. 3 Satz 1 bleiben für den Betrag nach Satz 1 außer<br />

Betracht. Die Bestimmungen in voranstehender Ziffer 3 dieses Paragraphen bleiben unberührt.<br />

5. Die Kommanditisten sind gemäß § 18 am Ergebnis und Vermögen der Gesellschaft beteiligt.<br />

6. Ab der ersten Kapitalerhöhung gemäß § 5 beträgt die Haftsumme der Treuhandkommanditistin 10 % der Summe<br />

aller treuhänderisch von ihr gehaltenen Kommanditbeteiligungen. Die in das Handelsregister für Direktkommanditisten<br />

gemäß § 7 einzutragende Haftsumme beträgt 10 % der Kapitaleinlage.<br />

§ 5 Anlegerbeitritt, Kapitalerhöhung, Zeichnungsfrist<br />

1. Auf der Grundlage des als Anlage 2 diesem Gesellschaftsvertrag beigefügten Treuhand-, Verwaltungs- und Servicevertrages<br />

können sich über die Treuhandkommanditistin Kapitalanleger an der Gesellschaft beteiligen. Die<br />

Treuhandkommanditistin hält die Beteiligung zunächst ausschließlich im Auftrage und für Rechnung der Anleger,<br />

jedoch im Außenverhältnis im eigenen Namen (echte Treuhand). Die Anleger, die mittelbar über die<br />

Treuhandkommanditistin an der Gesellschaft beteiligt sind, werden im Folgenden als „Treugeber“ bezeichnet.<br />

Nach Maßgabe von § 7 ist der spätere Wechsel in die Stellung eines unmittelbar an der Gesellschaft beteiligten<br />

Gesellschafters möglich. Treugeber und Direktkommanditisten werden nachfolgend gemeinsam als „Anleger“<br />

bezeichnet.<br />

2. An der Gesellschaft sollen sich nur ausschließlich in Deutschland ansässige und unbeschränkt steuerpflichtige<br />

Anleger beteiligen. Eine direkte oder indirekte Beteiligung von Staatsangehörigen der USA, Kanadas, Australiens<br />

oder Japans, Inhabern einer dauerhaften Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung für die USA, Kanada, Australien<br />

oder Japan (zum Beispiel „Green Card“) bzw. von Personen, die über einen ähnlichen Status verfügen, Gebietsansässigen<br />

mit Wohnsitz in den USA, Kanada, Australien oder Japan oder Personen, die die Beteiligung für eine<br />

Vermögensmasse mit Sitz in den USA, Kanada, Australien oder Japan eingehen wollen sowie die Beteiligung von<br />

Personen, die aus sonstigen Gründen in den vorgenannten Staaten unbeschränkt steuerpflichtig sind, ist ausgeschlossen.<br />

Vorstehendes gilt gleichermaßen für juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften, die nach<br />

dem Recht eines US-Bundesstaates, von Kanada, Japan oder Australien errichtet und/oder in den USA, Kanada,<br />

119


Japan oder Australien unbeschränkt steuerpflichtig sind. Der gemeinschaftliche Beitritt von Ehegatten sowie der<br />

Beitritt von Minderjährigen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts bzw. diesen vergleichbaren Gesellschaften<br />

und Gemeinschaften, auch nach ausländischem Recht, ist nur mit Zustimmung der Komplementärin möglich.<br />

3. Der Beitritt vollzieht sich wie folgt: Der Anleger bietet der Treuhandkommanditistin in einer von ihm unterzeichnete<br />

Beitrittserklärung den Abschluss des Treuhand-, Verwaltungs- und Servicevertrages an, welcher mit<br />

Annahme durch die Treuhandkommanditistin wirksam zustande kommt. Der Zugang der Annahmeerklärung<br />

der Treuhandkommanditistin beim beitretenden Anleger ist nicht erforderlich. Die Treuhandkommanditistin<br />

wird den Anleger jedoch schriftlich über die Annahme informieren. Dieses Informationsschreiben hat keine<br />

Rechtswirkungen auf den Bestand des Treuhand-, Verwaltungs- und Servicevertrages. Die Treuhandkommanditistin<br />

ist nicht zur Annahme verpflichtet.<br />

4. Die Anleger zeichnen eine Kapitaleinlage, zu der ein Agio in Höhe von 3 % der Kapitaleinlage zu entrichten ist.<br />

Jede Kapitaleinlage eines Anlegers muss mindestens 10.000 Euro betragen. Der Betrag jeder Kapitaleinlage muss<br />

ohne Rest durch 100 teilbar sein.<br />

5. Die Kapitaleinlagen der Anleger zzgl. Agio sind vollständig innerhalb einer Frist von 10 (zehn) Bankarbeitstagen<br />

am Sitz der Gesellschaft nach Annahme des Beitrittsangebots und Aufforderung zur Zahlung fällig und auf ein<br />

Konto der Gesellschaft einzuzahlen. Leistet ein Anleger eine fällige Zahlung nicht, nicht rechtzeitig und/oder<br />

nicht vollständig, kommt er ohne das Erfordernis einer Mahnung in Verzug. Dem Anleger können ab Fälligkeit<br />

Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) in Rechnung<br />

gestellt werden. Die Treuhandkommanditistin ist 3 (drei) Wochen nach Eintritt des Verzugsfalls berechtigt sowie<br />

nach 8 (acht) Wochen berechtigt und verpflichtet, den Rücktritt vom Vertrag mit dem Anleger zu erklären oder<br />

- bei unvollständiger Zahlung - die Kapitaleinlage auf den gezahlten Betrag herabzusetzen, wenn der Anleger<br />

die gemäß Ziff. 4 erforderliche Mindesteinlage in Höhe von 10.000 Euro exkl. Agio bereits erbracht hat. Es wird<br />

klargestellt, dass ein (teilweise) säumiger Anleger abweichend von § 23 im Falle des Rücktritts und im Falle der<br />

Herabsetzung bei unvollständiger Einzahlung keinen Anspruch auf ein Abfindungsguthaben hat. Der Geschäftsführung<br />

und der Treuhandkommanditistin bleibt es vorbehalten, ggf. vom Anleger Ersatz eines nachgewiesenen<br />

Schadens zu verlangen. Die Geschäftsführung und die Treuhandkommanditistin sind berechtigt, den von ihr<br />

beanspruchten Schadensersatz mit dem Anspruch des Anlegers auf Rückzahlung der eingezahlten Pflichteinlage<br />

zu verrechnen.<br />

6. Der Anspruch der Gesellschaft gegen einen Anleger auf Leistung der Pflichteinlage erlischt, sobald er seine<br />

Pflichteinlage erbracht hat. Die Anleger sind nicht verpflichtet, entstandene Verluste auszugleichen. Eine Nachschusspflicht<br />

ist ausgeschlossen. Dies gilt auch im Falle der Liquidation der Gesellschaft.<br />

7. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, mit den Mitteln der Anleger nach Maßgabe von § 1 Ziff. 1 Buchstabe<br />

d zur Gesellschaft beizutreten sowie anschließend ihre treuhänderisch gehaltene Einlage im eigenen Namen,<br />

jedoch im Interesse sowie für Rechnung der Treugeber in einem oder in mehreren Schritten zu erhöhen und<br />

zu halten.<br />

8. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, ihren Kommanditanteil für eine Vielzahl von Treugebern zu übernehmen.<br />

Im Verhältnis zur Gesellschaft und gegenüber Dritten ist sie jedoch mit einem einheitlichen Kommanditanteil<br />

an der Gesellschaft beteiligt.<br />

9. Die Treuhandkommanditistin erhöht ihren Kommanditanteil durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung<br />

gegenüber der Geschäftsführung der Gesellschaft. Erst zu dem Zeitpunkt, zu dem die Treuhandkommanditistin<br />

ihre Beteiligung an der Gesellschaft um die jeweiligen Beteiligungsbeträge der Anleger (ohne Agio) durch Einzahlung<br />

erhöht, ist die Erhöhung gegenüber der Gesellschaft wirksam.<br />

10. Die Abgabe von Beitrittsangeboten ist auf den 31.12.2016 befristet („Zeichnungsfrist“). Die Geschäftsführung<br />

ist jedoch berechtigt, die Zeichnungsfrist um insgesamt ein (1) Jahr zu verlängern. Sie ist ferner berechtigt, die<br />

Gesellschaft vorzeitig zu schließen, also die Zeichnungsfrist vorzeitig zu beenden.<br />

§ 6 Treugeber<br />

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QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

1. Die mittelbar über die Treuhandkommanditistin beteiligten Treugeber werden wirtschaftlich und rechtlich wie<br />

beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten) behandelt, soweit dies rechtlich zulässig ist. Dies gilt insbesondere<br />

für die Beteiligung am Ergebnis und Vermögen der Gesellschaft sowie die Ausübung von Gesellschafterrechten.<br />

2. Die Treugeber werden hiermit von der Treuhandkommanditistin bevollmächtigt, die Mitgliedschaftsrechte der<br />

Treuhandkommanditistin bei der Gesellschaft insoweit selbst auszuüben, als die für sie treuhänderisch gehaltenen<br />

Teileinlagen berührt sind. Die Gesellschaft und die Gesellschafter sind mit dieser Rechteausübung einverstanden.<br />

3. Üben die Treugeber die mit ihren Teileinlagen verbundenen Mitgliedschaftsrechte nicht aus, so ist die Treuhandkommanditistin<br />

zur Wahrnehmung dieser Rechte berechtigt und verpflichtet, sofern nichts anderes bestimmt ist.<br />

Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, eine Vielzahl von Treugebern gegenüber der Gesellschaft zu vertreten<br />

und deren Rechte gesondert auszuüben.<br />

§ 7 Direktkommanditisten<br />

1. Die der Gesellschaft als Treugeber mittelbar beigetretenen Anleger sind jederzeit berechtigt, durch eine entsprechende<br />

gegenüber der Treuhandkommanditistin abzugebende schriftliche Erklärung der Gesellschaft als Direktkommanditisten<br />

unmittelbar beizutreten. In diesem Fall ist die Treuhandkommanditistin verpflichtet, auf den<br />

Treugeber ihre für diesen anteilig gehaltene Kommandit-Teileinlage unverzüglich zu übertragen. Die Treuhandkommanditistin<br />

übernimmt für diejenigen Anleger, die in eine direkte Beteiligung an der Gesellschaft wechseln,<br />

nach Maßgabe des Treuhand-, Verwaltungs- und Servicevertrages die Verwaltung der Beteiligung (Wechsel von<br />

der echten Treuhand zur Verwaltungstreuhand).<br />

2. Direktkommanditisten sind verpflichtet, der Geschäftsführung und Treuhandkommanditistin eine unwiderrufliche<br />

und über den Tod hinaus gültige, notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht gemäß Anlage 3 unter<br />

Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB zu erteilen, die zu allen die Gesellschaft und die Gesellschafterstellung<br />

des Anlegers betreffenden Anmeldungen berechtigt.<br />

3.Der Beitritt als Direktkommanditist wird wirksam, wenn der Anleger der Komplementärin eine Handelsregistervollmacht<br />

gemäß Ziff. 2 übergeben hat und der Anleger mit Rechtsnachfolgevermerk in das Handelsregister<br />

eingetragen worden ist. In der Zeit zwischen der Erklärung gemäß Ziff. 1 und der Eintragung in das Handelsregister<br />

wird die Beteiligung des Anlegers als atypisch stille Beteiligung behandelt, auf die die Vorschriften dieses<br />

Gesellschaftsvertrages entsprechend anwendbar sind.<br />

4. Direktkommanditisten sind jederzeit berechtigt, in die Stellung eines mittelbar beteiligten Treugebers zurück zu<br />

wechseln.<br />

5. Sämtliche mit dem Wechsel seiner Beteiligung verbundenen Kosten trägt der Anleger.<br />

§ 8 Kontrollrechte der Kommanditisten und Treugeber<br />

Den Kommanditisten und Treugebern stehen die Informations- und Kontrollrechte nach §§ 164, 166 des Handelsgesetzbuches<br />

(HGB) zu. Sie können diese auf eigene Kosten persönlich oder durch einen berufsmäßig zur<br />

Verschwiegenheit verpflichteten Vertreter ausüben. Das Widerspruchsrecht nach § 164 Satz 1 HGB bei über den<br />

gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehenden Maßnahmen ist jedoch ausgeschlossen, sofern und soweit solche<br />

Maßnahmen Gegenstand der Beschlussfassung durch die Gesellschafter waren oder nach dem Gesellschaftsvertrag<br />

eine Beschlussfassung nicht erforderlich ist.<br />

§ 9 Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ist ausschließlich die Komplementärin (auch „Geschäftsführung“)<br />

berechtigt und verpflichtet. Die Geschäftsführung und deren Organe sind von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB befreit.<br />

121


2. Die Geschäftsführung und Vertretung erstreckt sich auf die Vornahme aller Rechtsgeschäfte und Maßnahmen<br />

im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs der Gesellschaft, insbesondere auf solche Rechtsgeschäfte und<br />

Maßnahmen, die mit der Durchführung der Investitionsrechnung und der Errichtung und anschließenden Aufteilung<br />

der von der Gesellschaft erworbenen Grundstücke (nebst zugehöriger zu errichtender Gebäude) in einzelne<br />

Teilgrundstücke bzw. einzelne Wohn- und Gewerbeeinheiten nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes<br />

(WEG) und Veräußerung von barrierefreien Pflege-, Senioren- und Wohnapartments einschließlich Service- und<br />

Nebengebäuden, Infrastruktureinrichtungen sowie Freizeit- und Grünanlagen in Fredenbeck zusammenhängen.<br />

3. Nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft gehörende Rechtsgeschäfte und Maßnahmen darf<br />

die Geschäftsführung nur mit Zustimmung der Gesellschafter vornehmen. In Eilfällen, in denen die vorherige<br />

Zustimmung der Gesellschafter nicht eingeholt werden kann und der Gesellschaft bei Zuwarten ein erheblicher<br />

Schaden droht, darf die Geschäftsführung in Abstimmung mit der Treuhandkommanditistin ohne die Zustimmung<br />

der übrigen Gesellschafter handeln. Sie hat in diesem Fall die übrigen Gesellschafter unverzüglich über die<br />

vorgenommenen Handlungen und den Grund der Eilbedürftigkeit zu unterrichten.<br />

4. Nicht der Zustimmung der Gesellschafter bedarf insbesondere der Abschluss von zur Umsetzung des Gegenstands<br />

der Gesellschaft erforderlichen Bauträger-/GU- und Betreiberverträge sowie der sonstigen regelmäßig<br />

zum Prozess der Projektentwicklung und Immobilienvermarktung gehörigen Verträge. Für bereits zum Zeitpunkt<br />

des jeweiligen Anlegerbeitritts abgeschlossene Verträge gilt die Zustimmung als erteilt.<br />

5. Die Geschäftsführung führt die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.<br />

6. Die Geschäftsführung ist berechtigt, Geschäftsführungsaufgaben auf Dritte zu übertragen. Die Geschäftsführung<br />

hat sicherzustellen, dass der Gesellschaft keine finanziellen oder sonstigen Nachteile durch die Übertragung<br />

entstehen. Die Komplementärin stellt sicher, dass sie für die Führung der Geschäfte und die unternehmerischen<br />

Entscheidungen im laufenden Geschäftsbetrieb der Gesellschaft allein verantwortlich bleibt. Der Geschäftsführung<br />

der Gesellschaft obliegen für den Fall der Beauftragung einer Geschäftsbesorgung das Recht der originären<br />

Gestaltung des Geschäftsbesorgungsverhältnisses (Gestaltungsrecht) sowie das Recht, den Geschäftsbesorger in<br />

der Ausführung der Leistungen zu lenken, Weisungen zu erteilen sowie die Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung<br />

zu kontrollieren. Dies ist im Rahmen der Beauftragung vertraglich sicherzustellen.<br />

7. Die Befugnis zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft endet mit Abberufung, mit Liquidationsbeginn<br />

sowie mit Ausscheiden aus der Gesellschaft.<br />

8. Die Gesellschafter können die Geschäftsführung nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen diesen Gesellschaftsvertrag<br />

durch Beschluss abberufen, jedoch nur unter der Bedingung, dass sie gleichzeitig mit der Abberufung<br />

einen neuen Gesellschafter als Komplementär in die Gesellschaft aufnehmen oder aus ihrer Mitte einen neuen<br />

Komplementär bestimmen.<br />

§ 10 Kein Wettbewerbsverbot<br />

Die Gesellschafter unterliegen keinem Wettbewerbsverbot. Insbesondere sind die Komplementärin sowie die Treuhandkommanditistin<br />

und deren jeweilige Organe berechtigt, sich in entsprechenden Funktionen an anderen Gesellschaften<br />

zu beteiligen.<br />

§ 11 Haftung, Verjährung<br />

1. Die Geschäftsführung und ihre jeweiligen Beauftragten haften der Gesellschaft und den Gesellschaftern für ihre<br />

Handlungen im Rahmen der Geschäftsführung nur, soweit ihnen oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder<br />

grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird.<br />

2. Die Kommanditisten haften gegenüber der Gesellschaft nur für die Erbringung ihrer Einlagen. Gegenüber Gläubigern<br />

der Gesellschaft haften sie bis zur Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Die Haftung<br />

ist ausgeschlossen, sofern und soweit die Einlage geleistet und nicht zurückgezahlt worden ist. Eine Rückzahlung<br />

liegt auch dann vor, wenn der Kommanditist von der Gesellschaft Ausschüttungen erhält, ohne dass dem ein<br />

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QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

entsprechender Gewinnanteil gegenübersteht.<br />

3. Schadenersatzansprüche gegen einen Gesellschafter oder Treugeber – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren<br />

innerhalb von drei (3) Jahren nach Vornahme oder Unterlassung der zum Schadenersatz verpflichtenden<br />

Handlung, soweit die Ansprüche nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährung unterliegen. Die Ansprüche<br />

verjähren nach Ablauf eines Jahres nach Erörterung des haftungsbegründenden Sachverhalts in der Gesellschafterversammlung,<br />

wenn die Erörterung den Gesellschaftern und Treugebern mit der Einladung zur Gesellschafterversammlung<br />

form- und fristgemäß mitgeteilt worden ist.<br />

§ 12 Vergütungen, Aufwendungsersatz<br />

1. Für die Übernahme der persönlichen Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft erhält die Komplementärin<br />

von der Gesellschaft ab dem 01.10.2015 eine Vergütung von 15.000 Euro p.a. zuzüglich etwaiger<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer. Sämtliche Ausgaben und Aufwendungen für die Haftungsübernahme sind mit dieser<br />

Vergütung abgegolten. Darüber hinaus ist die Komplementärin berechtigt, der Gesellschaft sämtliche nachgewiesenen<br />

Aufwendungen nach ihren als Anlage 4 beigefügten allgemeinen Konditionen sowie Auslagen zzgl.<br />

anfallender Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen, die ihr im Rahmen und außerhalb ihrer gewöhnlichen Geschäftsführungs-,<br />

Projektentwicklungs- und Vermarktungstätigkeit für die Gesellschaft entstehen.<br />

2. Sofern die Anleger im Falle der Liquidation der Gesellschaft unter Berücksichtigung des Gesamtgewinns der<br />

Gesellschaft aus Projektentwicklungs-, Bau- und Verkaufstätigkeit einen durchschnittlichen Vermögenszuwachs<br />

(Gesamtmittelrückfluss abzüglich 100 % Eigenkapital) von 8 % p.a. erzielt haben, erhält die Komplementärin<br />

zusätzlich zur Vergütung nach Ziff. 1 25 % des verbleibenden Veräußerungsgewinns (Mehrerlösvergütung).<br />

3. Für die Übernahme der Aufgabe als Liquidatorin der Gesellschaft erhält die Komplementärin eine Vergütung<br />

nach § 25 Ziff. 3.<br />

4. Für ihre Tätigkeiten im Rahmen des Treuhand-, Verwaltungs- und Servicevertrages („Treuhandvertrag“) erhält<br />

die Treuhandkommanditistin von der Gesellschaft die folgende Vergütung. Im Jahr des Beginns des öffentlichen<br />

Angebotes der Anteile an der Gesellschaft erhält die Treuhandkommanditistin eine einmalige Gebühr in Höhe<br />

von 10.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Darüber hinaus erhält sie eine laufende Gebühr in Höhe von<br />

20 Basispunkten p.a. bezogen auf die eingezahlten Kapitaleinlagen der Anleger zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Im Jahr der Liquidation der Gesellschaft erhält die Treuhandkommanditistin zusätzliche eine Vergütung nach §<br />

25 Ziff. 4.<br />

5. Die in dieser Vertragsbestimmung geregelten Vergütungen gelten im Innenverhältnis als Aufwand der Gesellschaft,<br />

d.h. sie sind unabhängig von einem Gewinn oder Verlust der Gesellschaft zu zahlen.<br />

§ 13 Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Die Gesellschafter fassen ihre Beschlüsse im Wege der schriftlichen Abstimmung (Umlaufverfahren) nach Maßgabe<br />

des § 14 oder in einer als Präsenzveranstaltung abzuhaltenden Gesellschafterversammlung nach Maßgabe<br />

des § 15. Es steht im Ermessen der Geschäftsführung, frei zu entscheiden, ob sie eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren<br />

durchführt oder eine als Präsenzveranstaltung abzuhaltende Gesellschafterversammlung einberuft.<br />

Grundsätzlich ist das schriftliche Umlaufverfahren vorgesehen.<br />

2. Der Beschlussfassung der Gesellschafter unterliegen:<br />

a. nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft gehörende Rechtsgeschäfte und Maßnahmen;<br />

b. die Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das vorangegangene Geschäftsjahr;<br />

c. die Wahl eines Abschlussprüfers für das laufende Geschäftsjahr;<br />

d. die Entlastung der Geschäftsführung;<br />

e. die Übernahme von Bürgschaften oder Garantien für Verbindlichkeiten Dritter;<br />

f. Entnahmen und Zuführungen zur Rücklage;<br />

g. die Abberufung der Geschäftsführung der Gesellschaft sowie die Wahl einer neuen Geschäftsführung;<br />

h. die Aufnahme eines neuen Gesellschafters als Komplementärin oder die Bestimmung einer Komplementärin<br />

123


aus der Mitte der Kommanditisten;<br />

i. Verfügungen der persönlich haftenden Gesellschafterin über ihre Anteile an der Gesellschaft;<br />

j. die Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Aufnahme von Gesellschaftern, soweit nicht in diesem<br />

Gesellschaftsvertrag vorgesehen;<br />

k. der Ausschluss von Gesellschaftern;<br />

l. die Auflösung der Gesellschaft;<br />

m. sonstige Gegenstände nach Maßgabe dieses Gesellschaftsvertrages.<br />

3. Die Stimmen der Gesellschafter richten sich nach der Höhe der eingezahlten Kapitaleinlagen. Je volle 1.000<br />

Euro der Einlage gewähren eine Stimme. Enthaltungen werden bei den Abstimmungen nicht mitgezählt. Im<br />

Falle der Stimmengleichheit gilt der Beschlussantrag als abgelehnt. Sofern ein Gesellschafter von einer Beschlussfassung<br />

konkret betroffen ist, ist er von der Stimmabgabe ausgeschlossen.<br />

4. Soweit in diesem Gesellschaftsvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, werden Gesellschafterbeschlüsse<br />

mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.<br />

5. Beschlüsse gemäß Ziff. 2 lit. j., k., l. bedürfen einer Mehrheit von 3/4 (Dreiviertel) der abgegebenen Stimmen.<br />

6. Die Treugeber werden von der Treuhandkommanditistin bevollmächtigt, das auf ihre jeweilige Teileinlage vom<br />

Kommanditanteil der Treuhandkommanditistin entfallende Stimmrecht selbst auszuüben. Die Gesellschaft und<br />

die Gesellschafter sind mit dieser Rechteausübung einverstanden. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt,<br />

das Stimmrecht nach eigenem Ermessen auszuüben, wenn die Treugeber von der Ausübung des Stimmrechts<br />

keinen Gebrauch machen und auch keine Weisungen gemäß § 15 Ziff. 4 Satz 2 erteilen.<br />

7. Kommanditisten und/oder Treugeber, die zusammen mindestens 25 % des Gesellschaftskapitals halten, können<br />

von der Geschäftsführung schriftlich und unter Angabe konkreter Beschlussanträge (Umlaufverfahren) bzw.<br />

einer konkreten Tagesordnung (Gesellschafterversammlung) eine außerordentliche Beschlussfassung im Umlaufverfahren<br />

(§ 14) oder die Einberufung einer Gesellschafterversammlung (§ 15) verlangen.<br />

8. Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses ist innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung durch<br />

Klage gegen die Gesellschaft geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Mangel als geheilt.<br />

§ 14 Umlaufverfahren<br />

1. Im Falle des Umlaufverfahrens bestimmt die Geschäftsführung den letzten Abstimmungstag, der nicht vor Ablauf<br />

von drei (3) Wochen nach Absendung der Beschlussfassungsunterlagen an die Kommanditisten und Treugeber<br />

liegen darf. In dringenden Fällen kann die Frist auf mindestens eine (1) Woche verkürzt werden. Die Versendung<br />

der Beschlussfassungsunterlagen ist ordnungsgemäß erfolgt, wenn sie an die von dem Kommanditisten/Treugeber<br />

der Gesellschaft zuletzt schriftlich mitgeteilte Adresse gerichtet wurde und sämtliche Abstimmungspunkte,<br />

eine Stellungnahme der Geschäftsführung, die Mitteilung des Abstimmungsverfahrens, die Angabe des letzten<br />

Abstimmungstages sowie die Zahl der Stimmen des auf den Kommanditisten/Treugeber entfallenden Gesellschaftsanteils<br />

enthält.<br />

2. Die Beschlussfähigkeit im Umlaufverfahren ist gegeben, wenn die Beschlussunterlagen an alle Kommanditisten<br />

ordnungsgemäß, entsprechend Ziff. 1 versendet worden sind.<br />

3. Den Gesellschaftern wird das Ergebnis der Beschlussfassung von der persönlich haftenden Gesellschafterin innerhalb<br />

von sechs (6) Wochen nach der Abstimmung schriftlich mitgeteilt, ohne dass dies Wirksamkeitsvoraussetzung<br />

ist.<br />

§ 15 Gesellschafterversammlung<br />

1. Gesellschafterversammlungen werden durch die Geschäftsführung an einem von ihr zu bestimmenden Ort einberufen.<br />

Sprechen keine wichtigen Gründe für einen anderen Veranstaltungsort, soll die Gesellschafterversammlung<br />

in der Metropolregion Hamburg erfolgen.<br />

124


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

2. Die Einberufung hat unter Wahrung einer Frist von mindestens vier (4) Wochen nach Absendung der Einladung<br />

an die der Gesellschaft zuletzt schriftlich mitgeteilte Adresse der Kommanditisten/Treugeber zu erfolgen. In<br />

dringenden Fällen kann die Frist auf mindestens zwei (2) Wochen verkürzt werden. Die Tagesordnung ist bei der<br />

Einberufung unter vollständiger Angabe der Beschlussgegenstände bekannt zu geben.<br />

3. Die Gesellschafterversammlung ist nur beschlussfähig, wenn Kommanditisten/Treugeber, die zusammen mindestens<br />

20,00 % des Gesellschaftskapitals halten, anwesend bzw. vertreten sind. Sollte die Beschlussfähigkeit<br />

danach nicht erreicht werden, so ist die Geschäftsführung berechtigt, jeweils mit derselben Tagesordnung eine<br />

erneute Gesellschafterversammlung einzuberufen oder ein schriftliches Umlaufverfahren abzuhalten. Im Falle<br />

der Durchführung einer erneuten Gesellschafterversammlung ist deren Beschlussfähigkeit unabhängig von der<br />

Höhe des anwesenden oder vertretenen Kapitals gegeben, wenn darauf in der Ladung ausdrücklich hingewiesen<br />

worden ist. Für den Fall der Durchführung eines schriftlichen Umlaufverfahrens gilt § 14 Abs. 2.<br />

4. Jeder Treugeber hat das Recht, persönlich an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen und in Bezug auf<br />

die treuhänderisch für ihn gehaltene Teileinlage im Namen der Treuhandkommanditistin abzustimmen. Er kann<br />

aber auch in Bezug auf seine Teileinlage der Treuhandkommanditistin nach Maßgabe des Treuhand-, Verwaltungs-<br />

und Servicevertrages Weisungen erteilen, denen gemäß die Treuhandkommanditistin das Stimmrecht<br />

in der Gesellschafterversammlung auszuüben hat. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, ihr Stimmrecht<br />

entsprechend den Teileinlagen und den Weisungen ihrer Treugeber gespalten auszuüben.<br />

5. Jeder Gesellschafter/Treugeber kann sich bei der Gesellschafterversammlung durch einen Bevollmächtigten<br />

vertreten lassen. Eine Vollmachterteilung ist nur zulässig an einen anderen Gesellschafter/Treugeber, Ehegatten,<br />

Verwandten ersten oder zweiten Grades (z.B. Kinder, Geschwister, Enkelkinder), einen Gesellschafter einer<br />

verbundenen Gesellschaft oder einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten. Eine entsprechende<br />

Vollmacht bedarf der Schriftform und ist zu Beginn der Gesellschafterversammlung dem Versammlungsleiter<br />

auszuhändigen.<br />

6. Die Kosten für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung und für eine eventuelle Vertretung trägt jeder<br />

Gesellschafter/Treugeber selbst.<br />

7. Sofern die Gesellschafter im Einzelfall nicht einen anderen Vorsitzenden wählen, werden die Gesellschafterversammlungen<br />

von der Geschäftsführung geleitet.<br />

8. Über jede Versammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die der Versammlungsleiter zu unterzeichnen hat.<br />

Jedem Kommanditisten/Treugeber ist innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Versammlung eine Abschrift der<br />

Niederschrift zuzusenden.<br />

§ 16 Gesellschafterkonten<br />

1. Für jeden Kommanditisten werden folgende Konten geführt:<br />

a. Kapitalkonto: Auf diesem Konto werden die Einlagen gebucht.<br />

b. Kapitalrücklagenkonto: Auf diesem Konto werden die Agio-Beträge gebucht.<br />

c. Ergebniskonto: Auf diesem Konto werden die Anteile eines jeden Kommanditisten am Gewinn und Verlust<br />

der Gesellschaft gebucht.<br />

d. Verrechnungskonto: Auf diesem Konto werden die Entnahmen (Ausschüttungen) sowie übriger Zahlungsverkehr<br />

des Kommanditisten mit der Gesellschaft gebucht.<br />

2. Für die Treuhandkommanditistin werden die Konten gemäß Ziff. 1 mit der Maßgabe geführt, dass für die Anteile<br />

der Treugeber an der Kapitaleinlage jeweils eigene Konten geführt werden.<br />

3. Für die Komplementärin, die nicht am Ergebnis und Vermögen der Gesellschaft beteiligt ist, wird ein Verrechnungskonto<br />

geführt, auf dem alle sie betreffenden Gutschriften und Belastungen verbucht werden.<br />

4. Die Konten sind im Haben und im Soll unverzinslich.<br />

125


§ 17 Jahresabschluss<br />

1. Der Geschäftsführung obliegt die Buchführung der Gesellschaft. Sie hat außerdem den Jahresabschluss der Gesellschaft<br />

innerhalb der gesetzlichen Fristen aufzustellen.<br />

2. Bis einschließlich für das Geschäftsjahr, in dem die Zeichnungsfrist endet, wird die Abschlussprüfung von einem<br />

von der Geschäftsführung zu bestimmenden Wirtschaftsprüfer vorgenommen. Für die folgenden Geschäftsjahre<br />

wählen die Gesellschafter den Abschlussprüfer durch Beschluss.<br />

3. Erstmals für das erste volle Geschäftsjahr nach Ablauf der Zeichnungsfrist, soll jährlich eine Beschlussfassung<br />

zur Feststellung des geprüften Jahresabschlusses stattfinden. Zur Vorbereitung des Feststellungsbeschlusses ist der<br />

geprüfte Jahresabschluss in angemessener Frist vor der Beschlussfassung den Kommanditisten und Treugebern<br />

zuzuleiten. Der Jahresabschluss muss bei einem Beschluss im Umlaufverfahren (§ 14) spätestens mit den Beschlussfassungsunterlagen<br />

übersendet werden bzw. mit der Einladung zur Gesellschafterversammlung (§ 15),<br />

wenn auf der Gesellschafterversammlung über die Feststellung entschieden werden soll.<br />

4. Einwendungen gegen den festgestellten Jahresabschluss können nur innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme<br />

vom Festfeststellungsbeschluss geltend gemacht werden.<br />

§ 18 Ergebnisverteilung, Entnahmen<br />

1. Die Kommanditisten und Treugeber sind am Ergebnis und Vermögen der Gesellschaft im Verhältnis ihrer eingezahlten<br />

Kapitaleinlagen (ohne Agio) zu allen eingezahlten Kapitaleinlagen (ohne Agio) zum Ende des jeweiligen<br />

Geschäftsjahres beteiligt.<br />

2. Für die in den Geschäftsjahren 2015 und 2016 beitretenden Gesellschafter werden die ab dem jeweiligen Beitritt<br />

anfallenden positiven oder negativen Ergebnisse der beiden genannten Geschäftsjahre so lange vorrangig den<br />

jeweils neu beitretenden Gesellschaftern in dem Maße zugewiesen, bis diese Gesellschafter entsprechend ihrer<br />

Beteiligungsquote gleichmäßig zu den anderen, bisher am Ergebnis teilnehmenden Gesellschaftern an den positiven<br />

oder negativen Ergebnissen dieser Jahre teilnehmen (quotale Gleichbehandlung). Zur Erreichung dieser<br />

quotalen Gleichbehandlung können den Gesellschaftern die positiven oder negativen Ergebnisse – soweit steuerlich<br />

zulässig – im notwendigen Umfang abweichend von Beteiligungsquoten zugewiesen werden. Soweit zum<br />

Ende des Geschäftsjahres 2016 die quotale Gleichbehandlung der beigetretenden Gesellschafter nicht möglich<br />

ist, erfolgt die Vorabzuweisung von positiven und negativen Ergebnissen in den jeweils nachfolgenden Geschäftsjahren<br />

so lange, bis der beabsichtigte Gleichstand an Ergebniszuweisung erreicht ist.<br />

3. Erhöhungen der Kapitaleinlagen werden wie Beitritte behandelt, das Ergebnis wird auf alle Gesellschafter im<br />

Verhältnis ihrer übernommenen Kapitaleinlage verteilt. Treten Kommanditisten/Treugeber unterjährig bei oder<br />

erhöhen sie unterjährig ihre Kapitaleinlage, nehmen sie am Ergebnis frühestens ab Beginn des jeweils auf die<br />

vollständige Einzahlung ihrer Kapitaleinlage zzgl. Agio bzw. ihres Erhöhungsbetrags folgenden Monats zeitanteilig<br />

teil.<br />

4. Verluste werden den Kommanditisten und Treugebern auch insoweit zugewiesen, als sie deren Kapitaleinlagen<br />

übersteigen. Die Vorschriften über die beschränkte Haftung der Kommanditisten (§ 11 Ziff. 2) bleiben unberührt.<br />

5. Die Gesellschafter beschließen durch Gesellschafterbeschluss, welcher Betrag von den Kommanditisten und<br />

Treugebern entnommen werden kann. Der Beschluss bedarf der Zustimmung der Geschäftsführung. Vorabauszahlungen<br />

können geleistet werden. Entnahmen und Vorabauszahlungen können unter Beachtung von Ziff. 3<br />

nur für alle Gesellschafter gleich, im Verhältnis ihrer eingezahlten Pflichteinlagen erfolgen.<br />

6. Die Komplementärin kann das Guthaben auf ihrem Verrechnungskonto entnehmen.<br />

7. Die Gesellschaft ist berechtigt, Ausschüttungsansprüche der Kommanditisten/Treugeber mit eigenen Ansprüchen<br />

gegen die betreffenden Kommanditisten/Treugeber zu verrechnen.<br />

§ 19 Priorität<br />

126


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

1. Gebildetes Teileigentum wird zunächst den Anlegern zum Kauf angeboten. Anleger genießen insoweit Priorität<br />

gegenüber externen Interessenten.<br />

2. Sollten mehrere Anleger an einem bestimmten Teileigentum interessiert sein, so gebührt dem Anleger Vorrang,<br />

der die höhere Kapitaleinlage geleistet hat. Bei gleich hoher Kapitaleinlage entscheidet sich der Vorrang nach der<br />

Dauer der Zugehörigkeit zur Gesellschaft und im Übrigen nach Losverfahren.<br />

§ 20 Verfügungen<br />

1. Rechtsgeschäftliche Verfügungen (Abtretungen und Belastungen, insbesondere Verpfändungen) über Gesellschaftsanteile<br />

oder Rechte an solchen unterliegen den nachfolgenden Bestimmungen.<br />

2. Rechtsgeschäftliche Verfügungen der Komplementärin bedürfen eines zustimmenden Gesellschafterbeschlusses.<br />

3. Rechtsgeschäftliche Verfügungen der Treugeber über ihre Beteiligungen erfolgen nach Maßgabe des Treuhand-,<br />

Verwaltungs- und Servicevertrages.<br />

4. Im Übrigen können Kommanditisten über ihre Anteile oder Teile davon nur mit Zustimmung der Geschäftsführung<br />

verfügen, die nur aus wichtigem Grund versagt werden kann. Ein wichtiger Grund zur Versagung der<br />

Zustimmung liegt insbesondere dann vor, wenn<br />

a. Anteile auf einen Anleger übertragen werden sollen, in dem ein Beteiligungshindernis gemäß § 5 Ziff. 2 vorliegt<br />

und/oder<br />

b. der Übertragungsempfänger nicht die erforderlichen Angaben macht, die seitens Geschäftsführung und/oder<br />

der Treuhandkommanditistin für die ordnungsgemäße Erfassung des Anlegers und die Verwaltung der Beteiligung<br />

benötigt werden (u.a. Erklärung, dass in der Person kein Beteiligungshindernis gemäß § 5 Ziff. 2 vorliegt,<br />

Identifikation gemäß Geldwäschegesetz, Einwilligung zur Datenverwendung) oder eine Vereinbarung in Abweichung<br />

vom Gesellschaftsvertrag getroffen werden soll.<br />

5. Jeder Kommanditist kann seine Beteiligung an der Gesellschaft nur zum 01.01. eines Kalenderjahres übertragen;<br />

das heißt, dass der alte Kommanditist mit Ablauf des 31.12. ausscheidet und der neue Kommanditist mit Beginn<br />

des 01.01. in die Gesellschaft eintritt. Die Verfügung über einen Teil der Beteiligung ist nur dann zulässig, wenn<br />

durch die Verfügung keine unter der Mindestbeteiligungssumme gemäß § 5 Ziff. 4 liegenden Beteiligungen<br />

entstehen und die entstehenden Beteiligungsbeträge ohne Rest durch 100 teilbar sind.<br />

6. Sämtliche im Zusammenhang mit der Verfügung über die Beteiligung an der Gesellschaft entstehenden Kosten,<br />

insbesondere durch die Verfügung bei der Gesellschaft anfallende Steuern, tragen der verfügende Kommanditist<br />

und sein Rechtsnachfolger als Gesamtschuldner. Sie sind außerdem gesamtschuldnerisch verpflichtet, der Treuhandkommanditistin<br />

den ihr entstehenden administrativen Aufwand pauschal mit 100,00 Euro zuzüglich der<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer zu ersetzen.<br />

§ 21 Kündigung<br />

1. Die Komplementärin ist zur ordentlichen Kündigung der Gesellschaft nicht berechtigt. Die Kommanditisten<br />

und Treugeber können ihre Beteiligung an der Gesellschaft unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs<br />

(6) Monaten erstmals zum Ablauf des 31.3.2019 kündigen, nach diesem Datum mit einer Frist von sechs (6)<br />

Monaten zum Ablauf des 31. Dezember eines jeden Jahres. Zudem besteht jederzeit das Recht zur außerordentlichen<br />

Kündigung aus wichtigem Grund. Die Komplementärin ist berechtigt, nach der Aufteilung der von der<br />

Gesellschaft erworbenen Grundstücke (nebst zugehöriger zu errichtender Gebäude) in einzelne Teilgrundstücke<br />

bzw. einzelne Wohn- und Gewerbeeinheiten nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) verbliebene<br />

Kommanditisten bzw. Treugeber jeweils zum 31.12. des auf diese Aufteilung folgenden Jahres oder eines der<br />

Folgejahre auch ohne wichtigen Grund mit einer Frist von sechs (6) Monaten zu kündigen, dies erstmals zum<br />

31.3.2019 (Sonderkündigungsrecht).<br />

2. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber der Geschäftsführung oder gegenüber der Treuhandkommanditistin,<br />

im Falle des Sonderkündigungsrechts der Komplementärin schriftlich gegenüber dem jeweiligen Kommanditi-<br />

127


sten bzw. Treugeber zu erfolgen.<br />

3. Bei Kündigung durch die Komplementärin wird die Kündigung erst dann wirksam, mit der Folge, dass die<br />

Komplementärin aus der Gesellschaft ausscheidet, wenn ein neuer Gesellschafter als persönlich haftender Gesellschafter<br />

in die Gesellschaft aufgenommen oder aus der Mitte der Gesellschafter ein neuer persönlich haftenden<br />

Gesellschafter bestimmt wurde.<br />

4. Bei Kündigung durch einen Kommanditisten, scheidet dieser aus der Gesellschaft aus, und die Gesellschaft wird<br />

mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. Kündigt ein Treugeber, scheidet die Treuhandkommanditistin<br />

mit der auf den betreffenden Treugeber entfallenden Teileinlage aus der Gesellschaft aus.<br />

§ 22 Ausschluss, Ausscheiden in besonderen Fällen<br />

1. Die Komplementärin kann bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verstoß gegen eine wesentliche Bestimmung<br />

dieses Gesellschaftsvertrages durch Beschluss der übrigen Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />

werden.<br />

2. Kommanditisten können durch Beschluss der übrigen Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden,<br />

wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Von dieser Regelung unberührt bleibt das Recht der Geschäftsführung und<br />

der Treuhandkommanditistin gemäß § 5 Ziff. 5, im Verzugsfall vom Vertrag zurückzutreten und den Anleger aus<br />

der Gesellschaft auszuschließen.<br />

3. Ein Gesellschafter scheidet ohne weiteres aus der Gesellschaft aus:<br />

a. mit Rechtskraft des Beschlusses, durch den über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung<br />

des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde;<br />

b. mit Betreiben der Zwangsvollstreckung in seinen Anteil an der Gesellschaft;<br />

c. wenn ein Gläubiger Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis pfändet und die Gesellschaft gemäß § 135<br />

HGB wirksam kündigt, zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung;<br />

d. wenn die Beteiligung des Anlegers gemäß § 5 Abs. 2 ausgeschlossen ist, mit dem Eintritt der Gründe, die seine<br />

Beteiligung ausschließen.<br />

4. Ziff. 2 und 3 sind auf die Treuhandkommanditistin anwendbar, wenn die dort genannten Gründe in der Person<br />

eines Treugebers vorliegen. Die Treuhandkommanditistin scheidet dann mit der auf den betreffenden Treugeber<br />

entfallenden Teileinlage aus der Gesellschaft aus.<br />

5. Die Komplementärin scheidet erst dann aus der Gesellschaft aus, wenn ein neuer Gesellschafter als persönlich<br />

haftender Gesellschafter in die Gesellschaft aufgenommen oder aus der Mitte der Gesellschafter ein neuer persönlich<br />

haftender Gesellschafter bestimmt wurde.<br />

6. Durch das Ausscheiden eines Kommanditisten wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden<br />

Gesellschaftern fortgesetzt.<br />

7. Sämtliche Kosten und Belastungen, die der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Ausscheiden im Sinne<br />

dieses § 22 entstehen, insbesondere etwaige steuerliche Mehrbelastungen, trägt der ausscheidende Gesellschafter/<br />

Treugeber.<br />

§ 23 Abfindung<br />

1. Scheidet ein Kommanditist/Treugeber aus der Gesellschaft aus, hat er einen Anspruch auf ein Abfindungsguthaben.<br />

Die Abfindung entspricht dem Anteil des ausgeschiedenen Kommanditisten/Treugebers am Gesamtwert<br />

der Gesellschaft, ermittelt nach der Quote seiner eingezahlten und nicht entnommenen Kapitaleinlage (ohne<br />

Agio) an allen eingezahlten Kapitaleinlagen (ohne Agio).<br />

2. Zur Ermittlung des Abfindungsguthabens ist auf den Tag des Ausscheidens eine Auseinandersetzungsbilanz aufzustellen.<br />

Die Höhe des Abfindungsguthabens entspricht dem Verkehrswert der Beteiligung.<br />

128


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

3. Können sich der ausscheidende Kommanditist/Treugeber und die Gesellschaft auf den Verkehrswert der Beteiligung<br />

nicht einigen, hat der Präsident der Industrie- und Handelskammer Schwerin auf Antrag eines Beteiligten<br />

einen Sachverständigen zur verbindlichen Feststellung des Verkehrswertes zu bestellen. Die Kosten des Gutachtens<br />

tragen die Beteiligten in dem Verhältnis, in dem der Sachverständige von den von ihnen genannten Werten<br />

abweicht.<br />

4. Scheidet der Kommanditist/Treugeber zum Ende eines Geschäftsjahres aus, trägt die Gesellschaft die Kosten der<br />

Auseinandersetzungsbilanz. In allen anderen Fällen sind sie vom ausscheidenden Kommanditisten/Treugeber zu<br />

tragen.<br />

5. Das Abfindungsguthaben ist – sofern und soweit es die Liquiditätslage der Gesellschaft zulässt – in drei gleichen<br />

Monatsraten auszuzahlen, deren erste Rate neun (9) Monate, die zweite achtzehn (18) Monate und die dritte<br />

siebenundzwanzig (27) Monate nach dem Ausscheiden zur Zahlung fällig ist. Nicht gezahlte Teile des Abfindungsguthabens<br />

sind auf den Zeitpunkt des Ausscheidens mit zwei (2) Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen<br />

Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verzinsen, höchstens jedoch mit einer Verzinsung, die den Auszahlungen an die verbliebenen<br />

Kommanditisten im Verhältnis zu ihrer Kapitaleinlage entspricht, denen ein für Steuerzwecke ermittelter<br />

tatsächlicher Überschuss gegenübersteht. Die Zinsen sind jeweils mit der nächsten Rate des Abfindungsguthabens<br />

zur Zahlung fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, das Abfindungsguthaben vorzeitig auszuzahlen.<br />

6. Der ausscheidende Kommanditist/Treugeber ist nicht berechtigt, Sicherheitsleistung zu verlangen.<br />

§ 24 Tod eines Gesellschafters/Treugebers<br />

1. Verstirbt ein Gesellschafter, so wird dadurch die Gesellschaft nicht aufgelöst. Die Gesellschaft wird mit den Erben<br />

oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt.<br />

2. Verstirbt ein Treugeber, so ist auf die Treuhandkommanditistin bezüglich der auf den verstorbenen Treugeber<br />

entfallenden Teileinlage Ziff. 1 entsprechend anwendbar.<br />

3. Die Erben oder Vermächtnisnehmer eines Kommanditisten oder Treugebers haben sich gegenüber der Geschäftsführung<br />

und gegenüber der Treuhandkommanditistin durch Vorlage von diesen geeignet erscheinenden<br />

Dokumenten, einschließlich insbesondere eines Erbscheins zu legitimieren. Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer<br />

haben zur Wahrnehmung ihrer Rechte aus der Beteiligung einen gemeinsamen Bevollmächtigten zu<br />

bestellen. Bis zur Benennung des Bevollmächtigten ruhen die Rechte aus der Beteiligung. Die Gesellschaft ist<br />

bis zur Bestellung des Bevollmächtigten berechtigt, Zustellungen an jeden betroffenen Rechtsnachfolger mit<br />

Wirkung für und gegen die anderen betroffenen Rechtsnachfolger vorzunehmen und Ausschüttungen auf die<br />

von dem verstorbenen Kommanditisten/Treugeber angegebenen Konten zu leisten.<br />

4. Sämtliche durch den Erbfall entstehenden Kosten, insbesondere die mit dem Nachweis der Erbfolge oder des<br />

Vermächtnisses sowie mit der Bestellung eines gemeinsamen Bevollmächtigten verbundenen Kosten tragen die<br />

Erben oder Vermächtnisnehmer. Sie sind außerdem gesamtschuldnerisch verpflichtet, der Treuhandkommanditistin<br />

den ihr entstehenden administrativen Aufwand pauschal mit 100,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer zu ersetzen.<br />

§ 25 Liquidation<br />

1. Die Gesellschaft tritt in Liquidation, wenn die Gesellschafter die Auflösung beschließen. Liquidatorin ist die<br />

Komplementärin.<br />

2. Die Liquidatorin hat das Gesellschaftsvermögen bestmöglich zu verwerten, Forderungen der Gesellschaft einzuziehen<br />

und den Liquidationserlös an die Kommanditisten/Treugeber im Verhältnis ihrer eingezahlten Kapitaleinlagen<br />

(ohne Agio) zu allen eingezahlten Kapitaleinlagen (ohne Agio) zu verteilen. Die Liquidatorin ist<br />

berechtigt, Ansprüche der Gesellschaft, auch solche die bedingt sind, aufgrund von nicht vollständig eingezahlten<br />

Kapitaleinlagen mit dem Liquidationserlös des jeweiligen Gesellschafters zu verrechnen. Darüber hinaus findet<br />

129


ein Ausgleich der Kapitalkonten weder im Verhältnis der Kommanditisten untereinander noch im Verhältnis zur<br />

Gesellschaft statt.<br />

3. Die Liquidatorin hat Anspruch auf ihre sämtlichen nachgewiesenen Aufwendungen nach ihren als Anlage 4<br />

beigefügten allgemeinen Konditionen sowie Auslagen zzgl. anfallender Umsatzsteuer, die ihr im Rahmen der<br />

Liquidation der Gesellschaft entstehen.<br />

4. Die Treuhandkommanditistin erhält im Jahr des Abschlusses der Liquidation zusätzlich zu ihrer jährlichen Vergütung<br />

(§ 12 Ziff. 4) 10 Basispunkte auf das von Anlegern eingezahlte Eigenkapital zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

§ 26 Steuerliche Verpflichtungen<br />

1. Als Vertreter der Gesellschaft obliegt der Geschäftsführung die Erfüllung der steuerlichen Pflichten der Gesellschaft,<br />

insbesondere die Entrichtung der Steuern aus dem Gesellschaftsvermögen (§ 34 AO).<br />

2. Eventuelle steuerliche Belastungen, die durch den Beitritt oder das Ausscheiden eines Gesellschafters oder auf<br />

andere Art und Weise (zum Beispiel Änderungen im Gesellschafterbestand eines Gesellschafters) durch einen<br />

Gesellschafter verursacht werden, trägt der Gesellschafter, der diesen Mehraufwand verursacht. Gleiches gilt für<br />

die Kosten etwaig auf Wunsch eines Kommanditisten/Treugebers zu erhebender Daten und der auf Wunsch<br />

eines Kommanditisten/Treugebers erfolgenden zusätzlichen Einhaltung anderer als der gesetzlichen zwingend<br />

vorgeschriebener Rechnungslegungsvorschriften ( „gesonderte Rechnungslegung“). Klargestellt wird, dass es im<br />

Ermessen der Geschäftsführung steht, darüber zu entscheiden, ob eine gesonderte Rechnungslegung überhaupt<br />

erfolgt.<br />

3. Etwaige Sonderwerbungskosten sind der Gesellschaft jährlich bis zum 30. März mitzuteilen. Anderenfalls ist<br />

eine Berücksichtigung bei der im Rahmen einer einheitlichen und gesonderten Feststellung erfolgenden Überschussermittlung<br />

der Gesellschaft nicht möglich. Dies gilt nicht, wenn der Gesellschafter auf eigene Kosten eine<br />

berichtigte Jahressteuererklärung bei der Gesellschaft in Auftrag gibt.<br />

4. Jeder Gesellschafter/Treugeber hat der Gesellschaft das für ihn zuständige Wohnsitzfinanzamt unter Angabe der<br />

Steuernummer bekannt zu geben und Änderungen der Zuständigkeit oder der Steuern mitzuteilen.<br />

§ 27 Anschrift, Bankverbindung<br />

1. Jeder Kommanditist hat gegenüber der Geschäftsführung seine vollständige Anschrift und die Bankverbindung<br />

für das Konto, auf das Ausschüttungen geleistet werden sollen, sowie nachfolgende Änderungen dieser Daten<br />

anzugeben. Darüber hinaus haben Anleger die in Satz 1 genannten Angaben gegenüber der Treuhandkommanditistin<br />

zu machen. Die Geschäftsführung und die Treuhandkommanditistin sind ausdrücklich dazu berechtigt,<br />

Schriftwechsel mit dem Anleger an dessen zuletzt mitgeteilte Anschrift zu richten und Ausschüttungen auf das<br />

jeweils zuletzt benannte Konto zu leisten. Anleger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort im Ausland<br />

haben einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen.<br />

2. Die Geschäftsführung und die Treuhandkommanditistin sind berechtigt, die Kommunikation mit dem jeweiligen<br />

Anleger, betreffend die Übersendung von schriftlichen Mitteilungen und Niederschriften, insbesondere<br />

gemäß § 14 Ziff. 3 und § 15 Ziff. 8 per E-Mail abzuwickeln, wenn sich der jeweilige Anleger hiermit einverstanden<br />

erklärt. In diesem Fall wird das Erfordernis der schriftlichen Übersendung nach diesem Vertrag durch<br />

die Versendung per E-Mail ersetzt. Sofern im Gesellschaftsvertrag dafür Fristen in Bezug genommen werden, ist<br />

für die Berechnung der Fristen das Sendedatum der E-Mail maßgebend. Der Anleger wird mit seiner Einverständniserklärung<br />

für den Versand per E-Mail eine E-Mail-Adresse bekannt geben, deren etwaige Änderung er<br />

unverzüglich anzuzeigen hat.<br />

130


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

§ 28 Schlussbestimmungen<br />

1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur nach den<br />

Vorschriften dieses Vertrages durch Gesellschafterbeschluss möglich. Rechtsgeschäftliche Erklärungen, die das<br />

Gesellschaftsverhältnis betreffen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, auf die nicht mündlich verzichtet<br />

werden kann.<br />

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, oder sollten sich einzelne Bestimmungen<br />

als undurchführbar erweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.<br />

Vielmehr soll anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche treten, die dem wirtschaftlichen<br />

Sinn der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am Nächsten<br />

kommt. Gleiches gilt, sofern der Vertrag eine ergänzungsbedürftige Lücke haben sollte.<br />

3. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus und<br />

im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit dies zulässig vereinbart werden kann, der Sitz der Gesellschaft.<br />

4. Sämtliche mit dem Abschluss dieses Gesellschaftsvertrages verbundenen Kosten trägt die Gesellschaft.<br />

Anlagen<br />

1. Investitionsrechnung<br />

2. Treuhand-, Verwaltungs- und Servicevertrag<br />

3. Muster Handelsregistervollmacht<br />

4. Allgemeine Konditionen für Leistungen der Komplementärin<br />

Hamburg, 27. Januar 2016<br />

_______________________________________<br />

Villa Vitalia Gesundheit & Pflege AG (Komplementärin),<br />

vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Wolfgang Röhr<br />

__________________________<br />

Herr Dr. Wolfgang Röhr<br />

131


Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag: Investitionsrechnung<br />

Investitions- und Finanzplan<br />

bis 31.12.2016 (Prognose)<br />

Summe<br />

TEUR<br />

%<br />

Grundstück inkl. Nebenkosten 1.750,0 50,0%<br />

Konzept- /Projektentwicklung 170,0 4,9%<br />

Betreiber Pre-opening 250,0 7,1%<br />

Bauplanung/-genehmigungen 1.000,0 28,6%<br />

Vertrieb und Marketing 100,0 2,9%<br />

Kapitalbeschaffung 180,0 5,1%<br />

Prospekterstellung 50,0 1,4%<br />

Mittelverwendung 3.500,0 100,0%<br />

Eigenkapital/Kommanditisten 3.500,0 100,0%<br />

Mittelherkunft 3.500,0 100,0%<br />

132


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

Anlage 2 Treuhand, Vertrags- und Servicevertrag siehe Kapitel IX.2., Seite 135 ff.<br />

Anlage 3<br />

Ich/Wir,<br />

Name/Vorname bzw. Firmenname______________________________________________<br />

Geburtsdatum bzw. Registernummer ____________________________________________<br />

bin/sind als Kommanditist der Quartier am Golfplatz AG & Co. KG (nachfolgend auch „Gesellschaft“) mit Sitz<br />

in Bernstorf eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin unter HRA 3657, mit einer Pflichteinlage<br />

in Höhe von insgesamt ...................................................EUR beigetreten und werde mich/werden uns mit<br />

einer Einlage (Haftsumme) in Höhe von 10 % meiner/unserer Pflichteinlage im Handelsregister der Gesellschaft<br />

eintragen lassen.<br />

Hiermit erteile ich/erteilen wir unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB der Rödl Treuhand<br />

Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts<br />

Hamburg unter HRB 107198 (nachfolgend „Bevollmächtigte“)<br />

Vollmacht,<br />

mich/uns bei allen gesetzlich erforderlichen Anmeldungen zum Handelsregister betreffend die Gesellschaft zu<br />

vertreten; von der Vollmacht ausgenommen sind Anmeldungen bzgl. Erhöhungen meiner/unserer vorgenannten<br />

Einlage (Haftsumme).<br />

Die Vollmacht umfasst insbesondere meinen/unseren Ein- und Austritt in die bzw. aus der Gesellschaft, den Einund<br />

Austritt von persönlich haftenden Gesellschaftern und weiteren Kommanditisten, Änderungen der Beteiligungsverhältnisse<br />

und des Kapitals der Gesellschaft, die Erhöhung oder Herabsetzung von Einlagen von weiteren<br />

Kommanditisten und persönlich haftenden Gesellschaftern, Änderungen der Firma, des Sitzes, der Geschäftsanschrift,<br />

der Vertretungsmacht und weiteren eintragungsbedürftigen gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen der Gesellschaft<br />

sowie die Liquidation und Löschung der Gesellschaft.<br />

Die Vollmacht wirkt über meinen/unseren Tod hinaus für die gesamte Dauer meiner/unserer Mitgliedschaft in der<br />

Gesellschaft. Sie ist unwiderruflich.<br />

Die Bevollmächtigte ist berechtigt, Untervollmachten – auch unter Beschränkungen des § 181 BGB – zu erteilen.<br />

Ort, Datum.........................................................<br />

Unterschrift der/des Beitretenden....................................................(notarielle Beglaubigung erforderlich!)<br />

133


Anlage 4: Allgemeine Konditionen für Leistungen der Komplementärin<br />

Die Leistungen der Komplementärin der Gesellschaft, die sie im Rahmen und außerhalb ihrer gewöhnlichen<br />

Geschäftsführungs-, Projektentwicklungs- und Vermarktungstätigkeit für die Gesellschaft erbringt, werden nach<br />

folgenden Stundensätzen vergütet:<br />

Stundensätze (jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer)<br />

Vorstandsmitglied<br />

Projektleiter<br />

Projektmitarbeiter (Senior)<br />

Projektmitarbeiter<br />

Projektassistent<br />

250,- Euro<br />

200,- Euro<br />

150,- Euro<br />

100,- Euro<br />

45,- bis 65,- Euro<br />

Notwendige und nachgewiesene Aufwendungen und Auslagen, insbesondere Fahrt- und Reisekosten werden<br />

jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ersetzt.<br />

134


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

2. Treuhand- Verwaltungs- und Servicevertrag<br />

zwischen<br />

der<br />

Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft<br />

Kehrwieder 9, 20457 Hamburg,<br />

- nachfolgend „Treuhänderin“ genannt -<br />

und<br />

der<br />

Quartier am Golfplatz AG & Co. KG,<br />

Am Schloss 36, 23936 Bernstorf<br />

- nachfolgend „Beteiligungsgesellschaft“ genannt -<br />

und<br />

dem jeweils der<br />

Quartier am Golfplatz AG & Co. KG über die Treuhänderin beitretenden Kapitalanleger<br />

- nachfolgend „Anleger“ genannt -<br />

Vorbemerkung<br />

1. Die Beteiligungsgesellschaft beabsichtigt, ihr Eigenkapital auf einen Betrag von mindestens 3,5 Mio. Euro zu<br />

erhöhen, indem sie Kapitalanlegern Kommanditkapital zur Übernahme anbietet. Der Beitritt der Kapitalanleger<br />

erfolgt mittelbar über die Treuhänderin. Zu diesem Zweck beauftragt der Anleger die Treuhänderin in einer<br />

gesondert abzugebenden Beitrittserklärung, im Namen der Treuhänderin, jedoch für Rechnung des Anlegers<br />

(„Treugeber“), eine Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft zu erwerben und bietet der Treuhänderin den<br />

Abschluss dieses Vertrages an.<br />

2. Der Anleger zeichnet eine Kapitalanlage, deren Höhe in der Beitrittserklärung bestimmt ist. Die Einlage soll<br />

mindestens 10.000 EUR betragen. Die Treuhänderin beteiligt sich nicht auf eigene Rechnung an der Beteiligungsgesellschaft,<br />

sie ist jedoch zum Beitritt zur Beteiligungsgesellschaft und zur Erhöhung ihrer entsprechenden<br />

treuhänderisch gehaltenen Einlage nach den Regelungen von § 4 Ziff. 1 Buchstabe d in Verbindung mit § 5<br />

des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft berechtigt. (Treuhandkommanditistin). Sie wird mit den<br />

Einlagen des Anlegers und weiterer Treugeber ihre Pflichteinlage nach Maßgabe von § 5 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Beteiligungsgesellschaft erhöhen und die Beteiligungen ihrer Treugeber nach außen als einheitlichen<br />

Kapitalanteil halten. Die im Handelsregister einzutragende Haftsumme der Treuhänderin ist auf 10 %<br />

ihrer jeweiligen Pflichteinlage beschränkt.<br />

3. Die Beteiligungsgesellschaft soll mit Beendigung der Zeichnungsfrist zum 31.12.2016 geschlossen werden, mit<br />

135


der Folge, dass keine weiteren Kapitalanleger aufgenommen werden. Eine vorzeitige Schließung sowie eine Verlängerung<br />

um 12 Monate stehen im Ermessen der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft.<br />

4. Der Anleger hat die Möglichkeit, jederzeit seine mittelbare Beteiligung in eine Direktbeteiligung umzuwandeln,<br />

indem er sich als unmittelbar an der Beteiligungsgesellschaft beteiligter beschränkt haftender Gesellschafter in das<br />

Handelsregister eintragen lässt („Direktkommanditist“).<br />

5. Außer den Treuhandaufgaben für den Anleger soll die Treuhänderin für die Beteiligungsgesellschaft Serviceleistungen<br />

im Rahmen der Anlegerverwaltung erbringen.<br />

6. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien, was folgt:<br />

§ 1 Vertragsgegenstand, Vielzahl von Vertragsbeziehungen<br />

1. Gegenstand des Vertrages ist<br />

a. die Übernahme, das Halten und die Verwaltung einer Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft im Auftrag<br />

und für Rechnung des Anlegers, jedoch im Außen-verhältnis im Namen der Treuhänderin (echte Treuhandschaft);<br />

b. nach Ausübung des Rechts auf Umwandlung in eine Direktbeteiligung gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Beteiligungsgesellschaft die Verwaltung der Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft im Auftrag und<br />

für Rechnung des Anlegers sowie im Außenverhältnis im Namen des Anlegers, also in offener Stellvertretung<br />

(Verwaltungstreuhand).<br />

c. die Erbringung der in § 6 dieses Vertrages bezeichneten Serviceleistungen gegenüber der Beteiligungsgesellschaft.<br />

2. Die Treuhänderin übernimmt, hält und verwaltet die Beteiligung des Anlegers in dessen wirtschaftlichem<br />

Interesse.<br />

3. Die Treuhänderin ist berechtigt, andere Beteiligungen an der Beteiligungsgesellschaft für eine Vielzahl von Kapitalanlegern<br />

zu übernehmen, zu halten und/oder zu verwalten sowie Treuhandaufgaben und ähnliche Aufgaben<br />

bei anderen Gesellschaften und für andere Personen wahrzunehmen. Die Treuhänderin ist von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB befreit.<br />

§ 2 Einzahlungsverpflichtung<br />

1. Der Anleger ist verpflichtet, die in der Beitrittserklärung bestimmte Kapitaleinlage auf das in der Beitrittserklärung<br />

angegebene Sonderkonto der Beteiligungsgesellschaft einzuzahlen. Die Zahlungsmodalitäten und Verzugsfolgen<br />

richten sich nach den Bestimmungen der Beitrittserklärung und nach § 5 des Gesellschaftsvertrages der<br />

Beteiligungsgesellschaft.<br />

2. Leistet der Anleger seine Einlage und das Agio nicht oder nicht rechtzeitig, so ist die Treuhänderin berechtigt, im<br />

eigenen Namen die Zahlung der Verzugszinsen (§ 5 Absatz 5 Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft)<br />

an die Beteiligungsgesellschaft zu verlangen und in Abstimmung mit der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft<br />

entweder die Zahlung der Einlage und des Agios an die Beteiligungsgesellschaft im eigenen Namen zu<br />

verlangen und geltend zu machen oder diesen Vertrag gegenüber dem Anleger zu kündigen.<br />

§ 3 Echte Treuhand<br />

1. Der Anleger tritt der Beteiligungsgesellschaft mittelbar als Treugeber im Sinne von § 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Beteiligungsgesellschaft bei. Soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist, vermittelt die Treuhänderin<br />

dem Treugeber wirtschaftlich die Stellung eines unmittelbar an der Beteiligungsgesellschaft beteiligten Kommanditisten.<br />

Dementsprechend sind die im Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft geregelten Rechte<br />

und Pflichten der Treuhänderin anteilig, das heißt soweit die Kommandit-Teileinlage des Treugebers diese<br />

Rechte und Pflichten begründet, zugleich unmittelbare persönliche Rechte und Pflichten des Treugebers<br />

gegenüber der Beteiligungsgesellschaft. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Ausübung mitgliedschaftlicher<br />

136


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

Rechte sowie für die Verpflichtung zur Leistung der Kapitaleinzahlung gemäß § 6 des Gesellschaftsvertrages der<br />

Beteiligungsgesellschaft.<br />

2. Die Treuhänderin tritt sämtliche Vermögensansprüche, die im Zusammenhang mit der treuhänderisch gehaltenen<br />

Beteiligung gegenüber der Beteiligungsgesellschaft bestehen, an den Treugeber ab. Der Treugeber wird insoweit<br />

von der Treuhänderin ausdrücklich zur Entgegennahme von Gewinnausschüttungen, Liquiditätsentnahmen, Abfindungsguthaben,<br />

Liquidationserlösen oder sonstigen Zahlungen der Beteiligungsgesellschaft bevollmächtigt.<br />

3. Der Treugeber ist verpflichtet, die Treuhänderin von allen Verbindlichkeiten freizustellen, die im Zusammenhang<br />

mit seiner Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft stehen. Die Freistellungsverpflichtung des Anlegers in<br />

Bezug auf die Haftung der Treuhänderin gemäß § 172 HGB ist begrenzt auf 10 % der Einlage des Treugebers.<br />

§ 4 Verwaltungstreuhand<br />

1. Der Anleger ist berechtigt, jederzeit durch schriftliche Erklärung seine mittelbare Beteiligung in eine Direktbeteiligung<br />

umzuwandeln und in die Stellung eines Direktkommanditisten im Sinne von § 7 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Beteiligungsgesellschaft zu wechseln. In diesem Fall ist die Treuhänderin verpflichtet, unverzüglich auf<br />

den Anleger seine für diesen anteilig gehaltene Kommandit-Teileinlage zu übertragen.<br />

2. Die Umwandlung in die Direktbeteiligung führt nicht zur Beendigung dieses Vertrages. Die Treuhandschaft<br />

wird vielmehr als Verwaltungstreuhand fortgeführt. Der Anleger bevollmächtigt die Treuhänderin insoweit zur<br />

Wahrnehmung seiner Gesellschafterrechte in offener Stellvertretung.<br />

3. Der Anleger ist jederzeit berechtigt, in die Stellung eines mittelbar beteiligten Treugebers zurück zu wechseln. In<br />

diesem Fall wird das Treuhandverhältnis wieder als echte Treuhand im Sinne von § 3 fortgeführt.<br />

4. Sämtliche mit dem Wechsel des Treuhandverhältnisses verbundenen Kosten trägt der Anleger.<br />

§ 5 Ausübung von Rechten und Pflichten<br />

1. Der Anleger (Treugeber bzw. Direktkommanditist) ist berechtigt, die mit seiner Beteiligung verbundenen Gesellschafterrechte<br />

und -pflichten selbst wahrzunehmen oder - soweit dies der Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft<br />

zulässt - hiermit einen Dritten zu beauftragen.<br />

2. Nimmt der Anleger die mit der Beteiligung verbundenen Gesellschafterrechte und -pflichten nicht selbst oder<br />

durch einen von ihm beauftragten Dritten wahr, so ist die Treuhänderin zu deren Ausübung nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen berechtigt und verpflichtet.<br />

3. Der Anleger ist auch berechtigt, der Treuhänderin für die Ausübung der Gesellschafterrechte und -pflichten Weisungen<br />

zu erteilen. Dies gilt insbesondere für die Ausübung der Stimmrechte in Gesellschafterversammlungen<br />

sowie bei Gesellschafterbeschlüssen im Umlaufverfahren, sofern der Anleger nicht selbst an der Abstimmung<br />

teilnimmt oder hiermit einen Dritten beauftragt. Im Falle abweichender Weisungen der Treugeber wird die<br />

Treuhänderin das auf ihren Kommanditanteil entfallende Stimmrecht gespalten ausüben. Erteilt der Anleger<br />

keine Weisungen, nimmt die Treuhänderin die Gesellschafterrechte und -pflichten nach ihrem pflichtgemäßen<br />

Ermessen wahr.<br />

§ 6 Serviceleistungen gegenüber der Beteiligungsgesellschaft<br />

1. Die Treuhänderin verpflichtet sich gegenüber der Beteiligungsgesellschaft zu folgenden Leistungen:<br />

a. Überwachung des Anlegerbeitritts, einschließlich Annahme der Beitrittserklärung und Erfüllung der nach<br />

dem Geldwäschegesetz erforderlichen Identifizierungs-, Feststellungs- und Dokumentationspflichten;<br />

b. Überwachung der Zahlung von der Einlage des Anlegers, einschließlich der Wahrnehmung von Rechten gemäß<br />

§ 2 Ziffer 2 dieses Vertrages beim Zahlungsverzug;<br />

c. Führung eines Anlegerverzeichnisses gemäß § 8 Ziffer 1 dieses Vertrages;<br />

d. Durchführung der erforderlichen Anmeldungen zum Handelsregister;<br />

137


e. Meldung der Auslandsbeteiligung beim Wohnsitzfinanzamt des Anlegers gemäß § 138 AO;<br />

f. Führung der Kapitalkonten des Anlegers gemäß § 16 des Gesellschaftsvertrags der Beteiligungsgesellschaft;<br />

g. Erstellung der Ergebnis- und Aufteilungslisten sowie Ermittlung von Abfindungsguthaben und erbschaftsteuerlichen<br />

Werten;<br />

h. Vorbereitung und Überwachung von Zahlungen der Beteiligungsgesellschaft auf das vom Anleger in der Beitrittserklärung<br />

benannte Konto;<br />

i. Unterstützung der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft bei der Erstellung von Geschäftsberichten;<br />

j. Vorbereitung und Unterstützung bei der Durchführung von schriftlichen Abstimmungen (§ 14 Gesellschaftsvertrag<br />

der Beteiligungsgesellschaft) und Gesellschaf-terversammlungen (§ 15 Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft);<br />

k. in Abstimmung mit der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft Information des Anlegers gemäß § 7<br />

dieses Vertrages, Beantwortung von telefonischen oder schriftlichen Anfragen des Anlegers, sonstiger Schriftverkehr<br />

mit dem Anleger;<br />

2 Erfassung der Sonderwerbungskosten des Anlegers und Versand der steuerlichen Ergebnismitteilungen.<br />

3. Zu den Aufgaben der Treuhänderin gehört nicht die Prüfung der Buchhaltung und des Jahresabschlusses der<br />

Beteiligungsgesellschaft.<br />

§ 7 Information des Anlegers<br />

Die Treuhänderin wird den Anleger unaufgefordert regelmäßig über die die Beteiligungsgesellschaft und die Beteiligung<br />

des Anlegers betreffenden Angelegenheiten in-formieren. Sie leitet unverzüglich nach Erhalt alle wesentlichen<br />

Dokumente und Informationen an den Anleger weiter, die sie von der Beteiligungsgesellschaft erhält.<br />

§ 8 Anlegerverzeichnis, Datenschutz<br />

1. Die Treuhänderin führt ein Verzeichnis, in dem sämtliche Kapitalanleger der Beteiligungsgesellschaft mit ihren<br />

persönlichen und beteiligungsbezogenen Daten aufgeführt sind. Der Anleger ist verpflichtet, der Treuhänderin<br />

Änderungen seiner Daten unverzüglich auf eigene Kosten mitzuteilen.<br />

2. Der Anleger erklärt sich mit der Speicherung seiner persönlichen und beteiligungsbezogenen Daten zum Zwecke<br />

der Beteiligungsverwaltung im Wege der elektronischen Datenverarbeitung einverstanden.<br />

3. Die Treuhänderin darf die Daten des Anlegers an die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft, an die Mittelverwendungskontrolleurin<br />

der Beteiligungsgesellschaft sowie an die gesetzlich zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpflichteten Personen, die die Beteiligungsgesellschaft und/oder die Treuhänderin beraten, weitergeben. Im<br />

Übrigen darf die Treuhänderin gegenüber dritten Personen die Daten des Anlegers nur mit einer gesonderten<br />

schriftlichen Einwilligungserklärung des Anlegers offen legen, es sei denn, eine solche Offenlegung ist zwingend<br />

gesetzlich vorgeschrieben.<br />

§ 9 Vergütung, Aufwendungsersatz<br />

Die Treuhänderin hat für ihre nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen gegenüber der Beteiligungsgesellschaft<br />

einen Anspruch auf Vergütung und Aufwendungsersatz gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Weitere Ansprüche auf Vergütung oder Aufwendungsersatz, insbesondere gegenüber dem Anleger, bestehen<br />

nicht. Hiervon unberührt bleiben die §§ 3 Ziff. 3; 4 Ziff. 4; 8 Ziff. 1 Satz 2; 11 Ziff. 1 Satz 5; 12 Sätze 5 und 6.<br />

§ 10 Haftung<br />

1. Die Treuhänderin hat ihre nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmanns zu erbringen. Sie haftet nur für grob fahrlässige und vorsätzliche Verletzung der ihr aufgrund dieses<br />

Vertrages obliegenden Pflichten.<br />

2. Die Treuhänderin hat weder die in den Emissionsunterlagen enthaltenden Informationen noch die darin ent-<br />

138


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

haltenen Angaben zum Beteiligungsangebot geprüft und übernimmt deshalb auch keine Haftung für den Inhalt.<br />

Insbesondere wird keine Haftung für die Werthaltigkeit der Beteiligung sowie die Ertragsfähigkeit der<br />

Investitionsobjekte der Beteiligungsgesellschaft, für den Eingang der geplanten Erträge oder die Einhaltung der<br />

geplanten Kosten sowie der steuerlichen Auswirkungen übernommen. Gleichermaßen haftet die Treuhänderin<br />

nicht für das Erreichen der wirtschaftlichen Zielsetzungen oder die rechtliche Beurteilung von Sachverhalten.<br />

Der Treuhänder hat insbesondere auf die Geschäftstätigkeit, auf Geschäftsführungsmaßnahmen und somit den<br />

Erfolg oder Misserfolg der Beteiligungsgesellschaft keinen Einfluss.<br />

3. Etwaige Ersatzansprüche gegen die Treuhänderin verjähren nach 12 Monaten. Soweit kürzere gesetzliche Verjährungsfristen<br />

Anwendung finden, gelten diese. Die Verjährungsfrist beginnt für alle Ersatzansprüche gegen<br />

die Treuhänderin grundsätzlich mit der Möglichkeit der Kenntnisnahme der tatsächlichen Umstände, die eine<br />

Haftung der Treuhänderin begründen. Spätestens mit dem dritten Tag nach Absendung des jeweiligen Geschäftsberichts<br />

und/oder des Berichts der Treuhänderin an den Anleger beginnt die Verjährungsfrist für Ansprüche<br />

des Anlegers, die während des Geschäftsjahres der Beteiligungsgesellschaft entstanden sind, auf die sich der Geschäftsbericht<br />

und/oder der Bericht der Treuhänderin bezieht.<br />

4. In jedem Fall ist der Umfang der Haftung gegenüber dem Anleger auf die jeweilige Höhe der vom Anleger<br />

gezeichneten Kapitalanlage begrenzt.<br />

5. Der Treuhänder weist im Rahmen seiner obliegenden vorvertraglichen Sorgfalts- und Aufklärungspflichten darauf<br />

hin, dass das Risiko des Totalverlusts der gesamten Einlage des Treugebers niemals auszuschließen ist. Soweit<br />

ein Treugeber seine Einlage refinanziert hat, haftet er für diesen Kredit in der Regel völlig unabhängig vom<br />

Geschäftsverlauf der Beteiligungsgesellschaft. Unter bestimmten Umständen kann es vorkommen, dass der Treugeber<br />

Steuer- und ggf. auch darauf entfallende Zinszahlungen aufgrund seiner Beteiligung aus seinem privaten<br />

Vermögen zu leisten hat, ohne dass diesen Zahlungen entsprechende Entnahmen aus der Beteiligungsgesellschaft<br />

gegenüberstehen. Es handelt sich in jedem Fall um eine unternehmerische Betätigung des sich beteiligenden<br />

Treugebers.<br />

§ 11 Übertragung<br />

1. Ist der Anleger Treugeber, kann er seine Beteiligung nur zum 1. Januar eines Kalenderjahres übertragen. Die<br />

Übertragung bedarf eines schriftlichen Vertrages zwischen Treugeber und Erwerber, in dem der Erwerber sich<br />

ausdrücklich verpflichtet, vollumfänglich an Stelle des Treugebers in diesen Vertrag einzutreten. Die Übertragung<br />

eines Teils der Beteiligung ist nur dann zulässig, wenn dadurch die Mindestbeteiligungssumme im Sinne von § 5<br />

Absatz 4 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft nicht unterschritten wird und die entstehenden<br />

Beteiligungsbeträge ohne Rest durch 100 teilbar sind. Die Übertragung der Beteiligung des Treugebers<br />

bedarf ferner der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft, die<br />

nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Die Treuhänderin ist berechtigt, für die Abwicklung der<br />

Übertragung von dem ausscheidenden Treugeber eine Verwaltungspauschale von 100,00 Euro zuzüglich der<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer zu verlangen.<br />

2. Ist der Anleger Direktkommanditist, und überträgt er seine Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft gemäß<br />

§ 20 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft, so wird der Treuhandvertrag mit seinem Rechtsnachfolger<br />

fortgesetzt, wenn und soweit sich der Rechtsnachfolger schriftlich gegenüber der Treuhänderin verpflichtet,<br />

vollumfänglich an Stelle des Direktkommanditisten in diesen Vertrag einzutreten. Der Rechtsnachfolger<br />

ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Maßgabe zu übernehmen, dass seine Beteiligung künftig als echte<br />

Treuhand im Sinne von § 3 dieses Vertrages gehalten wird.<br />

§ 12 Tod des Anlegers<br />

Verstirbt ein Anleger (Treugeber bzw. Direktkommanditist), so führt der Tod des Anlegers nicht zur Beendigung<br />

dieses Vertrages. Vielmehr wird das Vertragsverhältnis mit dem oder den Erben bzw. mit dem oder den Vermächtnisnehmer(n)<br />

des Anlegers fortgesetzt. Für das Verhältnis von Treuhänderin und Erben bzw. Vermächtnisnehmer(n)<br />

gilt § 24 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft in entsprechender Anwendung. Insbesondere haben<br />

sich die Erben oder Vermächtnisnehmer auch gegenüber der Treuhänderin gemäß § 24 Absatz 3 des Gesellschafts-<br />

139


vertrages zu legitimieren und gegebenenfalls zur Wahrnehmung ihrer Rechte einen gemeinsamen Bevollmächtigten<br />

zu bestellen. Sämtliche durch den Erbfall entstehenden Kosten, insbesondere die mit dem Nachweis der Erbfolge<br />

oder des Vermächtnisses sowie mit der Bestellung eines gemeinsamen Bevollmächtigten verbundenen Kosten<br />

tragen die Erben oder Vermächtnisnehmer. Die Treuhänderin ist berechtigt, für den mit dem Erbfall verbundenen<br />

Aufwand von dem oder den Erben/Vermächtnisnehmer(n) eine Verwaltungspauschale von 100,00 Euro zuzüglich<br />

der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verlangen.<br />

§ 13 Kündigung<br />

1. Der Treugeber ist berechtigt, jederzeit diesen Treuhandvertrag zum Monatsende ordentlich zu kündigen und in<br />

die Stellung eines Direktkommanditisten im Sinne von § 7 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />

zu wechseln. In diesem Fall ist der Treuhänder verpflichtet, unverzüglich auf den Treugeber seine für diesen<br />

anteilig gehaltene Kommandit-Teileinlage zu übertragen. Sämtliche mit dem Wechsel des Treuhandverhältnisses<br />

verbundenen Kosten trägt der Treugeber.<br />

2. Das Recht beider Vertragsparteien, diesen Treuhandvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen,<br />

bleibt unberührt.<br />

3. Die Kündigung bedarf der Schriftform.<br />

§ 14 Laufzeit<br />

1. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag zwischen Treuhänderin und Anleger beginnt mit Annahme der vom<br />

Anleger unterzeichneten Beitrittserklärung durch die Treuhänderin. Ein Zugang der Annahmeerklärung beim<br />

Anleger ist für das Zustandekommen des Vertrages nicht erforderlich. Die Treuhänderin wird den Anleger jedoch<br />

schriftlich über die Annahme informieren. Dieses Informationsschreiben hat keine Rechtswirkungen auf den<br />

Bestand des Vertrages.<br />

2. Der Servicevertrag zwischen der Treuhänderin und der Beteiligungsgesellschaft bezüglich der in § 6 genannten<br />

Leistungen beginnt mit Unterzeichnung dieses Vertrages.<br />

3. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er endet mit dem Eintritt der folgenden Ereignisse<br />

a. mit Kündigung gemäß § 13 oder<br />

b. mit Ausscheiden einer Vertragspartei als Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaft oder<br />

c. mit Beendigung der Beteiligungsgesellschaft.<br />

4. Sofern die Beteiligungsgesellschaft oder der Anleger gemäß Ziffer 3 a. oder b. aus dem Vertrag ausscheidet, bleibt<br />

das Vertragsverhältnis der Treuhänderin mit den übrigen Vertragsparteien unberührt.<br />

5. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Anleger hat die Treuhänderin dem Anleger alles herauszugeben,<br />

was sie aufgrund der Beteiligung des Anlegers erhalten hat.<br />

§ 15 Schlussbestimmungen<br />

1. Nebenabreden bestehen nicht. Jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf der Schriftform; das gilt<br />

auch für die Vereinbarung des Schriftformerfordernisses.<br />

2. Ergänzend gelten die Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft, gegebenenfalls in entsprechender<br />

Anwendung.<br />

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit<br />

des Vertrages im Übrigen nicht. Vielmehr gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlich<br />

Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eine ergänzungsbedürftige<br />

Lücke dieses Vertrages.<br />

4. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist, soweit dies zulässig vereinbart werden kann, Hamburg<br />

140


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

Hamburg, 30. Oktober 2015<br />

_______________________________________<br />

Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft,<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Ralf Ellerbrok<br />

_______________________________________<br />

Quartier am Golfplatz AG & Co. KG,<br />

vertreten durch die Villa Vitalia Gesundheit & Pflege AG,<br />

diese vertreten durch den Vorstand Dr. Wolfgang Röhr<br />

_______________________________________<br />

Anleger<br />

141


X. VERZEICHNIS DER TABELLEN<br />

Tabelle 1: Bedarfsentwicklung für Fredenbeck (Prognose) 40<br />

Tabelle 2: Gesamtübersicht (Prognose) 53<br />

Tabelle 3: Kostenkalkulation Wohnvillen (Prognose) 54<br />

Tabelle 4: Kostenkalkulation Arkaden (Prognose) 54<br />

Tabelle 5: Renditekalkulation (Prognose) 55<br />

Tabelle 6: Investitions- und Finanzplan bis 31.12.2016 (Prognose) 56<br />

Tabelle 7: Eröffnungsbilanz Quartier am Golfplatz AG & Co. KG zum 01.02.2015 57<br />

Tabelle 8: Zwischenübersicht Quartier am Golfplatz AG & Co. KG zum 20.12.2015 58<br />

Tabelle 9: Zwischengewinn- und Verlustrechnung der Quartier am Golfplatz AG & Co. KG<br />

1.2.2015 bis 20.12.2015 58<br />

Tabelle 10: Planbilanzen (Prognose) der Quartier am Golfplatz AG & Co. KG 59<br />

Tabelle 11: Voraussichtliche Ertragslage der Emittentin für das laufende Geschäftsjahr und die<br />

folgenden Geschäftsjahre bis einschließlich 2019 (Prognose) 60<br />

Tabelle 12: Voraussichtliche Finanzlage der Emittentin für das laufende Geschäftsjahr und die<br />

folgenden Geschäftsjahre bis einschließlich 2019 (Prognose) 62<br />

Tabelle 13: Planzahlen der Emittentin zu Investitionen, Umsatz und Ergebnis<br />

für das laufende Geschäftsjahr und die folgenden drei Geschäftsjahre (Prognose) 63<br />

Tabelle 14: Entwicklung einer Vermögensanlage (Prognose) 64<br />

142


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

ADRESSEN<br />

Prospektverantwortlicher: Villa Vitalia Gesundheit & Pflege AG<br />

Glockengießerwall 26<br />

D-20095 Hamburg<br />

Telefon: +49 (0)40 / 30 104 392<br />

Telefax: +49 (0)40 / 104 104 299<br />

info@villa-vitalia.de<br />

www.villa-vitalia.de<br />

Beteiligungsgesellschaft: Quartier am Golfplatz AG & Co. KG<br />

Am Schloss 36<br />

23936 Bernstorf<br />

Telefon: +49 (0)3881 / 759 56-50<br />

Telefax: +49 (0)3881 / 759 56-54<br />

info@quartier-am-golfplatz.de<br />

www.quartier-am-golfplatz.de<br />

Treuhänder :<br />

Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft<br />

Kehrwieder 9<br />

20457 Hamburg<br />

Kehrwieder 9, 20457 Hamburg<br />

Telefon: +49 (0)40 / 22 92 97 581<br />

Telefax: +49 (0)40 / 22 92 97 599<br />

treuhand@roedl.de<br />

www.roedl.de<br />

Vertriebsgesellschaft: mercurion Asset Management GmbH<br />

Rothenbaumchaussee 7<br />

20148 Hamburg<br />

Tel. +49 (0)40 / 441 40 29-0<br />

Fax +49 (0)40 / 441 40 29-70<br />

hamburg@mercurion-ag.com<br />

www.mercurion-ag.com<br />

143


QUARTIER<br />

AM GOLFPLATZ<br />

an der Deinster Mühle<br />

144

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